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Daniela Evers

GRÜNE 11.12.2025 Sitzungen 17/138

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Am 1. Juni 2022 hat der Landtag den Untersuchungsausschuss „IdP & Beförderungspraxis“ eingesetzt. Heute, nach dreieinhalb Jahren Arbeit, erstatte ich mit den Obleuten der Fraktionen unseren Abschlussbericht einschließlich der Bewertungen und Beschlussempfehlungen des Ausschusses. Das waren dreieinhalb Jahre, meine Damen und Herren, in denen 14 Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter sowie unzählige Personen im Umfeld mit Sorgfalt, mit hohem zeitlichen Aufwand und großem Engagement den umfangreichen Einsetzungsauftrag des Landtags bearbeitet haben. Dies haben wir stets im Bewusstsein dessen getan: Diese Arbeit betrifft unmittelbar, direkt oder indirekt Tausende von Beschäftigten in der Polizei von Baden-Württemberg und in den Landesbehörden. Alle diese Personen, die uns im Land tagtäglich dabei unterstützen, die öffentlichen Aufgaben zu erfüllen, haben es verdient, dass wir ihnen ein sicheres und verlässliches Arbeitsumfeld bieten, in dem ihre Rechte und ihre Würde gewahrt und geschützt werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Dieses Thema war dem Landtag wichtig, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, und für uns war es Antrieb, die Arbeit voranzutreiben, um die drei verschiedenen Untersuchungsgegenstände aus dem Beschluss zu beleuchten. Lassen Sie mich Ihnen zunächst einen kurzen Überblick über die Arbeit des Ausschusses geben, auf der die Ihnen im Parlament vorliegenden Beschlussempfehlungen beruhen und die nachher von den Obleuten bewertet wird. Bei der Untersuchung der Frage, wie die Landesregierung mit dem Thema und Vorwürfen der sexuellen Belästigung in Landesbehörden bisher umgegangen ist, hat sich der Ausschuss einerseits mit den bisher ergriffenen Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen für diese folgenschwere Thematik im dienstlichen Umfeld befasst. Zudem wurden das im Hellfeld bekannt gewordene Ausmaß und die Ausprägungen solcher Verhaltungsweisen erhoben und der Umgang mit konkreten Einzelfällen untersucht. Hierfür hat der Ausschuss im Bewusstsein der hohen Sensibilität dieser Themen eine Ermittlungsbeauftragte eingesetzt, welche die gemeldeten Fälle näher untersucht hat. Diese kam zunächst zum Ergebnis, dass es sich überwiegend um niederschwellige Handlungen einzelner Personen gehandelt habe, ohne dass ein strukturelles Problem zu erkennen sei. Auch der Umgang der Behörden mit gemeldeten Verdachtsfällen sei ordentlich. Der Untersuchungsausschuss ist sich jedoch in seiner Arbeit bewusst, dass er mit seinen Untersuchungen nur das Hellfeld der offiziell bekannt geworden Vorfälle beleuchten konnte. Vor diesem Hintergrund ist ein Teil der mehrheitlichen Beschlussempfehlungen des Untersuchungsausschusses auch die Empfehlung, die Landesregierung zu ersuchen, eine umfassende Dunkelfeldstudie zu Fällen sexueller Belästigung in Landesbehörden in Auftrag zu geben, um auf diese Weise Erkenntnisse über das tatsächliche Ausmaß sexueller Belästigung innerhalb der Polizei und anderer Landesbehörden zu gewinnen. Unsere Arbeit hat aber – so erhoffen wir und glauben es aufgrund der Reaktionen auch – bereits jetzt dazu beigetragen, die Landesbehörden, den Landtag und auch die Gesellschaft jenseits rein juristischer Fragestellungen für die Problematik des Umgangs mit sexuellem Fehlverhalten im dienstlichen Umfeld zu sensibilisieren. Dies ist ein wichtiger, erheblicher Beitrag zur gesellschaftlichen Diskussion. Die Scham muss die Seite wechseln. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Hinsichtlich des Umgangs mit den Vorwürfen der sexuellen Belästigung gegen den nunmehr ehemaligen Inspekteur der Polizei hat der Ausschuss sorgfältig die Abläufe und Entscheidungsprozesse im Umgang der Landesregierung mit dieser Thematik untersucht. Dabei musste sich der Ausschuss auch in der öffentlichen Wahrnehmung immer wieder in seinem Auftrag klar vom zeitweise parallel laufenden Strafverfahren gegen den ehemaligen IdP abgrenzen. Gegenstand der Untersuchungen des Ausschusses war und ist die Frage, wie auf politischer und behördlicher Ebene, mithin (Daniela Evers) durch Dritte, mit diesen Vorwürfen nach deren Bekanntwerden umgegangen wurde. Im zweiten Auftragskomplex hat der Ausschuss die Weitergabe eines Rechtsanwaltsschreibens durch den Innenminister an einen Journalisten untersucht. Hierzu wurden 14 Zeugen vernommen, darunter auch der Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen selbst sowie der betreffende Journalist. Im dritten Auftragskomplex ging es zum einen um die Beurteilungs-, Beförderungs- und Besetzungsverfahren innerhalb der Polizei Baden-Württemberg bis zur Suspendierung von A. R. als Inspekteur der Polizei. Zum anderen waren auch seine Beförderungen zum Vizepräsidenten des Landeskriminalamts und zum Inspekteur der Polizei Gegenstand der Untersuchungen. Die Frage der Beurteilungs-, Beförderungs- und Besetzungspraxis innerhalb der Polizei Baden-Württemberg hat sich aufgrund des erheblichen Umfangs und der Komplexität dieser Materie, von der Zehntausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei täglich betroffen sind, im Laufe der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses zum faktischen Schwerpunkt der Untersuchungen entwickelt. Insoweit stand der Ausschuss auch vor der Herausforderung, immer wieder abzuwägen zwischen der sorgfältigen, aber zeitintensiven Aufarbeitung von Einzelfällen, aus denen sich Anhaltspunkte für ein bestehendes Muster oder eine Symptomatik ergeben könnten, und der Betrachtung der Strukturen im großen Ganzen. Seinem umfangreichen Auftrag insgesamt hat sich der Ausschuss mit ebenso umfangreichen Untersuchungen gewidmet. Dazu ein paar Zahlen, um sich dies vor Augen zu führen: Zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 10. November 2025 haben insgesamt 42 Sitzungen stattgefunden – teils bis in die späten Abendstunden. Auf der Grundlage von 45 Beweisbeschlüssen wurden dem Ausschuss Akten im Umfang von ungefähr 150 Ordnern vorgelegt und insgesamt 57 Zeugen vernommen. Einige dieser Zeugen wurden an bis zu drei Sitzungstagen vernommen. Allein die Protokollierung der Ausschusssitzungen mit einer Gesamtdauer von mehr als 260 Sitzungsstunden umfasst rund 5 300 Seiten. Der erhebliche Umfang der Bemühungen des Ausschusses schlägt sich auch im Abschlussbericht nieder. Dieser umfasst mit seinen zwei Bänden insgesamt mehr als 2 000 Seiten. Der Aufwand spiegelt sich naturgemäß auch in den Kosten des Ausschusses wider. Abschließende Zahlen liegen insoweit noch nicht vor, weil noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen sind. Bis einschließlich November 2025 sind jedoch Kosten in Höhe von rund 2,3 Millionen € angefallen. Sie sehen, die Arbeit des Untersuchungsausschusses ist mit viel Mühe, Aufwand und auch mit Kosten verbunden. Aber genau deshalb möchte ich hierzu noch einige allgemeine Erwägungen ziehen. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein wichtiges und bewährtes Instrument in der parlamentarischen Arbeit und in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzen. Es geht ein großes Maß an Verantwortung und an Arbeitsintensität hervor, und nicht immer können wir dem Wunsch nach Schnelligkeit oder öffentlicher Schlagzeile hier quasi Folge leisten, sondern es geht darum, dem Landtag die Fragen zu de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 beantworten, mit deren Klärung der Landtag uns beauftragt hat. Hier braucht es eben die Sorgfalt, die verantwortliche Detailarbeit vor einer Ergiebigkeit und vor einer Dynamik des Gremiums. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Oberstes Ziel des Untersuchungsausschusses muss es nämlich immer sein, den ihm durch das Parlament gegebenen Auftrag in der Sache sorgfältig zu erledigen. (Zuruf des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU) Dass diese Tätigkeit oft wenig öffentlich wirksam ist, liegt dann in der Natur der Sache. Aber – dies vielleicht dem Parlament noch mal mitgegeben – natürlich hat das Parlament zunächst die erste Entscheidung, ob und in welcher Form ein Untersuchungsauftrag erteilt werden soll. Damit kann gelenkt werden, dass die gewünschten Schwerpunkte erfüllt und Ziele erreicht werden können, Nebensächliches auch Nebensächliches bleibt. So helfen beispielsweise klare, zeitliche und sachliche Eingrenzungen des Untersuchungsgegenstands oder eben klare, eindeutige inhaltliche Vorgaben bei der Strukturierung der Untersuchungstätigkeit, die die Versuchungen mancher Ausritte in Nebengebiete eventuell etwas eingrenzen kann. Es hat sich aber auch gezeigt, dass im Laufe der Untersuchungen eine Vielzahl von Verfahrens- und Rechtsfragen Bedeutung erlangen können, die teils erhebliche Auswirkungen auf den Fortgang der Untersuchungen haben können. Auch hier erscheint es sinnvoll, zu prüfen, inwieweit das Untersuchungsverfahren generell von vornherein durch klare Regelungen und Guidelines optimiert werden kann, auch die Frage, wie eigentlich der Abschlussbericht veröffentlicht werden muss, und ganz viele Einzelfragen. Hier gilt es, mal ein bisschen – ich empfehle dem Landtag, das zwischen Untersuchungsausschüssen zu tun – die Verfahrensvorschriften zu überprüfen, inwieweit hier nicht Anpassungen sinnvoll wären. Was die Kosten betrifft, sage ich: Ja, es kostet viel Geld. Aber wenn sich das Parlament entscheidet, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, dann sollte es diesen so ausstatten, dass gut gearbeitet werden kann. Wir waren sicher kein Untersuchungsausschuss, der hier besonders opulent ausgestattet war. Daher gilt mein erster und besonderer Dank der Geschäftsstelle in Person von Tilmann Gauß, (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) der uns in weiten Teilen allein und jedenfalls mit einem sehr hohen Arbeitspensum durch die Verfahrensuntiefen eines Ausschusses getragen und die Arbeit in hohem Maß allein gemacht hat. Mein Dank gilt aber auch allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtags, der Landtagsverwaltung, die mit unermüdlichem Einsatz zu jeder Uhrzeit unsere Arbeit ermöglicht und erleichtert haben: der Stenografische Dienst, der Hausdienst, der Juristische Dienst, der Sicherheitsdienst, all diese, die damit befasst sind, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen, die essenzieller Bestandteil der Arbeit waren. (Daniela Evers) Ich bedanke mich bei meinem Stellvertreter Boris Weirauch, immer gleichfalls bereit, sich in die Untiefen und Diskussionen der Verfahren zu begeben, bei den Obleuten der Fraktionen und allen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Untersuchungsausschusses für die hervorragende Zusammenarbeit. Bei allen politischen Differenzen, die in der Sache teilweise bestanden haben, haben wir doch im Ausschuss immer einen guten Weg gefunden, kooperativ zusammenzuarbeiten. Ich bedanke mich bei der Ermittlungsbeauftragten des Ausschusses, und mein Dank geht auch an die Ministerien und die von ihnen entsandten Vertreter im Ausschuss. Nun übergebe ich den Bericht – die Beschlussempfehlungen finden Sie in Band II auf Seite 439 – symbolisch an Sie, Frau Präsidentin, für den Landtag (Abg. Daniela Evers GRÜNE übergibt Präsidentin Muhterem Aras ein Druckexemplar des zweibändi- gen Abschlussberichts. – Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) und harre gespannt den nun folgenden Bewertungen durch die Obleute. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP)

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