Nikolai Reith
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Dorothea Kliche-Behnke, zu Recht haben Sie das Schlaglicht auf die Menschen geworfen, für die wir hier im Landtag sind, für die wir Debatten führen und für die wir Beschlüsse fassen. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt natürlich trotzdem ein technokratischer Vorschlag. Nichtsdestotrotz möchte ich später beim dritten Punkt auch etwas auf die Auswirkungen für die Menschen eingehen. Zunächst einmal sind wir uns beim Unterhaltsvorschuss – die drei Regelungsbereiche sind ja genannt worden – und bei der digitalen Notfallversorgung durchaus einig. Das ist sinnvoll und notwendig; das unterstützen wir vollumfänglich. Anders sieht es beim dritten Thema aus, auf das ich näher eingehen möchte. Die Anpassung der kommunalen Beteiligungsquoten beim Unterhaltsvorschuss hat in erster Linie eine Auswirkung auf die Kommunen. Denn dieser Teil entlastet die Kommunen, und das ist sinnvoll und notwendig. Die digitale Erfassung von Behandlungskapazitäten in der Notfallversorgung ist fraglos sinnvoll und, wie gesagt, ein überfälliger Fortschritt. Wir müssen die Potenziale der Digitalisierung im Gesundheitswesen noch viel besser heben, um Patientinnen und Patienten schneller und zielgenauer zu versorgen. Aber der dritte Punkt dieses Gesetzentwurfs, das sogenannte Ausgleichsbeträgetransfergesetz, wirft Fragen auf. Hier geht es um die zweckgebundene Übertragung des beim Kommunalverband für Jugend und Soziales verbliebenen Überschusses von rund 13,4 Millionen € aus der früheren Altenpflegeumlage an die Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH. Dort soll sie zur Senkung des von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zu tragenden Ausbildungsfinanzierungsanteils verwendet werden. Das ist richtig, und auf den ersten Blick klingt das durchaus sinnvoll. Die Mittel sollen gruppennützig für die Finanzierung der Pflegeausbildung verwendet werden. e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Doch wir müssen genauer hinschauen. Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, stehen für eine moderne, zukunftsfähige Pflegepolitik. Wir wollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern, Bürokratie abbauen und die Finanzierung der Pflege diversifizieren, etwa durch eine kapitalgedeckte Komponente, um die Beitragssätze auf Dauer stabil zu halten. (Beifall bei der FDP/DVP) Doch die aktuellen Umlagen und Ausbildungszuschläge belasten Pflegeeinrichtungen und Kostenträger bereits stark. Mich erreichen immer mehr Zuschriften, die die Fragen stellen: Innerhalb eines Jahres ein Mehrbedarf von 80 Millionen € – ist das wirtschaftlich? Wenn das so weitergeht, wo sind wir dann in zehn Jahren? Oder: Was wird damit alles finanziert? Der Finanzierungsbedarf für 2026 liegt jedenfalls bei knapp 772 Millionen € – eine Steigerung um 11,7 %. Die Frage ist für mich: Wie nachhaltig ist es, die Finanzierungsbedarfe immer weiter zu erhöhen, ohne die Wirtschaftlichkeit und die Belastungsgrenzen der Einrichtungen in den Blick zu nehmen? Klar ist: Die Steigerung des Finanzierungsbedarfs ergibt sich zum Teil aus Tarifsteigerungen bei den Ausbildungsvergütungen, aber eben auch durch die Steigerung der auf Landesebene vereinbarten Kostenpauschalen. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt zwar die Übertragung des Überschusses, doch er berührt nicht die grundsätzliche Frage: Wie können wir die Pflegeausbildung langfristig so gestalten, dass sie für alle Beteiligten – Auszubildende, Einrichtungen und Kostenträger – tragbar und gleichzeitig attraktiv bleibt? Stichwort: Fachkräftemangel in der Pflege. Wir werden in der weiteren Beratung im Ausschuss genau darauf achten, dass die Mittel nicht nur formal korrekt, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden. Wir brauchen eine Debatte über die Wachstumsraten der Ausbildungsbudgets und darüber, wie wir die Pflegeausbildung attraktiver und effizienter gestalten können. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden diesen Gesetzentwurf konstruktiv begleiten, und wir werden uns dafür einsetzen, dass die Übertragung der Mittel nicht nur ein bürokratischer Akt bleibt, sondern dass sie tatsächlich zur Entlastung der Pflegeeinrichtungen beiträgt. Und wir werden darauf drängen, die Finanzierung der Pflege langfristig auf stabile Beine zu stellen, ohne die Einrichtungen und Kostenträger zu überlasten. Denn eines ist klar: Die Herausforderungen in der Pflege sind groß. Sie lassen sich nicht mit einzelnen Überschussübertragungen lösen, sondern nur mit einer klugen, zukunftsorientierten Politik. Dafür steht die FDP. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)
