Daniel Karrais
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die sehr ausführliche und gründliche Darlegung der Rechtslage. – Wenn man sich das, was in der StVO steht, anschaut, sieht man jedoch: Das ist ja nicht so ganz klar definiert, wann bestimmte Entscheidungen getroffen werden. Das ist eben dieser Ermessensspielraum, von dem ich gesprochen habe. Da ist mein Eindruck, dass manche halt eher nach dem Motto vorgehen: „Gut, wenn die Gemeinde das will, dann machen wir das halt; es wird schon keiner klagen“, während andere sagen: „Wir schaffen gar nicht erst Präzedenzfälle, sondern lehnen alle Tempo-30-Anträge ab.“ Da geht es dann teilweise um Fragen wie: „Wie weit ist die Tür am Kindergarten von der Straße entfernt, und ist das direkt an der Straße oder irgendwie in einem bestimmten Winkel dazu oder so etwas?“, was für die Bürgerinnen und Bürger halt absolut nicht nachvollziehbar ist. Denn die Kinder müssen ja da trotzdem laufen. Das ist quasi das, was zu dieser Unzufriedenheit führt. Gibt es im Verkehrsministerium nicht so etwas wie Handlungsleitfäden oder etwas anderes in dieser Richtung, woran man sich entlanghangeln kann? Denn ich habe den Eindruck, in den Landkreisen ist sehr viel Willkür in der Verwaltungspraxis vorhanden. (Ein Wasserglas fällt vom Tisch. – Zuruf: Scherben bringen Glück!)
