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Elke Zimmer

11.12.2025 Sitzungen 17/138

Ich kann gleich hier vorn sitzen bleiben. Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Herr Reith, herzlichen Dank, dass Sie mir die Gelegenheit geben, einen Sachstand zu liefern, wo wir bei diesem Projekt gerade stehen. Sie wissen es mit Sicherheit: Es geht bei dieser Baumaßnahme um die dringend notwendige Sanierung der Ortsdurchfahrt und um die Steigerung der Verkehrssicherheit. Aufgrund baulicher Defizite und des schlechten Zustands mehrerer Brückenbauwerke wurde der östliche Abschnitt herausgelöst, und es wurden zwei Bauabschnitte gebildet. Der östliche Abschnitt wurde aufgrund des schlechten Zustands priorisiert. Wo stehen wir jetzt? Bezüglich des westlichen Bauabschnitts befindet sich die Planung in der Vorplanung. Beim östlichen Abschnitt liegt seit Oktober 2025 der Gesehenvermerk des Bundes vor. Das heißt, da sind wir ein Stück weiter. Bei diesem Gesehenvermerk hat der Bund ein Rückgabeschreiben de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 mitgeliefert und hat in diesem Rückgabeschreiben des Gesehenvermerks mitgeteilt, dass die Vorplanung für den zweiten Bauabschnitt, also für den westlichen Teil, abgeschlossen sein muss, bevor der Bund die Baufreigabe für den östlichen Teil, also für den ersten Abschnitt, erteilt. Und es muss ein Wirtschaftlichkeitsnachweis für das Gesamtprojekt vorliegen. Ohne diesen gesamten Wirtschaftlichkeitsnachweis ist eine Finanzierung durch den Bund ausdrücklich ausgeschlossen. Aber keine Angst, das ist jetzt nicht negativ in diesem Sinn. Denn wo stehen wir jetzt aktuell beim Planungsstand des Bauabschnitts West? Die Vorplanung ist in Bearbeitung. Es liegen faunistische Kartierungen vor; die Verkehrsuntersuchung wurde gemacht. Der Variantenvergleich mit einer klaren Tendenz zur Hangvariante wurde durchgeführt, und die Straßenplanung der Leistungsphasen 1 und 2 ist in Arbeit. Das Ziel ist, dass die Vorplanung im Jahr 2026, also im nächsten Jahr, abgeschlossen wird. Das Regierungspräsidium Freiburg geht davon aus, dass der Baubeginn des östlichen Abschnitts dadurch aber nicht verzögert wird, weil nämlich die Vorplanung des Westabschnitts bis zur Baufreigabe des Ostabschnitts fertig sein wird. Das heißt, wir gehen aktuell davon aus, dass es keine Verzögerungen in der Abfolge dieser beiden Projekte gibt. Wir können aktuell nichts Seriöses zum Baubeginn des ersten Bauabschnitts sagen, da es noch zahlreiche offene Fragen im Planfeststellungsverfahren gibt und es auch unklar ist, ob es beispielsweise Klagen dagegen geben wird. Daher: noch keine seriöse Angabe zu einem Bauzeitpunkt.

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