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Siegfried Lorek

11.12.2025 Sitzungen 17/138

Es wäre gut, wenn Sie mir zugehört hätten. Jetzt beginnt das juristische Verfahren für die begangene Tat. Es läuft bereits das Verfahren, um die Aufenthaltserlaubnis zum Erlöschen zu bringen; das hängt dann an der Verurteilung dieser Tat. Wenn eine entsprechende Verurteilung erfolgt mit der nach der mutmaßlich begangenen Straftat zu erwartenden Strafe, wird diese Aberkennung erfolgen, und ab dann besteht die Ausreisepflicht – und dann folgt alles Weitere. (Abg. Sandro Scheer AfD: Danke!)

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