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Elke Zimmer

11.12.2025 Sitzungen 17/138

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Danke auch für diese Nachfrage. Ich hatte ja in der Antwort schon anklingen lassen, dass es manchmal nach außen hin irgendwie wirkt, als würde es unterschiedlich gehandhabt. Ermessen bedeutet natürlich immer, dass ein Stück weit unterschiedlich beurteilt werden kann. Wir vonseiten des Landes unterstützen unsere Kommunen aber ganz ausdrücklich mit Leitfäden und Handlungshinweisen, um die Spielräume in der StVO und im Straßenverkehrsrecht allgemein jetzt tatsächlich auch auszunutzen, und zwar im Sinne der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Jetzt ist aber eine Ermessensentscheidung keine Mathematikaufgabe, wo ich immer sagen kann: „Eins und eins gibt zwei – Haken dran.“ Vielmehr sind die Situationen einfach unterschiedlich – jede ist anders – und können dann natürlich auch unterschiedlich beurteilt werden. Es ist klar: Seitens des Landes sagen wir: „Nutzt das Ermessen immer zugunsten der Schwächsten aus.“ Jetzt sitzen wir aber nicht in jedem Landratsamt mit am Tisch. Was aber immer geht – das kann ich immer anbieten –: Wenden Sie sich bei solchen Fragen an uns, und dann holen wir einfach noch mal Informationen vor Ort ein und lassen auch bei uns im Haus noch einmal draufschauen. Man kann sich auch vor Ort noch einmal zusammensetzen und kann es sich noch einmal erklären lassen, warum die Entscheidung so oder so getroffen wurde, und kann dann vielleicht manchmal auch noch eine Änderung erreichen. Daher gilt immer das Angebot: Wenden Sie sich einfach an uns, dann schauen wir noch einmal drauf und lassen uns von den Landratsämtern vor Ort einfach noch einmal erklären, warum Entscheidungen zustande gekommen sind.

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