Thomas Blenke
Vielen Dank. – Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das war für uns in der Erarbeitung jetzt ein relativ dickes Brett, dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes. Da war einiges an Kraft und Mühe nötig. Aber das ist auch gut so; es hat sich auch gelohnt. Das zeigt: Unsere demokratischen Prozesse funktionieren. Natürlich wird über ein solches Vorhaben diskutiert – das ist absolut in Ordnung –, und zwar bis zur letzten Minute. Im Ergebnis gehen wir heute einen großen Schritt hin zu mehr Digitalisierung, mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bür- (Staatssekretär Thomas Blenke) ger und zur Stärkung unserer Kommunen, und das, ohne den Datenschutz zu schwächen. Mit dem vorliegenden, ich meine, sehr innovativen Gesetzentwurf, wenn ich das so sagen darf, ändern wir vor allem das Landesdatenschutzgesetz. Ich fange hier mit dem Videoschutz an. Man höre: Ich spreche bewusst von Videoschutz und nicht von Videoüberwachung, wie es bisher in den Gesetzestexten der Fall ist. Denn am Ende geht es darum, die Bevölkerung zu schützen, und nicht darum, sie zu überwachen. (Beifall bei der CDU) Es geht darum, z. B. die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch die Kommunen effizient zu schützen. Da haben sie uns mitgeteilt, dass das bisher zu eng formuliert ist. In der Abwägung der betroffenen Grundrechte, nämlich des Grundrechts auf Datenschutz und des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, soll der Sicherheit der Personen im öffentlichen Raum mehr Gewicht zukommen. Deshalb möchten wir uns nicht wie bisher auf den Schutz bestimmter Objekte und Personen beschränken. Wenn Videoschutz die Aufgabenerfüllung unterstützen kann, sollte dies im Verantwortungsbereich der Kommunen überall möglich sein, sofern es im Einzelfall erforderlich ist. Für besonders sicherheitsrelevante Objekte legen wir zudem fest, dass Videoschutz eine angemessene Schutzmaßnahme ist. Denn wozu müssen andere Mittel geprüft werden, wenn es aus Sicherheitsgründen keine vernünftige Alternative zu dem Videoschutz gibt? Zum Schutz von Leib und Leben soll auch der Einsatz von KI-Systemen zulässig sein. Dadurch wird es beispielsweise möglich – ich gebe ein Beispiel –, in Schwimmbädern mit KIgestützter Videotechnik Ertrinkungsunfällen vorzubeugen. Ein neues Anwendungsgebiet KI-gestützter Videotechnik wird zukünftig auch der Schutz der Infrastruktur sein. Damit sind wir schon bei einem weiteren wichtigen Punkt des Gesetzentwurfs, nämlich der Nutzung von künstlicher Intelligenz. Wir ermöglichen datenschutzrechtlich den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Verwaltung und in den Gerichten. KI wird zu einem neuen digitalen Betriebsmittel. KI kann helfen, Aufgaben schneller zu erledigen. Sie kann Akten strukturieren, bei der Recherche helfen und die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern verbessern. Die Dringlichkeit der Nutzung von KI möchte ich hier besonders unterstreichen. Vor allem in einer Zeit, in der die Verwaltung zunehmend mit Personalmangel zu kämpfen hat, kann dies hilfreich sein. Nach dem Monitor öffentlicher Dienst des Deutschen Beamtenbunds – wenn Sie den zugrunde legen – fehlen uns im öffentlichen Dienst in Deutschland derzeit insgesamt bald 600 000 Beschäftigte. Wir sollten also tun, was wir können, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Arbeit zu entlasten, und hier kann die KI eben ein Gamechanger sein. Dafür ist vorgesehen, im Landesdatenschutzgesetz eine Rechtsgrundlage zum Training von KI zu schaffen. Trainiert wird mit anonymen oder pseudo-, pseudo-ny-mi-sier-ten – – Ein furchtbares Wort; ich sage es also nicht noch einmal. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Pseudonymisier- ten Daten!) e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 – Genau; ihr wisst, was ich meine. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Hei- terkeit) Da wird der Datenschutz deutlich. Die Redner der Fraktionen mögen das nachher bitte nachsprechen. Dann werden wir es üben. (Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen) Hierzu passend gibt es zukünftig eine Rechtsgrundlage für die Anonymisierung von Daten und die Herstellung synthetischer Daten. Schließlich wird im E-Government-Gesetz Baden-Württemberg eine Regelung zur Erprobung des automatisierten Erlasses von Verwaltungsakten eingeführt. Dies soll es ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen Verwaltungsakte anonymisiert, automatisiert zu erlassen. Mit dieser KI-Regelung werden wir zu einem Vorreiter in Deutschland. Damit unterstreichen wir, dass wir mutig in die digitale Zukunft gehen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Pseudonymisiert!) – Bitte? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Pseudonymisiert!) – Genau. Sie dürfen es nachher sagen, Herr Kollege. Noch ein Punkt wird Baden-Württemberg voranbringen: Wir stärken den Forschungsstandort. Personenbezogene Daten werden wieder pseudonymmäßig (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der Grünen) – danke; (Zuruf: Ein neues Wort!) bevor ich das jetzt noch einmal verhasple, mache ich es lieber so – für die Weiterverarbeitung und Forschung nutzbar gemacht. Damit kommen Datenschutz und Datennutz auch wirklich zusammen. Die Daten der öffentlichen Stellen können nicht öffentlichen Stellen für die gemeinwohlorientierte Forschung zugänglich gemacht werden. Innovation braucht Daten; dazu wollen wir beitragen. Selbstverständlich sind die datenschutzrechtlichen Garantien vorgesehen, um einen Missbrauch zu verhindern. Nun lade ich Sie ein, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Weg mitzugehen. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung zu unserem Gesetz nach der entsprechenden Beratung auch im Ausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
