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Frank Bonath

FDP 11.12.2025 Sitzungen 17/138

... – nein – (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Och!) sind wir ins Grübeln gekommen. Sie beide haben es jetzt ganz gut dargestellt. Mich würde noch interessieren, Herr Finanzminister, wie Sie das sehen. Wie sieht das Finanzministerium diesen Sachverhalt und die Frage, ob tatsächlich Rückzahlungen auch dann stattfinden, wenn diese eben nicht rechtlich geboten sind, sondern freiwillig stattfinden müssen? (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: „Rechtlich mög- lich“! Das ist der Punkt!) – Das habe ich von Ihnen verstanden; ich würde es gern aber auch noch vom Finanzminister klargestellt bekommen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das sagt er auch!) Ein zweiter Punkt – das Thema haben Sie leider nicht angepackt – sind die Rückerstattungen von Gutachterkosten, wenn bei der Grundstücksbewertung der Bodenrichtwert falsch ist. Auch das wird irgendwann auftauchen, und Sie werden feststellen: Am Ende gibt es einen Erstattungsanspruch, und letztlich wird der Staat bezahlen müssen, wenn er den Bodenrichtwert falsch angesetzt hat. Es wäre sinnvoll gewesen, das heute hier in diesen Nachtrag mit aufzunehmen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Der Gutachter- ausschuss!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende entscheidet sich die Zukunftsfähigkeit unseres Landes bei den Menschen vor Ort. Dort werden die Straßen gebaut, werden Schulen saniert, Kitas eingerichtet, dort wird Digitalisierung umgesetzt. Dort entscheidet sich, ob der Staat für die Bürgerinnen und Bürger spürbar handlungsfähig ist oder nicht. Deshalb sage ich zum Schluss: Bei den Kommunen ist dieses Geld am besten aufgehoben. Genau darum – und nur darum – werden wir diesem Nachtragshaushalt zustimmen. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD)

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