Dr. Erik Schweickert
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: a) Welche Auswirkungen hat der Beschluss des 8. Senats des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2025, laut dem die Kosten eines Verkehrswertgutachtens zur Korrektur eines Bodenrichtwerts vom zuständigen Finanzamt zu tragen seien? (Dr. Erik Schweickert) b) Aus welchen Gründen nimmt die Landesregierung keine Nachbesserung am Landesgrundsteuergesetz vor, um die Kosten für erforderliche Verkehrswertgutachten zu übernehmen – etwa über einen Änderungsantrag im Zusammenhang mit der Novellierung des Bauberufsrechts oder dem Nachtragshaushalt –, obwohl man sich nach Rückmeldungen aus der Praxis im Bereich der Photovoltaikanlagen einer vergleichbaren Gesetzgebungspraxis bei der Landesbauordnung bedient?
