Stefan Teufel
Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir danken der Landesregierung für den Gesetzentwurf, der in weiten Teilen natürlich auch rechtstechnischer Natur ist. Für die CDU-Landtagsfraktion sind dabei drei Dinge wichtig. Erstens: Das Land steht zu seiner Verantwortung für die Kommunalfinanzen. Ich begrüße ausdrücklich, dass insoweit eine einvernehmliche Lösung mit den kommunalen Landesverbänden gefunden worden ist. Zweitens: Mit dem landesweit einheitlichen digitalen Versorgungsnachweis der Krankenhäuser für die Integrierten Leitstellen und den Rettungsdienst machen wir die Notfallversorgung schneller, sicherer und auch koordinierter. Es ist wichtig und überfällig, dieses Instrument nicht nur im Rettungsdienstgesetz, sondern nun auch im Landeskrankenhausgesetz zu verankern. Drittens: Es ist sachgerecht und zielführend, dass der Überschuss, der mit Inkrafttreten der generalistischen Pflegeausbildung aus verfahrenstechnischen Gründen beim KVJS entstanden ist, jetzt übertragen wird. Damit stehen diese Mittel zweckgerecht auch weiterhin für die Finanzierung der so dringend notwendigen Pflegeausbildung zur Verfügung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
