Thomas Hentschel
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Evaluierung beraten wir heute über die Weiterentwicklung des Landesdatenschutzgesetzes. Unser Ziel ist es, dabei zum einen dafür zu sorgen, dass der Datenschutz im Alltag der Verwaltung, wie der Herr Staatssekretär das schon ausgeführt hat, verlässlich und praktikabel bleibt. Damit sollen zum anderen auch die Grundrechte der Menschen geschützt bleiben. Damit der Datenschutz praktikabel bleibt, braucht es Rechtsgrundlagen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz, die wir derzeit nicht im Gesetz haben, weil sich die technische Entwicklung atemberaubend beschleunigt hat. Wir schaffen nun eine moderne, klare Regelung für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung. Dazu drei Beispiele von mir. Behörden brauchen Rechtssicherheit, wenn sie die künstliche Intelligenz nutzen wollen, um Verwaltungsakte automatisiert zu erlassen, wenn es keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum gibt. Genau solche Fälle kommen tatsächlich in der Praxis vor. Wir ermöglichen sie nun sauber, transparent und kontrolliert. Dabei spielt im ersten Schritt z. B. eine wichtige Rolle, dass eine ordentliche Pseudonymisierung stattfindet. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU) Diese spielt nicht nur für den Bereich der Verwaltung, sondern auch für die Justiz eine wichtige Rolle. Für uns ist dabei aber wichtig, dass die künstliche Intelligenz nur dort eingesetzt werden darf, wo es notwendig und verhältnismäßig ist. Und natürlich bleiben die Menschen in den Behörden verantwortlich für das, was entschieden wird. Automatisierung ja, aber ohne Kontrollverlust und ohne Risiko für Grundrechte – das ist der richtige und der verantwortungsvolle Weg. Wir schaffen nun auch für die Forschung im Gemeinwohlinteresse eine Rechtsgrundlage für die rechtssichere Datennutzung. Baden-Württemberg ist ein Wissenschaftsstandort von Weltrang. Aber Forschung braucht Daten unter klaren Bedingungen. Damit stärken wir die Forschung. Mit der Reform schaffen wir mehr Flexibilität, damit personenbezogene Daten für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden können, wenn dies dem Gemeinwohl dient und die datenschutzrechtlichen Sicherungen eingehalten sind. Damit erleichtern wir beispielsweise die Gesundheitsforschung, die Umweltforschung oder auch Mobilitätsstudien – alles Bereiche, die für eine evidenzbasierte Politik von zentraler Bedeutung sind. Das stärkt den Forschungsstandort und nützt am Ende der gesamten Gesellschaft. Schließlich brauchen wir auch eine verantwortungsvolle Videoüberwachung mit klaren Grenzen. Der in diesem Fall am meisten diskutierte Bereich betrifft die Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Hier ist es wichtig, drei Dinge klarzustellen. Erstens: Wir haben gesehen – ein Bürgermeister aus einer Universitätsstadt hat das gerade wieder hervorgehoben –, dass die Kommunen hier Erleichterungen brauchen. Sie stehen vor realen Herausforderungen beim Schutz sicherheitsrelevanter Einrichtungen, im ÖPNV oder auch an Orten, an denen nur de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Müll illegal abgelagert wird. Diesen Bedarf nehmen wir ernst. Deshalb senken wir die Hürden und schaffen praktikable Voraussetzungen. Zweitens: Trotz dieser Erleichterungen gilt aber weiterhin: Videoüberwachung ist auch nach der Änderung nur dort zulässig, wo sie im Einzelfall erforderlich ist und keine überwiegenden Interessen Einzelner entgegenstehen. Es wird also nicht möglich sein, einfach überall Kameras aufzuhängen. Die Vorgaben bleiben streng. Die Einzelfallprüfung bleibt verpflichtend. Drittens sprechen wir hier nicht über die polizeiliche Videoüberwachung oder die Videoüberwachung zur Verhinderung von Straftaten. Für die Gefahrenabwehr gilt weiterhin ausschließlich das Polizeigesetz. Dessen Voraussetzungen können vom Landesdatenschutzgesetz nicht überlagert werden. Diese Trennung ist selbstverständlich für uns alle von großer Bedeutung. Neu ist außerdem, dass in sehr klar definierten Grenzen auch der Einsatz von KI möglich wird, etwa zum Schutz von Leib und Leben oder zur Überwachung des Zustands der Infrastruktur wie Brücken oder Gebäude. Das ist kein Türöffner für eine flächendeckende KI-Überwachung, sondern eine gezielte, verantwortungsvolle Anwendung. Das anschaulichste Beispiel sind die Schwimmbäder, bei denen KI auch helfen kann, Ertrinkende schneller zu erkennen und den Bademeister rechtzeitig zu warnen. Da geht es um Lebensrettung und nicht um Überwachung. Unser Ansatz ist, Datenschutz praktikabel zu machen, ohne ihn auszuhöhlen. Ich habe bereits gestern in der Debatte gesagt: Datenschutz muss in der Praxis handhabbar werden. Mit der Novelle schaffen wir moderne, verhältnismäßige und praktikable Rechtsregeln dafür. Wir stärken die Kommunen, wir stärken die Forschung, und wir schaffen Rechtssicherheit für den Einsatz von neuen Technologien. Für uns Grüne ist das genau der Balanceentscheid. Deswegen bitte ich um breite Zustimmung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
