Dr. Erik Schweickert
Herr Minister, vielen Dank. Ich habe jetzt noch eine Zusatzfrage. Wenn man das liest, kommt eigentlich heraus, dass sich das Gericht sehr wohl gern zu diesen Themen äußern würde. Deswegen meine Frage, auch im Hinblick auf die Pressemitteilung von gestern: Wovon gehen Sie denn aus, außer dass Sie erst einmal nichts ändern? Was ist denn Ihre Einschätzung, wie es bei diesen Verfahren jetzt weitergeht? Bleiben Sie einfach dabei und lassen die Gerichte urteilen? Oder treffen Sie Vorsorge, indem Sie im Haushalt einen Topf vorsehen und sagen, wenn wir tatsächlich Entscheidungen über Bodenrichtwerte, die die kommunalen Gutachterausschüsse getroffen haben, durch den Steuerpflichtigen korrigieren lassen müssen, dann wird, wie auch bei anderen Verfahren, etwa bei der Erbschaftsteuer – – Ich habe es gestern schon einmal in diese Richtung probiert. Bei der Erbschaftsteuer, bei anderen Steuern ist es ja auch so, dass der Steuerpflichtige die Kosten dann erstattet bekommt. Will man das dann nicht zu einem Regelverfahren machen? Muss dann jeder klagen?
