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Jonas Weber

SPD 11.12.2025 Sitzungen 17/138

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können hier ein Stück weit anknüpfen an die Debatte, die wir gestern zum Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten geführt haben. Denn da ging es darum, wie wir Datenschutz in einem Zeitalter der Digitalisierung fortschreiben und weiterentwickeln. Da würde ich Ihnen zumindest attestieren: Sie haben einige wesentliche Punkte, über die wir reden müssen, benannt. Ob Ihre Lösungen dazu passend sind, werden wir noch gemeinsam beraten. Ich will mit dem Thema „Künstliche Intelligenz“ anfangen. Der Kollege Hildenbrand hat heute Morgen zu Recht auf die „Social Design Agency“ verwiesen. Ich habe gestern in meinem Beitrag auf diesen fürchterlichen Fall in Tübingen hingewiesen, in dem eine fehlerhafte Datengrundlage einen Menschen an den Pranger gestellt hat, der völlig unbescholten ist. Diese Gründe sollten uns dazu bringen, dass wir uns die Datengrundlage immer sehr sauber und sehr konkret ansehen. Wenn Sie jetzt hier in diesem Gesetzentwurf davon sprechen, dass Sie falsche Daten, die Grundlage von KI sind, nur dann löschen, wenn es kein unverhältnismäßig hoher Aufwand ist, dann haben Sie eine falsche Güterabwägung getroffen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht um Relevanz. Wenn die Situation auch nur einer einzelnen Person tangiert ist, ist es so relevant, dass wir nicht über den Aufwand, sondern über den Schutz dieses einen Menschen und seiner Würde reden müssen. (Beifall bei der SPD) Gerade dann, wenn wir KI in der öffentlichen Verwaltung einsetzen, müssen wir doch besonders sensibel sein, müssen wir besonders darauf achten, dass wir konkret sind. Aber wir haben ja nach der Ersten Beratung noch die Möglichkeit, dort Verbesserungen vorzunehmen. Sie sind also herzlich eingeladen, an diesem Punkt Verbesserungsvorschläge zu machen. Kollege Mayr, ich bin etwas verwundert, dass wir jetzt unterscheiden, dass Grundrechte nur für bestimmte Leute gelten, aber nicht für andere. (Abg. Isabell Huber CDU: Ah!) – Nein, das war in der Rede abgewogen, Frau Kollegin Huber. – Da muss ich Ihnen sagen: Grundrechte gelten immer. (Abg. Ansgar Mayr CDU: Bei Tätern mache ich da schon eine Ausnahme! – Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU – Gegenruf von der SPD: Jetzt besser schweigen!) – Nein, Grundrechte gelten immer. Wir können dann in einer Güterabwägung über Eingriffe reden. Aber Grundrechte gelten immer. (Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) – Also, ich fahre fort, und die Kollegin Huber kann das ja dann noch einmal mit der Justizministerin, die da sehr sachkundig ist, besprechen. (Jonas Weber) Ich mache auf jeden Fall eines nicht mit, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn Sie hier Videoüberwachung zu Videoschutz framen – und der Kollege Hentschel nickt dann auch noch –, (Abg. Ansgar Mayr CDU: Er hat recht!) dann wundere ich mich doch sehr. Ich bin sehr dafür, dass wir Videoüberwachung dort ermöglichen, wo wir feststellen, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen. Einverstanden, da machen wir, die SPD-Fraktion, mit. (Abg. Ansgar Mayr CDU: Sie schützen lieber die Tä- ter als die Opfer!) – Um Gottes willen, nein, Herr Mayr. Das machen wir nicht. Denn für den Schutz der Bevölkerung sorgen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und sorgt keine Kamera an irgendeiner Wand, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Abg. Ansgar Mayr CDU: Aber sicher! Das sieht die Bevölkerung ganz anders! Da hat die Bevölkerung eine ganz andere Auffassung! – Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) – Herr Mayr, jetzt schauen wir uns einmal an – ich weiß nicht, heute Abend ist ja richtig Stimmung in der Bude –, wie Ihr – – (Heiterkeit – Zurufe) – Ja, Kollege Hockenberger, auch Sie sind hier. Wunderbar. (Heiterkeit) Schauen wir uns doch einmal an, wie Ihr Schutzversprechen aussieht. (Abg. Isabell Huber CDU: Wir hören ganz aufmerk- sam zu!) Es sieht folgendermaßen aus: Sie verlängern z. B. die Speicherfrist. Wo führt es denn zu mehr Schutz, wenn wir mehr Daten speichern? (Abg. Rüdiger Klos AfD: Nicht mehr, sondern län- ger!) Wenn ich mich oder jemand anderes sich händchenhaltend auf öffentlichen Plätzen bewegt, dann ist es zwar schön, dass Sie das in Ihrer Videoüberwachung beobachten können, aber das müssen Sie nicht für alle Zeit speichern. (Abg. Ansgar Mayr CDU: Das machen wir ja nicht für alle Zeiten!) Deswegen sind wir bei den Schutzrechten bei den unbescholtenen Bürgern. Da müssen wir sehr sensibel sein. (Zurufe) Deswegen bitte ich Sie auch dringend – ich weiß, ich habe Sie hier richtig in Wallung gebracht –, darüber nachzudenken, ob das wirklich notwendig ist. Ich vertraue auf unsere Polizei, und ich bin als Vertreter der SPD-Fraktion bereit – wie gesagt de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 –, für die Videoüberwachung in diesem Land mit Ihnen bessere, praktikable Regelungen auf den Weg zu bringen. Aber ob die Speicherfrist das richtige Instrument ist, mag ich sehr bezweifeln. Weil der Gesetzentwurf auch die Änderung weiterer Gesetze beinhaltet, freue ich mich als Medienpolitiker – persönlicher Abschluss –, dass wir das Thema Regionalfenster im Rundfunk, in den Lokalsendern platziert haben und fortschreiben. Herzlichen Dank dafür. Das war eine gute Entscheidung. Die würden wir auf jeden Fall so mittragen. (Abg. Ansgar Mayr CDU: Frohe Weihnachten!) Bei allem anderen müssen Sie noch ein bisschen nacharbeiten. (Beifall bei der SPD)

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