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Dr. Markus Rösler

GRÜNE 11.12.2025 Sitzungen 17/138

Vielen Dank, ich beantworte das sehr gern. – Wir haben in der Tat genau diesen Punkt auch von unterschiedlichen Juristen prüfen lassen. Ich war genau zu dieser Frage auch in Kontakt mit dem Finanzminister. Es bedeutet sehr eindeutig: rechtlich möglich; also der zweite Punkt, den Sie nachgefragt haben. Alles, was rechtlich möglich ist, wird zurückgezahlt, weil wir dazu dann verpflichtet sind – das, was rechtlich möglich ist. Das, was rechtlich nicht möglich ist, werden wir selbstverständlich nicht zurückzahlen. Jetzt möchte ich mich ganz zum Schluss, da meine Redezeit eigentlich abgelaufen ist, doch noch einmal ausdrücklich bedanken: sowohl beim Finanzministerium mit Minister Danyal Bayaz, der Staatssekretärin Gisela Splett, dem Amtschef Heiko Engling und dem Haushaltsabteilungsleiter, bei der Landtagsverwaltung, die es zum Teil sehr kurzfristig und sehr spät – ich schaue da hinten Frau von Garnier an – ermöglicht hat, dass wir diesen Nachtragshaushalt beschließen können. Der Dank geht natürlich auch an die Haushaltskommission mit dem Ministerpräsidenten und seinem Stellvertreter. Er gilt natürlich meinem Konterpart, wenn ich das so sagen darf, Dr. Albrecht Schütte, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: „Konterpart“!) mit dem ich sehr viele Telefonate auch noch bis Mitternacht geführt habe. Er gilt dem Ausschussvorsitzenden Martin Rivoir mit seiner guten Verhandlungsführung, und er gilt natürlich auch dem Rechnungshof mit seiner Präsidentin für die traditionell kollegiale, sachliche Zusammenarbeit. In einer Zeit, in der politischer Streit gern auf offener Bühne ausgetragen wird, wollen wir das gemeinsam schätzen, dass es bei uns im Finanzbereich sehr viel kollegiale, sachliche, konstruktive Zusammenarbeit jenseits aller Parteigrenzen gibt. Ich danke dafür allen ganz herzlich. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf: Bravo!)

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