Norbert Knopf
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein Artikelgesetz, das drei sehr unterschiedliche Bereiche umfasst. Was auf den ersten Blick wie ein technisches Sammelwerk wirkt, hat in Wahrheit eine klare gemeinsame Linie. Wir übernehmen staatliche Verantwortung. Wir modernisieren Strukturen. Wir sorgen dafür, dass öffentliche Mittel dort wirken, e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 wo sie gebraucht werden. Genau dafür ist dieses Gesetz notwendig. Der erste Teil betrifft den Unterhaltsvorschuss. Die Reform des Bundes aus dem Jahr 2017 hat den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet. Das war richtig. Aber es hat die Kommunen erheblich belastet. Wenn der Staat Aufgaben überträgt, muss er auch für die finanziellen Folgen einstehen. Die Evaluierung im Jahr 2020 hat klar gezeigt, dass der erste Konnexitätsausgleich nicht ausreichte. Die tatsächlichen Belastungen der Kommunen lagen deutlich über den damaligen Schätzungen. Deshalb senken wir nun den kommunalen Ausgabenanteil von 30 % auf 27 %, beginnend ab dem Jahr 2017. Wir schließen damit den Belastungsausgleich endgültig ab. Der zweite Teil des Gesetzes betrifft den digitalen Versorgungsnachweis in der Notfallversorgung. Ein Bereich, in dem Minuten über Leben und Tod entscheiden, darf nicht länger mit Informationslücken arbeiten. Künftig müssen Krankenhäuser ihre aktuellen Kapazitäten digital und tagesaktuell bereitstellen. Rettungsdienste können dann in Echtzeit erkennen, welche Klinik geeignet und verfügbar ist. Das bedeutet weniger Fehlfahrten, kürzere arztfreie Intervalle und eine bessere Versorgung für Patientinnen und Patienten. Das ist moderne Daseinsvorsorge – digital, effizient und praxistauglich. Der dritte Teil regelt einen Überschuss von 13,4 Millionen € aus dem alten Ausgleichsverfahren der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung. Dieser darf nicht einfach brachliegen oder bürokratisch aufgedröselt werden. Eine Rückerstattung an Tausende Einzelpflichtige wäre weder rechtlich geboten noch organisatorisch sinnvoll. Aktuell beträgt der tägliche Beitrag 4,81 € in einer stationären Einrichtung. Davon Teile zurückzuerstatten ist nicht sinnvoll. Deshalb übertragen wir den Überschuss in den neuen Ausbildungsfonds BW. Dort wird er vollständig zweckgebunden eingesetzt und senkt die Belastung der heutigen Pflegeeinrichtungen. Die Mittel fließen also genau dorthin, wo sie hingehören: in die Ausbildung, in die Fachkräftesicherung und damit in die Zukunft unseres Pflegesystems. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz besteht zwar aus drei Bausteinen, doch sie tragen gemeinsam einen Gedanken: Ein verlässlicher Staat sorgt für handlungsfähige Kommunen, für ein modernes Gesundheitswesen und für eine solide Finanzierung der Pflege. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir einigen offene Finanzierungsfragen, wir stärken die Steuerung im Rettungswesen, und wir schaffen Ordnung in der Ausbildungsfinanzierung der Pflege – das ist pragmatisch, notwendig und verantwortungsvoll. Daher bitte ich schon jetzt um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
