Daniel Lindenschmid
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung schlägt umfangreiche Änderungen am Landesdatenschutzgesetz, am E-Government-Gesetz und an weiteren Rechtsgrundlagen vor. Was als Modernisierung und als Anpassung an die digitale Zeit verkauft e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 wird, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als schrittweiser Umbau des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger. Ein zentraler Punkt ist die massive Ausweitung der Videoüberwachung. Der Gesetzentwurf erklärt Videoüberwachung pauschal zur angemessenen Maßnahme, sobald es um sicherheitsrelevante Einrichtungen, Dienstgebäude, Kulturgüter oder Verkehrsmittel geht. Damit wird die Einzelfallprüfung faktisch abgeschafft. Die Speicherfristen werden von vier Wochen auf zwei Monate verlängert, und die Landesregierung öffnet ausdrücklich die Tür für die KI-gestützte Videoanalyse. Die CDU will die Videoüberwachung weit über echte Kriminalitätsschwerpunkte hinaus ausdehnen und den Präventionsbegriff ins Unendliche strecken. Dass man alles überwachen dürfe, weil ja irgendwo etwas passieren könnte, ist keine Sicherheitsstrategie, sondern ein Freifahrtschein für staatliche Dauerüberwachung. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Und genau für diese Sicherheitslage trägt die CDU die Verantwortung – eine Lage, in der es leider keine Fiktion mehr, sondern trauriger Alltag geworden ist, dass jeder jederzeit und überall Opfer schwerer Straftaten werden kann. Doch damit nicht genug: Der Gesetzentwurf schwächt die zentralen Betroffenenrechte massiv. Berichtigungs- und Löschrechte sollen künftig eingeschränkt werden dürfen, wenn eine Korrektur unverhältnismäßig aufwendig wäre. Meine Damen und Herren, dieser Begriff ist brandgefährlich: Er ist schwammig, inhaltlich dehnbar und öffnet Tür und Tor dafür, Fehler schlicht stehen zu lassen. Gerade im Zusammenhang mit KI-Systemen, die trainiert, getestet und sogar im Bereich der Justiz eingesetzt werden sollen, ist das unverantwortlich. Wenn falsche Daten nicht mehr verlässlich korrigiert oder gelöscht, sondern nur noch gefiltert werden sollen, dann leidet vor allem eines: die Transparenz. Und ohne Transparenz gibt es keinen funktionierenden Rechtsstaat. Ein Staat, der seine eigenen Fehler nicht mehr korrigieren muss, ist ein Staat, der sich über den Bürger erhebt. Ebenso kritisch ist die geplante Einführung automatisierter Verwaltungsakte, teils unter Einsatz von KI. Eine Maschine soll künftig Entscheidungen treffen können, ohne dass ein Amtsträger noch einmal prüft. KI soll den Sachbearbeiter entlasten, nicht seine Arbeit komplett übernehmen. Parallel dazu baut die Landesregierung eine zentrale Dateninfrastruktur auf, stärkt landesweite Abrufrechte und schafft neue Befugnisse. Aber gleichzeitig reduziert sie die Pflichten gegenüber dem Bürger – mehr Macht für den Staat, weniger Rechte für den Einzelnen. Meine Damen und Herren, Digitalisierung darf nicht zur Entmachtung der Bürger führen. (Abg. Carola Wolle AfD: Ja!) Datenverarbeitung darf nicht bedeuten, dass Grundrechte zur Verfügungsmasse politischer Zweckmäßigkeit werden. Und KI darf niemals den Menschen ersetzen, wenn es um rechtsstaatliche Entscheidungen geht. (Beifall bei der AfD) (Daniel Lindenschmid) Wir brauchen mehr Transparenz, mehr Bürgerrechte und klare Grenzen staatlicher Macht. Bei solchen Gesetzentwürfen müssen wir, das Parlament, besonders scharf hinsehen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
