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Plenarprotokoll 17/138

11.12.2025 · 262 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (30)GRÜNE (26)AfD (20)SPD (17)CDU (15)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 138. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Herkens und Herr Abg. Storz. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Staatssekretär Hoogvliet, Frau Staatssekretärin Dr. Splett, von 10:30 bis 13:30 Uhr Herr Staatssekretär Haßler, ab 18 Uhr Frau Ministerin Olschowski, bis 11:45 Uhr und ab 13 Uhr Frau Staatsrätin Bosch, von 12 Uhr bis 15 Uhr sowie ab 16:30 Uhr Herr Minister Strobl, ab 16 Uhr Herr Ministerpräsident Kretschmann sowie ab 18 Uhr Frau Staatssekretärin Kurtz. Aus dienstlichen Gründen entschuldigt ist Herr Abg. Nüssle, der an einer Sitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen in Brüssel teilnimmt. Meine Damen und Herren, unter Punkt 3 unserer Tagesordnung sind die Zweite und Dritte Beratung des Gesetzentwurfs über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 vorgesehen. Sind Sie gemäß § 50 Satz 2 unserer Geschäftsordnung mit dieser Fristverkürzung zwischen Zweiter und Dritter Beratung des Gesetzentwurfs einverstanden? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Freiheit für die Fans – Innenministern die Rote Karte zeigen – beantragt von der Fraktion der AfD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Das Wort für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Rupp.

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Ruben Rupp AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Kollegen Abgeordnete! 19 Millionen Stadienbesuche pro Jahr, die Gewaltvorfälle dabei im Promillebereich, die allermeisten Spiele sind friedlich; das bestätigen sämtliche Polizeiberichte – und trotz dieser Tatsachen gab es in der vergangenen Woche auf der Innenministerkonferenz einen Angriff ungeahnten Ausmaßes auf die deutsche Fußballkultur. Die Innenminister von CDU/CSU und SPD wollten verschärfde – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 tokoll vom 11. Dezember 2025 9:35 Uhr te generelle Kontrollmaßnahmen in Stadien, personalisierte Tickets, Kontrolle von Einreisedaten, Haftung für Vereine, Kollektivstrafen für ganze Fangruppen bis hin zur KI-gestützten Gesichtserkennung – die übrigens auch noch rechtswidrig wäre; (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Hä?) das verstößt gegen den AI Act der EU. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Gegen die EU? –

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Daniel Lede Abal GRÜNE

Der Act, wegen dem Elon Musk jetzt eine Strafzahlung bekommt!) Ich weiß nicht, was Sie da beraten, Herr Innenminister, aber das ist sehr, sehr fraglich. Ich frage mich: Haben wir eigentlich keine anderen Probleme in Deutschland? (Beifall bei der AfD) Explodierende Migrantenkriminalität, Islamismus, Wohnungsnot, Hunderttausende Menschen werden arbeitslos, auch in Baden-Württemberg, wirtschaftlicher Niedergang hier in Deutschland – haben wir wirklich keine anderen Probleme? Nein, wenn es nach den Etablierten geht, dann ist das neue große Problem der Fußballfan. Es ist unfassbar. Man kann sich nur noch an den Kopf fassen, was diese Regierung mittlerweile in Baden-Württemberg abzieht. (Beifall bei der AfD) Die Bürger – das ist das Schlimme; das muss man sich bewusst machen – werden durch Ihre Politik bis auf den letzten Cent ausgepresst, und jetzt will man ihnen auch noch ihre letzte Freude in diesem Land nehmen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ha, ha, ha!) Ich sage Ihnen: Diese Politik ist unerträglich geworden. (Beifall bei der AfD – Oh-Rufe von der SPD – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Es ist doch bald Weihnach- ten!) Und wie so oft waren Ihre Forderungen zu dreist. Jetzt sind ja die Innenminister zurückgerudert vom Ziel des gläsernen Fußballfans. Das zeigt uns: Freiheit muss man verteidigen, nicht nur zu Hause, sondern auch auf den Rängen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Abg. Petra Häffner GRÜNE: Oh, tut das alles weh!) (Ruben Rupp) An dieser Stelle vielen Dank an die Fans und die Vereine, die gegen diese Kontrollfantasien dieser Regierung auf die Straße gegangen sind und das gekippt haben. (Beifall bei der AfD) Und ich habe da ein Déjà-vu. Wir hatten die gleiche Debatte auch zur EU-Chatkontrolle: Fantasien einer anlasslosen generellen Massenüberwachung aller Bürger in ganz Europa, vom Innenminister im Bund vorangetrieben, was auch nur aufgrund des Drucks der Bürger und der AfD wieder gekippt wurde. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Lachen bei Ab- geordneten der SPD) So ist es auch heute in dieser Debatte beim Fußball. – Ja, da lachen Sie. (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Unwahrheiten, die Sie da erzählen! – Abg. Jonas Weber SPD: Fake News! – Weitere Zurufe von der SPD) Aber die Angriffe auf die Freiheit der Bürger durch die etablierten Parteien werden immer dreister und offener; so machen Sie das. Dabei gehen Sie, die Landesregierung, genau auf diejenigen los, die im Gegensatz zu den Hooligans überwiegend friedliebend sind: die Ultras. Die machen die Stimmung im Stadion, die Choreografien. (Abg. Ulli Hockenberger CDU und Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Aha!) Ohne die Ultras wäre diese Fußballatmosphäre nicht die gleiche, sie wäre viel ärmer. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Aha!) Gerade hier setzen Sie an und konstruieren einen Generalverdacht gegen Fans, statt auf individuelle Stadionverbote und gute Zusammenarbeit mit den Vereinen und den Fanverbünden zu setzen. Überhaupt ist es ein Offenbarungseid, wie die etablierte Politik ihre Schwerpunkte setzt. Statt sich um grassierende Messer- und Clankriminalität, (Abg. Petra Häffner GRÜNE: So ein Missbrauch die- ser Debatte! – Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜ- NE) Islamismus und Terrorismus, illegale Migration, unsichere Innenstädte und das Stadtbild zu kümmern, statt einer Remigration der wirklich gefährlichen Menschen im Land wollen Innenminister Strobl und seine Kollegen lieber dem deutschen Fußballfan die letzte Lebensfreude nehmen. (Beifall bei der AfD) Ich finde, genau das ist symbolisch für die Politik der etablierten Parteien der letzten 20 Jahre: Die normalen Deutschen gängelt man gern, aber die echten Probleme werden schlichtweg nicht angefasst. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Daniela Evers GRÜNE und Sebastian Cuny SPD) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Und ich finde es auch wirklich traurig, wie bürgerfeindlich sich die Landesregierung – – (Unruhe bei den Grünen)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist zu laut. Herr Abg. Rupp hat das Wort. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Leider!)

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Ruben Rupp AfD

Es ist unfassbar traurig, wie bürgerfeindlich sich die Landesregierung aufführt, gerade gegenüber dem Fußball. Dabei fördert der Fußball doch Familien, Kinder, Zusammenhalt. Er ist Teil unserer deutschen Tradition, für viele auch Teil unserer deutschen Identität. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Fußball kommt aus England! – Oh-Rufe von der AfD) Herr Minister Strobl, friedliche Fankultur ist keine Bedrohung, sondern ein Schatz für Deutschland.

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Muhterem Aras

Herr Abg. Rupp, lassen Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Dr. Pfau-Weller zu?

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Ruben Rupp AfD

Nein. – Und nein, die Fußballfans sind nicht Ihre Untertanen, Herr Strobl – das haben Sie vielleicht ein bisschen missverstanden –, die dankbar sein müssen, wenn man sie ins Stadion lässt. (Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜNE) Es ist ihr gutes Recht, in einem freien Deutschland die Spiele ihrer Lieblingsmannschaft zu verfolgen, auch im Stadion, und das ohne Totalüberwachung. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Unsere Vereine und Fans im Land verdienen Respekt. Egal, ob VfB, Freiburg, Heidenheim, der KSC oder viele weitere Traditionsvereine in Baden-Württemberg: Überall, in jedem Verein gibt es Hunderte Ehrenamtliche, die sich engagieren. Und Ihr Vorstoß, insbesondere der CDU/CSU-Innenminister, zur Verschärfung der angeblichen Sicherheitskonzepte war das Gegenteil von Respekt, Herr Strobl. Es war schlicht ein Schlag ins Gesicht genau dieser Ehrenamtler. (Beifall bei der AfD – Minister Thomas Strobl schüt- telt den Kopf.) – Da schütteln Sie den Kopf, aber Sie haben das alles gefordert. (Minister Thomas Strobl: Nein, eben nicht!) Statt den friedlichen Fan in den Fokus zu nehmen, müssen wir die Polizei dort einsetzen, wo die echten Probleme sind: auf den deutschen Straßen, in Bahnhöfen und auf öffentlichen Plätzen, wo man sich als Deutscher allein durch das Stadtbild schon unwohl fühlen muss. (Oh-Rufe von den Grünen) Nehmen wir uns ein Vorbild an Donald Trump. (Zuruf der Abg. Petra Häffner GRÜNE) (Ruben Rupp) Der hat es mit der Nationalgarde in Los Angeles geschafft, dass die dreckigsten, kriminellsten, verkommensten Orte wieder sauber und begehbar sind. Das brauchen wir auch in Deutschland. (Beifall bei der AfD – Abg. Jonas Weber SPD: Ver- fassungsbruch hat er begangen!) Überhaupt kann man nur neidisch sein auf die USA mit einem Präsidenten, der die eigenen Bürger an die erste Stelle setzt und sich sogar um Europa sorgt. (Zurufe der Abg. Katrin Steinhülb-Joos und Jonas Weber SPD) Und – das kann ich auch sagen – sein Befund ist vollkommen richtig: Die linksliberale sozialistische EU-Elite zerstört Europa durch illegale Massenmigration, durch Bürokratie und eine verrückte grüne Energiewende. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Schlecht geschlafen, oder was? – Abg. Petra Häffner GRÜNE: Halleluja! – Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜNE) Weil diese sogenannte Elite abgewirtschaftet hat und immer weiter abgewählt wird, weil Sie hier alle zusammen in den Regierungen faktisch versagen und das Leben der Bürger kein bisschen besser gemacht haben, sondern es immer schlechter wird, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wer ist das eigent- lich da vorn? Warum sehen wir den sonst nie?) will man nach Wahlniederlage auf Wahlniederlage zu Methoden autoritärer Staaten greifen: präventive Massenüberwachung der Bürger, Zensur nicht linker Meinungen im Netz, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ja, ja! So ein Blöd- sinn!) die politische Verfolgung der Opposition durch den Geheimdienst und Diskussionen über Parteiverbote. (Abg. Nicolas Fink SPD: Diese Fraktion nervt bru- tal!) Aber ich sage Ihnen eines: Diese Strategie wird scheitern. Merken Sie sich eines – insbesondere an die Adresse der Union –: Sie werden die Bürger nicht mit Lügen und Hetze (Abg. Manuel Hagel CDU: Ihre Rede ist das beste Beispiel dafür!) gegen die AfD überzeugen. Finden Sie zurück zur Demokratie! (Abg. Raimund Haser CDU: Oh ja! Darauf freuen wir uns schon!) Setzen Sie sich inhaltlich mit der AfD auseinander, oder folgen Sie diesen Linksgrünen und ihrer EU-Elite in die politische Bedeutungslosigkeit. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Wer ist denn das eigentlich? – Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist zu laut. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025

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Ruben Rupp AfD

Im Zuge dieser falschen Strategie der Repression, des Verbotswahns attackieren Sie mittlerweile sogar den Fußball hier und heute. Den USA unter Trump dagegen würde es im Traum nicht einfallen, den eigenen Spitzensport derart anzugreifen. (Abg. Raimund Haser CDU: Waren Sie schon mal in einem Footballstadion in den USA? – Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) Deshalb sagen wir, die AfD: Fußballfans sind keine Verbrecher. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE zur CDU: Habt ihr den schon mal gesehen?) Die Rote Karte nicht für die Fans, sondern für die Innenminister und für die Feinde der Freiheit. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Frau Abg. Häffner das Wort.

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Petra Häffner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD möchte heute Rote Karten verteilen. Dann schauen wir doch mal hin, wer hier wirklich foult: nicht die Fans, nicht der Innenminister, sondern diejenigen, die eine Debatte anzetteln, die mehr Stimmung erzeugen soll, als sie Probleme löst. Wer über Freiheit für die Fans spricht, sollte die Fans nicht für Inszenierungen missbrauchen. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP – Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Hier sprach eben ein seltener Gast in diesem Haus. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Wer ist das? – Abg. Anton Baron AfD: Was soll denn das für ein Argu- ment sein?) Meine Frage ist: Wann haben Sie sich das letzte Mal inhaltlich mit der Thematik, mit den betroffenen Personen auseinandergesetzt? (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Ruben Rupp AfD: Vor Ort, stän- dig!) Baden-Württemberg hat eine traditionsreiche, vielfältige und lebendige Fankultur. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Nur abkassie- ren!) Jedes Wochenende strömen Zehntausende in unsere Stadien: Familien, Fanklubs, fußballbegeisterte Menschen – so unterschiedlich, wie Menschen eben sind. Sie zeigen: Fußball kann Gemeinschaft, Respekt und Begeisterung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Sascha Binder SPD) (Petra Häffner) Die große Mehrheit verhält sich friedlich und verantwortungsvoll. Diese Fans verdienen Anerkennung und sie verdienen Sicherheit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Auf dem Platz und im Stadion braucht es klare Regeln. Denn Freiheit heißt auch Verantwortung. Bei der An- und Abreise, während des Spiels und während der Pause müssen alle sicher sein: Spieler, Zuschauer, Schiedsrichter, Gästefans. Ein verlässlicher Rechtsstaat schützt genau das. Genau deshalb setzen wir in Baden-Württemberg seit vielen Jahren auf Zusammenarbeit statt Konfrontation. Alle Seiten tragen ihren Teil dazu bei. Seit der Saison 2017/2018 gibt es unsere Stadionallianzen. Vereine, Polizei, Kommunen, Fanprojekte und Fans sitzen dort regelmäßig zusammen – und nicht erst, wenn etwas passiert. Keine Inszenierung, keine Aufgeregtheit, nur kontinuierliche Arbeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Ruben Rupp AfD: Aber warum fordern Sie Gesichtserkennung?) Und das wirkt. In der Saison 2022/2023 gab es trotz mehr Spielen und deutlich mehr Zuschauerinnen und Zuschauern weniger Verletzte, weniger Straftaten (Unruhe bei der AfD – Gegenruf des Ministers Tho- mas Strobl) – darf ich auch den Innenminister und die AfD jetzt bitten, mir zuzuhören? – (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Anhaltende Un- ruhe bei der AfD – Abg. Ulli Hockenberger CDU zur AfD: Halten Sie doch mal inne! – Gegenruf: Der war gut!) und rund 30 % weniger Gewalt rund um die Spiele. (Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, Frau Abg. Häffner hat das Wort. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

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Petra Häffner GRÜNE

Das entsteht, wenn Vertrauen geteilt und gelebt wird. Schon bevor die Stadionallianzen aus der Taufe gehoben wurden, hatte unsere Fraktion intensiven Austausch mit Fanvertretungen, Fanprojekten, Fußballklubs und -verbänden und natürlich der Polizei. Als polizei- und sportpolitische Sprecherin war es mir wichtig, mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD – Gegenruf des Ministers Thomas Strobl: Unsinn!) Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht. Unterschiedliche Interessen sind normal. Vertrauen entsteht, wenn man einane – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 der zuhört und Verantwortung übernimmt. Nur so entsteht Freiheit, die trägt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Auch die Polizei profitiert von diesem Miteinander: Konflikte werden früher erkannt, Einsätze ruhiger geplant, Einsatzstundenzahlen gehen zurück. Gute Prävention schützt und entlastet. Ich habe immer wieder Polizeieinsätze im Stadion begleitet, zuletzt im vergangenen Jahr während der EM. Vor Ort sieht man sehr klar, wie viel Vorbereitung und Verantwortung in einem sicheren Ablauf stecken und wie entscheidend das Zusammenspiel aller Beteiligten ist. An dieser Stelle gilt mein besonderer Dank allen, die heute Verantwortung übernehmen und damit einen sicheren Ablauf des heutigen Spiels in Stuttgart ermöglichen. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Ein weiterer zentraler Baustein sind die Fanprojekte. Sie existieren in Baden-Württemberg seit 2017. Fanprojekte sind nah dran, schaffen Vertrauen, begleiten junge Fans und greifen ein, bevor etwas kippt. Sie leisten wertvolle sozialpädagogische Arbeit. Beteiligung stärkt Fankultur und Sicherheit. Die Innenministerkonferenz in Bremen hat diesen Weg bestätigt. Es standen zahlreiche Vorschläge im Raum: (Abg. Anton Baron AfD: Ah! Der Innenminister! – Gegenruf des Ministers Thomas Strobl) personalisierte Tickets, neue Überwachungsformen, umfassende Kontrollen. Fans, Vereine und Verbände haben deutlich gemacht – jetzt sollten Sie genau zuhören –, wo die offenen Fragen liegen: Datenschutz, Machbarkeit und Stehplatzkultur. Diese Bedenken wurden ernst genommen, und diese Maßnahmen werden erst mal nicht weiterverfolgt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Ach so! Jetzt!) Stattdessen wurde eine unabhängige bundesweite Stadionverbotskommission beschlossen – (Abg. Anton Baron AfD: Ah! Verbot!) klare, faire und einheitliche Entscheidungen. Und ebenso klar: Ein Stadionverbot darf nicht mehr automatisch ausgesprochen werden, nur weil ein Ermittlungsverfahren läuft. Es braucht konkrete, nachvollziehbare Tatsachen. Das schützt friedliche Fans und stärkt den Rechtsstaat. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Was wurde dann beschlossen?) Im Oktober war ich bei der Veranstaltung „Kicken. Kurve. Kapital.“ des FC PlayFair! In der Diskussion mit Andreas Rettig, DFB-Geschäftsführer, wurde deutlich: Fußball ist mehr (Petra Häffner) als Sport. Er ist ein sozialer Raum, ein Ort der Begegnung und auch ein Ort der Demokratie. Deshalb braucht er Beteiligung, klare Regeln und gute Kompromisse. Heute Abend spielt der VfB Stuttgart gegen Maccabi Tel Aviv. Das ist eine Bewährungsprobe für die Stadionallianz, (Zuruf von der AfD: Oh! Warum?) für alle Partner, auch die Fans. Die Polizei hat sich gemeinsam mit dem Innenministerium, den beiden Klubs und den anderen Partnern vorbereitet. (Abg. Miguel Klauß AfD: Bunte Vielfalt!) Dazu gehören klare Absprachen, eine sichtbare Präsenz und, wo es notwendig ist, auch temporäre Maßnahmen wie Luftraumsperrungen. (Abg. Anton Baron AfD: Wer wird vor was geschützt?) Das Ziel ist eindeutig: Sicherheit für alle. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass sich alle im Stadion auf das konzentrieren können, worum es eigentlich geht: das Spiel bzw. die Freude am Fußball. Denn dies ist für mich das Besondere am Sport. Weltweit verbindet er Menschen friedlich, selbst dort, wo es Konflikte gibt. Ich freue mich also auf hochklassigen Fußball und begeisterte Fans. Und ich hoffe sehr, dass die Fans auf Pyrotechnik verzichten. Denn Pyrotechnik kann verletzen und schwere Schäden verursachen, und sie kann Menschen wortwörtlich den Atem nehmen. Nicht von Explosivstoffen, sondern von Kreativität, Freude und Gemeinschaft lebt die Fankultur. Und zum Schluss, meine Damen und Herren: Über Rote Karten entscheiden die Schiedsrichter. Über Freiheit im Stadion entscheidet das faire und vertrauensvolle Zusammenspiel aller. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Andreas Kenner SPD und Nico Wein- mann FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Bückner das Wort. (Abg. Raimund Haser und Abg. Andreas Deuschle CDU: Guter Mann!)

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Tim Bückner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, Herr Rupp, muss ich Ihnen attestieren, dass die Berliner Luft Ihnen definitiv nicht guttut. (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD – Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Und mal ehrlich: Sie waren doch in Ihrem Leben noch nie in einem Fußballstadion. (Abg. Ruben Rupp AfD: Doch, beim VfB schon mehr- fach!) de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Sie wissen doch gar nicht, wovon Sie reden. Demgegenüber steht vor Ihnen ein lebenslang treuer VfB-Fan, (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Gabriele Rolland SPD: Buh!) der früher eine Dauerkarte im legendären A-Block in der Cannstatter Kurve des Neckarstadions hatte, der den VfB mit Bus und Bahn kreuz und quer durch Deutschland zu Auswärtsspielen begleitet hat und schon in so manchem Bahnhof übernachtet hat, weil er nicht mehr heimkam. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Aha!) Diese Zeit als aktiver Fan liegt bei mir jetzt schon einige Jahre zurück, weil mir heute schlicht die Zeit dafür fehlt. (Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) So kommt es, dass ich, anstatt heute Abend ins Neckarstadion zu gehen – wie die Kollegin Häffner gesagt hat: ein Höchstsicherheitsspiel –, (Abg. Anton Baron AfD: Wieso eigentlich?) heute Vormittag als Innenpolitiker zur Fankultur und zur Sicherheit im Fußballkontext reden darf. (Abg. Anton Baron AfD: Importierter Antisemitis- mus!) Wir haben uns gefragt, was die AfD mit dieser Debatte eigentlich sagen möchte. Wollen Sie sich allen Ernstes zum Anwalt der Fußballfans, der Ultras gerieren? (Abg. Anton Baron AfD: Ja! Mittlerweile müssen wir sie sogar vor Ihnen schützen! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: „Anbiederung“ wäre treffender!) Ich glaube nicht, dass die Fußballfans das wollen. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP) Wir sind dann aber auf die Erklärung gestoßen, weshalb Sie diese Debatte mit diesem Thema angemeldet haben. Sie haben wahrgenommen, dass eine gesellschaftlich recht große und relevante Gruppe gegen etwas protestiert, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Auch gegen Rechtsex- treme im Übrigen!) und haben reflexartig versucht, sich vor diesen Karren zu spannen – wo Sie ganz sicher nicht hingehören. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Sie haben eine Debatte angemeldet im Glauben, dass die Innenministerkonferenz ganz fürchterliche Dinge beschließen wird – was dann gar nicht geschehen ist. (Abg. Anton Baron AfD: Es steht doch in der Zei- tung! – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) (Tim Bückner) Und jetzt skandalisieren Sie etwas, was es gar nicht gibt, was gar nicht eingetreten ist. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Was war denn tatsächlich geschehen? Innenminister aus anderen Bundesländern haben Maßnahmen in den Raum gestellt (Abg. Ruben Rupp AfD: Hätte man nicht machen müssen! Hätte man von vornherein ausschließen kön- nen!) und diskutiert, wie man die Sicherheit im Fußballstadion erhöhen kann. Das hat zu Protesten geführt. – Jetzt seien Sie mal ruhig und hören Sie zu, Herr Rupp. – Der Innenminister von Baden-Württemberg, und um den sollte es in einer Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg gehen – – (Abg. Anton Baron AfD: CDUler! – Unruhe bei der AfD – Abg. Ulli Hockenberger CDU zur AfD: Jetzt halten Sie doch mal inne!) – Herr Baron, seien Sie doch mal ruhig.

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, Herr Abg. Bückner hat das Wort.

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Tim Bückner CDU

Es geht hier nicht um den Innensenator von Bremen oder den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern. Es geht im Landtag von Baden-Württemberg um den Innenminister von Baden-Württemberg. Und der hat diese Vorschläge bereits frühzeitig vor der Innenministerkonferenz als nicht notwendig bezeichnet und erklärt, dass sie aus Baden-Württemberg nicht unterstützt werden. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Ru- ben Rupp AfD) Also viel Getöse um rein gar nichts. Diese Position Baden-Württembergs hätten Sie im Vorfeld, als Sie die Debatte angemeldet haben, kennen können, die hätten Sie kennen müssen. (Abg. Anton Baron AfD: Wie haben denn Ihre ande- ren CDU-Innenminister abgestimmt?) Dann hätten wir uns erspart, dass wir heute eine solch unsinnige Debatte führen, die mit Baden-Württemberg rein gar nichts zu tun hat. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Mann, Mann, Mann!) Stattdessen hat der Innenminister vorgeschlagen, die bereits erwähnten Stadionallianzen bundesweit auszurollen. Die wurden in Baden-Württemberg erfunden und sind seit 2017 ein Erfolgsmodell. Ich zitiere an dieser Stelle Knut Bauer vom 3. Dezember – wenn Sie es genau wissen wollen: 11:47 Uhr, abrufbar auf „tagesschau.de“ –: (Abg. Andreas Deuschle CDU: Fakten interessieren doch niemanden von der AfD!) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Kommunikation statt Konfrontation, Vertrauen statt Misstrauen, gemeinsam statt gespalten – Vereine, Verbände, Fanprojekt, Kommunen und Polizei hätten für die Sicherheit bei Fußballspielen an einem Strang gezogen, so Strobl. Statt über verschärfte Verbotsszenarien nachzudenken, will der BW-Innenminister seine Kollegen auf der Innenministerkonferenz von diesem Modell überzeugen, (Abg. Anton Baron AfD: Ah! „Seine Kollegen“! CDU- Kollegen!) das für einen Rückgang von Gewalt und Einsatzstunden gesorgt hat. (Abg. Anton Baron AfD: Wie haben denn die ande- ren CDU-Innenminister abgestimmt? – Gegenruf des Ministers Thomas Strobl) Demselben Artikel ist zu entnehmen, dass sich auch die baden-württembergischen Vereine für die Stadionallianz ausgesprochen haben. Und diese sind auch in der Hinsicht ein Erfolgsmodell, dass dadurch seit 2017 Zehntausende polizeiliche Einsatzstunden und Millionen Euro an Einsatzkosten eingespart wurden. (Beifall bei der CDU, Abgeordneten der Grünen und der SPD sowie des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Wir haben in Baden-Württemberg eine überaus aktive und kreative Fanszene, aber auch eine sehr friedliche. Große, prominente Ausschreitungen gibt es in Deutschland insgesamt zum Glück kaum noch. Und Bilder, wie sie die Fans von Feyenoord Rotterdam vor wenigen Wochen in der Innenstadt von Stuttgart und im Neckarstadion fabriziert haben, kennen wir hier so nicht. Unsere Fans, seien es die vom VfB, vom SC Freiburg, von Hoffenheim, von Heidenheim, vom KSC, vom Waldhof, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Guter Mann! – Abg. Jonas Weber SPD: Herr Weirauch freut sich!) von den Kickers, von wem auch immer, sind zum allerallergrößten Teil vollkommen friedlich, gewaltfrei, und es bestehen keine Sicherheitsprobleme und keine Gefahren über das normale Maß hinaus, das besteht, wenn 60 000 Menschen auf engem Raum zusammenkommen, wie es alle zwei Wochen im Neckarstadion beim VfB der Fall ist. Wir hatten in der Vergangenheit im deutschen Fußball in der Tat große Gewaltprobleme, Rassismusprobleme und auch eine große organisierte Hooliganszene, die Ihnen mit Sicherheit deutlich näher steht als mir. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. An- dreas Kenner SPD – Abg. Anton Baron AfD: Was sol- len diese Unterstellungen? – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die sitzen sogar im Bundestag!) Ich erinnere an dieser Stelle nur an den Fall Daniel Nivel bei der WM 1998 oder an die unsäglichen Affengeräusche gegenüber dunkelhäutigen Spielern, was in diesem Ausmaß Gott sei Dank der Vergangenheit angehört. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) (Tim Bückner) Unsere Fanszene ist, wie gesagt, friedlich, gewaltfrei, kreativ, sehr lautstark und durch und durch zur Kooperation bereit. Gestatten Sie mir als VfB-Fan, dass ich exemplarisch den VfB hier hervorhebe, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Nö!) der – völlig objektiv – (Zuruf des Abg. Peter Seimer GRÜNE) die besten, größten, spektakulärsten und schönsten Choreografien der ganzen Liga zelebriert. (Vereinzelt Beifall – Abg. Gabriele Rolland SPD: Nein, nein, nein!) Die Karawane Cannstatt zum alljährlichen Saisonbeginn sucht ihresgleichen in Deutschland. Die VfB-Fans stehen tatsächlich im Ruf, die besten Auswärtsfans der ganzen Liga mit der besten Unterstützung zu sein. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Nein, geht nicht! –

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Martina Braun GRÜNE

Kann gar nicht!) Das ist alles friedlich und fröhlich, vor allem dann, wenn der VfB wieder einen so gepflegten Ball spielt wie derzeit – sieht man mal vom letzten Wochenende ab. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich möchte aber auch klar sagen, dass es Vorfälle gibt, die wir nicht tolerieren dürfen, wie kürzlich auf der Rückreise von VfB-Fans aus Dortmund, als Fanbusse von angeblichen anderen Fangruppierungen überfallen wurden, Vorfälle wie kürzlich auf dem Kölner Hauptbahnhof, als sich Schalker und Dortmunder Fans zu einer Massenschlägerei verabredet haben. Ich sage auch klipp und klar an dieser Stelle: Der Umgang von sogenannten Fans mit beispielsweise einem Dietmar Hopp ist für mich völlig inakzeptabel, wenn er Grenzen überschreitet. (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen, der SPD und der FDP/DVP) Menschen in einem Fadenkreuz darzustellen, hat in einem Fußballstadion genauso wenig zu suchen wie irgendwo anders. Rassismus und Antisemitismus dürfen auch im Stadion keinen Platz haben. Wer sich daran nicht halten kann und nicht halten will, wer Fußballspiele zum Anlass für Körperverletzungen und Sachbeschädigungen nimmt, wird natürlich strafrechtlich verfolgt und muss auch die persönlichen Konsequenzen bis hin zum Stadionverbot tragen. Jetzt komme ich aber darauf zurück, warum Sie ganz, ganz schlechte Anwälte der Fans sind. Die Fans in der Liga, im Fußball insgesamt, wollen zwei Dinge. Erstens: Sie wollen nicht unter Generalverdacht gestellt und nicht in Sippenhaft genommen werden für einzelne Gewalttäter, die es gibt und die es immer geben wird. (Abg. Anton Baron AfD: Aber warum wurde so et- was in der Innenministerkonferenz besprochen?) de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Das ist vollkommen verständlich, und das hat der Innenminister auch klar und deutlich gesagt. Deswegen ist diese Aktuelle Debatte vollkommen unnötig. Das Zweite, was die Fans – egal, von welchem Verein – wollen, ist, ihren Verein, für den sie jubeln, anzufeuern – alle elf Spieler, die unten auf dem Platz stehen, und alle, die im Kader sind und die zum Erfolg beitragen. Im Fall des VfB sind es aktuell 30 Spieler aus 13 verschiedenen Nationen. 16 Spieler von ihnen, die Mehrzahl im VfB-Kader, haben keinen deutschen Pass, sind Ausländer. Sechs weitere Deutsche haben einen Migrationshintergrund. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, und jetzt?) Beim KSC, beim SC Freiburg, bei der TSG Hoffenheim und bei vielen weiteren Vereinen sieht es nicht anders aus oder ist es sogar noch ausgeprägter. (Abg. Anton Baron AfD: Unsere Fraktion hat einen höheren Migrationshintergrund als Ihre Fraktion!) Den Fans des VfB ist es vollkommen egal, dass beim VfB in der Innenverteidigung ein Verteidiger namens Al-Dakhil spielt, der als Kriegsflüchtling aus dem Irak nach Europa kam und heute mit Stolz das Trikot des VfB trägt. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP) Den Fans vom VfB war es vollkommen egal, dass in der letzten Saison mit Mahmoud Dahoud ein Spieler unter Vertrag stand, der als Flüchtlingskind aus Syrien nach Deutschland kam und für den VfB seinen Schweiß vergossen hat. Und niemand, wirklich niemand beim VfB will mehr auf Bilal El Khannouss verzichten, einen Menschen mit einem Namen, wie ihn Ihr Ehrenvorsitzender mit Sicherheit nicht als Nachbar haben möchte. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Was die Fans wollen, ist, ihre Spieler anzufeuern und zu feiern, weil die alles für ihren Verein tun, ganz egal, woher sie kommen, wie sie herkamen, wie sie heißen und welche Hautfarbe sie haben. Ihr Vordenker Höcke und ganz viele von Ihnen sagen offen, sie wollten die Nationalmannschaft nicht mehr anfeuern und sie freuten sich nicht mehr an der Nationalmannschaft, weil sie ihnen zu multikulti sei, weil da zu wenige Biodeutsche dabei seien. (Abg. Anton Baron AfD: Quatsch! Völliger Quatsch, was Sie da sagen! – Abg. Sandro Scheer AfD: Das heißt nicht „Nationalmannschaft“, das heißt „Mannschaft“!) Ich bin an vielen Wochenenden auf den Amateurplätzen in der Kreisliga, in der Bezirksliga in meinem Wahlkreis unterwegs, und Tatsache ist, dass dort kaum ein Verein eine Mannschaft mit elf Spielern auf den Platz schicken könnte, wenn Ihre innigsten Träume wahr werden würden. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) (Tim Bückner) Sie stehen für alles, wofür der Fußball nicht steht. (Zuruf von der AfD) Der Fußball mit seiner riesigen gesellschaftlichen Integrationskraft steht für alles, wofür Sie nicht stehen. (Zuruf von der AfD: Traurig!) Das schließt die Fans mit ein. Deshalb braucht Sie auch kein Mensch im Neckarstadion, im Wildpark oder wo auch immer, und schon gar nicht als Anwalt. Zum Schluss danke ich allen Polizistinnen und Polizisten, die den ganzen Tag über und heute Abend für die Sicherheit rund ums Neckarstadion sorgen und sorgen werden, (Abg. Anton Baron AfD: Warum braucht man diese Sicherheit? Ihre Politik des importierten Antisemitis- mus!) den Fans ihrerseits für eine sicherlich grandiose Stimmung an einem Europapokalabend, und wünsche uns allen, die dem VfB die Daumen drücken, ein schönes Ergebnis. (Abg. Peter Seimer GRÜNE: 3 : 0! – Gegenruf der

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Gabriele Rolland SPD

Nee! – Zuruf des Abg. Sandro Scheer AfD) Ich schließe mit den Worten Giovanni Trapattonis, eines Ausländers, der in Deutschland, auch in Stuttgart, seine Fußspuren hinterlassen hat: „Ich habe fertig!“ Herzlichen Dank. (Lebhafter Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Raimund Haser CDU: Bra- vo! – Weitere Zurufe von der CDU, u. a.: Sehr gut!)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Binder. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD)

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Sascha Binder SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fankultur ist ein wichtiger Bestandteil unseres Lebens hier in unserem Land. Es geht um Vielfalt, um Emotionen, um Unterstützung im Sport und um Kreativität bei der Unterstützung der Teams. Aber natürlich ist es ab und an – Kollege Bückner –, beispielsweise am vergangenen Samstag, auch mal ziemlich bitter und ziemlich ärgerlich, wenn man mit einem 0 : 5 aus dem Stadion geht. Aber das gehört zum Sport dazu. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Ich bin beim 0 : 4 gegangen!) Trotzdem muss man sich am Ende die Hand geben, sich gegenseitig gratulieren; denn Fair Play spielt eine große Rolle. Auch der Fußball spielt eine große Rolle; denn der Profisport dient als Vorbild für ganz viele junge Menschen, Kinder und Jugendliche, die diesen Sport als Breitensport ausüben. Deshalb müssen wir den Fußball als das nehmen, was er ist: eine begeisterungsfähige Kultur, die aus unserem Land nicht wegzudenken ist. Und dazu gehört die Fanszene; denn der Fuße – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 ball wäre ohne die Fanszene nur halb so viel wert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU) Herr Rupp, Sie sitzen ja jetzt im Deutschen Bundestag (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Wer ist das? – Wei- tere Zurufe, u. a.: Wahnsinn!) und haben Ihr Mandat im Landtag behalten. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: So ist es! – Zuruf von der CDU: Das auch noch!) Dass Sie hier ans Pult treten und das erzählen, was Sie vorhin erzählt haben, zeigt, dass Sie wohl zwischen den beiden Stühlen Bundestag und Landtag nicht mehr so richtig mitbekommen, was eigentlich außerhalb von Plenarsälen passiert; (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Das sagen die Rich- tigen! – Heiterkeit bei der AfD) denn ansonsten hätten Sie diese Aktuelle Debatte gar nicht benannt. (Abg. Anton Baron AfD: 13-%-Partei!) Denn Sie haben heute über Dinge gesprochen, die gar nicht Gegenstand der Realität sind. (Beifall bei der SPD, den Grünen und der CDU so- wie Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Ruben Rupp AfD: Doch! – Abg. Anton Baron AfD: Sie sind zu viel in Berlin, oder was? Innenministerkonferenz! Da ist auch unser Innenminister vertreten! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Vielleicht kann Herr Baron mal ruhig sein! – Weitere Zurufe – Unruhe)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Baron, Herr Abg. Binder hat das Wort. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Der redet so viel!) – Herr Abg. Lede Abal, auch Sie haben nicht das Wort. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Der redet in einer Tour durch!) Herr Abg. Binder hat das Wort. Alle anderen sind bitte ruhig.

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Sascha Binder SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um Kooperation, es geht um Zusammenarbeit zwischen Fans, Fanprojekten, Vereinen und der Polizei. Dabei geht es auch um Respekt vor den Polizistinnen und Polizisten, die an Wochenenden und spätabends ihren Dienst tun, um ein Fußballspiel für Familien, für Fans sowie für Besucherinnen und Besucher so sicher wie nur irgend möglich zu machen. Dazu gehört aber auch Respekt vor den Fans. Der Rechtsstaat gilt auch bei Fußballspielen. Bei der Frage nach der Verhängung von Strafen geht es um Einzelüberprüfungen und nicht um Kollektivstrafen. Jedes Vergehen muss einzeln überprüft werden. Gleichzeitig gilt aber auch, dass (Sascha Binder) Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die sich im Stadion und/ oder außerhalb des Stadions ereignen, nachgegangen werden muss, selbst dann, wenn sie, wie im Fall von Pyrotechnik, von der Haupttribüne im Stadion aus betrachtet vermeintlich schön aussehen. Allerdings ist das trotzdem nicht mit unseren rechtlichen Grundsätzen vereinbar; auch das gehört zur Wahrheit dazu. Ja, wir haben mit den Stadionallianzen seit 2017 ein Projekt, das funktioniert. Herr Innenminister, das hat sich tatsächlich gut entwickelt. Das darf ich auch von dieser Seite aus sagen. Damit müssen jetzt sowohl Sie als auch ich klarkommen. (Vereinzelt Heiterkeit) Aber wenn etwas gut funktioniert, dann darf man das auch sagen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU) Und daraus kann auch etwas entstehen. Beispielsweise gibt der VfB Stuttgart die finanziellen Mittel, die er nicht für Strafen infolge von Pyrotechnikvergehen seiner Fans hat zahlen müssen, seinen Fans, damit diese die tollen Choreografien – von denen Herr Bückner vorhin zu Recht geschwärmt hat – durchführen können, die wir insbesondere im letzten Jahr in der Champions League erlebt haben und sehen konnten. Dann kommt man zu dem Ergebnis, dass manch eine Choreografie, die wir da gesehen haben, viel besser für die Stimmung ist und viel mehr Stimmung ins Stadion bringt als so mancher gefährliche Einsatz von Pyrotechnik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute findet hier in der Stadt Stuttgart ein Spiel statt, das weniger durch Fangesänge auf den Straßen auf sich aufmerksam macht denn vielmehr durch eine starke Polizeipräsenz. (Abg. Anton Baron AfD: Ah!) Und es gilt das, was eigentlich immer gilt: Sport darf nie politisch sein; Sport darf nie Gegenstand von politischen Auseinandersetzungen sein. Vielmehr ist Sport für die Menschen da, egal, woher sie kommen, und egal, wofür sie ansonsten stehen, denn Sport soll verbinden. (Abg. Anton Baron AfD: Ach so! Ihre Faeser mit der Armbinde!) Man kann auch sehen, wie verantwortungsbewusst sich die Fanszene des VfB in den letzten Tagen zu diesem Spiel geäußert hat, obgleich sie zu unterschiedlichen Ergebnissen kam. Sie hat deutlich gemacht, dass Politik in diesem Stadion nichts zu suchen hat. Es darf nicht sein, dass sich Menschen, die gern ins Stadion gehen, überlegen, ob sie ins Stadion gehen, weil die Sicherheitsfrage alles andere überdeckt. (Abg. Anton Baron AfD: Aha!) Trotzdem ist es notwendig, dieses Spiel heute so zu sichern, dass jeder sicher in dieses Stadion und auch sicher wieder nach Hause kommt. Deshalb möchte ich mich bei der Fanszene, bei den Polizistinnen und Polizisten sowie bei den Vereinen für die Vorbereitung des Spiels heute Abend bedanken. Wir alle hoffen heute Abend auf sichere Stunden in Stuttgart. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Herr Rupp, Sie stellen sich jetzt hier hin und sagen, man dürfe Fans nicht unter Generalverdacht stellen, man dürfe nicht alle über einen Kamm scheren. Dass so etwas von der AfD kommt, (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Woher denn sonst?) ist ja eigentlich schon ein Treppenwitz. (Widerspruch bei der AfD) Denn Ihre Politik ist nichts anderes, als alle unter Generalverdacht zu stellen und alle über einen Kamm zu scheren. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Sehr richtig! – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: In Ihrem Kopf vielleicht!) Deshalb ist Ihr Versuch heute, sich für die Fans einzusetzen, (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Was passiert nur in Ihrem Kopf? – Zuruf des Abg. Dennis Klecker AfD) geradezu zynisch. Die Fans brauchen viel, aber keine Anwälte von der AfD. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, bevor wir in der Aktuellen Debatte fortfahren, möchte ich auf der Besuchertribüne einige Gäste begrüßen, und zwar eine Delegation aus der israelischen Partnerregion des Landkreises Karlsruhe, Sha’ar HaNegev. Die Delegation wird geleitet von Herrn Bürgermeister Epstein, den ich besonders willkommen heiße. (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank) Ebenfalls sehr herzlich begrüße ich Herrn Landrat Dr. Schnaudigel. Die an der Grenze zum Gazastreifen gelegene israelische Partnerregion des Landkreises Karlsruhe wurde durch das Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 auf grausamste Weise getroffen. So wurde Ihr Vorgänger, sehr geehrter Herr Epstein, Herr Ofir Libstein, durch die Terroristen der Hamas umgebracht. Wir, der Landtag, haben seiner sowie aller Ermordeten und Verschleppten kurz danach auf einer Veranstaltung am 7. November 2023 in Anwesenheit der israelischen Generalkonsulin Talya Lador-Fresher gedacht. Es war wirklich ein sehr bewegender, besonderer Abend. Sehr geehrte Gäste, Ihnen gilt unser Mitgefühl für das Erlittene. Ihnen gilt unsere Solidarität für die Zukunft. Und Ihnen gilt unsere Hoffnung, dass Frieden einkehrt – für Israel und auch für die palästinensische Zivilbevölkerung. (Präsidentin Muhterem Aras) Wir freuen uns mit Ihnen sehr, dass nach mehr als zwei Jahren Geiselhaft auch Menschen aus Sha’ar HaNegev wieder in ihre Heimat zurückkehren konnten. Ich heiße Sie nochmals im Landtag von Baden-Württemberg sehr herzlich willkommen und wünsche Ihnen weiterhin einen interessanten und informativen Aufenthalt in unserem schönen Bundesland, bei Ihren Freunden. Herzlich willkommen! (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank) Wir setzen die Aussprache in der Aktuellen Debatte fort. Das Wort für die FDP/DVP-Fraktion hat Frau Abg. Goll.

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Julia Goll FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! – Frau Präsidentin, ich hoffe, Sie gestatten mir, dass auch ich die Delegation aus Israel herzlich willkommen heiße. Ich erlaube mir auch ein persönliches Wort. Ich durfte erst letzten Monat Ihr wunderschönes Land bereisen, mich dort umschauen und Menschen kennenlernen. Ich war sehr beeindruckt. Ich freue mich sehr, dass Sie da sind. Ich hoffe auch, dass Sie heute Abend ein tolles Spiel erleben können. Ich bedaure es aber, dass Sie Zeugen dieser unwürdig angestoßenen ersten Debatte, die wir gerade führen, werden müssen. (Oh-Rufe von der AfD – Abg. Anton Baron AfD: 3-%-Partei! – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) – Das, was Sie hier abgeliefert haben, war eine wirklich unerträgliche Ansammlung von Fake News und Desinformationen. Das war wirklich unwürdig (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) und unerträglich. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Frau Präsidentin, meine Bewunderung für Sie, dass Sie und alle Kolleginnen und Kollegen das hier aushalten. (Zuruf des Abg. Bernhard Eisenhut AfD) Und ich danke meinen Vorrednern, dass sie das alles zurechtgerückt haben. (Abg. Miguel Klauß AfD: Sie brauchen wir nicht!) Von dem, was Sie erzählt haben, war nichts wahr. (Abg. Anton Baron AfD: Sagen Sie es doch mal ganz konkret!)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Baron, ...

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Julia Goll FDP

Dass es möglich ist, den Parlamentarismus so zu missbrauchen, ist wirklich furchtbar.

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Muhterem Aras

... Sie haben nicht das Wort. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Dennis Klecker AfD) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025

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Julia Goll FDP

Sie informieren sich ja nicht einmal, dass die Innenministerkonferenz das alles gar nicht so beschlossen hat. (Abg. Ruben Rupp AfD: Darüber wurde doch disku- tiert! – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Hat er doch sogar gesagt! Sie müssen halt mal zuhören!) Sie haben sich offenbar überhaupt nicht informiert. Dass es ungeschickt war, (Abg. Bernd Gögel AfD: „Ungeschickt“!) dass diese Ideen in dieser Breite in die Öffentlichkeit kamen, kann man vermutlich so sehen. Aber ich denke, einer war daran wirklich nicht schuld, und zwar unser Innenminister. Das darf auch ich hier einmal sagen. (Oh-Rufe – Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP, der Grünen und der CDU – Lachen des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Bravo! – Abg. Christian Gehring CDU: Das Wunder von Weihnachten! – Abg. Raimund Haser CDU: Können Sie das bitte noch mal wiederholen?) – Nein, gar nicht, Herr Kollege Gehring. Ich sage es halt so, wie es ist, und in diesem Fall ist es so.

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren! – Frau Abg. Goll, warten Sie bitte.

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Julia Goll FDP

Und wenn ich den Innenminister kritisiere – ja, das werden Sie heute auch noch hören –, dann mache ich das, weil das dann auch stimmen wird. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD) In Baden-Württemberg gehen wir tatsächlich einen anderen Weg – und das ist der richtige –, nämlich einen Weg, den wir auch sonst in allen Bereichen gehen: möglichst mit Prävention und in einem Dialog mit den Betroffenen. Die Stadionallianzen sind ein Erfolgskonzept, wenngleich sie vielleicht nicht zu 100 % in Baden-Württemberg erfunden wurden. Aber sei’s drum. Dazu gab es ein bundesweites Forschungsprojekt, das schon jahrelang lief. Es stimmt aber, dass die Stadionallianzen in Baden-Württemberg das erste Mal so angewandt wurden, und mittlerweile wurden sie bereits von anderen Bundesländern übernommen. Die Zusammenarbeit aller Akteure ist wirklich eine gute Sache, die im Ergebnis auch noch Einsparungen mit sich bringt. Nachdem inzwischen auch der Bundesinnenminister davon überzeugt ist, wie ich lesen durfte, hoffe ich, dass sie nun auch bundesweit umgesetzt werden; denn die Fankultur, die wir haben, ist eine Kultur. Wir müssen doch froh sein, dass sich Menschen begeistern – in diesem Fall für den Sport –, und dass das bei uns geradezu zu einer Massenbewegung geworden und auch sehr verbindend ist, und zwar über alle gesellschaftlichen Schichten und über alle Altersschichten hinweg. Sie ist ein Kulturgut, das es zu pflegen gilt und das nicht von vornherein unter Generalverdacht gestellt werden darf. Das tun wir auch nicht. (Beifall des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP) (Julia Goll) Ich habe mich gefreut, zu sehen, dass auch die DFL hier wieder eingestiegen ist und parallel zur Innenministerkonferenz eine Stärkung des Sicherheitsmanagements beschlossen hat. Die Vereine machen dort mit. Alle Vereine sollen jetzt künftig in ihren Klubs Präventionsarbeit leisten. Und wir werden weiterverfolgen, wie es bundesweit vorangeht. Dass man dann auch tatsächlich von diesen Ideen Abstand genommen hat, die über das erforderliche Maß hinausgehen, ist gut. Eine Gesichtserkennung mittels KI in den Stadien brauchen wir nun wirklich nicht. Personalisierte Tickets hatten wir schon bei Weltmeisterschaften und bei Europameisterschaften; die bringen Bürokratie mit sich, die niemand von uns möchte. Flächendeckende Ausweiskontrollen – was soll denn das? Das alles brauchen wir nicht, und das alles wird auch nicht kommen. Seien wir doch froh darüber. Ich sage auch gern noch etwas zu dem Spiel, das heute Abend ansteht. Es ist wunderbar, dass wir ein solches Sportevent bei uns in der Stadt haben, dass unser VfB (Vereinzelt Beifall – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) so weit gekommen ist und da jetzt mitspielen darf. Ich darf daran erinnern, dass wir auch schon über das Überwälzen der Kosten von Hochrisikospielen auf die Vereine diskutiert haben. Ich denke, dieses Spiel, das heute Abend bevorsteht, belegt doch ganz deutlich, dass eine solche Kostenregelung ein Fehler wäre. Das wäre wirklich ein Fehler. (Zuruf des Abg. Sandro Scheer AfD) Der VfB ist zunächst einmal nicht dafür verantwortlich – wir hoffen ja alle, dass es nicht so weit kommt –, dass es bei uns möglicherweise Kräfte gibt, die sich Gehör verschaffen (Abg. Miguel Klauß AfD: Die haben Sie importiert, diese Kräfte!) und gegen unsere Gäste aus Israel agieren. (Abg. Anton Baron AfD: Ah! Die Politik der Altpar- teien!) Wir wollen auf keinen Fall, dass solche Spiele als Belastung wahrgenommen werden. Sie sind keine Belastung. Ja, es stimmt, sie sind eine Herausforderung für unsere Sicherheitskräfte und für alle Beteiligten. (Zurufe der Abg. Miguel Klauß und Dr. Uwe Hell- stern AfD) Ich denke, wir konnten gestern bereits beobachten, dass die Sicherheitskräfte, die Fanvereinigungen und der VfB hier sehr verantwortungsvoll vorgehen. Wir hoffen auf einen glücklichen Verlauf des Spiels und eine Sportfreude, die sich Bahn bricht, und dass unsere Gäste aus Israel unsere Stadt als das wahrnehmen, was sie ist: weltoffen, (Lachen des Abg. Miguel Klauß AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Bunte Vielfalt!) sportbegeistert und fair in diesem Wettbewerb. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist schon eine hohe Kunst von der AfD, hier mit wenigen Worten und wenigen Sätzen so viel Falsches und Irreführendes zu sagen. (Abg. Anton Baron AfD: Was denn?) – „Kontrollfantasien dieser Regierung“, haben Sie gesagt. „Sie haben das alles gefordert“, haben Sie gesagt und dabei zu mir geblickt: KI-gestützte Gesichtserkennung in den Stadien, Ticketing, Gebühren. (Abg. Ruben Rupp AfD: Dann haben Sie nicht zuge- hört!) Ich will es hier einfach klipp und klar sagen: Keine dieser in der Kritik stehenden Forderungen stammt aus Baden-Württemberg. (Abg. Ruben Rupp AfD: Sie haben sich nicht dage- gen ausgesprochen!) Sie fantasieren, Sie halluzinieren. – Ich habe mich bereits im Vorfeld deutlich dagegen ausgesprochen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Nein! Sie haben nichts zu der Gesichtserkennung gesagt!) Herr Abg. Bückner hat vorhin aus einem SWR-Bericht zitiert, aus dem hervorgeht, dass ich das vorher gesagt habe. Ich habe mich auch während und nach der Innenministerkonferenz klar positioniert. Entweder Sie bekommen das nicht mit, oder Sie leben wirklich in einer Welt von Fantasien und Halluzinationen – das muss ich einmal sagen –, oder aber das war heute wieder einmal ein Paradebeispiel für gezielte Desinformation, (Abg. Petra Häffner GRÜNE: Ganz bewusst!) so, wie es die AfD eben macht. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP – Abg. Petra Häffner GRÜNE: Ja! Ganz bewusst!) In dieser Debatte soll es um die Sicherheit in Fußballstadien gehen. Es ist bereits zu Recht angesprochen worden: Das Europa-League-Spiel des VfB Stuttgart gegen Maccabi Tel Aviv stellt uns natürlich vor eine sehr große Herausforderung, auf die wir uns bereits seit längerer Zeit intensiv vorbereiten. Das Polizeipräsidium Stuttgart ist bestens vorbereitet, und zwar mit allen Fähigkeiten, wie es der Polizeivizepräsident ja auch öffentlich gesagt hat. Wir hoffen, dass der Fußball heute im Vordergrund steht und dass es friedlich bleibt. Wir tun alles dafür, dass die Gäste geschützt werden. Das gilt insbesondere für unsere Gäste aus Israel. Ich will vorneweg sagen – Sie haben es ja vielleicht auf dem Weg in den Landtag bemerkt –, dass schon sehr viele Polizistinnen und Polizisten seit vielen Stunden im Einsatz sind. (Abg. Miguel Klauß AfD: Aha! Warum brauchen wir die hohe Anzahl?) (Minister Thomas Strobl) Danke an die Einsatzkräfte in dieser sehr hohen, freilich ausreichenden Zahl. (Zuruf von der AfD) Wir in Stuttgart wollen friedliche und freundliche Gastgeber sein, und wir werden alles dafür tun, dass dieses Fußballspiel friedlich verläuft, damit der Fußball im Mittelpunkt stehen kann. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Danke an diejenigen, die, ob im Hintergrund oder sichtbar, dafür sorgen. Danke an die Polizistinnen und Polizisten aus Baden-Württemberg und aus anderen Ländern, die diesen Schutz gewähren und die ein sicheres Fußballspiel gewährleisten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Ansonsten will ich zu dieser Thematik vorneweg sagen, dass wir im europäischen Ausland um unsere einmalige Fankultur, die wir in Deutschland im Fußball haben, beneidet werden. In der Kurve werden unsere Vereine bedingungslos von ihren organisierten Fanszenen auf den Stehrängen und darüber hinaus mit vielfältigen lautstarken Fangesängen, eindrucksvollen Choreografien, Bannern, Fahnen und dergleichen mehr unterstützt. Im Innenministerium beschäftigen wir uns seit vielen Jahren mit einer Reihe von Maßnahmen und haben – das möchte ich einfach sagen – für die Republik und auch international inzwischen Wegweisendes erreicht. Wir haben dabei keine einseitigen Forderungen an die Vereine und Verbände gestellt, sondern wir arbeiten gemeinsam mit den Vereinen, mit den Fanorganisationen, mit den Fußballverbänden, mit den Kommunen und mit der Polizei zusammen und erarbeiten Lösungen für die vorhandenen Problemstellungen, und zwar zu Recht; denn die vielen Zuschauer – in Baden-Württemberg sind es inzwischen 3,5 Millionen Zuschauer pro Spielzeit – haben vor allem eines, nämlich Anspruch auf ein sicheres Fußballerlebnis. Mit gutem Gewissen kann die Mami oder kann die Oma mit ihrem Enkel zu jedem Fußballspiel in Baden-Württemberg gehen. Das ist unser klarer Anspruch; das ist unser Ziel. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Mit den Stadionallianzen haben wir in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2017 Pionierarbeit geleistet. Kommunikation statt Konfrontation, Vertrauen statt Misstrauen, gemeinsam statt gespalten – Vereine, Verbände, Fanprojekte, Kommunen und Polizei arbeiten Hand in Hand, ein Rädchen greift in das andere. So bereiten wir jedes Fußballspiel, wo es notwendig ist, miteinander vor und ziehen an einem Strang. Das hat für alle Beteiligten Vorteile, im Übrigen auch für die Fanszene, weil sich Vereine und Fanprojekte einbringen, einen wichtigen Beitrag leisten. Ich setze auf Kooperation – ja, und auch auf Vertrauen. Das scheint Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, alles verborgen geblieben zu sein. Sie stehen hier mal wieder e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 – um in Ihrem Bild zu bleiben – wirklich im Abseits. Die Zahlen geben uns recht. Wir haben damit in Baden-Württemberg die Fußballstadien sicherer gemacht, die Zahl der Straftaten um knapp 40 % gesenkt. Trotz einer enorm steigenden Zuschauerzahl ist die Anzahl der verletzten Personen rückläufig. Wir haben also mit den Stadionallianzen einen doppelten Erfolg: Wir haben weniger Straftaten, weniger Verletzte – bei steigenden Zuschauerzahlen und weniger Polizeieinsatzkräften. Dadurch haben wir in der vergangenen Saison etwa 1 Million € einsparen können – durch weniger Einsatzstunden und weniger Einsatzkräfte. Das ist im Übrigen etwa die Summe, die wir unseren sechs Bundesligavereinen für die Hochrisikospiele hätten in Rechnung stellen können, wenn wir so etwas überhaupt in Erwägung ziehen würden. Anders als bei unseren Stadionallianzen hätten wir aber trotz des Geldes, das wir von den Vereinen bekommen würden, noch lange keinen Sicherheitsgewinn. Deswegen stehe ich so für die Stadionallianzen, weil wir damit auch die Ursachen beseitigen – weniger Gewalt, weniger Kriminalität bei weniger Polizeieinsätzen. Die Fußballstadien in Baden-Württemberg sind so in den vergangenen acht Jahren sicherer geworden. Natürlich haben wir auch Probleme; Kollege Bückner hat zu Recht darauf hingewiesen. Davor verschließen wir die Augen nicht. Es gibt leider Ultras, die über das Ziel hinausschießen. Es kommt immer wieder zu Gewalttätigkeiten, und auch die Pyrotechnik macht uns nach wie vor große Sorgen. Diese Dinge nehmen wir in den Fokus. Das heißt aber nicht, dass wir alle Fußballfans unter Generalverdacht stellen. Ich habe das bewusst formuliert: Es gibt diese seltenen Fälle, weil es eben wenige sind. Das haben wir natürlich genau im Blick, und im begründeten Einzelfall wird das auch hart bestraft. Auch das ist im Übrigen genau richtig. Wir schränken also die Rechte der Fans nicht ein, wir überziehen die Fans nicht mit Kollektivstrafen, wir stellen niemanden unter Generalverdacht. Das war der Baden-Württemberg-Weg seit 2017/2018, das ist unser Weg, das bleibt unser Weg, und etwas anderes haben Sie von mir garantiert noch nicht gehört. Sie sind im Übrigen jeden Nachweis schuldig geblieben. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD) Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommt die AfD mit ihrem Tagesordnungspunkt, mit dieser Aktuellen Debatte, nicht nur Tage und Wochen, sondern einige Jahre zu spät. Wir sind schon viel weiter, wir haben den richtigen Weg schon lange eingeschlagen. Ich bedanke mich sehr – es ist ihm ja fast schon körperlich schwergefallen – beim Kollegen Binder (Abg. Sascha Binder SPD: Nein!) für die freundlichen Worte. Nachdem ich neuneinhalb Jahre von der SPD gewohnt bin, dass wirklich an allem der Innenminister schuld ist, war das heute wie Ostern und Weihnachten zusammen. (Vereinzelt Heiterkeit) (Minister Thomas Strobl) Vielen Dank, verehrte Frau Kollegin Goll, jetzt kann Weihnachten wirklich kommen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Es ist schäbig, wie seitens der AfD versucht wird, sich mit Falschinformationen und Desinformationen auf die Seite der organisierten Fans zu schlagen, um Stimmen für die Landtagswahl zu erhaschen. (Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen: Sie vertreten nicht die Interessen der Fußballfans und der Fußballfreunde. (Zurufe von der AfD: Sie auch nicht!) Ich habe – um es noch einmal zu sagen – auf der Innenministerkonferenz in Bremen nicht nur auf den anhaltenden Erfolg unserer Stadionallianzen hingewiesen, nein, ich halte eine bundesweite Umsetzung für notwendig. Das, was in Baden-Württemberg seit acht Jahren gut funktioniert, kann ja auch in anderen Ländern funktionieren. Es war im Übrigen der Kollege Pistorius aus Niedersachsen, der vor vielen Jahren für Niedersachsen als erstes Land in Deutschland die Stadionallianzen von Baden-Württemberg übernommen hat. Hessen ist inzwischen dabei. Mittlerweile wird unser Modell zudem auch in Berlin, Bremen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen-Anhalt angewandt. (Zuruf von der CDU: Hört, hört!) Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Prinzip ist, dass wir den Schulterschluss suchen, selbstverständlich auch mit den und nicht gegen die Fans. Deswegen freue ich mich auch, dass wir gerade in Baden-Württemberg eine so tolle und wunderbare Fankultur haben, die einmalig ist. Darauf dürfen wir stolz sein. Insofern hat die AfD-Fraktion mit ihrer „Roten Karte“ für den Innenminister – um im Fachjargon zu bleiben – ein klassisches Eigentor geschossen. Der Kollege Bückner hat mich mit seiner inspirierenden Rede darauf gebracht, ebenso wie er sinngemäß mit Trapattoni zu schließen: „Was wolle AfD? AfD ist schwach wie Flasche leer!“ Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf von der AfD: Das sehen wir dann im März!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, ich schaue mich um. Ich habe, wie ich sehe, noch eine Wortmeldung. – Bitte sehr, Herr Kollege von der AfD, dem ich hiermit das Wort erteile. (Zuruf von den Grünen zu Abg. Ruben Rupp AfD: Wir erwarten eine Entschuldigung von Ihnen!)

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Ruben Rupp AfD

Herr Präsident, geehrte Kollegen! Nach so viel Desinformation des Innenministers (Abg. Sascha Binder SPD: Was? – Unruhe) muss man einiges klarstellen. Zum einen ist es so – das hat die Debatte auch gezeigt –: Die AfD ist notwendig, weil Sie de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 das, was auf dieser Innenministerkonferenz diskutiert wurde, verschwiegen haben, gar nicht thematisiert haben. (Abg. Jonas Weber SPD: Das war Unsinn!) Sie haben einfach auf die AfD draufgehauen. Zur Wahrheit gehört auch – ich habe es extra nebenher geprüft, Herr Strobl –: (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie reden von Wahr- heit! Das ist doch ein Witz!) Sie haben erst nach den Protesten von Ideen wie z. B. der Gesichtsüberwachung mittels KI Abschied genommen. Die haben Sie auch teilweise gar nicht richtig erwähnt. Sie haben nur von Verboten gesprochen, gegen die Sie vielleicht sind. Sie haben sich gar nicht klar ausgedrückt. Es stimmt gar nicht, wie Sie sich hier als Unschuldslamm gerieren. Vielmehr kann ich Ihnen eines sagen: Nach dem, was Sie während der Coronazeit in diesem Land abgezogen haben, (Beifall bei der AfD – Abg. Raimund Haser CDU: Was hat das jetzt mit Corona zu tun? – Zuruf von der CDU: Das ist doch ein Unfug!) ist Ihnen alles zuzutrauen. Das haben wir auch nicht vergessen. (Abg. Sascha Binder SPD: Er liest doch vor allem vor! – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Deswegen müssen wir darüber debattieren. (Beifall bei der AfD – Glocke des Präsidenten) Kollege Bückner, da muss ich noch einmal ganz kurz sagen: Sie tun so, als ob Sie nahe bei den Fans wären. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Was wird denn das jetzt? Coronaallianz für Stadionverbote, oder wie?) Ganz aktuelles Zitat von vor einer Stunde aus dem „Tagesspiegel“ von einem Vorstandsmitglied des Dachverbands der Fanhilfen – ich zitiere –: Als hätte es den deutlichen öffentlichen Widerspruch der vergangenen Wochen nicht gegeben, setzen die ... Innenminister ihren Kurs gegen alle Fans sowie die vielfältige Fankultur unbeirrt fort. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Das zeigt im Übrigen auch: Es gibt keinen anderen Anwalt für die Fußballfans als die AfD. (Lebhafter Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Ich denke da: Schön, Herr Bückner, dass Sie sich Sorgen um mich machen wegen der Berliner Luft. Aber ich mache mir Sorgen um diesen Landtag. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Sie sind doch nie da! Sie sind doch nie da, in keinem Ausschuss! – Un- ruhe) (Ruben Rupp) Sie sind hier noch immer in den Verhältnissen von 2021 vertreten. Ich kann Ihnen eines sagen: Im nächsten Landtag werden Sie einmal sehen, wie sich die Anzahl der Sitze Ihres Koalitionspartners hier halbieren wird, wie Sie nicht nennenswert zulegen können, sondern wie die AfD hier die halbe Bank übernehmen wird. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU) Darauf können Sie sich einstellen. Und hauen Sie nicht in diesem 2021er-Modus, wenn wir Probleme ansprechen, immer auf die AfD drauf. Das hat man auch heute gesehen. Damit werden Sie gegen uns auch politisch nicht ankommen können. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Quatsch! – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Das werden wir dann nächstes Jahr im März bei der Landtagswahl sehen. Noch ganz kurz zum Kollegen Binder. Sie haben gesagt: keine Politisierung des Fußballs. Dass gerade die SPD das sagt, wo ihre ehemalige Innenministerin Faeser mit der Regenbogenarmbinde (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Tiefpunkt der Ge- schichte!) in Katar dafür geworben hat, den Fußball zu politisieren – das ist ein Eigentor, Herr Binder. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau! –

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Gabriele Rolland SPD

Noch nichts begriffen, oder? – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf um Ruhe bitten. – Es liegen aktuell keine weiteren Wortmeldungen vor, wie ich sehe. Damit ist diese Aktuelle Debatte beendet. Punkt 1 der Tagesordnung ist damit auch erledigt. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Fährt der jetzt wie- der nach Berlin, oder was macht der jetzt?) Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 2 auf: Aktuelle Debatte – Wachsam, widerstandsfähig, wehrhaft: Sicherheitsoffensive gegen Desinformation und hybride Bedrohungen – beantragt von der Fraktion GRÜNE Meine Damen und Herren, wie üblich hat das Präsidium eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht deshalb eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Ich darf die Mitglieder der Landesregierung bitten, sich im Redezeitrahmen ebenfalls restriktiv zu bewegen. Darüber hinaus erteile ich jetzt für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Oliver Hildenbrand das Wort. Bitte sehr.

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Nicht vergessen, Putin zu erwähnen!) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Haben Sie schon einmal von der Social Design Agency gehört? (Zurufe von der SPD: Ja!) Die SDA hat ihren Sitz in Moskau. Sie zählt zu den größten Propagandamaschinen des Kremls. Sie hat klare Anweisungen und verfolgt konkrete Ziele, z. B.: Mehr als die Hälfte der Deutschen soll Angst vor der Zukunft haben. Dieses Ziel soll durch Falschmeldungen, Täuschungen (Zurufe von der AfD) und Lügen erreicht werden. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Abg. Hildenbrand hat das Wort. Ich bitte, zuzuhören. Bitte sehr.

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Die SDA ist eine Factory of Fakes, eine Lügenfabrik. Sie betreibt Desinformation als Dienstleistung. Die Einblicke in die konkreten Strategien und Vorgehensweisen der SDA verdanken wir geleakten Dokumenten und journalistischen Recherchen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist höchste Zeit, dass wir diese düsteren Machenschaften erkennen, benennen und ihnen begegnen. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Solche Propagandaagenturen und Desinformationskampagnen gibt es leider zuhauf. Ein konkretes Beispiel ist die sogenannte Doppelgängerkampagne. Dabei werden gefälschte Onlineartikel namhafter Medien in Umlauf gebracht. Die nachgeahmten Nachrichtenwebseiten wirken optisch zwar täuschend echt, aber sie sind inhaltlich völlig falsch. Das Ziel der Fälscher: Sie wollen prorussische Narrative stärken und die Unterstützung für die Ukraine schwächen. Diese verdeckte russische Einflussoperation, diese Doppelgängerkampagne wird seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 eingesetzt, um die öffentliche Meinung zu manipulieren. Deshalb verwundert es nicht, dass der Global Risk Report 2025 des Weltwirtschaftsforums zu einem klaren Ergebnis kommt: Desinformation ist das größte kurzfristige Risiko für unsere demokratische Gesellschaft. Eine Sicherheitsoffensive gegen Desinformation und hybride Bedrohungen ist deshalb dringend nötig; denn Putin (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Bingo!) führt einen hybriden Krieg gegen Europa und greift uns täglich gezielt an: mit Spionage und Sabotage, mit Cyberangriffen und Desinformation. Diese verdeckten Aktionen verfolgen gefährliche Ziele. Sie sollen unsere Gesellschaft verunsichern, (Abg. Ruben Rupp AfD: Dazu brauchen wir nicht Pu- tin! Es reicht, dass die Grünen im Landtag sitzen!) (Oliver Hildenbrand) die politische Debatte beeinflussen und unsere Demokratie destabilisieren. Fakt ist: Das passiert, und wir können es sehen. Wir dürfen das nicht zulassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Deshalb setzen wir in Baden-Württemberg uns zur Wehr: mit der neuen Taskforce und einem neuen Aktionsplan gegen Desinformation. Das ist die Strategie der Landesregierung, um Desinformation zu erkennen, (Abg. Ruben Rupp AfD: Das bestimmen die Grünen, was Desinformation ist?) Falschmeldungen zu widerlegen und Fakten zu stärken. Das ist gerade jetzt, im Vorfeld der Landtagswahl, ein wichtiger Schritt, den wir sehr begrüßen und den wir sehr unterstützen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Unruhe bei der AfD – Glocke des Präsidenten) Denn wir wissen: Gerade im Kontext von Wahlen stehen liberale Demokratien im Fokus von antidemokratischen Desinformationskampagnen. Auch dazu ein konkretes Beispiel: Im Kontext der Bundestagswahl wurden mehr als 250 Fahrzeuge beschädigt. Die Täter sprühten Bauschaum in die Auspuffrohre und ließen Aufkleber zurück mit dem Konterfei von Robert Habeck und dem Aufruf: „Sei grüner!“ Wie geplant, fiel der Verdacht zunächst auf Klimaaktivisten. Erst später wurde klar: Das war eine False-Flag-Operation im Auftrag Russlands. Deshalb ist es nicht ohne Grund so, dass das Bundeskriminalamt und die deutschen Nachrichtendienste in einer aktuellen gemeinsamen Informations- und Sensibilisierungskampagne warnen: Kein Wegwerfagent werden! Dabei ist von einem spezifischen Modus Operandi ausländischer Nachrichtendienste die Rede. Es geht um schnelles Geld und schmutzige Geschäfte. Es geht um Personen, die benutzt und dann „weggeworfen“ werden. Es beginnt mit einem Chat über Social-Media-Kanäle oder auf einem Messengerdienst, es folgt ein geheimnisvolles Geraune über einen vermeintlich bedeutungsvollen Auftrag, und dann wird mit Geld gewunken: als Prämie für eine Sachbeschädigung, eine Brandstiftung oder eine Ausspähaktion. Zum Teil ist den Angeworbenen tatsächlich gar nicht bewusst, dass sie auf diese Weise in den Dienst einer fremden Macht genommen werden, und die Auftraggeber müssen sich nicht selbst die Hände schmutzig machen und können die eigenen Spuren in der Anonymität des Internets leicht verwischen. Autoritäre Staaten wie Russland oder China arbeiten ganz gezielt an der Spaltung und Schwächung unseres Landes. Sie wollen unsere Demokratie schwach und instabil erscheinen lassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zeigen wir ihnen, dass sie falsch liegen und dass sie dieses Ziel nicht erreichen werden! (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU und der SPD sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos]) de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Dabei setzen diese autoritären Staaten aber nicht nur auf Wegwerfagenten. Wir müssen befürchten, dass sie sich längst auch auf willfährige Handlanger in unseren Parlamenten verlassen können. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Darauf deuten nicht nur die Vorgänge um die AfD-Politiker Petr Bystron und Maximilian Krah hin. Sie sind die Befehlsempfänger des Kremls. (Widerspruch bei der AfD – Abg. Alfred Bamberger AfD: Beweise! Wo sind die Beweise?) Sie sind die Lautsprecher von Putins Propaganda, und deshalb sind sie ein Sicherheitsrisiko für unser Land. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie der Abg. Christian Gehring CDU und Daniel Born [fraktions- los] – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Scheer von der AfD?

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Nein. – Sondern ich sage Ihnen, bevor Sie jetzt wieder versuchen, sich rauszureden: Gerade hier in Baden-Württemberg, gerade mit Ihrem Spitzenkandidaten für die Landtagswahl, gerade mit Herrn Frohnmaier (Unruhe bei der AfD) haben Sie eine Person zum Spitzenkandidaten gewählt, die dieses Hofschranzentum gegenüber Russland in besonderer Weise verkörpert. (Beifall bei den Grünen und der SPD, Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Er beschäftigt sich medienöffentlich lieber mit der Planung seiner nächsten Reise nach Russland, nach Moskau, statt für den Landtag von Baden-Württemberg zu kandidieren. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Sie sind nicht nur ein Sicherheitsrisiko, Sie sind eine Schande für dieses Land. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Und das alles – – (Lebhafte Unruhe)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Sie alle haben noch Redezeit. Ich bitte jetzt darum, Herrn Abg. Hildenbrand zuzuhören. Es sind Themen, die sicherlich zugespitzt diskutiert werden können, aber wir haben hier eine gewisse Höflichkeit und Würde des Parlaments zu beachten. Darauf weise ich an dieser Stelle besonders hin. (Abg. Sandro Scheer AfD: Aber das sind Lügenge- schichten, Herr Präsident!) (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Herr Abg. Hildenbrand, fahren Sie fort. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Und ich bitte, hier Aufmerksamkeit zu gewähren.

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Das alles erinnert an die unfreiwillig bekannt gewordene AfD-Maxime – ich zitiere –: Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD. Das ist bodenlos, das ist beschämend, und das ist gerade in dieser sicherheitspolitischen, geopolitischen Lage brandgefährlich. (Beifall bei den Grünen und der SPD, Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos]) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Angriffe auf unsere Demokratie kommen von verschiedenen Seiten und aus unterschiedlichen Richtungen. Sie kommen von innen, sie kommen von außen. Wir müssen wachsamer, widerstandsfähiger und wehrhafter werden. Denn es geht um nicht weniger als die Verteidigung unserer Freiheit, unserer Sicherheit und unserer Demokratie. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und der SPD, Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos])

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Dr. Wolfgang Reinhart

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Aktuellen Debatte fort, und ich erteile jetzt für die CDU-Fraktion dem Kollegen Christian Gehring das Wort.

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Christian Gehring CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp zwei Wochen waren wir, die Innenpolitiker der CDU-Landtagsfraktion, gemeinsam mit dem Innenminister und unseren bayerischen CSU-Kolleginnen und -Kollegen zu Gesprächen im Ulmer Bundeswehrkrankenhaus. Es ging um die innere und äußere Sicherheit, die wir aktuell nur noch zusammen denken können. Dabei war uns allen klar: Wir befinden uns nicht im Krieg mit Russland, aber es ist auch kein Frieden, kein richtiger, wirklicher Frieden. Davon kann man nicht sprechen, wenn Drohnenüberflüge registriert oder hybride Attacken festgestellt werden müssen. Der dänische Auslandsnachrichtendienst FE formuliert es in seiner jüngsten Risikoeinschätzung vom letzten Mittwoch noch deutlicher und drastischer: Russland befindet sich in einem hybriden Krieg gegen die NATO und wird weitere hybride Angriffe gegen das Militärbündnis durchführen, um dieses zu schwächen und die Bündnistreue der USA zu testen. Die Dänen betrachten die Ostseeregion als das Gebiet, in dem das Risiko am größten ist, dass Russland militärische Gewalt gegen die NATO anwendet. (Zuruf von der AfD: Ja, ja!) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Eines ist aber auf jeden Fall klar: Als NATO-Mitglied, als EU-Schlüsselstaat, als maßgeblicher finanzieller und materieller Unterstützer der Ukraine stehen gerade auch Deutschland und wir hier in Baden-Württemberg im Fadenkreuz. Wir sind Ziele hybrider Angriffe. Seit 2023 mehren sich in Europa und auch bei uns Hinweise auf russische Aktivitäten. Russland geht es dabei um die Schwächung und Destabilisierung von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft. Dafür nutzt Russland Spionage, Sabotage und auch Desinformation. Was nach einem Agententhriller klingt, ist längst bitterer und täglicher Alltag. Es ist nicht so spektakulär wie ein Blockbuster, sondern kommt oft niedrigschwellig daher. Russland setzt vermehrt – Kollege Hildenbrand hat es gesagt – auf sogenannte Low Level Agents, auf Wegwerf- oder Einwegagenten, die für ein paar Hundert Euro eine Drohne fliegen lassen, Desinformationen verbreiten oder auch einen Brandsatz deponieren. Ich erinnere daran, dass die Bundesanwaltschaft vor einigen Tagen drei ukrainische Staatsangehörige, einen davon in Baden-Württemberg, festnehmen ließ. Sie sollen sich gegenüber russischen staatlichen Stellen zu Brand- und Sprengstoffanschlägen auf den Gütertransport in Deutschland bereit erklärt haben. Es war deshalb goldrichtig, dass wir auf unsere Initiative hin ein Staatsschutz- und Anti-Terrorismus-Zentrum in Baden-Württemberg, SAT BW, gegründet und eingerichtet haben. Mit seinem interdisziplinären Ansatz bündelt SAT BW Kompetenzen von Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz, Wissenschaft und des „Sonderstabs gefährliche Ausländer“. Es ist goldrichtig, dass unser Innenminister seit Jahren die Cybersicherheit forciert und mit der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg bei Cyberangriffen mit Prävention, Detektion und Reaktion bei der Bekämpfung von Cyberangriffen hilft. (Beifall bei der CDU) Die Bedrohungslage macht auch deutlich, wie sehr wir Staatsschutz und Verfassungsschutz brauchen und weshalb wir im Regierungsprogramm der CDU die Gründung eines Sicherheitsrats fordern. Die jüngsten Verletzungen des polnischen Luftraums durch russische Drohnen zeigen eine weitere Bedrohungslage. Es geht um Spionage und um mögliche Anschlagsszenarien mittels Drohnen. Für uns ist klar: Wir wollen die Rolle der Polizei in Baden-Württemberg bei der Drohnenabwehr deutlich ausbauen. Wir haben uns bereits vor einigen Monaten für eine Stärkung unserer Drohnenkompetenz ausgesprochen und haben jetzt als Haushaltsgesetzgeber 4 Millionen € für die Drohnenabwehr in den kommenden Monaten und Jahren eingestellt. Durch ein stärkeres Engagement und das Zusammenwirken von Wissenschaft, Wirtschaft und Sicherheitsbehörden soll Baden-Württemberg zu einem Zentrum für die Entwicklung und Produktion von Drohnen und Drohnenabwehrsystemen werden. Wir setzen auf ein Drohnenkompetenzzentrum der (Christian Gehring) Polizei und wollen, dass die Mittel auch für Forschung und Entwicklung verwendet werden. Denn eines ist klar: Die Drohnen müssen runter. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Mit Blick auf die Bedrohungslage müssen wir aber auch die gesamtgesellschaftliche Resilienz erhöhen. Die Bevölkerung muss krisenfester und verteidigungsbereiter werden. Dazu gehört ein Mentalitätswechsel, der das Krisenbewusstsein der Bevölkerung stärkt. Im Rahmen des Zivilschutzes muss der Selbstschutz der Bevölkerung noch stärker in den Fokus rücken. Der Staat muss die Bevölkerung noch viel stärker durch gezielte Informationen für Sicherheitsrisiken und für die Maßnahmen zum Selbstschutz sensibilisieren. Den Bürgerinnen und Bürgern müssen die Gefahren durch hybride Kriegsführung, Desinformationskampagnen und gezielte Cyberattacken deutlicher bewusst gemacht werden. Klar ist aber auch, dass wir gegen die KI-generierten Deepfakes und gegen Desinformationen auch selbst KI einsetzen müssen. Technikfeindlichkeit und übertriebener Datenschutz dürfen nicht zum Hemmschuh für fortschrittliche Sicherheitsbehörden werden. Ich bin froh, dass das Bewusstsein für die Bedrohungslage und die nötigen Mittel, die wir hierzu brauchen, allmählich überall ankommen. Aber leider gibt es in der Politik noch immer Verharmloser und Relativierer, sogar Unterstützer der russischen Aggressionen. Leider unterhalten vornehmlich Politikerinnen und Politiker des linken und des rechten Randes beste Kontakte zum Kreml. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es graut mir davor, dass es jemals irgendeinen AfD-Minister in einem Land gibt, der dann Informationen zu sicherheitsrelevanten Hinweisen hat, die er dann ungefiltert auf dem Silbertablett in den Kreml trägt. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD – Abg. Joachim Steyer AfD: Das ist eine Unterstellung! – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Scheer von der AfD?

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Christian Gehring CDU

Herzlich nein. – Die Damen und die Herren der AfD-Fraktion finden das mit Sicherheit absurd. Aber kennen Sie denn Ihren Spitzenkandidaten? Mit Markus Frohnmaier will ein Günstling des Kremls (Abg. Ruben Rupp AfD: Der ist gerade in den Verei- nigten Staaten!) Ministerpräsident werden. (Zurufe von der AfD) Erst jüngst wollte Frohnmaier wieder nach Russland reisen. Er nennt es „Gesprächskanäle offen halten“. Ich nenne es bewusstes Paktieren, Unverfrorenheit, Verrat unserer Werte und eine Gefährdung unseres Landes. Die AfD opfert unsere deutschen Interessen, um Putin zu gefallen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der AfD) Ich kann es Ihnen aber auch – – de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Sie haben nachher Redezeit. Jetzt bitte ich, dem Redner zuzuhören. – Bitte sehr, fahren Sie fort.

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Christian Gehring CDU

Ich kann es Ihnen aber auch, damit es eindringlich wird, als Weihnachtsgedicht formulieren. Klar ist: Wer für Russland agiert, wer für China spioniert, gehört politisch abserviert. (Beifall bei der CDU und den Grünen, Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos]) Ich darf auch an die jüngsten Entgleisungen Björn Höckes erinnern, der eine Kampagne gegen die Wehrpflicht führt. Für Björn Höcke gibt es in Deutschland nichts zu verteidigen. Björn Höcke polarisiert gegen die Wehrpflicht, verhöhnt den Rechtsstaat und preist Putin. Und diese AfD will den Ministerpräsidenten stellen? Diese AfD muss weit weg von allen sicherheitsrelevanten Informationen. (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Lassen Sie die Wäh- ler entscheiden!) Diese AfD ist ein Sicherheitsrisiko für Baden-Württemberg und für Deutschland. (Zuruf von der AfD) Die AfD hat ihre Naivität nicht abgelegt, die zunächst viele Menschen nach der Rede Putins im Deutschen Bundestag 2001 hatten. Doch Ihre Naivität hat bis heute angehalten. (Unruhe bei der AfD) Ich wünsche uns allen den Mut, auf neue Bedrohungslagen schnell und klar zu reagieren. Und ich wünsche allen Menschen, die Weihnachten nicht in Frieden verbringen, alles Gute und Gottes Segen. Es ist eine Schande, dass auch heute noch Taten von Kriegstreibern, die Tod und Leid über Europa bringen, die Familien zerstören und die gegen Zivilisten vorgehen, von deutschen Politikern der Linken, der AfD oder des BSW relativiert und verharmlost werden. Ich wünsche Ihnen und uns allen gesegnete Weihnachten, und das vor allem auch den Menschen, die an Heiligabend nicht mit ihren Familien feiern, sondern Opfer eines barbarischen und völkerrechtswidrigen Angriffskriegs geworden sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen, Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos])

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren in der Aktuellen Debatte fort. Es spricht jetzt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Jonas Hoffmann. Bitte sehr.

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Jonas Hoffmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte grüne Fraktion, vielen Dank, dass Sie dieses Thema angemeldet haben; denn wir sind wirklich in einer herausfordernden Lage, wobei das wahrscheinlich noch eine Untertreibung ist. (Jonas Hoffmann) Wir kommen aus einer Pandemie, aus der mit großen Maßnahmen Menschen, Wirtschaft und Gesellschaft gerettet wurden. (Lachen des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Das ging aber auch einher mit großer Verunsicherung und Vertrauensverlusten in unserer Gesellschaft. Als endlich durch Wissenschaft und – das muss man ehrlicherweise sagen – durch Glück die Pandemie abflachte und immer beherrschbarer wurde, überfiel Putin die Ukraine und zerstörte damit die bis dahin zwar brüchige, aber noch immer funktionierende Friedensordnung in Europa. Der 22. Februar 2022 ist als Tag der Zeitenwende in die Geschichte eingegangen. Dieser Begriff wird auch in Zukunft stehen. Erst ein hoch dynamischer Krieg und dann ein knallharter Stellungskrieg mit täglich Hunderten Toten. Fast vier Jahre später wird in der Ukraine noch immer gekämpft und gestorben. Der Durchhaltewillen und die Leidensbereitschaft der ukrainischen Bevölkerung sind zutiefst beeindruckend – trotz schwankender Unterstützung, trotz schrecklicher Kriegsführung von Putin und seinen Getreuen. Dann 2024 die Wahl von Donald Trump. Seit seiner Einsetzung im Januar 2025 – es fühlt sich wie eine Ewigkeit an – hat Donald Trump Opportunismus, Destabilisierung und das Ignorieren von Anstand, Völkerrecht und Respekt zur Leitdoktrin der US-Politik gemacht und das kombiniert mit offener Korruption, z. B. durch die eigenen Kryptowährungen. Der letzte historische Punkt ist gerade einmal ein paar Tage alt. Es ist ein Sicherheitspapier, das ziemlich deutlich macht, was die aktuelle US-Administration von uns Europäern hält, (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) nämlich nicht viel. Sie betrachten uns als irrelevant, sogar als feindlich. Wir haben nun einen imperialistischen Diktator mit Trollfabriken – Herr Hildenbrand, Sie haben es angesprochen – im Osten und die älteste Demokratie, die immer mehr ins Autokratische absteigt, mit den großen Techkonzernen im Westen und gleichzeitig China, die den westlichen Kapitalismus quasi im Alleingang zerlegen. Wir müssen uns an eine wahnsinnig schwierige Lage gewöhnen. Während in der Ukraine mit Waffen gekämpft wird, wird die Hauptschlacht hier bei uns in Deutschland im Netz geführt. ITler schwärmen manchmal von den glücklichen 1990er- und 2000er-Jahren, als das Netz noch ein freier, unabhängiger und unkommerzieller Raum war. Ich habe diese Geschichte nie so richtig geglaubt. Aber spätestens in den letzten 15 Jahren ist das Netz zum Schlachtfeld von Konzernen um Marktmacht und Geld geworden. Nun wird es auch immer mehr zum Schlachtfeld von Staaten, die hacken, die abhören, die Propaganda verbreiten. Das nennen wir heute „hybride Kriegsführung“. Es wird versucht, Infrastruktur anzugreifen und Daten abzugreifen. Staaten verbreiten Fehlinformationen, politische Falsche – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 aussagen und zeichnen übertriebene Bilder von Missständen, um den Menschen Angst zu machen und Misstrauen in unsere Institutionen zu säen. Ein Beispiel ist die Meldung von Bettwanzen in Paris. Vielleicht erinnern Sie sich: Im letzten Jahr gab es global die Nachricht – das war kurz vor Olympia –, dass Paris verseucht sei von Bettwanzen. Es hat sich herausgestellt, dass genau diese Information, die global viral gegangen ist, aus Russland kam, um Olympia und das Zusammenkommen von allen Nationen bei Frieden und Sport zu stören und zu diskreditieren. Genau diese propagandistischen Strategen haben es auch geschafft, dass zwischenzeitlich die größten Durchlauferhitzer von staatsfeindlicher Propaganda bei uns in den Parlamenten sitzen und damit die staatsfeindliche Propaganda aus dem Ausland noch glaubwürdiger bei uns in unser Volk gebracht wird. (Zuruf des Abg. Alfred Bamberger AfD) Das passiert auf Plattformen, denen es ziemlich egal ist, dass das bei ihnen passiert, sondern die sogar noch froh darüber sind. Denn sie verdienen damit noch richtig Geld. Die haben kein Interesse, Botnetze aus ihren Plattformen herauszunehmen. Die haben kein Interesse, politische Manipulation zu unterbinden. Im Gegenteil: Einige Plattformen verbreiten mit ihren Algorithmen mit voller Absicht genau diese Inhalte. Beispiele sind „X“ und TikTok. Was gilt es jetzt zu tun? Wir müssen zuallererst über unsere Kultur sprechen und realisieren, dass die Zeiten, in denen man einfach in den nächsten Tag hineinleben und online alles anklicken konnte, vorbei sind. Das Netz ist nicht mehr Spielwiese und Schlachtfeld von Ballerspielen, sondern es ist ein politisches Schlachtfeld geworden. Wir müssen konkrete Maßnahmen diskutieren, wie wir den Rechtsstaat und die Demokratie wieder ins Netz bringen und das Netz nicht als demokratischen und freien Wirtschaftsraum verlieren. Wir müssen unsere Cybersicherheit extrem aufwerten. Die SPD, vor allem Boris Pistorius, hat das verstanden. Er hat 2024 mit der Teilstreitkraft CIR, also Cyber- und Informationsraum, neben Heer, Luftwaffe und Marine eine gleichberechtigte Teilstreitkraft mit 15 000 Menschen geschaffen, die uns jeden Tag im Netz verteidigen. Aber auch hier im Land machen CSBW, BITBW und Komm. ONE sowie die Polizei mit ihren eingeschränkten Mitteln täglich alles, um uns resilienter und effizienter aufzustellen und uns gegen diese Angriffe zu verteidigen. Hier möchte ich allen Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamten sowie Mitarbeitenden, die sich täglich gegen diese Angriffe wehren und uns tagtäglich meist ungesehen schützen, danken. (Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen, der CDU, der FDP/DVP und der AfD sowie des Abg. Da- niel Born [fraktionslos]) Gleichzeitig braucht es Regulierung im Netz. Es geht darum, es Propagandisten mit Botnetzen nicht so leicht zu machen, unsere Meinungsvielfalt digital runterzuschreien. Ich denke, dass hier eine Authentifizierungspflicht in den großen sozialen Netzwerken eine wirksame Maßnahme ist, um Botnetze, Hassstraftaten, aber auch Propaganda von außen einzugren- (Jonas Hoffmann) zen. Das heißt, jeder, der aktiv auf einer digitalen Plattform arbeiten will, muss ein Mal sicherstellen, dass er ein Mensch ist. Dann kann er diese Plattform nutzen. Das ist keine Klarnamenpflicht, sondern eine Authentifizierungspflicht. Das kann ein Beispiel sein, wie wir das Netz in irgendeiner Form wieder zurückerobern können. Aber diese Maßnahme und viele andere werden nicht reichen, wenn wir das allein machen. Wir stehen nämlich grundsätzlich vor einer Entscheidung. Wir – die Gesellschaft, Deutschland und Europa – stehen an einem Scheideweg. Im Groben haben wir zwei Optionen: Wir können uns aus Angst, aus Hoffnungslosigkeit, aus Misstrauen und aus purer Dummheit einigeln, die Türen zu unseren Nachbarn zumachen, unsere verbliebenen Freunde vor den Kopf stoßen, sie mit ihren Problemen alleinlassen und sie somit Diktatoren und Autokraten zum Fraß vorwerfen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Oder wir halten als Europäer und Demokraten zusammen. Wir kooperieren bei Migration, Verteidigung, Klimaschutz und Wirtschaft und stärken Gerechtigkeit, Demokratie, Empathie und vor allem Vertrauen. Denn in den letzten Jahren ist viel Vertrauen kaputtgegangen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Empathie und Vertrauen sind die Grundlage von Demokratie. Das weltbeste Beispiel dafür, was Vertrauen und Empathie bewirken können, ist die Europäische Union. Diese historische, großartige Institution wurde uns geschenkt und überlassen. Dort wurden dieser Mut und das Vertrauen aufgebracht – trotz der Millionen Kriegstoten, trotz aller schrecklichen Verbrechen, die unsere Väter, Großväter und Urgroßväter begangen haben, trotz eines zerstörten Europas, in dem keiner auch nur einen Cent übrig hatte. Trotzdem wurde diese großartige Institution geschaffen, mit der wir die Möglichkeit haben, allen Herausforderungen und dieser höchst herausfordernden Lage zu begegnen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU so- wie des Abg. Daniel Born [fraktionslos]) Lassen Sie uns unser Land, vor allem aber Europa wachsam, widerstandsfähig und wehrhaft machen. Es lebe Europa! Danke schön. (Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos])

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort. Für die FDP/DVP-Fraktion darf ich dem Kollegen Nico Weinmann das Wort erteilen. Bitte sehr.

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Nico Weinmann FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundeskriminalamt warnt. Es beginnt harmlos, meist mit einem Chat über Social-Media-Kanäle oder Messengerdienste, vielleicht mit einem Austausch darüber, wie man zum deutschen Staat steht, vielleicht aber auch mit dem Vorfühlen, ob eine gewisse kriminelle Energie vorhanden ist. Dann wird eine geringe Summe angeboten, die zu Straftaten animieren soll, z. B. für eine Sachbeschädigung, die eigentlich Sabotage ist, oder für Ausspähaktionen. Das de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Bundeskriminalamt mahnt: Wer sich darauf einlässt, wird zum Agenten eines anderen Staates. Dies kann schwere Strafen nach sich ziehen. Meine Damen und Herren, hybride Bedrohungen nehmen massiv zu. Bauschaumattacken mit dem mutmaßlichen Ziel der Wahlbeeinflussung durch einen aus Russland stammenden serbischen Staatsangehörigen oder ukrainische Staatsangehörige, die sich gegenüber russischen staatlichen Stellen zu Brand- und Sprengstoffanschlägen auf den Gütertransport in Deutschland bereit erklären, zeigen, wie real diese Bedrohungen sind. Erheblicher Sachschaden, aber auch der Tod von Menschen wird billigend in Kauf genommen. Eine weitere Eskalation ist jederzeit möglich. Das Landesamt für Verfassungsschutz – zentrale Stelle der Gefahrenfrüherkennung, in den letzten Jahren konsequent gestärkt – zeigt sich gut aufgestellt, um Sabotageaktivitäten und Vorbereitungshandlungen insbesondere der Russischen Föderation, die eine Gefahr für die kritische Infrastruktur und für demokratische Prozesse in Deutschland darstellen, entgegenzuwirken. Hier gilt es, auch in Zukunft sicherzustellen, dass das Amt auskömmlich ausgestattet ist. Doch reiner Schutz reicht nicht aus. Entscheidend ist eine widerstandsfähige Informationsgesellschaft. Desinformation bezeichnet absichtlich manipulierte Inhalte, die verbreitet werden, um Menschen gezielt zu täuschen und strategische, politische oder wirtschaftliche Ziele zu verfolgen, das Vertrauen in demokratische Institutionen zu erschüttern oder Wahlen zu beeinflussen. Gerade für Demokratien ist Desinformation besonders gefährlich. Sie verzerrt die öffentliche Debatte, spaltet die Gesellschaft und erschwert es den Menschen, sachlich informierte und unabhängige Entscheidungen zu treffen. Für den Einsatz gegen Desinformation müssen viele Räder ineinandergreifen. Neben einer Regulierung von oben braucht es auch einen Kompetenzaufbau von unten. Nehmen Sie das Beispiel Google AI. Früher haben Sie eine Vielzahl von Links erhalten, auf denen Sie die Quellen direkt ansteuern konnten. Heute sehen Sie eine Zusammenfassung, die fürwahr oftmals fehlerbehaftet ist. Dass nur jede und jeder Vierte die KI-Ergebnisse überprüft, sollte uns ein Weckruf sein und spricht für einen allzu sorglosen Umgang – im Übrigen generationsübergreifend – mit der Technologie. Wir brauchen also den Kompetenzaufbau von unten, also digitale Mündigkeit insbesondere der Schülerinnen und Schüler durch aktualisierte Lehrpläne und zeitgemäß ausgestattete Schulbibliotheken. Wir müssen hierfür die politische Bildung stärken, um junge Menschen zu befähigen, Desinformation, Verschwörungstheorie und politische Einflussnahme zu erkennen und zu bewerten, müssen Information sowie finanzielle und wirtschaftliche Bildung verpflichtend in den Lehrplänen verankern, aber auch den souveränen Umgang mit digitalen Werkzeugen stärker in die Lehramtsausbildung integrieren. (Beifall des Abg. Emil Sänze AfD) Aber Medienkompetenz ist nicht nur ein Auftrag an die Jugend, sondern an alle Altersgruppen. Volkshochschulen, Digital-Kompass oder auch die Landesanstalt für Kommunikation bieten gerade auch für Erwachsene Angebote zur Medi- (Nico Weinmann) ennutzung und Orientierung sowie die Möglichkeit, Wissen über Datensicherheit und Datenschutz zu erlangen. Gleichzeitig ist eine klare Regulierung notwendig. Plattformen wie Instagram und TikTok spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung von Falschinformationen. Desinformationen und Fake News gehören zweifelsohne zu den dringlichsten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Insofern ist es auch ein Auftrag an die Landesmedienanstalt, diesem Phänomen entschlossen entgegenzutreten – nicht nur durch kontinuierliche Aufklärung bei den Nutzerinnen und Nutzern, sondern auch durch eine konsequente Regulierung. Deshalb müssen wir auch die LFK finanziell stärken und so ausstatten, dass sie ihre Aufsichtsfunktion wahrnehmen und eben auch als Vermittlungsstelle von Medienkompetenz bestehen kann. Eine signifikante Absenkung des Vorwegabzugs zugunsten des SWR könnte hier einen wesentlichen Beitrag darstellen. (Beifall des Abg. Emil Sänze AfD) Regulierung braucht aber auch einen passenden rechtlichen Rahmen. Mit dem Digital Services Act ist hierfür ein bedeutender Schritt hin zu einer demokratisch kontrollierten digitalen Öffentlichkeit gelungen. Er schafft neue Instrumente gegen Desinformation, setzt aber auch auf Eigenverantwortung und Transparenz. Möglicherweise müssen wir, wenn wir dem Digital Services Act zum Erfolg verhelfen wollen, auch über institutionelle Strukturen nachdenken, die über den DSA hinaus dafür sorgen, dass der digitale Raum einen sicheren Ort für Information und Diskurs darstellt. Der Digital Services Act enthält explizite Schutzmechanismen, auch in Bezug auf die Meinungsfreiheit. So untersagt er eine generelle und anlasslose Inhaltsüberwachung durch Plattformen. Dieses sogenannte „General Monitoring“-Verbot ist in Artikel 8 des DSA verankert und schützt die freie Meinungsäußerung. Eine dauerhafte Kontrolle sämtlicher Inhalte ist folglich unzulässig. Dies sicherzustellen ist elementar; denn die Meinungsfreiheit, die bekanntlich ihre Grenzen dort findet, wo die Würde anderer verletzt wird oder die Freiheitsrechte anderer eingeschränkt werden, ist die Grundlage jeder Freiheit überhaupt. Aber warum weise ich explizit darauf hin? Meinungsfreiheit ist mehr als nur ein juristischer Schutzrahmen. Wenn sich immer mehr Menschen aus dem Diskurs zurückziehen, besteht die Gefahr einer zunehmenden Polarisierung und am Ende einer Radikalisierung unserer Gesellschaft. Meinungsfreiheit ist der Respekt vor der Meinung des anderen. Ihr Ziel ist nicht der Konsens, sondern das Aushandeln von Widersprüchen. Wenn wir also über Sicherheit, über Rechtsstaatlichkeit, über Demokratiestärkung sprechen, sprechen wir immer auch über eine Rückbesinnung auf die Werte, die unsere freiheitliche Gesellschaft ausmachen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Sie sprechen tatsächlich über den Tagesordnungspunkt! Sehr gut!) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion erteile ich nun Herrn Abg. Dr. Rainer Balzer das Wort.

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Dr. Rainer Balzer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! „Sicherheitsoffensive gegen Desinformation und hybride Bedrohungen“ – wir möchten als Allererstes all denjenigen, die uns vor echten Gefahren beschützen, unsere ausdrückliche Hochachtung zum Ausdruck bringen. Dazu gehören auch und im Besonderen (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Der Verfas- sungsschutz!) der Schutz der Fußballspiele, unserer Infrastruktur und natürlich auch der Schutz vor Hackerangriffen. Aber wenn man in diesen Tagen in Brüssel oder in Berlin das Wort „Sicherheitsoffensive“ sagt und es hier hört, dann meint man leider nicht zuerst sichere Grenzen, eine sichere Energieversorgung oder sichere Straßen, nein, man meint Sicherheit vor den falschen Gedanken, vor den falschen Fragen, vor der falschen Partei. Und dafür hat man ein Zauberwort gefunden, und das nennt sich „Desinformation“. Herr Hildenbrand, leider haben wir von Ihnen gerade eben Beispiele für Desinformation gehört. Desinformation aus Russland ist also die Angst der Deutschen, die von den Russen geschürt wird. Dann frage ich Sie, ob Sie zufällig die „Stuttgarter Zeitung“ oder die „Südwest Presse“ von heute oder von gestern gelesen haben: Jede vierte Stelle in Deutschland in der Autoindustrie ist gefährdet. Ich darf die „Südwest Presse“ zitieren: Wirtschaftskrise kommt bei Menschen ... an Eine zweite Überschrift lautet sogar: Die Einschläge kommen näher Die Energieversorgung in Deutschland wurde zerstört. Ist es also Desinformation, was diese Medien hier verbreiten? Ihrer Meinung nach muss das ja wohl, weil es Angst verursacht, aus Russland stammen. (Zurufe, u. a. des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) Da frage ich mich natürlich – das würde mich von allen meinen Vorrednern hier ungemein beeindrucken –, ob hierfür auch Beweise vorgelegt werden können, Nachweise. (Zuruf des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) Was ich eben gesagt habe, können Sie im Pressespiegel des Landtags gern selbst in der Mittagspause nachlesen. (Beifall bei der AfD – Zurufe) Es erstaunt mich auch, Herr Gehring, dass Sie über Drohnenaufklärung sprechen. Das Modernere sind inzwischen Satelliten. Es gibt Satelliten, mit denen Sie eine Badewanne ausspähen können, auch wenn sie voller Wasser ist. (Abg. Christian Gehring CDU: Da ist meist ein Dach drüber! Das ist physikalisch unmöglich! – Vereinzelt Heiterkeit) (Dr. Rainer Balzer) Das nur mal so am Rande. Natürlich öffnen wir Gesprächskanäle. Auch ich mache das. (Abg. Christian Gehring CDU: Badewannen sind im Badezimmer: Dach drüber!) – Sie dürfen nachher gern wieder reden, aber jetzt, meine ich, habe ich das Rederecht. – Wir öffnen Gesprächskanäle, natürlich, und zwar auch in den Osten und auch zu den Vereinigten Staaten. (Zuruf des Abg. Jonas Hoffmann SPD) Es ist natürlich schon interessant, wenn hier jemand offensichtlich in einer Parallelwelt lebt, der die Vereinigten Staaten hier schon als fast totalitäres System darstellt. (Heiterkeit bei der AfD) Wir jedenfalls sind der Meinung, dass Diplomatie besser ist als verbale Aufrüstung. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: So ist es!) Nur eine kleine Information am Rande: Die bislang einzige Partei, die wegen Spionage für ein anderes Land – nämlich für Aserbaidschan – gerichtsfest verurteilt worden ist, war meines Erachtens die CDU (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: So ist es! – Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) und nicht die AfD. Aber Herr Hoffmann ist ja sogar der Meinung, dass die Pandemiemaßnahmen so gut waren, dass die Wirtschaft und das Leben der Menschen gerettet worden sind. Das ist ja ein ganz interessanter Aspekt. Ich erinnere mich dunkel, dass wir in der Zeit der Coronapandemie Wirtschaftsunterstützungsmaßnahmen für Betriebe haben beschließen müssen. Irgendwie nennt man so etwas dann wohl auch Parallelwelt. Ja, Desinformation ist das Gummiband, mit dem man alles zusammenfügen kann, was politisch stört. Wer die Migration kritisiert, gefährdet die Demokratie – ganz einfach. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Wer gegen den Ukrainekurs der Bundesregierung argumentiert – nur argumentiert, keinen Krieg unterstützt – spielt aber damit Moskau in die Hände. (Abg. Carola Wolle AfD: Desinformation!) Wer in den Augen der heute noch Regierenden die falschen parlamentarischen Anfragen stellt, ist Russlands Verbündeter – auch interessant. Wer die Bundesregierung kritisiert, ist vermutlich bald oder vielleicht auch schon jetzt verfassungsfeindlich. Und wer die EU-Zentralisierung ablehnt, ist je nach Tagesform – ich schaue nur zufällig in Ihre Richtung – radikal oder eben ein echter Desinformant. Natürlich gibt es echte Desinformationen. Es gibt Manipulationen. Es gibt Propaganda, und es gibt hybride Angriffe. Und dagegen muss man wehrhaft sein. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Aber wer entscheidet denn, was falsch ist und mit welchen Mitteln hier gearbeitet wird? Wer die Deutungshoheit bekommt, ist doch entscheidend. Wir haben den baden-württembergischen Weg mit einer Taskforce, einem Aktionsplan und einer Internetaufsicht. Das wird uns als Schutz vor hybriden Bedrohungen verkauft. Das klingt harmlos, sozusagen fürsorglich. Ein echter Fall von Nanny-Staat. Denn wir haben ja keine aufgeklärten, mündigen Bürger mehr. Das kann ja wieder mit der Bildungspolitik, über die wir gestern ausführlich diskutieren durften, zusammenhängen. Was bedeutet es aber praktisch für uns, für die normalen Bürger, für die Menschen, die hier als Gäste sitzen? Mehr staatliche Meldestrukturen, mehr Frühwarnsysteme für unerwünschte Inhalte, mehr Kooperation staatlicher Stellen mit den Plattformen und letztendlich ein Klima, in dem ein Bürger sich zweimal überlegen muss, was er denn tatsächlich postet. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Für uns ist das keine Aufklärungsoffensive, sondern eine Kontrolloffensive. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Wenn eine Regierung festlegt, welche Informationen gesichert sind, und parallel dazu die Kommunikationskanäle beobachten und regulieren möchte, dann ist das nicht Resilienz. Schauen Sie mal die echte Bedeutung dieses Begriffs nach. Das ist in Wirklichkeit Machtabsicherung. (Abg. Anton Baron AfD: So!) Und die neue Abmahnkultur, die wir inzwischen in Deutschland haben, spricht ja dafür, dass das, was ich sage, genau richtig ist: Wer kritisiert – da gibt es einen ehemaligen Chef des Verfassungsschutzes –, der bekommt morgens um 6 Uhr unangemeldeten Besuch. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Jetzt wird es sehr konkret. Wir erleben ja seit Jahren unter dem tollen Stichwort „Hass und Hetze“ ein Ausufern staatlicher und quasistaatlicher Repressionen gegen missliebige Meinungen im Netz. Hass war übrigens früher mal ein Gefühl und kein politischer Begriff, nur mal so als Beispiel. (Lachen des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP – Zuruf von der SPD) Prominente Beispiele sind die Strafanzeigen und Abmahnungen gegen Bürger wegen oft polemischer oder politischer Kritik. Das ZDF und andere Medien haben detailreich beschrieben, wie schon eine Beleidigung zu Hausdurchsuchungen und Ermittlungen führen kann, besonders dann, wenn ein Minister der Bundesregierung Anzeige erstattet. Und genau diesen Weg wollen wir nicht gehen. (Beifall bei der AfD) Der Staat hat die Aufgabe, den Bürger vor Machtmissbrauch zu schützen. Stattdessen wollen Sie anscheinend – es sieht jedenfalls bislang so aus – die Großen und Mächtigen vor Bürgerkritik und vor Bürgerpolitik schützen, insbesondere wenn (Dr. Rainer Balzer) sich die Bürger in der AfD engagieren. Und Brüssel liefert dazu mit dem Großprojekt AgoraEU, der EU-Wahrheitsverwaltung, die richtige Waffe. Sie alle kennen dieses Projekt der Europäischen Kommission. Es soll im Zeitraum von 2028 bis 2034 durchgezogen werden. Während wir hier also diskutieren, läuft die Weichenstellung in Brüssel schon fast geräuschlos durch. Ein Megaprogramm, das unter dem tollen Titel „Kultur, Medien und Werte“ Förderungen bündelt. Aber in Wirklichkeit ist es ein politisches Instrument, das einen Schwerpunkt auf Maßnahmen gegen Desinformation – jetzt sind wir wieder bei den vorhin genannten Beispielen – und ausländische Einflussnahme legt. Dazu sagen wir Nein. Übrigens: Erich H. – genannt: Honecker – wäre von solchen Vorschlägen begeistert – deswegen unsere Positionen. Niemand wird ernsthaft glauben, dass ein EU-Programm, das EU-Werte und europäische Identität fördern soll, ausgerechnet die Parteien stärkt, die Zentralismus, Zentralisierung kritisch sehen. Das wäre schön, aber natürlich ist das Gegenteil zu erwarten. Die Steuermittel fließen hingegen in die Vorfeldorganisationen der Altparteien, zu regierungsnahen Kommunikationsprojekten und zu aktivistischen NGOs. Am Ende wird der Meinungskorridor immer enger, und das lehnen wir ab, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Sicherheit, echte Sicherheit gegen hybride Angriffe, ja, aber kein Wahrheitsmonopol vom Staat, keine staatliche Wahrheitskompetenz. Der Staat, die Polizei hat Straftaten, Straftäter zu verfolgen, er darf aber nicht der oberste Faktenrichter in der politischen Debatte sein – das ist Aufgabe des mündigen Bürgers (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) und nicht von uns hier. (Beifall bei der AfD) Wir stehen für eine Stärkung der Medienvielfalt und der Medienfreiheit – durch Freiheit und nicht durch Lenkung. (Zuruf des Ministers Manfred Lucha) Medienkompetenz entsteht allerdings durch Bildung und offene Debatte, nicht durch vorgefilterte, vertrauenswürdige Quellen. Deswegen: Eine Demokratie, eine Volksherrschaft lebt davon, dass Bürger streiten dürfen – auch hart, auch polemisch und unbequem. (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Wo darf nicht gestritten werden?) Deswegen: Die Wahrheit braucht kein Ministerium und keine Aufsicht, sondern Freiheit. (Glocke des Präsidenten) Danke. (Beifall bei der AfD – Bravo-Rufe von der AfD) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf jetzt für die Landesregierung dem Herrn Innenminister das Wort erteilen, bevor wir gegebenenfalls zur zweiten Runde kommen. Bitte sehr. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident! (Unruhe bei der AfD – Glocke des Präsidenten) Wie ist die Lage? Abg. Gehring hat sie folgendermaßen beschrieben: Wir sind nicht im Krieg, freilich nicht im Frieden. (Zuruf von der AfD) Das habe ich vor einigen Jahren auch so getan, und viele machen das inzwischen so. Ich will das heute präzisieren: Wir führen keinen Krieg; freilich führt Putin Krieg gegen uns, und zwar jeden Tag durch Cyberspionage, Cybersabotage, Drohnenüberflüge, Luftraumverletzungen an der Ostflanke der NATO, reale Sabotage, etwa durch den Einsatz von sogenannten Low-Level-Agenten, also Wegwerfagenten. Ja, Krisen gab es immer, Bedrohungen auch. Die Zeiten haben sich freilich geändert. Es ist nicht mehr so, dass eine Krise kommt und erst danach die nächste, sondern wir leben in Zeiten multipler Krisen, haben also mehrere schwere Krisenlagen gleichzeitig, dauerhaft. Auch die Bedrohungen haben sich total verändert. Die Bedrohungen sind leiser geworden, aber nicht weniger gefährlich, vor allem deutlich wirkmächtiger. Wir sprechen von sogenannter hybrider Bedrohung. Daher bin ich der Fraktion GRÜNE sehr dankbar, diese wichtige Aktuelle Debatte angemeldet zu haben. Denn dies möchte ich in aller Klarheit hier im Landtag von Baden-Württemberg sagen: Das sind keine abstrakten Bedrohungen, sondern sie sind leider sehr konkret; sie passieren jeden Tag. Sie richten sich gegen uns, gegen uns alle, gegen unsere demokratische Gesellschaft, gegen unseren Staat, gegen unsere Demokratie, gegen die Art, wie wir leben, oder, um es präzise, deutlich und unmissverständlich zu sagen: Wenn Putin diese Demokratie heute vernichten könnte, würde er es sofort tun. Hybride Angriffe verbinden hierbei physische, digitale und psychologische Mittel. Wir wissen: Hinter solchen Angriffen stehen regelmäßig staatliche Akteure – und das ist auch neu: insbesondere im Netz. Im Netz gibt es natürlich schon lange Kriminalität – klassischerweise Erpressung, Cybercrime, Cyberspionage oder auch Cybersabotage. Was aber neu ist, sind die ständigen Angriffe, hinter denen Staaten stecken mit der geballten finanziellen und personellen Macht und Kraft, die ein Staat hat. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Balzer? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Ich würde das gern im Zusammenhang ausführen, Herr Präsident. Besonders aktiv ist in diesem Kontext – das ist inzwischen offenkundig – Russland. Wir sehen Spionage- und Sabotageversuche, die klassische nachrichtendienstliche Methoden mit moderner Technik verbinden. Es kommen aber nicht nur Spi- (Minister Thomas Strobl) one von fremden Nachrichtendiensten, sondern zunehmend Wegwerfagenten zum Einsatz. Die Abg. Hildenbrand und Gehring haben darauf zu Recht hingewiesen. Diese neue, von sogenannten Low-Level-Agents ausgehende Gefahr habe ich bei der Innenministerkonferenz, die in der vergangenen Woche stattgefunden hat, ausdrücklich thematisiert und dann auch durchgesetzt, dass bei Informationskampagnen, die zwingend notwendig sind und die bundesweit gemacht werden müssen, auch die Länder frühzeitig eingebunden werden. Häufig wissen die Täter gar nicht, für wen sie tätig sind, ob der russische Geheimdienst oder wer auch immer der wahre Auftraggeber ist. Sie nehmen halt gern die Kohle mit und verüben eine entsprechende Sabotage. In Wahrheit ist es ein Angriff eines feindlichen Staates, um hier mit vielen kleinen Nadelstichen Verunsicherung zu schaffen und unsere Demokratie zu destabilisieren. Freilich wird Deutschland immer stärker im Cyberraum zu verteidigen sein. Wir haben eine Zunahme der Zahl von Cyberangriffen, die nicht nur zum Ausspähen von Daten führen, sondern die gegebenenfalls darauf angelegt sind, die Funktionsfähigkeit zu zerstören, und die unsere kritischen Infrastrukturen ins Visier nehmen, also die Strukturen, ohne deren Funktionalität in unserem Land alles stillstehen würde. Wir sehen die Drohnenüberflüge, also Drohnen, die plötzlich über sensiblen Bereichen auftauchen. Das zeigt, wie leicht sich der physische und der digitale Raum miteinander verbinden lassen – zur Ausspähung, zur Störung, im Extremfall zur Sabotage. Es war schon erstaunlich, wie das Thema Drohnen seitens der AfD verharmlost wird – das Gegenteil aber ist der Fall. (Abg. Anton Baron AfD: Haben Sie dafür irgendwel- che Beweise? – Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) – Ja, ja, die Drohnen seien doch gar keine Gefahr, (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Das habe ich nicht ge- sagt!) wir wüssten das nicht, inzwischen seien ja die Satelliten relevant. (Abg. Anton Baron AfD: Jeder kann Drohnen steigen lassen! – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ja! – Abg. Da- niel Lindenschmid AfD: Desinformation!) Ich will Ihnen klar entgegenhalten – – (Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Der Minister hat das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Ich will Ihnen klar entgegenhalten: Wir müssen abwehrbereit werden im Drohnenkampf. Gott sei Dank trägt die AfD keine Verantwortung in einem solchen Bereich. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Man hat ja gese- hen, wie vorbereitet Sie waren! – Weitere Zurufe von der AfD) de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Wir sehen gezielte Desinformation. Sie haben heute hinreichend gute Beispiele dafür gegeben – manipulativ, professionell und strategisch, um Vertrauen zu zerstören und um Entscheidungsprozesse zu schwächen. Vieles braucht Russland gar nicht selbst zu machen. Die fünfte Kolonne Moskaus sitzt ja hier. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Noch mehr Desin- formation! – Zuruf: Oh, oh!) Putins Puppen haben heute wieder hinreichend Beweise für gezielte Desinformation gebracht. (Abg. Anton Baron AfD: Sie sollten sich zurückhal- ten, Herr Strobl! Das sage ich Ihnen! Solche Unter- stellungen! Dann bringen Sie Beweise! Das sind Unterstellungen! Als Minister so etwas hier rauszulassen! Das sind schwerwiegende Vorwürfe, die Sie hier erheben, Herr Strobl! Dann bringen Sie Beweise! – Gegenruf von der AfD: Genau! – Weitere Zurufe von der AfD – Zuruf von den Grünen) Sie haben nicht einen einzigen Beweis für das, was Sie in der ersten Aktuellen Debatte behauptet haben, aufstellen können. Sie haben sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet und haben nicht einen einzigen Beweis dafür erbracht, was Sie mir anfangs unterstellt haben. (Abg. Anton Baron AfD: Sie haben keinen einzigen Beweis! – Weitere Zurufe, u. a.: Sie doch auch nicht! – Das ist unglaublich!) Das ist Desinformation. Sie beherrschen das Vorgehen Russlands inzwischen ganz gut. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Zurufe, u. a.: So ein Blödsinn! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, seien Sie versichert: (Zuruf) Dieses Land schaut nicht weg. Es tritt den Gefahren entschieden entgegen – wachsam, widerstandsfähig, wehrhaft, so, wie Sie diese Debatte zu Recht überschrieben haben. Der Schutz vor physischer Spionage und Sabotage gelingt im Übrigen nur im engen Schulterschluss. Das Landesamt für Verfassungsschutz und die Polizei Baden-Württemberg arbeiten deshalb eng im Land und im Übrigen auch im Bund-Länder-Verbund zusammen. In Baden-Württemberg bündeln Verfassungsschutz und Polizei ihre Erkenntnisse zu Spionage in der Gemeinsamen Informations- und Analysestelle, der GIAS. Dort werden Informationen zusammengeführt, bewertet und im gesetzlichen Rahmen so ausgetauscht, dass Gefahren frühzeitig erkannt und wirksam abgewehrt werden können. Auch bei der Abwehr von Cyberspionage und -sabotage greift unsere Sicherheitsarchitektur präzise ineinander. Die Cyberabwehr des Landesamts für Verfassungsschutz, die zentrale Ansprechstelle Cybercrime des Landeskriminalamts und unsere Cybersicherheitsagentur arbeiten eng, abgestimmt und dauerhaft zusammen. Ein Rädchen greift Gott sei Dank in das andere. Das Ergebnis ist eine durchgängige Einsatzbereitschaft rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. (Minister Thomas Strobl) Ein besonderes Augenmerk richten wir – ich sagte es bereits – auf das Thema Drohnen. Bereits seit 2020 beschaffen wir über das Technik- und Kompetenzzentrum Drohnen leistungsfähige Systeme zur Detektion und Abwehr von Drohnen. Diese Fähigkeiten haben sich bewährt, u. a. bei polizeilichen Großlagen wie der Fußballeuropameisterschaft 2024. (Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Auch heute Abend haben wir eine polizeiliche Großlage, eine große Herausforderung, (Zuruf von der AfD: Warum wohl? Früchte der Ein- wanderungspolitik sind das!) bei dem Fußballspiel des VfB Stuttgart gegen Maccabi Tel Aviv. Auch hier werden wir alles dafür tun – auch wenn die AfD protestiert –, dass das ein sicheres Fußballspiel für alle Fans und Besucher werden wird. (Vereinzelt Beifall) Um im Sinne unserer digitalen Souveränität unabhängiger von außereuropäischen Anbietern zu werden, habe ich mich in der Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche erfolgreich dafür eingesetzt, die Entwicklung einer standardisierten Polizeieinsatzdrohne unter Federführung unserer Landespolizei gezielt voranzutreiben. Selbstverständlich arbeiten wir sehr eng mit anderen Polizeien – anderen Landespolizeien, der Bundespolizei, auch international – zusammen, wenn es um Drohnendetektion und Drohnenabwehr geht. Selbstverständlich bringen wir unsere Expertise auch gern bundesweit ein. Das habe ich auch dem Bundesinnenminister dieser Tage noch einmal versichert. Er hat dieses Angebot gern angenommen. Freilich wissen wir auch: Es gibt Bedrohungen, die keine IT-Server treffen, sondern Menschen – mit gezielter Desinformation. Das ist ein Angriff auf unser demokratisches Rückgrat. Darauf ist zu Recht hingewiesen worden. Wir schauen nicht tatenlos zu. (Zuruf von der AfD: Jawohl!) Am 25. November haben wir mit dem Aktionsplan des Landes gegen Desinformation eine ressortübergreifende, interdisziplinäre Strategie verabschiedet, um beispielsweise mit der Stärkung von Bildungsangeboten zur Medienkompetenz die demokratische Resilienz unseres Landes noch einmal zusätzlich zu stärken. All diese Maßnahmen greifen ineinander, weil wir im Land eine gute Sicherheitsarchitektur aufgebaut haben, in der die relevanten Akteure nicht nebeneinander, sondern miteinander arbeiten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, hybride Bedrohungen sind dynamisch, professionell und wirkmächtig. Doch sie treffen auch auf einen Staat, der sich nicht einschüchtern lässt, und auf eine resiliente Gesellschaft, die zusammensteht. Ich möchte an dieser Stelle dem Haushaltsgesetzgeber ausdrücklich danken, selbstverständlich ohne den Beratungen des nächsten Tagesordnungspunkts und der Entscheidung über den Nachtragshaushalt vorzugreifen. Aber die Millionen, die wir dann zusätzlich in die Drohnenabwehr investieren können, sind wirklich sehr hilfreich. e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Ich möchte mich beim Finanzminister, beim Ministerpräsidenten, bei den Koalitionsfraktionen sehr dafür bedanken, dass sich abzeichnet, dass wir noch einmal 200 Millionen € zusätzlich in den Bevölkerungsschutz investieren können, nachdem wir den Bevölkerungsschutz – das muss und will ich wirklich gern attestieren – bereits im vorletzten bzw. letzten und im aktuellen Haushalt stark und gut ausgestattet haben. Das sind weitere 200 Millionen € für die Resilienz dieses Landes, für Investitionen in den Katastrophenschutz, in den Rettungsdienst, in die Infrastruktur, in die innere Sicherheit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist auch in diesem Zusammenhang so wichtig. Natürlich brauchen wir einen gut aufgestellten Bevölkerungsschutz, wenn wir Unwetterlagen, wenn wir Überschwemmungslagen haben. Aber der Bevölkerungsschutz ist auch wichtig – das ist die andere Seite der Medaille –, wenn wir einmal in eine Phase kommen, in der wir einen guten Zivilschutz brauchen. Ein gut aufgestellter Bevölkerungsschutz ist die beste Voraussetzung für einen funktionierenden Zivilschutz. Wir werden mit diesen 200 Millionen € wirklich viel tun können. Wir hatten in der Tat noch einen Bereich mit einem gewaltigen Investitionsstau: die Rettungswachen. Wir werden jetzt mit 64 Millionen € 34 Rettungswachen neu bauen, modernisieren, technisch optimieren. Das wird das Rettungswachennetz im ganzen Land noch einmal stärken und stabilisieren. Das ist in Friedenszeiten wichtig – die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung –, aber es ist in der Krise noch einmal wichtiger. Das sind gute Investitionen. Deswegen bedanke ich mich sehr dafür, dass wir uns hier resilient und robust aufstellen, auch mit viel Geld. Wir machen das im Übrigen nicht, um einen Krieg zu führen, sondern weil wir wissen, dass es nach dem lateinischen Sprichwort „Si vis pacem, para bellum“ darum geht, einen Krieg zu verhindern. Wenn der Gegner, wenn der Feind erkennt, dass wir resilient sind, dass wir stabil sind, dass wir einen starken und robusten Bevölkerungsschutz haben, dann ist das nicht nur ein Beitrag für die Bürgerinnen und Bürger in extremen Lagen, sondern es ist in Wahrheit auch ein Beitrag für den Frieden. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Minister, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Steyer? – Nein. Gut. Damit kommen wir in die zweite Runde. Für die Fraktion GRÜNE hat sich noch einmal der Kollege Hildenbrand gemeldet. Hiermit erteile ich dem Kollegen das Wort.

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion hat in Person von Herrn Balzer versucht, zu erklären: Egal, ob Hass oder Hetze, egal, ob Lüge und Unwahrheit – das sei doch alles egal, sei doch alles irgendwie Meinung. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Quatschkopf! Entschul- digung! – Gegenrufe, u. a. Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Also, Entschuldigung!) (Oliver Hildenbrand) Da will ich Ihnen einfach ganz deutlich sagen: Fakes sind – – (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: So etwas Unsinniges! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich ermahne Sie jetzt. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist eine per- sönliche Beleidigung!) Bei allen wechselseitigen Aspekten – aber es werden hier keine persönlich ehrabschneidenden Zwischenrufe getätigt. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Jawohl!) Das rüge ich hiermit. Ich bitte alle, auch am letzten Plenartag dieses Jahres hier noch in vernünftiger, angemessener Weise den Umgang zu pflegen. (Abg. Sandro Scheer AfD: Er hat sich zweimal ent- schuldigt! – Zurufe von den Grünen) Fahren Sie bitte fort, Herr Kollege Hildenbrand.

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Ich will das in aller Klarheit sagen: Fakes sind keine Fakten, und Hass ist keine Meinung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Zuruf von der AfD) Ja, wir kontern Fakes, (Abg. Anton Baron AfD: Windenergie! Das ist doch die größte Lüge!) Hass und Hetze, und zwar deshalb, weil wir damit unseren Informationsraum, unseren Diskursraum, den lebendigen Streit in unserer Demokratie schützen und verteidigen. Das ist der Kern, um den es geht. (Zuruf von der AfD: Aha! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir lassen uns nicht manipulieren, wir lassen uns nicht verunsichern, und wir lassen uns nicht einreden, dass es doch egal sei, ob Lüge oder Wahrheit, weil alles doch irgendwie Meinung sein soll. (Abg. Anton Baron AfD: Ihre Energiewende ist doch die größte Lüge! – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Steyer?

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Ja. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Oh!)

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Joachim Steyer AfD

Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Mich würde einmal interessieren: Wer legt denn eigentlich fest, was Hass und Hetze ist? Sind das irgendwelche Gerichte, oder legen Sie das jetzt hier fest? de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 (Abg. Andreas Deuschle CDU: Die Frage ist so ent- larvend, das ist unglaublich! – Gegenruf des Abg. An- dreas Schwarz GRÜNE: Ja! – Weitere Zurufe, u. a. des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Glocke des Präsidenten)

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Das belegt genau das, was ich Ihnen gerade vorgeworfen habe: Sie können nicht unterscheiden. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja!) Hass ist keine Meinung, sondern Hass kann ein Verbrechen sein. (Zurufe von der AfD) Unsere Strafgesetzbücher, unsere Sicherheitsbehörden, das ist die Grundlage, auf der wir gegen Beleidigung und Bedrohung vorgehen. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Zurufe) Herr Abg. Dr. Balzer, der gerade auch versucht hat, mich zu beleidigen, hat in seiner Rede noch davon gesprochen, ein bisschen beleidigen sei doch nicht so schlimm. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Das habe ich nicht ge- sagt!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde mich nicht damit abfinden, dass sich die Standards unseres Miteinanders zunehmend ins Gegenteil verkehren. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Scheer?

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Nein. Sie hören mir jetzt bitte mal bei meiner Antwort auf Ihre Frage zu. – Es kann nicht sein, dass diejenigen, die anderen mit Respektlosigkeit und Grobheit begegnen, (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Das erleben wir je- den Tag von linker Seite! – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Sie grüßen nicht einmal!) das Gefühl haben, sich dafür auch noch rühmen zu können, und dass gleichzeitig diejenigen, die sich darum bemühen, mit ihrer Sprache und mit ihrem Handeln anderen mit Respekt zu begegnen, (Zurufe von der AfD: Ja, machen Sie das mal! – Sie sagen nicht einmal „Guten Morgen“!) das Gefühl bekommen, sie müssten sich dafür auch noch rechtfertigen. Sie versuchen, die Standards ins Gegenteil zu verkehren, und das ist nicht in Ordnung. Das ist nicht in Ordnung! (Oliver Hildenbrand) (Beifall bei den Grünen und der SPD, Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Abg. Anton Baron AfD: Sie haben doch gar keinen Anstand! Lernt man nicht in der Kinderstube, „Hallo“ zu sagen? – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Sie sagen noch nicht einmal „Guten Morgen“! – Weitere Zurufe von der AfD: Sie sagen nicht einmal „Guten Morgen“! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Da stellt sich schon die Frage, warum so ein Zwischenruf eigentlich ungeahndet bleibt! – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ja, ich habe es gerade abgemahnt, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Es ist halt schon wenig!) und ich darf aber auch den Kollegen Hildenbrand – ich habe ihm schon mehr Redezeit gegeben – einfach auf die Redezeit hinweisen. (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Er kann meine haben!) Bitte sehr, Herr Kollege Hildenbrand.

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Herr Präsident, Sie gestatten mir noch einen letzten Gedanken. – Herr Abg. Scheer hat mehrfach dazwischengerufen, Herr Frohnmaier sei ja gerade nicht in Moskau, er sei in Washington. (Abg. Sandro Scheer AfD: Genau!) Wissen Sie was? Das beruhigt mich in gar keiner Weise! (Lebhafte Heiterkeit – Beifall bei den Grünen und der CDU – Lachen bei der AfD) Das sind ziemlich unheimliche Freunde, die Ihr Herr Frohnmaier da mit Trump und Putin hat. (Abg. Anton Baron AfD: Dann wollen wir mal Ihre Freunde aufzählen! – Abg. Sandro Scheer AfD: Sie isolieren doch Deutschland! Sie isolieren uns doch weltweit! – Lebhafte Unruhe – Glocke des Präsidenten) Sie können ja gerade sehen, was in den Vereinigten Staaten von Amerika passiert. Eine liberale Demokratie wird in einen autoritären Staat umgebaut (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD hält sich die Hände vor das Gesicht.) durch Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz, durch Angriffe auf die Wissenschaft, durch Angriffe auf die Zivilgesellschaft. (Zurufe von der AfD, u. a. des Abg. Anton Baron) Wenn das das ist, wonach Sie streben, dann sollen die Menschen hier in unserem Land das erfahren. (Glocke des Präsidenten) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Das ist ein Land, in dem ich nicht leben möchte. Wir verteidigen die Werte unseres Grundgesetzes und unserer Verfassung. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – La- chen bei der AfD – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Desinformation! – Weitere Zurufe von der AfD, u. a.: So ein Quatsch!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist auch diese Aktuelle Debatte beendet. Damit ist auch Punkt 2 unserer heutigen Tagesordnung erledigt. Damit kommen wir jetzt zu Punkt 3 der Tagesordnung: a) Zweite und Dritte Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 – Drucksache 17/9909 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/9989 Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf (Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Ich darf jetzt wirklich um Ruhe bitten! Wenn jeder, Herr Kollege Dr. Hellstern, (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ja!) so häufig, so gut hörbar und so laut in den Plenarsaal hineinsprechen würde, hätten wir hier vollständiges Chaos. Sie sind diesbezüglich nahezu Rekordhalter. Ich bitte auch Sie, sich an die normale Disziplin in diesem Plenarsaal zu halten, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Ga- briele Rolland SPD) b) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Haushaltsbegleitgesetz zum Nachtrag 2025/2026 – Drucksache 17/9919 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/9990 Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für den gesamten Tagesordnungspunkt für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile jetzt für die Fraktion GRÜNE zu seiner, wie er meint, letzten Haushaltsrede in dieser Saison (Vereinzelt Heiterkeit) Herrn Kollegen Dr. Rösler das Wort. Bitte sehr. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE zu Abg. Dr. Al- brecht Schütte CDU: Albrecht, machen wir noch mal einen Haushalt nach der Wahl! – Gegenruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Genau, nach der Wahl mit dem alten Landtag! So etwas hat Tradition! – Gegenruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja, nach der Wahl machen wir den nächsten Haushalt! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Ja, vielleicht den Schattenhaushalt! – Gegenruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ach, halt doch die Klappe! – Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Gegenruf des

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Sehr witzig!)

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungen in den zwei größten Volkswirtschaften der Europäischen Union, in Frankreich und in Deutschland, sind im letzten Jahr an Haushaltsdebatten zerbrochen. Das ist bei uns hier im Land nicht der Fall. (Abg. Anton Baron AfD: Wir haben ja auch eine grün-grüne Regierung!) Im Gegenteil, diese Koalition arbeitet professionell und einigt sich auf einen Haushalt – nach innen zum Teil kontrovers, nach außen sehr weitgehend einig. (Vereinzelt Beifall – Abg. Anton Baron AfD: So eine schwache CDU! – Weitere Zurufe von der AfD – Ver- einzelt Heiterkeit – Gegenruf: Zuhören!) Direkt zu Beginn zu unseren Kommunen. Ihre finanzielle Lage ist zumeist außerordentlich schwierig. Baden-Württemberg gibt zwei Drittel seiner Anteile aus dem Sondervermögen des Bundes und damit den höchsten Prozentsatz aller Bundesländer an die Kommunen. Das sind 8,7 Milliarden €. (Zuruf von der AfD: Schulden!) Wir stellen weitere, zusätzliche Mittel in Höhe von 180 Millionen € aus unserem Landesanteil für die kommunale Wärmewende und für kommunale Sportstätten zur Verfügung. Und zusätzlich stellen wir den Kommunen im Rahmen des Nachtragshaushalts 550 Millionen € zur Verfügung. Noch eines obendrauf: Die Kommunen in unserem Land erhalten diese Mittel ohne jegliche inhaltliche Vorgabe. Sie wissen nämlich, wo sie das Geld am sinnvollsten einsetzen. Wir setzen da auf Vertrauen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Andere Bundesländer handeln nicht so. Das zeigt: Wir machen mehr als nur warme Worte. Die FDP/DVP fordert in ihrem Antrag 80 % des Sondervermögens für die Kommunen. (Zurufe von der FDP/DVP: Sehr gut!) In zwei Bundesländern ist die FDP noch Mitglied der Landesregierung. (Abg. Anton Baron AfD: Noch!) Der Prozentsatz in Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz beträgt 60 %. Mit Ausnahme von Brandenburg ist das der niedde – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 rigste Prozentsatz aller Bundesländer. Ein Glück für die Kommunen, dass die FDP nur noch in zwei Ländern regiert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der FDP/DVP) 80 % also fordert die FDP/DVP. Fakt ist im Übrigen: Laut Statistischem Bundesamt investieren Kommunen im Vergleich zu den Ländern 65 % und die Länder 35 %. Das ist also sowieso anders als von der FDP dargestellt. Aber wir sind ja noch oberhalb von diesen 65 %. Was wäre denn die Folge bei einer Quote von 80 %? Weniger Geld für die Unikliniken, weniger Geld für Brücken und Straßen, weniger Geld für Klimaschutz. Auch deswegen lehnen wir den Antrag der FDP/DVP mit großer Überzeugung ab. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Julia Goll FDP/DVP: Das ist ein Fehler!) Wissen Sie, was mir kürzlich ein bedeutender Vertreter der Sportverbände in Baden-Württemberg sagte? Wenn wir die Sportförderung in Baden-Württemberg mit der in anderen Bundesländern vergleichen, dann leben wir in Baden-Württemberg im Schlaraffenland. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wer hat das gesagt? – Gegenruf von den Grünen: Herr Rülke, Sie sollten wissen, dass das so ist!) Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU, der grüne Finanzminister Bayaz, der grüne Innenminister Strobl und natürlich unser Ministerpräsident Kretschmann (Lachen bei der SPD – Heiterkeit des Ministers Manfred Lucha – Vereinzelt Beifall – Zurufe, u. a.: „Grüner In- nenminister“!) sind beim Vergleich der Zahlen und Fakten nachweislich die kommunalfreundlichste Landesregierung in Deutschland. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU – Abg. Anton Baron AfD: Wir waren doch gerade bei Desinformation!) In all den Jahren hier im Landtag war mir eine zukunftsfähige Finanzpolitik wichtig. Die Verbindung ökonomischer und ökologischer Erkenntnisse und Anliegen ist uns hier gelungen. 4,4 Milliarden € aus dem Sondervermögen setzen wir im Gegensatz zur Bundesregierung für echte Investitionen ein. Wir im Land täuschen nicht und wir tricksen nicht. Wir führen nicht, wie die Wirtschaftsweise Veronika Grimm in Bezug auf die Bundesregierung drastisch formuliert, das Land an den Rand des Abgrunds. Wir in Baden-Württemberg modernisieren Baden-Württemberg, und zwar mit einem klaren Fokus auf Ökonomie und auf Ökologie. Wir investieren viel in die energetische Sanierung. Wir tun also etwas für die Unternehmen, für das Handwerk und zugleich für den Klimaschutz. Es freut mich sehr, dass wir hier im wahrsten Sinn des Wortes grüne Erfolge erzielen können, jenseits der Frage, ob Grün eine Partei oder unser aller beste Zukunft ist. (Dr. Markus Rösler) Wir investieren 1,65 Milliarden € in die energetische Sanierung von Landesgebäuden und Universitätsklinika, 300 Millionen € in die Schieneninfrastruktur, 250 Millionen € in die Wärmewende, 100 Millionen € in die blau-grüne Infrastruktur, 30 Millionen € in die Berufsschulen im Handwerk. Das war uns Grünen besonders wichtig: das Handwerk und seine Berufsschulen zu unterstützen. Investieren werden wir auch in Brücken und Straßen, in Krankenhäuser, in Rettungsdienste, in Sportstätten, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) in die Digitalisierung unserer Verwaltung. Und immer gilt: Wenn für Maßnahmen Bagger und Handwerker anrücken, haben diese 2026 absolute Vorfahrt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Es zieht sich wie ein grüner Faden durch diesen Nachtragshaushalt: Wir verbinden Investitionen und Klimaschutz. All dies zeigt: Diese Landesregierung ist handlungsfähig – auch weniger als drei Monate vor der Landtagswahl. Ein starkes Land braucht starke Kommunen. Dafür steht Grün-Schwarz. Ein starkes Land braucht eine starke Wirtschaft. Dafür steht Grün-Schwarz. Ein starkes Land braucht Investitionen in den Klimaschutz. Dafür steht Grün-Schwarz. (Beifall des Abg. Rüdiger Tonojan GRÜNE) Und ein starkes Land braucht Entschlossenheit, braucht Geschlossenheit. Dafür steht Grün-Schwarz. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Deswegen ist es gut, wenn Grün-Schwarz regiert, hoffentlich auch in der nächsten Legislaturperiode. (Abg. Anton Baron AfD: Rekordinsolvenzen, dafür steht Grün-Schwarz! – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert?

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Ja.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ja. Sie sind ja durch. – Bitte.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Kollege Rösler, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Ich habe eine Frage, weil Sie von der Handlungsfähigkeit der Landesregierung gesprochen haben. Sie haben gestern Abend einen Entschließungsantrag zu den Coronasoforthilfen eingereicht. Ich überlege, ob ich dem zustimme oder mich enthalte. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist egal!) Ich möchte aber von Ihnen wissen, wie das gemeint ist. Darin steht unter Abschnitt II Ziffer 2, Sie wollten die Landesregierung ersuchen – ich zitiere –, ... die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Fälle rückabgewickelt werden können, in denen es rechtlich geboten oder möglich ist. e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Richtig!) Mich interessiert jetzt, was das heißt. Denn ich als Nichtjurist sage ja: Die Fälle, die vor Gericht sind, müssen sowieso – rechtlich geboten – rückabgewickelt werden, weil man diese vor Gericht verloren hat. Aber was heißt „oder möglich“? (Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Heißt das, dass auch die – bestandskräftig festgestellten – Rückzahlungen, die aufgrund einer falschen Rückforderung des Landes getätigt wurden, bei denen aber nicht geklagt wurde, umfasst sind? Oder ist das nicht der Fall?

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Vielen Dank, ich beantworte das sehr gern. – Wir haben in der Tat genau diesen Punkt auch von unterschiedlichen Juristen prüfen lassen. Ich war genau zu dieser Frage auch in Kontakt mit dem Finanzminister. Es bedeutet sehr eindeutig: rechtlich möglich; also der zweite Punkt, den Sie nachgefragt haben. Alles, was rechtlich möglich ist, wird zurückgezahlt, weil wir dazu dann verpflichtet sind – das, was rechtlich möglich ist. Das, was rechtlich nicht möglich ist, werden wir selbstverständlich nicht zurückzahlen. Jetzt möchte ich mich ganz zum Schluss, da meine Redezeit eigentlich abgelaufen ist, doch noch einmal ausdrücklich bedanken: sowohl beim Finanzministerium mit Minister Danyal Bayaz, der Staatssekretärin Gisela Splett, dem Amtschef Heiko Engling und dem Haushaltsabteilungsleiter, bei der Landtagsverwaltung, die es zum Teil sehr kurzfristig und sehr spät – ich schaue da hinten Frau von Garnier an – ermöglicht hat, dass wir diesen Nachtragshaushalt beschließen können. Der Dank geht natürlich auch an die Haushaltskommission mit dem Ministerpräsidenten und seinem Stellvertreter. Er gilt natürlich meinem Konterpart, wenn ich das so sagen darf, Dr. Albrecht Schütte, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: „Konterpart“!) mit dem ich sehr viele Telefonate auch noch bis Mitternacht geführt habe. Er gilt dem Ausschussvorsitzenden Martin Rivoir mit seiner guten Verhandlungsführung, und er gilt natürlich auch dem Rechnungshof mit seiner Präsidentin für die traditionell kollegiale, sachliche Zusammenarbeit. In einer Zeit, in der politischer Streit gern auf offener Bühne ausgetragen wird, wollen wir das gemeinsam schätzen, dass es bei uns im Finanzbereich sehr viel kollegiale, sachliche, konstruktive Zusammenarbeit jenseits aller Parteigrenzen gibt. Ich danke dafür allen ganz herzlich. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf: Bravo!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf jetzt für die CDU-Fraktion dem Kollegen Dr. Albrecht Schütte das Wort erteilen.

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Nachtragshaushalt, den wir heute in zweiter und dritter Lesung verabschieden, geht es um zwei zentrale Punkte. Zum einen stärken wir in diesem Doppelhaushalt die Kommunen mit 772 Millionen € eigenem Landesgeld, und zwar pauschal. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf: Sehr gut!) (Dr. Albrecht Schütte) Wir machen das vor allem, weil wir als Fraktionen in vielen kommunalen Parlamenten Verantwortung tragen und einfach wissen: Eine wirtschaftliche Krise trifft über die Gewerbesteuer besonders die Kommunen, und Bundesgesetze – ich erwähne den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und das Bundesteilhabegesetz – treffen sie auch wieder. Wir machen das übrigens, ohne neue Schulden aufzunehmen. Im Gegenteil, die Konjunkturkomponente geht zurück. Wir nehmen weniger Schulden auf als geplant. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Damit folgen wir dem zentralen haushaltspolitischen Grundsatz: Gib das Geld für dringend Notwendiges und wirklich Gutes aus, dann musst du es nicht für Schönes und nicht ganz so Wichtiges ausgeben. (Heiterkeit des Abg. Raimund Haser CDU) An dieser Stelle möchte ich zum Antrag der SPD sagen: Das erklärt auch, warum wir nicht alles Schöne berücksichtigen können. Ja, wir werden in den nächsten fünf Jahren das letzte Kindergartenjahr verpflichtend machen, und ja, es wird beitragsfrei. Aber nicht alles aus dem Wahlprogramm für die nächsten fünf Jahre können wir schon im heutigen Nachtragshaushalt realisieren. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Genau! – Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) – Ach, Herr Fink. Zum 1. Januar 2026 die Gebührenfreiheit einzuführen, das Konnexitätsprinzip bei der Gegenfinanzierung nicht zu beachten, das zeigt genau, warum man sich Zeit lassen und nicht handwerklich schlecht gemachte Dinge für einen kleinen politischen Geländegewinn einbringen sollte. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig! – Weitere Zurufe) Wir, das Land, werden – das ist inzwischen besprochen – 68 % der Ganztagsbetreuungskosten übernehmen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Markus Rös- ler GRÜNE – Zuruf von der CDU: Bravo!) Jetzt habe ich eine Bitte an die Regierung: Lassen Sie doch den Kommunen baldmöglichst die entsprechenden Zahlen zukommen. Wir freuen uns, wenn wir am 15. März nicht raten müssen, sondern planen können. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Markus Rös- ler GRÜNE) Zum Zweiten schaffen wir mit diesem Nachtragshaushalt die Möglichkeit, Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes abzurufen. Wir haben es ja schon gehört: Zwei Drittel gehen hier als pauschale Zuwendung an die Kommunen, und wir machen keinerlei zusätzliche Bürokratie. Wir übernehmen in einem Rechtsstaat logischerweise das, was der Bund vorgibt. Aber mehr kommt nicht drauf. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Bei dem Drittel, das wir für uns verwenden – wir haben es gehört –, gibt es auch noch 80 Millionen € für kommunale Sportstätten, 80 Millionen € für Vereinssportstätten, 100 Millionen € für kommunale Wärmeprojekte und ebenso 300 Millionen € für Schulen in privater Trägerschaft. Auch das entlastet Kommunen. Die Schülerinnen und Schüler würden nämlich sonst Schulen in öffentlicher Trägerschaft besuchen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir bescheiden alle Bauanträge für Rettungswachen, wir nutzen zusätzliche Mittel für die soziale Frage unserer Zeit, nämlich den Wohnungsbau, wir investieren in den Ersatz alter Heizungsanlagen. Dazu in Richtung AfD gesagt: Dadurch wird es günstiger, und es dient dem Klimaschutz. Das können Sie sich zwar nicht vorstellen, aber das ist die Realität. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Dr. Markus Rös- ler, Andreas Schwarz und Nese Erikli GRÜNE) Wir investieren in unsere Universitätskliniken, Gerichtsgebäude, Hochschulgebäude, Brücken, Bahnstrecken und Straßen. Da kommt der FDP/DVP-Antrag, der sagt: „Das ist zu viel.“ Ihre Statistik ist falsch. Lesen Sie es bei der KfW nach. Vor allem müssen Sie dann aber erklären, woher das Geld dafür kommt, dass wir Universitätskliniken so einrichten, dass es nicht hineinregnet, und wir modernste Medizin in guten Gebäuden machen können. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Markus Rös- ler GRÜNE – Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Wir schaffen mit dem Nachtrag auch die Voraussetzungen, um zu Unrecht zurückgeforderte Coronahilfen wieder zu erstatten. Wenn nach einer einmaligen Krise, die wir hatten, Zuschüsse zurückgefordert werden müssen, dann dürfen diese Bescheide nicht rechtswidrig sein. Daher sagen wir, die CDU-Landtagsfraktion, klar, Herr Kollege Schweickert: Auch inzwischen bestandskräftige rechtswidrige Rückzahlungsbescheide zu Zuschüssen, die bis zum 7. April 2020 beantragt wurden, wollen wir anpassen. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) Deshalb wäre ich sehr dankbar für Zustimmung zum Entschließungsantrag, weil er die Kräfte stärkt, die das wollen. – Ich sage es einmal so. Ganz besonders möchte ich an dieser Stelle den Mitgliedern der Haushaltskommission danken, und zwar dem Kollegen Rösler – ihn hatte ich stets vergessen – an vorderster Front, und ich danke der Haushaltsabteilung des Finanzministeriums. Abschließend sage ich dann noch eines: Dieser Nachtragshaushalt bekommt keine mediale Aufmerksamkeit für seine bundesweit einmalige Unterstützung der Kommunen und die zusätzlichen Investitionsmittel vom Land, weil wir intern diskutiert haben. Wir sind Herausforderungen angegangen. Wir haben uns sehr intensiv auseinandergesetzt. Aber wir haben (Dr. Albrecht Schütte) keinen öffentlichen Streit produziert – selbst vor anstehenden Landtagswahlen. Das ist sehr schade für die Medien, weil die Schlagzeilen fehlen; das ist sehr schade für die Aufmerksamkeit, aber es ist verdammt gut für unser Land. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Manuel Hagel CDU: Bravo!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf jetzt für die SPD-Fraktion dem Kollegen Nicolas Fink das Wort erteilen, der sich bereits auf dem Weg zum Redepult befindet. – Bitte sehr, Herr Abg. Fink.

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Nicolas Fink SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Über das Sondervermögen des Bundes, über den Investitionsbooster, ist in den letzten Wochen viel geschrieben und geredet worden, insbesondere auch bei den Beratungen der kommunalen Haushaltspläne. Manchmal war ich schon ein kleines bisschen verwundert. Denn es gab einige, denen es wichtiger war, darüber zu reden, dass man nicht „Sondervermögen“, sondern „Sonderschulden“ sagen soll. Es gab andere, die gesagt haben, es sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Eines hat uns dabei ein bisschen gefehlt: Hier kommen Milliarden nach Baden-Württemberg, die die Wirtschaft stärken werden, die den Alltag der Menschen besser machen werden, und da wäre es einfach angebracht, auch einmal Danke schön zu sagen, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos] – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir haben damit kein Problem. Wir sagen Danke schön. Wir sagen Danke schön an die CDU im Bund, die da wirklich über ihren Schatten gesprungen ist. Wir sagen Danke schön an die Grünen im Bund, die sich hier trotz drohender Opposition sehr kooperativ gezeigt haben, und natürlich danken wir unseren Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie, die sich seit Jahren für eine Reform der Schuldenbremse eingesetzt haben. Ohne diesen Einsatz würde es diesen Nachtrag nicht geben. Das verdient Dank und Respekt, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos]) Wenn Sie jetzt sagen, dass kein Land mehr Geld an die Kommunen weiterleitet als Baden-Württemberg, dann sage ich Ihnen: Das ist nicht falsch. – Das ist aus Sicht eines Oppositionspolitikers eigentlich schon ein richtig großes Lob. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE: Für den Schwaben erst recht!) Genauso gilt, Herr Kollege Fraktionsvorsitzender Schwarz: Sie haben bei der ersten Lesung gesagt, in Berlin habe die politische Mitte gezeigt, dass sie handlungsfähig ist. Wir sind der Meinung, wir müssen das auch hier in Baden-Württemberg zeigen. Deshalb werden wir diesem Nachtragshaushalt zustimmen, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU so- wie des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist ein gutes Zeichen!) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, Ihr Antrag wäre viel glaubwürdiger, wenn Sie in Berlin so agiert hätten, wie Sie es hier teilweise fordern. Dann wären auch die Kacheln und das, was da geteilt wird, wer wie viel Geld in die Kommunen gibt, glaubwürdiger. (Beifall der Abg. Isabell Huber CDU) Bei der jetzigen Gelegenheit wäre es auch schön, sehr geehrter Herr Minister, wir hätten noch mal die Möglichkeit, eine Art Generaldebatte zu führen. Aber – jetzt müssen Sie und ich tapfer sein –: Es gibt wichtigeres als die Frage, wie wir Ihre Amtsführung bewerten. Wichtig ist wirklich das, was für die Menschen draußen gerade passiert. Wenn Sie mitbekommen, dass gerade Familien große Schwierigkeiten haben, über die Runden zu kommen, dann wäre es das richtige Zeichen, die Kitagebühren j e t z t abzuschaffen, werte Kolleginnen und Kollegen, und nicht erst, wenn die CDU vermeintlicherweise an anderen Positionen ist. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos]) Auch ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die kommunale Ebene. Dort ist der finanzielle Druck groß. Deshalb geraten gerade auch Kulturschaffende unter Druck. Es ist daher ein Problem, dass manche Kommunen die Komplementärmittel im Kulturbereich nicht mehr aufbringen können. Wir sind Frau Ministerin Olschowski dankbar, dass sie unsere Initiative aufgenommen hat, dass sich das Land im Kulturbereich von einer prozentualen Sichtweise löst und wir bereit sind, die im Haushalt bereits vorhandenen Mittel für die Kultur einzubringen. Das wäre ein starkes und wichtiges Zeichen. Wir werden die Kultur nicht alleinlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos]) Der letzte Punkt betrifft das Thema Coronasoforthilfen. Kollege Schütte und insbesondere geschätzter Kollege Mack, wir glauben Ihnen ohne Wenn und Aber, dass Sie das, was Sie gerade gesagt haben, umsetzen wollen: dass bei Bescheiden, die rechtswidrig zustande gekommen sind, aber bestandskräftig sind, zurückgezahlt werden soll – bei Coronahilfen, die bis zum 7. April 2020 beantragt wurden. Sie beschließen hier aber etwas anderes. Darauf hat der Kollege Schweickert zu Recht hingewiesen – das ist wichtig; deshalb sollten Sie zuhören. Ich denke, wir wollen eigentlich dasselbe. Sie wollen, dass wir beschließen, dass es in diesen Fällen rechtlich geboten oder möglich ist. Rechtlich geboten, zurückzuzahlen, ist es bei den bestandskräftigen Bescheiden aber nicht. Deshalb kommt es nicht darauf an, was rechtlich geboten ist, sondern es kommt darauf an, was moralisch und politisch geboten ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos] – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE) – Es tut mir leid, Kollege Rösler. Ich adressiere bewusst die Kollegen Mack und Schütte, weil ich glaube, dass die zu den Kräften gehören, die das Gleiche wollen wie wir, nämlich dass (Nicolas Fink) die Menschen ihr Geld zurückbekommen. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Ja, genau! Und deshalb steht da: „oder mög- lich“!) Unterstützen Sie deshalb bitte unseren Entschließungsantrag; denn damit wird eines deutlich: der politische Wille des Landtags von Baden-Württemberg. Das hilft den Entscheidungsträgern in den Ministerien, und das hilft auch gegen die Bedenkenträger in den Ministerien, in den anderen Gruppen. Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu. Das machen wir auch gern namentlich. Dann fällt es vielleicht ein bisschen leichter. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos])

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, wir setzen die Aussprache fort. Ich darf jetzt dem Kollegen Frank Bonath für die FDP/DVP-Fraktion das Wort erteilen.

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Frank Bonath FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gehört zur DNA der FDP und es ist auch meine persönliche tiefste Überzeugung: Solide Finanzen sind der Kern eines handlungsfähigen Staates und einer handlungsfähigen Demokratie. Das ist keine Floskel, sondern die Basis verantwortlichen politischen Handelns. Zukunft kann man nur gestalten, wenn die heutige Generation ihre Probleme löst und sie nicht einfach weiterreicht. Die nächste Generation muss ihre eigenen Herausforderungen lösen und soll nicht die Probleme der Vergangenheit abarbeiten müssen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Dr. Uwe Hellstern und Joachim Steyer AfD) Alle Vorredner haben jetzt die Sonderschulden – ich nenne sie weiterhin Sonderschulden – bejubelt. Sie alle tun so, als wären diese neuen Schulden die große Lösung, um unsere Probleme zu lösen. Das sind sie nicht. Durch diese Sonderschulden wird kein einziges Problem dauerhaft gelöst. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Am Ende werden wir feststellen, dass wir rund 500 Milliarden € mehr Schulden haben, dass wir jedes Jahr zusätzlich weit über 10 Milliarden € mehr Zinsen zahlen müssen und dass trotzdem kein einziges strukturelles Problem wirklich angegangen worden ist. Das, was hier gemacht wird, sind die Steuererhöhungen von morgen, die wir heute verbrauchen. Was mich an diesem Nachtragshaushalt, an dem Sondervermögen und an den aktuellen Debatten und Entscheidungen in den Parlamenten in unserem Land am meisten besorgt, ist die politische Vorgehensweise. Wir machen immer wieder den ersten Schritt vor – – Nein, wir machen immer wieder den zweiten Schritt vor dem ersten. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 (Heiterkeit – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: „Wir machen den ersten Schritt vor dem zweiten“! Wir ma- chen den ersten Schritt vor dem zweiten! Sie machen den zweiten vor dem ersten, Herr Kollege! – Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) – Es wäre schön, wenn wir das so machen würden. Wir nehmen Schulden auf, ohne die dringend notwendigen Strukturreformen anzugehen, die uns überhaupt erst in die Lage versetzen würden, unsere Aufgaben dauerhaft selbst zu finanzieren. Wir beschließen teure Leistungen und diskutieren danach darüber, wie wir sie wieder absenken. Auch hier auf Landesebene hätten Sie die Chance gehabt, echte Strukturreformen auf den Weg zu bringen, Reformen, die radikal vereinfachen, Leistungsstandards für Kreise und Kommunen realistisch machen und die Eigenverantwortung vor Ort stärken. Diese Chance wurde verpasst. Stattdessen wächst der Staat immer weiter in Strukturen, Standards, Zuständigkeiten, und wenn es eng wird, wird nicht vereinfacht, sondern weiter verschuldet. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der AfD) Groß gelobt wurde auch die Zusätzlichkeit. Nur durch die Zusätzlichkeit, hieß es, könne man Wachstum generieren, die Wirtschaft ankurbeln und Investitionen auslösen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Deswegen ma- chen wir das! – Abg. Anton Baron AfD: Jetzt kom- men die Wirtschaftszahlen!) Ich denke, wenn überhaupt, entsteht dadurch ein Strohfeuer. Aber wenn man die Zusätzlichkeit dann am Ende einfach ignoriert oder uminterpretiert, dann wird es nicht mal dieses Strohfeuer geben. Es gibt jetzt einen Entschließungsantrag, in dem man noch einmal unterstreicht, dass man das möchte. Aber durch diese Sonderschulden wird unternehmerisches Handeln in der Zukunft vor allem nur eines: teurer. Das heißt, Schulden werden Wachstum nicht entfachen, sondern Wachstum wird weiter abgewürgt. Dass nun ein Großteil der Investitionsmittel an die Kommunen fließt, ist richtig. Die Kommunen werden erdrückt durch die Fülle der Aufgaben aus Land und Bund, die nicht ausreichend finanziert sind. Das Konnexitätsprinzip funktioniert faktisch nicht. Darum können viele Kommunen nicht mehr aus eigener Kraft investieren. Deshalb – und nur deshalb – ist unsere Forderung, 80 % der Mittel an die Kommunen weiterzuleiten, die gerechtere Verteilung. Lieber Kollege Dr. Rösler, lieber Kollege Dr. Schütte, das Land hat aus dem Jahr 2024 einen Überschuss von 2,7 Milliarden € erzielt, und auch das Jahr 2025 ist wohl besser gelaufen als gedacht. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Wenn Sie es gewollt hätten – möglich wäre es gewesen. (Beifall bei der FDP/DVP) Der Nachtragshaushalt bot die Chance, zwei große Fehler der Landesregierung zu korrigieren. Der eine bezog sich – wir haben es schon mehrfach gehört – auf die Rückzahlungen der (Frank Bonath) Coronasoforthilfe. Wir, die Opposition, haben uns zunächst gefreut, dass aus unserem Entschließungsantrag abgeschrieben wurde. Das ist ein Erfolg der Opposition. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Na, na, na! – Glocke des Präsidenten) Was kann es Besseres geben? Herzlichen Dank dafür. Aber – jetzt ein Detail – beim „Oder“ ...

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege Bonath, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Seimer?

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Frank Bonath FDP

... – nein – (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Och!) sind wir ins Grübeln gekommen. Sie beide haben es jetzt ganz gut dargestellt. Mich würde noch interessieren, Herr Finanzminister, wie Sie das sehen. Wie sieht das Finanzministerium diesen Sachverhalt und die Frage, ob tatsächlich Rückzahlungen auch dann stattfinden, wenn diese eben nicht rechtlich geboten sind, sondern freiwillig stattfinden müssen? (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: „Rechtlich mög- lich“! Das ist der Punkt!) – Das habe ich von Ihnen verstanden; ich würde es gern aber auch noch vom Finanzminister klargestellt bekommen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das sagt er auch!) Ein zweiter Punkt – das Thema haben Sie leider nicht angepackt – sind die Rückerstattungen von Gutachterkosten, wenn bei der Grundstücksbewertung der Bodenrichtwert falsch ist. Auch das wird irgendwann auftauchen, und Sie werden feststellen: Am Ende gibt es einen Erstattungsanspruch, und letztlich wird der Staat bezahlen müssen, wenn er den Bodenrichtwert falsch angesetzt hat. Es wäre sinnvoll gewesen, das heute hier in diesen Nachtrag mit aufzunehmen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Der Gutachter- ausschuss!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende entscheidet sich die Zukunftsfähigkeit unseres Landes bei den Menschen vor Ort. Dort werden die Straßen gebaut, werden Schulen saniert, Kitas eingerichtet, dort wird Digitalisierung umgesetzt. Dort entscheidet sich, ob der Staat für die Bürgerinnen und Bürger spürbar handlungsfähig ist oder nicht. Deshalb sage ich zum Schluss: Bei den Kommunen ist dieses Geld am besten aufgehoben. Genau darum – und nur darum – werden wir diesem Nachtragshaushalt zustimmen. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort. Ich darf jetzt für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Emil Sänze das Wort erteilen. Bitte sehr.

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Emil Sänze AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach Abschluss der Beratungen im Finanzausschuss ist zunächst positiv festzuhalten: Ein hoher Anteil der auf Bae – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 den-Württemberg entfallenden kreditfinanzierten Bundesmittel für Infrastrukturmaßnahmen wird auf Landesebene jetzt an die Kommunen weitergegeben. Das ist ein Erfolg. Auch hinsichtlich der konkreten Mittelverteilung auf die Gemeinden, Städte und Landkreise konnte eine Einigung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden erzielt werden. Damit ist zugleich für die Kommunen die Möglichkeit eröffnet worden, in die konkrete Investitionsplanung einzusteigen. Ebenso positiv ist festzuhalten, dass das Land selbst von weiteren Vorgaben bei der Frage, wie die Kommunen die ihnen zustehenden Gelder verwenden sollen, Abstand genommen hat. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung und ist auch der Grund dafür, dass auch die AfD-Fraktion diesem Nachtragshaushalt zustimmen wird. Mehr finanzielle Handlungsspielräume für die Kommunen – dies muss auch die Leitlinie im Rahmen der zukünftigen Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs in Baden-Württemberg sein. Wenn einerseits das Land den Kommunen Handlungsspielräume gewährt, muss es auf der anderen Seite befremden, wenn der Bund seinerseits im Verfahren zur Abrufung von Investitionsmitteln Konditionen festlegt, mit denen die Kommunen benachteiligt werden. Genau das ist hier aber der Fall. Die den Kommunen zustehenden Mittel können erst dann beim Bund abgerufen werden, wenn sie innerhalb von drei Monaten benötigt werden, um fällige Rechnungen zu begleichen. Die sich bei einem solchen Verfahren ergebenden Konsequenzen liegen auf der Hand, meine Damen und Herren. Die Kommunen sind gegebenenfalls gezwungen, Investitionen in ihre Infrastruktur vorzufinanzieren oder zumindest zwischenzufinanzieren. Warum der Bund auf einem solchen Verfahren bestanden hat, weiß niemand. Warum die entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern so geregelt worden ist, konnte nach Auffassung unserer Fraktion bis jetzt nicht befriedigend geklärt werden. Nach wie vor beschränkt sich die Landesregierung hier darauf, dem Bund Verantwortung zuzuschreiben. Doch die konkreten Hintergründe bleiben im Unklaren. Allgemeine Hinweise, wonach die Vertreter des Bundes hier generell auf die Bundeshaushaltsordnung verwiesen haben, reichen unserer Ansicht nach nicht aus. Mit unserem eingebrachten Entschließungsantrag fordern wir daher erneut, die zwischen Bund und Ländern festgelegte Verwaltungspraxis zu modifizieren. Mit der gegenwärtigen Verwaltungsvereinbarung sollte sich Baden-Württemberg auch weiterhin nicht abfinden. Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass die Kommunen zusätzliche Mittel für notwendige Infrastrukturprojekte erhalten, bestehen die grundsätzlichen Probleme des Landes weiterhin fort, meine Damen und Herren. Die Hoffnung der Bundesregierung, ein neuer Wirtschaftsaufschwung könnte vorrangig mit neuen Schulden herbeigeführt werden, wird sich nicht erfüllen. Auch das Problem chronisch unterfinanzierter Kommunen besteht unverändert fort. Zur Selbstzufriedenheit im Zusammenhang mit diesem Nachtragshaushalt besteht kein Anlass. Betrachten wir vielmehr die konkreten Rückschläge, die einzelne Regionen Baden-Württembergs ganz aktuell zu verkraf- (Emil Sänze) ten haben. In der Region Schwäbisch Gmünd zieht sich der Bosch-Konzern kontinuierlich zurück und baut Tausende von Arbeitsplätzen ab. Diese Entwicklung steht auch für einen Paradigmenwechsel; denn Bosch stand seit seiner Gründung in besonderer Weise zur sozialen Verantwortung. Die Schreckensmeldungen für Baden-Württemberg nehmen nicht ab; denken wir beispielsweise an Voith in Heidenheim. Dort ist es der gleiche Effekt. Hier sollen 2 500 Stellen abgebaut werden. Dass sich das auf die kommunale Finanzlage auswirkt, dürfte wohl allen hier klar sein. Meine Damen und Herren, Politik zeichnet sich dadurch aus, dass sie in der Lage ist, Ereignisse zu assoziieren. Diese Entwicklung, die wir hier jetzt vorfinden, hat ihre Ursache in 20 Jahren schlechter Politik von Ihnen und der Unfähigkeit, Ereignisse zu assoziieren und einzupreisen. Sich jetzt hier drinnen feiern zu lassen, dass den Kommunen Gutes getan wird, liegt auch an Ihrer falschen Politik, obwohl wir den Weg für richtig halten, diesen Schaden zu minimieren. Aber es wird nicht dazu führen, dass die Probleme hier in Baden-Württemberg gelöst werden. Die werden nur mit einem gelöst: mit einem Regierungswechsel. Nur durch die AfD wird es anders werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zurufe, u. a. des Abg. Ulli Hockenberger CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, ich darf jetzt der Landesregierung und damit Herrn Finanzminister Dr. Bayaz das Wort erteilen. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In einem regulären Haushalt definiert eine Regierung, ein Haushaltsgesetzgeber seine politischen Schwerpunkte. In einem Nachtragshaushalt reagiert man eher auf aktuelle Herausforderungen. Das tun wir angesichts der dramatischen Lage vieler Kommunen, vieler Städte, vieler Landkreise auch bei uns im Land. Das ist das Kernanliegen dieses Nachtragshaushalts. Das hören wir hier heute nicht zum ersten Mal. Dieses Sondervermögen ist eine einmalige Unterstützung – wohlgemerkt über einen Zeithorizont von zwölf Jahren. Das ist auch ein gigantischer Betrag, keine Frage. Aber das können weder das Land Baden-Württemberg noch der Bund dauerhaft liefern. Deswegen will ich auch uns alle gemeinsam in die Verantwortung nehmen, uns immer wieder zu vergegenwärtigen: Das Land, das wirklich alles in seiner Macht Stehende tut, die Kommunen gut zu unterstützen, wird die entsprechenden Spielräume nicht dauerhaft haben, und daher werden wir diese Unterstützung nicht dauerhaft leisten können. Auch das Land trägt ein Defizit von 5 Milliarden € in der mittelfristigen Finanzplanung. Das wird gerade nicht kleiner, es wird eher größer. Deswegen führt kein Weg daran vorbei, sich da auch ehrlich zu machen, dass auf allen staatlichen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – große Aufgaben auf uns zukommen, wenn es um Konsolidierung und Reformen geht. Angesichts eines aufkommenden Wahlkampfs will ich uns alle auch dazu motivieren, keine Luftschlösser zu bauen. Es gibt ja auch dann irgendwann den 9. und den 10. März. Wer allen alles verspricht, wird auch viele enttäuschen – ich denke, das ist das Schwierigste, das ist das Giftigste in dieser Zeit. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Eines aber ist nach der Wahl sicher: Es wird auch auf das Land ein großer Konsolidierungsbedarf zukommen. Auch das sollten wir an dieser Stelle nicht vergessen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Angesichts dieser Lage war es uns, der Koalition, ein wichtiges Anliegen, einen Großteil der Mittel aus dem Sondervermögen an die Kommunen, und zwar pauschal, weiterzugeben. Genau das haben wir auch gemacht. Ich habe die Reformen eben angesprochen; denn wir werden nicht alles nur mit Geld lösen können. Sie haben ja auch wahrgenommen, dass bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der letzten Woche die Länder auf den Bund zugegangen sind mit einem großen Entlastungspaket – Stichwort Entlastungsallianz –: Wir setzen uns auch auf einer höheren Ebene – im Bund – stark für das ein, was wir im Kleinen bei uns im Land machen, damit den Kommunen auch dort das Leben einfacher gemacht wird – auch das gehört, denke ich, dazu. Ja, Geld in die Hand nehmen und investieren, aber Reformen – noch einmal – auf allen staatlichen Ebenen, das ist auf der Tagesordnung, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ich will vor allem auf die Redebeiträge der Opposition und auf die eine oder andere Frage, die aufgekommen ist, kurz reagieren. Ich will erst einmal in Richtung der SPD sagen: Vielen Dank und auch Respekt, dass Sie der Verantwortung nachkommen; es ist nicht selbstverständlich, aus der Opposition heraus einem Nachtrags- bzw. einem regulären Haushalt überhaupt zuzustimmen. Ich meine, das zeigt noch mal, dass das – ich hatte es in meiner Einbringungsrede gesagt – auch ein Zeichen ist, dass die politische Mitte in schwierigen Zeiten zusammensteht. Eine Opposition muss natürlich auch immer Ansatzpunkte finden, bei denen sie etwas anders machen würde. Der Kollege Stoch sagte in seiner Rede, dass das alles viel schneller hätte gehen können. Die Wahrheit ist: Es hätte nicht schneller gehen können; (Vereinzelt Lachen bei der SPD – Abg. Gabriele Rol- land SPD: Doch, doch!) denn wir haben eine Verwaltungsvereinbarung – Frau Kollegin – mit dem Bund schließen müssen. Es hat halt gedauert, bis der Bundesfinanzminister so weit war, diese Vereinbarung mit uns zu schließen. Das ist vor drei oder vier Wochen passiert, und wir sind sofort in die Beratungen zu diesem Nachtragshaushalt gegangen. Wir haben unseren Beitrag dafür geleistet, dass es so schnell wie möglich passiert ist, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Die FDP/DVP wollte bei dem Sondervermögen genau das Gegenteil von der SPD. Der Kollege Stoch hatte vorgeschlagen, noch 0,35 % Schulden on top zu machen – das ist ein Thema für sich; das lasse ich mit Blick auf die Uhr für den Moment beiseite. Aber Sie wollen ja genau das Gegenteil. Das ist im Übrigen interessant: Es gibt ja immer Annäherungsversuche, was Koalitionen angeht. Aber ich finde es immer wieder be- (Minister Dr. Danyal Bayaz) merkenswert, dass man in der Finanzpolitik, die ja noch immer eine Kernaufgabe der Politik ist, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau!) so weit auseinander sein kann. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Aber, Herr Bonath, wir leben nun mal in einer Zeit, in der wir mit Sonntagsreden über solide Finanzpolitik nicht weiterkommen. Kein Kämmerer, kein Gemeinderat, kein Bürgermeister kann sich buchstäblich etwas davon kaufen. Ehrliche Vorschläge, wie wir das hinbekommen, habe ich weder heute von Ihnen noch damals vom Kollegen Rülke gehört. Der sagte in der letzten Woche – offenbar ist diese Krankheit ansteckend, das jetzt zu sagen –: „Ja, da sind ja jetzt Rücklagen und Ausgabereste, der sitzt ja auf genug Geld.“ Also, man kann es sich leicht machen, man kann es sich bequem machen, aber eben nur, wenn man in der Opposition steht. Regierungshandwerk ist das nicht, und das zeigt auch: Mit einem solchen Ansatz ist kein Staat zu machen – im wahrsten Sinn des Wortes, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Was die Coronarückzahlungsforderung angeht – Herr Bonath, Sie sagten, Sie wollten es noch einmal von mir hören; die Betonung liegt auf „noch einmal“, und ich bin natürlich Serviceminister und komme dem Wunsch gern nach; (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Vereinzelt Heiterkeit) ich hatte es Ihnen ja auch schon im Ausschuss erklärt, ich will es heute auch noch mal sagen, und es ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen –: Das Wichtigste in dieser Koalition – das haben wir auch als Spitzen der Haushaltskommission so beschlossen, und so steht es auch in dem Entschließungsantrag – ist, dass wir Rechtssicherheit brauchen. Das ist doch selbstverständlich. Man kann natürlich damit argumentieren, was politisch, was moralisch geboten ist. Das sollte für uns auch immer handlungsleitend sein, aber eine Landesregierung ist nun mal nicht im luftleeren Raum unterwegs. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Sie beschließen das doch!) – Jetzt hören Sie doch mal zu. – Wir sollten nicht den Fehler von damals wiederholen – nämlich Gesetze mit heißer Nadel zu stricken –, sondern aus diesen Fehlern lernen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ah! Dass Sie es nicht zurückzahlen!) Deswegen ist es so, dass ein Gutachten federführend vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben wurde – das ist doch selbstverständlich, das ist doch das Normalste im Rechtsstaat. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Aber das Gutachten liegt doch vor!) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Jetzt tun wir doch nicht so, als ob das etwas Überraschendes wäre. Das werten wir aus, und dann werden wir sehen, was rechtlich geht, (Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) und dann werden wir uns noch darüber unterhalten, wie das Ganze finanziert wird. (Vereinzelt Beifall – Glocke des Präsidenten) Moralische Empörung kann man sich leisten, wenn man dort sitzt, (Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) aber diese Koalition handelt nach den genannten Prinzipien, sehr geehrte Damen und Herren; das ist doch das Normalste der Welt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Sascha Binder SPD: Was für eine Arroganz! – Weitere Zurufe, u. a.: Sehr gut!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Nein, Herr Präsident, ich würde das gern im Zusammenhang vortragen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Und dann noch Angst vor Zwischenfragen! – Gegenruf: Ja! –

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Dr. Christian Jung FDP

Angst vor Herrn Schweickert! Das geht gar nicht! – Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Unglaublich ist das! – Weitere Zurufe, u. a.: Das wäre schon noch einmal wichtig, zu wissen, wie Sie das zurückzahlen! – Unruhe) Ich – –

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Dr. Wolfgang Reinhart

Sie können fortfahren. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Jawohl, Herr Präsident.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Sie haben das Wort, Herr Minister. (Vereinzelt Lachen – Zuruf von der FDP/DVP: Dazu hätten wir schon gern etwas gewusst! – Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ich möchte zuletzt auf die AfD-Fraktion zu sprechen kommen. Ich wollte gar nicht selbst dazu sprechen, sondern habe mir einfach einmal ein aktuelles Gutachten angeschaut. Das IW, das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln – politisch unverdächtig, wie ich finde –, hat sich die Implikation für den Wirtschaftsstandort aufgrund der Finanzpolitik der AfD angeschaut – und mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, will ich kurz aus dem Gutachten zitieren –: (Abg. Anton Baron AfD: Sie brauchen keine Erlaub- nis!) (Minister Dr. Danyal Bayaz) Im AfD-Wahlprogramm sind die umfangreichsten Forderungen nach Steuersenkungen verankert (181 Milliarden Euro jährlich; ...). (Beifall bei der AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Sehr gut! – Weitere Zurufe von der AfD: Sehr gut!) Das allein würde die staatliche Handlungsfähigkeit stark einschränken. (Zurufe von der AfD, u. a.: Nö!) Dies gilt umso mehr, da die Partei eine massive Erhöhung der Renten – Achtung, festhalten! – (Zuruf: Ja!) auf 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens fordert ... (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD, u. a.: Sehr gut!) Wer Steuern gigantisch senken will und allen alles verspricht – die können vieles machen, aber ganz sicher keine Haushaltspolitik, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zurufe von der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege Dr. Schweickert möchte nach § 82a der Geschäftsordnung eine Kurzintervention bzw. eine Zwischenbemerkung machen. Bitte sehr. (Zurufe, u. a.: Mehr Geld für Asylanten, oder was? – Bürgergeld für Ausländer: 27 Milliarden! Also! – Un- ruhe)

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Minister, Sie haben gerade auf ein Gutachten verwiesen, das Sie abwarten wollen. Der Wille des Parlaments liegt vor, und ich frage Sie jetzt nicht, wie Sie das juristisch richtig machen, denn ich gehe davon aus, dass die Landesregierung juristisch richtig handelt, sondern ich will wissen: Bekennt sich das Finanzministerium zur Erstattung geleisteter Rückzahlungen infolge rechtswidriger, aber bestandskräftiger Rückzahlungsbescheide zu Coronasoforthilfen, ja oder nein? (Vereinzelt Beifall)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Also, Herr Abg. Dr. Schweickert, (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ich weiß, das war eine Zwischenfrage!) die Zwischenfrage war abgelehnt. Sie können eine Kurzintervention mit einer Zwischenbemerkung machen. Die habe ich hiermit erlaubt. Der Herr Minister muss darauf nicht antworten. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das ist mir klar! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Also ich ha- be ein Ausrufezeichen gehört!) de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ich habe damit kein Problem, Herr Präsident. Wir sind ja auch nicht in der Kirche, obwohl man versucht, mir Glaubensbekenntnisse abzuringen. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich kann einfach das sagen, was ich eben gesagt habe: Diese Koalition hat sich auf den Weg gemacht, Wege zu finden. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ah!) Aber diese Wege müssen rechtssicher sein (Zuruf: Ja!) und sie müssen finanzierbar sein. Genau diesen Weg gehen wir. (Vereinzelt Beifall – Lachen bei der SPD – Ah-Rufe von der SPD – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig! – Weitere Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Ja, gut. Entschuldigen Sie. (Abg. Sascha Binder SPD: Mann, Mann, Mann! – Weitere Zurufe, u. a.: Oh Mann! – Anhaltende Unru- he – Glocke des Präsidenten) Das ist großartig: Bei der Frage nach der Finanzierung springen die Herzen der Sozialdemokratie immer ganz nach oben. (Zurufe, u. a. Abg. Sascha Binder SPD: Meine Gü- te!) Wir wissen, dass Sie die Weltmeister im Bauen von Luftschlössern sind. (Abg. Sascha Binder SPD: Das ist das Geld der Un- ternehmen, das ist nicht Ihr Geld! Das ist doch nicht Ihr Geld! – Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD – Fortgesetzte Unruhe – Glocke des Präsidenten) Entschuldigen Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da dürfen Sie auch nicht überrascht sein – – (Abg. Sascha Binder SPD: Sie haben es ihnen weg- genommen! – Fortgesetzte Unruhe – Glocke des Prä- sidenten) – Ich habe niemandem etwas weggenommen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Natürlich haben Sie! – Abg. Sascha Binder SPD: Natürlich!) – Jetzt halten Sie mal den Ball flach. Ich habe Ihnen gerade gesagt, wie diese Koalition mit diesem Thema umgeht. (Abg. Sascha Binder SPD: Ja, das haben wir jetzt ge- hört!) Sie brauchen sich jetzt auch nicht aufzuschwingen und so zu tun, als seien Sie die Einzigen, die daran Interesse haben. (Abg. Sascha Binder SPD: Sie nicht!) (Minister Dr. Danyal Bayaz) Im Gegensatz zu Ihnen arbeiten wir seriös und schauen, was wirklich geht. (Abg. Sascha Binder SPD: Sie nicht! – Glocke des Präsidenten) Noch einmal: Rechtssicherheit bei etwas, bei dem wir gerade sehen, was passiert, wenn man es mit heißer Nadel strickt, ist einfach seriöses Handwerk. Das ist das Markenzeichen dieser Koalition – da können Sie sich noch so sehr aufblasen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Sascha Binder SPD: Kein Beifall bei der CDU-Fraktion! – Weitere Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ist das eine Intervention? – Bitte sehr, Herr Kollege Wolf möchte nach § 82a der Geschäftsordnung mit der Kurzintervention eine Bemerkung hier einbringen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wenn es der Mi- nister zulässt!)

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Guido Wolf CDU

Herr Minister, ich glaube, angesichts dieser aufgeregten Debatte habe ich Anlass, Ihnen beizupflichten und Sie in Ihrer Argumentation möglicherweise zu unterstützen. (Zuruf: Hat er das nötig?) Ich gehe davon aus, dass Sie sich in gleicher Weise hinter diesen Post von vier Abgeordneten der Fraktion GRÜNE vom 22. Oktober stellen, in dem es heißt: Corona Soforthilfe: „Jetzt muss das Land handeln, denn Ehrlichkeit darf nicht bestraft werden!“ (Zuruf: So ist es!) Die in diesem Post genannten Forderungen lauten: Zügige und einheitliche Umsetzung des Urteils durch das Wirtschaftsministerium. Gleichbehandlung aller Betroffenen – auch jener, die bereits zurückgezahlt haben. Überprüfung auch bestandskräftiger Fälle. Transparente Information und klare Kommunikation. Ehrlichkeit darf nicht bestraft werden. (Abg. Andreas Stoch SPD zu den Grünen: Ihr hättet es nicht schöner sagen können!) Ich gehe doch fest davon aus, dass Sie das tun. (Lebhafter Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Beifall bei Abgeordneten der CDU und der AfD – Bravo-Rufe – Weitere Zurufe, u. a. des Abg. Sascha Binder SPD – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Die Regierung hat immer Rederecht. Insoweit gehe ich davon aus, Herr Minister, dass Sie noch mal ergänzen wollen. e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Nur, wenn es fi- nanzierbar ist!) Sie müssen das aber nicht. Denn Kurzinterventionen – – Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Doch.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Wir können jeden Social-Media-Post gern individuell durchgehen und fragen, wie die Landesregierung dazu steht. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Sie haben aber wenige Follower!) Aber, Herr Kollege Wolf, Ihr Kernsatz war ja – weil Sie daraus zitiert haben –: Das Land soll handeln. Das Land handelt. (Lachen bei der SPD) Es handelt in der richtigen Reihenfolge. Was haben wir als Erstes gemacht? Wir haben technisch einen Entnahmetatbestand eingeführt und damit die Möglichkeit geschaffen, das aus der Haushaltsrücklage zurückzubezahlen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das reicht aber nicht, Mensch!) Das stellt die Handlungsfähigkeit des Landes sicher. – (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Warum gibt es einen Entschließungsantrag? – Unruhe bei der SPD) Schritt 1. Schritt 2: Wir wollen Rechtssicherheit herstellen. Deswegen hat das federführend verantwortliche Wirtschaftsministerium ein Gutachten in Auftrag gegeben. (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Wenn das vorliegt, werden wir, die Landesregierung, uns das gemeinsam anschauen und schauen, was rechtlich geboten ist, was rechtlich möglich ist, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Nein! – Weitere Zu- rufe) wie wir es finanzieren. Darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land verlassen, sehr geehrte Damen und Herren – nicht mehr und nicht weniger. Das ist einfach seriös. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Ulli Hocken- berger CDU – Abg. Andreas Stoch SPD zu Abg. Ulli Hockenberger CDU: Ulli, du warst der Einzige mit dem Klatschen! Ich sage es bloß! – Zuruf von der SPD: Wir sind verlassen! – Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Was heißt denn das: nicht finanzierbar? –

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Anton Baron AfD

Das habe ich in meiner Rede nicht gemeint! – Unruhe)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank. (Minister Dr. Danyal Bayaz steht weiterhin am Re- depult.) – Möchten Sie noch weiter reden? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ja, Herr Präsident.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich dachte eigentlich, Ihre Rede wäre zu Ende. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Wenn Sie gestatten, Herr Präsident.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Natürlich. (Zuruf: Abbrechen!) Selbstverständlich. Alles klar. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielleicht darf ich am Ende (Abg. Anton Baron AfD: Roulette spielen?) mich für die guten Beratungen bedanken, und zwar nicht nur zu diesem Nachtragshaushalt. Vielmehr ist das, meine ich, der fünfte Haushalt in dieser Legislatur, und es wird mit an 100 % grenzender Wahrscheinlichkeit der letzte sein. Wir haben es vorhin einmal gehört – – (Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte. Es ist würdevoll, dass wir, wenn der Herr Minister hier seinen Dank ausspricht, ihm zuhören und nicht parallele Gespräche führen. (Vereinzelt Beifall) Wenn Sie das wollen, führen Sie diese bitte außerhalb des Plenarsaals. – Fahren Sie fort, Herr Minister. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank, Herr Präsident. – Es waren fünf Haushalte, die Sie, der Haushaltsgesetzgeber, in dieser Legislatur verabschiedet haben. Wir haben gesehen, dass Regierungen am Aufstellen von Haushalten gescheitert sind. Wir haben gesehen, dass Gerichte Haushalte kassiert haben. Wir haben gesehen, dass sich Koalitionen darüber zerlegt haben. Bei all den schwierigen Herausforderungen, die wir haben, ist uns das nicht passiert. Das war gutes Handwerk. Es zeigt bei aller Aufgeregtheit, wie auch diese Debatte gerade eben gezeigt hat: Geordnete Prozesse sind ein wichtiges Zeichen nicht nur der Demokratie, sondern der Handlungsfähigkeit des Staates. Das hat diese Koalition, das haben Sie, der Haushaltsgesetzgeber, bei diesem Nachtragshaushalt, aber auch bei den zuvor verabschiedeten Haushalten gewährleistet. Dafür möchte ich mich bei Ihnen ganz herzlich bedanken – nicht nur bei Ihnen, sondern auch bei den Spitzen der Koalition, den beiden Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz und Manuel Hagel, den beiden finanzpolitischen Sprechern, dem Ministerpräsidenten, seinem Stellvertreter und meinen Haushältern, Herrn B. und seinem Team, die auch bei diesem Nachtragshaushalt wieder rund um die Uhr gearbeitet haben. Das zeugt einfach davon, dass hier gute Arbeit gemacht wird. Ich finde, das kann sich sehen lassen. Wir haben die Verantwortung, aus diesen Sonderschulden ein Sondervermögen zu machen, von dem die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Alltag ganz konkret etwas spüren. Diese Arde – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 beit beginnt jetzt erst. Sie endet nicht damit, dass man Schulden bestellt; sie beginnt jetzt. Da gibt es für uns alle gemeinsam noch einiges zu tun. Lassen Sie uns das als politische Mitte im Dienste der Menschen von Baden-Württemberg als Auftrag verstehen. Ganz herzlichen Dank. Jetzt bin ich fertig, Herr Präsident. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Mitleid, Mitleid!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen, meine Herren, ich kann jetzt keine Zwischenfragen mehr zulassen. Wir kommen jetzt im Grunde genommen zu einer umfangreichen Abstimmung. (Abg. Emil Sänze AfD: Nein, nein!) – Bitte? (Abg. Anton Baron AfD: Er hat noch Redezeit! Zwei- te Runde!) – In der Tat, neun Sekunden. – Bitte sehr, Herr Abg. Sänze. (Heiterkeit – Oh-Rufe – Abg. Andreas Schwarz GRÜ- NE: Neun Sekunden! Da bitte ich, die Zeit exakt zu messen, Herr Präsident! Eins, zwei, drei! – Weitere Zurufe, u. a.: Eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs! – Glocke des Präsidenten)

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Emil Sänze AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Uns, der AfD, wird vorgeworfen, dass wir Rücksicht auf unsere eigenen Rentner nehmen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, Ende!) Das sagt Herr Bayaz so. Wir stehen für unsere Bevölkerung, Herr Bayaz, nicht für Fremde, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Mittlerweile haben alle Fraktionen ihre Redezeit nicht nur eingehalten, sondern auch überzogen. Insoweit gibt es keine Redezeit mehr. Nachdem keine Wortmeldung mehr zugelassen wird, kommen wir jetzt in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9909: Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/9989. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Zu diesem Gesetzentwurf liegen insgesamt acht Änderungsund Entschließungsanträge der Fraktionen vor, Drucksachen 17/9999-1 bis 17/9999-8. Die Änderungsanträge werde ich an den betreffenden Stellen und die Entschließungsanträge dann am Schluss zur Abstimmung stellen. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Staatshaushaltsgesetzes 2025/2026 mit den Nummern 1 bis 4. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Wer jetzt Artikel 1 mit den soeben beschlossenen Änderungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Wir haben noch keine Änderungen beschlossen! – Gegenruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Er hat den Änderungsantrag noch nicht aufgerufen! – Abg. Anton Baron AfD: Kommt da nicht noch ein Änderungsantrag? – Unruhe) – Moment. – Pardon. Artikel 1 insgesamt, aber hierzu habe ich einen Änderungsantrag von den Regierungsfraktionen vorliegen, (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Ja! – Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) und zwar von der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/9999-4, der mit einer neuen Nummer 5 einen zusätzlichen § 7c einfügt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Richtig!) Deshalb stelle ich jetzt zunächst diesen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zur Abstimmung. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Die enthalten sich immer!) Damit ist hier mehrheitlich entsprechend votiert. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Nun komme ich zur Abstimmung über Artikel 1 mit den beschlossenen Änderungen. Wer jetzt diesem Artikel 1 mit den beschlossenen Änderungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier bei Enthaltungen entsprechend zugestimmt. Ich rufe jetzt auf Artikel 2 Änderung des Staatshaushaltsplans 2025/2026 Zu der in Artikel 2 erwähnten Anlage liegen der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/9999-2, sowie der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/9999-5, vor. Ich beginne mit dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/9999-2, mit dem Mittel für ein verbindliches und gebührenfreies letztes Kindergartenjahr bereitstellt werden sollen. Wer diesem Änderungsantrag der SPD-Fraktion e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Jetzt komme ich zum Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/9999-5, mit den neuen Nummern 38 bis 44. Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Antrag insgesamt zur Abstimmung stelle. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Änderungsantrag einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. Wer Artikel 2 mit den soeben beschlossenen Änderungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit sehe ich hier eine komplett einstimmige Zustimmung. Ich rufe jetzt auf Artikel 3 Inkrafttreten Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier einstimmige Zustimmung. Wir haben noch über die erwähnten fünf vorgelegten Entschließungsanträge abzustimmen. Ich beginne jetzt mit dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/9999-1, der in Abschnitt I einen Feststellungsteil mit zwei Ziffern und in Abschnitt II zwei Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Ich stelle diesen Entschließungsantrag insgesamt zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD (Abg. Anton Baron AfD: Er betont das noch so ext- ra!) zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/9999-3, der in Abschnitt I einen Feststellungsteil mit sechs Ziffern und in Abschnitt II fünf Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Ich stelle auch diesen Entschließungsantrag insgesamt zur Abstimmung. Wer diesem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt. Jetzt stelle ich den Entschließungsantrag der Fraktion GRÜ-NE und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/9999-6, der in Abschnitt I einen Feststellungsteil mit drei Ziffern und in Abschnitt II drei Handlungsersuchen an die Regierung enthält, auch insgesamt zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist hier mehrheitlich Zustimmung festzustellen. Wir kommen zur Abstimmung über einen weiteren Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Drucksache 17/9999-7, der in Abschnitt I einen Feststellungsteil mit drei Ziffern und in Abschnitt II zwei Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Ich stelle auch diesen Entschließungsantrag insgesamt zur Abstimmung. Wer diesem Entschließungsantrag der Grünen und der CDU zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist bei Enthaltungen ansonsten mehrheitlich zugestimmt. Wir kommen jetzt zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/9999-8, der in Abschnitt I einen Feststellungsteil und in Abschnitt II zwei Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Hier habe ich nun eine namentliche Abstimmung beantragt bekommen. Hat der Antrag auf namentliche Abstimmung die Unterstützung durch fünf Abgeordnete? – Das ist der Fall. Meine Damen und Herren, wer dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/9999-8, zustimmt, den bitte ich jetzt, die Stimmkarte mit „Ja“ einzuwerfen, wer den Antrag ablehnt, möge die „Nein“-Stimmkarte verwenden, ansonsten die Stimmkarte mit „Enthaltung“. Bitte holen Sie sich, falls noch nicht geschehen, Ihre Stimmkarten, und begeben Sie sich dann zügig zu den Urnen. Das Abstimmungsergebnis – das will ich schon jetzt sagen – werden wir auf jeden Fall nach der Mittagspause bekannt geben können. Die Abstimmung ist eröffnet. Weil gerade gefragt wurde: Vor der Mittagspause kommt dann noch die Abstimmung in der Dritten Beratung, aber nur die Abstimmung. Das geht schnell. (Abgabe der Stimmkarten) Ich frage höflich: Ist noch jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den Abstimmungsvorgang und darf bitten, die Stimmen auszuzählen. Wir kommen noch zu einem dritten Abstimmungsdurchgang. (Abg. Anton Baron AfD: Können wir das jetzt über- haupt abstimmen?) – Doch, wir können, natürlich. Meine Damen und Herren, wir kommen gemäß dem zu Sitzungsbeginn getroffenen Beschluss in der Dritten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes der Landesregierung, Drucksache 17/9909: Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 Abstimmungsgrundlage sind die soeben in der Zweiten Beratung gefassten Beschlüsse. Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Abstimmung über die Artikel 1 bis 3 zusammenfasse? – Das ist der Fall. Artikel 1 bis Artikel 3 Wer den Artikeln 1 bis 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich stelle einstimmige Zustimmung fest. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 11. Dezember 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu. Damit kommen wir bereits zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit stelle ich auch hier einstimmige Zustimmung fest. Nun komme ich unter Tagesordnungspunkt 3b zur A b - s t i m m u n g in Zweiter Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/9919. Das betrifft das Haushaltsbegleitgesetz zum Nachtrag 2025/2026. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 17/9990. Dieser empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in Artikel 1 sowie einem neu einzufügenden Artikel 3 zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes mit den Nummern 1 bis 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Sind Sie damit einverstanden, dass ich über Artikel 1 insgesamt abstimmen lasse? – Ich sehe Zustimmung. Wer Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig angenommen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ich rufe jetzt Artikel 2 Gesetz zum Ausgleich kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (Inklusionsausgleichsgesetz) mit den §§ 1 bis 5 auf. Sind Sie damit einverstanden, dass ich auch über Artikel 2 insgesamt abstimmen lasse? – Das ist der Fall. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit stelle ich auch hier einstimmige Zustimmung fest. Ich rufe jetzt noch den neuen Artikel 3 Änderung des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer Artikel 3 (neu) in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit haben wir hier eine mehrheitliche Zustimmung. Ich rufe auf: Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit haben wir einstimmige Zustimmung, wie ich sehe. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 11. Dezember 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Haushaltsbegleitgesetz zum Nachtrag 2025/2026“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Wer enthält sich? – Damit haben wir auch hier einstimmige Zustimmung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung abzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, von der Mitteilung des Finanzministeriums vom 1. Dezember 2025 – das ist die Empfehlung der GFK, der Gemeinsamen Finanzkommission, vom 7. November 2025 – Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen der Kenntnisnahme zu. Damit ist Tagesordnungspunkt 3 ebenfalls vollständig – – (Zuruf: Vorläufig!) – Nein, er ist vorläufig erledigt. Denn wir müssen nach der Mittagspause noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein, (Zurufe: 14 Uhr!) und zwar bis 14:15 Uhr. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Was? – Abg. Nese Erikli GRÜNE: 14 Uhr reicht doch! – Weitere Zurufe) – Also, ich sehe hier Protest. Ich lege es jetzt fest: bis 14:00 Uhr. Okay. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) (Unterbrechung der Sitzung: 12:57 Uhr) * e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:01 Uhr)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, wir kommen zurück zum Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und Dritte Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 – Drucksache 17/9909 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/9989 Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf b) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Haushaltsbegleitgesetz zum Nachtrag 2025/2026 – Drucksache 17/9919 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/9990 Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/9999-8, bekannt: An der Abstimmung haben sich 144 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 47 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 97 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich niemand. Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion wurde damit abgelehnt, und Punkt 3 unserer Tagesordnung ist hiermit erledigt. * Mit J a haben gestimmt: SPD: Sascha Binder, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Simone Kirschbaum, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Florian Wahl, Jonas Weber, Dr. Boris Weirauch. FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Alena Fink-Trauschel, Rudi Fischer, Julia Goll, Friedrich Haag, Silvia Hapke-Lenz, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Klaus Hoher, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Nico Weinmann. AfD: Dr. Rainer Balzer, Alfred Bamberger, Anton Baron, Bernhard Eisenhut, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Dennis Klecker, Daniel Lindenschmid, Ruben Rupp, Udo Stein. Fraktionslos: Daniel Born. Mit N e i n haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Dr. Andre Baumann, Hans-Peter Behrens, Sandra Boser, Martina Braun, Nese Erikli, Daniela Evers, Saskia Frank, Silke Gericke, Dr. Marilena Geugjes, Petra Häffner, Martina Häusler, Sarah Hagmann, Martin Hahn, (Präsidentin Muhterem Aras) Thomas Hentschel, Winfried Hermann, Oliver Hildenbrand, Christoph Höh, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Hermann Katzenstein, Catherine Kern, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Petra Krebs, Winfried Kretschmann, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Clara Resch, Dr. Markus Rösler, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Rüdiger Tonojan, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Thekla Walker, Elke Zimmer. CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Ayla Cataltepe, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Christian Gehring, Marion Gentges, Manuel Hagel, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Ulli Hockenberger, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Dr. Reinhard Löffler, Cornelia von Loga, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Dr. Wolfgang Reinhart, Volker Schebesta, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Willi Stächele, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Tobias Vogt, Guido Wolf. AfD: Rüdiger Klos, Emil Sänze, Joachim Steyer, Carola Wolle. * Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Fragestunde – Drucksache 17/9885 Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . B o - r i s W e i r a u c h S P D – Z u k u n f t d e s L e h r s c h w i m m b e c k e n s i n d e r M a n n - h e i m e r F r i e d r i c h s f e l d s c h u l e Herr Abg. Dr. Weirauch, Sie haben das Wort.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Lehrschwimmbecken an der Grundschule in Mannheim-Friedrichsfeld ist ein zentraler Ort für Bewegungsförderung und Schwimmausbildung und damit essenziell; denn Schwimmen lernen rettet Leben. Viele Kinder aus der Region erhalten dort regelmäßig Unterricht. Das Becken ist in einem sehr guten Zustand. Kleinere Sanierungen wären mit überschaubaren Mitteln möglich. Die TSG Seckenheim, einer der größten Mannheimer Spartensportvereine, die rund 400 Kinder in ihrer Schwimmschule betreut, würde das Becken gern von der Stadt Mannheim in Betreiberverantwortung übernehmen und für die Instandhaltung sorgen. Als Verein könnte sie sogar zusätzliche Fördermittel nutzen, um etwa das Angebot in den Ferien deutlich auszuweiten. Um das für die TSG Seckenheim wirtschaftlich darzustellen, bedarf es eines mindestens fünfjährigen Pachtvertrags mit der Stadt. Die Stadt Mannheim lehnt das aber ab mit der Begründung, sie benötige das Gebäude des Schwimmbads für den Ausbau der Friedrichsfeldschule zur Ganztagsschule, macht jedoch keine konkrete Aussage dazu, ob und wann dieser Ausbau tatsächlich erfolgen soll. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Angesichts knapper kommunaler Mittel und ergebnisloser Gespräche des Vereins mit der Stadt besteht nun die Sorge, dass eine für die Schwimmausbildung wichtige Infrastruktur verloren gehen könnte. Ich möchte mit meinen Fragen klären, welche Informationen der Landesregierung zu den Ausbauplänen der Stadt vorliegen, welcher Zeitplan realistisch ist und wie sichergestellt werden kann, dass im Zuge des Ganztagsausbaus keine wichtigen außerschulischen Einrichtungen wie das Lehrschwimmbecken in Mannheim-Friedrichsfeld wegfallen. Daher frage ich die Landesregierung: a) Welche Informationen mit welchem Zeitplan liegen der Landesregierung über die Planungen zum Ausbau der Friedrichsfeldschule in Mannheim zu einer Ganztagsgrundschule vor? b) Wie stellt die Landesregierung sicher, dass im Zuge des Ganztagsausbaus – sowohl am Standort der Friedrichsfeldschule als auch allgemein im Land – keine bisher für außerschulische Zwecke genutzten Flächen, wie etwa Lehrschwimmbecken oder anderweitige Sportanlagen, wegfallen? Vielen Dank.

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Muhterem Aras

Vielen Dank, Herr Abg. Dr. Weirauch. – Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Schebesta.

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Volker Schebesta

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Dr. Weirauch wie folgt. Ich orientiere mich an den schriftlich eingereichten Fragen, die am Ende der mündlichen Fragestellung wiederholt worden sind. Zu a: Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Karlsruhe liegt seitens der Stadt Mannheim für die Friedrichsfeldschule in Mannheim aktuell kein Antrag auf Förderung nach der Verwaltungsvorschrift Investitionsprogramm Ganztagsausbau, der Verwaltungsvorschrift Investitionsprogramm Ganztagsausbau Landesmittel und der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung vor. Darüber hinaus stellte die Stadt für die Friedrichsfeldschule keinen Antrag für Grundschulen zur Einrichtung einer Ganztagsschule zum Schuljahr 2026/2027. Anträge der Stadt Mannheim für Bundes- und Landesmittel wurden für andere Schulen gestellt im Investitionsprogramm Ganztagsausbau, für Schulbauprojekte im Programmjahr 2025 und 2026 und in der laufenden Antragsrunde zur Einrichtung von Ganztagsschulen zum Schuljahr 2026/2027, aber nicht für die Friedrichsfeldschule. Zu b: Die Belegung der Sportanlagen liegt in der Zuständigkeit der Schulträger, der Kommunen. Vor Ort sollte jeweils eine umfassende individuelle Bedarfsanalyse durchgeführt werden, um die derzeitige Nutzung und den Bedarf an außerschulischen Einrichtungen wie Lehrschwimmbecken und Sportanlagen zu ermitteln. Bei der Planung des Ganztagsausbaus sollten die Bedürfnisse der Schulen und der umliegenden Gemeinschaft berücksichtigt werden. Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit ist eine landesweite Sicherstellung durch die Lan- (Staatssekretär Volker Schebesta) desregierung nicht möglich. Sollte bei den Sportanlagen festgestellt werden, dass eine Sportanlage für den Schulsport zu sanieren oder wieder zu ertüchtigen ist, können Anträge aus dem kommunalen Sportstättenbauförderprogramm des Landes beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden.

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Muhterem Aras

Es gibt eine Zusatzfrage. – Herr Abg. Dr. Weirauch, bitte.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Zunächst einmal vielen Dank, Herr Staatssekretär Schebesta, für die Beantwortung der Fragen. Das hilft mir bei meiner Arbeit zum Erhalt dieses Lehrschwimmbeckens durchaus weiter. Ich habe noch eine zusätzliche Frage: Gibt es vonseiten des Landes ebenfalls eine finanzielle Unterstützung, eine Förderkulisse zur Förderung von Instandhaltung und Sanierung von Lehrschwimmbecken an Schulen?

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Muhterem Aras

Bitte.

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Volker Schebesta

In die neue Verwaltungsvorschrift für den Schulhausbau kommunaler Schulträger, auf deren Veröffentlichung wir gestern im Zusammenhang mit der Bekanntgabe des Schulbauförderprogramms 2025 hingewiesen haben, wurde die Förderung von Sanierungen von Lehrschwimmbecken und schulisch genutzten Schwimmbädern neu aufgenommen. Dafür sind bei der Erhöhung der Mittel im Haushalt für die Schulbauförderung auch jeweils 30 Millionen € pro Haushaltsjahr vorgesehen. Diese Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Lehrschwimmbecken und an für den schulischen Unterricht genutzten kommunalen Bädern findet sich im sechsten Abschnitt dieser Verwaltungsvorschrift. Anträge können voraussichtlich ab Januar/Februar 2026 erstmals gestellt werden. Sie sind spätestens bis zum 1. Oktober eines laufenden Jahres für eine Förderung im darauffolgenden Jahr beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Als Vorlagetermin für die Anmelde- und Dringlichkeitslisten durch die Regierungspräsidien für die unterschiedlichen Programmteile im Jahr 2026 soll für dieses Programmjahr ausnahmsweise der 1. Mai 2026 festgelegt werden. Dies gilt dann grundsätzlich erstmals auch für das neue Förderprogramm Lehrschwimmbecken. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt bereits entscheidungsreife Anträge für die Schwimmbadförderung vorliegen, beabsichtigt das Kultusministerium, ein entsprechendes Förderprogramm 2026 aufzustellen. Hierfür stehen die Fördermittel aus den Jahren 2025 und 2026 zur Verfügung. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Sehr gut!)

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Muhterem Aras

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . M i g u e l K l a u ß A f D – A u f e n t h a l t s r e c h t e i n e s m u t m a ß l i c h e n S t r a f t ä t e r s Bitte, Herr Abgeordneter.

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Miguel Klauß AfD

Frau Präsidentin, werte Kollegen! Seit der illegalen Massenmigration 2015, verursacht durch die e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 damalige CDU-Bundesregierung im Namen von Angela Merkel, erodiert die Sicherheit im Land. Frauen, Männer und Kinder – niemand ist mehr sicher in diesem Land, und es kann mittlerweile jeden und jede jeden Tag treffen. Die CDU hat damit nicht nur die Gesellschaft gespalten, sondern auch die Art unseres Zusammenlebens massiv gefährdet und zum Negativen verändert. Illegale Massenmigration fordert täglich deutsche Opfer, so auch am 25. August 2025 in Horb am Neckar. Ein illegaler Migrant aus Eritrea konnte im Zuge der Grenzöffnung der damaligen CDU-geführten Bundesregierung einreisen, welches zwei Frauen in dieser Nacht zum Verhängnis wurde. Eine Frau wurde sehr schwer verletzt, die andere Frau wurde vom Eritreer mit einem Metallpfosten ins Koma geprügelt und musste um ihr Leben kämpfen. Warum der Mehrfachtäter aus Eritrea ins Land kam und auch noch hier war, ist die Frage, die man stellen muss. Deshalb frage ich die Landesregierung: a) Wie kann es sein, dass der aus Eritrea kommende Asylbewerber, der am 25. August 2025 in Horb am Neckar auf zwei Frauen mit einer Metallstange eingeschlagen und eine Frau dabei lebensgefährlich verletzt haben soll, Asyl in Deutschland beantragen konnte, obwohl Deutschland gar nicht an Eritrea grenzt und seine Aufenthaltserlaubnis mehrfach verlängert wurde, obgleich er wegen vorheriger Straftaten, darunter Körperverletzung, verurteilt wurde? b) Wie gewichtet die Landesregierung das dem genannten mutmaßlichen Straftäter gewährte Asyl gegenüber der Gefährdung der einheimischen Bevölkerung, die mit einem Gewalttäter wie ihm leben muss, obwohl die Genfer Flüchtlingskonvention in Artikel 32 Absatz 1 sogar die Abschiebung von echten Flüchtlingen erlaubt, wenn sie, wie im vorliegenden Fall, eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind? Vielen Dank.

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Lorek.

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Siegfried Lorek

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die beiden Fragen aufgrund des unmittelbaren Sachzusammenhangs gemeinsam. Die betreffende Person ist im November 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland eingereist und wurde hier entsprechend vom Jugendamt in Obhut genommen. Auf seinen im Februar 2016 gestellten Asylantrag wurde ihm von dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der sogenannte subsidiäre Schutz zuerkannt, und genau deshalb war er noch im Lande. Ein Widerruf dieses Schutzstatus ist nur unter sehr hohen Voraussetzungen möglich. Auch dieser wäre vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorzunehmen, und das ist bisher nicht erfolgt. Hat jemand einen Schutzstatus erhalten, müssen die Ausländerbehörden des Landes eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 des Aufenthaltsgesetzes erteilen. Ein Ermessen besteht dabei nicht. So war und ist es auch in diesem vorliegenden Fall. (Staatssekretär Siegfried Lorek) Nur wenn die Person wegen zwingender Gründe der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung nach § 53 Absatz 3a des Aufenthaltsgesetzes ausgewiesen wurde, darf die Aufenthaltserlaubnis oder auch die Verlängerung verweigert werden. Ob ein solcher Grund für die Ausweisung vorliegt, muss in einem Rechtsstaat im Einzelfall geprüft werden, insbesondere mit Blick darauf, wie schwer die von der Person ausgehende Gefahr wiegt. Anschließend muss abgewogen werden, ob die Ausweisung im Verhältnis zum Ziel steht. Ja, im vorliegenden Fall wurde angesichts dieser mutmaßlichen Tatbegehung vom 25. August 2025 bereits ein Ausweisungsverfahren eingeleitet. Im Fall der Ausweisung würde die Aufenthaltserlaubnis erlöschen und eine Ausreisepflicht bestehen. Vor dieser Tat jetzt hier im August ist der Betreffende nicht in dem Maße strafrechtlich in Erscheinung getreten, das für eine Ausweisung notwendig gewesen wäre. Aus unserer Sicht muss sich die Rechtslage ändern. Damit Straftäter künftig früher ausgewiesen werden können, hat Baden-Württemberg gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein 2024 einen Antrag im Bundesrat eingebracht. Darin fordern wir u. a., die tatbestandliche Schwelle z. B. bei Körperverletzungsdelikten abzusenken, sodass eine Ausweisung bereits bei niedrigeren Freiheitsstrafen möglich ist. (Beifall des Abg. Sandro Scheer AfD) Es bleibt dabei: Gegenüber Personen, die hier unter Angabe einer Schutzbedürftigkeit einreisen, dann aber Straftaten begehen, werden wir alle Möglichkeiten des Rechtsstaats nutzen, um deren Aufenthalt zu beenden. Hier danke ich explizit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des „Sonderstabs gefährliche Ausländer“, die einen wichtigen Job für die Sicherheit unseres Landes machen, indem diese Straftäter außer Landes gebracht werden. (Beifall bei der CDU) Unser Rechtsstaat wird auch in diesem Fall den Tatverdächtigen für die Tat zur Verantwortung ziehen, und dann werden wir auch die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen ziehen. Zum Schluss meiner Beantwortung möchte ich den beiden Opfern unser Mitgefühl aussprechen und wünsche ihnen eine schnelle und vollständige Genesung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD)

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Muhterem Aras

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Lorek. – Herr Abg. Klauß hat eine Zusatzfrage. Bitte.

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Miguel Klauß AfD

Vielen Dank. – Mich würde interessieren, ob die Landesregierung Kenntnis davon hat, welchen Einreiseweg dieser Flüchtling genommen hat, um hier in Deutschland Asyl zu beantragen.

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Siegfried Lorek

Nein. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das ging schnell!) de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025

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Muhterem Aras

Ich sehe keine Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage – – Herr Abg. Scheer? – Es gibt noch eine Zusatzfrage, Herr Staatssekretär.

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Sandro Scheer AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Der letzte Aufenthaltstitel der besagten Person wurde nach unserer Kenntnis bis 2028 verlängert. Wie geht es nach der Vorstellung der Landesregierung mit diesem Täter weiter? Glaubt die Landesregierung denn selbst an seine Abschiebung nach 2028, gegebenenfalls nach Verbüßung seiner zu erwartenden Haftstrafe?

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Siegfried Lorek

Es wäre gut, wenn Sie mir zugehört hätten. Jetzt beginnt das juristische Verfahren für die begangene Tat. Es läuft bereits das Verfahren, um die Aufenthaltserlaubnis zum Erlöschen zu bringen; das hängt dann an der Verurteilung dieser Tat. Wenn eine entsprechende Verurteilung erfolgt mit der nach der mutmaßlich begangenen Straftat zu erwartenden Strafe, wird diese Aberkennung erfolgen, und ab dann besteht die Ausreisepflicht – und dann folgt alles Weitere. (Abg. Sandro Scheer AfD: Danke!)

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Muhterem Aras

Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l K a r r a i s F D P / D V P – E r n e u t e V e r - s c h i e b u n g d e r U n t e r b r e c h u n g d e r G ä u b a h n ? Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Daniel Karrais FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die vor wenigen Tagen erfolgte Ankündigung, dass die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 auf unbestimmte Zeit verschoben wird, hat auch Auswirkungen auf die Gäubahn. Darum frage ich die Landesregierung: a) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, durch die erneute Verzögerung der Inbetriebnahme von S 21 die geplante Unterbrechung der Gäubahn weiter zu verschieben? b) Inwieweit ist im Falle der Gäubahn-Unterbrechung der bahnsteiggleiche Umstieg auf die S-Bahn in Stuttgart-Vaihingen trotz der vorhandenen Bahnsteighöhen weiterhin gegeben? Vielen Dank.

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Muhterem Aras

Danke schön. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Zimmer das Wort.

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Elke Zimmer

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Lieber Kollege Karrais, herzlichen Dank für diese Frage bezüglich der Auswirkungen auf die geplante Gäubahn-Unterbrechung durch die erneute Verschiebung der Inbetriebnahme von Stuttgart 21. (Staatssekretärin Elke Zimmer) Dem Verkehrsministerium sind bislang keine weiteren Details bezüglich der Hintergründe der Verschiebung bekannt, auch liegen weder Informationen zu einem neuen Inbetriebnahmedatum noch zu einem Inbetriebnahmekonzept vor. Das gilt letztlich auch für die Auswirkungen auf die Unterbrechung der Gäubahn. Ursprung der Information, dass die DB mit einer erneuten Verschiebung der Inbetriebnahme rechnet, war eine interne Vorbereitung der Aufsichtsratssitzung. Das Land und die Projektpartner haben unmittelbar, nachdem diese Verschiebungspläne bekannt geworden sind, unverzüglich eine Sondersitzung des Lenkungskreises gefordert. Diese Lenkungskreissitzung wird am 15. Dezember stattfinden; Bahnchefin Palla wird anwesend sein. Wir hoffen, dass wir dann mehr zu den Ursachen, aber auch zum geplanten weiteren Vorgehen der DB sagen können. Die Projektpartner haben gegenüber der DB auch deutlich gemacht, dass sie im Nachgang dieser Lenkungskreissitzung eine transparente Information der Öffentlichkeit fordern und diese entsprechend erwarten. Daher kann ich Ihnen heute nur versichern: Seitens des Verkehrsministeriums werden wir uns auf jeden Fall dafür einsetzen, dass die Gäubahn so lange wie möglich zum Hauptbahnhof führt und dass die Unterbrechung bis zur Fertigstellung des Pfaffensteigtunnels so kurz wie möglich ist. Zuerst müssen wir aber wissen, wie die DB sich ein belastbares Inbetriebnahmekonzept inklusive eines belastbaren Datums vorstellt, damit wir weitere Planungen vornehmen können. Jetzt zu Ihrer zweiten Frage. Die DB hat beim Faktencheck Gäubahn im Jahr 2023 darauf hingewiesen, dass es einen bahnsteiggleichen Umstieg in Böblingen geben wird. Inzwischen hat sie mitgeteilt, dass in Stuttgart-Vaihingen kein bahnsteiggleicher Umstieg zwischen den Zügen der Gäubahn und der S-Bahn vorgesehen ist, da nach dem von ihr vorgesehenen Betriebskonzept die Regionalbahnen wenden und dafür die Gleise 4 und 6 belegen werden. Das ist bitter, weil wir, das Land, erst 2021 diesen Mittelbahnsteig eröffnet haben, um einfach gute Umsteigebeziehungen darstellen zu können. Wir haben das gegenüber der Bahn adressiert. Die Bahn hat uns aber immer wieder mitgeteilt, dass keine andere Lösung möglich ist, und verweist auf den für die Fahrgäste höhengleichen Umstieg in Böblingen. Das ist wirklich keine zufriedenstellende Erklärung. Aber da können wir im Moment nichts machen. Wir haben die Bahn mehrfach aufgefordert, eine Verbesserung zu schaffen.

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Muhterem Aras

Eine weitere Frage von Herrn Abg. Karrais. Bitte.

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Daniel Karrais FDP

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung so weit. Bezüglich des bahnsteiggleichen Umstiegs: Ich habe auch verfolgt, was die Angaben der Bahn dazu waren, auch in diesem Faktencheck. Ich frage mich allerdings – das ist jetzt eher ohne Vorwurf gemeint –: Haben Sie diesen Faktencheck auch Ihrerseits angeschaut? Denn eventuell hätte man dann ja auch e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 herausfinden können, dass es mit den Bahnsteighöhen z. B. in Vaihingen schwierig wird, denn die Gegebenheiten sind ja schon so vor Ort. Wie kann ich mir das vorstellen? Wie haben Sie das genauer geprüft? Zum Thema „Dauerhafte Anbindung der Gäubahn, solange der Kopfbahnhof noch in Betrieb ist“ haben Sie ja schon angedeutet: Sie setzen sich dafür ein. Aber können Sie das noch einmal definitiv sagen? Kämpfen Sie dafür, dass, solange der Hauptbahnhof in Betrieb ist, auch die Gäubahn dort endet?

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Muhterem Aras

Bitte, Frau Staatssekretärin.

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Elke Zimmer

Hier hat sich an unserer Haltung nichts geändert. Wir werden mehr sagen können, wie wir und für was wir kämpfen können, wenn wir tatsächlich etwas über Inbetriebnahmekonzepte und -daten wissen; denn davon wird es immer abhängen, wie lange die Gäubahn tatsächlich in Betrieb bleiben kann. Aber es ist ganz klar: Im Sinne der Fahrgäste muss der Zeitraum so kurz wie möglich sein. Wie kann man es sich vorstellen, dass wir das prüfen? Wir sind immer auf Informationen der DB angewiesen. Es ist nicht unser Betriebskonzept, wie die Regionalbahnen dort wo einfahren und tatsächlich dann auch wenden können. Wir müssen uns daher darauf verlassen, dass die Angaben der DB so weit stimmen. Das wirkt jetzt erst einmal ein Stück weit plausibel für uns. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: „Plausibel für uns“!) Aber wir sind immer darauf angewiesen, dass die Bahn das tatsächlich korrekt macht – das hoffen wir in diesem Fall –, auch wenn wir nach wie vor darauf drängen, dass die Bahn versucht, noch ein anderes Konzept zu finden, sodass man auch dort komfortabel höhenunterschiedsfrei umsteigen kann. Es gibt Aufzüge in Vaihingen. Daher kann man das schon bewältigen. Aber je mobilitätseingeschränkter Personen sind, desto schwieriger wird es einfach.

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Muhterem Aras

Es gibt eine weitere Frage von Herrn Abg. Joukov.

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Michael Joukov GRÜNE

Frau Staatssekretärin, können wir uns darauf verlassen, dass beim Lenkungskreis deutlich gemacht wird, dass sowohl der Weiterbetrieb der Gäubahn als auch die Möglichkeit zur Sanierung anderer Strecken etc. von der Bahn neu gedacht werden sollen angesichts dessen, dass der ursprüngliche Inbetriebnahmeplan ohnehin Schrott ist? Verzeihen Sie den Ausdruck.

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Muhterem Aras

Frau Staatssekretärin, bitte.

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Elke Zimmer

Sie können sich darauf verlassen, dass wir weiterhin im Interesse der Fahrgäste, quasi als Anwalt der Fahrgäste im Lenkungskreis auftreten, um einfache, fahrgastfreundliche Umsetzungskonzepte zu haben, und die Bahn sich da tatsächlich mit allem, was geht, bemühen muss.

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Muhterem Aras

Bitte, Frau Abg. Schindele.

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Katrin Schindele CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, Sie haben erwähnt, dass es nächste Woche ein Treffen des Lenkungskreises gibt. Die Stadt (Katrin Schindele) Stuttgart ist da zwar dabei, die Anliegerkommunen aber nicht. Vielleicht können Sie uns mitteilen, wie da geplant ist, die Informationen zu streuen, was da vom Verkehrsministerium oder der Bahn geplant ist. Denn es ist immer wichtig, wie man dann auch weiter kommuniziert. Die Fahrgäste haben Sie schon angesprochen. Aber das wäre vielleicht auch noch einmal wichtig.

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Muhterem Aras

Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

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Elke Zimmer

Sehr gern. – Das ist natürlich etwas ganz Zentrales: Wie wird das, was im Lenkungskreis beschlossen oder besprochen wird, nachher öffentlich, sodass die Bürgerinnen und Bürger – also die Menschen, die an der Gäubahn wohnen, bzw. die Menschen, die auf die Gäubahn angewiesen sind – dann auch wissen, wie es weitergeht? Deswegen haben die Lenkungskreispartner die Bahn aufgefordert, direkt danach öffentlich zu kommunizieren, sodass dann vor Ort die Informationen auch da sind. Aber da wird die Bahn – das haben wir gefordert – eine öffentliche Kommunikation machen – ich nehme an, dass es schriftlich sein wird –, damit man die Informationen hat, mit denen man vor Ort weiter arbeiten kann.

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Muhterem Aras

Jetzt sehe ich keine Wortmeldungen mehr. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Danke!) Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 beendet. – Danke schön, Frau Staatssekretärin. Jetzt rufe ich die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i c o W e i n m a n n F D P / D V P – Z u k u n f t d e s L u f t r e t t u n g s s t a n d o r t s f ü r d e n n ö r d - l i c h e n L a n d e s t e i l Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Nico Weinmann FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die Neckar-Odenwald-Kliniken weisen einen millionenschweren Verlust auf. Landrat Achim Brötel signalisiert, dass die Defizite in dieser Höhe nicht mehr zu leisten sind. Ein Gutachten schlägt vor, Teile des Standorts Mosbach aufzugeben und den Standort Buchen zu stärken. Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung: a) Wie wirkt sich die nach aktueller Nachrichtenlage – beispielhaft genannt sei der Onlinebeitrag bei „SWR Aktuell“ vom 23. November dieses Jahres – unsichere Standortperspektive des Klinikums Mosbach auf dessen Eignung als Standort für einen Rettungshubschrauber aus? b) Welche Alternativstandorte stehen notfalls zur Verfügung? Herzlichen Dank.

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Muhterem Aras

Vielen Dank, Herr Abg. Weinmann. – Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Blenke. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025

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Thomas Blenke

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, geschätzter Kollege Weinmann, Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich ausdrücklich für die Frage, lieber Kollege Weinmann, da Sie speziell nach dem nördlichen Landesteil fragen und mir das die Möglichkeit gibt, Ihnen auch gute Nachrichten für den nördlichen Landesteil zu geben. Vielen Dank dafür. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Julia Goll FDP/DVP: Ein bisschen lauter, bitte!) Ich möchte zu Beginn eines klarstellen: Dieser neue Luftrettungsstandort in Ravenstein, der das nördliche Baden-Württemberg abdeckt – ich sage gleich etwas dazu –, befindet sich nicht am Klinikum in Mosbach. Die Vorbereitungen für die Ausschreibung des gewählten Luftrettungsstandorts in Ravenstein laufen planmäßig. Der Standort befindet sich in einem fortgeschrittenen Planungs- und Umsetzungsstadium. Derzeit werden die Erschließungsplanungen durchgeführt. Sobald diese abgeschlossen sind, können wir auch in die Ausschreibung des Standorts gehen, um einen Betreiber zu finden. Der Standort Ravenstein entspricht den Empfehlungen der Gutachter der Struktur- und Bedarfsanalyse für die Luftrettung. Die haben wir, das Innenministerium, im Jahr 2018 vom Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement des Klinikums der Universität München erstellen lassen. Aufgrund dieses Gutachtens haben wir uns für diese Standorte entschieden – das zeige ich Ihnen nachher noch –, und die notfallmedizinische Versorgung bei Ihnen im Stadt- und Landkreis Heilbronn und in den Landkreisen Neckar-Odenwald, Hohenlohe und Schwäbisch Hall wird sich durch den neuen Rettungshubschrauber deutlich verbessern. Dieser zusätzliche Luftrettungsstandort wird im Tagbetrieb betrieben werden, und außerdem werden künftig alle – wir schreiben ja alle neu aus – Hubschrauber in Baden-Württemberg als sogenannte Dual-Use-Hubschrauber eingesetzt, das heißt, sowohl für die Notfallrettung als auch für Intensivtransporte. Gerade vor dem Hintergrund – Sie haben es angesprochen – der sich ändernden Kliniklandschaft gewinnt die Luftrettung weiter an Bedeutung, und zwar für beide dieser Nutzungsarten. Die in einzelnen Kliniken – wie aktuell in Mosbach – diskutierten strukturellen Veränderungen – das ist jetzt ganz wichtig – haben keine direkten Auswirkungen auf die Eignung oder die Planung eines Luftrettungsstandorts. Auch die ärztliche Besetzung – vielleicht denken Sie ja daran – der Luftrettungsmittel, also der Hubschrauber, erfolgt in der Regel durch Fachärzte aus mehreren umliegenden Kliniken, also nicht aus einer bestimmten Klinik. Damit haben wir einfach mehr Besetzungssicherheit; das macht schlicht und einfach Sinn. Ihre zweite Frage – „Welche Alternativstandorte stehen notfalls zur Verfügung?“ – hat sich damit fast schon beantwortet. Eine mögliche Schließung in Mosbach hat darauf keine Auswirkungen; das ist davon unabhängig. Lassen Sie mich, wenn es gestattet ist, Frau Präsidentin, noch ein oder zwei allgemeine Anmerkungen machen. Diese neue Luftrettungskonzeption bewirkt eine signifikante Verbesserung für die Bevölkerung im Bereich der Luftrettung. Wir (Staatssekretär Thomas Blenke) werden zwei zusätzliche Rettungshubschrauber im Land bekommen, den einen in Ravenstein, den anderen in Lahr. Mit einer teilweisen Verschiebung von wenigen Standorten bekommen wir am Ende – das erkennen Sie jetzt nicht, aber Sie kennen vielleicht die Karte – (Der Redner hält eine Karte hoch.) eine Abdeckung hin, sodass wirklich jeder Ort in Baden-Württemberg innerhalb von 20 Minuten erreichbar ist. Es ist die Vorgabe von uns, dass jeder Ort innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein kann. Das erreichen wir mit dieser neuen Luftrettungskonzeption. Darüber hinaus wird es gegenüber dem heutigen Standort noch einen weiteren Standort mit einem 24-Stunden-Betrieb geben.

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Muhterem Aras

Ich sehe keine Wortmeldungen mehr. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 4 beendet. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär Blenke. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – A u s - w i r k u n g e n d e r V e r s c h i e b u n g d e s S t a r t s v o n S t u t t g a r t 2 1 a u f d e n Z u g - v e r k e h r i m E n z k r e i s Herr Abg. Dr. Schweickert, Sie haben das Wort.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht nur bald Weihnachten, sondern auch bald Silvester, und ab 2026 sollten im Enzkreis eigentlich neue Linien nach Ulm, Friedrichshafen, Tübingen usw. eingeführt werden. Jetzt gibt es Auswirkungen aufgrund der Verschiebung des Starts von Stuttgart 21 auf den Zugverkehr. Deshalb frage ich die Landesregierung: a) Welche Auswirkungen hat die Verschiebung des Starts von Stuttgart 21 konkret auf die Betriebsqualität, den geplanten Einsatz neuer Doppelstockzüge und die bereits angekündigten Änderungen der Fahrpläne der Bahnlinien im Enzkreis? b) Inwiefern wird die Verschiebung dazu genutzt, weitere, eigentlich erst später geplante Fahrplanänderungen oder sonstige Optimierungen im Bahnverkehr im Enzkreis mit dem neuen Startdatum umzusetzen?

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Muhterem Aras

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Zimmer.

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Elke Zimmer

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Schweickert, Ihre Frage passt ja quasi zu der Frage, die ich gerade schon beantwortet habe. Wir wissen nicht, wann die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 kommt. Was wir wissen, ist, dass es zu einer wiederholten Verschiebung dieses eigentlich ursprünglich einmal „am besten geplanten Bauprojekts aller Zeiten“ kommt. (Heiterkeit des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Es gibt am 15. Dezember die Sondersitzung des Lenkungskreises. Dann wissen wir hoffentlich mehr. Diese Informationen, die es am 15. Dezember hoffentlich geben wird, sind essenziell für die weiteren Planungen des Landes im Schienenpersonennahverkehr. Da wir im Moment nichts wissen, gehen wir davon aus, dass grundsätzlich der Fahrplan von 2026 auch 2027 weitergefahren wird. Aber das sage ich auch nur unter Vorbehalt dessen, was am 15. Dezember gesagt wird. Wir haben im Moment keine Ahnung davon, wie angekündigte Baumaßnahmen und Sperrpausen aufrechterhalten oder geändert werden oder vielleicht auch zeitlich gestreckt werden, in ihrer Reihenfolge verändert werden oder ob es vielleicht sogar grundsätzliche Änderungen in der Abfolge von infrastrukturbedingten Inbetriebnahmen gibt. In dieser Situation ist Ihre Anfrage absolut berechtigt, aber im Moment leider seriös nicht zu beantworten. Ich kann an dieser Stelle auch noch einmal sagen: Die Bahn ist aufgefordert, die Öffentlichkeit zu informieren, sodass dann tatsächlich auch vor Ort – Frau Schindele hat ja gerade auch schon für die Gäubahnanrainer gefragt, Sie haben jetzt für den Enzkreis gefragt – ein Stück weit Transparenz da ist, wie es künftig weitergehen kann und wie der Schienenpersonennahverkehr dann eben vermutlich ab 2027 aufgestellt ist. Sie haben jetzt gefragt, ob diese Pause genutzt werden kann, um Verbesserungen umzusetzen. Der Fahrplan, der deutliche Verbesserungen bringt, kann erst mit der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 umgesetzt werden. In der Zwischenzeit können keine Einzelmaßnahmen umgesetzt werden, da das die Betriebsqualität nicht hergibt. Ich denke, im Moment ist es auch tatsächlich wichtig, dass wir alle – da spreche ich jetzt alle demokratischen Parteien hier im Raum an – unsere Kraft und unseren Einfluss nutzen, dass die Deutsche Bahn verlässliche Rahmenbedingungen schafft, damit wir im Sinne der Fahrgäste – um die geht es – hoffentlich eine baldige und verlässliche Umsetzung von Stuttgart 21 haben, damit dann die vorgesehenen Angebotsverbesserungen im Land tatsächlich auch wirksam werden können, u. a. eben im Enzkreis.

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Muhterem Aras

Eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Dr. Schweickert.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Heißt das, dass Sie, wie Sie bei der Gäubahn Druck auf die Deutsche Bahn gemacht haben, das auch in diesem Bereich tun werden? Und heißt das auch – wie Sie gerade gesagt haben –, Ende 2026 kommen keine neuen Linien?

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Muhterem Aras

Frau Staatssekretärin, bitte.

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Elke Zimmer

Danke. – Stand jetzt: nein. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Okay!) Wenn uns die Bahn sagt, (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Dann ist es okay!) die Verschiebung geht nur vier Wochen, dann ist noch einmal alles anders. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ja!) (Staatssekretärin Elke Zimmer) Aber davon gehen wir im Moment nicht aus. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Okay, alles klar! Gut! – Heiterkeit des Abg. Daniel Karrais FDP/ DVP) – Da muss Herr Karrais lachen.

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Muhterem Aras

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – P l a n u n g s s t a n d d e r B 3 1 1 U m g e h u n g s s t r a ß e a u f d e r G e - m a r k u n g G e i s i n g e n ‒ I m m e n d i n g e n Sehr geehrter Herr Abg. Reith, Sie haben das Wort.

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Nikolai Reith FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Immer mehr Infrastrukturprogramme scheitern nicht daran, dass sie nicht finanziert sind oder dass das Projekt an sich nicht feststeht, sondern daran, dass sie nicht geplant werden oder nicht schnell genug geplant werden – so auch die B 311, die Umgehungsstraße auf der Gemarkung Geisingen–Immendingen. Ich frage die Landesregierung deshalb: a) Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Bundesstraßen-Baumaßnahme B 311 Geisingen–Immendingen, Projekt „Immendingen West“? b) Bis wann rechnet die Landesregierung mit dem Abschluss der Vorplanung, sodass mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme „Immendingen Ost“ begonnen werden kann? Vielen Dank.

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Muhterem Aras

Vielen Dank, Herr Abg. Reith. – Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Zimmer. Heute ist es eine Fragestunde vor allem mit Frau Staatssekretärin Zimmer.

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Elke Zimmer

Ich kann gleich hier vorn sitzen bleiben. Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Herr Reith, herzlichen Dank, dass Sie mir die Gelegenheit geben, einen Sachstand zu liefern, wo wir bei diesem Projekt gerade stehen. Sie wissen es mit Sicherheit: Es geht bei dieser Baumaßnahme um die dringend notwendige Sanierung der Ortsdurchfahrt und um die Steigerung der Verkehrssicherheit. Aufgrund baulicher Defizite und des schlechten Zustands mehrerer Brückenbauwerke wurde der östliche Abschnitt herausgelöst, und es wurden zwei Bauabschnitte gebildet. Der östliche Abschnitt wurde aufgrund des schlechten Zustands priorisiert. Wo stehen wir jetzt? Bezüglich des westlichen Bauabschnitts befindet sich die Planung in der Vorplanung. Beim östlichen Abschnitt liegt seit Oktober 2025 der Gesehenvermerk des Bundes vor. Das heißt, da sind wir ein Stück weiter. Bei diesem Gesehenvermerk hat der Bund ein Rückgabeschreiben de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 mitgeliefert und hat in diesem Rückgabeschreiben des Gesehenvermerks mitgeteilt, dass die Vorplanung für den zweiten Bauabschnitt, also für den westlichen Teil, abgeschlossen sein muss, bevor der Bund die Baufreigabe für den östlichen Teil, also für den ersten Abschnitt, erteilt. Und es muss ein Wirtschaftlichkeitsnachweis für das Gesamtprojekt vorliegen. Ohne diesen gesamten Wirtschaftlichkeitsnachweis ist eine Finanzierung durch den Bund ausdrücklich ausgeschlossen. Aber keine Angst, das ist jetzt nicht negativ in diesem Sinn. Denn wo stehen wir jetzt aktuell beim Planungsstand des Bauabschnitts West? Die Vorplanung ist in Bearbeitung. Es liegen faunistische Kartierungen vor; die Verkehrsuntersuchung wurde gemacht. Der Variantenvergleich mit einer klaren Tendenz zur Hangvariante wurde durchgeführt, und die Straßenplanung der Leistungsphasen 1 und 2 ist in Arbeit. Das Ziel ist, dass die Vorplanung im Jahr 2026, also im nächsten Jahr, abgeschlossen wird. Das Regierungspräsidium Freiburg geht davon aus, dass der Baubeginn des östlichen Abschnitts dadurch aber nicht verzögert wird, weil nämlich die Vorplanung des Westabschnitts bis zur Baufreigabe des Ostabschnitts fertig sein wird. Das heißt, wir gehen aktuell davon aus, dass es keine Verzögerungen in der Abfolge dieser beiden Projekte gibt. Wir können aktuell nichts Seriöses zum Baubeginn des ersten Bauabschnitts sagen, da es noch zahlreiche offene Fragen im Planfeststellungsverfahren gibt und es auch unklar ist, ob es beispielsweise Klagen dagegen geben wird. Daher: noch keine seriöse Angabe zu einem Bauzeitpunkt.

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Muhterem Aras

Herr Abg. Reith, Sie haben nochmals das Wort für eine Zusatzfrage.

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Nikolai Reith FDP

Es kommen nicht mehr Zusatzfragen. Es ist tatsächlich nur eine Zusatzfrage. – Vielen Dank. Es ist natürlich logisch, dass die beiden Abschnitte zusammengehören. Man kann nicht das eine anfangen, wenn das andere noch nicht im entsprechenden Genehmigungsverfahren ist. Zur Frage, die ich stellen möchte: Sie haben angesprochen, dass 2026 die Vorplanung abgeschlossen sein soll. Gibt es denn schon Planer, die damit schon beschäftigt sind? In anderen Projekten haben wir teilweise die Situation, dass dann gerade auch im Regierungspräsidium die Stellen im Moment zwar ausgeschrieben sind, aber die Planer nicht vorhanden sind. Deswegen konkret: Sind die Menschen da, die das dann auch planen?

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Muhterem Aras

Frau Staatssekretärin Zimmer, bitte.

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Elke Zimmer

Danke. – Ja, die Menschen sind auch im Moment schon da; sie machen ja beispielsweise gerade schon die Straßenplanung, organisieren die faunistische Kartierung. Sie sind natürlich auch weiterhin da, um dieses Projekt zu betreuen und durchzuführen. (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Vielen Dank!)

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Muhterem Aras

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6 beendet. (Präsidentin Muhterem Aras) Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf. Sie kommt von Herrn Abg. Reith FDP/DVP. (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Ausnahmsweise nicht!) – Nein, von Herrn Abg. Karrais, genau. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Wir haben beide ei- nen Bart!) Herr Abg. Reith sprach eben; jetzt kommt Herr Abg. Karrais. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Dann kommt noch Schweickert!) Aber FDP/DVP stimmt. Ich rufe auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l K a r r a i s F D P / D V P – E i n f ü h r u n g v o n T e m p o 3 0 Herr Abg. Karrais, Sie haben das Wort.

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Daniel Karrais FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Bei verschiedenen Gesprächen im Wahlkreis kommt in den Ortschaften immer wieder das Thema „Tempo 30“, insbesondere vor Kindergärten und Grundschulen, auch entlang von Schulwegen, zur Sprache. Hierzu macht sich zumindest in meiner Heimatregion ein gewisser Frust breit, weil das dann oft nicht genehmigt wird. Darum frage ich die Landesregierung: a) Welchen rechtlichen Ermessensspielraum haben die Landkreise bei der Anordnung von Tempo-30-Zonen oder -Strecken, insbesondere wenn Kommunen auf besondere Gefahrenlagen in unmittelbarer Umgebung hinweisen und der Gemeinderat einen Beschluss zur Einführung von Tempo 30 gefasst hat? b) Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Vorgehensweise bei der Einführung von Tempo 30 innerhalb Baden-Württembergs und teilweise auch innerhalb der Landkreise unterschiedlich gehandhabt wird? Vielen Dank.

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Muhterem Aras

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Zimmer das Wort.

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Elke Zimmer

Frau Präsidentin! Lieber Herr Karrais, herzlichen Dank für diese Frage zu Tempo 30 und zur Einführung von Tempo 30 – ein Thema, das dem Verkehrsministerium und der Landesregierung ebenfalls ein wichtiges Anliegen ist. Sie haben es gerade schon genannt: Vor Kindergärten, vor Schulen geht es um die Sicherheit insbesondere der Schwächsten im Verkehr. Ihre Frage war jetzt ein bisschen juristisch; sie thematisiert nämlich die Ermessenspielräume der Landkreise. Vielleicht erst einmal: Wo findet man überhaupt die Zuständigen, wer ist zuständig? Die rechtlichen Grundlagen für streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen finden sich im e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung und in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Der Vollzug dieser bundesrechtlichen Vorgaben liegt ausschließlich bei den Straßenverkehrsbehörden. Da gibt es jetzt zwei unterschiedliche Fälle: zum einen gibt es die Landkreise, die über die untere Straßenverkehrsbehörde verfügen. Punkt. Und dann gibt es noch die Großen Kreisstädte oder die Verwaltungsgemeinschaften, die eigene Straßenverkehrsbehörden besitzen. Relevant ist Ihre Frage dann im Verhältnis zwischen Landkreisen und solchen kreisangehörigen Gemeinden, die keine eigene Straßenverkehrsbehörde haben. Die Kompetenzen unterscheiden sich je nach Art der Anordnung. Erstens, wenn es um Lärmaktionspläne geht, um Maßnahmen im Rahmen der verpflichtenden Lärmaktionsplanung: Wenn eine Gemeinde verpflichtet ist, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, und ihr Ermessen bei der Aufstellung korrekt ausübt, dann sagt unser Verwaltungsgerichtshof: Das Ermessen der Verkehrsbehörde wird überlagert. Die zuständige Verkehrsbehörde muss dann den verpflichtenden Lärmaktionsplan umsetzen. Zweitens, wenn es um Tempo-30-Zonen nach § 45 StVO geht: Diese werden von der Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde angeordnet. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dabei die gesetzlichen Voraussetzungen und ordnet die Zone beim Vorliegen dieser Voraussetzungen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Das betrifft beispielsweise Tempo-30-Zonen in Wohngebieten. Drittens: Wenn es um streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen außerhalb der Lärmaktionsplanung geht, liegt die Entscheidung allein im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde. Gemeinden können zwar Anträge stellen und auf Gefahrenlagen hinweisen – das hatten Sie hier gerade ein Stück weit geschildert –, aber die rechtliche Bewertung und die Entscheidung obliegt ausschließlich der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises. Sie kann Maßnahmen beispielsweise auch dann anordnen, wenn die Gemeinde es nicht wünscht. Seit der StVO-Novelle 2024 haben Gemeinden ein allgemeines Antragsrecht für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen. Damit verbunden ist ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Es gibt aber keinen Anspruch auf diese Maßnahme. Straßenverkehrsbehörden müssen eine Ablehnung aber selbstverständlich begründen. Damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage: Bei Ihnen im Landkreis hat man offenbar das Gefühl, dass Tempo-30-Anordnungen unterschiedlich gehandhabt werden. Grundsätzlich sind alle Straßenverkehrsbehörden an Bundesrecht gebunden, aber gleichzeitig handelt es sich bei jeder straßenverkehrsrechtlichen Anordnung um eine Einzelfallentscheidung. Jede Straße, jede verkehrliche Situation unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde, und auch deswegen entsteht nach außen oftmals der Eindruck: Oh, warum dürfen die jetzt Tempo 30 anordnen und wir dürfen es nicht, obwohl es von außen erst einmal gleich aussieht? Beispielsweise gibt es jedoch einfach eine andere verkehrliche Belastung oder eine andere Wichtigkeit der Straße. Das alles ist einfach immer unterschiedlich, und das ist von außen manchmal nicht ganz so einfach zu sehen. (Staatssekretärin Elke Zimmer) Daher sind diese Unterschiede kein Ausdruck unterschiedlicher Rechtsanwendung, sondern tatsächlich Ausdruck des gesetzlich vorgesehenen Ermessens für den jeweiligen Einzelfall. Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal sagen, dass die Reform des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrs-Ordnung von uns sehr begrüßt wird; denn sie gibt den Straßenverkehrsbehörden bewusst mehr Flexibilität, um die Verkehrssicherheit insbesondere der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Wir unterstützen diese Entwicklung ausdrücklich. Wir stellen aber auch sicher, dass die Entscheidungen nachvollziehbar, rechtssicher und transparent getroffen werden. (Vereinzelt Beifall)

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Muhterem Aras

Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Karrais.

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Daniel Karrais FDP

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die sehr ausführliche und gründliche Darlegung der Rechtslage. – Wenn man sich das, was in der StVO steht, anschaut, sieht man jedoch: Das ist ja nicht so ganz klar definiert, wann bestimmte Entscheidungen getroffen werden. Das ist eben dieser Ermessensspielraum, von dem ich gesprochen habe. Da ist mein Eindruck, dass manche halt eher nach dem Motto vorgehen: „Gut, wenn die Gemeinde das will, dann machen wir das halt; es wird schon keiner klagen“, während andere sagen: „Wir schaffen gar nicht erst Präzedenzfälle, sondern lehnen alle Tempo-30-Anträge ab.“ Da geht es dann teilweise um Fragen wie: „Wie weit ist die Tür am Kindergarten von der Straße entfernt, und ist das direkt an der Straße oder irgendwie in einem bestimmten Winkel dazu oder so etwas?“, was für die Bürgerinnen und Bürger halt absolut nicht nachvollziehbar ist. Denn die Kinder müssen ja da trotzdem laufen. Das ist quasi das, was zu dieser Unzufriedenheit führt. Gibt es im Verkehrsministerium nicht so etwas wie Handlungsleitfäden oder etwas anderes in dieser Richtung, woran man sich entlanghangeln kann? Denn ich habe den Eindruck, in den Landkreisen ist sehr viel Willkür in der Verwaltungspraxis vorhanden. (Ein Wasserglas fällt vom Tisch. – Zuruf: Scherben bringen Glück!)

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Muhterem Aras

Wir sind alle wach. (Vereinzelt Heiterkeit)

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Daniel Karrais FDP

Dies hat dann zur Folge, dass es vom jeweiligen Amt dann manchmal einfach sehr restriktiv gehandhabt wird. (Zurufe, u. a. Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Von welcher Fraktion war der letzte Bundesverkehrs- minister? – Unruhe)

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Muhterem Aras

Moment bitte, Herr Abg. Katzenstein. – Frau Staatssekretärin Zimmer hat das Wort, und ich glaube, sie hat bisher jede Frage in kurzer Zeit und gründlich beantwortet. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: So ist es! Die macht das richtig gut!) Da braucht es jetzt keinen Zwischenruf. Danke. – Frau Staatssekretärin Zimmer, Sie haben das Wort.

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Elke Zimmer

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Danke auch für diese Nachfrage. Ich hatte ja in der Antwort schon anklingen lassen, dass es manchmal nach außen hin irgendwie wirkt, als würde es unterschiedlich gehandhabt. Ermessen bedeutet natürlich immer, dass ein Stück weit unterschiedlich beurteilt werden kann. Wir vonseiten des Landes unterstützen unsere Kommunen aber ganz ausdrücklich mit Leitfäden und Handlungshinweisen, um die Spielräume in der StVO und im Straßenverkehrsrecht allgemein jetzt tatsächlich auch auszunutzen, und zwar im Sinne der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Jetzt ist aber eine Ermessensentscheidung keine Mathematikaufgabe, wo ich immer sagen kann: „Eins und eins gibt zwei – Haken dran.“ Vielmehr sind die Situationen einfach unterschiedlich – jede ist anders – und können dann natürlich auch unterschiedlich beurteilt werden. Es ist klar: Seitens des Landes sagen wir: „Nutzt das Ermessen immer zugunsten der Schwächsten aus.“ Jetzt sitzen wir aber nicht in jedem Landratsamt mit am Tisch. Was aber immer geht – das kann ich immer anbieten –: Wenden Sie sich bei solchen Fragen an uns, und dann holen wir einfach noch mal Informationen vor Ort ein und lassen auch bei uns im Haus noch einmal draufschauen. Man kann sich auch vor Ort noch einmal zusammensetzen und kann es sich noch einmal erklären lassen, warum die Entscheidung so oder so getroffen wurde, und kann dann vielleicht manchmal auch noch eine Änderung erreichen. Daher gilt immer das Angebot: Wenden Sie sich einfach an uns, dann schauen wir noch einmal drauf und lassen uns von den Landratsämtern vor Ort einfach noch einmal erklären, warum Entscheidungen zustande gekommen sind.

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Muhterem Aras

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 7 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 8 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – A u s - w i r k u n g e n d e s B e s c h l u s s e s d e s F i - n a n z g e r i c h t s B a d e n - W ü r t t e m b e r g v o m 1 6 . O k t o b e r 2 0 2 5 b e z ü g l i c h d e r K o s t e n e i n e s V e r k e h r s w e r t g u t a c h - t e n s f ü r Z w e c k e d e r G r u n d s t e u e r Herr Abg. Dr. Schweickert, Sie haben das Wort.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: a) Welche Auswirkungen hat der Beschluss des 8. Senats des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2025, laut dem die Kosten eines Verkehrswertgutachtens zur Korrektur eines Bodenrichtwerts vom zuständigen Finanzamt zu tragen seien? (Dr. Erik Schweickert) b) Aus welchen Gründen nimmt die Landesregierung keine Nachbesserung am Landesgrundsteuergesetz vor, um die Kosten für erforderliche Verkehrswertgutachten zu übernehmen – etwa über einen Änderungsantrag im Zusammenhang mit der Novellierung des Bauberufsrechts oder dem Nachtragshaushalt –, obwohl man sich nach Rückmeldungen aus der Praxis im Bereich der Photovoltaikanlagen einer vergleichbaren Gesetzgebungspraxis bei der Landesbauordnung bedient?

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Dr. Bayaz das Wort. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage von Ihnen, Herr Dr. Schweickert, im Namen der Landesregierung wie folgt: Einiges, möchte ich vorab schon sagen, wird Ihnen bekannt vorkommen. Es wird aber einen Zusatzpunkt geben, den wir gestern noch nicht kannten, weil sich zwischenzeitlich das Gericht mit einer Pressemitteilung gemeldet hat. Aber erst einmal das Bekannte, um Sie ein bisschen auf die Folter zu spannen, Herr Kollege. Für das Verständnis der Entscheidung ist wichtig, das rechtlich einzuordnen. Bei dem Beschluss des 8. Senats des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2025 handelt es sich nicht um ein Urteil, sondern lediglich um eine sogenannte Kostengrundentscheidung, die nach der Erledigung dieses Rechtsstreits ergangen ist. Das Gericht hat dort entschieden, dass die Kosten des Verfahrens vom beklagten Finanzamt zu tragen sind. Im Rahmen der nach billigem Ermessen getroffenen Entscheidung hat das Gericht auch den Gesichtspunkt der Gutachtenkosten in der Ermessensentscheidung in Erwägung gezogen. Ob die Gutachtenkosten in dem konkreten Fall tatsächlich vom beklagten Finanzamt zu tragen sein werden, ist nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen und wird erst noch im sogenannten Kostenfestsetzungsverfahren – ein Begriff, den ich auch in diesem Kontext gelernt habe – entschieden. Bei der getroffenen Kostengrundentscheidung handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung eines einzelnen Richters. Andere Richterinnen und Richter sind an diese Entscheidung nicht gebunden. Es gibt andere gerichtliche Entscheidungen, bei denen in einer ähnlichen Konstellation abweichend geurteilt wurde. Es ist zu erwarten, dass in nächster Zeit weitere Kostenentscheidungen ergehen werden. Auch die Entwicklung der Rechtsprechung in anderen Ländern ist abzuwarten. Denn auch im sogenannten Bundesmodell besteht die bekannte gleiche Ausgangslage. Jetzt kommt das Neue, sehr geehrter Herr Kollege Schweickert: In diesem Zusammenhang ist vom Finanzgericht Baden-Württemberg gestern, nach der Regierungsbefragung, eine neue Pressemitteilung veröffentlicht worden. Darin wird seitens des Gerichts ausdrücklich darauf hingewiesen – ich zitiere, sehr geehrte Frau Präsidentin –: ... auch bei einem (Teil-)Erfolg können einem Steuerpflichtigen Kosten auferlegt werden, wenn die Änderung zu seinen Gunsten auf Tatsachen beruht, die früher geltend gemacht werden hätten können und sollen ... e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung keinen weiteren Handlungsbedarf.

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Muhterem Aras

Es gibt eine Zusatzfrage. Herr Abg. Dr. Schweickert, bitte.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Minister, vielen Dank. Ich habe jetzt noch eine Zusatzfrage. Wenn man das liest, kommt eigentlich heraus, dass sich das Gericht sehr wohl gern zu diesen Themen äußern würde. Deswegen meine Frage, auch im Hinblick auf die Pressemitteilung von gestern: Wovon gehen Sie denn aus, außer dass Sie erst einmal nichts ändern? Was ist denn Ihre Einschätzung, wie es bei diesen Verfahren jetzt weitergeht? Bleiben Sie einfach dabei und lassen die Gerichte urteilen? Oder treffen Sie Vorsorge, indem Sie im Haushalt einen Topf vorsehen und sagen, wenn wir tatsächlich Entscheidungen über Bodenrichtwerte, die die kommunalen Gutachterausschüsse getroffen haben, durch den Steuerpflichtigen korrigieren lassen müssen, dann wird, wie auch bei anderen Verfahren, etwa bei der Erbschaftsteuer – – Ich habe es gestern schon einmal in diese Richtung probiert. Bei der Erbschaftsteuer, bei anderen Steuern ist es ja auch so, dass der Steuerpflichtige die Kosten dann erstattet bekommt. Will man das dann nicht zu einem Regelverfahren machen? Muss dann jeder klagen?

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Muhterem Aras

Bitte, Herr Minister Dr. Bayaz. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Dr. Schweickert, vielen Dank für die Nachfrage. Sie haben gefragt: Wie geht das denn weiter? Sehen Sie, wir haben 4,7 Millionen Erklärungen. Das ist ein Massenverfahren. Sie haben gefragt: Wie lese ich das denn? Wir können ja nur versuchen, das zu interpretieren. Wenn aus jedem Urteil Handlungskonsequenzen folgen würden, dann würden wir bei Massenverfahren ja nie irgendwie zu einem Ergebnis kommen. Wir sind davon überzeugt: Dieses Urteil ist ein Einzelfall, es ist eine Einzelfallentscheidung. Daran sind keine anderen Richterinnen und Richter gebunden. Deswegen ist daraus auch nicht die Konsequenz zu ziehen, dass es da eine systematische Schwäche in unserem Ansatz gibt. Deswegen stehen wir auf dem Standpunkt, auf dem wir auch davor standen, dass wir aus der Situation heraus in dem weiteren Vorgehen jetzt erst einmal keinen Handlungsbedarf sehen.

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Muhterem Aras

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 8 beendet. Ich rufe auf – – Haben Sie noch eine Frage gehabt? (Zuruf: Nein!) – Okay, gut. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 9 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i c o W e i n m a n n F D P / D V P – L ö s c h w a s s e r - m a n g e l i m S t e i n b ü h l t u n n e l Herr Abg. Weinmann, Sie haben das Wort.

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Nico Weinmann FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 23. November kam es zu einer Behinderung auf der Neubaustrecke Ulm– Wendlingen. Das automatische Kontrollsystem signalisierte Löschwassermangel im Steinbühltunnel. Infolgedessen wurde der Tunnel gesperrt, es kam zu Umleitungen, zu ausgefallenen Zügen, und Züge mussten umkehren. Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung: a) Ist der Landesregierung die Ursache für den Wasserverlust im Löschwasserbehälter des Steinbühltunnels bekannt, infolgedessen es am 23. November zu Behinderungen im Zugverkehr auf der Neubaustrecke Ulm–Wendlingen kam? b) Wie will sie den störungs- und gefährdungsfreien Betrieb kritischer Infrastrukturen auf baden-württembergischem Gebiet sicherstellen? Herzlichen Dank.

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Muhterem Aras

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Zimmer.

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Elke Zimmer

Frau Präsidentin! Herr Kollege Weinmann, herzlichen Dank für diese Frage zum Vorfall bezüglich des Löschwasserbehälters im Steinbühltunnel. Es geht bei dieser Frage um die Sicherheit der Fahrgäste. Dem Verkehrsministerium liegen allerdings mangels Zuständigkeit keine Informationen zu diesem Vorfall vor. Wir haben deswegen die DB um eine Stellungnahme zum Vorfall gebeten. Uns wurde mitgeteilt, dass es nach dem Vorfall eine umfassende Begehung des Tunnels gab. Es konnte dabei aber keine Ursache wie beispielsweise eine gebrochene Rohrleitung oder Ähnliches festgestellt werden. Seit der Neubefüllung des Löschwasserbehälters findet eine engmaschige Beobachtung der Drucksensoren statt. Es ist bisher kein weiterer Druckabfall oder Wasserverlust zu verzeichnen gewesen. Um einen Vorfall wie am 23. November zu vermeiden, würde bei einem erneuten Druckabfall in einer der beiden Röhren die zuständige Fachfirma umgehend eingreifen, hat uns die DB mitgeteilt. Dann haben Sie gefragt, wie diese Infrastrukturen denn sichergestellt werden können. Die hier betroffenen kritischen Infrastrukturen sind bundeseigene Schienenwege. Diese betreibt die DB InfraGO. Die DB InfraGO ist zu einer sicheren Führung ihres Betriebs verpflichtet. Die Aufsicht obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt. Zum Einsatz kommen beispielsweise technische Maßnahmen wie Zäune, Drohnen, doppelte Kabelverlegung oder auch Wärmebildkameras.

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Muhterem Aras

Eine Zusatzfrage. Herr Abg. Weinmann, bitte.

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Nico Weinmann FDP

Herzlichen Dank für die Auskunft. Lediglich ergänzend: Würden Sie uns die Stellungnahme von der Deutschen Bahn, wenn sie denn vorliegt, weiterleiten?

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Elke Zimmer

Ja, das würden wir machen. (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Prima! Danke schön!) – Sehr gern. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025

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Muhterem Aras

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Zimmer. – Wir haben noch eine Mündliche Anfrage, aber eigentlich ist die Stunde jetzt genau um. (Staatssekretärin Elke Zimmer: Das geht auch ganz schnell!) – Das geht auch schnell. Dann machen wir das jetzt. Genau. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 10 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . A n d r e - a s K e n n e r S P D – S p e r r u n g d e r H e p - s i s a u e r S t e i g e Dann machen wir das schnell.

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Andreas Kenner SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir hatten das auch schon besprochen. Immer dann, wenn ich die Regierung befrage, geht es um gesperrte Steigen hinauf zur Schwäbischen Alb. Das ist welthistorisch vielleicht nicht spannend, aber für die Betroffenen. Diesmal geht es um die Hepsisauer Steige. Die Frau Staatssekretärin hat sich die Mühe gemacht, schon einmal nachzuschauen, wo das überhaupt liegt. Sie kennt sich jetzt aus. Die Hepsisauer Steige soll jetzt tatsächlich bis 2027 gesperrt sein, weil man auch aus Gründen des Vogelschutzes die Renovierungen überhaupt erst 2026 beginnen kann. Mich haben deshalb die Bürgerinnen und Bürger dazu angeschrieben; denn sie sind ja praktisch von ihrem eigenen Hinterland auf der Alb seit anderthalb Jahren abgekoppelt. Deshalb hätte ich gern gewusst, ob man das nicht anders machen kann.

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Muhterem Aras

Vielen Dank, Herr Abg. Kenner. – Jetzt erteile ich noch einmal Frau Staatssekretärin Zimmer für die Landesregierung das Wort.

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Elke Zimmer

Frau Präsidentin! Vielen Dank für diese Frage, Herr Abg. Kenner. Sie haben es gerade gesagt: Die Hepsisauer Steige muss aufgrund mehrerer Hangrutschungen grundhaft saniert werden. Eingeplant ist die Sanierung für das Jahr 2026. Es geht leider nicht schneller, weil lärmintensive Arbeiten wie Bohrungen für Pfähle und für Bodennägel aufgrund der Steigenlage notwendig sind. Die Steige liegt in einem Vogelschutzgebiet, und deswegen können diese lärmintensiven Arbeiten nur zwischen Anfang Oktober und Ende Februar stattfinden. Das wird dann eben Oktober 2026 bis Februar 2027 sein. Nach dem Abschluss der Arbeiten wird die Steige dem Kfz-Verkehr wieder voll zur Verfügung stehen. Im Moment können nur Radfahrer und Fußgänger die Steige benutzen. Es wurde geprüft, ob wenigstens ein Einbahnverkehr irgendwie möglich ist, aber weil die Abbrüche genau an einem statisch wichtigen Bereich für die tonnenschweren Fahrzeuge liegen, ist auch ein Einbahnverkehr nicht möglich. Ferner hatten Sie gefragt, wie denn gewährleistet werde, dass die Bauarbeiten so kurz wie möglich stattfinden. Dazu kann ich mitteilen, dass die Ausschreibung für die Bauarbeiten so vorgenommen wird, dass die Arbeiten unter voller Ausnutzung des Tageslichts durchgeführt werden. Das heißt, es wird (Staatssekretärin Elke Zimmer) quasi mit Beginn des Sonnenlichts bis zum Ende des Sonnenlichts gearbeitet, damit die Arbeiten so schnell wie möglich durchgeführt werden können. (Abg. Andreas Kenner SPD: Super! Vielen Dank!)

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Muhterem Aras

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Zimmer. Sie haben mit dazu beigetragen, dass alle Fragen beantwortet werden konnten. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Damit ist Punkt 4 unserer Tagesordnung beendet. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses „Handeln des Innenministers und des Innenministeriums im Fall des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg und Beurteilungs-, Beförderungs- und Stellenbesetzungsverfahren in der Polizei Baden-Württemberg (UsA IdP & Beförderungspraxis)“ – Drucksache 17/9850 Berichterstattung: Abg. Thomas Hentschel, Abg. Nico Weinmann Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Einbringung und Vorstellung des Berichts durch die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zehn Minuten, für die Aussprache über den Bericht und die Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses zehn Minuten je Fraktion. Als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses erhält zunächst Frau Abg. Evers das Wort. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Frau Evers verliest Auszüge aus dem Bericht! – Gegenruf der Abg. Chris- tiane Staab CDU: Nein, den ganzen Bericht!)

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Daniela Evers GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Am 1. Juni 2022 hat der Landtag den Untersuchungsausschuss „IdP & Beförderungspraxis“ eingesetzt. Heute, nach dreieinhalb Jahren Arbeit, erstatte ich mit den Obleuten der Fraktionen unseren Abschlussbericht einschließlich der Bewertungen und Beschlussempfehlungen des Ausschusses. Das waren dreieinhalb Jahre, meine Damen und Herren, in denen 14 Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter sowie unzählige Personen im Umfeld mit Sorgfalt, mit hohem zeitlichen Aufwand und großem Engagement den umfangreichen Einsetzungsauftrag des Landtags bearbeitet haben. Dies haben wir stets im Bewusstsein dessen getan: Diese Arbeit betrifft unmittelbar, direkt oder indirekt Tausende von Beschäftigten in der Polizei von Baden-Württemberg und in den Landesbehörden. Alle diese Personen, die uns im Land tagtäglich dabei unterstützen, die öffentlichen Aufgaben zu erfüllen, haben es verdient, dass wir ihnen ein sicheres und verlässliches Arbeitsumfeld bieten, in dem ihre Rechte und ihre Würde gewahrt und geschützt werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Dieses Thema war dem Landtag wichtig, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, und für uns war es Antrieb, die Arbeit voranzutreiben, um die drei verschiedenen Untersuchungsgegenstände aus dem Beschluss zu beleuchten. Lassen Sie mich Ihnen zunächst einen kurzen Überblick über die Arbeit des Ausschusses geben, auf der die Ihnen im Parlament vorliegenden Beschlussempfehlungen beruhen und die nachher von den Obleuten bewertet wird. Bei der Untersuchung der Frage, wie die Landesregierung mit dem Thema und Vorwürfen der sexuellen Belästigung in Landesbehörden bisher umgegangen ist, hat sich der Ausschuss einerseits mit den bisher ergriffenen Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen für diese folgenschwere Thematik im dienstlichen Umfeld befasst. Zudem wurden das im Hellfeld bekannt gewordene Ausmaß und die Ausprägungen solcher Verhaltungsweisen erhoben und der Umgang mit konkreten Einzelfällen untersucht. Hierfür hat der Ausschuss im Bewusstsein der hohen Sensibilität dieser Themen eine Ermittlungsbeauftragte eingesetzt, welche die gemeldeten Fälle näher untersucht hat. Diese kam zunächst zum Ergebnis, dass es sich überwiegend um niederschwellige Handlungen einzelner Personen gehandelt habe, ohne dass ein strukturelles Problem zu erkennen sei. Auch der Umgang der Behörden mit gemeldeten Verdachtsfällen sei ordentlich. Der Untersuchungsausschuss ist sich jedoch in seiner Arbeit bewusst, dass er mit seinen Untersuchungen nur das Hellfeld der offiziell bekannt geworden Vorfälle beleuchten konnte. Vor diesem Hintergrund ist ein Teil der mehrheitlichen Beschlussempfehlungen des Untersuchungsausschusses auch die Empfehlung, die Landesregierung zu ersuchen, eine umfassende Dunkelfeldstudie zu Fällen sexueller Belästigung in Landesbehörden in Auftrag zu geben, um auf diese Weise Erkenntnisse über das tatsächliche Ausmaß sexueller Belästigung innerhalb der Polizei und anderer Landesbehörden zu gewinnen. Unsere Arbeit hat aber – so erhoffen wir und glauben es aufgrund der Reaktionen auch – bereits jetzt dazu beigetragen, die Landesbehörden, den Landtag und auch die Gesellschaft jenseits rein juristischer Fragestellungen für die Problematik des Umgangs mit sexuellem Fehlverhalten im dienstlichen Umfeld zu sensibilisieren. Dies ist ein wichtiger, erheblicher Beitrag zur gesellschaftlichen Diskussion. Die Scham muss die Seite wechseln. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Hinsichtlich des Umgangs mit den Vorwürfen der sexuellen Belästigung gegen den nunmehr ehemaligen Inspekteur der Polizei hat der Ausschuss sorgfältig die Abläufe und Entscheidungsprozesse im Umgang der Landesregierung mit dieser Thematik untersucht. Dabei musste sich der Ausschuss auch in der öffentlichen Wahrnehmung immer wieder in seinem Auftrag klar vom zeitweise parallel laufenden Strafverfahren gegen den ehemaligen IdP abgrenzen. Gegenstand der Untersuchungen des Ausschusses war und ist die Frage, wie auf politischer und behördlicher Ebene, mithin (Daniela Evers) durch Dritte, mit diesen Vorwürfen nach deren Bekanntwerden umgegangen wurde. Im zweiten Auftragskomplex hat der Ausschuss die Weitergabe eines Rechtsanwaltsschreibens durch den Innenminister an einen Journalisten untersucht. Hierzu wurden 14 Zeugen vernommen, darunter auch der Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen selbst sowie der betreffende Journalist. Im dritten Auftragskomplex ging es zum einen um die Beurteilungs-, Beförderungs- und Besetzungsverfahren innerhalb der Polizei Baden-Württemberg bis zur Suspendierung von A. R. als Inspekteur der Polizei. Zum anderen waren auch seine Beförderungen zum Vizepräsidenten des Landeskriminalamts und zum Inspekteur der Polizei Gegenstand der Untersuchungen. Die Frage der Beurteilungs-, Beförderungs- und Besetzungspraxis innerhalb der Polizei Baden-Württemberg hat sich aufgrund des erheblichen Umfangs und der Komplexität dieser Materie, von der Zehntausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei täglich betroffen sind, im Laufe der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses zum faktischen Schwerpunkt der Untersuchungen entwickelt. Insoweit stand der Ausschuss auch vor der Herausforderung, immer wieder abzuwägen zwischen der sorgfältigen, aber zeitintensiven Aufarbeitung von Einzelfällen, aus denen sich Anhaltspunkte für ein bestehendes Muster oder eine Symptomatik ergeben könnten, und der Betrachtung der Strukturen im großen Ganzen. Seinem umfangreichen Auftrag insgesamt hat sich der Ausschuss mit ebenso umfangreichen Untersuchungen gewidmet. Dazu ein paar Zahlen, um sich dies vor Augen zu führen: Zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 10. November 2025 haben insgesamt 42 Sitzungen stattgefunden – teils bis in die späten Abendstunden. Auf der Grundlage von 45 Beweisbeschlüssen wurden dem Ausschuss Akten im Umfang von ungefähr 150 Ordnern vorgelegt und insgesamt 57 Zeugen vernommen. Einige dieser Zeugen wurden an bis zu drei Sitzungstagen vernommen. Allein die Protokollierung der Ausschusssitzungen mit einer Gesamtdauer von mehr als 260 Sitzungsstunden umfasst rund 5 300 Seiten. Der erhebliche Umfang der Bemühungen des Ausschusses schlägt sich auch im Abschlussbericht nieder. Dieser umfasst mit seinen zwei Bänden insgesamt mehr als 2 000 Seiten. Der Aufwand spiegelt sich naturgemäß auch in den Kosten des Ausschusses wider. Abschließende Zahlen liegen insoweit noch nicht vor, weil noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen sind. Bis einschließlich November 2025 sind jedoch Kosten in Höhe von rund 2,3 Millionen € angefallen. Sie sehen, die Arbeit des Untersuchungsausschusses ist mit viel Mühe, Aufwand und auch mit Kosten verbunden. Aber genau deshalb möchte ich hierzu noch einige allgemeine Erwägungen ziehen. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein wichtiges und bewährtes Instrument in der parlamentarischen Arbeit und in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzen. Es geht ein großes Maß an Verantwortung und an Arbeitsintensität hervor, und nicht immer können wir dem Wunsch nach Schnelligkeit oder öffentlicher Schlagzeile hier quasi Folge leisten, sondern es geht darum, dem Landtag die Fragen zu de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 beantworten, mit deren Klärung der Landtag uns beauftragt hat. Hier braucht es eben die Sorgfalt, die verantwortliche Detailarbeit vor einer Ergiebigkeit und vor einer Dynamik des Gremiums. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Oberstes Ziel des Untersuchungsausschusses muss es nämlich immer sein, den ihm durch das Parlament gegebenen Auftrag in der Sache sorgfältig zu erledigen. (Zuruf des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU) Dass diese Tätigkeit oft wenig öffentlich wirksam ist, liegt dann in der Natur der Sache. Aber – dies vielleicht dem Parlament noch mal mitgegeben – natürlich hat das Parlament zunächst die erste Entscheidung, ob und in welcher Form ein Untersuchungsauftrag erteilt werden soll. Damit kann gelenkt werden, dass die gewünschten Schwerpunkte erfüllt und Ziele erreicht werden können, Nebensächliches auch Nebensächliches bleibt. So helfen beispielsweise klare, zeitliche und sachliche Eingrenzungen des Untersuchungsgegenstands oder eben klare, eindeutige inhaltliche Vorgaben bei der Strukturierung der Untersuchungstätigkeit, die die Versuchungen mancher Ausritte in Nebengebiete eventuell etwas eingrenzen kann. Es hat sich aber auch gezeigt, dass im Laufe der Untersuchungen eine Vielzahl von Verfahrens- und Rechtsfragen Bedeutung erlangen können, die teils erhebliche Auswirkungen auf den Fortgang der Untersuchungen haben können. Auch hier erscheint es sinnvoll, zu prüfen, inwieweit das Untersuchungsverfahren generell von vornherein durch klare Regelungen und Guidelines optimiert werden kann, auch die Frage, wie eigentlich der Abschlussbericht veröffentlicht werden muss, und ganz viele Einzelfragen. Hier gilt es, mal ein bisschen – ich empfehle dem Landtag, das zwischen Untersuchungsausschüssen zu tun – die Verfahrensvorschriften zu überprüfen, inwieweit hier nicht Anpassungen sinnvoll wären. Was die Kosten betrifft, sage ich: Ja, es kostet viel Geld. Aber wenn sich das Parlament entscheidet, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, dann sollte es diesen so ausstatten, dass gut gearbeitet werden kann. Wir waren sicher kein Untersuchungsausschuss, der hier besonders opulent ausgestattet war. Daher gilt mein erster und besonderer Dank der Geschäftsstelle in Person von Tilmann Gauß, (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) der uns in weiten Teilen allein und jedenfalls mit einem sehr hohen Arbeitspensum durch die Verfahrensuntiefen eines Ausschusses getragen und die Arbeit in hohem Maß allein gemacht hat. Mein Dank gilt aber auch allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtags, der Landtagsverwaltung, die mit unermüdlichem Einsatz zu jeder Uhrzeit unsere Arbeit ermöglicht und erleichtert haben: der Stenografische Dienst, der Hausdienst, der Juristische Dienst, der Sicherheitsdienst, all diese, die damit befasst sind, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen, die essenzieller Bestandteil der Arbeit waren. (Daniela Evers) Ich bedanke mich bei meinem Stellvertreter Boris Weirauch, immer gleichfalls bereit, sich in die Untiefen und Diskussionen der Verfahren zu begeben, bei den Obleuten der Fraktionen und allen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Untersuchungsausschusses für die hervorragende Zusammenarbeit. Bei allen politischen Differenzen, die in der Sache teilweise bestanden haben, haben wir doch im Ausschuss immer einen guten Weg gefunden, kooperativ zusammenzuarbeiten. Ich bedanke mich bei der Ermittlungsbeauftragten des Ausschusses, und mein Dank geht auch an die Ministerien und die von ihnen entsandten Vertreter im Ausschuss. Nun übergebe ich den Bericht – die Beschlussempfehlungen finden Sie in Band II auf Seite 439 – symbolisch an Sie, Frau Präsidentin, für den Landtag (Abg. Daniela Evers GRÜNE übergibt Präsidentin Muhterem Aras ein Druckexemplar des zweibändi- gen Abschlussberichts. – Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) und harre gespannt den nun folgenden Bewertungen durch die Obleute. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Vorsitzende Evers. – Wir kommen nun zur Aussprache. Ich erteile das Wort für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Hildenbrand.

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dreieinhalb Jahren, nach 42 Sitzungen, nach der Vernehmung von 57 Zeuginnen und Zeugen und nach einem intensiven Aktenstudium kommt dieser Untersuchungsausschuss heute zu einem Ende. Wir übergeben heute unseren Abschlussbericht und unsere Handlungsempfehlungen. Ich denke, der Untersuchungsausschuss als Ganzes darf für sich in Anspruch nehmen: Wir haben wirklich gründlich, ernsthaft und hart gearbeitet. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Ja, dieser Untersuchungsausschuss hat wahrlich viel Zeit und manchmal auch Nerven gekostet. Aber diese Arbeit war die Mühe wert, und sie war notwendig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich möchte mich den Dankesworten der Vorsitzenden ausdrücklich und vollumfänglich anschließen. – Frau Vorsitzende, Sie haben völlig zu Recht die wichtigen Beiträge von ganz unterschiedlichen Personenkreisen für das Gelingen unserer Arbeit im Untersuchungsausschuss hervorgehoben. Aber eine Person haben Sie nicht genannt, nämlich die Vorsitzende. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Ich danke Ihnen herzlich für die von Ihnen geleistete Arbeit, und ich danke Ihnen besonders für die Art und Weise, in der Sie diese anspruchsvolle und gewiss nicht immer leichte Aufgabe für sich verstanden und die damit verbundene Verantwortung wahrgenommen haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Dieser Untersuchungsausschuss hatte einen breiten und umfangreichen Auftrag. Er hatte gleich mehrere komplexe Themen zu bearbeiten und zu beleuchten. Für uns Grüne stand dabei von Anfang an im Vordergrund, eine Reihe von Fragen besonders zu beleuchten: Wie gehen unsere Landesbehörden mit sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz um? Wie stärken wir Prävention, Schutz und Reaktion? Wie stärken wir eine Kultur der Verantwortung? Wie erreichen wir mehr Objektivität und Transparenz bei Beurteilungen und Beförderungen? Wie fördern wir eine wertegeleitete Polizeikultur? Dabei war für uns immer klar: Es geht nicht nur um Fehlverhalten einzelner Personen, es geht auch um Fehlentwicklungen im System und in den Strukturen. Besonders wichtig war uns immer: Wir wollten nicht nur Probleme aufdecken und beschreiben, sondern vor allem Veränderungen anstoßen und bewirken. Dieses Ziel konnten wir erreichen. Was ist in den vergangenen dreieinhalb Jahren passiert? Der Posten des Inspekteurs der Polizei wurde abgeschafft, und das Landespolizeipräsidium wurde neu strukturiert. Dienstvereinbarungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz wurden erarbeitet und abgeschlossen, innerhalb der Landespolizei und in vielen weiteren Landesbehörden. Eine Vertrauensanwältin wurde beauftragt als eine neue Ansprechperson, die Betroffene unabhängig berät und kompetent unterstützt. Die Stabsstelle für eine moderne Führungs- und Wertekultur in der Innenverwaltung und bei der Polizei wurde eingerichtet. Jörg Krauss hat diese Stabsstelle geleitet, und er hat auf Basis von über 2 000 Gesprächen und Diskussionen im ganzen Land mit Menschen aus der Innenverwaltung und der Polizei die Basis für eine umfassende Bestandsaufnahme gelegt. Bei diesen über 2 000 Gesprächen wurde sowohl mit den Führungskräften als auch mit den Polizeibeschäftigten an der Basis und in der Fläche gesprochen und diskutiert. Auf dieser Basis, ausgehend von dieser Bestandsaufnahme, hat die Stabsstelle, hat Jörg Krauss dann 24 Handlungsempfehlungen in neun Handlungsfeldern ausgesprochen; diese liegen seit etwa eineinhalb Jahren vor. Die wichtige Nachricht lautet: Sie werden auch umgesetzt, sukzessive, Schritt für Schritt. Diesen Weg unterstützen und erwarten wir. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Handlungsempfehlungen, die wir heute vorlegen und formulieren, bauen darauf auf und knüpfen daran an. Besonders hervorheben möchte ich unsere Empfehlung zur Durchführung einer wissenschaftlichen Dunkelfeldstudie. Ein unabhängiges Forschungsinstitut soll das tatsächliche Ausmaß sexualisierter Gewalt innerhalb der Polizei und anderer Landesbehörden aufhellen, insbesondere mit Blick auf die bisher nicht gemeldeten, nicht offiziell bekannt gewordenen Fälle. (Oliver Hildenbrand) Das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, aber ich denke, es ist auch eine sehr wichtige und lohnenswerte Aufgabe. Wir müssen das Dunkelfeld aufhellen. Denn nur, wenn wir das tatsächliche Ausmaß kennen, können wir gezielt handeln: mit klaren Meldewegen, mit verlässlichen Schutzmechanismen und mit hilfreichen Unterstützungsangeboten. Es ist im Grunde genommen eine Fortführung dessen, was unsere Ermittlungsbeauftragte bereits in der Zeit des Untersuchungsausschusses geleistet hat. Die Ermittlungsbeauftragte hat in einer Hellfeldstudie den Umgang der Landesbehörden mit Fällen von sexualisierter Gewalt beleuchtet. Es ist eine sehr gute und wichtige Nachricht, dass sie insgesamt gesprochen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Umgang mit solchen Fällen ordentlich ist. Diese Begrifflichkeit hat sie gefunden. Das ist deshalb eine so gute und wichtige Nachricht, weil es auch bedeutet: Betroffene können sich darauf verlassen, dass wirklich ein Hinsehen stattfindet, dass ordentlich mit diesen Fällen umgegangen wird. Ich hoffe, dass das auch Menschen ermutigt, Meldung zu machen, wenn sie Dinge erleben, die sie nicht erleben sollten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist ganz zentral. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Für uns Grüne hat die Arbeit des Untersuchungsausschusses gezeigt: Es braucht strukturelle Veränderungen. Es braucht auch einen kulturellen Wandel. Wir haben ganz sicher – ich glaube, das dürfen wir für uns in Anspruch nehmen – Anstöße gegeben und Impulse gesetzt. Aber klar ist natürlich auch: Strukturelle Veränderungen und kultureller Wandel brauchen einen langen Atem. Deshalb gilt: Die Arbeit des Untersuchungsausschusses endet. Aber die Verantwortung endet nicht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir werden uns weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Handlungsempfehlungen der Stabsstelle für eine moderne Führungs- und Wertekultur konsequent umgesetzt werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Handlungsempfehlungen des Untersuchungsausschusses konsequent umgesetzt werden. Ich will Ihnen ein bisschen zusammenfassend vielleicht doch noch einen Eindruck von den Zeugenvernehmungen schildern. Mein Eindruck war, dass es insbesondere diejenigen Zeuginnen und Zeugen waren, die besonders offene, vielleicht auch besonders kritische Worte gefunden haben, die nicht mehr im aktiven Dienst waren, also diejenigen, die in Pension waren. Das ist für eine gesellschaftlich so bedeutsame Organisation wie unsere Polizei keine gute Nachricht. Eine gesellschaftlich solch bedeutsame Organisation muss sich dadurch auszeichnen, dass es möglich ist, interne Probleme zu benennen, auf Missstände hinzuweisen, keine falsch verstandene Kollegialität an den Tag zu legen, vielleicht sogar aus der Befürchtung heraus, man würde dann Nachteile für die eigene Karriere in Kauf nehmen. Das darf nicht sein. Eine gelebte Fehlerkultur ist es, die eine gerade so bedeutsame gesellschaftliche Institution braucht. Moderne Führungsund Wertekultur heißt auch gelebte Fehlerkultur. Diese Fehlerkultur muss täglich gelebt, aber auch von der Führung vorgelebt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb ist das auch eine Erwartung, die wir an die Polizeifühde – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 rung haben: die Handlungsempfehlungen, die dieser Untersuchungsausschuss ausspricht, ernst zu nehmen und daran zu arbeiten, diese auch umzusetzen und mit Leben zu füllen. (Beifall bei den Grünen) Abschließend will ich Ihnen sagen, was mich zuversichtlich macht. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE unterhält sich mit Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Rösler, würden Sie Ihre Gespräche an der Regierungsbank bitte nach außerhalb des Plenarsaals verlegen? (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Dennis Klecker AfD – Abg. Dennis Klecker AfD zu Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Vielen Dank! – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Er schreibt seine Memoiren!)

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Frau Präsidentin, ich setzte dort noch mal an, weil mir dieser Aspekt sehr wichtig ist. Ich will Ihnen sagen, was mich zuversichtlich macht: Die Polizei in Baden-Württemberg befindet sich im Umbruch und im Wandel. Unsere Polizei wird jünger, weiblicher und vielfältiger. Ich bin davon überzeugt: Darin liegt eine große Chance für Veränderung – für Veränderung von innen heraus. Aber darin liegt auch eine große Verantwortung der politisch Verantwortlichen, der Verantwortlichen der Polizeiführung, diese Chance zuzulassen, diese Chance zu nutzen, eine positive Weiterentwicklung zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Staab.

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Christiane Staab CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Baden-Württemberg ist stark, und wir machen es noch stärker. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Heute beraten wir den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „IdP & Beförderungspraxis“, der nach 42 Sitzungen und der Vernehmung von 57 Zeuginnen und Zeugen vorliegt. Es war eine umfassende, gründliche und sachliche Untersuchung. Kollege Hildenbrand hat eben auch schon ausgeführt, dass es anstrengend war, aber es war alle Mühen wert; diese Arbeit war notwendig. Baden-Württemberg ist ein Land, in dem die Verwaltung und insbesondere die Polizei sehr gut funktionieren. Wir haben leistungsfähige Behörden, engagierte Beschäftigte und stabile Strukturen. Dennoch gilt: Auch funktionierende Systeme können noch besser werden. Der Untersuchungsausschuss liefert dafür eine solide Grundlage. Für uns, die CDU-Fraktion, ist klar: Wir wollen das, was gut ist, weiter stärken und das, was noch verbessert werden kann, entschlossen weiterentwickeln. Wir wollen, dass Beschäftig- (Christiane Staab) te bestmöglich geschützt werden, dass die Verfahren transparent bleiben und noch transparenter werden. Wir wollen eine starke Team- und Führungskultur in der Verwaltung und in der Polizei weiter ausbauen. Wichtig ist, deutlich zu machen: Führungskultur ist nicht allein dadurch entstanden, dass sie festgeschrieben oder verordnet wird; sie muss gelebt werden. Sie muss von Menschen gefüllt werden, die jeden Tag Verantwortung an ihrer Stelle für die Menschen, mit denen sie gemeinsam arbeiten, übernehmen. Für uns geht es ausdrücklich nicht um Schuldzuweisungen oder politische Schlagzeilen. Es geht uns darum, das Land weiter zukunftsfest zu machen – auf der Basis eines Systems, das heute schon tragfähig ist und das wir nun konsequent modernisieren. (Beifall bei der CDU) Ein Schwerpunkt unserer Arbeit war der Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Verwaltung. Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss diesen besonderen Schwerpunkt gesetzt. Es geht uns darum, die Ergebnisse aus einem hochsensiblen Bereich differenziert und fair darzustellen. Der Bericht der eingesetzten Ermittlungsbeauftragten vom 27. Februar 2024 zeigt eindeutig: Der Umgang der Behörde mit den gemeldeten Vorgängen ist ordentlich. Ein strukturelles Problem – das war für uns so wichtig, zu erkennen, ob es hier Strukturen gibt, die sexuelles Fehlverhalten fördern – wurde an dieser Stelle durch die Ermittlungsbeauftragte nicht identifiziert. (Beifall bei der CDU) Das ist ein starkes und wichtiges Signal: Die Strukturen funktionieren, und zwar überwiegend gut. Gleichzeitig gilt aber natürlich: Jeder Fall sexueller Übergriffigkeit ist einer zu viel. Wir müssen wachsam bleiben und die bestehenden Schutzmechanismen weiter verbessern. Während der laufenden Untersuchung hat das Innenministerium bereits wichtige Verbesserungen umgesetzt. Es fand eine Neuorganisation in der Polizeiführung statt; die Stelle des Inspekteurs der Polizei wurde abgeschafft. Es gibt nunmehr landesweite Dienstvereinbarungen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Es wurde eine unabhängige Vertrauensanwältin eingesetzt, die ihre Arbeit bereits engagiert und intensiv aufgenommen hat. Es wurde eine Stabsstelle „Moderne Führungs- und Wertekultur“ eingerichtet. Die Einführung eines modernen, siebenstufigen Beurteilungssystems fand ebenfalls statt. Dieses System muss evaluiert werden, es muss auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Vor allem muss überprüft werden, ob die Punkte, die wir im Rahmen des Untersuchungsausschusses als Schwachstellen identifiziert haben, durch dieses neue Beurteilungssystem konsequent verbessert werden. Diese Maßnahme begrüßen wir, die CDU-Landtagsfraktion, ausdrücklich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wir wollen aber weiter gehen. An diese Maßnahmen muss konsequent angeknüpft werden. Dazu haben wir im Untersuchungsbericht in den Handlungsempfehlungen sachlich und e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 fundiert zukunftsorientierte Maßnahmen formuliert. Es geht – Kollege Hildenbrand hat es eben schon angesprochen – im Bereich des sexualisierten Fehlverhaltens vor allem darum, das Dunkelfeld, von dem auszugehen ist – das hat die Ermittlungsbeauftragte auch deutlich gemacht –, aufzuhellen. Wir müssen überprüfen: Welche Vorfälle werden nicht gemeldet? Warum werden Vorfälle nicht gemeldet? Welche Strukturen müssen verändert und gestärkt werden, damit Menschen, die Opfer sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz werden, sich vertrauensvoll an ihre Vorgesetzten, aber auch an Dritte wenden können? Eine solche Studie stellt ausdrücklich kein Misstrauensvotum dar; sie ist ein Instrument auf wissenschaftlicher Basis, um die Prävention weiterzuentwickeln und diese Handlungsfelder konsequent auszubauen. Es geht uns darum, auch Verfahrensstandards in diesem Bereich zu präzisieren. Wir brauchen einheitliche Vorgaben. Mitarbeitende des Landes Baden-Württemberg müssen – egal, wo sie arbeiten – darauf vertrauen können, dass für einen solchen Fall Strukturen geschaffen sind, die für alle Mitarbeitenden gleichermaßen greifen und anzuwenden sind. Das Ziel muss bleiben, dass wir einen konsistenten und professionellen Umgang in allen Behörden mit Vorfällen sexualisierter Übergriffigkeiten oder Gewalt am Arbeitsplatz haben. Die Sensibilisierung für dieses Thema ist weiter zu schärfen und auszubauen. Es ist ein Thema, das belastet. Es belastet sowohl Opfer als auch alle Menschen am Arbeitsplatz, die mit diesem Thema als Dritte betraut sind. Hier müssen Führungskräfte und Beschäftigte konsequent durch praxisnahe Schulungs- und Fortbildungsangebote sensibilisiert werden. Durch die Prävention haben wir die größte Chance, dass übergriffiges Fehlverhalten gar nicht stattfindet. Wir müssen die niederschwelligen Vertrauensstellen weiter stärken. Die Einsetzung der Vertrauensanwälte war aus unserer Sicht genau der richtige Weg. Außerhalb der Institution haben wir für diejenigen, die sagen: „Ich kann mich nicht vertrauensvoll an meine eigenen Vorgesetzten oder Kollegen wenden, ich benötige eine Stelle außerhalb der Institution“, die Vertrauensanwälte geschaffen. Die Frage ist: Wir müssen prüfen, ob solche Vertrauensanwälte möglicherweise auch für andere Bereiche der Verwaltung, der Behörden und Ämter, eingerichtet werden können. Wichtig ist, dass Mitarbeitende jederzeit wissen, dass sie sich vertraulich, ohne Angst vor Nachteilen, an solche Stellen wenden können. Wir wollen Disziplinarverfahren beschleunigen. Das Wichtigste ist in solchen Fällen, dass schnell entschieden wird, damit Klarheit sowohl für die Betroffenen, aber auch für mögliche Täter geschaffen wird. Das schafft Klarheit am Arbeitsplatz und fördert dann auch die gemeinschaftliche und gedeihliche weitere Zusammenarbeit, aber gegebenenfalls auch Trennungen. Die Teamkultur ist auch ein ganz wichtiges Thema. Aus unserer Sicht gibt es da, wo Teams zusammenarbeiten, wo sie divers aufgestellt sind, wo sie von vielen Einflüssen befruchtet werden, gut funktionieren, den besten Schutz für Mitarbeitende. Wenn ich weiß, mein Team funktioniert, ich kann meinen Kolleginnen und Kollegen vertrauen, dann habe ich auch Ansprechpartner in meiner Institution. Aus unserer Sicht ist das einer der wichtigsten Schlüsselfaktoren zum Schutz von Mitarbeitenden vor sexualisiertem Fehlverhalten. (Christiane Staab) Der weitere große Punkt ist das Thema „Beurteilungs- und Beförderungspraxis bei der Polizei“. Hier geht es uns vor allem darum, das bestehende System – das habe ich vorhin schon ausgeführt –, das jetzt weiter ergänzt und ausgebaut worden ist, weiter hin zu einer leistungsstarken, hoch professionellen Arbeit der Polizei zu führen, die ihre Arbeit hervorragend leistet. Wir wollen, dass Personalentscheidungen weiterhin an den hohen rechtsstaatlichen Standards, insbesondere am Prinzip der Bestenauslese, orientiert sind. Die Beweisaufnahme hat aber auch gezeigt: Hier müssen wir moderner und auch transparenter werden. Es muss geprüft werden, wie das bestehende System so weiterentwickelt werden kann, dass Qualifikation auch in Bezug auf eine konkrete Stellenbesetzung eine wichtige Rolle spielen kann. Führungspotenziale müssen ausgebaut werden, und soziale Kompetenzen müssen auch einen Niederschlag bei der Bewertung von Mitarbeitenden finden. Wir möchten, dass Mitarbeitende sich jederzeit darauf verlassen können und verlassen dürfen, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze für die Beförderung und für die Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg gelten. (Beifall bei der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, worum geht es uns? Wir haben einen klaren Auftrag im Untersuchungsbericht festgeschrieben: Wir möchten, dass die jetzt durch das Innenministerium, durch die Landesregierung getroffenen Maßnahmen überprüft werden, dass sie weiter begleitet werden. Mit dem Ende des Untersuchungsausschusses endet unsere Arbeit nicht, sondern sie beginnt. Es geht darum, die Feststellungen auf Hunderten, auf Tausenden von Seiten auf die notwendigen Maßnahmen und Verbesserungen hin zu überprüfen. Wir wollen, dass unsere Polizei und unsere Verwaltung für klare Strukturen stehen, für faire Verfahren, für eine vertrauensvolle Kultur. Wir setzen dabei auf Modernisierung mit Augenmaß, auf Verbesserungen, auf eine Kultur, in der Verantwortung und Respekt jeden Tag und jederzeit fest verankert sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat aus unserer Sicht eine sehr wertvolle Arbeit geleistet. Jetzt geht es darum, die richtigen Schlüsse zu ziehen und diese umzusetzen, damit alle Menschen, die in unserem Land und für unser Land arbeiten, dies in einem Umfeld tun können, das von Respekt, Vertrauen und Verantwortung – von gegenseitiger Verantwortung – getragen wird. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Binder.

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Sascha Binder SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie zu Beginn meiner Rede, dass wir gemeinsam an eine mutige Polizeibeamtin denken, ohne die wir diesen Abschlussbericht heute nicht miteinander diskutieren würden. Ohne diese mutige Polizeibeamtin hätte es nie ein Disziplinarverfahren gegeben. Ohne diese mutige Polizeibeamtin hätte man nie herausbekommen, was de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Strobls Liebling, der IdP R., bereits Jahre davor gemacht hat – Sektrunden im Innenministerium, Sektrunden im LKA. Man wollte nichts wissen. Er sei ein ausgezeichneter Polizist gewesen. – Das war er nicht. Diese Erkenntnis haben wir einer mutigen Polizeibeamtin zu verdanken, ohne die wir nicht wissen würden, wie Herr R. am Ende IdP geworden ist, weil es Herr Strobl unbedingt wollte, und dass man Noten vergeben hat, ohne ihn überhaupt beurteilen zu können. (Zuruf von der CDU) Wenn die Regierungsfraktionen in ihrer Bewertung zu dem Ergebnis kommen, dass alles schon richtig gewesen sei und alles mit Artikel 33 des Grundgesetzes vereinbar gewesen sei, dann sagen Sie das dieser Polizeibeamtin direkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Ohne diese Polizeibeamtin wäre IdP R. heute noch im Amt. Ohne diese Polizeibeamtin würde der Innenminister heute noch immer von einem ausgezeichneten Polizeibeamten sprechen. Ohne diese mutige Polizeibeamtin würde es weitergehen – weiter und immer weiter –, und er wäre über jeden Zweifel erhaben, weil niemand außer dieser Polizeibeamtin den Mut hatte, Missstände anzuprangern und Missstände am Ende dann aufzudecken. Deshalb gilt dieser Polizeibeamtin ein großer Dank; denn sie hat sich um dieses Land, aber auch um diese Polizei verdient gemacht. (Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP sowie des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Nur einmal, Herr Innenminister, hätte dieser Dank von Ihnen kommen müssen. Nur einmal hätte dieser Dank von der Führung der Polizei kommen müssen. Nur einmal hätte man dafür sorgen sollen, dass man andere animiert, so mutig zu sein. Sie können Anlaufstellen schaffen, wie Sie wollen, (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) Herr Innenminister. Wenn die Kultur nicht stimmt und wenn Sie keine Kultur schaffen, dass man sich meldet, dass man Dinge anprangern kann, dann bringen alle Anlaufstellen nichts. Ein einziges Mal ein Wort des Dankes an diese Polizeibeamtin (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) hätte sich gehört, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und der Abg. Julia Goll FDP/ DVP) Interessanterweise ist der Herr Ministerpräsident nicht zugegen. Ich weiß, warum. Es wäre ihm wahrscheinlich fast peinlich, (Abg. Isabell Huber CDU: Ja, Ihnen zuzuhören!) fast peinlich. (Vereinzelt Beifall – Abg. Isabell Huber CDU: Ja!) (Sascha Binder) Denn in jedem anderen Bundesland wäre nach einer Hausdurchsuchung im Innenministerium nach strafrechtlichen Vorwürfen eines klar gewesen: Man hat Vorbildcharakter, vor allem wenn man einem Ministerium vorsteht, das zudem noch Verfassungsministerium ist. Dieser Ministerpräsident hat die Grenzen verrückt, die Grenzen dahin gehend verrückt, was man sich in einem so verantwortungsvollen Amt alles leisten darf. Das ist die Kategorie von Winfried Kretschmann, aber sicherlich nicht die Kategorie von Hannah Arendt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Oh-Rufe von der CDU) Wir haben einen Innenminister, der davon redete, man habe freiwillig Akten herausgegeben – und der damit eine Hausdurchsuchung im Innenministerium so weit nach hinten schob, dass sich die Staatsanwaltschaft gezwungen sah, selbst mit einer Pressemitteilung darauf hinzuweisen, dass der Innenminister eben nichts freiwillig herausgab, sondern dass man durch eine Hausdurchsuchung an die Akten kam. Wir haben einen Innenminister, der Akten aus Disziplinarverfahren herausgibt, die Öffentlichkeit darüber täuscht und dahin gehend sogar noch eigene Mitarbeiter in die Schwierigkeiten von Disziplinarverfahren bringt. All das hat ein einziger Innenminister getan – nicht mehrere, sondern ein einziger –, und er darf das und macht weiter, weil der Herr Ministerpräsident es will. Das ist ein Verrücken der Grenzen dessen, was geht. Was sollen junge Polizistinnen und Polizisten, die heute ihren Dienst beginnen, davon halten, dass einer an der Spitze des Innenministeriums alles machen kann und alles machen darf, (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Junge, Junge!) was kein einziger Polizist, keine einzige Polizistin an der Basis machen dürfte, liebe Kolleginnen und Kollegen? (Beifall bei der SPD und der Abg. Julia Goll FDP/ DVP – Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) Wenn ich die Reden des Kollegen Hildenbrand und der Kollegin Staab höre, habe ich das Gefühl, Sie haben sich mit den Fragen, die der Untersuchungsausschuss gestellt hat, gar nicht befasst. Ich habe das Gefühl, Sie sprechen über eine Enquetekommission und gar nicht über einen Untersuchungsausschuss. (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) Denn Sie haben auf die Fragen, die zu untersuchen uns der Landtag beauftragt hat, gar keine Antworten gefunden. (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) Sie sind einfach darüber hinweggegangen: Es sei schon alles in Ordnung, es sei schon alles richtig gelaufen. Nehmen wir das Thema „Umgang der Landesbehörden mit sexuellen Übergriffen“. Wenn wir uns anschauen, was die Ermittlungsbeauftragte uns gezeigt hat, kommen wir insbesondere bei der Polizei zu dem Ergebnis, dass an jeder Dienststelle im Land bei dem Vorwurf der sexuellen Belästigung soe – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 fort die Staatsanwaltschaft, sofort die Kriminalpolizei informiert wird – aber nicht zuerst derjenige, gegenüber dem der Verdacht laut geworden ist, wie im Fall R. Nirgendwo wird so vorgegangen, wie es Frau Dr. Hinz gemacht hat: erst ihn über den Vorwurf zu informieren und dann die Staatsanwaltschaft zu informieren. Jeder Polizist, jede Polizistin im Land schüttelt darüber den Kopf, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Jetzt gibt es ja ein paar kosmetische Veränderungen, die der Innenminister nur vorgenommen hat, damit auch die Fraktion GRÜNE noch an ihm festhalten kann. Man hat den IdP abgeschafft; eigentlich haben wir ja noch einen, welcher – Stand jetzt, zumindest, was in der Öffentlichkeit bekannt ist – die Stelle auch noch besetzt. Auch das – wenn man sich die jetzigen, vielleicht noch ausstehenden Verfahren anschaut, da Bestechlichkeit im Raum steht –: Frau Dr. Hinz hätte schon aufgrund des aus ihrer eigenen Sicht zulässigen Beweismittels erkennen können und erkennen müssen, dass es hier auch um Bestechlichkeit geht, und hätte damit auch rechtlich ganz anders vorgehen können – schon damals, in Kenntnis dieser Vorwürfe. Und dann haben Sie eine Gruppe von Leuten, die jetzt über Personal entscheiden. Ich muss Ihnen sagen: Die Hoffnung, dass die Polizei jetzt anders wird, Herr Kollege Hildenbrand, ja, die habe ich auch. Aber wenn ich sehe, dass diejenigen, die bisher Verantwortung getragen haben, auch in Zukunft die Verantwortung tragen, dann habe ich wenig Hoffnung, dann habe ich gerade eher die Befürchtung, dass eine Polizei, die in Zukunft weiblicher und vielfältiger und vor allem jünger wird, so in diesem System verhaftet bleibt, dass sich nichts ändert. Denn man hätte neben strukturellen kosmetischen Veränderungen auch personelle Konsequenzen ziehen müssen. Es geht doch gerade so weiter. Selbst dieses Kollektiv – – Selbst ohne IdP schreibt man wieder Stellen aus, macht eine Frist zur Bewerbung, und noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist wird verkündet, wer die Stelle bekommt. Es geht gerade so weiter. Durch Ihre kosmetischen Veränderungen hat sich sehr wenig verändert. Es braucht Transparenz bei der Beurteilung und Besetzung bei der Polizei. Es darf nicht darum gehen, wer mit wem bei der Fortbildung auf welchem Zimmer war. Es muss darum gehen: Wer gut beurteilt ist, muss bei einer Stellenbesetzung auch ordentlich berücksichtigt werden. Wenn man allein die Besetzung der Stelle des Vize-LKA-Präsidenten sieht – genauso wie bei den Personalentscheidungen zum SEK –, sieht man, was das auch mit Menschen macht, wie es Menschen bricht – Menschen bricht! –, wenn man eben keine transparenten Entscheidungen trifft. Und dass Sie zu alledem nichts gesagt haben, das enttäuscht mich tatsächlich. Denn das sind objektive Geschehnisse, die hier an diesem Pult im Sitzen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten publik gemacht worden sind, die die Hoffnung haben, dass das, was sie hier gesagt haben, auch ernst genommen würde. Das haben Sie aber leider nicht in dem Maß gemacht, wie es eigentlich richtig gewesen wäre. (Sascha Binder) Mir bleibt zum Schluss, Ihnen Dank zu sagen, Frau Vorsitzende. Sie haben es nicht immer leicht gehabt – auch ich habe es Ihnen nicht immer leicht gemacht –, Sie haben sich aber selten aus der Ruhe bringen lassen, und dafür herzlichen Dank. Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags, die oft und lange hier ausharren mussten, aber, ich denke, auch die eine oder andere sehr spannende Sitzung miterleben konnten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Goll.

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Julia Goll FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit dem Dank anfangen. Auch ich fange mit Ihnen, geschätzte Frau Vorsitzende Evers, an. Sie haben da eine wirklich tolle Arbeit geleistet. Es war nicht immer einfach, teilweise bis spät in die Nacht und – ich darf es auch betonen – immer mit der Ruhe, immer ruhig geblieben, das war eine besondere Leistung. Ganz herzlichen Dank, (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) auch den Kolleginnen und Kollegen, die wir da gemeinsam im Untersuchungsausschuss gesessen haben. Ich denke schon, dass es da auch ein ordentliches kollegiales Miteinander gab. Auch von mir herzlichen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, den Stenografischen Dienst. Auch ich möchte ausdrücklich Sie, Herr Gauß, beim Dank erwähnen. Auch Sie haben das mit einer bewundernswerten Ruhe gemacht und hier ein sehr beeindruckendes Werk abgeliefert. Ihnen auch auf Ihrem weiteren Weg alles Gute. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der Grünen und der CDU) Natürlich stellt sich die Frage: Was hat der Untersuchungsausschuss denn bewirkt? Denn dreieinhalb Jahre sind ja wirklich eine lange Zeit. Unterwegs hieß es ja immer wieder: Was macht ihr denn eigentlich so lange? In den letzten Tagen habe jedenfalls ich von keiner ernst zu nehmenden Seite gehört, das alles hätte überhaupt nichts gebracht. Und das wäre auch völlig falsch – so wie es ja auch völlig falsch war, dass im Februar 2023 jemand den Untersuchungsausschuss mit einem Soufflé verglichen hat und es hoffentlich heute bereut, das getan zu haben. Noch im Juli 2023 sagte der Innenminister ausdrücklich, er selbst sehe da jetzt keinen Handlungsbedarf, jetzt sei der Untersuchungsausschuss an der Reihe. Das war eine völlige Verkennung der Zuständigkeiten. Natürlich blieb und bleibt er zuständig, für ordentliche Verhältnisse im Ministerium und in den nachgeordneten Bereichen zu sorgen. Zum Glück ist dann offenbar eine gewisse Einsicht gereift; denn es ist dann – das ist schon angesprochen worden – die Stabsstelle „Moderne Führungs- und Wertekultur“ unter dem de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 jetzigen Staatsminister Krauss eingesetzt worden, die eine sehr kleinteilige und wirklich sehr, sehr wertvolle Arbeit geleistet hat. Dafür auch von mir herzlichen Dank. Es wird mir aus der Polizei zurückgespiegelt, dass man sich dort auf allen Ebenen, vor allem auch bei den sogenannten einfachen Polizistinnen und Polizisten, ernst genommen gefühlt hat und dort wirklich einmal offen reden konnte und anbringen konnte, womit man nicht so zufrieden ist und was einen bewegt. Das muss auch uns bewegen. Denn das sind immerhin die Männer und die Frauen, die ihre Knochen für uns hinhalten. Um die müssen wir uns kümmern. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE und Andreas Kenner SPD) Herr Krauss hat das gemacht. Ganz herzlichen Dank. Sie haben jetzt eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen. Die sollen alle umgesetzt werden. Wir werden das auch weiterhin beobachten. Ja, auch bei dem Themenkomplex „Umgang mit sexueller Belästigung“ ist etwas geschehen. Ich darf auch noch einmal an die entsprechenden Dienstvereinbarungen in den Ministerien erinnern, die nahezu alle erst in den Jahren 2023 und 2024 getroffen wurden und damit garantiert auf den Untersuchungsausschuss zurückzuführen sind. Jetzt kann man natürlich beklagen, dass das so lange gedauert hat. Ich möchte es aber positiv ausdrücken: Dieses Thema ist jetzt wirklich in den Blick genommen worden und muss weiterhin im Blick bleiben. Wir haben Anlaufstellen, Vertrauensanwältinnen usw. Wir brauchen das. Denn die Betroffenen melden sich nur, wenn sie Vertrauen darin haben, dass ein ordentliches Verfahren stattfindet und dass sie selbst dann keine Nachteile erleiden. Das möchte ich auch einmal betonen. Aus dem Bericht der Ermittlungsbeauftragten und aus Berichten, die uns zugetragen wurden, wissen wir, dass es sehr häufig so endet, dass die betroffene Frau – in der Regel sind es halt Frauen – dann die Dienststelle verlässt und nicht etwa der – sehr häufig ist dies der Fall – Vorgesetzte. Ich meine, das müsste überdacht werden. Da sollte doch ein anderes Verfahren Platz greifen. Denn die eine oder andere wird einen solchen Ausgang als nachteilig empfinden und es sich dreimal überlegen, ob sie eine Meldung macht. Wir müssen dahin kommen, dass sich die Betroffenen melden. Beim Beurteilungs- und Beförderungswesen hat sich etwas getan. Ich bin nicht so sicher, ob das wirklich erforderlich war. Wir werden jetzt abwarten, ob die Akzeptanz in der Polizei zunimmt. Denn die Akzeptanz ist bisher nur mäßig hoch. Das kann man auch in dem Bericht von Herrn Krauss nachlesen. Eines ist jedenfalls festzuhalten – und daran ist zu erinnern –: Soweit es den IdP betrifft, wäre das Problem dadurch nicht gelöst und nicht verhindert worden. Denn hier lag das Problem darin, dass das Beurteilungswesen missbraucht wurde, und zwar dahin gehend missbraucht wurde, dass der damalige IdP, Herr W., aufgefordert wurde, eine Beurteilung zu fertigen, die Voraussetzung für die Beförderung und für die Stel- (Julia Goll) leneinweisung sein sollte, und ihm bereits zu diesem Zeitpunkt gesagt wurde: Der Minister will genau diese Person, und für genau diese Person schreiben Sie jetzt eine Beurteilung. So hat es uns Herr W. absolut glaubhaft geschildert. Solange das möglich ist, solange so vorgegangen wird, können Sie welches Beurteilungswesen auch immer etablieren. Genau dieser Missbrauch muss abgeschaltet werden. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Sascha Bin- der SPD) Dann ist im Zuge der Arbeit des Untersuchungsausschusses etwas zutage getreten, was einen in der Gesamtbetrachtung wirklich empört; mich empört es. Dies betrifft die Verschleierungen und Verdrehungen der Wahrheit aus dem Innenministerium heraus und durch den Innenminister selbst. Nachdem man dieses Schreiben des Rechtsanwalts weitergegeben hat, hat er alles getan, um genau das zu verschleiern. Er hat alles einfach nur noch schlimmer gemacht. Gegenüber der Staatsanwaltschaft wurde ganz bewusst verschleiert, dass er es war. Der Staatssekretär hat da mitgemacht. Er hat es uns im Untersuchungsausschuss beschrieben. Er hat gesagt: Wir haben eine Nebelkerze geworfen. Das Innenministerium hat gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Nebelkerze geworfen. Das ist empörend. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Ein Journalist hat zu dem gesamten Komplex mal nachgefragt. Er war absolut auf dem richtigen Weg, und das hat man im Innenministerium erkannt. In einem internen Chat hieß es – wieder vonseiten des Staatssekretärs –: Was spricht eigentlich dagegen, die Wahrheit zu sagen? Die Antwort ist nicht überliefert. Aber bekannt ist, dass dem Journalisten nicht die Wahrheit gesagt wurde. Verschleierungen gegenüber der Presse aus dem Innenministerium. Später dann – es ist schon erwähnt worden: die Staatsanwaltschaft ist im Zuge des Ermittlungsverfahrens mit einer Durchsuchungsanordnung ins Innenministerium gekommen – hat man im Innenministerium versucht, das so darzustellen, als wäre das eine freundliche Aktenübergabe gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat eine Pressemitteilung herausgegeben und hat gesagt: Nein, wir waren mit einer Durchsuchungsanordnung dort. Weiter ging es: Nachdem der Innenminister eine Geldauflage gezahlt hat, um die öffentliche Anklage gegen sich abzuwenden, hat er versucht, das als mildtätige Spende zur Weihnachtszeit darzustellen. Wieder sah sich die Staatsanwaltschaft veranlasst, eine Pressemitteilung herauszugeben und zu sagen: Nein, das ist keine abzugsfähige Spende. Das ist doch bundesweit bestimmt einmalig, dass sich eine Staatsanwaltschaft wiederholt veranlasst sieht, Richtigstellungen der Angaben aus einem Innenministerium zu verbreiten, damit die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß und vollständig informiert wird. Bundesweit einmalig! (Beifall bei der FDP/DVP) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Die Falschmeldungen, Falschbehauptungen aus dem Innenministerium nahmen kein Ende. Im Juli 2023 zitierte ein Journalist einer Stuttgarter Zeitung aus einem Chatverlauf, wonach sich ein hoher Beamter des Landes bei Frau Dr. Hinz für den suspendierten IdP eingesetzt habe. Aus dem Innenministerium kam eine Pressemitteilung. Mit unterstrichenem Fettdruck wurde diese Meldung als falsch bezeichnet und der Journalist der wiederholten falschen Berichterstattung bezichtigt. Nachdem die Zeitung und der Journalist zum Glück nicht nachgaben, ruderte man zurück mit der nun wirklich glatten Falschbehauptung, man habe keine unwahre Berichterstattung vorwerfen wollen. Doch, natürlich wollte man es nicht nur, sondern hat man es, und zwar im Fettdruck. Der Ministerpräsident ist heute nicht da. Er hat jetzt dreieinhalb Jahre lang gesagt, er äußere sich nicht, er äußere sich erst, wenn der Untersuchungsausschuss einen Bericht vorgelegt habe. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Und jetzt ist er nicht da!) Das erwarten wir nun aber auch wirklich. Er kann das alles nachlesen, sich die Debatte hoffentlich anschauen, und wird informiert. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Das glauben Sie doch selbst nicht!) Der Ministerpräsident muss sich nicht zur strafrechtlichen Dimension äußern. Das erwartet überhaupt niemand. Das hat die Staatsanwaltschaft gemacht. Sie hat das Handeln des Ministers als strafbar eingestuft. Das Landgericht ist dem gefolgt. Dafür sind wir hier nicht zuständig. Aber der Ministerpräsident ist dafür zuständig, das politisch einzuordnen. Und das erwarten wir endlich von ihm. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger, das erwarten aber auch die Polizistinnen und Polizisten. Das sind die, an die völlig zu Recht ein hoher Maßstab gelegt wird. Denn sie verteidigen unsere Werte. Deshalb müssen auch sie einem hohen Anspruch genügen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Andreas Kenner und Jan-Peter Röderer SPD) Aber genügt denn der Innenminister diesem hohen Anspruch? Einem Anspruch, den er übrigens auch selbst mal so formuliert hat – aber da ging es nicht um ihn –: Nicht alles, was strafrechtlich folgenlos bleibt, ist auch ... würdig und recht. Würdig und recht? Bei manchen klingelt es hier; das ist aus der Einleitung des kirchlichen Hochgebets. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Genau!) Ja, das muss hier herhalten. Da habe ich wirklich mal die Frage: Wer ist denn der Meinung, dass der Innenminister mit diesem Handeln diesen Ansprüchen genügt hat? Die Polizisten sind es nicht. Sie erwarten, dass sich nicht nur der Ministerpräsident, sondern auch Sie alle hier endlich politisch dazu äußern. Wer das aber schulterzuckend hinnimmt und möglicherweise noch sagt: „Ach Gott, ja, die Politik, so ist sie halt“, (Julia Goll) wer sich da einer Bewertung enthält, der – das sage ich Ihnen – schmiedet einen weiteren Sargnagel in Bezug auf die Politikverdrossenheit in unserem Land. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD – Abg. Jo- chen Haußmann FDP/DVP: Sehr gut!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, ich sehe, für die AfD-Fraktion steht schon Herr Abg. Rüdiger Klos bereit. – Bitte sehr, Sie haben das Wort.

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Rüdiger Klos AfD

Herr Präsident, werte Kollegen! Bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses behauptete der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Ministerpräsident Kretschmann habe das rechtswidrige Handeln von Minister Strobl gebilligt. Damit unterstellte die SPD, dass Minister Strobl geltendes Recht gebrochen habe, und der Ministerpräsident habe diesen Rechtsbruch auch noch sanktioniert. Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion wollte dem wohl nicht nachstehen und sekundierte, der Ministerpräsident sei nicht in der Lage, die Ordnung im Land wiederherzustellen. Was inkludiert: Die Ordnung im Land war nicht mehr vorhanden. Kollege Binder fuhr extremste Geschütze auf: (Abg. Sascha Binder SPD: Na klar!) Minister Strobl habe Ermittlungen der Staatsanwaltschaft behindert. Schwebt Ihnen dazu § 258 StGB vor, Herr Kollege, Strafvereitelung, mit fünf Jahren bewehrt? Na ja. Was ist von diesen Behauptungen, die im SPD-typischen Weg einer Vorverurteilung erfolgten, übrig geblieben? Nichts! Kein einziger gerichtsfester Beweis für das Vorliegen einer Strafvereitelung oder eines Rechtsbruchs, juristisches Totalversagen der SPD auf ganzer Linie – ein mehr als mageres Ergebnis, wie auch gestern bei Ihrem kläglich gescheiterten Versuch zum Juristenausbildungsgesetz. Was hingegen die horrenden Kosten von 2,3 Millionen € und den immensen Zeitaufwand angeht, diagnostizieren wir nicht Magersucht, sondern massive Fettleibigkeit. (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Meine Fraktion hingegen hat Kosten gesenkt und die Stelle des Mitarbeiters für den Untersuchungsausschuss ersatzlos gestrichen – Ersparnis für den Steuerzahler im hohen fünfstelligen Bereich. Daher fordern wir, für zukünftige Untersuchungsausschüsse den Fraktionen keinerlei zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Bei der hier von Ihnen proklamierten fachlichen Kompetenz der Abgeordneten (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wenn man Ihnen so zuhört, kann man da ins Zweifeln kommen!) und der Tatsache, dass es ein Vollzeitparlament ist, sind zusätzliche Mittel für Mitarbeiter bei Untersuchungsausschüssen offensichtlich nicht angezeigt. (Beifall bei der AfD) de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Auch dafür, dass die Mitglieder eines Untersuchungsausschusses eine Erhöhung ihrer steuerfreien Kostenpauschale erhalten, ist in Zeiten der Flatrates kein Sachgrund ersichtlich. Meine Fraktion nimmt dies nochmals zum Anlass, die Streichung aller Erhöhungen der steuerfreien Kostenpauschale im Abgeordnetengesetz zu fordern, entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000 und den Mahnungen des Rechnungshofes von 2000 bis 2012, dieses Urteil hier in Baden-Württemberg endlich umzusetzen – man mag es kaum glauben. Meine Fraktion stand der Einrichtung dieses Ausschusses von Anfang an skeptisch gegenüber. (Abg. Petra Häffner GRÜNE: Mit wechselnden Per- sonen!) Uns war klar, dass die antragstellenden Fraktionen versuchen würden, aus jeder Mücke einen Elefanten zu machen. Die die Regierung stützenden Fraktionen haben klar ihre Priorität in der Aufrechterhaltung der Koalition bis zum Wahlabend. Es ging also um politische Instrumentalisierung zum Wohle der eigenen Partei. Und es geht um Ablenkung. Sie wollen zeigen, dass Sie aktiv und tatkräftig sind. Leider ist dies kein Aktivismus zum Nutzen der Bürger, (Abg. Sandro Scheer AfD: Da muss uns der Minister recht geben!) sondern zum Nutzen der Parteien, und das lehnen wir ab. (Beifall bei der AfD) Eines war klar: Das Verfahren gegen Minister Strobl hatte sich zumindest in juristischer Hinsicht in dem Moment erledigt, als der Minister das Angebot der Staatsanwaltschaft zur Einstellung angenommen hatte. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Hä?) Und in politischer Hinsicht hatte es sich erledigt, als der Ministerpräsident an Minister Strobl öffentlich festgehalten hat. Ab diesem Moment war klar: Diese Koalition war durch die Antragsteller nicht zu sprengen. Ein weiterer Grund für unsere Skepsis war: Wir haben Vertrauen in die Professionalität unserer Polizei und der Staatsanwaltschaften. Grundsätzlich sind Strafverfolgung und Ermittlung in den Händen von Staatsanwaltschaft und Polizei. (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP – Ge- genruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Das ist auch gut so. Da stellt sich schon die Frage: Was hätte dieser Untersuchungsausschuss ermitteln können, was nicht auch die zuständigen Behörden hätten ermitteln können? Behörden, die dafür qualifiziert sind, müssen ihre Aufgaben erledigen; dafür sind sie eingerichtet und bekommen ihre Mittel. Und es muss endlich Schluss sein mit einer permanent wachsenden Anzahl von Beauftragten, Sondergremien und vor allem NGOs. (Beifall bei der AfD) (Rüdiger Klos) Außerdem müssen wir feststellen, dass es bei Ihnen bei der Beurteilung, welche Kriterien für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses erfüllt sein müssen, anscheinend eine sehr flexible Vorgehensweise gibt. Als die AfD-Fraktion vor fast zehn Jahren geradezu prophetisch (Vereinzelt Lachen) auf die Gefahren des Islamismus und Linksextremismus hingewiesen hat und einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung dieser Verbindungen forderte, hieß es, das Instrument Untersuchungsausschuss sei ein zu wichtiges und scharfes Schwert. Werte Kollegen, bei unserem Antrag ging es um die Sicherheit und Unversehrtheit der Bevölkerung. Da kann kein Schwert scharf genug sein. (Beifall bei der AfD) Hier und heute geht es lediglich um die Weitergabe eines Briefes, das mutmaßliche Fehlverhalten einer Einzelperson und die Beförderungspraxis – und das verglichen mit dem Schutzbedürfnis, das wir bei unserem Einsetzungsantrag im Blick hatten. (Abg. Petra Häffner GRÜNE: Es ist bitter, wie Sie hier die Themen gegeneinander ausspielen! Das ist echt bitter! – Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/ DVP) Die Diskrepanz in der Wahrnehmung der Notwendigkeit von Untersuchungsausschüssen bei Ihnen ist schon bemerkenswert. Die Realität hat dann die Notwendigkeit unseres Antrags leider bestätigt: islamistische Terroranschläge, linksextremistische Gewalttaten. Auch als es in der letzten Legislaturperiode um Geheimnisverrat im PKG ging, war Ihre Bereitschaft zur Aufklärung genau bei null. (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: In welchem PKG? In welchem PKG war das? – Gegenruf des Abg. An- ton Baron AfD: In der letzten Legislatur! Da waren Sie nicht vertreten!) Ihr Aufklärungswille wird nur dann aktiv, wenn Sie sich selbst etwas davon versprechen. Das kann nicht objektiver Anlass für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses sein. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) – Sie haben ja schon im PKG dazwischengeredet. Ein einmaliger Vorgang, aber der geht mit Ihnen heim, Kollege. Zur Beförderungspraxis: kein einziger gerichtsfester Beweis mit straf- oder zivilrechtlicher Relevanz, der durch den Untersuchungsausschuss zweifelsfrei ermittelt worden wäre. Zu den mehr als unappetitlichen Aspekten der Vorfälle sexueller Natur sind noch Verfahren bei den zuständigen Behörden anhängig. Auch das zeigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Außer Spesen fast nichts gewesen, so unser nüchternes Fazit nach mehr als drei Jahren Untersuchungsausschuss. Die Tätigkeit des Ausschusses hat bisher keine nennenswerte Fake – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 tenlage geschaffen, die die Polizei oder Staatsanwaltschaften zu völlig neuen Erkenntnissen geführt hätte. Politische Skandalisierung und nicht objektive Analyse war leider das Ziel von Anfang an. Eine solche Politisierung eines Untersuchungsausschusses lehnen wir ab. Grundsätzlich ist ein solcher Ausschuss auf Kosten von Steuergeldern nur dann zu rechtfertigen, wenn ein möglicher Erkenntnisgewinn die dadurch ausgelösten Kosten übersteigt. (Zuruf der Abg. Petra Häffner GRÜNE) Im Endeffekt wurden aber nur Gelder aus den Taschen des Steuerzahlers hin zu Abgeordneten und Fraktionen verschoben. 2,3 Millionen € Steuergelder eingesetzt, 160 000 Aktenseiten produziert – und der Ertrag für das Land und den Steuerzahler ist nahezu null. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Petra Häffner GRÜNE: Das war eine Peinlichkeit, was Sie hier abgegeben haben! Nichts in der Sitzung dazu beigetragen, aber jetzt hier so reden! – Gegenruf des Abg. Miguel Klauß AfD: Null! Ergebnis: null!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich schaue mich um. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses im Vierten Teil auf den Seiten 439 und 440 der Drucksache 17/9850, Band II. Sie kennen diese Beschlussempfehlung. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Gegenstimmen und Enthaltungen ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt. Meine Damen und Herren, ich darf am Schluss der Beratung allen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Untersuchungsausschusses für ihr Engagement sehr herzlich danken. Mein besonderer Dank gilt der Vorsitzenden, Frau Kollegin Evers, die mit großem Sachverstand und absoluter Neutralität diesen Ausschuss sehr souverän geleitet hat, wie wir wissen. Mit ihrer ausgeglichenen Art hat sie sehr gut mit den Kolleginnen und Kollegen kooperiert und zusammengearbeitet. Ebenso bedanke ich mich bei den Obleuten und den Mitgliedern im Ausschuss, darüber hinaus dem wissenschaftlichen Mitarbeiter, Herrn Tilmann Gauß, und der Geschäftsstelle des Untersuchungsausschusses sowie allen anderen, die an der Arbeit dieses Sondergremiums beteiligt waren und dieses unterstützt haben. Wir sind damit am Ende dieses Tagesordnungspunkts angelangt. Insoweit nach mehrjähriger intensiver Arbeit noch mal allen herzlichen Dank für diese umfassende Beteiligung und diesen Einsatz. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Somit können wir übergehen zu Punkt 6 der heutigen Tagesordnung, den ich hiermit aufrufe: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/9934, 17/9935, 17/9936, 17/9937, 17/9938, 17/9939 Zu einer Petition aus der Drucksache 17/9934 wurde von der Fraktion der AfD namentliche Abstimmung beantragt. – Ich sehe, Sie halten diesen Antrag aufrecht. Sie haben auch die nötigen fünf Stimmen dazu. Weiter hat die Fraktion der AfD zu acht Petitionen aus den Drucksachen 17/9935, 17/9937 und 17/9939 getrennte Abstimmungen beantragt. Wir beginnen mit der Drucksache 17/9934 und hier zuerst mit der namentlichen Abstimmung zur Petition mit der laufenden Nummer 5, der Petition 17/4221, betreffend Schließung der Notfallpraxis Wolfach. – Fünf Abgeordnete haben bereits ihre Hand erhoben für die Unterstützung des Antrags auf namentliche Abstimmung. Ich will nur noch darauf hinweisen: Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses lautet: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Damit treten wir in die Abstimmung ein. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Herr Präsident, wie lautet denn die Frage oder der Antrag der AfD?) – Wir stimmen über die Beschlussempfehlung ab. Der Antrag der AfD ist gegensätzlich. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Also, wenn wir mit Ja stimmen, ist der Beschlussempfehlung zuge- stimmt! – Gegenruf: Genau!) – Ja. Also, ich weise noch einmal darauf hin: Der Petitionsausschuss schlägt vor: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, möge die Stimmkarte mit dem Votum „Ja“ verwenden. Wer dagegen stimmt, wählt die Stimmkarte mit dem Votum „Nein“. Bei Stimmenthaltung verwenden Sie bitte die „Enthaltung“-Stimmkarte. (Abgabe der Stimmkarten) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich frage: Ist noch jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Dann schließe ich die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Abstimmungsergebnis werden wir, wie üblich, später bekannt geben. Ich rufe jetzt die verbleibenden Beschlussempfehlungen zu den Nummern 1 bis 4 und 6 bis 20 der Drucksache 17/9934 auf und stelle gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Es ist so beschlossen. Bei der Drucksache 17/9935 hat die Fraktion der AfD beantragt, die Beschlussempfehlung zur laufenden Nummer 16, also zur Petition 17/4034, getrennt zur Abstimmung zu stelde – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 len. Ich lasse daher zunächst über die Beschlussempfehlung zur Petition 17/4034, die eine Steuersache betrifft, abstimmen. Die Beschlussempfehlung lautet wie folgt: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zur Petition 17/4034 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung ist mehrheitlich zugestimmt. Nun rufe ich die verbleibenden Beschlussempfehlungen zu den Nummern 1 bis 15 sowie 17 bis 19 der Drucksache 17/9935 auf und stelle gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Es ist so beschlossen. Jetzt fahren wir fort mit den Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/9936. Ich stelle gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung auch hier die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Es ist so beschlossen. Die Fraktion der AfD hat beantragt, die Beschlussempfehlungen zu den laufenden Nummern 4 bis 8 und 16 der Drucksache 17/9937, also zu den Petitionen 17/3657, 17/3672, 17/3719, 17/3721, 17/3764 und 17/3661, getrennt zur Abstimmung zu stellen. Ich lasse zunächst gemeinsam über die Beschlussempfehlungen zu den Petitionen 17/3657, 17/3672, 17/3719, 17/3721 und 17/3764, die die Weideverpflichtung betreffen, abstimmen. Die Beschlussempfehlungen lauten wie folgt: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer diesen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Beschlussempfehlungen ist mehrheitlich zugestimmt. Ich lasse nun über die Beschlussempfehlung zur Petition 17/3661, die die Grundsteuer betrifft, abstimmen. Diese lautet: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zur Petition 17/3661 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung ist mehrheitlich zugestimmt. Nun rufe ich die verbleibenden Beschlussempfehlungen zu den Nummern 1 bis 3 und 9 bis 15 sowie 17 bis 19 der Drucksache 17/9937 auf und stelle gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Es ist so beschlossen. Wir fahren fort mit den Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/9938. Ich stelle auch hier gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. Wir kommen nun zur Drucksache 17/9939. Die Fraktion der AfD hat beantragt, die Beschlussempfehlung zur laufenden Nummer 9, also zur Petition 17/3879, getrennt zur Abstimmung zu stellen. Diese Petition betrifft den Bodenrichtwert und Hebesätze. Ich lasse über die Beschlussempfehlung hierzu abstimmen, die wie folgt lautet: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zur Petition 17/3879 zustimmt, den bitte ich (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung ist mehrheitlich zugestimmt. Nun rufe ich die verbleibenden Beschlussempfehlungen zu den Nummern 1 bis 8 der Drucksache 17/9939 auf und stelle gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Es ist so beschlossen. (Zuruf) – Dieser Tagesordnungspunkt ist noch nicht erledigt. Es läuft noch die Auszählung. Wenn mir das Auszählungsergebnis vorliegt, werde ich es bekannt geben. Bis dahin ist der Punkt noch nicht abgeschlossen. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe jetzt Punkt 7 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung des fachärztlichen Nachwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg (Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz – GDFG) – Drucksache 17/9955 Ich erteile zur Begründung Herrn Gesundheits- und Sozialminister Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Einführung einer zeitlich befristeten sogenannten ÖGD-Vorabquote – ÖGD steht für „öffentlicher Gesundheitsdienst“; ich werde die Abkürzung jetzt öfter benutzen – leisten wir einen außergewöhnlich wichtigen Beitrag zur Stärkung unseres ärztlichen Nachwuchses im öffentlichen Gesundheitsdienst und setzen zugleich die Handlungsempfehlung der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ um, die uns explizit zur Einführung einer ÖGD-Quote bei den Studienplätzen aufgefordert hat. Ich möchte mich an dieser Stelle wirklich ganz herzlich bei Ihnen für die wertvolle Empfehlung aus der Enquetekommission bedanken. Das war sehr fundiert und hat uns auch bei den Verhandlungen auf bundespolitischer Ebene enorm geholfen. Seit der Pandemie wissen wir, wie wichtig der öffentliche Gesundheitsdienst ist, und er hat eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der Pandemie gespielt. Seither haben wir ihn ja deutlich aufgebaut. Ich werde noch ein paar Punkte sagen. Im Ganzen gilt – wir haben hier ja mehrere Punkte besprochen; sehen Sie beispielsweise nur, dass wir gemeinsam mit dem Kultusministerium die Einschulungsuntersuchungen auf eine neue Ebene heben konnten –: Der öffentliche Gesundheitsdienst ist außergewöhnlich wichtig für Prävention, für Gesundheitsförderung und auch für Gesundheitskompetenz. Wir haben in Baden-Württemberg mit den Mitteln aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst wirklich Enormes geleistet. Dadurch konnten wir zusätzlich 700 Stellen als Vollzeitäquivalente aufbauen. Wir haben die Digitalisierung durch die einheitliche Fachanwendungslandschaft „ÖGDigie – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 tal“ vorangetrieben, und wir sind Vorreiter bei der Einführung des Praktischen Jahres im öffentlichen Gesundheitsdienst für Medizinstudierende. (Abg. Anton Baron AfD: Studenten! – Gegenruf des

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Dr. Michael Preusch CDU

Und Studentinnen!) Für einen zukunftsfähigen öffentlichen Gesundheitsdienst ist es natürlich wichtig, wie überall sonst auch, dass wir ausreichend gut qualifizierte Fachkräfte haben – jetzt, aber natürlich auch in der Zukunft. Ja, die Prognosen für die nächsten zehn bis 15 Jahre lauten, dass auch hier das qualifizierte Personal weniger wird. Wir sind eine älter werdende Gesellschaft, wir haben altersbedingte Abgänge von Fachärztinnen und Fachärzten. Deswegen ist der heutige Entwurf zum Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz ein erster Schritt, weil wir damit eine Vorabquote für den ÖGD auf Medizinstudierendenplätzen einführen wollen. Wir können uns dabei – da waren wir alle gemeinsam ja sehr erfolgreich – an unserer erfolgreichen Landarztquote orientieren, die eine extrem gute und positive Nachfrage zeigt und die wir ja auch wirklich gut bewerben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Gezielte Maßnahmen zur Steuerung der ärztlichen und fachärztlichen Versorgung sind wirksam. Wir spüren das, und es werden Effekte, die wir wollen, erzielt. Mit der Umsetzung dieses Gesetzentwurfs sollen ab dem Wintersemester 2026/2027 für fünf Jahrgänge jeweils zehn Studienplätze zur Verfügung gestellt werden, die wir im Wege der Vorabquote einführen werden. Dabei verpflichten sich die Studierenden (Abg. Anton Baron AfD: Studenten!) durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, und nach dem Studium gibt es die Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen. Dieser kann dann absolviert werden, und dann gibt es die Verpflichtung, zehn Jahre hauptberuflich im öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg tätig zu werden. Zudem ist es auf Antrag natürlich möglich – das befürworten wir –, neben der Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen auch andere Weiterbildungen abzulegen. Denken Sie beispielsweise an die Fachrichtungen Kinder- und Jugendmedizin, Hygiene und Umweltmedizin, aber auch Psychiatrie und Psychotherapie. All das sind Disziplinen, die eine hohe bevölkerungsmedizinische Bedeutung haben. Ab Bestehen des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung erhalten die angehenden Mediziner ein monatliches Stipendium in Höhe von 600 €. Dies ist ein zusätzlicher Anreiz. Und wir können – dafür bedanke ich mich bei Ihnen, den Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen sowie den haushaltspolitischen und finanzpolitischen Sprechern, und dem Finanzministerium – 16 Millionen € für die Einrichtung der Studienplätze, für die Stipendien sowie für die Bewerbungs- und Auswahlverfahren, die vom Regierungspräsidium (Minister Manfred Lucha) Stuttgart durchgeführt werden sollen, das ja schon heute sehr erfolgreich mit meinem Haus zusammenarbeitet und das die zuständige Stelle analog zur Landarztquote werden soll, bereitstellen. – Ich darf mich an dieser Stelle an das Regierungspräsidium Stuttgart wenden und mich ganz herzlich für die Übernahme dieser Aufgabe bedanken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung des Gesundheitssystems, aber auch zur Stärkung der Resilienz, und auch ein Beitrag dazu, Menschen selbst stark zu machen. Der öffentliche Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg ist zukunftssicher. Wir gestalten ihn krisenresilient und leistungsfähig. Davon kann ich mir jährlich auf mehreren Fachkräfte- und Leitungstagungen selbst ein Bild machen. Und im bundesweiten Vergleich sind wir mit großem Abstand auch diejenigen, die die Mittel aus dem Pakt für den ÖGD am zielgerichtetsten und am genauesten einsetzen. Dafür bedanke ich mich auch noch mal bei Ihnen, bei den Koalitionsfraktionen. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, bevor wir in die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 7 eintreten, kommen wir noch einmal kurz zurück zu Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/9934, 17/9935, 17/9936, 17/9937, 17/9938, 17/9939 Ich gebe Ihnen jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses zu der Petition mit der laufenden Nummer 5 – Petition 17/4221 – der Drucksache 17/9934 bekannt: An der Abstimmung haben sich 134 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 87 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 30 Abgeordnete gestimmt; enthalten haben sich 17 Abgeordnete. Der Beschlussempfehlung ist damit zugestimmt. * Mit J a haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Dr. Susanne Aschhoff, Dr. Andre Baumann, Hans-Peter Behrens, Martina Braun, Nese Erikli, Daniela Evers, Saskia Frank, Silke Gericke, Petra Häffner, Martina Häusler, Sarah Hagmann, Thomas Hentschel, Oliver Hildenbrand, Christoph Höh, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Hermann Katzenstein, Catherine Kern, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Petra Krebs, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Petra Olschowski, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Clara Resch, Dr. Markus Rösler, Barbara Saebel, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Rüdiger Tonojan, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Thekla Walker, Elke Zimmer. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Ayla Cataltepe, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Dr. Reinhard Löffler, Cornelia von Loga, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Dr. Wolfgang Reinhart, Volker Schebesta, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Willi Stächele, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Tobias Vogt, Guido Wolf. Mit N e i n haben gestimmt: FDP/DVP: Dennis Birnstock, Alena Fink-Trauschel, Rudi Fischer, Julia Goll, Friedrich Haag, Silvia Hapke-Lenz, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Klaus Hoher, Dr. Christian Jung, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Nico Weinmann. AfD: Dr. Rainer Balzer, Alfred Bamberger, Anton Baron, Bernhard Eisenhut, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Dennis Klecker, Rüdiger Klos, Emil Sänze, Sandro Scheer, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. Der Stimme e n t h a l t e n haben sich: SPD: Sascha Binder, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Simone Kirschbaum, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Florian Wahl, Jonas Weber, Dr. Boris Weirauch. * Punkt 6 der Tagesordnung ist damit vollends erledigt. Wir kommen damit zurück zum bereits begonnenen Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung des fachärztlichen Nachwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg (Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz – GDFG) – Drucksache 17/9955 Nach der Begründung des Gesetzentwurfs durch Herrn Minister Lucha kommen wir nun zur Aussprache. Hierfür hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich jetzt der Kollegin Petra Krebs – ich sehe, sie ist schon startbereit – (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Petra Krebs GRÜNE: Heute geht es besser als gestern!) das Wort.

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Petra Krebs GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister hat jetzt schon viel gesagt, aber ich möchte es noch einmal von einer anderen Seite, aus parlamentarischer Sicht, beleuchten. Allerdings gibt es den Ausführungen gar nicht viel hinzuzufügen, weil ich schon der Meinung bin, dass dieses hier vorliegende Gesetz einen ganz wichtigen Schritt in Richtung Gesundheitsvorsorge in Baden-Württemberg markiert. (Petra Krebs) Mit der Einführung einer ÖGD-Vorabquote stärken wir den öffentlichen Gesundheitsdienst nachhaltig, machen ihn planbar und zukunftsfest. Heute haben wir schon über den Bericht des Untersuchungsausschusses debattiert. Allerdings hatten wir in dieser Legislaturperiode nicht nur einen Untersuchungsausschuss, sondern auch eine Enquetekommission; das wurde ja bereits erwähnt. Viele der Mitglieder der Enquetekommission sitzen ja auch hier. Ein ganz großer Schwerpunkt der Enquetekommission lag darauf, dass wir für eine krisenfeste Gesellschaft eine gesunde Gesellschaft brauchen. Wir haben uns darauf geeinigt – das war auch wirklich allen klar –, dass das Thema „Public Health“, also öffentliche Gesundheit, ein maßgeblicher, wichtiger Punkt dafür ist, dass eine Gesellschaft krisenfest ist. Der uns jetzt vorliegende Gesetzentwurf zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes bringt uns dafür ganz klar in die richtige Richtung. Der öffentliche Gesundheitsdienst muss natürlich weiter gestärkt werden und noch konsequenter auf Prävention angelegt sein. Gesundheitsförderung, aber auch gesundheitliche Chancengleichheit werden wichtiger werden. In der Enquetekommission haben wir auch sehr viel über das Thema HiAP – „Health in All Policies“ – gesprochen. Dafür ist der ÖGD zuständig, und ich denke, in diesem Bereich kommen wir jetzt wirklich voran; denn genau hier setzt dieser Gesetzentwurf an. Gesundheit entsteht nicht allein durch Behandlungen. Gesundheit entsteht dort, wo Krankheiten erst gar nicht entstehen. Erst gestern konnte und durfte ich hier stehen und ebenfalls zu einem Präventionsgesetz sprechen, nämlich zum Gesetzentwurf für das Landesnichtraucherschutzgesetz. Mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf sind wir ebenfalls im Bereich der Prävention unterwegs, und ich freue mich sehr, dass wir so viel in diesem Bereich machen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Da steht aber nichts von Prä- vention drin!) – Hier steht sehr wohl etwas von Prävention drin, geschätzter Herr Kollege Haußmann; denn der öffentliche Gesundheitsdienst ist hier die maßgebliche, treibende Kraft. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Gestern stand im Gesetz nichts von Prävention drin!) – Ich habe Ihnen ja gestern ausführlich erklärt, wie ich das Nichtraucherschutzgesetz präventiv ansetzen werde. Egal, ob Infektionsschutz, Umweltmedizin oder kinder- und jugendmedizinische Prävention – all diese Aufgaben brauchen qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte, und die gibt es im ÖGD. Mit der Vorabquote, die wir jetzt einführen, erfüllen wir diese Facharztquote und bieten endlich auch eine Verlässlichkeit für diesen sehr wichtigen Bereich. Die Zahlen wurden jetzt schon genannt, aber ich wiederhole sie gern: Wir bringen in fünf Jahren 50 zusätzliche Ärztinnen und Ärzte in den öffentlichen Gesundheitsdienst. Das bringt Planungssicherheit für die Gesundheitsämter im ganzen Land. e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Ganz viele von uns kennen den öffentlichen Gesundheitsdienst gar nicht wirklich und wissen gar nicht, was er macht. Wir verbinden mit ihm eigentlich sehr oft nur die ESU, die Einschulungsuntersuchung. Aber dort verbirgt sich sehr viel mehr, nämlich auch Bevölkerungsschutz und Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Ich bin sehr froh darüber, dass die Vorabquote jetzt eingeführt werden soll. Sie ist aber natürlich kein Einzelinstrument, sondern Teil eines starken Gesamtpakets. Auch das haben Sie genannt, Herr Minister. Vielen Dank. Der öffentliche Gesundheitsdienst wirkt. Mit über 700 neuen Stellen im ÖGD, verteilt über alle Gesundheitsämter, gibt es sehr viele multiprofessionelle Teams, die dafür zuständig sind, für unser aller Gesundheit zu sorgen und Menschen zu bilden; denn es geht ja auch um Gesundheitsbildung. Mit dem Projekt „Digitale Zusammenarbeit im ÖGD“ verbessern wir die Strukturen und die Abläufe. Und mit der landesweiten Einführung des Praktischen Jahres, PJ, im ÖGD – auch das hat der Minister bereits genannt – machen wir diesen Arztberuf und diese Ausbildung auch attraktiver. Mit dieser Vorabquote setzen wir jetzt noch einmal gezielt etwas obendrauf. Wir investieren ganz bewusst nicht erst in die Reparatur von Krankheiten, sondern wir investieren in die Verhinderung von Krankheiten, in die Bevölkerungsgesundheit, in Prävention und in die Krisenfestigkeit unserer Gesellschaft. Das war der klare Auftrag aus der Enquetekommission, den wir ernst nehmen. So geht vorausschauende Gesundheitspolitik. Das ist nachhaltige Daseinsvorsorge, und das ist grüne Politik im besten Sinn. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf – auch wenn wir hierüber erst nach der zweiten Lesung abstimmen – und wünsche Ihnen: Bleiben Sie gesund, auch über Weihnachten. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren in der Aussprache fort. Ich darf für die CDU-Fraktion jetzt dem Kollegen Dr. Michael Preusch das Wort erteilen. Er ist schon auf dem Weg zum Redepult. Bitte sehr.

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Dr. Michael Preusch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt, denke ich, wenige Bereiche in der Gesundheitspolitik, in denen der Satz: „Man merkt erst, was fehlt, wenn es weg ist“ so treffend ist wie im öffentlichen Gesundheitsdienst. Gerade im Rahmen der Pandemie hat er in besonderem Maß auch das Bewusstsein der Öffentlichkeit erreicht. Seine Aufgaben sind vielfältig und unverzichtbarer Teil unserer Krisenresilienz. Das haben wir nicht zuletzt auch in der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ festgestellt; das haben der Minister und die Kollegin Krebs auch erwähnt. Vor diesem Hintergrund war es richtig und wichtig, dass der Bund und die Länder bereits im Jahr 2020 den Pakt für den ÖGD ins Leben gerufen haben. Die vielen Details wurden bereits dargestellt. (Dr. Michael Preusch) Ich freue mich außerordentlich, dass die Landesregierung die von der CDU-Fraktion entwickelte Idee der Landarztquote einer zusätzlichen Nutzung zuführt. Auch wenn derartige Quotenregelungen nicht überall positiv gesehen werden – ich nehme dabei Bezug auf eine Diskussion in der Vertreterversammlung der Landesärztekammer vom November –, zeigt die Nachfrage nach den Landarztquotenstudienplätzen für mich doch deutlich, dass es weitere Potenziale gibt. Gleichzeitig ist uns aber natürlich auch bewusst, dass Quotenregelungen allein unsere Nachwuchsprobleme nicht lösen können. Wir, die CDU-Fraktion, haben uns deshalb mit dem Landkreistag und der Ärztekammer ins Benehmen gesetzt und zusätzlich ein Stipendienmodell erarbeitet, welches nicht auf die Beginner im Studium abzielt, sondern die Studentinnen und Studenten im fortgeschrittenen Studienabschnitt aufgreift; vielleicht nimmt der Kollege Haußmann darauf noch Bezug. Leider wurde dieser fachliche Konsens bisher im Ministerium nicht umgesetzt. Er bietet aber Chancen, in Zukunft noch umgesetzt zu werden. Ich darf Ihnen auch berichten, dass ich in meiner Funktion als Kreisrat das Stipendium Humanmedizin im Landkreis Heilbronn initiiert habe, welches den öffentlichen Gesundheitsdienst auch als Option mit einbindet. Manches muss man halt einfach auch mal machen und angehen. Dem ÖGD haben wir, die CDU Baden-Württemberg, uns auch in unserem Regierungsprogramm gewidmet. – Herr Präsident, Sie erlauben, dass ich kurz zitiere: Durch konsequente Digitalisierung von Verwaltung und Prozessen sowie enge Verzahnung mit Hausärzten, Kliniken und sozialen Einrichtungen schaffen wir ein agiles, leistungsfähiges, flächendeckendes Gesundheitsnetz, das Innovation, Vorsorge und Sicherheit verbindet – heute und für kommende Generationen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass das Thema ÖGD mit all seinen Chancen und Möglichkeiten, wenn man sie denn ergreift, bei uns, der CDU-Fraktion, fachlich und politisch in besten Händen ist. Ganz in diesem Sinn begrüßen und unterstützen wir den vorliegenden Gesetzentwurf und freuen uns, wenn diesem in diesem Haus auch eine große Mehrheit beschert wird. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Florian Wahl.

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Florian Wahl SPD

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben sicherlich noch in Erinnerung, was sich zu Beginn dieser Legislaturperiode abgespielt hat: Wir saßen hier mit Maske, hatten vorher einen Coronatest abgeliefert, manche von uns saßen oben auf der Tribüne, Besucher gab es keine. Wir haben fraktionsübergreifend im Parlament sehr viel überlegt, wie wir vulnerable Menschen besser schützen können. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Das war eine dunkle Zeit. Aber eines ist uns in dieser Zeit auch noch einmal deutlich geworden – ich hoffe, das hat dann auch der Allerallerletzte gemerkt –, nämlich was der Wert unseres öffentlichen Gesundheitsdienstes ist. Wir brauchen für unsere Gesundheit nicht nur Ärztinnen und Ärzte sowie andere Berufsgruppen, die unsere persönlichen Krankheiten lindern, sondern wir brauchen auch Menschen, die die öffentliche Gesundheit im Blick haben, die Maßnahmen zur Prävention auf den Weg bringen, die unser Trinkwasser überwachen, die Hygienemaßnahmen kontrollieren, die Ausbrüche infektiöser Krankheiten eindämmen oder Schulkinder untersuchen. In der Pandemie war der öffentliche Gesundheitsdienst am Rande seiner Leistungsfähigkeit. Weil die Pandemiebekämpfung im Vordergrund stand, musste die Durchführung vieler anderer Aufgaben verschoben oder sogar gestrichen werden. Daraus haben wir alle Konsequenzen gezogen – in der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und hier in Baden-Württemberg auch in den Empfehlungen der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“. Damit der öffentliche Gesundheitsdienst seinem neu gefassten Auftrag nachkommen kann, brauchen wir mehr Personal und vor allem Ärztinnen und Ärzte. Deshalb wurden die etwa 400 Stellen im höheren Dienst, die dem Land zuzuordnen sind, aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst um mehr als 250 Stellen aufgestockt – vorläufig aus den Mitteln des Bundes, aber in Zukunft auch aus Mitteln aus dem Landeshaushalt. Ein Problem ist natürlich noch immer, dass mehr als jede zehnte dieser über 600 Stellen derzeit unbesetzt ist. Das heißt, wir merken, es mangelt an Ärztinnen und Ärzten. Deshalb unterstützen wir diesen Gesetzentwurf. Die mit diesem Gesetzentwurf in Verbindung stehenden zusätzlichen Medizinstudienplätze begrüßen wir außerordentlich, und wir unterstützen auch die vertragliche Verpflichtung der Studierenden zu ihrem späteren Einsatz im öffentlichen Gesundheitsdienst sowie das für sie vorgesehene Stipendium. Wie lange wir diese Medizinstudienplätze auch in Zukunft brauchen werden, müssen wir sehen. Aber momentan brauchen wir sie. Natürlich sehen wir auch die Schwierigkeiten, dass das, was wir jetzt auf den Weg bringen, wahrscheinlich im Hinblick auf die Leitungsfunktion des ÖGD, die wir uns erhoffen, erst in zwölf Jahren überhaupt greifen wird. Deswegen dürfen wir nicht nur auf diese Maßnahme schielen, sondern wir müssen auch sehen – wie auch im Pakt vereinbart –, dass wir die Attraktivität des ÖGD steigern. Da ist seit der Pandemie einiges passiert – ich spreche hier z. B. das Thema Digitalisierung an –, aber wir sind noch immer nicht da, wo wir gemeinsam hinmüssen. Das ist ein Weg. Aber wir müssen auch noch an einer anderen Stelle weiterkommen. Das ist die Frage der Vergütung von Ärztinnen und Ärzten im höheren Dienst des Landes. Der TV-L weist im Vergleich zu den anderen Tarifverträgen für inhaltlich ähnliche ärztliche Tätigkeiten wie z. B. in den Jobcentern der Agenturen für Arbeit, bei den Sozialversicherungen oder im Medizi- (Florian Wahl) nischen Dienst der Krankenkassen mit Abstand das niedrigste Entgelt aus. Das darf so nicht bleiben. Geld ist nicht alles, aber mehrere Tausend Euro weniger für eine Beschäftigung im Landesdienst als z. B. im Dienst der Rentenversicherung, das zeugt nicht von Attraktivität. Werte Kolleginnen und Kollegen, an das Thema müssen wir ran. Schließlich müssen wir auch darangehen, dass der ÖGD noch mehr als Personalverstärkung eine Neuausrichtung erfährt. Wir müssen ihn als Anlaufstelle für verstärkte Prävention weiterentwickeln und dabei auch seinen Dienstleistungscharakter stärken. Herzlichen Dank, dass diese erste Maßnahme hier so einvernehmlich und gemeinsam möglich ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Jochen Haußmann. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Guter Mann!)

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Jochen Haußmann FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Abgeordneten werden immer im November von Schulen eingeladen, beim internationalen Vorlesetag mitzuwirken. Ich war im November in der Reinhold-Maier-Schule in Schorndorf, einer Grundschule, die den stolzen Namen unseres ersten Ministerpräsidenten trägt, und habe die Geschichte vom kleinen Drachen Kokosnuss an seinem ersten Schultag vorgelesen. In der Drachenschule wurde nicht berichtet, wie es sich mit Einschulungsuntersuchungen verhält. Aber an dem Tag, an dem ich aus dem Buch vorgelesen habe, war eine Zahnärztin vom ÖGD in der Grundschule und hat die zahnärztliche Untersuchung vorgenommen. Das ist nur ein Beispiel dafür, wie wichtig der öffentliche Gesundheitsdienst ist. Deswegen ist es richtig, dass wir den öffentlichen Gesundheitsdienst stärken. Im Grunde genommen haben wir auch schon vor der Pandemie gewusst, wie wichtig das ist. Der ÖGD-Pakt des Bundes mit 5 Milliarden € war ein richtiger und wichtiger Schritt. Baden-Württemberg hat dieses Geld auch gern angenommen. Jetzt gehen Sie aber mit der Definition einer weiteren Quote in eine Landarztquote 2 hinein. Sie nehmen 16,4 Millionen € vom Geld des Bundes und hoffen, dass der Bund das mitmacht, dass man nicht das Geld wieder zurückführen und den Mittelbedarf anders decken muss, was aber ein anderes Thema ist. Sie nehmen 16,4 Millionen € für eine Quote. Dabei hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion schon bei der Landarztquote, die Sie vor einigen Jahren eingeführt haben, Bedenken geäußert. Diese Bedenken sind nicht zerstreut; im Gegenteil. Für diese weitere Quote werden die Bedenken unsererseits noch deutlich größer. Denn das ist im Grunde ein Schritt in planwirtschaftliche Strukturen. Wir haben auch Herausforderungen bei Kinder- und Jugendärzten sowie bei anderen Fachärzten. Warum sagen Sie dann nicht: „Wir haben so und so viele Medizinstudierende, wir legen einfach von vornherein fest, wer in welchen Bereich e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 geht“? Es wird langsam schwierig, zu erklären, wo Sie Quoten machen und wo Sie keine Quoten machen. Deshalb halten wir dies nicht für den richtigen Weg für die Findung von beruflichem Nachwuchs in Baden-Württemberg. (Beifall bei der FDP/DVP) Es dauert – Kollege Wahl hat das ja gesagt – mindestens zwölf bis 15 Jahre, bis klar ist, in welche Richtung man geht. Sie verlangen von Studierenden, (Abg. Anton Baron AfD: Studenten!) sich schon zu Beginn des Studiums festzulegen. Sie drohen mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 250 000 €, wenn dann doch eine andere Lebensentscheidung folgt, es sei denn, es gibt familiäre, gesundheitliche oder soziale Gründe, die aber sehr schwer zu definieren sind. Wir haben jetzt ja noch nicht die Erfahrung aus der Landarztquote. Deswegen schlagen wir auch in diesem Bereich einen anderen Weg vor. Wir sagen: Es macht viel mehr Sinn, auf Studierende zuzugehen, die ihr Studium in Kürze abschließen, (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) die schon wissen, in welche Richtung sie gehen. Mit den 16,4 Millionen € könnten wir wahrscheinlich wesentlich mehr erreichen, indem wir entsprechende Programme auflegten und nicht eine weitere Quote machten, nach der Sie dann – Sie, Herr Minister, dann nicht mehr, weil Sie bei der Landtagswahl nicht mehr antreten – noch mehr Quoten machen. Ich denke, es wäre wesentlich sinnvoller, wenn Sie anders vorgehen würden. Viel besser wäre es – da müssen wir nur mal mit den Universitäten, mit den Personalrätinnen und Personalräten, mit dem Marburger Bund oder mit anderen sprechen –, wenn wir es attraktiver machen, im Landesdienst zu arbeiten. In diesem Zusammenhang wären die Informationen wichtig, wie die Situation an den Unikliniken aussieht. Mein Kollege Dennis Birnstock hat vor einiger Zeit einen Antrag zum Thema Arbeitszeiterfassung gestellt. Es ist ernüchternd, was die Wissenschaftsministerin da antwortet. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja!) Wenn Sie, Herr Minister, sehen, wie die Problematik nicht nur im Praktischen Jahr, sondern im Bereich der Weiterbildungen ist: Wir hätten, denke ich, viel mehr Chancen und Erfolge, wenn wir es mit den 16,4 Millionen € den jungen und angehenden Medizinerinnen und Medizinern leichter machten, in den Beruf zu gehen, und den Beruf wieder attraktiv machten. Deswegen ist unsere Anregung: Lassen Sie uns statt einer Quote einerseits auf ältere Studierende zugehen und andererseits den Bereich Weiterbildung attraktiver machen. So gelingt es uns, wieder fachärztlichen Nachwuchs für den wichtigen Bereich des ÖGD zu finden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Frau Abg. Carola Wolle.

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Carola Wolle AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Vorabquote im Medizinstudium geschaffen werden. Sie kennen unsere Einstellung zu Quoten, und das wird niemanden von Ihnen überraschen. Quoten sollen tatsächliche Ungerechtigkeiten beseitigen, fast immer aber werden Diskriminierungen geschaffen. Anders das heutige Thema. Die Vorabquote für angehende Fachärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sehen wir grundsätzlich positiv. Aber es bleiben trotzdem noch sehr viele Fragen offen. Für die Summe von 16 Millionen € sollen innerhalb von fünf Jahren 50 Ärzte auf den Beruf des Arztes im öffentlichen Gesundheitsdienst vorbereitet werden. Von heute an gerechnet können diese frühestens in elf bis zwölf Jahren ihre Tätigkeit aufnehmen. Das ist eine ganz schön lange Zeit. Dazu meine Fragen: Sind in den genannten 16 Millionen € auch die Kosten für die 60-monatige Weiterbildung enthalten? Ist die Zahl von 50 Ärzten im Fachbereich ÖGD auch bedarfsgerecht, wenn die üblichen Studienabbrecherquoten von 5 % bis 11 % berücksichtigt werden? Nach Angaben der Landesregierung sind aktuell 541 Ärzte in den landesweit 38 Gesundheitsämtern beschäftigt. Davon haben nur 73 Ärzte die Fachkraftanerkennung ÖGD. Das ist dramatisch wenig. Was sagt es über die gegenwärtige Qualität des öffentlichen Gesundheitsdienstes aus, wenn lediglich 13 % der dort angestellten Ärzte über die fachärztliche Anerkennung des ÖGD verfügen? Sind hier nicht dringend auch kurzfristige Schritte zu unternehmen, meine Damen und Herren? Um einem möglichen Missbrauch der hier genannten Vorabquote zu begegnen, enthält der Gesetzentwurf Sanktionen. Deshalb muss auch hier gefragt werden: Wie glaubwürdig ist die Androhung einer Vertragsstrafe, wenn zwischen dem Beitritt zu einer Verpflichtung und dem möglichen Eintritt einer Strafe mindestens zwölf Jahre vergehen? Das Thema Nachwuchssicherung der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst wird dieses Hohe Haus noch lange beschäftigen. Was langfristig versäumt wurde, das lässt sich auch nur langfristig wieder beheben. Deshalb im Sinne der Vorbeugung ein wichtiger Hinweis meiner Fraktion: Aktuell werden Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin an den Kliniken händeringend gesucht. Sie wissen das, Herr Dr. Preusch. Dazu nur ein Stichwort: katastrophales Antibiotikamanagement in unseren Krankenhäusern. Der Gesetzentwurf erwähnt diese Mangelqualifikation nur mit einem Nebensatz in § 2. Deshalb meine Bitte an Sie, Herr Minister Lucha: Nehmen Sie auch dieses Thema auf Ihre To-do-Liste, und übergeben Sie diese Ihrem Nachfolger mit hoher Priorität. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. – Sie widersprechen nicht. Damit ist es so beschlossen und Tagesordnungspunkt 7 für heute erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes und des Landeskrankenhausgesetzes sowie zum Erlass eines Gesetzes für Ausgleichsbeträge in der Altenpflege – Drucksache 17/9957 Ich erteile auch hier das Wort zur Begründung Herrn Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute ebenfalls wieder ein Omnibusgesetz vor – ein solches haben wir gestern schon zu anderen Themen gehabt –, nämlich das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes und des Landeskrankenhausgesetzes sowie zum Erlass eines Gesetzes für Ausgleichsbeträge in der Altenpflege. Das Land übernimmt damit seine finanzielle Verantwortung gegenüber den Kommunen; wir gleichen damit den Kommunen jetzt endgültig die entstandenen Mehrkosten für Leistungen aus, die mit der Bundesreform des Unterhaltsvorschussgesetzes verbunden sind. Das war eine wenn vielleicht nicht harte, so doch sehr intensive Auseinandersetzung mit den kommunalen Landesverbänden; der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis dieser Diskussion. Die kommunalen Landesverbände tragen diesen Entwurf mit. Um die kommunalen Mehrbelastungen auszugleichen, reduzieren wir die Beteiligung der Kommunen an den Ausgaben von bisher 30 % auf 27 %; dieser finanzielle Ausgleich wird rückwirkend zum 1. Juli 2017 umgesetzt. Damit bekommen unsere Kommunen im kommenden Haushaltsjahr eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 55,6 Millionen € und dann jährlich 8,7 Millionen €. Das Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes beinhaltet Regeln, die uns verpflichten, dass sich die an der Notfallversorgung beteiligten Kliniken zur Nutzung eines digitalen Versorgungsnachweises aufstellen. Eine solche Verpflichtung resultiert bereits aus § 11 Absatz 6 des Rettungsdienstgesetzes, und diese Regelung wird nun auch in das Landeskrankenhausgesetz übernommen und dort verankert. Die Krankenhäuser müssen ihre aktuellen Behandlungskapazitäten im Rahmen des digitalen Versorgungsnachweises erfassen. – Hier sind ja viele, die in beiden zuständigen Ausschüssen tätig sind. – Der Rettungsdienst kann damit freie Kapazitäten in potenziellen Zielkliniken abfragen und Kliniken mit freien Plätzen gezielt ansteuern. Sie wissen, dass wir derzeit auch im Beteiligungsverfahren zum Notfallgesetz der Bundesregierung sind; das war ja ein Gesetz, das noch aus der Ära Lauterbach stammt – ein Gesetz mit nur wenigen Mängeln, und wir waren nicht glücklich, dass wir das nicht hinbekommen hatten. Bundesministerin Warken hat dies nun aufgenommen, und wir sind nun in der Phase der (Minister Manfred Lucha) Beteiligung der Länder. Ich hoffe, dass es bald zu einem Ergebnis kommt. Dieser Punkt ist tatsächlich sehr wichtig. Sie wissen aus den Erfahrungen der Pandemie – Kollege Wahl hat es vorhin angesprochen –: Mit dieser Digitalisierung sind wir, das Land Baden-Württemberg, bestens durch die Pandemie gekommen. Wir konnten Patienten aus anderen Ländern aufnehmen – Kollege Preusch –, Bayern musste verlegen, weil seine Klinikstrukturen nicht darauf ausgelegt waren. Wir haben unsere sechs Räume gehabt. Und das ist jetzt genau die weitere digitale Fortführung. Die Ausbildung in der Pflege hat sich verändert. Wir hatten ursprünglich getrennte Ausbildungen in der Alten-, der Gesundheits- und der Krankenpflege. Mit dem Pflegeberufegesetz vom 1. Januar 2020 wurde dies zum generalistischen Pflegeberuf zusammengeführt; hierdurch hat sich einiges geändert. Als eines von bundesweit drei Ländern hat Baden-Württemberg für die Ausbildung in der Altenpflege bereits Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung ausgebreitet. Der Zweck dieses Umlageverfahrens war, dass sich alle Einrichtungen im Land, die im Sektor Altenpflege beteiligt sind, auch an den Kosten für Vergütungen in der Altenpflegeausbildung beteiligen, sodass nicht nur die ausbildenden Betriebe belastet sind. Insofern ist das ein Solidarbeitrag. Wir hatten bis jetzt ein Umlageverfahren durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales durchgeführt. Es wurde erwogen, dass die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der bisherigen Ausbildung in der Altenpflege für 2022 bis 2024 abgegolten werden. Nach Abschluss aller Ausbildungen geht der Überschuss auf das Treuhandkonto des KVJS. Dieser Überschuss wird dann weiterhin den Fachausbildungen in der Altenpflege zugutekommen. Daher können wir mit dem Ausgleichsbeträgetransfergesetz eine rechtliche Grundlage schaffen zur Übertragung dieser Ausgleichsmasse auf dem Treuhandkonto des KVJS an die Ausbildungsfonds BW GmbH. Diese darf die Mittel nur zugunsten der voll- und teilstationären Einrichtungen der Langzeitpflege sowie der ambulanten Dienste verwenden. Die seitherigen Einzahlungen stammen aus diesem Sektor. Deswegen werden die Mittel auch dafür verwendet. Sie sehen, wir stellen hier eine zweckgebundene sowie gruppennützige Verwendung der Mittel sicher. Auch hier haben wir ordentlich strukturiert und eine gute, auch eine plausibel bürokratisch machbare Lösung gefunden. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir treten in die Aussprache ein. Auch hier hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich jetzt Herrn Abg. Norbert Knopf das Wort.

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Norbert Knopf GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein Artikelgesetz, das drei sehr unterschiedliche Bereiche umfasst. Was auf den ersten Blick wie ein technisches Sammelwerk wirkt, hat in Wahrheit eine klare gemeinsame Linie. Wir übernehmen staatliche Verantwortung. Wir modernisieren Strukturen. Wir sorgen dafür, dass öffentliche Mittel dort wirken, e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 wo sie gebraucht werden. Genau dafür ist dieses Gesetz notwendig. Der erste Teil betrifft den Unterhaltsvorschuss. Die Reform des Bundes aus dem Jahr 2017 hat den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet. Das war richtig. Aber es hat die Kommunen erheblich belastet. Wenn der Staat Aufgaben überträgt, muss er auch für die finanziellen Folgen einstehen. Die Evaluierung im Jahr 2020 hat klar gezeigt, dass der erste Konnexitätsausgleich nicht ausreichte. Die tatsächlichen Belastungen der Kommunen lagen deutlich über den damaligen Schätzungen. Deshalb senken wir nun den kommunalen Ausgabenanteil von 30 % auf 27 %, beginnend ab dem Jahr 2017. Wir schließen damit den Belastungsausgleich endgültig ab. Der zweite Teil des Gesetzes betrifft den digitalen Versorgungsnachweis in der Notfallversorgung. Ein Bereich, in dem Minuten über Leben und Tod entscheiden, darf nicht länger mit Informationslücken arbeiten. Künftig müssen Krankenhäuser ihre aktuellen Kapazitäten digital und tagesaktuell bereitstellen. Rettungsdienste können dann in Echtzeit erkennen, welche Klinik geeignet und verfügbar ist. Das bedeutet weniger Fehlfahrten, kürzere arztfreie Intervalle und eine bessere Versorgung für Patientinnen und Patienten. Das ist moderne Daseinsvorsorge – digital, effizient und praxistauglich. Der dritte Teil regelt einen Überschuss von 13,4 Millionen € aus dem alten Ausgleichsverfahren der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung. Dieser darf nicht einfach brachliegen oder bürokratisch aufgedröselt werden. Eine Rückerstattung an Tausende Einzelpflichtige wäre weder rechtlich geboten noch organisatorisch sinnvoll. Aktuell beträgt der tägliche Beitrag 4,81 € in einer stationären Einrichtung. Davon Teile zurückzuerstatten ist nicht sinnvoll. Deshalb übertragen wir den Überschuss in den neuen Ausbildungsfonds BW. Dort wird er vollständig zweckgebunden eingesetzt und senkt die Belastung der heutigen Pflegeeinrichtungen. Die Mittel fließen also genau dorthin, wo sie hingehören: in die Ausbildung, in die Fachkräftesicherung und damit in die Zukunft unseres Pflegesystems. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz besteht zwar aus drei Bausteinen, doch sie tragen gemeinsam einen Gedanken: Ein verlässlicher Staat sorgt für handlungsfähige Kommunen, für ein modernes Gesundheitswesen und für eine solide Finanzierung der Pflege. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir einigen offene Finanzierungsfragen, wir stärken die Steuerung im Rettungswesen, und wir schaffen Ordnung in der Ausbildungsfinanzierung der Pflege – das ist pragmatisch, notwendig und verantwortungsvoll. Daher bitte ich schon jetzt um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren in der Aussprache fort. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Stefan Teufel. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) (Abg. Stefan Teufel CDU fährt das Redepult herun- ter. – Abg. Stefan Teufel CDU: Eijeijei! – Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Norbert Knopf GRÜNE: Wachsen, Stefan!)

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Stefan Teufel CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir danken der Landesregierung für den Gesetzentwurf, der in weiten Teilen natürlich auch rechtstechnischer Natur ist. Für die CDU-Landtagsfraktion sind dabei drei Dinge wichtig. Erstens: Das Land steht zu seiner Verantwortung für die Kommunalfinanzen. Ich begrüße ausdrücklich, dass insoweit eine einvernehmliche Lösung mit den kommunalen Landesverbänden gefunden worden ist. Zweitens: Mit dem landesweit einheitlichen digitalen Versorgungsnachweis der Krankenhäuser für die Integrierten Leitstellen und den Rettungsdienst machen wir die Notfallversorgung schneller, sicherer und auch koordinierter. Es ist wichtig und überfällig, dieses Instrument nicht nur im Rettungsdienstgesetz, sondern nun auch im Landeskrankenhausgesetz zu verankern. Drittens: Es ist sachgerecht und zielführend, dass der Überschuss, der mit Inkrafttreten der generalistischen Pflegeausbildung aus verfahrenstechnischen Gründen beim KVJS entstanden ist, jetzt übertragen wird. Damit stehen diese Mittel zweckgerecht auch weiterhin für die Finanzierung der so dringend notwendigen Pflegeausbildung zur Verfügung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt erteile ich das Wort für die SPD-Fraktion der Kollegin Dr. Dorothea Kliche-Behnke. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD fährt das Re- depult herunter. – Vereinzelt Heiterkeit)

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Noch tiefer. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich unternehme jetzt mal den Versuch, der aus Ihrer Sicht eher rechtstechnischen Fragestellung ein bisschen Politisches abzugewinnen – mal schauen, ob es gelingt. Anfang Dezember hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung vorgelegt – (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) mit sehr interessanten Ergebnissen. Darin wird berichtet, dass in Deutschland Ende 2024 über 855 000 Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezogen haben. Davon entfallen fast 75 000 Kinder auf Baden-Württemberg. Die meisten dieser Kinder leben in Haushalten von Alleinerziehenden. Ihre Armutsrisikoquote – und darüber möchte ich sprechen – ist viermal so hoch wie die von Kindern in Paarhaushalten. Knapp die Hälfte aller Haushalte von Alleinerziehenden mit zwei Kindern ist von Armut bede – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 troffen. Dieser Fakt ist ein Skandal. Ich hätte mir gewünscht, dass vielleicht auch meine Vorredner ein wenig auf diesen Aspekt eingegangen wären; denn darum geht es tatsächlich in diesem Zusammenhang, wenn man mal politisch darauf schaut. Ich sage es mal so: Sie alle hätten sich heute einen Ruck geben können und ein bisschen was gegen diese Armutsgefährdung – auch in Baden-Württemberg – tun können, hätten Sie unserem Antrag auf gebührenfreie Kitaangebote in Baden-Württemberg zugestimmt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Denn es sollte doch unser Auftrag sein, an diesen Punkten anzusetzen. Natürlich ist in der Tat der Unterhaltsvorschuss auch ein wesentlicher Teil für die Armutsbekämpfung. Er trägt den Haushalten mit Alleinerziehenden Rechnung und ermöglicht, dass die Jugendämter angemessenen Unterhalt einfordern können. Das ist eine wesentliche Entlastung für Familien. Es sind häufig die Frauen und die Kinder, die zu ihrem Recht und zu ihren Mitteln kommen. Wir hatten 2017 im Bund die Verbesserung des Unterhaltsvorschusses beschlossen und eingeführt, und wir haben nun in Baden-Württemberg eine Drei-Ebenen-Finanzierung. An dieser Stelle muss ich einmal sagen, Herr Knopf: Ich meine, es war nicht ganz stimmig, was Sie dazu gesagt haben. Das Geld kommt vom Bund. Wie es zwischen Land und Kommunen verteilt wird, das entscheidet tatsächlich das Land. Damit hat der Bund überhaupt nichts zu tun. Aber heute – das sei an dieser Stelle gesagt – beraten wir über eine Korrektur in der Kostenverteilung zwischen den Kommunen und dem Land. Für uns ist das unstrittig, weshalb wir zustimmen werden. Erwähnen möchte ich aber schon, dass die Überprüfung zugunsten der Kommunen – darum handelt es sich ja hier eigentlich – für den Beginn der Legislaturperiode vorgesehen war. Sie kommen damit also reichlich spät um die Ecke. Noch wichtiger aber für Baden-Württemberg ist, dass es bislang erst einen einzigen eigenen Armuts- und Reichtumsbericht gab, nämlich 2015 unter einer sozialdemokratischen Sozialministerin. Ich denke, es wird allerhöchste Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, für einen neuen Armuts- und Reichtumsbericht für Baden-Württemberg. (Beifall bei der SPD) Wenn wir bei „längst überfällig“ sind, muss ich sagen: Das gilt auch für die Verpflichtung der Krankenhäuser zur Nutzung des digitalen Versorgungsnachweises. Da sind uns andere Bundesländer in der Tat meilenweit voraus. Aber natürlich stimmen wir hier zu, genauso wie Artikel 3. In diesem geht es – das haben wir jetzt gehört – um den Umgang mit den Ausgleichsbeträgen für die Altenpflegeausbildung. Was mir dabei aber wichtig ist: Sie sorgen dafür, dass die Kosten für die Ausbildung in den ambulanten Pflegediensten und den Pflegeheimen am Ende den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt werden. Das ist einer von vielen Faktoren, warum wir hier in Baden-Württemberg die höchsten Eigenbeteiligungen in der Pflege haben. Auch darüber könnte man sprechen. Um dieses große Problem hat sich der Gesundheitsmi- (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) nister zehn Jahre lang nicht gekümmert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Unsere Vorschläge, die Ausbildungskosten in der Altenpflege aus Landesmitteln zu bezahlen, haben Sie, Herr Lucha, und auch die Regierungsfraktionen immer wieder in den Haushaltsberatungen abgelehnt. Es bleibt also für die neue Legislaturperiode noch verdammt viel zu tun. Wenn wir schon in diesem Zusammenhang sind, sage ich: Lassen Sie uns dann auch gleich das Schulgeld in den Therapieberufen abschaffen, wie es alle anderen Bundesländer bereits getan haben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort jetzt dem Kollegen Nikolai Reith.

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Nikolai Reith FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Dorothea Kliche-Behnke, zu Recht haben Sie das Schlaglicht auf die Menschen geworfen, für die wir hier im Landtag sind, für die wir Debatten führen und für die wir Beschlüsse fassen. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt natürlich trotzdem ein technokratischer Vorschlag. Nichtsdestotrotz möchte ich später beim dritten Punkt auch etwas auf die Auswirkungen für die Menschen eingehen. Zunächst einmal sind wir uns beim Unterhaltsvorschuss – die drei Regelungsbereiche sind ja genannt worden – und bei der digitalen Notfallversorgung durchaus einig. Das ist sinnvoll und notwendig; das unterstützen wir vollumfänglich. Anders sieht es beim dritten Thema aus, auf das ich näher eingehen möchte. Die Anpassung der kommunalen Beteiligungsquoten beim Unterhaltsvorschuss hat in erster Linie eine Auswirkung auf die Kommunen. Denn dieser Teil entlastet die Kommunen, und das ist sinnvoll und notwendig. Die digitale Erfassung von Behandlungskapazitäten in der Notfallversorgung ist fraglos sinnvoll und, wie gesagt, ein überfälliger Fortschritt. Wir müssen die Potenziale der Digitalisierung im Gesundheitswesen noch viel besser heben, um Patientinnen und Patienten schneller und zielgenauer zu versorgen. Aber der dritte Punkt dieses Gesetzentwurfs, das sogenannte Ausgleichsbeträgetransfergesetz, wirft Fragen auf. Hier geht es um die zweckgebundene Übertragung des beim Kommunalverband für Jugend und Soziales verbliebenen Überschusses von rund 13,4 Millionen € aus der früheren Altenpflegeumlage an die Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH. Dort soll sie zur Senkung des von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zu tragenden Ausbildungsfinanzierungsanteils verwendet werden. Das ist richtig, und auf den ersten Blick klingt das durchaus sinnvoll. Die Mittel sollen gruppennützig für die Finanzierung der Pflegeausbildung verwendet werden. e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Doch wir müssen genauer hinschauen. Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, stehen für eine moderne, zukunftsfähige Pflegepolitik. Wir wollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern, Bürokratie abbauen und die Finanzierung der Pflege diversifizieren, etwa durch eine kapitalgedeckte Komponente, um die Beitragssätze auf Dauer stabil zu halten. (Beifall bei der FDP/DVP) Doch die aktuellen Umlagen und Ausbildungszuschläge belasten Pflegeeinrichtungen und Kostenträger bereits stark. Mich erreichen immer mehr Zuschriften, die die Fragen stellen: Innerhalb eines Jahres ein Mehrbedarf von 80 Millionen € – ist das wirtschaftlich? Wenn das so weitergeht, wo sind wir dann in zehn Jahren? Oder: Was wird damit alles finanziert? Der Finanzierungsbedarf für 2026 liegt jedenfalls bei knapp 772 Millionen € – eine Steigerung um 11,7 %. Die Frage ist für mich: Wie nachhaltig ist es, die Finanzierungsbedarfe immer weiter zu erhöhen, ohne die Wirtschaftlichkeit und die Belastungsgrenzen der Einrichtungen in den Blick zu nehmen? Klar ist: Die Steigerung des Finanzierungsbedarfs ergibt sich zum Teil aus Tarifsteigerungen bei den Ausbildungsvergütungen, aber eben auch durch die Steigerung der auf Landesebene vereinbarten Kostenpauschalen. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt zwar die Übertragung des Überschusses, doch er berührt nicht die grundsätzliche Frage: Wie können wir die Pflegeausbildung langfristig so gestalten, dass sie für alle Beteiligten – Auszubildende, Einrichtungen und Kostenträger – tragbar und gleichzeitig attraktiv bleibt? Stichwort: Fachkräftemangel in der Pflege. Wir werden in der weiteren Beratung im Ausschuss genau darauf achten, dass die Mittel nicht nur formal korrekt, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden. Wir brauchen eine Debatte über die Wachstumsraten der Ausbildungsbudgets und darüber, wie wir die Pflegeausbildung attraktiver und effizienter gestalten können. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden diesen Gesetzentwurf konstruktiv begleiten, und wir werden uns dafür einsetzen, dass die Übertragung der Mittel nicht nur ein bürokratischer Akt bleibt, sondern dass sie tatsächlich zur Entlastung der Pflegeeinrichtungen beiträgt. Und wir werden darauf drängen, die Finanzierung der Pflege langfristig auf stabile Beine zu stellen, ohne die Einrichtungen und Kostenträger zu überlasten. Denn eines ist klar: Die Herausforderungen in der Pflege sind groß. Sie lassen sich nicht mit einzelnen Überschussübertragungen lösen, sondern nur mit einer klugen, zukunftsorientierten Politik. Dafür steht die FDP. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt kommt für die AfD-Fraktion noch Frau Abg. Carola Wolle hier am Redepult zu Wort. Bitte sehr.

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Carola Wolle AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das vorliegende Omnibusgesetz befasst sich mit drei sehr unterschiedlichen Themen. Erstens: Die Mehrbelastung (Carola Wolle) der Kommunen bei Unterhaltsvorschuss soll zukünftig verfassungskonform geregelt werden. Zweitens: Die Krankenhäuser werden zur Nutzung digitaler Versorgungsnachweise verpflichtet. Und drittens: die Übertragung von Überschüssen in Höhe von 13,4 Millionen € aus dem alten Pflegeausgleichssystem auf die Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH. Ich konzentriere mich auf den Gesetzentwurf zum Unterhaltsvorschuss. Als Abgeordnete im Kreistag Heilbronn beschäftige ich mich natürlich auch mit dem Haushalt des Landkreises. Die finanzielle Lage hat sich derart verschlechtert, dass der Landrat den Haushalt des kommenden Jahres erst im Mai 2026 zur Beschlussfassung vorlegen kann. Das hat zwei Ursachen: Mindereinnahmen aus den Steuern des Kreises und Aufgabenzuweisungen des Landes ohne – oder ohne ausreichende – Mittelzuweisungen. Dieses Defizit beträgt im Haushalt meines Heimatkreises immerhin 10 %. Die beabsichtigte Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes berührt in erster Linie das heftig umstrittene Konnexitätsprinzip. Dabei ist zum anerkannten Grundsatz geworden: Wer bestellt, der bezahlt. Darüber sagt unsere Landesverfassung alles. Ich zitiere aus Artikel 71: Den Gemeinden oder Gemeindeverbänden kann durch Gesetz die Erledigung bestimmter bestehender oder neuer öffentlicher Aufgaben übertragen werden. Gleichzeitig sind Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben ... zu einer wesentlichen Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. (Abg. Petra Krebs GRÜNE gähnt laut. – Vereinzelt Heiterkeit) In der Vergangenheit konnten die stetig steigenden Personalausgaben in meinem Landkreis durch Wirtschaftsleistungen und Auflösung von Rücklagen kompensiert werden, aber eben auch mit steigenden Kommunalsteuern und Zuweisungen. Das ist angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr möglich. Im Fall des Landkreises Heilbronn ist beabsichtigt, die Kreisumlage der Städte und Gemeinden um 3 % anzuheben. Absehbare Folgen können Steuererhöhungen oder gar die Einschränkung von wichtigen freiwilligen Aufgaben der Städte und Gemeinden sein. Zum Glück sollen die Kommunen im vorliegenden Fall gemäß Artikel 1 des Gesetzentwurfs tatsächlich einmal entlastet werden. Die Unterhaltsvorschussreform von 2017 hat die Gemeinden erheblich belastet. Nach 2018 und 2022 sollen die Gemeinden jetzt ein weiteres Mal entlastet werden, soll ihr Anteil an den Vorschussleistungen um drei Prozentpunkte sinken. Der Entwurf bezeichnet dieses Ausgleichsverfahren als „endgültig“. Eine Erläuterung, wie künftig steigende Lasten in diesem Zusammenhang geregelt werden sollen, wäre hilfreich; denn bei allen neuen Aufgaben oder einer erheblichen Änderung der bestehenden Aufgaben ist die Einhaltung des Konnexitätsprinzips „Wer bestellt, bezahlt“ notwendig. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Ziel muss die Meidung einer finanziellen Überlastung der Kommunen sowie die Herstellung von Planungssicherheit sein. Meine Damen und Herren, der hier vorliegende Vorschlag zur Entlastung beim Unterhaltsvorschuss stellt leider eine Ausnahme dar. Die Regel bleibt weiterhin die andauernde, verfassungswidrige Überforderung der Kommunen unseres Landes. Ich fordere Sie – die zukünftige Regierung – daher auf, die Konnexitätsregel zukünftig einzuhalten. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, es gibt keine Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache beendet. Wir überweisen den Gesetzentwurf Drucksache 17/9957 zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration. – Kein Widerspruch. Dann ist es hiermit so beschlossen. Punkt 8 der Tagesordnung ist hiermit beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes – Drucksache 17/9959 Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass bei der Ersten Beratung auf die Aussprache verzichtet wird. Die Landesregierung verzichtet ebenfalls auf die mündliche Begründung. Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/9959 zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überweisen, nämlich den Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. – Kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 9 der Tagesordnung ist hiermit schon erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 17/9983 Ich erteile das Wort zur Begründung durch die Landesregierung Herrn Staatssekretär Blenke.

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Thomas Blenke

Vielen Dank. – Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das war für uns in der Erarbeitung jetzt ein relativ dickes Brett, dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes. Da war einiges an Kraft und Mühe nötig. Aber das ist auch gut so; es hat sich auch gelohnt. Das zeigt: Unsere demokratischen Prozesse funktionieren. Natürlich wird über ein solches Vorhaben diskutiert – das ist absolut in Ordnung –, und zwar bis zur letzten Minute. Im Ergebnis gehen wir heute einen großen Schritt hin zu mehr Digitalisierung, mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bür- (Staatssekretär Thomas Blenke) ger und zur Stärkung unserer Kommunen, und das, ohne den Datenschutz zu schwächen. Mit dem vorliegenden, ich meine, sehr innovativen Gesetzentwurf, wenn ich das so sagen darf, ändern wir vor allem das Landesdatenschutzgesetz. Ich fange hier mit dem Videoschutz an. Man höre: Ich spreche bewusst von Videoschutz und nicht von Videoüberwachung, wie es bisher in den Gesetzestexten der Fall ist. Denn am Ende geht es darum, die Bevölkerung zu schützen, und nicht darum, sie zu überwachen. (Beifall bei der CDU) Es geht darum, z. B. die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch die Kommunen effizient zu schützen. Da haben sie uns mitgeteilt, dass das bisher zu eng formuliert ist. In der Abwägung der betroffenen Grundrechte, nämlich des Grundrechts auf Datenschutz und des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, soll der Sicherheit der Personen im öffentlichen Raum mehr Gewicht zukommen. Deshalb möchten wir uns nicht wie bisher auf den Schutz bestimmter Objekte und Personen beschränken. Wenn Videoschutz die Aufgabenerfüllung unterstützen kann, sollte dies im Verantwortungsbereich der Kommunen überall möglich sein, sofern es im Einzelfall erforderlich ist. Für besonders sicherheitsrelevante Objekte legen wir zudem fest, dass Videoschutz eine angemessene Schutzmaßnahme ist. Denn wozu müssen andere Mittel geprüft werden, wenn es aus Sicherheitsgründen keine vernünftige Alternative zu dem Videoschutz gibt? Zum Schutz von Leib und Leben soll auch der Einsatz von KI-Systemen zulässig sein. Dadurch wird es beispielsweise möglich – ich gebe ein Beispiel –, in Schwimmbädern mit KIgestützter Videotechnik Ertrinkungsunfällen vorzubeugen. Ein neues Anwendungsgebiet KI-gestützter Videotechnik wird zukünftig auch der Schutz der Infrastruktur sein. Damit sind wir schon bei einem weiteren wichtigen Punkt des Gesetzentwurfs, nämlich der Nutzung von künstlicher Intelligenz. Wir ermöglichen datenschutzrechtlich den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Verwaltung und in den Gerichten. KI wird zu einem neuen digitalen Betriebsmittel. KI kann helfen, Aufgaben schneller zu erledigen. Sie kann Akten strukturieren, bei der Recherche helfen und die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern verbessern. Die Dringlichkeit der Nutzung von KI möchte ich hier besonders unterstreichen. Vor allem in einer Zeit, in der die Verwaltung zunehmend mit Personalmangel zu kämpfen hat, kann dies hilfreich sein. Nach dem Monitor öffentlicher Dienst des Deutschen Beamtenbunds – wenn Sie den zugrunde legen – fehlen uns im öffentlichen Dienst in Deutschland derzeit insgesamt bald 600 000 Beschäftigte. Wir sollten also tun, was wir können, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Arbeit zu entlasten, und hier kann die KI eben ein Gamechanger sein. Dafür ist vorgesehen, im Landesdatenschutzgesetz eine Rechtsgrundlage zum Training von KI zu schaffen. Trainiert wird mit anonymen oder pseudo-, pseudo-ny-mi-sier-ten – – Ein furchtbares Wort; ich sage es also nicht noch einmal. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Pseudonymisier- ten Daten!) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 – Genau; ihr wisst, was ich meine. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Hei- terkeit) Da wird der Datenschutz deutlich. Die Redner der Fraktionen mögen das nachher bitte nachsprechen. Dann werden wir es üben. (Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen) Hierzu passend gibt es zukünftig eine Rechtsgrundlage für die Anonymisierung von Daten und die Herstellung synthetischer Daten. Schließlich wird im E-Government-Gesetz Baden-Württemberg eine Regelung zur Erprobung des automatisierten Erlasses von Verwaltungsakten eingeführt. Dies soll es ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen Verwaltungsakte anonymisiert, automatisiert zu erlassen. Mit dieser KI-Regelung werden wir zu einem Vorreiter in Deutschland. Damit unterstreichen wir, dass wir mutig in die digitale Zukunft gehen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Pseudonymisiert!) – Bitte? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Pseudonymisiert!) – Genau. Sie dürfen es nachher sagen, Herr Kollege. Noch ein Punkt wird Baden-Württemberg voranbringen: Wir stärken den Forschungsstandort. Personenbezogene Daten werden wieder pseudonymmäßig (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der Grünen) – danke; (Zuruf: Ein neues Wort!) bevor ich das jetzt noch einmal verhasple, mache ich es lieber so – für die Weiterverarbeitung und Forschung nutzbar gemacht. Damit kommen Datenschutz und Datennutz auch wirklich zusammen. Die Daten der öffentlichen Stellen können nicht öffentlichen Stellen für die gemeinwohlorientierte Forschung zugänglich gemacht werden. Innovation braucht Daten; dazu wollen wir beitragen. Selbstverständlich sind die datenschutzrechtlichen Garantien vorgesehen, um einen Missbrauch zu verhindern. Nun lade ich Sie ein, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Weg mitzugehen. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung zu unserem Gesetz nach der entsprechenden Beratung auch im Ausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, auch zu diesem Tagesordnungspunkt hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Es beginnt für die Fraktion GRÜNE der Kollege Thomas Hentschel, dem ich hiermit das Wort erteile.

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Thomas Hentschel GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Evaluierung beraten wir heute über die Weiterentwicklung des Landesdatenschutzgesetzes. Unser Ziel ist es, dabei zum einen dafür zu sorgen, dass der Datenschutz im Alltag der Verwaltung, wie der Herr Staatssekretär das schon ausgeführt hat, verlässlich und praktikabel bleibt. Damit sollen zum anderen auch die Grundrechte der Menschen geschützt bleiben. Damit der Datenschutz praktikabel bleibt, braucht es Rechtsgrundlagen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz, die wir derzeit nicht im Gesetz haben, weil sich die technische Entwicklung atemberaubend beschleunigt hat. Wir schaffen nun eine moderne, klare Regelung für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung. Dazu drei Beispiele von mir. Behörden brauchen Rechtssicherheit, wenn sie die künstliche Intelligenz nutzen wollen, um Verwaltungsakte automatisiert zu erlassen, wenn es keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum gibt. Genau solche Fälle kommen tatsächlich in der Praxis vor. Wir ermöglichen sie nun sauber, transparent und kontrolliert. Dabei spielt im ersten Schritt z. B. eine wichtige Rolle, dass eine ordentliche Pseudonymisierung stattfindet. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU) Diese spielt nicht nur für den Bereich der Verwaltung, sondern auch für die Justiz eine wichtige Rolle. Für uns ist dabei aber wichtig, dass die künstliche Intelligenz nur dort eingesetzt werden darf, wo es notwendig und verhältnismäßig ist. Und natürlich bleiben die Menschen in den Behörden verantwortlich für das, was entschieden wird. Automatisierung ja, aber ohne Kontrollverlust und ohne Risiko für Grundrechte – das ist der richtige und der verantwortungsvolle Weg. Wir schaffen nun auch für die Forschung im Gemeinwohlinteresse eine Rechtsgrundlage für die rechtssichere Datennutzung. Baden-Württemberg ist ein Wissenschaftsstandort von Weltrang. Aber Forschung braucht Daten unter klaren Bedingungen. Damit stärken wir die Forschung. Mit der Reform schaffen wir mehr Flexibilität, damit personenbezogene Daten für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden können, wenn dies dem Gemeinwohl dient und die datenschutzrechtlichen Sicherungen eingehalten sind. Damit erleichtern wir beispielsweise die Gesundheitsforschung, die Umweltforschung oder auch Mobilitätsstudien – alles Bereiche, die für eine evidenzbasierte Politik von zentraler Bedeutung sind. Das stärkt den Forschungsstandort und nützt am Ende der gesamten Gesellschaft. Schließlich brauchen wir auch eine verantwortungsvolle Videoüberwachung mit klaren Grenzen. Der in diesem Fall am meisten diskutierte Bereich betrifft die Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Hier ist es wichtig, drei Dinge klarzustellen. Erstens: Wir haben gesehen – ein Bürgermeister aus einer Universitätsstadt hat das gerade wieder hervorgehoben –, dass die Kommunen hier Erleichterungen brauchen. Sie stehen vor realen Herausforderungen beim Schutz sicherheitsrelevanter Einrichtungen, im ÖPNV oder auch an Orten, an denen nur de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Müll illegal abgelagert wird. Diesen Bedarf nehmen wir ernst. Deshalb senken wir die Hürden und schaffen praktikable Voraussetzungen. Zweitens: Trotz dieser Erleichterungen gilt aber weiterhin: Videoüberwachung ist auch nach der Änderung nur dort zulässig, wo sie im Einzelfall erforderlich ist und keine überwiegenden Interessen Einzelner entgegenstehen. Es wird also nicht möglich sein, einfach überall Kameras aufzuhängen. Die Vorgaben bleiben streng. Die Einzelfallprüfung bleibt verpflichtend. Drittens sprechen wir hier nicht über die polizeiliche Videoüberwachung oder die Videoüberwachung zur Verhinderung von Straftaten. Für die Gefahrenabwehr gilt weiterhin ausschließlich das Polizeigesetz. Dessen Voraussetzungen können vom Landesdatenschutzgesetz nicht überlagert werden. Diese Trennung ist selbstverständlich für uns alle von großer Bedeutung. Neu ist außerdem, dass in sehr klar definierten Grenzen auch der Einsatz von KI möglich wird, etwa zum Schutz von Leib und Leben oder zur Überwachung des Zustands der Infrastruktur wie Brücken oder Gebäude. Das ist kein Türöffner für eine flächendeckende KI-Überwachung, sondern eine gezielte, verantwortungsvolle Anwendung. Das anschaulichste Beispiel sind die Schwimmbäder, bei denen KI auch helfen kann, Ertrinkende schneller zu erkennen und den Bademeister rechtzeitig zu warnen. Da geht es um Lebensrettung und nicht um Überwachung. Unser Ansatz ist, Datenschutz praktikabel zu machen, ohne ihn auszuhöhlen. Ich habe bereits gestern in der Debatte gesagt: Datenschutz muss in der Praxis handhabbar werden. Mit der Novelle schaffen wir moderne, verhältnismäßige und praktikable Rechtsregeln dafür. Wir stärken die Kommunen, wir stärken die Forschung, und wir schaffen Rechtssicherheit für den Einsatz von neuen Technologien. Für uns Grüne ist das genau der Balanceentscheid. Deswegen bitte ich um breite Zustimmung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort jetzt dem Kollegen Ansgar Mayr.

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Ansgar Mayr CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute für meine Fraktion zum Thema „Änderung des Landesdatenschutzgesetzes“ sprechen darf. (Beifall bei der CDU) Ich bin davon überzeugt, dass die Digitalisierung unsere Zukunft entscheidend mitbestimmen wird. Wir können nur überlegen, ob wir die Spielregeln dazu bestimmen oder ob wir am Spielfeldrand stehen und den anderen zuschauen, wie sie Zukunftstechnologien nutzen. Wir wollen klare Spielregeln. Dabei verfolgen wir auch klare Ziele: Wir stärken den Datenschutz dort, wo er gestärkt werden muss. Wir schaffen Rechtssicherheit für Behörden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Wir ermöglichen der Wissenschaft, rechtssicher personenbezogene Daten für die Forschung zu verwenden. Und wir ermöglichen einen effektiven Schutz von Menschen und Infrastruktur, auch mit digitalen Mitteln. (Ansgar Mayr) Lassen Sie mich insbesondere auf den Bereich der Videoüberwachung eingehen. Der Kollege, Staatssekretär Blenke, hat es sehr wohl richtig angemerkt; auch mir gefällt der Begriff „Videoüberwachung“ nicht so gut; denn wir überwachen nicht die Menschen, sondern es geht uns darum, die Menschen zu schützen, es geht auch darum, Eigentum zu schützen. Daher trifft der Begriff „Videoschutz“ deutlich besser zu als der Begriff „Videoüberwachung“. (Beifall bei der CDU) Es hat sich gezeigt, dass sich Videoschutzanlagen positiv auswirken können. Die Kriminalität geht an solchen Orten zurück und das Sicherheitsgefühl der Menschen steigt. Wir müssen uns den Realitäten stellen: Die Menschen in unserem Land haben mehrheitlich kein Problem mit Kameras, die das Geschehen aufzeichnen. Im Gegenteil: Viele wünschen sich genau solche Maßnahmen, weil sie Sicherheit vermitteln und Straftaten vorbeugen können. Ich sage deshalb auch ganz offen: Die Bedenken zum Videoschutz in einer der Stellungnahmen nehme ich zur Kenntnis, aber diese Bedenken können nicht das letzte Wort sein. Unser Auftrag ist es doch, die Grundrechte der rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürger zu schützen und nicht die Grundrechte krimineller Menschen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Unser Ziel ist klar: Wir wollen Straftaten reduzieren und das Sicherheitsgefühl stärken. Aus meiner langjährigen Erfahrung in der Kommunalpolitik weiß ich: Das eine Wundermittel gibt es nicht. Es braucht ein Bündel von Maßnahmen. Wir brauchen eine starke Polizeipräsenz, wir brauchen eine gute Ausleuchtung im öffentlichen Raum, wir brauchen gepflegte und saubere Plätze; aber ein Baustein sind auch moderne Videokameras. Mit dieser Gesetzesänderung machen wir heute den Weg frei für mehr Videoschutz im öffentlichen Raum. Wir nutzen dabei auch die Chancen neuer Technologien, einschließlich der künstlichen Intelligenz, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und wertvolle Ressourcen effizient einzusetzen. Denn eines ist klar: Der Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Freiheit ist ein besonders hohes öffentliches Gut. Wenn Videoschutz dazu beiträgt, dass sicherheitsrelevante Einrichtungen geschützt werden, Dienstgebäude und Dienstfahrzeuge, Kulturgüter oder der öffentliche Verkehr geschützt werden, dann stärken wir damit auch die Menschen, dann ist Videoschutz angemessen, verhältnismäßig und notwendig. (Beifall bei der CDU und des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren rasant verändert. Daten entstehen heute in einer Geschwindigkeit, in einer Menge und in Zusammenhängen, die vor wenigen Jahren kaum vorstellbar gewesen wären. Mit dieser Novelle des Landesdatenschutzgesetzes geben wir die notwendigen Antworten auf die Herausforderungen der Gegenwart und auch der Zukunft. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Jonas Weber.

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Jonas Weber SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können hier ein Stück weit anknüpfen an die Debatte, die wir gestern zum Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten geführt haben. Denn da ging es darum, wie wir Datenschutz in einem Zeitalter der Digitalisierung fortschreiben und weiterentwickeln. Da würde ich Ihnen zumindest attestieren: Sie haben einige wesentliche Punkte, über die wir reden müssen, benannt. Ob Ihre Lösungen dazu passend sind, werden wir noch gemeinsam beraten. Ich will mit dem Thema „Künstliche Intelligenz“ anfangen. Der Kollege Hildenbrand hat heute Morgen zu Recht auf die „Social Design Agency“ verwiesen. Ich habe gestern in meinem Beitrag auf diesen fürchterlichen Fall in Tübingen hingewiesen, in dem eine fehlerhafte Datengrundlage einen Menschen an den Pranger gestellt hat, der völlig unbescholten ist. Diese Gründe sollten uns dazu bringen, dass wir uns die Datengrundlage immer sehr sauber und sehr konkret ansehen. Wenn Sie jetzt hier in diesem Gesetzentwurf davon sprechen, dass Sie falsche Daten, die Grundlage von KI sind, nur dann löschen, wenn es kein unverhältnismäßig hoher Aufwand ist, dann haben Sie eine falsche Güterabwägung getroffen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht um Relevanz. Wenn die Situation auch nur einer einzelnen Person tangiert ist, ist es so relevant, dass wir nicht über den Aufwand, sondern über den Schutz dieses einen Menschen und seiner Würde reden müssen. (Beifall bei der SPD) Gerade dann, wenn wir KI in der öffentlichen Verwaltung einsetzen, müssen wir doch besonders sensibel sein, müssen wir besonders darauf achten, dass wir konkret sind. Aber wir haben ja nach der Ersten Beratung noch die Möglichkeit, dort Verbesserungen vorzunehmen. Sie sind also herzlich eingeladen, an diesem Punkt Verbesserungsvorschläge zu machen. Kollege Mayr, ich bin etwas verwundert, dass wir jetzt unterscheiden, dass Grundrechte nur für bestimmte Leute gelten, aber nicht für andere. (Abg. Isabell Huber CDU: Ah!) – Nein, das war in der Rede abgewogen, Frau Kollegin Huber. – Da muss ich Ihnen sagen: Grundrechte gelten immer. (Abg. Ansgar Mayr CDU: Bei Tätern mache ich da schon eine Ausnahme! – Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU – Gegenruf von der SPD: Jetzt besser schweigen!) – Nein, Grundrechte gelten immer. Wir können dann in einer Güterabwägung über Eingriffe reden. Aber Grundrechte gelten immer. (Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) – Also, ich fahre fort, und die Kollegin Huber kann das ja dann noch einmal mit der Justizministerin, die da sehr sachkundig ist, besprechen. (Jonas Weber) Ich mache auf jeden Fall eines nicht mit, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn Sie hier Videoüberwachung zu Videoschutz framen – und der Kollege Hentschel nickt dann auch noch –, (Abg. Ansgar Mayr CDU: Er hat recht!) dann wundere ich mich doch sehr. Ich bin sehr dafür, dass wir Videoüberwachung dort ermöglichen, wo wir feststellen, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen. Einverstanden, da machen wir, die SPD-Fraktion, mit. (Abg. Ansgar Mayr CDU: Sie schützen lieber die Tä- ter als die Opfer!) – Um Gottes willen, nein, Herr Mayr. Das machen wir nicht. Denn für den Schutz der Bevölkerung sorgen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und sorgt keine Kamera an irgendeiner Wand, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Abg. Ansgar Mayr CDU: Aber sicher! Das sieht die Bevölkerung ganz anders! Da hat die Bevölkerung eine ganz andere Auffassung! – Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) – Herr Mayr, jetzt schauen wir uns einmal an – ich weiß nicht, heute Abend ist ja richtig Stimmung in der Bude –, wie Ihr – – (Heiterkeit – Zurufe) – Ja, Kollege Hockenberger, auch Sie sind hier. Wunderbar. (Heiterkeit) Schauen wir uns doch einmal an, wie Ihr Schutzversprechen aussieht. (Abg. Isabell Huber CDU: Wir hören ganz aufmerk- sam zu!) Es sieht folgendermaßen aus: Sie verlängern z. B. die Speicherfrist. Wo führt es denn zu mehr Schutz, wenn wir mehr Daten speichern? (Abg. Rüdiger Klos AfD: Nicht mehr, sondern län- ger!) Wenn ich mich oder jemand anderes sich händchenhaltend auf öffentlichen Plätzen bewegt, dann ist es zwar schön, dass Sie das in Ihrer Videoüberwachung beobachten können, aber das müssen Sie nicht für alle Zeit speichern. (Abg. Ansgar Mayr CDU: Das machen wir ja nicht für alle Zeiten!) Deswegen sind wir bei den Schutzrechten bei den unbescholtenen Bürgern. Da müssen wir sehr sensibel sein. (Zurufe) Deswegen bitte ich Sie auch dringend – ich weiß, ich habe Sie hier richtig in Wallung gebracht –, darüber nachzudenken, ob das wirklich notwendig ist. Ich vertraue auf unsere Polizei, und ich bin als Vertreter der SPD-Fraktion bereit – wie gesagt de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 –, für die Videoüberwachung in diesem Land mit Ihnen bessere, praktikable Regelungen auf den Weg zu bringen. Aber ob die Speicherfrist das richtige Instrument ist, mag ich sehr bezweifeln. Weil der Gesetzentwurf auch die Änderung weiterer Gesetze beinhaltet, freue ich mich als Medienpolitiker – persönlicher Abschluss –, dass wir das Thema Regionalfenster im Rundfunk, in den Lokalsendern platziert haben und fortschreiben. Herzlichen Dank dafür. Das war eine gute Entscheidung. Die würden wir auf jeden Fall so mittragen. (Abg. Ansgar Mayr CDU: Frohe Weihnachten!) Bei allem anderen müssen Sie noch ein bisschen nacharbeiten. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren in der Aussprache fort. Ich erteile für die FDP/DVP-Fraktion dem Kollegen Nico Weinmann das Wort.

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Nico Weinmann FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen die mit der Reform verfolgten Ziele: Verfahren sollen automatisiert und beschleunigt, die Verwaltung soll effizienter werden. Diese Maßnahmen sind dazu geeignet, das Verhältnis der Bevölkerung zur Verwaltung zu verbessern. Im Bereich des automatisierten Erlasses von Verwaltungsakten sehen wir große Chancen. Vollautomatisierte Verfahren sind langfristig der richtige Weg. Denn nur so wird echte Beschleunigung erreicht, einhergehend mit einem geringeren Personalaufwand. Erprobungsphasen sind dabei sinnvoll, aber sie müssen am Ende auch ehrlich evaluiert werden, und hierbei ist natürlich der Landtag entsprechend einzubeziehen. Für uns steht aber auch fest: Die letzte Entscheidung darf nicht die künstliche Intelligenz treffen. Insbesondere im gerichtlichen, im streitigen Verfahren muss das Urteil immer von einem Menschen getroffen werden. Bei der Hinführung auf die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz zu verzichten, wäre mit Blick auf die Waffengleichheit den Rechtsuchenden schlechterdings nicht zu vermitteln. Aber – das wollen wir festlegen –: Transparenz bei Quellen und Algorithmen ist notwendig. Es bleibt, die Auswirkungen auf Widerspruchsinstanzen infolge dieses Vorhabens abzuwarten. Das Verwaltungspersonal muss eng beteiligt und geschult werden. Wir sind uns sicher: Künstliche Intelligenz verändert Verwaltungsprozesse rasant. Deshalb müssen wir den Prozess laufend begleiten und bei Bedarf nachsteuern. Zum Thema Videoüberwachung: Videoüberwachung ist kein Allheilmittel, aber ein Baustein moderner Gefahrenabwehr. Wir begrüßen es ausdrücklich, den Kommunen mehr Möglichkeiten zur Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum auch unter Einsatz der künstlichen Intelligenz zu geben, beispielsweise um wilde Müllablagerungen effektiver zu bekämpfen und die Sicherheit zu erhöhen. Hier folgen wir mit dem Gesetzentwurf dem Wunsch aus den Kommunen, und das ist gut so. (Nico Weinmann) Allerdings – das gehört an dieser Stelle auch erwähnt – stimmt das Verhältnis nicht mehr, wenn Plätze des öffentlichen Lebens und damit Schauplätze potenziell gefährlicher Situationen – ich denke beispielsweise etwa an Messerangriffe – nicht, mutmaßliche Abladeorte für wilden Müll oder Lagerplätze für Kupferkabel aber sehr wohl präventiv überwacht werden können. Hier droht eine Unwucht. Spätestens mit dieser Reform wird klar: Die einschlägige Norm im Polizeirecht ist dann nicht mehr zeitgemäß und muss dringend überarbeitet werden. Bei all der Zustimmung dürfen wir aber die handwerklichen Schwächen dieses Entwurfs nicht verschweigen. Strittige Gesetzgebungskompetenzen sowie rechtlich fragwürdige Fiktionen von Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit gehören auf den Prüfstand. Nehmen Sie die Grundannahmen beim Videoschutz. Ich zitiere aus der Begründung: Darüber hinaus entspricht es der Erwartung der Besucherinnen und Besucher der entsprechenden Örtlichkeiten, – gemeint sind Dienstgebäude, Parkplätze, öffentlicher Personennahverkehr – an den genannten Objekten eine Videoüberwachung vorzufinden. Damit einher geht dort eine gesteigerte Schutzbedürftigkeit, die durch Videoüberwachung besser gewährleistet werden kann. Es wird daher gesetzlich die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn, damit im Besonderen die Angemessenheit der Videoüberwachung als Mittel zum Schutz der genannten Objekte festgestellt. Eine durchaus interessante Rückschlusskette. Nun denn. Für uns bleibt entscheidend: Datenschutz, Rechtsstaat und Sicherheit müssen im Gleichgewicht bleiben. Dabei gilt beispielsweise auch der Grundsatz der Datensparsamkeit – der Kollege Weber hat es angesprochen –, die die Frage der Notwendigkeit der Verlängerung der Speicherfrist auf zwei Monate aufwirft. Diese Frage wie auch die anderen angesprochenen, angedeuteten Fragen werden wir im Rahmen des weiteren Verfahrens diskutieren können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, moderne Technologien sollen Chancen eröffnen, nicht Vertrauen zerstören. Die Reform ist ein sinniger Schritt, aber sie braucht Augenmaß, klare Rechtsgrundlagen und zu gegebener Zeit eine ehrliche Evaluation. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Jonas Weber SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bei der AfD-Fraktion hat sich Herr Abg. Lindenschmid zu Wort gemeldet. Bitte sehr.

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Daniel Lindenschmid AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung schlägt umfangreiche Änderungen am Landesdatenschutzgesetz, am E-Government-Gesetz und an weiteren Rechtsgrundlagen vor. Was als Modernisierung und als Anpassung an die digitale Zeit verkauft e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 wird, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als schrittweiser Umbau des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger. Ein zentraler Punkt ist die massive Ausweitung der Videoüberwachung. Der Gesetzentwurf erklärt Videoüberwachung pauschal zur angemessenen Maßnahme, sobald es um sicherheitsrelevante Einrichtungen, Dienstgebäude, Kulturgüter oder Verkehrsmittel geht. Damit wird die Einzelfallprüfung faktisch abgeschafft. Die Speicherfristen werden von vier Wochen auf zwei Monate verlängert, und die Landesregierung öffnet ausdrücklich die Tür für die KI-gestützte Videoanalyse. Die CDU will die Videoüberwachung weit über echte Kriminalitätsschwerpunkte hinaus ausdehnen und den Präventionsbegriff ins Unendliche strecken. Dass man alles überwachen dürfe, weil ja irgendwo etwas passieren könnte, ist keine Sicherheitsstrategie, sondern ein Freifahrtschein für staatliche Dauerüberwachung. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Und genau für diese Sicherheitslage trägt die CDU die Verantwortung – eine Lage, in der es leider keine Fiktion mehr, sondern trauriger Alltag geworden ist, dass jeder jederzeit und überall Opfer schwerer Straftaten werden kann. Doch damit nicht genug: Der Gesetzentwurf schwächt die zentralen Betroffenenrechte massiv. Berichtigungs- und Löschrechte sollen künftig eingeschränkt werden dürfen, wenn eine Korrektur unverhältnismäßig aufwendig wäre. Meine Damen und Herren, dieser Begriff ist brandgefährlich: Er ist schwammig, inhaltlich dehnbar und öffnet Tür und Tor dafür, Fehler schlicht stehen zu lassen. Gerade im Zusammenhang mit KI-Systemen, die trainiert, getestet und sogar im Bereich der Justiz eingesetzt werden sollen, ist das unverantwortlich. Wenn falsche Daten nicht mehr verlässlich korrigiert oder gelöscht, sondern nur noch gefiltert werden sollen, dann leidet vor allem eines: die Transparenz. Und ohne Transparenz gibt es keinen funktionierenden Rechtsstaat. Ein Staat, der seine eigenen Fehler nicht mehr korrigieren muss, ist ein Staat, der sich über den Bürger erhebt. Ebenso kritisch ist die geplante Einführung automatisierter Verwaltungsakte, teils unter Einsatz von KI. Eine Maschine soll künftig Entscheidungen treffen können, ohne dass ein Amtsträger noch einmal prüft. KI soll den Sachbearbeiter entlasten, nicht seine Arbeit komplett übernehmen. Parallel dazu baut die Landesregierung eine zentrale Dateninfrastruktur auf, stärkt landesweite Abrufrechte und schafft neue Befugnisse. Aber gleichzeitig reduziert sie die Pflichten gegenüber dem Bürger – mehr Macht für den Staat, weniger Rechte für den Einzelnen. Meine Damen und Herren, Digitalisierung darf nicht zur Entmachtung der Bürger führen. (Abg. Carola Wolle AfD: Ja!) Datenverarbeitung darf nicht bedeuten, dass Grundrechte zur Verfügungsmasse politischer Zweckmäßigkeit werden. Und KI darf niemals den Menschen ersetzen, wenn es um rechtsstaatliche Entscheidungen geht. (Beifall bei der AfD) (Daniel Lindenschmid) Wir brauchen mehr Transparenz, mehr Bürgerrechte und klare Grenzen staatlicher Macht. Bei solchen Gesetzentwürfen müssen wir, das Parlament, besonders scharf hinsehen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Wir überweisen an den Innenausschuss. – Kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 10 der Tagesordnung ist hiermit erledigt. Wir kommen damit zu Punkt 11 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Förderung der Resozialisierung im Justizvollzug in Baden-Württemberg – Drucksache 17/9992 Ich erteile das Wort zur Begründung Frau Ministerin Gentges. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Juni 2023 die gesetzlichen Vorschriften zur Gefangenenvergütung in Bayern und Nordrhein-Westfalen als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Auch in den anderen Ländern galten und gelten im Wesentlichen vergleichbare Regelungen, weshalb auch wir zur Umsetzung des Urteils materiell verpflichtet sind. Das Gericht hat in seinem Urteil betont, dass ein wirksames Resozialisierungskonzept Grundlage künftiger gesetzlicher Regelungen zu sein habe. Zum Bestandteil eines solchen Konzepts gehöre auch die Regelung der Arbeit Gefangener einschließlich ihrer Entlohnung. Dabei hat das Gericht klargestellt, dass es in diesem Zusammenhang komplexer Abwägungsentscheidungen bedürfe, die mit einem weiten Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber verbunden seien. Konkrete Vorgaben zur Höhe der Vergütung wurden durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht gemacht. Wir haben in der Folge einen Regelungsentwurf erarbeitet, der nicht allein die Gefangenenvergütung als solche berücksichtigt, sondern verschiedene Neuerungen beinhaltet, die einer gelingenden Resozialisierung Gefangener dienen sollen. Schon bisher zentral für die Behandlung Gefangener war – und ist – die Vollzugsplanung. Künftig wird dieser noch mehr Bedeutung zukommen; denn es wird Aufgabe der Vollzugsplankonferenz sein, die verschiedenen zur Verfügung stehenden Behandlungsmaßnahmen für die Gefangene oder den Gefangenen individuell festzulegen. Hierzu haben wir die Regelungen, die die zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Behandlung Gefangener enthalten, teilweise neu gefasst. Diese Behandlungsmaßnahmen sind in drei Kategorien eingeteilt: Beschäftigungs-, Bildungs- und therapeutische Maßnahmen. Die Maßnahmen werden im Gesetz dann näher ausdifferenziert. Da ist beispielsweise die klassische Gefangenenarbeit als nur eine von verschiedenen Behandlungsmaßnahmen ausgestaltet. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Weitere Maßnahmen sind beispielsweise die therapeutische Beschäftigung, das Arbeitstraining oder die Berufsorientierung sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Ihnen allen ist gemein, dass wir erstmalig auch ihren Sinn und Zweck gesetzlich regeln. – Das gilt im Übrigen nicht nur für die Beschäftigungs-, sondern auch für Bildungs- und Therapiemaßnahmen. Es ist dabei wichtig, zu betonen, dass alle gesetzlich vorgesehenen Behandlungsmaßnahmen künftig grundsätzlich gleichrangig sind und auch als Vollzeit-, Teilzeit- oder begleitende Maßnahmen festgelegt werden können. Mit anderen Worten: Die Behandlungsmaßnahmen können kombiniert werden, sofern sie zum Erreichen des Vollzugsziels geeignet und erforderlich sind. Dies ermöglicht es, eine auf die Gefangene, den Gefangenen möglichst individuell zugeschnittene Vollzugsplanung zu erstellen und so die künftige Wiedereingliederung zu fördern. Diesen Grundsätzen entsprechend können beispielsweise Gefangene von der im Justizvollzug bestehenden Arbeitsverpflichtung befreit werden, wenn eine andere Behandlungsmaßnahme für ihre Resozialisierung sinnvoller erscheint. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einführung einer Behandlungsuntersuchung und -planung für sogenannte kurzstrafige Strafgefangene. Unter kurzstrafigen Gefangenen versteht man diejenigen, deren Vollzugsdauer unter einem Jahr liegt. Für diese Gefangenengruppe waren – jedenfalls auf gesetzlicher Ebene – bislang keine Regelungen vorhanden, die ihre Behandlung betreffen. Bei der Aufnahme solcher Gefangenen in die Justizvollzugsanstalten sollen künftig verschiedene Parameter wie beispielsweise ihre Wohnsituation, Unterhaltsverpflichtungen, das soziale Umfeld oder ihre Bezugsund Kontaktpersonen erhoben werden. Darauf aufbauend erfolgt dann eine angemessene Planung und Gestaltung des Vollzugs und damit auch die Förderung der Resozialisierung. So möchten wir sicherstellen, dass auch diese Gefangenen möglichst angemessen entlassen werden können und nicht durch das Raster fallen. Was nun die Entlohnung der Gefangenen betrifft, sieht der Gesetzentwurf vor, die sogenannte Eckvergütung, aus der sich die Stundensätze für geleistete Arbeit errechnen, für Strafgefangene und junge Gefangene in einem ersten Schritt von 9 auf 12 % der Bezugsgröße nach dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch zu erhöhen. Das stellt eine Erhöhung ihrer Bezüge um 33 % dar. In einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Eckpunktepapier erarbeitet worden, in dem eine Vergütungshöhe für Straf- und junge Gefangene in Höhe von 15 % empfohlen wird. In Baden-Württemberg gehen wir mit dem vorliegenden Entwurf bei der Umsetzung dieses Papiers einen ersten, aber wichtigen Schritt. Die Erhöhung auf 12 % entspricht den bei uns im Land im laufenden Doppelhaushalt hierfür bewilligten Mitteln. Im kommenden Haushalt wird es dann darum gehen, die Umsetzung vollends abzuschließen, den zweiten Schritt zu gehen. Schon heute werbe ich hierfür um Unterstützung. (Ministerin Marion Gentges) Auch soll künftig die Vergütung für Untersuchungsgefangene von bisher lediglich 5 % auf ebenfalls 12 % der Bezugsgröße erfolgen und so dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ Rechnung getragen werden. Schließlich erfolgt auch eine Erhöhung der Vergütung der in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten, und zwar von 16 % auf 19 %. Die insgesamt höhere Vergütung in diesem Bereich dient der Wahrung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots, weshalb mit dem erwähnten zukünftigen zweiten Erhöhungsschritt bei der Gefangenenvergütung auch eine Erhöhung der Vergütung in der Sicherungsverwahrung einhergehen wird. Der Entwurf sieht außerdem vor, bei Untersuchungsgefangenen den Bezugszeitraum des 2022 neu eingeführten Taschengeldanspruchs ab dem 1. Januar 2028 von einem auf zwei Monate auszudehnen. Das ist erforderlich, nachdem die Erfahrung gezeigt hat, dass in vielen Fällen das Verfahren bis zum Erhalt des Sozialhilfeanspruchs länger als einen Monat dauert, sodass dieser Zeitraum überbrückt werden muss. Der Taschengeldanspruch selbst dient dabei der Vermeidung von subkulturellen Abhängigkeiten und Geschäften unter den Gefangenen und somit der Sicherheit und Ordnung in den Anstalten. Mit einer weiteren Regelung möchten wir die Motivation Gefangener stärken, an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Nehmen sie erfolgreich an solchen Maßnahmen teil, können sie bis zu sechs zusätzliche Freistellungstage pro Jahr erhalten. Die weiteren wesentlichen Neuregelungen beinhalten außerdem die Einführung der Möglichkeit eines teilweisen Erlasses von Verfahrenskosten, wenn Gefangene zusammenhängend über sechs Monate arbeiten oder Schadenswiedergutmachung leisten, sowie die teilweise erstmalige gesetzliche Regelung von Bildungsmaßnahmen. Dazu gehören die schulische Bildung, die Sprach- und Integrationsförderung, die der Vermittlung unserer Rechtsordnung und der Werte unseres Zusammenlebens dient, aber auch sonstige niederschwellige Maßnahmen der Qualifizierung, die vor allem grundlegende Angebote umfassen, wie etwa die Alphabetisierung von Gefangenen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt sind wir der Meinung, dass dieser Regelungsentwurf einen wichtigen Schritt in Richtung einer verbesserten Resozialisierung von Strafgefangenen darstellt. Wir sind überzeugt, dass diese Novelle dazu beitragen wird, die Rehabilitation von Gefangenen zu fördern und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern, und dass sie eine adäquate Umsetzung der Forderungen des Bundesverfassungsgerichts darstellt. Ich hoffe daher auf Ihre Unterstützung in den weiteren Beratungen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Evers. e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025

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Daniela Evers GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich begrüße den vorliegenden Gesetzentwurf im Grunde. Das Bundesverfassungsgericht hat uns sehr deutlich gemacht, dass sowohl die Höhe der Gefangenenvergütung als auch die Resozialisierungskonzepte in der bisherigen Form nicht ausreichen. Das Grundgesetz sieht ein Resozialisierungsgebot vor. Dem ist gerecht zu werden. Mit der heute eingebrachten Gesetzesänderung – die Ministerin hat es ja bereits ausgeführt – reagieren wir auf diese berechtigte Kritik und verbessern daneben die Situation der Gefangenen in Baden-Württemberg. Sichtbar wird dies zunächst an der Erhöhung des durchschnittlichen Stundenlohns der Gefangenenarbeit um 33 %. Das bedeutet bei Nettoentlohnung und entsprechend der Vergütung eine Anhebung von ungefähr 2 auf 3 € pro Stunde. Dennoch: Arbeit in Haft ist grundsätzlich verpflichtend, aber eben auch wichtig. Es ist keine Zwangsarbeit, sondern ein essenzieller Baustein der Resozialisierung. Neben Bildungs- und therapeutischen Angeboten sind Arbeitsangebote die Grundlage dafür, dass Menschen nach ihrer Entlassung wieder Fuß fassen können. Wer ernsthaft möchte, dass Menschen in der Haft ihr Selbstwertgefühl verbessern können, sich qualifizieren und nach der Haft dann eine gute Chance haben können, sich wieder in unsere Gesellschaft einzugliedern, der wird Verbesserungen im Justizvollzugsgesetzbuch gutheißen. Zu den Verbesserungen gehört zudem – das wurde ausgeführt –, dass Gefangene in Untersuchungshaft künftig den gleichen Lohn erhalten sollen wie Strafgefangene. Das ist nur konsequent: Zwei Menschen, die die gleiche Arbeit leisten, sollen auch den gleichen Lohn erhalten. Auch die Ausdifferenzierung der Vollzugspläne sehen wir sehr positiv; denn damit können Behandlungsmaßnahmen besser auf einzelne Gefangene zugeschnitten werden. Auch die Ausweitung auf Kurzstrafen halten wir für sehr sinnvoll. Eines muss uns allen klar sein: Resozialisierung ist kein Niceto-have. Ohne Resozialisierung gibt es keinen sinnvollen Weg aus der Kriminalität heraus. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Anton Ba- ron AfD: Tja, doch!) Ohne sie verkümmert der Versuch zur reinen Verwahrung von Menschen. (Abg. Anton Baron AfD: Wie in Thailand!) Und – deswegen empfinde ich das Lachen als ausgesprochen unpassend – auch unsere Gesellschaft wird dadurch unsicherer; denn Resozialisierung – Herr Baron – ist Opferschutz, Resozialisierung dient uns allen und ist im Interesse der Gesellschaft. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Catherine Kern GRÜNE: Ja! Sehr gut! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wirksamer Vollzug braucht deshalb zweierlei: Geld und qualifiziertes Personal. (Abg. Anton Baron AfD: Abschreckung!) (Daniela Evers) Mit dem Gesetz verbessern wir derzeit die finanzielle Lage der Gefangenen, was ihnen hilft, ihre persönliche Situation zu regeln, Schulden zu bekämpfen; das ist ein wichtiger Resozialisierungsfaktor. Wir hätten uns tatsächlich auch eine stärkere Anhebung als die jetzt vorgesehenen 33 % gewünscht (Abg. Anton Baron AfD: Am besten noch einen Swim- mingpool!) und haben daher den nächsten Haushalt des Justizministeriums – – – Haben Sie gerade „Swimmingpool“ gesagt? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist einfach so dämlich! Er hat keine Ahnung! – Zuruf des Abg. An- ton Baron AfD) – Herr Baron, Sie zeigen hier eine derartige Unkenntnis von Resozialisierung und dem Sinn des Resozialisierungswesens. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Anton Ba- ron AfD: Sie stecken die schon in ein Fünfsternehotel!) Ich würde mir wünschen, dass Ihr Strafvollzugsbeauftragter, der nicht mal im Saal ist, sich mal um dieses Thema kümmert; (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE zu Abg. Anton Ba- ron AfD: Sie haben einfach keine Ahnung und davon gewaltig viel! Das ist unglaublich!) dann würde er vielleicht auch mal mehr Kenntnis reinbringen. Aber ich mache jetzt weiter. Ich möchte den Blick nämlich noch auf einen anderen Punkt werfen, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE zu Abg. Anton Ba- ron AfD: So ein dummes Geschwätz! Also wirklich! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Dummes Geschwätz? – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ihr dummes Geschwätz! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD) der mir noch – –

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Muhterem Aras

Herr Fraktionsvorsitzender Baron, Herr Abg. Lede Abal, Sie sind jetzt beide ruhig. Frau Abg. Evers hat das Wort. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE zu Abg. Anton Ba- ron AfD: Völlige Ahnungslosigkeit!)

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Daniela Evers GRÜNE

Wir sollten den Blick noch auf einen wichtigen anderen Punkt werfen: Neben der Höhe der Entlohnung, Frau Ministerin, sollten wir dringend das Bemühen verbessern, die Anzahl der Arbeitsgelegenheiten zu erhöhen; denn derzeit sind wir je nach JVA sehr weit davon entfernt, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE zu Abg. Anton Ba- ron AfD: Einfach nur dahergelabert, wirklich wahr!) de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 jedem Gefangenen eine sinnvolle Arbeitsmöglichkeit anzubieten, die aber sehr wichtig wäre. Ich weiß, das sind erhebliche Bemühungen. Das bedeutet, die Werkhallen zu renovieren etc.; aber das wäre wichtig. Was das Personal betrifft: Ich möchte eindringlich dafür werben, dass die klugen Konzepte auch tatsächlich umgesetzt werden können. Papier allein resozialisiert niemanden. Wir brauchen ausreichendes Personal, wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte, und wir brauchen Justizvollzugsanstalten, die mit der notwendigen Ausstattung arbeiten können. Ohne diese Grundlage bleibt jede Reform Stückwerk. Lassen Sie mich daher mit einem Appell an uns alle schließen: Das Thema „Justizvollzug und Resozialisierung“ darf uns als Gesellschaft nicht aus dem Blick geraten. Wir verstehen uns als eine humane Gesellschaft, und eine humane Gesellschaft hält im ganz eigenen Interesse auch dann einen Fuß in die Tür, wenn sich viele andere Türen in der Lebensbiografie bereits geschlossen haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. von Eyb.

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Arnulf Freiherr von Eyb CDU

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Als Strafvollzugsbeauftragter meiner Fraktion liegt mir das heutige Thema in besonderer Weise am Herzen. Von 11,2 Millionen Baden-Württembergern sind tatsächlich nur 0,06 % betroffen, aber für die ist es außerordentlich wichtig, worüber wir heute reden. In den vergangenen fünf Jahren habe ich jede Justizvollzugsanstalt und jede Außenstelle in unserem Land besucht. Die dortigen Gespräche und Eindrücke haben mir einen unverstellten Blick auf den Alltag hinter den Mauern ermöglicht. Sie haben mir gezeigt, mit welcher Professionalität, aber auch mit welchen Belastungen die Menschen dort, ob Bedienstete oder Gefangene, tagtäglich konfrontiert sind. Zwei Themen haben mich dabei besonders beschäftigt: der latente Vorwurf der – in Anführungszeichen – „Zwangsarbeit“ und die große herausfordernde Frage der Resozialisierung. Was ist eigentlich der Kern des Strafvollzugs? Es geht bei aller notwendigen Sanktion vor allem darum, Menschen nach ihrer Haftzeit wieder in ein geordnetes, selbstbestimmtes Leben zu führen. (Beifall des Abg. Konrad Epple CDU) Für mich ist das keine Nebensache, sondern die vielleicht wichtigste Aufgabe des Vollzugs, (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD) eine Aufgabe, die nicht nur Sicherheit schafft, sondern auch Verantwortung einfordert. Wie kann diese Aufgabe besser gelingen, als indem wir Gefangenen bereits während ihrer Haftzeit eine geregelte Arbeit ermöglichen, mit einer Bezahlung, die fair und nachvollziehbar ist? Arbeit vermittelt Struktur, (Arnulf Freiherr von Eyb) Selbstachtung und das Gefühl, gebraucht zu werden. Sie ist ein zentraler Baustein erfolgreicher Resozialisierung. Eine angemessene Vergütung ermöglicht darüber hinaus, sich die kleinen Dinge des Alltags zu erlauben und Eigenverantwortung zu übernehmen. Mit der Anpassung der Gefangenenvergütung setzen wir nicht nur ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um; wir erfüllen damit auch einen Wunsch, der mich persönlich lange begleitet hat. Es hat mich bedrückt, zu sehen, dass renommierte Unternehmen ihre Kooperation mit den Vollzugsanstalten nicht fortführen konnten oder wollten, weil die Vergütung nicht mit ihren eigenen Standards vereinbar ist – ein Schaden für beide Seiten, und zwar ein gewaltiger Schaden. Ich sage aber offen: Es ist uns trotz großer Anstrengungen nicht gelungen, höhere Lohnstufen hinzubekommen. Das ist dann der zukünftigen Legislaturperiode überlassen. Zugleich bin ich aber zuversichtlich, dass wir in der kommenden Wahlperiode eine tragfähige und faire Lösung finden werden. Besonders erfreulich ist zudem, dass wir nicht nur über Geld reden, sondern auch über die Frage, wie die Resozialisierung insgesamt auf neue, moderne Beine gestellt werden kann. (Abg. Anton Baron AfD: Thailand!) Spätestens dann, wenn man selbst betroffen ist, wird es anders gesehen. Die Maßnahmen werden an die Herausforderungen unserer Zeit angepasst. Das ist richtig und auch notwendig. Ein Vollzug, der moderne Wege geht und sich an den tatsächlichen Bedürfnissen orientiert, stärkt die Sicherheit, vor allem auch unserer Bediensteten, fördert Chancen und nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft ernst. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Ich tue das mit der Gewissheit, dass der Vollzug in unserem Land geprägt ist von einem hervorragenden Arbeitsklima, von engagierten haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und von Haftbedingungen, die hohen Standards entsprechen. Sämtlichen Beteiligten gilt mein Respekt und mein aufrichtiger Dank, auch der Dank der CDU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. An- dreas Schwarz GRÜNE) Lassen Sie mich zum Abschluss noch eine Bitte äußern: Zu einer gelungenen Resozialisierung gehört auch das Nachdenken, wann vollzugslockernde Maßnahmen angezeigt sind. Bitte vertrauen Sie hier den Fachleuten vor Ort. Abschließend will ich Ihnen noch eine kleine Geschichte erzählen, die sehr gut zu Weihnachten passt, die mich gerührt hat. Ort des Geschehens: das ehemalige Kloster Gotteszell in Schwäbisch Gmünd, heute das einzige Frauengefängnis in Baden-Württemberg. Frau von S., die frühere Anstaltsleiterin, berichtete von einer jungen Frau, die entgegen der Regel tatsächlich vor Weihnachten „einrücken“ musste. Diese junge Frau hat wenige Tage, nachdem sie das Weihnachtsfest dort erlebt hat, Frau von S. gegenüber gesagt: „Das war mein schönstes Weihnachten. Ich habe Gemeinschaftserlebnisse bisher nicht gekannt.“ e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Ich will damit nur sagen: Es gibt Menschen, die es bedeutend schwerer haben als wir. Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute. Danke schön. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP und der AfD)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Weber.

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Jonas Weber SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen wir uns kurz vor, es gäbe ein Modell eines Strafvollzugs, das bestimmte Dinge vereinen würde: eine sehr niedrige Rückfallquote und eine Leitidee, die dazu führt, dass Menschen zu guten Nachbarn erzogen werden, die die Gesellschaft insgesamt stärken. Ja, es gibt dieses Modell, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben es in Norwegen angeschaut. Wir haben in Norwegen angeschaut, wie ein Staat es hinbekommt, einen Strafvollzug so zu gestalten, dass die Rückfallquoten gering sind, und gleichzeitig Menschen dazu befähigt, nach Absitzen ihrer Haftstrafe gute Nachbarn und gute Bürger zu sein. Ich hätte mir von diesem Gesetzentwurf gewünscht, dass wir einen Teil dieser Ideen hier aufgenommen hätten. Aber ich habe im Laufe der Debatte vorhin auch gemerkt, wie weit es teilweise auseinandergeht. Ich habe, mit Verlaub, vom rechten Rand nur sehr dümmliche Einwürfe gehört, was Resozialisierung bedeutet. (Zuruf von der AfD) – Doch, Sie haben von „Fünfsternehotels“ und anderem Zeug gesprochen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja!) Was für einen Unsinn erzählen Sie da! Was für einen Unsinn! (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Wenn Sie auch nur im Kern an echter Sicherheit in diesem Land interessiert wären, dann würden Sie dafür sorgen, dass Menschen eben nicht rückfällig und nicht wieder straffällig werden. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das ist der Kern unseres Sicherheitsversprechens. – Herr Baron, Sie haben doch einfach keine Ahnung. Sie haben doch einfach keine Ahnung und plappern hier plump Blödsinn rein. Es tut mir leid: Plumpen Blödsinn plappern Sie hier rein. (Vereinzelt Beifall – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Keine Ahnung, aber die ganze Zeit die Klappe offen! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Sie waren doch nicht in einer einzigen Anstalt. Sie haben doch noch nie – –

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Muhterem Aras

Herr Fraktionsvorsitzender Baron, ich bitte Sie, jetzt einfach ruhig zu sein. (Abg. Anton Baron AfD: Der redet doch die ganze Zeit mit mir!) – Nein, Sie sind jetzt ruhig. Sie können nicht die ganze Zeit dazwischenreden. (Abg. Anton Baron AfD: Der will doch was von mir!) Herr Abg. Weber hat das Wort.

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Jonas Weber SPD

Ich will nichts von Ihnen, nein. Ganz sicher nicht. (Heiterkeit bei der SPD – Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Herr Baron, ich kann Sie beruhigen. Ich will viel, aber ich will nichts von Ihnen; ganz sicher, Herr Baron, ganz sicher. (Abg. Catherine Kern GRÜNE: Er ist schon verhei- ratet! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) – Ja, das ist richtig. Ich bin auch schon verheiratet, zum Glück. – Kommen wir zum Gesetz zur Förderung der Resozialisierung im Justizvollzug. Es wurde angesprochen: Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Diese Gesetzesvorlage nimmt natürlich das auf, was das Bundesverfassungsgericht, das wir alle sehr schätzen, in seiner Weisheit entschieden hat, und wo wir richtigerweise an drei Punkten etwas verändern müssen: Die Gefangenenentlohnung muss erhöht werden, wir brauchen eine bessere Einbettung der Gefangenenarbeit in das Resozialisierungskonzept, und – Sie haben es angesprochen, Frau Ministerin – es geht auch um Ausund Weiterbildung. Denn gerade das, was ich angesprochen habe, nämlich der gute Nachbar, den wir im Sinn haben, der funktioniert eben nur dann, wenn er nach der Haft auch eine Arbeitsperspektive hat. Darum geht es im Kern. Das ist – ich sage es gern noch mal – echte Sicherheit in diesem Land. Sehen Sie es mir nach, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen – ich habe eingangs Norwegen erwähnt –, ich bin ein bisschen enttäuscht, dass wir die Ideen, die wir in Norwegen gesehen haben, auf der Wegstrecke verloren haben. Ich fühle mich da an Michael Endes Scheinriesen Tur Tur erinnert: Je näher man dem Resozialisierungsgesetz kommt, desto kleiner wird es. Ein bisschen so ist das hier im Ergebnis auch. Ich hätte mir da mehr von der Koalition gewünscht. Ich hätte mir mehr Mut gewünscht. Ich hätte mir mehr moderne Ansätze gewünscht. Aber zu Weihnachten darf man sich immer etwas wünschen. Ich möchte an dieser Stelle einen Wunsch und einen Dank aussprechen. Wir reden hier über den Strafvollzug. Wir reden hier aber auch über Menschen, die an Weihnachten arbeiten – auf Polizeiwachen, in Gefängnissen, in Krankenhäusern, in zentralen Notaufnahmen. Deswegen gelten mein Weihnachtsgruß und mein Weihnachtsdank all denjenigen, die für Sicherheit und Gesundheit in diesem Land sorgen – 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche, auch an Feiertagen. Herzlichen Dank von der SPD-Fraktion. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Und Ihnen wünsche ich beim nächsten Resozialisierungsgesetz ein bisschen mehr Mut. Der täte uns allen gut. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Ulli Hockenberger CDU)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Goll.

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Julia Goll FDP

Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bin sehr gern Strafvollzugsbeauftragte meiner Fraktion. Ich reise sehr gern in die Anstalten, rede dort mit allen, natürlich auch mit Gefangenen, und bekomme mit, was sie umtreibt. Ich schätze in diesem Punkt die Zusammenarbeit mit dem Ministerium. Frau Ministerin, vielen Dank, auch an die Kolleginnen und die Kollegen in den anderen Fraktionen. Ich denke, wir haben da wirklich ein gutes Miteinander und auch jedes Jahr einen guten Austausch bei der Ministerin. Kürzlich haben wir uns Rottweil angeschaut, die Baustelle, und konnten uns auch dort über längere Zeit wirklich interessiert austauschen. Bei all diesen Terminen ist nie auch nur eine Person von der AfD dabei gewesen. (Abg. Emil Sänze AfD: Das stimmt nicht!) Sie scheinen sich für dieses Thema überhaupt nicht zu interessieren und kennen sich ganz offensichtlich auch überhaupt nicht aus. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grü- nen sowie des Abg. Andreas Kenner SPD – Zurufe von der AfD) Das ist wirklich nicht ernst zu nehmen, was Sie hier von sich geben. Das hat mit der Realität – – (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) – Ja, da waren Sie vielleicht ein Mal dabei. – Das hat mit der Realität überhaupt nichts zu tun. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Haben Sie schon mal einen Swimmingpool oder ein Fünfsternehotel dort gesehen? – Unruhe) Jetzt haben wir keine Zuhörer mehr auf der Besuchertribüne, aber man kann es wirklich nicht laut genug sagen: Wenn es dann nämlich wirklich einmal – das höre ich auch von den Kollegen aus anderen Ausschüssen – an die Sacharbeit geht, die vielleicht auch einmal ein bisschen anstrengender ist und bei der man nicht schicke Filme im Plenum drehen kann, dann sind Sie von der AfD häufig nicht dabei. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der SPD sowie Abgeordneten der CDU – Zuruf von der FDP/ DVP: Genau! – Abg. Anton Baron AfD: Toll, dass Sie in den Ausschüssen sitzen! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE zur AfD: Wie viele Swimmingpools haben Sie denn gesehen? Oder Fünfsternehotels?) (Julia Goll) – Genau, ja. – Die Ministerin hat den Inhalt des Gesetzentwurfs dargestellt. Ich komme natürlich nicht umhin, anzumerken, dass das Bundesverfassungsgericht, auch wenn das nicht uns betroffen hat, eigentlich eine Frist – Juni 2025 – vorgesehen hat. Gesetzgebungsmühlen mahlen langsam. Wie gesagt, es hat für uns nicht die Bedeutung, aber vielleicht hätte man es schneller machen können. Wie auch immer, jetzt haben wir den Gesetzentwurf ja vorliegen. Es gibt Säulen im Leben eines Menschen, die, denke ich, wichtig sind. Das ist zum einen natürlich die Familie, das soziale Umfeld. Das ist die Wohnung, das ist der Arbeitsplatz. Im Gefängnis, in der JVA haben wir da etwas andere Bedingungen, aber auch dort – das ist hier schon von vielen herausgestellt worden – zeigt sich: Arbeit ist ganz essenziell für die Person, für die Persönlichkeit, für die Persönlichkeitsbildung. Ich bin immer wieder beeindruckt, in den Haftanstalten zu sehen, welche Arbeitsangebote es dort gibt. Eines beeindruckt mich immer besonders, auch wenn es das künftig vermutlich nicht mehr gibt: das Schraubenabwiegen. Das ist eine Beschäftigung, die es außerhalb der JVA überhaupt nicht gibt. (Unruhe) Das ist natürlich Arbeitstherapie oder Heranführen an Arbeit. Mir wird von Mitarbeitern in den JVAs dann immer geschildert – –

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Muhterem Aras

Sehr geehrte Herren aus der SPD-Fraktion, Sie sind zu laut. (Abg. Andreas Kenner SPD: Genau!) Danke schön.

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Julia Goll FDP

Mir wird geschildert, dass sie dort Gefangene haben, die zum ersten Mal erleben, dass sie drei oder vier Stunden wirklich arbeiten und auch einen Erfolg ihrer Arbeit sehen. Das ist gut; das müssen wir weiter erhalten. Deshalb brauchen wir Arbeitsangebote auf allen Niveaus, die es gibt. Es gibt dort auch sehr hochstehende Arbeitsangebote. Ich denke, wir alle sitzen in unseren Büros an Schreibtischen, die aus einer JVA kommen. Da gibt es u. a. Schlossereien und andere sehr gute Angebote. Aber jetzt komme ich noch zu einem anderen Punkt – Kollege von Eyb hat es angesprochen –: Es gibt leider immer weniger Arbeit. Da ist die Entlohnung, mit der die Auftraggeber nicht so einverstanden waren, sicher nur ein Punkt. Der andere Punkt ist aber die Arbeitspflicht, die wir im Gesetz stehen haben. Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Ich betone, wie wichtig die Arbeit ist, und deshalb: Ich bin unbedingt dafür, dass die Gefangenen arbeiten. Aber nach allem, was ich höre, führt paradoxerweise und unguterweise gerade diese Arbeitspflicht im Gesetz dazu, dass manche Auftraggeber abspringen und sagen: „Nein, unsere Abnehmer wiederum stufen das als Zwangsarbeit ein, deshalb können wir euch keine Aufträge mehr geben.“ Jetzt gibt es ganz viele schlaue Leute und Abhandlungen, die sagen, dass diese Arbeitspflicht nicht unter die Zwangsarbeit fällt, nicht nach EMRK und auch nicht nach unserem Grundgesetz. Ja, das weiß ich, und das wissen Sie. Aber das ist diesen Auftraggebern eben schwer klarzumachen. Das ist ein eche – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 tes Dilemma, in dem wir uns befinden. Es ist wirklich nicht schön, zuzuschauen, wie die Arbeitsangebote und die Aufträge – obwohl sich die Mitarbeiter in unserem vollzuglichen Arbeitswesen sehr intensiv darum kümmern, Aufträge zu generieren – immer weniger werden und wie sie zusehen müssen, wie die Auftraggeber abspringen. Das tut einem wirklich weh, weil die Arbeit im Gefängnis so wichtig ist. Ich höre das immer wieder, auch von Menschen, die eine Ausbildung machen, dass Mitarbeiter im Gefängnis positive Rückmeldungen bekommen. Ich höre von ehemaligen Gefangenen, die sagen: „Mensch, jetzt habe ich auch außerhalb des Gefängnisses einen Job gefunden. Ihr habt mich da herangeführt.“ Deshalb: Vielleicht muss man an das Thema Arbeitspflicht doch noch einmal herangehen, wenn die Arbeitspflicht im Moment wirklich nur auf dem Papier besteht. Denn nahezu alle wollen ja auch arbeiten; das hat auch Vorteile: Entlohnung, ein bisschen mehr Essen gibt es auch. Das nur noch einmal als Anregung von mir. Mein großer Dank geht an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den JVAs, an die ehrenamtlich Tätigen, auch an die, die sich nach der Entlassung um die Gefangenen kümmern; denn auch das Entlassmanagement und weitere Begleitung gehören dazu, damit es möglichst wenig Rückfälle gibt. Das liegt im Interesse aller, auch im Interesse unserer Sicherheit. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und den Grünen sowie Ab- geordneten der CDU und der SPD)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Klecker.

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Dennis Klecker AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wozu dient der Justizvollzug? An erster Stelle steht sicher der Schutz der Gesellschaft vor Straftätern, besonders bei schweren Straftaten. Insbesondere geht es auch um Opferschutz. Aber im Wort „Strafvollzug“ steckt nicht umsonst der Begriff „Strafe“. An zweiter Stelle stehen daher Strafe und Abschreckung. Erst an dritter Stelle geht es dann um Resozialisierung. Denn die meisten verurteilten Straftäter bleiben nicht bis an ihr Lebensende in Haft. Sie müssen also wieder Teil der Gesellschaft werden können, im Idealfall ein besserer Teil als zuvor, der nicht mehr straffällig wird. Maßnahmen zur Integration und Rehabilitation sind daher sinnvoll. Maßnahmen, die eher als Belohnung wahrgenommen werden, hingegen nicht. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Was fällt denn un- ter die Belohnung?) Obwohl es zusätzliche Studien zu Haftrückfällen etc. gibt – warten Sie doch mal ab –, bestätigen sogar die Ausführungen in der vorliegenden Drucksache zu vielen Studien, dass keine oder allenfalls geringfügig positive Ergebnisse beispielsweise durch Gefangenenarbeit möglich sind. Auch positive Auswirkungen auf die Häufigkeit von Rückfällen sind reine Theorie und nicht sicher durch Studien belegbar, egal, wie man die Merkmale dafür hin oder her schiebt. (Dennis Klecker) Die Erhöhung der Vergütungen erfolgt also praktisch nur, weil wir dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgen. Das stellen wir natürlich auch nicht infrage. Ob etwas mehr Geld aber den Resozialisierungscharakter unterstreicht, wie man es anhand des Namens des Gesetzes und mancher Stellungnahmen dazu denken könnte, das lässt sich bezweifeln. Urteile ergehen in Deutschland im Namen des Volkes. Unser Rechtssystem basiert also darauf, dass der Wille des Souveräns abgebildet wird. Wenn wir aber, wie auf Seite 59 erläutert, junge Gefangene mit Geld zur Teilnahme an Therapiemaßnahmen motivieren sollen, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das die Vorstellung des Volkes von Strafvollzug ist. (Beifall bei der AfD – Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU: Wenn man es ihnen erklärt, schon!) In manchen Staaten beteiligt man Straftäter sogar auch an den Kosten für ihre Haft, beispielsweise in Japan. Bei uns hingegen werden Straftäter noch dafür bezahlt, dass sie ihre Therapie machen. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Der wichtigste Aspekt sollte sein, dass während einer Haftstrafe Fähigkeiten und Qualifikationen vermittelt werden – und, wenn nötig, auch Sprachkenntnisse. Denn Haftstrafen sind häufig eine Folge von mangelnden Perspektiven, auch beruflich. Diese Maßnahmen sollten daher auch immer Vorrang vor reinen Beschäftigungstherapien haben. Die grundsätzliche Überlegung ist dabei aber doch: Wenn Häftlinge lieber ein paar Euro mit leichter Arbeit verdienen, als ein Weiterbildungs- oder Therapieangebot anzunehmen, dann sollte vielleicht eher mehr Druck gemacht werden, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie haben auch keine Ahnung!) um diese Angebote verbindlich wahrnehmen zu müssen, und sollten nicht dafür noch Entschädigungen gezahlt werden. Stattdessen von einer Benachteiligung zu sprechen, weil eine Weiterbildung nicht so vergütet wird wie Arbeit, sagt viel über unsere heutigen gesellschaftlichen Probleme aus. (Beifall bei der AfD) Eine Weiterbildung ist bekanntlich für gewöhnlich auch außerhalb von Gefängnissen keine bezahlte oder entschädigte Arbeitszeit und somit vorübergehend mit entgangenem Verdienst verbunden. (Abg. Daniela Evers GRÜNE schüttelt den Kopf. – Unruhe) Man macht sie aber, weil man sich dadurch für die Zukunft einen besseren Job erhofft. Dies gilt umso mehr für Menschen, die – so ein Zitat der Landesregierung – „keine Grundkenntnisse in Bezug auf Arbeit“ aufweisen, „häufig ausgeprägte Sprachdefizite bis hin zu Analphabetismus sowie mangelndes Durchhaltevermögen, fehlende soziale Kompetenzen oder eine niedrige Frustrationstoleranz“ haben. Von diesen Maßnahmen muss man doch allein Eigeninteresse an der Verbesserung ihrer Situation erwarten können, auch wenn das kurzfristig mit Verdienstausfall verbunden ist. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025

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Muhterem Aras

Herr Abg. Klecker, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Weber zu?

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Dennis Klecker AfD

Gern. Ich bin an dieser Stelle sowieso am Ende. Warum denn nicht? (Unruhe) Bei uns werden sie nie zugelassen. Ich bin Demokrat und lasse Zwischenfragen gern zu. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Wir sind schon am Ende? Wo waren denn die Belohnungen?)

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Jonas Weber SPD

Herr Kollege Klecker, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Jetzt haben Sie sehr viel gesagt, aber leider enthält der Gesetzentwurf, der uns vorliegt, diese Formulierungen und diese Mechanismen, die Sie hier beschrieben haben, nicht. Deshalb meine Frage: Welches Gesetz haben Sie zur Vorbereitung Ihrer Rede genutzt? (Vereinzelt Heiterkeit) Und auf welche Beratungen beziehen Sie sich denn? Denn den Ausschussmitgliedern ist das nicht bekannt, was Sie hier vortragen.

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Dennis Klecker AfD

Ich habe es Ihnen doch sogar gesagt: Seite 59 der Drucksache 17/9992. (Abg. Anton Baron AfD: Also wieder hinsetzen! Kei- ne Ahnung!) Es ist alles aus diesem Gesetzentwurf zitiert. Ich kann Ihnen die Quellennachweise liefern. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Schön, dass Ihnen Ihr Büro eine Fundstelle an- gegeben hat! – Weitere Zurufe) Die habe ich übrigens sogar mit auf dem Papier. Also, es ist alles – – Wahrscheinlich haben Sie es nicht gelesen. Da kann ich Ihnen auch nicht weiterhelfen. (Zurufe von der SPD) Aber ich liefere Ihnen gern diese Drucksache. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Also wie- der hinsetzen! Keine Ahnung! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie haben doch versprochen, Sie sagen noch etwas zu den Belohnungen!) – Zu den Belohnungen? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ja!) Was für Belohnungen? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das haben Sie vor- hin selbst gesagt! Das haben Sie doch selbst gesagt!) – Ich habe doch gar nichts gesagt. Ich weiß nicht, was Sie wollen mit Belohnungen. (Lachen bei den Grünen – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Genau so! Aber danke!) (Dennis Klecker) Da das die letzte Rede in diesem Jahr vor diesem Haus war, wünsche ich Ihnen allen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. (Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. (Abg. Jonas Weber SPD: Doch! – Weitere Zurufe) – Herr Abg. Weber, Sie haben noch Zeit. Bitte. – In der zweiten Runde spricht für die SPD-Fraktion noch einmal Herr Abg. Weber. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Doch noch eine andere letzte Rede!)

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Jonas Weber SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich Sie schon ins Weihnachtsfest verabschieden. Aber ich habe mich gerade noch einmal beim Justizministerium versichert. Die Auslegung, die Herr Klecker – auf welcher Basis auch immer – vorgenommen hat, ist nicht Bestandteil dieses Gesetzentwurfs. Sie können noch so oft irgendwelche Zitate erfinden, es wird nicht wahr. Es wird einfach nicht wahr. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Zurufe von der AfD) Es gehört zur Wahrheit und zur Redlichkeit dazu, dass Sie natürlich an Regelungen Kritik üben können. Aber dann müssen Sie sie a verstehen, b richtig zitieren und c richtig kritisieren. Das ist das Minimum, das man erwarten kann. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Dann nennen Sie doch das andere, was da drin steht!) Insofern ist es mein Wunsch für uns alle, dass wir das vielleicht ins nächste Jahr mitnehmen: dass wir bei Wahrheit und Klarheit sauberer sind. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP – Oh-Rufe von der AfD)

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Muhterem Aras

Jetzt liegen mir tatsächlich keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9992 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 11 der Tagesordnung ist erledigt. (Unruhe) – Meine Damen und Herren, die Sitzung läuft noch wenige Minuten. Jetzt haben wir so lange ausgehalten. Diese zwei Minuten halten Sie bitte noch aus. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wir können noch etwas zusammen singen!) – Gesungen haben wir heute Morgen. e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Ich rufe die Tagesordnungspunkte 12 bis 23 gemeinsam auf: Punkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 9. Oktober 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2022 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 10: Förderprogramm „Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe“ – Drucksachen 17/9635, 17/9893 Berichterstattung: Abg. Silvia Hapke-Lenz Punkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 9. Oktober 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2023 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 5: Gebühreneinnahmen des Landes – Drucksachen 17/9632 (Geänderte Fassung), 17/9896 Berichterstattung: Abg. Emil Sänze Punkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 10. Oktober 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2023 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 21: Badisches Staatstheater Karlsruhe – Drucksachen 17/9643, 17/9888 Berichterstattung: Abg. Nese Erikli Punkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 29. September 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2024 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 5: Einzelaspekte des DigitalPakts Schule – Drucksachen 17/9568, 17/9886 Berichterstattung: Abg. Dr. Albrecht Schütte Punkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 24. September 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2024 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 7: Ausgaben des Landes für das Förderprogramm „Start-up BW Acceleratoren“ – Drucksachen 17/9514, 17/9894 Berichterstattung: Abg. Silvia Hapke-Lenz (Präsidentin Muhterem Aras) Punkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 7. Oktober 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2024 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 8: Modernisierung des IT-Einsatzes bei Förderungen in der Landwirtschaft – Drucksachen 17/9594, 17/9890 Berichterstattung: Abg. Reinhold Pix Punkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 29. Oktober 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2024 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 9: Informationstechnik bei ForstBW – Drucksachen 17/9760, 17/9891 Berichterstattung: Abg. Reinhold Pix Punkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 31. Oktober 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2024 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 10: Förderung von Schulen an anerkannten Heimen – Drucksachen 17/9779, 17/9887 Berichterstattung: Abg. Rudi Fischer Punkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 19. September 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2024 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 15: Ladepunkte für Dienstwagen an Landesgebäuden – Drucksachen 17/9493, 17/9895 Berichterstattung: Abg. Peter Seimer Punkt 21: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 26. September 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2024 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Schluss: de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 20: Klimaschutz und Nachhaltigkeit beim staatlich geförderten kommunalen Hochbau – Drucksachen 17/9561, 17/9892 Berichterstattung: Abg. Barbara Saebel Punkt 22: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 7. Oktober 2025 – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK); hier: Anmeldung des Landes zum Rahmenplan 2025 – Drucksachen 17/9626, 17/9889 Berichterstattung: Abg. Dr. Markus Rösler Punkt 23: Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/9792 Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen. Vielen Dank. Der Tagesordnungspunkt 24 – – (Unruhe) – Meine Damen und Herren, wer gehen will, soll bitte aus diesem Saal gehen, aber dann bitte leise. Ansonsten bitte ich Sie, sich während der letzten Minuten hinzusetzen und zuzuhören. Wir wären sonst schon fertig. Danke. Der unter Punkt 24 aufgeführte Tagesordnungspunkt Kleine Anfragen hat sich erledigt, da alle für die heutige Plenarsitzung relevanten Kleinen Anfragen beantwortet worden sind. Meine Damen und Herren, wir haben es geschafft. Wir sind am Ende der letzten Plenarsitzung in diesem Jahr angelangt. Ich danke Ihnen allen. Bevor ich die Sitzung schließe, wünsche ich Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche, schöne Adventszeit und, wenn es so weit ist, ein frohes, gesundes und friedliches Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr. Passen Sie auf sich und Ihr Umfeld auf. Im Januar geht es weiter. Vielen Dank und alles Gute. Die nächste Sitzung findet am 28. Januar 2026 um 9:00 Uhr statt. Ich schließe die Sitzung. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) 18:34 Uhr

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