Nico Weinmann
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundeskriminalamt warnt. Es beginnt harmlos, meist mit einem Chat über Social-Media-Kanäle oder Messengerdienste, vielleicht mit einem Austausch darüber, wie man zum deutschen Staat steht, vielleicht aber auch mit dem Vorfühlen, ob eine gewisse kriminelle Energie vorhanden ist. Dann wird eine geringe Summe angeboten, die zu Straftaten animieren soll, z. B. für eine Sachbeschädigung, die eigentlich Sabotage ist, oder für Ausspähaktionen. Das de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Bundeskriminalamt mahnt: Wer sich darauf einlässt, wird zum Agenten eines anderen Staates. Dies kann schwere Strafen nach sich ziehen. Meine Damen und Herren, hybride Bedrohungen nehmen massiv zu. Bauschaumattacken mit dem mutmaßlichen Ziel der Wahlbeeinflussung durch einen aus Russland stammenden serbischen Staatsangehörigen oder ukrainische Staatsangehörige, die sich gegenüber russischen staatlichen Stellen zu Brand- und Sprengstoffanschlägen auf den Gütertransport in Deutschland bereit erklären, zeigen, wie real diese Bedrohungen sind. Erheblicher Sachschaden, aber auch der Tod von Menschen wird billigend in Kauf genommen. Eine weitere Eskalation ist jederzeit möglich. Das Landesamt für Verfassungsschutz – zentrale Stelle der Gefahrenfrüherkennung, in den letzten Jahren konsequent gestärkt – zeigt sich gut aufgestellt, um Sabotageaktivitäten und Vorbereitungshandlungen insbesondere der Russischen Föderation, die eine Gefahr für die kritische Infrastruktur und für demokratische Prozesse in Deutschland darstellen, entgegenzuwirken. Hier gilt es, auch in Zukunft sicherzustellen, dass das Amt auskömmlich ausgestattet ist. Doch reiner Schutz reicht nicht aus. Entscheidend ist eine widerstandsfähige Informationsgesellschaft. Desinformation bezeichnet absichtlich manipulierte Inhalte, die verbreitet werden, um Menschen gezielt zu täuschen und strategische, politische oder wirtschaftliche Ziele zu verfolgen, das Vertrauen in demokratische Institutionen zu erschüttern oder Wahlen zu beeinflussen. Gerade für Demokratien ist Desinformation besonders gefährlich. Sie verzerrt die öffentliche Debatte, spaltet die Gesellschaft und erschwert es den Menschen, sachlich informierte und unabhängige Entscheidungen zu treffen. Für den Einsatz gegen Desinformation müssen viele Räder ineinandergreifen. Neben einer Regulierung von oben braucht es auch einen Kompetenzaufbau von unten. Nehmen Sie das Beispiel Google AI. Früher haben Sie eine Vielzahl von Links erhalten, auf denen Sie die Quellen direkt ansteuern konnten. Heute sehen Sie eine Zusammenfassung, die fürwahr oftmals fehlerbehaftet ist. Dass nur jede und jeder Vierte die KI-Ergebnisse überprüft, sollte uns ein Weckruf sein und spricht für einen allzu sorglosen Umgang – im Übrigen generationsübergreifend – mit der Technologie. Wir brauchen also den Kompetenzaufbau von unten, also digitale Mündigkeit insbesondere der Schülerinnen und Schüler durch aktualisierte Lehrpläne und zeitgemäß ausgestattete Schulbibliotheken. Wir müssen hierfür die politische Bildung stärken, um junge Menschen zu befähigen, Desinformation, Verschwörungstheorie und politische Einflussnahme zu erkennen und zu bewerten, müssen Information sowie finanzielle und wirtschaftliche Bildung verpflichtend in den Lehrplänen verankern, aber auch den souveränen Umgang mit digitalen Werkzeugen stärker in die Lehramtsausbildung integrieren. (Beifall des Abg. Emil Sänze AfD) Aber Medienkompetenz ist nicht nur ein Auftrag an die Jugend, sondern an alle Altersgruppen. Volkshochschulen, Digital-Kompass oder auch die Landesanstalt für Kommunikation bieten gerade auch für Erwachsene Angebote zur Medi- (Nico Weinmann) ennutzung und Orientierung sowie die Möglichkeit, Wissen über Datensicherheit und Datenschutz zu erlangen. Gleichzeitig ist eine klare Regulierung notwendig. Plattformen wie Instagram und TikTok spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung von Falschinformationen. Desinformationen und Fake News gehören zweifelsohne zu den dringlichsten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Insofern ist es auch ein Auftrag an die Landesmedienanstalt, diesem Phänomen entschlossen entgegenzutreten – nicht nur durch kontinuierliche Aufklärung bei den Nutzerinnen und Nutzern, sondern auch durch eine konsequente Regulierung. Deshalb müssen wir auch die LFK finanziell stärken und so ausstatten, dass sie ihre Aufsichtsfunktion wahrnehmen und eben auch als Vermittlungsstelle von Medienkompetenz bestehen kann. Eine signifikante Absenkung des Vorwegabzugs zugunsten des SWR könnte hier einen wesentlichen Beitrag darstellen. (Beifall des Abg. Emil Sänze AfD) Regulierung braucht aber auch einen passenden rechtlichen Rahmen. Mit dem Digital Services Act ist hierfür ein bedeutender Schritt hin zu einer demokratisch kontrollierten digitalen Öffentlichkeit gelungen. Er schafft neue Instrumente gegen Desinformation, setzt aber auch auf Eigenverantwortung und Transparenz. Möglicherweise müssen wir, wenn wir dem Digital Services Act zum Erfolg verhelfen wollen, auch über institutionelle Strukturen nachdenken, die über den DSA hinaus dafür sorgen, dass der digitale Raum einen sicheren Ort für Information und Diskurs darstellt. Der Digital Services Act enthält explizite Schutzmechanismen, auch in Bezug auf die Meinungsfreiheit. So untersagt er eine generelle und anlasslose Inhaltsüberwachung durch Plattformen. Dieses sogenannte „General Monitoring“-Verbot ist in Artikel 8 des DSA verankert und schützt die freie Meinungsäußerung. Eine dauerhafte Kontrolle sämtlicher Inhalte ist folglich unzulässig. Dies sicherzustellen ist elementar; denn die Meinungsfreiheit, die bekanntlich ihre Grenzen dort findet, wo die Würde anderer verletzt wird oder die Freiheitsrechte anderer eingeschränkt werden, ist die Grundlage jeder Freiheit überhaupt. Aber warum weise ich explizit darauf hin? Meinungsfreiheit ist mehr als nur ein juristischer Schutzrahmen. Wenn sich immer mehr Menschen aus dem Diskurs zurückziehen, besteht die Gefahr einer zunehmenden Polarisierung und am Ende einer Radikalisierung unserer Gesellschaft. Meinungsfreiheit ist der Respekt vor der Meinung des anderen. Ihr Ziel ist nicht der Konsens, sondern das Aushandeln von Widersprüchen. Wenn wir also über Sicherheit, über Rechtsstaatlichkeit, über Demokratiestärkung sprechen, sprechen wir immer auch über eine Rückbesinnung auf die Werte, die unsere freiheitliche Gesellschaft ausmachen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Sie sprechen tatsächlich über den Tagesordnungspunkt! Sehr gut!) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025
