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Elke Zimmer

11.12.2025 Sitzungen 17/138

Frau Präsidentin! Herr Kollege Weinmann, herzlichen Dank für diese Frage zum Vorfall bezüglich des Löschwasserbehälters im Steinbühltunnel. Es geht bei dieser Frage um die Sicherheit der Fahrgäste. Dem Verkehrsministerium liegen allerdings mangels Zuständigkeit keine Informationen zu diesem Vorfall vor. Wir haben deswegen die DB um eine Stellungnahme zum Vorfall gebeten. Uns wurde mitgeteilt, dass es nach dem Vorfall eine umfassende Begehung des Tunnels gab. Es konnte dabei aber keine Ursache wie beispielsweise eine gebrochene Rohrleitung oder Ähnliches festgestellt werden. Seit der Neubefüllung des Löschwasserbehälters findet eine engmaschige Beobachtung der Drucksensoren statt. Es ist bisher kein weiterer Druckabfall oder Wasserverlust zu verzeichnen gewesen. Um einen Vorfall wie am 23. November zu vermeiden, würde bei einem erneuten Druckabfall in einer der beiden Röhren die zuständige Fachfirma umgehend eingreifen, hat uns die DB mitgeteilt. Dann haben Sie gefragt, wie diese Infrastrukturen denn sichergestellt werden können. Die hier betroffenen kritischen Infrastrukturen sind bundeseigene Schienenwege. Diese betreibt die DB InfraGO. Die DB InfraGO ist zu einer sicheren Führung ihres Betriebs verpflichtet. Die Aufsicht obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt. Zum Einsatz kommen beispielsweise technische Maßnahmen wie Zäune, Drohnen, doppelte Kabelverlegung oder auch Wärmebildkameras.

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