Dr. Michael Preusch
Und Studentinnen!) Für einen zukunftsfähigen öffentlichen Gesundheitsdienst ist es natürlich wichtig, wie überall sonst auch, dass wir ausreichend gut qualifizierte Fachkräfte haben – jetzt, aber natürlich auch in der Zukunft. Ja, die Prognosen für die nächsten zehn bis 15 Jahre lauten, dass auch hier das qualifizierte Personal weniger wird. Wir sind eine älter werdende Gesellschaft, wir haben altersbedingte Abgänge von Fachärztinnen und Fachärzten. Deswegen ist der heutige Entwurf zum Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz ein erster Schritt, weil wir damit eine Vorabquote für den ÖGD auf Medizinstudierendenplätzen einführen wollen. Wir können uns dabei – da waren wir alle gemeinsam ja sehr erfolgreich – an unserer erfolgreichen Landarztquote orientieren, die eine extrem gute und positive Nachfrage zeigt und die wir ja auch wirklich gut bewerben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Gezielte Maßnahmen zur Steuerung der ärztlichen und fachärztlichen Versorgung sind wirksam. Wir spüren das, und es werden Effekte, die wir wollen, erzielt. Mit der Umsetzung dieses Gesetzentwurfs sollen ab dem Wintersemester 2026/2027 für fünf Jahrgänge jeweils zehn Studienplätze zur Verfügung gestellt werden, die wir im Wege der Vorabquote einführen werden. Dabei verpflichten sich die Studierenden (Abg. Anton Baron AfD: Studenten!) durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, und nach dem Studium gibt es die Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen. Dieser kann dann absolviert werden, und dann gibt es die Verpflichtung, zehn Jahre hauptberuflich im öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg tätig zu werden. Zudem ist es auf Antrag natürlich möglich – das befürworten wir –, neben der Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen auch andere Weiterbildungen abzulegen. Denken Sie beispielsweise an die Fachrichtungen Kinder- und Jugendmedizin, Hygiene und Umweltmedizin, aber auch Psychiatrie und Psychotherapie. All das sind Disziplinen, die eine hohe bevölkerungsmedizinische Bedeutung haben. Ab Bestehen des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung erhalten die angehenden Mediziner ein monatliches Stipendium in Höhe von 600 €. Dies ist ein zusätzlicher Anreiz. Und wir können – dafür bedanke ich mich bei Ihnen, den Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen sowie den haushaltspolitischen und finanzpolitischen Sprechern, und dem Finanzministerium – 16 Millionen € für die Einrichtung der Studienplätze, für die Stipendien sowie für die Bewerbungs- und Auswahlverfahren, die vom Regierungspräsidium (Minister Manfred Lucha) Stuttgart durchgeführt werden sollen, das ja schon heute sehr erfolgreich mit meinem Haus zusammenarbeitet und das die zuständige Stelle analog zur Landarztquote werden soll, bereitstellen. – Ich darf mich an dieser Stelle an das Regierungspräsidium Stuttgart wenden und mich ganz herzlich für die Übernahme dieser Aufgabe bedanken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung des Gesundheitssystems, aber auch zur Stärkung der Resilienz, und auch ein Beitrag dazu, Menschen selbst stark zu machen. Der öffentliche Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg ist zukunftssicher. Wir gestalten ihn krisenresilient und leistungsfähig. Davon kann ich mir jährlich auf mehreren Fachkräfte- und Leitungstagungen selbst ein Bild machen. Und im bundesweiten Vergleich sind wir mit großem Abstand auch diejenigen, die die Mittel aus dem Pakt für den ÖGD am zielgerichtetsten und am genauesten einsetzen. Dafür bedanke ich mich auch noch mal bei Ihnen, bei den Koalitionsfraktionen. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
