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Christiane Staab

CDU 11.12.2025 Sitzungen 17/138

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Baden-Württemberg ist stark, und wir machen es noch stärker. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Heute beraten wir den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „IdP & Beförderungspraxis“, der nach 42 Sitzungen und der Vernehmung von 57 Zeuginnen und Zeugen vorliegt. Es war eine umfassende, gründliche und sachliche Untersuchung. Kollege Hildenbrand hat eben auch schon ausgeführt, dass es anstrengend war, aber es war alle Mühen wert; diese Arbeit war notwendig. Baden-Württemberg ist ein Land, in dem die Verwaltung und insbesondere die Polizei sehr gut funktionieren. Wir haben leistungsfähige Behörden, engagierte Beschäftigte und stabile Strukturen. Dennoch gilt: Auch funktionierende Systeme können noch besser werden. Der Untersuchungsausschuss liefert dafür eine solide Grundlage. Für uns, die CDU-Fraktion, ist klar: Wir wollen das, was gut ist, weiter stärken und das, was noch verbessert werden kann, entschlossen weiterentwickeln. Wir wollen, dass Beschäftig- (Christiane Staab) te bestmöglich geschützt werden, dass die Verfahren transparent bleiben und noch transparenter werden. Wir wollen eine starke Team- und Führungskultur in der Verwaltung und in der Polizei weiter ausbauen. Wichtig ist, deutlich zu machen: Führungskultur ist nicht allein dadurch entstanden, dass sie festgeschrieben oder verordnet wird; sie muss gelebt werden. Sie muss von Menschen gefüllt werden, die jeden Tag Verantwortung an ihrer Stelle für die Menschen, mit denen sie gemeinsam arbeiten, übernehmen. Für uns geht es ausdrücklich nicht um Schuldzuweisungen oder politische Schlagzeilen. Es geht uns darum, das Land weiter zukunftsfest zu machen – auf der Basis eines Systems, das heute schon tragfähig ist und das wir nun konsequent modernisieren. (Beifall bei der CDU) Ein Schwerpunkt unserer Arbeit war der Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Verwaltung. Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss diesen besonderen Schwerpunkt gesetzt. Es geht uns darum, die Ergebnisse aus einem hochsensiblen Bereich differenziert und fair darzustellen. Der Bericht der eingesetzten Ermittlungsbeauftragten vom 27. Februar 2024 zeigt eindeutig: Der Umgang der Behörde mit den gemeldeten Vorgängen ist ordentlich. Ein strukturelles Problem – das war für uns so wichtig, zu erkennen, ob es hier Strukturen gibt, die sexuelles Fehlverhalten fördern – wurde an dieser Stelle durch die Ermittlungsbeauftragte nicht identifiziert. (Beifall bei der CDU) Das ist ein starkes und wichtiges Signal: Die Strukturen funktionieren, und zwar überwiegend gut. Gleichzeitig gilt aber natürlich: Jeder Fall sexueller Übergriffigkeit ist einer zu viel. Wir müssen wachsam bleiben und die bestehenden Schutzmechanismen weiter verbessern. Während der laufenden Untersuchung hat das Innenministerium bereits wichtige Verbesserungen umgesetzt. Es fand eine Neuorganisation in der Polizeiführung statt; die Stelle des Inspekteurs der Polizei wurde abgeschafft. Es gibt nunmehr landesweite Dienstvereinbarungen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Es wurde eine unabhängige Vertrauensanwältin eingesetzt, die ihre Arbeit bereits engagiert und intensiv aufgenommen hat. Es wurde eine Stabsstelle „Moderne Führungs- und Wertekultur“ eingerichtet. Die Einführung eines modernen, siebenstufigen Beurteilungssystems fand ebenfalls statt. Dieses System muss evaluiert werden, es muss auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Vor allem muss überprüft werden, ob die Punkte, die wir im Rahmen des Untersuchungsausschusses als Schwachstellen identifiziert haben, durch dieses neue Beurteilungssystem konsequent verbessert werden. Diese Maßnahme begrüßen wir, die CDU-Landtagsfraktion, ausdrücklich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wir wollen aber weiter gehen. An diese Maßnahmen muss konsequent angeknüpft werden. Dazu haben wir im Untersuchungsbericht in den Handlungsempfehlungen sachlich und e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 fundiert zukunftsorientierte Maßnahmen formuliert. Es geht – Kollege Hildenbrand hat es eben schon angesprochen – im Bereich des sexualisierten Fehlverhaltens vor allem darum, das Dunkelfeld, von dem auszugehen ist – das hat die Ermittlungsbeauftragte auch deutlich gemacht –, aufzuhellen. Wir müssen überprüfen: Welche Vorfälle werden nicht gemeldet? Warum werden Vorfälle nicht gemeldet? Welche Strukturen müssen verändert und gestärkt werden, damit Menschen, die Opfer sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz werden, sich vertrauensvoll an ihre Vorgesetzten, aber auch an Dritte wenden können? Eine solche Studie stellt ausdrücklich kein Misstrauensvotum dar; sie ist ein Instrument auf wissenschaftlicher Basis, um die Prävention weiterzuentwickeln und diese Handlungsfelder konsequent auszubauen. Es geht uns darum, auch Verfahrensstandards in diesem Bereich zu präzisieren. Wir brauchen einheitliche Vorgaben. Mitarbeitende des Landes Baden-Württemberg müssen – egal, wo sie arbeiten – darauf vertrauen können, dass für einen solchen Fall Strukturen geschaffen sind, die für alle Mitarbeitenden gleichermaßen greifen und anzuwenden sind. Das Ziel muss bleiben, dass wir einen konsistenten und professionellen Umgang in allen Behörden mit Vorfällen sexualisierter Übergriffigkeiten oder Gewalt am Arbeitsplatz haben. Die Sensibilisierung für dieses Thema ist weiter zu schärfen und auszubauen. Es ist ein Thema, das belastet. Es belastet sowohl Opfer als auch alle Menschen am Arbeitsplatz, die mit diesem Thema als Dritte betraut sind. Hier müssen Führungskräfte und Beschäftigte konsequent durch praxisnahe Schulungs- und Fortbildungsangebote sensibilisiert werden. Durch die Prävention haben wir die größte Chance, dass übergriffiges Fehlverhalten gar nicht stattfindet. Wir müssen die niederschwelligen Vertrauensstellen weiter stärken. Die Einsetzung der Vertrauensanwälte war aus unserer Sicht genau der richtige Weg. Außerhalb der Institution haben wir für diejenigen, die sagen: „Ich kann mich nicht vertrauensvoll an meine eigenen Vorgesetzten oder Kollegen wenden, ich benötige eine Stelle außerhalb der Institution“, die Vertrauensanwälte geschaffen. Die Frage ist: Wir müssen prüfen, ob solche Vertrauensanwälte möglicherweise auch für andere Bereiche der Verwaltung, der Behörden und Ämter, eingerichtet werden können. Wichtig ist, dass Mitarbeitende jederzeit wissen, dass sie sich vertraulich, ohne Angst vor Nachteilen, an solche Stellen wenden können. Wir wollen Disziplinarverfahren beschleunigen. Das Wichtigste ist in solchen Fällen, dass schnell entschieden wird, damit Klarheit sowohl für die Betroffenen, aber auch für mögliche Täter geschaffen wird. Das schafft Klarheit am Arbeitsplatz und fördert dann auch die gemeinschaftliche und gedeihliche weitere Zusammenarbeit, aber gegebenenfalls auch Trennungen. Die Teamkultur ist auch ein ganz wichtiges Thema. Aus unserer Sicht gibt es da, wo Teams zusammenarbeiten, wo sie divers aufgestellt sind, wo sie von vielen Einflüssen befruchtet werden, gut funktionieren, den besten Schutz für Mitarbeitende. Wenn ich weiß, mein Team funktioniert, ich kann meinen Kolleginnen und Kollegen vertrauen, dann habe ich auch Ansprechpartner in meiner Institution. Aus unserer Sicht ist das einer der wichtigsten Schlüsselfaktoren zum Schutz von Mitarbeitenden vor sexualisiertem Fehlverhalten. (Christiane Staab) Der weitere große Punkt ist das Thema „Beurteilungs- und Beförderungspraxis bei der Polizei“. Hier geht es uns vor allem darum, das bestehende System – das habe ich vorhin schon ausgeführt –, das jetzt weiter ergänzt und ausgebaut worden ist, weiter hin zu einer leistungsstarken, hoch professionellen Arbeit der Polizei zu führen, die ihre Arbeit hervorragend leistet. Wir wollen, dass Personalentscheidungen weiterhin an den hohen rechtsstaatlichen Standards, insbesondere am Prinzip der Bestenauslese, orientiert sind. Die Beweisaufnahme hat aber auch gezeigt: Hier müssen wir moderner und auch transparenter werden. Es muss geprüft werden, wie das bestehende System so weiterentwickelt werden kann, dass Qualifikation auch in Bezug auf eine konkrete Stellenbesetzung eine wichtige Rolle spielen kann. Führungspotenziale müssen ausgebaut werden, und soziale Kompetenzen müssen auch einen Niederschlag bei der Bewertung von Mitarbeitenden finden. Wir möchten, dass Mitarbeitende sich jederzeit darauf verlassen können und verlassen dürfen, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze für die Beförderung und für die Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg gelten. (Beifall bei der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, worum geht es uns? Wir haben einen klaren Auftrag im Untersuchungsbericht festgeschrieben: Wir möchten, dass die jetzt durch das Innenministerium, durch die Landesregierung getroffenen Maßnahmen überprüft werden, dass sie weiter begleitet werden. Mit dem Ende des Untersuchungsausschusses endet unsere Arbeit nicht, sondern sie beginnt. Es geht darum, die Feststellungen auf Hunderten, auf Tausenden von Seiten auf die notwendigen Maßnahmen und Verbesserungen hin zu überprüfen. Wir wollen, dass unsere Polizei und unsere Verwaltung für klare Strukturen stehen, für faire Verfahren, für eine vertrauensvolle Kultur. Wir setzen dabei auf Modernisierung mit Augenmaß, auf Verbesserungen, auf eine Kultur, in der Verantwortung und Respekt jeden Tag und jederzeit fest verankert sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat aus unserer Sicht eine sehr wertvolle Arbeit geleistet. Jetzt geht es darum, die richtigen Schlüsse zu ziehen und diese umzusetzen, damit alle Menschen, die in unserem Land und für unser Land arbeiten, dies in einem Umfeld tun können, das von Respekt, Vertrauen und Verantwortung – von gegenseitiger Verantwortung – getragen wird. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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