Volker Schebesta
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Dr. Weirauch wie folgt. Ich orientiere mich an den schriftlich eingereichten Fragen, die am Ende der mündlichen Fragestellung wiederholt worden sind. Zu a: Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Karlsruhe liegt seitens der Stadt Mannheim für die Friedrichsfeldschule in Mannheim aktuell kein Antrag auf Förderung nach der Verwaltungsvorschrift Investitionsprogramm Ganztagsausbau, der Verwaltungsvorschrift Investitionsprogramm Ganztagsausbau Landesmittel und der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung vor. Darüber hinaus stellte die Stadt für die Friedrichsfeldschule keinen Antrag für Grundschulen zur Einrichtung einer Ganztagsschule zum Schuljahr 2026/2027. Anträge der Stadt Mannheim für Bundes- und Landesmittel wurden für andere Schulen gestellt im Investitionsprogramm Ganztagsausbau, für Schulbauprojekte im Programmjahr 2025 und 2026 und in der laufenden Antragsrunde zur Einrichtung von Ganztagsschulen zum Schuljahr 2026/2027, aber nicht für die Friedrichsfeldschule. Zu b: Die Belegung der Sportanlagen liegt in der Zuständigkeit der Schulträger, der Kommunen. Vor Ort sollte jeweils eine umfassende individuelle Bedarfsanalyse durchgeführt werden, um die derzeitige Nutzung und den Bedarf an außerschulischen Einrichtungen wie Lehrschwimmbecken und Sportanlagen zu ermitteln. Bei der Planung des Ganztagsausbaus sollten die Bedürfnisse der Schulen und der umliegenden Gemeinschaft berücksichtigt werden. Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit ist eine landesweite Sicherstellung durch die Lan- (Staatssekretär Volker Schebesta) desregierung nicht möglich. Sollte bei den Sportanlagen festgestellt werden, dass eine Sportanlage für den Schulsport zu sanieren oder wieder zu ertüchtigen ist, können Anträge aus dem kommunalen Sportstättenbauförderprogramm des Landes beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden.
