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Dr. Dorothea Kliche-Behnke

SPD 11.12.2025 Sitzungen 17/138

Noch tiefer. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich unternehme jetzt mal den Versuch, der aus Ihrer Sicht eher rechtstechnischen Fragestellung ein bisschen Politisches abzugewinnen – mal schauen, ob es gelingt. Anfang Dezember hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung vorgelegt – (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) mit sehr interessanten Ergebnissen. Darin wird berichtet, dass in Deutschland Ende 2024 über 855 000 Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezogen haben. Davon entfallen fast 75 000 Kinder auf Baden-Württemberg. Die meisten dieser Kinder leben in Haushalten von Alleinerziehenden. Ihre Armutsrisikoquote – und darüber möchte ich sprechen – ist viermal so hoch wie die von Kindern in Paarhaushalten. Knapp die Hälfte aller Haushalte von Alleinerziehenden mit zwei Kindern ist von Armut bede – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 troffen. Dieser Fakt ist ein Skandal. Ich hätte mir gewünscht, dass vielleicht auch meine Vorredner ein wenig auf diesen Aspekt eingegangen wären; denn darum geht es tatsächlich in diesem Zusammenhang, wenn man mal politisch darauf schaut. Ich sage es mal so: Sie alle hätten sich heute einen Ruck geben können und ein bisschen was gegen diese Armutsgefährdung – auch in Baden-Württemberg – tun können, hätten Sie unserem Antrag auf gebührenfreie Kitaangebote in Baden-Württemberg zugestimmt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Denn es sollte doch unser Auftrag sein, an diesen Punkten anzusetzen. Natürlich ist in der Tat der Unterhaltsvorschuss auch ein wesentlicher Teil für die Armutsbekämpfung. Er trägt den Haushalten mit Alleinerziehenden Rechnung und ermöglicht, dass die Jugendämter angemessenen Unterhalt einfordern können. Das ist eine wesentliche Entlastung für Familien. Es sind häufig die Frauen und die Kinder, die zu ihrem Recht und zu ihren Mitteln kommen. Wir hatten 2017 im Bund die Verbesserung des Unterhaltsvorschusses beschlossen und eingeführt, und wir haben nun in Baden-Württemberg eine Drei-Ebenen-Finanzierung. An dieser Stelle muss ich einmal sagen, Herr Knopf: Ich meine, es war nicht ganz stimmig, was Sie dazu gesagt haben. Das Geld kommt vom Bund. Wie es zwischen Land und Kommunen verteilt wird, das entscheidet tatsächlich das Land. Damit hat der Bund überhaupt nichts zu tun. Aber heute – das sei an dieser Stelle gesagt – beraten wir über eine Korrektur in der Kostenverteilung zwischen den Kommunen und dem Land. Für uns ist das unstrittig, weshalb wir zustimmen werden. Erwähnen möchte ich aber schon, dass die Überprüfung zugunsten der Kommunen – darum handelt es sich ja hier eigentlich – für den Beginn der Legislaturperiode vorgesehen war. Sie kommen damit also reichlich spät um die Ecke. Noch wichtiger aber für Baden-Württemberg ist, dass es bislang erst einen einzigen eigenen Armuts- und Reichtumsbericht gab, nämlich 2015 unter einer sozialdemokratischen Sozialministerin. Ich denke, es wird allerhöchste Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, für einen neuen Armuts- und Reichtumsbericht für Baden-Württemberg. (Beifall bei der SPD) Wenn wir bei „längst überfällig“ sind, muss ich sagen: Das gilt auch für die Verpflichtung der Krankenhäuser zur Nutzung des digitalen Versorgungsnachweises. Da sind uns andere Bundesländer in der Tat meilenweit voraus. Aber natürlich stimmen wir hier zu, genauso wie Artikel 3. In diesem geht es – das haben wir jetzt gehört – um den Umgang mit den Ausgleichsbeträgen für die Altenpflegeausbildung. Was mir dabei aber wichtig ist: Sie sorgen dafür, dass die Kosten für die Ausbildung in den ambulanten Pflegediensten und den Pflegeheimen am Ende den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt werden. Das ist einer von vielen Faktoren, warum wir hier in Baden-Württemberg die höchsten Eigenbeteiligungen in der Pflege haben. Auch darüber könnte man sprechen. Um dieses große Problem hat sich der Gesundheitsmi- (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) nister zehn Jahre lang nicht gekümmert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Unsere Vorschläge, die Ausbildungskosten in der Altenpflege aus Landesmitteln zu bezahlen, haben Sie, Herr Lucha, und auch die Regierungsfraktionen immer wieder in den Haushaltsberatungen abgelehnt. Es bleibt also für die neue Legislaturperiode noch verdammt viel zu tun. Wenn wir schon in diesem Zusammenhang sind, sage ich: Lassen Sie uns dann auch gleich das Schulgeld in den Therapieberufen abschaffen, wie es alle anderen Bundesländer bereits getan haben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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