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Carola Wolle

AfD 11.12.2025 Sitzungen 17/138

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Vorabquote im Medizinstudium geschaffen werden. Sie kennen unsere Einstellung zu Quoten, und das wird niemanden von Ihnen überraschen. Quoten sollen tatsächliche Ungerechtigkeiten beseitigen, fast immer aber werden Diskriminierungen geschaffen. Anders das heutige Thema. Die Vorabquote für angehende Fachärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sehen wir grundsätzlich positiv. Aber es bleiben trotzdem noch sehr viele Fragen offen. Für die Summe von 16 Millionen € sollen innerhalb von fünf Jahren 50 Ärzte auf den Beruf des Arztes im öffentlichen Gesundheitsdienst vorbereitet werden. Von heute an gerechnet können diese frühestens in elf bis zwölf Jahren ihre Tätigkeit aufnehmen. Das ist eine ganz schön lange Zeit. Dazu meine Fragen: Sind in den genannten 16 Millionen € auch die Kosten für die 60-monatige Weiterbildung enthalten? Ist die Zahl von 50 Ärzten im Fachbereich ÖGD auch bedarfsgerecht, wenn die üblichen Studienabbrecherquoten von 5 % bis 11 % berücksichtigt werden? Nach Angaben der Landesregierung sind aktuell 541 Ärzte in den landesweit 38 Gesundheitsämtern beschäftigt. Davon haben nur 73 Ärzte die Fachkraftanerkennung ÖGD. Das ist dramatisch wenig. Was sagt es über die gegenwärtige Qualität des öffentlichen Gesundheitsdienstes aus, wenn lediglich 13 % der dort angestellten Ärzte über die fachärztliche Anerkennung des ÖGD verfügen? Sind hier nicht dringend auch kurzfristige Schritte zu unternehmen, meine Damen und Herren? Um einem möglichen Missbrauch der hier genannten Vorabquote zu begegnen, enthält der Gesetzentwurf Sanktionen. Deshalb muss auch hier gefragt werden: Wie glaubwürdig ist die Androhung einer Vertragsstrafe, wenn zwischen dem Beitritt zu einer Verpflichtung und dem möglichen Eintritt einer Strafe mindestens zwölf Jahre vergehen? Das Thema Nachwuchssicherung der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst wird dieses Hohe Haus noch lange beschäftigen. Was langfristig versäumt wurde, das lässt sich auch nur langfristig wieder beheben. Deshalb im Sinne der Vorbeugung ein wichtiger Hinweis meiner Fraktion: Aktuell werden Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin an den Kliniken händeringend gesucht. Sie wissen das, Herr Dr. Preusch. Dazu nur ein Stichwort: katastrophales Antibiotikamanagement in unseren Krankenhäusern. Der Gesetzentwurf erwähnt diese Mangelqualifikation nur mit einem Nebensatz in § 2. Deshalb meine Bitte an Sie, Herr Minister Lucha: Nehmen Sie auch dieses Thema auf Ihre To-do-Liste, und übergeben Sie diese Ihrem Nachfolger mit hoher Priorität. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der AfD)

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