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Volker Schebesta

11.12.2025 Sitzungen 17/138

In die neue Verwaltungsvorschrift für den Schulhausbau kommunaler Schulträger, auf deren Veröffentlichung wir gestern im Zusammenhang mit der Bekanntgabe des Schulbauförderprogramms 2025 hingewiesen haben, wurde die Förderung von Sanierungen von Lehrschwimmbecken und schulisch genutzten Schwimmbädern neu aufgenommen. Dafür sind bei der Erhöhung der Mittel im Haushalt für die Schulbauförderung auch jeweils 30 Millionen € pro Haushaltsjahr vorgesehen. Diese Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Lehrschwimmbecken und an für den schulischen Unterricht genutzten kommunalen Bädern findet sich im sechsten Abschnitt dieser Verwaltungsvorschrift. Anträge können voraussichtlich ab Januar/Februar 2026 erstmals gestellt werden. Sie sind spätestens bis zum 1. Oktober eines laufenden Jahres für eine Förderung im darauffolgenden Jahr beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Als Vorlagetermin für die Anmelde- und Dringlichkeitslisten durch die Regierungspräsidien für die unterschiedlichen Programmteile im Jahr 2026 soll für dieses Programmjahr ausnahmsweise der 1. Mai 2026 festgelegt werden. Dies gilt dann grundsätzlich erstmals auch für das neue Förderprogramm Lehrschwimmbecken. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt bereits entscheidungsreife Anträge für die Schwimmbadförderung vorliegen, beabsichtigt das Kultusministerium, ein entsprechendes Förderprogramm 2026 aufzustellen. Hierfür stehen die Fördermittel aus den Jahren 2025 und 2026 zur Verfügung. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Sehr gut!)

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