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Dr. Erik Schweickert

FDP 11.12.2025 Sitzungen 17/138

Herr Kollege Rösler, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Ich habe eine Frage, weil Sie von der Handlungsfähigkeit der Landesregierung gesprochen haben. Sie haben gestern Abend einen Entschließungsantrag zu den Coronasoforthilfen eingereicht. Ich überlege, ob ich dem zustimme oder mich enthalte. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist egal!) Ich möchte aber von Ihnen wissen, wie das gemeint ist. Darin steht unter Abschnitt II Ziffer 2, Sie wollten die Landesregierung ersuchen – ich zitiere –, ... die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Fälle rückabgewickelt werden können, in denen es rechtlich geboten oder möglich ist. e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Richtig!) Mich interessiert jetzt, was das heißt. Denn ich als Nichtjurist sage ja: Die Fälle, die vor Gericht sind, müssen sowieso – rechtlich geboten – rückabgewickelt werden, weil man diese vor Gericht verloren hat. Aber was heißt „oder möglich“? (Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Heißt das, dass auch die – bestandskräftig festgestellten – Rückzahlungen, die aufgrund einer falschen Rückforderung des Landes getätigt wurden, bei denen aber nicht geklagt wurde, umfasst sind? Oder ist das nicht der Fall?

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