Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Dr. Bayaz das Wort. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage von Ihnen, Herr Dr. Schweickert, im Namen der Landesregierung wie folgt: Einiges, möchte ich vorab schon sagen, wird Ihnen bekannt vorkommen. Es wird aber einen Zusatzpunkt geben, den wir gestern noch nicht kannten, weil sich zwischenzeitlich das Gericht mit einer Pressemitteilung gemeldet hat. Aber erst einmal das Bekannte, um Sie ein bisschen auf die Folter zu spannen, Herr Kollege. Für das Verständnis der Entscheidung ist wichtig, das rechtlich einzuordnen. Bei dem Beschluss des 8. Senats des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2025 handelt es sich nicht um ein Urteil, sondern lediglich um eine sogenannte Kostengrundentscheidung, die nach der Erledigung dieses Rechtsstreits ergangen ist. Das Gericht hat dort entschieden, dass die Kosten des Verfahrens vom beklagten Finanzamt zu tragen sind. Im Rahmen der nach billigem Ermessen getroffenen Entscheidung hat das Gericht auch den Gesichtspunkt der Gutachtenkosten in der Ermessensentscheidung in Erwägung gezogen. Ob die Gutachtenkosten in dem konkreten Fall tatsächlich vom beklagten Finanzamt zu tragen sein werden, ist nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen und wird erst noch im sogenannten Kostenfestsetzungsverfahren – ein Begriff, den ich auch in diesem Kontext gelernt habe – entschieden. Bei der getroffenen Kostengrundentscheidung handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung eines einzelnen Richters. Andere Richterinnen und Richter sind an diese Entscheidung nicht gebunden. Es gibt andere gerichtliche Entscheidungen, bei denen in einer ähnlichen Konstellation abweichend geurteilt wurde. Es ist zu erwarten, dass in nächster Zeit weitere Kostenentscheidungen ergehen werden. Auch die Entwicklung der Rechtsprechung in anderen Ländern ist abzuwarten. Denn auch im sogenannten Bundesmodell besteht die bekannte gleiche Ausgangslage. Jetzt kommt das Neue, sehr geehrter Herr Kollege Schweickert: In diesem Zusammenhang ist vom Finanzgericht Baden-Württemberg gestern, nach der Regierungsbefragung, eine neue Pressemitteilung veröffentlicht worden. Darin wird seitens des Gerichts ausdrücklich darauf hingewiesen – ich zitiere, sehr geehrte Frau Präsidentin –: ... auch bei einem (Teil-)Erfolg können einem Steuerpflichtigen Kosten auferlegt werden, wenn die Änderung zu seinen Gunsten auf Tatsachen beruht, die früher geltend gemacht werden hätten können und sollen ... e – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung keinen weiteren Handlungsbedarf.
