landtag-bw.de ↗

Nico Weinmann

FDP 11.12.2025 Sitzungen 17/138

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen die mit der Reform verfolgten Ziele: Verfahren sollen automatisiert und beschleunigt, die Verwaltung soll effizienter werden. Diese Maßnahmen sind dazu geeignet, das Verhältnis der Bevölkerung zur Verwaltung zu verbessern. Im Bereich des automatisierten Erlasses von Verwaltungsakten sehen wir große Chancen. Vollautomatisierte Verfahren sind langfristig der richtige Weg. Denn nur so wird echte Beschleunigung erreicht, einhergehend mit einem geringeren Personalaufwand. Erprobungsphasen sind dabei sinnvoll, aber sie müssen am Ende auch ehrlich evaluiert werden, und hierbei ist natürlich der Landtag entsprechend einzubeziehen. Für uns steht aber auch fest: Die letzte Entscheidung darf nicht die künstliche Intelligenz treffen. Insbesondere im gerichtlichen, im streitigen Verfahren muss das Urteil immer von einem Menschen getroffen werden. Bei der Hinführung auf die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz zu verzichten, wäre mit Blick auf die Waffengleichheit den Rechtsuchenden schlechterdings nicht zu vermitteln. Aber – das wollen wir festlegen –: Transparenz bei Quellen und Algorithmen ist notwendig. Es bleibt, die Auswirkungen auf Widerspruchsinstanzen infolge dieses Vorhabens abzuwarten. Das Verwaltungspersonal muss eng beteiligt und geschult werden. Wir sind uns sicher: Künstliche Intelligenz verändert Verwaltungsprozesse rasant. Deshalb müssen wir den Prozess laufend begleiten und bei Bedarf nachsteuern. Zum Thema Videoüberwachung: Videoüberwachung ist kein Allheilmittel, aber ein Baustein moderner Gefahrenabwehr. Wir begrüßen es ausdrücklich, den Kommunen mehr Möglichkeiten zur Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum auch unter Einsatz der künstlichen Intelligenz zu geben, beispielsweise um wilde Müllablagerungen effektiver zu bekämpfen und die Sicherheit zu erhöhen. Hier folgen wir mit dem Gesetzentwurf dem Wunsch aus den Kommunen, und das ist gut so. (Nico Weinmann) Allerdings – das gehört an dieser Stelle auch erwähnt – stimmt das Verhältnis nicht mehr, wenn Plätze des öffentlichen Lebens und damit Schauplätze potenziell gefährlicher Situationen – ich denke beispielsweise etwa an Messerangriffe – nicht, mutmaßliche Abladeorte für wilden Müll oder Lagerplätze für Kupferkabel aber sehr wohl präventiv überwacht werden können. Hier droht eine Unwucht. Spätestens mit dieser Reform wird klar: Die einschlägige Norm im Polizeirecht ist dann nicht mehr zeitgemäß und muss dringend überarbeitet werden. Bei all der Zustimmung dürfen wir aber die handwerklichen Schwächen dieses Entwurfs nicht verschweigen. Strittige Gesetzgebungskompetenzen sowie rechtlich fragwürdige Fiktionen von Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit gehören auf den Prüfstand. Nehmen Sie die Grundannahmen beim Videoschutz. Ich zitiere aus der Begründung: Darüber hinaus entspricht es der Erwartung der Besucherinnen und Besucher der entsprechenden Örtlichkeiten, – gemeint sind Dienstgebäude, Parkplätze, öffentlicher Personennahverkehr – an den genannten Objekten eine Videoüberwachung vorzufinden. Damit einher geht dort eine gesteigerte Schutzbedürftigkeit, die durch Videoüberwachung besser gewährleistet werden kann. Es wird daher gesetzlich die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn, damit im Besonderen die Angemessenheit der Videoüberwachung als Mittel zum Schutz der genannten Objekte festgestellt. Eine durchaus interessante Rückschlusskette. Nun denn. Für uns bleibt entscheidend: Datenschutz, Rechtsstaat und Sicherheit müssen im Gleichgewicht bleiben. Dabei gilt beispielsweise auch der Grundsatz der Datensparsamkeit – der Kollege Weber hat es angesprochen –, die die Frage der Notwendigkeit der Verlängerung der Speicherfrist auf zwei Monate aufwirft. Diese Frage wie auch die anderen angesprochenen, angedeuteten Fragen werden wir im Rahmen des weiteren Verfahrens diskutieren können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, moderne Technologien sollen Chancen eröffnen, nicht Vertrauen zerstören. Die Reform ist ein sinniger Schritt, aber sie braucht Augenmaß, klare Rechtsgrundlagen und zu gegebener Zeit eine ehrliche Evaluation. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Jonas Weber SPD)

Alle Reden von Nico Weinmann Protokoll ↗