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Ansgar Mayr

CDU 11.12.2025 Sitzungen 17/138

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute für meine Fraktion zum Thema „Änderung des Landesdatenschutzgesetzes“ sprechen darf. (Beifall bei der CDU) Ich bin davon überzeugt, dass die Digitalisierung unsere Zukunft entscheidend mitbestimmen wird. Wir können nur überlegen, ob wir die Spielregeln dazu bestimmen oder ob wir am Spielfeldrand stehen und den anderen zuschauen, wie sie Zukunftstechnologien nutzen. Wir wollen klare Spielregeln. Dabei verfolgen wir auch klare Ziele: Wir stärken den Datenschutz dort, wo er gestärkt werden muss. Wir schaffen Rechtssicherheit für Behörden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Wir ermöglichen der Wissenschaft, rechtssicher personenbezogene Daten für die Forschung zu verwenden. Und wir ermöglichen einen effektiven Schutz von Menschen und Infrastruktur, auch mit digitalen Mitteln. (Ansgar Mayr) Lassen Sie mich insbesondere auf den Bereich der Videoüberwachung eingehen. Der Kollege, Staatssekretär Blenke, hat es sehr wohl richtig angemerkt; auch mir gefällt der Begriff „Videoüberwachung“ nicht so gut; denn wir überwachen nicht die Menschen, sondern es geht uns darum, die Menschen zu schützen, es geht auch darum, Eigentum zu schützen. Daher trifft der Begriff „Videoschutz“ deutlich besser zu als der Begriff „Videoüberwachung“. (Beifall bei der CDU) Es hat sich gezeigt, dass sich Videoschutzanlagen positiv auswirken können. Die Kriminalität geht an solchen Orten zurück und das Sicherheitsgefühl der Menschen steigt. Wir müssen uns den Realitäten stellen: Die Menschen in unserem Land haben mehrheitlich kein Problem mit Kameras, die das Geschehen aufzeichnen. Im Gegenteil: Viele wünschen sich genau solche Maßnahmen, weil sie Sicherheit vermitteln und Straftaten vorbeugen können. Ich sage deshalb auch ganz offen: Die Bedenken zum Videoschutz in einer der Stellungnahmen nehme ich zur Kenntnis, aber diese Bedenken können nicht das letzte Wort sein. Unser Auftrag ist es doch, die Grundrechte der rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürger zu schützen und nicht die Grundrechte krimineller Menschen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Unser Ziel ist klar: Wir wollen Straftaten reduzieren und das Sicherheitsgefühl stärken. Aus meiner langjährigen Erfahrung in der Kommunalpolitik weiß ich: Das eine Wundermittel gibt es nicht. Es braucht ein Bündel von Maßnahmen. Wir brauchen eine starke Polizeipräsenz, wir brauchen eine gute Ausleuchtung im öffentlichen Raum, wir brauchen gepflegte und saubere Plätze; aber ein Baustein sind auch moderne Videokameras. Mit dieser Gesetzesänderung machen wir heute den Weg frei für mehr Videoschutz im öffentlichen Raum. Wir nutzen dabei auch die Chancen neuer Technologien, einschließlich der künstlichen Intelligenz, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und wertvolle Ressourcen effizient einzusetzen. Denn eines ist klar: Der Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Freiheit ist ein besonders hohes öffentliches Gut. Wenn Videoschutz dazu beiträgt, dass sicherheitsrelevante Einrichtungen geschützt werden, Dienstgebäude und Dienstfahrzeuge, Kulturgüter oder der öffentliche Verkehr geschützt werden, dann stärken wir damit auch die Menschen, dann ist Videoschutz angemessen, verhältnismäßig und notwendig. (Beifall bei der CDU und des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren rasant verändert. Daten entstehen heute in einer Geschwindigkeit, in einer Menge und in Zusammenhängen, die vor wenigen Jahren kaum vorstellbar gewesen wären. Mit dieser Novelle des Landesdatenschutzgesetzes geben wir die notwendigen Antworten auf die Herausforderungen der Gegenwart und auch der Zukunft. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025

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