landtag-bw.de ↗

Carola Wolle

AfD 11.12.2025 Sitzungen 17/138

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das vorliegende Omnibusgesetz befasst sich mit drei sehr unterschiedlichen Themen. Erstens: Die Mehrbelastung (Carola Wolle) der Kommunen bei Unterhaltsvorschuss soll zukünftig verfassungskonform geregelt werden. Zweitens: Die Krankenhäuser werden zur Nutzung digitaler Versorgungsnachweise verpflichtet. Und drittens: die Übertragung von Überschüssen in Höhe von 13,4 Millionen € aus dem alten Pflegeausgleichssystem auf die Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH. Ich konzentriere mich auf den Gesetzentwurf zum Unterhaltsvorschuss. Als Abgeordnete im Kreistag Heilbronn beschäftige ich mich natürlich auch mit dem Haushalt des Landkreises. Die finanzielle Lage hat sich derart verschlechtert, dass der Landrat den Haushalt des kommenden Jahres erst im Mai 2026 zur Beschlussfassung vorlegen kann. Das hat zwei Ursachen: Mindereinnahmen aus den Steuern des Kreises und Aufgabenzuweisungen des Landes ohne – oder ohne ausreichende – Mittelzuweisungen. Dieses Defizit beträgt im Haushalt meines Heimatkreises immerhin 10 %. Die beabsichtigte Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes berührt in erster Linie das heftig umstrittene Konnexitätsprinzip. Dabei ist zum anerkannten Grundsatz geworden: Wer bestellt, der bezahlt. Darüber sagt unsere Landesverfassung alles. Ich zitiere aus Artikel 71: Den Gemeinden oder Gemeindeverbänden kann durch Gesetz die Erledigung bestimmter bestehender oder neuer öffentlicher Aufgaben übertragen werden. Gleichzeitig sind Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben ... zu einer wesentlichen Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. (Abg. Petra Krebs GRÜNE gähnt laut. – Vereinzelt Heiterkeit) In der Vergangenheit konnten die stetig steigenden Personalausgaben in meinem Landkreis durch Wirtschaftsleistungen und Auflösung von Rücklagen kompensiert werden, aber eben auch mit steigenden Kommunalsteuern und Zuweisungen. Das ist angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr möglich. Im Fall des Landkreises Heilbronn ist beabsichtigt, die Kreisumlage der Städte und Gemeinden um 3 % anzuheben. Absehbare Folgen können Steuererhöhungen oder gar die Einschränkung von wichtigen freiwilligen Aufgaben der Städte und Gemeinden sein. Zum Glück sollen die Kommunen im vorliegenden Fall gemäß Artikel 1 des Gesetzentwurfs tatsächlich einmal entlastet werden. Die Unterhaltsvorschussreform von 2017 hat die Gemeinden erheblich belastet. Nach 2018 und 2022 sollen die Gemeinden jetzt ein weiteres Mal entlastet werden, soll ihr Anteil an den Vorschussleistungen um drei Prozentpunkte sinken. Der Entwurf bezeichnet dieses Ausgleichsverfahren als „endgültig“. Eine Erläuterung, wie künftig steigende Lasten in diesem Zusammenhang geregelt werden sollen, wäre hilfreich; denn bei allen neuen Aufgaben oder einer erheblichen Änderung der bestehenden Aufgaben ist die Einhaltung des Konnexitätsprinzips „Wer bestellt, bezahlt“ notwendig. de – 138. Sitzung – Donnerstag, 11. Dezember 2025 Ziel muss die Meidung einer finanziellen Überlastung der Kommunen sowie die Herstellung von Planungssicherheit sein. Meine Damen und Herren, der hier vorliegende Vorschlag zur Entlastung beim Unterhaltsvorschuss stellt leider eine Ausnahme dar. Die Regel bleibt weiterhin die andauernde, verfassungswidrige Überforderung der Kommunen unseres Landes. Ich fordere Sie – die zukünftige Regierung – daher auf, die Konnexitätsregel zukünftig einzuhalten. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

Alle Reden von Carola Wolle Protokoll ↗