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Landtag 21/17

13.11.2024 · 242 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (21)CDU (16)Die Linke (14)FDP (13)fraktionslos (1)

Antje Grotheer

Die 17. Sitzung der Bürgerschaft Landtag ist eröffnet. Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer:innen und die Vertreter:innen der Medien. Als Besuchende begrüße ich recht herzlich eine berufsorientierte Sprachförderungsklasse der Allgemeinbildenden Berufsschule ABS und den Skatverein „Hastedter Jungs“. (Beifall) Zur Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wurde vereinbart, dass die Sitzung heute Vormittag mit dem Tagesordnungspunkt 58 beginnt. Dieser wird ohne Debatte behandelt. Weiter geht es danach mit der Aktuellen Stunde. Im Anschluss wird der Tagesordnungspunkt 74 ohne Debatte aufgerufen. Diese Debatte fließt in die Aktuelle Stunde ein. Nach der Mittagspause werden die Tagesordnungspunkte 47 und 37 aufgerufen. Weiter geht es danach mit dem Tagesordnungspunkt 62 sowie den miteinander verbundenen Tagesordnungspunkten 54, 75 und 76. Zu diesen Punkten wurde interfraktionell vereinbart, sie ohne Debatte aufzurufen. Fortgesetzt wird die Tagesordnung dann in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte. Die Sitzung wird am Donnerstag mit der Fragestunde fortgesetzt. Danach werden die Tagesordnungspunkte 64 und 65 aufgerufen, im Anschluss wird der Tagesordnungspunkt 70 aufgerufen. Nach der Mittagspause geht es weiter mit dem Tagesordnungspunkt 13. Fortgesetzt wird die Tagesordnung dann ebenfalls in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte. Die übrigen interfraktionellen Absprachen können Sie der digital versandten Tagesordnung entnehmen. Dieser Tagesordnung können Sie auch die Eingänge gemäß § 37 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, diese nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich insoweit um die Tagesordnungspunkte 74 bis 76. Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden. (Einstimmig) Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass für den ausgeschiedenen Abgeordneten Professor Dr. Hauke Hilz am 1. November 2024 der Abgeordnete Gökhan Akkamis nachgerückt ist. – Ich begrüße Sie recht herzlich! (Beifall) Außerdem möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Abgeordnete Ole Humpich am 4. November 2024 zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion gewählt worden ist. – Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich dazu und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Tätigkeit! (Beifall) Wir treten in die Tagesordnung ein. Änderung der Geschäftsordnung – Straffung der Abarbeitung der Tagesordnungen der Plenarsitzungen Bericht und Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 23. Oktober 2024 (Drucksache 21/810) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. (Einstimmig) Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) vom Bericht des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses Kenntnis. Aktuelle Stunde Für die Aktuelle Stunde liegen vier Themen vor, und zwar erstens auf Antrag des Abgeordneten Thore Schäck und der Fraktion der FDP „Bremer Unternehmen schlagen Alarm: Steigende Standortnachteile und politische Risiken – Wie reagiert der Senat?“, zweitens auf Antrag des Abgeordneten Frank Imhoff und der Fraktion der CDU „Besetzung der Landesantidiskriminierungsstelle auch im zweiten Anlauf gescheitert – Bremen braucht keine zusätzliche Beratungsstelle“, drittens auf Antrag der Abgeordneten Holger Fricke, Jan Timke und der Fraktion Bündnis Deutschland „Misslungenes Personalmanagement: Wen lässt die Bildungsbehörde zukünftig auf unsere KITA-Kinder los?“ und viertens auf Antrag des Abgeordneten Mustafa Güngör und der Fraktion der SPD „Neuwahlen im Bund und die Folgen für Bremen und Bremerhaven – unser Land braucht staatspolitische Verantwortung“. Hinsichtlich der Reihenfolge der Themen wird nach der Reihenfolge des Eingangs der Themen verfahren. – Ich stelle Einverständnis fest. Die Beratung ist eröffnet. Ich rufe das erste Thema der Aktuellen Stunde auf. Es lautet wie folgt: Bremer Unternehmen schlagen Alarm: Steigende Standortnachteile und politische Risiken – Wie reagiert der Senat? Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Kristina Vogt. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck.

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Thore Schäck FDP

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen wurde der Konjunkturreport 2024 der Handelskammer veröffentlicht. Der Konjunkturreport ist ja so etwas wie das Stimmungsbarometer der bremischen Wirtschaft. Für diesen Konjunkturreport wurden rund 375 Betriebe aus den Bereichen produzierendes Gewerbe, Handel und auch Dienstleistung befragt, wie sie eigentlich die wirtschaftliche Lage in Bremen beurteilen und auch die Situation der Unternehmen hier am Standort. Das Urteil ist relativ klar: Die Unternehmen in Bremen sagen, die Geschäftslage ist negativ, und zwar nach wie vor. Die Stimmung in der bremischen Wirtschaft bleibt eingetrübt und, was besonders verheerend ist, die Geschäftsaussichten, also die Frage „Habe ich eigentlich einen positiven Blick in die Zukunft?“, was ja entscheidend für die Frage „Bin ich bereit, hier am Standort zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen?“ ist, diese Geschäftsaussichten in Bremen haben sich noch weiter verschlechtert. Eine baldige Verbesserung der Situation ist laut den befragten Unternehmen nicht in Sicht. Die Handelskammer beurteilt diese Einschätzung deswegen auch folgerichtig als äußerst besorgniserregend. Dass in Bremen in der Wirtschaft, die hier eigentlich investieren müsste, Arbeitsplätze schaffen müsste, solch eine schlechte Stimmung herrscht, das ist das Ergebnis der bürokratischen, der unternehmensfeindlichen und auch der standortgefährdenden Wirtschaftspolitik dieses Senats. (Beifall FDP, CDU) Wenn man genauer in die Studie und die Ergebnisse dieser Studie schaut, dann werden auch konkrete Gründe benannt, warum diese Stimmung in Bremen herrscht. Gut zwei Drittel der Unternehmen, rund 70 Prozent, nennen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als die größten Geschäftsrisiken. Jetzt ist die Frage: Was bedeutet eigentlich „wirtschaftliche Rahmenbedingungen“? Das sind einerseits externe Faktoren, zum Beispiel geopolitische Risiken, beispielsweise der russische Angriffskrieg auf die Ukraine oder die Entwicklung der Inlandsnachfrage. Das sind natürlich Themen, die wir hier nicht komplett aus Bremen heraus lösen oder steuern können. So etwas wie die Inlandsnachfrage, darauf hat Bremen schon auch einen gewissen Einfluss. Es sind aber neben diesen externen Faktoren auch hausgemachte Probleme. Zum Beispiel werden von den Unternehmen eine zu hohe Belastung durch Bürokratie oder die immer weiter steigende Belastung durch Arbeitskosten genannt. Das hier am Standort in Bremen sind hausgemachte Probleme. Das sind Themen, die wir hier in Bremen angehen könnten, beispielsweise indem Sie den Landesmindestlohn hier in Bremen – der ja permanent vom Bundesmindestlohn abweicht und in den Unternehmen und auch übrigens in der öffentlichen Verwaltung nicht nur für immer mehr Bürokratie sorgt, sondern auch die Arbeitskosten, über die sich die Unternehmen hier am Standort beschwert haben, immer weiter steigen lässt – diesen Landesmindestlohn könnten Sie abschaffen und sich am Bundesmindestlohn orientieren. Das schlagen wir Ihnen vor. (Beifall FDP) Ein zweites Thema: Wenn wir hier am Standort über Bürokratie reden, dann ist das natürlich teilweise Bürokratie, die aus der EU kommt. Da ist Ursula von der Leyen nicht ganz unschuldig. Das ist teilweise Bürokratie, die aus dem Bund kommt, aber es ist eben auch Bürokratie, die hier nur für Bremen am Standort entwickelt wird. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Das ist Bürokratie, wie beispielsweise der Ausbildungsstraffonds. Und wir wissen alle, dass dieser Ausbildungsstraffonds hier in Bremen das eigentliche Problem nicht lösen wird. Wir wissen auch alle, dass die eigentlichen Probleme, warum immer mehr junge Menschen keinen Ausbildungsplatz finden, ganz woanders liegen. Wir reden über das Bildungssystem; darüber, dass zu viele junge Menschen ohne ausreichende Kenntnisse in Mathe, in Lesen, in Schreiben die Schule verlassen. Dieser Ausbildungsfonds wird das Problem hier am Standort nicht lösen. Er wird aber dafür sorgen, dass die Bürokratie für die Unternehmen weiter steigt und dass die Kosten weiter steigen. Deswegen schlagen wir Ihnen vor: Schaffen Sie ihn ab, bevor Sie ihn richtig eingeführt haben. (Beifall FDP, CDU) Um das mal ganz deutlich zu sagen, es gibt ja auch so eine Tendenz aus den Reihen der Regierung, solche Berichte, solche Studien dann immer falsch zu interpretieren und sich aus 100 Punkten, wovon 90 schlecht sind, die zehn rauszusuchen, zu denen man sagt: Es läuft doch. Um es mal ganz klar zu sagen: Dieser Bericht ist ein Urteil über die Arbeit des Senats und ein Großteil der Fakten, die in diesem Bericht aufgelistet werden, die sind schlecht. Deswegen fordern wir Sie auf: Hören Sie endlich auf die Wirtschaft, auf die Vorschläge aus der Wirtschaft. Die Wirtschaft sagt ganz klar: Wir brauchen endlich Entbürokratisierung, wir brauchen sinkende Arbeitskosten, wir brauchen einen Staat, der sich weniger einmischt und uns dafür mehr unterstützt. Hören Sie auf, die Bürokratie immer weiter hochzufahren und fangen Sie an, die Unternehmen in Bremen zu entlasten! Fangen Sie endlich an, im Bereich der Wirtschaftspolitik hier in Bremen Ihren Job zu machen. – Herzlichen Dank! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe,

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Antje Grotheer

begrüße ich als Besuchende recht herzlich einen 10. Klasse Politikkurs des Kippenberg-Gymnasiums. – Herzlich willkommen! (Beifall) Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucherinnen und Besucher! Wir debattieren heute beim Thema, welches wir gerade auf der Liste haben, gleichzeitig einen Themenkomplex, welcher für Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des Bundeslandes Bremen und seiner Unternehmen von großer Bedeutung ist, nämlich den Konjunkturreport. Die nach wie vor steigenden Standortnachteile und politischen Risiken für Unternehmen sind mittlerweile mehr als offensichtlich. Gerade in einer Zeit, in der sich der wirtschaftliche und politische Rahmen auf nationaler und internationaler Ebene immer schneller verändert, steht Bremen vor ganz, ganz gewaltigen Herausforderungen. In den letzten Jahren sind in Bremen zunehmend Faktoren aufgetreten, welche die Standortattraktivität deutlich einschränken und zu Risiken für ansässige sowie eben auch potentiell interessierte Unternehmen führen, welche sich in Bezug auf die anliegenden Tatsachen dann doch eher dafür entscheiden, oftmals gar nicht erst hierher zu kommen. Zu diesen Nachteilen gehört die vergleichsweise hohe nationale Steuerabgabelast – gut, okay, das ist kein Bremer Problem, das ist ein Bundesproblem –, aber auch eine Investitionen erschwerende problematische Finanzlage Bremens und anhaltende Schwierigkeiten im Bildungs- und Arbeitsmarkt sowieso. Diese Herausforderungen belasteten Unternehmen sowie Bremens Attraktivität für Investoren in der Vergangenheit, aber auch aktuell und angesichts Ihrer Politik wahrscheinlich auch noch in der Zukunft. Ein Kernproblem ist die hohe Verschuldung des Landes Bremen, die sich klar im Haushalt niederschlägt. Trotz finanzieller Unterstützung durch den Länderfinanzausgleich bleibt Bremen strukturell benachteiligt und auf Mittel aus Bundes- und EUFörderprogrammen angewiesen. Das hat zur Folge, dass Investitionen in notwendige Infrastrukturprojekte wie den Ausbau von Hafen- und Verkehrsinfrastruktur stark begrenzt sind. Fehlende Infrastrukturmaßnahmen schränken jedoch die wirtschaftliche Mobilität ein und erhöhen die Transportkosten, was sich natürlich unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirken muss. Trotz der Nähe zum Hafen und der Anbindung an internationale Handelsrouten haben Unternehmen in Bremen häufig Schwierigkeiten mit der innerdeutschen und europäischen Logistikanbindung. Staus auf den Hauptverkehrsstraßen sind Usus und fehlende Schienenkapazitäten behindern ebenfalls die Logistik, die insbesondere für die exportorientierten Branchen Bremens absolut überlebenswichtig sind. Ein weiteres Thema, das die Unternehmen zunehmend belastet, ist der Fachkräftemangel. Bremen hat im Vergleich zu anderen Bundesländern eine hohe Arbeitslosenquote und steht gleichzeitig vor der Herausforderung, dass die Qualifikationen vieler Arbeitskräfte oft nicht den Anforderungen des Marktes entsprechen. Dies betrifft insbesondere die Unternehmen in der Informationstechnologie, dem Ingenieurwesen, aber auch der Produktion. Unzureichende Bildungsinvestitionen und -angebote und in der Folge Abwanderungen qualifizierter Arbeitskräfte sind dann natürlich nicht von der Hand zu weisen und eigentlich nur eine logische Konsequenz. Hinzu kommen aber auch noch politische Unsicherheiten, welche die Standortattraktivität belasten. Unternehmen benötigen ein stabiles, kalkulierbares Umfeld, um ihre Geschäftstätigkeiten planen zu können. In Bremen sind jedoch die politischen Rahmenbedingungen durch sozialistische Regierungskoalitionen von jeher extrem unsicher, meine Damen und Herren. Gerade mittelständische Unternehmen, die auf langfristige Planungen angewiesen sind, werden durch politische Unsicherheiten stärker betroffen als größere Konzerne, die eine wesentlich diversifiziertere Standortstrategie verfolgen können. (Beifall Bündnis Deutschland) Auch im Hinblick auf die Steuern- und Abgabenpolitik ist Bremen nicht im Vorteil. Unternehmen, welche hohe Gewinne erwirtschaften, sehen sich mit einer hohen Last in Bezug auf Gewerbesteuersätze konfrontiert, die im Vergleich zu anderen Bundesländern natürlich immer noch, obwohl oft genug angemahnt, überdurchschnittlich sind – ein entscheidender Nachteil im Wettbewerb, da Unternehmen ihre Standorte natürlich häufig logischerweise auch unter steuerlichen Gesichtspunkten auswählen. Aber wie reagiert denn nun der Senat auf die aktuellen Herausforderungen? Beispielsweise mit der Anhebung der Citytax – sicherlich keine gute Idee. Damit Bremer Beherbergungsbetrieben das Leben noch schwerer gemacht wird, dafür ist dieses Mittel definitiv bestens geeignet. Sie wissen aber auch selbst, dass Sie damit keine Begeisterungsstürme ausgelöst haben. Dann natürlich der unselige Ausbildungsfonds – mit Sicherheit ebenfalls keine Glanzleistung. Mein Vorredner sagte es, damit fördern Sie erfolgreich Bürokratie anstatt diese, wie von der Wirtschaft gefordert, endlich einmal wirkungsvoll zu minimieren. (Beifall Bündnis Deutschland) Sie sind natürlich auch aktiv wahrnehmbar durch verschiedene Förderprogramme für Unternehmen. Dazu gehören Mittel für die Ansiedlung neuer Unternehmen, besonders im Bereich der Grünen Wirtschaft und Digitalwirtschaft sind Sie da mehr als wahrnehmbar. Sie wollen Standortnachteile durch finanzielle Unterstützung kompensieren und so neue Wirtschaftszweige fördern. Sicherlich ein guter Gedanke, allerdings doch sehr, sehr langfristig zu betrachten und derzeit noch mit mehr als überschaubarem Erfolg. Im Bereich Infrastruktur hat der Senat angekündigt, die Investitionen in den Ausbau der Verkehrsanbindungen im Bereich Straße und Schiene zu erhöhen und so den Logistikstandort Bremen zu stärken. Das dauert aber wesentlich zu lange und wird nach wie vor auch verschleppt. Eine weitere Scheinaktivität des Senats Bovenschulte 2.0 ist die Förderung des Arbeitsmarktes und der Bildung. Mit Initiativen zur Qualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften versucht Bremen den Fachkräftemangel zu bekämpfen, um für Jobs in IT und Technik zu qualifizieren. Der Senat gibt vor, Kooperationen zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen zu realisieren, um die Ausbildungsprogramme besser an die Bedarfe der Unternehmen anzupassen. Vom Gedanken her gut, aber wenn man mit den Betroffenen spricht, dann haben die oftmals oder ständig mehr oder weniger den Einwand, dass sie sich von Ihnen im Prinzip, was ihre Kernanliegen angeht, gar nicht genug wahrgenommen fühlen. (Beifall Bündnis Deutschland) Im Hinblick auf die Energiewende hat der Senat zusätzliche Förderprogramme aufgelegt, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, energieeffizienter zu produzieren und auf erneuerbare Energien umzustellen. Nur damit auch wieder schön in die Zukunft gedacht: Sie ändern ja an der Ist-Lage bei den Energiekosten damit nicht das Geringste und in Bezug auf die Energiekosten ist von Ihnen bisweilen noch nicht ein einziger Vorstoß in die richtige Richtung wahrzunehmen, wie diese Kuh irgendwann mal – nicht nur in Bremen – vom Eis gezerrt werden soll, meine Damen und Herren. Im Dialog mit dem Senat fühlen Unternehmen sich also oft unverstanden und bezweifeln regelmäßig die Sachkompetenz ihrer politischen Gesprächspartner. Das heißt, so redet man gern und viel über den notwendigen Bürokratieabbau, welcher in den letzten Jahren ein immer mehr drückender Schuh geworden ist, nur dass das Reden letzten Endes als solches nicht ausreichend ist. Das muss endlich mal bei Ihnen ankommen, meine Damen und Herren, so geht es nicht weiter. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)

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Antje Grotheer

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich heute ganz herzlich Zuschauende aus der Schweiz, die wir hier im Saal haben, meine Damen und Herren. Welch seltenes Vergnügen! – Herzlich willkommen bei uns im Hause! (Beifall) Dann frage ich mal eben, ob die Gruppe vom Netzwerk Antidiskriminierung schon da ist? – Noch nicht? Gut, dann zu einem späteren Zeitpunkt, auf die warten wir noch. Als nächster Redner hat der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold das Wort. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, Kollegen, liebe Gäste! Lassen Sie mich einleitend sagen: Herr Schäck hat in seinem Einleitungsbeitrag gesagt, es ist manchmal ein bisschen ermüdend, wenn wir uns hier bei solchen Reporten oder Rankings tendenziöse Interpretationen um die Ohren hauen. Das sehe ich auch so. Deswegen werde ich jetzt einleitend ein paar Zahlen aus dem Bericht der Handelskammer zur Lage der Dinge rezitieren. Auch wenn wir das Interesse teilen, hier ausgewogen über den Bericht zu reden, kann ich schon mal ankündigen, dass ich Ihrer Darstellung auch nicht in jedem Punkt zustimmen kann. Zunächst zu den Zahlen: Es ist völlig richtig gesagt, die Lage der Unternehmen in Bremen, der bremischen Wirtschaft bleibt eingetrübt. Sowohl bei der Bewertung aktueller Geschäfte als auch bei den weiteren Aussichten bedeutet das in der Konsequenz, dass Unternehmen sich bei Investitionsplanungen zurückhalten, ebenso wie bei Personalplanungen. Interessant ist, dass das Bild sich aber nach Branchen durchaus ein wenig differenzieren lässt. Der Report sammelt ja eine ganze Reihe von Zahlen, differenziert die auch nach Branchen aus und er macht in Bezug auf Lage und Aussicht zusammengenommen auch Aussagen: Wie hat sich das Ganze in der Kurzfrist verändert? Dann sehen wir: Die Werte Einzelhandel Plus 14, Industrie Plus 6, Baugewerbe und Dienstleistung mehr oder weniger unverändert bei Minus 1 und Minus 2, Kreditinstitute unverändert gut und bei sonstigen Dienstleistung dann aber tatsächlich, ebenso wie beim Außenhandel und beim Gastgewerbe, starke negative Entwicklungen. Entscheidend ist aus meiner Sicht an diesem Bericht, dass er wiederholt die Auskunft gibt, dass sich das Gesamtniveau, auf dem wir uns bewegen, deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt bewegt. Die Frage nach den Ursachen? Da haben wir jetzt eine ganze Reihe von Deutungsangeboten gehört, an denen auch hier und da was dran ist. Wo ich jetzt widersprechen möchte, ist, dass der Senat eine wirtschaftsfeindliche Politik macht. Ich erinnere mich jetzt gerade an die Debatte, die wir hier vor ein paar Monaten schon mal zu einem Ranking des IW hatten, wo ebenfalls der Versuch gemacht wurde, die Politik des Senats in dieser Art und Weise darzustellen, was dann aber den Auskünften des Rankings beim Indikator zur wirtschaftlichen Dynamik der Stadt – da waren wir auf Platz 4 von 400, die dort verglichen wurden – nicht so ganz entsprach. Das heißt, wir müssen, glaube ich, den Blick ein bisschen weiten. Die Aspekte, die der Bericht anspricht, die finden sich auch in verschiedenen Insolvenzmeldungen, die wir leider immer mal wieder im „Weser-Kurier“ finden können. Ich möchte drei Beispiele zitieren, was aus Sicht von Insolvenzverwaltern, Geschäftsführungen und Betriebsräten in ihren jeweiligen Fällen an Faktoren eine Rolle spielt. Ich zitiere jetzt mal den Fall eines Produzenten für Montagesysteme. Da wird vom Insolvenzverwalter genannt: Die Coronapandemie, Bauteileknappheit, exorbitante Preissteigerungen sowie eine fehlende Investitionsbereitschaft für neue Fertigungslinien. Bezüglich der Lage eines Dachfolienherstellers wird von dem Unternehmen mitgeteilt, es geht um die Langzeitfolgen der Coronapandemie, um die Folgen des Ukrainekriegs. Das hätte zu Projekt- und Zahlungsverzögerungen geführt und damit zu Liquiditäts- und Produktproduktivitätsverlusten. In diese Gleichung gehört an dieser Stelle auch der Wegfall des russischen Marktes; das ist schlicht und ergreifend eine Folge der europäischen Sanktionspolitik. Die Schließung einer Filiale einer großen Gastronomiekette nach 15 Jahren hier in Bremen wird so eingeordnet: stark gestiegene Lebensmittel- und Energiepreise sowie Personalkosten. Das waren jetzt alles Zitate, die öffentlich sind. Das heißt, es scheint eine ganze Reihe von überregionalen, wenn nicht globalen Faktoren zu geben, die uns hier treffen wie andere Orte auch, und das ist problematisch. Der Senat hat vor dem Hintergrund natürlich die Aufgabe, sich für eine Besserung der Situation einzusetzen. Er kann das über den Bundesrat und er kann das auch in Bezug auf sein Handeln hier in Bremen. Dazu jetzt noch kurz folgende Beispiele: In Bezug auf unsere Industriekerne haben wir gemeinsam mit der Opposition, der CDU-Fraktion, das Sondervermögen Transformation auf den Weg gebracht. Aus dem Häfenressort kommt derzeit eine neue Bundesratsinitiative zur Finanzierung der Seehäfen. Wir haben einen Maßnahmenplan zur Tourismusförderung beschlossen und auf der letzten Energieministerkonferenz hat unsere Umwelt- und Klimasenatorin eine Initiative eingebracht, um Unternehmen in Gewerbegebieten das EnergySharing zu erleichtern, da geht es um Bürokratieabbau und Genehmigungsvereinfachung. Das ist insbesondere für das GVZ und die Airport City wichtig. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Das heißt, es gibt eine ganze Menge, das wir erstens tun, aber unsere Handlungsmöglichkeiten sind vor dem Hintergrund der globalen Entwicklung, muss man sagen, realistischerweise auch ein Stück weit beschränkt. Im Übrigen: In all den Fällen, die ich leider aus bedauerlichen Meldungen des „Weser-Kurier“ entnehme, habe ich noch nirgendwo den Landesmindestlohn als Faktor finden können. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen SPD)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete KlausRainer Rupp.

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Klaus-Rainer Rupp Die Linke

Frau Präsidentin, sehr verehrte Anwesende! Es gibt einen Report der Handelskammer, der sagt, die Wirtschaft in Bremen ist sogar leicht besser als beim letzten Report – wobei die Schwankungen wahrscheinlich eher zufällig sind. Die Lage hat sich aber eher nicht verschlechtert, nur die Zukunftsaussichten haben sich verschlechtert, das ist nach Branchen unterschiedlich: Die Sparkassen und die Finanzwelt sehen gut aus, produzierendes Gewerbe läuft so plus/minus null, und die Dienstleistung sieht schlecht aus. Das hat mein Vorredner schon erwähnt. Vor dem Hintergrund, dass das ein Phänomen ist, das gerade in der gesamten deutschen Wirtschaft zu sehen ist, macht Bremen da natürlich keine Ausnahme. Gründe – objektiv – sind einerseits der Krieg in Russland und die damit steigenden Energiepreise. Russland fällt als Exportland raus, das ist für ein exportorientiertes Land wie die Bundesrepublik eine echte Schwierigkeit. Auch China wird als Exportland immer weniger interessant. Mein Eindruck ist, die Chinesen bauen alles, was sie brauchen, jetzt selbst, und irgendwann kommen sie mit ihrem Zeug hierher, und wir haben Schwierigkeiten, mit den Billigwaren aus China in irgendeiner Weise zu konkurrieren. Was die Wahl von Trump auf die Weltwirtschaft und auf die bundesdeutsche Wirtschaft ausmacht, kann man heute noch nicht abschätzen. Ich sehe da aber auch keinen Silberstreifen am Horizont, keine besonders guten Aussichten. Was kann man in Bremen tun? Was haben wir getan? Ich möchte daran erinnern, dass wir vor einigen Jahren 1,2 Milliarden im Bremen-Fonds gehabt haben, dann noch mal 500 Millionen Euro im Energiefonds, um die Folgen dieser Krisen, insbesondere der Coronakrise aber auch der Energiekrise, abzumildern. Dieses Geld ist in Bremen im Wesentlichen angekommen. Auf unterschiedlichen Wegen hat es die Kaufkraft gestärkt, auf unterschiedlichen Wegen hat es direkt oder indirekt den bremischen Unternehmen genutzt. Ich denke mal 1,7 Milliarden sind für so ein kleines Bundesland zur Rettung der bremischen Wirtschaft, zur Unterstützung der bremischen Wirtschaft wirklich nicht wenig. Ich teile die Einschätzung vom Kollegen Schäck nicht, der sagt, wir haben ein Problem, das die Binnenkaufkraft zu klein ist. Auf der anderen Seite will er den Mindestlohn senken. Ich habe in Mengenlehre aufgepasst, und es heißt, beides zusammen geht mathematisch schon nicht auf. Daher ist so eine Forderung Unsinn. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ich bin mir nicht so sicher!) Ich finde auch, dass man diesen Ausbildungsförderungsfonds nicht derart verunglimpfen sollte, weil das meines Erachtens – und glauben Sie mir, ich bin ja mit meinen kleinen Unternehmen auch Teil der bremischen Wirtschaft –, eine Chance ist, und diese Chance müssen wir nutzen. Und wenn die bremische Wirtschaft, insbesondere das Handwerk, das anders sieht, dann müssen sie, glaube ich, einen Lernprozess machen und noch mal genau hingucken. (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen) Damit ist aber noch nicht geholfen. Wir haben eine Situation, in der wir die Transformation der Wirtschaft auf Wasserstoff, auf klimafreundliche Energie unterstützen. Wir haben 300 Millionen Euro klargemacht, damit die Stahlwerke unter anderem grünen Strahl produzieren können; aber auch für die Schulbaugesellschaft, die mit 300 Millionen die Schulen baut: Das ist natürlich ein regionalwirtschaftlicher Impuls. Der nützt der bremischen Wirtschaft, weil dieses Geld hier in Bremen bleibt, weil es hier in Bremen auch Arbeitsplätze schafft. Daher mache ich darauf aufmerksam, dass es nicht nur diesen Konjunkturreport gab. Wenn Sie in Ihre Unterlagen in Ihren Fächern sehen, finden Sie auch eine Studie der Hans-BöcklerStiftung, die heute nicht unmittelbar Gegenstand der Aktuellen Stunde ist. Sie weist nach, dass in Deutschland die Armut wächst, seit Jahren, und der Reichtum auch. Ich denke mal, auch das ist ein Indiz, was die mangelnde Binnenkaufkraft angeht. Gefragt ist die kommende Bundesregierung: Was kann man jetzt tun, um die deutsche Wirtschaft zu unterstützen? Ich mache Ihnen drei bis vier Vorschläge. Erstens: Wir, oder die Bundesregierung, haben ja vor einiger Zeit 100 Milliarden beschlossen, um Deutschland kriegsfähig zu machen. Da bin ich sehr gespalten, was diese Formulierung angeht. Aber wenn das möglich ist, finde ich auch, brauchen wir 100 Milliarden, um die Kommunen wieder funktionsfähig zu machen. Wir brauchen 100 Milliarden für den Wohnungsbau, um Deutschland auch für Leute mit geringem Einkommen wieder bewohnbar zu machen, und wir brauchen 100 Milliarden für den Klimaschutz. (Beifall DIE LINKE, SPD) Das wären 600 Milliarden Euro, die würden einen Impuls für die deutsche Wirtschaft geben, der zukunftsfähig ist und der Arbeitsplätze sichert und vor allen Dingen, der die Wirtschaft wieder ankurbelt. Diese 300 Millionen – und verzeihen Sie mir, das ist schon fast ein Kalauer –, natürlich wollen wir diese 300 Millionen insbesondere durch eine Vermögensabgabe auf Geldvermögen über 1 Million Euro wieder reinholen. Ich denke das geht. Das wären zukunftsfähige Entscheidungen und zukunftsfähige Beschlüsse für die deutsche Wirtschaft und die Menschen hier in Bremen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

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Antje Grotheer

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Theresa Gröninger.

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Theresa Gröninger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Lassen Sie mich direkt mit Herrn Rupp anfangen: Es geht am Ende nicht darum, wie viel Geld man über Bremen auskippt, sondern es geht darum, was am Ende dabei herumkommt. Der Konjunkturreport zeigt: Es kommt nichts Gutes dabei herum. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Ich habe noch mal einen flotten Blick in die Debatte vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln geworfen. Ich weiß nicht, wo Sie den 4. Platz hernehmen, Herr Herold. Wir sind auf Platz 303 von 404. (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold: [Bündnis 90/Die Grünen]: In einem Indikator!) Dann zitiere ich gerne die ersten fünf Sätze des Konjunkturreports: „Die Stimmung in der bremischen Wirtschaft bleibt eingetrübt. Die aktuelle Geschäftslage wird weiterhin häufiger negativ als positiv bewertet. Eine baldige Verbesserung der Situation ist laut den befragten Unternehmen nicht in Sicht. Die Geschäftsaussichten fallen insgesamt deutlich negativ aus. Das gilt auch für die Erwartungen an das Exportgeschäft.“ Senat Bovenschulte, wir haben ein Problem! Dieser Bericht ist ein Weckruf, den Sie nicht länger ignorieren können. Die Methodik, Herr Gottschalk, kann nicht mehr einfach beiseitegeschoben oder relativiert werden. (Beifall CDU) Betrachten wir die größten Geschäftsrisiken, die von den Unternehmen in der Stadt Bremen genannt werden: 70 Prozent der Befragten sehen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als das gravierendste Risiko für ihre Geschäfte. Wenn wir diese Zahl auf die Zusammensetzung der Bremischen Bürgerschaft übertragen würden, wären das 60,9 Abgeordnete von insgesamt 87 – eine Mehrheit, die kaum klarer sein könnte. Legen wir einen drauf: Erst vorgestern hat das ifo Institut gemeldet, dass 41,5 Prozent der Unternehmen unter Auftragsmangel leiden. Das ist der höchste Wert seit der Finanzkrise 2009. Der Metallerzeugung und - bearbeitung zugehörige Gewerbe nennen 68,3 Prozent Auftragsmangel. Doch anstatt mit Entschlossenheit zu reagieren, erleben wir bei der rot-rotgrünen Landesregierung ein Bild von Zögern und Unentschlossenheit, eine Politik, die sich scheut, den eigenen ideologischen Unterstützerkreisen die Wahrheit zu sagen, und diese Wahrheit ist simpel: Geht es der Wirtschaft schlecht, leiden auch die Beschäftigten. Weniger wirtschaftliche Dynamik bedeutet geringere Steuereinnahmen und das schmälert die Mittel, die für soziale Umverteilung und politische Gestaltungsspielräume zur Verfügung stehen. Es ist doch nur logisch, dass Sozialstaat und Wirtschaft aneinandergekoppelt sind. Der Sozialstaat kann nur so weit wachsen, wie es die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft hergibt. Ansonsten erleben wir irgendwann eine Implosion, nach der alle nichts mehr haben. Ein besonderer Punkt, der meine Aufmerksamkeit erregt hat, ist eine kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung der Senatorin für Wirtschaft. Darin wird ein Anstieg der Übernachtungszahlen um 2,8 Prozent im ersten Halbjahr bejubelt. Bremen ist bei den Touristinnen und Touristen beliebter als zuvor. Doch wie passt diese optimistische Darstellung zu den Ergebnissen des Konjunkturberichts? Hier steht es schwarz auf weiß: In der Hotellerie, wo die Stimmung im Sommer noch vergleichsweise positiv war, haben sich die Rückmeldungen zur Geschäftslage und Erwartungen deutlich verschlechtert. Für zusätzliche Unsicherheit sorgt die geplante Anhebung der Citytax, um Haushaltslöcher zu stopfen. Insgesamt werden rückläufige Umsätze registriert und die Beurteilung der laufenden Geschäfte fällt deutlich negativ aus. Auch das ifo Institut sagt: Ein Drittel der Gastronomiebetriebe hat zu wenig Gäste. Das sind Probleme hier vor Ort in Bremen. Die können Sie nicht in den Bund schieben. (Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [DIE LINKE]: Ein Drittel der Gäste hat zu wenig Geld!) Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 70 Prozent der Unternehmen beklagen überbordende Bürokratie und eine unentschlossene Politik als Kernursachen für ihr Problem. Es sind nicht nur externe Krisen, die Einfluss auf die Wirtschaft nehmen, sondern auch die Unfähigkeit, mutige und auch manchmal unbequeme Entscheidungen zu treffen. Lassen Sie mich das auch klar sagen: Nein, der Landesmindestlohn ist nicht der Grund, warum Firmen am Ende nicht mehr so gut wirtschaften können, wie sie es vielleicht woanders können. Es muss nicht der große Hebel sein, aber es ist ein Hebel, der gezogen werden kann, und irgendwas müssen wir am Ende tun. Die Unternehmerinnen und Unternehmer in Bremen und Bremerhaven kämpfen täglich um ihre Existenz. Sie kämpfen für Arbeitsplätze, Wohlstand und Perspektiven vor Ort. Wie lange wollen Sie noch zusehen, während die Unternehmen unter Fachkräftemangel, steigenden Arbeitskosten und Energiepreisen leiden, die wie Mühlsteine an ihnen zerren? Wir brauchen Verlässlichkeit und Vertrauen, und das hat auch etwas damit zu tun, was wir hier vor Ort in Bremen tun können. Es hat was damit zu tun, wie lange man auf Behördendienstleistungen warten muss. Wir müssen Rahmenbedingungen verbessern und unverzüglich handeln. Wir müssen Verfahren vereinfachen, beschleunigen und bürokratische Lasten abbauen. Ein halbjährlich tagender Arbeitskreis ist nicht schnell genug. Das Land Bremen verdient mehr als leere Versprechungen und anhaltende Abwärtstrends. Infrastruktur, Bürokratieüberregulierung abbauen – wir brauchen eine akute Entlastung der Menschen und Unternehmen und damit sind Reformen von Besteuerung und Abgabenlast gemeint. Weil wir im Moment eine Zeit der wilden Spekulationen und der üblen Nachrede erleben, muss ich tatsächlich noch eine Sache sagen: Es ist am Ende gerade nicht Herr Merz, der entscheidet, ob wir den Solidaritätsfonds abschaffen oder nicht. Das entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Auf jeden Fall wären das 65 Milliarden Euro, die auf einen Schlag die Wirtschaft erheblich entlasten würden. Wir brauchen jetzt die Ideen auf dem Tisch und die Entscheidungen in der Bürgerschaft. Wenn Sie das gemeinsam nicht schaffen: In Bremen gibt es genug Papier für Neuwahlen, das haben mir die Unternehmer versichert. – Vielen Dank! (Beifall CDU)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann.

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Volker Stahmann SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Eine spannende Debatte, ich finde die Beantragung der Aktuellen Stunde zu dem Thema ausgesprochen positiv. Ich will auf ein paar Redebeiträge ganz kurz eingehen. Erster Punkt: Natürlich hat der Senat sich für eine Kostensenkung bei den Energiekosten eingesetzt. Dieser Senat mit dem Bürgermeister an der Spitze hat den Industriestrompreis immer unterstützt und gefordert. Insofern ist Ihre Aussage falsch. (Beifall SPD, DIE LINKE) Zweiter Punkt: Zum Landesmindestlohn sage ich jetzt nichts – das ist eine politische Debatte und keine Wirtschaftsdebatte – sondern ich will was zum Ausbildungsfonds sagen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt sind wir aber schon im Politikbereich!) Es ist ein Ausbildungsunterstützungsfonds. Am Montag war die Anhörung des Staatsgerichtshofs über fünf Stunden, eine total spannende Veranstaltung, wo der Staatsgerichtshof schon mal – das Urteil kommt erst am 16. Dezember – festgestellt hat, dass es natürlich eine Handlungsberechtigung der Bürgerschaft gibt, und dass man das natürlich machen kann. Er hat auch gesagt, dass das in einzelnen Punkten nachgebessert werden muss – aber insgesamt eine sehr positive Veranstaltung. Ich bin froh, dass wir in dieser Frage bald Klarheit haben. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Aha! Hört, hört!) Nächster Punkt: Bremen ist das Bundesland mit der höchsten Exportquote und es ist von vielen Vorrednern gesagt worden: Wir haben zwei Punkte, die sozusagen Einfluss haben, nämlich die Binnenkonjunktur und die Investitionstätigkeit. Es gibt wenige Bundesländer, die so abhängig von den Investitionen sind wie Bremen. Das ist das gerade mit dem Hafen und der ganzen Wirtschaft, was wir haben und was wir brauchen. Insofern ist die Frage: Wie sind die Zukunftsaussichten, wie ist sozusagen das Investitionsklima? Einer der zentralen Punkte für unsere Wirtschaft, einer der zentralen Punkte für das Wohl dieses Bundeslandes mit Bremen und Bremerhaven und gerade mit den Häfen: Wir leben im Wesentlichen vom Export. Natürlich ist da die Wahl von Trump mit angekündigten Zöllen – direkt auf unsere Produkte zehn bis zwanzig Prozent oder auf chinesische Produkte sechzig Prozent und damit die Gefahr, dass die chinesische Produktion von den USA nach Europa umgelenkt wird und damit eine zunehmende Konkurrenz ist – einer der zentralen Punkte, der die Wirtschaft verunsichert. Wir brauchen ein positives Klima! (Zurufe Abgeordneter Frank Imhoff [CDU], Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) Die Wirtschaftsweisen sagen, das Klima ist schlimmer als die Situation. Ich will sagen, wir haben auch in diesem Bundesland regionale Probleme. Wir haben wirklich regionale Probleme. Natürlich verunsichert das das Klima in diesem Bundesland mit all den Unternehmen, wenn die CDU eine Klage gegen den Haushalt führt. Natürlich ist das so und das ist – –. (Lachen CDU – Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Natürlich findet mit einer möglichen Klage der CDU das Investitionsklima – –, das ist ja sozusagen Gift für das Klima, und zwar nicht nur für die Stahlwerke. (Unruhe CDU) Der Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Bünger hat das auf der CDUVeranstaltung noch mal eindrucksvoll bestätigt, dass man sich darüber Sorgen macht. (Widerspruch CDU – Zuruf Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Das stimmt nicht!) Es ist auch ein Investitionshemmnis in der gesamten Peripherie der Hütte, alles was damit zusammenhängt. (Unruhe CDU) Es ist auch ein Investitionshemmnis in der gesamten Frage der Energiewirtschaft, alles, was damit zusammenhängt. Und, liebe Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch ein Investitionshemmnis in der Frage des Wasserstoffs und der Wasserstoffleitung, weil natürlich die Investitionen davon abhängen, dass der größte Abnehmer von Wasserstoff Mieter und Ankerverbraucher davon wird. Insofern sagt die CDU: „Ja, wir wollen mehr Wirtschaft“, was Sie aber selbst tut ist das Investitionsklima massiv zu verschlechtern. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

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Antje Grotheer

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich als Besuchende recht herzlich eine Gruppe vom Netzwerk Antidiskriminierung. Ich hoffe, das sind Sie? – Herzliche willkommen! Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck.

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Thore Schäck FDP

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Debatten, bei denen man eigentlich denkt, in der ersten Runde ist das meiste gesagt, und dann wird in den weiteren Wortbeiträgen noch so viel Quatsch erzählt, dass man noch mal reingehen muss. Zu allererst, Herr Kollege Stahmann, das vorweg, weil es eigentlich nichts mit dieser Debatte zu tun hat: Sie haben eben die Opposition dafür kritisiert, dass sie gegen die neuen Schuldenpakete, die Sie aufnehmen wollen, geklagt hat. (Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) Ich sage es Ihnen noch mal ganz deutlich, wir haben die Vermutung, dass hier die Bremer Verfassung gebrochen wird. Deswegen hat die FDPFraktion damals Klage eingereicht, deswegen hat die CDU-Fraktion jetzt auch vor wenigen Wochen angekündigt – –, oder hat bereits schon Klage eingereicht. Das Recht der Opposition gegen einen möglichen Verfassungsbruch Klage einzureichen, hier als wirtschaftsschädliche Politik zu bezeichnen, ist eine bodenlose Frechheit. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland) Zum eigentlichen Thema der Debatte, weil es geht ja eigentlich gar nicht um – –. (Glocke – Abgeordneter Volker Stahmann [SPD] meldet sich zu einer Ziwschenfrage.) Sie haben ja gleich noch mal die Chance reinzugehen, Herr Kollege Stahmann. Ich fand, dass die Redebeiträge eben noch mal genau das deutlich gemacht haben, wovor ich gewarnt hatte. Es wurden wieder ein, zwei Aspekte rausgepickt, wo man sagt: „Da läuft es ja.“ Gerade Herr Dr. Herold hat das gemacht und hat gesagt: „Kreditwesen läuft ja hier ganz gut.“ Ich muss Sie jetzt enttäuschen. Auch wenn Sie das in Ihrer linken Regierungskoalition glauben, nur mit Krediten kriegt man die Wirtschaft hier in Bremen nicht auf Vordermann! (Beifall FDP, CDU – Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [Bündnis 90/Die Grünen]) Weil ja auch so viel wirtschaftspolitisches Halbwissen präsentiert wird, und daran sieht man ja auch noch mal, dass offensichtlich viele eben nicht die VWL-Vorlesung besucht haben in der Universität – –. Da komme ich zu Herrn Rupp. Sie sagten, wir müssen eigentlich nur den Mindestlohn steigern und dann ist alles gut. Da hat sogar der Kollege Nelson Janßen von der Linksfraktion gerade so ein Video veröffentlicht und hat gesagt: Ja, wir müssen eigentlich nur den Mindestlohn erhöhen, und dann ist quasi die Armut damit Geschichte. Das macht einen so ein bisschen fassungslos, dass Sie immer noch nicht verstanden haben, wie da eigentlich die Zusammenhänge sind. Wenn ein Mindestlohn, unabhängig davon, ob Menschen das verdienen oder nicht – das ist nach meiner Einschätzung auch oft eine individuelle Frage, wer wie viel Geld verdienen kann und darf und sollte, das hängt auch mit Leistung zusammen –, (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Manche von Ihnen mehr und manche weniger!) aber unabhängig von dieser Frage, wenn ein Landesmindestlohn erhöht wird oder ein Bundesmindestlohn, dann führt das dazu, dass für den Bäcker, für den Friseur, für die Kfz-Werkstatt die Kosten steigen. Was machen die dann? Die erhöhen die Preise, und am Ende hat niemand mehr in der Tasche als vorher! (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Der Einzige, der von einer Mindestlohnerhöhung profitiert, ist der Staat, weil er mehr in die eigene Tasche verdienen kann. Wenn Sie wirklich etwas für die Menschen tun wollen, dann sorgen Sie dafür, dass die Menschen von Ihrem hart erarbeiteten Geld nicht mehr so viele Abgaben und Steuern zahlen müssen. 100 Euro mehr netto ist immer besser als 100 Euro mehr brutto. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland) Das ist ja so ein bisschen die Grundhaltung, dass wir einfach nur irgendwie Geld verteilen müssen, und wenn es dann alle ist, dann drucken wir es neu. Es gibt diesen schönen Satz eines südamerikanischen Politikers, der gesagt hat: Menschen, die glauben, dass man mit dem Drucken von Geld die Armut bekämpfen kann, sind auch der Meinung, dass man mit dem Drucken von Diplomen die Dummheit besiegen kann. Ich glaube, damit ist alles gesagt. (Beifall und Heiterkeit FDP, CDU)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann.

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Volker Stahmann SPD

Kollege Schäck, unbestritten ist, dass es das Klagerecht gibt, das hat auch niemand in Frage gestellt. Unbestritten ist aber auch, dass eine solche Klage das Investitionsklima in verschiedenen Branchen, nicht nur im Stahlbereich, behindert und das ein richtiges Problem ist.

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Antje Grotheer

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Kristina Vogt.

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Kristina Vogt

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Der Alarmismus, mit dem die FDP in der Überschrift der Aktuellen Stunde unterwegs ist, der ist ein bisschen bizarr, wenn man sich die Ereignisse der letzten Woche und vor allem des letzten Mittwochs anguckt, wenn man sich überlegt, wie wir an dem Mittwochmorgen aufgewacht sind, mit einer sehr deutlichen Mehrheit für Trump, also nicht nur das Electoral College, sondern auch die Popular Votes, und dem Scheitern der Ampel an dem gleichen Abend. Ich finde, man hätte auch in Ihren Redebeiträgen ein bisschen darauf eingehen können, inwieweit die Politik der Ampel und auch die Politik der FDP für unser schlechtes konjunkturelles Klima hier in Deutschland, also auch in Bremen, verantwortlich ist. (Zuruf FDP – Abgeordneter Gökhan Akkamis [FDP]: Ja genau, jetzt sind wir gespannt.) Ich möchte trotzdem auf den Report der Handelskammer eingehen, denn die Handelskammer weist in ihrer Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Konjunkturreports explizit auf das schwierige internationale Umfeld hin und sagt auch, dass das einen exportorientierten Standort wie das Land Bremen besonders hart treffen wird. Ich bin immer wieder irritiert, dass Sie das völlig ignorieren. (Beifall SPD, DIE LINKE) Wir haben in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen unternommen, um uns in einem schwierigen geopolitischen Umfeld mit der Dekarbonisierung der bremischen Industrie neu aufzustellen, die wir unterstützen mit klimaneutraler Wasserstoffwirtschaft, aber auch vor allen Dingen mit der Stärkung unserer Innovationskraft, weil wir da eine gewisse Resilienz haben; zum Beispiel mit dem ECOMAT, auch dem Hydrogen Campus, den wir bauen werden, dem Digital Hub Industry, aber auch der Förderung von Start-ups. Das sind alles Maßnahmen gewesen, die wir uns sehr genau in den letzten fünf Jahren überlegt haben, um uns ein wenig unabhängiger von den Exportschwierigkeiten zu machen. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, Herr Schäck, dass es im Bereich des Bürokratieabbaus auch in Bremen eine Ebene gibt, an die wir uns ranmachen. Das haben wir übrigens auch schon getan im Baubereich, aber vor allen Dingen müssen da die europäische Ebene und der Bund liefern. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Habe ich auch gesagt.) Wir haben da das allerwenigste in der Hand. Gleichzeitig sehe ich aber auch, dass wir bei Genehmigungsverfahren etwas besser und schneller werden können, um Innovation und Standorte oder Innovation und Investitionen am Standort zu unterstützen. Da bin ich völlig klar und deutlich, aber hier sind ein paar Sachen gesagt worden, die ich überhaupt nicht nachvollziehen kann. Jetzt mal ein Satz nur: Der Landesmindestlohn trifft auf die Privatwirtschaft überhaupt nicht zu. (Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Aber die Aufträge gehen zurück.) Der trifft auf öffentliche Beschaffungen zu und damit auf die allerallerwenigsten, die überhaupt mit ihm zu tun haben. (Zuruf CDU: Das stimmt doch gar nicht!) Aber es ist egal! Ich habe in den letzten Monaten sehr interessante Debatten geführt und ich kann Ihnen sagen, dass es nicht nur eine politische Auseinandersetzung ist. Ich war bei dem Sommerempfang der Handelskammer, da hat Professor Dr. Feld das Stoppen jeglicher Subventionen und nur Steuersenkungen gefordert. Ein paar Tage später war ich auf dem Stahlgipfel, dort genau das Gegenteil. Der BDI sagt: „Wir brauchen 1,4 Billionen Euro Investitionen bis 2030 und davon 460 Millionen Euro öffentlich, finanziert durch ein Sondervermögen unter Umgehung der Schuldenbremse.“ In diesem Extremen bewege ich mich in der Wirtschaft. (Widerspruch CDU) Diese Extreme sind auch in der Ampel abgebildet worden und deswegen war die Ampel natürlich auch nicht mehr in der Lage, auf die drängenden Fragen dieser Zeit Antworten zu liefern. Das ist das Problem gewesen. Jetzt sind wir in einer Situation, in der deutsche Unternehmen schon explizit Marktanteile von bis 30 Prozent in China verloren haben, in der ein Trump im Wahlkampf in Chicago gesagt hat, sein Lieblingswort im Wörterbuch sind Zölle – der das übrigens auch schon in seiner ersten Amtszeit wahrgemacht hat. Nicht, dass die Handelsrestriktionen unter Biden viel geringer geworden sind, aber sie waren nicht so aggressiv. Ich kann mich sehr genau an die Debatten erinnern, die Herr Juncker mit Trump geführt hat. Wenn wir uns da nicht vernünftig aufstellen, dann haben wir ein Problem. 20 Prozent Zölle sind für die europäische Wirtschaft das eine, sie wird Investitionen in die USA verlagern, weil man die Marktanteile da natürlich nicht auch noch verlieren will. Das trifft übrigens auch uns: Wir haben 400 Unternehmen in Bremen, die Handelsbeziehungen mit den USA haben, 80, die da Niederlassungen haben. (Zuruf Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) Das ist das eine, das wir im Auge haben müssen. Das andere ist natürlich, dass wenn Trump noch mal die Steuern senkt – wie er es ja schon in seiner ersten Amtszeit vollzogen hat – dann wird es ein kurzzeitiges Strohfeuer mit anschließenden arbeitspolitischen und konjunkturellen Nachteilen geben, die die USA schon mal erlebt hat, aber es wird trotzdem Druck auf uns in Europa ausüben. Das ist doch wohl völlig klar. Wenn wir uns nicht in eine Situation begeben, in der die Wirtschaft sich einigt– –. Ich saß mit Frau Rippel, der Geschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl, gemeinsam auf dem Panel zur sicheren Energieversorgung und vor allen Dingen zur sicheren Preisgestaltung und Preisausgestaltung, denn die Energiepreise sind in Deutschland und Europa nicht wettbewerbsfähig. Frau Rippel hat eins sehr deutlich gesagt: Die Debatte um den Industriestrom hat eins gezeigt, nämlich dass sie innerhalb in der Wirtschaft zu einer Neiddebatte zwischen den extrem kleinen Familienunternehmen und der Industrie geführt hat. Wir werden aber Lösungen dafür brauchen. Frau Rippel forderte übrigens die Verstaatlichung der Netze – sehr interessant. Ich wusste nicht, dass Frau Rippel Mitglied der Linkspartei oder der SPD ist. Sie ist die Geschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl, und wenn man das nicht mal zur Kenntnis nimmt, dann hat man ein Problem. Ich kann Ihnen sagen, was man jetzt machen muss und was die nächste Bundesregierung machen muss. Da hat Bremen keinerlei Aktien drin, das ist ganz, ganz klar: Energieverfügbarkeit, Energiesicherheit und wettbewerbsfähige Preise sicherstellen. Das kostet Geld und zwar ohne die Neiddebatten, die die FDP ja auch in der Ampel befördert hat, die in der Wirtschaft losgegangen sind. Das Zweite ist: massive Investitionen in die Infrastruktur. Früher mal ein Wettbewerbsvorteil von Deutschland. Seit langem ein Nachteil. Hat übrigens nicht die Ampel verschuldet, sondern 16 Jahre Merkel; das muss man auch mal ganz klar sagen. (Beifall DIE LINKE – Lachen CDU) Na ja, die Schienen sind nicht erst seit drei Jahren kaputt, Frau Grobien. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Unruhe CDU – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Wo war die SPD die ganze Zeit?) Die FDP war daran auch mal beteiligt, aber egal. Massive Investitionen in die Infrastruktur. Der dritte Punkt, massive Investitionen in Bildung, aber auch vor allen Dingen Forschung, weil Deutschland nicht mehr der Innovationsmotor ist, auch nicht im Export. Wenn Forschungsprogramme gekürzt werden, wie es in den letzten Jahren der Fall war, übrigens auch schon mehr als in den letzten drei Jahren, dann investieren auch die Unternehmen weniger in Forschung und Entwicklung. Allein die Investitionen in Forschung und Entwicklung! Herr Wagner war ja gerade da und hat mal erzählt, was fünf Milliarden Invest für ein Unternehmen wie MTU bedeutet. Wenn wir nicht öffentlich in Forschung und Entwicklung investieren, tut es die Wirtschaft auch nicht. Das haben wir in den letzten Jahren erlebt. Letzter Punkt und damit höre ich auch auf. Ich erwarte von der nächsten Bundesregierung, dass sie die Raumfahrt ernster nimmt. Sie reden hier alle über Souveränität, Sie reden alle über Sicherheit und Sicherung der kritischen Infrastruktur. Das funktioniert nicht auf dem Boden, sondern das funktioniert da oben. Das, was ich in den letzten Jahren erlebt habe, in der Bundesregierung, übrigens auch schon unter der alten, nicht nur im Bundeswirtschaftsministerium, sondern auch im Kanzleramt, ist eine völlige Ignoranz, was das Thema angeht. Das zerstört gerade nicht nur die deutschen Standorte oder die deutschen Unternehmen, sondern auch die ESA als Konstruktion. Wenn wir einen Elon Musk als NASA-Administrator oder was auch immer haben, dann ist es sehr, sehr fahrlässig, dass Europa das Thema Raumfahrt nicht ernster nimmt, und das erwarte ich. Diese vier Punkte erwarte ich von der nächsten Bundesregierung, dann können wir uns auch in einer schwierigen geopolitischen Lage besser aufstellen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

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Antje Grotheer

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht in dieser ersten Aktuellen Stunde. Ich gebe mal eben, bevor wir das zweite Thema aufrufen, die restlichen Redezeiten bekannt. SPD: 15 Minuten, 55 Sekunden; CDU: 14 Minuten, 36 Sekunden; Bündnis 90/Die Grünen: 15 Minuten, 5 Sekunden; DIE LINKE: 14 Minuten, 27 Sekunden; Bündnis Deutschland: 12 Minuten, 9 Sekunden; FDP: 11 Minuten, Senat: 11 Minuten, 10 Sekunden. Damit ist das erste Thema der Aktuellen Stunde beendet. Wir kommen zum zweiten Thema: Besetzung der Landesantidiskriminierungsstelle auch im zweiten Anlauf gescheitert – Bremen braucht keine zusätzliche Beratungsstelle Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Ich möchte darauf hinweisen, dass in diese Debatte die Beratung über den Tagesordnungspunkt 74 einfließt. Dieser Punkt wird dann im Anschluss an die gesamte Aktuelle Stunde ohne Debatte aufgerufen. Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Frank Imhoff.

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Frank Imhoff CDU

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute die Besetzung der Landesantidiskriminierungsstelle zum Thema gemacht, weil es mittlerweile ja zur unendlichen Geschichte hier in diesem Parlament, in unserem Bundesland wird. Die geplante Landesantidiskriminierungsstelle ist ein Beispiel für rot-rot-grüne Symbolpolitik und sie ist der Versuch, gut bezahlte Stellen im öffentlichen Bereich für parteinahe Personen zu schaffen. Meine Damen und Herren, das ist mit der CDU nicht zu machen. Das sage ich nur. (Beifall CDU) Das Ganze hat ja schon eine viel längere Geschichte und ich möchte das versuchen darzustellen. In 2011 hat Rot-Grün hier im Parlament einen Antrag eingebracht und beschlossen, der ein umfassendes Netzwerk zur Antidiskriminierungsarbeit etablieren sollte, das die Vernetzung, Unterstützung und Sensibilisierung gegen Diskriminierung jeglicher Art in Bremen verankert. Das ist 2011 hier beschlossen worden. 2013 kamen dann die Evaluationsergebnisse an und sie zeigten, dass Bremen eine breit aufgestellte und funktionierende Struktur zur Antidiskriminierungsarbeit geschaffen hat. Das hat der Senat selbst uns hier vorgelegt, dass es alles gut läuft, was dort gemacht wird. 2017 war es hier dann wieder Thema in der Fragestunde, und es wurde nachgefragt: Wie läuft die Arbeit gegen die Diskriminierung? Es wurde bescheinigt: Alles im Lot, es funktioniert sehr, sehr gut. Nur die statistische Erfassung soll noch verbessert werden. Soweit so gut, könnte man ja denken und soweit auch gut für uns. Doch dann kam 2019 DIE LINKE mit in die Regierung und im Frühjahr 2022 haben sich SPD und die Grünen von den Linken treiben lassen und einen Antrag beschlossen, dass eine Antidiskriminierungsstelle mit Beauftragtem hier in Bremen beschlossen werden soll. Dann gab es eine Ausschreibung und die Stelle, die wurde dann ja nicht nach Befähigung und nach Leistung besetzt, sondern sie wurde politisch besetzt. Das war das Problem. Dann gab es eine Konkurrentenklage. Wenn Sie, sage ich mal, rechtmäßig gehandelt hätten, damals bei der Besetzung des Postens, hätte übrigens diese Antidiskriminierungsstelle schon zweieinhalb Jahre besetzt sein können. Haben Sie aber nicht, deswegen gab es die Konkurrentenklage. Und weil Ihnen das natürlich nicht gepasst hat und das zu lange gedauert hat, haben Sie am 17. April dieses Jahres hier ein neues Gesetz eingebracht, nach dem Motto: Wenn mir das nicht passt, was vor Gericht entschieden werden könnte, dann mache ich mal ein neues Gesetz und mache eine neue Ausschreibung. Damit waren wir damals nicht einverstanden, und ich sage heute noch einmal: Wir waren und wir sind damit nicht einverstanden gewesen! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Im Sommer wurde diese Stelle dann also neu besetzt, nicht neu besetzt, nein, sie wurde nur ausgeschrieben und die ausgewählte Kandidatin musste dann leider aus persönlichen Gründen absagen. Dann kam es in der Presse zu den Äußerungen von dem Fraktionsvorsitzen der SPD-Fraktion, von Herrn Güngör, dass er sich auch vorstellen könnte, dass die Landesantidiskriminierungsstelle auch von der Polizeibeauftragten mitgemacht wird. Da haben wir gesagt: Ja, okay, das ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Frau Dr. Henrike Müller hatte sich auch dementsprechend positiv geäußert, die wurde aber sofort von ihrer Fraktion eingefangen. Leider hat DIE LINKE sich dann durchgesetzt und hat die Koalition wieder eingefangen und in den Zwang gebracht: Diese Stelle soll jetzt neu besetzt werden. Und jetzt? Wo stehen wir jetzt? Wir stehen jetzt vor einem großen Scherbenhaufen. Keiner weiß, wie es weitergeht und der Ausgang ist offen. Meine Damen und Herren, ich habe es Ihnen eben extra noch mal deutlich gemacht: Es gibt bestehende Strukturen gegen Diskriminierung in unserer Verwaltung. Diese Strukturen sind gut. Bremen braucht keine zusätzliche Landesbeauftragte für Antidiskriminierung, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Nicht nur, dass wir unseren Verwaltungsapparat wieder mit 4,5 Stellen erhöhen – das ganze kostet den Steuerzahler auch Geld. 523 000 Euro, also über eine halbe Million Euro, wo uns doch das Geld an allen Ecken und Enden fehlt! Es fehlt uns im Jugendbereich, es fehlt uns in der Bildung, in der Justiz, bei der Polizei. In allen Kernbereichen des Staates fehlt uns Geld und Sie wollen sich hier wieder politische Beamte gönnen; das ist nicht in Ordnung. Deswegen freue ich mich, dass wir heute gemeinsam mit der FDP hier einen Antrag eingebracht haben, dass es dieser Landesantidiskriminierungsstelle nicht bedarf. Meine Damen und Herren, stimmen Sie unseren Antrag zu! Lassen Sie sich nicht von den Linken am Nasenring durch die Manege ziehen. Stimmen Sie gegen politischen Klüngel! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland)

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Antje Grotheer

Als nächste Rednerin die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen! Auf Drängen der CDU beschäftigt uns in der Aktuellen Stunde die Landesantidiskriminierungsstelle. Die Gründe der verzögerten Besetzung können wir der Presse entnehmen, sie müssen uns jetzt nicht beschäftigen. Lassen Sie uns die Persönlichkeitsrechte der Bewerberin schützen. Gemeinsam mit der FDP fordert die CDU nun, dass Bremen auf eine, Zitat „zusätzliche Beratungsstelle“ verzichten solle. Bei der Landesantidiskriminierungsstelle, die die Bürgerschaft im Juni 2020 mit breiter Zustimmung beschlossen hat, handelt es sich nicht einfach nur um eine Beratungsstelle. Zwar ist sie in der Tat wichtig, um Lücken in der bestehenden Beratungslandschaft zu schließen, die Landesantidiskriminierungsstelle soll jedoch darüber hinaus Diskriminierungsfälle dokumentieren, Handlungsempfehlungen zum Abbau struktureller Ungleichbehandlung erarbeiten und Aufklärungsarbeit leisten. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Nun zu der Frage, ob eine eigenständige Landesantidiskriminierungsstelle mit eigener Leitung erforderlich ist. Die CDU weist darauf hin – das haben wir vorhin gehört –, dass innerhalb der Regierungskoalition darüber eine Diskussion entbrannt sei. Meine Damen und Herren, ja, wir diskutieren innerhalb der Fraktionen darüber. Wir haben sogar innerhalb der Fraktionen das Für und Wider abgewogen. Ist es nicht der große Vorteil unserer politischen Kultur, dass man nicht nur unterschiedlicher Meinung sein darf, sondern diese sogar öffentlich äußern, die Argumente austauschen und zu einer gemeinsamen Haltung kommen darf? Gerade in Zeiten wie diesen sind Transparenz und Nachvollziehbarkeit wichtig für unsere Demokratie, meine Damen und Herren! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Wir Grüne fordern mit Nachdruck, dass die Antidiskriminierungsstelle zügig an den Start geht. Nur in einer eigenständigen Form ist die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle in der Lage, sich umfassend der vielfältigen Herausforderungen im Bereich der Diskriminierungsbekämpfung zu widmen. Gerade wenn ein Bewerbungsverfahren lange dauert und zu keinem Ende kommen will, ist man geneigt, nach einer schnelleren und pragmatischen Lösung zu greifen. Dies stand in der letzten Woche im Raum, als auch wir als Option erwogen haben, der Polizeibeauftragten das Thema Antidiskriminierung zusätzlich zuzuweisen. Nach ausführlicher Fraktionsbefassung sind wir diesem ersten Impuls nicht gefolgt. Nach Abwägung der Argumente war für uns Grüne klar, dass es für die effektive Bekämpfung der vielfältigen Diskriminierungsformen eine starke unabhängige Institution braucht. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Dies ist auch die feste Erwartung der Antidiskriminierungsakteur:innen Bremens. Sie haben sich seit Jahren auf unseren Beschluss verlassen und strategisch darauf eingestellt. Das Bremer Netzwerk gegen Diskriminierung weist zu Recht darauf hin: Nur mit der Einrichtung einer eigenständigen Landesantidiskriminierungsstelle kommt Bremen seiner Aufgabe nach, allen Bürgern eine diskriminierungsfreie Teilhabe zu ermöglichen. Eine Personalunion der beiden Leitungsstellen stieße auf ein rechtliches Hindernis. Das Gesetz über die Polizeibeauftragte verbietet ihr Tätigkeiten, die nicht mit ihrem Amt vereinbar sind. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das kann man ändern.) Die Polizeibeauftragte steht zudem in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Freien Hansestadt Bremen, während die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle als Beamtenverhältnis ausgestaltet ist. Den Antrag von CDU und FDP lehnen wir ab. Es reicht eben nicht, Diskriminierung zu verbieten, sondern eine Kultur der Vielfalt muss aktiv gefördert, Diskriminierung muss aktiv bekämpft (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Macht der Senat doch schon! – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: In jeder Dienststelle gibt es eine Stelle dafür!) und Betroffene müssen unterstützt werden, ihre Rechte auch wahrzunehmen. Deshalb haben wir die Antidiskriminierungsstelle mit einem Bürgerschaftsbeschluss, übrigens unter Zustimmung der FDP, (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Aber Sie haben es fünf Jahre lang nicht gemacht!) zur Aufgabe einer unabhängigen, zentralen und sichtbaren Institution gemacht. Dahinter sollten wir, meine Damen und Herren, nicht wieder zurückweichen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete André Folkert Minne. Abgeordneter André Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die endlosen Debatten über die Antidiskriminierungsstelle in Bremen sind das jüngste Beispiel dafür, wie eine überflüssige und ideologisch fehlgeleitete Agenda immer neue Kosten und Konflikte schafft, ohne irgendeinen Mehrwert für dieses Parlament oder dieses Land zu liefern. Die CDU hat bereits richtigerweise auf die gescheiterte Besetzung und Leitung hingewiesen, aber wir sollten einen Schritt weitergehen. Nicht nur die Personalfrage ist das Problem, die gesamte Existenz dieser Einrichtung ist fragwürdig. Wozu brauchen wir eine Antidiskriminierungsstelle, deren Wirken weder messbare Ergebnisse noch eine konkrete Verbesserung für die Bremer Bürger bringt? (Beifall Bündnis Deutschland) Diese Einrichtung ist ein weiteres Instrument, das unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit einen ideologischen Feldzug führt, der an der Lebensrealität der Menschen vorbeigeht. Bremen braucht keine zusätzliche Beratungsstelle, die lediglich Steuergelder verschlingt und möglicherweise Menschen unter Generalverdacht stellt. Bremen verfügt bereits über Beratungsstellen für soziale und für rechtliche Angelegenheiten. Das Sozialressort, das Integrationsressort, nicht zuletzt zivilgesellschaftliche Initiativen, die in diesem Bereich tätig sind. Eine weitere Stelle schafft keine zusätzlichen Möglichkeiten, sondern verdoppelt bestehende Strukturen und das zu enormen Kosten. (Beifall Bündnis Deutschland) Darin liegt auch die wirtschaftliche Kernkompetenz des sozialdemokratischen Verstandes: die unaufhörliche Aufblähung des Staatssektors zur Schaffung für Posten für Genossen. (Beifall Bündnis Deutschland) Das Geld, das hier für eine ideologisch getriebene Bürokratie ausgegeben wird, könnte viel sinnvoller eingesetzt werden. Doch anstatt in Bereiche zu investieren, die alle Bremer Bürger betreffen, entscheidet man sich dafür, Steuergelder an eine Stelle zu pumpen, deren Nutzen mehr als fragwürdig ist. (Beifall Bündnis Deutschland) Der wahre Schaden, den eine solche Stelle anrichtet, ist nicht nur finanzieller Natur. Die Antidiskriminierungsstelle steht für eine Ideologie, die immer neue Gruppen identifiziert und gegeneinander ausspielt. (Beifall Bündnis Deutschland) Sie zementiert den Glauben, dass unsere Gesellschaft grundsätzlich ungerecht und feindlich ist, anstatt Zusammenhalt und Eigenverantwortung zu fördern. Diese Einrichtung fördert ein Klima des Misstrauens und der Anschuldigung, welches die Gesellschaft spaltet statt sie zu einen. In einer funktionierenden Demokratie sollten Bürger auf Augenhöhe miteinander umgehen und der Staat sollte Rahmenbedingungen schaffen, die Gleichheit vor dem Gesetz gewährleistet. (Beifall Bündnis Deutschland – Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]) Lassen Sie uns – Sie sind doch gleich noch dran – offen über den ideologischen Kern der Antidiskriminierungsstelle sprechen. Die Institution basiert auf einem Weltbild, das die Gesellschaft in ständige Opfer- und Tätergruppen teilt und dabei eine extrem linke Ideologie transportiert, die keine Alternativen zulässt. Es ist die gleiche Ideologie, die die Meinungsfreiheit einschränken möchte und jede kritische Diskussion im Keim zu ersticken droht. (Beifall Bündnis Deutschland) Anstatt auf individuelle Verantwortung des Prinzips der Rechtstaatlichkeit zu setzen, schürt die Antidiskriminierungsstelle Misstrauen und Spaltung. Sie legt den Fokus auf vermeintliche Mikroaggression, baut bürokratische Hürden auf, anstatt pragmatische Lösungen zu suchen. Die Realität der meisten Bremer ist jedoch eine andere. Sie wollen ein sicheres Umfeld, gerechte Arbeitsmöglichkeiten, eine funktionierende Infrastruktur, keine ideologische Indoktrination. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir brauchen keine Institution, die den Menschen erzählt, wie sie sich fühlen sollen, was sie denken sollen oder auch müssen. Bremen braucht weniger Ideologie und mehr Pragmatismus. Der Staat sollte sich darauf beschränken, für gleiche Rechte und faire Chancen zu sorgen, anstatt zu versuchen, das Denken seiner Bürger zu steuern. Jeder Euro, der in die Antidiskriminierungsstelle fließt, ist ein Euro, der anderswo fehlt. Abschließend, meine Damen und Herren, bleibt zusammenzufassen, die Antidiskriminierungsstelle ist ein überflüssiges Projekt, das nur der Selbstverwirklichung ideologischer Aktivisten dient und die Spaltung der Gesellschaft vorantreibt. Ich bedanke mich bei der AfD. (Beifall Bündnis Deutschland) Entschuldigung, den Satz – –. (Zurufe CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Ich wollte natürlich – –. (Heiterkeit CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Ich freue mich, dass ich Ihre Aufmerksamkeit mit so einfachen Mitteln bekommen habe. (Beifall Bündnis Deutschland) Unsere Fraktion wird weiterhin für eine Politik der Vernunft und des realen Mehrwerts für Bürgerinnen und Bürger eintreten. Wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche Gelder gezielt eingesetzt werden, um die Lebensqualität aller zu verbessern, ohne ideologische Umwege, ohne unnötige Bürokratie. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Ole Humpich.

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Ole Humpich FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU hat heute eine Aktuelle Stunde zur Besetzung der Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) eingebracht. Ich freue mich sehr, gemeinsam mit dem Kollegen Imhoff den Antrag einbringen zu können, denn, meine Damen und Herren, Sie haben es fünf Jahre lang oder über fünf Jahre lang nicht gebacken bekommen, diese Stelle zu besetzen. Sie probieren auf Krampf ein totes Pferd zum Reiten zu bringen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, CDU) Sie hatten vor zweieinhalb Jahren die Chance, einen guten Bewerber, eine gute Bewerberin für diese Stelle zu nutzen. Sie haben diesen Bewerber nicht einstellen wollen, weil er nicht in Ihre Ideologie gepasst hat. Stattdessen haben Sie dafür gesorgt, dass das Gerichtsverfahren möglichst vorzeitig abgebrochen wird, indem Sie ein Gesetz ändern. Das, meine Damen und Herren, kann es nicht sein. Sich jetzt, nach über fünf Jahren, hierher zu stellen und zu sagen, wir müssen kurzfristige Lösungen finden, finde ich mittlerweile mehr als eine große Farce. (Beifall FDP) Dabei stellt sich auch die Wichtigkeit in den Raum. Wenn Sie sagen, Sie wollen diese Stelle an die Polizeibeauftragte andocken, stellt sich die Frage: Weshalb haben wir dort eine Vollzeitstelle, denn anscheinend ist die Polizeibeauftragte nicht ausgelastet. Dann stellt sich gleichzeitig die Frage, wenn eine Teilzeitstelle reichen würde, weshalb müssen wir dann eine Vollzeit-LADS-Stelle haben, meine Damen und Herren? Kümmern Sie sich endlich um Ihre Kernthemen! Bekommen Sie Ihren Haushalt in den Griff, Bildung und Sicherheit in dieser Stadt. Erst die Pflicht, dann die Kür! Bei Ihnen läuft das ganz genau anders herum. Stimmen Sie unserem Antrag zu und sehen Sie endlich Ihre Fehler ein. – Vielen Dank! (Beifall FDP, CDU)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Mustafa Güngör.

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Mustafa Güngör SPD

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Kollege Ali Seyrek hat hier im April dieses Jahres zurecht festgestellt, die Menschen erwarten von der Politik, dass wir für einen funktionierenden Schutz vor Diskriminierung sorgen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Koalition ist in dieser Frage vollkommen klar. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wir wollen die Menschen in diesem Land effektiv vor Diskriminierung schützen. Anders, wie wir heute noch mal hören konnten, als die CDU und FDP, die kein Gespür für diese Problematik haben. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das stimmt doch gar nicht!) Politik gegen Diskriminierung ist keine Symbolpolitik, Kollege Imhoff. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich frage mich wirklich, Sie haben jetzt hier mehrfach betont, dass diese Stelle seit fünf Jahren nicht besetzt wurde. Ja, darauf komme ich gleich noch zu sprechen, das steht nicht unter einem ganz besonders guten Stern. Wenn Ihnen diese Stelle aber sowieso so egal ist, was juckt es Sie dann, dass diese Stelle noch nicht besetzt ist? Sie wollen sie jetzt abschaffen, bevor wir sie eingerichtet haben. Ich stelle mir auch die Frage: Warum haben Sie dann die ganzen Verfahren eigentlich mitgemacht? Die gesamten Verfahren haben Sie doch begleitet und jetzt stellen Sie sich hierhin und sagen: Wir stehen hier vor einem Scherbenhaufen. Das braucht Sie, glaube ich, nicht zu interessieren. Am Ende ist es sehr bedauerlich und vielleicht können wir zu einer Versachlichung der Debatte mal beitragen, dass es eben jetzt nicht im zweiten Anlauf funktioniert hat und aus persönlichen Gründen eine hervorragende Kandidatin diese Stelle nicht antreten kann. Das ist, finde ich, für das Land Bremen sehr bedauerlich. Wir haben zwei Besetzungsverfahren gehabt, beide sind jetzt gescheitert, und ja, wir haben als SPD – –. Ich habe einen Vorschlag Ende Oktober gemacht, wie wir auch den Umstand als Chance nutzen könnten, um die Arbeit der LADS zu optimieren, nicht, um sie nicht einzurichten oder sie gar abzuschaffen, sondern indem wir nämlich die Polizei- und Feuerwehrbeauftragte mit der Landesantidiskriminierungsstelle zusammenführen. Das hätte nach meiner Auffassung auch Vorteile. (Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Das ist Symbolpolitik!) Erstens, wir haben mit Frau Riedel bereits eine Beauftragte, die aus meiner Sicht bestens geeignet wäre – im Land unumstritten ist – auch die Leitung der LADS mit zu übernehmen. Wir würden Doppelzuständigkeiten zwischen beiden Institutionen verhindern und wir würden Synergieeffekte bei der Zusammenlegung schaffen. Auch die Verwaltungseinheiten: Die beiden Beschäftigten beider Institutionen könnten sich gegenseitig ergänzen, die Kompetenzen könnten gebündelt werden und ja, es würde auch etwas Geld sparen. Ich finde das beim besten Willen nicht verwerflich, meine Damen und Herren. (Beifall SPD) Meine Damen und Herren, meine Äußerungen im „Weser-Kurier“ waren ein Vorschlag. Ein Vorschlag, der auch auf positives Echo gestoßen ist, ein Vorschlag, den man diskutieren kann und den man aus meiner Sicht auch diskutieren muss, aber, verehrter Herr Kollege Imhoff, ich möchte mich da wiederholen: In der Frage, ob es eine Landesantidiskriminierungsstelle braucht, da sind wir uns in dieser Koalition einig. Ihre Spaltungsversuche werden nicht fruchten und da werden Sie sicherlich auch keinen Keil in diese Koalition treiben. Ihren gemeinsamen Antrag, den Antrag der beiden Oppositionsparteien, werden wir selbstverständlich ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

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Antje Grotheer

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Jetzt kommt die Wahrheit!)

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Sofia Leonidakis Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des Netzwerkes! Alle, die in diesem Bereich tätig sind, wissen, Antidiskriminierungsarbeit ist ein aufreibendes und oft von Widerständen geprägtes Geschäft. Bravo, Applaus, lieber Herr Imhoff, Sie können Stichwortsuche und Sie sind auf den richtigen Treffer gekommen. Zuerst war das Thema Antidiskriminierung und Landesantidiskriminierungsstelle vor 13 Jahren Thema in dieser Bürgerschaft. Ergebnis war die Schaffung des Netzwerkes. Sehr geehrter Herr Imhoff, seitdem hat die Welt sich aber weitergedreht. Die rot-grün-rote Koalition hat sich 2019 sehr viel, gemeinsam übrigens, vorgenommen, die Schaffung der Landesantidiskriminierungsstelle beschlossen und seit 2020 auch finanziert. Konzepte wurden erstellt, damals noch im Sozialressort, die Aufgabenbeschreibung wurde definiert, Beteiligungsworkshops durchgeführt, Haushaltsmittel dann an die Bürgerschaft übertragen, die gesetzliche Grundlage geschaffen, es wurde ausgeschrieben und besetzt, ein Konstruktionsfehler im Gesetz korrigiert und es gab ein erneutes Besetzungsverfahren. Ich war in dem Auswahlgremium und vom anfänglichen Willen des gesamten Gremiums, eine einmütige Entscheidung zu treffen, blieb sehr schnell nur noch die Erinnerung übrig. Das Verfahren war geprägt von Indiskretion und ich habe auch einige sachfremde Argumente gehört. Ich habe alles mitgemacht und die Personalentscheidung hat DIE LINKE mit Freude in der Sozialdeputation mitgetragen, da wir drei sehr gute und geeignete Bewerber:innen hatten. Darüber war sich übrigens das gesamte Auswahlgremium einig, auch die Fraktionsvertreter, die heute die LADS abschaffen wollen. Die Absage der Bewerberin aus persönlichen Gründen ist tragisch und bedauerlich, aber vollständig zu respektieren. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Der logische Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre jetzt, dass das Auswahlgremium wieder zusammentritt, denn unsere Aufgabe ist nicht erfüllt, aber in greifbarer Nähe. (Beifall DIE LINKE) Es gibt noch zwei sehr gute Bewerber:innen und was wir als LINKE nicht machen werden, ist, die LADS strukturell zu schwächen, indem sie mit anderen Stellen vermengt, zum Spargegenstand erklärt oder ganz beerdigt wird. (Beifall DIE LINKE) Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht weil wir schon so lange daran arbeiten, sondern weil Menschen sie dringender denn je brauchen, als unabhängige und gut ausgestattete Stelle. Wir reden hier alle von Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Diskriminierung ist existent. Diese alternative Parallelwelt werde ich jetzt nicht kommentieren. Diskriminierung existiert, sie ist antidemokratisch, unsozial und sie macht krank. Sie kommt in allen Bereichen vor, auf dem Wohnungsmarkt, auf dem Arbeitsmarkt, in der Öffentlichkeit und in Institutionen. Sie trifft Menschen mit Migrationserbe, Armutsbetroffenheit, Behinderung, Frauen und Queers, ältere Menschen. Mit dem Rechtsruck und der Verrohung der Diskurse nimmt Diskriminierung zu. Das dokumentiert unter anderem der Bundesverband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, nämlich allein letztes Jahr einen Anstieg von 33 Prozent antisemitischer und rassistischer Angriffe. Alltagsrassismus, liebe Kolleginnen und Kollegen, nimmt zu. Davon ist auch meine Familie betroffen. Es ist bezeichnend und es spiegelt gesellschaftliche Verhältnisse und den aktuellen Diskurs wider, dass eine beschlossene, ausfinanzierte, mit Gesetzen unterfütterte Stelle, für die zwei geeignete Bewerber:innen zur Verfügung stehen, zur Disposition gestellt wird. Marginalisierte werden dadurch im übertragenen Sinne noch mal marginalisiert und ihre Interessen – –. Für Betroffene von Diskriminierung kann die LADS existenziell sein. Man könnte auch auf die Fachleute hören. Das Netzwerk Antidiskriminierung hat die Notwendigkeit betont. Die Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt (ADE) hat sich an uns gewendet. Viele sind regelrecht entsetzt, dass die LADS jetzt wieder an den Pranger gestellt wird, ausgerechnet in Zeiten wie diesen, übrigens mit Abstand häufiger und intensiver als jede andere Stelle, als jede andere Beauftragtenstelle. Sie haben doch selbst schon Beauftragtenstellen gefordert. Den Opferschutzbeauftragten, der wird aber von Ihnen nicht infrage gestellt, stattdessen ist es immer und immer wieder die LADS und das, obwohl wir mit Abstand häufiger und intensiver den Bedarf an diese Stelle vor Augen geführt bekommen, unter anderem durch die Skandale bei BREBAU oder Feuerwehr, aber das scheint Sie ja einfach nicht zu interessieren. Die Kostendebatte ist ignorant und instrumentell und bloßes Vehikel, um eine Stelle zu delegitimieren, die man nie wollte. (Beifall DIE LINKE) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bundesweit wird auf uns geschaut. Unser Konzept wird als wegweisend eingeschätzt. Wir können Beratungslücken schließen und Vertrauen durch die Unabhängigkeit schaffen. Die erneute Infragestellung delegitimiert den Diskriminierungsschutz und fällt damit auch den Betroffenen in den Rücken. Stattdessen sollten wir endlich diese unabhängige Anlaufstelle schaffen und ein Landesantidiskriminierungsgesetz verabschieden, was wir uns auch vorgenommen haben. Wir sind mit der LADS auf den letzten Metern eines Marathons. Machen wir keinen Hürdenlauf daraus, sondern einen Endspurt zum Ziel gemeinsam mit dieser Koalition. – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen aus Ihren Reihen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Dr. Claudia Schilling das Wort.

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Dr. Claudia Schilling

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Unsere Zeit ist von zunehmender Polarisierung geprägt. Antidemokratische Haltungen werden in breiteren Schichten der Bevölkerung offenbar wieder salonfähig. In diesen Zeiten kommt dem Demokratieschutz und der Antidiskriminierungsarbeit einen Stellenwert zu wie schon lange nicht mehr in der Geschichte unseres Landes. Wenn wir sagen „Nie wieder ist heute“, dann bedeutet das zu allererst, wir stehen in der politischen, gesellschaftlichen und historischen Verantwortung, Menschen vor Hass und Ausgrenzung zu schützen. Eine solide Antidiskriminierungsarbeit ist ein zentraler Baustein für ein friedliches Zusammenleben in Vielfalt und damit letzten Endes auch für den Erhalt unserer Demokratie. Wir fangen dabei im Land Bremen nicht bei null an. Wir haben ein Netz von Einrichtungen der Antidiskriminierungsarbeit. Ein Netz, das gut funktioniert und das Menschen in den unterschiedlichen Lebensbereichen abholt. Was wir bisher nicht haben, ist ein Lotse in diesem System. Ein Lotse, der als horizontale Erst- und Verweisberatungsstelle agieren kann, der die Zusammenarbeit bestehender Beratungseinrichtungen koordiniert und der die staatlichen Strukturen unterstützt, um diskriminierende Mechanismen in den verschiedenen Lebensbereichen unserer Gesellschaft zu erkennen und Ansätze zu deren Abbau zu entwickeln. Diese Lücke soll geschlossen werden. Das ist für mich der Kern des Gesetzes zur Einrichtung der Landesantidiskriminierungsstelle. Auf Bundesebene gibt es eine zentrale Antidiskriminierungsstelle. Fast 21 000 Ratsuchende haben sie im Berichtszeitraum von 2021 bis 2023 aufgesucht. Die Betroffenen berichten von Diskriminierungen wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters, ihrer sexuellen Identität. Besonders häufig melden sich Menschen, die rassistisch oder antisemitisch diskriminiert werden. In repräsentativen Umfragen berichten 16 bis 30 Prozent der Bevölkerung, je nach Umfrage, von Diskriminierungserfahrungen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hat zuletzt untersucht, welche Erfahrungen Menschen machen, die nach dem Fachkräfte- und Einwanderungsgesetz zugezogen sind. Gefragt wurde nach Arbeitsmarktintegration, nach dem Einwanderungsprozess und nach Diskriminierungserfahrungen. Das Ergebnis hat mich erschüttert. Über die Hälfte berichtet von Diskriminierung in mindestens einem Lebensbereich. Oft bei der Arbeitsplatz- oder Ausbildungssuche oder unmittelbar am Arbeitsplatz. 40 Prozent haben angegeben, dass sie sich bei der Wohnungs- oder Haussuche diskriminiert fühlen. (Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Mimimimi!) Die Untersuchung zeigt, Diskriminierungen im Alltag, auf der Straße, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Restaurants gehören zu den Alltagserfahrungen und nicht zu den krassen Ausnahmesituationen. Willkommenskultur in Deutschland haben sich die meisten der Arbeitskräfte sicherlich anders vorgestellt. Diskriminierung geht meist einher mit dem Gefühl von Macht und Wehrlosigkeit. Nur eine gute und koordinierte Antidiskriminierungsarbeit kann dem entgegenwirken. Ich will, dass jede und jeder der oder die sich diskriminiert fühlt, in Bremen schnell, unkompliziert und kompetent beraten und unterstützt wird. Bremen hat viel Antidiskriminierungskompetenzen, aber was wir brauchen, ist eine bessere Vernetzung und wir brauchen eine erste Ansprechstelle, die für jede und jeden erreichbar ist. Davon will ich keine Abstriche machen, ganz gleich für welche Strukturen sich dieses Haus dann entscheidet. – Vielen Dank!

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Bevor ich das nächste Thema der Aktuellen Stunde aufrufe, gebe ich noch einmal die restlichen Redezeiten bekannt. SPD-Fraktion: 12 Minuten, 45 Sekunden; CDU-Fraktion: 9 Minuten, 38 Sekunden; Bündnis 90/Die Grünen: 10 Minuten, 12 Sekunden; DIE LINKE: 9 Minuten, 9 Sekunden; Bündnis Deutschland: 7 Minuten, 26 Sekunden; FDP: 9 Minuten, 16 Sekunden; Senat: 7 Minuten, 11 Sekunden. Wir kommen nun zum dritten Thema der Aktuellen Stunde: Misslungenes Personalmanagement: Wen lässt die Bildungsbehörde zukünftig auf unsere Kitakinder los? Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unsere Bildungsbehörde sorgt mal wieder für den „Talk of the Town“. Wöchentlich ploppt eine neue Katastrophenmeldung aus dem Ressort auf. Aktuelles Diskussionsthema ist das Fehlen von Erzieherinnen und Erziehern in Bremer Kindertagesstätten. Mit angeworben Quereinsteigern ohne qualifizierte Ausbildung wollen Sie, liebe Bildungssenatorin Aulepp, die Personalknappheit und die hohen Krankenstände in den Kitas bekämpfen. Das Ressort fantasiert dabei von Musikern und Gärtnern, die die Arbeit der qualifizierten Erzieher und Erzieherinnen übernehmen sollen. Für die CDU ist dieses Vorhaben ein Stück aus dem Tollhaus. Kollegin Sandra Ahrens befürchtet, dass so die Sicherheit der Kinder aufs Spiel gesetzt wird. Auch die FDP positioniert sich klar gegen diesen Vorstoß. Sogar die Kollegin Strunge von den Linken lehnt den Vorschlag entschieden ab. Sie ist laut „Radio Bremen“, Zitat: „entsetzt darüber, dass die Senatorin meint, man bräuchte keinerlei Qualifikation, um eine Gruppe von zwanzig Kindern angemessen zu betreuen.“ Ich würde es toll finden, wenn es unserer Bildungsbehörde tatsächlich gelingt, Musiker und Gärtner anzuwerben. Sie wären bestimmt eine große Hilfe für Bremens Kindergärten. Das kann aber für uns von der Fraktion Bündnis Deutschland nur ein Teil der Lösung sein. Die Hauptverantwortung für die Erziehung unserer Kleinsten muss in den Händen von pädagogisch ausgebildeten Fachkräften bleiben. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Übertragung von Kinderbetreuung und Förderung an ungeschultes Personal ist aus unserer Sicht schlicht unverantwortlich. (Beifall Bündnis Deutschland) Berechtigte Kritik dazu gibt es auch von der Gewerkschaft ver.di. Gewerkschaftsvertreter lehnen die Aulepp-Pläne als realitätsfern ab. Die Gewerkschafter fordern stattdessen eine ausreichende finanzielle Ausstattung, ein angemessenes Zahlenverhältnis zwischen Kindern und Fachkräften, außerdem genug Zeit für Qualifizierung. Die Elterninitiative „Kitastrophe“ – schönes Wort – sieht durch die jüngsten Pläne von Senatorin Aulepp sogar das Kindeswohl in Bremen in Gefahr. Nur was tut die Behörde, um für die Zukunft ausreichend viele Erzieherinnen und Erzieher auszubilden? Rums, da saust schon der nächste Hammer auf unser Bildungsressort nieder. Angehende Erzieherinnen und Erzieher der gerade eröffneten Inge Katz Schule zogen letzte Woche zur Bildungsbehörde. Danach wendeten sich die Betroffenen an die Presse. Die Schüler müssen laut „Weser-Kurier“ ohne Smartboards oder Tafeln, ohne Pinnwände, ohne Flipcharts auskommen. Weil keine Drucker vorhanden sind, werden wichtige Klausuren diktiert oder komplett gestrichen. Pro Klassenraum soll es nur zwei Steckdosen geben. Eine Sprecherin sagte gegenüber der Presse: „Wie sollen wir so unsere iPads laden?“ Digitaler Unterricht ist unter diesen Umständen ebenfalls unmöglich. Doch das ist nicht alles. Die Heizung im ersten Stockwerk ist ausgefallen, die Toilettenspülung versagt ihren Dienst, es gibt kein Toilettenpapier, keine Seife, keine Handtücher. Ausgelieferte Möbel müssen laut „Weser-Kurier“ von Schülern und Lehrern in der Unterrichtszeit ausgepackt und aufgestellt werden. Die Lehrer und rund hundert Schüler sind total überfordert. Sie arbeiten an der äußersten Belastungsgrenze. Frau Senatorin, ich frage Sie: Sieht so der Einstieg in einen Traumjob aus? (Beifall Bündnis Deutschland, CDU) Wohl eher nicht. Für den Kitafachkräfteverband Niedersachsen-Bremen e. V. ist der Fachkräftemangel ganz klar ein Versäumnis der Politik. Sprecherin Melanie Krause geht sogar so weit, dass sie fordert, den Ausbau von Kitaplätzen zu minimieren, um das System zu stabilisieren. In dieser Ausweglosigkeit, sehr geehrte Frau Aulepp, empfinde ich eigentlich nur noch Mitleid für Sie. (Beifall Bündnis Deutschland) Auch die Ihnen anvertrauten Pädagoginnen und Schüler tun mir leid. Die Abwärtsspirale dreht sich immer schneller. Ein Licht am Ende des bildungspolitischen Tunnels sehe ich zurzeit leider überhaupt nicht. – Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)

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Christine Schnittker

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sandra Ahrens.

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Sandra Ahrens CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute debattieren wir über die Grundsatzentscheidung, wie wir uns die Zukunft unserer Kinder und die Qualität der frühkindlichen Bildung vorstellen. Man stelle sich vor, Laien würden in Zukunft Gasleitungen auf Zuruf von Fachkräften montieren, die aber nicht am gleichen Ort sind, sondern eine Baustelle weiter. Der Aufschrei wäre riesig. In der Tagesbetreuung soll genau das bald möglich sein und das im Land mit der größten Kinderarmut – 42 Prozent – und einem immer wieder formulierten Versprechen von Aufstieg durch Bildung. Hier soll jeglicher Anspruch an das Prinzip „Nur das Beste für die Kleinsten“ aufgegeben werden. Da werden rote Linien überschritten, meine Damen und Herren. Alle bisher vom Senat zeitlich begrenzt versprochenen Qualitätsabsenkungen der Vergangenheit sind inzwischen Dauerstandards geworden. Jedes Mal haben Sie Ihre Zusagen gebrochen. Wir lehnen das ab! Das wird auch noch mehr qualifiziertes Personal dauerhaft aus unseren Kitas treiben. Mit dieser Idee befeuern Sie die Kitakrise, und das nachhaltig, denn Sie machen die Erzieher:innen verantwortlich, ohne dass diese tatsächlich eine Kontrolle über das Geschehen haben werden. Zeit, diese Idee nicht nur fachlich, sondern auch als moralische Frage zu debattieren. Erstens: die Frage der Kindeswohlgefährdung durch ihre Umwelt oder durch überfordertes Personal. Wie soll Personal ohne fachliche Ausbildung Kindeswohlgefährdungen erkennen, wenn diese weder pädagogische noch psychologische Grundlagen dafür haben, um Anzeichen von Missbrauch, Vernachlässigung oder emotionalen Überforderungen rechtzeitig zu identifizieren? Wie wollen Sie gewährleisten, dass Mitarbeiter wegen einer Überforderung des unqualifizierten Personals keine zweifelhafte Pädagogik anwenden? Genau aus diesem Grund musste letztes Jahr das Landesjugendamt ausrücken, weil es in einem solchen Angebot mit unqualifiziertem Personal genau diese Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hatte. Es gab eine anlassbezogene Einzelfallprüfung. Die Unterscheidung zwischen qualifiziertem und unqualifiziertem Personal ist nicht nur eine Frage der Formalität, sondern eine Frage der Qualität und der Fürsorge, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Die Frage der Sprachförderung: In einer Zeit, in der die Sprachförderung der grundlegendste Bestandteil der frühkindlichen Bildung ist und wir es mit Sprachauffälligkeiten von weit über 50 Prozent, bis hin an 70 Prozent in einigen Stadtteilen, zu tun haben, können wir darauf nicht verzichten. Das sogenannte BaSiK-Beobachtungsprogramm (Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen) zur Sprachentwicklung ist ein wichtiges Instrument. Das können aber nur Fachkräfte. Diese Fachkräfte haben aber nach Aulepps Vorschlag noch ganze zwölf Minuten pro Tag für Bildung, Erziehung und alltagsintegrierte Sprachförderung plus die Beobachtung durch das Programm BaSiK. Das, meine Damen und Herren, kann nicht der Weg sein! (Beifall CDU) Unqualifiziertes Personal, 18, gerade mal volljährig, und darüber hinaus mit einem positiven Führungszeugnis, kann genau das eben nicht, Herr Bürgermeister. Die Bildungsangebote, drittens: Notwendig ist eine ganzheitliche Förderung von Anfang an, die nicht nur auf die Betreuung beschränkt ist, sondern die kognitiven und sozialen Fähigkeiten der Kinder fördert. Das erfordert Fachkräfte, die mit den Bildungsansätzen und -methoden vertraut sind. Viertens, ich frage mich: Wer wird sich überhaupt noch entscheiden, den mühsamen Weg bis zur Erzieherin fünf Jahre lang zu gehen oder den zweijährigen Weg zur Sozialpädagogischen Assistenz? Sie entwerten hier alles! Das ist ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die sich jahrelang auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet haben und sich täglich dafür einsetzen, den Kindern in Bremen eine gute Grundlage für ihr Leben zu bieten. (Beifall CDU) Fünftens, der Vorschlag ist mitnichten alternativlos, wie Sie es hier immer darstellen. Sie tun so, als wäre der von Ihnen verursachte durchlöcherte Käse der Kindertagesbetreuung nicht anders zu konsolidieren. Das ist mitnichten der Fall. Die CDU hat bereits im März dieses Jahres auf dem Kitagipfel ein großes Papier vorgelegt, in das sie genaue Vorschläge zur Konsolidierung macht. Es braucht eine absolute Priorisierung auf den Elementarbereich, eine Garantie, dass jedes Kind vier Jahre frühkindliche Bildung erhält, in der Elementargruppe. Wir schlagen daher vor, für einen begrenzten Zeitraum die Krippenplätze vorrangig an Berufstätige und solche in Ausbildung zu vergeben und das pädagogische Personal in den Elementargruppen zu verstärken und eine Garantie zu geben, dass jedes Kind in Bremen vier Jahre frühkindliche Bildung im Elementarbereich erhält, meine Damen und Herren. Für die anderen gibt es niedrigschwellige Angebote, in denen wir Kitaeinstiegshäuser in jedem Stadtteil wollen. Damit kriegt man den Fachkräftemangel in den Griff, konsolidiert das Ganze und dann können sich Eltern auch wieder auf diese Kindertagesbetreuung verlassen. Dem schließt sich übrigens im Grundsatz der Kitafachkräfteverband an, wie er in seiner Stellungnahme vom 11. November dieses Jahres schreibt. Abschließend noch einmal: Verlassen Sie den Irrweg, dass Sie ernsthaft darüber nachdenken, die Qualität ins Bodenlose sinken zu lassen. Sie haben weder für das nicht pädagogische Personal eine Sprachquote als Vorgabe gemacht, noch sonst irgendetwas im Gesetz. Es heißt nur „über 18 und positives Führungszeugnis“. Das kann es nicht sein, meine Damen und Herren. Das tritt jeglichen Anspruch mit den Füßen und macht ehrlicherweise eine massive Abwertung von Frauenberufen. Das kennen wir schon von Herrn Schröder, der das als Sozialgedöns bezeichnet hat. Sie treten in diese Stapfen. Lassen Sie das! – Danke schön! (Beifall CDU) Schnittker: Als Nächstes erhält das Wort der Vizepräsidentin Christine Abgeordnete Fynn Voigt.

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Fynn Voigt FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier allen Ernstes in der Aktuellen Stunde, ob es eine gute Idee ist, nicht gelerntes, nicht pädagogisch geschultes Fachpersonal an unsere Kinder zu lassen. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Frau Senatorin Aulepp, wir erwarten hier ehrlicherweise nichts anderes, als dass Sie hier vorne gleich sagen, dass Sie diesen Schnellschuss wieder zurücknehmen. Vor allem ja auch, weil es scheinbar in Ihrer Koalition nicht abgesprochen war, denn Ihre bildungspolitische Sprecherin aus Ihrer Koalition hat sich ja schon dazu geäußert, dass Sie diesen Vorschlag genauso ablehnt wie wir. Das Kontra ist absolut gerechtfertigt. Ich habe tatsächlich, glaube ich, seit letzter Woche, seit das in der Presse bekannt wurde, keine einzige Stimme gehört, die diese Idee für eine gute Idee hält. Eine derartig massive Lockerung der Qualitätsstandards können wir nicht hinnehmen und wir werden uns auch dagegen wehren, dass dies so passiert. (Beifall FDP, CDU) Wir sprechen hier in der Bürgerschaft und auch draußen immer von frühkindlicher Bildung und das, was mit diesem Schritt passieren würde, ist, dass wir von alledem wieder zurückgehen, dass wir frühkindliche Bildung beiseitelassen und wieder zu dem einfachen Betreuen von Kindern zurückgehen. Das kann nicht sein. (Glocke – Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Selbst, wenn – –. Sie schlagen ja tatsächlich vor, ich zitiere: „dass nur pädagogisch geschultes Personal für höhere Werte sein muss“. Da ist es komplett gerechtfertigt, dass Eltern und Erzieher auf die Barrikaden gehen. Frau Ahrens von der CDU hatte einen ganz schönen Vergleich gemacht. Wir wenden ja so eine Art und Weise in keinem anderen Bereich an und wenn es an unsere Kinder geht, sollten wir das erst recht nicht tun. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland) Ich verstehe ja, woher sie kommen und wir sind uns alle einig, dass wir ein grundsätzliches Problem beim Fachkräftemangel haben. Ich habe allerdings das Gefühl, dass es eher so eine Art Ultima Ratio ist, denn auf so einen Vorschlag kommt man ja eigentlich nur, wenn man an allen anderen Feldern nicht weiterkommt. Wir haben ein ganzheitliches Problem in dem Kitabereich. Wir kommen auch jedes Jahr zusammen zum Kitagipfel. Dieses Jahr zum zweiten Mal. Die Gesamtkritik war ja, dass wir uns immer nur die Probleme vor Augen führen und zu keiner Lösung kommen. Ich glaube, die Probleme kennen wir alle. (Abgeordnete Dr. Franziska Tell [Bündnis 90/Die Grünen]: Wo sind Ihre Lösungen?) Wir als FDP-Fraktion haben vor Kurzem ein Positionspapier vorgelegt mit ganzheitlichen Lösungen für alle Teilbereiche, die das Kitaproblem betreffen. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Haben Sie doch sicherlich gelesen!) Wir erwarten so eine Lösung auch von Ihnen. Schauen Sie gern in unser Positionspapier rein! Wir werden das aufmerksam in den nächsten Wochen verfolgen. – Vielen Dank! (Beifall FDP, CDU)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Heike Kretschmann.

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Heike Kretschmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete! In unsere Kitas gehört ausgebildetes Fachpersonal. Das sehe ich genauso. Nun sind wir allerdings nicht in der Lage, dieses Personal in ausreichender Zahl einzusetzen, weil es schlichtweg nicht vorhanden ist. Von daher finde ich es in einem ersten Schritt legitim und auch richtig, nach anderen Lösungen zu schauen und alternative, zeitlich befristete Möglichkeiten zu diskutieren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Tatsache ist doch – und das können wir nicht negieren –, dass wir drastisch steigende Kinderzahlen haben und die Nachfrage nach Kindertagesbetreuung anhaltend hoch ist. Es wurden in den letzten Jahren nicht nur Kitas gebaut und wir haben gerade in der Deputation vorgestellt bekommen, dass bis 2028 noch gut weitere 3 000 Plätze dazukommen. Es werden auch seit Jahren Attraktivierungsprogramme aufgesetzt, um gerade verstärkt Personen für diesen Berufszweig zu gewinnen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Momentan befinden sich 670 Personen in der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz (SPA) oder Kinderpfleger:in und gut 1 000 Personen lassen sich aktuell zu Erzieher:innen weiterbilden, aber wir sehen, dass es nicht ausreicht um die Bedarfe heute und jetzt zu decken und das ist doch entscheidend. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Nun stehen neue Ideen zur Diskussion, auch ungelerntes Personal, sogenannte geeignete Personen, als Ergänzung und Entlastung in Kita einzusetzen. Das entlockt auch mir keine Jubelschreie. Ich bin da absolut zwiegespalten und kann alle Gründe, die hier angeführt wurden bislang, auch teilen, aber was haben wir momentan für Alternativen? Wie können wir frei stehende Räumlichkeiten für unversorgte Kinder nutzen? Ich muss gestehen, dass ich hier keinen Lösungsansatz vernommen habe, die auf die heutige Situation Bezug genommen haben und auf die heutige Situation einzahlt. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Schauen wir doch aber mal, was könnte denn mit geeigneten Personen gemeint sein. Ist der Übungsleitende im Sportverein, der ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen muss und in 120 Stunden eine Trainingslizenz erworben hat, geeignet? Ich hoffe doch, sonst kriege ich in meinem Verein nämlich Probleme. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Da darf er Gruppen im Kinderturnen anleiten. Wir sehen, hier bedarf es der Klärung der Definition und der genauen Spezifizierung. Da gebe ich Ihnen recht. Natürlich können wir nicht einfach Tür und Tor öffnen, sondern müssen interessierte Menschen auch vor oder tätigkeitsbegleitend qualifizieren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wenn die Öffnung für ungelerntes Personal als – –. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Wenn wir die als Chance begreifen wollen, ist zwingend eine Mindestanforderung zu definieren. Es müssen klare Rahmenbedingungen gesetzt werden und Kindeswohl und Kinderschutz müssen dabei den zentralen Punkt einnehmen und Grundvoraussetzung aller Überlegungen sein. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ich erinnere mich an die Idee, Kindertagespflegepersonen – und auch an die Debatte – in der Kita einzusetzen. Das ist auch mit viel Skepsis betrachtet worden. Jetzt sind sie eine wichtige und verlässliche Ergänzung in der Betreuung und das schildern mir die pädagogischen Fachkräfte bei all meinen Besuchen in den Einrichtungen, übrigens auch Mitarbeitende des kommunalen Trägers, (Beifall SPD – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Die arbeiten aber nicht komplett allein!) schildern mir, dass sie sich über Unterstützung freuen würden. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das ist ja auch ein völlig anderes Konzept, als das, was jetzt Frau Aulepp vorschlägt!) Die Fachkräfte stehen unter einem großen Druck. Das soll auch nur zeigen, dass es durchaus Ideen gibt, über die nachzudenken wichtig ist. So. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Da sind wir auch durchaus bei Ihnen an einigen Stellen!) Die Fachkräfte stehen unter einem großen Druck komplexer Herausforderungen, denn die Anforderungen haben sich natürlich gewandelt und sind gestiegen. Da will ich auf Kinder mit Förderbedarf gar nicht eingehen. Das ist für uns schon – –. Wir wissen da Bescheid. Professionelle pädagogische Arbeiten können aber ungelernte Hilfskräfte nicht leisten und das sollen sie auch nicht, aber sie können ein Stück weit Entlastung bringen. Bei aller Kritik wir müssen auch und nicht zuletzt auf berufstätige Eltern schauen, die immer mehr dem Druck ausgesetzt sind, auf der Arbeit zu funktionieren und dabei auch ihre Kinderbetreuung ständig im Blick haben zu müssen. Berufstätige Eltern geraten immer mehr in Not und bekommen zunehmend Probleme mit ihren Arbeitgebenden. Für Alleinerziehende, überwiegend Frauen, ist eine verlässliche Betreuung sogar noch existenzieller. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Da wünschen sich berufstätige Eltern einfach mehr Pragmatismus und mehr Wirklichkeitsnähe und fragen sich zurecht, warum die Kinder beispielsweise in Früh- und Spätdiensten nicht beim Spielen von geeigneten Personen betreut werden dürfen. Meine Kinder waren in Elternvereinen untergebracht und da bestand immer die Möglichkeit, an zwei Tagen die pädagogische Fachkraft zu ersetzen, ist sie krank oder auf Fortbildung. Das habe ich auch getan, tun müssen und ich muss sagen, die Betreuung durch die Eltern war anders, ja sicher. Die haben ja nicht das pädagogische Fachwissen, aber hat es den Kindern geschadet? (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Es hat auf jeden Fall den arbeitenden Eltern die Möglichkeit gegeben, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen. Ich will damit nur sagen, dass wir sowohl die eine und auch die andere Seite sehen müssen, um eine vollständige Bewertung der Situation immer wieder vornehmen zu können. Die zeitlich befristeten Änderungen, die nun zur Diskussion im Raum stehen, müssen selbstverständlich gut begleitet werden, von Kita, von Politik, von Behörde. Eine Orientierung am niedersächsischen Gesetzestext, in dem zum Bespiel eine Dokumentationspflicht der Eignungsfeststellung einen zentralen Punkt einnimmt, wäre sinnvoll und wichtig. Letztlich aber würden die Träger entscheiden, inwieweit sie von einer möglichen Gesetzesanpassung Gebrauch machen wollen und wie viel Flexibilität sie beim Einsatz ihres Personals, wie viel vorübergehende Qualitätsabsenkung – und ja, es ist eine Qualitätsabsenkung – sie zulassen wollen. Wir haben in der SPD-Fraktion kritisch und kontrovers darüber debattiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir die Augen nicht verschließen dürfen, denn auch für die unversorgten Kinder tragen wir Verantwortung. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Als nächste Rednerin hat das Wort

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Christine Schnittker

die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Eines ist doch völlig klar: Natürlich ist das Ziel, dass wir gute frühkindliche Bildung haben, und zwar für alle Kinder im Land Bremen, und zwar von Anfang an. Da sind wir uns völlig einig. Es ist aber auch völlig klar, dass wir gerade nicht in der Situation sind, dass wir das leisten können, weil das Fachpersonal in Bremen, wie übrigens auch in einigen anderen Bundesländern, gerade nicht in der Menge, in der wir es brauchen, zur Verfügung steht. (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Darum ist uns auch klar, dass wir jetzt kurzfristige Maßnahmen brauchen, um mittelfristig und vor allem auch langfristig zu genau dieser Qualität zu kommen, die wir uns alle wünschen. Es hilft niemandem, wenn wir zwar theoretisch einen Platz zur Verfügung haben, bei dem gut ausgebildetes, voll ausgebildetes Personal die Kinder nicht nur betreut, sondern frühkindlich bildet, praktisch dieser Platz aber wegen Krankheit ausfällt, die Eltern dann doch einspringen müssen, trotz Berufstätigkeit, oder nur wenige Stunden zur Verfügung steht. Das hat der zentrale Elternverband übrigens auch in seiner Stellungnahme klargemacht. So viel zu der Frage, dass es nur negative Stimmen gibt und gab. Das ist nicht ganz richtig. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Für uns ist es zentral, dass es kurzfristig eine Lösung braucht, die Flexibilisierung schafft und die dafür sorgt, dass wirklich mehr Kinder unterstützt, betreut und auch gebildet werden können. Klar ist für uns dabei, es darf auf keinen Fall ohne Befristung laufen. Es braucht eine Befristung auf wenige Jahre, dass das Gesetz kurzfristig zur Unterstützung in der Situation führt und wir mittelfristig schnell wieder die Qualität in allen Aspekten erreichen können. Klar ist dabei auch: Wir brauchen Qualifizierung, denn die Fachkräfte müssen natürlich ausgebildet werden, denn dieses Ziel erreichen wir nur dann, wenn all die Kräfte, die wir jetzt in die Kitas holen, auch qualifiziert werden. Dafür erwarten wir auch einen entsprechenden Plan, dass diese Qualifizierung kommt und es eine gute Unterstützung gibt für alle Kräfte, dass all diese Fachkräfte gut aus- und weitergebildet werden. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Ich habe in der Debatte hier bisher alternative Lösungsvorschläge, außer dass Sie sagen, Sie haben Positionspapiere verfasst – vielleicht nennen Sie doch mal die zentralen zwei Punkte, anstatt uns nur darauf hinzuweisen, Papiere zu lesen – vermisst. (Zuruf Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU] – Abgeordneter Fynn Voigt [FDP]: Lesen Sie es doch!) Ich möchte noch einen Hinweis darauf geben: In dieser Debatte wird immer über dieses geeignete Personal debattiert. Ich finde es schon ein bisschen schräg, was für ein Menschenbild manche scheinbar haben, denn natürlich werden nicht irgendwelche zufälligen Personen auf der Straße eingesammelt und dann in die Kita gesetzt. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Da wäre ich mir bei Ihnen nicht so sicher!) Die Kitas stellen diese Leute ja ein. Natürlich, die Grundbedingung in dem jetzigen Vorschlag ist, zu sagen, es braucht ein Führungszeugnis, aber die Kita entscheidet am Ende, wer eingestellt wird, und die stellen ja nicht irgendwen ein. Die schauen sich diese Menschen schon ganz genau an, nehmen sie natürlich auch unterstützend an die Hand. Darum sieht der Vorschlag auch vor, dass immer mindestens ein:e Erzieher:in in Hörreichweite sein muss, um genau das zu unterstützen. Darum sagen wir, wir teilen die klare Maßnahme. Es braucht jetzt kurzfristige Lösungen, um mittelfristig ganz schnell wieder zu guter Qualität in den Kitas, zu besserer Qualität zu kommen, und zwar für alle Kinder im Land Bremen, auch die, die jetzt noch auf einen Kitaplatz warten. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Politik hat das Problem verursacht und jetzt wird es abgewälzt auf die Träger und Kitas! Das ist so fies!)

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Christine Schnittker

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Miriam Strunge.

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Miriam Strunge Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielleicht mag es Sie jetzt überraschen, wenn ich sage, die Koalition ist sich in vielem einig. (Lachen CDU) Wir haben ein gemeinsames Problembewusstsein, dass viele Kinder im Land Bremen keinen Kitaplatz haben, und das wollen wir ändern. (Beifall DIE LINKE, SPD) Warum? Weil wir den Anspruch haben, dass alle Kinder frühkindliche Bildung erhalten, nicht nur die berufstätiger Eltern, die aber selbstverständlich auch. Deshalb teilen wir in der Koalition die Ansicht, dass wir für einen klar definierten und begrenzten Zeitraum die Qualifikationsvoraussetzungen beim Kitapersonal etwas absenken müssen, um mehr Kinder in den Kitas mit dem vorhandenen Personal betreuen zu können. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass nicht immer und zu jeder Zeit eine Erzieherin oder ein Erzieher in der Gruppe ist. Das machen wir nicht, weil wir den Beruf der Erzieherin abwerten wollen. Das machen wir auch nicht, weil wir glauben, dass anderes Personal genau das Gleiche leisten kann wie eine Erzieherin. Wir diskutieren hier gerade in der Koalition über den richtigen Weg, weil wir Erzieherinnen eben nicht backen können und wir es auch über die unterschiedlichen Ausbildungswege, die es derzeit gibt, nicht schaffen, die Anzahl der Kinder, die einen Kitaplatz benötigen, zu versorgen. Was selbstverständlich aber stimmt, ist, dass wir in der Koalition und auch öffentlich gerade darüber diskutieren, wie, wann und wo Qualitätsabsenkungen stattfinden können, welche vertretbar sind und welche nicht. Meine Fraktion ist hier ganz klar: Wir wollen möglichst vielen Kindern einen Kitaplatz anbieten können. Denn alle Kinder haben das Recht auf frühkindliche Bildung. (Beifall DIE LINKE, SPD) Deshalb sind wir bereit, befristet Qualitätsabsenkungen beim Kitapersonal mitzutragen. Dabei sind uns aber zwei Punkte ganz besonders wichtig: Erstens, wir machen Qualitätsabsenkungen nicht um jeden Preis. Wir sagen „Nein“ zu unqualifiziertem Personal, das allein ohne Fachkräfte eine Kitagruppe betreuen soll. (Beifall DIE LINKE) Ich sage das auch ganz deutlich: Ein polizeiliches Führungszeugnis reicht uns nicht aus. (Beifall DIE LINKE) Es muss immer pädagogisch qualifiziertes Personal in einer Kitagruppe sein. Wir LINKE setzen uns dafür ein, dass Eltern ihre Kinder weiterhin mit einem guten Gefühl in die Kita schicken können, weil sie wissen, dass sie dort von qualifiziertem Personal betreut werden. (Beifall DIE LINKE) Anders ist für uns Kita nicht vorstellbar. Und nein, wir wollen nicht den Kitaleitungen die alleinige Verantwortung dafür geben, wer wie in der Kita betreut. Selbstverständlich sind wir als Gesetzgeber in der Verantwortung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Zweitens: Wir wollen nicht nur über Qualitätsverschlechterung sprechen, sondern auch darüber, wie wir perspektivisch zu Verbesserungen kommen – im Fachkraft-Kind-Schlüssel, in den Arbeitsbedingungen. Wir wissen doch, dass die Belastungen in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben. Wir wissen, dass die Krankenstände beim Kitapersonal besonders hoch sind. Deshalb wollen wir einen Plan haben, wie wir in den nächsten Jahren Gruppen in den benachteiligten Stadtteilen verkleinern können, denn das bedeutet für die Kinder eine bessere Betreuung und für die Fachkräfte eine Entlastung ihrer Arbeit. Wir wissen auch, dass das nicht einfach ist, in den Zeiten des Fachkräftemangels über Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Nichtsdestotrotz müssen wir den Engagierten in den Kitas eine Perspektive geben, damit sie bereit sind, sich unter den schwierigen Bedingungen jeden Tag bestmöglich um die Kinder im Land Bremen zu kümmern. (Beifall DIE LINKE) Wie geht es jetzt weiter? Wir werden in der Koalition weiter beraten, und ich bin mir sicher, dass wir in der Koalition auch einen Weg finden, den wir gemeinsam tragen können. Ich finde es auch in Ordnung, dass wir für die Kinder in Bremen eine intensive Debatte in der Koalition führen, denn das sind die Kinder in Bremen uns wert. – Herzlichen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis, 90/Die Grünen)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Sascha Karolin Aulepp.

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Sascha Karolin Aulepp

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten. Worum geht es hier im Kern und in der Sache in der Debatte? Mir geht es darum, dass wir jetzt schaffen müssen, all diejenigen Kinder tatsächlich zu betreuen, die hier und heute keinen Kitaplatz haben, aber die dringend einen benötigen. Es geht darum, wie wir es perspektivisch schaffen, die Qualität in unseren Kitas zu erreichen, die wir für jedes Kind dringend brauchen – um nicht mehr und nicht weniger. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir jetzt jenseits aller Polemiken – und da gab es eine ganze Menge in dieser Debatte – in der Praxis nach den besten Wegen suchen, und zwar miteinander. (Beifall SPD) Wie die Lage konkret ist, ist ja schon angeklungen. Wir haben seit 2021 zusätzlich 2 400 Kinder in Betreuung bringen können. Das reicht aber noch nicht, weil wir deutlich mehr Kinder in Bremen haben. Wir sind bei der Steigerung der Kinderzahl bundesweit Spitzenreiter. Das ist schön, weil eine junge Stadt eine zukunftsfrohe Stadt ist. Das zeigt aber auch, wo die Bedarfe besonders groß sind. Das heißt, wir haben immer noch Kinder ganz ohne Angebot und das auch noch – und das schmerzt uns insgesamt besonders – in den Quartieren, wo Kinder Kita besonders nötig hätten. Meine Damen und Herren, das müssen wir gemeinsam ändern. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Natürlich brauchen wir mehr Fachkräfte und bestqualifizierte Fachkräfte. Es ist hier schon deutlich gemacht worden: Das tun wir. Wir haben Ausbildung attraktiver gemacht, wir haben Ausbildung diversifiziert, viel mehr Wege in diese Beschäftigung geschaffen. Wir werben offensiv dafür, sich in den pädagogischen Berufen ausbilden zu lassen, und wir bilden auch deutlich mehr aus. Diese Menschen werden in den Kitas ankommen, nicht nur da, aber auch in den Kitas. Zur Wahrheit gehört aber: Das reicht nicht. Wir können alle weder pädagogisches Personal backen, noch können wir es herzaubern, sondern wir müssen jetzt neue Wege in Beschäftigung in unseren Kitas zulassen und diese Menschen tätigkeitsbegleitend weiterqualifizieren, sonst stehen wir auch in fünf Jahren immer noch da und haben nicht das notwendige Personal. Deswegen müssen wir jetzt weitere Schritte unternehmen. Ich würde tatsächlich darum bitten, jenseits aller taktischen Spielchen und aller Polemiken den klaren Blick auf die Wirklichkeit zu bewahren. Erstens, wenig frühe Bildung und Gruppenerfahrung sind für Kinder besser als gar keine. Das sagen uns die Fachleute, das sagen uns die Grundschulen, bei denen die Kinder ankommen, ganz ohne Erfahrung oder mit niedrigschwelligen Angeboten. Das ist das, was wir sehen. Das ist das, was Sie alle sehen können, wenn Sie sich die Mühe machen, diese Einrichtungen zu besuchen, da mit den Kolleginnen und Kollegen zu sprechen, mit den Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanagern zu sprechen. Da muss man eben hingucken. Ja, natürlich, die Sicherheit der Kinder: Das Kindeswohl hat oberste Priorität. Das gilt für alle Kinder. Gerade bei den Kindern, die im Moment immer noch außen vor gelassen bleiben, die einen schier unaufholbaren Nachteil in ihrer Entwicklung und in ihrer Bildungsbiografie haben, wenn sie vor der Schule kein Angebot haben, die Interessen dieser Kinder, die vernachlässigen all diejenigen, die hier polemisieren, ohne eigene Vorschläge zu machen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ihre jahrelange Bildungspolitik!) Wer jetzt hier fordert, wie der Fachkräfteverband und anscheinend auch die Opposition, zu sagen: „Wir minimieren Kitaplätze. Das ist eben so, das nehmen wir hin.“, der wendet diesen Kindern wissentlich den Rücken zu. Das kann ich nicht akzeptieren, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wenn ich von Realität spreche, wenn ich davon spreche, die Realität sich tatsächlich auch anzugucken, dann erwarte ich das eigentlich von allen hier. Bei Bündnis Deutschland wundert mich das nicht, dass da polemisiert wird. Herr Voigt ist ja noch nicht so lange in dem Themenbereich dabei. Dass die Zentrale Elternvertretung in Bremen (ZEV) sich positiv geäußert hat, das muss man vielleicht auch nicht wahrnehmen, wenn man das nicht wahrnehmen will, aber liebe Kollegin Ahrens, von Ihnen kenne ich das eigentlich anders, weil Sie Kitas ja nicht nur von Weitem, sondern auch von innen kennen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das, was Sie machen, ist ein Experiment mit Kindern! Mal gucken, was dabei rauskommt! – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Kennen wir auch!) Da arbeiten viele Menschen schon lange in unseren Kitas, in anderen Angeboten der Kindertagesbetreuung, aber auch in unseren Kitas, die keinen pädagogischen Berufsabschluss haben. Die Arbeiten übrigens auch mit den Kindern, sind da wichtige und manchmal sogar auch die wichtigste Bezugsperson. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Aber niemals allein ohne pädagogische Fachkräfte im Raum!) Die Geschichte von Carola der Köchin habe ich, glaube ich, an dieser Stelle schon mehrfach erzählt. Diese Kolleginnen und Kollegen, die wollen gerne mehr Verantwortung übernehmen. Viele Kolleginnen und Kollegen, die über viele Jahre in den Kitas im Küchen-, im Hauswirtschafts-, im Reinigungsbereich arbeiten, die wünschen sich eine berufliche Veränderung. Das sind Menschen, die sind im Kitaalltag erfahren, die sind sozial erfahren, die können zugewandt mit Kindern umgehen. Die Kitaleitungen, die Kolleginnen und Kollegen, die Eltern sagen: „Ja, das sind wichtige Menschen. Die können das gut und sind verantwortungsvoll mit Kindern.“ Diesen Menschen unterstellen Sie hier Kindeswohlgefährdung (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) und auch all denjenigen, die in den niedrigschwelligen Angeboten arbeiten und den Kindern was ermöglichen? – Das kann ich nicht akzeptieren! (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Darf denn ihre langjährig erfahrene Reinigungskraft – –?) Wissentliche Falschbehauptungen, Frau Ahrens, darüber, wo das Jugendamt tätig ist, das finde ich hier auch – –. Das ist etwas, das ich bodenlos finde. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Nein, das ist keine Falschbehauptung! Das war so!) Frau Dr. Tell hat es dankenswerterweise schon gesagt: Natürlich gucken sich die Träger, die Kitaleitungen, die Kollegen, alle Menschen, die sie bei sich in den Kitas einstellen – –. Das gilt übrigens auch für Erzieherinnen und Erzieher, das gilt für sozialpädagogische Fachkräfte, das gilt für Reinigungskräfte, jede dieser Personen wird natürlich im Einstellungsverfahren angeguckt. Natürlich wird da gesprochen: Wie stellst du dir das vor, wie stehst du zum Leitbild? Dass hier jetzt so getan wird, als wäre das völlig unwichtig, das ignoriert doch die Kompetenz dieser Menschen, tatsächlich zu gucken: Wen will ich einstellen? Das finde ich in dieser Debatte – –. Ich habe es schon gesagt, wenn man auf Polemik setzt und nicht auf zielführende Lösungen, dann ist das so. Ich habe einen Vorschlag gemacht. Ich habe gesagt, wie wir das hinkriegen wollen, dass im Kitaalltag auch anderes Personal auch ohne Anwesenheit von Erzieherinnen und Erziehern eingesetzt werden können soll, damit, wenn Personal ausfällt, (Glocke) Kinder nicht mehr nach Hause geschickt werden müssen. Ich habe gehört, wie davon gesprochen worden ist, dass mit diesem Vorschlag jedes Maß verlorengegangen sei. Ich will an dieser Stelle deswegen sagen, was mein Maßstab ist: Mein Maßstab ist, dass wir jetzt ein Angebot für die Kinder bekommen, die jetzt ein Angebot brauchen. Diese Frage, die müssen wir alle miteinander beantworten. Diejenigen, die die Aktuelle Stunde beantragt haben, haben vielleicht im Kopf, dass es auch darum geht, Kinder hier nicht mehr zu betreuen und vielleicht auch wieder aus Bremen und vielleicht auch aus Deutschland rauszuschicken. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Das ist jetzt populistisch! – Lachen DIE LINKE) Das ist nicht meine Perspektive. Ich möchte den Kindern hier eine dauerhafte Perspektive geben, aber auch die Übrigen, die hier im Parlament sitzen, müssen am Ende die Frage beantworten: Auf wessen Seite stehst du? Ich stehe an der Seite der Kinder, die jetzt Antworten brauchen und die wir entsprechend ihrer Bedürfnisse fördern können und müssen. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Das sehen die Eltern anders!) Dafür brauchen wir jetzt Personal. Natürlich ist die hohe Qualifikation, die Erzieherinnen und Erzieher haben, nicht ersetzbar. Wir brauchen mehr Fachkräfte und deswegen müssen wir diesen Weg gehen. Das werden wir nicht mit der klassischen Ausbildung schaffen und deswegen müssen wir die Kitas öffnen und müssen wir den Menschen ein Angebot machen – und wir wollen das auch –, sich tätigkeitsbegleitend weiterzuqualifizieren, weil wir nur so perspektivisch die Fachkräfte bekommen, um die Qualität in den Kitas zu steigern. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ja, machen Sie Vorschläge, diskutieren Sie mit! Ich habe hier ein paar Vorschläge gehört. Die CDU hat vorgeschlagen, sich auf den Ü3-Bereich zu konzentrieren. Das kann man ernstnehmend diskutieren. Das bedeutet aber auf der anderen Seite, wenn wir uns konzentrieren, dass andere Kinder kein Angebot in der frühkindlichen Bildung bekommen. Das ist eine Entscheidung. Ich habe mich dafür entschieden zu sagen: Ich will nicht sagen, berufstätige Eltern müssen zugunsten von Kindern mit Förderbedarf zurückstecken, sondern es muss möglich sein, durch eine Öffnung auch tatsächlich zu mehr Betreuung zu kommen. Die FDP sagt, wir sollen auf duale Ausbildung setzen. Wir haben die Möglichkeiten, sich tätigkeitsbegleitend zu qualifizieren, massiv ausgeweitet. Ich hoffe sehr, dass es nicht darum geht, wenn Sie auf duale Ausbildung Bezug nehmen, dass wir von DQR 6, was Erzieherinnen und Erzieher jetzt sind, auf DQR 4 runter wollen. Das wäre nämlich die Parallele, wenn man es genauso macht wie in der dualen Ausbildung. Wenn Sie aber von Quereinstieg sprechen, so ganz abstrakt, wen meinen Sie denn? Das kann doch nur um Menschen gehen, die noch keine pädagogische Qualifikation haben. Genau das müssen wir doch jetzt ausloten und diskutieren. Wie Betriebskitas sich dann das pädagogische Personal backen können sollen, das habe ich auch noch nicht verstanden. Wenn ich mit Herrn Dubbers-Albrecht spreche und der zu mir sagt: „Natürlich geht es darum, jetzt Betreuungsangebote zu ermöglichen, und natürlich müssen wir da auch gucken, wer das denn eigentlich aktuell kann. Da müssen wir den Blick erweitern. Wir gehen doch in allen Branchen“, sagt Herr Dubbers-Albrecht „in denen wir Fachkräftemangel haben, auch andere Wege und natürlich müssen wir da auch andere Leute hereinholen und die tätigkeitsbegleitend weiterqualifizieren.“ Meine Damen und Herren, wir dürfen keine Kinder zurücklassen. Wie wir das hinkriegen, das ist eine Entscheidung, die bei uns allen liegt. Ich habe einen Vorschlag gemacht, den diskutieren wir, aber eines kann ich an der Stelle sagen: Wir brauchen jetzt Taten. Nicht nur wir, sondern die Kinder brauchen die jetzt. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist das dritte Thema der Aktuellen Stunde geschlossen. Ich gebe noch mal die verbleibenden Redezeiten bekannt. Der Senat hat 4 Minuten überzogen, somit bekommen alle Fraktion 4 Minuten dazu. Das heißt, die neuen Redezeiten inklusive der vier Minuten sind – meine Damen und Herren, ein bisschen Ruhe bitte! –: für die SPD 9 Minuten, 29 Sekunden; für die CDU 7 Minuten, 59 Sekunden; für Bündnis 90/Die Grünen: 10 Minuten, 59 Sekunden; für DIE LINKE 8 Minuten, 34 Sekunden; für Bündnis Deutschland 7 Minuten, 11 Sekunden; für die FDP 10 Minuten, 42 Sekunden; der Senat ist quasi vogelfrei. Somit starten wir jetzt in das vierte Thema der Aktuellen Stunde: Neuwahlen im Bund und die Folgen für Bremen und Bremerhaven – unser Land braucht staatspolitische Verantwortung Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Mustafa Güngör.

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Mustafa Güngör SPD

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die SPD mit Olaf Scholz 2021 die Bundestagswahl gewonnen hatte, erschien die Ampel als eine bessere Alternative zur Neuauflage der Großen Koalition. Erinnern wir uns mal an die Stimmung zu der Zeit: sechzehn Jahre lang CDU mit Merkel, keine progressive Politik. Es gab eine Wechselstimmung in diesem Land, das lässt sich nicht verkennen. Die Wählerinnen und Wähler schrien förmlich nach einer Veränderung und einem Neuanfang – und ja, SPD und Grüne konnten mit der FDP in gesellschaftspolitischen Fragen auch große Fortschritte erzielen. Was sich nicht von der Hand weisen lässt, ist, dass gemeinsam die Ukrainekrise im Jahr 2022 gut bewältigt worden ist. (Beifall SPD) Auch Bremen und Bremerhaven haben von vielen Vorhaben der Ampel profitiert, heißt: das Startchancenprogramm, die Anhebung des Mindestlohns oder auch das 49-Euro-Ticket. Dennoch steht heute fest: Die Ampel war ein Fehler, denn schon bald zeigte sich, dass eine finanzpolitisch verantwortungsvolle Politik mit dieser neoliberalen FDP nicht langfristig umsetzbar war und auch in Zukunft nicht umsetzbar sein wird. (Beifall SPD) Mit einer FDP, die sich so dem Fetisch der Schuldenbremse verschrieben hat, mit der ist nun mal keine verantwortungsvolle Politik in Zeiten des Umbruchs möglich, verehrte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall SPD – Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) Mit einer FDP, die mühsam vereinbarte Kompromisse immer wieder torpediert, die immer wieder falsches Spiel mit ihren Koalitionspartnern gespielt hat und sich selbst immer eher als Opposition verstanden und weniger als Regierungspartei begriffen hat. Insofern war es folgerichtig und hat es sich vielleicht auch ein wenig wie eine Erlösung, Erleichterung angefühlt, dass unser Bundeskanzler am letzten Mittwoch die Notbremse gezogen hat, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Inszeniert hat!) um weiteren Schaden von unserem Land und unserem Volk abzuwenden. Meine Damen und Herren, das Experiment der Ampel ist an der Verantwortungslosigkeit der FDP gescheitert, und jetzt stehen wir alle vor einem Scherbenhaufen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ich finde, die erste Aktuelle Stunde heute hat noch mal deutlich gezeigt, wie gut es ist, dass die FDP in Bremen keine Regierungsverantwortung trägt, meine Damen und Herren, (Beifall SPD) denn dafür sind die Zeiten viel zu umbruchhaft. Wir leben in einer Zeit mit neuen Krisen, Krisen in Deutschland, in Europa und in der Welt, (Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]: Und in der Bundesrepublik!) und dem Wahlsieg Trumps mit kaum kalkulierbaren Risiken; in einer Zeit, in der Deutschland Verantwortung übernehmen muss, in der das Rückgrat unserer Wirtschaft, die exportorientierte Industrie, so ins Straucheln gerät. Es gilt daher, besser gestern als heute wichtige Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen, um Entscheidungen herbeizuführen, bevor es zu spät ist. Das betrifft natürlich den Bundeshaushalt und den Ausgleich der Kalten Progression in 2025, damit die Bürgerinnen und Bürger auch unseres Landes, gerade auch in Bremen und Bremerhaven, mehr Netto vom Brutto haben. Das betrifft die Änderung des Grundgesetzes zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts. Das muss unbedingt vor den Wahlen beschlossen werden. Das betrifft auch insbesondere Maßnahmen aus dem Industriepaket, mit dem wir endlich unserer Wirtschaft unter die Arme greifen müssen, mit der Deckelung der Netzentgelte für Unternehmen, mit Sofortmaßnahmen, die die Arbeitsplätze in der Automobilindustrie und in den Zuliefererbetrieben absichern, und mit einer Investitionsprämie und der Verbesserung steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten, damit Unternehmen jetzt in den Standort Deutschland investieren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Das alles, meine Damen und Herren, sind Maßnahmen, die Kanzler Scholz umgehend auf den Weg bringen will, und Maßnahmen, von denen unser Bundesland überproportional profitieren würde, Maßnahmen, die unsere Wirtschaft und unser Standort so dringend brauchen. Denken wir an Mercedes, denken wir an unser Stahlwerk oder denken wir an unsere Häfen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der FDP waren diese dringend nötigen Maßnahmen nicht zu machen. Es geht heute in der Aktuellen Stunde nicht darum, Wahlkampf zu machen. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Dann hätten Sie die ersten vier Minuten Ihrer Rede nicht halten dürfen!) Nein, nein, eine Wahlkampfrede von mir würde definitiv anders aussehen, Herr Schäck, machen Sie sich da keine Gedanken! (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Da müssen sogar die Linken lachen!) Ihr Hohn und Spott zeigt noch mal, dass Sie nicht verstanden haben, in welcher Krise Deutschland sich befindet, meine Damen und Herren von der FDP. (Beifall SPD – Widerspruch CDU, FDP) Glauben Sie mir, es wird noch genügend Möglichkeiten geben, auf anderer Ebene Wahlkampf zu machen, und da werden Sie mich auch ganz anders erleben. Herr Schäck, wenn Sie sich wieder beruhigt haben, hören Sie vielleicht noch mal zu. Es ist heute nicht die Stunde des Wahlkampfes, es ist die Stunde der Verantwortung. (Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Dann hören Sie doch auf damit!) Es ist die Stunde der Verantwortung, und jetzt liegt es an der CDU und CSU, ihre staatspolitische Verantwortung wahrzunehmen für ganz Deutschland, aber insbesondere eben auch für Bremen und Bremerhaven.

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Christine Schnittker

Entschuldigung, Herr Abgeordneter – –.

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Mustafa Güngör SPD

Daher mein sehr sachlicher, aber sehr inständiger Appell an die Bremer – –. Es ist ein bisschen nervig, Herr Schäck, dass Sie die Seriosität hier irgendwie – –, Sie ziehen das ganze Niveau nach unten. Merken Sie das eigentlich? (Beifall SPD, DIE LINKE – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ich habe sie noch nicht gesehen, die Seriosität!) Ich meine, dass Sie es heute schon geschafft haben, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Fangen Sie doch mal an mit der Seriosität!) dass Sie es heute schon geschafft haben, hier anderen Kolleginnen und Kollegen wirtschaftspolitischen Sachverstand abzusprechen, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: 75 Jahre Elend in Bremen, und die FDP ist schuld!) das finde ich schon infam. Aber Ihr Auftreten! Sie haben den Bezug zur Realität in diesem Land verloren mit Ihrer Boygroup, die dort sitzt, verdammt! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Kommen Sie doch mal zurück zu einer sachlichen Debatte! (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Fangen Sie doch mal an mit der sachlichen Debatte!) Kommen Sie doch mal zurück und hören Sie zu und vielleicht verstehen Sie einfach mal, in welcher Situation wir uns jetzt befinden! Es ist wichtig, dass bestimmte Beschlüsse in diesem Land noch gefasst werden, weil sie unmittelbar Bremen und Bremerhaven betreffen, und deshalb wiederhole ich es noch mal: Ich hoffe daher inständig, dass die Bremer CDU ihren Einfluss – ich weiß, es wird nicht der größte sein – (Lachen FDP) bei der Bundes-CDU geltend macht und für eine echte Kooperationsbereitschaft ohne Parteitaktiererei wirbt, im Interesse unseres Stadtstaates, im Interesse Bremens und Bremerhavens und im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

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Christine Schnittker

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Nelson Janßen.

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Nelson Janßen Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Die Ampel ist Geschichte, und ja, damit meine ich den monatelangen Koalitionsstreit, ja, auch die Entlassung des Finanzministers und die folgerichtigen Neuwahlen. Mehr aber noch meine ich, dass die Ampel die letzten Jahre daran gescheitert ist, die notwendige Modernisierung unserer Gesellschaft, unserer Wirtschaft mit den notwendigen sozialen Ausgleichsmaßnahmen und klimapolitischen Herausforderungen zusammenzubringen. Wenn immer mehr Menschen Sorge vor Armut haben, Sorge davor haben, zurückgelassen zu werden, Sorge davor haben, bei Veränderungsprozessen unter die Räder zu kommen, dann braucht es einen Blick für die soziale Lage in unserem Land. Diesen Blick braucht es nicht erst, wenn einem die Regierung um die Ohren fliegt, sondern kontinuierlich in der Regierungsarbeit. Die Ampel hatte diesen Blick nie und ist am Ende an ihren eigenen Widersprüchen und an der mangelnden Handlungsfähigkeit gescheitert. Ich gebe gerne zu, dass die Ampel insbesondere zu Beginn einige überfällige gesellschaftspolitische Entscheidungen getroffen hat, die jahrzehntelang von der CDU blockiert wurden: Der Mindestlohn ist zaghaft erhöht worden; das Bürgergeld stellte zu Beginn eine Verbesserung gegenüber Hartz IV dar; die Wohngeldreformen waren bitter notwendig; die halbherzige Legalisierung von Cannabis (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Oh Gott, oh Gott, oh Gott!) war richtig; das Selbstbestimmungsgesetz und die Abschaffung des § 219a waren gleichstellungspolitisch richtige Schritte. Einige dieser Errungenschaften wollte die Ampel aber gerade noch zurückdrehen und bemüht sich darum, dies auch auf die letzten Meter noch über die Bühne zu bekommen. So soll erneut die Daumenschraube beim Bürgergeld angezogen werden. Die Migrations- und Sicherheitspolitik bleibt ein reaktionäres Desaster und das Versprechen einer Kindergrundsicherung ist ebenso wenig realisiert worden wie das Klimageld, das einen sozialen Ausgleich hätte schaffen können. Die Ampel geht somit so zu Ende, wie sie regiert hat: Ohne Kompass für den sozialen Ausgleich. (Beifall DIE LINKE) Unter den vielleicht noch zu beschließenden Gesetzen, die jetzt ins Spiel gebracht werden, findet sich nichts, was der unteren Einkommenshälfte helfen würde. Diskutiert wird über Prozesse, die gar nicht alle falsch sind, die aber eben diese Fragestellung nicht in den Mittelpunkt rücken. Von Steuersenkungen, Soforthilfen für die Industrie, Verschärfung der Asylgesetze – die soziale Lage ist und bleibt kein Thema. Und das, obwohl die FDP jetzt gar nicht mehr Teil der Regierung ist. Richtig wäre es jetzt, das Ende der Mietpreisbremse 2025 zu vermeiden und damit weitere Mietexplosionen zu beschränken. Richtig wäre es jetzt, das Deutschlandticket abzusichern, indem über ein Gesetz Geld zur Verfügung gestellt wird. Richtig wäre es jetzt, ein Teilhaushaltsgesetz auf den Weg zu bringen, um eine monatelange haushaltslose Zeit zu vermeiden, in der die Zuschüsse für die Initiativen vor Ort alle in Abrede gestellt werden, und die Krisen verursachen wird. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Richtig wäre es jetzt, die Wirtschaft anzukurbeln!) Das wären Schwerpunktsetzungen, die nun zum Ende der Ampel eine soziale Absichtserklärung darstellen würden. Daran zu arbeiten würde zum Ausdruck bringen, dass die soziale Kälte der Ampel nur das Problem der FDP war. Wenn aber weder Kanzler noch Kanzlerkandidat der Grünen diese Fragestellungen in den Mittelpunkt rücken, dann bleibt es ein Problem der gesamten Ampel. Und ja, die letzten Jahre war „Regieren in Krisenzeiten“. Ich würde der Ampel auch attestieren, dass sie akute Krisenlagen besser gemanagt hat als einige befürchtet haben. Die Bewältigung der Energiekrise und auch die anschließende Stabilisierung der Preise waren keine Selbstläufer. Die großen Umbrüche aber, die global derzeit stattfinden, wurden von dieser Bundesregierung nicht ansatzweise nach vorne aufgelöst. Aktive Industriepolitik, sozialökologische Umstrukturierung unserer Wirtschaft – eine Modernisierung, flankiert mit Fachkräftegewinnung und Sicherung und Absicherung sozialer Standards, ist Fehlanzeige. Das Schlimmste daran ist: Viele Menschen fühlen sich zunehmend abgehängt und haben Angst vor der Zukunft. Die Ökonomin Isabella Weber schlägt das Konzept der sogenannten antifaschistischen Wirtschaftspolitik vor. (Lachen FDP) Das war schon klar, woher das Lachen kommt. Sie meint damit eine Wirtschaftspolitik, die der Breite der Beschäftigten und eben der unteren Einkommenshälfte wirtschaftliche Entlastung, soziale Sicherheit und Aufstiegsperspektiven verschafft. Das würde einen ernsthaften Beitrag zu einer wirtschaftlichen Stabilität und einem sozialen Ausgleich schaffen. (Beifall DIE LINKE) Die Realität ist, dass eine solche Perspektive mit der Ampel nicht machbar war. Noch bitterer ist es, dass sich gerade keine politische Konstellation abzeichnet, die diese Lage verbessert. Friedrich Merz steht für alles, was an Christian Lindner fatal war: eine Politik ausschließlich für Reiche. (Beifall DIE LINKE) Er ist ein beinharter Verfechter der Schuldenbremse, des Neoliberalismus, steht für Sozialkürzungen, Migrationsbekämpfung und Steuergeschenke für die Reichen. Alles was an der Ampel falsch ist, würde unter Merz noch schlimmer werden. (Beifall DIE LINKE) Derzeit läuft die Debatte ungefähr auf dem Niveau: Wer schafft es besser, den anderen von der Schaukel zu schubsen? Es geht der CDU in der Diskussion über den Neuwahltermin ja nicht darum, was jetzt gerade richtig wäre, sondern wie man aus der aktuellen Lage möglichst viel parteipolitischen Gewinn schlagen kann. Es geht gerade ausschließlich darum, wie man taktische Vorteile erlangen kann. Es geht ausschließlich darum, wer jetzt am meisten Schuld hat am Scheitern dieses gemeinsamen Projektes. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Sahra Wagenknecht – die hat Schuld!) Es geht ausschließlich darum, die besten Stammtischparolen auszupacken. Es geht ausschließlich darum zu begründen, wer eigentlich gerade mehr Schuld an der Lage in Deutschland hat – (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Ja, eure Sahra!) die Sozialhilfeempfänger oder die Geflüchteten. Das ist eine unwürdige Debatte, die mit Lösungsvorschlägen nichts zu tun hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Die nächsten Wochen und Monate sollten davon geprägt sein, Lösungsvorschläge zu diskutieren, und davon, auch wieder Vertrauen in die Politik und deren Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen. Dazu braucht es handlungsfähige öffentliche Haushalte. Das wird nur mit der Überwindung der Schuldenbremse gehen. Das wird nur durch eine gerechte Verteilung des Reichtums in unserem Lande gehen. Das wird nur dann gehen, wenn wir würdevolle Renten, auskömmliche Löhne und stabile soziale Sicherungssysteme organisieren. Als Linke werden wir auch weiterhin dafür kämpfen. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE)

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Christine Schnittker

Als nächstes hat das Wort der Abgeordnete Heiko Strohmann.

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Heiko Strohmann CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem Sie sich hier schon die Karten gelegt haben, erlauben Sie mir eine kurze persönliche Bemerkung. Wenn man bedenkt, mit welcher Euphorie 2021 die Ampelkoalition gestartet ist, war das hier heute schon ziemlich beeindruckend. Man muss voranstellen, das Experiment Ampel ist gescheitert. Das ist übrigens eine gute Nachricht, nicht nur für Deutschland, auch für Bremen und Bremerhaven. Die Menschen haben halt keine Lust mehr auf Experimente und das hat man ja hier – –, das färbt ja auch in dieses Haus herein. (Beifall CDU) Das Chaos in Berlin haben ausschließlich folgende Parteien zu verantworten: SPD, Grüne und FDP und die Regierung im Amt. Sie hat keine parlamentarische Mehrheit mehr. Gucken Sie sich gegenseitig an. Niemand von Ihnen braucht sich jetzt herauszureden. Alle tragen für diese Situation Verantwortung. (Beifall CDU) Deshalb sage ich Ihnen – –, deshalb finde ich es schon fast dreist von der SPD-Fraktion, hier heute eine Aktuelle Stunde einzureichen unter dem Motto „staatspolitische Verantwortung“. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Dann haben Sie den Ernst der Lage nicht verstanden!) Für mich gibt es aber eine Person, die da besonders im Fokus steht, und das ist der scheidende Bundeskanzler. (Beifall CDU) Ich will es offen sagen: Ich finde das, was Olaf Scholz in den vergangenen Wochen getan hat, für einen Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland unwürdig. (Beifall CDU, FDP) Es ist schlicht das Gegenteil von staatspolitischer Verantwortung, weil es in Wahrheit um sozialdemokratische Interessenslagen geht. Olaf Schulz hat nicht nur nachgetreten – (Zurufe SPD: Scholz! – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Englisch ausgesprochen, ne!) ja, braucht man sich auch nicht mehr merken –, Olaf Scholz hat nicht nur nachgetreten, er hat die Charaktereigenschaften seines Finanzministers in Zweifel gezogen. Er ist in einem Streit auseinandergegangen, der den Ämtern, um die es hier geht, und dem Land, in dem wir leben, nicht angemessen ist. Dabei übersieht er eins: Er hat seit dem 6. November keine parlamentarische Mehrheit. Wir haben jetzt einen Zeitstrahl, wann die Wahlen stattfinden könnten, wogegen ich sagen möchte, dass ich ein wenig überrascht war und es eigentlich verfassungsrechtlich schwierig ist, dass die beiden Fraktionsvorsitzenden der beiden größten Parteien im Parlament jetzt entscheiden, wann Neuwahlen stattfinden sollen. Letztendlich entscheide das alleine der Bundeskanzler mit seiner Vertrauensfrage, wann er die stellt, und dann der Bundespräsident, wann die Neuwahlen stattfinden. Und kein anderer. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das nennt man auch Verantwortung übernehmen! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Der schiebt das immer weg!) Jetzt zu Ihren Fragen zur staatspolitischen Verantwortung. Ich weiß schon, dass wir als CDU, als letztlich übriggebliebene Volkspartei in Deutschland, eine staatspolitische Verantwortung haben. Die haben wir aber immer, auch als Oppositionspartei, weil wichtige Sachen müssen ja mit Zweidrittelmehrheit auch im Bundestag oder hier im Parlament entschieden werden – –, dass wir die auch tragen werden. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Aber nicht nach Ihren Spielregeln und nicht, wie Sie sich das vorstellen. (Beifall CDU) Wir haben da auch unsere Erfahrungen – und da rede ich nicht nur von den Erfahrungen, die wir hier als CDU in Bremen gemacht haben –, dass wir genau aus staatspolitischer Erwägung gesagt haben: Ja, auch wir drehen uns ziemlich und werden gemeinsam mit Ihnen die Stahlwerke retten. Was kriegen wir da als Antwort? Dass wir jetzt schuld sind, wenn die Probleme kriegen und wir kriegen die Häme gerade von Herrn Stahmann (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Das war keine Häme, das war Kritik!) oder Herrn Lenkeit. Nein, das war Häme. Das war Häme. (Beifall CDU – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Und genauso sage ich Ihnen ganz ehrlich: Auch in Deutschland, auch in der Bunderepublik, auch im Bundestag hat die CDU Deutschland der Ampel in bestimmten Sachen die Hand gereicht. Wenn ich mich – –. Das beste Beispiel oder das berühmte Beispiel ist das Sondervermögen der Bundeswehr, was ja sonst nicht zustimmungsfähig gewesen wäre. Die CDU hat dieses Projekt gemeinsam mit der Ampel beschlossen. Kaum im Grundgesetz, wurde der Haushaltsplan über den Haufen geworfen, Verabredungen außer Kraft gesetzt und neu justiert. Ich frage ganz offen: Ist das genau die Ebene, auf der jetzt Scholz weiterarbeiten will? Ich glaube, das werden wir nicht mittragen. (Beifall CDU) Ich sage Ihnen, und das hat ja Friedrich Merz auch klar und deutlich gesagt: Wir sind nicht das Reserverad einer entgleisten Regierung. Das sind wir nicht. Wir werden jetzt in Ruhe und Gelassenheit in den Wahlkampf gehen. Von daher ist das hier heute auch schon in gewisser Weise Wahlkampf. Sie können mir erzählen, was Sie wollen, es wird auch in dieser Bundesrepublik im Bundestag nicht noch großartig Möglichkeiten geben, solche Sachen zu machen. Ich sehe die Notwendigkeit auch nicht. Die Themen, die wir machen – Bundesverfassungsgericht und solche Sachen –, werden wir gemeinsam machen, aber auch schon allein bei der Kalten Progression: die kann man auch rückwirkend machen, ich sehe da keine Notwendigkeit. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Und die Ukraine lassen wir im Regen stehen?) Wir brauchen – –. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Ukraine?) Was haben Sie denn bei der Ukraine? Was wollen Sie denn bei der Ukraine? Was ist denn da? Da sind jetzt Entscheidungen, die sind auf europäischer Ebene. Nein! Wir lassen uns auch nicht – –. Wir springen auch nicht über die Stöckchen, die Sie uns da hinhalten. (Beifall CDU) Glauben Sie mal, da ist Herr Merz schon pfiffig genug, das auch zu sehen. Wie gesagt, wir werden jetzt ganz geruhsam in den Wahlkampf gehen und wir werden als CDU genau das sagen, was wir nach der Wahl auf Bundesebene machen wollen. (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [DIE LINKE]) Sie müssen sich als SPD entscheiden, welchen Weg Sie gehen: Ob Sie jetzt weiter die Verhetzung, den Weg der Verhetzung gehen und andere schlechtmachen, ob das der richtige Weg ist? Ich glaube, dass die Bürgerinnen und Bürger gerne wissen wollen, was nach der Wahl passiert. Das war nämlich übrigens auch das Problem der Ampelkoalition. Ich sage Ihnen auch voraus, dass Scholz nicht Kanzler werden wird. Er wird auch nicht mal Vizekanzler werden. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das hat Röwekamp 2021 auch behauptet, übrigens!) Dann will ich vielleicht auch noch einmal hier in die Runde, an das Haus, an den Senat und an Bürgermeister Bovenschulte mitgeben: Daran sieht man im Grunde genommen, dass es besser ist, rechtzeitig Entscheidungen zu treffen und sich für einen Weg zu entscheiden, als dass es dann andere machen, so wie das jetzt andere machen über den weiteren Weg von Bundeskanzler Olaf Scholz. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Philipp Bruck. Abgeordneter Philipp Bruck (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! In einer Welt, in der die Dinge auch ohne Trump schon fragil sind, in der die Ukraine unter immer größerem Druck durch Russlands Angriffe steht, in der mit Chinas Wirtschaft auch unser deutscher Exportmarkt und damit gleich unsere ganze Kernindustrie schwächelt, in der die Klimakrise überall auf der Welt ständig neue Wetterkatastrophen verursacht und die globale Erwärmung erstmals 1,5 Grad erreicht, in dieser Welt brauchen wir Stabilität, und ja, auch staatspolitische Verantwortung. Dass die Ampel genau in diesen Tagen, genau an dem Tag scheiterte, als die zweite Amtszeit Donald Trumps klar wurde, das war nicht nur ein sehr unglückliches Timing, sondern stellt jetzt auch alle politisch Aktiven, alle Demokrat:innen vor immense Herausforderungen zusätzlich bei uns im Land. Denn zur beschworenen Verantwortung gehört ja nicht nur, dass jetzt – Gott sei Dank – das Schauspiel um den Wahltermin beendet ist, sondern auch wie wir in den nächsten Wochen dieser, dank der FDP, nun deutlich schrumpfenden Legislaturperiode handeln. Dazu gehört es, wichtige Absicherungen für die Ukraine zu geben, damit sie Putin weiter standhalten und sich und die Freiheiten Europas auch für uns verteidigen kann. Natürlich ist das auch ohne einen Haushalt 2025 schwieriger, Herr Strohmann. Dazu gehört es, die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichts abzusichern, und dazu gehört es, angesichts der Klimakrise auch die Generalsanierung der Bahn oder das Deutschlandticket nicht einfach auf das Spiel zu setzen – wie Herr Söder gerade irgendwie wieder irrlichtert –, sondern auch langfristig zu sichern. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE – Zuruf Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]) Das gilt jetzt also für alle Fraktionen im Bundestag: Verantwortung übernehmen und die dringend nötigen Gesetze noch beschließen. Die Ampelregierung, die jetzt aufgegeben hat, (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) war sicher nervenaufreibend, aber sie war auch erfolgreich. Eine schwere Energiekrise wurde abgewendet. Die Energieversorgung wurde nachhaltig und langfristig unabhängig von Russland aufgestellt. Der Ausbau der Erneuerbaren wurde stark beschleunigt. Die Modernisierung der Bahn wurde angestoßen. Die Straßenverkehrsordnung wurde novelliert. Das Deutschlandticket wurde eingeführt, wodurch nicht nur Millionen Menschen insgesamt Mobilität bezahlbarer erreichen können, auch das Pendeln innerhalb unseres Bundeslandes zwischen Bremen und Bremerhaven ist dadurch deutlich günstiger geworden. Es wurde viel investiert, auch in die Startchancen sozial benachteiligter Schüler:innen. Der Mindestlohn wurde erhöht, der Naturschutz deutlich gestärkt, das Staatsangehörigkeits- und Selbstbestimmungsrecht novelliert und so weiter. Die Bilanz kann sich also materiell durchaus sehen lassen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Was Nerven und leider auch zu oft Vertrauen gekostet hat, war der Stil, insbesondere Konflikte nicht hinter verschlossenen Türen zu klären, sondern öffentlich zu inszenieren – mit dem unrühmlichen Höhepunkt eines 18-seitigen Kündigungsschreibens von Christian Lindner mit einem Liveticker auf „Bild.de“ und dem Ende der Koalition in einem Statement des Bundeskanzlers, dessen energischen Ton man sich nicht erst zum Abpfiff dieses Bündnisses gewünscht hätte. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ein vorbereitetes Statement!) Jetzt ist der Wunsch nach einer stabilen Regierung groß, aber was macht eigentlich eine stabile Regierung aus? Dreier-Koalitionen mögen grundsätzlich herausfordernder sein, gerade wenn sie wie die Ampel auf so verschiedenen Verständnissen von Freiheit und Staat beruhen, aber wir werden uns wohl auch an sie gewöhnen müssen. Vielleicht ist das im Sinne gesellschaftlicher Kompromisse auch ganz gut so. Wir zeigen ja in Bremen auch, dass man auch zu dritt gut und fast unaufgeregt regieren kann. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD – Widerspruch Bündnis Deutschland) Die 16 Jahre der Zweier-Koalition von CDU und SPD oder CDU und FDP mögen dagegen zwar stabil erschienen sein, waren letztlich aber in ihrer Behäbigkeit und Mutlosigkeit verantwortlich für die Instabilität, die wir jetzt alle erleben, durch die Abhängigkeit vom billigem russischen Gas, die nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine eine Kette ausgelöst hat, von der Gasmangellage über teure Alternativen, hohe Gaspreise, davon ausgelöster Inflation, Zinserhöhung bis zum Einbruch der Konjunktur. Stabilität ist also nicht, die Augen vor Reformbedarfen und Risiken zu verschließen, um kurzfristig wirtschaftliche Vorteile zu erschließen oder den Veränderungswillen der Bevölkerung nicht zu überfordern, wie es viel zu lange unter der großen Koalition der Fall war. Auch als die Zeichen der Zeit längst klar waren: Geopolitisch spätestens seit der ersten Amtszeit Donald Trumps und der Annexion der Krim durch Russland 2014; klimapolitisch schon seit Jahrzehnten; und demografisch sind der Fachkräftemangel und die Sorgen um die Renten auch nicht überraschend über unser Land gekommen. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität in einer sich rasant ändernden Zeit mit globalen Machtverschiebungen, erstarkendem Autoritarismus und Populismus und einer sich immer weiter verschärfenden Klimakrise erreichen wir nur durch Handeln – vorausschauend und planbar. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Gerade für diese Planungssicherheit und Zuversicht, auch in unsicheren Zeiten, die nicht nur unser Land als Ganzes und wir Bürger:innen brauchen, sondern die auch die Voraussetzung dafür ist, dass die Wirtschaft investieren kann, für diese Planungssicherheit hat Robert Habeck in den letzten Jahren viel investiert. Etwa mit der Stabilisierung der Energiepreise und der Einführung von Klimaschutzverträgen, die große Investitionen ja überhaupt erst möglich machen wie auch die Transformation unseres Stahlwerks hier in Bremen. Und er hat, auch mit Fehlern, vor allen Dingen aber gegen letztlich recht durchsichtig inszenierte Widerstände, die Energiewende für uns alle konkret und möglich gemacht. Das dürfen wir jetzt nicht gefährden. Wer sich jetzt gerade die sinnvolle Installation einer Photovoltaik-Anlage oder einer Wärmepumpe vorgenommen hat, darf nicht schon wieder verunsichert und ausgebremst werden, weil Herr Söder, Herr Spahn oder Herr Merz sich mit Misstrauen profilieren wollen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Denn investieren müssen wir viel, privat wie öffentlich. Vom Verkehrssystem mit maroden Brücken und Gleisen über unsere Bildungsinfrastruktur bis zum Umbau der Wirtschaft zur Klimaneutralität. Es braucht daher auch schlicht wieder Geld. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ah!) Eine Regierungspartei mit noch drei, vier Prozent Zustimmung in den Umfragen, die von Steuererhöhungen über Subventionskürzungen bis zu Schulden alles ausschließt und blockiert und das genau entgegen der Entwicklung in quasi allen anderen Ländern und Regionen der Welt: so eine Regierungspartei kann sich unser Land nicht mehr leisten. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Die nächste Bundesregierung wird deshalb gefordert sein, hier grundlegend den Rahmen zu verändern und den Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) und deswegen ist es unter dem Strich gut, dass neu gewählt werden kann und die Wähler:innen neu entscheiden können, bei welcher Partei sie staatspolitische Verantwortung ausmachen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ampel ist Geschichte! Das war neben der Wahl von Donald Trump zum 47. Präsidenten der USA die gute Nachricht der letzten Woche. (Beifall Bündnis Deutschland) Natürlich waren das nicht nur gute Nachrichten für alle Bremer und Bremerhavener Bürger und Steuerzahler. Die Begeisterung im Bremer Senat wird sich hingegen darauf beschränkt haben, sich für diese stümperhafte Bundesregierung nicht mehr in Mithaftung nehmen lassen zu müssen. Immerhin sind das ja größtenteils Ihre Parteikollegen. Meine Damen und Herren Kollegen von SPD und Grünen, ich gratuliere Ihnen wirklich sehr dazu, dass dieser Kanzler und auch dieser Vizekanzler nun hoffentlich bald ihr dilettantisches Treiben einstellen. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber freuen wir uns nicht zu früh, denn die Folgen der Politik dieser Bundesregierung werden Bürgern und Wählern noch länger zu schaffen machen. Wir von Bündnis Deutschland werden nicht ruhen, daran zu erinnern, wer uns in diese Situation hineinmanövriert hat. (Beifall Bündnis Deutschland) Das Kabinett Scholz hat auf allen politischen Feldern die verheerendste Bilanz aller bisherigen Bundesregierungen vorzuweisen und damit sogar Angela Merkel hinter sich gelassen; der konnte man wenigstens eine gewisse handwerkliche Professionalität nachsagen, die ihrem Nachfolger Scholz vollständig abgeht. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber was folgt daraus für Bremen und Bremerhaven? Was muss vom Bund geleistet werden, damit auch hier endlich wieder manches nach vorne geht? Da möchte ich sechs Punkte ansprechen. Erstens: die Energieerzeugung muss aus der ideologischen Ecke herausgeholt und auf Kosteneffizienz getrimmt werden. Zweitens: das Asylrecht braucht ein Moratorium. Straftäter und Sozialstaatsmigranten müssen zurückgeführt werden. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Sozialstaatsmigranten?) Drittens: die künstliche Verteuerung der Energie durch CO -Abgabe und Förderung von nicht marktreifen Energieerzeugern muss beendet werden. Viertens: die Förderung von NGOs mit politischer Schlagseite und die Finanzierung islamistischer Organisationen muss sofort beendet werden. Der Bremer Senat wird das freiwillig kaum tun. Möge die nächste Bundesregierung dem einen Riegel vorschieben. Fünftens: auch wenn in Bremen niemand die Axt an die Bürokratie anlegen möchte – auch hier könnte sich eine Bundesregierung große Verdienste erwerben. Sechstens: das Verbrennerverbot könnte die nächste Bundesregierung fallen lassen. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Es gibt kein Verbrennerverbot!) Die Zensur in sozialen Medien könnte man beenden. Corona könnte man endlich aufarbeiten. Man könnte Hausbesitzer darüber entscheiden lassen, mit welcher Heizung sie heizen wollen, und vielleicht findet jemand in der nächsten Bundesregierung heraus, was eine Frau und was ein Mann ist. (Beifall Bündnis Deutschland) Eventuell holen sich die Frauen Rechte von der Ampel zurück, die unsere Großmütter einstmals erkämpft haben. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Ganz, ganz gefährlich!) Bleiben wir aber lieber realistisch: Das alles wird kaum geschehen, denn man wird weiterwurschteln, man wird weiter regulieren, man wird weiter verbieten und weiter besteuern, bis den Bürgern die Luft ausgeht. Wir werden daher auch von der nächsten Bundesregierung wenig zu erwarten haben, keine Impulse im Baurecht und eine Reduktion der Vorschriften, keine Deregulierung und Erleichterung im Steuerrecht, damit Standortinvestitionen wieder attraktiv werden. Stattdessen werden wir weiteren Industrieabbau hinnehmen müssen. Die Sicherheitslage im Gefolge der Migrationskrise wird sich nicht verbessern. Wir werden froh sein müssen, wenn sie sich nicht weiter verschärft. Die Kosten der Sozialversicherungen werden weiter explodieren und Arbeitsplätze unprofitabel machen. Gleichzeitig werden Leistungen reduziert oder ganz gestrichen. Meine Damen und Herren, seit dem Jahr 2008 habe ich als Mitglied der Bremischen Bürgerschaft Bundesregierungen kommen und gehen sehen, habe ich Senatorinnen und Senatoren hier in Bremen kommen und gehen sehen. In dieser gesamten Zeit habe ich Änderungen bei der Sicherheitspolitik, der Wirtschaftspolitik und auch die Beendigung der gesellschaftspolitischen Experimente angemahnt. Es macht mir keine Freude heute festzustellen: Die meisten meiner Befürchtungen sind eingetroffen. An vielen Stellen haben wir inzwischen die Kontrolle als Staat verloren. Manches haben Regierungen sogar vermasselt, was ich nicht für möglich gehalten hätte. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Wenn Sie nun, Herr Lenkeit, staatspolitische Verantwortung als Folge aus dem Scheitern der Regierung Scholz anmahnen, sollten Sie dieses Scheitern auch als Mahnung begreifen. Sie haben die Bevölkerung verloren. Sie haben Ihre Wähler verlassen und verkauft. (Beifall Bündnis Deutschland – Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Herr Lenkeit, hören Sie mal zu! Ganze 0 Prozent der Bevölkerung wünschen sich eine Neuauflage der Ampelregierung unter Scholz und Habeck. Das ergab eine Umfrage vor wenigen Tagen. Konzentrieren Sie sich deshalb endlich auf das Wesentliche. Vor allem: Konzentrieren Sie sich nicht auf die Bundesregierung. Konzentrieren Sie sich auf Bremen und Bremerhaven! (Beifall Bündnis Deutschland) Innere Sicherheit, Wirtschaft, soziale Verantwortung. Wenn der Staat seine Kernaufgaben nicht mehr erfüllt, wie das gerade in Bremen seit Jahrzehnten nicht mehr der Fall ist, erlebt Politik Vertrauensverlust. Schlusslicht bei der Bildung, hintere Plätze bei der inneren Sicherheit und Wirtschaft, Abhängigkeit von Transfers aus dem Bundeshaushalt: Es ist eine Schande, was die Politik aus Bremen und Bremerhaven gemacht hat. Es kann kein Trost für uns sein, dass die noch amtierende Bundesregierung sich der Qualität der bremischen Landesregierung in den vergangenen Jahren immer weiter nach unten angenähert hat. (Beifall Bündnis Deutschland) Deutschland, meine Damen und Herren, hat Besseres verdient als Scholz, Habeck und Lindner. Bremen kann viel mehr als der Senat Bovenschulte. Deutschland hat eine Chance am 23. Februar 2025. Bremen muss noch etwas warten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck.

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Thore Schäck FDP

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich meiner Rede, den Gedanken, die ich vorbereitet habe, zwei, drei Sätze vorweg stellen, insbesondere als Reaktion auf Ihre Rede, Herr Kollege Güngör. Sie haben hier eben, aufgrund der knappen Redezeit, in nur 5 Minuten, die Sie geredet haben, 4 Minuten – –, ganze 4 Minuten waren geprägt von Wahlkampf, von Populismus, von Beleidigungen gegen FDP und CDU, (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Und Sie haben die ganze Zeit dazwischengebrüllt!) um dann in der letzten Minute zu fordern, diese Runde heute bitte nicht für Wahlkampf und Populismus zu nutzen, um dann von diesem Redepult wegzutreten, ohne eine einzige inhaltliche Bemerkung zu machen. (Beifall FDP – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Glauben Sie mir, mein Wahlkampf sieht anders aus!) Ich muss Ihnen sagen, da hätte ich von Ihnen als Fraktionsvorsitzendem ein bisschen mehr erwartet. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Ich wünsche Ihnen vier Prozent!) Punkt 2: Sie sind hier seit fast 80 Jahren in Regierungsverantwortung. Bremen steht mittlerweile bei allem, was gut ist, auf den letzten Plätzen und bei allem, was schlecht ist, auf den vordersten Plätzen. In so einer Situation zu sagen: „Es ist gut, dass die FDP hier keine Regierungsverantwortung hat.“ – – , dabei hat die FDP hier vor 30 Jahren das letzte Mal Regierungsverantwortung übernommen und ist definitiv nicht für den Zustand dieses Bundeslandes, für die Entwicklung der letzten drei Jahrzehnte zuständig. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Mit Ihnen würde es uns schlecht gehen!) Das muss man sich auch erst einmal trauen, Herr Kollege Güngör. (Beifall FDP) Wir sind uns aber einig, dass die Ampelregierung seit Mittwoch vergangener Woche Geschichte ist. Ich teile auch den Eindruck, dass diese Regierung damals, 2021, gestartet ist und relativ große Überschneidungspunkte hatte, insbesondere im gesellschaftspolitischen Bereich. Solange man sich darum kümmern konnte, hat es auch funktioniert. Als dann aber andere externe Entwicklungen dazugekommen sind, insbesondere der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, und diese gesellschaftspolitischen Themen ein Stück weit in den Hintergrund gerückt sind und auf einmal andere Themen eine Rolle spielten – wie beispielsweise die Frage der Verteidigungsfähigkeit, die Frage von Waffenlieferungen, die Finanzierung des Sozialstaats, überhaupt die Frage, wie das alles finanziert werden soll, die gefährliche Entwicklung der letzten 12, 18 Monate, dass Unternehmen abwandern, dass Arbeitsplätze vernichtet werden –, da hat sich doch abgezeichnet, dass es bei keinem einzigen dieser Themen auch nur den Ansatz einer inhaltlichen Überschneidung gab. Vor diesem Hintergrund hat Christian Lindner am Mittwoch vergangener Woche gegenüber dem Bundeskanzler deutlich gemacht: Wir haben hier keine gemeinsame Sichtweise mehr auf die Arbeit, die zu leisten ist. Diese Regierung ist nicht mehr handlungsfähig und vielleicht ist es jetzt an der Zeit für geordnete Neuwahlen. Was hat Scholz gemacht? Scholz hat dem nicht zugestimmt. Scholz hat Lindner in einer Kurzschlussreaktion aus der Regierung geworfen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD] – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Ich sage nur: „Danke, Volker Wissing!“) ich habe mir die Statements von Lindner, von Habeck und von Scholz alle nacheinander angeguckt. Die Statements von Lindner und Habeck waren eine Kategorie – und dann hatte man das Statement von Scholz. Ich weiß nicht, wie es Ihnen ging, aber ich hatte den Eindruck: Dort steht ein kleiner zehnjähriger, eingeschnappter Junge, der permanent die Schuld bei allen anderen sucht, nur so mit Beleidigungen um sich wirft. Mein Eindruck unabhängig von der parteipolitischen Couleur ist, dass so ein Verhalten, so ein öffentlicher Auftritt eines Bundeskanzlers unwürdig ist. (Beifall FDP, CDU) In welcher Situation sind wir denn? Wir sind doch in der Situation, dass die Wirtschaft in Deutschland leidet. Wir wissen alle, dass Unternehmen aus Deutschland abziehen oder teilweise ganz zumachen. Wir erleben, dass Arbeitsplätze abgebaut werden. Vor diesem Hintergrund hat Lindner ein Papier vorgestellt, das übrigens von verschiedenen Ökonomen, die Fachleute sind, als sehr wichtig und notwendig eingeschätzt worden ist. Er hat in diesem Papier mehrere Sachen gefordert, unter anderem Entlastung von Unternehmen und Arbeitnehmern von Steuern und Abgaben. Er hat gesagt, wir müssen dringend an die Bürokratie ran, weil sie die Wirtschaft in unserem Land lähmt. Wir müssen die teuren Sonderwege, insbesondere im Klimaschutz, die Deutschland geht, beenden. Ich sage nur: Trittins eine Kugel Eis pro Monat. Das ist das Stichwort. (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [Bündnis 90/Die Grünen]: 20 Jahre!) All das, was jetzt notwendig ist, was von Fachleuten als wirklich wichtig und dringlich eingeschätzt wurde, all das hat Olaf Scholz abgelehnt. Er hat stattdessen selbst irgendwie ein Papier hingewurschtelt – ich glaube, von Habeck stammt das Zitat: „Das wurde so hingerotzt“, sagte er sinngemäß –, in dem er weitere hohe Belastungen von Unternehmen und Arbeitnehmern gefordert hat. Eigentlich hat er gefordert: Noch mehr Bürokratie, er möchte mehr Subventionen ausschütten für Unternehmen, die sich so verhalten, wie er das für richtig hält. Ich sage es ganz deutlich: Alle diese Maßnahmen, die sich gegen jede fachliche Empfehlung aussprechen, sie hätten Deutschland eben nicht wettbewerbsfähiger gemacht, sondern sie hätten Deutschland weiter in die Abwärtsspirale geführt. Es wäre gefährlich gewesen, das mitzugehen, und deswegen sind wir es auch nicht mitgegangen. (Beifall FDP) Gerade, weil wir bei diesem Thema Wirtschaft drei verschiedene Papiere hatten, die man quasi in kurzer Zeit nebeneinanderlegen konnte, wurde noch mal deutlich, dass es eben mit den linken Parteien SPD und Grünen in diesem Land nicht möglich ist, die dringend notwendige Wirtschaftswende zügig auf den Weg zu bringen. Deswegen ist es auch richtig, dass Lindner auf Neuwahlen gedrängt hat und dass er mit seiner Haltung, diese destruktive Wirtschaftspolitik – die ich eben aufgezählt habe als Vorschlag von Olaf Scholz – nicht mitzutragen diese Koalition auch zu einem Ende gebracht hat. Jetzt stehen Neuwahlen an. Die Bürgerinnen und Bürger haben am 23. Februar die Chance, zu entscheiden, ob sie einerseits eine funktionierende Verteidigungsfähigkeit, einen verantwortungsvollen Haushalt, eine Entlastung der Wirtschaft von Abgaben und Bürokratie, damit Unternehmen hier investieren und Arbeitsplätze entstehen, eine gesellschaftliche Grundhaltung, in der diejenigen, die arbeiten gehen können, auch arbeiten gehen und wo sich Leistung wieder lohnt, ob die Bürgerinnen und Bürger das wählen wollen – oder ob sie eben SPD und Grüne wählen. Diese Chance haben die Bürgerinnen und Bürger, zu entscheiden. Wir sind überzeugt, dass die Menschen in unserem Lande am 23. Februar eine kluge und eine weise Entscheidung treffen werden. So, wie es in den letzten Jahren gelaufen ist, darf es nicht weitergehen. Viele Probleme – und das will ich auch ganz deutlich sagen – sind natürlich nicht erst in den letzten drei Jahren entstanden: Thema Migration 2015, Energiewende, wir sind aus allem ausgestiegen und in nichts Neues wirklich wieder eingestiegen. Das ist völlig klar. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Aber man muss ganz klar sagen, dass diese Regierung in dieser Zusammensetzung mit zwei linken Parteien nicht in der Lage war, die Probleme zu lösen. Es braucht jetzt ganz, ganz dringend für Deutschland einen Ruck im Bereich der Wirtschaftspolitik. Wir werden sonst international nicht mehr wettbewerbsfähig werden, und dann kriegen wir ganz andere Probleme. Deswegen sind wir überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger am 23. Februar eine kluge Entscheidung treffen werden. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Sascha Schuster.

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Sascha Schuster fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann feststellen: Es ist hier schon wieder ein kleiner Wahlkampf. Für die Bundestagswahl ist ja nun auch schon absehbar, wann sie stattfindet, in Kürze nämlich, und jetzt steht man hier als Einzelabgeordneter und sieht dem Ganzen gelassen entgegen. Das kann ich auch, weil ich vertrete hier Bürgerinnen und Bürger, und das haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon lange verloren. (Heiterkeit SPD) Sie haben das schon lange verloren. Ich bin Christian Lindner dankbar, dass er diese Koalition schon jetzt verlassen hat. (Zuruf SPD: Und wir nicht?) Viel zu spät aus meiner Sicht. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Verlassen hat er die nicht! – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Er wurde rausgeschmissen!) Wenn man mit den Bürgerinnen und Bürgern spricht, wird man auch feststellen, dass das die meisten Bürgerinnen und Bürger gut finden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, ich weiß, Ihre Felle schwimmen davon und Sie werden bei der nächsten Bundestagswahl keine Chance mehr haben. Sie werden keine Mehrheit bekommen, und das ist auch gut so. Wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen haben in eine Regierung. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wer ist „wir“?) In diese Regierung, die da stattfindet, kann man gar kein Vertrauen haben. Wenn der Bundeskanzler den Finanzminister vorführen will – –. Was er da getan hat, das war ja eine Vorführung, das kann man so sagen. Gott sei Dank hat es Herr Lindner am nächsten Tag, so habe ich es jedenfalls wahrgenommen, in seiner Rede deutlich gemacht und klargestellt, wie es wirklich war. Das war doch inszeniert von der SPD, so, wie Sie es immer machen. Mich wundert, dass der Kanzler sich überhaupt erinnern kann, was Herr Lindner alles so gemacht hat, wo er sich doch an sonst nichts erinnern kann, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Heiterkeit und Beifall Bündnis Deutschland) Sonst kann der Bundeskanzler sich an nichts erinnern, aber da kann er sich erinnern. Das ist schon erstaunlich, muss ich feststellen. Ich hoffe nur – – Wir treffen uns jetzt hier ja in diesem Land, im Land Bremen, Bremen und Bremerhaven. Hier gibt es eine Menge zu tun und hier ist auch ein Dreierbündnis, nämlich aus SPD, Grünen und Linken. (Zuruf SPD: Ach nein!) Auch Sie werden in knapp drei Jahren am Ende sein, liebe Freunde. Da freut sich schon das ganze Land drauf. DIE LINKE, dazu brauchen Sie gar nichts zu sagen, die wird in Zukunft sowieso gar keine Rolle mehr spielen hier in Deutschland, davon abgesehen. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Sie auch nicht! – Heiterkeit SPD) Der nächste Kanzler wird sicherlich von der CDU kommen, davon kann man ausgehen. (Glocke – Zuruf Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) Ich wünsche mir – ich komme zum Ende, Frau Präsidentin – und das sage ich jetzt auch mal so – –, ich drücke der FDP die Daumen, dass sie bei der nächsten Wahl – –. Die 5-Prozent-Hürde werden sie wahrscheinlich schaffen, dadurch, dass Herr Lindner das gemacht hat. Das ist gut für Deutschland, das war ein guter Tag, letzte Woche. Ich freue mich auf die Wahl. – Danke schön! (Beifall FDP)

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Antje Grotheer

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächster Redner hat das Wort Herr Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte.

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Dr. Andreas Bovenschulte

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon eine interessante Debatte. Mir ist es bisher ja auch noch nicht passiert, dass mir mitten im Plenarsaal ein Heiratsantrag gemacht wird. (Heiterkeit SPD) Aber ich möchte als Bremer Bürgermeister die Vorgänge der vergangenen Tage in Berlin hier nicht parteipolitisch kommentieren. Das mache ich an anderer Stelle, gegebenenfalls auch mit der nötigen polemischen Schärfe, aber nicht, wenn ich für den Senat insgesamt spreche. Es ist gut, dass die Beteiligten sich jetzt auf einen Termin für die Neuwahl des Bundestags geeinigt haben. Ich bin mir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger für die taktischen Auseinandersetzungen in dieser Frage keinerlei Verständnis hatten. Ich möchte deshalb das Augenmerk darauf lenken, dass unser Land bis zum 23. Februar noch verantwortungsvoll regiert werden muss und darauf, was dies insbesondere für Bremen und Bremerhaven bedeutet. Lassen Sie mich vorab ein paar Sätze zur Ausgangslage sagen, obwohl das ja in den vergangenen Redebeiträgen auch schon passiert ist. Auf Deutschland kommen immense Herausforderungen zu. Einige bestehen schon länger, verschärfen sich bloß – namentlich der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Andere gewinnen rasant an Bedeutung – Herausforderungen, Transformation für unsere Wirtschaft. Zumindest eine wird in den nächsten Wochen neu hinzukommen, nämlich dann, wenn der künftige US-Präsident Donald Trump mit seinen protektionistischen Vorstellungen ernst macht und die amerikanische Wirtschaft mit hohen Handelszöllen abschottet, oder wenn er das Agieren der USA in der NATO an die Durchsetzung ökonomischer Interessen koppelt. Das würde das transatlantische Bündnis und die Sicherheitsarchitektur in Europa radikal verändern und hätte unabsehbare Folgen für unsere exportorientierte Wirtschaft. Ich glaube, es kann gar kein Zweifel daran bestehen: Um in diesen Zeiten Sicherheit und Wohlstand zu erhalten, müssen jetzt und nicht erst in einigen Monaten die notwendigen Weichen gestellt werden. Wir haben nicht die Zeit, abzuwarten. Wir brauchen niedrigere Energiepreise und zusätzliche Investitionen, damit unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt. Wir brauchen mehr Geld für unsere Sicherheit und für die Unterstützung der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg, übrigens ausdrücklich auch, um weiterhin den Menschen helfen zu können, die aus dem Kriegsgebiet geflohen sind und bei uns Schutz vor russischen Bomben suchen. Wir brauchen schnelle Entscheidungen, möglichst noch vor Jahresende, auf jeden Fall aber bevor sich der neue Bundestag konstituiert, damit wichtige Gesetzgebungsverfahren – Grundsatz der Diskontinuität – nicht noch einmal ganz von vorn begonnen werden müssen. Es gibt eine Reihe von Entscheidungen, auf die die Menschen in Deutschland warten und es wäre in diesen unruhigen Zeiten ein gutes Signal, wenn sich alle Beteiligten auf die notwendigen Beschlüsse einigen könnten. Ich denke da etwa an die Stabilisierung der Rente, an den Abbau der Kalten Progression und an die Erhöhung des Kindergeldes, und ja, auch an die grundgesetzliche Absicherung der Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Es gibt aber neben diesen ganz Deutschland betreffenden Entscheidungen auch noch weitere Entscheidungen, die im besonderen Maße Bremen und Bremerhaven und die Interessen der Menschen in unserem Bundesland betreffen. Lassen Sie mich einige konkrete Beispiele nennen, damit Sie wissen, wovon ich rede. Erstens: wir haben uns vor drei Wochen unter den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf eine Unterstützung der Transformation der deutschen Autoindustrie geeinigt. Diese liegt zwar grundsätzlich in der Verantwortung der Unternehmen selbst, muss aber politisch begleitet und unterstützt werden, etwa durch dauerhafte und verlässliche Kaufanreize für E-Autos, den Aufbau einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur oder Impulse für Batterieentwicklung, -fertigung und - recycling. Welche Bedeutung die Autoindustrie für unser Bundesland hat, muss ich hier nicht groß erläutern. Wir haben nicht nur eines der weltweit größten Mercedes-Werke, wir haben auch viele Firmen, die als Zulieferer tätig sind. Wir brauchen deshalb in diesem Bereich schnelle Entscheidungen und dürfen, davor warne ich ausdrücklich, uns nicht Zeit lassen, bis ein neuer Bundestag und eine neue Bundesregierung gewählt sind. Wir müssen ja nur nach Bremen-Nord gucken, zu Thyssen Krupp, wo mehr als 400 Stellen wegen der Krise im Automotive-Bereich gestrichen werden, um das Problem zu erkennen, vor dem wir stehen. Wir wissen, was uns blüht, wenn die Autoindustrie nicht schnell wieder auf die Beine kommt. Dabei stehen wir in Bremen, das muss man sagen, mit Mercedes noch einigermaßen gut dar. Hier werden noch drei Schichten gefahren. Das Werk ist konkurrenzfähig, gut und flexibel aufgestellt. In Sindelfingen, in Baden-Württemberg, gibt es Kurzarbeit, wird eine Schicht gefahren. Die Situation sieht da ganz anders aus. Möglicherweise liegt das daran, dass die CDU dort das Wirtschaftsressort führt, während hier in Bremen der Senat Bovenschulte tätig ist. (Lachen Bündnis Deutschland – Beifall SPD, DIE LINKE – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ich dachte, Sie wollten sachlich bleiben! – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Danke für die Klarstellung!) Das war natürlich eine reine Polemik, weil weder können wir was dafür, wie das Mercedes-Werk hier aufgestellt ist noch die baden-württembergischen Kollegen, wie das in Baden-Württemberg ist. Es zeigt aber, wie bekloppt es doch ist, aus jeder statistischen Erscheinung hier in Bremen ein Versagen des Senats zu machen, wenn es doch ganz wesentlich darum geht, – –. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Sie haben es daran selbst gemerkt. Ich setze noch einen drauf, weil Herr Schäck ja immer ein bisschen was dazulernen muss. Natürlich hat BadenWürttemberg auch ein geringeres Bruttoinlandsprodukt pro Kopf als Bremen. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Stadtstaaten mit Flächenländern zu vergleichen, klappt nicht!) Bremen hat ein höheres Bruttoinlandsprodukt pro Kopf als BadenWürttemberg. So. Das hat natürlich auch nicht ausschließlich was mit der Arbeit des Senats Bovenschulte und dem Versagen der badenwürttembergischen Landesregierung zu tun, sondern mit strukturellen Fragen. Das zeigt aber erstens, wie falsch die Aussage über das Ranking Bremens ist, und zweitens, wie falsch es ist wenn man aus statistischen Erscheinungen dann kurzschlüssig ableitet, was eine Regierung gemacht hat oder nicht gemacht hat. Jetzt beende ich dieses Proseminar an dieser Stelle. Das gehört aber dazu, wenn man nicht polemisch, sondern sachlich vernünftig miteinander redet. Zweitens: wir brauchen, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie in der gesamten Breite zu erhalten, eine Senkung der im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohen Energiepreise. Auch darüber haben wir auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig gesprochen. Wir halten die vorgeschlagene Strompreiskompensation und ihre Ausweitung auf weitere energieintensive Branchen ebenso wie die vorgeschlagene Reduzierung der Netzentgelte für dringend notwendig. Kleine Frage am Rande, Herr Schäck: In welchem Bundesland sind die Strompreisnetzentgelte am niedrigsten? (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: In Bremen!) In Bremen? Ja! Überall da, wo es drauf ankommt, auf dem letzten Platz. (Beifall SPD, DIE LINKE) Drittens: wir brauchen eine Weiterführung des Deutschlandtickets, mit dem so viele Menschen jeden Tag zur Arbeit fahren. Die Länder haben ihren Teil der Finanzierung mit einer großen Kraftanstrengung auf den Weg gebracht. Jetzt muss auch der Bund liefern. Es wäre den Menschen nicht zu erklären, wenn das Deutschlandticket plötzlich nicht mehr finanziert wäre, die Menschen vertrauen darauf, dass Bund und Länder Wort halten. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht enttäuschen. Das Deutschlandticket muss fortgeführt werden, meine Damen und Herren. (Beifall SPD) Viertens: wir brauchen eine Fortsetzung des Digitalpakts Schule, damit die IT-Ausstattung im Bildungsbereich weiter voranschreitet. Die Länder allein können das nicht stemmen. Der Bund steht hier in der Pflicht. Obwohl wir schon seit Monaten darüber streiten, haben wir uns bisher zwar angenähert, geeinigt haben wir uns aber noch nicht. Ich möchte mir nicht ausmalen, was es für unsere Schulen in Bremen und Bremerhaven bedeuten würde, wenn der Digitalpakt auf den letzten Metern scheiterte und wir die Verhandlung mit der neuen Bundesregierung ganz von vorne beginnen müssten. Das darf nicht passieren. Wir brauchen noch klare Weichenstellungen beim Digitalpakt, meine Damen und Herren. (Beifall SPD) Kleine Wissensfrage für Herrn Schäck: In welchem Bundesland ist der Anteil der IT-Azubis an allen Azubis am höchsten? In Bremen. Okay. (Beifall SPD – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Also, wenn man damit das Land nach vorn bringt – ist schon ein bisschen billig auch! – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: In welchem Bundesland scheint mehr die Sonne?) Meine Damen und Herren, der Bundeskanzler wird noch in diesem Jahr die Vertrauensfrage stellen. Das ist richtig, denn es ist die logische Konsequenz daraus, dass er den Bundespräsidenten um die Entlassung des Bundesfinanzministers gebeten hat, die Ampelkoalition damit faktisch beendet ist und die Bundesregierung über keine parlamentarische Mehrheit mehr verfügt. Es ist aber auch richtig, dass wir ein elementares Interesse an einem jederzeit handlungsfähigen Staat und an geordneten Prozessen auch bei Neuwahlen haben. In der derzeitigen Lage gilt es, Unsicherheit und Stillstand zu vermeiden. Das muss unser oberstes Ziel sein. Deshalb plädiere ich eindringlich dafür, alle notwendigen Entscheidungen noch vor dem 23. Februar zu treffen. Meine Damen und Herren, ich appelliere an alle demokratischen Kräfte, in der jetzigen Situation staatspolitische Verantwortung zu tragen und zu zeigen, ich habe das eben im Einzelnen inhaltlich begründet. Der Übergang zu einer neuen Bundesregierung darf nicht von parteitaktischen Erwägungen geleitet sein, sondern muss den aktuellen Krisen und ihrer Bewältigung Rechnung tragen. Ich setze darauf, dass alle Beteiligten daran arbeiten, diesem Anspruch gerecht zu werden. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Heiko Strohmann das Wort.

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Heiko Strohmann CDU

Zehn Minuten habe ich, meine Herren. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Bürgermeister Bovenschulte! Wenn ich Sie jetzt nicht so genau kennen würde, würde ich glauben: Mein Gott, war das eine tolle Rede, staatstragend, wir müssen jetzt alle an einem Strang ziehen. (Beifall SPD) Aber wenn ich jetzt vielleicht nicht gemerkt hätte, so als kleiner Landesvorsitzender, (Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: So klein auch wieder nicht! – Lachen SPD) mein Bundesvorsitzender hat es relativ schnell gemerkt und wir ehrlicherweise auch: Lieber Bürgermeister Bovenschulte, wem wollen Sie das eigentlich erzählen? Wer soll Ihnen das gerade glauben, was Sie hier erzählt haben? (Beifall CDU) Es ist wahlstrategisch vielleicht eine gute Idee gewesen, Sie hätten die aber von Scholz nicht übernehmen müssen, weil sie ist so offensichtlich erkennbar. Sie wollen uns jetzt allen Ernstes hier erzählen, dass wir jetzt als CDU in einer gesamten „alle Mann an Bord“-Aktion in Deutschland das Gesetz, das Gesetz, das Gesetz durchkriegen, was Sie in der Ampelkoalition in den letzten drei Jahren nicht hingekriegt haben. Das ist doch völliger Irrsinn. (Beifall CDU) Das ist auch nicht notwendig. Wissen Sie, was wir brauchen? Wir brauchen einen neuen Spirit und den gibt es nur mit einer neuen Bundesregierung. Das ist einfach so. Deswegen müssen wir schnellstmöglich auch Neuwahlen haben und das war der Hintergrund der CDU, Neuwahlen so schnell wie möglich zu machen. Der lag nicht daran, weil vielleicht jetzt Ihre Verhetzungskampagne der SPD gegen Friedrich Merz, gegen ihn persönlich vielleicht dann kürzer – –, vielleicht nicht so gezogen hätte. Nein, es geht einfach darum, dass wir in Deutschland wieder eine Regierung haben, wo die Menschen aufschauen können, dass wir eine Bundesregierung haben, wo die Menschen in Europa wieder aufsehen können, dass wir wirklich einen Verhandlungspartner gegenüber Trump haben. Jetzt einmal ganz im Ernst, einmal unabhängig von der Person Olaf Scholz, wer nimmt den denn noch ernst? Den nimmt keiner mehr ernst! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Das ist eine lahme Ente, wie man nicht lahmer sein kann. Das meine ich jetzt noch nicht mal persönlich, wie er die letzten drei Jahre gearbeitet hat, sondern er ist raus. Er ist raus, es spricht keiner mehr mit ihm, weil es keinen Sinn macht. Ich würde mit einem scheidenden Direktor auch nicht mehr über Gehalt verhandeln, sondern würde gucken, wann der neue kommt. Deswegen brauchen wir schnelle Wahlen. (Beifall CDU – Abgeordneter Tim Sültenfuß [DIE LINKE]: Kommt!) Ich will Ihnen mal noch eines sagen: Das, was Sie hier versuchen, was auch auf Bundesebene versucht wird, was die SPD versucht, am Beispiel der Energiepreise – –. Ich meine, das wissen wir seit Jahren, dass wir einen Industriepreis brauchen, um wettbewerbsfähig zu sein. Das haben Sie drei Jahre in der Ampelkoalition nicht ansatzweise hingekriegt und jetzt sollen wir das in vier Wochen vor Weihnachten richten? Das ist doch völlig absurd! Das ist doch völlig absurd! Deswegen ist dieses Spiel, das Sie da spielen, sehr durchsichtig. Das werden wir nicht mitmachen. Wir gehen jetzt alle schön in die Weihnachtspause, atmen ordentlich durch, fangen im Neujahr mit dem Wahlkampf an. Dann werden wir im April eine neue Bundesregierung haben, die sich dann auch durchsetzen kann, die dann auch was machen kann, die Gesetze verabschieden kann. Das, was Sie jetzt gerade versuchen, wird so nicht funktionieren. Auf den Leim gehen wir nicht! Ich weiß, was Sie – –. Sie wollen die CDU vor das Rohr kriegen: „Das haben sie nicht gemacht, das haben sie nicht gemacht, das haben sie nicht gemacht. Die armen Omas haben nichts zu essen wegen der CDU, und die haben nichts, und die CDU ist schuld.“ Diesen Weg gehen wir nicht mit! (Beifall CDU) Wissen Sie, wir haben es relativ schnell gemerkt. Wir haben es ja relativ einfach, einfacher als die Kollegen in Berlin. Wir haben es ja mit den Stahlwerken erlebt, weil an allem, was jetzt in diesem Land mit den Stahlwerken passiert, die CDU schuld ist. Das sagen Sie bei jeder Gelegenheit oder Herr Stahmann sagt das (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Weil es wahr ist!) oder der Kombinatsdirektor aus Eisenhüttenstadt sagt das ja auch. Völlig abstrus! Diesen Weg werden wir in Berlin nicht gehen. Deswegen: Schnellstmöglich Neuwahlen, vernünftige Bundesregierung, und dann wird auch alles gut. – Vielen Dank! (Beifall CDU)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner hat das Wort Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte.

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Dr. Andreas Bovenschulte

Mein lieber Heiko Strohmann! Jetzt war das ja eine richtige Vorlage dafür. (Zuruf Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU] – Widerspruch CDU) Dann hätte man das anders anfangen müssen, also in der Zeit, in der wir in einer massiven Krise im Land sind, was stimmt, (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Und wer hat die verursacht? Sie!) und wo die Ampelregierung sich nicht darauf einigen konnte, auf die notwendigen Weichenstellungen. Aber dass sich diese Regierung nicht einigen konnte auf einen Industriestrom, heißt ja nicht, dass das Problem nicht existiert. Sich dann hinzustellen und zu sagen: „Jetzt machen wir das mal ganz gemütlich und gehen in die Weihnachtspause, (Lachen SPD) und dann wählen wir eine Regierung am 23. Februar, und dann führen wir Koalitionsverhandlungen, und dann müssen wir die Gesetzesvorhaben noch mal anfangen, und dann müssen wir sie durch den ganzen Weg durch die Gremien bringen, und dann kommen wir im Mai oder Juni dazu, dass die notwendigen Beschlüsse gefasst werden“: (Zuruf Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]) Haben wir denn tatsächlich diese fünf Monate oder diese sechs Monate, (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Schneller als jetzt!) um dringend notwendige Entscheidungen zu fassen? Das ist ja ganz notwendig. Ich bestreite nicht, dass die Ampelregierung diese Entscheidungen nicht treffen konnte. Das ist ja so. Das ist der Grund, warum sie auseinandergeflogen ist. Das entbindet aber ja keine demokratische Kraft mit staatspolitischer Verantwortung. Es ist natürlich an der CDU, das selbst zu beurteilen, was jetzt dringend notwendig ist. Was doch passieren wird, ist, und das ist doch völlig legitim: Es wird Vorschläge geben, was jetzt gemacht werden muss, (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Ja!) und dazu muss sich dann, anders als bisher, wo man sagen konnte „Soll doch die Regierung selbst dafür sorgen, dass sie eine Mehrheit zusammenkriegt“ – –. In einem Parlament, wo es keine Regierungsmehrheit gibt, wird jede Fraktion die Verantwortung übernehmen müssen, ob sie einer Initiative zustimmt oder sie ablehnt. Die einfache Sache „Soll doch die Regierung die Mehrheit besorgen, wir sind nicht das Aushilfsorgan der Regierung“ funktioniert in so einer Konstellation nicht mehr, weil es gar keine Regierung gibt. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Doch! – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Doch, es gibt eine Regierung! Eine Minderheitsregierung!) Da werden Sie sich entscheiden müssen, was Sie bei einem Rentenantrag für eine Entscheidung treffen. Deshalb werden Sie sich bei vielen anderen Punkten entscheiden müssen, wie Sie sich positionieren, Herr Strohmann. Ich würde sagen, das Wichtigste ist: Erst das Land, dann die Partei. Sie haben mir eben offen dargelegt, dass Sie das aus parteitaktischen Gründen nicht wollen, weil Sie glauben, dass das für die CDU im Wahlkampf schlecht ist, (Unruhe CDU – Beifall SPD, DIE LINKE) aber in Wirklichkeit geht es doch um das Land und nicht um die Partei. Deshalb appelliere ich noch mal daran: Lassen Sie uns bei jeder einzelnen Entscheidung auf die sachlichen Meriten gucken, und die sind entweder gut oder es gibt Argumente dagegen. Das muss doch der einzige Maßstab sein, und nicht, wie das taktisch zu bewerten ist und ob es einen Vorteil im Wahlkampf bringt oder nicht bringt. Darauf, finde ich, sollten wir uns einigen. Natürlich hebt das den Wahlkampf und die politische Auseinandersetzung nicht auf, aber das bleibt doch trotzdem, das Vernünftige, Rationale zu machen und bei jeder einzelnen Sache auf die sachliche Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit zu gucken. Wenn man sich nicht verständigen kann, dann nur, weil man sich in der Sache nicht verständigt, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Weil man unterschiedlicher Auffassung ist!) aber nicht wegen einer übergreifenden Strategie, jemandem nicht auf den Leim gehen zu wollen. Letzter Punkt: So ist das hier in Bremen auch. Wir verständigen uns über Punkte beim Stahlwerk, aber wir haben immer gesagt, wir halten es für einen Fehler, die Klage zu erheben. Warum halten wir es für einen Fehler? (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sie wollten noch zwei Gutachten einholen! – Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Freikarte!) Nicht, weil man nicht das Verhalten der Regierung vor dem Staatsgerichtshof überprüfen kann, sondern weil doch ganz klar ist: Bevor über diese Klage überhaupt entschieden wird, wird der Konzern entscheiden, (Abgeordneter Claas Rohmeyer [CDU]: Das ist bald!) ob er die Investitionen tätigt oder nicht. Wenn es sowieso eine schwierige Frage ist, was die machen, dann werden die genau hingucken und sich jedes Argument greifen und sagen: „Das Land Bremen hat ja nicht mal geschlossen hinter dem Stahlwerk gestanden. Wir wissen das gar nicht so genau, wir gucken da nicht so genau hin.“ Jedenfalls gibt es da Klagen von der FDP und auch von der CDU. Dann kann das, was in gewisser Weise ein bisschen ungerecht wäre, von der Konzernspitze so wahrgenommen werden, dass das Land nicht hinter dem Stahlwerk steht, und das kann irgendwann dazu führen, dass die sagen: „Wenn die nicht dahinterstehen, dann wissen wir nicht, wie wir das mit den Investitionen machen.“ (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Sie hätten es auch aus dem Haushalt finanzieren können!) Das ist doch eine reale Gefahr. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Nein, das ist eine herbeigeredete Gefahr!) Nichts anderes, als diese Gefahr genannt zu haben, das ist Teil der Auseinandersetzung. Das haben wir aber vorher offen und ehrlich gesagt, dass es doch in dieser Hinsicht die unterschiedliche Deutung geben wird. Trotzdem ist es sehr richtig, dass wir uns auf die Treuhänderlösung und auf das Sondervermögen (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Das ist die Gefahr!) verständigt haben. Dass aber die Klage diese Gefahr hervorbringen wird, haben wir während der Diskussion immer wieder deutlich gemacht. Das wollte ich hier noch einmal klarstellen. Das ist nichts Schofeliges, sondern das ist unsere Sorge, wie das nach außen wirkt. Ich finde, die dürfen wir zum Ausdruck bringen. – Vielen Dank! (Beifall SPD)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Frank Imhoff zur Kurzintervention.

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Frank Imhoff CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Bürgermeister, Sie können hier mit rhetorischem Geschick (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) und mit List versuchen, die Schuld irgendjemandem schon vorweg zuzuschieben, aber ich kann Ihnen nur sagen: Nummer 1: Wir haben damals, als wir mit Ihnen zusammengesessen haben, immer gesagt: Hinter dem Stahlwerk stehen wir, aber nicht hinter allen anderen weiteren Schulden, weil Sie mit Ihrem Geld nicht haushalten können. (Beifall CDU) Dazu stehen wir auch, meine Damen und Herren. Nummer 2: Herr Bürgermeister, wir waren immer von zwei verschiedenen Notlagen ausgegangen. Wenn Sie das in Ihrem Finanzressort nicht darstellen können, dann ist das nicht unser Problem. Wir klagen nicht gegen die Stahlwerke – wir haben noch keine Klage eingereicht –, und wir werden in unserer Klageschrift die Stahlwerke nicht beachten, sondern wir werden nur gegen BSAG, gegen GeNo und andere Sachen, die Sie über den Durst hier als Schulden aufnehmen, klagen. (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [DIE LINKE]) Das ist unser gutes Recht, und wir lassen uns nicht die Schuld in die Schuhe schieben für Sachen, die Sie nicht auf die Reihe kriegen. – Danke schön! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland)

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Antje Grotheer

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde ist geschlossen. Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Landesantidiskriminierungsstelle Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP vom 12. November 2024 (Drucksache 21/847) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, FDP, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag lehnt das Gesetz in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß § 28 Absatz 1 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung. Meine Damen und Herren, ich unterbreche nun die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) für eine Mittagspause bis 14:50 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 13:19 Uhr)  Vizepräsidentin Christine Schnittker eröffnet die Sitzung wieder um 14:50 Uhr.

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Christine Schnittker

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Als Erstes begrüße ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne eine Gruppe Studierender „Steuern und Recht“ der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen. – Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall) Wir fahren fort in der Tagesordnung. Ich bitte die Abgeordneten, sich hinzusetzen, die Zwiegespräche einzustellen. – Danke schön! Pensionslasten des Landes Bremen Große Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland vom 24. September 2024 (Drucksache 21/764) Dazu Mitteilung des Senats vom 5. November 2024 (Drucksache 21/834) Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Björn Fecker. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Senatsantwort auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland zum Thema Pensionslasten, und ich möchte mich zunächst bei der Verwaltung für die Beantwortung und die darin enthaltenen Tabellen herzlich bedanken. Beim Lesen der Senatsantwort könnte man an der einen oder anderen Stelle den Eindruck gewinnen, Bremen und Bremerhaven sind bundesweit Inseln der finanziellen und haushaltsrechtlich gesicherten Geborgenheiten. So teilte der Senat beispielsweise auf die Frage, wie sich die Zahl der Versorgungsempfänger und Versorgungsleistungen bis 2035 entwickeln werde, mit, dass die Zahlen der Pensionärinnen und Pensionäre und die damit verbundenen Versorgungsleistungen in den nächsten elf Jahren beträchtlich sinken werden. Das steht allerdings nicht nur im deutlichen Gegensatz zum Bundestrend, sondern ist auch vor dem Hintergrund einer steigenden Lebenserwartung der Versorgungsempfänger und der zunehmenden Zahl von wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzen Beamten nicht nachvollziehbar. Auch die zukünftigen Besoldungsanpassungen im Beamtenbereich, von dem die Pensionäre nicht ausgenommen sind, dürften dazu führen, dass die jährlichen Versorgungslasten nicht sinken, Herr Fecker, sondern zukünftig zunehmen werden. Auch vor dem Hintergrund, dass dieser Senat in den letzten viereinhalb Jahren in 384 Fällen Stellen von Beschäftigten in Beamtenplanstellen umgewandelt hat – teilweise für Stelleninhaber im fortgeschrittenen Alter, wie eine Anfrage meiner Fraktion vor wenigen Tagen ergab –, lässt sich nur sehr schwer nachvollziehen, dass sich die Pensionslasten prognostisch nicht erhöhen werden. Von daher scheint es doch sehr fraglich, woher der Senat seine Erkenntnisse nimmt, sogar von sinkenden Zahlen bei den Versorgungsempfängern auszugehen. Vielleicht können Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister Fecker, in Ihrem Redebeitrag noch einmal gesondert darauf eingehen, welche Parameter für die Ermittlung der Prognosen herangezogen wurden. Vielleicht können Sie darüber hinaus auch gleich noch die Frage beantworten, weshalb bei der prognostizierten Zahl der Versorgungsfälle bis 2035 in Bremen und Bremerhaven unterschiedliche Berechnungsschlüssel vorgenommen wurden, die einen direkten Vergleich beider Gebietskörperschaften deutlich erschweren. Eigentlich müssten die Versorgungsfälle in unserem überschaubaren Bundesland Bremen doch wohl einheitlich berechnet werden können. Falls nicht, frage ich Sie, Herr Fecker: warum eigentlich nicht? Meine sehr verehrten Damen und Herren, um die immensen Pensionslasten auch zukünftig bewältigen zu können, ist es dringend geboten, Vorsorge zu betreiben, und zwar sogar mit langfristig angelegten Strategien. Genau das macht dieser Senat eben nicht, ganz im Gegenteil. Er plündert die Versorgungsrücklage und verwendet die ausschließlich für die Beamtenpensionen angesparten Beträge anschließend für Maßnahmen, die, Zitat aus der Senatsantwort, „eine erhebliche Stabilisierung des Personalhaushaltes ermöglichen“. Welche Maßnahmen das nun sein sollen, wird im Einzelnen nicht ausgeführt, außer, dass beispielsweise auch Neueinstellungen im Beamtenbereich wie bei den Beschäftigten aus dem Rücklagenbestand finanziert werden sollen. Ungeniert bedient man sich damit der letzten vorhandenen finanziellen Reserven des Landes und der Stadtgemeinde. Dabei wird mehrfach an verschiedenen Stellen der Senatsantwort erklärt, dass die Zuführung in den Versorgungsfonds nicht, Zitat, „zweckgebunden an einzelne Projekte geknüpft seien. Vielmehr ermöglichen sie Finanzierung wichtiger Zukunftsausgaben im gesamten Personalbereich.“ An anderer Stelle der Senatsantwort wird gerade bezüglich der Auflösung der ehemaligen Versorgungsrücklage Ende 2021 als Grund genannt, Versorgungsausgaben damit decken zu können und eine, Zitat, „seit Langem bekannte Versorgungsspitzenlast abzufedern“. Größer, meine Damen und Herren, könnte wohl ein Widerspruch nicht sein. In ein und derselben Senatsantwort anzuführen, einen angesparten Beamtenversorgungsfonds zur Deckung der Versorgungslasten insgesamt aufzulösen und gleichzeitig den in 2005 parallel gebildeten Versorgungsfonds für wichtige Zukunftsprojekte im Personalbereich durch Entnahmen zu verwenden, hat schon mehr als ein „Geschmäckle“. (Beifall Bündnis Deutschland) Solch ein Vorgehen, meine Damen und Herren, ist unseriös und lässt jegliche Verantwortung einer zukunftsorientierten Absicherung von Beamtenpensionen gänzlich vermissen. Wer soll diese fehlgesteuerten Handlungen künftig heilen und mit welchen Mitteln wieder richten? Allein in den vergangenen drei Jahren hat dieser Senat 365 Millionen Euro aus dem Versorgungstopf entnommen, und bis 2029 werden die gebildeten Rücklagen im Rahmen der Haushaltssanierung aufgebraucht sein, wie der Senat in seiner Antwort auf Frage 10 einräumen musste. Danach wird es keine Rückstellungen mehr geben, die zur Abfederung der steigenden Kosten bei den Beamtenpensionen eingesetzt werden können. Zukünftige Senate werden dann die steigenden Pensionslasten komplett aus dem Haushalt finanzieren müssen. Ist das eigentlich, meine Damen und Herren, eine verantwortungsvolle und vor allem weitsichtige Finanzierungsplanung des rot-grün-roten Senats? Die Fraktion Bündnis Deutschland sagt: Nein, das ist sie nicht! (Beifall Bündnis Deutschland) Ein großes Fragezeichen, meine Damen und Herren, hinterlässt die Senatsantwort bei dem Bereich der Versorgungsvorsorge in Bremerhaven. Das Sondervermögen Versorgungsrücklage wurde Ende 2021 aufgelöst. Der seinerzeit vorhandene Kapitalstock wurde vollumfänglich ausgezahlt und entsprechend den eingezahlten Beträgen auf das Land und die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven verteilt, so die Antwort des Senats. Aus der Senatsantwort geht leider nicht hervor, inwieweit die Seestadt Bremerhaven seitdem überhaupt Rückstellungen bildet beziehungsweise, falls ja, in welcher Höhe und mit welchem Finanzierungsmodell. Der Vollständigkeit halber wäre die Antwort wünschenswert gewesen, weil die Frage der Vorsorge für Beamtenpensionen auch in Bremerhaven haushaltsrechtlich und haushaltstechnisch von herausragender Bedeutung ist. Meine Fraktion wird also da noch mal nachfragen. Wir werden das Thema erneut auf die politische Agenda setzen und hoffen, dann da noch mal gesondert Antworten zu bekommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)

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Christine Schnittker

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck.

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Thore Schäck FDP

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt so Anfragen, Große Anfragen, bei denen man sich in der Vorbereitung die Fragen anguckt und dann denkt: Mal schauen, was da an Antworten kommt. Mir ging es so, als die Antworten dann vorlagen und ich mir Gedanken gemacht habe, was ich dazu sagen will, habe ich mir die Antworten durchgelesen und habe erst mal alles wieder zur Seite gelegt, weil mir nicht ganz klar war, was jetzt die Schlüsse aus dieser Anfrage sein können, insbesondere aus den Antworten. (Zurufe Abgeordneter Frank Imhoff [CDU], Abgeordneter Rainer Bensch [CDU] – Heiterkeit CDU) Das unterscheidet den gesundheitspolitischen Sprecher vom finanzpolitischen Sprecher. Ich habe mich durch die Zusendung der „Apotheken Umschau“ nicht ablenken lassen von der Vorbereitung. (Heiterkeit CDU) Interessant ist, dass – –. Erst mal freue ich mich, dass auch Bündnis Deutschland jetzt nach anderthalb Jahren anfängt, sich mit Fragen hier einzubringen und die Großen Anfragen zur Debatte zu stellen. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Haben wir auch vorher schon gemacht, haben Sie nur nicht mitbekommen!) Das ist auf jeden Fall ein Fortschritt. Hier geht es um die Frage der Pensionsentwicklung, und ich habe lange überlegt in der Vorbereitung: Was stört mich eigentlich an den Antworten, auch im Verhältnis zu den verschiedenen Fragen, die gestellt worden sind? Mein Problem ist, dass ich aus den Antworten, die wir bekommen haben, aufgrund der Fragestellung keine Schlüsse ziehen kann. Es wurden die Pensionsentwicklungen, die Zahlungsentwicklung, die Höhe der Zahlungen für die letzten vier Jahre abgefragt. Da sehen wir, dass die Pensionszahlungen gestiegen sind. Jetzt wissen wir aber nicht: Womit hängt das zusammen? Haben wir mehr Pensionäre oder hat die gleiche Anzahl an Pensionären mehr Pensionen bekommen? Das wird dann auch abgefragt, allerdings für die Zukunft. Jetzt lesen wir, dass in Zukunft die Anzahl der Pensionsempfänger sinkt. Bremen wird da anders betitelt oder anders gemessen als Bremerhaven – da geht es nämlich eher um das Versorgungsvolumen, so nennt sich das in Bremen – und in Bremerhaven sind es die Köpfe. Ich bin aber immer noch nicht schlau geworden, womit das zusammenhängt. Die Frage: Was sind jetzt die Erkenntnisse aus diesen Antworten? Wenn wir wissen, dass wir bei einer gleichen Anzahl an Pensionsempfängern in Zukunft mehr Pensionen auszahlen, dann würde das ja bedeuten, dass das Auszahlungsvolumen steigt. Das kann ich aber aus dieser Antwort nicht herauslesen. Was für uns als FDP-Fraktion interessant gewesen wäre, wäre zum Beispiel ein Vergleich mit anderen Stadtstaaten gewesen oder dass überhaupt mal Fragen gestellt werden, die weitere Schlüsse zulassen. Wir sind ein bisschen ratlos zurückgelassen worden. Ich wüsste jetzt gar nicht, was wir mit den Antworten, die wir da bekommen haben, anstellen sollen, was die Schlüsse daraus sind. Darum geht es ja in der Politik, dass wir uns die Zahlen angucken und überlegen: Was sind die Entwicklungen, wo führt das hin und was sind die Gründe? Zu allen diesen drei Punkten konnten wir als FDP-Fraktion aus diesen Antworten quasi nichts herauslesen, weil die Fragen auch nicht so gestellt worden sind, dass man sie hätte so beantworten können. Diese Antworten, überhaupt das ganze Thema, lässt uns ein bisschen ratlos zurück, muss ich sagen. Wir sind sehr gespannt auf weitere Initiativen zu dem Thema. Ich persönlich fand es interessant, was der Kollege Timke alles in diese Zahlen hineingedeutet hat. Ich konnte das da nicht herauslesen. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Schade!) Ja, schade. Ich glaube, das hat auch etwas mit der Fantasie Ihrer Fraktion zu tun, wenn Sie auf die Zahlen gucken. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Oder mit Ihrer Unkenntnis!) Wir gucken uns ein bisschen klarer die Zahlen an, die wir da haben, und wir können quasi keine Aussage dazu treffen, ob wir ein Problem mit zu hohen Pensionen haben, ob wir ein Problem mit zu vielen Pensionsempfängern haben, ob wir ein Problem damit haben, dass jetzt sehr viele Leute in Pension gehen und deswegen der Nachwuchs fehlt. Die Fragen und die Antworten zu diesem Thema lassen quasi keinerlei Schlüsse zu. Das war auch der Grund, warum wir mehrere Anläufe gebraucht haben, um uns überhaupt auf diese ganze Debatte vorzubereiten, weil die quasi nichtssagend sind. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Jetzt haben Sie aber nichts gesagt!)

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Christine Schnittker

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Klaus-Rainer Rupp.

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Klaus-Rainer Rupp Die Linke

Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Wir diskutieren eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland zur Frage der Versorgungslasten in Bremen. Es ist relativ selten, dass ich mit meinem Kollegen Thore Schäck etwas gemein habe, aber so eine gewisse Grundverwirrung: Was haben die da für Fragen gestellt? Die Antworten sind offensichtlich präzise gegeben, aber offensichtlich sind die vorgefertigten Meinungen zu dieser Problematik schon so tief versunken in einem etwas wirren Weltbild, dass man gar keine präzisen Fragen mehr stellen kann. Wenn man ein Beispiel braucht, wie man Große Anfragen durch vollständig unpräzise Fragen und nutzlose Verdächtigungen und Behauptungen aufstellt, ist das ein sehr gutes Beispiel. Diese Anfrage ist vollständig ungeeignet, sich dem Problem von wachsenden oder fallenden Pensionslasten zu widmen. Da gibt es viel bessere Zahlen aus dem Finanzressort im regelmäßigen Personalbericht. (Beifall DIE LINKE) Das Beschwören von Unheil fängt schon im ersten Satz an, indem Sie sagen: „Die Versorgungsleistungen gefährden die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand.“ Nein, das machen sie nicht. Sie sind hoch, aber sie gefährden eben nicht die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand. Die öffentliche Hand ist nach wie vor handlungsfähig. Es ist auch so, dass im Kern weder Rentenversicherung noch Pensionslasten durch Rücklagen finanziert werden. Auch die normale gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich aus den jeweiligen Einlagen der aktuell Beschäftigten. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Das war mal anders!) Es hat mal Rücklagen gegeben, aber im Moment ist das so, wie es jetzt ist. Die Pensionen müssen natürlich auch durch die jeweiligen Steuereinnahmen finanziert und in den entsprechenden Haushalten berücksichtigt werden. Was mich besonders gewundert hat, ist eine Äußerung: „Personalkosten werden aus Steuergeldern rekrutiert.“ Ich habe mich gefragt: Wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Laufen da Rekrutierungskommandos rum, öffnen Portemonnaies und fragen die Euros: Hey, willst du die Pensionslasten ausgleichen? Allein so eine Formulierung legt nahe, dass vielleicht auch Menschen, die muttersprachlich deutsch sind, den einen oder anderen Deutschkurs noch besuchen sollten, damit sie sich präzise ausdrücken können. (Beifall DIE LINKE – Widerspruch Bündnis Deutschland) Entschuldigung, Sie haben den Mist geschrieben. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Das war jetzt aber wirklich – –!) Entschuldigung für den unparlamentarischen Ausdruck. „Steuergelder werden rekrutiert“ – Entschuldigung, da kommen Sie in der Grundschule nicht mit durch, bei jedem Deutschunterricht. Wir wissen jetzt aber auch, und das wissen wir nicht erst seit heute, dass die Pensionslasten steigen. Wir wissen, dass die Anzahl der Versorgungsempfänger:innen steigt und natürlich auch das Volumen. Die Aussage, wir haben dafür keine Vorsorge getroffen, ist natürlich falsch. Erstens gab es einen Vorsorgefonds, der jetzt 21 – –. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Der geplündert wurde!) Ich weiß ja nicht, was Sie unter „plündern“ verstehen, aber wenn Sie auf der einen Seite kritisieren, dass wir keine Rücklagen für den Fall von hohen Pensionslasten gebildet haben und dann die Auflösung von Rücklagen zur Deckung von hohen Pensionslasten als Plünderung bezeichnen, dann ist das so irre, dass es kein Mensch nachvollziehen kann, wie man einen solchen Gedanken überhaupt ausmachen kann. (Beifall DIE LINKE, SPD) Sie suchen praktisch immer nach irgendwelchen Dingen, mit denen Sie uns in beleidigender Weise überziehen können und versteigen sich dann in so einen Quatsch. (Abgeordneter Sven Schellenberg [Bündnis Deutschland]: Beleidigen ist aber auch – –!) Die AVV, die Anstalt für Versorgungsvorsorge, ist eine freiwillige Versorgungsleistung gewesen. Sie ist genau dafür gemacht, dass man eben dann, wenn die Versorgungsleistungen am höchsten sind, diese AVV schrittweise wieder auflöst. Haushaltspolitisch ist es so, dass es völlig Wurst ist: Wenn wir 80 Millionen aus der AVV nehmen und damit den Haushalt insgesamt entlasten, entlasten wir natürlich auch den Haushalt um die Versorgungsvorsorge. Geld hat im Haushalt keine Bänder, es gibt keine Zweckbestimmung. Im Übrigen würde das nichts ändern. Wenn wir sagen würden: das geht direkt in die Versorgungsvorsorge, also wir überweisen es direkt an die Pensionsempfänger:innen, würde es denselben Effekt haben. Wir benutzen diese AVV genau dafür, wofür sie vorgesehen ist, nämlich, dass wir dann – bis 2027, wenn die Versorgungslast bei der jetzigen Prognose am höchsten ist – in der Lage sind, das auszugleichen. Die Erkenntnis, dass ein Drittel der Personalkosten Pensionslasten sind – das ist natürlich nicht wenig Geld. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Ja!) Aber was sind denn jetzt die Schlussfolgerungen daraus? Selbst wenn es ein Fehler war vor 20 oder 40 Jahren, nicht höhere Rücklagen zu bilden, können wir das nicht rückgängig machen. Wir können auch jetzt mit Augenmaß verbeamten. Ich finde, bei Polizistinnen und Polizisten ist es gar keine Frage. Ich weiß auch, dass, wenn es um Lehrerinnen und Lehrer geht, wir in Konkurrenz mit Niedersachsen und anderen Bundesländern stehen. Würden wir die nicht verbeamten, würden wir diese Fachkräfte und diese Lehrer:innen wahrscheinlich nicht halten können. (Glocke)

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Christine Schnittker

Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Piet Leidreiter zu?

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Klaus-Rainer Rupp Die Linke

Natürlich. Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Vielen Dank, Herr Rupp! Bei diesen extremen Pensionslasten, die wir schultern müssen: Sind Sie auch der Meinung, dass wir auf Kosten künftiger Generationen leben, indem wir solch hohe Haushaltsausgaben künftigen Generationen aufbürden für heutige Entscheidungen?

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Klaus-Rainer Rupp Die Linke

Ich meine nein. Wir brauchen diese Anzahl von Polizistinnen und Polizisten, die wir haben. Wir brauchen die Anzahl von Lehrerinnen und Lehrern, die wir jetzt haben und wir brauchen auch die Anzahl von Menschen, die in der restlichen Verwaltung arbeiten, auch die Beamtinnen und Beamten. Wenn wir sie für die Sicherstellung des Funktionierens der öffentlichen Hand brauchen, ist das gut angelegtes Geld und künftige Generationen werden dasselbe machen, die werden auch entsprechend Menschen einstellen. Von daher beantworte ich Ihre Frage nach einer unzulässigen Belastung künftiger Generationen mit Nein. (Beifall DIE LINKE, SPD – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Danke!) Was sich hier hinter verbirgt, ist ja vielleicht auch ein bisschen der Ansatz, und das schimmert so durch, dass die Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen dieses Geld gar nicht verdient haben. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ach Gott, oh Gott, oh Gott!) Nein, Sie können „Herr Rupp“ zu mir sagen, Sie brauchen nicht Gott zu mir sagen. (Heiterkeit SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ich glaube, das wollte er auch nicht!) Das wollte er nicht, okay, dann ziehe ich das zurück. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Das liegt mir fern!) Wer das in dieser Frage als unzulässige Belastung künftiger Generationen kritisiert, wer behauptet, das gefährde die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand, der legt implizit nahe, dass wir uns darum kümmern müssen, dass diese Pensionsposten gesenkt werden. Selbstverständlich haben diese Beamtinnen und Beamten ein Recht auf diese Bezüge, sie haben es sich verdient, und sie haben es mit ihrer Lebensleistung verdient. Wer darüber ansatzweise nachdenkt, das in der Weise zu kritisieren und damit implizit sagt: Diese Versorgungsleistungen stehen diesen Menschen eigentlich nicht zu – ich finde, der begeht Vertragsbruch und vielleicht auch Diebstahl. Vielleicht sollten Sie Ihre Fraktion entsprechend umbenennen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

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Christine Schnittker

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Marco Lübke.

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Marco Lübke CDU

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits seit Jahren besorgen uns die steigenden Pensionslasten des Landes und der Stadt Bremen, und das zu Recht. Ich muss zugeben, ich fand die Fragen in der Anfrage auch nicht sehr zielführend. Deswegen werde ich das Thema – was ja wirklich ein wichtiges ist, ich glaube, da sind wir uns auch einig – hier etwas globaler diskutieren. Ich will mal anfangen: In der Großen Koalition, das liegt schon ein paar Jahre zurück, gab es einen Personalabbau. Seit 2019 hat der Senat Bovenschulte wieder alle Schleusen geöffnet und ohne jede Rücksicht zusätzliches Personal, insbesondere Verwaltungsbeamte, eingestellt. Dabei wissen wir doch alle, wohin diese rücksichtslose Aufblähung des öffentlichen Dienstes führt. Infolge der massenhaften Einstellungen in den Siebzigerjahren belasten uns nun die hohen Pensionszahlungen im bremischen Haushalt. Ich glaube, wenn man sich die Zahlen anguckt, ist das auch selbsterklärend. Aktuell über 500 Millionen Euro pro Jahr, das sind annähernd 10 Prozent des Haushaltes, fließen in die Beamtenversorgung. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich deutlich sagen: Ein halbes Jahrhundert später zahlen wir jetzt die Zeche für eine falsche Politik der Sozialdemokraten. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vor uns liegende Berg ist riesig. Laut den jüngsten uns vorliegenden Zahlen für 2022 liegen die Rückstellungen für Pensionen bei 22 Milliarden Euro, davon jeweils 50 Prozent für Land und Stadt. Ein Blick in die Große Anfrage zu diesem Thema aus dem Jahr 2021 zeigt außerdem: Allein seit 2019 haben sich die Rückstellungen um 5 Milliarden erhöht. Um diese Belastung allgemein abzufedern hatte die Große Koalition damals die Anstalt für Versorgungsvorsorge gegründet. Ich glaube, das war auch ein richtiger Schritt, weil zwischenzeitlich hatte diese einen Umfang von etwa einer Jahrestranche an Beamtenversorgungen erreicht. Angesichts des wieder besseren Zinsniveaus stünden natürlich derzeit viele attraktive festverzinsliche Anlagemöglichkeiten zur Verfügung, um auch eine attraktive Rendite zu erwirtschaften. Wir hatten vorgeschlagen, einen Teil dieser Pensionsrücklage in rentable Klimaprojekte zu investieren. So könnten wir eine umfassende Nachhaltigkeitsrücklage schaffen, die sowohl die finanzielle Stabilität des Haushalts absichert als auch den Klimaschutz im Land Bremen vorantreibt. So war der Plan. Meine Damen und Herren, was ist passiert? Rot-Grün-Rot hat sich zum Griff in die Pensionskasse entschieden. Seit 2020 werden die über Jahrzehnte angesparten Rücklagen für die Beamten in großen Schritten – zum Beispiel in diesem Jahr 87 Millionen Euro – bis spätestens 2029 vollständig abgebaut, um die rot-rot-grünen Haushaltslöcher zu stopfen. Ich möchte für uns als CDU-Fraktion ganz deutlich sagen: Wir halten das für falsch. (Beifall CDU) Ich kann Ihnen das nicht ersparen: noch ein paar Zahlen. Seit 2020 bis einschließlich 2024 sind bereits 316 Millionen Euro aus dem Kapitalstock entnommen worden. Die Frage liegt da im Raum: Wo ist das ganze Geld geblieben? Trotz immer wieder verlautender Versicherungen, dies werde keine Auswirkungen auf die Pensionen haben, ist aus meiner Sicht und aus unserer Sicht Skepsis angebracht. Bereits 2013 hat Rot-Grün durch eine Besoldungskürzung seinen defizitären Haushalt saniert. Die Beamten sind zu Recht besorgt, dass es wieder zu entsprechenden Begehrlichkeiten der Regierung kommen könnte, wenn die Beamtenpensionen ohne jede Abfederung auf die Haushalte durchschlagen, denn dass das ein Problem ist, ist, glaube ich, unstrittig. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ja!) Meine Damen und Herren, für uns als CDU-Fraktion ist klar: Ein Pensionsfonds ist keine Spardose für politische Wunschvorhaben, sondern eine Absicherung für unsere Beamten vor politischen Begehrlichkeiten. Wir fordern deswegen eine Verringerung der Beschäftigtenzahl und auch der Beamtenstellen. Da möchte ich ganz ausdrücklich ausnehmen: Ausgenommen sind Bereiche wie Schule, Polizei, Feuerwehr und Justiz – auch das haben wir immer wieder betont –, aber auch die Aufblähung der Wasserköpfe in der Verwaltung muss endlich zurückgefahren werden. Angesichts der hohen Haushaltsbelastung, die im Moment auch nicht besser wird, für die nächsten Jahrzehnte, muss jede Verbeamtung mit Augenmaß durchgeführt werden und begründet sein. Liebe Koalition, auch hier haben Sie – mal wieder, muss man sagen – ein selbstverschuldetes Haushaltsloch vor sich, dass Sie durch politische Entscheidungen noch vertieft und zu einer regelrechten Abbruchkante – nämlich am Ende des Jahrzehnts, wenn der Kapitalstock vollständig aufgebraucht ist – gemacht haben. Mein Appell: Steuern Sie um! Fangen Sie endlich an, Nachhaltigkeit auch haushaltspolitisch zu leben, statt die Belastung für Ihre unverantwortliche Politik anderen Generationen aufzuerlegen! – Herzlichen Dank! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Als nächster Redner hat das Wort Bürgermeister Björn Fecker.

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Björn Fecker

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst einmal lassen Sie mich sagen: Das Berufsbeamtentum ist ein wichtiger Eckpfeiler unseres Staates, und zwar aus zwei Gründen: Das eine ist die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in besonderen Situationen, und es ist mit einer besonderen Loyalitäts- und Treuepflicht verbunden. Das andere, der Abgeordnete Rupp hat darauf hingewiesen: Mittlerweile ist das Thema Verbeamtung auch auf dem Arbeitsmarkt in Zeiten eines Fachkräftemangels ein ganz wichtiges, denn diejenigen Länder, die sich entschieden haben, beispielsweise im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer nicht zu verbeamten, sondern auf Angestelltenverhältnisse zu setzen, die haben sehr schnell festgestellt, dass die Attraktivität dementsprechend nicht so hoch ist. Das Zweite, was hier heute angesprochen worden ist, ist die Frage der Auflösung der AVV. Das ist in der Tat jetzt schon auch ein paar Jahre her. Es ist gut, dass wir noch mal darüber gesprochen haben und nein, Herr Timke, wir haben sie nicht, Zitat, „geplündert“ und wir haben auch heute mit der Beantwortung nicht eingeräumt, dass da Geld herausfließt, sondern wir haben es gemacht, wie man das in einem demokratischen Wesen so macht: Man hat als Senat einen Haushalt aufgestellt, hat die einzelnen Zahlungsflüsse dargestellt und hat dann entsprechend das Parlament darüber befinden lassen. Nichts anderes ist passiert, darauf lege ich schon noch gesteigerten Wert. Wir haben nichts geplündert und wir haben auch nichts eingeräumt. Es handelt sich auch nicht um irgendwelche Entdeckungen, die auf einmal in die Welt gekommen sind, sondern das ist ein ganz normales, transparentes Verfahren, das man politisch falsch finden kann, das will ich natürlich nicht bestreiten. Ich glaube aber, dass es die Wortwahl auch zum Ausdruck bringen soll, die ich in dieser Form unter gar keinen Umständen teile. Warum haben wir das eigentlich mit der AVV so gemacht? Weil die Haushaltssituation uns gezwungen hat, finanzielle Mittel weiter dem Haushalt zufließen zu lassen. Wir haben das Geld aus der AVV, der allgemeinen Versorgungsrücklage also auch nicht genommen und in die eigenen Taschen gesteckt oder damit am Kapitalmarkt spekuliert, sondern wir haben das genommen, um am Ende des Tages einen ausgeglichenen Haushalt hinzukriegen. Das ist in der Tat nicht die allerbeste und allerschönste Lösung, aber sie ist Ausdruck der finanziellen Situation, in der sich das Land und die Kommunen seit geraumer Zeit befinden. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: In die Sie sie gebracht haben!) Man wird in diesen Zeiten dann auch entsprechende Entscheidungen treffen müssen. Eine Alternative haben wir in der damaligen Zeit nicht gesehen. Der Abgeordnete Lübke – wo ist er – (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Hier!) Das ist ja ganz weit weg. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Fielmann!) Der Abgeordnete Lübke hat ja auch die Anfrage von Bündnis Deutschland auf einer sehr hohen Flughöhe genutzt, um jetzt noch mal über die grundsätzliche Personalpolitik des Senats und die Einstellungen zu diskutieren. Das verstehe ich. Gleichwohl würde ich jetzt darauf verzichten, in den ansonsten üblichen Schlagabtausch zu gehen, warum aus unserer Sicht Einstellungen im Bereich des Personals, im Bereich von Schule, im Bereich von Kita, im Bereich von Lehrerinnen und Lehrern und in anderen Bereichen, auch der Verwaltung, zwingend erforderlich war. Aus unserer Sicht ist es jetzt aber damit auch gut, und wir haben ja auch ein entsprechendes Personalkonzept aufgelegt, um es abzumildern, meine Damen und Herren. Richtig ist, dass die Versorgungslasten in allen Bundesländern und dem Bund eine erhebliche Belastung darstellen. Das ist nicht in Abrede zu stellen, und in der Tat müssen wir sicherstellen, dass das auch zukünftig weiterhin finanziert wird. Die Höhe der zu leistenden Versorgung nimmt in Bremen jedoch, wie wir Ihnen dargestellt haben, langfristig ab, und auch die Idee, eine vollständig kapitalgedeckte Finanzierung der Pensionsleistungen vorzunehmen, ist in den meisten Bundesländern und auch beim Bund aufgrund der hohen Anwartschaften aus unserer Sicht unrealistisch. Meine Damen und Herrn, ich habe wahrgenommen, Herr Schäck, dass die Kritik, die Sie geäußert haben, nicht den Antworten des Senats gilt, sondern den Fragen. Insofern sehen Sie es mir nach, wir beantworten das, was gefragt wird, und zwar wahrheitsgemäß und korrekt, und ich habe wahrgenommen, dass es bei der Fraktion Bündnis Deutschland ein weiteres Erkenntnisinteresse gibt, was über diese Anfrage hinaus da ist. Da würde ich Ihnen vorschlagen, wenn Sie uns diese Fragen noch einmal zusenden, würden wir das im Haushalts- und Finanzausschuss vielleicht auch mit der Möglichkeit, die Hintergründe zu erfragen und zu besprechen, selbstverständlich vortragen. Ich glaube, dass das Parlament jetzt kein geeigneter Raum ist, um in die Details zu gehen. Da sagen wir Ihnen aber zu, wenn uns die Fragen erreichen, dass wir Ihnen die im Rahmen einer Berichterstattung im Haushalts und Finanzausschuss zuliefern werden. Abschließend, meine Damen und Herren: Ich wollte jetzt nicht den Norbert Blüm von der Weser machen, nach dem Motto „Die Renten sind sicher“, aber natürlich ist vollkommen klar, dass die Pensionslastzahlungen nicht gefährdet sind. Sie sind ein gesetzlicher Anspruch, sie sind gesetzmäßig sichergestellt und werden direkt aus dem Haushalt gezahlt. Das werden wir auch zukünftig sicherstellen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossenen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksache 21/834 auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland Kenntnis. Teilhabe sichern, Beteiligung fördern: Bremen braucht eine zeitgemäße Jugendbeteiligung im Stadtteil und eine übergreifende Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE vom 23. August 2024 (Drucksache 21/720) Dazu Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 10. September 2024 (Drucksache 21/744) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Ich freue mich, Ihnen heute einen Koalitionsantrag vorstellen zu dürfen, der eine zentrale Säule unserer gemeinsamen Arbeit in den Blick nimmt. Um gesellschaftliche und politische Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu fördern, hat die Bürgerschaft im Mai 2021 ihre Beteiligungsrechte einstimmig in die Landesverfassung aufgenommen. Damit ist unsere Vision einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft beschrieben. Der Einlösung dieses Versprechens kommen wir mit dem vorliegenden Antrag einen Schritt näher. Sowohl vor Ort im Quartier als auch in den übergeordneten Strukturen müssen wir konzentriert und mit zeitgemäßen Konzepten die Beteiligung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen strategisch weiterentwickeln. Trotz der bestehenden Vielfalt an Beteiligungsformaten wie Jugendforen, Jugendbeiräte, Jugendparlament in Bremerhaven, Schüler:innenvertretung erreichen wir leider nicht alle Jugendlichen im Land Bremen. Es braucht neue digitale Beteiligungsformate, die junge Menschen unmittelbar und niedrigschwellig in Entscheidungsprozesse einbinden. Für die Beteiligung junger Menschen stellt „itslearning“ ein passendes Tool dar, da es allen Schüler:innen im Land Bremen über ihre Tablets zugänglich ist und sie mit der Nutzung vertraut sind. Zahlreiche wohnortnahe und quartiersbezogene demokratie-pädagogische Projekte wurden mithilfe von „itslearning“ bereits erfolgreich durchgeführt. Diese digitalen Beteiligungsformate sollen wesentliche Elemente einer ausgereiften Beteiligungsstrategie werden, die erst in den kommenden Monaten aufzubauen ist. Beschlusspunkt 1 beschreibt, dass einer landesweiten Nutzung ein Modellprojekt in den kinderreichen Stadtteilen Blumenthal, Huchting und Walle vorausgehen soll. Jugendbeteiligung ist hier mit verschiedenen Formaten bisher unterschiedlich stark etabliert und ihre soziale und städtebauliche Einbindung sehr verschieden. Hierfür die vorliegenden unterschiedlichen Strukturen zu erproben, was landesweit funktionieren kann, ist unser Ansatz. Bestehendes zu sichten, Neues zu denken, um mit den Experten des Alltags zu bewerten – mit diesen drei Schritten soll die Ausarbeitung der Jugendbeteiligungsstrategie vollzogen werden. Wer, wie, wann eingebunden werden kann, beschreiben die Beschlusspunkte 5 bis 8. Meine Damen und Herren, gute Jugendbeteiligung schafft die Möglichkeit für einen Austausch zwischen den Generationen und auf Augenhöhe. Sie bringt lösungsorientierte Ideen hervor und stärkt dabei persönliche und demokratische Kompetenzen nicht nur bei Jugendlichen. Nur sie führt zu innovativer und passgenauer kommunaler Planung und Entscheidung. Erlauben Sie mir unabhängig vom Antrag eine Anmerkung: Jugendbeteiligung beginnt bei einem sich gegenseitig ernst Nehmen und dabei dem Gegenüber trotz jungen Alters eine andere Meinung zuzugestehen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Das ist jenseits jeder Strategie der erste Schritt in eine generationengerechte Gesellschaft. Hinzugehen, liegt in der Hand jedes Einzelnen. Den FDP Antrag – –, wo ist mein Kollege Humpich, der weiß schon Bescheid, wir werden den Antrag ablehnen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Oh!) Ich bedanke mich aber trotzdem sehr. Eine Ausrollung auf alle Stadtteile wollen perspektivisch auch wir. Aus genannten Gründen erscheint es uns aber sinnvoller, zunächst in drei Stadtteilen zu starten. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Ole Humpich. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Jetzt wird es gut, jetzt wird es gut!)

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Ole Humpich FDP

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Zuruf: Die erste Rede!) Nein, es ist die zweite. Mit Freude durfte ich Ihren Antrag lesen. Dieser Antrag soll ja dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche in den Quartieren und Stadtteilen gestärkt werden. Das ist generell erst mal ein nobles und hohes Ziel, und wir als FDP-Fraktion verfolgen gemeinsam mit Ihnen sehr gerne dieses Ziel. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Traumhaft!) Nun habe ich mich ja schon fast über die Innovativität dieses Antrags gefreut, dass man digital abfragen möchte, was in den Quartieren die Kinder und Jugendlichen bewegt, und das dann über ein bestehendes Portal – das heißt, es wird kein neues Portal geschaffen – abfragen möchte – das allerdings ja nur in drei Stadtteilen in der Stadt. Jetzt kommen wir zu dem Punkt, weswegen wir als FDP-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht haben. Zunächst fehlt uns als FDP-Fraktion ehrlicherweise der gesamte Bremer Osten. Das Argument dabei ist – ja, Kollegin, Sie brauchen nicht die Augen zu rollen, aber dem ist so –, wenn Sie sich nur auf, sagen wir, schwächere Stadtteile beziehen, fallen mir auch im Bremer Osten einige Stadtteile ein, die man dort hätte mit einbeziehen können. Auch beispielsweise in Bremen-Osterholz gibt es einen Jugendbeirat, mit dem man dann diese Thematiken auch hätte besprechen können. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag auch mit eingebracht. Ein weiterer Punkt ist: Wenn man das System zur Abfrage schon einmal anfasst, warum rollt man es dann nur auf drei Stadtteile aus und warum nicht direkt auf die gesamte Stadt? Weil wenn das System einmal angefasst wird, kann man sich einen zweiten Arbeitsschritt sparen, somit auch Ressourcen und womöglich finanzielle Mittel auch einsparen. Aus diesem Grund haben wir unseren Änderungsantrag eingebracht, und wir freuen uns sehr auf große Zustimmung. Wie ich gehört habe, ist die seitens der Koalition leider nicht vorhanden. Das wäre ein erster Schritt gewesen, um die Kinder und Jugendlichen hier in der Stadt stärken zu können. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Christine Schnittker

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Selin Arpaz.

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Selin Arpaz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Ich freue mich, dass wir uns heute in diesem Parlament damit beschäftigen, wie wir junge Menschen besser an politischen Prozessen beteiligen und allgemein besser einbinden können, wenn es um Entscheidungen geht, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen. Das Schöne ist ja, dass ich meistens hier in diesem Parlament schon quasi aufgrund meines Alters – ein paar andere Abgeordnete auch – als Expertin für junge Menschen sprechen kann. Doch als ich vergangene Woche an einer Oberschule in Findorff eingeladen war, um gemeinsam mit dem 10. Jahrgang über die Frage, wie man junge Menschen besser für Politik begeistern kann, zu sprechen, wurde mir mit meinen 25 Jahren schnell deutlich gemacht, dass ich scheinbar doch eher auch zu den Älteren in dieser Gesellschaft gehöre. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jünger geht immer!) Das mag mich persönlich zwar etwas gekränkt haben, (Heiterkeit CDU, FDP) ist aber weiter nicht wirklich schlimm, denn wenn man sich einer Sache bewusst werden muss, dann ist es doch vor allem das: dass Kinder und junge Menschen nun mal anders auf Dinge und Themen blicken als wir Erwachsene das tun. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Was soll ich denn sagen?) Das bedeutet natürlich infolgedessen auch, dass die Art und Weise wie wir in gewissen Bereichen urteilen und Entscheidungen treffen, nicht immer wirklich das ist, was junge Menschen sich wünschen, fordern oder das ist, was ihren Lebensumständen gerecht wird. Das macht auch die diesjährige Shell Jugendstudie deutlich. Ein kurzer Blick auf die Erhebung verrät nämlich, dass – ich zitiere – „mehr als der Hälfte der Befragten das Vertrauen in die Einsicht ihrer Mitmenschen fehlt. Jugendliche nehmen es für sich so wahr, dass ihre als richtig und als sozial wünschenswert empfundenen eigenen Sichtweisen immer häufiger von anderen in unserer Gesellschaft nicht geteilt werden.“ Wenn ich mir diese Ergebnisse anschaue, dann finde ich das persönlich ziemlich bedauerlich, dass ein Großteil junger Menschen so denkt. Im Übrigen auch, ich habe extra noch mal nachgefragt, der 10. Jahrgang in Findorff. Ich finde es bedauerlich, wenn man sich überlegt, dass es einen Großteil in unserer Gesellschaft gibt, der das Gefühl hat, nicht ernstgenommen oder überhaupt verstanden zu werden, und obendrein auch noch das Gefühl hat, nichts daran verändern zu können. Vor allem finde ich es bedauerlich, wenn wir davon sprechen, dass eine Demokratie davon lebt, dass in ihr alle Menschen mitbestimmen können sollen. Dass wir an das Thema Jugendbeteiligung ranmüssen, das wissen wir nicht erst seit der neuesten Jugendstudie, so steht es auch in unserem Koalitionsvertrag. Was wir aber auch wissen, ist, dass wir hier in Bremen dabei tatsächlich nicht von null aus starten müssen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist bereits heute in vielen verschiedenen Bereichen gelebte Praxis; ob in Kitas und Schulen über die Jugendverbände, in Jugendbeiräten und Foren, in Regelangeboten der Jugendhilfe oder Projekten im Stadtteil wie beispielsweise bei der Spielflächengestaltung. Bald kommt ja auch noch der Landesjugendhilferat im Bereich der Jugendhilfe dazu. Kinder und Jugendliche werden im Land Bremen tatsächlich schon in vielfältiger Praxis und umfangreicher Form beteiligt. Es bestehen aber dennoch nach wie vor konkrete Weiterentwicklungspotenziale und Herausforderungen, sonst hätten wir ja schließlich auch nicht diesen Antrag heute gestellt. Zum einen hat eine stadtweite Befragung junger Menschen im Rahmen des Jugendberichts der Stadtgemeinde Bremen ergeben, dass junge Menschen sich insbesondere in der Gestaltung über ihre unmittelbare Umgebung mehr wirksame Beteiligung wünschen, neben dem Bereich Schule besonders in den Bereichen Frei- und Sportflächen sowie Freizeitangeboten. Zum anderen sind das Recht auf Beteiligung sowie die Zugänge und Möglichkeiten sich zu beteiligen nicht bei allen Menschen hinreichend bekannt, und die Schwelle hierfür häufig doch noch zu hoch. Mit der vorliegenden Initiative möchten wir die Jugendbeteiligungen in Bremen ausweiten und bei uns noch stärker in Entscheidungsprozesse integrieren. Ich bin nicht der Meinung, dass es die eine perfekte Möglichkeit gibt, um junge Menschen zu beteiligen, sondern dass es eben ein Zusammenspiel mehrerer Optionen braucht. Deshalb ist es auch gut, dass wir nun hin wollen zu einer richtigen Jugendbeteiligungsstrategie für das Land Bremen, die mehrere Formen der Beteiligung, die wir hier bereits haben, wie ich erwähnt habe, bündelt und sie zusammendenkt. Worin wir als SPD-Fraktion, es wurde schon mehrfach erwähnt, ein großes Potential sehen, ist die digitale Jugendbeteiligung. Wir sind davon überzeugt, dass sich durch dieses Instrument eine neue Möglichkeit für uns eröffnet, junge Menschen zu beteiligen und dabei auch wirklich alle zu erreichen, denn, wie wir ja wissen, verfügen alle Kinder und Jugendlichen im Land Bremen glücklicherweise über iPads und einen Zugang zu „itslearning“. Jugendbeteiligung kann auf diesem Weg also, ganz kurz zusammengefasst, schnell, digital und niedrigschwellig sein. In meiner Generation würde man jetzt dazu sagen, das ist richtig sick. (Heiterkeit – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Meine Generation hätte pillepalle gesagt.) Worauf ich mich besonders freue, ist, dass wir, um das Ganze einmal zu testen – –. Wie bitte, Herr Imhoff? (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Nichts.) Worauf ich mich besonders freue, ist, dass wir, um das Ganze einmal auszutesten, dafür in drei Stadtteilen ein Modellprojekt durchführen wollen. Nicht nur, weil wir durch diese drei in ihrer Entwicklung unterschiedlichen Stadtteile neue Erkenntnisse für zukünftige digitale Beteiligung gewinnen wollen, sondern weil sie auch der Vorläufer für richtige gestalterische Projekte sind, die perspektivisch ja in allen Stadtteilen ausgeführt und durchgeführt werden sollen und bei welchen junge Menschen selbst über die Gestaltung von Projekten für ihren Stadtteil bestimmen sollen. Hier bin ich schon richtig gespannt auf die ersten Ergebnisse und das, was am Ende dabei herauskommt. Abschließend möchte ich noch mal zu dem kommen, worauf ich am Anfang eingegangen bin. Auch wenn ich manchmal vielleicht meine, mich als jüngste Abgeordnete hier – oder auch andere jüngere Abgeordnete – als Expertin für junge Menschen zu sehen (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sowas geht vorbei.) und mich am besten in ihre Lebensrealitäten hineinversetzen zu können, oder wenn jemand anderes zum Beispiel glaubt, das, was Jugendliche wollen, besonders gut zu kennen, sind es doch sie selbst, die die Expert:innen sind, wenn es um ihre Lebensumstände und Bedürfnisse geht. Warum also nicht auf ihre Expertise vertrauen? – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

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Christine Schnittker

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dariush Hassanpour.

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Dariush Hassanpour Fard Khorashad Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Jugendphase ist eine Zeit voller neuer und prägender Erfahrungen. Jugendliche suchen im Übergang von Kindheit zum Erwachsenwerden ihren eigenen Weg, ihren Lebensstil, ihre Wertmaßstäbe, beeinflusst von Familie, Bildungsinstitutionen, Medien und Gleichaltrigen. Die Pädagogik sagt, dass dabei der Aufbau einer stabilen Identität im Vordergrund steht, die Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit ermöglicht. Drei zentrale Herausforderungen begleiten diesen Prozess: Erstens die Qualifizierung als Basis für soziale und berufliche Handlungsfähigkeit; zweitens die Verselbständigung durch Übernahme von Verantwortung für sich und auch das eigene Handeln; und drittens die – (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Schuldenbremse. – Heiterkeit FDP) Ja, genau, die Schuldenbremse, Herr Humpich. Nein, das war Spaß! – Selbstpositionierung als Balance zwischen individueller Freiheit und gesellschaftlichen Erwartungen. Ein wesentlicher Aspekt dieser Selbstpositionierung sind die politische Bildung und die Demokratieerfahrung. Diese Selbstbildung, diese Selbstpositionierung, diese Demokratieerfahrung zu unterstützen, das ist eine wichtige Aufgabe für uns politische Akteur:innen, denn unsere Jugend wächst in Zeiten auf, die anders als die der vorangegangenen Generationen nicht mehr unbedingt eine vollkommene Erfahrung von Vertrauen in die Demokratie mit sich bringt, um das milde zu formulieren. Denn sie erfährt Krisen wie Corona und geografisch nahe Kriege, die dadurch bedingten wirtschaftlichen, aber auch moralischen Erschütterungen und, wie wir letzte Woche mitbekommen mussten und alle auch in Zukunft mitbekommen werden, einen neuen Präsidenten in den USA, der mit antidemokratischen Einstellungen eine Demokratie regieren will. Sie erfahren einen nahezu weltweiten Rechtsruck, der Diskriminierung von Menschengruppen gesellschaftsfähig macht und der gerade die Demokratie infrage stellt. Wenn diese Generation von Jugendlichen verstehen soll, was Demokratie bedeutet, wenn diese Generation von Jugendlichen Vertrauen in die Demokratie haben soll, dann müssen wir dafür sorgen, dass sie in ihrem Nahbereich, in ihrem Lebensraum demokratische Selbstwirksamkeit erfährt und erlebt, dass sie daran teilhaben kann, ihr Quartier, ihre Stadt oder auch ihr Bundesland mitzugestalten. Sie muss erfahren, dass sie beteiligt wird, dass sie gehört wird und auch ihre Wünsche geprüft und, wenn für argumentativ gut befunden, in einem Prozess der Interessensfindung auch umgesetzt werden. Deshalb tut Bremen auch viel für die Jugendbeteiligung: Wir haben das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt, wir haben seit 1998 Akteure der Kinderund Jugendarbeit gesetzlich zur Jugendbeteiligung verpflichtet. Wir haben 2021 das Recht auf Beteiligung junger Menschen in die Landesverfassung eingearbeitet, wir haben die Drittel-Parität auf Schulkonferenzen und nicht zuletzt das Jugendparlament in Bremerhaven und die Jugendbeiräte in Bremen. Aber bei Jugendbeteiligung geht es nicht nur um politische Entscheidungen, sondern auch um alltägliche Entscheidungen, die für Jugendliche relevant sind, weil sie sich ganz konkret auf ihre Lebenswelt auswirken. Es geht also bei Jugendpartizipation um aktive und nachhaltige Mitwirkung und Mitbestimmung von jungen Menschen an Planungen und Entscheidungen, die ihre Lebenswelt betreffen, sowie um die Verwirklichung. Für eine erfolgreiche und inklusive Jugendbeteiligung ist es wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeiten zur Teilnahme haben. Dabei sollten die Beteiligungsstrukturen transparent und nachvollziehbar gestaltet sein, um Vertrauen und Verständnis für diesen Prozess zu schaffen. Unser Antrag versucht an dieser Stelle, einen neuen Weg zu gehen. Wir möchten zunächst als Modellprojekt – keine Sorge, Herr Humpich, auch später in anderen Stadtteilen – basisdemokratische Abstimmungen über die Plattform „itslearning“ einführen. (Beifall DIE LINKE – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das könnte man ja von Anfang an überall machen!) Das ist eine App, die alle Schüler:innen (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) in der Schule nutzen, zumindest ab der 7. Klasse. Um noch mal auf Ihren Einwurf zurückzukommen: Zunächst als Modellprojekt in einigen Stadtteilen soll das starten und später dann ausgeweitet werden auf andere Stadtteile. Wenn sich das Modellprojekt als erfolgreich erweist, dann kann man der Kreativität quasi freien Lauf lassen. Dort könnten Ortsämter, Beiräte, Ressorts, Träger, Einrichtungen und noch andere Akteure regelmäßig Umfragen stattfinden lassen und die Schüler befragen: Welches Angebot fehlt zum Beispiel im Stadtteil? Soll der nächste Sportplatz ein Fußballplatz oder ein Basketballplatz werden? Soll Angebot X oder Angebot Y gefördert werden? Wenn sich dieses Format als erfolgreich erweisen sollte, wäre das eine großartige Möglichkeit, die Beteiligung junger Menschen zu fördern. (Beifall DIE LINKE) Jede Einrichtung, jeder Verein oder Träger im Land Bremen könnte diese transparente Beteiligungsmöglichkeit nutzen, bei der die Jugendlichen auch eigene Entscheidungsmacht haben. Allerdings können diese Umfragen nicht ersetzen, dass wir auch als Aufgabe haben, unterstützende Strukturen zu schaffen. In verschiedenen Institutionen wie Schulen, Vereinen, politischen Parteien und Parlamenten sowie in Jugendeinrichtungen sollten Formate für Selbstvertretung und Selbstbeteiligung fest verankert werden. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Natürlich brauchen wir auch Netzwerke zur Förderung von Beteiligung, die den Jugendlichen eine Austauschmöglichkeit geben. Sie müssen attraktiv sein, leicht verständlich und an die Zielgruppen angepasst, damit wir auch wirklich alle Jugendlichen in Bremen ansprechen können. Ein weiterer wichtiger Punkt ist natürlich dann auch die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen. Beteiligung ist nur dann wirksam, wenn die Vorschläge und Wünsche der Jugendlichen tatsächlich Berücksichtigung finden und realisiert werden. Als Letztes möchte ich noch etwas Wichtiges sagen, denn ich finde, ein ganz großes Problem ist auch einfach das Budget. Wir statten zum Beispiel die Gesamtschüler:innenvertretung Bremen (GSV) mit 10 000 Euro aus. Wir waren letztens bei einer Podiumsdiskussion als Politiker bei der Nacht der Jugend und dort kam auch die Kritik von den Schüler:innen, dass 10 000 Euro ein relativ knappes Budget ist. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ist immer nicht genug!) Davon lassen sich ein paar Veranstaltungen finanzieren, aber wirklich grundlegende strukturelle Änderungen hat man so nicht in der Hand. Deswegen finde ich, dass auch Jugendliche an der Budget-Verantwortung beteiligt werden sollten. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Kriegen doch 60 Euro!) Wir als Politiker:innen und auch Sie, Herr Imhoff, wir müssen alle bereit sein, ein Stück von unserer Macht abzugeben und das bedeutet vor allem auch, Jugendlichen zu erlauben, über bestimmte Budgets selbst verfügen zu dürfen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Je höher das Budget, desto höher die Gestaltungsmacht. Was dafür der richtige Ort sein könnte, das können wir ja gleich beim Kaffee ausdiskutieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Regierungspartei zur Förderung einer Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie und der Einführung digitaler Beteiligungsformate offenbart, wie weit sich die bremische Politik von den eigentlichen Bedürfnissen der jungen Generation entfernt hat. Natürlich ist es wichtig, dass politische Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu fördern ist. Doch dieser Antrag stellt aus unserer Sicht nicht nur ein weiteres Beispiel für Überregulierung und Bürokratisierung dar, die Bremen bereits lähmt, sondern es ist besonders bemerkenswert, dass der Fokus auf digitales Lernmanagement, auf „itslearning“ als zentrales Werkzeug für die Jugendbeteiligung genommen wird. Es mag gut gemeint sein, doch wir stellen die Frage, ob es wirklich zielführend ist, einen Großteil der Partizipation auf ein solches System zu verlagern. Wir reden hier schließlich über Kinder und Jugendliche, die im Alltag ohnehin zunehmend digital und auch sozial teilweise isoliert sind. Es fällt uns außerdem auf, dass diese Maßnahme hauptsächlich in den sozial schwächeren Stadtteilen Blumenthal, Huchting und Walle umgesetzt werden. Da geht der FDPÄnderungsantrag deutlich weiter. Auch wenn hier gerade explizit das noch einmal als Modellprojekt erklärt wurde. Diese einseitige Fokussierung erweckt aber den Eindruck, als ob Jugendbeteiligung nur in bestimmten Stadtteilen relevant wäre. Gleichzeitig wird die Frage aufgeworfen, inwiefern sich Kinder und Jugendliche tatsächlich in einem solchen bürokratischen, durchstrukturierten Einsatz identifizieren können. Junge Menschen wollen sich mit konkreten Themen befassen, an Lösungen arbeiten, die sie direkt betreffen. Ein weiterer Aspekt, der uns in diesem Antrag fehlt, ist die Einbindung bestehender lokaler Initiativen, Strukturen, Jugendvereine, Schulen. Sportliche, kulturelle Organisationen leisten jetzt schon wertvolle Beiträge zur Jugendbeteiligung. Warum brauchen wir dann zusätzlich ein kompliziertes System digitaler Beteiligungsmodelle? Die Bremer Politik könnte bereits bestehende Strukturen und Netzwerke viel besser nutzen und stärken anstatt auf eine top-down-initiierte, künstliche Beteiligungsschiene zu setzen. (Beifall Bündnis Deutschland) Andere Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg zeigen, dass echte Beteiligungen am besten durch starke lokale Partnerschaften und dezentrale Ansätze gefördert werden. Dort werden die Gemeinden ermutigt, direkt mit den Jugendlichen zusammenzuarbeiten, um pragmatische und realitätsnahe Lösungen für deren Bedürfnisse zu finden. Das führt uns zu einem wesentlichen Punkt, den Kosten. Auch wenn der Antrag nicht konkret auf eine finanzielle Dimension eingeht, ist es absehbar, dass ein derart umfassender und bürokratisch angelegter Beteiligungsprozess auch erhebliche Ressourcen verschlingen wird. Die Bremer Bürger haben das Recht darauf, zu erfahren, welche Summen für solche Umsetzungen von Beteiligungsprojekten tatsächlich veranschlagt werden. Was den Antrag jedoch am meisten infrage stellt, ist die Prioritätensetzung der Bremer Regierung. Während andere Themen wie akute Kinderarmut, mangelnde Infrastrukturen in den Stadtteilen, unzureichende gesundheitliche Vorsorge vieler Kinder und Jugendlicher weiterhin unzureichend adressiert werden, möchte man Ressourcen und Zeit für theoretische Beteiligungsmodelle aufwenden. Das sind Luxusdebatten, die die Realität an Jugendlichen in Bremen völlig verfehlen. Jugendliche brauchen ein Umfeld, das ihnen echte Chancen bietet und nicht neue Gremien und digitale Foren. Wir als Fraktion Bündnis Deutschland fordern eine klare Prioritätensetzung und Konzentration auf die wirklichen Probleme, die junge Menschen in Bremen betreffen. Jugendbeteiligung ist wichtig, aber sie darf nicht als Ausrede für neue Bürokratieprojekte benutzt werden. Wenn wir Jugend wirklich unterstützen wollen, dann durch gezielte Investitionen in Bildung, Infrastruktur und durch eine echte Entlastung der Familien, nicht durch unnötige Projekte, die nur einen Verwaltungsapparat aufblähen. Trotzdem stimmen wir mit leichten Magenschmerzen den Anträgen zu, in der Hoffnung, dass es vielleicht trotzdem der Förderung von Jugendlichen förderlich sein könnte, um ihnen vielleicht das Gefühl von Mitspracherecht dabei mit zu vermitteln. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Hetav Tek.

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Hetav Tek CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg:innen! Einige von Ihnen waren am Freitag zum Gedenken der Opfer der Reichspogromnacht in der Dechanatstraße. Schüler:innen des Gymnasiums Horn waren an der Gedenkstunde mit einer nachdenklich stimmenden Performance beteiligt und erläuterten anschließend, wie sie sich weitgehend außerhalb des geregelten Lehrplans mit Erinnerungskultur und Engagement für Demokratie befassen und dafür einsetzen. Ihre Forderung am Freitag war unter anderem eine Stärkung der politischen Bildung im regulären Lehrplan. Eine klare Forderung, die ein Bekenntnis zur Demokratie ist, welches wir ernst nehmen und umsetzen müssen und ein Beispiel für Jugendbeteiligung ist. Junge Menschen in Bremen verdienen es, gehört zu werden, ihre Zukunft aktiv mitgestalten zu können. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass politische Teilhabe junger Menschen zu fördern nicht nur eine Pflicht ist, sondern auch eine Chance für uns alle. (Beifall CDU) Aus diesem Grunde werden wir auch diesen Antrag unterstützen. (Beifall Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]) Danke schön, Frau Arpaz! Bremen braucht – –. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das hat sie eben bei mir nicht gemacht!) Wir können es gleich alle zusammen machen. (Heiterkeit) Bremen braucht junge Menschen, die sich einbringen, die etwas bewegen wollen und denen wir die Werkzeuge und die Räume geben, um genau das zu tun. Die junge Generation fordert, gehört zu werden – und das auch zu Recht. Jugendbeteiligung ist jedoch nicht nur eine Frage der Mitbestimmung. Sie ist eine Frage des Vertrauens in die junge Generation, in ihre Ideen und Perspektiven. (Beifall CDU) Gerade, weil Jugendbeteiligung ein so wichtiges Thema ist, erlauben Sie mir einen kritischen Blick auf diesen Antrag und die daraus folgenden Prozesse. Nehmen Sie es als Empfehlungen an! Es ist erfreulich, dass die Antragsteller:innen die Bedeutung digitaler Beteiligungsformate erkennen und mit „itslearning“ ein bekanntes Tool nutzen möchten. Doch eine Plattform wie „itslearning“, die im schulischen Kontext verankert ist, bringt auch Herausforderungen mit sich. Schule ist für viele junge Menschen ein stark zweckgebundener Raum, der primär mit Leistungen und Verpflichtungen assoziiert wird. Daher besteht auch die Gefahr, dass nicht alle Jugendlichen bewusst oder unbewusst die Plattform für eine aktive Beteiligung nutzen möchten oder können. Die Shell Jugendstudie zeigt klar, dass Jugendliche zwar digitale Plattformen nutzen, aber echte Beteiligung für sie mehr bedeutet als das Ausfüllen eines Online-Formulars. Jugendliche wünschen sich reale Begegnungsorte, an denen sie Ideen austauschen, Projekte planen und Entscheidungen aktiv mitgestalten können. Auch bestehende Strukturen wie Jugendforen, Jugendbeiräte, Schüler:innenvertretungen, Jugendverbände oder „Freizis“ leisten wertvolle Arbeit und bieten jungen Menschen Orte für Austausch und Mitgestaltung. Die zukünftige Strategie darf sich daher nicht nur auf digitale Beteiligung beschränken oder fokussieren, sondern muss die bestehenden Strukturen der Jugendbeteiligung weiter stärken und ausbauen. Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die soziale Gerechtigkeit in der Jugendbeteiligung. Bremen ist eine vielfältige Stadt und jeder Stadtteil steht vor eigenen Herausforderungen. Deshalb ist es uns wichtig, bei der Entwicklung einer umfassenden Strategie flächendeckend die digitale Abfrage zu starten und Modellprojekte in ganz Bremen zu initiieren. Wir danken nicht nur der FDP für ihren Antrag, wir stimmen ihm sogar zu. (Beifall CDU, FDP) Doch die zentrale Frage bleibt weiterhin: Wie erreichen wir die Jugendlichen dort tatsächlich? Auch hier zeigt die Shell-Studie, dass Jugendliche aus sozial schwächeren Verhältnissen oft schwerer für politische Themen zu gewinnen sind. Wenn wir die soziale Kluft in der Beteiligung schließen wollen, reicht es nicht, nur Modellprojekte anzustoßen. Wir brauchen gezielte Programme, die insbesondere auch diese Jugendlichen unterstützen und aktiv ansprechen. Dabei können mobile Beteiligungsangebote oder enge Kooperationen mit sozialen Einrichtungen in den Stadtteilen eine wichtige Rolle spielen. Der Kinderund Jugendbericht der Bundesregierung betont, dass soziale Herkunft, technische Ressourcen und individuelle Kompetenzen unter Jugendlichen stark variieren. Wir dürfen also nicht riskieren, dass bestimmte Gruppen aufgrund fehlender Ressourcen ausgeschlossen werden. Ein weiterer zentraler Punkt, der mir besonders wichtig ist, ist die Transparenz in Entscheidungsprozessen. Das heißt, wir brauchen klare Rückkopplungsmechanismen, die aufzeigen, wie ihre Vorschläge tatsächlich umgesetzt oder weiterentwickelt wurden. Stellen Sie sich eine Familie vor – vielleicht hatten Sie das selbst in Ihrer Kindheit oder mit Ihren eigenen Kindern –, in der die Eltern die Kinder fragen, was sie sich zum Abendessen wünschen. Die Kinder überlegen und voller Überzeugung und Freude sagen sie: Pizza. Die Eltern hören das, sie nicken und servieren dann Spaghetti Bolognese. Verwundert und enttäuscht schauen die Kinder ihre Eltern an und die Eltern antworten: „Da ist auch Tomatensauce drin, ist doch fast das Gleiche.“ Wenn wir das übersetzen ins Politische, dann bedeutet das: Wenn wir junge Menschen fragen, was sie wollen, dann müssen wir auch bereit sein, ihre Wünsche und Ideen ernsthaft einzubeziehen anstatt sie vorab in festgelegte Richtungen zu lenken. Unsere Verantwortung liegt darin, eine Jugendbeteiligungsstrategie zu schaffen, die nicht nur auf dem Papier gut aussieht, sondern in der Realität greift. Als CDU-Fraktion, als Opposition stehen wir hinter dem Ziel, die Jugendbeteiligung zu stärken. Dieser Antrag ist ein wichtiger Schritt. Doch wir fordern erstens, dass die Vielfalt der Zugänge und zur Beteiligung ernstgenommen wird; zweitens, dass wir den persönlichen Austausch stärken sowie fördern und echte Mitbestimmung ermöglichen; und drittens, dass uns bewusst ist, dass digitale Plattformen unterstützen können, sie jedoch kein Allheilmittel sind. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die Jugendbeteiligung in Bremen eine wirkliche Erfolgsgeschichte wird. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass aus der Pizza keine Spaghetti Bolognese wird. Daher stimmen wir diesem Antrag zu, aber ich werde, meine Fraktion wird diesen Prozess und die Maßnahmen kritisch, aber konstruktiv begleiten und ihre Wirksamkeit stetig prüfen. – Ich danke Ihnen! (Beifall CDU, FDP)

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Christine Schnittker

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Selin Arpaz.

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Selin Arpaz SPD

Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete! Ich habe eigentlich gar nicht mehr so viel dem Ganzen hinzuzufügen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ich habe etwas vergessen.) Da das doch für sehr viel Bauchschmerzen hier in der Runde gesorgt hat und für sehr viele Fragezeichen bei vielen Abgeordneten, warum wir das eigentlich nur in diesen drei Stadtteilen durchführen wollen, möchte ich Ihnen das noch einmal ganz kurz näher erläutern: Wir tun das nicht einfach so, weil wir keine Lust haben, das direkt in anderen Stadtteilen durchzuführen. Wir tun das tatsächlich, weil wir dahinter einen Sinn erkennen. Und zwar haben wir uns diese drei Stadtteile ausgesucht und wollen diese Modellprojekte in diesen Stadtteilen durchführen, weil wir es mit Stadtteilen zu tun haben, die eine unterschiedliche Ausgangslage haben, die unterschiedliche Faktoren haben und wir uns einmal genauer anschauen wollen, wie diese Faktoren eigentlich so einen Beteiligungsprozess beeinflussen können. Die Faktoren sind unter anderem natürlich die Einwohner:innenzahlen, die Jugendeinwohner:innenzahlen, aber unter anderem auch, dass es natürlich nicht in jedem dieser Stadtteile gleich viele Angebote gibt, wo Jugendliche sich einbringen können oder es beispielsweise nicht in all diesen drei Stadtteilen, die wir aufgezählt haben für dieses Modellprojekt, Jugendbeiräte oder Jugendforen gibt. Wir haben in Walle die Situation, dass es zwar formal eines gibt, es aber nicht aktiv ist. Wir haben mit Huchting einen Stadtteil, wo es einen sehr aktiven Jugendbeirat gibt. Und wir haben mit Blumenthal einen Stadtteil, wo es gar keinen Jugendbeirat gibt. Wir wollen uns mithilfe dieser Modellprojekte erst einmal genauer anschauen, wie sich diese Faktoren eigentlich auf so einen Beteiligungsprozess auswirken können, um dann später – wie wir es ja auch im Antrag aufgeschrieben haben, wenn wir perspektivisch in allen Stadtteilen diese Modellprojekte durchführen wollen – einmal genauer zu schauen, was wir eigentlich bei bestimmten Stadtteilen mit bestimmten Ausgangslagen besser tun können. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Das ist ja schlau!) Nicht weil wir irgendwelche Stadtteile bevorzugen oder benachteiligen wollen. Es hat tatsächlich einen Sinn. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

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Christine Schnittker

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ole Humpich.

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Ole Humpich FDP

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Ich lasse mich ja darauf verhaften, dass Sie sagen: Wir machen nicht direkt in allen Stadtteilen Modellprojekte. Das hat manchmal auch ganz gute Aspekte. Was ich aber tatsächlich immer noch nicht verstanden habe bei Ihnen: weswegen nicht in allen Stadtteilen trotzdem abgefragt wird, wenn Sie alle Jugendlichen eigentlich mitnehmen wollen. Das ist ja Bestandteil unseres Antrags, dass wenn wir – – (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Im zweiten Schritt!) Ja, aber wenn wir sowieso schon im System sind – wir sind schon drin, wir fassen das System schon an, wir machen den Pizzaofen schon auf: Warum schieben wir die Pizza dann nicht auch rein? Das ist die Frage. (Heiterkeit FDP, CDU – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Weil noch kein Belag drauf ist!) Genau, der Belag fehlt noch. (Zuruf Selin Arpaz [SPD]) Das heißt, Sie holen die Pizza wieder raus, legen dann den Belag darauf und machen dann den Backofen noch mal zu. Das macht ja tatsächlich keinen Sinn. Deswegen haben wir unseren Änderungsantrag gestellt, damit alle Jugendlichen in der Stadt direkt schon angesprochen werden, direkt abgefragt werden, weil es ja eben andere Voraussetzungen in den unterschiedlichen Stadtteilen gibt. Das macht ja auch Sinn, dann daraus hinterher ein Modellprojekt zu bauen. Wenn man jetzt aber in drei Stadtteilen innerhalb der Stadt schaut, was ist in dem einen Stadtteil los, was ist in dem anderen los – sie sind zwar alle untereinander unterschiedlich –, kann man aber diese drei Modelle trotzdem nicht auf alle anderen Stadtteile überstülpen. Das heißt, man muss auch aus allen anderen Stadtteilen wissen, was mit den Jugendlichen los ist, was die Jugendlichen vor Ort bewegt. Vielleicht ist es in Osterholz ein anderes Thema als in Huchting oder in Blumenthal. In Blumenthal kommen die Jugendlichen nicht so gut in die Stadt. In Osterholz ist es, dass ein Fußballplatz fehlt. Das kann man ja nicht übereinander stülpen. Deswegen machen Sie es doch von Anfang an richtig. Sie sind doch auf einem anfänglich vernünftigen Weg. (Heiterkeit FDP, CDU – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Aha!) Nun gehen Sie den doch auch vernünftig so zu Ende, dass Sie dann alles direkt vernünftig machen. Das ist der Inhalt unseres Änderungsantrags. Ich werbe noch einmal dafür. Weil ich wirklich keine großartigen, vernünftigen, plausiblen Gegenargumente gegen unseren Antrag gehört habe, werbe ich noch einmal eindringlich dafür: Gehen Sie mit uns gemeinsam den Weg vernünftig zu Ende und fangen Sie nicht nur vorne an, die ersten drei Pflastersteine zu legen, sondern laufen Sie mit uns gemeinsam den vernünftig gepflasterten Weg. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Christine Schnittker

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Dr. Claudia Schilling.

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Dr. Claudia Schilling

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Demokratie wächst nicht auf den Bäumen. Wir müssen sie vermitteln, von Kindesbeinen an. Umso mehr als wir in diesen Wochen und Monaten erleben, wie leichtfertig manche Menschen bereit sind, an der Wahlurne die Basis unseres demokratisch verfassten Gemeinwesens aus der Hand zu geben und sich Parteien zuzuwenden, die auf der Grundlage nationalistischen und rassistischen Gedankenguts offen ein autoritäres oder totalitäres staatliches System anstreben. Parteien, deren Weltbild durch Fremdenfeindlichkeit, völkische Ideologie, Antisemitismus und Geschichtsrelativierung gekennzeichnet ist. Es ist das Wesen der Demokratie, das sich in jeder Generation neu verwurzeln muss. Demokratie ist die Herrschaft des Volkes, eines Volkes, das bereit und willens und in der Lage ist, die eigenen Geschicke verantwortungsbewusst in die eigene Hand zu nehmen. Dazu genügt es nicht, wenn wir alle gefestigte Demokraten und Demokratinnen sind. Wir müssen der jungen Generation Angebote machen, damit sie selbst demokratische Prozesse erfahren kann. Dabei darf sie auch erleben, wie schwierig es sein kann, sich mit anderen abzustimmen, dass man nicht immer durchsetzen kann, was seine eigenen Vorstellungen sind und dass im Ringen um das bessere Argument der Respekt vor den anderen nicht verloren gehen darf. So bin ich dankbar für den Antrag der Koalition, und um es vorwegzunehmen: Ich halte die von der FDP vorgeschlagenen Erweiterungen für zu ambitioniert. Die Debatte hat gezeigt, wenn es um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geht, hat Bremen eine lange Tradition und vielschichtige Instrumente. Vieles ist schon gesagt worden. Kinderrechte sind in der Landesverfassung verankert, genau wie der Anspruch auf angemessene Beteiligung in Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche unmittelbar betreffen. Jugendbeiräte, Jugendforen, das Jugendparlament in Bremerhaven, Beteiligung bei allen Spielplatzplanungen, das ist Standard. Die Pädagogik in Kindergarten und Schule ist immer häufiger darauf ausgerichtet, die Prozesse gemeinsamer Entscheidungsfindungen einzuüben. Verwaltung, freie Träger, Wohlfahrtsverbände, Jugendfreizeitheime, Kita und Schule, das sind ganz wesentliche Motoren der Demokratieförderung. Nicht zuletzt fördern wir in Bremen den Landesjugendhilferat und eine „Careleaver e.V.“ Selbstvertretung, damit sich auch jene vertreten fühlen, die in besonders herausfordernden Lebenslagen groß werden und außerhalb ihrer Familien aufwachsen. Soziale Teilhabe, Selbstwirksamkeit, das Vermitteln demokratischer Grundsätze und Kompetenzen, das sind Ziele der Jugendbeteiligung und damit wesentliche Säulen der Demokratiebildung und Demokratieförderung in unserem Land. Es ist daher nur folgerichtig, wenn wir die Beteiligungsformate einer Bestandsaufnahme unterziehen und auf dieser Grundlage eine Gesamtstrategie entwickeln. Bei allem Enthusiasmus in der Sache möchte ich aber alle Beteiligten bitten, sich der Rahmenbedingungen bewusst zu sein, unter denen wir uns auf einen solchen Weg begeben werden. Dazu gehören der enge Haushaltsrahmen und ein Personalkonzept für den öffentlichen Dienst, das wir auch einhalten müssen, wenn wir über zusätzliche Aufgaben sprechen. Ich würde daher vorschlagen, dass wir uns an die Arbeit machen, aber dabei nichts über das Knie brechen und stattdessen die genauen Modalitäten zur Entwicklung einer übergreifenden Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie gemeinsam in den Fachgremien ausbuchstabieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

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Christine Schnittker

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß § 62, Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP abstimmen. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. (Einstimmig) Wahlvorschlag der FDP-Fraktion für den Schriftführer im Vorstand Antrag der Fraktion der FDP vom 28. Oktober 2024 (Drucksache 21/814) Der Wahlvorschlag liegt Ihnen schriftlich vor. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos] und Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend. Eine kleine Gratulationspause. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Herzlichen Glückwunsch! – Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Danke!) Wirtschaftsplan des Sonstigen Sondervermögens der Freien Hansestadt Bremen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft – Verfassungsrechtliches Gutachten zum Einsatz eines Treuhänders Mitteilung des Senats vom 23. Oktober 2024 (Drucksache 21/806) Wir verbinden hiermit: Wirtschaftsplan des Sonstigen Sondervermögens der Freien Hansestadt Bremen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft Mitteilung des Senats vom 17. September 2024 (Drucksache 21/755) sowie Wirtschaftsplan des Sonstigen Sondervermögens der Freien Hansestadt Bremen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft Bericht und Antrag des Ausschusses für das Sonstige Sondervermögen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft vom 12. November 2024 (Drucksache 21/849) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Bevor wir in die Abstimmung eintreten, darf ich noch darauf hinweisen, dass gemäß Artikel 131d der Landesverfassung die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder der Bürgerschaft (Landtag) erforderlich ist. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Wirtschaftsplan für das sonstige Sondervermögen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: FDP) Stimmenthaltungen? (Bündnis Deutschland) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend, und zwar mit der erforderlichen Mehrheit. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 21/806, und dem Bericht des Ausschusses für das sonstige Sondervermögen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft, Drucksache 21/849, Kenntnis. Wir bitten zu Tisch! – Weniger Isolation durch mehr Angebote für ältere Menschen Antrag der Fraktion der CDU vom 12. März 2024 (Drucksache 21/327) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Die Beratung ist eröffnet. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.)

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Antje Grotheer

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Kerstin Eckardt.

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Kerstin Eckhardt CDU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Darf ich Sie fragen: Wer von Ihnen war heute Mittag mit Kollegen zum Mittagessen verabredet? Haben Sie sich dabei vielleicht über die Reden des Vormittags, die Tagesordnung am Nachmittag und auch über die privaten Planungen für das Wochenende ausgetauscht? Ich denke, auch herzliches Lachen gehörte heute in Ihre Mittagszeit, um dann anschließend den Nachmittag mit Kraft und Energie zu beginnen und gesund zu durchleben. So soll es ja auch sein. Heute möchte ich mit Ihnen über Menschen debattieren, die leider ständig ohne Gesellschaft die Hauptmahlzeiten einnehmen. Nicht weil sie das so wollen, sondern weil es keine andere Gelegenheit dazu gibt. Für uns als Politik ergeben sich doch Möglichkeiten, mehrere wichtige gesundheitliche, physische und auch psychische Risiken für Bürger im reifen Lebensalter zu mindern, denn angebotene Mahlzeiten ergeben gleich mehrere Synergien: Erhalt der Gesundheit, Überwinden von Einsamkeit und Bekämpfung von Armut. Vielleicht haben Sie bereits mitgerechnet und die in unserem Auftrag aufgelisteten Mahlzeiten zusammenaddiert. Bremen und Bremerhaven bieten zusammen 570 Mahlzeiten an und das bei einer Anzahl von 140 000 älteren Menschen. Diese Angebote werden durch viele Ehrenamtliche betrieben. Da sollten wir gemeinsam einmal ganz, ganz herzlichen Dank sagen! (Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen) Das heißt aber, dass nur jeder 246. Bremer überhaupt dieses Angebot wahrnehmen kann. Das Regierungsprogramm der rot-rot-grünen Koalition titelt „Sicher, sozial, ökologisch, zukunftsfest“. Was bitte ist daran sozial, wenn die Bürger, die ein Leben lang in Bremen geschuftet haben, das Land mit Steuern versorgt haben, aber nun in ein Missverhältnis geraten sind, einfach im Regen stehen gelassen werden? So geht das nicht! (Beifall CDU) Ich möchte aber zunächst die einzelnen Punkte betrachten. Da ist zunächst der Erhalt der Gesundheit. Eine gesunde, ausgewogene, schmackhafte und abwechslungsreiche Kost spielt für den physischen Erhalt der Gesundheit eine wichtige Rolle. Sie, liebe Damen und Herren, wissen es sowieso: Ein gutes Essen ist wie Balsam für die Seele! Ich habe beim Schreiben dieses Redebeitrages viel an die Mutter eines lieben Bekannten gedacht, die mit ihren 93 Jahren selbstständig in einer kleinen Wohnung lebt. Mit einem Laib Brot kommt sie alleinlebend zwei Wochen aus. Als Ehefrau eines ehemaligen Angestellten in der Abfallwirtschaft mit vier Kindern in der Familie ist sie es als Hausfrau und Verwalterin des geringen Haushaltsgeldes gewohnt, Lebensmittel komplett zu verspeisen, egal wie diese dann beschaffen sind. Da hilft auch keine Ansage der Kinder und kein heimliches Aufräumen und Entsorgen. Gesundheitliche Probleme sind schon aufgetreten und die Familie hofft sehr, dass mit einem Essensangebot die Einsicht zu einem anderen Kaufverhalten erreicht werden kann. Diese Dame wünscht sich auch persönlich ein Angebot in ihrer Wohnortnähe wahrzunehmen und die Möglichkeit zu erhalten, in angenehmer Gemeinschaft die eine oder andere Mahlzeit zu sich zu nehmen. Als zweites wichtiges Thema möchte ich über Einsamkeit sprechen und Sie fragen: Was meinen Sie, wie viele Menschen im höheren Alter leben alleinstehend in Wohnungen, weil sie ihre geliebten Partner verloren haben? Wie viele Menschen im höheren Alter sind womöglich gesundheitlich gehandicapt und auch finanziell so eingeschränkt, dass Essengehen mit Bekannten oder sogar Freunden einfach nicht möglich ist. Genaue Zahlen dazu haben wir nicht, aber Sie alle wissen, dass Alleinsein ganz schnell zu Einsamkeit führt und damit viele Krankheiten auslösen kann, auch psychologische Störungen wie Depressionen können folgen. Was helfen kann, ist ein Konzept für angebotene Mahlzeiten, denn Mittagstische, Frühstücksrunden oder auch Abendbrotangebote bringen Menschen zusammen. Das wird hier niemand bestreiten können. Der dritte Punkt, der Kampf gegen die Armut, ist noch viel wichtiger. Welche Dame und auch welcher Herr im Seniorenalter möchte sich die Blöße geben und Bürgergeld beantragen, wenn sie oder er ein Leben lang gearbeitet hat, aber die Rente bei den hohen Lebenshaltungskosten heutzutage schon seit einiger Zeit nicht mehr reicht? Natürlich, da ist es einfach zu sagen, dann kann man ihnen auch nicht helfen, aber Sie wissen das selbst, verständlich ist dieses Handeln schon und die vielen Flaschensammler überall in den Bezirken kennen wir alle. Dabei geht es um die gefühlte Erniedrigung staatliche Stütze zu beantragen und auch einen eigenen Antrieb, etwas an der Situation zu ändern. Einen Beitrag kann Politik hier leisten, indem Mahlzeiten kostengünstig angeboten werden. Das erleichtert schon einmal vieles. In ihrem gemeinsamen Vertrag zur Regierungskoalition erwähnen Sie unter dem Punkt Senior:innen, dass Sie die Mittagstische über das Programm Ältere im Quartier weiter ausbauen wollen. Wir erwarten dazu nun nach mehr als einem Jahr Regierungszeit, dass Sie endlich, wie in unserem Antrag gefordert, ein Konzept dazu entwickeln und nicht nur Buchstaben auf Ihr Papier bringen. „Gemeinsam Essen, füreinander Dasein“ titelt die Aktion Mensch zum Thema Mittagstische. Das ist ein Satz, der zum Schluss meines ersten Teiles noch einmal die Bedeutung von gemeinsamen Mahlzeiten kurz und knapp erklärt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Es ist eine fürchterliche Vorstellung, im Alter allein und einsam zu sein. Kommt dann noch eine Krankheit dazu, ist das ein Leben, welches wir uns alle nicht wünschen, für uns selbst und für alle anderen. Kurzum: Niemand sollte so etwas erleben müssen unter Einsamkeit zu leiden. Doch machen wir uns nichts vor, die Realität sieht hier in Bremen anders aus. Wir als Staat müssen das Bestmögliche tun, um die alten Menschen zu betreuen und zu unterstützen. Sie müssen ein weiterer Teil unserer Gesellschaft sein, darüber sollte bei uns in der Bürgerschaft absolute Einigkeit bestehen – unabhängig vom Parteibuch oder der Ideologie. (Beifall Bündnis Deutschland) So ganz sicher bin ich mir dabei allerdings nicht, ob die rot-grün-rote Regierung das Thema wirklich mit der notwendigen Ernsthaftigkeit betrachtet, denn die Zahlen, die aus dem Antrag der Fraktion der CDU mit dem Titel „Wir bitten zu Tisch! – weniger Isolation durch mehr Angebote für ältere Menschen“ herauslesen können, sind erschreckend. Wir haben also in der Stadtgemeinde Bremen über 140 000 Seniorinnen und Senioren. Es gibt aber nur sieben Stadtteile mit einem speziellen Mittagstischangebot und zwei, an denen ein Abendbrotangebot besteht, jedoch nur für jeweils zwei Tage im Monat. An insgesamt 20 Tagen im Monat gibt es mittags derartige Angebote, wobei es natürlich auch zu Überschneidungen kommt. Dass es in Bremerhaven überhaupt keine geförderten offenen Mittagstische oder Abendbrottische gibt, ist fast schon skandalös. (Beifall Bündnis Deutschland) Das ist mal wieder so etwas, was die Öffentlichkeit so gar nicht recht mitbekommt, denn natürlich: Es soll unter den Teppich gekehrt werden! Gerade die älteren Menschen wählen gern die Parteien, die sie schon immer gewählt haben. Wenn sie aber erkennen, dass diese sie so vernachlässigen und dass sie ihnen egal sind, dann dürfte das normalerweise schon die eine oder andere Stimme kosten. Dann ist es nichts mehr mit dem sympathischen Herrn Bovenschulte, oder wie die geneigte Presse ihn allzu gerne dann als Bovi verklärt. Was sind das für erschreckende Erkenntnisse, dass ein Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität in nur vier Quartieren in Bremen gefördert wird und dass es überhaupt keine, ich betone, keine Begleitung zu Fuß zu den entsprechenden Angeboten gibt. Wenn wir in Relation setzen, was für Gelder dieser Senat in den letzten und in der aktuellen Legislaturperiode für, entschuldigen Sie meine Formulierung, unnützen Kram ausgegeben hat, dann sind die 93 000 an Steuergeldern für Mittagstische im letzten Jahr und mutmaßlich 101 000 für dieses Jahr eher unfassbar. Was wurde aus den vollmundigen Erklärungen durch die Damen und Herren von SPD, LINKE und Grünen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur, der gesellschaftlichen Teilhabe insbesondere für ältere Menschen, wie es die CDU auch in ihrem Antrag schon formuliert. Natürlich, Sie werden es ahnen können, wir von der Fraktion Bündnis Deutschland unterstützen diesen Antrag. In fast allen Bundesländern wird gerade intensiv über das hier besprochene Thema nachgedacht. Ein Vorreiter ist dort Nordrhein-Westfalen. Ich empfehle Ihnen, liebe Koalitionäre, mal nach Bielefeld, Paderborn oder Kamen zu schauen, um nur drei Beispiele zu nennen. Auch der Ideenwettbewerb in Hannover ist da eine interessante Anregung für Sie. Der Bremer Öffentlichkeit, und somit auch uns, muss noch dieses Jahr ein Konzept zum Ausbau des Mittags- und Abendbrottischangebotes vorgelegt werden. Neue Kooperationen, beispielsweise mit Stiftungen, sind nicht nur wünschenswert, sie sind leider unabdingbar. Ebenso wie die Berücksichtigung von allen Wochentagen und einer Prüfung, dass in jedem Stadtteil von Bremen und Bremerhaven solche Angebote vorhanden sein sollten. Mindestens 50 Personen, wie es die CDU formuliert, kann da nur ein Anfang sein. Die Erreichbarkeit muss verbessert werden, Hohl/Bringdienste könnten gefördert werden. Nicht nur wenn es zur Wahl geht und dann der eine oder andere geneigte Wähler abgeholt werden soll. Fördern Sie doch mal weniger Ihre Fahrradfahrer, denken sie auch mal an ältere Menschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, dass insbesondere bedürftige Senioren berücksichtigt werden müssen, dass der Eigenanteil finanzierbar bleiben muss, unterstützen wir selbstverständlich auch. Es muss grundsätzlich mehr an ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger gedacht werden – ohne Wenn und Aber. (Beifall Bündnis Deutschland) Liebe Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Olaf Zimmer.

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Olaf Zimmer Die Linke

Werte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete! Die CDU bittet zu Tisch beziehungsweise bittet Bremer Senior:innen zu Tisch – das ist schön! Das klingt irgendwie nach guter alter Soziallehre: Die günstige Suppe für alle. Aber die, die Sie uns hier auftischen, hat einen bitteren, will meinen, zynischen Beigeschmack. Wie das immer ist, wenn Sie sich versehentlich, oder mit Kalkül, die alten Rosenkranzmarxismus-Jacken anziehen und so lustig bunt verkleidet, als eigentliche Lobbyisten der Besitzenden, der Reichen, die Rächer der Senioren, zudem der solventen, die von Ihnen irgendwie als Opfer identifiziert wurden, spielen. (Lachen CDU, Bündnis Deutschland – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Da ist er endlich, der Klassenkampf!) Sie fordern Mittagstische für Senior:innen, fordern im letzten Satz Ihres Antrages unter Punkt 5, dass das alles bezahlbar für den Menschen bleiben soll, aber von kostenfrei für arme, alte Menschen kein Wort. Warum auch? Ihre Klientel ist eventuell einsam, aber eben nicht arm. (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Was ist denn das für ein Schwachsinn?) Mit Hilfen für Menschen in Armut hingegen hat eine Allianz von FDP über CDU bis zu Bündnis Deutschland so ihre Probleme. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Was soll das? Das wissen Sie doch gar nicht!) Sie überbieten sich gegenseitig darin, Menschen, die Opfer dieses Systems sind, zu dämonisieren, sie mit Vorwürfen zu übergießen beziehungsweise zu stigmatisieren. (Widerspruch CDU) Kein Monat vergeht, in dem nicht einer Ihrer Vertreter:innen gegen Arme, gegen Bürgergeldempfänger:innen, gegen Geflüchtete, gegen Drogenkranke et cetera wettert. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist doch Quatsch!) Keine Woche vergeht, in der Sie nicht über von Ihnen sogenannte Sozialschmarotzer, Kriminelle et cetera schwadronieren. Das ist mitunter anstrengend, muss aber wohl ertragen werden. (Widerspruch CDU – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wir müssen Ihre Reden ja auch ertragen!) Was wir Ihnen aber nicht durchgehen lassen dürfen, ist, dass Sie dann mit so einem Antrag um die Ecke kommen, den Sie selbst niemals umsetzen würden. Im November 2024 hätte die CDU einen solchen Antrag sicherlich nicht mehr geschrieben, weil Ihnen das Einhalten der Schuldenbremse im Prinzip wichtiger ist als die gute Versorgung aller. Darum ist unter anderem Ihr Versuch, uns hier an diesem Punkt vorzuführen, sicherlich aus Ihrer Rolle in der Opposition heraus verständlich, aber ohne Kern und realen Sinn, denn dieser Antrag möchte Senior:innen mehr Mittagstischangebote und Abendbrotangebote anbieten mit dem Ziel, der Einsamkeit von Senior:innen entgegenzuwirken. Was die CDU aber unterschlägt, ist die Tatsache, dass Mittagstische nicht nur von Senior:innen, sondern auch für andere Menschen in prekären Lebenslagen ein Instrument sind, um Not zu lindern. Sie werden von Senior:innen nicht nur aufgesucht, um Einsamkeit zu entfliehen, sondern vor allem auch, um in Armut auf günstige Weise den Magen zu füllen. Instrumente zur Bekämpfung von Armut sind bei der CDU nicht besonders populär, wo sich doch Ihr Bundeskanzler – noch nicht Bundeskanzler – Bundesvorsitzender und Kanzlerkandidat (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) sehr dafür ausspricht, das Bürgergeld zu kürzen, was übrigens noch mehr Menschen und Senior:innen zu den Essensangeboten treiben würde. Wer die Kindergrundsicherung nicht will, 2023 das Heizungsgesetz streichen wollte – alles Dinge, die bewirken, dass zunehmend mehr Menschen, auch Ältere, auf Angebote wie günstige Mittagstische angewiesen sind, – –. Man kann es also auch andersherum machen. Liebe CDU, wie wäre es, wenn wir einfach die Armut an der Wurzel bekämpfen oder zumindest durch gute Sozialleistungen und gute soziale Sicherungssysteme – –, (Zurufe CDU) damit wir Treffpunkte tatsächlich nur deshalb anbieten müssen, damit Menschen zusammenkommen können, um der Einsamkeit zu entfliehen. (Beifall DIE LINKE) Selbstverständlich sind wir als LINKE Freunde der Volksküche, also der kollektiven Versorgung, nicht nur für Senior:innen, sondern natürlich für alle, gern selbstverwaltet. (Zuruf Abgeordnete Hetav Tek [CDU]) Die Vergesellschaftung der unbezahlten Care-Arbeit ist ein sinnvoller Baustein gegen Armut, aber auch ein Ort des Zusammenseins, des Austausches. Sie holt Menschen aus der Isolation, wirkt also gegen Einsamkeit. Wir als Koalition arbeiten stetig daran, Menschen aus Armut, Vereinzelung, Perspektivlosigkeit zu holen. (Zuruf Abgeordnete Hetav Tek [CDU]) Auch im Bereich Mittagstisch für Senior:innen sind wir vielfältig mit zahlreichen Aktivitäten am Start, wie aus der umfänglichen Antwort des Senats auf Ihre Anfrage vom Dezember 2023 hervorgeht. Wörtlich heißt es: „Die geförderten offenen Mittagstischangebote im Land Bremen sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur und ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere von älteren Menschen. In Quartiers- und Senior:innenbegegnungszentren werden die Mittagstische und Angebote durch verschiedene Aktivitäten begleitet. Das Angebot reagiert damit in erster Linie auf wachsende Vereinsamung und Isolation von älteren Menschen.“ Das sagen wir, das tun wir oft, sehr gegen den Widerstand der üblichen Verdächtigen hier im Haus. Dass da mehr wünschenswert wäre, steht außer Frage, da fehlt das Geld. Das fehlt im Übrigen auch für die kostenlose Essensversorgung aller Kinder an Bremer Schulen. Dass wir stattdessen den Preis anheben müssen für die Kinder, die nicht im Besitz der blauen Karte sind – für die bleibt es kostenlos – ist bitter, wie vieles, was wir jetzt an Kürzungen beschließen. Allein den Ticketpreis für das StadtTicket zu erhöhen, war für uns ein hartes Zugeständnis. Deshalb muss ich auch an dieser Stelle sagen, dass ich mir sehr viel mehr Mittagsangebote, kostenfreie Frühstücke in Kitas und Schulen und vieles mehr wünschen würde, es mit diesem Haushalt in diesem Jahr aber nicht umsetzbar ist. Einen anderen Spielraum hätte auch die CDU nicht. Verteilungskampf, das fühlen und wissen Sie auch und darum geht es ja hier, ist Klassenkampf. (Beifall DIE LINKE) Ein öffentlich gesponserter Mittagstisch für alle, die das wollen beziehungsweise benötigen, braucht Geld. Geld, welches wir nicht haben, das wir uns von denen holen müssen, die es aktuell horten. Das wir holen müssen von den Besitzern großer Vermögen, von den Erben großer Vermögen. Besser noch: Wir holen uns die ganze Bäckerei und nicht nur ein paar vergiftete Kekse für einen gesponserten Mittagstisch für Senior:innen in Bremen. – Besten Dank! (Beifall DIE LINKE) Als nächste Rednerin die Abgeordnete

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Antje Grotheer

Katharina Kähler. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Vielleicht wird es ja jetzt wieder ein bisschen sachlicher! Mehr zum Thema, das wäre schön!)

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Katharina Kähler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute einen Antrag der CDU-Fraktion, welcher den Titel „Wir bitten zu Tisch! – Weniger Isolation durch mehr Angebote für ältere Menschen“ trägt. Thematisch hätte dieser Antrag ganz wunderbar in unsere Debatte aus der vorletzten Plenarwoche gepasst, aber leider wollten Sie diese Themen nicht miteinander verbinden, was wir bis heute nicht wirklich nachvollziehen können. Wir hätten ein gemeinsames Aufrufen sehr sinnvoll gefunden. Wir haben zunächst einmal grundsätzlich Sympathien für die Idee, die hinter dem Antrag steht, denn sie betont die große Bedeutung, welche die Senior:innenmittagstische in den Quartieren in der Stadt Bremen haben, und sie betont die Wichtigkeit für die gesellschaftliche Teilhabe von älteren Menschen. Ich möchte hiermit noch mal ganz deutlich in Erinnerung rufen, dass wir diejenigen waren, welche diese Senior:innenmittagstische im Rahmen unseres Landesprogramms „Lebendige Quartiere“ ins Leben gerufen haben. Wir freuen uns, dass unsere Idee augenscheinlich so großen Anklang bei Ihnen findet. Warum dies aber nicht wirklich glaubhaft ist, erkläre ich Ihnen gern. Niedrigschwellige Quartiersarbeit und der verstärkte Blick auf Armutsbetroffene und Teilhabe eingeschränkter Bevölkerungsgruppen stehen hier für uns als SPD-Fraktion ganz besonders im Zentrum unserer Politik des sozialen Miteinanders und die Senior:innenmittagstische bilden einen wichtigen und elementaren Baustein in unserer Programmatik. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Hinter diesem Ansatz stehen wir auch nach wie vor uneingeschränkt und haben die Fortsetzung der Senior:innenmittagstische mit ihrem Fokus auf benachteiligte Quartiere und auch die Einkommensgruppe der älteren Bevölkerung, die von Armut bedroht oder betroffen ist, im Rahmen unseres Haushaltsbeschlusses selbstverständlich sichergestellt. Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal dafür, dass wir die Lebenslagen und Herausforderungen von Senior:innen im Land Bremen anerkennen und ihre gesellschaftliche Teilhabe im Sinne sozialer Gerechtigkeit fördern. (Beifall SPD) Irritierenderweise haben Sie zwar offensichtlich bereits seit langem überlegt, speziell an dieser Stelle eine deutliche Angebotsausweitung zu fordern, in Ihrem Dringlichkeitsantrag zur Haushaltsdebatte haben wir davon aber leider überhaupt nichts gesehen. Da ging es um ganz viele andere Themen und ganz viel ums Sparen, liebe Frau Eckardt. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Sie fordern dort im Gegenteil sogar ganz konkret alle Zuwendungen und Förderprogramme auf den Prüfstand zu stellen, und Sie kritisieren die Kleinteiligkeit von Programmen wie „Lebendige Quartiere“. Das, liebe CDU, passt doch von vorn bis hinten nicht zusammen und so wichtig kann Ihnen dieses Anliegen dann auch gar nicht sein. (Beifall SPD) Vielleicht können Sie uns ja einmal erklären, wie Sie sich denn eine Finanzierung Ihrer sehr umfänglichen Vorstellung der Ausweitung in Bremen und auch in Bremerhaven vorstellen. Neben allen offenen Finanzierungsfragen für eine Ausweitung möchte ich aber auch einmal anmerken, dass die Senior:innenmittagstische Teil einer Förderschiene sind, die noch nicht allzu lange existieren und zu der bislang auch noch keinerlei Auswertungen oder Evaluationen über ihre Wirksamkeit vorliegen. Eine pauschale Ausweitung auf alle Stadtteile Bremens und Bremerhavens mit jeweils 50 Plätzen, wie Sie es im Antragspunkt 3 fordern, halten wir ungeprüft für wenig zielführend, zumal wir davon ausgehen, dass auch Sie wissen, dass unsere Stadtteile in unseren beiden Städten sehr, sehr unterschiedlich sind und auch dort die Lebenslagen der Menschen sehr unterschiedlich sind. Für eine sinnvolle Erweiterung der Mahlzeitenangebote, so sie aktuell überhaupt finanzierbar wäre, braucht es eine entsprechende Bedarfsanalyse, um genau dieser Unterschiedlichkeit gerecht zu werden. (Zuruf Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]) Um es etwas überspitzt zu sagen: Ich glaube kaum, dass Sie wirklich ein Senior:innenmittagstischangebot im Stadtteil Häfen mit seinen 126 Einwohnern, Stand 2022, einführen wollen, oder? (Zurufe Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]) Uns werfen Sie ständig die berühmte Gießkanne, wie bei der FreiKarte, vor und hier kommen Sie selbst mit einem lupenreinen Gießkannenantrag um die Ecke. In Ihrem Antragspunkt 5 fordern Sie dazu auf, besonders, wie Sie es formulieren, bedürftige Senior:innen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass der Eigenanteil für die Teilnahme bezahlbar ist. Das, meine Damen und Herren, ist ein sehr erstaunlicher Antragspunkt, denn möglicherweise haben Sie die Senior:innen-Mahlzeitenangebote konzeptionell nicht richtig verstanden. Wir fördern doch primär genau diese Zielgruppe armutsgefährdeter und armutsbetroffener Senior:innen, die häufig von Teilhabeeinschränkungen betroffen sind, mit unseren Mahlzeitenangeboten. Das ist der Kern unserer Ausrichtung. Genau hierauf zielen die Seniorenmittagstische ab, und genau deshalb setzen wir sie fort, denn die Bekämpfung von Einsamkeit und die Förderung sozialer Teilhabe älterer Menschen sind für uns ein hoch wichtiges Anliegen. (Beifall SPD) Ihrer Ausweitungsidee müssen wir aus bekannten finanziellen Gründen eine Absage erteilen, und wir wundern uns sehr über Ihr vollkommen paradoxes Vorgehen, weitreichende Erweiterungen vornehmen zu wollen, mit solchen undifferenzierten Forderungen in Erscheinung zu treten und sich gleichzeitig stetig als Haushaltsvernunftspartei zu inszenieren, uns das Sparen abzuverlangen und die Zuwendungen auch noch infrage zu stellen. Auch Ihrer inhaltlichen Herangehensweise müssen wir aus von mir genannten Gründen ebenfalls eine Absage erteilen, in der Konsequenz Ihrem Antrag auch. – Vielen Dank! (Beifall SPD – Zuruf Abgeordnete Kerstin Eckhardt [CDU])

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Ole Humpich.

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Ole Humpich FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Auch ich freue mich, denn die CDU bittet zu Tisch. Das Thema der Einsamkeit oder auch der Bedürftigkeit der Rentnerinnen und Rentner oder Seniorinnen und Senioren fängt ja etwas weiter vorn an. Das Thema fängt da an, dass eigentlich am Ende des Tages nach einem langen Arbeitsleben die Rente nicht mehr dafür reicht, sich einen Laib Brot zu kaufen, wie wir es heute gehört haben, oder vielleicht auch mal abends oder nachmittags essen zu gehen. Wir als FDP setzen uns ja schon lange für die Aktienrente ein. Diese könnte tatsächlich diese Thematik revolutionieren, oder auch Eigentum schafft im Alter Sicherheit. Dadurch fordern wir ja schon länger, dass es einen Freibetrag für junge Familien und junge Menschen gibt beim Kauf der ersten eigengenutzten Immobilie. Kommen wir zu dem Antrag: In Ihrem Antrag sprechen Sie von 140 000 bis 145 000 Senioren in Bremen. Wenn ich mir dann den Antrag weiter durchlese, sind 140 000 Senioren in der Stadt allein oder bedürftig. Das ist für uns als FDP-Fraktion eine Entmündigung der Senioren und stellt die Senioren als eine Gruppe dar, die eigentlich im Alter nichts mehr wirklich gebacken bekommen, allein sind und nicht mehr wissen, wie sie von A nach B kommen oder sich nicht mehr selbst ernähren können. Das ist etwas, wo Sie ein bisschen zu harsch und ein bisschen zu entmündigend sind. Schauen wir aber genauer in die Stadteile rein, und ich habe mich im Vorfeld auch da sehr gern mit dem Bürgerhaus in Obervieland ausgetauscht, wo es bereits sehr gute Angebote für Mittagstische gibt, wo die Seniorinnen und Senioren – das hatten wir, glaube ich, auch in einer Einsamkeitsdebatte bereits – sehr gut untereinander organisiert bekommen, sehr gut Acht aufeinander geben und sie gar nicht wollen, dass jemand von außen mit dazukommt, denn wie es so oft ist: Wenn die Politik von außen mit dazukommt, wird vieles komplizierter, gerade bei Mittagstischen. Wir haben es gerade gestern gehört, was auch die Schulverpflegung angeht, da gibt es dann hohe Standards, die erfüllt werden müssen. Da wird alles im Endeffekt teurer. Da muss man sich dann schon ein bisschen die Frage stellen, die Sie sich ja vielleicht auch gestellt haben, so wie wir als FDP-Fraktion auch: Wie und wovon wollen wir das alles bezahlen? In Ihrem Antrag, meine Damen und Herren, finde ich dazu leider keine Antwort. (Beifall FDP) Einen charmanten Punkt habe ich bei Ihnen dann aber doch gefunden: dass Sie Mensen der Hochschulen und Universitäten mit einbeziehen wollen. Ich gebe Ihnen einen Tipp, den hat mir der Kollege Schröder gegeben, weil ich selbst habe nur eine Ausbildung gemacht und muss Ihnen sagen, bin damit auch außerordentlich zufrieden: Die Mensen der Hochschulen und Universitäten sind bereits für alle Menschen zugänglich. Das heißt, wenn es Senioren gibt, die Lust haben, sich in der Universität Bremen mittags – es gibt da einen fantastischen Burger mit Pommes, habe ich gehört – dort hinzusetzen und zu essen, ist dies absolut schon möglich, und ich gehe auch ganz stark davon aus, dass es ganz viele Studentinnen und Studenten gibt, die sich dann auch mit den Seniorinnen und Senioren unterhalten. Damit das organisiert wird, kann man sich gemeinsam mit den Bürgerhäusern, die ja bereits schon vor Ort und in den Stadtteilen sehr aktiv sind, einfach mal zusammensetzen und gemeinsam mit der Universität oder der Hochschule das vielleicht an ein oder zwei Nachmittagen organisiert bekommen. Dafür braucht es Ihren Antrag aber nicht. (Beifall FDP) Was wir auch schon gehört haben, ist der Bedarf in den Stadtteilen. Woher kommen Ihre 50 Personen, 50 Seniorinnen und Senioren an jedem Tag die Woche in jedem Stadtteil in Bremen? Woher nehmen Sie das? Das wäre eine Frage, die Sie uns ja vielleicht noch mal beantworten können, denn es gibt Stadteile, da gibt es vielleicht noch nicht mal mehr 50 Personen, die da überhaupt leben, die bedürftig sind. Ich gucke da Ihren Kollegen, den Fraktionsvorsitzenden Imhoff an, der ja gerade wahrscheinlich draußen ist und schon mal zu Tisch bittet. Ehrlicherweise gibt es einige Stadtteile, wo es gar nicht möglich ist, weil so viele Seniorinnen und Senioren gar nicht vorhanden sind. Da gibt es andere Stadtteile, da wird es wieder mehr benötigt. Das ist sehr unkonkret, sehr wenig Zahlen. Sie entmündigen die Senioren. Die Frage ist: Haben die Senioren wirklich diese Herausforderungen? Oder sind die Herausforderungen: Wie komme ich sicher von A nach B, wie funktioniert der ÖPNV, und bleibt mein Eigenheim mein Eigenheim, oder wird es mir irgendwann enteignet, weil meine Wohnung zu groß ist, meine Damen und Herren? Und nicht, dass sie mittags sich gemeinsam auf Staatskosten beisammensetzen und dann gemeinsam Kaffee und Kuchen machen. Meine Damen und Herren, wir als FDP-Fraktion lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall FDP)

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Antje Grotheer

Als nächste Rednerin die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Der „Zu Tisch“-Antrag der CDU lenkt den Fokus unserer sozialpolitischen Aufmerksamkeit auf die Bedarfe von Senior:innen. Es ist wichtig, sich immer wieder mit den spezifischen Bedarfen einzelner gesellschaftlicher Gruppen zu beschäftigen. Nur so wird deutlich, ob wir mit unserem politischen Handeln wirklich die Gesamtgesellschaft im Blick behalten. Gerade die Senior:innen in unserem Land sind eine sehr diverse Gruppe. Herkunft, finanzielle Absicherung, soziale Anbindung und auch gesundheitliche Herausforderungen sind individuell hochverschieden. Der CDU Antrag spricht von 140 000 Menschen und ihrem Bedarf. Die Zahl allerdings ist mit Blick auf den Antrag missverständlich. Im Land Bremen leben 145 000 Senior:innen, aber bei Weitem nicht alle können und müssen wir mit einem Mittagstisch oder Fahrdienst erreichen, meine Damen und Herren. Ganz im Gegenteil. Viele Senior:innen im Land leben selbstbestimmt, aktiv und eng vernetzt. Sie sind Mitglieder in Vereinen, sie kümmern sich in der häuslichen Pflege aufopfernd um ihre Angehörigen. Sie engagieren sich politisch in Ortsvereinen und Beiräten, und sie unterstützen junge Familien in Care-Arbeit, und, das möchte ich ganz besonders betonen: Sie sind die gesellschaftliche Gruppe, die ehrenamtlich besonders aktiv ist, und dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei allen bedanken. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Viele Angebote in den Quartieren, ob für Kinder oder Senioren können nur aufrechterhalten werden, weil sich hier vor allem Senior:innen ehrenamtlich engagieren. Sie sind Lesepaten in Schulen, sie leiten Näh- und Reparaturkurse in Bürgerhäusern, eröffnen damit auch viele Räume der Begegnung. Sie geben bei den Angeboten der Bremer Tafel Lebensmittel aus und reichen hier den Menschen die Hand, die Unterstützung brauchen. Meine Damen und Herren, ich will mit meinen Ausführungen die Bedarfe für Senior:innen nicht kleinreden. Ich möchte aber, dass wir nicht vergessen, welchen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag sie bis heute leisten. Sie alle als Bedürftige im Sinne eines Mittagessenangebots oder Fahrdienstes zu bezeichnen, wird ihrer gesellschaftlichen Rolle nicht gerecht. Natürlich wünsche ich mir auch, wie übrigens bei allen sozialpolitischen Themen, mehr Geld, mehr Personal, das ist doch gar keine Frage. Aufsuchende Angebote zum Beispiel für mobilitätseingeschränkte Menschen wäre so ein Thema, das ich stärken würde. Mit den Trägern in den Quartieren wurde eine Förderrichtlinie vereinbart, die den Blick auf die Angebote für Senioren schärft. Diese ist noch in der Erprobungsphase und muss noch sicher angepasst werden. Das Gute an konstanter und politischer Arbeit ist aber, dass immer wieder Auswertungsphasen aufzeigen, wo im Sinne einer Bedarfsanalyse nachzuverschärfen ist. Hierzu gibt es den Austausch mit den Trägern, und ich bin mir auch sicher, dass Frau Senatorin Dr. Schilling uns in der Sozialdeputation davon berichten wird. Die Anträge und die Bewilligungen für 2024 und 2025 sind bekannt und nicht, wie Sie in Ihrer Prosa formulieren, unklar. Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende, möchte aber einen abschließenden Gedanken teilen. Wir alle wissen um die begrenzten Mittel im Haushalt. Wir alle wissen um die angespannte Fachkräftesituation in den sozialen Berufen und die offenen Stellen in diesem Bereich. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Die Bedarfe der Senioren haben auch für mich Priorität. Doch der von der CDU vorgelegte Antrag funktioniert nur als Oppositionsantrag. Stünden Sie in echter Verantwortung, wüssten Sie, dass der Antrag allein mit Blick auf den Haushalt nicht so realisiert oder umgesetzt werden kann. Wie immer kommt die politische Idee ohne Vorschlag zur Gegenfinanzierung daher. Auch die Antwort auf die Frage, wo und wie Sie Fachkräfte finden und qualifizieren wollen, bleiben Sie uns schuldig. Ich nehme als Arbeitsauftrag mit – das hatte ich sowieso auch vor –, dass wir die Anpassung der Förderrichtlinie im Blick behalten. Ihren Antrag werden wir ablehnen, weil er schlicht nicht realisierbar ist, und das wissen Sie auch selber. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

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Antje Grotheer

Als nächste Rednerin die Abgeordnete Kerstin Eckardt.

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Kerstin Eckardt CDU

Frau Präsidentin meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer lesen kann, ist ganz klar im Vorteil. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Ja!) Was ich hier heute jetzt erlebt habe, erstaunt mich schon. Parlamentsvorlagen, die nicht durchgearbeitet werden, Anträge, die nicht gelesen werden. Wir fordern endlich ein Konzept. Hier spricht niemand von Finanzierung, sondern wir möchten wissen: Wie stellen Sie sich in den nächsten Jahren die Ausweitung der Mittagstische vor? Wie soll es aussehen? (Beifall CDU) Das ging aus meiner Rede hervor, und ich wundere mich dann, was ich hier wirklich für Anträge gehört habe. Frau Görgü-Philipp, da muss ich mal sagen, es ehrt Sie, dass Sie jetzt zwar nur an Bedürftige denken, es geht auch um Gesundheit und es ging auch um Einsamkeit, aber Sie haben wenigstens eine Bedarfsanalyse das erste Mal in Ihrem Redebeitrag gehabt. Die hätten wir ganz gerne. Noch kurz zu Herrn Zimmer: Da fällt mir wirklich kaum was zu ein, außer Worte wie „zynisch“, „mies“, „soziale Schmarotzer“ habe ich in Ihrer Rede gehört. (Abgeordneter Olaf Zimmer [DIE LINKE]: Das ist ein Zitat!) Ich finde, das ist äußerst unanständig, aber Sie bringen das immer wieder. (Beifall CDU) Das wird uns nicht gerecht. Das kam direkt aus Ihrem Mund. Ich möchte noch mal an Ihren Koalitionsvertrag erinnern. (Glocke) Da steht drin, dass es ein Konzept geben wird. – Vielen Dank! (Beifall CDU)

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Antje Grotheer

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht – –. Es hat sich der Abgeordnete Olaf Zimmer gemeldet. Bitte sehr, Herr Kollege, zur Kurzintervention!

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Olaf Zimmer Die Linke

Ich habe gesagt, Entschuldigung „nicht über von Ihnen sogenannten Sozialschmarotzer“. Das heißt, das war ein Zitat. Das war nicht meine Wortwahl. Das wollte ich nur noch mal richtigstellen. (Beifall DIE LINKE – Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Der Eindruck bleibt!)

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Antje Grotheer

Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Katharina Kähler das Wort.

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Katharina Kähler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegin Eckhardt! Unser Landesprogramm „Lebendige Quartiere“ ist konzeptionell hinterlegt, und ehe man Kolleginnen und Kollegen vorwirft, Anträge nicht genau gelesen zu haben, würde ich Ihnen einmal sehr deutlich die Empfehlung aussprechen, vielleicht sich hier einmal mit dem Konzept zu beschäftigen. Dann werden Sie sehen, dass es durchaus konzeptionell verankert ist. (Beifall SPD) Das Weitere ist: Wer mehr fordert und mehr machen will, muss auch erklären, wie er oder sie es finanzieren will. Das müssen wir ständig, wenn wir etwas ausweiten wollen. Das verlangen Sie ständig von uns. Ehrlich gesagt, wenn man sich hinstellt und sagt: „Mehr als 50 oder mindestens 50 Plätze an Seniorenmittagstische in jedem Stadtteil dazu“, dann erklären Sie uns bitte, wo wir dieses Geld hernehmen wollen oder sollen! Inhaltlich sind wir absolut offen dafür, denn, wie wir ja vorhin schon gehört haben, die Seniorenmittagstische stammen aus unserer Feder, und wir glauben nach wie vor, dass sie ein gutes Konzept sind, aber bezahlen müssen wir es, und wenn Sie uns sagen, wovon, sind wir sehr, sehr offen für Anregungen. – Danke sehr! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

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Antje Grotheer

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht, deswegen erhält jetzt Senatorin Dr. Claudia Schilling das Wort.

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Dr. Claudia Schilling

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag mit dem Titel „Wir bitten zu Tisch! – Weniger Isolation durch mehr Angebote für ältere Menschen“ rückt die Lebensqualität unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Fokus, und auch ich möchte betonen, dass ich mich als Sozialsenatorin natürlich dafür einsetze, dass ältere Menschen möglichst lange zufrieden und selbstbestimmt in ihrem eigenen Zuhause leben können. Dabei unterstützt sie mein Ressort in vielfältiger Weise. Es gibt aber auch gute Gründe, dem Antrag der CDU nicht zuzustimmen. Ich informiere an dieser Stelle gern über die Aktivitäten meines Hauses. Ich darf gleichzeitig kurz an die Historie des Förderprogrammes erinnern und an die angespannte Haushaltslage. Da muss ich ganz klar sagen, was in dem Antrag steht, würde Geld kosten, viel Geld – Geld, das leider nicht zur Verfügung steht. Die Wirklichkeit erfordert also eine realistischere Herangehensweise, als die CDU es sich wünscht. Anders als es in dem Antrag dargestellt wird, haben wir zusätzlich zu den aktivierenden Essensangeboten eine Vielzahl von Teilhabemöglichkeiten für ältere Menschen. Mit mehr als 30 Begegnungszentren und Treffs sind wir in Bremen so gut aufgestellt wie kaum eine andere Stadt in unserer Größe. Die Begegnungszentren sind bei Weitem nicht die einzigen Angebote. Viele ältere Menschen nutzen selbstverständlich auch die vielen Möglichkeiten, die sich an alle Menschen in den Quartieren richten. Das reicht von den Sportvereinen über die Bürgerhäuser bis hin zu den Angeboten in den Quartierszentren, um an dieser Stelle nur einige zu nennen. Was ich ebenfalls noch einmal betonen möchte: Die Förderschiene, über die wir hier reden, ist neu und befindet sich noch in einem Entwicklungsstadium. Vor allem liegt ihr zugrunde, dass wir damit Unterstützung anbieten, wenn sie benötigt wird, dass wir kooperative Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Das ist was ganz anderes als das Topdown-Konzept. Die Initiative der Träger, Mittagstische, Abendbrote und Fahrdienste anzubieten, ist freiwillig. Dadurch sind diese Angebote logischerweise nicht stadtweit flächendeckend. Für diese Mehrarbeit und den zusätzlichen Einsatz für die älteren Menschen gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Träger zunächst einmal unser großer Dank. (Beifall SPD) Wir dürfen dabei auch nicht vergessen, dass Hauptamtliche oftmals schon mit ihren regulären Aufgaben mehr als ausgelastet sind und nicht noch zusätzliche Arbeit – und die bringen Angebote für Mahlzeiten mit sich – schultern können, denn die Mittagstische sind ja selten reine Verköstigungen, sondern werden durch Beratung, soziale Teilhabe oder Überleitung in andere soziale Angebote flankiert. Ohne ehrenamtliche Unterstützung ist all dies nicht möglich. Die Träger, insbesondere die Begegnungs- und Quartierszentren, leisten sehr wertvolle Arbeit. Klar ist jedoch auch, dass Angebote für Mittagstische, Abendbrote und Fahrdienste nur ein Teil der Lösung sein können. Unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu helfen, möglichst lange gesund zu bleiben und aktiv am Leben teilzuhaben, ist aus meiner Sicht eine Gemeinschaftsaufgabe, gesellschaftlich wie politisch. Deshalb halte ich es für sinnvoll, realistisch zu prüfen, ob und wie eine Unterstützung und eine Schließung von möglichen Lücken im Sinne einer Ausweitung der Angebote oder einer Unterstützung der Träger zum Beispiel bei der Beantragung von Fördermitteln und der strategischen Planung gelingen kann. Hierbei spielen die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal aber eben auch die Finanzierbarkeit eine entscheidende Rolle. Auch die Angebote selbst bedürfen einer sorgfältigen Bewertung sowohl im Hinblick auf ihre Effektivität als auch hinsichtlich ihrer verfügbaren Ressourcen. Diese und weitere Überlegungen fließen in die Überarbeitung der Richtlinie ein. Geplant ist, dass darin auch weitere Förderschwerpunkte für ältere Menschen strukturiert verortet werden. Jeder einzelne Mittagstisch ist ein tolles und sinnvolles Instrument, um die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern und ihre Isolation zu verringern. Das eingesetzte Geld wird hier sinnvoll verwendet. Angesichts der aktuellen Haushaltslage sollten wir allerdings ehrlich diskutieren, ob wir eine zusätzliche finanzielle Ausweitung stemmen können. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

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Antje Grotheer

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Stärkung der dualen Ausbildung Teil 1: Zustand und Entwicklung der Berufsschulen/beruflichen Bildungszentren in der Stadt Bremen Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 7. März 2024 (Drucksache 21/319) Dazu Mitteilung des Senats vom 23. April 2024 (Drucksache 21/411) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt.

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Fynn Voigt FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Abend debattieren wir noch einmal eine Große Anfrage von uns über das Thema der dualen Ausbildung. Wir haben schon zwei- bis dreimal in dieser Legislaturperiode über die Thematik der Ausbildung des Handwerks geredet. Ich möchte aber noch mal an dieser Stelle sagen, dass die duale Ausbildung das Fundament bildet für die Qualität und die Qualifizierung unserer Arbeits- und Fachkräfte in Bremen. (Beifall FDP, CDU) Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen, vor denen wir stehen, nicht nur in Bremen. Trotz dessen stehen wir vor der zweiten Herausforderung, dass sich immer weniger Menschen für eine Ausbildung entscheiden. Bei dem Problem des Fachkräftemangels auf der einen Seite und dem Ist-Zustand, dass sich immer weniger Menschen für eine Ausbildung entscheiden, ist es folgerichtig, dass wir hier wieder über das Thema sprechen und dass wir auch diese Große Anfrage gestellt haben. Wir haben einige Sachen abgefragt, unter anderem, wie die baulichen Gegebenheiten sind, wie die Lehrkräftesituation ist, wie digital die Bildung in den beruflichen Schulen ist und wie die berufliche Orientierung ist. Auf diese vier Punkte versuche ich, schwerpunktmäßig einmal einzugehen. Punkt 1, die baulichen Gegebenheiten: Sanierungen und Sanierungsstau sind ein Thema, in Summe 130 Millionen Euro. Sie schreiben, dass es dadurch keinen Unterrichtsausfall gibt, dass es schon ein Programm gibt, dass sich um das Problem gekümmert wird. Wir sind aber der Meinung, dass Sie für dieses Thema eine erheblich höhere Priorität einräumen müssten. Das machen wir bei den Haushaltsverhandlungen auch immer wieder deutlich. Thema 2, die Lehrkräfte- und Fachkräftedeckung an beruflichen Schulen ist ausreichend. Allerdings fehlt es eindeutig an Sonderpädagogen, das haben Sie auch geschrieben. Wir sind der Meinung, dass da dringend nachgeholfen werden muss. Sonderpädagogen sind sehr, sehr wichtig, um Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf zu helfen, nicht nur in den normalen Schulen, sondern auch in den beruflichen Schulen. Wir hoffen, dass Sie jetzt, wo Sie das Problem auch durch die Anfrage noch mal erkannt haben, diesen Fehlbestand beheben werden. (Beifall FDP) Die digitale Bildung steht ausreichend zur Verfügung, aber beim vierten Punkt möchte ich einmal etwas tiefer einsteigen. Das ist die berufliche Orientierung, weil wir auch Vorschläge haben, wie wir hier vorankommen. Ich glaube, dass da noch sehr viel Nachholbedarf ist. Es gibt einige Angebote wie zum Beispiel den „Boys' Day“ und „Girls' Day“, ein Praktikum in der 9. oder 10. Klasse und in der 10. Klasse auch noch mal einen „Tag der beruflichen Bildung“, so heißt es. Dort kommen die Schülerinnen und Schüler mit der beruflichen Bildung in Kontakt, mit Handwerksbetrieben et cetera. Wir glauben allerdings, dass das deutlich zu spät ist. Wir glauben, dass wir Schülerinnen und Schüler deutlich früher davon begeistern müssen, berufliche Ausbildungen als Alternative in Erwägung zu ziehen und dass wir da einen Imagewandel vollziehen müssen, dass es nicht die berufliche Bildung auf der unteren Stufe und das Studium auf einer höheren Stufe gibt, sondern dass das wieder gleichwertige Alternativen sind. Dafür wollen wir uns einsetzen. (Beifall FDP) Drei konkrete Vorschläge sind also, einmal diesen Tag der beruflichen Bildung etwas früher heranzuziehen; Vorschlag 2 ist, dass wir wieder mehr Vorbilder schaffen. Dass wir zum Beispiel Unternehmen oder Ausbildungszentren dazu bewegen, Besuche in den Schulen zu vollziehen. Dass wir ähnlich, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist oder auch in anderen Ländern ist, Eltern dazu bewegen, ihre Berufe in den Schulen vorzustellen. „Parents' Days“ heißt das. Dass Schülerinnen und Schüler berufliche Ausbildungswege kennenlernen und diese auch als Vorbilder sehen. Das ist Vorschlag 1 und 2. Vorschlag 3 sind Besichtigungen. Wir reden immer wieder von verpflichtenden Besichtigungen. Wir finden – angesichts der Lage, dass es nicht als Alternative für den beruflichen Weg gesehen wird, eine Ausbildung zu machen –, dass wir, insbesondere den Schülerinnen und Schülern an Gymnasien, zum Beispiel einen Besuch in einem Weiterbildungszentrum zur Verfügung stellen, wo viele verschiedene Ausbildungen stattfinden, damit sie diese kennenlernen. Das sind unsere drei Vorschläge. Diese brauchen auch gar keine Haushaltsmittel, also sind relativ leicht umzusetzen. Deswegen werben wir wärmstens darum, dass Sie sich diese Vorschläge zu Herzen nehmen und wir vielleicht gemeinsam, weil das ja auch ein fraktionsübergreifendes Ziel ist, der beruflichen Ausbildung wieder einen größeren Stellenwert zu geben, dass wir das schaffen, voranzukommen. – Danke schön! (Beifall FDP)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Duale Ausbildung: Zustand und Entwicklung der Berufsschulen/beruflichen Bildungszentren in der Stadt Bremen“ – die Große Anfrage der FDP brachte einmal mehr Erstaunliches in der Bremer Bildungslandschaft zum Vorschein. Die Antworten des Senats klangen sehr positiv. Ich zitiere: „Der Fachkräftemangel an den berufsbildenden Schulen in Bremen ist gering. Lediglich im Bereich Sonderpädagogik haben alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht dazu führen können, dass der Fachkräftebedarf vollends gedeckt werden kann.“ Das Verhältnis von Lehrkräften zu Schülern an berufsbildenden Schulen beträgt 1:13. Das sind nahezu paradiesische Zustände für die rund 17 400 Schüler und für ihre Pädagogen. Die digitale Versorgung scheint ebenfalls gut zu funktionieren mit der digitalen Plattform „itslearning“ und dem länderübergreifenden Portal mit der Kurzbezeichnung „HubbS“. Das Fazit des Senats, ich zitiere: „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Maßnahmen zur beruflichen Orientierung an den berufsbildenden Schulen in Bremen grundsätzlich gut aufgestellt sind und sehr praxisorientiert arbeiten, wenngleich sicherlich auch Optimierungsbedarf existiert, den es zu bewältigen gilt, um allen Jugendlichen die gleiche Chance auf eine erfolgreiche Berufswahl zu ermöglichen.“ (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Wie kommt es zu diesem guten Ergebnis? Die Antwort gibt der Senat in der Frage 7. Die lautet wie folgt: „Wie wird der Praxisbezug in den Lehrplänen und Lehrmethoden sichergestellt? Welches Monitoring erfolgt hier?“ Die Antwort: „Ein Großteil der Lehrpläne der berufsbildenden Schulen bezieht sich auf die dualen Bildungsgänge in der Berufsschule und wird nicht in Bremen, sondern zentral von der Kultusministerkonferenz erstellt. Da die Kultusministerkonferenz-Rahmenlehrpläne für dualen Bildungsgänge unverändert für Bremen übernommen werden, ist der Einfluss Bremens auf den Praxisbezug in den Lehrplänen gering.“ Zitatende. Na, toll, Bremen kann also an den Berufsschulen nicht viel Schaden anrichten. (Beifall Bündnis Deutschland) Vielleicht sollten die Verantwortlichen nach diesem Ergebnis auch eine Eingabe zu einem länderübergreifenden, einheitlichen Lehrplan für Grund-, Oberschulen und Gymnasien machen. In dem Bereich, in dem Bremen den Hut aufhat, sieht es allerdings wieder traurig aus. Dabei handelt es sich um die Immobilien. Bremens Berufsschulen schieben einen Sanierungsstau von 128,5 Millionen Euro vor sich her, Tendenz steigend. – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Jörg Zager.

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Jörg Zager SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Gäste hier im Hause als auch am Bildschirm! Die FDPFraktion hat ihre Große Anfrage mit der Überschrift „Stärkung der dualen Ausbildung Teil 1: Zustand und Entwicklung der Berufsschulen/beruflichen Bildungszentren in der Stadt Bremen“ eingebracht. Somit bezieht sich die Antwort des Senats auch vollständig, fast vollständig auf die Stadt Bremen. Ich vermute, dass noch eine zweite Große Anfrage eingebracht wird, sonst macht ja die Angabe „Teil 1“ keinen Sinn, und vielleicht spielen dann auch die Bremerhavener Berufsschulen eine größere Rolle in der Anfrage. Nun zur Großen Anfrage: Erst mal vielen Dank, liebe FDP-Fraktion, für den umfangreichen Fragenkatalog und an den Bremer Senat für die ausführlichen Antworten. Das Thema Schulstandortentwicklung für berufsbildende Schulen, insbesondere im Hinblick auf Campusperspektive und Raumkonzepte für zukunftsfeste öffentliche Berufsbildungsstandorte ist ein wichtiger Aspekt in der Weiterentwicklung unseres Bildungssystems. Es beinhaltet die Planung und Umsetzung von modernen Bildungseinrichtungen, die den Anforderungen der beruflichen Ausbildung gerecht werden und die Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler verbessern. Die Schaffung von Campusstrukturen kann dazu beitragen, verschiedene Bildungsangebote zu bündeln, Synergien zu schaffen und die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und Unternehmen zu fördern. Die Entwicklung von zukunftsfesten öffentlichen Berufsschulstandorten ist entscheidend für die Sicherung einer hochwertigen beruflichen Bildung und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in unseren beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Sie sehen also, ein hoher Stellenwert muss vorhanden sein. Die Ausstattung der Berufsschulen variiert je nachdem, welche Berufe hier ausgebildet werden. Alle Berufsschulen verfügen über Fachräume, Werkstätten und Klassenzimmer, die speziell auf die Anforderungen der jeweiligen Berufe zugeschnitten sind. Dazu gehören beispielsweise moderne Technik, Werkzeuge, Maschinen oder auch Laborausstattung, um den Schülerinnen und Schülern eine praxisnahe Ausbildung zu ermöglichen. Zudem sind die Berufsschulen oft mit Computern und anderen hochwertigen technischen Hilfsmitteln ausgestattet, um den Unterricht zu unterstützen. Zum Stand und zur Entwicklung der Berufsschulen und beruflichen Bildungszentren in der Stadt Bremen kann ich sagen, dass alle Bildungseinrichtungen kontinuierlich bestrebt sind, ihre Angebote noch weiter zu professionalisieren, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler als auch der Wirtschaft gerecht zu werden. Alle haben ein Interesse an einer zeitgemäßen Ausstattung, an innovativen Lehrmethoden und einer zukunftsorientierten Ausbildung im beruflichen Bereich. (Beifall SPD) Daher wurden auch in den Jahren 2019 bis 2023 für die Ausstattung von Werkstätten, Laboren und sonstigen Praxisräumlichkeiten für die Berufsschulen zusätzliche Mittel in einem Gesamtumfang von 6,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Von der Gesamtsumme gingen auch 20 Prozent an die Stadtgemeinde Bremerhaven. (Beifall SPD) „Schulstandortentwicklung der berufsbildenden Schulen Teil B: Campusperspektiven und Raumkonzepte für zukunftsfeste öffentliche Berufsbildungsstandorte in der Stadtgemeinde Bremen“, so lautet der Titel der Vorlage, die im Juni 2022 im Ausschuss für berufliche Bildung, Ausund Weiterbildung als auch in der städtischen Deputation beraten und mit einem sehr positiven Ergebnis auf den Weg gebracht worden ist. Damit wurde der Grundstein gelegt für die Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen. Zum aktuellen Sachstand hat die CDU-Fraktion nachgefragt, und das wurde auch in der Sitzung der städtischen Deputation am 3. September in Berichtsform vorgelegt. Auch da kann man erkennen: Wir sind auf einem guten Weg. Letzte Woche hat der Ausschuss für berufliche Bildung, Ausund Weiterbildung sich auch mit den Stellenbesetzungen an den berufsbildenden Schulen beschäftigt. Dort wurde uns deutlich vorgetragen, dass der Generationenwechsel im Bereich der Fachlehre und Fachlehrer so gut wie abgeschlossen ist. Ja, das Thema Sonderpädagogik wurde auch dort angesprochen. Da gibt es noch Probleme, da müssen wir noch nacharbeiten, aber nach meiner Kenntnis ist das Ressort ganz viel dabei. Alles in allem ist für mich deutlich zu erkennen, dass die Umsetzung in Richtung zukunftsfester öffentlicher Berufsbildungsstandorte auf einem guten Weg ist, und das ist auch gut so. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Als nächste Rednerin erhält

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Sahhanim Görgü-Philipp

das Wort die Abgeordnete Sandra Ahrens.

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Sandra Ahrens CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte heute die Debatte für meine Kollegin Frau Hornhues. Wundern Sie sich also nicht, wenn ich ein bisschen mehr auf Bremen-Nord eingehen sollte. Die Stärkung der dualen Ausbildung sollte ein zentrales Zukunftsthema sein. Ein nicht unerheblicher Anteil unserer jungen Menschen wird genau an diesen Ausbildungsstätten ausgebildet. Sechzehn berufsbildende Schulen und ihr Zustand sind heute also Thema. Die duale Ausbildung bildet das Fundament unserer Fachkräftesicherung, doch die entscheidende Frage ist: Sind unsere Berufsschulen und Bildungszentren in Bremen für diese Aufgabe auch ausreichend gerüstet? Lassen Sie uns jetzt gemeinsam einen kritischen Blick auf die vielen Antworten, die der Senat auf die detaillierten Fragen der FDP gegeben hat, werfen. Die vorliegende Antwort verweist auf zwei Jahre alte Vorlagen, und bei deren erneuter Durchsicht wird bereits deutlich, was lieber nicht ganz so genau dargestellt wird. Es zeichnet sich ein besorgniserregendes Bild ab, meine Damen und Herren. Es sollen moderne Berufsschulcampus entstehen, jedoch ist der Senat hier bereits viele Jahre im Verzug. Es gibt kein Erkenntnisproblem, nein, meine Damen und Herren, wie immer in Bremen, es gibt ein Umsetzungsproblem. (Beifall CDU) Viele unserer Berufsschulen sind in einem schlechten baulichen Zustand – 128,5 Millionen Euro Sanierungsstau, der Kollege hat es schon berichtet. Sie benötigen dringend eine umfassende Sanierung. Beispiel hierfür ist das Schulzentrum an der Alwin-Lonke-Straße aus dem Stadtteil Burglesum, das das Problem verdeutlicht. Brandschäden, Heizungsausfälle, Wasserschäden sind nur einige Mängel, die den Schulbetrieb immer wieder beeinträchtigen. Mit diesen Beeinträchtigungen müssen Schüler und Lehrer noch jahrelang leben. Wie sollen junge Menschen in einer solchen Umgebung die Arbeitswelt kennenlernen, geschweige denn eine akzeptable Lernumgebung haben, meine Damen und Herren? Hier besteht dringender Handlungsbedarf. (Beifall CDU) Von dem, was die gerade angehenden Erzieher an der Inge-Katz-Schule zugemutet bekommen, sprachen wir heute Morgen schon in der Aktuellen Stunde. Ich will das hier nicht wiederholen. Der Kollege von Bündnis Deutschland, Herr Fricke, hat es eindeutig und deutlich klargemacht: Selbst bei Umzügen stellen Sie teilweise Heizungsausfälle und Ähnliches in Aussicht und lassen die Schülerinnen und Schüler die Möbel selbst schleppen. Das kann es ehrlicherweise nicht sein, meine Damen und Herren! Das Vorhaben des Senates, die Schulen am neuen Campus zu zentralisieren, ist nachvollziehbar und auch begrüßenswert, aber es dauert viel zu lange, und es muss endlich in Fahrt kommen. Die Renovierungen und Instandsetzungen müssen bis dahin dann leider auch noch stattfinden, weil wir zum Beispiel an der Inge-Katz-Schule abgängige Gebäude haben, die seit zehn Jahren aufgegeben werden sollen. Es ist alarmierend, auch übrigens klimaschutztechnisch, wenn dort im Sommer noch die Heizung bollert und man da oben in den vierten Stockwerken teilweise fast 40 Grad hat. Das würde jede Arbeitsstättenverordnung nicht mitmachen, wir aber muten das hier in Bremen unseren Schülerinnen und Schülern zu. Das, meine Damen und Herren, kann so nicht bleiben. Wir wissen aus der Antwort, dass die Ausstattungsfrage auch eine der maßgeblichen Fragen ist. Genügt der aktuelle Stand den Anforderungen? Es gibt positive Entwicklungen wie die Einführung von iPads und digitalen Lernplattformen wie „itslearning“, aber das reicht noch nicht aus. Wenn wir die jungen Menschen fit für die Zukunft machen wollen, müssen wir dafür sorgen, dass sie auch Zugang zu den Technologien der Zukunft haben. Mit dem Taschenrechner geht heute allein nichts mehr, meine Damen und Herren. Ein weiterer Aspekt, den ich nicht unerwähnt lassen möchte, ist die Weiterbildung unserer Lehrkräfte. Die Digitalisierung stellt hohe Anforderungen an die Schulen, und die Lehrkräfte müssen in der Lage sein, diese Herausforderungen zu meistern, denn spätestens ihre Schüler:innen müssen das hinterher umsetzen, meine Damen und Herren, dafür brauchen sie aber das Rüstzeug. Wenn wir den Lehrberuf nicht attraktiver gestalten, laufen wir Gefahr, in den kommenden Jahren in noch größere Personalengpässe zu geraten. Die derzeitigen Maßnahmen wie Seiteneinstiegsprogramme sind zwar ein guter Ansatz, aber sie lösen das Grundproblem nicht. Ein weiterer Punkt, der dringend Aufmerksamkeit erfordert, ist die Unterstützung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen an unseren Berufsschulen. Wir wollen gerne Inklusion leben, aber es darf nicht sein, dass diese Schüler aufgrund von Personalmangel und unzureichender Ausstattung benachteiligt werden, meine Damen und Herren. Hier ist es unsere Verantwortung, gezielt zu investieren und die Inklusion in der beruflichen Bildung weiter zu stärken. (Beifall CDU) Besonders wichtig ist es mir, die duale Ausbildung nicht nur zu erhalten, sondern weiter zu stärken. Sie ist der Schlüssel für die Ausbildung zukünftiger Fachkräfte und damit ein wesentlicher Bestandteil unserer Wirtschaftsstruktur und des Erfolges und des Wohlstandes in Deutschland. Wir dürfen nicht immer mehr Menschen mit immer geringerer Qualifikation forcieren. Wir müssen eine gute berufsständische Ausbildung erhalten. Das war „Made in Germany“ und das soll auch so bleiben, meine Damen und Herren! (Beifall CDU) Abschließend möchte ich betonen: Wir stehen vor großen Herausforderungen, aber wir haben auch die Chance, viel zu verändern. Die Sanierung und Modernisierung unserer Berufsschulen muss eine Priorität sein. Wir müssen unsere Schulen fit für die Zukunft machen, sowohl baulich als auch personell und technologisch. Die duale Ausbildung darf nicht ins Hintertreffen geraten, denn sie ist das Rückgrat unserer Fachkräftesicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Berufsschulen müssen als gleichwertige Säulen neben den allgemeinbildenden Schulen betrachtet werden. Dafür braucht es Investitionen in die Infrastruktur, eine tiefgreifende Digitalisierung und vor allem die Bekämpfung des Lehrkräftemangels. Der Sanierungsstau muss dringend abgebaut werden und wir müssen Bedingungen für Lehrkräfte verbessern, um qualifiziertes Personal langfristig zu gewinnen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Bedingungen für unsere Schulen und Auszubildenden zu verbessern, denn nur so können wir sicherstellen, dass Bremen auch in Zukunft ein starker Standort für berufliche Bildung bleibt. Sorgen wir dafür, dass gerade auch in den Fachkräftemangelberufen, wie zum Beispiel der Erzieherausbildung, bestmögliche Bedingungen herrschen! Denn nur so werden wir die Fachkräfte gewinnen, um die entsprechenden Fachkräfte auch für diesen Beruf zu motivieren, um dann in eine zwei- oder fünfjährige Ausbildung zu gehen. Sonst wird nämlich das Wirklichkeit, was andere sich hier schon wünschen, dass man das auch alles mit Personen über 18 und einem Führungszeugnis machen kann, weil man ja nicht genügend Personen findet. Hier haben wir Hausaufgaben zu machen. Das haben Sie in der Vergangenheit nicht erledigt, und ich hoffe, dass wir uns jetzt gemeinsam auf den Weg machen, da Schritte voranzukommen. – Danke schön! (Beifall CDU – Abgeordnete Miriam Strunge [DIE LINKE]: Das stand nicht auf dem Zettel!)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Miriam Strunge.

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Miriam Strunge Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich sagen, dass ich mich freue, dass wir aufgrund der Großen Anfrage der FDP-Fraktion heute wieder einmal über Berufsschulen sprechen, denn fast 25 Prozent der Bremer Schüler:innen gehen auf Berufsschulen. Allerdings hat man in der öffentlichen Debatte nicht immer das Gefühl, dass die Berufsschulen die Aufmerksamkeit bekommen, die sie eigentlich verdienen, weil der Fokus in der Regel auf den allgemeinbildenden Schulen liegt. Da nehme ich auch meine Fraktion und auch meine Person aus dieser Kritik nicht raus. Deswegen vielen Dank, dass wir heute die Gelegenheit haben, den Blick wirklich auf die Berufsschulen zu richten. Die FDP fragt den Senat in einer Großen Anfrage, wie es um den baulichen und personellen Zustand der Berufsschulen steht, wie die Berufsvorbereitung an den allgemeinbildenden Schulen aufgestellt ist. Die größte Herausforderung, das haben wir bereits gehört, ist sicherlich der Gebäudebestand. Hierzu bleibt diese Senatsantwort etwas kurz und verweist vor allem auf die Standortplanung für die beruflichen Schulen aus dem Sommer 2022. Wenn man aber in diese Standortplanung schaut, dann sagt dort der Senat ziemlich deutlich, dass der Gebäudebestand für eine zeitgemäße Pädagogik eben nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist. Beim Bau der Schulen vor ungefähr 50 Jahren ging man ja noch von einer ganz anderen Lernkultur aus, im traditionellen Klassenverband. Die Organisation des Lernens, die ja häufig anhand von Lernfeldern stattfindet, die gab es damals noch nicht. Dieser Wechsel auf moderne Pädagogik ist in der alten Gebäudestruktur oft kaum möglich. Berufsschule wird heute anders gedacht und muss deswegen eben auch anders gebaut werden. Die architektonische Herausforderung steht neben der Herausforderung des massiven Sanierungsstaus. Für 130 Millionen Euro müssen die Berufsschulen mindestens saniert werden, das zeigt die Senatsantwort. Zum Glück zeigt die Schulstandortplanung ja nicht nur Herausforderungen auf, sondern hat im Sommer 2022 auch einen ganz konkreten Plan vorgelegt, wie die Gebäudestruktur der Berufsschulen weiterentwickelt werden kann. An vier Standorten im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen sollen im Rahmen von Campuslösungen neue Schulgebäude entstehen und die bestehenden Berufsschulen anhand inhaltlicher Cluster neu zusammenfassen. Ein guter Plan, der ein modernes Berufsschulsystem für das 21. Jahrhundert aufzeigt, mit Gebäuden, in denen das Arbeiten auf der pädagogischen Höhe der Zeit wirklich möglich ist. Wichtig ist es natürlich, diesen ambitionierten Plan auch zügig umzusetzen. Zur Bildungsdeputation im August lag auf Bitten der CDU-Fraktion ein Bericht zum Umsetzungsstand vor. Aus dem können wir entnehmen, dass erste Schritte in Richtung Campuslösung bereits unternommen wurden. Die Planung wird weiterverfolgt, allerdings liegen im Osten die Pläne auf Eis. Ich möchte hier auch noch mal deutlich für meine Fraktion sagen: Uns reicht dieses Tempo bei Planung und Bau derzeit nicht aus. Wir müssen auch bei engen Haushaltslagen Wege finden, die gute Planung schneller umzusetzen. Dies ist nicht nur für die Berufsschulen wichtig, die in modernen Räumen mit moderner Pädagogik arbeiten wollen, das ist auch deswegen wichtig, weil viele der derzeitigen Berufsschulen als Oberschulen weitergenutzt werden sollen. Die Berufsschulen brauchen also dringend die neuen Gebäude, damit sie Platz machen können für die Oberschulen, die die alten Berufsschulstandorte weiter bespielen. Als zweite Herausforderung für die beruflichen Schulen sehe ich die Weiterentwicklung zu inklusiven Schulen. Wenn wir ehrlich sind, dann leben wir die Inklusion bis zur 10. Klasse, danach findet sie weder an den Schulen noch in der Gesellschaft so richtig statt. Die Werkstufen, wie es sie gerade an unseren beruflichen Schulen gibt, die sind eher exkludierend und führen dann oft in eine Beschäftigung in den Behindertenwerkstätten statt in den ersten Arbeitsmarkt. Eine lebenslange Exklusion ist oft die Folge. Da müssen wir als Schulen, aber auch als Arbeitsgesellschaft besser werden. Leider werden in der Senatsantwort die ersten Ideen, die es zur inklusiven Weiterentwicklung der beruflichen Schulen gibt, gar nicht erwähnt. In der letzten Legislaturperiode gab es Überlegungen der Bildungsbehörde, die Werkstufe könnte in das Übergangssystem integriert werden, genauso wie die Sprachkurse für geflüchtete Jugendliche, die auch eher ein exkludierendes System sind, statt ein inkludierendes. Modelle im Übergangssystem würden dann je nach dem Thema gemeinsames oder getrenntes Lernen ermöglichen. Diesen Ansatz finde ich sehr sinnvoll, und wir begrüßen es, wenn wir bei der Inklusion auch über die Sekundarstufe I hinaus endlich vorwärtskommen. Im Gegensatz zur Problemlage bei der Gebäudestruktur und in der Exklusion sind die anderen Problemlagen überschaubar. Die Personalstruktur ist angesichts des bundesweiten Fachkräftemangels auskömmlich, allerdings fehlen Inklusionspädagog:innen. Die Ausstattung der Werkstätten an den Schulen wird laufend aktualisiert und auch bei der Berufsorientierung sind wir an den Bremer Schulen gut aufgestellt. Abschließend will ich noch einmal betonen, dass wir bei der ambitionierten baulichen Planung der Berufsschulen auch in der Umsetzung nachlegen müssen. Außerdem müssen wir den Bereich der Inklusion in der beruflichen Bildung und die Ausstattung mit Inklusionspädagogen noch einmal ganz genau in den Blick nehmen. – Herzlichen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Auch ich freue mich sehr, dass wir aufgrund der Großen Anfrage der FDP-Fraktion heute einmal ausführlich über das Thema berufliche Bildung und Ausbildung sprechen können. Denn wie auch in den vorigen Redebeiträgen schon deutlich wurde, passiert das leider viel zu selten. Ich kann mir den kleinen Seitenkommentar in Richtung Opposition aber leider auch nicht verkneifen, dass man sich das auch in dem Unterausschuss wünscht. Dass im Unterausschuss der beruflichen Bildung in der letzten Woche niemand aus der Opposition anwesend war, wo wir über Fachkräfte und über das Thema Sonderpädagogik und Inklusion intensiv beraten haben, dass da niemand war, finde ich schon sehr bedauerlich. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Ich werde auf die Punkte, die auch da Thema waren, gleich noch mal eingehen, komme jetzt aber erst mal auf das Thema Berufsorientierung, weil ich das gerne von vorne nach hinten durchgehen möchte. Ich finde, die Anfrage macht deutlich, dass es hier schon eine Vielfalt an Programmen, an Schwerpunkten gibt, dass die Berufsorientierungskräfte ja auch genau für diese Thematik angestellt sind und an den Schulen tätig sind. Gleichzeitig macht der Senat in der Antwort, aber auch in der Zusammenfassung zum Thema Berufsorientierung deutlich, dass es Optimierungsbedarf gibt. Ich glaube, das ist gut, dass das so deutlich gemacht wird. Das teilen wir, dass es natürlich Optimierungsbedarf gibt, denn Berufsorientierung funktioniert dann besonders gut, wenn die Schüler:innen wirklich gute Einblicke darin bekommen, was die verschiedenen Berufe eigentlich bedeuten, wenn sie wirklich praxisnahe Orientierung erhalten und nicht nur abstrakte Begriffe von Ausbildungsberufen, sondern wirklich einen Einblick. Beruf kommt ja am Ende von Berufung, und berufen fühlt man sich eben auch nur dann, wenn man wirklich versteht, was es eigentlich für Berufe gibt und welche Wirkung die auch haben, welche gesellschaftliche Bedeutung. Wie viele Ausbildungsberufe mit gesellschaftlicher Bedeutung es gibt, wissen wir. Wir diskutieren hier ja in diversen Themenfeldern von vorne bis hinten immer wieder, wie dringend wir die Fachkräfte brauchen. Darum, glaube ich, können wir in dem Bereich der Berufsorientierung in Sachen Optimierung noch einiges tun, um den Schüler:innen noch bessere Einblicke zu geben, welche Möglichkeiten und Chancen sie durch verschiedene Ausbildungen haben. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Dann möchte ich auf das Thema Fachkräfte eingehen, das wir, wie gesagt, im Unterausschuss letzte Woche auch sehr ausgiebig beraten haben. Es ist, finde ich, eine erfreuliche Nachricht, dass in den Berufsschulen, anders als es an den anderen Schulen in Bremen und auch an vielen anderen Standorten, kein großer Fachkräftemangel herrscht, dass die Fachschulen es in Bremen hinkriegen, dass entsprechende Fachpersonal zu finden. Den größten Mangel und das größte Problem gibt es im Bereich der Sonderpädagogik. Das liegt einerseits daran, dass es eben nicht ausreichend Fachkräfte gibt, andererseits aber eben auch an der Problematik, dass das Ganze momentan nicht umfassend beleuchtet wird. Das haben wir im besagten Ausschuss letzte Woche sehr ausgiebig besprochen, dass es hier Änderungsbedarf gibt. Wir haben ja auch schon den Anstoß gegeben, diese Verordnung anzupassen, um einen ersten Schritt in die bessere Unterstützung von Schüler:innen zu machen. Es wurde auch sehr deutlich, dass es hier weitere Schritte braucht. Das sagen auch die Schulleitungen der verschiedenen Berufsschulen immer wieder: Wir brauchen die Sonderpädagogik. Wir müssen Inklusion umfassend denken und wir müssen alle Schüler:innen mitnehmen, denn sonderpädagogische Förderbedarfe enden halt nicht nach dem Schulabschluss an der Regelschule, sondern bestehen auch an der Berufsschule weiter. Darum ist es wichtig, dass wir hier nachschärfen und auch die Möglichkeit schaffen, allen Schüler:innen die Unterstützung zu bieten, die sie brauchen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Über die baulichen Maßnahmen haben wir jetzt auch schon viel gehört, darum will ich dazu gar nicht mehr viel sagen. Es ist völlig klar, dass wir hier weitere Stärkung brauchen, dass wir trotz der schwierigen Situation gerade sowohl haushalterisch als auch durch verschiedene Situationen in der Baubranche dringend weiter dran arbeiten müssen, die Schulen zu stärken, die Schulen auch baulich zu stärken und auch an der Vision der CampusLösung weiterzuarbeiten, um eben auch da die Lernbedingungen für Schüler:innen zu stärken. Stichwort Vision – es gibt ja die Vision: Berufsschulen, berufsbildende Schulen 2035. Ich finde, auch das ist immer noch extrem viel wert, denn in dieser Vision steht ja sehr viel drin, wie eine gute Berufsschule aussehen kann und Schüler:innen wirklich zur Eigenständigkeit vorantreiben kann. Auch da melden die Schulleitungen zurück, dass genau das der richtige Weg ist, um eben diese jungen Menschen auf den Weg in die Eigenständigkeit, in den Beruf zu bringen, und damit sie eben die Unterstützung an den Schulen erhalten, die sie brauchen. Ich finde es wichtig, dass wir an diesem Thema weiter gemeinsam arbeiten. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liege nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Sascha Karolin Aulepp.

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Sascha Karolin Aulepp

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich über diese Debatte über die Berufsschulen und die berufliche Bildung im Land Bremen und ich freue mich auch sehr, dass auch die Opposition hier das Positive in der beruflichen Bildung benannt hat – an manchen Stellen vielleicht ein bisschen zögerlicher, als ich mir das gewünscht hätte. Dass auf der anderen Seite natürlich auch die Probleme in den Vordergrund gestellt wurden, das gehört sich auch so. An dieser Stelle ist aber auch deutlich geworden, dass es an manchen Stellen doch eher hieß: „Es ist gut, aber vielleicht wird es in der Zukunft schlecht.“ Es ist also auch nicht ganz leichtgefallen, den Pferdefuß bei der beruflichen Bildung zu finden, und das finde ich doch auch sehr erfreulich. Ich stelle jetzt auch die buchstäblichen Baustellen an den Anfang, weil das ja in der Debatte auch schon deutlich geworden ist, dass wir auch im Bereich der beruflichen Bildung – und vielleicht kann man auch sagen, gerade im Bereich der beruflichen Bildung, weil wir da eben auch viele schon sehr lange betriebene Schulen haben – mit dem Sanierungsbedarf zu kämpfen haben. Sanierungsstau am öffentlichen Gebäudebestand ist ja bekanntermaßen kein schulisches und auch kein bremisches Problem, das teilen wir mit nahezu allen Kommunen. Ich will jetzt aber auch die Frage nicht weiter ausführen, ob sich Investitionen in dem Gebäudebestand der Zukunft eigentlich lohnen und wie man das vielleicht auch klugerweise finanzieren sollte. Wir haben ja im Bereich der Schulneubauten und perspektivisch auch der Schulsanierung einen neuen Weg angefangen und da vorne sitzt auch der zuständige Senator für die Frage: Wie stellen wir eine Schulbaugesellschaft gemeinsam gut auf, um dieses Problem zu lösen? Wir haben mit der Umsetzung der Schulstandortplanung berufsbildende Schulen begonnen. Die Berufsschule für Großhandel, Außenhandel und Verkehr ist ja eines der Leuchtturmprojekte, übrigens ist es auch ein Beispiel dafür, wie man das innovativ hinkriegt, eine tolle Schule zu bauen und zu gründen. Die HelmutSchmidt-Schule in unmittelbarer Nachbarschaft ist auch ein guter Punkt in der Umsetzung. Aktuell arbeiten wir intensiv daran, zum Technischen Bildungszentrum Mitte, das auch zu den Schulen gehört, die ich eingangs erwähnt habe, zu sagen: Wie kriegen wir das hin, da einen modernen, tollen, neuen Standort hinzukriegen und da den nächsten Schritt zu gehen? Das TBZ ist im Gesamtzusammenhang Klima Campus. Das ist nicht nur, was mich freut, ein gemeinsames Ziel des Senats, dass wir an der Stelle auch gemeinsam vorangehen, sondern auch ein gemeinsames Ziel mit der Wirtschaft in Bremen. Wo auch noch mal deutlich geworden ist: Die Wirtschaft wird ihren Teil in Bezug auf dieses innovative Gesamtprojekt „Klimacampus“ umsetzen und natürlich werden wir dann als Freie Hansestadt Bremen entsprechend handeln. Vielleicht noch einen Satz zu der Ausstattung, zur Digitalisierung, das ist ja hier auch schon positiv von allen Fraktionen hervorgehoben worden. Zur Frage: Wie müssen eigentlich die Werkstätten an berufsbildenden Schulen ausgestattet sein? Ich gestehe, ich kann mich noch an Diskussionen erinnern, wo es darum ging: Na ja, die Berufsschulen sind für die theoretische Ausbildung zuständig und die Praxis, die findet in den Betrieben statt, und warum wir überhaupt Werkstätten an berufsbildenden Schulen brauchen. Davon sind wir erfreulicherweise in Bremen weit, weit weg, weil wir sagen, natürlich brauchen wir auch an unseren berufsbildenden Schulen eine gute Ausstattung. Ich glaube, an der Stelle können wir sagen, da haben wir tatsächlich auch ordentlich etwas geleistet. Zu später Stunde hier zu reden, ist manchmal anstrengend. Wenn man sagt, man hat ordentlich was geleistet – –. Aber vielleicht finden es alle falsch, was ich gerade gesagt habe. „Are you with me?“, sagt der Engländer an dieser Stelle. (Abgeordneter Elombo Bolayela [SPD]: Nein, wir hören schon zu!) Okay, dann sage ich einfach noch ein bisschen was zu den übrigen Vitalwerten der beruflichen Bildung, das ist das, was uneingeschränkt positiv hier hervorgehoben werden kann. Übrigens nicht nur, weil wir hier Bundesvorgaben haben erfüllen müssen und gar nicht anders können, sondern weil wir das hier in Bremen deutlich voranbringen. Unsere berufsbildenden Schulen sind total innovativ, Schulentwicklung steht bei denen ganz oben. Die sind agil, die überlegen sich: Wie wollen wir die Konzepte stricken. Das ist auch mit ein Grund dafür, dass wir mit dem Fachkräftemangel bei den Lehrkräften an den berufsbildenden Schulen eben nicht zu kämpfen haben. Nicht zuletzt zeigt das auch, dass berufsbildende Schulen im Land Bremen attraktive Arbeitsorte für Pädagoginnen und Pädagogen sind. Ich glaube, das ist auch was, worüber wir uns freuen können. (Beifall SPD) Im Bereich der Sonderpädagogik, auch das ist deutlich geworden, ist der Bedarf, wie übrigens an den allgemeinbildenden Schulen auch, groß. Natürlich ist das ein Punkt, an dem wir weiter arbeiten müssen und arbeiten wollen, aber auch an der Stelle ist es ein positives Signal, weil auch daran deutlich wird, dass sich die berufsbildenden Schulen auf den Weg zur inklusiven Schule gemacht haben. Auch da erinnere ich mich an Diskussionen zu den Themen „Inklusion funktioniert an der berufsbildenden Schule nicht, weil die müssen ja alle einen Ausbildungsplatz haben“ und „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer suchen sich die Leute danach aus, was die können, und deshalb brauchen wir Inklusion an den Berufsschulen nicht“. Auch diese Diskussion wird sehr erfreulicherweise im Land Bremen nicht geführt. Vielleicht sehe ich das dann an der Stelle auch ein bisschen positiver als das in der Debatte bei manchen Redebeiträgen deutlich geworden ist, weil auch die Werkstufe und auch die abschlussorientierten Klassen mit Sprachförderung, darauf abzielen. Wer mit den Kolleginnen und Kollegen an den Berufsschulen spricht, der hört das auch richtig – darin steckt Herzblut! Die zielen darauf ab, diese jungen Menschen tatsächlich auch in vernünftige Ausbildungs- und dann auch Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Daher: Ja, auch an unseren berufsbildenden Schulen wird Bremen der Vorreiterrolle bei der Inklusion gerecht. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Zu den Schulpreisen und den Preisen für Lehrkräfte im bundesweiten Vergleich – das werde ich jetzt hier nicht im Einzelnen aufführen, auch wenn mir meine Verwaltung das mit Stolz aufgeschrieben hat – erwähne ich nur, dass wir da an der Stelle durchaus auch eine Vorreiterrolle im Bundesvergleich haben, und würde zum Schluss noch mal ganz kurz was zu den allgemeinbildenden Schulen sagen, die sind ja hier mit der Berufsorientierung auch Thema gewesen. Wir haben die verpflichtenden Praktika an den allgemeinbildenden Schulen und wir haben in den letzten Jahren auch mithilfe des Bundes die Berufsorientierung stark ausgebaut und auch stark auf die Ausbildungsberufe ausgerichtet, um deutlich zu machen: Es gibt kein „Studium und akademische Berufe sind toll, und wer das nicht schafft, der macht halt einen Ausbildungsberuf“. Im Gegenteil, die Ausbildungsberufe sind das Herz- und Kernstück sowohl unserer Wirtschaft als auch der Zukunft der jungen Menschen im Land Bremen. (Beifall CDU) Das wird in der Berufsorientierung deutlich. (Beifall SPD) Jetzt war ich zu schnell und habe den Applaus überholt und möchte an der Stelle aber auch noch mal sagen: Das, was die allgemeinbildenden Schulen auch mithilfe der Arbeitgeber, der Unternehmen und der Betriebe auf die Beine stellen an Berufsorientierungsmessen: (Glocke) Wer schon mal beim futureParcours dabei gewesen ist, der kennt das. Hut ab! Das ist große Klasse. Da freue ich mich auch darüber, dass unsere allgemeinbildenden Schulen da mitmachen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/411, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis. Künstliche Intelligenz (KI) an den Wissenschaftsstandorten Bremen und Bremerhaven Große Anfrage der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 13. März 2024 (Drucksache 21/334) Dazu Mitteilung des Senats vom 14. Mai 2024 (Drucksache 21/441) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Irene Strebl. Als Erste erhält das Wort die Abgeordnete Janina Strelow.

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Janina Strelow SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen Zeit gibt es kaum ein Zukunftsthema, das Chancen und Sorgen so eng miteinander verknüpft, wie das Thema unserer Großen Anfrage – Künstliche Intelligenz. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Wir haben diese Anfrage gestellt, weil gerade der Wissenschafts- und Forschungsbereich ein spannender ist. So werden zum Beispiel an unseren Hochschulen und Forschungsinstituten im Land Bremen die Experten von morgen ausgebildet, und unser Standort ist ein erfolgreicher Standort für Künstliche Intelligenz. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Welche Stärken sehen wir also bei der KI im Wissenschaftsbereich? Die gute Nachricht vorweg: Das Land Bremen ist stark aufgestellt im Bereich KI. Wir haben eine Spezialisierung von KI, zum einen ist das der Bereich KI und Gesundheit und zum anderen die KI-basierte Robotik. Weiter haben wir starke Forschungsfelder, Forschungsinstitute und auch tragende Kooperationen. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einen Bereich unterstreichen: die hohe Drittmitteleinwerbung bei Landesanschubfinanzierungen. Jeder investierte Euro ist ein guter Euro, der sich am hiesigen Standort vervielfacht. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Welche Chancen sehen wir bei der KI im Wissenschaftsbereich? Hier sehen wir zwei große Bereiche. Zum einen ist das die Weiterentwicklung unserer Stärken mit der KI in Gesundheit und Robotik. Der Gesundheitsbereich bietet insbesondere durch eine enge Zusammenarbeit mit dem integrierten Gesundheitscampus die Möglichkeit, alle wichtigen Akteure miteinander zu vernetzen, Ideen und Projekte sowie Zukunftsinnovationen übergreifend weiterzuentwickeln. Das gilt es, weiterzuführen. Konkreter gesellschaftlicher Nutzen und Lösungsansätze für Herausforderungen in Gesundheit und Robotik können aus dem Land Bremen erwachsen, auch mithilfe von Startups und Gründungen. Zum anderen bietet KI in der Verwaltung, speziell beim Studierendenservice, Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Durch KI können hier perspektivisch wiederkehrende standardisierte Verfahren in der Vorarbeit und Sortierung übernommen werden und somit den Service im Sinne der Studierenden beschleunigen und verbessern. Doch bevor die Debatte den Eindruck erweckt, KI nur durch die rosarote Brille zu betrachten, haben wir uns natürlich auch kritisch damit auseinandergesetzt. Welche Risiken sehen wir bei der KI im Wissenschaftsbereich? Erstens, die Diskriminierung insbesondere von Frauen. Hier besteht großer Nachbesserungs- und Sensibilisierungsbedarf bei der Programmierung, Analyse und Nutzung. Zweitens, finden wir die Festlegung von ethischen Standards bei der Zusammenarbeit verschiedener Akteure mit KI und Datenschutz sowie die Etablierung von Leitlinien im Umgang mit KI sehr wichtig. Dies beziehen wir auch auf die Hochschulen, weil dort die Spielregeln, insbesondere auch zur Verwendung von KI, für alle klar sein müssen. Das kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn neue Prüfungsformen und Leistungen etabliert werden. Drittens, möchten wir davor warnen, KI als Allheilmittel zu betrachten. In vielen Fällen wird KI niemals die menschliche Beurteilung oder Bewertung übernehmen können. Das gilt insbesondere bei der Benotung Studierender oder der ethischen Abwägung von Interessen oder Forschungsfragen. Die Ergebnisse unserer Anfrage unterstreichen: Künstliche Intelligenz prägt die Wissenschaftswelt und die Bedeutung wird zunehmen. Nur mit klaren Regeln und einer Offenheit für neue Möglichkeiten und strategische Ziele für das Land Bremen können wir uns KI gesellschaftlich und in der Wissenschaft zu Nutze machen. So stärken wir die Wissenschaftsstandorte Bremen und Bremerhaven für die Zukunft. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kennen Sie KI-Witze? Hier zwei Beispiele: Treffen sich zwei Jäger im Wald, beide tot. Was ist rot und schlecht für die Zähne? Ein Ziegelstein. (Lachen FDP) Geht so. Auf dem Gebiet des Witzeerzählens ist für KI noch eine Menge Luft nach oben. (Beifall Bündnis Deutschland – Lachen CDU) Ernsthaft geht es bei der Großen Anfrage unserer Regierungskoalition zu: „KI an den Wissenschatstandorten Bremen und Bremerhaven“. KI wird von Experten als eine Revolution gesehen, (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Ein bisschen mehr – –!) die unsere Gesellschaft noch mehr ändern und durcheinanderbringen wird, als das Internet. Aus der Antwort des Senats entnehmen wir, dass die Hochschulen und die Uni in unserem Bundesland beim Thema KI ziemlich weit vorn sind. Das begrüßen wir von der Fraktion Bündnis Deutschland. Allerdings stellt sich bei mir bei den Antworten auch die eine oder andere Frage. Bei der Bewertung des Senats wirken die Antworten im Großen und Ganzen recht positiv und recht optimistisch. Allerdings fehlen uns von der Fraktion Bündnis Deutschland konkrete Maßnahmen und Strategien zur breiten Implementierung und langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, ebenso bei der Frage nach europäischen und nationalen Fördermitteln. Dort fehlen uns genauere detaillierte Angaben zur langfristigen Sicherstellung der Finanzierung und zur strategischen Planung auch nach dem Jahr 2027. Interessant sind die bisherigen Forschungsprogramme an der Schnittstelle zwischen KI und Gesundheit. Da frage ich mich, ob die Erwartungen des Senats realistisch sind. Sind die aktuellen Forschungsprogramme tatsächlich in der Lage, die hochgesteckten Ziele zu erreichen, besonders in ihrer Praxistauglichkeit und in ihrer Wirtschaftlichkeit? Welche Herausforderungen kommen in der internationalen Zusammenarbeit auf uns zu, besonders mit Ländern, die eine niedrigere Wissenschaftsfreiheit haben als wir? Wie stellt die Universität sicher, dass internationale Kooperationen im Bereich KI ethisch und verantwortungsvoll gestaltet werden? Wie sieht es mit Transferstrategien der Bremer Hochschulen aus? Gibt es spezielle Programme oder Ressourcen, die darauf abzielen, KIForschungsergebnisse in marktfähige Produkte oder Dienstleistungen umzuwandeln? Wie will der Senat sicherstellen, dass die Einrichtung der Ethikkommission der Hochschule Bremen im Zusammenhang mit KI effektiv ist und ausreichend ausgestattet wird? Wir von der Fraktion Bündnis Deutschland mahnen allerdings an, dass ein zu strenger Datenschutz die Einführung innovativer Tools behindert. (Beifall Bündnis Deutschland) Meine Damen und Herren, eine umfassendere Bewertung der Bildungsangebote und eine gemeinsame offene Diskussion über deren Effektivität wäre dabei sicherlich sehr hilfreich. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)

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Antje Grotheer

Als nächste Rednerin die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Ich freue mich sehr, dass wir zu dieser sehr, sehr späten Stunde noch über das Thema KI in der Wissenschaft sprechen, auch wenn es sicher nicht dankbar ist, über dieses wenig kontroverse Thema hier im Parlament zu dieser Uhrzeit und mit diesem Aufmerksamkeitsfaktor zu sprechen. Ich will es trotzdem versuchen, dem Thema die Aufmerksamkeit zu schenken, die ihm zusteht. Ich finde, die Antworten des Senats machen sehr deutlich, welche Rolle KI in der Bremer Wissenschaftslandschaft spielt und diese Rolle ist sehr umfassend. Es gibt viele Beispiele. Ich kann jetzt Stichworte nennen – Deutsches Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI), Digital Hub Industry, Biosignals-Hub, Robotik und so weiter und so fort. In der Großen Anfrage stehen sehr viele Stichworte. Das kann man alles nachlesen, aber ich finde, es zeigt, dass unser Wissenschaftsstandort in diesem Feld sehr, sehr gut aufgestellt ist und es viele innovative Projekte gibt, gute Projekte gibt und wichtige Projekte gibt, die unseren Wissenschaftsstandort auch sehr besonders ausmachen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Was mich neben der Darstellung über all die Projekte, die es im Land Bremen in der KI-Forschung gibt, besonders gefreut hat, in der Antwort des Senats, ist die Darstellung, wie sehr Ausbildung, Forschung und Transfer in diesem Bereich miteinander vernetzt werden. Auch hier gibt es große Herausforderungen. Es gibt die Herausforderungen: Wie geht man eigentlich mit KI bei Prüfungen an Hochschulen um? Wie nutzt man auch aber die Chancen, die KI mit sich bringt, um die Lehre besser zu gestalten, anders zu gestalten und Studierende zu unterstützen? Wie bringt man die Vielfalt in der Forschung voran? Welche Chancen gibt es im Transfer von der Forschung zu den Industrien, zu den Unternehmen in Bremen, die auch von der KI profitieren können? Auch hier macht die Antwort sehr deutlich, dass es vielfältige Kooperationen gibt. Von der Universität und den Hochschulen im Land Bremen, von den Forschungseinrichtungen, die das Thema immer wieder nach vorn spielen und immer wieder neue Projekte voranbringen, um den Standort zu stärken und um die Unternehmen zu bestärken, die für diesen Bereich Unterstützung aus der Forschung gebrauchen können, und hier mehr voranbringen können. Darum freue ich mich sehr, dass die Anfrage das deutlich macht, wie viel es hier in diesem Bereich schon gibt. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Wichtig zu betonen ist in diesem Feld, finde ich, dass wir ein Bewusstsein brauchen. Ein Bewusstsein für die Chancen, die KI mit sich bringt und die wir weiter vorantreiben müssen, aber auch für die Bedeutung der Komplexität und der Herausforderung, die KI bedeutet. Denn KI ist ja in der heutigen Zeit ein Begriff, der überall verwendet wird. Alle meinen, zu wissen, was KI ist. Ich wage mal zu behaupten, dass die meisten hier im Raum eigentlich nicht wirklich verstehen, was KI ist. Wenn man wissenschaftlich fundiert verstehen möchte, was eine KI macht, was für Prozesse dahinterstehen und wo die KI auch die I, also die Intelligenz, eigentlich hernimmt. Ich glaube, damit muss man sich sehr intensiv auseinandersetzen. Das passiert im Land Bremen gerade in den Forschungseinrichtungen, die das auch immer wieder nach vorne bringen, die das auch in den Transfer bringen, welche Risiken wir haben, aber auch, welche Chancen. Ein, wie ich finde, positives Beispiel ist die Verknüpfung im Bereich Transfer mit der Verwaltung bei uns im Land Bremen. Auch da gibt es ja seit Neuestem eine Kooperation zwischen der Uni Bremen und dem Verwaltungsbereich im Land Bremen. Ich will jetzt nicht zu viel spoilern, weil wir ja morgen wahrscheinlich auch noch mal über das Thema Large Language Models debattieren werden. Die Verwaltung ist in diesem Bereich aber auch sicher gut bedient, sich mit dem Thema KI auseinanderzusetzen, sowohl in der Verwaltung, an den Hochschulen als auch darüber hinaus im Land Bremen. Zusammenfassend, finde ich, zeigt die Anfrage sehr deutlich, dass wir in diesem Bereich sehr viele Chancen haben und das weiter nutzen müssen. Darauf freue ich mich. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder.

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Dr. Marcel Schröder FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal vielen Dank für diese Große Anfrage und vielen Dank auch an den Senat für die Beantwortung! Ich denke, es ist dieses Themas auch angemessen, dass man hierüber in diesem Rahmen diskutiert, auch zu später Stunde, denn der Einfluss von KI auf unser Leben kann gar nicht überschätzt werden. Es handelt sich um exponentielles Wachstum und spätestens seit Corona wissen wir ja, dass es dem menschlichen Gehirn schwerfällt, exponentielles Wachstum einzuschätzen. Um das mal ein bisschen plastisch zu machen: Die Aktie von NVIDIA hat seit November 2019, also seit fünf Jahren, 2 852 Prozent an Wert gewonnen. Ich glaube, da sieht man ungefähr, was für ein exponentielles Potenzial in KI steckt. Was für ein gigantisches wirtschaftliches Potenzial, aber auch, was für ein gesellschaftliches Potenzial, sowohl in positiver als auch negativer Hinsicht da drinsteckt. Deshalb ist es natürlich für die Zukunft unseres Bundeslandes entscheidend, dass wir im Bereich Forschung und KI gut aufgestellt sind, und das sind wir grundsätzlich auch. Das wird in dieser Anfrage ganz deutlich. Frau Dr. Tell hat es gesagt. Das ist eigentlich ein Konsensthema heute Abend. Bremen ist ein prominenter KI-Forschungsstandort, hat mehrere Standorte des DFKI, unter anderem das Cyber-Physical-Systems (CPS) oder das Robotics Innovation Center (RIC). Da gibt es ganz viele tolle Abkürzungen in der Großen Anfrage. Es lohnt sich, die alle mal zu lernen, damit man weiß, worum es geht. Wir haben auch eine Exzellenzinitiative „Minds, Media, Machines“, die jetzt leider nicht in die nächste Runde gekommen ist, aber auch sehr, sehr starke Arbeit macht. Die Hochschule konnte auch zwei Projekte im DATI platzieren, die nächste Abkürzung: Das ist die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation, die jetzt von der Bundesregierung gegründet wurde, um den Transfer zwischen Forschung und Wirtschaft zu verbessern. Wir haben hier starke Forscherinnen und Forscher, die wirklich einen guten Job machen. Die Frage ist jetzt natürlich: Macht die Politik auch einen guten Job? Da fangen wir mal mit dem Bund an: Der Bund hat insgesamt 1,6 Milliarden Euro bis 2025 bereitgestellt, 500 Millionen Euro im Jahr für KI-Forschung. Das ist mehr als jede andere Vorgängerregierung. Es ist wirklich nicht alles schlecht, was die Ampel gemacht hat. Insgesamt gibt es 70 Initiativen in drei Bereichen. Das sind zum einen die grundlegende Infrastruktur, also die Daten, die Rechenkapazitäten aber auch die Fachkräfte. Das Zweite ist der Transfer von KI in bestimmte Felder, insbesondere Robotik und Gesundheit, das, was gerade hier in Bremen relevant ist, was auch schon angesprochen wurde. Das Dritte sind die Rahmenbedingungen des KI-Ökosystems, und hier zählt vor allem der regulatorische Rahmen. Da kommen wir Politiker ins Spiel. Der AI Act der EU ist ratifiziert. Er hat Maßstäbe in der Regulierung von KI gesetzt und ja, darauf kann man stolz sein, aber ich glaube, ich verrate nicht zu viel, wenn ich sage, dass wir Liberalen uns natürlich auch wünschen würden, dass die EU nicht nur führend bei der Regulierung von KI ist, sondern dass wir in der EU auch führend beim Hervorbringen von innovativen Unternehmen sind. Das würden wir uns wünschen. (Beifall FDP) Wie sieht es auf Landesebene aus? Auch hier wird kräftig investiert. Das sieht man in der Antwort auf Frage 3. Insgesamt liegt das Gesamtvolumen hier in Bremen inklusive der privaten Drittmittel bei 135,3 Millionen Euro. Das Gesamtvolumen der staatlichen Landesmittel liegt bei 19,1 Millionen Euro. Das Gesamtvolumen, wenn man dann EU und Bund dazurechnet, ist bei 41,5 Millionen Euro. Es ist also ungefähr Hälfte/Hälfte. Da sieht man: KIFörderung ist Teamarbeit. Deswegen bin ich auch froh, dass wir uns hier grundlegend einig sind, dass wir KI weiter unterstützen müssen. Die Risiken wurden angesprochen. Alles, was große Chancen mit sich bringt – jetzt kann man 2 Euro ins Phrasenschwein tun –, bringt immer auch Risiken mit sich. Es ist ganz klar: Ich mache mir mittlerweile etwas Sorgen, ob die Geisteswissenschaften bei der KI-Entwicklung hinterherkommen, weil wir doch sehen, dass es jetzt schon wirklich massive Auswirkungen auf unsere Gesellschaft hat, gerade der Bereich Soziale Medien und weitere. Ich glaube, da muss man noch mal darauf schauen, dass es nicht nur um Robotik geht und um Informatik, sondern auch um interdisziplinäres Zusammenarbeiten. Gerade die Geisteswissenschaften haben da eine sehr, sehr große Aufgabe vor der Brust. Ich glaube, da muss man noch mal hinschauen, wie man da noch gezielter supporten kann. Umso erfreulicher ist es aber ja, dass wir grundsätzlich beim Thema KI an einem Strang ziehen. Ich glaube, das sollten wir uns beibehalten. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dariush Hassanpour.

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Dariush Hassanpour Fard Khorashad Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Künstliche Intelligenz ist ein Schwerpunkt an den Wissenschaftsstandorten hier im Land Bremen. Die Senatsantworten auf die gemeinsame Anfrage unserer Koalition zeigen eindrücklich, welches umfangreiche Engagement an der Universität und den Hochschulen im Bereich der KI stattfindet. Im Mittelpunkt steht dabei die anwendungsbezogene Forschung. Von den Hochschulen gehen wertvolle Impulse aus: in den Gesundheitssektor, in die Verwaltung und in die Wirtschaft. Der Forschungsbereich Künstliche Intelligenz ist somit auch ein BestPractice-Beispiel, wie es gelingen kann, gesellschaftliche Umwandlungsprozesse durch die Forschung an den Hochschulen zu begleiten und vorwärts zu treiben, und wie Forschung auch eine Strahlkraft in die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche hinein entwickeln kann. Schon lange überregional bekannt ist die KI-gestützte Robotik, die an der Uni Bremen entwickelt wird. Dies ist einer der Bereiche, an denen sich zeigt, wie sich Grundlagenforschung zunehmend auch in einen Anwendungsbezug übersetzt. Neuer ist die Forschung, wie sie bei der Gesundheit zeigt. Insgesamt ist die KI-Forschung ausgesprochen drittmittelstark, wie die Senatsantwort zeigt. Die hohe Fähigkeit, Drittmittel zu akquirieren, zeigt auch die Qualität, welche in diesem Forschungsbereich im Land Bremen vorhanden ist. Bemerkenswert finde ich auch, wie sich die Forschungsstärke auch in der Lehre niederschlägt. Zum kommenden Wintersemester wird der neue Masterstudiengang „Artificial Intelligence and Intellegent Systems“ an der Universität Bremen starten. Mit 40 Plätzen pro Jahrgang wird der Master vergleichsweise groß werden. Diese Schaffung von Studienkapazitäten zeigt, welche Bedeutung die Universität diesem Themenbereich KI zumisst und nicht nur in die Forschung, sondern auch in die Ausbildung neuer Fachkräfte investiert. Meine Damen und Herren, Bremen macht vieles richtig. Aus unserer Sicht gilt es jetzt, das Erreichte im Bereich der Künstlichen Intelligenz abzusichern und fortlaufend auszubauen. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE)

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Antje Grotheer

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Susanne Grobien.

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Susanne Grobien CDU

Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir befassen uns hier heute Abend noch mit einem besonders zukunftsweisenden und, wie wir an den Beiträgen schon gehört haben, nicht sehr strittigen Thema: Künstliche Intelligenz an unseren Wissenschaftsstandorten in Bremen und Bremerhaven. Dieses Thema ist nicht nur wichtig für unseren Standort, sondern offenbar ist es auch all unseren Fraktionen wichtig, denn fast zeitgleich zur Großen Anfrage der Regierungskoalition haben auch wir eine Kleine Anfrage eingereicht, die sich aber nicht nur auf den Wissenschaftsstandort, sondern auch auf alle anderen Bereiche bezieht. Deshalb als Erstes mein Dank und unser Dank für die umfangreiche Beantwortung der beiden Fragenkataloge. Beide Dokumente geben einen umfassenden Überblick über das, was in Bremen in Sachen KI passiert und die vielen positiven Entwicklungen in diesem Bereich. Man kann auch einige Verbesserungsbedarfe sehen, auf die ich noch eingehe. Dass die Künstliche Intelligenz eine Schlüsseltechnologie der Zukunft ist, braucht man nicht mehr groß zu diskutieren. Wenn das Thema jetzt auch in der sonntäglichen Sendung „Tatort“ angekommen ist, macht das deutlich, wie präsent und allgegenwärtig das Thema ist. Vielleicht hat ja jemand den „Tatort“ am letzten Sonntag gesehen, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Nein!) der ein eher düsteres Licht auf die Möglichkeiten und Gefahren von lernenden Algorithmen warf. Kann ich jedem nur empfehlen. Darum wird es in Zukunft vor allem darum gehen, die Chancen, aber auch die Risiken dieser Schlüsseltechnologie richtig einzuschätzen. Derzeit – und das haben sicher einige hier schon probiert – sind ja viele im Probiermodus. Wer hat nicht schon mal mit „ChatGPT“ versucht, eine Rede oder Debatte zu schreiben. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ich nicht!) Muss man auch sehr vorsichtig sein. Es gibt erstaunliche Ergebnisse, aber der eigene Kopf ist immer noch das Wichtigste dafür, auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. (Beifall CDU) Nun aber zu dem Stand der Entwicklung hier in Bremen. Das Meiste ist schon gesagt. Festzustellen ist erst mal, dass wir eine enorme Fülle an wissenschaftlichen Einrichtungen in diesem Bereich haben, das DFKI, MeVis Medical Solutions AG und die Universität mit dem Wissenschaftsschwerpunkt „Minds, Medias, Machines“ sowie auch dem Sonderforschungsbereich Everyday Activity Science and Engineering (EAS), kurz gesagt, Robotik in allen Alltagsaktivitäten. Bremen hat schon seit 2020 eine KI-Strategie, deren Kern der Aufbau des Digital Hub Industry ist, das die Aktivitäten von bereits existierenden Netzwerken, nämlich Bremen AI, integriert und bündelt. Ansonsten gibt es eine Fülle von teils erfolgreichen und nicht so erfolgreichen Projekten und Maßnahmen, die durch Drittmittel der EU und Bundesgelder finanziert werden. Bei den Fragen, bei unser Kleinen Anfrage, nach den Erfolgsindikatoren für die Maßnahmen aus der KI-Strategie bleibt der Senat in seinen Antworten aber schwammig und unkonkret. Auch bei der Frage nach der anstehenden Evaluierung und Fortschreibung der Landes-KI-Strategie verwies der Senat lediglich auf laufende Überprüfungen und Ergänzungen. Das ist in der Großen Anfrage auf Seite 30. Im Bund wurde das anders gemacht, die Strategie wird transparent fortgeschrieben. Hier bleibt der Senat uns eine Antwort schuldig. Viel ist los in Sachen KI und nicht alles transparent und nachvollziehbar. Umso schöner sind die sichtbaren Projekte, die auf den Weg gebracht beziehungsweise umgesetzt wurden, wie zum Beispiel der zweite Bauabschnitt des DFKI oder – auch das hatten wir hier schon – die Einrichtung des Masterstudiengangs jetzt zum Wintersemester 2024/2025. Bei den Fragen nach Auswirkungen auf europäischer Ebene, beschlossener Artificial Intelligence Act sind wir uns auch alle überwiegend einig. – Ist echt schwierig, hier alle wachzuhalten, (Heiterkeit) weil wir uns so einig sind, dass die Notwendigkeit dieser gemeinsamen Standards auf EU-Ebene zwingend erforderlich ist, dass wir aber dabei auch gucken müssen, dass wir uns im Vergleich zur USA und China nicht zu stark begrenzen. Es ist immer wieder erforderlich, Chancen und Risiken abzuwägen. Mit Bedauern haben wir vernommen, dass die Skizze für das Exzellenzcluster Chorus nicht erfolgreich war. Hier müssen sich die Koalition und der Senat fragen, ob sie wirklich genug Unterstützung geleistet haben. Wir wissen alle – und das muss ich jetzt in dieser Debatte doch noch mal kritisch anmerken –, wie unterfinanziert der Wissenschaftsplan 2025 in den letzten Jahren war, aber auch der erneute Anlauf beim Thema Exzellenz war nicht ausreichend mit finanziellen Mitteln hinterlegt. Die Bemühungen, die jetzt bestehen, wieder erfolgreich zu werden, müssten eigentlich auch mit mehr Geld hinterlegt werden, aber da fangen wir jetzt die Prioritätendiskussion an. Trotzdem ist es beeindruckend, welchen Aufwand sie betreiben mit den geringen Mitteln, die sie zur Verfügung haben. Deswegen ist es uns besonders wichtig, immer und immer und immer wieder auf die notwendigen erforderlichen finanziellen Ressourcen im Rahmen des neuen Wissenschaftsplans 2030 hinzuweisen. Wer Spitzenforschung und Spitzentechnologie möchte, der muss sie auch finanzieren. Deshalb lassen Sie es nicht wieder zu, einen nicht ausfinanzierten Wissenschaftsplan zu verabschieden. In der Großen Anfrage wird zwar auf Antwort 1 das grundsätzliche Bestreben des Senats kundgetan, den Schwerpunkt im Wissenschaftsbereich weiterhin zu unterstützen und im Rahmen der Möglichkeiten auszubauen, aber wie bereits oben erwähnt, müssen den Worten auch Taten sowie richtige Prioritätensetzung folgen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)

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Antje Grotheer

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Staatsrätin Irene Strebl. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt kommt eine kontroverse Rede!)

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Irene Strebl

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete und Gäste! Jetzt noch ich zwischen Ihnen und dem Feierabend. Ich habe gerade kurz überlegt, ob ich am Ende meiner Rede verraten soll, wer der Mörder beim Tatort war. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt schenken sie sich erst mal einen ein! – Heiterkeit) Ich überlege das noch mal, aber vielleicht hält Sie das wach. Vor ungefähr einem Monat wurde der diesjährige Physiknobelpreis an die Physiker John Hopfield und Geoffrey Hinton verliehen. Sie wurden für ihre bahnbrechenden Erfindungen zur Ermöglichung maschinellen Lernens mit künstlichen neuronalen Netzen ausgezeichnet. Bei der Nobelpreisvergabe bezeichnete der Präsident der Deutschen physikalischen Gesellschaft, Klaus Richter, die durch diese Forschung angestoßene und heute fortwirkende Entwicklung von Künstlicher Intelligenz als industrielle Revolution der geistigen Arbeit. Wie bei jeder großen gesellschaftlichen Transformation ist es wichtig, diese nicht nur mitzugehen, sondern auch aktiv mitzugestalten. Genau das tut Bremen. Auch wenn wir hier in Bremen noch keine Nobelpreisträger mit Bezug zur KI-Forschung haben, haben wir doch relevante KI-Spitzenforschung mit hochinteressanten anwendungsnahen Fragestellungen und mit vielen begeisterten Studierenden hier vor Ort. Bremen als relativ kleine Großstadt kann sich vielleicht nicht mit München oder Berlin vergleichen, was die KIStart-up-Szene angeht, aber auch hier bei uns in Bremen findet auf sehr konzentriertem Raum eine hochdynamische Entwicklung mit international ausgewiesener, sehr anwendungsnaher und gesellschaftlich hochrelevanter Forschung im Bereich KI statt. Gerade, was den Bereich kognitionsbasierter Robotik betrifft, aber auch die Schnittstelle zwischen KI und Gesundheit, wurde ja auch schon erwähnt. Bremen hat sich hier bedeutende Einstellungsmerkmale in der KI-Forschung erarbeitet. Vor dem Hintergrund, dass wir ein kleines Bundesland mit dieser angespannten Haushaltssituation sind, gilt es jetzt umso mehr, diese Stärken und Alleinstellungsmerkmale weiterzuentwickeln und ganz gezielt zu unterstützen. Wir haben heute hier im Plenarsaal schon einiges gehört, und auch die umfassende Beantwortung der Großen Anfrage macht deutlich, welche Relevanz der Standort Bremen im KI-Bereich hat. Ich möchte daher für das Wissenschaftsressort noch einmal ein paar ausgewählte Aspekte rausnehmen. Erstens, Bremens Stärke im Bereich KI ist kein Zufall. Seit 20 Jahren wird durch eine vorausschauende Berufungspolitik, durch Investitionen in Infrastruktur und die Ausrichtung der Wissenschaftsplanung des Landes der Bereich der KI-Forschung strategisch aufgebaut und ausgebaut. Die KIStrategie hat entscheidend zur dynamischen Weiterentwicklung des Forschungsstandorts Bremen und seiner Forschungsstärke beigetragen und tut das weiterhin. Als Staatsrätin für Wissenschaft freut es mich natürlich besonders, dass wir eine solch international sichtbare Forschung und Entwicklung vor Ort haben, zum Beispiel im Rahmen des interdisziplinären Wissenschafts- und Transferschwerpunktes „Minds, Media, Machines“ an der Uni Bremen. Hier kooperieren mehr als 450 Wissenschaftler:innen miteinander, um das Verständnis von Intelligenz und Kognition autonomer Systeme zu verbessern. Auch in der Entwicklung und Anwendung praxistauglicher KI-Methoden ist Bremen mit dem Technologiezentrum Informatik und Informationstechnik und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen wirklich ganz hervorragend aufgestellt. Ganz zentral das DFKI, Deutsches Forschungszentrum für KI, das hier schon erwähnt wurde. Im Rahmen der KI-Strategie wurden die Mittel für das DFKI erhöht und weitere Ausbaumittel zur Verfügung gestellt, der zweite Bauabschnitt wurde fertiggestellt und bezogen. Ebenfalls international ausgewiesen und besonders forschungsstark ist die kognitionsbasierte Robotik an der Uni Bremen. Auch dieser Bereich wurde mit weiteren Landesmitteln und Kofinanzierungen durch Bundesministerien und die EU substanziell gestärkt. Besonders hervorheben möchte ich noch mal die Forschung an der Schnittstelle KI/Gesundheit. Das ist ein ganz zentraler gesellschaftlich hochrelevanter Bereich, und hier konnten wir in den letzten Jahren eine beeindruckende Entwicklung beobachten, die unser Haus auch mit Landesmitteln unterstützt. Zweitens: Drittmittelstärke ist ja ein ganz besonders hervorzuhebendes Merkmal, das haben Sie alle schon, oder viele von Ihnen, gesagt, das muss ich nicht wiederholen. Vielleicht aber eine Zahl, die noch beeindruckender ist als die Rechnung, die Herr Dr. Schröder aufgemacht hat: Beim DFKI ist es sogar so, dass auf jeden Euro, den wir aus bremischen Landesmitteln reingeben, noch 6 Euro aus anderen Quellen dazukommen. Das ist also wirklich gut investiertes Geld. Drittens: Die genannten Institute haben es geschafft, besonders deswegen erfolgreich zu sein, weil sie Nischen besetzen und sich über diese stark profilieren. Damit kann unser KI-Standort mit seiner Expertise ein wertvoller Partner in Verbundprojekten und international wettbewerbsfähig sein. Um diesen Standortvorteil weiter zu schärfen, müssen natürlich auch KIFachkräfte ausgebildet und gewonnen werden. Sie haben den neuen Masterstudiengang „Artificial Intelligence and Intelligent Systems“ erwähnt, der an der Uni gestartet ist. Viertens: Ein großes Potenzial der aktuellen Situation rund um die Entwicklung von KI liegt auch in der Innovationskraft, die Wirtschaft und Wissenschaft miteinander verbindet und in den Dialog bringt. Die KIStrategie zielt genau darauf ab, bestehende KI-Forschung am Standort weiter auszubauen und mit der Industrie zusammenzubringen. Verbindungen im Transfer werden intensiviert und damit auch die Sichtbarkeit gegenüber Bund und Europa erhöht. Dies ist auch in den letzten Jahren sehr gut gelungen und das werden wir auch weitertreiben. Liebe Abgeordnete, wenn man die Nachrichten zum Bereich KI verfolgt, dann hat man manchmal das Gefühl, die Zukunftsbilder schwanken zwischen Fluch oder Segen. Vieles ist auch einfach noch offen. Das sollte uns dazu anspornen, diesen Weg möglichst aktiv mitzugestalten. Genau das tun wir und da gilt es, den KI-Standort Bremen aus wissenschaftlicher Perspektive weiter zu stärken und weiter davon als Gesamtbremen zu profitieren, denn hier wird gesellschaftlich hochrelevante Forschung mit dem Anspruch betrieben, die Gesundheitsversorgung, die Pflege, aber auch die Unterstützung der Menschen im Alltag zu verbessern und damit auch wirtschaftlich große Potenziale zu heben. Auch das können wir in Bremen mehr als gut gebrauchen. Dass es gelungen ist, die Ausrichtung der weltweit größten KIForschungskonferenz IJCAI nach Bremen zu holen, (Glocke) zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Im Jahr 2026, wenn diese Konferenz bei uns stattfinden wird, können wir unser Bremer KI-Know-how gemeinsam präsentieren und uns weiter vernetzen. Das wird sicherlich die Strahlkraft des Bremer Wissenschaftsstandortes weiter erhöhen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

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Antje Grotheer

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/441, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE Kenntnis. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die Sitzung für heute unterbreche, möchte ich Sie auf die Stoffbeutel aufmerksam machen, die Sie alle in Ihren Fächern vorfinden. Diese Beutel liegen dort nicht, damit Sie sie behalten. Sie gehören zur Weihnachtsaktion der Stiftung Solidarität Ukraine. Diese Beutel werden derzeit mithilfe der Bremischen Evangelischen Kirche überall in der Stadt verteilt. Auch hier im Haus der Bürgerschaft können die Bremerinnen und Bremer sich diese Beutel abholen. Diese Beutel sollen nicht leer bleiben, sie sollen gefüllt werden, zum Beispiel mit Süßigkeiten, Hygieneartikeln, Kerzen und auch gerne mit persönlichen Grüßen, mit Dingen, die die Menschen in der Ukraine brauchen und die ihnen einen Moment der Freude schenken. Pünktlich zum Weihnachtsfest werden die Beutel dann in die Ukraine gebracht und dort in Kinderheimen und an Familien verteilt, die in vom Krieg betroffenen Regionen leben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie herzlich, füllen Sie Ihren Beutel und geben Sie ihn wieder ab! Werben Sie für diese wichtige Aktion! Das Motto der Aktion ist „Weihnachten ist, wenn jemand liebevoll an dich denkt“. Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, dass wir an die Menschen in der Ukraine denken! – Vielen Dank! Jetzt unterbreche ich die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) bis morgen Früh, 10:00 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 18:06 Uhr.)  Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 10:00 Uhr.

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Antje Grotheer

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Sehr geehrte Kollegen, ich möchte Sie bitten, Platz zu nehmen! Ich störe Sie ja nur ungern in Ihren weiteren Beratungen, aber jetzt spielt hier die Musik. Sie haben für diese Sitzung die Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache übermittelt bekommen. Auf dieser Liste stehen die Tagesordnungspunkte 45, 48, 50, 52, 63, 66, 67 bis 69, 71 und 73. Um diese Punkte im vereinfachten Verfahren zu behandeln, bedarf es eines einstimmigen Beschlusses der Bürgerschaft (Landtag). Ich lasse deshalb jetzt über die Sammelübersicht selbst abstimmen. Wer der Sammelübersicht seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Liste der Vorlagen ohne Aussprache zu. (Einstimmig) Wir treten in die Tagesordnung ein. Fragestunde Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 43 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Anfrage 1: Gemeinwohlorientiertes Wirtschaften und soziale Innovation: Neue Impulse für das Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Emanuel Herold, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. September 2024 Bitte sehr, Herr Kollege! Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die „Nationale Strategie für Soziale Innovationen“ und die darauf aufbauende neue BMWK-Förderrichtlinie „Nachhaltig wirken – Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums“? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um diese neue Förderrichtlinie in Bremen und Bremerhaven bekannt zu machen und interessierte Unternehmen gegebenenfalls bei der Antragstellung zu unterstützen? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Ansätze des Social Entrepreneurships und des gemeinwohlorientierten Wirtschaftens in Wirtschaft und Verwaltung bekannter zu machen und die relevanten Akteure miteinander zu vernetzen?

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Antje Grotheer

Diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrätin Maike Frese.

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Maike Frese

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Bundesministerium für – –.

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Antje Grotheer

Könnten Sie ein bisschen lauter sprechen, Frau Frese? Das schafft nicht mal die Mikrofonanlage.

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Maike Frese

Okay. Zu Frage 1: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist mit dieser Bundesstrategie den gemeinwohlorientierten Unternehmen und anderen Akteuren, die soziale Innovationen umsetzen und fördern, eine größere Bedeutung zu und setzt neue Förderanreize. Das Bundesministerium definiert in diesem Kontext die gemeinwohlorientierten Unternehmen im Einklang mit der Definition der Europäischen Kommission als solche, für die erstens das soziale oder ökologische, gemeinwohlorientierte Ziel Sinn und Zweck – Sekunde, Sekunde – ihrer Geschäftstätigkeit darstellt, was sich oft in einem hohen Maße an sozialer Innovation äußert, deren Gewinne zweitens größtenteils wieder investiert werden, um dieses Ziel zu erreichen und deren Organisationsstruktur oder Eigentumsverhältnisse drittens dieses Ziel widerspiegeln, da sie auf Prinzipien der Mitbestimmung oder Mitarbeiterbeteiligung basieren und auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet sind. Die Handlungsfelder der „Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ korrespondieren mit festgestellten Bedarfen im Land Bremen, sodass auch die Inhalte und Maßnahmen gut ineinandergreifen. Das Thema der bisher häufig fehlenden Wirkungsmessung beispielsweise wurde auch in einem Gutachten des Landes Bremen zu Social Entrepreneurship aus 2022 als Herausforderung identifiziert. Dass mit der Förderrichtlinie „Nachhaltig wirken“ nun auch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist ebenfalls sehr positiv zu bewerten. Zu Frage 2: Potenzielle Antragsteller sind nicht Unternehmen selbst, sondern Akteure, die Unterstützungsleistungen anbieten. Für das Land Bremen wird seit Bekanntwerden der Förderrichtlinie ein gemeinsamer Projektförderantrag entwickelt. Dazu haben sich lokale Akteure, die gemeinwohlorientiertes und alternatives Wirtschaften im Land fördern, zusammengetan und den Verein „Zukunftsfähig Wirtschaften im Land Bremen“ gegründet. Gründungsmitglieder sind unter anderem Vertreter:innen von WERK Bremerhaven, Social Impact Lab Bremen, Hilfswerft, Gemeinwohlökonomie Regionalgruppe Bremen und Arbeitnehmerkammer. Weitere Personen aus der Verwaltung, Wirtschaftsund Gründungsförderung und Wissenschaft sind inhaltlich involviert und werden im Rahmen eines Beirats zukünftig auch strukturell eingebunden. Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation ist eng in die Entwicklung des Projektantrages eingebunden. Das zu beantragende Projekt soll den aktuellen Herausforderungen von gemeinwohlorientierten Unternehmen im Land Bremen begegnen, etwa Transparenz über bestehende Angebote herstellen, Lücken im aktuellen Unterstützungssystem schließen und Sichtbarkeit, Wertschätzung und Verständnis für die Spezifika von gemeinwohlorientierten Unternehmen schaffen. Im Kern soll eine übergeordnete Struktur mit Standorten in Bremen und Bremerhaven entstehen, die das Netzwerk festigt und ausbaut und neue Maßnahmen umsetzt. Der Förderantrag wird aktuell fertiggestellt und soll noch im Jahr 2024 beim BMWK eingereicht werden. Im Falle einer Projektzusage soll das Projekt Anfang 2025 die Arbeit aufnehmen. Seitens der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation wurden zur Kofinanzierung des Antrags 200 000 Euro bereitgestellt, um rund 1,3 Millionen Euro an Bundesmitteln einzuwerben. Zu Frage 3: Um gemeinwohlorientiertes Unternehmertum zu fördern und in Verwaltung und Wirtschaft bekannter zu machen, wurden von der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation in Kooperation mit den Wirtschaftsförderungen in Bremen und Bremerhaven und dem Starthaus der Bremer Aufbau-Bank bereits diverse Maßnahmen umgesetzt. Schwerpunkte waren unter anderem die Gründungsunterstützung, Ansiedlung sowie Sichtbarkeit, Vernetzung und Kooperation von Sozialunternehmen – sowohl untereinander als auch mit „klassischen“ Unternehmen und Verwaltung. 2022 wurden die Aktivitäten im Rahmen des Gutachtens „Social Entrepreneurship“ der Ramboll GmbH evaluiert. Im Abgleich mit den geäußerten Bedarfen wurde dem bisherigen Angebotsspektrum grundsätzlich bereits eine gute Ausgangslage bescheinigt: „Im Land Bremen ist ein gut entwickeltes Unterstützungssystem für Social Entrepreneurship vorhanden. Es besteht aus einer Vielzahl von Unterstützungsakteuren.“ Gleichzeitig wurden eine Reihe von Entwicklungsthemen herausgearbeitet, welche im Rahmen des geplanten Förderantrags beim Bund bearbeitet werden sollen. – So weit die Antwort des Senats!

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Antje Grotheer

Zusatzfragen liegen nicht vor. Anfrage 2: Sicherstellung der Sprachförderung und Integration von Nichtkitakindern im Kitabrückenjahr 2024/2025 Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. September 2024 Bitte sehr, Frau Abgeordnete! Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Kitaplätze wurden im laufenden Kindergartenjahr 2024/2025 in Bremen und Bremerhaven mit vorherigen Nichtkitakindern mit nachgewiesenem Sprachförderbedarf besetzt, und wie viele Plätze stehen voraussichtlich im kommenden Kindergartenjahr 2025/2026 für Nichtkitakinder mit Sprachförderbedarf zur Verfügung? 2. Wie viele Nichtkitakinder mit nachgewiesenem Sprachförderbedarf konnten im laufenden Kindergartenjahr 2024/2025 keinen Kitaplatz erhalten, und welche alternativen Sprachfördermaßnahmen oder Förderangebote haben die Kinder besucht, um sicherzustellen, dass sie dennoch die benötigte Förderung erhalten? 3. Welche konkreten Maßnahmen werden im Rahmen des Kitabrückenjahrs 2024/2025 ergriffen, um die Zusammenarbeit zwischen Kitas, Grundschulen und Eltern zu stärken, und wie wird der Erfolg dieser Maßnahmen in Bezug auf einen reibungslosen Übergang der Kinder in die Grundschule evaluiert?

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Antje Grotheer

Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Sascha Karolin Aulepp.

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Sascha Karolin Aulepp

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete Tell! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Mit dem Ende der Verfahren wurden in der Stadtgemeinde Bremen durch das Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) 349 Nichtkitakinder mit Sprachförderbedarf festgestellt. Von diesen Kindern hatten zu diesem Zeitpunkt 202 einen Vertrag zum 1. August 2024 in einer Einrichtung. Weitere 92 konnten anschließend durch die fachliche Leitstelle in Einrichtungen vermittelt werden. Somit konnten bisher insgesamt 294 Kitaplätze im laufenden Kindergartenjahr in der Stadtgemeinde Bremen an Nichtkitakinder mit Sprachförderbedarf vergeben werden. Kinder, die noch keinen Kitaplatz haben, erhalten im Sozialraum ein Sprachförderangebot. Darüber hinaus arbeitet die Senatorin für Kinder und Bildung weiterhin daran, ihnen einen Kitaplatz zu vermitteln. Eine Aussage über das kommende Kindergartenjahr lässt sich jedoch nicht tätigen. Durch die Regelungen des Bremischen Aufnahmeortsgesetzes (BremAOG) sind Sprachförderkinder prioritär durch die Einrichtungen aufzunehmen. Ferner werden die in der Haupttestung ermittelten Sprachförderkinder im Dezember an die fachliche Leitstelle übermittelt. Sofern die Eltern keine eigenständige Anmeldung tätigen, werden diese Kinder durch die fachliche Leitstelle angemeldet. In Bremerhaven wurden für das Kitajahr 2024/2025 232 Nichtkitakinder getestet. Davon wurde bei 162 Kindern (69,83 Prozent) Sprachförderbedarf festgestellt. Von den 232 Nichtkitakindern haben spätestens zum 1. September 2024 87 Kinder (37,5 Prozent) einen Kitaplatz erhalten, Stand 6. September 2024; davon sind 74 vorherige Nichtkitakinder mit nachgewiesenem Sprachförderbedarf. Auch im nächsten Kitajahr können alle Eltern von Nichtkitakindern ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung in Bremerhaven anmelden. Nach dem Aufnahme- und Betreuungszeitenortsgesetz der Stadt Bremerhaven besteht eine priorisierte Aufnahme von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf nach § 36 des Bremischen Schulgesetzes. Zu Frage 2: Mit Stand vom 4. Oktober 2024 gab es in der Stadtgemeinde Bremen insgesamt noch 55 unversorgte Nichtkitakinder mit Sprachförderbedarf. Diese Kinder werden weiterhin durch die fachliche Leitstelle entweder auf durch Fluktuation frei werdende oder durch Neueröffnung von Gruppen hinzukommende Kitaplätze vermittelt und fortwährend untergebracht. Um diesen Kindern umgehend ein Sprachförderangebot zu machen, wurden ihre Sorgeberechtigten aufgefordert, ihre Kinder zu einer niedrigschwelligen Sprachfördermaßnahme an einem schulischen oder außerschulischen Maßnahmenort im Sozialraum anzumelden. In diesen Maßnahmen fördern qualifizierte Sprachförderkräfte die Sprachkenntnisse und vorschulischen Kompetenzen der Kinder, die sich im Jahr vor der Einschulung befinden und festgestellten Sprachförderbedarf haben. Die Maßnahmen, die mehrmals wöchentlich stattfinden, stehen mit den Elementen der alltagsintegrierten und additiven Sprachförderung des Kitabrückenjahrs im Einklang. In der Stadtgemeinde Bremerhaven stehen im laufenden Kitajahr 2024/2025 noch freie Kitaplätze im 3- bis 6-jährigen Bereich zur Verfügung. Dementsprechend können Eltern Kinder mit Sprachförderbedarf weiterhin anmelden und erhalten priorisiert einen Kitaplatz. Die Förderung der Nichtkitakinder mit Sprachförderbedarf obliegt in Bremerhaven dem Schulamt. Nichtkitakinder mit nachgewiesenem Sprachförderbedarf bekommen im Jahr vor der Einschulung wöchentlich vier Stunden vorschulische Sprachförderung und nach der Einschulung weiterhin zwei Stunden zusätzliche schulische Sprachförderung. Sollten die Deutschkenntnisse zu Beginn des ersten Schuljahres noch so gering sein, dass eine reguläre Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist, erhalten diese Kinder zusätzlich zum Unterricht zehn Stunden Deutschförderung. Zu Frage 3: Insbesondere die kooperative Verbundarbeit im Sozialraum trägt dazu bei, konkrete Maßnahmen zwischen Kitas und Grundschulen zu entwickeln und umzusetzen, um mit Kindern und Eltern den Übergang in die Grundschule positiv zu gestalten. Der jährliche Kooperationskalender ist hierfür ein zentrales Instrument, der die Einrichtungen dabei unterstützt, zum Beispiel gemeinsame Bildungsaktivitäten mit den Kindern zu organisieren. Die fachlichen Grundlagen bildet die „Bildungskonzeption 0 bis 10 Jahre“. Die Bildungskonzeptionen „Sprachliche Bildung/Deutsch“ und „Mathematische Bildung/Mathematik“ stehen den Kitas und Grundschulen seit dem neuen Kita- und Schuljahr zur Verfügung. Die Zusammenarbeit von Kitas und Grundschulen wird durch gemeinsame Fortbildungen sowie die Kooperation im Rahmen der Verbundarbeit unterstützt und begleitet. In diesem Rahmen findet eine qualitative Auswertung der Zusammenarbeit, Erfolge und Herausforderungen statt. In Bremerhaven erfolgt bei den Testungen der Nichtkitakinder parallel die Beratung der Eltern bezüglich der Anmeldung ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung durch die Abteilung Kinderförderung. Eine unterstützte Anmeldung ist vor Ort möglich. Wesentliches Element der Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule bildet das Konzept der Verbundarbeit zwischen den Bremerhavener Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Die Verbundstruktur stärkt dabei die Kooperation miteinander und ermöglicht die Gestaltung durchgängiger, fachlicher Übergänge und Bildungsbiografien der einzelnen Kinder. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern ist grundlegendes Ziel für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen. Bei der gemeinsamen Übergangsgestaltung werden Eltern aktiv unterstützt und beraten. Im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems der städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Bremerhaven erfolgt eine regelmäßige Evaluation pädagogischer Prozesse. Die Erstklässler nehmen an der schulischen Sprachstandsfeststellung Primo teil, um Fortschritte beziehungsweise weiteren Förderbedarf im Spracherwerb zu ermitteln. – So weit die Antwort des Senats!

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Können Sie noch einmal sagen, ob sichergestellt ist, dass alle Kinder, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, aktuell ein Sprachförderangebot erhalten, insbesondere auch die, für die aktuell kein Kitaplatz vorgehalten werden kann?

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Sascha Karolin Aulepp

Wir bieten Sprachförderangebote an unterschiedlichen Lernorten an. Das kann an der Grundschule stattfinden im Nachmittagsbereich, das kann – –, zum Beispiel in Gröpelingen ist es beim Kitaeinstiegshaus. Wir stehen vor der Herausforderung, dass es Kinder gibt, die einen festgestellten Sprachförderbedarf haben, wo es schwierig ist, den Eltern zu sagen: „Ihr müsst bis dahinfahren, um das Sprachförderangebot anzunehmen.“ Das ist etwas, was wir durch Schreiben und auch durch entsprechendes Nachhalten der jeweiligen Angebote versuchen, hinzukriegen, aber es ist eben das eine, ein Angebot zu machen und zu sagen „Da kannst du hinkommen“. Das andere ist – das erleben wir ja bei den Kitaplätzen für die Sprachförderkinder auch – zu sagen: „Das ist tatsächlich wichtig, dass dein Kind da hingeht.“ Es ist durchaus noch Arbeit, das tatsächlich umzusetzen, aber die Angebote sind da.

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Das bedeutet, es gibt für alle ein Angebot, es gibt aber momentan noch Kinder, die keine Angebote annehmen, weil das noch nicht zustande kommt? Wird da weiter nachgehalten, dass die immer wieder daran erinnert und motiviert werden, bis sie die Angebote auch annehmen?

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Sascha Karolin Aulepp

Ja. Es wirkt quasi die Arbeit von zwei Seiten auf diese Familien und Kinder. Das eine ist, dass wir gucken: Gibt es Plätze im Sozialraum, in den Kitas, wo wir sagen können, da ist jetzt ein Platz frei, da kannst du jetzt tatsächlich auch den Vertrag schließen, den Betreuungsvertrag schließen. Die andere Richtung ist, dass die Angebote, die vor Ort gemacht werden, eben sagen: „Wir haben noch Kapazitäten. Bitte sorge dafür, dass dein Kind hier ankommt.“

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sie haben eben erläutert – in Frage 2 war das, glaube ich –, dass es in Bremerhaven einige freie Kitaplätze und gleichzeitig einige Kinder mit Sprachförderbedarf gibt, die aktuell noch keinen Kitaplatz haben, wenn ich die Zahlen so richtig zusammengebracht habe. Gibt es auch da die Bemühungen, diese Kinder in diese Plätze zu geben?

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Sascha Karolin Aulepp

Da ich an dieser Stelle als kommunale Kinderdezernentin agiere und Bremerhaven diese Informationen aus dem kommunalen Kitabereich vermittelt hat, gehe ich davon aus, dass auch in Bremerhaven die Kommune ein großes Interesse daran hat, diesen Kindern ein Angebot in der Kita zu machen. Wie da jeweils die aktiven Bemühungen sind, kann ich Ihnen leider aktuell nicht sagen.

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Antje Grotheer

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Anfrage 3: Auswertung der Nachtests und Vorbereitung der Primo-Testung Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. September 2024 Bevor ich der Kollegin das Wort erteile, möchte ich ganz herzlich die 13. Klasse des Gymnasiums am Markt in Achim begrüßen. – Herzlich willkommen bei uns im Hause! (Beifall) Bitte sehr, Frau Abgeordnete! Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: 1. Welche Strategien wurden angewandt, um die Teilnahme der Nichtkitakinder in Bremen und Bremerhaven an den Primo-Nachtests im Juni/Juli 2024 zu erhöhen, und wie viele Kinder konnten dabei erreicht werden? 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat aus dem neuen Vorgehen gezogen, und wie werden die Testergebnisse zur weiteren Sprachförderung genutzt? 3. Welche Vorbereitungen wurden für die Primo-Testung der Nichtkitakinder im Vorwege des Kindergartenjahres 2025/2026 in Bremen und Bremerhaven getroffen, wann sollen die Testungen stattfinden und wie wird sichergestellt, dass alle Kinder erreicht werden?

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Antje Grotheer

Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Sascha Karolin Aulepp.

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Sascha Karolin Aulepp

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete Tell! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zur Frage 1: Im Sommer finden in der Stadt Bremen Primo-Nachtests statt. Diese richten sich nicht ausschließlich an Nichtkitakinder, sondern an alle Kinder, die bislang nicht getestet wurden. Die Eltern aller Kinder, inklusive der Nichtkitakinder, werden postalisch mehrfach angeschrieben. Die Briefe an die Eltern werden so konzipiert, dass mithilfe von Übersetzungen und QR-Codes eine niedrigschwellige und einfache Kontaktaufnahme zum Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) möglich ist. Eine direkte Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail erfolgt bislang nur dann, wenn die Eltern zum IQHB Kontakt aufgenommen und ihre Kontaktdaten mitgeteilt haben. In Bremerhaven wurden im Juni/Juli 2024 keine Nachtests durchgeführt, da diese bereits im Februar 2024 im Rahmen einer aufsuchenden Beratung stattgefunden hatten. Die betroffenen Familien wurden im Vorfeld rechtzeitig über den anstehenden Besuch informiert und hatten somit die Möglichkeit, Rücksprache mit dem Schulamt zu halten, den Termin zu verschieben oder einen alternativen Testort zu wählen. Insgesamt konnten 26 Familien erreicht werden. Zu Frage 2: Da die Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung für Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf gesetzlich verpflichtend ist (§ 63 Bremisches Schulgesetz), werden die Kinder, die noch nicht in der Kita im Brückenjahr integriert werden können, in niedrigschwellige Maßnahmen an außerschulischen oder schulischen Orten vermittelt. Dort werden sie dann von qualifizierten Sprachförderkräften in ihren vorschulischen und sprachlichen Kompetenzen gefördert. Anfang 2024 wurde das gemeinsam mit den Trägern der Kindertagesbetreuung und der Landesarbeitsgemeinschaft Sprache entwickelte Konzept „Gezielte alltagsintegrierte Sprachförderung im Elementarbereich, Übergang von der Kita in die Grundschule“ veröffentlicht, das auf der Bildungskonzeption „Sprache“ des Bildungsplans 0 bis 10 Jahre, dem Sprachbildungskonzept des Elementarbereichs sowie den Trägerkonzeptionen zur Sprachbildung basiert, und Materialien sowie Handreichungen zur Förderung von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf im Jahr vor der Einschulung für Fachkräfte enthält. Zu Frage 3: In Bremen werden in diesem Jahr die vorgezogenen PrimoTests in der letzten Novemberwoche für die Nichtkitakinder durchgeführt. Das IQHB bereitet den Testablauf aktuell vor und wird die Kinder an zentrale Standorte einladen, wo die Tests durchgeführt werden. Alle Eltern von Nichtkitakindern werden postalisch kontaktiert, womit sie zunächst zum Test informiert werden und später einen Termin zum Test erhalten. Die Eltern haben die niedrigschwellige Möglichkeit, per Telefon oder Mail mit dem IQHB in Kontakt zu treten. Für die Primo-Testung der Nichtkitakinder im Vorfeld des Kindergartenjahres 2025/2026 sind in Bremerhaven die Testungen der Nichtkitakinder für Anfang November geplant. Die Testtermine wurden noch mal vorgezogen. Während der Testphase werden täglich Zwischenauswertungen durchgeführt, um alle Kinder, die den vorgesehenen Testtermin verpasst haben, frühzeitig zu identifizieren. Diese Kinder sollen nach Möglichkeit im weiteren Verlauf der Testphase aufgesucht werden. Kinder, die dennoch nicht erreicht werden, werden für Anfang Dezember zu einem Infotag eingeladen, der in Zusammenarbeit mit dem Amt 51 („Kinder und Jugend“) organisiert wird. Dieser Infotag richtet sich auch an Familien, die Unterstützung bei der Kitaanmeldung benötigen. Alle Kinder, die nach den Infotagen, zum Beispiel durch Zuzüge, ins System kommen, werden ebenfalls aufgesucht. – So weit die Antwort des Senats!

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sie haben zu Frage 1 geschildert, dass in Bremen mehrfach Briefe an die Eltern geschickt werden, wenn sie nicht zu der ersten Testung gekommen sind. Wenn die Kinder dann immer noch nicht zu den Tests kommen und nicht darauf reagiert wird, was passiert dann?

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Sascha Karolin Aulepp

Wir haben Erfahrungen damit gemacht, in den letzten Durchgängen, dass wir ein bisschen – –, Nachwirkungen der Erfahrungen der Corona-Containment-Scouts, die ja dann auch losgegangen sind und geguckt haben, ob die in Quarantäne sein müssenden Menschen zu Hause sind, die tatsächlich auch losgegangen sind und noch mal bei den entsprechenden Familien geklingelt haben, um sie noch mal darauf hinzuweisen: „Ihr habt einen Brief gekriegt, hier haben wir ihn übrigens noch mal“. Das ist ein mühseliges Geschäft, weil oft auch die Tür nicht aufgemacht wird oder dann die Frage – –, „Danke schön und auf Wiedersehen!“ Manchmal ist es auch so gewesen, dass die Leute eher unfreundlich reagiert haben. Von daher müssen wir uns das noch mal angucken, wie das in Bremerhaven in Zusammenarbeit mit der Jugendabteilung und dem Schulamt stattfindet, dass wir erstens diese Kinder beziehungsweise ihre Familien tatsächlich auch erreichen, wenn es eben über Briefe nicht funktioniert und das zweitens aber auch in einer wirksamen Art und Weise so machen, dass die Kinder tatsächlich zu den Tests kommen. Das ist etwas, das wir uns für das kommende Kitajahr tatsächlich auch noch mal auf die Fahnen geschrieben haben.

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Antje Grotheer

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 4: Mieterschutz für Kellerwohnungen bei Starkregen oder Hochwasser Anfrage der Abgeordneten Dr. Maike Schaefer, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. September 2024 Bitte sehr, Herr Abgeordneter! Abgeordneter Ralph Saxe (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: 1. Wer kommt für die finanziellen Schäden in Mietwohnungen, verursacht durch eindringendes Wasser aufgrund von Starkregen oder Hochwasser, in Kellergeschossen/im Souterrain auf? 2. Wie und durch wen werden Mieterinnen im Sinne des Mieterschutzes bei Anmietung von Souterrain-/Kellergeschosswohnungen über das Risiko von Wasserschäden durch Starkregen-/Hochwasserereignisse aufgeklärt, wenn die Häuser in bekannten Risikogebieten für Starkregen- oder Hochwasserereignisse liegen? 3. Wie schätzt der Senat den Versicherungsschutz von Mieter:innen bei Wasserschäden ein, wenn Souterrain-/Kellerwohnungen in bekannten Hochwassergebieten, hinter Deichen oder in starkregengefährdeten Gebieten liegen, dürfen Versicherungen in diesen Fällen den Versicherungsschutz verweigern?

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Antje Grotheer

Diese Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Claudia Bernhard.

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Claudia Bernhard

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Schäden am Gebäude und an fest mit dem Gebäude verbundenen Objekten werden durch die Wohngebäudeversicherung reguliert. Diese wird durch Vermieter:innen abgeschlossen, die auch für die Reparatur der Mietsache zuständig sind. Finanzielle Schäden an Einrichtungsgegenständen werden durch die Hausratsversicherung der jeweiligen Eigentumspartei, also Mieter:innen oder Vermieter:innen gedeckt. Zu Frage 2: Vermieter:innen sind nicht verpflichtet, über das Risiko von Wasserschäden durch Starkregen oder Hochwasser aufzuklären. Jedoch gibt es zahlreiche öffentlich zugängliche Informationsangebote. Im Rahmen des Klima- und Hochwasserschutzes der Freien Hansestadt Bremen sind Gefahren- und Risikokarten für Starkregen und Hochwasser im Internet abrufbar und werden regelmäßig aktualisiert. Grundstückseigentümer:innen können eine ergänzende Detailauskunft zu den Überflutungsgefahren erhalten und eine kostenlose Vor-Ort-Beratung durch den örtlichen Abwasserentsorgungsdienst in Anspruch nehmen. Eine Orientierung für Verbraucher:innen kann zudem die Risikoeinschätzung der Versicherungswirtschaft für Starkregen und Hochwasser sein, die im Internet für alle Adressen in Deutschland für Personen mit berechtigtem Interesse zur Verfügung steht. Zu Frage 3: Derzeit besteht keine Versicherungspflicht für eine Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung. Versicherungsunternehmen können also den Abschluss eines Versicherungsvertrages ablehnen und sind frei in der Tarifgestaltung. Mieter:innen können ihren Hausrat in der Regel sehr gut absichern. Zudem haben sie bei Schäden einen Anspruch auf Instandsetzung gegenüber Vermieter:innen und können unter Umständen Mietminderung geltend machen. Indirekt könnten Mieter:innen von einer Elementarpflichtversicherung für Gebäude profitieren, da eine Instandsetzung bei vorhandenem Versicherungsschutz gegebenenfalls schneller erfolgt. Die Einführung einer solchen Pflichtversicherung ist derzeit in der Diskussion und wird durch den Senat grundsätzlich unterstützt. – So weit die Antwort des Senats!

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Antje Grotheer

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Ralph Saxe (Bündnis 90/Die Grünen): Das Prozedere habe ich jetzt verstanden. Die Frage ist für mich: Lässt man dabei die Mieterinnen und Mieter nicht im Regen stehen, weil sie im Prinzip diejenigen sind, die sich alle Informationen irgendwo herausziehen müssen, und der Vermieter ist fein raus?

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Claudia Bernhard

Aus meiner Sicht sind die Vermieter:innen tatsächlich über die Hausratversicherung und auch mit der auf jeden Fall vorhandenen Wohngebäudeversicherung inkludiert. Insofern ist das natürlich darüber weitgehend abgesichert. Dass man sich darüber hinaus informieren muss, dass man das praktisch noch mal für sich eruiert, ist letztendlich eine andere Frage, das stimmt, aber was die Versicherungsleistung anbelangt, geht die Debatte viel eher um die Eigentümer und, wie soll ich mal sagen, die nicht schlechte Idee, eine Pflichtelementarversicherung anzustreben. Damit wären dann tatsächlich auch Vermieter:innen besser geschützt.

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Antje Grotheer

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Ralph Saxe (Bündnis 90/Die Grünen): Ich störe mich ein bisschen daran, dass Vermieter:innen, wenn sie eine Mietsache vermieten, die einen Mangel hat, nämlich, dass da sechsmal im Jahr der Keller geflutet wird, darüber nicht informieren müssen. Daran störe ich mich. Finden Sie das auch? Sollte man das ändern?

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Claudia Bernhard

Da sind wir bei der Frage, dass das, was die Kellerüberflutung anbelangt, sich immer um Schäden über Grundwasser abdeckt. Da finde ich die grundsätzliche Problematik schon, dass Grundwasserschäden gar nicht inkludiert sind. Mir ist es ja, sage ich jetzt mal ganz platt, als Vermieter völlig wurscht, wo das Wasser herkommt, weil ich habe den Schaden. Es ist aber so: Hochwasser und Überschwemmungen wären inkludiert, aber ein Grundwasserschaden ist es nicht. Das haben wir bei Timmersloh ganz gut beobachten können. Die Anträge auf Ersatz dort, das betraf auch im Wesentlichen Eigentümer:innen. Die Grundproblematik ist da trotzdem, dass das dann gar nicht abgedeckt wird. Über die Hausratversicherung, die dann tatsächlich der Mieter, die Mieterin hat, kriege ich zwar den Schaden meines vernichteten – ich nenne es jetzt mal so – Hausrats wieder, aber nicht die Frage, wie das letztendlich mit den Grundwasserschäden aussieht. Das trifft aber beide, wenn man so will.

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Antje Grotheer

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Ralph Saxe (Bündnis 90/Die Grünen): Ich will das jetzt nicht zu sehr in die Länge ziehen, aber es ist natürlich schon sinnvoll, dass, wenn jemand aus Castrop-Rauxel oder wo auch immer hier nach Bremen kommt und sich eine Mietsache zulegt, dass derjenige darüber informiert wird, und zwar auch proaktiv vom Vermieter, wenn dort ein erhöhtes Risiko besteht, dass Grundwasser hochkommt. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Die legen eine Broschüre aus!)

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Claudia Bernhard

Na ja, da möchte ich an der Stelle sagen: Gerade die Informationspflichten – –. Das sehen wir natürlich grundsätzlich bei allem Möglichen, ob das jetzt Starkregen ist oder tatsächlich Unwetterwarnungen et cetera, das reicht ja bis zur Informationspflicht des Katastrophenschutzes, Stichwort Spanien, wo sich aus meiner Sicht alle wieder zu Recht darüber beklagt haben, dass sie gar nicht informiert worden sind, respektive zu spät informiert worden sind. Das heißt, die ganzen Informationssysteme hinken ein Stück weit hinterher. Der Deutsche Wetterdienst zum Beispiel baut ja derzeit auch noch mal ein zusätzliches Portal auf, sodass man auf der einen Seite die Pflicht hat, sich zu informieren und auf der anderen Seite aber die Möglichkeiten sehr niedrigschwellig vorhanden sein müssen. In dem Zusammenspiel ist, glaube ich, aber noch Luft nach oben. Das kann man aber nicht einer Seite allein aufbürden. Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir

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Antje Grotheer

bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 5: Wie hält Bremen es mit der Clubkultur? Anfrage der Abgeordneten Bithja Menzel, Kai-Lena Wargalla, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. September 2024 Bitte sehr, Frau Abgeordnete! Abgeordnete Bithja Menzel (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich der Senat in der Länderanhörung zum Referentenentwurf der Novellierung der Baunutzungsverordnung des Bundes in Bezug auf die Einordnung von Clubs als Kulturstätte und deren Zulässigkeit positioniert und welche Auswirkungen erwartet er von dieser neuen Baunutzungsverordnung auf Bremen? 2. Betrachtet der Senat die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung und die Beschlusslage aus der vergangenen Legislatur bei der abgegebenen Stellungnahme als eingehalten? 3. Wird sich der Senat im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Kategorisierung und Zulässigkeit von Clubs entsprechend der bremischen Beschlüsse verändert werden?

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Antje Grotheer

Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Özlem Ünsal.

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Özlem Ünsal

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat hat sich im Rahmen der Länderanhörung zu dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung positiv zu der Privilegierung von Musikclubs geäußert. Die explizite Aufnahme von Musikclubs in den Regelungskatalog der Baunutzungsverordnung wurde aus Stadtentwicklungsperspektive ausdrücklich begrüßt. Eine klare Abgrenzung von Musikclubs zu anderen Vergnügungsstätten ist hilfreich, die allgemeine Zulässigkeit in Kerngebieten und urbanen Gebieten ist ein großer Gewinn für eine nutzungsgemischte und urbane Stadt. Zudem wurde eine Ausweitung der Privilegierung von Musikclubs auch auf Gewerbegebiete angeregt. Die Aufnahme von Musikclubs als Anlage für kulturelle Zwecke war nicht Gegenstand des zu bewertenden Gesetzestextes. Dieser Vorschlag wurde im Rahmen von vorgelagerten Expertengesprächen erörtert und abgelehnt. Den sachlichen Gründen für die Ablehnung wird gefolgt. Der neue Nutzungsbegriff beziehungsweise die explizite Nennung von Musikclubs führt im Gegensatz zu deren städtebaulicher Einordnung als Anlage für kulturelle Zwecke zu mehr Rechtsklarheit in der Anwendung, da hierdurch die Abgrenzung zu anderen Nutzungen leichter fällt. Diese Rechtsklarheit kommt sowohl den Antragstellenden, also Musikclubs, als auch den Genehmigungsbehörden zugute. Die Regelungen der Baunutzungsverordnung dienen schließlich der Vereinbarkeit von verschiedenen Nutzungen in einem Baugebiet sowie der Auflösung von Nutzungskonflikten. Die Einführung eines neuen Nutzungsbegriffs für Musikclubs in der Baunutzungsverordnung ermöglicht über die allgemeine und ausnahmsweise Zulässigkeit in den einzelnen Baugebieten eine eindeutige und damit bessere Steuerung im Rahmen der Bauleitplanung. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung werden Musikclubs in Mischgebieten, urbanen Gebieten und Kerngebieten allgemein zulässig sowie in besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten, dörflichen Wohngebieten und Gewerbegebieten ausnahmsweise zulässig sein. Diese weitreichende Privilegierung von Musikclubs über das Bauplanungsrecht geht damit sogar über die Möglichkeit einer Besserstellung von Musikclubs in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) hinaus. Aus Sicht des Senats erfolgt mit der gegenwärtigen Novellierung der Baunutzungsverordnung bereits eine weitreichende Privilegierung der Musikclubs, die als an sich nicht unerheblich emittierende Anlagen Gewerbenutzungskonflikte auslösen können. – So weit die Antwort zu Frage 1! Zu Frage 2: Vor dem Hintergrund der weitreichenden bauplanungsrechtlichen Privilegierung von Musikclubs hält der Senat die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen für eingehalten. Neben den Belangen von Musikclubs sind immer auch weitere Aspekte wie der Emissionsschutz, Flächenkonkurrenzen und nachbarschaftliche Konflikte zu betrachten. Darüber hinaus erfolgt zurzeit die Novellierung der TA Lärm. Im Rahmen der ersten Beteiligung zum Referentenentwurf wurde kritisch darauf hingewiesen, dass die in der Begründung genannte Verbesserung der Situation für Musikclubs durch die Änderung der TA Lärm als gering angesehen wird. Darüber hinaus wurden die Forderungen des Branchenverbandes LiveKomm kritisch geprüft und die Einschätzung unter anderem den bremischen Vertreterinnen von Clubverstärker e. V. erläutert. Das Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern von Clubverstärker e. V. zeigte auf, dass die Konfliktsituationen in Bremen sehr individuell zu lösen sind und eine allgemeine Anpassung der Gesetzgebung die Problemlagen nach Auffassung der Fachreferate nicht löst. Der finale Gesetzentwurf zur Änderung der TA Lärm wird nach Vorliegen auch im Hinblick auf Vereinbarungen des Koalitionsvertrages durch den Senat kritisch geprüft werden. Änderungsinitiativen im Rahmen der TA Lärm-Beteiligung sind mit Verweis auf vorgenannte Erläuterungen zur Baunutzungsverordnung und dem Austausch zur Konfliktlage in Bremen mit Branchenvertreterinnen und -vertretern nicht zu erwarten. – So weit die Frage 2! Zu Frage 3: Der Senat hat sich im Rahmen der Bundesratsbefassung für eine Besserstellung von Musikclubs in einzelnen Gebietskategorien eingesetzt beziehungsweise jene Änderungsanträge mit dem Ziel einer Schlechterstellung von Musikclubs gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf nicht zugestimmt. – So weit die Antworten des Senats!

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Bithja Menzel (Bündnis 90/Die Grünen): Wie sieht es denn gerade aktuell aus? Die Baugesetzgebung war in einem längeren Prozess und die Baunutzungsverordnung stand fast vor dem Abschluss, aber jetzt mit der aktuellen Lage in Berlin: Wie bewerten Sie die Situation dazu gerade?

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Özlem Ünsal

Ich will mal sagen, in der Tat, durch den Bruch der politischen Situation, den wir jetzt in der Ampel haben, sind die Gesetze erst mal auf Eis gelegt, und man kann die Sorgen haben, dass diese Gesetze dann natürlich auch nicht zum Abschluss geführt werden können. Ich teile die Sorge.

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Bithja Menzel (Bündnis 90/Die Grünen): Wir haben ja in der vergangenen Legislaturperiode in der Koalition einen Beschluss gefasst, wo sehr klar drinstand, dass wir Clubs als Anlagen kultureller Zwecke verankert haben wollen, und auch im Koalitionsvertrag war das so geschrieben. Können Sie nachvollziehen, warum wir nicht ganz zufrieden waren mit der Stellungnahme aus Ihrem Haus zur Baunutzungsverordnung?

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Özlem Ünsal

Ich kann das nachvollziehen, und ich kenne natürlich auch den Passus im Koalitionsvertrag. Wir haben das natürlich auch zugrunde gelegt, sind im Ergebnis aber auch aufgrund des gesamten Verfahrens und vor allem auch der Expertenanhörung mit einem anderen Weg an das Gesetz herangegangen, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, auch für die Antragstellenden auf Grundlage der Expertenanhörung, wo viele Beiträge dahingehend kommentiert worden sind. Ich will auch noch mal den Punkt hier aufgreifen: Als Anlagen für kulturelle Zwecke sehen wir es nicht vergleichbar mit Theatern, Museen oder sonstigen Einrichtungen. Ich glaube, das kann man nicht eins zu eins vergleichen. Deshalb haben wir uns für diesen Weg entschieden, einen eigenen Nutzungsbegriff aufzunehmen, der Rechtsklarheit schafft und der für die Antragstellenden auch in dem Bauplanungsverfahren deutlich einfacher zu handhaben ist.

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Bithja Menzel (Bündnis 90/Die Grünen): Sie hatten ja gerade schon von der bremischen Ebene gesprochen, die losgelöst von der Bundesebene noch mal eigene Spielräume in Bezug auf die Clubkultur und die Zulassung von Clubs hat. Wie würden Sei denn die Lage in Bremen bewerten bei der Zulassung aber auch bei der Unterstützung von Clubs im Stadtgebiet?

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Özlem Ünsal

Wir konnten ja gestern – ich habe den Artikel tatsächlich noch mal mitgebracht – sehr intensiv den aktuellen Stand einsehen, und ich verfolge das natürlich, und wir nehmen auch die Sorge der Musikclubs nicht nur wahr, sondern auch sehr ernst, und wir sind auch im regen Austausch und informieren uns natürlich auch über die Gründe. Die beiden Ressorts, die sich gestern in der Presse geäußert haben, zum einen das Kulturressort aber auch das Wirtschaftsressort, haben dort erste unterschiedliche Begründungen geliefert. Ich teile diese. Die sind vielfältig, angefangen mit den Coronanachwirkungen und der Energiekrise. Das Nutzungs- und Konsumverhalten, das sich verändert hat, aber auch Sicherheitsaspekte tragen natürlich dazu bei, dass die Branche sehr leidet. Insgesamt will ich aber sagen, dass der Senat natürlich für eine vielfältige Musikclubkultur weiterhin einsteht und wir das, was im Rahmen unserer Möglichkeiten besteht, natürlich ausüben wollen, damit diese Vielfalt erhalten bleibt. Ich will ausdrücklich sagen, dass ich sehr begrüße, dass sich trotz dieser Situation, die wir in der Tat in der Branche haben, auch neue Bereiche eröffnen, und Bremen ist da sehr kreativ und das wollen wir auch weiter erhalten und natürlich unseren Beitrag dazu leisten.

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Antje Grotheer

Frau Senatorin, eine Nachfrage des Abgeordneten Derik Eicke. – Bitte sehr!

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Derik Eicke SPD

Frau Senatorin, mich würde interessieren: Welche weiteren Privilegierungen sind in der TA Lärm vorgesehen?

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Özlem Ünsal

Ich will mal sagen, die TA Lärm trägt natürlich dasselbe Schicksal wie andere Gesetzgebungsverfahren. Man muss Sorge haben, ob sie überhaupt zum Abschluss kommen. Das Verfahren läuft noch, und die TA Lärm, die sich natürlich insbesondere mit dem Immissionsschutz beschäftigt, ist auch noch im Verfahren, liegt in der Zuständigkeit meiner Kollegin Frau Moosdorf im Umweltressort, aber auch dort werden wir natürlich auch den Koalitionsvertrag drauflegen und gucken und prüfen, was da in der Umsetzung möglich ist, sofern das Gesetzgebungsverfahren da noch erfolgreich abgeschlossen werden kann. Es steht alles noch etwas in der Schwebe. Frau Senatorin, eine weitere Nachfrage der

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Antje Grotheer

Abgeordneten Kai-Lena Wargalla. – Bitte sehr! Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (Bündnis 90/Die Grünen): Sie haben gerade gesagt, dass Sie Clubs explizit nicht als Kulturorte im Sinne der Gleichsetzung mit Theatern und so weiter einstufen. Das ist aber exakt der Beschluss der Bürgerschaft, und das ist exakt das, was im Koalitionsvertrag steht. Das heißt, Sie haben sich wissentlich für eine andere Richtung entschieden. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Tja!)

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Özlem Ünsal

Wir haben es abgewogen, und wir haben uns den Expertinnen und Experten angeschlossen und haben eine deutlich weitere Privilegierung präferiert, und das ist das Ergebnis im Gesetzgebungsverfahren. Wir hoffen, dass es durchgeht, auch mit der weiteren Privilegierung, und damit sind wir deutlich über dem, was im Koalitionsvertrag steht. Das ist unsere Auffassung, das ist richtig.

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (Bündnis 90/Die Grünen): Da kann man auch anderer Auffassung sein. Sind Sie sich aber bewusst, weil Sie immer sagen „Expertenanhörung“, dass sich alle Musikverbände gegen diese Stellungnahme ausgesprochen haben und für eine Einordnung als Anlagen kultureller Zwecke?

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Özlem Ünsal

Ich kann Ihnen sagen, dass auch bei unseren Gesprächen – das haben wir ressortübergreifend gemacht, gemeinsam mit dem Umweltressort und Vertreter:innen der Clubszene – das auch noch mal zur Diskussion stand. Dem konnte gut gefolgt werden und auch unseren Argumentationslinien, dass der eigene Nutzungsbegriff in der Verortung des Gesetzes deutlich mehr Sicherheit auch im Antragsverfahren für die Antragstellenden eine Erleichterung ist. Deshalb haben wir da, glaube ich, weitestgehend Einvernehmen erzielen können. Das ist mein Stand.

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (Bündnis 90/Die Grünen): Inwiefern – das habe ich noch nicht verstanden – soll denn eine komplett neue Art Sondergebiet eine rechtliche Sicherheit schaffen? Nach meinem Verständnis schafft es eher eine rechtliche Unsicherheit.

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Özlem Ünsal

Ich glaube, da haben wir tatsächlich eine unterschiedliche Auffassung, auch aus der fachlichen Perspektive. Sie ordnet natürlich die Gebietsbereiche anders ein und hat damit auch einen ganz klaren Auftrag, wie dieser Bereich gesetzlich einzuordnen ist. Ich kann Ihnen das natürlich auch mit dem Gesetzestext noch mal vortragen, aber um es ganz praktisch zu sagen: Wir schaffen damit Rechtssicherheit, eine Vereinfachung im Bauplanungsverfahren und das ist, glaube ich, auch ganz im Sinne der Musikwirtschaft.

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (Bündnis 90/Die Grünen): Sie sagen gerade, es gibt eine Vereinfachung im Planungsverfahren. Schätzen Sie es aber denn so ein, dass die Anforderungen für die Festsetzung als Sondergebiet auch für die Clubs und Clubbetreiber:innen praxistauglich sind?

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Özlem Ünsal

Das schätze ich so ein. Das ist auch ein Ergebnis der Expertenanhörung gewesen, dass dieser Weg ein tragfähiger ist. Den teile ich. Die Gespräche, die mein Haus gemeinsam mit dem Umweltressort und den Beteiligten vor Ort hier geführt hat, bestätigen das, dass es ein gangbarer Weg gemeinsam mit der Branche sein kann. Ich setze und hoffe darauf, dass das Gesetz zum Abschluss kommt. Davon hängt natürlich auch die Privilegierung ab, sonst haben wir den Status quo, und das wäre keine Verbesserung. Deshalb hoffe ich sehr, dass diese Privilegierung, das, was wir über Bauplanungsrecht auf den Weg bringen wollen, auch zur Umsetzung kommt.

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (Bündnis 90/Die Grünen): In meinem Verständnis ist der einzige Vorteil zur Ist-Situation die verbesserte Zulässigkeit in urbanen Gebieten. Wissen Sie, wie viele urbane Gebiete es bundesweit gibt?

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Özlem Ünsal

Das müsste ich nachliefern, das habe ich jetzt nicht griffbereit, aber das Gesetz sieht eine Klarheit in den Mischgebieten, in den urbanen Gebieten, in Wohngebieten vor, und ich will mal sagen: Wir haben da natürlich unterschiedlichste Belange in Einklang zu bringen, und wir sind der festen Überzeugung, dass das ein guter und gangbarer Weg ist, auch im Sinne der Musikclubszene.

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (Bündnis 90/Die Grünen): Es sind bundesweit lediglich 53. In Städten wie Hamburg zum Beispiel gibt es gar keins. Wie soll das denn für das Überleben und die Neuetablierung von Musikclubs Relevanz besitzen, wenn es kaum solche urbanen Gebiete in Deutschland gibt?

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Özlem Ünsal

Ich gucke natürlich in erster Linie auf unser Bundesland, auf Bremen, auf die Szene hier vor Ort, und wir sind da im guten Austausch nicht nur ressortübergreifend mit den beteiligten Ressorts. Wie gesagt, Bauplanungsrecht ist eine Schiene, die Immissionsschutzseite, die haben wir jetzt hier gar nicht explizit im Detail aufgeführt – –, das Stichwort TA Lärm ist die andere Seite. All das muss in Einklang gebracht werden, und ich glaube, wir haben eine gute Grundlage – wenn sie dann beschlossen wird, wenn das Gesetz in Kraft tritt –, um dann auch bremenspezifisch eine Lösung herbeizuführen.

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Antje Grotheer

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 6: Abschiebungen aus der Haft nach § 456a StPO Anfrage der Abgeordneten Julia Tiedemann, Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 12. September 2024 Bitte sehr, Frau Abgeordnete! Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Wir fragen den Senat: 1. In wie vielen Fällen sind die Voraussetzungen nach § 456a Strafprozessordnung (StPO) für die Rückführung ausländischer Straftäter, die im Justizvollzug des Landes Bremen einsitzen, in ihre Heimatländer aktuell erfüllt, wann soll die Abschiebung dieser Personen jeweils stattfinden und in welche Zielländer? 2. Für wie viele der laut Angabe von Staatsrat Tschöpe in der Sitzung des Rechtsausschusses insgesamt 52 Häftlinge in der JVA Bremen, die grundsätzlich abschiebefähig sind, liegen die Voraussetzungen für die Anwendung von § 456a StPO derzeit nicht vor, und was sind die Gründe dafür? Bitte die Gründe mit Fallzahlen ausweisen. 3. In wie vielen der Fälle aus Frage 2 wird die Staatsanwaltschaft erklärtermaßen keine Absehensentscheidung nach § 456a StPO treffen, und welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?

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Antje Grotheer

Diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Olaf Bull.

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Olaf Bull

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In der Zuständigkeit des Senators für Inneres und Sport liegen derzeit 45 Fälle ausländischer Straftäter, für die bereits ein Einvernehmen der Staatsanwaltschaft Bremen gemäß § 456a StPO vorliegt. Hiervon sind 31 Personen vollziehbar ausreisepflichtig. Zielländer sind unter anderem Ägypten, Albanien, Kosovo, Nigeria, Guinea und die Türkei. Nähere Auskünfte zu geplanten Rückführungen werden nicht erteilt, um die Maßnahmen nicht zu gefährden. Die Fragen 2 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die zitierte Aussage stützt sich auf eine Antwort des Senats vom 13. August 2024. Dort wurde die Anzahl von 47 Häftlingen angegeben. Nach derzeitigem Stand befinden sich 57 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Strafhaft der JVA Bremen; hiervon sieben in der Außenstelle Bremerhaven. Für 31 Personen liegt bereits ein Einvernehmen der Staatsanwaltschaft vor. In einem Fall konnte bislang noch keine Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft getroffen werden. Der Verurteilte befindet sich in diesem Fall aktuell im Maßregelvollzug. Gutachterlich wird die Fortdauer der Unterbringung geprüft. Die Klinik hat sich gegen eine Beendigung der Maßnahme ausgesprochen. In weiteren vier Fällen hat die Staatsanwaltschaft es abgelehnt, von der weiteren Vollstreckung abzusehen. In zwei dieser Fälle sind die Verurteilten nach einer erfolgten Abschiebung wieder unberechtigt nach Deutschland eingereist, sodass die Freiheitsstrafen nunmehr hier vollstreckt werden sollen. In den anderen beiden Fällen wurden die Verurteilten wegen Totschlags beziehungsweise wegen Mordes zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Vor dem Ablauf des Zweidritteltermins beziehungsweise dem Ablauf von 15 Jahren, soll auf die weitere Vollstreckung nicht verzichtet werden. In den verbliebenen 21 Fällen wurde bislang seitens der Ausländerbehörde keine Entscheidung gemäß § 456a StPO beantragt. Zum Teil werden noch gerichtliche Verfahren abgewartet, es liegt teilweise noch keine vollziehbare Rückkehrentscheidung vor, oder die Abschiebung ist derzeit nicht möglich, etwa wegen fehlender Reisedokumente. – So weit die Antwort des Senats!

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Antje Grotheer

Frau Tiedemann, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Die beiden Personen, von denen Sie eben sprachen, die wieder eingereist sind und jetzt ihre Haftstrafe absitzen, ist bei denen geplant, dass diese entsprechend danach dann abgeschoben werden oder in absehbarer Zeit abgeschoben werden?

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Olaf Bull

In dieser Richtung werden wir agieren. Ich wollte noch einmal zu dieser Antwort des Senats sagen, dass bedauerlicherweise mit sehr vielen Zahlen operiert wird. Das könnte Sie verwirren. Sie müssen das auch noch im Zusammenhang mit der Antwort auf die Frage 12 der CDU lesen. Die Problematik wird durch diese Angabe der Zahlen etwas aufgebauscht. Wenn Sie es genau lesen, sehen Sie, dass es eigentlich nur noch 21 Fälle gibt, wo die Ausländerbehörde/das Referat 24 die Fälle und die Anträge nach § 456a StPO vorbereiten. Insofern geht es nicht in die richtige Richtung, dass wir hier ein Problem mit der Staatsanwaltschaft haben. Das funktioniert sehr gut. Wir haben auch eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft, wie dort vorzugehen ist. Deswegen hat es ja auch immer wieder Erfolge zu verzeichnen: 18 Fälle – so haben wir es der CDU beantwortet – Rückführungen sind erfolgreich aus der Haft erfolgt, und es wird weitere Fälle geben.

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Allerdings sind wir in Bezug auf Abschiebungen ja nun nicht gerade Weltmeister. (Abgeordneter Olaf Zimmer [DIE LINKE): Das möchte auch niemand sein!) Von daher darf diese Nachfrage doch auch sehr kritisch betrachtet werden. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü Philipp übernimmt den Vorsitz.) In Bezug auf das Wann haben Sie der Frage ja gar nicht wirklich Beachtung geschenkt, sondern gesagt, aus taktischen Gründen wird das nicht weiter definiert. Können Sie allerdings einen ungefähren Zeitraum nennen? Reden wir von Wochen, Monaten oder gehen wir schon dann in 2026 rein? Einfach, dass wir eine Ahnung haben, in welchem Maß wir uns überhaupt bewegen.

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Olaf Bull

Jetzt müsste ich spekulieren, wie sich die Lage in Ägypten, Albanien, im Kosovo, Nigeria, Guinea und in der Türkei entwickelt, wie die Kooperation mit den Behörden dort ist. Das wäre zu viel der Spekulation.

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 7: Betroffenheit junger Menschen von digitaler Gewalt Anfrage der Abgeordneten Sülmez Çolak, Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 12. September 2024 Bitte sehr, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort!

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Sülmez Çolak SPD

Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, ob junge Menschen im Land Bremen zunehmend von digitaler Gewalt betroffen sind, und wenn ja, welche Formen der digitalen Gewalt spielen dabei eine besondere Rolle? 2. Welche Handlungsspielräume sieht der Senat auf kommunaler, Landes-, Bundes- und europäischer Ebene, um gegen digitale Gewalt an jungen Menschen vorzugehen, wie bewertet er diese und inwieweit hat sich die Innen- und/oder Familienministerkonferenz bereits mit dem Thema befasst? 3. Welche Beratungs- und Hilfsangebote stehen betroffenen jungen Menschen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zur Verfügung und wie werden diese angenommen?

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Sahhanim Görgü-Philipp

Diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrätin Kirsten Kreuzer.

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Kirsten Kreuzer

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In den sozialen Medien begegnen jungen Menschen vor allem Angriffe durch Nötigung, Erpressung und Bedrohung, psychischer Gewalt durch Cybermobbing, sexualisierter Gewalt und der generellen Darstellung und Verbreitung von Gewaltinhalten. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Aus der Sicherheitsbefragung des Landeskriminalamtes Bremen 2022 geht hervor, dass jüngere Altersgruppen signifikant häufiger Opfer von Bedrohungen im Internet werden als ältere. Dabei ist von einem hohen Dunkelfeld auszugehen. Zu Frage 2: Auf Landesebene ist die Möglichkeit geschaffen worden, Strafanzeigen wegen Hasskriminalität und Gewalt im Netz dort zur Anzeige zu bringen, wo sie begangen werden – nämlich online. Mit diesem bewusst niedrigschwelligen Ansatz ist die berechtigte Hoffnung verbunden, das Entdeckungsrisiko für Straftäter zu erhöhen und das Dunkelfeld aufzuhellen. Ein von der Polizei Bremen entwickeltes Präventionskonzept sieht zudem vor, eine standardisierte Informations- und Beratungsstruktur zu implementieren. Der Senat begrüßt diesen Ansatz, junge Menschen, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte unabhängig von konkreten Anlässen zu informieren und zu unterstützen. Das Landeskriminalamt arbeitet darüber hinaus an einem Konzept zum Thema Sexualdelikte, das junge Menschen sowie Eltern und Lehrkräfte informiert und für die Gefahren sensibilisiert. Die Konferenz der Innenministerinnen und -minister der Länder hat in ihrer Frühjahrskonferenz mit Zustimmung Bremens die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister mit der Bitte adressiert, zu prüfen, ob die Einführung eines gesonderten Mobbing- oder CybermobbingStraftatbestandes erforderlich ist. Bereits im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist ein Gesetz gegen digitale Gewalt vereinbart. Mit Bedauern stellt der Senat fest, dass es bislang nur in Form eines Eckpunktepapiers vorliegt. Regelungskompetenzen sieht der Senat auch auf EU-Ebene. Die EU könnte Leitlinien festlegen, die Anbieter von digitalen Diensten zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen verpflichten und die flächendeckende Verbreitung von Hilfsangeboten fördern. Einem solchen Vorhaben stünde der Senat positiv gegenüber. Zu Frage 3: Der online abrufbare „Wegweiser Opferschutz“ bietet einen umfassenden Überblick über sämtliche Anlaufstellen und Hilfsangebote. Der Opferschutz für Betroffene von digitaler Gewalt wird durch das Präventionszentrum der Polizei koordiniert. Daneben gibt es eine Reihe weiterer erfolgreicher Angebote zur Aufklärung und Prävention. So findet in der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Digitale Gewalt“ ein Austausch zu Schulungs- und Präventionsmaßnahmen statt, unter anderem, um existierende Angebote bekannt zu machen. Präventiv beraten in der Stadtgemeinde Bremen das „ServiceBureau Jugendinformation“ und in Bremerhaven die „Fachstelle Jugendschutz im Internet“ Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren über die Gefahren im Umgang mit digitalen Medien. Beide Institutionen werden häufig für Veranstaltungen, Schulungen und Workshops angefragt. Einzelfallabhängig besucht die Polizei Bremen Schulen und führt Gespräche mit betroffenen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften. Etwa jede zweite Schule in Bremen hat inzwischen das Projekt „Gemeinsam Klasse sein“ am Landesinstitut für Schule zu Mobbing und Cybermobbing genutzt. In Bremerhaven sensibilisiert die Arbeitsgruppe „Medienkompetenz an Bremerhavener Schulen“ für das Thema. Die Zentrale Präventionsstelle der dortigen Ortspolizeibehörde bietet darüber hinaus – nach Vorfällen wie auch präventiv – Unterstützung für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler. – So weit die Antwort des Senats!

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Sülmez Çolak SPD

Wie wird die Möglichkeit, Strafanzeige wegen Hasskriminalität und Gewalt im Netz niedrigschwellig online zur Anzeige bringen zu können, genutzt, und welche Erfahrungen gibt es bereits? Das hat sich aus der Antwort Ihrerseits nicht ergeben.

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Kirsten Kreuzer

Die neue Möglichkeit der Anzeigenerstattung wegen Hasskriminalität und Gewalt im Netz wurde für den vorgesehenen Zweck bislang wenig genutzt. Seit der Inbetriebnahme des Moduls am 14. August 2024 gingen mit dem Stand 31. Oktober insgesamt 77 Anzeigen bei der Polizei Bremen und 9 Anzeigen bei der Ortspolizei Bremen/Bremerhaven ein, wovon lediglich eine niedrige einstellige Anzahl der Vorgänge unter dem vom BKA festgeschriebenen Begriff Hasskriminalität fällt. Vielmehr handelt es sich bisher um Bedrohungs- und Beleidigungsdelikte im sozialpersönlichen Umfeld, die an die jeweils zur Bearbeitung zuständigen Dienststellen weitergegeben wurden.

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Sülmez Çolak SPD

Was hat es genau mit dem Präventionskonzept der Polizei Bremen und dem Vorhaben einer standardisierten Informations- und Beratungsstruktur auf sich, die Sie eben genannt haben in Ihrer Antwort, und wann soll tatsächlich die Umsetzung erfolgen?

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Kirsten Kreuzer

Um junge Menschen vor digitaler Gewalt künftig besser zu schützen, erarbeitet das Präventionszentrum der Polizei in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und Vertreter:innen der Kontaktpolizeibeamt:innen ein Präventionskonzept. Dies sieht vor, junge Menschen, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte künftig auch anlassunabhängig und nach einem festgelegten Standard zu informieren. Die Ausarbeitung dazu erfolgt in Zusammenarbeit mit der Senatorin für Kinder und Bildung. Eine Zusammenarbeit mit Bremerhaven ist natürlich ebenfalls geplant. Eine Umsetzung in die Praxis soll im neuen Schuljahr 2025 erfolgen. Dazu wird sicherlich dann noch mal berichtet werden. Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere

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Sülmez Çolak SPD

Sie haben ja gesagt, dass die Innenund Justizministerkonferenz geprüft hat, ob es eines weiteren Straftatbestandes, und zwar der Einführung eines Mobbing- und Cybermobbing-Straftatbestandes bedarf. Erstens, was war das Ergebnis von der Innen- und Justizministerkonferenz? Zweitens, was hält der Senat von der Einführung eines solchen Straftatbestandes als Meinung?

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Kirsten Kreuzer

Das Ergebnis dieser Prüfung kenne ich persönlich tatsächlich nicht. Dazu müssten Inneres und Justiz noch einmal gefragt werden. Grundsätzlich halten wir das, wenn es rechtlich als durchführbar und in der Praxis auch umsetzbar ist, für richtig, das als Straftatbestand aufzunehmen.

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Antje Grotheer

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Sülmez Çolak SPD

Wie möchten Sie, dass in der Zukunft mehr diese Onlinestrafanzeige genutzt wird, mit welchen Aktionen möchten Sie das bekannter machen? Gibt es dazu schon Ideen?

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Kirsten Kreuzer

Dazu müsste sich die Präventionsstelle der Polizei noch mal äußern. Ich gehe davon aus, dass weiterhin versucht wird, dieses Angebot noch bekannter zu machen und mehr in die Öffentlichkeit zu tragen, hier auch noch mal die Schulen, Erziehungsberechtigten oder vielmehr Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrkräfte zu informieren, damit dies bekannter wird, damit es tatsächlich häufiger genutzt wird.

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Antje Grotheer

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Meine Damen und Herren, mit der Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet.(Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen Ich begrüße jetzt auf der Tribüne als Besuchende recht herzlich einen Integrationskurs des Paritätischen Bildungswerkes Bremen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Vorschlag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung zur Wahl eines/einer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung vom 5. November 2024 (Drucksache 21/829) Der Wahlvorschlag ist in der Drucksache enthalten. Der Ausschluss schlägt der Bürgerschaft (Landtag) Dr. Timo Utermark zur Wahl vor. Herr Dr. Utermark ist auch persönlich anwesend. – Ich begrüße Sie recht herzlich! (Beifall) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend des Wahlvorschlages wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag wählt Herrn Dr. Utermark zum neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. (Einstimmig) Herzlichen Glückwunsch von dieser Stelle! Meine Damen und Herren, bevor Sie jetzt alle auf die Tribüne stürzen: Herr Dr. Utermark kommt herunter, (Beifall) und vielleicht können wir ansonsten in der Beratung fortfahren. Wir finden ihn dann draußen vor dem Plenarsaal. Vorschlag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung zur Wahl eines/einer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung vom 5. November 2024 (Drucksache 21/829) Der Wahlvorschlag ist in der Drucksache enthalten. Der Ausschluss schlägt der Bürgerschaft (Landtag) Dr. Timo Utermark zur Wahl vor. Herr Dr. Utermark ist auch persönlich anwesend. Ich begrüße Sie recht herzlich! (Beifall) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend des Wahlvorschlages wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag wählt Herrn Dr. Utermark zum neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. (Einstimmig) Herzlichen Glückwunsch von dieser Stelle! Meine Damen und Herren, bevor Sie jetzt alle auf die Tribüne stürzen: Herr Dr. Utermark kommt herunter, (Beifall) und vielleicht können wir ansonsten in der Beratung fortfahren. Wir finden ihn dann draußen vor dem Plenarsaal. Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen nachhaltig von wachsenden Eigenanteilen entlasten Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 5. November 2024 (Drucksache 21/831) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Sofia Leonidakis das Wort. Abgeordnete Sofia Leonidakis (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herzlichen Glückwunsch auch von dieser Stelle, ich kann ja jetzt nicht raus. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Pflegebedürftigkeit wird uns alle mit großer Wahrscheinlichkeit treffen – entweder, weil wir selbst pflegebedürftig werden oder, weil wir unsere Angehörigen pflegen oder pflegen lassen müssen. Der Zustand, in dem sich die Pflegefinanzierung heute befindet, ist mehr als alarmierend. Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen und zum Aufbau der Gesellschaft beigetragen haben, sehen sich am Ende des Lebens plötzlich mit enormen Kosten für einen Platz im Pflegeheim konfrontiert, den sich viele schlichtweg nicht leisten können. Pflegeheimbewohner:innen müssen einen Großteil der Kosten ihrer Pflegeheimplätze selbst aufbringen. Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab, und alles, was darüber hinausgeht – beispielsweise weitere Kosten für die Pflege, Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – müssen die Bewohner:innen selbst tragen. Diese Eigenanteile sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen. In Bremen zahlen Pflegeheimbewohner:innen im ersten Jahr durchschnittlich 3 070 Euro im Monat. Das hat eine Anfrage von uns ergeben. Das ist doppelt so viel wie die durchschnittliche Bruttorente im Land Bremen, die 2022 bei 1 542 Euro lag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss kein Mathegenie sein, um darauf zu kommen, dass das vorne und hinten nicht hinhaut. Schon jetzt ist deswegen jede dritte pflegebedürftige Person auf Sozialhilfe angewiesen und auf Hilfen zur Pflege, Tendenz steigend. Auch einige von uns wird das dann wahrscheinlich treffen. Ich selbst arbeite, seit ich 14 bin, und wenn ich weiterhin bis zu meinem Renteneintritt einzahle, wie ich es jetzt tue – und ich bin beileibe nicht im Niedriglohnsektor –, dann erwartet mich eine Rente von 1 600 Euro. Auch ich werde mir somit im Alter einen Pflegeheimplatz nicht leisten können, von Kaffeebesuchen oder Enkelgeschenken rede ich da gar nicht erst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir können uns darauf einigen: Hier läuft etwas gewaltig schief. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Die Eigenanteile für die stationäre Pflege sind so stark gestiegen wegen der Inflation, wegen hohen Energiepreisen, aber vor allem wegen Steigerungen bei den Pflegekosten. Der sogenannte – jetzt wird es ein bisschen technisch, Achtung – Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), also die Zuzahlung der Bewohner:innen zu den reinen Pflegekosten, die von der Pflegeversicherung nicht gezahlt werden, ist innerhalb eines Jahres um 281 Euro auf 1 467 Euro pro Monat gestiegen. Das ist eine Steigerung von 19 Prozent. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist aber nicht so, dass die Tariflöhne in der Pflege um 19 Prozent gestiegen wären. Das wäre übrigens gut, denn ohne gute Löhne gibt es keine gute Pflege und auch keine Sicherung der Fachkräfte. (Beifall DIE LINKE – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Nein, die Tarife in der Pflege sind gestiegen, aber nicht um diese 19 Prozent. Nein, es sind auch Zuschläge von Pflegekassen weggefallen, die nun die Pflegebedürftigen zusätzlich tragen müssen. Wir fordern deshalb, die Eigenanteile für Pflegeheimbewohner:innen auf Bundesebene zu deckeln. Im Moment geht jede Kostensteigerung bei den Pflegekosten auf den Nacken der Pflegebedürftigen, während der Finanzierungsanteil der Pflegeversicherung seit Jahren eingefroren ist. Die Pflegeversicherung muss deshalb vom Kopf auf die Füße gestellt werden, und dafür wird sich der Senat im Bundesrat einsetzen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Und wie?) Zur Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen – und wenn von dieser Seite gepöbelt wird, dann weiß ich, ich mache was richtig –, zur Wahrheit gehört auch: Die Pflegeversicherung ist nicht kostendeckend, weil viele dort schlicht nicht einzahlen. Fast zehn Millionen Privatversicherte für die Pflege gibt es bundesweit, und deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Bürgerversicherung auch für die Pflege, in die alle einzahlen, mehr als überfällig. Achtung, Ole Humpich, das war Ihr Stichwort! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Sollte allerdings ein ehemaliger BlackRock-Manager Bundeskanzler werden, dann sieht es vielleicht trüb aus für eine Bürgerpflegeversicherung (Zurufe CDU) und armutsfeste Renten, bei denen Pflegebedürftigkeit nicht fast automatisch in die Armut führt. Ich glaube, jede künftige Bundesregierung wird sich damit auseinandersetzen müssen. Die Frage ist, wie es ausgeht und wer davon profitiert. Mit der von uns vorgeschlagenen und von vielen, vielen Fachleuten – unter anderen dem in Bremen ansässigen Professor Rothgang, den einige in diesem Saal kennen mögen – geforderten Reform würden weniger Pflegebedürftige in die Sozialhilfe rutschen. Die dadurch frei werdenden Mittel wollen wir dann einsetzen für eine sozialgerechte Beteiligung an den Investitionskosten von derzeit 566 Euro pro Monat, den die Pflegebedürftigen tragen müssen. Darüber hinaus, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir auch jetzt schon den Zugang zum Wohngeld für Pflegebedürftige erleichtern, denn auch das verhindert das Abrutschen in die Leistungsabhängigkeit, denn Pflege darf nicht zu Armut führen und Pflegebedürftigkeit sollte nicht der Highway in die Armutsfalle sein. – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher! Die Fraktionen der Linken, der Grünen und der SPD fordern also eine nachhaltige Entlastung von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Eine Sache haben Sie verstanden!) Danke! Sicherlich ist der starke Anstieg der Eigenanteile für die Unterbringung in Pflegeheimen ein ernstes Problem, das wir hier auch mal lösen müssen. Die Frage jedoch ist: Geht der vorgelegte Antrag wirklich die Ursachen an oder schafft er neue, zusätzliche Bürokratie und lastet dem Steuerzahler noch mehr Kosten auf? (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Okay, da hört es dann auch auf.) Sie können gerne nachher noch mal drankommen. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir als Fraktion Bündnis Deutschland haben hier erhebliche Zweifel. Der Antrag sieht vor, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen begrenzt und die Investitionskosten stärker vom Staat getragen werden sollen. Ein weiteres Mal greift die Regierung damit auf die Mittel der Umverteilung zurück. Eine bequeme Lösung, die kurzfristig gut aussieht, aber langfristig zu einem Kollaps unserer Sozialsysteme führen kann. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Also Sie machen Politik für Reiche, oder?) Sie können doch gerne eine Frage stellen! Diese ständige Entlastung auf Kosten der Allgemeinheit sorgt dafür, dass immer mehr Menschen in den Sozialhilfebezug rutschen, was letztendlich zur Überlastung des gesamten Systems führt. Pflege darf nicht zur Dauerleistung des Staates werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Ein fundamentaler Fehler in diesem Antrag liegt darin, dass er keinerlei Anreize für Eigenvorsorge oder private Absicherung schafft. Während die Belastung durch die Eigenanteile unbestreitbar hoch ist, sollten wir doch zunächst auf die Eigenverantwortung der Bürger setzen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Genau!) Menschen, die sich frühzeitig privat absichern, sollten Anreize erhalten, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Richtig! – Beifall Bündnis Deutschland) sodass sie auch im Alter auf eigenen Beinen stehen können und nicht vollständig auf die Solidargemeinschaft angewiesen sind. Eine Deckelung der Eigenanteile ohne jegliche Eigenbeteiligung führt in die falsche Richtung, weil sie Eigenverantwortung untergräbt und die Last auf den Staat überträgt. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ja! – Beifall Bündnis Deutschland) Andere Länder, wie etwa die Niederlande, setzen hier auf ein Mischmodell aus staatlicher Unterstützung und privater Vorsorge, das sich langfristig als stabiler erweist. Die Forderungen in diesem Antrag erfordern eine erhebliche Ausweitung der Bürokratie. Es ist bezeichnend, dass die rotgrün-rote Regierung den Ausbau der Verwaltungsstrukturen scheinbar als ein Allheilmittel sieht. Statt effiziente Lösungen anzustreben, wird ein weiteres komplexes Regelwerk geschaffen, das die Bearbeitung der Wohngeldanträge und der damit verbundenen Förderanträge erfordert. Damit bürden wir der Verwaltung zusätzliche Aufgaben auf, die zu einer weiteren Belastung des Haushalts führen. (Zuruf Bündnis 90/Die Grünen: Alles schon längst passiert! – Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Habe ich doch gerade gesagt! Nichts begriffen! – Zuruf) Das genau habe ich ja gerade gesagt. In einer Zeit, in der wir uns bereits in einer angespannten Haushaltslage befinden, ist das verantwortungslos. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Frage der Finanzierung wird in diesem Antrag wie so oft bei Anträgen der Regierung nur unzureichend beantwortet. Der Staat soll die Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen übernehmen und gleichzeitig eine Deckelung der Eigenanteile einführen. Doch woher sollen die Mittel kommen? Die Antwort darauf bleibt aus. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Immer!) Tatsächlich werden durch Maßnahmen wie diese neue Kostenlasten geschaffen, die am Ende von Steuerzahlern getragen werden müssen. Gerade in einem Land wie Bremen, das sich bereits in einer finanziellen Notlage befindet, ist ein solches Vorgehen unverantwortlich. Wir dürfen nicht die Illusion vermitteln, dass immer weitere Leistungen kostenlos bereitgestellt werden können. Am Ende wird die Rechnung doch eh auf den Bürger zurückfallen. Ein weiterer Punkt, den wir kritisch sehen: die mögliche Auswirkung auf die Qualität der Pflege. Wenn die Pflegeeinrichtung durch staatlich festgelegte Höchstbeträge in ihren Einnahmesituationen begrenzt werden, stellt sich die Frage, wie sie weiterhin die Qualität und das Angebot ihrer Leistungen aufrechterhalten sollen. Schon heute haben Pflegeeinrichtungen Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu finden und ihre Betriebskosten zu decken. Durch weitere finanzielle Beschränkungen wird die Attraktivität der Pflegeberufe und die Qualität der Pflege weiter leiden. Damit verschiebt die Regierung die Probleme lediglich in die Zukunft, anstatt nachhaltige Lösungen anzubieten. Wir als Fraktion Bündnis Deutschland sprechen uns für einen anderen Weg aus. Wir sollten zunächst darauf setzen, dass Menschen durch private Vorsorge und Eigenverantwortung auf das Alter vorbereitet werden. Dafür könnten steuerliche Anreize für private Pflegeversorgung geschaffen werden, die langfristig staatliche Belastungen reduzieren. (Beifall Bündnis Deutschland) Zugleich wäre es sinnvoll, innovative Wohn- und Pflegekonzepte zu fördern, die Pflege im häuslichen und gemeinschaftlichen Umfeld ermöglichen. Das könnte zum Beispiel durch gezielte Programme zur Stärkung der ambulanten Pflege unterstützt werden, was nicht nur kostengünstiger ist, sondern auch dem Wunsch vieler älterer Menschen nach einer Betreuung in ihrer gewohnten Umgebung entspricht. Darüber hinaus sollte eine zielgerichtete Investitionsförderung für Pflegeeinrichtungen eingeführt werden, die nicht pauschal, sondern projektbezogen erfolgt. Eine solche Förderung könnte auf Einrichtungen begrenzt werden, die innovative Konzepte zur Kosteneffizienz und Qualitätssteigerung nachweisen können. So würden Anreize geschaffen, die Qualität der Pflege zu verbessern und gleichzeitig effizienter zu wirtschaften. Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass es nicht nachhaltig ist, die Lösung jedes einzelnen sozialen Problems mit immer mehr neuen Staatsausgaben zu suchen. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Pflegebedürftigen in Bremen und in ganz Deutschland verdienen Unterstützung und verlässliche Versorgung, doch dies darf nicht auf Kosten weiterer Verschuldungen geschehen – da bin ich sogar mal d‘accord mit der FDP. Der hier vorgelegte Antrag bleibt jedoch in der klassischen Bahn der Umverteilung und des Bürokratieausbaus gefangen, ohne zukunftsweisende Ansätze zur langfristigen Stabilität der Pflegefinanzierung zu bieten. Wir als Fraktion Bündnis Deutschland werden diesen Antrag deshalb ablehnen und rufen die Regierung auf, endlich nachhaltige Politik zu verfolgen, die auf dem Prinzip der Eigenverantwortung und Generationengerechtigkeit aufbaut. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ole Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Ich glaube, die Herausforderung in der Pflege und in der Finanzierung, wenn man in die Rente eingeht, liegt eher darin, dass wir ein Problem in der generellen Rentenversorgung haben. Das haben wir gestern ja schon ausgiebig besprochen. Der vorliegende Antrag zur nachhaltigen Entlastung von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen von wachsenden Eigenanteilen ist für uns als FDPFraktion ein Anlass, einige grundsätzliche Überlegungen zur Pflegeversicherung oder Pflegefinanzierung anzustellen. Wir begrüßen zwar die Absicht, die Belastung der Pflegebedürftigen zu verringern, sehen aber in dem vorliegenden Ansatz gravierende Mängel und Risiken, weswegen wir den Antrag ablehnen. Die Erkenntnis der Antragsteller, dass das Land Bremen für die Finanzierung der Investitionskosten verantwortlich ist, ist erstmal richtig. Schockierend ist jedoch die Bedingung, diese Kosten nur dann zu übernehmen, wenn der Bund weitere Maßnahmen beschließt. Wie kann man es sich als Stadt und Land Bremen leisten, der Bevölkerung eine monatliche Entlastung vorzuenthalten, für die man bereits jetzt finanziell verantwortlich ist. (Beifall FDP – Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]) Den Goldesel haben Sie ja irgendwo versteckt, sonst könnten Sie ja Ihre Trallala-Projekte in der Stadt auch nicht finanzieren. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Ja, klar! – Zuruf Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]) Die bisherige Praxis zeigt, dass das Land Bremen seinen finanziellen Verpflichtungen aus der Vergangenheit bereits jetzt nicht nachgekommen ist. Warum sollte sich das mit Ihrem Antrag ändern? Ein solches Vorgehen zeugt von mangelndem Verantwortungsbewusstsein und ist für uns als FDPFraktion nicht tragbar. (Beifall FDP) Es ist bezeichnend, dass immer wieder nach dem Bund gerufen wird, anstatt zuerst eigenständige Lösungen zu erarbeiten. Die im Antrag vorgeschlagene Deckelung der Eigenanteile ist aus unserer Sicht absolut abzulehnen. Eine solche Deckelung würde zwangsläufig zu enormen Beitragssteigerungen führen, die sich die Bevölkerung in der aktuellen wirtschaftlichen Lage schlichtweg nicht leisten kann. Die bereits jetzt feststehende finanzielle Schieflage der Pflegeversicherung verstärkt die Bezuschussung der Eigenanteile nur und verdeutlicht die problematischen Folgen solcher Maßnahmen. Die Pflegeversicherung ist bereits jetzt defizitär, eine Deckelung würde dies dramatisch verschärfen. Es wird deutlich, dass eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung dringend notwendig ist. Gleichzeitig verschärft sich das ohnehin prekäre Fachkräfteproblem in der Pflege. Anstatt durch finanzielle Anreize den Trend zur stationären Pflege zu stärken, sollten wir uns auf die Stärkung der ambulanten Pflege konzentrieren. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss dringend verbessert werden. Statt die Gelder aus den Beitragszahlungen umzuverteilen, brauchen wir eine nachhaltige Lösung, die die Versorgungssicherheit gewährleistet. Die immensen Mittel, die eine Deckelung der Eigenanteile verschlingen würde, sollten sinnvoller eingesetzt werden. Der Fokus muss auf die langfristige Sicherung der Pflegeversorgung gelegt werden und nicht auf kurzfristige populistische Maßnahmen. Innovative Ansätze, wie das Modell „Stambulant“ von BeneVit, bieten vielversprechende Perspektiven zur Senkung der Eigenanteile. Wir unterstützen die rechtliche Umsetzung dieses Modells im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes. Wir fordern die Landesregierung auf, sich für diese innovativen Lösungsansätze einzusetzen und nicht nur auf finanzielle Alibimaßnahmen zurückzugreifen. (Beifall FDP) Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Antrag der Koalitionsfraktion ist für die FDP-Fraktion nicht tragbar und wird daher abgelehnt. Wir fordern eine verantwortungsvolle und nachhaltige Pflegepolitik, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und Pflegekräfte orientiert. Statt kurzfristiger, teurer und letztendlich wirkungsloser Lösungen brauchen wir innovative Konzepte und strukturelle Reformen, die langfristig die Versorgungssicherheit gewährleisten, meine Damen und Herren. – Ich danke Ihnen! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Rainer Bensch. Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in diesen Zeiten sehr viele gesellschaftliche Herausforderungen, die weit über den Tag hinausgehen. Wir haben neben der langwierigen Klimakrise und der jetzt aktuellen Wirtschaftskrise auch eine schwelende Krise, die uns alle betrifft und alle einholen wird: Das ist die Pflegekrise. Das zeigt sich auch in diesem viel zu hohen Eigenanteil, der hier beschrieben wurde. Der liegt aktuell hier in Bremen bei 3 070 Euro. Wir können nicht nahtlos zum Tagesgeschäft übergehen, wir müssen uns dieser Herausforderung und noch vielen anderen, die mit Pflege verbunden sind, stellen und auch nachhaltig hier dafür sorgen, dass dieser Anteil gedeckelt wird, also runtergeht. Nein, ich sage, wir brauchen sogar noch viel mehr. Wir brauchen, ähnlich wie das eine Vorrednerin gesagt hat, eine neue Lösung. Wir müssen die Pflegeversicherung von Grund auf neu aufstellen, wir müssen sie nachhaltig reformieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Wenn Sie sich anschauen – Kollegin Leonidakis hat das mit der Durchschnittsrente ja gesagt –, die Durchschnittsrente geht immer von jemandem aus, der 45 Jahre arbeitet. 45 Jahre! Die Bruttorente liegt bei 1 500 Euro und noch etwas. Wenn Sie aber die Steuern, Krankenversicherung und alles abziehen und die echte Nettorente heranziehen, dann sehen Sie, welche Problematik, welche Altersarmut uns jetzt schon erreicht hat, und das wird alles noch viel schlimmer. (Beifall Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) Noch kein Beifall! Wenn Sie die Zahlen hören, die ich Ihnen jetzt nenne, dann wird Ihnen schaurig, gerade wenn Sie eine Frau sind. Als Frau haben Sie eine Durchschnittsrente, nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung, von nur 908 Euro und als Mann von 1.348 Euro. Das zeigt doch, dass wir längst auf dem Weg in die Altersarmut sind, dass uns amerikanische Verhältnisse drohen, „Working Poor“ droht – zwei, drei Jobs nach der Rente, egal, ob mit 63, 67 Jahren oder noch zu späterer Zeit. Deswegen kann man das hier nicht einfach so wegbügeln und sagen: „Leute, das ist ein Nebenthema, es geht uns nichts an.“ Nein, Pflege ist die gesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Das werden Sie alle noch sehen. Wir müssen uns dieser Herausforderung stellen und die nächste Bundesregierung hat es in der Hand hier nachhaltig Weichenstellungen vorzunehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Ich war letzte Woche auf dem zweitägigen Deutschen Pflegetag in Berlin und habe da mit ganz vielen gesprochen, mit Politikern aller Couleur, mit den Krankenkassenvorständen und so weiter. Alle wissen, was die Stunde geschlagen hat. Das wird kein Zuckerschlecken. Es wird auch im Koalitionsvertrag der nächsten Regierung, egal ob es eine Zweier-, Dreier-, Vierer-Koalition gibt, egal welcher Couleur, einen Verteilungskampf der Interessen geben. Ich werbe überall dafür, auch in meiner Union – wir haben nächste Woche Sprechertagung – –. Ich habe mit Karl-Josef Laumann gesprochen, der nun wirklich ein sehr renommierter Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsminister in NRW ist. Ich habe auch mit Klaus Holetschek gesprochen, zurzeit Fraktionsvorsitzender der CSU in Bayern, der war Gesundheitsminister. Gerade die beiden wissen, auch von der Länderebene her, nicht nur was die Krankenhausreform angeht, sondern auch was die Pflege angeht: Das ist „die“ gesellschaftliche Herausforderung. Da müssen wir unsere ganzen Wertvorstellungen, Ideologien zusammenpacken und zum Wohle der Menschen eine neue Lösung finden – und das heißt wirklich sicher, sozial und auch frei in den Entscheidungen. Es darf nicht sein, dass wir Menschen keinen Zugang zu Pflege oder zu einer stationären Pflege verwehren, weil das eine Kostenfrage ist, damit wäre das Ende eines sozialen Rechtstaates eingeläutet. Das wollen wir als Union auf keinen Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Deswegen, jetzt mit Blick auf den aktuellen Antrag: Da ist vor allem im Einleitungstext sehr viel Selbstkritik und Wahrheit drin. Die Koalition hat da wirklich frisch, fromm, fröhlich, frei reingeschrieben: „Wir leisten bisher nicht unseren Beitrag, den wir zu leisten haben. Wir zahlen nämlich keine Investitionskosten und zwar schon seit langer Zeit nicht mehr.“ Das ist schon mal zu loben. Das Instrument, um jetzt Verbesserungen herbeizuführen, kann hier in Bremen, wenn Sie es wirklich ernst meinen, nur lauten: Schauen Sie nicht nach Berlin, stellen Sie nicht dorthin Forderungen, sondern kommen Sie dem Auftrag nach, den auch der Kollege von der FDP hier definiert hat: Übernehmen Sie die Investitionskosten hier im Land Bremen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, FDP) Wie ich anfangs schon sagte, und ich kann es nur wiederholen, egal in welcher Fraktion, in welcher Partei wir momentan Verantwortung tragen, nutzen Sie bitte – und das ist mein Appell als Abgeordneter – als Funktionsträger auch in den Parteien die Netzwerke, damit wir nach dem 23. Februar, nach der Bundestagswahl wirklich eine starke Stimme für die Pflege haben. Noch mal: Die Verteilungskämpfe sind da, auch innerhalb der Fraktionen, innerhalb der Parteien im Bundestag. Ich bin sehr gespannt, wer sich am Ende wirklich mit Haut und Haaren dafür einsetzt, weil uns das auf die Füße fällt. Wenn wir diesem großen gesellschaftlichen Problem, das wir wirklich haben, das nicht künstlich herbeigeredet ist, nicht entgegenwirken, dann verlieren wir alle. Wir wissen, was dann der Wähler macht, wenn Erwartungshaltungen nicht befriedigt werden, wenn aber auch die normale Sicherung nicht mehr klappt; dieses Versprechen der Bundesrepublik Deutschland, dieses Aufstiegsversprechen, auch mit Einführung der sozialen Pflegeversicherungen, dieses Versprechen: Wir lassen dich nicht allein. Das ist mein Appell in alle Netzwerke, in alle Parteien, sich für die Pflege stark zu machen. Dann haben wir vielleicht eine Chance nach dem 23. Februar eine auf den Kopf gestellte Pflegeversicherung zu haben, die auch den Namen verdient, nämlich Versicherung. Wir müssen den Menschen Sicherheit geben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ralph Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Danke, lieber Herr Kollege, das ist genau der Duktus, den Sie da eben angeschlagen haben: kritisch, nachdenklich und dann eben auch appellierend daran, dass wir hier eine große Aufgabe haben. Das ist genau der Duktus, (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Ja!) den wir haben müssen und wie wir miteinander umgehen müssen, und dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Ich habe bei den ersten Beiträgen gedacht: Okay, wundert mich vielleicht nicht, was aus dieser Richtung kommt, dass diese Parameter, die Herr Bensch gerade gesagt hat – –: Wir sind in einem sozialen Rechtstaat, wo es eben auch eine Verantwortung gibt, die Menschen, die ein Leben lang gerackert haben und zum Wohlstand unseres Gemeinwesens beigetragen haben, dann nicht in die Altersarmut zu schicken und würdelos in die Altersarmut zu schicken, indem die dann Sozialhilfe beantragen müssen, und das dann alles in die Eigenverantwortlichkeit zu tun. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) Ja was soll denn jemand tun, der achtzig Jahre alt ist und in der Situation ist? Was soll denn der- oder diejenige tun? Das wird tatsächlich dieser Herausforderung nicht gerecht. Ich hatte es erwartet, obwohl ich gehofft habe, dass ich diese Begrifflichkeit „Pflegekrise“ als Erster sagen würde, aber ich habe erwartet, dass der Kollege das tun würde. Das ist genau der Zustand, den wir jetzt schon haben. Wir sind da schon mittendrin und wir steuern – ich will jetzt keine Superlative mit hinzufügen –, wenn wir das nicht gelöst bekommen, auf eine Pflegekatastrophe zu, die passieren wird, wo dann Angehörige sagen werden: „Du alter, wertvoller Mensch, du kannst nicht in die Pflegeeinrichtung gehen, weil wir uns das nicht leisten können als Familie. Das geht nicht mehr.“ Dann vegetieren diese Menschen vor sich hin. Das ist eine Situation, in die kann man sich, glaube ich, individuell reinversetzen, wie schlimm das ist, aber da dürfen wir gesamtgesellschaftlich nicht hinkommen. Ich habe das eben vermisst bei diesen ersten Redebeiträgen: Solidarität mit diesen Menschen, die unverschuldet in diese Not reingeraten sind. Und dann auch Umverteilung. Natürlich müssen wir – –. Ist mir klar, dass in bestimmten Ecken dieses Parlamentes dieses Wort „Umverteilung“ ein Reizwort ist, aber natürlich sind wir ein ausgesprochen reiches Land, das sich das eigentlich gar nicht leisten darf, dass wir eine Pflegekrise haben, wie wir uns im Übrigen, darüber rege ich mich jedes Mal auf – –. Ein Land wie Deutschland, das sich ein Phänomen wie Obdachlosigkeit leistet, ohne es zu lösen, mit all den gesundheitlichen Folgen, die es hat: Das ist etwas, wo ich sagen würde, da brauchen wir Umverteilung, natürlich. Da müssen die stärkeren Schultern verhindern, dass wir diese eklatanten Probleme haben. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Herr Bensch, Sie haben zu Recht formuliert, dass das jetzt noch nicht der große Wurf ist, den wir miteinander machen. Das wussten wir auch. Sie haben zu Recht formuliert, dass wir das, was eigentlich Länderaufgabe ist, nämlich die Investitionskosten und im Übrigen auch die Ausbildungskosten zu schultern – das wären dann 700 Euro etwa auf Bremen bezogen –, dass wir das nicht gemacht haben. Das ist zu kritisieren. Wir würden es gerne tun, wenn wir wüssten, wie wir es hinbekommen. Dann haben wir versucht, zumindest einen Pfad aufzuzeigen dabei, wie das auch in einem Land wie Bremen funktionieren könnte, wo es viele konkurrierende Ansprüche an den Haushalt gibt, in einer Situation, die sehr angespannt ist. Die Deckelung, die Sie ja nun ablehnen dabei, und Sie sowieso, die ist eigentlich Konsens – wenn ich die Debatte so verfolge –, dass wir das machen müssen. Es muss eigentlich eine Senkung geben. Eine Deckelung erstmal auf einem bestimmten Niveau, und es muss da eine Senkung gaben. Das hat die AOK-Vorstandsvorsitzende auch gesagt, dass wir das machen müssen, und es ist doch eigentlich in diesem Hause jedem klar, dass wir das hinbekommen müssen. Natürlich können wir, und das haben Sie ja auch gesagt – –. Sie haben gesagt: Einerseits sollen wir hier unsere Hausaufgaben machen und andererseits brauchen wir eine umfassende Pflegereform. Ja was denn nun? Wir versuchen natürlich, das zu machen, was geht hier in Bremen, aber na klar muss das am Ende eine gemeinsame Anstrengung sein zwischen Ländern und eben auch dem Bund, und da, glaube ich, wird es in der nächsten Legislaturperiode eine Anstrengung geben mit Umverteilung und auch mit Nachdenken über diese Wege, die wir gehen können, um Pflege zu vermeiden. Da sind wir ja, glaube ich, alle miteinander – fast alle – gar nicht so weit weg. Ich bin auch dafür, Pflege im Quartier zu machen, ich bin auch dafür, diese ambulanten Angebote zu stärken. Wir hatten hier eine schöne, nachdenkliche Debatte über Demenz. Da kommt es darauf an, dass wir auch die Angehörigen noch – –, dass wir ihnen die Kraft geben, dass sie überhaupt die Pflege zu Hause noch weiter schultern können. Auch da müssen wir besser werden. Da hatten wir gute Debatten in der Gesundheitsdeputation, aber da muss ein bisschen mehr als gute Debatten folgen und Ankündigungen, da müssen wir wirklich sehen, dass wir dieses Thema Demenz, das gerade bei Pflegebedürftigen eine ganz große Rolle spielt, dass wir da ein bisschen mehr machen, als dass wir die Demenz Informations- und Koordinationsstelle (DIKS) irgendwie absichern. Das ist auch gut. Bremerhaven hat auch das nicht, aber da müssen wir wesentlich mehr machen, denn das Thema Demenz ist gerade in der Pflege etwas, was immer weiter zunimmt. Man kann eben auch Menschen, die Demenz haben, in ihrem häuslichen Umfeld pflegen und man kann den Angehörigen mehr Hilfe geben. Da müssen wir uns auf den Weg machen. Uns ist klar gewesen, als wir diesen Antrag aufgeschrieben haben, dass das jetzt noch nicht der große Wurf ist. Aber wir wollten das Thema setzen und wir wollten einen Weg aufzeigen, wie wir in unserer Situation, die wir jetzt haben, zumindest ein bisschen was machen können. Es braucht ein bisschen mehr als das Bisschen, das ist mir auch klar. Ich danke für die größtenteils nachdenkliche Debatte. Wir werden das in unsere Gremien tragen, weil es, glaube ich, eine gemeinschaftliche Anstrengung braucht, damit die Pflegekrise – die wird immer eine Krise bleiben – keine Pflegekatastrophe wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Die Koalition hat einen Antrag zur Beratung und zur Beschlussfassung zum Thema „Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen nachhaltig von wachsenden Eigenanteilen entlasten“ gestellt. Es wurde ja schon gesagt: Es ist ein zentrales Thema unserer Gegenwart, aber auch unserer Zukunft. Vor allen Dingen ist es jetzt ein großes Problem von denjenigen, die darauf angewiesen sind, in einer stationären Pflegeeinrichtung zu leben. Ich hätte mir das eigentlich nicht vorstellen können, dass ich das mal sage: Das ist die Generation, die jetzt diese Probleme hat, die am Rande der Armut sich bewegt, die nicht zum Friseur gehen kann, wenn sie will, die nicht mal die Enkelkinder einladen kann zu einem Kaffee oder zu einem Eis, das ist die Generation, die unser Land so stark gemacht hat, dass wir alle hier in Wohlstand leben können, und dafür setzen wir uns ein. Es geht hier nicht um Pflegekrise, es geht um die Krise der Menschen, die jetzt unter Armut oder von Armut bedroht sind. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Stationäre Pflegeeinrichtungen, und Herr Saxe hat es eben schon gesagt: Wer möchte denn dort schon seinen Lebensabend verbringen? Am besten ist es doch, wenn man in der gewohnten Häuslichkeit bleiben kann, in seinem „Kiez“. Trotzdem sind diese stationären Pflegeeinrichtungen wichtige Versorgungseinrichtungen, in denen Menschen leben und versorgt werden, die einen Pflegegrad haben, der eine häusliche Pflege eben nicht mehr zulässt, oder die nicht durch ihre Angehörigen oder von anderen ihnen nahestehenden Menschen gepflegt werden können. Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung steigt auch perspektivisch, es wurde hier schon gesagt, der Pflegebedarf. Es ist – so sehen wir das von der Koalition, und da bin ich dankbar, dass wir diesen Aufschlag heute machen –, eben eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, eine gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicherzustellen, und hat nichts mit privater Fürsorge zu tun! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das ist gerade auch zur Entlastung der Angehörigen wichtig, denn – so hat es Herr Saxe gesagt und Frau Leonidakis auch – so wird sichergestellt, dass diese weiterhin zum Beispiel auch, was ja notwendig ist, berufstätig sein können. Herr Bensch hat es gesagt: Gerade die Frauen sind davon betroffen, die Rentnerinnen sind davon betroffen, dass sie an der Armutsgrenze entlangschrammen, obwohl sie ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, aber hier kam das Gemurmel, das war richtig gut von meiner Fraktion: Ja, wie ist es denn mit dem Ehegattensplitting? Das müssen wir endlich angehen, das sind auch zentrale Fragen! Wir müssen diesen Bereich eben auch einstampfen, damit es möglicherweise in Zukunft wirklich vernünftig ist, dass man beide Partner, oder wer auch immer da in einer Partnerschaft lebt, dass die arbeiten gehen können und arbeiten gehen müssen und dass es sich auch lohnt, dass sie arbeiten gehen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Pflegebedürftige, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, müssen einen Großteil der anfallenden Kosten selbst tragen, das wurde gesagt, denn es ist uns allen bekannt: Die Leistungen der Pflegeversicherungen decken nicht die Gesamtkosten für Pflege. (Glocke) Ich lasse keine Frage zu, danke. Darüber hinaus müssen von den Pflegebedürftigen auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, für Investitionen und Ausbildungsausgaben des Pflegeheimträgers und weitere anfallende Zusatzleistungen übernommen werden. Im Durchschnitt kostet ein Platz in einem stationären Pflegeheim die Bewohner:innen 3 070 Euro, das wurde hier auch schon gesagt, und davon fallen 1 476 auf die pflegerische Versorgung, 1 028 Euro auf Kosten für Unterkunft und Verpflegung und durchschnittlich 566 Euro auf Investitionskosten. Gute Pflege ist aufwendig, voraussetzungsreich und nicht zuletzt teuer. Das zeigt sich auch in den Kosten für stationäre Pflegeeinrichtungen. Das Land Bremen bringt sehr viel Geld dafür auf, und das ist auch richtig so, denn über 12,5 Millionen Euro zahlt das Land Bremen jährlich allein, um sich bei dem Investitionskostenanteil im Bereich Hilfen zur Pflege in der Langzeitpflege zu beteiligen. Hinzu kommen die Kostenübernahmen in der Kurzzeitpflege. Für Menschen, die Grundsicherung erhalten, werden faktisch sämtliche Kosten übernommen. Da geht es doch dann darum: Wenn der Eigenanteil grundsätzlich nicht mehr so hoch ist oder ganz reduziert wird, wie auch immer, auf null, hat natürlich auch dann ein Land wie Bremen etwas davon, denn dadurch werden die Kosten für die Menschen, für die man sonst die gesamten Kosten übernommen hat, auch geringfügiger. Daraus kann man dann nichts einfach in seinen Säckel packen, in den allgemeinen Haushalt, nein, aber mit diesem Geld kann man die Investitionskosten übernehmen. Das, finde ich, ist ein super Vorschlag und ein richtiger Weg, denn wir haben ja die Situation, dass gegen Haushalte geklagt wird. Wir müssen mit dem jetzt leben, was eigentlich gegen unsere Intention ist, aber wir wollen trotzdem diesen Bereich nicht einfach nur beiseiteschieben. Wir wollen für diese Menschen, die davon betroffen sind, schaffen, dass wir insgesamt die Investitionskosten dann zu einem späteren Zeitpunkt auch übernehmen können, aber dazu gibt es diese Schleife, die wir gehen wollen. Es ist ein bisschen kompliziert, und wir wissen auch, dass wir mit diesem Aufschlag etwas angefangen haben, was noch lange nicht zu Ende beraten ist. Wir hatten gedacht als Koalition, hier aus Bremen könnten wir die Ampelkoalition noch mal ein bisschen ermutigen, auch in diese Richtung zu gehen, aber leider war schon vorher zu sehen: Mit der FDP ist das nicht zu machen, und hier wurde auch heute noch mal gesagt: „Nein, mit der FDP ist es nicht zu machen.“ Deswegen ist es auch gut so, dass jetzt ein Ende mit Schrecken gefunden worden ist, denn auch dieser Bereich wäre wiederum nicht möglich gewesen, wenn wir diese Ampelkoalition weiter mit der FDP gehabt hätten. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Aus diesem Grund wird in Beschlusspunkt 1 der Senat aufgefordert, sich im Bundesrat für ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern zur Entlastung von Bewohner:innen in Pflegeeinrichtungen einzusetzen. Dabei soll eine Deckelung der Eigenanteile in vollstationären Pflegeeinrichtungen angestrebt werden. Das sind Vorschläge, das wurde schon genannt. Professor Rothgang ist ein Verfechter davon, den Sockel-Spitze-Tausch vornehmen zu wollen, und dafür ist dieser Antrag jetzt eine Ebnung, dass man sich damit weiter auseinandersetzt. Deshalb sind wir dafür, und wir haben keine neuen bürokratischen Hürden oder Stellen geschaffen, denn dass man einen Antrag auf Wohngeld stellen kann, ist schon möglich. Es wurde nur zu selten in Anspruch genommen. Dafür soll dieser Antrag dienen, dass alle, die sich in diesem Beteiligtenkreis aufhalten, auch Wohngeld bekommen können. (Glocke) Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung für diesen Antrag. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis. Abgeordnete Sofia Leonidakis (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch einmal sagen, dass ich mich freue über Ihren Beitrag, Herr Bensch. Wir sind uns einig in der Analyse, dass wir hier eine Pflegekrise haben, auch im Sinne einer Gerechtigkeitskrise. Wer sein Leben lang geackert hat und geschuftet hat und dann im Alter aufs Sozialamt gehen muss: Das ist unwürdig und das ist eines Sozialstaates nicht würdig. Da müssen wir grundlegend ran an diese Gerechtigkeitskrise, auch in der Frage der Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern. Da haben Sie völlig recht. (Beifall DIE LINKE, SPD) Ich teile auch die Aussage, dass eine solche Herstellung von Gerechtigkeit in der Pflege mit der FDP nicht zu machen ist. Der Beitrag heute hat es bewiesen. Herr Humpich, wenn Sie jetzt sagen, wir können entweder nur die Eigenbeiträge anheben oder die Beiträge in die Pflegeversicherung, es gebe nur diese zwei Stellschrauben, dann zeigt das mal wieder, dass Sie die Privaten völlig außen vor lassen, die privaten Versicherungen. Sie stehen dafür, Ihre Partei steht dafür, dass es private Versicherungen gibt, dass es aktienbasierte Versicherungen gibt, dass Leute wie Sie in ETFs investieren können (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das wissen Sie doch nicht, ob ich das mache oder nicht!) oder Leute mit Ressourcen privat vorsorgen können. Diese Ressourcen haben nicht alle Menschen. Deswegen müssen die zehn Millionen Privatversicherten in der Pflegeversicherung in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen, damit es zusätzliche Einnahmen für eine gerechte Pflegeversicherung gibt. – Danke schön! (Glocke – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Die zusätzlichen Kosten dann!) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat – –. Herr Piet Leidreiter, bitte. Sie haben 90 Sekunden. Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Ich mache von hier. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mal bezüglich Fake News etwas sagen: Das Ehegattensplitting ist keine Sache, ob sich Arbeit lohnt oder nicht. Es ist eine Steuervorauszahlung. Sie werden dadurch nicht benachteiligt. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Zur Sache!) Das sind Fake News, die Sie hier verbreiten, dass das Ehegattensplitting dazu führt, dass Frauen benachteiligt werden. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! Oder Sie haben das System nicht verstanden, das kann natürlich auch sein. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Claudia Bernhard. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Pflegekrisefrage – nennen wir es erst mal, wie wir wollen – ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Die Vorboten sind deutlich, und ich kann an der Stelle sagen, die Zukunftsaussichten sind nicht freundlich. Das liegt an zwei Punkten. Im Wesentlichen sind es die Finanzierungsfragen und es sind die Personalfragen. Wir haben uns mit beiden sehr ausführlich beschäftigt. Es gab auch verschiedene Veranstaltungen, die Runde – –. Übrigens war da die FDP durchaus zugegen. Das heißt also, wir haben ja durchaus hier Debatten geführt, was eigentlich auf uns zukommt und wo wir stehen. „Blöderweise“, ich sage das jetzt mal so in Anführungsstrichen, stehen wir bezüglich Pflegekompetenzgesetzen und Pflegefachassistenzeinführungsgesetzen jetzt davor, dass das nicht mehr verabschiedet werden wird. Das finde ich persönlich sehr schade. Gerade für die Pflege wäre das noch mal wichtig gewesen. Die vollmundig angekündigte neue Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung von Herrn Bundesminister Lauterbach könnte ich Ihnen nicht referieren, weil wir sie nicht kennen. Was damit gemeint ist, ist insofern noch im Dunkeln. Das wird ein Riesenproblem, ist völlig unstrittig. Die finanziellen Schwierigkeiten sind immens, und es hat selbstverständlich damit zu tun, dass wir Zwei-Klassen-Systeme in der Versorgung haben beziehungsweise in den Kassen. Wenn ich mir angucke, allein die Pandemiekosten, also die versicherungsfremden Leistungen, die der sozialen Pflegeversicherung übergedeutet worden sind: Das sind 6 Milliarden, die nie der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt wurden. Es gibt eine ganze Reihe von versicherungsfremden Leistungen, Stichwort auch Ausbildung und so weiter. Da muss man sagen, die private soziale Pflegeversicherung hat Rücklagen von 50 Milliarden, während die soziale mehr oder weniger gerade am Rande entlangkreucht. Das muss man auch betrachten. Die gesamte Konstruktion wird aber verändert werden müssen. Die Armutsfrage ist darin verwoben. Und by the way, Herr Leidreiter: Die strukturelle Diskriminierung von Frauen hängt nicht allein am Ehegattensplitting, aber es ist auch ein Teil dessen, an dem man das sehr gut nachvollziehen kann. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Es ist hier sehr ausführlich beschrieben worden, dass die Eigenanteile, die pflegerischen Eigenteile sehr gestiegen sind in den letzten Jahren. Wir hatten ja sogar das Pflegestärkungsgesetz. Das hat es ein Stück weit abgefedert, aber das haben wir längst wieder eingeholt beziehungsweise werden es nächstes Jahr einholen. Das ist indiskutabel von dem, was es letztendlich für die einzelnen individuell bedeutet. Ich kann Ihnen sagen: Ich kenne das durchaus in meiner Familie, ich kann das sehr gut nachvollziehen. Gleichzeitig dürfen wir aber – –. Die Personalausstattung und die entsprechenden tarifgebundenen Löhne sollen wir behalten beziehungsweise ausbauen. Das ist ja in keinster Weise infrage zu stellen. Deswegen sind diese Kostensteigerungen immens, die auf den einzelnen Schultern lasten. Dieser Sockel-Spitze-Tausch ist ja keine neue Idee, sondern die gibt es schon eine ganze Weile. Der Vorschlag, wie soll ich mal sagen, liegt auf dem Tisch. Das heißt, wenn die pflegerischen Anteile gedeckelt werden – was sie ja jetzt momentan nicht sind und sozusagen als Basisfinanzierung gelten – und alles, was darüber hinaus kommt, aufgefangen wird, ist das eine Kostensteigerung. Da fängt es dann an, da beißt sich dann irgendwie alles in den Schwanz: Wer zahlt nämlich wie viel von was? Das ist die eine Seite, wo ich große Hoffnungen hege, insbesondere nach den Ausführungen von Herrn Bensch hier an der Stelle, in der zukünftigen Bundesregierung tatsächlich zu einer verträglichen, echten, sozialen Pflegeversicherung zu kommen. Das fände ich sehr unterstützenswert. Über alle Parteigrenzen hinweg ist das nämlich für uns wichtig, um überhaupt nachhaltig in dieser Gesellschaft zu bestehen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Dann ist auch ganz wichtig, da teile ich im Übrigen auch, was Herr Humpich hier eingebracht hat: Es ist ja nicht nur die stationäre Pflege. Wir haben hier – –, bundesweit sind es 84 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen, die in der ambulanten Pflege zu verorten sind. In Bremen sind es übrigens noch 2 Prozent mehr. Die Kosten im ambulanten Bereich sind in den letzten Jahren auch für das professionelle Pflegesetting deutlich angestiegen. Da übernimmt übrigens Bremen durchaus die Investitionskosten, gerade für die Tagespflege und auch für die Kurzzeitpflege. Aber das ist etwas, was wir zusammen sehen müssen. Denn nur, wenn wir diese Versorgungsarrangements haben – –, und das teilen wir doch. Niemand möchte doch tatsächlich aus seiner häuslichen Umgebung raus, aus seinen eigenen Gewohnheiten et cetera, solange es irgendwie geht. Das ist doch ein Ziel, das uns wichtig ist. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Deswegen bin ich der Meinung, dass wir gerade diese ambulanten Strukturen stärken müssen. Die können wir nicht allein auf die Ehrenamtlichkeit abwälzen. Ich meine, wir haben die Dienstleistungszentren, das ist durchaus ein Pfund, und wir wüssten gar nicht, was wir ohne machen sollten. Aber das ist ja nicht das, was in der Lage ist, das aufzufangen. Wenn ich mir die andere Seite angucken, die mir sehr wichtig ist: das ist die Ausbildung, Ausbildung, Ausbildung. 2029 haben wir nach den jetzigen Prognosen endgültig den Kipppunkt erreicht, wo wir es nicht mehr schaffen, dass das Personal nur annähernd die Menschen auffängt, die dann in der Pflegebedürftigkeit sind. (Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) Wir sind mit Bayern im Übrigen fast gleichauf. Das muss uns klar sein. Deswegen kämpfe ich auch so für die Ausbildung und die Bildungsakademie. Ich meine, ich kann viele Debatten über Parkplätze verstehen. Aber wir müssen, und da ist es mir – –, das muss man ja nicht gegeneinander diskutieren, sondern das brauchen wir unbedingt ebenfalls. Das ist etwas, wo ich finde, dass Bremen punkten könnte. Wir haben gute Gesundheitsfachberufe, wir haben Akademisierung. Wir können es hier attraktiv zusammen mit unseren Krankenhäusern hinkriegen. Das ist die andere große Säule, auf die wir uns einstellen müssen. Die ist es wirklich wert. Das ist etwas, was uns über Jahrzehnte wirklich begleiten wird. Vielleicht noch ein letzter Punkt bezüglich des Wohngelds. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Senatorin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Rainer Bensch? Senatorin Claudia Bernhard: Ja, gerne. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Bitte sehr! Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Senatorin, ich glaube, in 99 Prozent Ihrer Aussagen sind wir völlig d’accord. Sie haben eben noch mal die Wichtigkeit der Bildungsakademie erwähnt, und wir wollen das alle. Haben wir in diesem Jahr noch mit den entsprechenden Senatsbeschlüssen zu rechnen? Meine Frage ganz konkret: Wird es eher der 10. oder der 17. Dezember? Senatorin Claudia Bernhard: Ob es der 10. oder der 17. Dezember ist, kann ich nicht sagen. Aber Sie haben auf jeden Fall in diesem Jahr noch damit zu rechnen. Ich hoffe auf Unterstützung von allen Beteiligten und auch darüber hinaus. (Beifall SPD, DIE LINKE) Noch mal vielleicht zum Wohngeld: Ich kann das gut verstehen, dass man da – –. Wir haben uns ja durchaus schon länger darum gekümmert, dass Infokampagnen bezüglich von Rechten, die Menschen haben, auch wahrgenommen werden, beziehungsweise alles, was es im sozialen Bereich gibt. Für Bremen ist diese konsequente Verfolgung durch Ansprache durchaus wichtig. (Glocke) Deswegen hat – das ist nicht in meiner Zuständigkeit – das Amt für soziale Dienste beispielsweise alle bestehenden Fälle auf Anspruch auf der Liste und checkt das auch. Das ist nichts, was diese Stadt nicht sowieso schon tun würde. Insofern ist das ein richtiger Ansatz, aber letztendlich zieht es uns jetzt nicht, wie heißt es, die Wurst vom Brot oder so ähnlich. Das ist jedenfalls nicht das Hauptproblem. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossenen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland, FDP) Stimmenthaltungen? (CDU) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Nur Ja heißt ja! Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen vom 13. November 2024 (Neufassung der Drucksache 21/841 vom 7. November 2024) (Drucksache 21/854) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Selin Arpaz. Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Wir debattieren hier heute in der Bürgerschaft ein Thema, welches meiner Meinung nach von enormer Relevanz ist; ein Thema, das sicherlich niemanden hier im Saal oder auch draußen einfach so kalt lässt; ein Thema, welches so kurz vor dem 25. November, dem Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, von essenzieller Bedeutung ist, wenn es um den Kampf gegen geschlechterspezifische Gewalt geht. Es geht um das Thema Vergewaltigung. Ich würde gemeinsam mit Ihnen gern einmal in den Februar dieses Jahres zurückblicken. Im Frühjahr wurde nämlich die Europäische Gewaltschutzrichtlinie verabschiedet. In ihr wurden vielerlei wichtige Maßnahmen, aber auch Verständigungen auf EU-Ebene festgelegt, welche zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorgesehen sind. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, gemeinsame Tatbestände in ihr Strafrecht aufzunehmen, die bislang nicht einheitlich geregelt sind. Gemäß dessen wird beispielsweise jegliche Art von körperlicher, wirtschaftlicher, psychischer oder sexueller Gewalt gegen Frauen EU-weit strafrechtlich verfolgt – offline und online. Gleichzeitig enthält sie auch Maßnahmen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen. Das ist wirklich ein großer und wichtiger Schritt gewesen, der schon längst überfällig war, und ich freue mich, wenn ich auf Einigkeit in diesem Bereich blicken kann. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Was allerdings in diesem Kontext mehr als gelinde gesagt ernüchternd war, ist der Prozess um die Einigung zu einer einheitlichen Definition des Straftatbestands der Vergewaltigung, der im Endeffekt gescheitert ist. Dank der Blockadehaltung Frankreichs, Ungarns und auch Deutschlands, vertreten durch Ex-Justizminister Buschmann, konnte es zu keiner Einigung in diesem Bereich kommen, und ich finde das ehrlich gesagt beschämend und inakzeptabel. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Die Forderung einer Harmonisierung dahingehend, dass EU-weit eine Vergewaltigung dann eine ist, wenn nicht der erkennbare Wille aller Beteiligten verlautbart wurde, sprich: das sogenannte „Ja heißt ja“-Prinzip. Konkret ist es gescheitert aufgrund dessen, dass man sich noch nicht einig darüber war, ob es denn nun eine Zuständigkeit über das Strafrecht auf Ebene der Europäischen Union geben würde. Spoiler an dieser Stelle: Es gibt viele Initiativen und Organisationen, die der Auffassung sind, dass es diese Zuständigkeit gebe, wie es beispielsweise der Deutsche Juristinnenbund vertritt. Aber nun gut, auch, wenn wir in unserem zweiten Beschlusspunkt noch einmal auf die Harmonisierung des Vergewaltigungsstraftatbestands auf europäischer Ebene eingehen, soll es heute nicht nur darum gehen. Hauptanliegen soll sein, dass wir uns mit dem deutschen Sexualstrafrecht auseinandersetzen. In Deutschland gilt seit 2016 das sogenannte „Nein heißt nein“-Prinzip, was konkret bedeutet, dass eine Vergewaltigung dann eine ist, wenn sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden, davor war Gewalt das ausschlaggebende Kriterium. Was – ich gebe zu – damals eine Errungenschaft darstellte, lässt aus heutiger Sicht einige Lücken im Bereich dieses Gesetzes offen. Nun stellt sich nämlich die Frage, was eigentlich mit jenen Opfern und potenziellen Opfern ist, die aufgrund von Einsatz von Betäubungsmitteln wie beispielsweise K.o.-Tropfen oder auch durch das Verfallen in eine Schockstarre, dem sogenannten Freezing, schlicht nicht in der Lage sind, ein „Nein“ zu äußern oder den Kopf zu schütteln? Weitergedacht: Was bedeutet das im Falle dessen, wenn es darum geht, juristisch dagegen vorzugehen, doch ein Verfahren ausbleiben muss, weil dieses doch so einfach auszusprechen zu erscheinende „Nein“ nicht geäußert werden konnte? Welche Antwort haben wir dort, wenn es um die Opfer geht? Ich fürchte, tatsächlich keine. Allein deshalb finde ich, dass es eine Reform des Sexualstrafrechts hier in Deutschland braucht, allein deshalb bin ich der Meinung, dass wir den Straftatbestand der Vergewaltigung hin zur „Ja heißt ja“-Regelung brauchen und allein deshalb, meine Damen und Herren, finde ich, dass wir heute aus Bremen geschlossen dieses Signal an die Bundesebene senden sollten und fordern, eine Bundesratsinitiative einzubringen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Falls gleich dieses unerträgliche Argument kommen sollte, dass wir jetzt auch noch wollen, dass Menschen, bevor sie miteinander Geschlechtsverkehr haben, auch noch einen Vertrag miteinander abschließen sollen, möchte ich das jetzt schon einmal aus dem Weg räumen und betonen, wie lächerlich das doch ist. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das Einzige, was wir wollen: dass Menschen, die miteinander Sex haben, es auch beide wollen. Es ist schließlich 2024 und völlig selbstverständlich, dass alles andere komplett inakzeptabel ist. Es geht hier schlichtweg um Konsens. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Falls hier irgendwelche Bedenken aufkommen sollten, was die Praktikabilität dieses Gesetzes angeht, nehme ich Sie gern an die Hand. Schauen wir gemeinsam einmal auf andere Länder hier in Europa: In vierzehn Ländern gilt dieser Grundsatz, darunter Großbritannien, Luxemburg, Island, Malta, Griechenland, Zypern, Dänemark, Slowenien, Irland, Kroatien, Spanien und Schweden. In Schweden beispielsweise hat die „Ja ist ja“-Regelung erreicht, dass die Zahl der Verurteilungen bei Vergewaltigung um 75 Prozent angestiegen ist. Falls es hier im Saal immer noch einige geben sollte, die dem Ganzen gegenüber skeptisch sind, weil all das vielleicht doch zu sehr nach WokeCulture klingen sollte: Belgien hat übrigens bereits 1989, als dort die Vergewaltigung in der Ehe strafbar gemacht wurde, das „Ja heißt ja“-Prinzip verankert, während wir das in Deutschland erst sieben Jahre später nur halb geschafft haben. Meine Damen und Herren, ich weiß, es gibt bestimmt juristische Bedenken. Die gibt es in der Regel immer, wenn Jurist:innen anwesend sind. Nun bin ich aber keine Juristin, sondern eine Frau, und statistisch gesehen könnte ich auch irgendwann in meinem Leben Opfer einer Vergewaltigung werden. Statistisch gesehen sollte ich auch Opfer von Vergewaltigung in meinem Bekanntenkreis kennen und nicht nur statistisch gesehen, sondern auch faktisch tue ich das, und nicht nur eine Person, sondern mehrere. Mir wird, ehrlich gesagt, schlecht bei der Vorstellung daran, was diese Menschen durchleben müssen und welche Folgen ein solches Sexualstrafrecht mit sich bringt. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wir leben in einer Gesellschaft, in der Opfern sexueller Gewalt meistens nicht geglaubt wird, Ihnen oft genug auch noch selbst die Schuld zugewiesen wird, und wenn wir dann einen erneuten Blick in die Statistiken werfen, dann sehen wir, dass weniger als zehn Prozent der Opfer jene Fälle zur Anzeige bringen. Lassen Sie uns gemeinsam darauf hinwirken, dass es eine fundamentale Veränderung in diesem Bereich gibt! Lassen Sie uns Ländern folgen, die heute schon gute Praxis leben! Lassen Sie uns alles geben! (Glocke) – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Tim Sültenfuß. Abgeordneter Tim Sültenfuß (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! In Deutschland wird jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt. Zwei Drittel aller Frauen erleben im Laufe ihres Lebens sexuelle Belästigungen. Jede siebte Frau wird Opfer schwerer sexualisierter Gewalt, und Frauen mit Behinderungen erleben zwei- bis dreimal häufiger sexuelle Gewalt als Frauen ohne Behinderungen. Repräsentative Befragungen zeigen außerdem: Auch jeder dritte Mann ist bereits Opfer sexistischer Übergriffe geworden. In Deutschland erfüllt eine sexuelle Handlung dann den Tatbestand eines sexuellen Übergriffs, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird. Haben wir gerade schon gehört: Diese Rechtslage gilt in Deutschland erst seit 2016. Vorher war es noch notwendig, nachzuweisen, dass die betroffene Person sich gegen den Übergriff körperlich zur Wehr gesetzt hat, oder warum ihr das nicht gelungen ist. Bis 1997 war es sogar noch legal, eine Frau mit Gewalt zum Sex zu zwingen, wenn man mit ihr verheiratet war. Als die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt werden sollte, haben im Bundestag 138 Abgeordnete gegen diese Änderung des Strafgesetzbuches gestimmt, allesamt Mitglieder der Union oder der FDP, und unter ihnen war auch, man kann es einfach nicht oft genug sagen, der aktuelle CDUKanzlerkandidat Friedrich Merz. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Zurück zur aktuellen Rechtslage: Im Moment muss eine sexuelle Handlung also aktiv abgelehnt werden, damit sie als Vergewaltigung anerkannt wird. Das ist problematisch, weil es ein aktives Handeln von der betroffenen Person verlangt und die handelnde Person von ihrer Verantwortung entbindet. Wissenschaftlich anerkannt ist außerdem, dass Betroffene zum Beispiel aufgrund einer Schockstarre oft nicht in der Lage sind, ihre Ablehnung aktiv zum Ausdruck zu bringen. Mit unserem Antrag wollen wir Druck in Richtung Bund machen und dafür sorgen, dass das Strafgesetzbuch angepasst wird. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Zentrales Merkmal des Straftatbestands der Vergewaltigung sollte nicht der Widerstand des Opfers sein, selbst, wenn dieser nur durch ein „Nein“ ausgedrückt wird, sondern das Fehlen der Zustimmung. Die Idee dahinter ist eigentlich ganz einfach: Um Sex zu haben und nicht zu vergewaltigen, müssen wir wissen, dass die Person, mit der wir Sex haben möchten, auch Sex mit uns haben will. Das bedeutet, dass wir verbal oder nonverbal – das geht natürlich auch – mit dem oder der Partner:in kommunizieren müssen und so dafür sorgen, dass alle sexuellen Aktivitäten mit voller Zustimmung aller Beteiligten stattfinden. Eigentlich nicht so schwer. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Es wurde vor dieser Rede von einigen Personen darum gebeten, hier keine Jura-Vorlesung zu halten, aber an der Stelle wird es jetzt trotzdem ein bisschen juristisch, sorry dafür. Auch wenn einige Gegner:innen gern etwas anderes behaupten, passt die „Ja ist ja“-Regelung auch gut in die Systematik des deutschen Rechts. Schweigen stellt nämlich nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers in aller Regel gerade keinen Konsens her. Im Bürgerlichen Gesetzbuch hat Schweigen grundsätzlich keinen Erklärungswert und gilt daher auch nicht als Zustimmung. Es gibt sogar einige Normen, die dem Schweigen eine ablehnende Wirkung beimessen. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Einige wenige Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Wertung, Herr Schröder, des Gesetzgebers gibt es nur bei Sondertatbeständen wie der Übernahme einer Hypothekengrundschuld oder im Handelsgesetzbuch für eingetragene Kaufleute. Andere Länder machen, wie wir das gerade schon gehört haben, vor, wie es gehen kann. In Schweden gilt zum Beispiel seit 2018 das sogenannte Einwilligungsgesetz. Dort können Täter:innen auch wegen fahrlässiger Vergewaltigung und fahrlässiger sexueller Nötigung belangt werden. Schwedens damaliger Premier Stefan Löven sagte bei der Verabschiedung dazu: „Du musst dich bei der Person, mit der du Sex haben willst, erkundigen, ob sie Sex haben will.“ In Dänemark, Spanien, Slowenien und vielen europäischen Ländern gibt es vergleichbare Regelungen. Die EUKommission hatte im vergangenen Jahr zum feministischen Kampftag einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorgelegt. Mit diesem Richtlinienentwurf sollten verschiedene gemeinsame Regelungen zum Umgang mit körperlicher Gewalt, aber auch psychischer, wirtschaftlicher und sexueller Gewalt gegen Frauen in der EU getroffen werden. Dann wurde lange verhandelt, und in der am Ende beschlossenen Richtlinie wurden Genitalverstümmelung, Zwangsehen und Cybergewalt in der EU einheitlich unter Strafe gestellt. Außerdem gibt es neue Anforderungen an die Mitgliedstaaten zur Prävention von Gewalt, und Unterstützung von Betroffenen, zum Beispiel durch Hotlines oder Krisenzentren für Opfer von Vergewaltigung. Das ist ein großer Fortschritt. Bremen geht hier mal wieder mit gutem Beispiel voran. Seit April diesen Jahres gibt es in Bremen eine der ersten Gewaltschutzambulanzen in ganz Deutschland. Dafür hat DIE LINKE lange gekämpft. Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt erhalten in der Ambulanz eine bedarfsgerechte Versorgung durch geschultes Personal und können eine rechtsmedizinische Begutachtung und Spurensicherung vornehmen lassen. Das ist wichtig, damit sich Betroffene auch später noch entscheiden können, eine Strafanzeige zu stellen. In der Richtlinie war ursprünglich auch eine EU-weit einheitliche Definition und strafrechtliche Behandlung von Vergewaltigung vorgesehen. An dieser Stelle konnten sich die Mitgliedstaaten allerdings nicht auf eine Harmonisierung des Strafrechts einigen. Unter anderem der damalige FDPBundesjustizminister Marco Buschmann war der Meinung, dass die EU nicht die nötige Gesetzgebungskompetenz hätte, um das Sexualstrafrecht an dieser Stelle zu vereinheitlichen. Anders gesehen wurde dies von diversen Fachleuten, unter anderem dem deutschen Juristinnenbund, aber auch von der EU-Kommission, dem EU-Parlament und den Vertreter:innen diverser Mitgliedstaaten. Jetzt ist Marco Buschmann ja inzwischen nicht mehr Bundesjustizminister, aber auch von Volker Wissing erwarte ich da jetzt nicht wirklich mehr. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Der gehört ja auch nicht zu uns!) Zum Glück sind ja bald Neuwahlen. Mit unsrem Antrag fordern wir jedenfalls, dass Deutschland in Zukunft seine formaljuristisch begründete Blockadehaltung aufgibt und sich für eine europaweit einheitliche Regelung im Sinne von „Ja heißt ja“ einsetzt. Bis die im Juni verabschiedete Regelung auf EU-Ebene noch mal neu angefasst wird, sollten wir aber nicht warten. Wir können und wir sollten das deutsche Strafgesetzbuch schon jetzt anpassen. Damit würden wir ein klares Signal senden. Sex und sexuelle Berührungen, die nicht einvernehmlich sind, sind inakzeptabel und haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Das sollte sich auch im Sexualstrafrecht widerspiegeln. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Der Willkür soll Tür und Tor geöffnet werden. Zunächst einmal gilt meine Sympathie allen Opfern sexueller Gewalt. (Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]) Was diese Menschen mitmachen müssen und was sie auch hier jetzt gerade wieder an Missachtung erfahren durch die Kollegen von DIE LINKE, ist wirklich ein Schlag ins Gesicht. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir sprechen hier heute über einen Antrag der Regierungskoalition, (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Was meinen Sie denn?) der so nicht umsetzbar ist. Hier soll nämlich, ich zitiere aus dem Antrag „erstens, sich auf Bundesebene dafür eingesetzt werden, dass jede sexuelle Handlung ohne erkennbar geäußerten positiven Willen einer Person zu dieser Handlung unter Strafe fällt.“ Das, meine Damen und Herren, sorgt dafür, dass Frau Arpaz uns gerade ein Märchen erzählt hat, weil sie nämlich behauptete, es ginge hier nur um Vergewaltigung – das war der Einstandssatz, den sie gebracht hat. Zudem möchte ich auch gleich mit einer weiteren Ungenauigkeit, sagen wir es mal so, aufräumen, die Frau Arpaz hier geäußert hat, nämlich dass jemand, der unter Drogen gesetzt und dann vergewaltigt wird, keine juristische Handhabe hat. Dafür gibt es, meine Damen und Herren, den § 177 Absatz 2 StGB, der nämlich ganz genau sagt, wenn eine Person nicht in der Lage ist, sich zu wehren oder auch psychisch, physisch oder sonst wie beeinträchtigt ist, hat sie einen juristischen Schutz. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber was bedeutet der Antrag im Eigentlichen? Hier wird insbesondere auf Schweden Rücksicht genommen oder sich bezogen. Da heißt es „Nur Ja heißt ja“. Ja, es gibt mehr Verurteilungen und mehr Anzeigen in Schweden. Das sagt allerdings nichts über die Qualität der Verfahren aus. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Richtig!) Denn der Nachweis ist und bleibt schwer. Auch eine Gesetzesänderung ändert nichts daran, dass es in der Regel nicht mehr als zwei Personen gibt, die in dem Raum sind, was wiederum bedeutet, dass im Umkehrschluss hier den Opfern am Ende oder den im Zweifelsfall vermeintlichen Opfern mehr Glauben geschenkt wird, als es aktuell der Fall ist. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Wie können Sie als Frau so einen Stuss erzählen?) Es findet hier also eine Benachteiligung derer statt, die überhaupt in dem Raum waren. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Hören Sie mal zu, dann lernen Sie was!) Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, auf die Sie sonst immer so viel Wert legen, und Artikel 20 Absatz 3 des Deutschen Grundgesetzes sollen eine gründliche und faire Gerichtsverhandlung garantieren. Ohne mehr Beweise können Sie keine anderen Gerichtsverhandlungen vollführen als bisher. Doch – und das sieht man jetzt in Schweden – statt unschuldig bis zum Beweis der Schuld oder im Zweifel für den Angeklagten gilt dort nämlich jetzt: schuldig bis zum Beweis der Unschuld. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Richtig!) So, meine Damen und Herren, funktioniert kein Rechtsstaat, denn wie würde sich so ein Gesetz hier in Deutschland dann darstellen? Es bräuchte erst einmal ein beidseitiges Einverständnis der beiden Akteure, im besten Fall sogar schriftlich oder digital, (Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]) denn eine mündliche Aussage kann ja nicht von weiteren Zeugen bestätigt werden. Während des Aktes kann die Zustimmung auch zurückgenommen werden, wie wir aus Schweden wissen, was wiederum bedeutet, es gibt eine ziemliche Unsicherheit darüber: Was darf ich tun, was darf ich nicht tun, (Unruhe) und wann muss ich mich darüber vergewissern, ob die andere Person immer noch der Meinung ist, dass alles in Ordnung ist? Denn wenn sich jemand nach dem Austausch von Intimitäten umentscheidet, was macht man dann? Dann heißt es Aussage gegen Aussage. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Stopp!) Nein, stopp, gilt ja dann nicht mehr. Es geht ja um „Ja“. (Abgeordnete Sofie Leonidakis [DIE LINKE]: Sie verdrehen das hier auf eine ekelhafte Art und Weise!) Sollte man nicht auch daran denken, sich dann nachträglich noch mal die Bestätigung zu holen, dass das Ganze – jetzt im Nachgang gesehen – auch alles in Ordnung war? Denn man kann Vergewaltigungen ziemlich lange anzeigen. Man kann ziemlich lange behaupten, dass man doch keine Einwilligung gegeben hat. Dementsprechend müsste man sogar die schriftlichen Einwilligungen lange Zeit aufbewahren, um sicher zu sein, dass nicht in einem Jahr oder in zwei Jahren oder wann auch immer die Person ankommt und sagt: „Hey, in Wirklichkeit war das alles ganz anders.“ (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Haben Sie gerade gesagt, überhaupt nicht?) Wie will man ansonsten nachweisen, dass sich die Meinung nicht geändert hat und dass insgesamt der ganze Akt einvernehmlich war? Zudem gibt es die fahrlässige Vergewaltigung dann. Was bedeutet das? Nämlich, dass Missverständnisse im schlimmsten Fall strafbar sind. Denn die Annahme, dass die sexuelle Handlung im Einverständnis lief, (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Eine Vergewaltigung ist kein Missverständnis – Abgeordnete Sülmez Çolak [SPD]: Und das als Frau in der Bürgerschaft, echt peinlich!) wäre in dem Fall eine fahrlässige Vergewaltigung. Sie können sich auch gern den Artikel durchlesen, ich schicke Ihnen den gern rüber. Der berichtet nämlich aus Schweden, wie das da nämlich läuft. (Glocke) Vergewaltiger handeln bewusst. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Frau Abgeordnete, Entschuldigung! Meine Damen und Herren, ich bitte mal, jetzt von Kraftausdrücken aus dem Plenum abzusehen. Sie können gern dazwischenrufen, das ist parlamentarisch okay, aber ich bitte, diese Kraftausdrücke zu lassen. Die haben in diesem Haus nichts zu suchen. – Danke schön! (Beifall Bündnis Deutschland) Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Zudem kommt ein weiterer Aspekt dazu, nämlich der der falschen Verdächtigungen. Ja, gerade bei Sorgerechtsstreitigkeiten kommt es immer wieder dazu, dass Personen fälschlicherweise des Missbrauchs verdächtigt beziehungsweise angezeigt werden. (Zuruf Abgeordnete Miriam Strunge [DIE LINKE]) Leiter des Instituts für Rechtsmedizin in Hamburg im Ruhestand, Dr. Klaus Püschel, sein forensischer Schwerpunkt ist die Versorgung von Gewaltopfern, und auch Dr. Günter Köhnken, renommierter Aussagepsychologe, gehen davon aus, dass im Zweifelsfall etwa zwanzig bis vierzig Prozent der Aussagen von Personen, die bei ihnen landen, falsch sind. Das wiederum bedeutet nicht, dass vierzig Prozent der Gerichtsfälle falsch sind, beziehungsweise Gerichtsfälle falsche Anschuldigungen sind. Die schaffen es nämlich glücklicherweise in der Regel nicht in den Gerichtssaal. Meine Damen und Herren, die gesellschaftliche Separierung der Geschlechter, die bereits jetzt stattfindet, sollte nicht auch noch durch ein solches Gesetz befördert werden. Es braucht kein Öl, das hier ins Feuer gegossen wird, meine Damen und Herren. Würden wir heute über härtere Strafen für Sexualstraftäter reden, über bessere Ausstattung von den Ermittlungsbehörden, damit sie die Täter besser überführen können, mehr Prävention, (Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD] – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Aha! Ja!) dann hätten Sie uns auf Ihrer Seite, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber der Wunsch nach einer Gesetzesänderung, bei der jede Meinungsänderung einer Person, egal, ob geäußert oder nicht, aus jemandem einen Straftäter werden lässt, ist in einem Rechtsstaat inakzeptabel, als den wir uns doch eigentlich verstehen. Der Willkür Tür und Tor zu öffnen, schädigt mehr, als dass es hilft. Es schädigt Opfer mit falscher Verdächtigung und damit auch der Glaubhaftigkeit wahrer Opfer sexueller Gewalt. (Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [Bündnis 90/Die Grünen]: Was?) Die Fraktion Bündnis Deutschland wird dem Antrag nicht zustimmen. (Abgeordnete Sülmez Çolak [SPD]: So eine schlechte Rede habe ich schon lange nicht mehr gehört! – Unruhe – Beifall Bündnis Deutschland) Ich schicke Ihnen gern die Quellen zu. Ich schicke Ihnen sehr gern die Quellen zu. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke, Entschuldigung, Frau Abgeordnete Hetav Tek zu einer Kurzintervention. Abgeordnete Hetav Tek (CDU): Manchmal ist es besser, zu schweigen und nichts zu sagen, als das, was wir gerade eben in den letzten sieben Minuten hören mussten. (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Es ist nicht nur enttäuschend, weil Sie eine Frau sind, es ist menschlich enttäuschend. Die Erwartung an Ihren Beitrag war nicht besonders hoch, aber dass Sie so tief fallen konnten und so verachtend über Opfer gesprochen haben, (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Stimmt doch gar nicht, Sie haben wohl nicht zugehört.) ist diesem Hause nicht würdig. Schämen Sie sich! (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, liebe Gäste! Ich bin meiner Kollegin sehr dankbar für das, was sie gerade eben gesagt hat. Mir hat dieser Vortrag physische Schmerzen bereitet. Er hat auf alle Fälle aber auch bezeugt, dass Sie unsensibel sind, dass Sie der Verantwortung des Themas und auch der Bedeutung nicht gewachsen sind und dass Sie bei dieser Thematik überfordert sind. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, DIE LINKE, FDP – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Zuhören ist eine Kunst!) Sehr geehrte Damen und Herren, es ist gerade einmal acht Jahre her, dass in Deutschland der Grundsatz „Nein heißt nein“ ins Gesetz aufgenommen wurde. Mit dieser wesentlichen Änderung hin zu mehr Opferschutz macht sich seitdem nicht nur derjenige strafbar, der Sex mit Gewalt erzwingt, mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren wird nun auch bestraft, wer sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen eines anderen, also gegen das „Nein“, vornimmt. Es war gut, dass der Bundestag die Verschärfung des § 177 im Strafgesetzbuch damals sogar einstimmig beschlossen hat und damit einen Paradigmenwechsel eingeläutet hat. Zur Erinnerung – und ich komme nicht darum herum, und Sie haben ja gesagt, man kann es gar nicht oft genug erwähnen –: Keine zwanzig Jahre vorher war es im Bundestag noch hochumstritten, die Vergewaltigung in der Ehe als Verbrechen zu bewerten. Nicht nur der ehemalige oder der aktuelle Kanzlerkandidat Friedrich Merz stimmte dagegen, sondern – wenn schon wir dabei sind – auch beide damaligen Bundestagsabgeordneten der Bremer CDU, Michel Teiser und Bernd Neumann. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Muss doch nicht sein! Wir stimmen schon zu!) Nun gab es im letzten Jahr die Möglichkeit, durch eine europäische Harmonisierung diesen Grundsatz EU-weit verbindlich zu machen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Was soll denn dieses Fingerzeigen immer? Wir könnten dann genauso über Kindesmissbrauch bei den Grünen reden.) Das hätte zur Auswirkung gehabt, dass dieser Grundsatz damit auch in jenen EU-Ländern gilt, in denen das „Nein“ bisher für den Tatbestand der Vergewaltigung nicht ausreicht. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) Das sind in der EU immerhin aktuell vierzehn Staaten, von Frankreich über die Niederlande, Portugal, Italien, Österreich bis hin zu den meisten osteuropäischen Staaten. Es bestand auf europäischer Ebene sogar die Chance, noch einen Schritt weiterzugehen und das Prinzip „Nur Ja heißt ja“ zu verankern. Dies ist in mehreren EU-Ländern bereits Standard, meine Kollegin hat es bereits aufgezählt. Ich bin seit nunmehr fast 25 Jahren als Kriminalpolizist tätig und möchte an dieser Stelle einmal anhand meiner Erfahrung aus der Praxis heraus deutlich machen, worüber wir hier sprechen und was den entscheidenden Unterschied ausmacht. Es gibt immer wieder Fälle – die Details erspare ich uns –, in denen Opfer in den anschließenden Ermittlungen davon berichten, dass sie während der Tatausführung in eine völlige Schockstarre gefallen sind – das wurde auch schon angesprochen – und gar nicht mehr in der Lage waren, weder verbal noch nonverbal, sich dem Täter und seinen Tathandlungen entgegenzustellen. Genau darum geht es in dieser Frage. Die „Nein heißt nein“-Regelung lässt leider immer noch Schutzlücken, die von rücksichtslosen Tätern ausgenutzt werden können. Die Chance, diese Lücken zu schließen, hätte Deutschland gehabt, doch diesmal war es, neben anderen Staaten, ausgerechnet Deutschland, das sich gegen eine solche Verschärfung gewendet hat. Unsere Kritik richtet sich an Ex-Justizminister Marco Buschmann von der FDP, dessen Ressort in der Bundesregierung für die Richtlinie zuständig war. Buschmann begründete seine Ablehnung damit, das erhebliche Zweifel daran bestünden, dass die EU die erforderliche Kompetenz zur Rechtssetzung habe. Zwar könne die EU im Bereich besonders schwerer Kriminalität Mindeststrafen vorschreiben, dies umfasse jedoch nicht die Vergewaltigung. Eine Regelung könnte daher, so die Sorge, vom Europäischen Gerichtshof gekippt werden. Die einen sagen so, die anderen so. Sowohl der Juristische Dienst der EUKommission als auch die Juristen des EU-Parlaments sahen das anders. Aus ihrer Sicht hat die EU durchaus eine Gesetzgebungskompetenz, um genau diese Frage zu regeln. Immerhin handelt es sich bei der körperlichen Unversehrtheit um ein universelles Menschenrecht, das überall gleich behandelt werden sollte. Durch die Absage des Ex-FDP-Bundesministers Buschmann war damit auch die europäische Harmonisierung nicht durchzubekommen. Deutschland hätte vorher Vorreiter sein können und müssen. Die Ablehnung erweist sich für die Sache als fatal. Es geht ja beileibe nicht nur um einen besseren Schutz von Opfern vor jeglicher Form von sexualisierter Gewalt, sondern es geht um die grundsätzliche Frage der freien Entscheidung, seinen Sexualpartner oder seine Sexualpartnerin frei und einvernehmlich zu wählen und Einvernehmen, Consent, herzustellen. Der Straftatbestand der Vergewaltigung ist Ausdruck eines strukturellen Machtgefälles und der Geschlechterdiskriminierung. Mithin geht es um Grundwerte der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland, um die Achtung der Menschenwürde, die Wahrung der Menschenrechte und nicht zuletzt auch um die Gleichheit von Frauen und Männern, die in Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 unseres Grundgesetzes niedergelegt ist. Ich möchte es an dieser Stelle betonen, mir ist das sehr wichtig: Männer und Frauen sind gleichberechtigt! Und noch wichtiger und in dem vorliegenden Kontext ganz konkret Artikel 3 Absatz 2 Satz 2, und das ist nämlich das Entscheidende, der Satz, der danach kommt: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Dieser grundgesetzliche Auftrag verlangt, dass das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“, wenn schon europaweit nicht einheitlich, dann zumindest im deutschen Strafrecht fest verankert wird. Liebe Kolleginnen, ich möchte ausdrücklich um Zustimmung werben. Wir haben die Chance, einen großen Schritt in Richtung Gleichberechtigung und besseren Schutz vor Gewalt zu gehen. Nutzen wir diese Chance! – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE – Unruhe CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, aufgrund der Anzahl der Kraftausdrücke, die hier in dieser Rede geäußert wurden, müssen wir mal wieder ein bisschen Sachlichkeit reinbringen. Ich finde übrigens auch, dass man sich gerade bei so einem Thema nicht dafür entschuldigen muss, wenn man juristisch argumentiert, denn wir sind hier im Strafrecht und da kann nun mal jedes Wort entscheidend sein. Der Aufhänger für die heutige Debatte, das wurde schon gesagt, ist die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die auch wir als FDP unterstützt haben, denn sie ist ein großer Erfolg. Sie enthält Regeln zu Zwangsheirat, zur Genitalverstümmelung oder Gewalt im Internet, und es ist richtig, dass diese Delikte jetzt in der gesamten EU unter Strafe stehen. In Deutschland standen sie größtenteils schon unter Strafe. Worauf sich nicht geeinigt wurde, das wurde auch schon gesagt, ist der Artikel 5, welcher eine einheitliche Definition des Straftatbestandes der Vergewaltigung in den Strafgesetzbüchern aller Mitgliedstaaten vorgesehen hatte. Das wurde übrigens von der Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgelehnt. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat das so gesehen, und das ist auch richtig so, denn es wäre offensichtlich rechtswidrig gewesen. Der Jurist:innenbund vertritt hier eine Mindermeinung. Der Grund ist simpel: Strafrecht liegt in der Kompetenz der Mitgliedstaaten! Punkt! Das hat den Hintergrund, dass Strafrecht immer an gesellschaftliche Normen anknüpft und die unterscheiden sich nun mal von Land zu Land und die können sich, wie wir auch heute an der Debatte sehen, teilweise auch schnell ändern. Wir haben hier nun mal andere Normen als beispielsweise in Polen oder in Frankreich. Selbst wenn wir das politisch anders machen wollen würden, dürften wir das nicht, denn diese Kompetenz ist sogar verfassungsrechtlich abgesichert. Es ließe sich nicht mal politisch auf die EU übertragen. Das ergibt sich aus dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Strafrechtspflege zur Verfassungsidentität Deutschlands gehört. Die EU kann Strafrecht nur bei grenzüberschreitenden Delikten regeln. Das lässt sich bei Zwangsehen, die auch mal im Ausland geschlossen werden, vielleicht noch argumentieren, das lässt sich aber bei Vergewaltigungen, die im Inland stattfinden, nicht argumentieren. Denn vor dem Hintergrund der eben geschilderten Erwägungen sind diese Kompetenzen restriktiv auszulegen. Es wäre auch den Opfern überhaupt nicht geholfen, wenn man hier so eine juristisch wackelige Regelung einführen würde, die eventuell vom EuGH angreifbar wäre. Das würde ja zum Gegenteil dessen führen, was wir hier wollen, nämlich mehr Sicherheit für Frauen. Deswegen werden wir den Punkt 2 in Ihrem Antrag auch ablehnen. Wie Sie aber richtig erkannt haben, bleibt es den Mitgliedstaaten unbenommen, das Strafrecht selbst zu ändern. Sie fordern daher hier eine Bundesratsinitiative, um „Ja heißt ja“ im Sexualstrafrecht zu verankern. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ist natürlich uns, denen ja die Selbstbestimmung im Mittelpunkt unseres politischen Wirkens steht, natürlich ein extrem wichtiges Anliegen. Richtig ist, dass der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland in der Tat ausbaufähig ist. Es gibt viele Probleme, vor allem ist hier die geringe Anzeigebereitschaft zu nennen, häufig aus Scham oder aus Angst. Hier muss man vor allem auch politisch mit einem guten Opferschutz ansetzen. Hier haben wir in Bremen teilweise schon gute Ansätze, und hier arbeiten wir auch meistens, größtenteils zumindest, parteiübergreifend gut zusammen. Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass Sie unseren Antrag zur Verbesserung der Ausstattung von Frauenhäusern im Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, GDF, weiter gemeinsam beraten wollen. Dafür vielen Dank! Es ist, glaube ich, gut, wenn wir hier parteiübergreifend gemeinsam nach den fachlich besten Lösungen suchen und wir würden das hier bei diesem Antrag auch gern so machen. Denn klar ist: Regelungslücken darf es in diesem Bereich nicht geben. Ob es die Regelungslücken, die hier angesprochen wurden, wirklich gibt, ist allerdings juristisch umstritten. Auf jeden Fall keine Regelungslücke haben wir, Frau Arpaz, bei den K.o.- Tropfen. Wenn man jemandem Rauschmittel beibringt, um den Widerstand der Person zu brechen, dann ist das Gewalt im Sinne von § 177 Absatz 5 Nummer 1 StGB. Das ergibt sich auch aus einem Urteil des BGH vom 22. Januar 1991. Diese Regelungslücke haben wir nicht. Bei der Schockstarre ist es so, dass der Bundesgesetzgeber damals diese Konstellation im Jahre 2016 auch damit erfassen wollte, mit der „Nein heißt nein“-Reform. In den Bundestagsdrucksachen findet man, dass die Konstellationen, ich zitiere, „in denen die Betroffene derart starr vor Schreck ist, dass ihr die Äußerung des entgegenstehenden Willens nicht möglich ist, unter den Grundtatbestand des § 177 Absatz 2 Nummer 1 und ebenfalls unter die Qualifikation des § 177 Absatz 5 Nummer 3 fallen.“ Es ist also erst mal die Frage, ob die Probleme, also die geringe Verurteilungsquote, ob die hier wirklich an materiell-rechtlichen Problemen scheitert, oder ob sie nicht vielleicht doch eher an prozessualen Problemen scheitert oder an anderen Erwägungen. Wir finden, dass wir das fachlich aufarbeiten sollten, dass wir uns mit Experten austauschen sollten. Deswegen bitten wir Sie darum: Lassen Sie uns das Thema doch gemeinsam im Rechtsausschuss mit Experten diskutieren! Wir haben hier ein gutes Opferschutznetzwerk, wir haben hier gute Strafrechtswissenschaftler, sowohl an der Uni als auch an der HfÖV. Wir hatten vorige Woche eine sehr gute gemeinsame Sitzung mit dem GDF. Lassen Sie uns das auch bei diesem Thema machen. Es ist diesem Thema angemessen, dass wir uns hier wirklich fachlich damit auseinandersetzen. (Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [Bündnis 90/Die Grünen]: Machen wir doch!) Das sind wir auch den Opfern schuldig und deswegen beantragen wir zum einen getrennte Abstimmung und beantragen Überweisung in den Rechtsausschuss. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Kerstin Eckardt. Abgeordnete Kerstin Eckardt (CDU): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ganz herzlich für diesen Antrag bedanken, dessen Dringlichkeit mich zunächst überrascht hat, aber mit dem Wissen über den 25. November 2024, dem Internationalen Tag von Gewalt gegen Frauen, verstehe ich die Notwendigkeit absolut. (Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen) In diesen Tagen setzen wir mit dem Antrag als Bürgerschaft ein deutliches Zeichen gegen Gewalt von Frauen – neben der Beflaggung, die unsere Bürgerschaftspräsidentin mit einigen Abgeordneten auch dieses Jahr wieder durchführen wird. Da möchte ich gleich vorwegnehmen: Natürlich stimmen wir Ihrem Antrag zu! (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wichtig ist dabei, dass wir wissen, über was für eine Regelung wir hier genau reden, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Die Überschrift „Nur Ja heißt ja“ soll, so verstehe ich Ihren Antrag, gerade nicht bedeuten, dass vor dem Sex ein womöglich schriftlicher Vertrag geschlossen werden muss – das haben Sie auch ganz klar hier debattiert –, vielmehr soll es bedeuten, dass der Wille zum Sex durch Handlungen ausdrücklich nach außen gezeigt werden muss. Damit wollen wir gerade Situationen begegnen, in denen das Opfer in eine Schockstarre verfällt. Eine Idee, wie sie in Schweden entstanden ist, eine App einzuführen, um im Vorfeld „Ja“ zu klicken, lehnen wir grundsätzlich ab. Klar ist jedoch: Die Opfer sind schutzbedürftig und das – –, egal ob weiblich oder männlich. Natürlich ist mir bekannt, dass die meisten Opfer einer Vergewaltigung weiblich sind, aber wir möchten als CDU bei diesem Thema auch betroffene Männer schützen. Das möchte ich gern noch einmal ganz deutlich hervorheben und so verstehe ich Ihren Antrag auch. Wenn wir uns den Antrag aus juristischer Sicht anschauen, so müssen wir folgende Punkte festhalten: Zu viele Menschen, insbesondere Frauen, erleben sexuelle Gewalt. Die Verurteilung dieser Delikte ist deswegen schwierig, weil den Tätern ihre Tat oft nicht nachgewiesen werden kann. Damit eine Person strafrechtlich verurteilt werden kann, müssen nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ zumindest vernünftige Zweifel schweigen. Oft gelingt der Nachweis vor Gericht nicht, zudem müssen wir von einem sehr hohen Dunkelfeld von Taten ausgehen, die nicht verfolgt werden. Es ist für uns unklar, inwiefern eine Änderung zu dem Prinzip „Ja heißt ja“, wo der politische Wille gegebenenfalls auch durch Handlungen – so verstehen wir eben den Antrag – tatsächlich zu einer wesentlichen Änderung der Urteilsfällung kommen wird, denn es ist nicht auszuschließen, dass Täter ihr Aussageverhalten dahingehend ändern, dass sie behaupten, dass der Wille klar zum Ausdruck gekommen ist. Es ist jedenfalls aber ein klares Signal unserer gesellschaftlichen Haltung, dass sexuelle Handlungen nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn beide Personen ausdrücklich damit einverstanden sind. Das ist uns wichtig. (Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen) Wir sind der Auffassung, dass wir mit dieser Initiative eine positive Aufmerksamkeit hin zu mehr Bewusstsein zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen schaffen können, die wir ebenfalls für sehr wichtig halten. (Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen) Daher stimmen wir zu und setzen uns dafür ein, dass es gleichzeitig auf Bundesebene eine Aufklärungskampagne gibt. Was wir aber in Ihrem Antrag vermissen: eine bessere personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaft, sodass alle Straftaten in Bremen tatsächlich verfolgt werden können. Das gilt gerade auch für die Servicekräfte. Zudem sollten wir über die Verjährungsregelung im Strafgesetzbuch zu Sexualstraftaten nachdenken, um Opfern mehr Zeit zu geben, den Mut zu fassen, Sexualstraftaten anzuzeigen und überhaupt die Klarheit zu gewinnen, dass sie Opfer einer Sexualstraftat geworden sind. (Beifall CDU) Auf einen Sachverhalt möchte ich noch eingehen: Eine derart massive Aktenhaldenlage bei Sexualstraftaten, wie wir sie zurzeit in Bremen vorfinden, darf nicht sein! (Beifall CDU) Wir benötigen zur Vorbereitung der Anzeigenlage und auch der Hauptverhandlungen deutlich mehr Personal in Ermittlungs- und auch Gerichtsbehörden, um eine zeitnahe Abarbeitung zu ermöglichen. Denn eines dürfen wir auch nicht vergessen: Zeugen haben Angst vor der Hauptverhandlung, und je länger es dauert, bis diese beginnt, desto traumatischer kann es für diese, aber natürlich auch für die Opfer werden. Ganz davon abgesehen, dass zur Prävention eine schnelle und deutliche Aburteilung dieser Fälle notwendig ist. Für uns ist dieses in erster Linie eine Debatte mit öffentlicher Signalwirkung gegen sexuelle Gewalt. Wir glauben, dass dieses Problem deutlicher und öfter in die Diskussion genommen werden muss, um auch gesellschaftlich ein Hinschauen zu erreichen. Es darf nicht sein, dass Vergewaltigung unter Drogeneinfluss oder anderen Sinnesbeeinträchtigungen erfolgen kann und dann nachher gesagt wird, das Opfer wolle es so. Der aktuelle, schreckliche Fall von Gisèle Pelicot aus Frankreich muss ein Mahnmal sein, das Sexualpartner nun dazu aufrufen muss, hinzuschauen und auch Verantwortung zu übernehmen. Das erwarten wir! (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Anders ist es ein gesellschaftliches No-Go! Ich möchte mich kurz bei Frau Dr. Winter für die Bearbeitung dieser Debatte bedanken. Das haben wir gemeinsam gewuppt! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, deswegen erhält jetzt Senatorin Claudia Bernhard das Wort. – Bitte schön! Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Die Scham muss die Seiten wechseln!“ – Dieses Zitat von Gisèle Pelicot aus Frankreich zeigt – sie ist gerade auch schon erwähnt worden –, warum der Koalitionsantrag „Nur Ja heißt ja“ eine wirklich bedeutende und so hohe Relevanz hat. Sie war jahrelang von ihrem Mann betäubt und zusammen mit anderen Männern vergewaltigt worden. Einer der beschuldigten Männer in diesem Vergewaltigungsprozess von Avignon gab zu Protokoll, sie hätten ja gar keinen Grund gehabt anzunehmen, dass etwas gegen den Willen der Frau passiere, die ihnen über das Internet angeboten worden sei. Allein diese Aussage muss einen zutiefst erschüttern, (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) denn in Frankreich wie in Deutschland heißt es „Nein heißt nein“. Wie gesagt, das wurde hier ja schon referiert, es gilt eben nicht wie in Schweden oder Spanien „Nur Ja heißt ja“. Das war der Ausgangspunkt des Versuchs, auf EU-Ebene diese weitgehende Definition von Vergewaltigung festzuschreiben. Der Entwurf hätte klargestellt: Es bedarf der aktiven Einwilligung und diese Einwilligung kann auch jederzeit widerrufen werden. Schweigen, fehlende Gegenwehr, die berühmte Schockstarre, die ja auch schon beschrieben worden ist, oder früheres sexuelles Verhalten reichen nicht aus. Das ging Deutschland und Frankreich zu weit – –, diesen Artikel der Richtlinie, ursprünglich Artikel 5, zusammen mit Ungarn zu blockieren. Eine EU-Richtlinie braucht die Zustimmung des EU-Parlaments und des EUMinisterrats. Der EU-Ministerrat muss nicht einstimmig zustimmen, aber mit einer Mehrheit von 65 Prozent der EU Bevölkerung hinterlegt sein. Das bedeutet in der Praxis, dass Deutschland und Frankreich zusammen praktisch ein Vetorecht haben, die zusammen schon auf 34 Prozent der EUBevölkerung kommen. Der zuständige Fachminister im Ministerrat war Marco Buschmann. Der muss sich nicht abstimmen, sondern er konnte das als damaliger FDPJustizminister entscheiden. Das „Nein“ der FDP hatte also durchaus einen maßgeblichen Anteil, dass eine einheitliche Definition im Sinne einer konsensualen Zustimmungslösung für sexuelle Handlungen keine Aufnahme in die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt stattgefunden hat. Das Argument war: Für solch eine Vereinheitlichung wäre die EU nicht zuständig. Nun frage ich ganz ernsthaft: Was kann man denn an Vergewaltigung nicht länderübergreifend zustimmend finden? Nicole Opitz, ich weiß nicht, ob Sie den Artikel in der „taz“ gelesen haben, meinte: „Man muss sich schon fragen: Wie kann es sein, dass wir in einer Welt leben, in der die Füllmenge von Flaschen genormt ist, nicht aber die Strafbarkeit von Vergewaltigung?“ (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das mag jetzt juristisch nicht ganz eindeutig sein, man kann das vielleicht verschieden sehen, (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) wobei ich hier sage, die Feststellung, dass der Juristinnenrat eine Mindermeinung ist, finde ich in unseren patriarchalen Zusammenhängen schon ein wenig dilettantisch. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Der Bundesrat wäre die EU-weite Definition von Vergewaltigung mitgegangen, wie er das nämlich bereits 2022 aufgrund eines Entschließungsantrags der EU-Kommission direkt mitgeteilt hat. Er – der Bundesrat – begrüßt ausdrücklich, dass mit dem in dem Artikel 5 des Richtlinienvorschlags festgesteckten Rahmen für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung ein umfassender Schutz des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung innerhalb der gesamten EU gewährleistet würde. Bindend sei jedoch am Ende das Votum des Bundesjustizministeriums. Ich möchte an der Stelle durchaus sagen, es ist ein Meilenstein, mit dieser Richtlinie, die ja inzwischen auch – –, wir hatten am selben Tag GFMK, wir haben das entsprechend auch mit einem Beschluss flankiert. Das ist insgesamt in diesem Paket natürlich sehr zu begrüßen, dass wir diese Richtlinie haben. Da geht es ja um Formen von Cybergewalt über Genitalverstümmelungsschlüssel und so weiter, und zu sehr vielen Punkten sind wir da ein Stück weitergekommen. Die Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit, diese Richtlinie so, wie sie jetzt ist, in ihren jeweiligen Staaten umzusetzen. Die bis letzte Woche noch handlungsfähige Bundesregierung hatte sich als Kompromiss diese Evaluation aufgeschrieben und hat das auch durchaus angekündigt. Ich möchte an der Stelle noch mal auf zwei Dinge hinweisen, die mir durchaus wichtig erscheinen: Es ist richtig, da kann ich durchaus der Argumentation von dem Abgeordneten Dr. Schröder was abgewinnen, ob das tatsächlich schon so viel in den jeweiligen Verfahren und Prozeduren verändert hätte. Daran kann man ein Fragezeichen machen, ja. Aber es ist natürlich ein Signal und eine andere Grundlage, und jegliche Stellschraube und Mitteilung in diese Richtung ist für die Frage, wie wir Gewalt gegen Frauen dingfest machen können, natürlich ein Fortschritt. Das wird ein Konglomerat von verschiedenen Schritten haben müssen. Wir kennen das selbst – wir haben uns lang und schlapp damit auseinandersetzt –, was es in dem gesamten prozessualen Verfahren heißt, das wir brauchen. Die Flankierung, die Beratung bis hin zu dem, dass es eine Kontinuität bei der Besetzung von den jeweiligen Richter:innen geben muss, damit das Verfahren nicht immer wieder quasi neu mental aufgearbeitet werden muss. Da kann man überall ein Fragezeichen dranmachen. Sie sehen an dieser ganzen Auseinandersetzung, wie schwergängig es ist, so was tatsächlich festzuschreiben und auch im Strafgesetzbuch zu verankern. Ich möchte jetzt gar nicht auf die Debatte zu Femiziden eingehen. Das ist jedenfalls auch noch mal ein wichtiger Punkt. Wenn Sie sich zum Beispiel den Beschluss des Bundesgerichtshofs ansehen – das war jetzt kürzlich –, das den Beschluss aufgehoben hat bezüglich einer Frau, die sexuellen Übergriffen aufgrund von K.o.-Tropfen ausgesetzt war. Da hatte das Dresdner Gericht festgelegt, dass es unter Zuhilfenahme eines Instruments geschehen ist, was dazu geführt hat, dass ein Strafmaß höher ausgefallen wäre. Das hat der Bundesgerichtshof nicht zugelassen, weil nicht mal der Verweis auf Pipette und so weiter – –. Bei solchen Auseinandersetzungen kann man sehen – da muss man sich im Grunde genommen juristisch „bewaffnen“, kann ich mal so in Anführungsstrichen sagen –, was dann wie viel wert ist. Die Freiheitsstrafe würde wahrscheinlich in der Folge – das ist noch nicht zu Ende verhandelt – herabgesetzt werden. Dafür wäre auch dieser Artikel 5 von Vorteil gewesen, weil das mit beleuchtet worden wäre. Das möchte ich nur mal an der Stelle gleich noch als Argument hinzufügen. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Insgesamt heißt es, Abhängigkeitsverhältnisse, egal wie, sind immer zu bekämpfen und aufzuheben. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das ist ein weites Feld, bei dem wir kämpfen – ökonomisch persönliche Abhängigkeitsverhältnisse sollten uns (Glocke) zu denken geben und da müssen wir sehen, dass wir die für Frauen abbauen. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Theresa Gröninger zur persönlichen Erklärung. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Eine persönliche Erklärung dient immer der Abwehr von etwas, was einen persönlich getroffen hat, und ich glaube, wir alle haben das gerade erlebt. Ich glaube, wenn Frau Tiedemann so weitermacht, brauchen wir bald eine Triggerwarnung. (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wir wissen, dass gemäß der Statistik zu sexuellen Übergriffen auch hier in dem Plenum Leute betroffen sein müssen. Jetzt kann ich sagen, ich persönlich bin nicht von einem sexuellen Übergriff betroffen, aber ich bin knapp daran vorbeigeschrammt: Es gab K.o.-Tropfen, aber wache Freundinnen haben dazu geführt, dass ich nach Hause gebracht werden konnte. Traumatisch war das Erlebnis auf jeden Fall. Wenn wir hier solche Worthülsen hören, dann kann das Leute hier betroffen machen, weil das ein sehr, sehr persönliches Thema ist. Da wünsche ich mir für die nächsten Debatten eine Sensibilität für potenzielle Opfer und dann steht Respekt auf jeden Fall vor Populismus. Das bitte ich bei solchen Themen wirklich zu berücksichtigen! (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung in den Rechtsausschuss beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag lehnt eine Überweisung ab. Deshalb lasse ich jetzt über den Antrag selbst abstimmen. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Ich lasse zunächst über die Ziffer 1 des Antrags abstimmen. Wer der Ziffer 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland) Stimmenthaltungen? (FDP) Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag stimmt der Ziffer 1 des Antrags zu. Nun lasse ich über die Ziffer 2 des Antrags abstimmen. Wer der Ziffer 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland, FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag stimmt der Ziffer 2 des Antrags zu. Zum Schluss lasse ich über die Ziffer 3 des Antrags abstimmen. Wer der Ziffer 3 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Fraktion Bündnis Deutschland) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag stimmt der Ziffer 3 des Antrags zu. 2. Entwurf eines Bremischen Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (BremGfBWBG) Mitteilung des Senats vom 12. November 2024 (Drucksache 21/851) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag beschließt das Gesetz in erster Lesung. (Einstimmig) Interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag beschließt entsprechend. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, vor der Mittagspause und bevor wir draußen gemeinsam die Aktion gegen die Todesstrafe durchführen, liegen keine weiteren Tagesordnungspunkte zur Beratung vor. Ich unterbreche die Sitzung bis 14:30 Uhr. – Vielen Dank! (Unterbrechung der Sitzung um 12:48 Uhr.)(Vizepräsidentin Christine Schnittker eröffnet die Sitzung wieder um 14.30 Uhr.) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Gruppe der IGMetall-Senioren. Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall) Bezahlkarte unverzüglich im Land Bremen einführen – Senat Bovenschulte muss seine Versprechen aus der Ministerpräsidentenkonferenz einhalten! Antrag der Fraktion der CDU vom 9. April 2024 (Drucksache 21/372) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Dr. Claudia Schilling. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sigrid Grönert. Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! In Deutschland, in der EU und auch in Bremen sind wir noch sehr weit davon entfernt, in der Flüchtlingspolitik an einem Strang zu ziehen. Die ohnehin nur halbherzig eingeführte Bezahlkarte wird auch kein Allheilmittel gegen ungesteuerte Migration sein, was aber auch niemand behauptet. Alle Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, sollen und werden natürlich auch weiterhin zu uns flüchten und Schutz finden, und die Bezahlkarte soll und wird sie gewiss nicht davon abhalten oder gar abschrecken, wie manche behaupten. (Beifall CDU) Doch es gibt auch die Menschen, die nicht unmittelbar bedroht sind und die sich erst gut darüber informieren, wo sie hingehen sollen, um die für sie besten Hilfen, auch finanzielle Leistungen zu bekommen. Man kann es auch niemandem übelnehmen, wenn alle offenen Möglichkeiten genutzt werden. Unser Land hat einfach insgesamt einen guten Ruf, und soziale und weitere Leistungen sind bei uns oft besser als anderswo. Doch auch das ist nur ein Teil der Wahrheit, denn Menschen haben letztlich sehr verschiedene Gründe, warum sie in die EU oder nach Deutschland kommen. Ich finde es aber sehr erschreckend, wenn mir berichtet wird, dass Menschen in anderen Ländern in organisierten Kursen auf ihre Flucht direkt nach Deutschland vorbereitet werden. Man bringt Ihnen schon vor der Abreise bei, wie sie hier bei uns auftreten und was sie sagen müssen, um die für sie besten sozialen Hilfen zu erhalten. (Zuruf Bündnis Deutschland: Umsonst!) Deutschland und auch Bremen als Zielort – das mag uns vielleicht ehren, doch mit Blick auf begrenzte Ressourcen kann und darf das bei aller Hilfsbereitschaft nicht unendlich so weitergehen. (Beifall CDU) Um die ungesteuerte Migration aber besser in den Griff zu bekommen, werden wir unbestritten weit mehr brauchen als eine Bezahlkarte in Deutschland. Ich will Stichworte wie EU, Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) und Drittstaatenlösung jetzt nur kurz nennen, aber nicht weiter darauf eingehen. Für die Bezahlkarte hat es die Ampel nun leider versäumt, eine einheitliche Umsetzung vorzugeben. Die Bundesländer sollen selbst entscheiden, wie sie die Karte vor Ort nutzen wollen. Das halte ich für einen großen Fehler, denn somit hat die Ampel willentlich einem Flickenteppich den Weg bereitet, von dem Bremen sich mit seinem Sonderweg sogleich eines der größten Stücke gesichert hat. Hier soll es statt 50 Euro Bargeld für Erwachsene satte 120 Euro pro Person – egal, ob erwachsen oder minderjährig – geben. Dazu soll die Karte wohl auf Dauer nur in der Landeserstaufnahmestelle verteilt werden und sogleich unabhängig von Status und Aufenthaltsort ausgesetzt werden, wenn jemand ein eigenes Konto hat. Woran das liegt, wissen wir aber doch alle: Maßgeblich der links-grüne Teil der Bremer Politik und des Senats will die Bezahlkarte mit irgendwelchen Beschränkungen gar nicht haben. Selbst jetzt, wo unser Nachbar Niedersachsen wie andere Bundesländer auch Anfang Dezember mit der Karte an den Start gehen will, hört man von Bremen, ja, richtig: nichts. Viele Bundesländer zeigen sich öffentlich hochengagiert. Doch Bremen bleibt eine schweigende Insel inmitten von Niedersachsen. (Beifall CDU) Bremen verweist lediglich auf Nachfrage gequält weiterhin auf bürokratische Hürden, während der Kartenanbieter, der doch alle bedient, selbst öffentlich sagt, jedes Bundesland könne absolut selbstbestimmt über das Wann entscheiden. Ganz offensichtlich aber kann man sich auch freiwillig hinten anstellen. Glückwunsch, Bremen! Ja, mit 120 Euro Bargeld kann man vielleicht einigen Problemen, auch Einzelfallentscheidungen, zum Beispiel bei Schwangerschaft, aus dem Weg gehen. Doch Niedersachsen kalkuliert, wie man auch heute wieder lesen konnte, auch bei 50 Euro optimistisch ein, dass manches im Alltag zu lösen sein wird. Bremen aber sendet in Ermangelung von Optimismus mit 120 Euro lieber weiterhin das Signal: „Kommt alle nach Bremen! Hier geht es euch nicht nur gut, nein, hier geht es euch besser als anderswo.“ Dabei platzt auch hier schon alles aus den Nähten. Geflüchtete können wegen fehlenden Wohnraums nicht aus den Übergangswohnheimen ausziehen. Kindergärten und Schulplätze fehlen. Kinder machen unverschuldet schlechte Schulabschlüsse. Das Gesundheitssystem stöhnt, Sprachkurse, Migrationsberatung und vieles andere hinkt hinterher. Dazu kürzt die Ampel im Bund an allen Ecken und Enden, und selbst die Chancen bleibeberechtigter Flüchtlinge auf Integration in Gesellschaft und Arbeit verschlechtern sich zusehends. Über Kriminalitätsraten wird gestritten, und die Stimmung im Land ist auf einem absoluten Nullpunkt. All das wird aber von einigen sogenannten Gutmenschen einfach abgetan. Mit Tricks und Geschick wird versucht, die Bezahlkarte auszuhebeln. Man müsse eben mehr Wohnungen, Schulen und Kindergärten bauen, sagen Sie, und natürlich sollten alle Ankommenden gleich auch zumindest Bürgergeld bekommen, jedenfalls keine diskriminierende Bezahlkarte. Die Gerichtsurteile zur Bezahlkarte würden ohnehin beweisen, dass die Karte Unrecht ist. Aber in keinem der bisher wenigen Urteile wird die Karte mit der Bargeldbeschränkung und weiteren Beschränkungen infrage gestellt. Im Gegenteil. Ja, die Bezahlkarte wird Signale senden, doch die Gegner der Karte reden sogleich von Abschreckung. Mir fehlt dafür das Verständnis, denn alle Flüchtlinge werden auch weiterhin aufgenommen und mit Unterkunft, Verpflegung und Kleidung versorgt, und sie bekommen als Einzelperson mit der Karte 204 Euro für ihre persönlichen Bedarfe. Was soll daran abschreckend sein? Für alle mit Bleiberecht gilt die Karte ohnehin nicht. Abschreckend kann die Karte doch allenfalls auf die wirken, die sich bislang tatsächlich vorrangig wegen erwartbarer Sozialleistungen gezielt auf den Weg zu uns gemacht haben oder sogar geschickt wurden. Ich möchte auch weitergeben, was mir eine Bekannte aus der Flüchtlingsberatung erzählt hat: Nicht wenige Flüchtlinge wären sogar dankbar, wenn sie zukünftig kein Geld mehr nach Hause überweisen dürften. (Unruhe SPD – Lachen DIE LINKE) Geflüchtete schicken nämlich manchmal auch nur Geld in die Heimat, um ihre Familie, die dafür von fremden Nutznießern massiv bedroht wird, zu schützen. Wenn kein Geld mehr aus Deutschland kommt, ist die Familie in Gefahr. Ich bitte das doch zu respektieren und das nicht so abzutun, als wenn es diese Probleme nicht gäbe. (Beifall CDU, FDP) Ich sage Ihnen: Man muss Missstände benennen und auch laut sagen, dass nicht alle ein Bleiberecht in Deutschland oder in Bremen bekommen können. Ein wenig mehr Ehrlichkeit wird die Stimmung im Land nicht weiter verschlechtern, sondern das Gegenteil wäre der Fall. Eine Bezahlkarte mit 50 Euro Bargeld wird dazu beitragen, Anreize zu senken, und sie sendet auch den Menschen in unserem Land Signale, und das halten wir zumindest für so lange für sinnvoll, bis in der EU und in Deutschland andere erfolgreiche Wege (Glocke) – ich komme gleich zum Schluss – gegen ungesteuerte Migration etabliert werden. In der Praxis mit der Karte auftretende Probleme müssen gelöst werden, anstatt schon vorher die Flinte ins Korn zu werfen. Das tun Sie bei Themen wie der Freikarte oder der Landesantidiskriminierungsstelle (Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Frau Abgeordnete! Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): doch auch nicht. (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dariush Hassanpour. Abgeordneter Dariush Hassanpour (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bezahlkarte ist beschlossene Sache. In dieser Woche findet eine Informationsveranstaltung statt, auf der das Programm vorgestellt wird, das Ausschreibungsverfahren ist beendet und im 1. Quartal 2025 wird die Bezahlkarte eingeführt. Das sind eigentlich Informationen, die man in einer Fragestunde erfragen könnte, in einer Kleinen Anfrage oder vielleicht auch einfach durch eine Berichtsbitte in der Deputation. Stattdessen hat die CDU sich dazu entschieden, einen Antrag aus dem April aus der Mottenkiste zu holen, in dem auch noch die 50 Euro Bargeldobergrenze gefordert wird, die einige Gerichte bereits als rechtswidrig erklärt haben. Entweder ist die CDU unsicher im Umgang mit den parlamentarischen Werkzeugen, die uns als Abgeordnete in die Hand gegeben werden, (Beifall DIE LINKE – Unruhe Bündnis Deutschland) oder es geht hier wieder darum, Stimmung zu machen auf Kosten einer Gruppe in unserer Gesellschaft, die sich nicht wehren kann. Beides wäre sehr besorgniserregend und sollte einem zu denken geben. Ich für meinen Teil werde dieser bereits mehrfach ausdiskutierten Debatte keinen weiteren Raum bieten und nicht über das Stöckchen springen, das Sie uns hier heute vorlegen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ich hoffe, dass die CDU irgendwann wieder zurück zu ihren christlichen Werten findet, Barmherzigkeit und Nächstenliebe, (Abgeordnete Miriam Strunge [DIE LINKE]: Die Hoffnung stirbt zuletzt!) denn auch wenn man aus Syrien, Afghanistan oder aus dem Iran kommt: Dieser Vater ist auch unser. (Beifall DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Gäste! Wir debattieren einen Antrag der CDU vom April 2024 – das hat bereits mein Kollege gesagt –, der fordert, die Bezahlkarte für Geflüchtete unverzüglich im Land Bremen einzuführen. Diesen Antrag lehnen wir als Grünen-Fraktion ab – nicht, weil wir uns gegen den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz stellen; wir lehnen ihn ab, weil der Bremer Senat längst dabei ist, den Beschluss umzusetzen. (Zurufe CDU: Aha!) Nach Abschluss der Ausschreibung zum Klageverfahren steht nun ein Dienstleister fest. Die weiteren notwendigen administrativen Schritte werden bis zur Einführung im 1. Quartal 2025 umgesetzt. Mit der Einführung der Bezahlkarte kommt auch eine neue Software zum Einsatz. Hierfür müssen unter anderem die Wege der Mitbestimmung eingehalten werden. So weit zur organisatorischen Umsetzung. Die Prosa Ihres Antrags motiviert mich aber, ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu machen. Sie verbinden in der Diskussion hier und auch im Bund die Einführung der Bezahlkarte mit der Senkung von Anreizen für ungesteuerte Migration, auch wenn Sie heute anderes behauptet haben, liebe Kollegin. (Zuruf Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]) Mir wäre wohler, wenn Sie einmal anerkennen könnten, dass wir über Menschen sprechen, die vor Krieg und Zerstörung fliehen, die ihr Zuhause und ihre Familien verlassen, weil sie Schutz brauchen und zu Recht eine Überlebensperspektive suchen. Dass es Missbrauch gibt, bestreiten wir nicht. Dass Sie aber das Fehlverhalten weniger zur Beurteilung aller nutzen, ist unredlich, meine Damen und Herren! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Wenig hört man von der CDU etwa zur Beschäftigung mit Fluchtursachen. Vielmehr folgen Sie in der Debatte um die Bezahlkarte einem gefährlichen politischen Trend. Migrationsexpert:innen sind bei der Frage, ob Migration auf sogenannte Pull-Faktoren reduziert werden kann, höchst skeptisch. Es gibt keine wissenschaftlichen Belege, dass unser Sozialsystem und die Art der Leistungsbereitstellung einen Einfluss auf Migration nach Deutschland haben. Die Pull-Faktoren-Theorie bezeichnen Expertinnen als ungenau, unterkomplex und veraltet. Professor Kalter, Direktor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung, kommentiert das so in der Tagesschau, Zitat: „Ich würde sagen, es ist eine sehr vage Idee, mehr nicht.“ Typisch für die öffentliche Debatte ist – Ihre Prosa ist ein schönes Beispiel dafür –, dass ökonomische Faktoren deutlich überschätzt werden. Gleichzeitig werden dominante Faktoren ignoriert. Die Migrationsforschung zeigt längst, was die wichtigen Faktoren für Migration sind: soziale Kontakte, Nähe zu Verwandten oder die Sprache. Eine Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung unter Menschen im Senegal mag Ihnen vielleicht die Augen öffnen: Über 55 Prozent der Befragten glauben, dass in Europa Spanien die höchsten Leistungen böte. Nur der Hälfte der Befragten ist überhaupt bewusst, dass sie Anspruch auf Asylbewerberleistungen haben. Die Einführung einer Bezahlkarte – auch das wurde gefragt – hätte auf ihre Entscheidung keinen Einfluss. Entscheidend ist für 59 Prozent, dass sie Menschen in dem Land kennen. 22 Prozent vertrauen auf die Sicherheit für Leib und Leben und nennen das als Entscheidungsmotiv. Nur 10 Prozent würden ihre Entscheidung von zu erwartenden staatlichen Leistungen abhängig machen. Diese Stimmen stehen nicht alleine. Am 8. April 2024 gab es eine Anhörung zum Thema im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag. Hier gab die Mehrheit der befragten Expert:innen zu Protokoll, dass die Höhe der Sozialleistungen nicht entscheidend für Migrationsbewegungen sei. Sie alle argumentieren damit, dass die Pull-Faktoren-Theorie wissenschaftlich längst überholt ist. Vielleicht täte die Opposition in ihrer Debatte gut daran, wissenschaftlich sauber zu argumentieren und die Komplexität des Themas anzuerkennen. Für uns Grüne gilt deshalb: Die Bezahlkarte für Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz ist sinnvoll in der Phase der Erstaufnahme, solange kein persönliches Bankkonto besteht. Sie baut Bürokratie sowohl für die Verwaltung als auch für die Leistungsempfänger:innen ab. Ziel muss es sein – und da vertraue ich auf unseren Senat –, dass sie diskriminierungsfrei umgesetzt wird. Bargeldabhebungen müssen möglich sein, und sie müssen sowohl individuell als auch im Familienverbund möglich sein. Das räumliche Anwendungsgebiet sollte nicht beschränkt sein, und auch der Online-Einkauf muss möglich sein. Etwaige Gebühren für Bargeldabhebungen dürfen nicht auf Kosten der Leistungsempfänger:innen entgehen. Das wären Parameter der Ausgestaltung, auf die wir Grüne Wert legen. Ohne Zweifel ist eine Bezahlkarte zeitgemäßer, sicherer und würdevoller als das aktuelle Auszahlungsverfahren von Bargeld in langen Schlangen [red. Anm.: akustisch unverständlich]. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute einen Antrag der CDU-Fraktion, der die Einführung der Bezahlkarte für die Asylbewerber in Bremen und Bremerhaven fordert. Lassen Sie mich gleich zu Beginn für meine Fraktion, für die Fraktion Bündnis Deutschland sagen, dass wir diesem Antrag selbstverständlich zustimmen werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Meine Damen und Herren, dass wir in diesem Hohen Haus überhaupt noch über die Frage, wann die Bezahlkarte eingeführt wird, beraten und beschließen müssen, ist schon ein peinlicher Vorgang, denn bereits im November 2023 einigte sich die Ministerpräsidentenkonferenz mehrheitlich auf ein bundesweit einheitliches System zur Einführung der Bezahlkarte und im Januar dieses Jahres auf ein einheitliches Verfahren zur Vergabe dieser Karte an einen externen Dienstleister. Insgesamt vierzehn der sechzehn Bundesländer einigten sich damals auf ein einheitliches Verfahren. Die Bundesländer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollten einen eigenen Weg gehen und entschieden sich dann für eine andere Lösung. Nun, zehn Monate später, ist die Bezahlkarte immer noch nicht in Bremen eingeführt. Allerdings konnten wir heute Morgen den Senatsantworten in der Fragestunde entnehmen, dass just in dieser Woche für alle beteiligten Bundesländer erstmals die Präsentation des Computerprogramms stattfindet, das hinter der Bezahlkarte steckt. Erst danach könne man sagen, so die weitere Senatsantwort, wann die Einführung auch umgesetzt wird. Meine Damen und Herren, in dieser Senatsantwort kann man förmlich den politischen Unwillen der rot-grün-roten Koalition herauslesen, sich für eine zügige Einführung starkzumachen. (Beifall Bündnis Deutschland) Man versteckt sich hinter der Verabredung, ein gemeinsames Vorgehen mit den anderen Bundesländern durchzuführen, das noch nicht abgeschlossen sei. Das ist aber weder wahr noch sinnvoll. Wahr ist es nicht, denn es gibt beispielsweise bereits seit Februar in Hamburg Bezahlkarten für Geflüchtete. Hier gilt die Regel, dass maximal 50 Euro in bar abgehoben werden können und alles Weitere mit der Karte zu bezahlen ist. Nach Angaben der Sozialbehörde, der Hamburger Sozialbehörde, verlief die Einführung der Karte äußerst reibungslos. (Beifall Bündnis Deutschland) Auch das benachbarte Bundesland Niedersachsen führt zum 1. Dezember die Bezahlkarte ein; und das, obwohl dort grüne Ideologen das bargeldlose Einkaufen bis zum Schluss immer wieder torpediert hatten. Darüber hinaus gibt es in Bayern und in Thüringer Kommunen mittlerweile die Bezahlkarte. Was hindert den Senat also daran, sich diesen guten Beispielen zeitnah anzuschließen und die Bezahlkarte priorisiert umzusetzen? Eigentlich nichts, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Wenn aber nichts passiert und weiter Bargeld fließt, droht Bremen ein Asylbewerberleistungstourismus. Der würde auch dann gefördert, wenn der Senat an seinem Sonderweg festhält, über die Bezahlkarte auch Barabhebungen von 120 Euro statt 50 Euro – wie übrigens in den meisten Bundesländern – zu ermöglichen. Nach Auffassung des Senats ist dieser höhere Barbeitrag, also diese 120 Euro notwendig, damit geflüchtete Familien Angebote der Freizeitgestaltung wahrnehmen können, die Schritte der Integration fördern. Der Senat zweifelt sogar, dass die Obergrenze überhaupt pauschal festgelegt werden kann, weil die Lebenslagen im Einzelnen berücksichtigt werden müssten. Das kann man in der Drucksache 21/692 der Bremischen Bürgerschaft nachlesen. Meine Damen und Herren mit solchen Aussagen zeigt der Senat, dass er die Karte im Grunde ablehnt, jedenfalls ihren Sinn und Zweck nicht anerkennt, denn der, meine Damen und Herren, besteht nicht darin, die Integration von anerkannten Asylbewerbern zu sichern – auch denen mit geringen Anerkennungschancen – und dies auf einer Weise, die Fehlanreize durch Bargeld vermeidet. Hierfür wäre es sinnvoll, die Einsatzmöglichkeiten der Karte auf bestimmte Waren zu beschränken, was der Senat eben bisher nicht plant. Man könnte auf die Idee kommen, dass der Senat das sinnvolle Instrument der Bezahlkarte torpedieren wolle. Das, meine Damen und Herren, wäre aber verantwortungslos. Bremen ist mit der Aufnahme der seit 2015 nach Bremen gekommenen Migranten völlig überfordert. (Beifall Bündnis Deutschland) Jetzt klatscht meine Fraktion. Eigentlich müsste die SPD-Fraktion klatschen, denn das sind keine Worte von mir, sondern das sind die Worte von Innensenator Ulrich Mäurer (Zurufe SPD) gegenüber dem „Weser-Kurier“ Anfang Oktober. (Abgeordneter Thorsten Raschen [CDU]: Liest ja keiner!) Die Überforderung zeigt sich allerorts, meine Damen und Herren. Der chronische Mangel an bezahlbaren Wohnungen, an Kitaplätzen (Zuruf CDU) und nicht zuletzt am Verlust von Sicherheit im öffentlichen Raum. Viel zu lange wurde die von Zuwanderern ausgehende Kriminalität durch die rotgrün-rote Koalition tabuisiert. Die Einführung der Bezahlkarte bekämpft hingegen die Schleuserkriminalität und damit die illegale Einreise nach Deutschland, insbesondere die von Wirtschaftsmigranten, denn Ziel einer solchen Karte ist es, monetäre Fehlanreize zur Einwanderung nach Deutschland zu reduzieren. Es geht darum, dass Migranten die ihnen für lebensnotwendigen Bedarf gewährten Mittel nicht zweckentfremden, nicht Verwandten in die Heimat schicken oder gar damit Schlepper bezahlen, denn im Geschäftsmodell der Schlepperbanden und den Kalkulationen junger Glücksritter spielen Geldmittel eine wichtige Rolle. Wenn Bremen weiter mit der Einführung der Bezahlkarte wartet, schaffen wir nicht nur eine Insellösung in Deutschland, sondern werden auch weiterhin sehr attraktiv, insbesondere für diejenigen Migranten, die nicht aus tatsächlichen Schutzgründen nach Deutschland kommen, sondern aus wirtschaftlichen, und das geht immer zulasten der tatsächlichen Schutzbedürftigen. Diesem sollte der Bremer Senat nicht weiter Vorschub leisten. Daher werden wir dem vorliegenden Antrag auf rasche Einführung der Bezahlkarte auch zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Katharina Kähler. Abgeordnete Katharina Kähler (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Opposition fragt oft und gerne nach, wann denn nun endlich die Bezahlkarte eingeführt wird. Wir haben nachgezählt: Seit November 2023 hat die CDU neben diesem Antrag, den wir heute debattieren, zwei Kleine Anfragen, vier Anfragen in der Fragestunde und zwei Berichtsbitten in der Sozialdeputation zur Bezahlkarte gestellt. Dazu kommen zwei Anfragen in der Fragestunde und eine Kleine Anfrage der FDP. Das muss man erst mal schaffen, bei so einem Thema. (Zurufe FDP: Danke schön!) Wo also stehen wir diesbezüglich? Das Ausschreibungsverfahren – –. (Zurufe CDU) Das Ausschreibungsverfahren, welchem sich neben Bremen 13 andere Bundesländer angeschlossen haben, ist Ende Juli dieses Jahres mit einer Entscheidung für einen Kartenanbieter abgeschlossen worden. Es folgte noch ein Rechtsbeschwerdeverfahren eines unterlegenen Anbieters, welches ebenfalls jetzt kürzlich abgeschlossen wurde. Aktuell laufen im zuständigen Ressort, im Sozialressort, die administrativen Vorbereitungen zur Umstellung und zur Einführung der Bezahlkarte. Als SPD-Fraktion ist uns hierbei wichtig: Diese Vorbereitung muss ordentlich und mit der gebührenden Sorgfalt und ebenfalls unter Berücksichtigung aller formalen Voraussetzungen durchgeführt werden. So ist es unter anderem notwendig, neue Prozesse und Verfahrensregelungen einzuführen und die notwendigen administrativen Voraussetzungen wie zum Beispiel die Einführung einer geeigneten Software herzustellen. Die Mitbestimmung hierfür mit ihren gesetzlichen Fristen ist dabei unbedingt einzuhalten, und das ist auch richtig und gut so. Es ist ebenso notwendig, die Mitarbeitenden des Amtes für Soziale Dienste entsprechend zu schulen und vorzubereiten, damit die Einführung so reibungslos wie möglich für alle Beteiligten und vor allem für diejenigen, die die Bezahlkarte zukünftig erhalten werden, verläuft. Das alles, meine Damen und Herren, braucht nun einmal seine Zeit und geht nicht auf Knopfdruck. Auch, wenn wir aus aktuellem Anlass mit Blick auf den Bund wissen, dass Ihnen viele Dinge nicht schnell genug gehen können: Schnell ist nicht immer gut, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, DIE LINKE) Am Ende sind Sie die Ersten, die uns Vorwürfe machen, wenn wir übereilt handeln und wenn etwas schiefläuft oder wir es eben nicht sorgfältig vorbereitet haben. Eine sorgfältige Vorbereitung als Blockadehaltung zu bezeichnen, meine Damen und Herren, wie Sie es uns in Ihrem Antrag vorwerfen, ist eine Behauptung ohne jedwede Substanz. (Beifall SPD, DIE LINKE) Mit der Einführung der Bezahlkarte im Land Bremen rechnen wir nach Auskunft des Ressorts im Verlauf des ersten Quartals 2025, und das liegt absolut im benannten und bekannten Zeitplan. Hiermit kommt der Bremer Senat der Umsetzung des Beschlusses aus der Ministerpräsidentenkonferenz vollumfänglich und mit der notwendigen Vorbereitung und gebührenden Sorgfalt nach. Die Parameter für die Ausgestaltung der Bezahlkarte haben die Koalitionäre bereits vor längerer Zeit festgelegt, und – hiervon sind wir fest überzeugt – wir haben dies ausgewogen und unter angemessener Abwägung aller Bedarfe – auch der Menschen, die die Bezahlkarte erhalten werden – getan. Ob Sie, liebe CDU, die grundlegenden Bedürfnisse der Menschen in Ihrem Antrag im Blick haben, möchte ich hier einmal ganz ausdrücklich bezweifeln. (Beifall SPD, DIE LINKE) Sich sozialpolitisch, wie im Antrag benannt, für den Ausbau von Sachleistungen auszusprechen, finde ich schon sehr befremdlich und alles andere als integrationsfördernd und den Menschen zugewandt. (Beifall SPD, DIE LINKE) Wir bleiben dabei: Wir wollen die Bezahlkarte verwaltungsvereinfachend und für die Menschen sinnvoll handhabbar gestalten. Im Übrigen: Wir führen sie nicht für Menschen im Landeserstaufnahmesystem ein, sondern für Menschen, die noch kein eigenes Konto haben, und wir führen Sie vor allen Dingen deshalb ein, damit diese Menschen auch damit dann bezahlen können, damit unsere Verwaltung entlastet wird. Wir werden sie nicht mit einem Barbetrag von 50 Euro einführen, sondern mit einem Barbetrag von 120 Euro im Monat, und wir wollen, dass sie zum Bezahlen in Geschäften, im Internet nutzbar ist und dass sie keine Überweisungsfunktionen hat. Ihre Forderung, meine Damen und Herren, nach einem Barbetrag von 50 Euro im Monat lehnen wir ab, da wir nicht glauben, dass mit einer solchen Regelung ein den Gegebenheiten in unserer Gesellschaft angemessenes Leben – gerade mit sehr wenig Geld – möglich ist. (Beifall SPD, DIE LINKE) Mir ist nach wie vor unklar, warum Sie diesem Instrument der Bezahlkarte eine so große Bedeutung beimessen. Auch finde ich den Grundtenor Ihres Antragstextes stellenweise gefährlich. Sie sprechen, liebe CDU, in Ihrem Antrag von einer wachsenden Sogwirkung Bremens auf Geflüchtete, die durch die Einführung der Bezahlkarte schnellstmöglich eingedämmt werden soll. Ebenso sprechen Sie davon, dass die hohen Sozialleistungen in Deutschland ein wichtiger Grund für hohe Zuzugszahlen geflüchteter Menschen seien. Mit beidem spielen Sie populistischen Narrativen in die Karten, (Widerspruch CDU) auf die Sie selbst im Antrag Bezug nehmen und die Sie angeblich, vermeintlich ablehnen. (Beifall SPD, DIE LINKE) Deshalb frage ich Sie: Warum argumentieren Sie dann genau in dieser Linie in Ihrem Antrag in Ihrem Drängen auf das Einführen der Bezahlkarte? Auch, wenn der Tenor von Kollegin Grönert in ihrer Rede etwas anders klang – wenn Sie in Ihren Antrag schauen, da klingt das doch etwas anders. Ich persönlich bin übrigens ein Fan davon, den gleichen Tenor sowohl im Antrag als auch in der Rede zugrunde zu legen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Boa!) Glauben Sie wirklich, dass mit ihrer Einführung ein vermeintlicher PullFaktor, der Flucht und Migration befördert, entfällt? Ich möchte hier zur Klarstellung Herrn Professor Dr. Vorländer, einen höchst anerkannten Wissenschaftler im Bereich Demokratieforschung, Migration und Integration der TU Dresden zitieren: „Aus der Forschung wissen wir, dass Sozialleistungen keinen entscheidenden Pull-Faktor darstellen.“ (Abgeordneter Cord Degenhard (Bündnis Deutschland): Überhaupt nicht!) Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion, wir sehen zusammenfassend in Ihrem vorliegenden Antrag vor allem den Versuch, sich mal wieder mit einem Migrationsthema Aufmerksamkeit zu sichern, und hierbei bedienen Sie sich stellenweise mit einem bedenklichen Grundtenor populistischer Narrative. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das ist Quatsch! – Beifall SPD, DIE LINKE) Beides lehnen wir ab, ebenso Ihren Antrag. – Vielen Dank! (Beifall SPD, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Es ist jetzt etwas über ein Jahr her, es war im Oktober letzten Jahres, dass ich meinen ersten Antrag in dieses Haus hier einbringen durfte, nämlich auf Einführung einer Bezahlkarte. Im November wurde sich dann ja auch darauf geeinigt, im letzten Jahr. (Zurufe CDU) Ich glaube, es ist auch jedem klar, dass die Bezahlkarte jetzt nicht das Allheilmittel ist. Aber sie ist eben eine kleine Maßnahme. Ja, wir haben als Opposition danach Anfragen eingereicht, wann sie denn endlich kommt. Das hat einen einfachen Grund: Wir als Opposition machen im Gegensatz zu Ihnen nämlich unsere Arbeit. So einfach ist das. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland) Aber selbst so eine kleine Maßnahme wie die Bezahlkarte bekommen Sie nicht hin. Es ist ja in Ordnung, wenn Sie dagegen sind. Es ist in Ordnung, wenn Sie sagen, Sie wollen das nicht. Aber bitte, Frau Kähler, dann ersparen Sie uns doch diese schlechten Ausreden. Die glaubt Ihnen doch kein Mensch mehr! (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland – Heiterkeit Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]) Sagen Sie doch einfach ganz offen und ehrlich: „Wir sind aus ideologischen Gründen gegen eine Bezahlkarte.“ Das ist doch völlig legitim. Das ist völlig legitim. (Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [DIE LINKE]) Dann so zu tun, als sei das jetzt wissenschaftlich fundiert – –. (Heiterkeit CDU) Dann frage ich Sie, ganz ehrlich, mit den Pull-Faktoren – –. Das ist keine Theorie. Schauen Sie doch mal in die Landkreise, in denen das bereits eingeführt wurde, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]) in Thüringen: Landkreis Eichsfeld hatte 400 Asylbewerber. Nach Einführung der Bezahlkarte haben 75 davon einen Job aufgenommen und 70 sind freiwillig ausgereist. Das ist keine Theorie, das sind einfach die Fakten. Die Bezahlkarte wirkt. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland – Zuruf Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD] – Zurufe CDU) Die Argumente sind auch eigentlich ausgetauscht bei diesem Thema. Niedersachsen führt es zum 1. Dezember ein. Je länger Sie warten, desto größer werden die Pull-Faktoren im Vergleich zu Niedersachsen. Deswegen ist es eigentlich völlig unverständlich, dass wir hier heute noch mal darüber diskutieren müssen. (Zurufe SPD) Wir werden selbstverständlich dem Antrag der CDU zustimmen. Wir diskutieren darüber, weil Sie es nicht geschafft haben. (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Weil die FDP viel besser regieren kann!) Wir werden dem Antrag der CDU grundsätzlich zustimmen, wir beantragen aber getrennte Abstimmung bei Punkt 4, weil wir das Thema Glücksspiel nicht ganz so kritisch sehen. Es geht ja bei der Bezahlkarte darum, irreguläre Migration zu bekämpfen, und jetzt noch andere Sachen damit zu vermischen und jetzt paternalistisch noch zu sagen, diese und jene Geschäfte dürfen nicht benutzt werden, finden wir ein bisschen willkürlich an der Stelle. (Zuruf Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]) Wir finden, mit der Bezahlkarte sollte grundsätzlich überall bezahlt werden dürfen, wo man auch bezahlen kann. Aber sie muss langsam auch mal kommen, und bitte ersparen Sie uns Ihre schlechten Ausreden und machen Sie einfach Ihren Job! – Vielen Dank! (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, weitere Vizepräsidentin Christine Schnittker: Wortmeldungen liegen aus Ihren Reihen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Dr. Claudia Schilling. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Gäste! Es wird Sie nicht überraschen, dass ich die Aufgeregtheit in der Debatte um die Bezahlkarte nicht recht nachvollziehen kann. Sie wissen, der Senat hat sich für die Einführung der Karte entschieden, weil er darin eine Reihe von Vorteilen sieht, für die Verwaltung selbst und auch für die Geflüchteten. Sie wissen ebenso, dass sich der Senat der europaweiten Ausschreibung angeschlossen hat, an der sich vierzehn von sechzehn Bundesländern beteiligt haben. Sie wissen, dass der unterlegene Bewerber zwischenzeitlich Rechtsmittel eingelegt hatte, zunächst bei der zuständigen Vergabekammer Baden-Württemberg und anschließend beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Erst seit Ende September haben wir überhaupt erst Klarheit, dass wir mit einem Konsortium ins Rennen gehen, an dem neben WISO und SAP auch die secupay AG und andere beteiligt sind. Sie wissen, dass die feste Bargeldgrenze von 50 Euro pro Person und pro Monat in ersten Beschlüssen vor Gericht keinen Bestand hatte. Sie wissen auch, was so etwas für die Verwaltung bedeuten kann: Einzelfallprüfung statt pauschaler Regelung, individueller Bescheid, Widerspruch, Klage zweite Instanz, Bundesverfassungsgericht – also das Gegenteil von Verwaltungsvereinfachung und Rechtssicherheit. (Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Frau Senatorin, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert zu? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Aber gerne doch! Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Danke, Frau Senatorin! Sind Sie nicht auch der Meinung, oder kommen Sie nicht auch zu der Einschätzung, dass wir eigentlich von zwei verschiedenen Bezahlkarten reden? (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Weil es Ihnen nicht passt!) Sie und diese Seite sagen, dass Sie die Bezahlkarte einführen werden, aber Sie führen eine ganz andere Bezahlkarte ein als eine, die eigentlich sonst in Deutschland eingeführt wird. Dann lassen Sie mich mal zu Ende Senatorin Dr. Claudia Schilling: ausführen, dann hören Sie, was wir einführen. (Beifall SPD, DIE LINKE) Sie wissen, dass als – –. (Zurufe CDU) Nein, ist sie nicht. Sie wissen, dass Asylsuchende nicht frei wählen können, ob sie in einem Bundesland mit 120 Euro leben möchten oder in einem Bundesland mit 25 oder 50 Euro. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland): Außer sie haben Aliasnamen!) Trotzdem legt man uns hier einen Antrag vor, der das alles ignoriert. Seit Februar kommen von der Opposition im monatlichen Rhythmus Presseerklärungen, Fragen in der Fragestunde und jetzt ein Antrag in der Bremischen Bürgerschaft. Immer wieder wird mit großer Geste das Handeln des Senates eingefordert, von dem Sie wissen, dass es längst eingeleitet ist, und von dem Sie wissen könnten, dass es inzwischen auf der Zielgeraden ist. Ich sehe uns nicht in der Situation, dass dreizehn von vierzehn Ländern die Karte eingeführt haben, nur Bremen nicht. Das ist nämlich nicht der Fall. Der Sachstand ist folgender, und ich wiederhole ihn hier auch gern noch mal: Wir arbeiten mit dem Dienstleister aktuell ganz konkret an der Einführung der Karte. In der laufenden Woche findet die erste Präsentation des Programms statt, nicht nur für Bremen, sondern bundesweit. Mitarbeitende meiner Behörde nehmen daran teil. Dann werden unmittelbar die nächsten Schritte eingeleitet. Es wird eine fachliche Weisung geschrieben, die notwendigen Schritte der Mitbestimmung werden eingeleitet, und mit jedem Schritt wird klarer, wann genau wir die Karte ausgeben können. Meine Damen und Herren von der Opposition, es ist im parlamentarischen Betrieb einfach und manchmal auch verlockend, Forderungen in den Raum zu stellen, (Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) sie notdürftig und im Zweifel auch irreführend zu begründen, um so den Eindruck zu erwecken, man würde die Regierung vor sich hertreiben. Jetzt ist es mir auch schleierhaft, warum die CDU-Bürgerschaftsfraktion heute in einer Presseerklärung die Bezahlkarte nur noch für Geflüchtete ohne Bleiberecht einfordert. Damit, glaube ich, liebe CDU, fallen Sie weit zurück hinter das, was Bundesländer und auch Bremen zurzeit einzuführen planen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Die Bezahlkarte wird kommen, sie wird das Leben leichter machen für die meisten Menschen, die sie nutzen, und sie wird die Verwaltung entlasten. Wir nehmen damit eine Weichenstellung für die Zukunft vor, und diese Zukunft wird in den ersten Wochen des neuen Jahres beginnen und nicht am Sankt-Nimmerleins-Tag, wie Sie, liebe Opposition, es suggerieren mit den Schlagworten wie „Zögern“, „Blockade“ und „Verweigerungshaltung des Senats“. Jeder aber, der meint, sich oder der Öffentlichkeit vorgaukeln zu müssen, dass wegen der Karte künftig weniger Menschen bei uns Zuflucht suchen, der wird enttäuscht werden. Dafür führt der Senat die Karte nicht ein, und dazu wird sie auch nicht beitragen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, DIE LINKE)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Ich lasse zunächst über die Ziffer 4 des Antrages abstimmen. Wer der Ziffer 4 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag lehnt die Ziffer 4 des Antrages ab. Jetzt lasse ich über die übrigen Ziffern des Antrages abstimmen. Wer den übrigen Ziffern des Antrages seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die übrigen Ziffern des Antrags ab. „LLM Roland“ – ein Large Language Model für eine „KIOffensive“ in der bremischen Verwaltung implementieren Antrag der Fraktion der CDU vom 9. April 2024 (Drucksache 21/369) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Dr. Martin Hagen. Die Beratung ist eröffnet. Frau Gröninger, das tut mir leid, das ist zu spät. Es hilft, sich deutlich aufmerksam zu machen. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Simon Zeimke.

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Simon Zeimke CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Dann kommen wir mal zu den richtig kontroversen Themen hier. Die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung sind Themen, die uns hier in der Bürgerschaft seit Jahren beschäftigen. Heute stehe ich hier, um für unseren Antrag zur Einführung eines Pilotprojektes „LLM Roland“ zu sprechen, eine Initiative, die den Einsatz eines Large Language Models in der bremischen Verwaltung prüft und erprobt. Warum ist das wichtig? Der Fortschritt macht auch vor der Verwaltung nicht Halt. Innovative Anwendungen wie ChatGPT haben gezeigt, dass Künstliche Intelligenz bereits heute in der Lage ist, Prozesse zu unterstützen, Informationen zusammenzufassen und Inhalte zu generieren. Doch unsere Ambitionen sollten nicht darin enden, bestehende Systeme zu nutzen. Wir müssen für Bremen ein eigenes Modell schaffen, das auf die speziellen Bedürfnisse unserer Verwaltung zugeschnitten ist und auch datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Worum geht es uns konkret? Unser Vorschlag umfasst die Einführung eines Pilotprojektes unter dem Namen „LLM Roland“. Ziel ist es, ein Sprachmodell zu trainieren, das unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung unterstützend zur Seite steht. Ein solches Modell kann repetitive Aufgaben übernehmen, als Recherchehilfe dienen, administrative Prozesse effizienter gestalten. So schaffen wir Freiräume für die individuelle Betreuung der Bürgerinnen und Bürger und ermöglichen einen bürgernahen und zukunftsfähigen Service. (Beifall CDU) Was können wir gewinnen? Wir dürfen nicht nur an einer verbesserten Effizienz und verkürzten Wartezeit ansetzen, sondern müssen auch weiterdenken: Wie schaffen wir es, trotz zunehmendem Fachkräftemangel unseren Service im BürgerServiceCenter aufrechtzuerhalten und auszubauen? Ein speziell trainiertes KI-Modell bietet hier enorme Potenziale. So können mehrsprachige Angebote unterstützt und Barrieren für Bürgerinnen und Bürger abgebaut werden. Lassen Sie uns dabei mutig vorangehen. Andere Bundesländer wie Hamburg mit „LLMoin“ oder Baden-Württemberg mit „F13“ machen es vor. Dort laufen bereits Pilotprojekte, die erste positive Ergebnisse liefern. Warum sollte Bremen also hinterherhinken? Unser Modell kann und soll als Vorreiter eines nachhaltigen und integrativen digitalen Wandels fungieren. Dies muss allerdings in einem geeigneten rechtlichen Rahmen geschehen, begleitet von Schulungen und Aufklärungskampagnen für alle Beteiligten. Ich wage jetzt eine kleine Vorhersage: Gleich wird der Kollege der SPD, Herr Gottschalk, hier stehen und etwas in der Art sagen: „Lieber Herr Zeimke, das ist ja alles schön und gut und wichtig, aber der Senat erarbeitet gerade eine KI-Strategie, da können wir das nicht mitmachen. Da wollen wir nicht vorgreifen.“ Ich sage: Doch, können wir! Nur, weil man bei Mercedes in Stuttgart an der Unternehmensstrategie arbeitet, stoppt man doch nicht die Produktion von Autos in Bremen. (Beifall CDU) Andersherum wird ein Schuh draus. Mit unserem Vorschlag schaffen wir wichtige Erkenntnisse für Verwaltung, Senat und Bürgerschaft, die auf die KI-Strategie einzahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie ist der Schlüssel, um unsere Verwaltung zukunftssicher aufzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern den Service zu bieten, den sie verdienen. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen, damit wir gemeinsam diesen Schritt in Richtung einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung gehen können. – Vielen Dank! (Beifall CDU)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Dariush Hassanpour.

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Dariush Hassanpour Fard Khorashad Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Zeimke, ich bin sehr froh darüber, dass Sie stets konstruktive Vorschläge machen und in Ihren Anträgen wichtige Themen der Digitalisierung ansprechen. Ich habe die Arbeit mit Ihnen bisher immer als große Freude empfunden, und auch heute legen Sie uns einen Antrag vor, der nach vorne geht. Ich und viele andere Kollegen würden Ihnen darin zustimmen, dass der Einsatz von KI in der Verwaltung eine große Chance sein kann. (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) Auf den ersten Blick erscheint dieser Vorschlag sehr verlockend: eine effizientere Verwaltung, verkürzte Wartezeiten für Bürgerinnen und Bürger und Entlastung für die Beschäftigten. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang nicht nur die Chancen, sondern vor allem auch die Risiken und die Verantwortung betrachten, (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) die mit solchen Technologien einhergehen. Wir haben es hier mit einer Technologie zu tun, die auf der Verarbeitung großer Datenmengen basiert – Daten, die zum Teil von uns allen stammen. Die Frage des Datenschutzes ist daher keine Nebensächlichkeit, sondern eine zentrale. Wie werden die Daten der Bürgerinnen und Bürger geschützt? Wer hat Zugriff darauf? Was passiert, wenn diese Daten missbraucht werden? Es ist unerlässlich, dass wir klare und verbindliche Regeln festlegen, um sicherzustellen, dass persönliche Daten nicht missbraucht werden und dass der Schutz der Privatsphäre jederzeit gewährleistet ist. (Beifall DIE LINKE) Dabei darf es keine Kompromisse geben, aber es geht nicht nur um Datenschutz. Ein weiteres zentrales Thema ist auch die Frage nach den sozialen Auswirkungen der Automatisierung. Wenn wir über den Einsatz von KI sprechen, müssen wir auch darüber sprechen, welche Folgen das für die Beschäftigten in der Verwaltung hat, denn es gibt Stimmen, die den Einsatz von KI vor allem als eine Möglichkeit sehen, um Stellen zu streichen (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ja!) auf Kosten der Menschen, die in der Verwaltung arbeiten. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Wie schon damals im 19. Jahrhundert!) Automatisierung darf aber nicht dazu dienen, Arbeitsplätze zu vernichten. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Vielleicht schafft sie ja neue?) Vielmehr muss sie den Beschäftigten ermöglichen, ihre Arbeit unter besseren Bedingungen zu erledigen. Es muss klar sein, dass KI die Menschen unterstützt und nicht ersetzt. Die Frage, wie die Verwaltung der Zukunft aussieht, muss eine Frage der Arbeitsgestaltung sein, bei der die Interessen der Beschäftigten im Mittelpunkt stehen. (Beifall DIE LINKE) Das sind alles Dinge, über die man sprechen kann. Diese Bedenken können aus dem Weg geräumt werden. Allerdings gibt es einen letzten entscheidenden Punkt: die Frage der Finanzierung. Ich möchte Ihnen ein kleines Beispiel geben. Die Bundesagentur für Arbeit lässt derzeit ein KI-System entwickeln, und aus der Presse kann man entnehmen, dass sich die Kosten derzeit auf 19 Millionen Euro belaufen. Das wäre eine Summe, die für unseren Landeshaushalt zwar stemmbar wäre, allerdings nur zulasten anderer Aufgaben, die wir zu erfüllen haben. Angesichts der Proteste gegen Sozialkürzungen, die gestern auf dem Marktplatz stattfanden, kann ich mir nur schwer vorstellen, den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, dass wir Millionen für KI ausgeben, während woanders die Hütte brennt. Vielleicht lösen wir irgendwann die Schuldenbremse auf, und dann haben wir genug Geld. (Heiterkeit CDU – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Den können Sie doch nicht liegen lassen!) Toll!

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Arno Gottschalk.

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Arno Gottschalk SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Rede habe ich mir jetzt nicht von ChatGPT schreiben lassen, (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Wäre vielleicht besser!) ich bekenne hier aber gerne, dass ich dieses Tool schon seit geraumer Zeit nutze und eigentlich immer wieder fasziniert und beeindruckt bin, was mittlerweile in diesem Bereich möglich ist. Ich bin umso mehr beeindruckt, weil wir ja alle wissen: Wir sind ganz am Anfang der Durchsetzung dieser Technologie, und sie wird unsere Arbeitswelt, vor allen Dingen auch die der geistigen Arbeit, grundlegend verändern. Sie wird sie revolutionieren und sie wird zu erheblichen Produktivitätssteigerungen zumindest in einzelnen Bereichen beitragen. Ich mache mir da nicht so sehr die Sorge, dass das vor allen Dingen ein Arbeitsplatzkiller ist. Wir werden in den nächsten Jahren vor einem Problem stehen, das wir in der Vergangenheit so nicht hatten, dass wir nämlich zusätzliche Fachkräfte und überhaupt Arbeitskräfte brauchen. Insofern, denke ich, liegt es natürlich nahe, sich zu fragen: Inwieweit nutzen wir solche Tools jetzt auch für unsere Verwaltung? Sich damit zu beschäftigen, diesen Antrag zu bringen, kann ich erst mal begrüßen. Die Frage ist allerdings: Sollen wir der Idee folgen, ein eigenständiges System für Bremen zu entwickeln? Da muss man wissen, diese Technologien brauchen natürlich genau die fachlichen Sprachen, und die müssen darauf trainiert werden. Solche großen Large Language Models, die werden trainiert über das ganze Internet. (Zurufe CDU: Nein!) Da sind die Daten, die wir hier in Bremen haben, mengenmäßig viel zu klein. Um so ein öffentliches Modell zu entwickeln, braucht man am besten, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Ansatz von Bund und Ländern. Wir wissen, dass das allerdings etwas schwer ist, und deshalb haben wir uns zunächst entschieden, uns mit den Hamburgern zusammenzutun. Wenn Sie das erwähnen, Herr Zeimke: Bremen befindet sich bereits in einer gewissen Kooperation mit Hamburg, mit dem Large Language Model „Moin“ in diesem Bereich. Das ist erst mal der richtige Ansatz, den wir dort gehen: gemeinsam größere Datenmengen zu nutzen, gemeinsam die Erfahrungen, die in Hamburg schon gemacht sind, aufzunehmen und damit auch für Bremen effizient in diesem Bereich einzusteigen. (Beifall CDU – Glocke)

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Christine Schnittker

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger zu?

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Theresa Gröninger CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Stimmen Sie mir zu, dass Large Language Models entweder mit einer eigenen Datenbasis und/oder dem Internet gefüttert werden können?

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Arno Gottschalk SPD

Das ist richtig, aber wenn Sie genau eine fachlich-spezifische Sprache abbilden wollen, dann brauchen Sie natürlich eine spezielle Datenbank und können nicht im ganzen Internet versuchen, diese speziellen Trainingseffekte zu erzielen. Deshalb ist es ja auch so, dass gerade im Unternehmensbereich verstärkt der Weg gegangen wird, in geschützten Datenbereichen die eigenen branchenspezifischen Sachen zu trainieren. Reicht? Danke! (Zuruf CDU) Um den Faden wieder aufzunehmen: Wir gehen mit Hamburg zusammen, und wir sind natürlich vor der weitergehenden Frage: Wie setzt man die Ansätze um? Da, Herr Zeimke, komme ich dann doch gerne auf das Thema zurück, was wir nämlich eigentlich machen. Wir sind in dem Bereich drin, dass wir hier für Bremen systematisch eine KI-Strategie entwickeln wollen. Systematisch heißt, dass wir gerade die Expertise von jemandem nutzen an der Universität Bremen, der ein anerkannter Experte ist, der das in anderen Städten, in anderen Regionen schon sehr erfolgreich gemacht hat und der ein absoluter Verfechter dafür ist, diese Sache systematisch, also wirklich strategisch anzugehen und nicht – und das ist so ein bisschen Ihr Modell jetzt – eine Idee zu haben, reinzuwerfen und zu sagen: „Macht mal!“ Nein, wir wollen systematisch vorgehen. Damit wir nicht dabei stehen bleiben, was Sie mir unterstellt haben, möchte ich folgenden Vorschlag hier machen: Wir haben die Zuständigkeit bei Finanzen, wir haben also auch eine Zuständigkeit im Haushalts- und Finanzausschuss. Wir haben den Vertrag mit der Universität Bremen mit Herrn Professor Niehaves aus dem Fachbereich Informatik. Insofern ist auch der Wissenschaftsausschuss WMDID berührt, wo wir die Digitalisierung haben. Mein Vorschlag ist, damit wir nicht immer wieder noch eine neue Idee hier hereinbringen, dass wir doch die Gelegenheit nutzen, uns eine Veranstaltung vom Haushalts- und Finanzausschuss, vom Senator für Finanzen und vom Wissenschaftsressort organisieren zu lassen, zu der wir Herrn Professor Niehaves einladen, der uns mal vorstellt, was die grundlegende Methodik dieser KI-Strategie ist, an der gearbeitet werden soll. Ich glaube, das wird für alle von uns sehr lehrreich sein, und ich würde mich freuen, wenn Sie das auch unterstützen würden. – Danke schön! (Beifall SPD)

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Christine Schnittker

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Cord Degenhard. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Jetzt kommt wieder das rote Telefonbuch!) Abgeordneter Cord Degenhard (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste! Bereits diverse Male hatten wir hier das Thema „Digitalisierung in der Verwaltung“ allgemein oder ganz speziell in den BürgerServiceCentern auf der Tagesordnung. Im Wesentlichen ging es darum, Abläufe zu vereinfachen, zu beschleunigen und bürgerfreundlicher zu gestalten. Beispiel: Der Bürger beantragt vom häuslichen Sofa aus an seinem PC einen neuen Personalausweis. Stets wurde festgestellt, dass die bremische Verwaltung im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern deutlich hinterherhinkt. Die bremische Verwaltung und die ServiceCenter haben viel zu spät zur Kenntnis genommen, dass es überhaupt ein Internet gibt. Jetzt ist man erst einmal dabei, dieses in die Verwaltungs- und Serviceabläufe zu integrieren. Anstatt der Verwaltung nun diese Zeit zu geben, um endlich ihre Hausaufgaben zu machen, legt die CDU nun mit ihrer Forderung nach Künstlicher Intelligenz noch eine Schippe drauf und beschreibt sehr wortreich die Vorzüge einer speziell auf die Belange der bremischen Verwaltung zugeschnittenen KI. Wir fragen: Will die CDU tatsächlich, dass der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird? (Beifall Bündnis Deutschland) Die CDU fordert die Champions League, obwohl sie sehr genau weiß, dass die Bremer Verwaltung in der Bundesliga immer noch gegen den Abstieg kämpft. Was genau sind die wesentlichen Inhalte des Antrages? Ein Pilotprojekt mit Test-Usern aus verschiedenen Bereichen der bremischen öffentlichen Verwaltung soll initiiert werden, und im Rahmen dieses Projekts soll ein KIModell „LLM Roland“, ein sogenanntes Large Language Model für eine KIOffensive in der bremischen Verwaltung entwickelt werden, das bis Ende 2024 evaluiert werden und in 2025 beginnen soll. Das sind die Kernforderungen dieses Antrags. Einmal abgesehen davon, dass die zeitlichen Vorgaben wohl kaum noch einzuhalten sind, hält sich die CDU auch bezüglich der zu erwartenden Kosten, wohlwissend um die desaströse Haushaltslage, bedeckt. Mittelfristig wird man allerdings trotz diverser damit verbundener Risiken in der bremischen Verwaltung an KI natürlich nicht vorbeikommen. Der Zug ist wohl nicht aufzuhalten, aber im Moment ist es noch ein Zug, bei dem nach diversen Probefahrten schon allerlei Mängel festgestellt wurden. Deswegen sollte hier der Grundsatz gelten: „Gründlichkeit und Sicherheit vor Geschwindigkeit“. (Beifall Bündnis Deutschland) Keinesfalls sollte unerwähnt bleiben, dass es sowohl unter Verwaltungs- als auch KI-Experten durchaus auch Vorbehalte gegen KI in der Verwaltung gibt. Ich zitiere hier stellvertretend eine Aussage der Webseite „DSGVO“, ich zitiere: „Man kann Albert Einstein fragen, wie ein Sockel am Haus mitsamt defekter Fuge renoviert wird oder aber den Kollegen, der Fliesenlegermeister ist, im Büro nebenan sitzt und Rede und Antwort steht.“ Wir sehen durchaus den grundsätzlich guten Sinn dieses Antrags, allerdings kommt er wohl ein wenig zu früh und passt auch nicht in die aktuelle Haushaltssituation. – Ich danke Ihnen! (Beifall Bündnis Deutschland)

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Christine Schnittker

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Ich freue mich, dass wir heute direkt erneut über das Thema KI debattieren, heute auch zu etwas früherer Stunde und damit vielleicht auch mit etwas mehr Aufmerksamkeit. Simon Zeimke hat ja schon die große Kontroverse des Themas in seinem Beitrag hervorgehoben. Ich versuche, das mal ein bisschen herauszukitzeln, auch, wenn es, glaube ich, ein bisschen schwerfällt. Als Erstes müssen wir feststellen: Der Antrag ist schon ein paar Tage älter, der wurde ja bereits im April eingereicht und wurde dadurch auch ein bisschen von der Realität eingeholt. Sie haben jetzt bei Herrn Gottschalk schon prophezeit, dass er auf die KI-Strategie eingehen wird. Auch ich möchte das tun. Seit dem 23. August gibt es ja zusammen zwischen dem Senator für Finanzen und der Universität Bremen das gemeinsame Projekt, eine KI-Strategie für die öffentliche Verwaltung aufzustellen. Ehrlicherweise sehe ich da nicht die Kritik, denn es ist doch gut, strukturiert daran zu arbeiten. Nachdem wir gestern so intensiv darüber gesprochen haben, wie stark der Forschungsstandort in Bremen auch an der Uni im Bereich KI ist, ist es doch gut, dass wir genau das jetzt nutzen, um diese Expertise in die Bremer Verwaltung einzubringen, gemeinsam eine Strategie zu erstellen und diese Strategie dann natürlich auch entsprechend in die Umsetzung zu bringen, damit KI in der Verwaltung unterstützen kann. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Ein großer Baustein des Antrags ist jetzt das „Large Language Model Roland“, das ist ein sehr schöner Name. Ich finde aber ehrlich gesagt das „LLMoin“ aus Hamburg vom Namen fast noch ein bisschen schöner, weil es das „M“ direkt so schön einbaut. Aber am Ende ist ja auch egal, wie der Name ist. Es geht am Ende darum, was es kann. Mein Vorredner Herr Gottschalk hat ja schon erklärt, dass es bei solchen Modellen durchaus Sinn ergibt, zusammenzuarbeiten, und ich sehe da verschiedene Synergieeffekte. Das eine ist der Bereich, dass ein Large Language Model besonders dann gut funktioniert, wenn es mit verschiedenen Dingen gespeist wird. Das andere ist auch die Frage der Ressourceneffizienz. Ehrlich gesagt halte ich es für nicht so effizient, wenn jetzt jede Verwaltung in jedem Land einzeln anfängt sich ein eigenes Large Language Model aufzubauen, wenn es doch andere Städte, andere Kommunen und andere Länder gibt, die sich hier schon auf den Weg machen und wo wir uns gut anschließend können – gerade in der Zusammenarbeit wie in dem Beispiel mit Hamburg. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Herr Zeimke, Sie haben in Ihrem Redebeitrag gesagt, dass Bremen doch hier Vorreiter sein soll und ein Large Language Model auf den Weg bringen kann. Da frage ich mich: Wie sollen wir denn Vorreiter werden, wenn es doch schon, wie Sie selber auch gesagt haben, mindestens zwei Länder gibt, die solche Large Language Models schon erarbeiten? Dann ist doch das mit dem Vorreiter – –, der Zug ist doch schon abgefahren. Lassen Sie uns doch besser mit denen in Hamburg so zusammenarbeiten, dass wir gemeinsam etwas entwickeln können und uns dem anschließen können, anstatt selber noch etwas herauszuholen, wo wir wieder unsere Verwaltung und die Strukturen zusätzlich belasten und dann am Ende alles noch länger dauert. Das kann ja auf jeden Fall nicht das Ziel sein. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Damit ist eigentlich ergänzend zu dem, was schon gesagt wurde, inhaltlich alles gesagt. Aber eine kleine Notiz am Rande – weil ich jetzt noch vier Minuten Zeit habe, die ich nicht brauchen werde für diese kleine Randnotiz – kann ich mir nicht sparen. Ich habe Ihren Antrag sehr aufmerksam bis zum Ende gelesen. Sie haben das offensichtlich nicht getan, denn Sie fordern am Ende des Antrags, dass der Antrag am Ende im „WMDI“ befasst werden soll. Der Ausschuss heißt aber seit Beginn der Legislaturperiode „WMDID“, weil wir ja auch gerade da über Digitalisierung sprechen wollen. Darauf sollten Sie vielleicht das nächste Mal achten, wenn Sie aus Ihren alten Anträgen kopieren, wenn wir schon über Digitalisierung sprechen, dass die dann auch im Antrag vorkommt. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

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Christine Schnittker

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder.

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Dr. Marcel Schröder FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Als ich gerade meine Rede ausdrucken wollte, war im Drucker da drüben das Papier leer, weil jemand das Medienecho ausgedruckt hat. (Heiterkeit – Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Drei Mal!) Und das bei einer Debatte zum Thema KI. Da zeigt sich, KI ist vor allem eine Mentalitätsfrage, und die macht auch vor unserem Hohen Haus hier nicht Halt. Um auf ein paar Redner einzugehen: Herr Hassanpour, Sie haben ja die Risiken angesprochen in diesem Bereich und vor allem in der Verwaltung. Ich glaube, wenn Sie Angst haben vor einem Kontrollverlust in der Bremer Verwaltung, dann kann ich die Ihnen nehmen. (Abgeordneter Dariush Hassanpour [DIE LINKE]: Das habe ich nicht gesagt!) Kontrollverlust ist ja in der Bremer Verwaltung nicht selten, insbesondere, wenn man an das Sozialzentrum denkt oder an weitere Aktenskandale. KI kann tatsächlich sogar zu mehr Datensicherheit führen, weil es auch zu einer besseren Verfolgbarkeit der Daten führt. Insofern können KI und Digitalisierung hier sogar von Vorteil sein. (Beifall FDP) Dann wurde darauf hingewiesen, dass wir hier in Bremen viele tolle Experten haben. Das stimmt auch. Das ist doch schade, dass diese Experten dann in anderen Bundesländern ihre tolle Expertise einbringen. Gerade deswegen ist es doch eigentlich schade, dass wir, obwohl wir eigentlich diese Kompetenz vor Ort haben, nicht die Ersten waren und jetzt nicht den coolen Namen „LLMoin“ haben. Das wäre doch schön gewesen! Ich glaube, da könnte man in Zukunft noch mehr auf die Vernetzung achten, um das Ganze hier zu beschleunigen. Ja, es ist immer gut, wenn man Dinge systematisch und professionell angeht, das habe ich ja vorhin in der Debatte auch angesprochen. Aber ich glaube, manchmal ist es auch schön – gerade, wenn man die Expertise vor Ort hat –, dass man Dinge dann auch schnell angeht. Das wäre hier, glaube ich, möglich gewesen. Es ist schade, dass diese Chance vertan wurde und wir jetzt nicht mehr der Vorreiter sind. Gleichwohl unterstützen wir als FDPFraktion natürlich diesen Antrag und werden dem auch zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Dr. Martin Hagen.

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Dr. Martin Hagen

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte heute die Position des Senats zu den Vorschlägen der CDU-Fraktion bezüglich der Implementierung eines Large Language Modells (LLM) in der bremischen Verwaltung darlegen. Der Senat erkennt die Potenziale und Chancen, die der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung bietet, vollumfänglich an. Es ist unbestritten, dass KI-Anwendungen wie Chatbots und andere sprachbasierte Modelle die Effizienz und Servicequalität in der Verwaltung erheblich verbessern können. Sie können Beschäftigte von wiederkehrenden Aufgaben entlasten, Prozesse beschleunigen und die Fehlerquote durch die Vermeidung von Medienbrüchen reduzieren. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Zudem bieten sie die Möglichkeit, mehrsprachige Angebote zu realisieren und Menschen mit Behinderungen besser zu unterstützen. Der Senat hat bereits Schritte unternommen, um diese Technologien in die bremische Verwaltung zu integrieren. In Zusammenarbeit mit der Universität Bremen und anderen externen Experten wird eine umfassende KI-Strategie entwickelt, die auf einer fundierten Analyse der aktuellen Situation und der Bedürfnisse der Verwaltung basiert. Diese Strategie sieht ein schrittweises Vorgehen vor, das auf den Erfahrungen und Ergebnissen anderer Bundesländer wie Hamburg und Baden-Württemberg aufbaut. Der regelmäßige Austausch mit diesen Ländern, wie zuletzt am 18. April 2024, stellt sicher, dass Bremen von deren Erkenntnissen und Best Practices profitiert. Die Vorschläge der CDU-Fraktion, ein eigenes Pilotprojekt unter dem Namen „LLM Roland“ zu initiieren, sind in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung nicht zu beanstanden. Allerdings entsprechen sie nicht der vom Senat beabsichtigten und bereits begonnenen Vorgehensweise. Der Senat verfolgt einen strukturierten und nachhaltigen Ansatz, der eine enge Verzahnung mit bestehenden Projekten und eine schrittweise Implementierung vorsieht. Eine parallele Pilotphase, wie von der CDU vorgeschlagen, würde zu einer unnötigen Doppelung von Ressourcen und Anstrengungen führen, und ist daher aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. Die künftigen KIOffensiven müssen in die bereits in Umsetzung befindliche Digitalisierungs- und KI-Strategie des Landes Bremen eingebettet werden. Diese Strategie wird in Zusammenarbeit mit allen Ressorts erarbeitet, um eine gesamtstädtische Betrachtungsweise zu gewährleisten und Silodenken zu überwinden. Die dezentrale Fachexpertise in den Ressorts ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für jedwedes künftige Digitalisierungsvorhaben. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Senat die Potenziale von KI in der öffentlichen Verwaltung erkennt und bereits konkrete Schritte unternommen hat, um diese Technologien sinnvoll und nachhaltig zu integrieren. Die Vorschläge der CDU-Fraktion sind in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung unterstützenswert, jedoch nicht in der vorgeschlagenen Form und Reihenfolge umsetzbar. Der Senat wird weiterhin an einer umfassenden und koordinierten KI-Strategie arbeiten, die auf den Erfahrungen und Erkenntnissen anderer Bundesländer aufbaut und die spezifischen Bedürfnisse der bremischen Verwaltung berücksichtigt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bedanke mich bei der KI „LLMoin“ für die Erstellung dieser Rede. (Heiterkeit – Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Stimmenthaltungen? (Bündnis Deutschland) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich gerne auf der Besuchertribüne eine Gruppe des Ortsvereins Bremen der ver.diSeniorinnen und -Senioren begrüßen. – Schön, dass Sie bei uns sind! (Beifall) Wie sieht die Carbon-Management-Strategie des Landes Bremen aus? Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 3. April 2024 (Drucksache 21/359) Dazu Mitteilung des Senats vom 14. Mai 2024 (Drucksache 21/444) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Maike Frese. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder.

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Dr. Marcel Schröder FDP

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Viermal ist Bremer Recht. Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen an den Senat! Wir haben diese Anfrage gestellt, weil wir schon länger davon überzeugt sind, dass CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilisation) einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Dazu möchte ich einmal die Nichtklimapolitiker abholen, was das überhaupt ist. CCS bedeutet Carbon Capture and Storage. Da geht es darum, dass CO beispielsweise aus Industrieprozessen oder Kraftwerken eingefangen und dann unterirdisch gespeichert wird, um es dauerhaft der Atmosphäre zu entziehen. Bei Carbon Capture and Utilisation geht es darum, dass das abgefangene CO , anstatt es zu speichern, weiterverwendet wird, zum Beispiel bei der Produktion von Kraftstoffen, Chemikalien oder Baumaterialien. So wird das CO dann wieder zurück in den Wirtschaftskreislauf integriert. Warum ist das wichtig und warum kann das eine wichtige Rolle spielen? Insbesondere bei unvermeidbaren Restemissionen, die sowieso anfallen und die man nicht vermeiden kann aufgrund chemischer Gründe, beispielsweise beim Zement oder Beton, ist das wichtig. Es kann den CO - Anteil aus der Luft senken, und auch im Energiesektor, zum Beispiel bei der Abfallverbrennung oder als Abfallprodukt bei Blauem Wasserstoff, kann es eine Rolle spielen. Während früher sich die Debatte vor allem auf Gaslagerstätten oder ehemalige Gaslagerstätten oder Sandsteine konzentrierte, gibt es mittlerweile viele weitere Verfahren, die da erforscht werden. Da geht es insbesondere um natürliche Senken, zum Beispiel die Wiedervernässung von Mooren oder bestimmte Wälder oder Algen, Salzwiesen und so weiter. Da gab es ja auch vor Kurzem einen parlamentarischen Abend der Deutschen Allianz der Meeresforschung, wo einiges vorgestellt wurde. Vielversprechend ist insbesondere der Ansatz, das in Basalt in der Ozeankruste zu verpressen. Hier ist das MARUM in Bremen auch sehr weit, was die Wissenschaft angeht. Gerade Basalt hat ein sehr geringes Risiko eines späteren Austritts, weshalb hier auch ein sehr großes Potenzial besteht, dass das umweltverträglich funktioniert. Auch beim Blauen Wasserstoff ist das ein Thema. Das würde hier vor allem das Stahlwerk betreffen, das ja nicht direkt auf Grünen Wasserstoff umgestellt werden kann, sondern erst zwischenzeitlich noch Blauen Wasserstoffs bedarf. Hier ist es möglich, das CO aus dem Methangas abzuscheiden und dann mittels CCS abzuspeichern. Das zeigt: CCU und CCS sind längst keine Risikotechnologien mehr, sondern werden bereits benutzt. Wenn wir einen konsequenten Klimaschutz wollen, wenn wir einen effizienten Klimaschutz wollen, dann müssen wir technologieoffen sein und dann müssen wir alle Chancen nutzen, die es gibt. Dazu gehören auch CCS und CCU, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Bund hat eine Carbon-Management-Strategie vorgelegt, die die OffshoreSpeicherung der deutschen Nordsee und den Transport von CO mittels Pipeline legalisieren soll. Deswegen wollten wir vom Senat wissen, wie er zu dem Thema steht. Laut den LINKEN sei das ein gefährlicher Irrweg, und da stellt sich für uns natürlich die Frage, wie die Senatorin das denn sieht. Glücklicherweise und erfreulicherweise hat der Senat in seiner Antwort das Potenzial grundsätzlich anerkannt, allerdings nur als letztes Mittel, wie es dort formuliert wird. Das finden wir etwas unambitioniert, denn wir sind eigentlich relativ optimistisch, dass Bremen hier sogar eine Vorreiterrolle einnehmen kann, denn wer gestern beim parlamentarischen Abend der swb war, der hat gesehen, dass die swb ihren CO -Ausstoß bis 2025 ja schon um 75 Prozent reduzieren kann und für die letzten 25 Prozent CCS und CCU verwenden könnte und dort auch schon relativ weit ist. Wir haben hier eigentlich ganz gute Voraussetzungen, um das zu verwenden. Wir haben eine Nähe zur Küste, wir haben Häfen und wir haben beispielsweise auch ein Mittelkalorik-Kraftwerk der swb. Die swb ist dort sogar schon so weit, dass sie noch in diesem Monat einen Förderantrag einreichen möchte, wie wir gestern erfreulicherweise erfahren haben. Es ist auch erfreulich, dass der Senat beabsichtigt, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, CCS auf Landesebene einzusetzen. Da stellt sich natürlich die Frage, warum Sie hier auf den Bund warten wollen. Man könnte ja eigentlich schon mal alle Vorbereitungen treffen, alles schon mal fertig machen und wenn der Bund das dann beschlossen hat das nur noch aus der Schublade ziehen. Dann könnten wir eigentlich direkt loslegen. Aber wer weiß, vielleicht hat sich ja seit Mai was Neues ergeben. Wir sind auf jeden Fall gespannt auf das Update, was sich seit Mai getan hat, und freuen uns auf die Debatte. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Philipp Bruck. Abgeordneter Philipp Bruck (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! In einer Welt, die global erstmals 1,5 Grad globale Erwärmung erreicht und deren Treibhausgasemissionen immer weiter steigen, in so einer Welt müssen wir auch über CO - Abscheidung und -Speicherung reden, in begrenztem Rahmen, aber wir werden wohl nicht darum herumkommen. Es gilt aber nicht unbegrenzt. Der Grundsatz für Carbon-Management muss immer lauten: CCS und CCU werden nur für unvermeidbare Restemissionen eingesetzt. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Weil die Potenziale für Speicherstätten begrenzt sind, aber vor allen Dingen auch, weil die Technologien nicht risikolos sind. Herr Schröder, dass die Technologie bereits genutzt wird, sagt natürlich nichts darüber aus, ob sie Risiken hat. Natürlich kann auch eine eingesetzte Technologie Risiken haben, und das ist bei der CCS-Technologie auch der Fall. Technisch vermeidbare Emissionen dürfen also nicht durch Kompensation irgendwie am Leben gehalten werden. Das heißt, CCS darf keine Verlängerung für den Betrieb von Gaskraftwerken sein, kein Freifahrtschein für die ewige Nutzung von blauem Wasserstoff. CCS und CCU dürfen allgemein nie eine Ausrede sein für unzureichenden Klimaschutz. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Auch die als unvermeidbar geltenden Restemissionen sollten nicht unbegrenzt als gegeben akzeptiert werden. Beispiel Müllverbrennung: Natürlich muss die Müllmenge auch reduziert werden durch Recycling, durch Kreislaufwirtschaft und so weiter. Beispiel Zementindustrie: Natürlich kann man auch da was machen, nicht im Prozess selbst, da ist es schwer, die Emission zu vermeiden, aber man kann in der Bauindustrie mehr Holz einsetzen statt Beton und so weiter und damit die Zementmengen reduzieren, also auch das darf man nicht als gegeben akzeptieren. Zuletzt gibt es Akteur:innen, die Unvermeidbarkeit nicht nur auf technische Fragen beziehen, sondern auch auf gesellschaftliche Unvermeidbarkeit, oder die geringe Mehrkosten schon als Indiz für unvermeidbare Emissionen werten. Diese Versuche der Aufweichung gilt es auf jeden Fall zurückzuweisen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Neben der Abscheidung aus unvermeidbaren Restemissionen, wie zum Beispiel die Müllverbrennung, gibt es auch Projekte, durch Abscheidung aus Luft oder Biogasanlagen negative Emissionen zu erzeugen. Das ist heute noch nicht so ein großes Thema, aber es wird ein Thema werden, wenn wir es schaffen wollen, die Pariser Klimaziele noch einzuhalten. Wir haben jetzt dieses Jahr schon 1,5 Grad erreicht. Das heißt, unsere einzige Chance, das einzuhalten, wäre, wenn wir diesen Overshoot an Emission dann irgendwann durch negative Emissionen wieder ausgleichen. Das beste Mittel dafür ist aber auf keinen Fall CCS, sondern das sind natürliche Senken, das heißt, Moore wieder vernässen, Wälder aufforsten. Das Potenzial dieser Senken ist im Vergleich mit den vielen technischen Hoffnungen enorm, aber es braucht dafür Flächen, die heute weit überwiegend für Tierhaltung genutzt werden. Ich will mal deutlich machen, von welchen Größenordnungen wir hier reden. Was passieren würde, wenn wir weniger Tiere halten würden, weil wir uns verstärkt pflanzlich ernähren, haben Forscher:innen in einer Studie vor zwei Jahren in „Nature Food“ beschrieben und haben ausgerechnet, wie viel CO dann in Moorböden gespeichert werden könnte, wie viel durch Aufforstung in Wäldern gespeichert werden könnte, wenn die Menschen der „Planetary Health Diet“ folgen würden, also weniger tierische Lebensmittel. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Also Beutetiere abschaffen!) Das Ergebnis sind negative CO -Emissionen in Höhe von 4,7 Gigatonnen CO -Äquivalenten für Deutschland. Das ist mehr als die gesamten deutschen technischen Speicherpotenziale für CO in Sandsteinformationen und Kohlenwasserstofflagerstätten zusammengenommen, wie wir hier aus den Antworten entnehmen konnten. Selbst wenn wir ab heute bis zum Ende des Jahrhunderts sämtliche Emissionen von Zementindustrie, Kalkindustrie, Chemieindustrie, Papierindustrie und der Müllverbrennung abscheiden und speichern würden, was technisch natürlich sowieso unrealistisch wäre, wäre das immer noch weniger vermiedenes CO in der Atmosphäre als das Potenzial einer Umstellung auf mehr pflanzliche Ernährung. Wichtigste Maßnahme einer Carbon-Management-Strategie sollte daher das Erschließen natürlicher Senken sein und damit auch die Förderung pflanzlicher Ernährung. Weder für natürliche Kohlenstoffsenken noch für diesen Weg, wie diese erschlossen werden könnten, interessiert sich die FDP leider mit ihrer Großen Anfrage. Ich bin froh, dass Sie das zumindest begrifflich eben noch genannt haben in Ihrer Rede, aber im Text kommt es nicht vor. Dass die CDU heute im Europaparlament dafür gesorgt hat, dass die EUEntwaldungsverordnung aufgeweicht wurde, zeigt, dass auch Sie die Bedeutung von Wäldern und Mooren für den Klimaschutz nicht verstanden haben. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Die CDU Bremen war das?) Dass die CDU die Mehrheit dabei durch Stimmen der Rechtsextremen inklusive der AfD erreicht hat, ist ein weiterer Dammbruch für die Brandmauer nach rechts, liebe Kolleg:innen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Zurück zum Carbon Management. Der Vergleich mit den natürlichen Senken zeigt: Die Bedeutung der technischen Möglichkeiten durch CCS/CCU darf nicht überschätzt werden. Trotzdem gilt: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, also wirklich nur unvermeidbare Restemissionen, das Ausschöpfen der natürlichen Senken, dann können CCS und CCU durchaus auch sinnvoll sein, weil die Schäden der CO -Emissionen die Risiken von CCS übersteigen. Daher haben wir uns auch in der Enquetekommission entschieden, diese Technologie auch in Bremen zu unterstützten – in diesem begrenzten Umfang, woran der Senat gemeinsam mit Akteur:innen wie der swb arbeitet. Das haben wir ja gestern auf dem parlamentarischen Abend gelernt. Da haben wir ja den Stand bekommen. Beim Mittelkalorik-Kraftwerk sieht es so aus, als könnte man da tatsächlich schon recht früh aktiv werden. Beim Müllheizkraftwerk (MHKW) wird es wahrscheinlich ein bisschen länger dauern. Aber das sind Projekte, die grundsätzlich unterstützenswert sind für die übergeordnete Regulierung dieser Technologien. Die findet ja nicht in Bremen statt, sondern auf nationaler Ebene, auf europäischer Ebene; da ist aber weiterhin Vorsicht geboten mit hohen Umweltstandards, mit einer klaren Verantwortung für die Risiken, damit verbunden auch mit einer klaren Regelung für die damit verbundenen Haftungsfragen und mit einem guten Monitoring dieser Speichertechnologien, damit da keine Treibhausgasemissionen entweichen. Dann würde das ganze Vorhaben konterkariert. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Derik Eicke.

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Derik Eicke SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst bedanke ich mich einmal für die Große Anfrage bei der FDP, denn es ist ein sehr wichtiges, ein zukunftsorientiertes, ein hochinteressantes, schwieriges und vielschichtiges Thema, das wir heute das erste Mal hier debattieren. Ich bedanke mich natürlich auch beim Senat für die Beantwortung der Fragen. Ich übergehe jetzt mal den Punkt, was CCS und CCU ist, das wurde eben ja schon sehr gut erklärt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser klares gemeinsames Ziel ist die Klimaneutralität Bremens und Bremerhavens bis 2038. Dabei ist die Dekarbonisierung eine der größten Aufgaben unserer Zeit, und sie erfordert von uns innovative und vor allen Dingen aber auch wirksame Lösungen. Klar ist für uns alle, und das wurde eben auch schon angesprochen, dass bei der Müllverbrennung, die wir haben, immer wieder CO anfallen wird. Dies kann man nicht vermeiden, ähnlich wie bei der Zement- und der Kalkindustrie. Für diese wenigen Bereiche, das wurde auch schon gesagt – Zement, Kalk, Müll –, die aber so viel CO produzieren, brauchen wir eine Lösung für unsere Zukunft. Bei der Betrachtung dabei geht es nicht nur um CCS und CCU, darauf wurde auch schon eingegangen: Es gibt ganz viele verschiedene Formen, beim MARUM und so weiter, die muss man alle mit einbinden. Aber es geht auch um die Rolle mariner Kohlenstoffspeicher, also Speicher auf dem Meeresboden als Wegbereiter zur Klimaneutralität. Für uns sind diese Verfahren nicht nur aus ökologischer, klimapolitischer Sicht wichtig, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht bedeutsam. Wir könnten eine Vorreiterrolle im Bereich der Logistik für CO -Reduzierung in Deutschland einnehmen und uns als Standort profilieren, der Innovation und Umweltverantwortung miteinander verbindet. Das heißt, das verflüssigte CO , was in Deutschland ja anfallen wird in den Zementwerken, in den Kalkwerken, könnten wir über unsere Häfen zum Beispiel umschlagen, um sie dann zur Nordsee oder in andere Bereiche zu bringen, um sie gegebenenfalls dort zu verpressen. Dabei könnten der EnergyPort in Bremerhaven und die Neustädter Häfen durch solche Projekte einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und zugleich neue wirtschaftliche Impulse für unser Bundesland setzen. (Beifall SPD, DIE LINKE) Ein aktuelles Beispiel, das wurde auch schon angesprochen, war gestern Abend beim parlamentarischen Abend der swb das Projekt der swb, die in ihrem Kraftwerk im Hafen ein CCS-Projekt starten möchte. Dieses Vorhaben zeigt, dass wir in Bremen und Bremerhaven schon die Weichen für diese klimaneutrale Zukunft gestellt haben. Die swb plant 2029/2030 CO , das bei der Müllverbrennung entsteht, abzuscheiden, über ein Verfahren zu verflüssigen und über den Hafen zu verschicken. Wie dann die genauen Abläufe sind, das sind genau die Fragen, die uns hier in der Bürgerschaft beschäftigen werden. Das sind genau die Diskussionen, die wir führen werden. So können aber unsere Häfen ein bedeutender Knotenpunkt für die CO -Speicherung in Zukunft werden und aber auch – und das ist auch wichtig – zukunftsorientierte Arbeitsplätze schaffen. Ein weiterer Pluspunkt ist für uns in Bremen und Bremerhaven, dass nicht nur fossiles CO , sondern auch biogenes CO aus Holz, Papier und 2 2 Bioabfällen abgeschieden wird, sodass man im Kraftwerk sogar eine Negativemission haben wird. Wir haben gestern auch am Beispiel Dänemarks gesehen, wie das funktioniert. Das wird ein ganz erheblicher Beitrag für unsere Klimaneutralität sein. Was auch noch entstehen wird, was auch noch mal ein Pluspunkt ist: Wir werden dort Abwärme bei diesem Prozess haben, die wir als Fernwärmequelle nutzen können. Aber ganz klar, man darf das nicht verschweigen: Es gibt natürlich unfassbar viele Herausforderungen und Fragen zu dem Thema. Es wurde auch schon angesprochen: Wie sieht es aus mit der Langzeitspeicherung des CO ? Wie sicher ist das eigentlich? Wer evaluiert das? Wie wird das evaluiert? Es muss klar sein, dass unsere ökologischen Systeme wie das Wattenmeer höchste Priorität haben. Was natürlich auch passieren wird in der Nordsee, sie ist ja gar nicht so groß: dass wir eine Flächenkonkurrenz bekommen zwischen Windkraft und solchen Bereichen, und dementsprechend müssen wir dazu auch Antworten finden. Die Frage wird ja auch sein, wenn wir als Deutschland uns da auf den Weg machen und wir als Bremen und Bremerhaven unseren Teil dazu beitragen: Wie kommt denn überhaupt dieses verflüssigte CO aus Deutschland nach Bremen und Bremerhaven? Soll das über ein Pipelinesystem gehen, soll das über Züge gehen? Auch das wird keine einfache Lösung sein, keine einfache Frage, die wir natürlich dann diskutieren werden, aber das große Potenzial für die Verfahren ist uns klar ersichtlich. Um es aber noch einmal ganz deutlich zu sagen, erstens: Emissionsvermeidung steht klar an erster Stelle. Das wurde auch schon gesagt. Zweitens: nur dort, wo wir sie nicht vermeiden können, bietet CCS und CCU den Weg für uns zur Klimaneutralität. Drittens: wenn wir diese Technologien erfolgreich umsetzen und Bremen und Bremerhaven Logistikstandorte für den Transport zur Speicherung von CO -Speichern werden, können wir gleichzeitig Vorreiter im Klimaschutz, Vorreiter im Bereich der grünen Innovationen werden und neue Arbeitsplätze schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Chance sollten wir nutzen und gemeinsam daran arbeiten, dass Bremen und Bremerhaven sich zur Modellregion für nachhaltige Industrieprozesse weiterentwickeln. Dieses Thema finde ich so wichtig, dass ich es gerne inhaltlich vertiefen würde. Ich schlage einmal vor, dass wir es als ein Schwerpunktthema in einer Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft behandeln, damit wir uns damit immer weiter in den nächsten Monaten beschäftigen, damit wir immer weiter Fachleute für dieses wichtige Zukunftsthema werden. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Muhlis Kocaağa.

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Muhlis Kocaağa Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste! Leider ist nicht viel für mich geblieben, weil alles schon geklärt ist. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Nicht geklärt!) Ich versuche trotzdem, ein paar Punkte zu erwähnen, die ich wichtig finde. Die Carbon-Management-Strategie der Bundesregierung fokussiert sich auf die CO -Abspaltung und -speicherung, CCS, und auf die CO -Abspaltung 2 2 und -verwendung, CCU. Zur Verwendung, wie Herr Bruck eben gerade bereits erklärt hat: Bei chemischen Reaktionen und Prozessen ist CO ein wichtiges Element und spielt auch eine wichtige Rolle, besonders die organischen Verbindungen. Gleichzeitig hat es in der Baustoffherstellung auch eine wichtige Funktion. Da kann man auch das CO verwenden. Aber CO -Abspaltung und -speicherung ist ein komplexes Verfahren, besonders, wo die CO -Speicherung, -Minimierung nicht möglich ist, besonders bei der Zementindustrie, Glasherstellung, Glasindustrie, Abfallverbrennungsanlagen und auch Kalkindustrie. Da könnte man CO - Abspaltungs- und Speicherungsprozesse durchführen, damit CO in der Atmosphäre minimiert werden kann. Diese Verfahren werden an unterschiedlichen Standorten schon praktiziert. Bemerkenswert sind die praktischen Erfahrungen in Island, wo das CO direkt in den Basaltstein gegeben werden konnte, und es in kurzer Zeit feste chemische Verbindungen kalt binden kann. Das ist ja auch ein alternatives oder besseres Verfahren, als es in der Tiefsee zu speichern. Hierbei ist ein zentrales Element die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für CO -Transport und -Speicherung in großen Gasund Ölfeldern unter der Nordsee. In diesem Bereich hat die Wissenschaft durch mehrere Organisationen zahlreiche Forschungsprojekte durchgeführt. Wir haben auch an mehreren Veranstaltungen teilgenommen, dort zugehört. Hiermit möchte ich mich noch mal ausdrücklich bei der Deutschen Allianz Meeresforschung, MARUM – Zentrum für Marine Umweltwissenschaften, Center of Maritime Technologies gGmbH und Alfred-Wegener-Institut bedanken. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Eine Einführung von CCS und CCU in Deutschland steht vor mehreren Herausforderungen: Erstens dem Aufbau einer leistungsfähigen CO - Transportinfrastruktur. Diese ist notwendig, um große Projekte zu realisieren und erfordert massive Investitionen. Zweitens brauchen wir einen klaren rechtlichen Rahmen, damit Unternehmen und Investoren sich besser engagieren können. Bremen plant – wie der Senat in seiner Antwort erläutert hat –, die Anwendung von CO -Abscheidung und -speicherung für unvermeidbare CO -Emissionen in der Industrie und Abfallwirtschaft zu fördern. Der Fokus liegt auf der Schaffung eines Terminals zur CO - Zwischenlagerung und dessen Export über den Neustädter Hafen. Zwei Projekte der swb in den Müllheizkraftwerken sind vorgesehen. Natürlich begrüßen wir jeden Schritt, der auf den Klimaschutz ausgerichtet ist. Natürlich begrüßen wir auch den Senat, der sich dafür engagiert und Maßnahmen realisieren will. Diese sollen aber niemals als alternative Maßnahmen des ökologischen Umbaus der Wirtschaft betrachtet werden. Dabei sollten wir die Kritik der Umweltverbände an der CCS-Strategie in unseren Überlegungen nicht außer Acht lassen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Diese geben zu bedenken, dass der ökologische Umbau der Wirtschaft, insbesondere der Abfallkreislaufwirtschaft dadurch vernachlässigt wird. Von daher dürfen wir nicht vergessen, dass wir nach den EU-Rahmenrichtlinien bis 2030 60 Prozent der gesamten Abfallmenge reduzieren müssen. Letztendlich sollten wir nicht jeden Abfall als Verbrennungsmaterial verwenden, sondern ihn zur Rohstoffgewinnung wiederverwenden. – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Cord Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhard (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die FDP erkundigte sich in dieser Großen Anfrage nach der Carbon-Management-Strategie des Senats. Eine Bemerkung zur Begrifflichkeit vorweg: „Carbon“ ist Kohlenstoff, chemisches Zeichen „C“. Im Folgenden geht es aber ausschließlich um CO , also Kohlenstoffdioxid. Wenn von „Strategie“ die Rede ist, dann ist damit ausschließlich gemeint: Das CO soll weg – natürlich nicht ganz, denn ohne CO wäre menschliches Leben nicht möglich, aber ein großer Teil soll eben weg. Warum? Es gibt nur einen einzigen Grund dafür: Man ist der Meinung, dass dieses CO der Grund für den Klimawandel ist. Bemerkenswerterweise haben allerdings alle bisherigen Anstrengungen zur CO -Reduzierung der letzten Jahre nicht den geringsten positiven Einfluss auf den Klimawandel gehabt, eher im Gegenteil. (Beifall Bündnis Deutschland) Ganz nebenbei hat sich eine äußerst lukrative CO -Entsorgungsindustrie etabliert und sieht einer finanziell weiterhin rosigen Zukunft entgegen. Das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen, Sie haben es schon gehört, aber damit es zusammenpasst: Technisch geht es im Wesentlichen um zwei Verfahren. CCU, Carbon Capture and Utilisation, die Betonung liegt auf „Utilisation“; dabei wird CO abgeschieden und weiter genutzt. Hier verfolgt der Senat aktuell keine Ziele. Und CCS, oft genug erwähnt bisher, die „Storage“. Bei dieser Technik wird CO aus Industrieabgasen mit hohem Chemie- und Energieaufwand in einem chemischen Verfahren ausgewaschen und in einen fast flüssigen Zustand gebracht. Das flüssige CO wird dann durch Pipelines oder per Schiff transportiert, zwischengespeichert und unter dem Boden der Nordsee, im Atlantik oder auch im norwegischen Schelf mit hohem Druck verpresst. Der Senat beabsichtigt, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass CCS – also die Storage, wir reden jetzt nur noch über Storage – auf Landesebene für nicht vermeidbare Restemissionen, insbesondere in der thermischen Verwertung im Abfallsektor und Industrie, ermöglicht wird. Das ist dann mit immensen Kosten verbunden. Das Institute for Energy Economics and Financial Analysis rechnet mit Belastungen von 140 Milliarden für den Steuerzahler – 140 Milliarden. Der Bremer Senat sieht insbesondere die Bremer Kraftwerke als geeignet für das CCS. Für die Verschiffung sieht man günstige wirtschaftliche Perspektiven für die bremischen Häfen. Diverse Forschungsvorhaben zur CO -Storage werden vom Bremer Senat koordiniert beziehungsweise finanziell unterstützt. Ich bin wahrlich kein Freund vom BUND, eher ist das Gegenteil der Fall. Dennoch sollte das, was der BUND auf seiner Internetseite zum Carbon Storage sagt, zumindest nachdenklich machen. Ich zitiere lediglich auszugsweise: „Für die Öl- und Gaskonzerne wäre Deutschlands Einstieg in eine CCS-Wirtschaft sehr profitabel. Für Ökosysteme, Gesundheit und Klima würden jedoch unkalkulierbare und generationsübergreifende Risiken entstehen. Die CCS-Politik der Ampelregierung stellt die völlig falschen Weichen“, so der Bund. (Beifall Bündnis Deutschland) Er fragt weiter – –. Der BUND, nicht der Bund, der BUND. Er fragt weiter: „Wie glaubwürdig ist CCS?“ und antwortet selbst: „CCS-Projekte sind teuer, störanfällig und ungenügend erprobt. Die meisten werden abgesagt oder verschoben, und CCS bleibt ein leeres Versprechen der Gasindustrie. Dennoch will die Ampel CCS-Anlagen und Infrastruktur mit Milliarden Euro Steuergeldern fördern.“ Das ist nichts anderes als eine klare Absage an das Carbon-StorageVerfahren. Wir schließen uns dieser Meinung an und sagen angesichts von 135 Toten beim Ahr-Hochwasser, von über 200 Toten in Valencia, um nur zwei Beispiele zu nennen: Nehmen Sie diese zig Milliarden, diese Hunderten von Milliarden und schützen Sie die Menschen und Gemeinwesen vor den Folgen des Klimawandels! (Beifall Bündnis Deutschland) Weitere Hochwasser, Sturmfluten, Starkregen und andere Katastrophen werden unweigerlich folgen. Bauen Sie Deiche, bauen Sie weitere Schutzvorrichtungen, bauen Sie Schwammstädte und vieles mehr. So retten Sie Menschenleben! Wenn Sie die Milliarden aber weiterhin ausgeben für dieses ergebnislose Carbon Management, speziell für die fragwürdige Verschiffung von CO in die Nordsee, in den Atlantik oder sonst wohin, retten Sie niemanden. – Ich danke Ihnen! (Beifall Bündnis Deutschland)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Martin Michalik. (Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Herr Michalik, jetzt sagen Sie aber mal was dagegen! – Abgeordneter Derik Eicke [SPD]: Das ist ja nicht schwer!)

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Martin Michalik CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Ich habe heute schon öfters den Wortbeiträgen von Bündnis Deutschland gelauscht, und ich glaube, wir sollten die Diäten in „Schmerzensgeld“ umbenennen, sonst wird es irgendwie schwierig hier. Heute wird es ein bisschen komplizierter, denn wir sprechen tatsächlich über ein Feinschmeckerthema, und zwar die Carbon-ManagementStrategie. Ich danke auch der FDP an der Stelle, dass sie die Große Anfrage gestellt hat, damit wir das hier überhaupt debattieren können, denn das Thema beschäftigt uns alle und auch mich schon etwas länger, und es ist auch nicht ganz unumstritten. Was ich aber schwierig finde, ist, wenn wir über eine Große Anfrage sprechen und seitens der Koalition quasi so getan wird, als hätte der Senat das Rad erfunden, aber gar nicht auf die Anfrage eingeht. Ehrlicherweise, wenn Sie sich das mal richtig durchlesen, ist das Ganze entlarvend und macht mich ein Stück weit wütend, denn im Fokus stehen CCS, CCU. Ich werde nicht so weit ausholen wie Sie, weil ich die Redezeit lieber mit der Großen Anfrage verbringen will, aber ist es einfach einmal die Speicherung – zum Beispiel unterirdisch – von CO , oder dass man es anderweitig speichert und wiederverwendet, zum Beispiel für E-Fuels. Wir haben parallel auch noch eine Kleine Anfrage eingebracht, da waren die Antworten identisch, weil sie nahezu zeitgleich war. Die ging noch ein Stück weiter, aber die ist leider nicht Gegenstand dieser Debatte. Was wir aber festgestellt haben, ist, dass der Senat sehr unkonkret ist. Das ergibt sich vor allem aus der Antwort 1a und 1b, denn strategische Ziele sind nicht drin. Da wird nur ein bisschen hin- und hergeworfen mit unvermeidbaren Emissionen und Ähnlichem, aber man bekommt nicht das Gefühl, als ob da irgendwie eine Idee in der Schublade schlummert, die man einfach rausholt, wenn es wirklich so weit ist, und das ist wirklich Ihr Versäumnis! Es wundert uns auch als CDU-Fraktion, und ich werde nicht müde, es zu wiederholen: Wir hatten das auch in der Enquetekommission, denn da haben wir auch schon vor über drei Jahren über die Speicherung oder über Kohlenstoffsenken und alles Mögliche gesprochen. Ich lese mal einen Satz daraus vor: „Nach den natürlichen Kohlenstoffsenken sollte die CCUTechnologie eingesetzt werden und dann erst CCS.“ Des Weiteren hat die Enquetekommission die Empfehlung ausgesprochen, dass die CCUTechnologie mit geschlossenen Kreisläufen auch in der Abfallverbrennung Einsatz finden sollte. Dann frage ich mich: Wozu haben wir uns vor so vielen Jahren die ganze Arbeit mit Experten gemacht? Damit der Senat am Ende eine so dünne Antwort auf diese Fragen liefert? (Beifall CDU) Das ist ehrlicherweise ziemlich peinlich. Wir haben zum Beispiel bei Frage 2, ich zitiere mal aus der Antwort: „Eine landesseitige CarbonManagement-Strategie hält der Senat derzeit für nicht erforderlich.“ Das steht da noch so drin, obwohl hier anderes behauptet wurde. „Sofern die finale Carbon-Management-Strategie der Bundesregierung und die Novelle des Kohlenstoffdioxid-Speicher-Gesetzes vorliegen, beabsichtigt der Senat vor diesem Hintergrund, geeignete Maßnahmen und Vorhaben im Land Bremen zu prüfen.“ Die Bundesregierung hat das vor zwei Monaten entschieden, es gibt Eckpunkte, aber ich habe bis dato noch nichts davon gehört. Frau Staatsrätin, ich hoffe, Sie haben etwas dazu, denn aus der Antwort ging es nicht hervor. Bei Frage 4 kommen Sie auf einen wichtigen Punkt. Hier geht es eher, wenn man das mal genauer durchgeht, um eine wirtschaftliche Betrachtung und die Chancen für unsere Infrastruktur, die sind tatsächlich da. Wir haben – das ist hier mehrfach gefallen – den Neustädter Hafen, wir haben auch noch andere Möglichkeiten, aber was hier zu kurz kommt: Es geht ja nicht nur um die Neustädter Häfen. Es kommt ja auch darauf an, wer wo irgendwie CO ausstößt, das wir dann einfangen wollen. Das ist natürlich eine Rechnung, denn es gibt die Möglichkeit von Pipelines, es gibt die Möglichkeit von Verschiffung oder andere Möglichkeiten. Das sind eigentlich die Ideen, auf die ich gewartet habe in der Antwort, aber vergeblich. Das Ganze hängt ja auch, damit es überhaupt wirtschaftlich wird, vom CO - Preis ab. Das ist hier noch gar nicht gefallen. Solange der nicht bei 140, 150 Euro ist, wird das auch keiner machen, weil es einfach kein Geschäftsmodell ist. Dann wird das wieder ein Modell, das man ständig fördern muss, wobei der größte Hebel die CO -Bepreisung ist, und das hat die Politik in der Hand. Hieraus könnten sich tatsächlich Chancen für Bremen ergeben. Es ist so, es gibt unvermeidbare CO -Emittenten, und das sind in Bremen die Müllverbrennungsanlage oder das Mittelkalorik-Kraftwerk, aber das ist auch das Einzige, was Sie erwähnen. Ich habe nicht das Gefühl, dass Sie rausgehen und geguckt haben: Wo gibt es noch Möglichkeiten? Das fehlt hier alles. Weiter fehlt noch ein wichtiges Element, und zwar die Ratifizierung des London-Protokolls, denn wir brauchen natürlich einen Deal mit Mitgliedstaaten, wo wir das rausschiffen wollen oder vor allem dort in die Erde blasen wollen. Das fehlt, und das hat die Ampelregierung verpennt. Das heißt, solange das nicht geklärt ist, können wir ohnehin nicht tätig werden. Das ist ein Riesenproblem, und das hat die Ampel versäumt. (Beifall CDU) Mit Verwunderung musste ich wirklich feststellen, dass die acht Fragen so dünn beantwortet wurden, dass wir zu dem Ergebnis kommen, dass bei diesem Thema der Senat einfach keinen Plan hat, und, lieber Senat, das ist schwach! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Wortmeldungen aus der Reihe der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Staatsrätin Maike Frese.

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Maike Frese

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute über die Große Anfrage der FDPFraktion zur CO -Speicherung. Vieles dazu ist schon gesagt worden, und ich glaube, ich muss jetzt nicht noch mal wiederholen, was Carbon Capture and Storage bedeutet. CO -Abscheidung und -Speicherung kann ihren Anteil zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten. Auch deshalb hat sich die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass der Senat die Rahmenbedingungen dafür schaffen will, dass CCS auf Landesebene für nicht vermeidbare Restemissionen – und dieses nicht Vermeidbare hatten ja auch schon einige Vorredner erwähnt –, insbesondere in der thermischen Verwertung im Abfallsektor und in der Industrie möglich wird. Das ist auch durch den aktuellen Stand der Diskussion gedeckt. CCS muss und kann aus heutiger Sicht einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität leisten. Auch der Weltklimarat geht davon aus, dass CCS notwendig ist, sein wird, um die Klimaziele zu erreichen. Und – Sie haben es erwähnt – die Bremer Klima-Enquetekommission hat seinerzeit empfohlen, diesen Weg zu prüfen. In Bremen haben wir bereits konkrete Ansätze hinsichtlich des Carbon Managements. Konkret geht es etwa – auch das haben viele bereits erwähnt – um die Müllverbrennung bei der swb, bei der CCS eine Möglichkeit der Lagerung von CO -Rückständen ist. Außerdem gehen wir den Weg in Richtung eines CO -Umschlags im Neustädter Hafen. Im Bereich der Forschung wird an dem Bereich der marinen Kohlenstoffsenken gearbeitet und gegebenenfalls könnte CCS auch eine Lösung für Restemissionen beim Stahlwerk sein. All diese Punkte wurden schon in den einzelnen Redebeiträgen erwähnt. Am weitesten vorangeschritten, das haben auch diejenigen, die gestern bei dem parlamentarischen Abend der swb waren, gehört, ist tatsächlich das Mittelkalorik-Kraftwerk der swb, das einerseits auch günstig am Industriehafen liegt und wo wir uns andererseits einen Abtransport von CO per Schiff vorstellen können. Für Bremen können durch CCS auch weitergehende Wertschöpfungspotenziale gehoben werden, weil sich ein deutschlandweiter Bedarf entwickelt, unvermeidbare CO -Emissionen abzuscheiden und dauerhaft in der Nordsee zu speichern. Die Potenziale für ein CO -Umschlagterminal werden wir auf jeden Fall im Neustädter Hafen weiter prüfen. Allerdings sind mit der Implementierung von CCS auch erhebliche Kosten verbunden: Da sind der Aufbau eines CO - Transportnetzes, die Entwicklung der Speicher und auch der hohe Energiebedarf bei der Abscheidung selbst. (Glocke) Das alles sind hohe finanzielle Aufwendungen. Wenn wir also in diese Richtung weiter voranschreiten wollen – –. (Glocke)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Frau Staatsrätin, Entschuldigung für die Unterbrechung! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hartmut Bodeit?

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Hartmut Bodeit CDU

Vielen Dank, Frau Staatsrätin! Ich habe eine Frage. Sie haben gerade das Kraftwerk angesprochen, und wir haben ja gestern bei der swb auch gehört, dass man schon ziemlich weit in den Planungen ist. Man möchte das bis 2030 umsetzen, das sind fünf Jahre. Was genau haben Sie jetzt als Stadt tatsächlich getan, um die Infrastruktur voranzutreiben? Was ist wirklich passiert, das jetzt unabhängig vom Unternehmen läuft?

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Maike Frese

Wir als Stadt – dazu wäre ich in meinem Beitrag auch noch gekommen – finden es nicht erforderlich – und das haben wir auch schon in der Anfrage der FDP so beantwortet –, dass wir eine eigene CCS-Management-Strategie brauchen. Wir brauchen im Moment ganz viele Rahmenbedingungen erst einmal des Bundes, denn im Moment, das wurde auch gesagt, können wir noch gar nicht CO über Pipelines oder Schiffe vertreiben. Wir haben keine eigene Infrastrukturstrategie dafür entwickelt, auch ganz klar, weil wir sagen: Die Projekte, die im Moment da sind, die wir kennen – und wir sind mit den Akteuren im Austausch –, die sind deutlich überschaubar. (Abgeordneter Hartmut Bodeit [CDU]: Darf ich noch eine Frage stellen?)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Nein, nur eine Zwischenfrage. Bitte, Frau Staatsrätin, fahren Sie fort!

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Maike Frese

Auf Bundesebene hat das Bundeskabinett Anfang August Eckpunkte zur Carbon-Management-Strategie beschlossen. Allerdings liegt die detaillierte und finale Strategie noch nicht veröffentlicht vor. Außerdem ist im Mai das CO -Speicherungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen worden und der Bundestag hat es in seiner ersten Lesung am 27. September beraten. Diese Novelle ist notwendig, da gegenwärtig CO - Leitungen zum Zweck des CCS-Transports noch gar nicht möglich sind, und eine Speicherung an Land soll auch weiterhin nicht möglich sein. Insgesamt sind also noch zahlreiche rechtliche Anpassungen notwendig, insbesondere sind die auf Bundesebene notwendig und nicht auf Landesebene, um CCS im industriellen Maßstab umsetzbar machen zu können. In der gegenwärtigen bundespolitischen Lage ist es daher schwer absehbar, wie es an dieser Stelle weitergeht. Wie in allen oder wie in vielen Bereichen der Wirtschaft und der Infrastruktur müssen wir wahrscheinlich tatsächlich auf die nächste Bundesregierung warten, bis abschließende Entscheidungen fallen und der Prozess weitergeht. Das ist hier aber auch in vielen anderen Bereichen misslich, weil Investitionen und Rechtssicherheit für Wirtschaft und Infrastruktur erforderlich sind. Mein Haus hat in der Vergangenheit die bundesweite Entwicklung der Carbon-Management-Strategie im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) begleitet und forciert. Das Wirtschaftsressort hatte das Thema CCS und die Schaffung von den notwendigen entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen schon in der WMK im Juni 2023 auf die Tagesordnung setzen lassen und einen Beschluss herbeigeführt. Ziel war es da, auf einen gemeinsamen Rechtsrahmen hinzuwirken, da bereits jetzt einige Projekte der Wirtschaft in Planung sind, die uns bekannt sind. Deswegen wollten wir es auch forcieren, aber vieles liegt auf Bundesebene. Für Bremen selbst, das sagte ich auch bereits, ist aufgrund der übersichtlichen Zahl der konkret angedachten Projekte aus Sicht des Senats keine eigene CCS-Strategie notwendig. Wir wollen uns aber weiterhin auf Bundes- und auch auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass es schnellstmöglich eine Planungs- und Investitionssicherheit gibt. Meines Wissens oder unseres Wissens gibt es bislang auf Landesebene lediglich in Nordrhein-Westfalen eine Strategie. Zwischenzeitlich hat das Bundeswirtschaftsministerium auch das neue Bundesförderprogramm „Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz“, das das Nachfolgeprogramm von „Dekarbonisierung in der Industrie“ darstellt, auf den Weg gebracht. In diesem Programm werden Projekte unterstützt, die in der Kalk- und Zementindustrie, aber eben auch in der Abfallwirtschaft verortet sind. Aktuell prüft die swb eine Skizze des Projektes einzureichen, und wir haben gehört, dass das auch schon sehr bald erfolgen soll. Wo wir es können, ist unser Haus dazu in sehr engem Austausch mit der swb und begleitet sie dabei. Sie sehen: Bremen ist auch bei CCS sowohl auf Bundesebene, aber auch bei der Unterstützung konkreter Projekte vor Ort beteiligt. Wir gehen davon aus, dass CCS (Glocke) sowohl einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele – ich bin sofort fertig – und der wirtschaftlichen Entwicklung in sich trägt, natürlich nur in dem klar abgesteckten Rahmen und für nicht vermeidbare Restemissionen, das muss ich noch mal betonen. – Ich bedanke mich! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/444, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis. Nachhaltige Schiffsrecycling-Strategie für Bremen – Wirtschaftliche Potenziale nutzen, Umweltstandards sichern ! Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 5. April 2024 21/364) (Drucksache Dazu Mitteilung des Senats vom 14. Mai 2024 (Drucksache 21/443) Dazu als Vertreterin der Senats Staatsrätin Maike Frese. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Gökhan Akkamis. Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Die Zeit ist schon weit vorangeschritten und trotzdem möchte ich um Ihre Aufmerksamkeit für dieses doch sehr wichtige Thema für das Land Bremen und die Seestadt Bremerhaven bitten. Es geht um Schiffsrecycling. An der Stelle auch ganz herzlichen Dank an den Senat für die Beantwortung unserer Fragen, ich weiß, die waren nicht immer ganz einfach. Wir hätten uns ehrlicherweise bessere Antworten gewünscht, darauf gehen wir gleich ein. Doch vielleicht vorab: Warum Schiffsrecycling? Wir haben diese Anfrage gestellt, weil wir der Meinung sind, dass der sich gerade entwickelnde Markt des Schiffsrecyclings eine riesige Chance für Bremen und Bremerhaven als Hafenstandort der Hafenwirtschaft sein kann. Lassen Sie mich zunächst kurz einführen: Schiffsrecycling, also zunächst die Wiederverwertung von Materialien, vornehmlich von Stahl an dieser Stelle, ist das Thema der Stunde. Nicht nur ist die Produktion von Stahl – darüber wurde hier immer wieder intensiv und kontrovers debattiert – außerordentlich energieintensiv und damit auch klimaschädlich, nein, es ist auch teuer und der Grundstoff ist knapp. Alles, was ökonomisch wiederverwertet werden kann, sollte auch wiederverwertet werden. Das ist ökologisch sinnvoll und schafft damit letztendlich neue Aufgaben und Arbeit für die Menschen in Bremen und Bremerhaven. (Beifall FDP) Schiffe sind in ihrer Beschaffenheit sehr unterschiedlich. Gehen Sie einfach mal von 25 Jahren Nutzungsdauer aus. Das ist weniger als ein durchschnittliches Gebäude, aber immer noch mehr, als ein Container genutzt werden kann. Wenn die Schiffe in die Jahre gekommen sind, werden sie bislang in Südostasien verschrottet. Dieses Verschrotten nennt man auch euphemistisch „Beaching“ – „Beach“ wie der Strand, nicht „Bleach“ wie die Bleiche. Warum Beach? Weil das einfach an Stränden durchgeführt wird, mit einfachsten Werkzeugen, manchmal auch mit der bloßen Hand, von unterbezahlten Menschen, die Metalle abtrennen, um sie dann wiederverwerten zu können. Dabei wird Sekundärstahl gewonnen, also recyceltes Material oder auch Stahlschrott genannt – wobei das jetzt nicht wertend gemeint, sondern tatsächlich der Begriff ist. Diese werden im Lichtbogenofen wieder eingeschmolzen und können dann in der Kreislaufwirtschaft erneut eingesetzt werden. Im Land Bremen sind die Standortbedingungen für die Einrichtung einer privat betriebenen Schiffsrecyclinganlage durch die Einbindung unseres Hafenstandorts in das globale Schiffsverkehrsnetz sowie die bestehende jahrhundertealte Werftinfrastruktur, in der die Kompetenz der maritimen Wirtschaft im Land Bremen zum Ausdruck kommen kann, außerordentlich gut. Und, last but not least, durch das Stahlwerk als Nachfrager, über das Sie schon einige Male geredet haben, haben wir eine ausgezeichnete Ausgangslage, um Schiffsrecycling in Bremen betreiben zu können. Das Stahlwerk hat übrigens angekündigt, kurz- und mittelfristig bis zu fünfzehn Prozent seines Stahlbedarfs durch Schiffsrecycling decken zu wollen. Das heißt, die Nachfrage ist da, der Abnehmer ist da. Dieser Schrott könnte „made in Bremen“ und „recycelt in Bremen“ sein. Hier steckt einiges an Potenzial für die bremische Wirtschaft. Nur ein kleiner Ausblick: Es werden derzeit etwa – es ist nicht ganz genau zu erfassen – 1 000 Hochseeschiffe pro Jahr abgewrackt. So rechnet der internationale Fachverband damit, dass in den nächsten zehn Jahren die Zahl auf 15 000 anwachsen wird, also eine Verfünfzehnfachung in den nächsten zehn Jahren. Wäre das ein börsennotiertes Unternehmen, wäre das außerordentlich. Sie sehen, hier ist richtig Potenzial für Bremen und vor allem für die Seestadt Bremerhaven. Dass sowohl der Koalitionsvertrag in Bremen als auch der nun nicht mehr relevante des Bundes das Thema, wenn auch jeweils nur als Randnotiz, erkannt haben, ist außerordentlich positiv zu bewerten. Nun aber zu den Antworten auf unsere Anfrage: Wir haben den Senat im April dieses Jahres gefragt, was Ihre konkreten nächsten Schritte sind, um dieses so wichtige Thema voranzubringen. Sie antworten, dass Sie sich mit einer in 2023 beauftragten Potenzialanalyse auseinandergesetzt haben. Okay, hier entsteht für uns der Eindruck oder er muss einfach entstehen, dass Sie den Wirtschaftsfaktor Hafen und die Chancen, die sich am Ende in der Kreislaufwirtschaft in der Schifffahrt ergeben, nicht erkennen oder nicht erkennen wollen und, das muss man leider sagen, stiefmütterlich behandeln. (Beifall FDP) Ich sage Ihnen, was in Ihrem Koalitionsvertrag steht: „Die Koalition wird die konkreten Potenziale des Recyclings von Schiffen an unserem Standort ermitteln.“ Sie aber sagen, dem Senat sind zwei Unternehmen im Land bekannt. Eine Abschätzung, welche arbeitsplatzfördernden Effekte das Schiffrecycling und die maritime Kreislaufwirtschaft haben können, sei nicht abschließend möglich. Meine Damen und Herren, dann gucken Sie mal nach links und rechts auf die anderen Hafenstandorte in Deutschland. Während Sie darauf warten, dass die beiden Unternehmen, die Sie nennen, mit jeweils einstelliger Mitarbeiteranzahl Wunder vollbringen, hat die vielfach größere EWD aus Emden die Chancen bereits erkannt und eine eigene Business Unit „Schiffrecycling“ gegründet. Meine Damen und Herren, wir fragten den Senat, welche Maßnahmen Sie ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Schiffsrecyclingunternehmen im globalen Markt zu stärken. Sie antworten, dass die beiden kleinen Start-ups das schon hinkriegen werden. Wir fragten, welche Investitionen Sie in die Infrastruktur dieses Milliardenmarkts mit außerordentlicher Bedeutung für Bremen und Bremerhaven vornehmen wollen. Sie, meine Damen und Herren vom Senat, antworten, dass kein Bedarf erkennbar sei. Auf die Frage, welche Möglichkeiten es denn nun konkret gebe, um als prädestiniertes Bundesland alle Möglichkeiten zu nutzen, zählen Sie zwar letztendlich alle möglichen Akteure auf, aber bleiben immer noch eine Antwort schuldig. Ist das noch stiefmütterlich oder schlicht und ergreifend Arbeitsverweigerung? Für uns als FDP-Fraktion ist das nicht nur zu unambitioniert, sondern auch nicht angemessen für den zweitgrößten Hafen der Bundesrepublik, meine Damen und Herren. Sie verlieren leider kein Wort zu dem enormen Flächenbedarf, welche Standorte gegebenenfalls bereits identifiziert werden konnten. Sie verlieren leider kein Wort zu den unklaren wie komplizierten Genehmigungsverfahren und wie man gedenkt, diese Bürokratie zeitnah zu lösen. Und, meine Damen und Herren, Sie vom Senat verweigern es leider, aktiv für diesen „Use Case“ zu werben, für diesen „Use Case“ mit Milliardenmarkt Unternehmen anzusiedeln. Diesen Eindruck muss man zumindest in Anbetracht Ihrer Antworten haben. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, lassen Sie uns das Thema anpacken! Das schulden wir der Hafenwirtschaft, der Umwelt, auch dem Stahlwerk und vor allem den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Land Bremen und vor allem in Bremerhaven, wo diese Arbeitsplätze letztendlich entstehen würden. Die Bedeutung von Schiffsrecycling ist nicht zu vernachlässigen. Insofern lassen Sie es uns anpacken und setzen Sie den Koalitionsvertrag um! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Kollege, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede! (Beifall) Als nächster Redner der Abgeordnete Muhlis Kocaağa. Abgeordneter Muhlis Kocaağa (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bremen hat aufgrund seiner Lage, seiner maritimen Expertise und der vorhandenen Forschungs- und Entwicklungskompetenzen gute Voraussetzungen, um einen Schiffsrecyclings-Sektor aufzubauen. Eine Potenzialanalyse hat ergeben, dass jährlich 20 bis 25 Schiffe im mittleren bis mittelgroßen Bereich recycelt werden können. Das bedeutet, dass wir damit 150 bis 250 Tonnen Sekundärstahl gewinnen können. Absoluter Vorteil dieses Sekundärstahls wäre, dass er direkt in der Stahlindustrie verwendet werden könnte. Das Schiffsrecycling könnte nicht nur Arbeitsplätze schaffen, sondern auch die lokale Wertschöpfung steigern. Direkte Arbeitsplätze wären insbesondere im Bereich der Montage, Recycling-Technologien, Schadstoffentsorgung und Logistik. Das Gesamtpotenzial für neue Arbeitsplätze hängt von den Kapazitäten der Recyclinganlagen und der Menge des Recyclings ab. Durch die Einhaltung europäischer Standards beim Schiffsrecycling sollen Fortschritte im Arbeits- und Umweltschutz erzielt werden. Ein wichtiger Schritt wird die Anpassung der EU-Schiffsrecyclingverordnung 2024, wodurch europäische Handelsschiffe, die EU-zertifiziert sind, nur noch in Werften recycelt werden dürfen. Die derzeitige Lage im Schiffsrecycling ist, dass Schiffe häufig in umweltschädlicher Weise in Billiglohnländern bearbeitet werden, wobei Schadstoffe wie Asbest, Schwermetalle, Altöl unkontrolliert in die Umwelt gelangen. Es ist nicht mehr möglich, diese Praktiken zu ignorieren. Bremen sollte die Einrichtung einer solchen Anlage aktiv fördern und potenzielle Investoren gezielt ansprechen. Die Lage an der Nordsee und die vorhandene Hafenstruktur bieten hier ideale Voraussetzungen. Es ist notwendig, das Thema Schiffsrecycling in den Hafenentwicklungsplan und Flächennutzungsplan zu integrieren, um den Raumbedarf zu decken. Die EU-zertifizierte Recyclinganlage soll in Bremerhaven errichtet werden. Aufgrund der vorhandenen Kenntnisse, dem starken maritimen Sektor und einer entsprechenden Stahlindustrie appelliere ich dafür, dass das Schiffsrecycling in Bremerhaven realisiert wird, denn es würde in Bremerhaven Arbeitsplätze und sichere Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen. Daher ist der Aufbau eines modernen zertifizierten Schiffsrecyclings in Bremerhaven von zentraler Bedeutung. – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Nils Bothen. Abgeordneter Nils Bothen (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg: Vielen Dank liebe FDPFraktion, Herr Akkamis, für die Fragen und auch vielen Dank an den Senat für die Beantwortung! Herr Akkamis, vorweg: Es findet natürlich schon der Austausch mit der Politik statt und wir sind auch dabei, mit den Firmen darüber zu reden, was Schiffsrecycling bedeutet und was das auch für Auswirkungen auf Bremerhaven hat, was man da machen kann. Ich bin auch froh, Herr Akkamis, dass Sie Bremerhaven erwähnt haben, in Ihrem Antrag steht ja nur Bremen drin. Ich war ein bisschen verwundert, aber der Senat ist darauf eingegangen und hat natürlich auch Bremerhaven erwähnt. Daher ist man sich schon bewusst gewesen, dass es nicht nur Bremen ist, sondern dass das auch in Bremerhaven stattfinden kann, und ich glaube auch, vorwiegend in Bremerhaven stattfinden kann. Daher vielen Dank, dass Sie es auch schon erwähnt haben. (Beifall SPD – Ungeduldige Pfiffe aus den Reihen der FDP – Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Frau Präsidentin!) Frau Präsidentin? Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gökhan Akkamis? Abgeordneter Nils Bothen (SPD): Ja, gern, Herr Akkamis! Präsidentin Antje Grotheer: Bitte sehr, Herr Kollege! Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Herr Bothen, ganz lieben Dank, vielen Dank auch, Frau Präsidentin! Ist Ihnen denn bekannt, dass der Antrag von meinem Vorgänger Herrn Professor Hilz gestellt worden ist, dass das Land Bremen die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven umfasst und ich natürlich erst seit zwei Wochen hier bin? Abgeordneter Nils Bothen (SPD): Das ist mir schon bekannt, durchaus, dass Herr Professor Hilz ihn gestellt hat. Nachhaltige Schiffsrecyclingstrategie für Bremen: Wir sind immer spät dran mit unseren Hafenthemen, obwohl die ja sehr interessant sind. Schiffsrecycling in Bremerhaven, glaube ich, wird eine Rolle spielen. Ich möchte jetzt mal so ein bisschen als Werftarbeiter berichten, weil wir nämlich gerade dabei sind, so einen Antrag zu stellen, um Schiffsrecyclingwerft zu werden, das passt nämlich ganz gut. Ich glaube, oder ich persönlich habe überhaupt keine Bedenken, dass Schiffsrecycling auf den Werften in Bremerhaven, aber auch in Bremen stattfinden kann, weil wir nämlich schon seit Jahrhunderten Schiffe umbauen, aber auch Schiffe oder Bauteile oder ganze Sektionen verschrotten. Das heißt also, das, was man eigentlich benötigt – und da komme ich jetzt hin, was das überhaupt bedeutet, wenn man Schiffe recyceln will –, ist nämlich eine BImSchG-Genehmigung – das ist ein Gesetz, das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die muss man haben, um einen Betrieb führen zu können, um eine Werft führen zu können und um solche Umweltgeschichten zu machen. Da braucht man eben diese BImSchG-Genehmigung. Diese BImSchG-Genehmigung haben natürlich die Werften und damit sind im Grunde schon viele Fragen beantwortet, denn ohne so eine BImSchG-Genehmigung funktioniert es überhaupt nicht. Dann geht es weiter: Man benötigt eine Abfallsortieranlage, Lagerhallen für nicht überwachte Abfälle, man braucht eine Anlage für überwachungspflichtige Abfälle, außerdem benötigt man eine zentrale Gasversorgung – auch alles, was die Werften darstellen können. Als Nächstes kommt die Verordnung, das ist die Verordnung – das haben Sie alle in dem Bericht gelesen – 1257/2013. Das ist die Umsetzung des Hongkonger Abkommens oder der Hongkong-Konvention, die nächstes Jahr in Kraft tritt. Da komme ich noch mal zu Ihnen, Herr Akkamis, Sie haben das schon erwähnt, ich will das jetzt nicht noch mal erwähnen, was „Beaching“ bedeutet, das haben Sie schon gesagt. „Beaching“ hat natürlich überhaupt nichts mit unseren Vorstellungen zu tun, was Umweltschutz angeht und was Arbeitsbedingungen angeht, was Tarifverträge angeht. „Beaching“ darf nicht mehr stattfinden und ich glaube oder ich hoffe, dass wir das mit der Hongkong-Konvention auch dargestellt kriegen. Ich glaube, dass wir das hier in Deutschland, wenn wir Schiffsrecycling machen, besser machen werden. Aber es geht dann noch lange nicht der Rückbau von so einem Schiff los. Man braucht eine Sachstandsaufnahme zu Stoffen und Materialien, eine Begehung, um tatsächliche Stoffe zu ermitteln. Auf dieser Basis muss dann ein Konzept entwickelt werden, sowohl zur Entsorgung als auch zur Sicherheit, erwarteten Risiken für Mensch und Umwelt. Alle Materialien, Stoffe, Flüssigkeiten müssen aus dem Schiffskörper entfernt werden, bevor der erste Schnitt überhaupt stattfinden kann. Das muss alles gelagert und abtransportiert werden, und dazu gehören natürlich auch Genehmigungen. Das Gute ist, und das haben Sie auch erwähnt, Herr Akkamis, das meiste sind metallische Materialien, die natürlich wieder recycelt werden können, und das ist auch der richtige Weg dazu. Dass wir mit Schiffsrecycling einen Beitrag zur Einsparung von CO leisten können, ist klar, und aus Sicht der SPD-Fraktion auch ein Baustein für die Produktion von grünem Strom. (Beifall SPD, DIE LINKE) Der kurze Weg über die Weser oder auch vor Ort hier in Bremen macht natürlich eine Einschmelzung in Bremen sehr attraktiv. Stahl aus asiatischen Ländern mit einem Frachter nach Bremen zu bringen, ist bei der Einsparung von CO natürlich total kontraproduktiv und das ist natürlich der schlechteste Weg überhaupt. Der internationale Markt für das Abwracken von Schiffen ist bisher sehr preisorientiert. Dadurch wurden bereits viele Schiffe nicht nach allen Anforderungen zum Schutz von Mensch und Umwelt abgewrackt. Das haben wir schon erzählt, das „Beaching“ in Bangladesch entspricht überhaupt nicht dem, was wir uns vorstellen. Mit der Zulassung unserer Standorte in Bremen und Bremerhaven wird die Wettbewerbssituation für Reeder verbessert und das politisch angestrebte umweltgerechte Abwracken von Schiffen vorangetrieben. Ein Wermutstropfen am Ende: Ob die Kosten beim Abwracken von Schiffen, zum Beispiel durch Fördermittel, Umweltprämien, unsere Tarifverträge tragen, kann man zurzeit überhaupt noch gar nicht sagen. Das ist nämlich der Knackpunkt dabei, dass man mit unseren Tarifverträgen eigentlich so einen Job nicht machen kann. Aber – jetzt kommt das Aber – als Nebenprodukt und besonders bei Werften als Nebenprodukt, das heißt, in Zeiten von wenig Auslastung, kann das Schiffsrecycling an Bedeutung gewinnen. Ich würde mir wünschen, dass wir uns nicht immer nur mit solchen Beantwortungen von Anfragen oder von Verordnungen beschäftigen, sondern dass wir auf die Erfahrung von unseren Unternehmen setzen und eine schnelle Umsetzung von dem Rückbau von Schiffen auch darstellen können. – Vielen Dank! (Beifall SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Herrn Akkamis muss ich sagen, ich fand den Beitrag interessant, weil er in zwei Hälften zerfiel. Die erste Hälfte dachte ich: „Das ist spannend!“ Ich hatte das Gefühl, Sie lesen das grüne Positionspapier aus März 2023 vor, in dem all die Motive zusammengetragen werden, warum Schiffsrecycling für das Land Bremen ein wichtiges Thema ist. In der zweiten Hälfte waren Sie dann aber enorm bemüht, sich selbst als FDP sozusagen als Vorreiter zum Thema darzustellen. Das finde ich dann wirklich einen bemühten Versuch, denn ich muss sagen, bei all den Fachkonferenzen, in denen ich mich in den letzten zwei Jahren zum Thema herumgetrieben habe, habe ich nie auch nur einen Liberalen angetroffen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Das wird an ein paar Details Ihrer Aussagen dann auch kenntlich. Beim Thema Standorte: Die Studie, die wir in Auftrag gegeben haben, beschäftigt sich ja gerade mit der Standortfrage. Dazu gibt es ja eine Analyse. Natürlich beschäftigen wir uns damit. Die Frage „Werben wir für das Thema“ fand ich auch interessant. Es klang ein bisschen so, als ob es niemandem klar wäre, dass in Bremen dieses Thema politische Aufmerksamkeit kriegt oder dass Unternehmen hier engagiert sind. Wir hatten eine große Konferenz im vergangenen November hier in Bremen. Wir werden nächstes Jahr vom Maritimen Cluster Norddeutschland wieder eine große Konferenz hier haben, wenn die Hongkong-Konvention in Kraft tritt. Das sind internationale Konferenzen, da kommen Leute nicht nur aus Norddeutschland, sondern international hier nach Bremen, weil hier an diesem Standort einiges geht. Ich selbst, weil ich mich mit dem Thema jetzt schon länger beschäftige, wurde auf eine Fachkonferenz nach Lissabon eingeladen und war dort im Oktober und habe darüber berichtet, was wir uns hier in Bremen dazu gedacht haben und warum für uns Grüne das Thema Schiffsrecycling wichtig ist. Und nach Hamburg bin ich im Februar zu diesem Thema auch wieder eingeladen. Zu sagen, es wäre nicht sichtbar, was wir als Koalition dazu tun, ist wirklich ein bisschen überraschend. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Die Vorredner haben schon eine ganze Reihe Dinge gesagt, warum das Thema wichtig ist. Ich möchte gern noch ein weiteres Motiv und eine weitere Stimme hinzufügen, nämlich aus einem Artikel aus der letzten Woche unter der Überschrift „Schrottschiffe bereiten Sorgen“. Dort liest man: „Fast jeder Hafen kämpft damit, dass irgendwo Schrottschiffe herumliegen. Es erschließt sich nicht, warum die rechtlichen Bedingungen für ein Schiffsrecycling in Deutschland noch nicht bestehen“. Gesagt hat das Stephan Berger, unser Hafenkapitän. Der ist zugleich auch Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Hafenkapitäne e. V., die letzte Woche in Stralsund zusammengekommen sind und sich zum wiederholten Mal mit dem Thema Schiffsrecycling beschäftigt haben. Es gibt also ganz konkreten Bedarf hier in Deutschland. Es wurden jetzt mit dem „Beaching“, mit verschiedenen Regulierungen wie der EU-Schiffsrecyclingverordnung, die gerade novelliert wird, oder der Hongkong-Konvention, die es zwar seit 2009 gibt, aber die erst nächstes Jahr in Kraft tritt, schon diverse Hintergründe angesprochen. Eine Sache, glaube ich, ist wichtig: Die verschiedenen ökonomischen und auch rechtlichen und auch die klimapolitischen Trends deuten darauf hin, dass der Schiffsrecyclingmarkt sich in den nächsten Jahren enorm ausweiten wird. Die Frage ist: Spielen wir als Standort, wenn es darum geht, so einen strategischen Rohstoff wie Stahlschrott zu sichern, eine Rolle? Das Wichtige an der Stelle ist, dass wir, bevor wir über öffentliche Investitionen nachdenken, zunächst die Rahmenbedingungen für private Investitionen schaffen müssen. Deutschland hat ein großes Potenzial, wenn es um Schiffe kleinerer und mittlerer Größe geht. Das heißt, wir reden über Küstenschiffe, Binnenschiffe, Behördenschiffe und andere. Der Verband Schiffbau und Meerestechnik hat gerade vorletzte Woche dazu ein Positionspapier veröffentlicht und gesagt: „Wenn wir die rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen“ – da sind wir beim Stichwort „BImSchVerordnung“, was der Kollege Bothen angesprochen hat –, „dann ist hier in Deutschland einiges möglich“. Da kann ich berichten: Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist an diesem Thema dran, und das Glückliche ist, dass dieses Thema tatsächlich nicht von dem ganzen Chaos, was es in Berlin gibt, berührt wird, sondern da die Prozesse weiterlaufen. Es steht die Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie an, und im Zuge dessen wird die „BImSch-Verordnung“ auch wieder angefasst. In dem Zuge soll auch das Thema „Schiffsrecycling“ dort adressiert und eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, denn die haben wir in Deutschland im Unterschied zu anderen EU-Ländern bisher blöderweise nicht. Bevor wir das nicht haben, brauchen wir auch nicht darüber reden, ob wir jetzt x Millionen in unseren Haushalt dafür einstellen. Das muss erst mal stattfinden, ansonsten haben wir gar keinen Grund, loszulaufen. Dieser Prozess läuft, aber der Referentenentwurf soll in den nächsten Wochen noch kommen, und dann gibt es ein Anhörungsverfahren, an dem sich die Fachverbände und auch die Bundesländer beteiligen. Dementsprechend wird sich Bremen an dieser Stelle, wenn es konkret wird, auch einbringen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Was Sie und die anderen Vorredner auch in Bezug auf das Thema Stahlindustrie und deren Transformation dargestellt haben, lässt sich auch auf andere Bereiche übertragen. Es geht ja darum, ob wir Synergien schaffen können zwischen dem immer höheren Anfallen von Altschiffen einerseits und der Nachfrage nach Stahlschrott, der an bestimmten Stellen entsteht. Wie wir in dem Positionspapier von grüner Seite vor ein paar Wochen dargestellt haben: Wenn wir uns jetzt über Investitionen und Planungen für den EnergyPort Gedanken machen, dann sollten wir tatsächlich einmal den Gedanken bewegen, wenn wir über den Aufbau von Recycling Hubs sprechen, Stoffströme aus verschiedenen Branchen zusammenzudenken. Da geht es einmal um die Altschiffe und auf der anderen Seite auch um den Rückbau von alten Windenergieanlagen, die in der Nordsee stehen, die abgebaut werden müssen. Es ist so: Recycling ist in Deutschland aus Wirtschaftlichkeitsgründen ziemlich herausfordernd. Geschäftsmodelle zu entwickeln, die tragfähig sind, ist gar nicht so einfach. Das Entscheidende ist zunächst, dass so eine Großanlage, die große Stoffmengen verarbeiten will, tatsächlich darauf angewiesen ist, dass sie relativ konstant ausgelastet ist. Wir haben bei dem Thema Rückbau von Windenergieanlagen einfach das Problem, dass das relativ volatil ist, und auch bei Altschiffen fällt das an bestimmten Stellen mal an und in unterschiedlicher Art und Weise. Das heißt, es gibt unter Recyclingexperten durchaus ein Nachdenken darüber, diese beiden Stoffströme, Quellen von Stahlschrott, zusammenzudenken und innovative Verfahren und Anlagen zu entwickeln, in denen beides verarbeitet werden kann. Das ist das Interessante. Schiffsrecycling ist in dem Sinne auch ein Innovationsthema, weil es dort um die Automatisierung von Arbeitsschritten geht. Das bedeutet übrigens nicht, dass damit Arbeitskraft wegfällt, ganz im Gegenteil. Ich kenne da Konzepte, die sagen, auch wenn wir das teilautomatisieren, brauchen wir in einem Drei-Schicht-Betrieb immer noch für so eine Großanlage 300 Mitarbeiter. Wir reden also über Arbeitsplätze, wie Sie ganz richtig hervorgehoben haben. Lassen Sie mich also zum Abschluss sagen, wir sind da dran, und es gibt große Chancen, (Glocke) und die sollten wir auch nutzen. Und da war das Signal. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Martin Michalik. Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Herold, ich hatte gerade das Gefühl, dass Ihre Debatte 20 Minuten gedauert hat, (Beifall CDU) als hätte ich beim Podcast auf zweifache Geschwindigkeit geschaltet. Nicht schlecht. – Dann fange ich mal an. „Ein Schiff wird kommen“, ich glaube, diesen Schlager, den kennt jeder. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Den kenne ich!) Vielleicht kann dieser Schlager auch irgendwann mal Realität für Bremen werden, denn die Große Anfrage der FDP mit dem Titel „Nachhaltige Schiffsrecycling-Strategie für Bremen – Wirtschaftliche Potenziale nutzen, Umweltstandards sichern!“ zielt genau darauf ab. Sie greift viele Aspekte auf. Dazu gehören natürlich die Umweltaspekte, die Nachhaltigkeitsaspekte aber auch die wirtschaftlichen Aspekte. Es ist so, da muss ich bei Herrn Kocaağa mit einspringen: In den kommenden zehn Jahren rechnet man damit, dass etwa 15 000 Schiffe recycelt werden, was in etwa 100 Millionen Tonnen Stahl entsprechen könnte. Ja, wir alle sind weltweit hungrig nach Stahl. Allein in der Stahlindustrie geht man davon aus, dass der Sekundärstahl, also der, der recycelt werden soll oder die Nachfrage danach sich eher verdoppeln wird. Auch die Zahlen belegen, dass wir immer mehr recycelten Stahl brauchen werden. Dann sind wir auch schon direkt beim Thema. Sie gehen davon aus, dass die Kapazität in Bremen beziehungsweise Bremerhaven bei etwa 20 bis 25 mittleren Schiffen liegt, und das sind etwa 250 000 Tonnen Stahl. Das sind etwa zehn bis fünfzehn Prozent des Bedarfs, die das Stahlwerk decken würde, wenn dieses umgerüstet werden würde. Bremen kann ein sehr attraktiver Standort für das Schiffsrecycling werden. Wir haben auch in Ihrer Antwort gelesen, dass wir viele begünstigende Faktoren dafür haben. Das ist einmal die Lage, dann haben wir auch maritime Kompetenzen, aber auch wissenschaftliche Kompetenzen, die uns zugeschrieben werden. Wir haben auch zwei Unternehmen, die schon in diesem Bereich tätig sind beziehungsweise tätig werden wollen. Herr Herold, das haben Sie mir leider vorweggenommen: Ja, man kann theoretisch darüber nachdenken, dass das Thema Schiffsrecycling neben dem Recycling von zum Beispiel Windkraftanlagen bei den Planungen des EnergyPorts Berücksichtigung finden sollte. Es wäre auf jeden Fall besser und nachhaltiger, wenn wir dieses Thema Schiffsrecycling auch zu uns nach Deutschland ziehen. Hier ist vorhin das Wort „Beaching“ gefallen. Ich weiß gar nicht, ob Sie eine Vorstellung davon haben, aber das sind einfach Schiffe, die direkt in den Strand reinrasen, dann kommt eine Kolonne von Menschen. Ich glaube, das Wort Arbeitsschutz gibt es da nicht. Die sezieren dieses Schiff, die großen Teile fallen einfach in den Sand. Es sind menschenunwürdige Bedingungen, und auch die Belange der Umwelt werden da auf keinen Fall berücksichtigt. Ich finde, wenn wir die Möglichkeit haben, so ein Thema an uns heranzuziehen, sollten wir das auch machen. Was müssen wir aber dafür tun? Es gab vor einiger Zeit einen „WeserKurier“-Artikel dazu, einen sehr umfangreichen. Dort wird das auch ganz schön ausgeschlachtet das Thema, aber wir stoßen wieder auf unser Kernproblem: hohe bürokratische Hürden. Das ist das Erste, was wir tun müssten: Wir müssten an dieser Stelle die Bürokratie abbauen. (Beifall CDU) Weiter müssen wir leider wieder Richtung Bund schielen. Wir müssten das Bundesimmissionsschutzgesetz anpassen, und wir müssten auch Genehmigungsprozesse beschleunigen, um da überhaupt voranzukommen. Da ist der Bund gefragt, der leider im Moment auf Eis liegt. Wir müssen dafür sorgen, dass wir diesen Standort attraktiv halten. Das Problem, das wir haben: Wir sind natürlich auch in Konkurrenz mit anderen Häfen. Deswegen müssen wir auch mit den knappen Ressourcen und mit den knappen Flächen, die wir haben, vernünftig umgehen und diese auch attraktiv gestalten. Diese knappen Flächen sind leider auch in wenigen Händen, also bedarf es auch da enormer Kraftanstrengung unseres Bundeslandes, um das attraktiv zu gestalten. Es gibt auch ökonomische Hemmnisse, denn Recyclingmaterial ist nicht per se attraktiv. Auch da kann man nachhelfen, aber es lohnt sich auf jeden Fall, sich dort reinzuhängen, und es birgt Riesenchancen für unser Bundesland. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen es sehr, heute in Sachen Schiffsrecycling ein Thema zu debattieren, welches für unseren Wirtschaftsstandort Bremen – natürlich auch Bremerhaven, Herr Akkamis – eigentlich bestens geeignet ist, realistische Zukunftschancen zu entwickeln. Vor dem Hintergrund, dass weltweit jährlich Hunderte von Schiffen fachgerecht im Idealfall entsorgt werden müssten, muss man eigentlich sagen, ist der Markt auch durchaus da. Leider erfolgt der größte Teil des Schiffsrecyclings bisher immer noch unter fragwürdigen Arbeits- und Umweltbedingungen in Ländern wie Bangladesch oder Indien und Pakistan – sage und schreibe 65 bis 75 Prozent – und, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, selbst jetzt noch im Jahr 2024. Man sieht einfach daran, dass sich da eigentlich vor Jahrzehnten schon hätte was bewegen müssen. Darin liegt aber für Bremen auch eine echte Marktchance, wenn es denn gelingt, diesen Prozess umweltverträglich zu gestalten. Wir brauchen also eine Strategie, die auf nachhaltige Art und Weise fortschrittliches Schiffsrecycling in Bremen vorantreibt und dadurch bestenfalls ein internationales Vorbildangebot etabliert. Die wirtschaftlichen Potenziale liegen ja eigentlich ganz offen vor uns durch neue Arbeitsplätze. Schiffsrecycling bietet qualifizierte Jobs für Fachkräfte aus unterschiedlichsten Bereichen. Da braucht es auch nicht nur Ingenieure und Techniker, sondern auch Jobs mit niedrigen Einstiegsqualifikationen werden entstehen. Das schafft Chancen für den lokalen Arbeitsmarkt und stärkt die maritime Wirtschaft Bremens. Durch effiziente Werkstoffrückgewinnung ist auch etwas zu gewinnen. Schiffe bestehen aus einer recyclingfähigen Vielzahl von Werkstoffen, darunter Stahl, Kupfer, Aluminium und weitere Metalle. So reduziert man nicht nur den Abbau neuer Ressourcen, sondern leistet allein dadurch schon einen echten Umweltbeitrag. Auch Innovation und Forschung können profitieren. Bremen hat durch seine Universitäten und Forschungseinrichtungen eine starke Basis für technologische Innovationen. Schiffsrecycling könnte als Ausgangspunkt für die Entwicklung neuer Recyclingtechniken und -materialien dienen. Das kann Innovationen fördern und Bremen/Bremerhaven zu einem wichtigen Standort für maritime Umwelttechnologien machen. Allerdings müssten Sie da auch einmal aktiv werden. Um diese Chancen effektiv zu nutzen, müssen wir sicherstellen, dass Recycling umweltverträglich und sicher erfolgt. Hierbei ist die Einhaltung internationaler Umweltstandards unumgänglich. Unser erklärtes Ziel sollte es sein, den Reedereien eine echte Adresse in Sachen umweltgerechtes Schiffsrecycling zu werden in Zukunft, welche die Gesundheit der Arbeiter schützt, giftige Materialien fachgerecht entsorgt und Wasser, Luft sowie Boden vor Verschmutzung bewahrt. Die folgenden Maßnahmen sind daher diesbezüglich besonders wichtig: die Einhaltung der internationalen Vorschriften. Die EU-Schiffsrecyclingverordnung und das HongkongÜbereinkommen legen ja bereits strenge Standards für das Recycling von Schiffen fest. Eine mögliche künftige Einführung eines zertifizierten Gütesiegels hingegen halten wir jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt vorerst einmal für verzichtbar. (Beifall Bündnis Deutschland) Sicher, beim Recycling fallen natürlich auch giftige Substanzen an, darunter Asbest, Schwermetalle und Ölrückstände. Bremen kann hier aber durch strikte Überwachungsmaßnahmen und moderne Technologien in den Betrieben sicherstellen, dass diese Stoffe ordnungsgemäß entsorgt werden. Weshalb allerdings jetzt ausgerechnet Bremer Betriebe rechtlichen Anforderungen nicht gerecht werden sollten, erschließt sich uns da nicht wirklich aus der Anfrage, aber gut, man kann ja mal fragen. Energieeffiziente Prozesse sind zu beachten. Durch energieeffiziente Verfahren beim Zerlegen der Schiffe könnten wir mit Sicherheit von höchstmöglicher Bedeutung sogar CO einsparen, aber auch die Wettbewerbspositionen Bremens/Bremerhavens stärken. Liebe LINKE, das ist doch mal was: Wettbewerbspositionen stärken. Wer kann da widerstehen? (Beifall Bündnis Deutschland – Heiterkeit FDP) Ferner käme aber auch der so gewonnene Sekundärstahl bis auf Weiteres dem regionalen Stahlkocher zugute. Das sind mal kurze Wege, überzeugt auch uns. Wir benötigen allerdings auch öffentliche Akzeptanz für diesen Weg. Schiffsrecycling darf nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Projekt sein. Es geht auch um die Frage öffentlicher Akzeptanz. Durch das Setzen hoher Standards in Bremen im Umweltbereich könnten wir eine neue Richtung im globalen Schiffsrecycling einleiten. Das schafft neben der Akzeptanz dann aber auch Jobs. Es geht aber auch um die Umsetzung. Es braucht da gemeinsame Anstrengungen, eine nachhaltige Schiffsrecyclingstrategie kann ja nicht allein vom Land Bremen umgesetzt werden, es bedarf der Kooperation mit Industrie, Wissenschaft und natürlich auch – ich sagte es bereits – der Zivilgesellschaft. Was wären die nächsten Schritte? Politische Unterstützung und Finanzierung. Zunächst müssen wir die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen und gegebenenfalls da, wo es nötig ist, Förderprogramme auf den Weg bringen. Davon ist ja bereits in der Antwort schon die Rede. Recycling ist eine Investition, die sich langfristig sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch auszahlt, und gerade diesen wirtschaftlichen Faktor, den sollten ausgerechnet wir in Bremen/Bremerhaven überhaupt nicht unterschätzen. (Beifall Bündnis Deutschland) Forschung und Entwicklung sind zu fördern. Bremen muss die Forschung zum Thema Schiffsrecycling intensivieren und die Entwicklung neuer Technologien diesbezüglich vorantreiben. Das kann durch die Gründung spezieller Forschungseinrichtungen oder natürlich auch selbstverständlich durch Kooperationen mit bestehenden Instituten vorangehen. Gerade hier aber möchte sich der Senat natürlich schon wieder auf dem bequemen Status quo ausruhen beziehungsweise zurücklehnen. Lapidar heißt es da in der Antwort, „ein Bedarf wäre bisher nicht erkennbar“. Ja, wie denn auch, meine Damen und Herren? Da ist man wohl gegenwärtig noch etwas früh dran, wage ich einmal zu behaupten, oder? Ist der Bedarf denn da, können Sie – wie üblich – vermutlich wieder nicht liefern. Deswegen, in dieser Beziehung lösen sie da gerne mal das Early-Bird-Ticket! Dann geht es natürlich auch um die Zusammenarbeit mit Unternehmen. Wir müssen lokale Unternehmen und Start-ups ermutigen, (Glocke) sich in diesem Bereich – ich komme zum Ende, Frau Präsidentin – gerne einmal zu engagieren. Das kann auch durch Anreize geschehen, welche vielleicht jetzt noch gar nicht mal auf dem Schirm sind. Eine nachhaltige Schiffsrecyclingstrategie für Bremen bietet die einmalige Gelegenheit, diesbezüglich wirtschaftliches Wachstum und Umweltschutz zu vereinen. Wir können hier, wenn wir es denn wollen und ernst meinen, neue Arbeitsplätze schaffen, wertvolle Ressourcen recyceln und dabei auch als Vorbild (Glocke) für internationale Umweltstandards agieren. Ich komme zum Ende. Meine Damen und Herren – –. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Kollege, Ihre Redezeit war vor 50 Sekunden zu Ende. Einen Satz noch, bitte! (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Er ist schon fertig!) Sie sind schon fertig? Dann ist ja gut, super. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Wollte er eigentlich gar nicht!) Nein, dann sind Sie jetzt selbstverständlich von der Redepflicht entbunden, vielen Dank! (Beifall und Heiterkeit Bündnis Deutschland) Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Staatsrätin Maike Frese. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Also ich mache keinen Gebrauch. – Vielen Dank. Präsidentin Antje Grotheer: Ihr Fraktionsvorsitzender hat gesagt, Sie waren fertig. Staatsrätin Maike Frese: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Große Anfrage der FDP-Fraktion lenkt den Fokus auf einen Sachverhalt, den viele schon angesprochen haben, der sowohl die wirtschaftlichen Chancen des Themas anspricht aber auch die ökologische Verantwortung. Dank dieser Großen Anfrage wird der Blick auf zweierlei gerichtet. Erstens bietet das Schiffsrecycling natürlich Potenziale für unsere Werften und Unternehmen und somit die Möglichkeit zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zusätzlicher Wertschöpfung. Andererseits – und auch dies haben viele Redner bereits gesagt – zwingt uns die Anfrage, die globale Realität des Schiffsrecyclings so, wie sie sich jetzt darstellt, kritisch zu betrachten. Der Blick nach Bangladesch, Indien und Pakistan zeigt uns, dass dort unter menschenunwürdigsten und umweltschädlichsten Bedingungen gearbeitet wird. Arbeitskräfte ohne jeden Schutz, giftige Chemikalien, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen – das sind die Realitäten, die wir nicht ignorieren dürfen. Berichte unter anderem von Greenpeace zeigen auf, dass diese Praxis nicht nur zu zahlreichen Verletzungen und sogar Todesfällen führt, sondern auch die Umwelt massiv belastet. Giftige Abfälle werden unsachgemäß entsorgt, Böden und Gewässer verseucht. Dass es so nicht weitergehen kann, ist hinlänglich bekannt und hier offensichtlich auch fraktionsübergreifend geeint. Unser Ziel ist es und war es, Schiffsrecycling in Bremen als Wirtschaftszweig zu etablieren und das mit den höchsten europäischen Umwelt- und Arbeitsschutzstandards. Die EU-Schiffsrecyclingverordnung und die in Kraft tretende HongkongKonvention 2025 setzen Maßstäbe, die wir in Bremen konsequent umsetzen müssen. Wir stehen im Austausch mit den norddeutschen Küstenländern und weiteren internationalen Akteuren, um sicherzustellen, dass Bremen von Anfang an hier auch die höchsten Maßstäbe setzen kann, sowohl im Umwelt- als auch im Arbeitsschutz. Das verlangt nicht nur Vorsicht und Bedacht, sondern auch Weitsicht, um eine nachhaltige und funktionierende Recyclingwirtschaft zu etablieren. Doch diese Regelungen allein reichen nicht aus. Wir brauchen dafür auch starke nationale und regionale Umsetzungsstrategien, um diesen Anspruch nicht zu verwässern. Für Bremen bietet sich also die Chance, einen sozialen und ökologischen Wandel in einer Branche anzutreiben, die es dringend notwendig hat. Durch das Recycling von Schiffen nach europäischen Standards können wir sicherstellen, dass Abfallstoffe und Gefahrstoffe fachgerecht entsorgt werden und gleichzeitig wertvolle Materialien wie Stahl in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt werden. Zusätzlich eröffnet uns das Schiffsrecycling somit eine Perspektive, den Transformationsprozess auch der Stahlindustrie aktiv mitzugestalten. Die Erzeugung von Sekundärstahl aus recyceltem Schiffsstahl vermeidet energieintensive Prozesse und reduziert den CO -Ausstoß erheblich. Bremen und Bremerhaven sind quasi prädestiniert für diesen maritimen Wirtschaftszweig. Wir haben die Standortvorteile, die für die Entwicklung dieses Zweigs entscheidend sind. Die geografische Lage am seeschifftiefen Wasser, die maritime Kompetenz sowohl der Industrie als auch die wissenschaftliche Expertise unserer Hochschulen und Institute schaffen insgesamt ein Umfeld, in dem Innovation und Effizienz gedeihen können. Diesen Standortvorteil zu nutzen, ist unser erklärtes Ziel. Doch wirtschaftliches Potenzial allein ist nichts wert, wenn es nicht auch realisiert werden kann. Ein zentrales Problem bleiben die hohen Investitionskosten und derzeit noch die komplexen Genehmigungsverfahren, die übrigens nicht nur für Bremen gelten. Unternehmen im Bereich des Schiffsrecyclings stehen vor enormen Herausforderungen. Die Margen in diesem Sektor sind noch relativ gering, die Investitionsrisiken hoch. Ohne gezielte Förderung und staatliche Unterstützung wird es kaum möglich sein, den Wandel in einem zeitgemäßen Schiffsrecycling zu bewältigen. Die unternehmerische Herausforderung besteht darin, geeignete Wissensmodelle zu entwickeln. Der Senat hat bereits die notwendigen Schritte unternommen, um diese Prozesse zu optimieren und Investitionen zu erleichtern. Wir führen laufend Gespräche mit potenziellen Investoren und sind auch im engen Austausch mit anderen norddeutschen Bundesländern und dem Bund, um gemeinsame Standards zu entwickeln. Sehr geehrte Damen und Herren, niemand behauptet, dass der Weg einfach ist. Die FDP hat in ihrer Anfrage durchaus zutreffend auf die Schwierigkeiten hingewiesen, mit denen wir noch konfrontiert sind. Es ist richtig, dass es derzeit noch keine zertifizierte Schiffsrecyclinganlage in Deutschland gibt. Ich habe es gerade noch einmal nachgelesen. Es gibt in Europa, europaweit derzeit 30 Schiffsrecyclinganlagen, keine davon in Deutschland, viele davon in der Türkei. Das kann Bremen aber nicht nur zum Vorreiter machen, sondern stellt uns auch im Moment immer noch vor rechtliche und praktische Herausforderungen. Unser Ressort arbeitet deshalb eng mit Partner:innen, Experten und Expertinnen zusammen, um geeignete Standorte zu identifizieren. Die besagte Potenzialstudie ist bereits mehrfach erwähnt worden, deswegen möchte ich das auch nicht wiederholen. Da ging es ganz genau auch um Standortuntersuchungen. Das waren der südliche Fischereihafen, Nähe des Stahlwerks und die Kaiserhäfen. Natürlich beachten wir dann auch die Nähe zu den Stahlwerken, was einen Standort angeht. Andererseits sind wir noch nicht so weit, dass wir sagen können, an einem Standort können wir so ein Projekt realisieren, weil das hängt tatsächlich auch von den interessierten Unternehmen, die wir im Moment haben, ab. – Ich glaube, ich belasse es dabei und bedanke mich. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/443, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis. Nachteile im Mutterschutz für selbstständige Unternehmerinnen, Handwerkerinnen und Gründerinnen abbauen Antrag der Fraktion der CDU vom 29. Oktober 2024 (Neufassung der Drucksache 21/368 vom 9. April 2024) (Drucksache 21/820) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Maike Frese. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Theresa Gröninger das Wort. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier und an den Bildschirmen! Donnerstag nach 17:00 Uhr ist die Primetime, aber – und das Thema, das liegt mir wirklich am Herzen – wir wollen Nachteile im Mutterschutz für selbstständige Unternehmerinnen, Handwerkerinnen und Gründerinnen abbauen. (Beifall CDU) Ich prognostiziere, liebe Koalition: Sie werden uns heute nicht zustimmen. Was mich wundert, ist, dass kein eigener Antrag da ist, der in eigenen Worten das gleiche sagt. Sie hatten seit dem 9. April 2024 Zeit, sich zu einigen. Das sind 219 Tage, 31 Wochen oder 7 Monate. Sie haben keine bessere Idee gefunden, es liegt keine Alternative vor. Seitdem hört man auf dem politischen Parkett nur von innerkoalitionären Streitigkeiten ohne Ergebnis. (Beifall Bündnis Deutschland) Das zeigt, dass das Verhalten der Rede von Andreas Bovenschulte gestern eine Sonntagsrede ohne Rückgrat war. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Sie haben gestern gesagt, ich zitiere Bovenschulte, ich habe mir die Predigt gestern Abend extra noch mal angeguckt: „Das Wichtigste ist: erst das Land, dann die Partei.“ (Heiterkeit Bündnis Deutschland, FDP) Dann haben Sie uns parteitaktisches Verhalten vorgeworfen, „aber in Wirklichkeit“ – und das sagt er dann wieder – ,„aber in Wirklichkeit geht es doch um das Land und nicht um die Partei.“ Deswegen appelliere ich hier noch mal: Lassen Sie uns bei jeder einzelnen Entscheidung auf die sachlichen Meriten gucken, die sind entweder gut oder es gibt Argumente dagegen. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Richtig!) Das muss doch der einzige Maßstab sein, (Beifall CDU – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Amen!) nicht, wie das taktisch zu bewerten ist und was ein Vorschlag im Wahlkampf bringt oder nicht. Hier gibt es gerade keine bessere Idee. Deswegen wünsche ich mir, dass wir hier ein Zeichen aus Bremen an den Bund setzen und die Nachteile im Mutterschutz für die selbstständigen Unternehmerinnen und Handwerkerinnen abbauen. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Wir haben eine Regelungslücke, die aus der Zeit kommt, wo man sich noch nicht vorstellen konnte, dass Frauen unternehmerisch aktiv werden können. Es ist 2024, diese Lücke müssen wir so schnell wie möglich schließen. Selbstständige Frauen sind vom Mutterschutz ausgeschlossen. Es gibt keine finanzielle Absicherung institutionell, es gibt kein Beschäftigungsverbot, viele arbeiten trotz gesundheitlicher Risiken weiter. Die privaten Versicherungen, die da sind, die sind häufig teuer und unzureichend. Eine mir bekannte Tischlermeisterin hat die Geburt ihres Kindes über 20 000 Euro und den Verlust aller Mitarbeitenden gekostet. In diesem Land werden rund 40 Prozent der Unternehmensgründungen von Frauen vorgenommen. Von den 3,8 Millionen klein- und mittelständischen Unternehmen werden nur 16 Prozent von Frauen geführt. Ich glaube, dass die Schwangerschaft oder die Mutterschaft auf jeden Fall ein Grund ist, warum sich nicht mehr Frauen für die Selbstständigkeit entscheiden. Eine Mutterschaft kann in der Gründungsphase existenzbedrohend sein, aber Frauen stärken den Mittelstand und sind essenziell für Bremen und Bremerhaven. Frauen müssen aktuell die Geburt ihres Kindes, sind sie selbstständig, perfekt planen, denn die Ausstattung von den privaten Krankenversicherungen nach der Mutterzeit wird auf den Erwerbszeitraum zuvor gelegt. Wird man nicht direkt schwanger oder klappt die erste Schwangerschaft nicht, dann kommt man häufig ins Straucheln. Gleichzeitig verhindern wir mit dieser Regelungslücke, dass Chancen und Ideen in die Tat umgesetzt werden, dass Betriebe altersbedingt schließen müssen, obwohl Frauen diese übernehmen könnten, und wir schaffen es, dass die Lebensphase, in der man Ideen am Markt etablieren kann, gleichzeitig mit der Familienplanung stattfindet und deswegen verzögert wird. Und – das ist mir wichtig zu sagen – die Frauen, über die wir hier reden, sind Tischlerinnen, Physiotherapeutinnen, Designerinnen, Reinigungskräfte, Künstlerinnen, Rechtsanwältinnen, Übersetzerinnen und mehr. Das sind keine Donald Ducks im Goldrausch. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Wir fordern mit unserem Antrag keine Raketenwissenschaft. Wir fordern die sofortige Schließung der Lücke. Wir möchten, dass Mutterschafts- und Krankentagegeld für freiwillig versicherte Frauen in GKV (gesetzlicher Krankenversicherung) und PKV (privater Krankenversicherung) erweitert wird. Wir wollen die Erweiterung der privaten Betriebsausfallversicherung auf Schwangerschaft und Mutterschaft. Wir wollen eine solidarische Mutterschaftsumlage prüfen. Wir wollen das Betriebshelfersystem mit dem Vorbild der Landwirtschaft ausweiten. Wir wollen Änderungen beim Elterngeld, Wahlrecht beim Bemessungszeitraum und Anpassung des Zuflussprinzips, Sicherstellung flächendeckender Beratungsangebote – denn die gibt es aktuell nicht –, ein bremisches Kreditförderprogramm für Kleinbetriebe und eine halbjährliche Berichterstattung über Fortschritte und Maßnahmen. Unser Antrag ist der umfassendste in ganz Deutschland. Heute könnte Bremen Vorreiter werden! (Beifall CDU) Hinter dem Vorhaben stehen verschiedene Verbände und Kammern: Handwerkskammern, die „Wirtschaftsjunioren“, der „Mutterschutz für alle“, der „Verband der Restauratoren“, der „Deutsche Frauenring“, „Frauen 100“, der „Bund der Selbstständigen“, die „Bühnenmütter“, der „Bundesverband freie darstellende Künste“ und mehr. Entscheiden Sie heute wirklich nach bestem Wissen und Gewissen oder nach Parteitaktik? Oder kann es sein, dass ein Koalitionspartner heute nicht über die Schwelle springen kann? Liebe Linke, lassen Sie es mich sagen: Die Gleichberechtigung von Menschen, Feminismus, Schutz vor Armut, Chancengleichheit und Unterstützung für kleine Betriebe sind doch Ihre Themen! (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sind nur zwei Linke.) Sie schreiben bei Social Media „F**k the Patriarchy“, tragen das als Schmuck oder kleben sich diese Sticker auf die Laptops, aber ist das eher Mode als Statement? Heute können Sie wirklich einen Unterschied machen und Frauen stärken. Sie werden es aber wahrscheinlich nicht tun. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Keiner da.) Ich bin entsetzt. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin hat es eben schon gesagt: Knapp die Hälfte – nicht ganz die Hälfte, ungefähr 40 Prozent – aller Gründungen in Deutschland werden durch Frauen durchgeführt. Wenn man sich die Statistik der letzten zwanzig Jahre anguckt, dann sieht man, dass es immer um diese 40 Prozent schwankt; mal sind es 38 Prozent, mal sind es 41 Prozent, aber es bleibt relativ konstant bei diesen 40 Prozent. Interessant ist aber insbesondere auch, dass, gerade wenn es in den Bereich der technischen und der innovativen Gründungen geht, hier immer noch die Gründungen von Männern dominieren. Das hat unter anderem auch damit zu tun, dass Männer sich viel früher beispielsweise für Ausbildung, für Studium im Bereich MINT, in den MINT-Fächern, sei es Mathematik, sei es Informatik, Naturwissenschaften oder Technik, entscheiden. Dass mittlerweile rund 40 Prozent aller Gründungen grundsätzlich von Frauen durchgeführt werden, das ist gut. Dass aber ein Großteil der technischen Gründungen immer noch von Männern durchgeführt wird, das ist nicht gut, da müssen wir ran. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Zahl erhöht wird, wir müssen auch dafür sorgen, dass beispielsweise schon in den Schulen auch bei jungen Frauen, bei Mädchen die Begeisterung für die MINT-Fächer ausgelöst wird, damit sie auch ermutigt werden, diesen Weg unternehmerisch irgendwann fortzusetzen. (Beifall FDP) Ich selbst komme aus dem Start-up-Bereich, ich habe viele Jahre in Softwareunternehmen gearbeitet, und da ist das gar nicht so ungewöhnlich, dass Frauen – sei es im Bereich Softwareentwicklung oder auch im Bereich Online-Marketing, SEO und so weiter – nach einigen Jahren in Festanstellung überlegen, selbständig zu werden, und teilweise auch eine Ausgründung machen. Ich habe aber genauso oft gehört von Frauen, dass sie sagen: „Ich habe hier eine tolle Idee, aber ich habe eigentlich vor, in zwei Jahren Kinder zu kriegen, und ich weiß gar nicht, wie das alles klappen soll. Ich verzichte lieber darauf.“ Das ist eigentlich dramatisch, denn wir brauchen doch in Deutschland jeden Menschen, der bereit ist, ins Risiko zu gehen, der bereit ist, die Gefahr auf sich zu nehmen, zu scheitern, ganz viel Geld und ganz viel Nerven zu verlieren, aber auch die Chance zu haben, ein Unternehmen aufzubauen, Arbeitsplätze zu schaffen und für sich und andere Wohlstand aufzubauen. Deswegen sind wir als FDP-Fraktion der Auffassung, wir sollten alles aus dem Weg räumen, was Menschen davon abhält, zu gründen, und wir sollten alles tun, um Menschen dabei zu unterstützen, unternehmerisch ihren Weg zu gehen. (Beifall FDP, CDU) Wie meine Vorrednerin eben schon sagte, gibt es hier eine Regelungslücke im Bereich der Schwangerschaft, die zu Problemen führen kann. Das betrifft insbesondere die Mutterschutzfrist beziehungsweise auch das vorzeitige Beschäftigungsverbot. Das ist insbesondere die Phase, wo es eine Regelungslücke gibt. Deswegen werden wir dem auch zustimmen im Antrag der CDU. Jetzt wird aus dem großen Herz aber nur ein halbes Herz, weil wir uns sehr schwergetan haben mit dem Punkt 2 Ihres Antrages. In Punkt 2 fordert die CDU ein staatliches Kreditprogramm über die Bremer Aufbaubank, um über Kredite die betriebsnotwendigen Kosten zu überbrücken für so einen Fall. Sie sprechen da unter anderem von Miete, glaube ich, haben Sie als Beispiel genannt. Betriebsnotwendige Kosten sind ja aber auch andere Kosten als Miete. Das sind zum Beispiel auch Mitarbeitergehälter, das ist auch die Anschaffung von Hardware, das sind vielleicht auch Leasingraten für Autos, die natürlich auch weitergezahlt werden müssen. Ehrlich gesagt sehen wir es einerseits nicht als staatliche Aufgabe, dass der Staat auch noch die Leasingraten für das Auto weiterbezahlt, und andererseits halten wir es einfach nicht für sinnvoll, dass laufende Betriebsausgaben dann auch noch durch Kredite finanziert werden, die irgendwie zurückgezahlt werden müssen. Von daher lehnen wir diesen Punkt ab, dem Rest stimmen wir zu. Dazu kommt auch die Einschätzung, dass ehrlicherweise, wenn – und das ist egal, ob es ein Mann oder eine Frau ist – jemand kurz nach der Gründung, wenn die ersten Kunden anklopfen, wenn man den ersten Kundenkontakt hat, das erste Geld verdient, wenn man sich dann für längere Zeit verabschiedet, was auch immer die Gründe sind, dass dann ja unter Umständen nicht das Hauptproblem ist, für zwei, drei Monate noch eine Leasingrate zu bezahlen oder die Miete, sondern das Hauptproblem ist normalerweise, dass die Kunden dann abwandern und sich einen anderen Anbieter suchen. Da stellt sich die Frage: Soll das jetzt auch noch der Staat kompensieren für die Phase oder nicht? Das funktioniert so nicht. Wir sehen es so: Wer gründet, hat viel mehr Freiheiten und viel mehr Chancen als jemand, der in einer Festanstellung arbeitet, aber er hat eben am Ende auch ein größeres unternehmerisches Risiko. So ist das nun mal. Aus diesem Grund stimmen wir dem Antrag grundsätzlich zu, aber diesen Punkt 2 würden wir ablehnen. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es steht ein Antrag zur Diskussion, der mich durchaus länger beschäftigt hat: die Situation von selbstständig tätigen Müttern und die Bedeutung eines fairen, familienfreundlichen Umfelds für Frauen, die den Weg in die Selbstständigkeit gewählt haben. Wir unterstützen prinzipiell die Intention, selbstständige Frauen besser zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, Familie und Beruf ohne existenzielle Ängste zu vereinbaren. Jedoch betrachten wir dies aus der Perspektive der traditionellen Familie, die als Fundament unserer Gesellschaft gestärkt werden muss. Die CDU weist zu Recht auf die Ungleichbehandlung von selbstständigen Frauen im Mutterschutz hin. Während angestellte Mütter durch gesetzliche Regelungen und Arbeitgeberbeiträge gut abgesichert sind, müssen Selbstständige oft ohne Unterstützung und finanziellen Ausgleich durch diese Zeit kommen. Besonders für Unternehmerinnen und Gründerinnen, die kleine Betriebe führen und selbstständig arbeiten, sind diese Herausforderungen immens. (Beifall Bündnis Deutschland) Diese Frauen tragen das Risiko und die Verantwortung für ihr Geschäft allein, und das oft in einem Lebensabschnitt, in dem sie gleichzeitig eine Familie gründen möchten. Die Fraktion Bündnis Deutschland legt großen Wert auf den Schutz und die Stärkung der traditionellen Familie. (Beifall Bündnis Deutschland) Kinder brauchen die bestmögliche Betreuung, und Mütter sollten in der Lage sein, ihre Rolle als Mutter ohne wirtschaftliche Nachteile zu erfüllen. (Beifall Bündnis Deutschland) Der Staat hat hier eine ganz klare Verantwortung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, ohne dabei die Säulen unseres sozialen und familiären Zusammenhalts zu gefährden. Doch gerade hier zeigt sich, wie tief das Problem sitzt. Die Gesetzgebung orientiert sich häufig an den Bedürfnissen von Großunternehmern und Bürgern in Angestelltenverhältnissen, ignoriert jedoch die Bedürfnisse und Herausforderung von Frauen, die sich als Selbstständige und Unternehmerinnen behaupten möchten. Wir sehen hier jedoch eine Gefahr darin, dass die Regierung erneut zu bürokratischen und teuren Maßnahmen greifen wird, anstatt pragmatische und zielgerichtete Lösungen zu schaffen. Der vorliegende Antrag schlägt eine Erweiterung der Mutterschaftsleistung und Elterngeldregelung vor. Der Gedanke ist gut, aber die Umsetzung birgt die Gefahr, dass sich erneut ein komplexes Regelwerk entfaltet, das viele Frauen in der Praxis eher verwirrt als entlastet. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist schwierig.) Frauen, die ein Unternehmen führen – –. (Zuruf Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [DIE LINKE]) Sie dürfen doch gerne sich gleich melden. Frauen, die ein Unternehmen führen, benötigen klare, leicht zugängige Unterstützung. Stattdessen droht hier eine überbordende Bürokratie. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Das schaffen tausende Frauen jedes Jahr!) Und dann haben Sie einen Antrag gemacht. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Nein! Nichtselbstständige Frauen schaffen es doch auch durch den Dschungel. Warum sollten Selbstständige das denn nicht können?) Ich stelle mir die Frage: Wer trägt die Kosten? Wir als Fraktion Bündnis Deutschland plädieren dafür, dass der Staat den Grundstein für eine solide Absicherung von Müttern legt, dies aber in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen gestaltet wird. Wir müssen Rahmenbedingungen so gestalten, dass Selbstständige frühzeitig private Absicherung in Anspruch nehmen können. Der Staat sollte hierbei Anreize setzen. Die beste Absicherung für Kinder und Familien ist ein Umfeld, das Eigeninitiative und Selbstverantwortung fördert. (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) Hierfür sollte es eine verstärkte Förderung von privaten Absicherungsmodellen geben, die speziell auf die Bedürfnisse selbstständiger Frauen zugeschnitten sein können. Ein solcher Weg wäre sowohl für den Staat als auch für die Familien nachhaltiger, würde Eigenverantwortung stärken, anstatt Staatsabhängigkeit weiter anzubauen. Der vorliegende Antrag geht in einigen Punkten in die richtige Richtung, doch sollten wir darauf achten, dass Unterstützung tatsächlich bei denjenigen ankommt, die sie wirklich brauchen, (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Ja, die selbständige Frau!) anstatt pauschale Lösungen. Wir plädieren für eine gezielte Förderung. (Abgeordnete Theresa Gröninger [DIE LINKE]: Ja, was ist das denn? Das ist gezielte Förderung! – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Warten Sie doch erstmal ab! Was motzen Sie denn dazwischen? – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Gehen Sie doch nach vorne! – Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Entschuldigung, bevor es hier Reaktionen oder schwierige Situationen gibt: Das Wort hat der Abgeordnete Minne. Der Zwischenruf bleibt aber weiterhin parlamentarisch und damit zulässig. Was hier nur immer unterbunden wird, sind die Zwiegespräche der Abgeordneten untereinander. Bitte fahren Sie fort, Herr Kollege! Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Die wirtschaftliche Stabilität von Frauen, die ihr eigenes Unternehmen führen und gleichzeitig eine Familie gründen, kann entscheidend durch gezielte praxistaugliche Maßnahmen gesichert werden. Die Idee eines Kreditförderprogramms, wie es der Antrag vorschlägt, kann dabei durchaus hilfreich sein. Es sollte jedoch sichergestellt werden, dass die Beantragung einfach und unbürokratisch möglich ist und dass Frauen mit realistischen Geschäftskonzepten vorrangig unterstützt werden. Zusammenfassend können wir sagen: Ja, selbstständige Frauen brauchen eine faire Absicherung im Mutterschutz, aber dies sollte in einem Rahmen geschehen, der die traditionelle Familie stärkt, Eigenverantwortung fördert und unnötige Bürokratie vermeidet. Der vorliegende Antrag ist ein Schritt in genau die richtige Richtung, doch wir fordern die Verantwortlichen dazu auf, diesen Weg pragmatisch und zielgerichtet weiterzuführen. Wir müssen eine familienfreundliche Politik schaffen, die es Selbstständigen ermöglicht, ihre Rolle als Unternehmerin und Mutter auszufüllen, ohne Belastung einer Bürokratie. Deswegen stimmen wir für den Antrag der CDU und sind sehr gespannt, wie die Koalition uns hier nun erklären wird, warum die Förderung von selbständigen Frauen als Unternehmerinnen und Gründerinnen weniger sinnvoll ist. Vielleicht aber erleben wir hier ja heute das Wunder eines einstimmigen Oppositionsantrages. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Als nächster Redner der Abgeordnete KlausPräsidentin Antje Grotheer: Rainer Rupp. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Jetzt kommt der Ritt auf der Rasierklinge.) Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (DIE LINKE): Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt bin ich aber mal gespannt!) Lassen Sie mich zwei, drei Vorbemerkungen machen. Ich spreche heute für meine Kollegin Tegeler, die normalerweise dieses Thema bearbeitet, und die Tatsache, dass wir mit einem eigenen Antrag heute nicht am Start sind, liegt auch tatsächlich an unserer Fraktion. Da müssen wir bekennen, dass wir nicht rechtzeitig entsprechend gehandelt haben – die erste Bemerkung. Die zweite Bemerkung: Frau Gröninger, wir werden Ihren Antrag nicht ablehnen. Wir werden vorschlagen, weil uns dieses Thema genauso wichtig ist wie Ihnen, wir aber vielleicht die eine oder andere Zusatzidee haben, die wir sonst in einem eigenen Antrag präsentiert hätten, dass wir dieses Thema noch mal in der Wirtschaftsdeputation aufrufen. Wir beantragen also eine Überweisung an die Wirtschaftsdeputation, um dieses Thema noch mal zu diskutieren. Ihre Empörung oder Ihre Verallgemeinerung, dass wir uns Gleichberechtigung nur so auf die Fahnen geschrieben haben, aber nicht wirklich was dafür tun, ist ein kleines bisschen übertrieben. Das wissen Sie auch. Weil ich aber in der Sache mit Ihnen völlig übereinstimme, dass selbstständige Frauen einen entsprechenden Mutterschutz und eine entsprechende finanzielle Unterstützung genießen sollten – das steht für mich zumindest außer Frage –, hat meine Fraktion sich entschlossen, hier zu beantragen, das an die Wirtschaftsdeputation zu überweisen und dann die Details, was genau man fördern soll, welche genauen Dinge man vielleicht ins Auge fassen soll, vielleicht noch mal zu diskutieren. Das ist von mir oder von meiner Fraktion ein völlig ernst gemeintes Angebot, weil uns, wie gesagt, das genauso wichtig ist. Letzte Vorbemerkung: Meine Vorstellung von dem sogenannten traditionellen Familienbild, in dem der Mann das Geld beschafft und die Frau vielleicht arbeiten darf, vielleicht selbstständig werden darf, wenn es Küche und Kinder nicht gefährdet, ist nicht das, was ich unter Gleichberechtigung verstehe. Deswegen ist dieses Familienbild auch nicht Grundlage unserer Einschätzung, was für die Gleichberechtigung von Frauen gut ist und was nicht. Abhängig beschäftigten Frauen steht vor und nach der Geburt eine gesetzliche Schutzfrist von insgesamt vierzehn Wochen, sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt zu. In dieser Zeit dürfen sie nicht beschäftigt werden. In dieser Zeit erhalten die Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, von der Krankenkasse ausgezahltes Mutterschaftsgeld, das durch den Arbeitgeber bis zur Höhe des Nettogehalts aufgestockt wird. In diesem Zusammenhang hat sich diese U2-Umlage bewährt. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Ja!) Ich selbst war Nutznießer oder meine Firma war Nutznießer davon, weil wir auch schon den Fall hatten, dass eine Mitarbeiterin von heute auf morgen aus gesundheitlichen Gründen während der Schwangerschaft ausfiel. Natürlich hat das diese Mitarbeiterin nicht ersetzt und das, was sie getan hat, aber zumindest hat es die unmittelbaren direkten Kosten, die damit verbunden waren, für meinen kleinen Betrieb ausgeglichen. Wir waren damals vier oder fünf Leute – ich weiß nicht genau, wie viele es damals waren. So eine Form von Umlage hat sich aus Sicht der Kleinbetriebe und auch Selbstständigen und so weiter durchaus bewährt. Daher ist im Grundsatz zu überlegen: Kann man die 1,5 Millionen selbstständig beschäftigten Frauen in eine ähnliche Form von Umlage einbeziehen? Im Übrigen ist das dann keine Frage von Steuergeldern, sondern Umlage bedeutet: Viele zahlen ein, und die, die es betrifft, nutzen es. Das ist eine Art von Umlageversicherung. Das ist im Übrigen auch keine bürokratische Hürde, zu sagen, diese Beantragung eines solchen Geldes muss möglichst einfach sein, weil es ja Frauen sind, die das beantragen. Das wirft auch wieder ein Licht auf das Bild, das Sie von Menschen, von Frauen haben, die selbstständig werden sollen. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) Ich finde, das ist so dermaßen neben der Spur, dass es mit Gleichberechtigung und fortschrittlichen Vorstellungen überhaupt nichts zu tun hat. Die Ausweitung des Mutterschutzes auf selbständige Frauen ist für uns wichtig und notwendig. Das ist eine gute Initiative. Das wird ja auch unterstützt von dem Verein „Mutterschutz für alle“. Der hatte im Bundestag eine Petition eingebracht. Das hat natürlich auch da für Furore gesorgt, und ich glaube, auch fraktionsübergreifend für sehr viel Wohlwollen und Zustimmung gesorgt. Daher finde ich, dass wir das jetzt ein bisschen anders machen können. Was ich mich gefragt habe, ist: In eine solche Umlage müssten dann aber nur Frauen einzahlen? Oder Existenzgründerinnen und Existenzgründer? Oder ist daran gedacht, dass Existenzgründer oder andere in so eine Umlage ebenso einzahlen wie Firmen? Das habe ich offen gestanden aus Ihrem Antrag nicht genau entnommen. Da wäre es mal wichtig, interessant, darüber nachzudenken, dass eben nicht nur betroffene Frauen oder potenziell betroffene Frauen in eine solche Umlage einzahlen, sondern Männer genauso. Das wäre eine Form von Umlagefinanzierung einer solchen Geschichte, die ich durchaus unterstützen würde. (Beifall DIE LINKE) Wir haben uns auch mit einer anderen Frage beschäftigt: Wir haben jetzt also die abhängig beschäftigten Frauen und dann Frauen, die sich selbstständig machen wollen, Gründerinnen und Gründer. Viele davon sind ja auch Soloselbstständige, die, wenn sie keine Einkünfte mehr haben, wirklich in eine Existenzbedrohung kommen. Das kann man durch so eine Umlage ausgleichen, andere Sachen vielleicht nicht. Man kann es nur eben erleichtern. Worüber wir uns Gedanken gemacht haben: Was ist eigentlich mit prekär beschäftigten Frauen, mit Frauen, die in Teilzeit arbeiten? Auch die genießen nicht diese hohe Form von Mutterschutz vor und nach der Geburt und haben deutlich weniger Anspruch auf entsprechende Entschädigung. Ich finde, wir könnten uns Gedanken machen, diesen Bereich der beschäftigten Frauen mit in unseren Blick zu nehmen. Vielleicht haben Sie dazu auch Ideen, wie man das machen kann, wie man mit diesen Problemen umgeht. Wir sind dafür, tatsächlich eine Form von solidarischer Versicherung einzurichten, in die alle einzahlen und damit dann auch möglicherweise Frauen, die prekär beschäftigt sind, deren Arbeitsverträge während der Schwangerschaft auslaufen und so weiter und so weiter. Davon sind, da bin ich ziemlich sicher, auch ganz viele Frauen betroffen, die dann den vergleichsweise guten Mutterschutz und die soziale Absicherung des gesetzlichen Mutterschutzes nicht haben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, und, wie gesagt, wir beantragen als Koalition die Überweisung an die Wirtschaftsdeputation und würden gerne auch von unserer Seite aus die konkreten Maßnahmen, die wir wollen, noch mal im Detail diskutieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Vielleicht hat der ja noch eine leicht andere Auffassung.) Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Mein Vorredner, Herr Rupp, hat das gesagt: Wir beantragen Beratung und Berichterstattung in der Wirtschaftsdeputation, um das Thema noch mal aufzunehmen. Auch das ist schon ein Zeichen, dass uns das nicht egal ist. Es ist ein wichtiges Thema. Es ist auch in den Anträgen der CDU inhaltlich vieles Richtiges geschrieben, auch wenn ich Herrn Schäck – leider nicht da, ah, da hinten! – recht gebe: Man kann in den einzelnen Punkten noch diskutieren. Wir haben als Koalition das zeitlich nicht hingekriegt, das muss man einfach so sagen. Ich würde da jetzt aber nicht auf die Abgeordneten der LINKEN kaprizieren, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Auf die Grünen!) sondern auch wir als SPD haben lange darüber nachgedacht, ob man das nicht ablehnen muss vor einem ganz einfachen Hintergrund: Wir haben die Bundesratsinitiative des Landes NRW und der Grünen genau zu diesem Punkt. Der Änderungsantrag von Ihnen am 29. Oktober ist in der Änderung genau das, dass man nämlich sagt, die Bundesratsinitiative und der ursprüngliche Antrag von Ihnen, diese zu unterstützen, ist erledigt. Bremen hat den Antrag aus NRW unterstützt mit der Maßgabe, dass die Finanzierung über den Bund realisiert wird. Genau das ist im Bundesrat auch beschlossen worden. Wir haben dann nach dem 29. Oktober, also nach Ihrem Änderungsantrag und nach dem Beschluss im Bundesrat, noch mal diskutiert: Macht es jetzt noch Sinn, das weiterzuführen oder ist das mit dieser Initiative erledigt? Auch inhaltlich sind wir da ein Stück draufgegangen. Ich muss sagen, wir haben dann gesagt, okay, wir machen das. Frau Gröninger, ich verstehe die Emotionalität, weil das zu lange dauert – alles okay. Eines aber ist ein bisschen unglaubwürdig: Wenn man in seinem Redebeitrag die ersten zwei Minuten auf Koalition und Bürgermeister schimpft und die letzten zwei Minuten auf Koalition und Bürgermeister schimpft und dann sagt, hier darf kein Wahlkampf passieren, dann ist das etwas unglaubwürdig, wenn man von seinen sieben Minuten nur drei inhaltlich macht. (Beifall SPD – Zuruf Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) Der Unmut: alles okay. Inhaltlich will ich auch dazu was sagen. Inhaltlich ist das halt so: Es ist eine Ungerechtigkeit, und wir haben an der Stelle eigentlich zwei Ungerechtigkeiten, nämlich die der selbstständigen Frauen und die, die man noch mal unterscheiden muss nach Sozialversicherung, also: Sind sie privat versichert oder sind sie freiwillig versichert? Auch da gibt es noch Unterschiede, und auch da muss man darüber nachdenken: Wie kann man das eigentlich ausgleichen für Selbstständige? Auch da gibt es die Frage: Muss man nicht – und das ist richtig in Ihrem Antrag – bei der Versicherung auch noch mal nachlegen, dass man jenseits des Mutterschutzes, der geregelt werden soll, auch noch eine Versicherung anbietet für die Zeiten davor oder danach, wenn man selbstständig ist, weil der Ausfall, der finanzielle Ausfall – Herr Schäck hat es beschrieben – ist inhaltlich da. Insofern bitte ich da um Verständnis, und ich glaube, dass wir in der Wirtschaftsdeputation zu einer guten Lösung kommen werden, wenn wir das noch mal diskutieren gemeinsam und dann die Punkte ausgleichen, auch das, was die FDP angemerkt hat mit dem Punkt 2. Ich glaube, dass das sinnvoll ist. Tun Sie mir einen Gefallen: Das ist wirklich ein richtiges und wichtiges Thema. Es ist zu lange liegen geblieben, es hat Verzögerungen gegeben, wir hatten die Bundesratsinitiative, (Zuruf Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]) aber es ist jetzt an der Zeit, dass wir das wirklich miteinander konstruktiv lösen, und das können wir auch. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde am Anfang jetzt keine großen Umwege machen. Sie haben mit dem guten Antrag, den Sie hier eingebracht haben, ein wichtiges Thema auf die Agenda gesetzt, das steht Ihnen gut zu Gesicht. Dass wir keinen Antrag zum Thema haben, lässt uns schlecht aussehen. Das, glaube ich, ist an der Stelle leider so zu konstatieren. Ich finde, alles, was Sie in Ihrer Rede zum Thema ausgeführt haben, was der Antrag inhaltlich ausführt, das haben meine Vorredner auch gesagt, ist richtig und wichtig, und es ist ein bedeutsames Thema. Es geht ja ans ganz Grundsätzliche, wie Sie auch schreiben in Ihrem Antrag: Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes sichert Müttern den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft zu. Das Mutterschutzgesetz umfasst den Schutz von Müttern, die einem Beschäftigungsverhältnis unterliegen. Für Beamtinnen und Richterinnen gibt es Sonderregelungen, aber eben für selbstständig tätige Frauen nicht. Das ist genau die Regelungslücke, von der Sie gesprochen haben und die Sie mit dem Beispiel der Tischlermeisterin illustriert haben, die eben gerade kein Einzelfall ist, sondern Ausdruck eines systematischen Problems. Ich will es an der Stelle jetzt nicht zu lang machen, weil im Grunde genommen die letzten Reden das alles richtig eingeordnet haben. Auf Bundesebene gab es verschiedene Aktivitäten dazu. Kollege Stahmann hat die Bundesratsinitiative, die auch Teil Ihres Antrags in Beschlusspunkt 3 ist, bereits angesprochen. Das BMWK hat sich das ganze Thema natürlich auch zu eigen gemacht, hat einen Aktionsplan für mehr Unternehmerinnen im Mittelstand im vergangenen Jahr gestartet. Das Einzige, was darin verfolgt wird, ist es, die Rahmenbedingungen für selbständige Frauen zu verbessern und dadurch mehr Frauen zu motivieren, ein Unternehmen zu gründen und zu übernehmen. Es gab dann noch mal einen Workshop in diesem Sommer in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren und Frauen, in dem dieses Thema mit verschiedenen Stakeholdern noch vertieft wurde. Jetzt sind wir in der Phase, in der politisch nun in Berlin sich die Verhältnisse überworfen haben. Gerade an dieser Stelle wäre es vom Zeitpunkt her eigentlich schön gewesen, wenn wir heute zu einem positiven Beschluss gekommen wären. Ich bedaure, dass das nicht der Fall ist und dass wir uns an der Stelle mit einer Überweisung begnügen müssen. Ich hoffe aber, dass Sie darauf eingehen. Der Kollege Rupp hat eine ganze Reihe von inhaltlichen Punkten dargelegt, die an der Stelle gemeinsam miteinander entfaltet werden können. Deswegen hoffe ich, dass wir diesen Weg gehen können. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Theresa Gröninger. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Liebe Frau Präsidentin! Eine Überweisung ist ganz offensichtlich das höchste Lob, was ich heute erreichen kann. (Heiterkeit FDP) Nun kostet diese Überweisung Zeit, und diese Zeit haben die selbstständigen Frauen nicht. Deswegen tun Sie mir einen Gefallen: Ich wünsche keine abschließende Beratung in der Deputation. Ich möchte, dass wir diesen Antrag so schnell wie möglich in der Deputation beraten, denn, Herr Stahmann, Sie haben es gesagt: Jetzt ist die Zeit, das Thema zu besprechen. Ich wünsche mir – und das ist mein Wunsch zu Weihnachten von der Bürgerschaft –, dass wir diesen Antrag so schnell wie möglich wieder in den Plenarsaal holen, um ihn zu verabschieden, um endlich eine Lösung für die Nachteile der selbstständigen Unternehmerinnen, Handwerkerinnen, Gründerinnen, Physiotherapeutinnen, Rechtsanwältinnen und vielen mehr zu holen. Denn das Ganze kostet Chancen, Träume und viel Geld für diese Frauen. – Vielen Dank! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Staatsrätin Maike Freese. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Staatsrätin Maike Frese: Damen und Herren! Vorweg: Ja, es gibt die Regelungslücke in der Sozialgesetzgebung, und die ist auch zu Recht von Ihnen adressiert und muss aber in erster Linie den Bund ansprechen. Die Debatte hat gezeigt, das ist ein sehr wichtiges Thema und wir müssen uns den Tatsachen stellen, dass das aktuelle System der sozialen Absicherung nicht in der Lage ist, die spezifischen Bedürfnisse selbstständiger Mütter angemessen zu berücksichtigen. Frauen, die während einer Selbstständigkeit ein Kind bekommen, haben mit diversen Herausforderungen zu kämpfen, die sozialversicherungspflichtig Beschäftigte so nicht haben. Es ist ein komplexes Feld zwischen finanzieller Absicherung der Frau und ihrer Familie auf der einen Seite und den Fragen der Betriebsfortführung und Vertretungsregelung auf der anderen Seite. Während die Angestellten durch gesetzlich geregelte Mutterschutzfristen und durch Arbeitgeberzuschüsse abgesichert sind, müssen die selbstständigen Frauen oft individuelle Versicherungsangebote im Moment wahrnehmen, die häufig jedoch unzureichend und auch teuer sind. Letztendlich ist es eine Schlechterstellung und, wie wir jetzt mehrfach gehört haben, durchaus abstellenswert. Die Trennung zwischen abhängig Beschäftigten und anderen Gruppen wie Beamten und Selbstständigen ist eine künstliche und in vielen anderen, universell angelegten Versicherungssystemen allerdings nicht angelegt. Somit wären universelle Sozialversicherungssysteme, die alle Bürgerinnen und Bürger einschließen, deutlich vorteilhafter. Darin würden dann auch schon die Regelungs- und Schutzlücken, die Sie von der CDU aus adressiert haben, ausgeschlossen. Zum anderen könnten auch alle Menschen, also auch solche mit höherem Einkommen, zur Verbeitragung herangezogen werden, was zu günstigeren Beitragseffekten oder zu Leistungsausweitungen führen könnte. Dies hätte zur Folge, dass die finanzielle Absicherung in Lebensphasen von Schwangerschaft und Mutterschaft gestärkt werden könnte, ohne aufwendig individuelle Regelung treffen zu müssen. Die Forderung nach einem solchen universellen System wäre die konsequente Forderung, Sie haben in ihrem Antrag allerdings Einzelregelungen gefordert. Grundsätzlich sind wir uns aber einig, dass wir diese sozialpolitische Regelungslücke für selbstständige Mütter beseitigen müssen, um die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern, aber auch Frauen zu ermutigen, zu gründen. Das haben auch einige Vorredner schon gesagt: Es ist wichtig, dass Frauen die gleichen Chancen wie Männer haben, um beruflich erfolgreich sein zu können, und zwar als Selbstständige. Die Tatsache, dass viele selbstständige Frauen während der Schwangerschaft und der ersten Monate nach der Geburt ihres Kindes ohne ausreichende finanzielle Absicherung dastehen, ist nicht ein persönliches Problem der betroffenen Frauen, sondern ein volkswirtschaftliches. Wir verlieren wertvolles Potenzial, wenn Frauen sich gegen eine Selbstständigkeit genau aus solchen Gründen entscheiden, weil ihnen die Risiken in Bezug auf Schwangerschaft und Mutterschutz in Verbindung mit einer Selbstständigkeit zu hoch sind. Die Förderung von Gründerinnen und die Unterstützung von selbstständigen Frauen müssen daher ein zentrales Anliegen unserer Wirtschaftspolitik sein. Ich will meinen Beitrag hiermit belassen, denn wir haben gesagt, wir überweisen an die Deputation für Wirtschaft und Häfen. Ich finde, das ist ein guter Ansatz, und ich freue mich, dass wir dort die Debatte detailliert und im Einzelnen fortsetzen können, und bin auch sehr hoffnungsfroh, dass wir vielleicht nicht insgesamt zu Lösungen kommen, aber zu Teillösungen. – Damit bedanke ich mich! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier wurde die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Die Bürgerschaft stimmt einer Überweisung in die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen zu. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, mit Abschluss dieses Tagesordnungspunktes sind wir auch am Schluss der Sitzung für heute angelangt. – Vielen Dank! Ich schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 17:52 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 13. November 2024 und 14. November 2024 Anfrage 8: Wissenschaftler:innen vor Anfeindungen schützen Anfrage der Abgeordneten Janina Strelow, Holger Welt, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 12. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Fälle von Anfeindungen beispielsweise in den sozialen Medien gegen Wissenschaftler:innen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Land Bremen sind dem Senat bekannt und gibt es dabei Häufungen in spezifischen Fachbereichen oder Gruppen? 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, ob Wissenschaftler:innen im Land Bremen infolge von Medienauftritten oder Zeitungsbeiträgen derartige Anfeindungen erlebt haben? 3. Welche Unterstützungsangebote existieren für Wissenschaftler:innen, die aufgrund ihrer Arbeit Opfer von derartigen Anfeindungen wurden und wie bewertet der Senat diese Angebote? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Eine repräsentative bundesweit durchgeführte Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung aus dem Mai dieses Jahres hat ergeben, dass fast die Hälfte der befragten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits von Anfeindungen betroffen waren. Dabei berichteten Mitarbeitende aller Ebenen aus allen Bereichen der Wissenschaft von solchen Erlebnissen. Eine deutliche Mehrheit der Befragten gab außerdem an, dass die erlebte Wissenschaftsfeindlichkeit zugenommen habe. Für das Land Bremen kann keine valide Gesamtanzahl solcher Fälle genannt werden. Hierzu besteht keine Meldepflicht, die Zahlen werden daher nicht statistisch erfasst. Zur Anzeige gebracht wurde an der Universität ein Fall, am Alfred-Wegener-Institut gab es in den letzten zehn Jahren drei Fälle, die zur Anzeige gebracht wurden. Zu Frage 2: Medienberichten ist zu entnehmen, dass auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Bremen und Bremerhaven Anfeindungen erlebt haben, nachdem sie sich öffentlich zu ihren Forschungsarbeiten geäußert haben. Der Senat betont, dass Forschende im Sinne der Wissenschaftsfreiheit ein diskursoffenes und angstfreies gesellschaftliches Klima brauchen. Anfeindungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe auf Forschende ist entschieden entgegenzutreten. Ein breites Bündnis der Hochschulen im Land Bremen sowie der außeruniversitären Forschungsinstitute (UBRA) haben sich zu Beginn dieses Jahres in einer gemeinsamen Erklärung zu Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit bekannt. Darin fordern sie und stehen ein für Demokratie, Wissenschaftsfreiheit, Pluralismus und einen respektvollen Umgang miteinander. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft stellt sich ausdrücklich hinter diese gemeinsame Erklärung. Zu Frage 3: Die wissenschaftlichen Einrichtungen im Land Bremen halten ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot vor, das sich von den Mitbestimmungsgremien über die Rechtsstellen bis hin zur Leitungsebene erstreckt. Auch die hochschulübergreifende „Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt – Expertise und Konfliktberatung“ mit Sitz an der Universität Bremen berät Betroffene. Überregional ansprechbar ist der „Scicomm-Support“, eine Anlaufstelle für Betroffene von digitaler Gewalt, diskreditierenden Medienkampagnen und unsachlich ausgetragenen Konflikten in der Wissenschaftskommunikation. Dabei handelt es sich um ein Angebot des Bundesverbandes Hochschulkommunikation und Wissenschaft im Dialog, das Betroffene in Form einer persönlichen, anonymen Beratung unterstützt. Der Senat hält es für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Wissenschaftsfeindlichkeit als Ausdruck von Verschwörungsdenken und politischem Extremismus entgegenzutreten. Wissenschaftskommunikation und Transfer müssen gestärkt und gefördert werden, damit auch das Verständnis aller gesellschaftlichen Gruppen für die wissenschaftliche Arbeit verbessert wird. Anfrage 9: Ifo Bildungsbarometer – Bremer Schulen erhalten die schlechteste Note! Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 12. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Sind der Senatorin für Kinder und Bildung die Gründe dafür bekannt, dass 46 Prozent der Befragten den Bremer Schulen die Note 4, 5 oder 6 geben, und falls ja, um welche handelt es sich? 2. Inwiefern setzt sich die Senatorin für Kinder und Bildung damit auseinander, dass laut ifo-Bildungsbarometer Bremens Bildungspolitik von den befragten Bremerinnen und Bremern am schlechtesten bewertet wurde (58 Prozent vergeben die Note 4, 5, oder 6)? 3. Ergreift der Senat Maßnahmen, um den Forderungen der befragten Bürgerinnen und Bürger nachzukommen, die forderten, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken und (kostenlosen) Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf anzubieten, und falls ja, welche konkret? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das Bildungsbarometer ist im Kern eine Meinungsumfrage. Das ifo Bildungsbarometer gibt insofern das „Image“ des Schulsystems im jeweiligen Bundesland wieder und formuliert keine Aussage über die Qualität oder die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Bremen. Dieser äußerst begrenzte Aussagegehalt der Studie wird auch von den Autoren formuliert. Die Gründe für die Notengebung der einzelnen Befragten werden in der Studie nicht benannt. Zu Frage 2: Die Qualität der Bildung in Bremen ist der Kern der Arbeit der Senatorin für Kinder und Bildung und des gesamten Senats. Dabei steht auch die Verbesserung der Bedingungen an unseren Schulen im Fokus, sei es durch die Gewinnung von qualifizierten Lehrkräften, die Verbesserung der Ausstattung oder durch gezielte Förderprogramme. Zu Frage 3: Die Befragten wurden in geschlossenen Antwortformaten danach befragt, wie sehr sie eine vom Befragungsinstitut getroffene Auswahl von möglichen „Reformvorhaben“ befürworten würden. Die aus dieser Auswahl von den Befragten besonders befürworteten Reformvorhaben werden in Bremen bereits in großen Teilen umgesetzt. Auch das zeigt, dass das ifo-Bildungsbarometer ein Stimmungsbild wiedergibt und keine Aussagen zu den tatsächlich umgesetzten bildungspolitischen Maßnahmen trifft. Dies gilt unter anderem für das Leseband und die vorschulischen Sprachstandsfeststellungen, die mit Primo bereits in Bremen durchgeführt werden. Anstelle von „Nachhilfeunterricht“ für Schüler:innen setzt Bremen im Rahmen einer qualitativen Gesamtstrategie auf die gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der binnendifferenzierten inklusiven Beschulung gerade auch zur Stärkung der Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik in der Grundschule und in der Sekundarstufe I. Die Senatorin für Kinder und Bildung hat zur Sicherung beziehungsweise Verbesserung der Unterrichtsversorgung umfangreiche Maßnahmen ergriffen, über die die Bildungsdeputation fortlaufend unterrichtet wird. Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat viele Schritte zur Personalakquise ergriffen und permanent nachgeschärft mit dem Ziel, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken. Beispielhaft ist das Bremerhavener Lehramtsstipendienprogramm zu nennen sowie die Akquise von Werkstudierenden – vorwiegend im Lehramtsstudium – mit dem Ziel der Bindung an den Bremerhavener Schuldienst. In den Bremerhavener Ganztags- und Halbtagsschulen werden unterschiedliche Formen von Nachhilfe beziehungsweise Hausaufgabenbetreuung angeboten. So wird beispielsweise der gesamte fünfte Jahrgang stadtweit mit dem Diagnostischen Rechtschreibtest (DRT) getestet. Anhand der Auswertungen erhalten die Schulen vom Schulamt Bremerhaven Mittel, um Förderkräfte für den Förderunterricht im Bereich Deutsch einzukaufen, wobei der Fachkräftemangel bereits auch Auswirkungen auf den Pool von Honorarkräften hat. Anfrage 10: INSM-Bildungsmonitor 2024 – Bremen mal wieder Schlusslicht! Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 12. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse des INSM-Bildungsmonitors 2024 bezüglich des Abschneidens Bremens? 2. Aus welchen konkreten Gründen ist die Schulabbrecherquote in Bremen höher als im Bundesdurchschnitt und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu senken? 3. Inwiefern werden Maßnahmen ergriffen, um eine Verbesserung in den Handlungsfeldern Bildungsarmut, Schulqualität, Integration, Ausgabenpriorisierung und Förderinfrastruktur zu erzielen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Bildungsmonitor werden längst veröffentlichte und daher bekannte Kennzahlen dargestellt und in einem nach Beurteilung durch das Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) methodisch fragwürdigen Verfahren zusammengerechnet, um zu einem Länderranking zu kommen. Daher sind die in keiner Weise fundierten Ergebnisse nur schwierig einzuordnen. In der Folge stellt der Bildungsmonitor keine relevanten Informationen für die Steuerung des Bildungssystems zur Verfügung. Für die Bewertung der Situation in Bremen stellt das IQHB mit Verfahren wie LALE, Primo und der umfassenden Bildungsstatistik – zum Beispiel die zuletzt vorgelegten Analysen zu Schüler:innen ohne Abschluss – nicht nur wissenschaftlich belastbare, sondern auch deutlich differenziertere Steuerungsinformationen zur Verfügung. Zu Frage 2: Der Anteil der Schüler:innen ohne Abschluss in den Entlassungsjahren 2022 und 2023 ist im Land Bremen gemessen am Bundesdurchschnitt überproportional hoch. Es besteht insgesamt im gesamten Bundesgebiet eine starke Korrelation zu den bekannten Risikolagen Armut, bildungsfernes Elternhaus, Erwerbslosigkeit. So weisen 70 Prozent der Abgehenden ohne Abschluss einen Armutshinweis auf. Zudem haben Faktoren wie das Geschlecht (junge Männer sind deutlich überproportional betroffen), Förderbedarf, die ökonomische Struktur der Familie, ein Migrationshintergrund und vor allem die bisherige Aufenthaltsdauer im Schulsystem einen Einfluss auf das Erreichen eines Schulabschlusses. Die größte betrachtete Gruppe der Abgehenden ohne Abschluss ist im Land Bremen die der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen-Sprache-Verhalten. Gleichwohl schneidet Bremen hier im Bundesvergleich über die Maßen gut ab. Bremen steht bei der inklusiven Beschulung und hier bei den Bildungsabschlüssen mit rund 63 Prozent erfolgreichen Schulabschlüssen an der Spitze aller Bundesländer. Deutlich weniger gelingt bisher das Heranführen von ausländischen Schülerinnen und Schülern zu einem Schulabschluss im allgemeinbildenden System: 26 Prozent der ausländischen Schulabsolventinnen und Schulabsolventen erreichten in Bremen keinen Schulabschluss. Es wird deutlich, dass die seit 2015 deutlich gestiegenen Zahlen insbesondere der spät ins Schulsystem zugewanderter Schülerinnen und Schüler zu großen Herausforderungen führen. Natürlich muss zunächst erreicht werden, dass diese Schüler:innen möglichst schnell Zugang zu Bildungsangeboten bekommen. Dies ist in Bremen immer wieder gelungen, allerdings wird deutlich, dass dies eine zunehmend größere Herausforderung darstellt. Der nicht zufriedenstellende Befund bei den Schülerinnen und Schülern ohne deutschen Pass steht in einem Zusammenhang mit dem hohen Anteil an nach Bremen Zugewanderten, die vor dem Abgang das stadtbremische öffentliche allgemeinbildende Schulsystem nur für eine sehr kurze Zeit besucht haben. In vergleichenden Statistiken bleibt dabei aber unbeachtet, dass von den Abgehenden ohne Schulabschluss nach dem Verlassen des allgemeinbildenden Schulsystems viele noch im berufsbildenden (Übergangs)System ihren ersten Schulabschluss erreichen (circa 18 Prozent in Bremerhaven, circa 37 Prozent in Bremen). Die Handlungsempfehlungen des INSM-Bildungsmonitors verweisen im Ergebnis der Analyse unter anderem auf den Ausbau der frühkindlichen Bildung, die Stärkung der Sprach- und Leseförderung, den Ausbau von multiprofessionellen Teams, mehr Vergleichsarbeiten oder auch gezielte zusätzliche Bildungsausgaben via Sozialindex. Die vielfältigen Bildungsanalysen der vergangenen Jahre, die der INSM-Bildungsmonitor aggregiert betrachtet, haben bereits seit Längerem dazu geführt, dass Bremen diesen Handlungsempfehlungen bereits mit auf Langfristigkeit angelegten Programmen, wie etwa dem Leseband, folgt. Ebenso wird auch hier deutlich, wie wichtig es insbesondere für die Kinder mit besonderen Bildungsrisiken ist, eine Kita besuchen zu können. Zu Frage 3: Hier im Rahmen der Fragestunde umfassend zu antworten, würde den Rahmen des Formats deutlich sprengen. Verbesserungen in den genannten Handlungsfeldern werden durch konsequente Fortführung bestehender Programme und Maßnahmen erzielt. Zu nennen sind hier zum Beispiel: die Förderung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik in der Grundschule und verstärkt in den Jahrgängen 5 und 6 der Oberschulen – dazu zählen die Implementierung des Lesebandes und die Mathematikprogramme „Mathe sicher können“ und „QuaMath“ –, Kompetenzüberprüfungen in den Jahrgängen 5 und 7 in den Fächern Deutsch und Mathematik (LALE) bestehender Bildungspläne in den Sekundarstufen I und II. Die genannte Förderung der Basiskompetenzen realisiert eine Kontinuität von der Grundschule in die Sekundarstufe I. Um Handlungswissen unter anderem in Bezug auf Bildungsarmut, Schulqualität und Förderinfrastruktur zu gewinnen, setzt der Magistrat auf eine datenbasierte Schulentwicklung in Form der Längsschnittstudie „KESS“, mit der konkrete Rückschlüsse auf die Lernentwicklung von Schülerinnen und Schülern in dem Zeitraum zwischen den Untersuchungen 2021 und 2023 gezogen werden können. Ein weiterer Baustein ist die Fokussierung auf die schulische Sozialraumorientierung, für die im Schulamt eine Stelle geschaffen wurde. Ein Ausgangspunkt für die Schaffung von sozialraumorientierten Lösungsansätzen bildet der Bericht „Integrierte Bildungs- und Jugendhilfeplanung Bremerhaven – 1. Bestandsaufnahme 2022“, in dem die besonderen Herausforderungen in den Sozialräumen dargestellt und die zentralen Erkenntnisse zusammengefasst sind. Mittel- und langfristig sollen aus der fortzuschreibenden Berichterstattung Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, um von Armut bedrohte beziehungsweise in Armut aufwachsende Kinder und Jugendliche mit ihren Familien und Heranwachsenden gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ihre persönlichen Bildungs- und Entwicklungschancen zu verbessern und ihnen in der Folge Wege in Ausbildung, Studium und Beruf zu eröffnen. Konzeptionell setzt seit dem 1. August 2024 das Bundesprogramm „Startchancen“ genau bei den beschriebenen Problemlagen und ihren Ursachen an. Insgesamt nehmen 43 Schulen der Stadtgemeinden Bremerhaven und Bremen teil. Dies fokussiert die Chancengerechtigkeit mit dem Ziel, Herkunft und Leistung besser zu entkoppeln sowie die Basiskompetenzen und Teilhabe zu stärken. Im Rahmen des Programms wird eine individuelle Lernverlaufsdiagnostik entwickelt und erprobt. Aufgrund der großen Anzahl an Schulen, die sich in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven in besonders herausfordernder sozioökonomischen Lage befinden, ist das Startchancen-Programm nicht auskömmlich. Daher fördert der Magistrat Bremerhaven aus eigenen Mitteln weitere fünf sogenannte korrespondierende Schulen mit Unterstützungsformaten, die an den Programminhalt des StartchancenProgramms angelehnt sind. In Bremen sind es 24 korrespondierende Schulen, die kommunal durch die Senatorin für Kinder und Bildung ergänzend gefördert werden. Anfrage 11: Auswirkungen der Haushaltssperre auf die Handwerksund Handelskammer, Unternehmen und Handwerksbetriebe? Anfrage des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 12. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie beeinflussen die Haushaltssperren die finanziellen Zuschüsse und Förderprogramme, die Handels- und Handwerkskammer normalerweise zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben erhalten? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Handwerksbetriebe trotz der Haushaltssperren weiterhin Zugang zu Ausbildungs- und Qualifizierungsprogrammen haben, die für die Fachkräftesicherung in Bremen notwendig sind? 3. ⁠⁠Gibt es Pläne, die Haushaltssperren gezielt auf bestimmte Bereiche zu lockern, um essenzielle wirtschaftliche Fördermaßnahmen aufrechtzuerhalten, und wenn ja, wie wird der Senat sicherstellen, dass die Handels- und Handwerkskammer bei der Planung solcher Maßnahmen konsultiert werden? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Es fließen keine direkten Zuschüsse und Fördermittel der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration an die Handels- und Handwerkskammer. Deshalb haben interne Bewirtschaftungsmaßnahmen keine Auswirkungen auf die Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben. Anfrage 12: Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen befinden sich aktuell in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 17. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen sitzen aktuell (Stichtag 1. September 2024) in der JVA Bremen (bitte für die Außenstelle Bremerhaven gesondert angeben) ihre Haftstrafe ab? 2. Wie viele Rückführungen haben gemäß § 456a StPO in der Zeit vom 1. September 2023 bis zum 1. September 2024 aus der JVA Bremen stattgefunden? 3. Welche Hinderungsgründe liegen vor, die gegen eine verstärkte Realisierung von § 456a StPO sprechen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Nach derzeitigem Stand befinden sich 75 vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die in der Zuständigkeit des Senators für Inneres und Sport, Referat 24, liegen, im öffentlichen Gewahrsam. Hiervon befinden sich 50 in Strafhaft in der JVA Bremen, 7 Personen in der Außenstelle Bremerhaven, 10 Personen im Maßregelvollzug im Klinikum Bremen-Ost und 8 Personen in U-Haft. Zu Frage 2: In dem genannten Zeitraum sind 18 Rückführungen aus der Haft erfolgt. Zu Frage 3: Die Anwendung der Vorschrift des § 456a StPO, welche der Staatsanwaltschaft ein Absehen von der weiteren Vollstreckung einer Freiheitsstrafe in Fällen der Auslieferung oder Ausweisung ausländischer Verurteilter ermöglicht, wird durch eine Allgemeinverfügung des Senators für Justiz und Verfassung vom 25. September 1992 inhaltlich konkretisiert. Diese ermöglicht der Staatsanwaltschaft in aufenthaltsrechtlich geeigneten Fällen in weitem Umfang und zum frühest vertretbaren Zeitpunkt von § 456a StPO Gebrauch zu machen. Ausnahmen von diesem gewünschten Ziel sind im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens zu prüfen. Solche können beispielsweise begründet sein, wenn Zweifel an der Dauerhaftigkeit der Aufenthaltsbeendigung bestehen. Darüber hinaus können auch bei Vorliegen einer Zustimmung gemäß § 456a StPO weitere Hinderungsgründe einer zeitnahen Abschiebung aus der Haft entgegenstehen wie etwa fehlende Identitätsdokumente sowie andauernde Asylverfahren. Anfrage 13: Wann schiebt Bremen nach Afghanistan ab? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 17. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus Afghanistan leben aktuell (Stichtag 1. September 2024) im Land Bremen und wie viele dieser vollziehbar ausreisepflichtigen Personen haben keinen Duldungsstatus? 2.Wie viele der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, die zurzeit in der JVA Bremen eine Haftstrafe verbüßen, haben die afghanische Staatsangehörigkeit? 3. Wie viele der 28 Personen, die am 30. August 2024 auf dem Luftweg aus Sachsen nach Afghanistan abgeschoben wurden, kamen aus dem Land Bremen und inwieweit beabsichtigt der Bremer Senat zeitnah Rückführungen nach Afghanistan durchzuführen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Land Bremen halten sich derzeit 55 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige auf, von denen 44 Personen geduldet werden. Die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ist ein gesetzlich definierter Begriff, der nicht mit der Durchführbarkeit einer Abschiebung verwechselt werden darf. Geduldete Personen sind in der Regel vollziehbar ausreisepflichtig, es liegen zum gegebenen Zeitpunkt jedoch weitere Umstände vor, die einer Abschiebung entgegenstehen. Dies können etwa medizinische Gründe oder auch die Passlosigkeit der Betroffenen sein. Zu Frage 2: Derzeit befinden sich drei vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige im öffentlichen Gewahrsam. Zu Frage 3: Keine der genannten Personen befand sich in der Zuständigkeit der Bremer Ausländerbehörden. Auf Anfrage des BMI wurden im Vorfeld drei prioritär zu behandelnde Fälle (schwere Straftäter) gemeldet. Unter Berücksichtigung der aus den anderen Bundesländern gemeldeten Personen waren im Hinblick auf die Straftaten, deren Begleitumstände sowie der Interessenabwägung zwei der gemeldeten Fälle nachrangig zu behandeln. In einem weiteren Fall war das asylrechtliche Widerrufsverfahren noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Maßnahme wurden die Einzelfälle gesondert – ohne Ansehung des Bundeslandes – geprüft. Neben Bremen waren auch weitere Bundesländer letztlich nicht an dem genannten Abschiebeflug beteiligt. Weitere konkretisierte Planungen für Rückführungsflüge nach Afghanistan sind dem Senat derzeit nicht bekannt. Anfrage 14: Legal Highs in Süßigkeitenautomaten – muss das sein? Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. An welchen Automatenstandorten im Land Bremen werden nach Kenntnis des Senats psychoaktive Cannabinoide verkauft, wie es zum Zeitpunkt der Fragestellung beispielsweise in Form von 10-OH-HHCP-haltigen EinwegVaporizern in einem Süßigkeitenautomaten in der Butjadinger Straße in Bremen nahe der Oberschule Roter Sand erfolgt? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat nach geltender Rechtslage, den Automatenverkauf von gefährlichen psychoaktiven Substanzen, die noch nicht dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unterliegen, einzuschränken, insbesondere wenn der Verkaufsautomat im unmittelbaren Umfeld einer Schule steht und sich auch durch das kombinierte Angebot mit Softdrinks und Süßigkeiten gezielt an junge Menschen richtet? 3. Inwieweit setzt sich der Senat gegebenenfalls auf Bundesebene für eine behördliche Handhabe gegen derartige Verkaufspraktiken ein? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Automatenaufsteller müssen nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) zwar bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation unter Angabe einer Verwaltungsadresse ihres Gewerbes die Aufstellung anzeigen, allerdings müssen die Orte, an denen Automaten aufgestellt werden, nicht angegeben werden. Für die Aufstellung auf öffentlichem Grund müssen Sondernutzungen beim Ordnungsamt Bremen oder dem Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven beantragt werden. In der Stadtgemeinde Bremen wurden bislang keine Sondernutzungen erteilt, dies gilt gleichermaßen für Bremerhaven. Für die Aufstellung auf privatem Grund muss bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden. Da es sich bei diesen Automaten um „Waren- und Leistungsautomaten“ handelt, die nach § 61 Absatz 1 Nummer 12 d) Bremisches Landesbauordnung (BremLBO) grundsätzlich verfahrensfrei sind, liegen dem Senat hierzu generell keine Informationen vor. Zu Frage 2: Seit April 2016 ist es in Deutschland verboten, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche zu verkaufen. Auch der Konsum elektronischer Zigaretten und Shishas ist den unter 18-Jährigen nicht erlaubt. Das Verkaufs- und Konsumverbot gilt sowohl für nikotinhaltige Liquids als auch für Liquids ohne Nikotin. Daher dürfen Vapes nicht in Minderjährigen zugänglichen Automaten verkauft werden. Das Ordnungsamt Bremen sowie das Ordnungsamt Bremerhaven gehen Hinweisen auf den Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche nach. Zu Frage 3: Das NpSG verbietet ganze Stoffgruppen. Hierdurch wird es erschwert, durch kleine chemische Veränderungen Verbote zu umgehen und gefährliche Stoffe auf den Markt zu bringen. Durch das Auftreten und die Verbreitung immer neuer chemischer Varianten neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) auf dem Drogenmarkt muss fortwährend geprüft werden, ob die neuen Varianten aufgrund ihrer molekularen Strukturvielfalt und Komplexität noch durch die bestehenden Stoffgruppen nach dem NpSG erfasst werden, wenn sie nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen eine vergleichbare Gefährlichkeit aufweisen. Bisher wird die Anlage des NpSG nach Absolvierung entsprechender Prüfverfahren durchschnittlich ein Mal im Jahr an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst, indem bestimmte Stoffgruppen zur Erfassung weiterer NPS fortgeschrieben werden. Die letzte Anpassung der Anlage trat am 27. Juni 2024 in Kraft. Eine häufigere Anpassung erscheint sinnvoll. Um 10-OH-HHCP in die nächste Anpassung der Anlage des NpSG einzufügen, ist ein entsprechendes Prüfverfahren eingeleitet worden. Anfrage 15: Werden die Betreuungsvereine Bremens ausreichend finanziert und im Bestand gesichert? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 26. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie finanzieren sich die bremischen Betreuungsvereine? 2. Wie hat sich die Anzahl der Betreuer und die durchschnittliche Anzahl der Klienten pro Betreuer in den letzten drei Jahren entwickelt? 3. Inwieweit erhöht der Senat seine Zuschüsse um den vom Bundestag Ende 2023 beschlossenen Inflationsausgleich für die Jahre 2024 und 2025? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die bremischen Betreuungsvereine haben zwei Aufgabenschwerpunkte: das Führen rechtlicher Betreuungen und die Erfüllung sogenannter Querschnittsaufgaben nach § 15 Betreuungsorganisationsgesetz. Das Führen rechtlicher Betreuungen wird vergütet nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern. Die Erfüllung der Querschnittsaufgaben wird vergütet nach § 4 Absatz 2 Bremisches Betreuungsrechtsausführungsgesetz. Zu Frage 2: Zum Stichtag 1. Januar 2022 hatte der Betreuungsverein Bremerhaven 17,56 Personalstellen in Vollzeitäquivalenten zum Führen gesetzlicher Betreuungen, zum Stichtag 1. Januar 2023 waren es 16,95 und am 1. Januar 2024 15,99. Derzeit sind es 16,03 Stellen. Die durchschnittliche Anzahl geführter Betreuungen pro Personalstelle lag am 1. Januar 2022 bei 67,03, am 1. Januar 2023 bei 68,68, am 1. Januar 2024 bei 68,82. Aktuell sind es 70,14 Betreuungen pro Personalstelle. Der Betreuungsverein des Deutschen Roten Kreuzes hatte am 1. Januar 2022 und 1. Januar 2023 2,2 Personalstellen in Vollzeitäquivalenten zum Führen rechtlicher Betreuungen, am 1. Januar 2024 1,7. Aktuell sind es 1,6 Stellen. Die durchschnittliche Anzahl geführter Betreuungen pro Personalstelle lag am 1. Januar 2022 bei 72,5, am 1. Januar 2023 bei 71,8, am 1. Januar 2024 bei 96,1. Aktuell werden 94,7 Betreuungen pro Personalstelle geführt. Der Betreuungsverein Hilfswerk Bremen hatte am 1. Januar 2022 3,89 Personalstellen in Vollzeitäquivalenten zum Führen rechtlicher Betreuungen, am 1. Januar 2023 5,24, am 1. Januar 2024 5,88. Aktuell sind es 5,80 Personalstellen. Die durchschnittliche Anzahl geführter Betreuungen lag 2022 bei 68, seit 2023 bei 70. Zu Frage 3: Ein Änderungsgesetz zum Bremischen Betreuungsrechtsausführungsgesetz ist in Arbeit. Darin ist vorgesehen, die Vergütung der Querschnittsaufgaben an die Entgeltgruppe S 12, Entgeltstufe 4 der Entgelttabelle des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Sozial- und Erziehungsdienst in der jeweils geltenden Fassung anzupassen. Die Vergütung der Betreuungsvereine für die Wahrnehmung der Querschnittstätigkeiten ist damit bedarfsgerecht. Anfrage 16: Deutlich weniger geschlossene Spielhallen und Wettbuden: Wendet der Magistrat das verschärfte Landesgesetz in Bremerhaven anders an als der Senat in Bremen? Anfrage der Abgeordneten Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 27. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Spielhallen und Wettbüros wurden anteilig am alten Gesamtbestand in der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven seit Inkrafttreten der neuen landesgesetzlichen Gesetzesgrundlage aufgrund der verschärften Abstandsregeln bereits geschlossen? 2. Wurden in beiden Stadtgemeinden die landesrechtlichen Verschärfungen am Spielhallengesetz im Verwaltungshandeln einheitlich angewendet in Bezug auf die sofortige Vollziehbarkeit bei verweigerten Genehmigungen oder hat der Magistrat als zuständige Umsetzungsstelle hier eine „laxere“ Handhabung in der Praxis an den Tag gelegt? 3. Teilt der Senat die Auffassung, dass dem Problem von Spielsucht und den korrespondierenden Problemen auch in Bremerhaven durch einen zeitnahen Vollzug der neuen Regelungen beigekommen werden sollte? Antwort des Senats: Vorbemerkung des Senats: Mit Gesetz zur Anpassung spielhallenrechtlicher und glücksspielrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 erfolgten zum 1. Juli 2022 Änderungen des Bremischen Spielhallengesetzes (BremSpielhG) sowie des Bremischen Glücksspielgesetzes (BremGlüG). Infolgedessen wurden eine Vielzahl spielerschützender Vorschriften eingeführt, unter anderem eine Verschärfung der Regelungen zu Mindestabständen, das Erfordernis einer Zertifizierung von Spielhallen durch eine unabhängige Prüfungsorganisation, das Erfordernis eines Sachkundenachweises für Spielhallenbetreiber:innen sowie eine spielformübergreifende Anhebung des Mindestalters zum Betreten der Betriebe. Der Senat sieht in den spielerschützenden Vorschriften die Grundlage für die Gewährleistung höherer Standards insbesondere in Spielhallen. Zugleich wurde durch eine konsequente Umsetzung der Regelungen zum Abstandsgebot bereits eine deutliche Reduzierung von Wettvermittlungsstellen und Spielhallen in der Freien Hansestadt Bremen erreicht. Nach Auslaufen von bestehenden Erlaubnissen aufgrund vorheriger Rechtslage und Abschluss gerichtlicher Verfahren wird von einer weiteren Reduzierung von Wettvermittlungsstellen und Spielhallen ausgegangen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Anfrage im Einzelnen wie folgt: Zu Frage 1: 1. Spielhallen: In der Stadtgemeinde Bremen sind derzeit noch 51 Spielhallen geöffnet. Von 121 Spielhallen im September 2023 mussten inzwischen 70 Spielhallen aufgrund der verschärften Abstandsregelungen schließen. Von den 51 weiterhin geöffneten Hallen haben 34 eine Erlaubnis auf der Grundlage des geänderten BremSpielhG erhalten. Sieben Spielhallen besitzen derzeit noch eine Erlaubnis nach alter Rechtslage; nach Ablauf dieser Erlaubnis wäre ein Neuantrag auf der Grundlage der verschärften Regelungen des neuen BremSpielhG zu prüfen. Bezüglich zehn Spielhallen sind die Verwaltungs- beziehungsweise die verwaltungsgerichtlichen Verfahren derzeit noch nicht abgeschlossen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind von ursprünglich 29 Spielhallen derzeit noch 26 Spielhallen geöffnet. Davon besitzen elf Spielhallen eine Neuerlaubnis und drei Spielhallen eine bis zum Herbst 2026 geltende Erlaubnis nach alter Rechtslage. Diese drei Hallen werden aufgrund einer Abstandsproblematik mit Auslaufen der Erlaubnis schließen müssen. Für die weiteren Hallen wurden Ablehnungsbescheide erteilt, gegen die der Klageweg beschritten worden ist. 2. Wettvermittlungsstellen: In der Stadtgemeinde Bremen werden von den zuvor betriebenen 24 Wettvermittlungsstellen ab dem 1. Dezember 2024 voraussichtlich noch dreizehn – teilweise vorübergehend – geöffnet haben dürfen. Es sind acht Erlaubnisse erteilt worden, ein weiterer Standort wird, aller Voraussicht nach, eine Erlaubnis erhalten. Eine Wettvermittlungsstelle darf noch bis zum Abschluss eines anhängigen Berufungsverfahrens aufgrund einer „Alterlaubnis“ geöffnet sein. Bezüglich zwei Wettvermittlungsstellen stehen derzeit noch Entscheidungen im Eilrechtsverfahren aus; bis dahin wird auf Vollstreckung der Schließung verzichtet. Eine beabsichtigte Versagung befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren. In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind von den zuvor betriebenen zehn Wettvermittlungsstellen derzeit noch fünf geöffnet. Zwei Wettermittlungsstellen sind im Besitz einer bis zum 20. Juni 2028 befristeten Erlaubnis. In zwei Fällen wurden Klagen gegen die Ablehnungsbescheide erhoben. In einem weiteren Fall läuft derzeit das Anhörungsverfahren zur beabsichtigten Antragsablehnung. Zu Frage 2: In der Stadtgemeinde Bremen wurden die Ablehnungen der Anträge auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Schließungsverfügung versehen. Im Falle eines eingelegten Eilverfahrens wurden die Hallen bis zum Abschluss des Verfahrens geduldet, da andernfalls mit einer entsprechenden Verfügung des Verwaltungsgerichts zu rechnen gewesen wäre. In sämtlichen Eilverfahren haben Verwaltungsgericht beziehungsweise Oberverwaltungsgericht die Anträge abgelehnt und damit die Entscheidungen der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation bestätigt. Die betroffenen Spielhallen mussten daraufhin unverzüglich schließen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgte, weil das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Schließungsverfügung – angesichts des Ziels der Bekämpfung und Verhinderung von Glücksspielsucht – als besonders schwerwiegend angesehen worden ist. Auf diese Weise sollte verhindert werden, dass die Hallen trotz abgelehnter Erlaubnis bis zum (gegebenenfalls zweitinstanzlich) abgeschlossenen Gerichtsverfahren noch Jahre geöffnet bleiben dürften. Der Magistrat hat – angesichts der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Bezug auf die sofortigen Vollziehungen der Schließungsverfügungen – seine Verwaltungspraxis inzwischen dahingehend geändert, dass alle vergleichbaren Bescheidungen von Ablehnungen in glückspielrechtlichen Verfahren – wie in der Stadtgemeinde Bremen – für sofort vollziehbar erklärt werden, soweit die Voraussetzungen dafür im konkreten Einzelfall vorliegen. Dies führt zu einer einheitlichen Anwendung der glücksspielrechtlichen Regelungen im Lande Bremen. Zu Frage 3: Der Senat misst dem wichtigen Gemeinwohlziel der Bekämpfung von Glücksspielsucht einen hohen Stellenwert bei. Eine weiterhin konsequente Umsetzung des gesetzgeberischen Ziels der Suchtprävention ist daher sowohl in der Stadtgemeinde Bremen als auch in der Stadtgemeinde Bremerhaven erforderlich. Anfrage 17: Strafgebühren für verpasste Termine bei Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen? Anfrage der Abgeordneten Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 27. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Ist die Erhebung einer Strafgebühr für verpasste Termine bei niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen rechtlich zulässig, und wenn ja, unter welchen Bedingungen? 2. Welche Konsequenzen könnten aus Sicht des Senats durch die Erhebung einer solchen Strafgebühr für die ambulante Gesundheitsversorgung der Patient:innen folgen? 3. Welche alternativen Maßnahmen bestehen aus Sicht des Senats, um die ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen besser zu koordinieren und Terminausfälle möglichst zu reduzieren? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Diese Frage wird von den Gerichten je nach Einzelfall unterschiedlich bewertet. Bei Absage eines vereinbarten Termins und der einvernehmlichen Vereinbarung eines neuen Termins darf keine Strafgebühr erhoben werden. Kann die Praxis hingegen nachweisen, dass ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, weil im Zeitraum des ausgefallenen Termins keine anderen Patient:innen behandelt werden konnten, wäre eine Strafgebühr durchaus möglich. Die pauschale Vereinbarung einer Strafgebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen die Gerichte jedoch eher kritisch, weil Patient:innen stets die Möglichkeit haben sollten, bei nicht verschuldeter Verhinderung kostenfrei absagen zu dürfen. Anderweitige vertragliche Vereinbarungen mit Patient:innen können wirksam sein, wenn sie transparent kommuniziert und von den Patient:innen ausdrücklich akzeptiert wurden. Zu Frage 2: Der Zugang zu Angeboten der Gesundheitsversorgung sollte allen Bürger:innen gleichermaßen offenstehen. Alle Bürger:innen müssen bei bestehenden Beschwerden die Möglichkeit haben, sich in ärztliche Betreuung zu begeben ohne mit finanziellen Sanktionen rechnen zu müssen. Alternativ sieht der Senat die Gefahr, dass Personen, die wirtschaftlich schlechter gestellt sind, davor zurückschrecken, Termine bei Ärzt:innen zu vereinbaren, da eine etwaige Strafgebühr finanziell nicht zu tragen wäre. Zu Frage 3: Aus Sicht des Senats gilt es, verlässliche digitale Lösungen für das Terminmanagement der Praxen zu entwickeln. Dies würde zu einer höheren Transparenz verfügbarer Termine führen und könnte auch das verbindliche Erscheinen von Patient:innen beeinflussen. Zeitgleich gilt es, die Erreichbarkeit von Ärzt:innen im ambulanten Bereich zu erhöhen, entweder durch Ausdehnung telefonischer Sprechzeiten oder durch die Entwicklung einer digitalen Lösung, die auch die digitale Absage eines Termins ermöglicht. Oftmals scheitert die Absage vereinbarter Termine auch schlicht an der mangelnden Erreichbarkeit der jeweiligen Praxis. Die Abnahme von Verbindlichkeit ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der zwar mit einzelnen digitalen Tools begegnet werden kann, dadurch aber nicht in Gänze gelöst werden wird. Anfrage 18: Wie viele Jugendliche haben sich in den vergangenen zwei Jahren zu Jugendleiter:innen ausbilden lassen? Anfrage der Abgeordneten Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 27. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene haben im Jahr 2023 und 2024 die Ausbildung zur Jugend(gruppen)leiterin/zum Jugend(gruppen)leiter abgeschlossen? (Bitte getrennt für die Jahre 2023 und 2024 angeben.) 2. Auf welchem Wege erhalten Jugendliche und junge Erwachsene nach Abschluss der oben genannten Ausbildung die Jugendleiter:in-Card Juleica und die Ehrenamtskarte? (Bitte getrennt angeben für Juleica und für die Ehrenamtskarte.) 3. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene haben im Jahr 2023 und 2024 nach Abschluss der Ausbildung zur Jugend(gruppen)leiterin/zum Jugend(gruppen)leiter eine Juleica und Ehrenamtskarte erhalten beziehungsweise beantragt? (Bitte differenziert antworten nach Jahr und Juleica sowie Ehrenamtskarte.) Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Jahr 2023 sind 134 Karten neu beantragt und 22 Karten verlängert worden. Insgesamt gab es im Jahr 2023 422 gültige Juleicas. Für 2024 wurden bis Mitte Oktober 123 Karten neu beantragt und zwölf verlängert. Insgesamt sind im Land Bremen aktuell 465 Karten gültig. Zu Frage 2: Die Juleica wird auf Antrag über das Onlinesystem juleicaantrag.de ausgestellt. Wer die Juleica besitzt, kann gegen einen Nachweis ohne weitere Voraussetzungen über das Portal freiwilligenserver.de eine Ehrenamtskarte beantragen. Die Ehrenamtskarte wird postalisch oder im Rahmen einer Übergabeveranstaltung persönlich von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration übergeben. Zu Frage 3: Im Jahr 2023 haben siebzehn Inhaberinnen und Inhaber der Juleica die Ehrenamtskarte beantragt und erhalten. Bis Mitte Oktober des Jahres 2024 gab es vierzehn Anträge und elf Bewilligungen. Drei Anträge konnten nicht berücksichtigt werden, weil der Nachweis über den Besitz der Juleica-Karte nicht erbracht worden ist. Anfrage 19: Steht der Integrierte Gesundheitscampus Bremen vor dem Aus oder konzentriert er sich künftig nur noch auf die Vernetzung von Gesundheitswirtschaft und Wissenschaft? Anfrage der Abgeordneten Rainer Bensch, Simon Zeimke, Susanne Grobien, Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 27. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welches Potenzial für eine gestaltende Gesundheitspolitik sieht der Senat in der Vernetzung sowie im Zusammenwirken unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen der Gesundheitsversorgung, der Gesundheitswirtschaft und der Gesundheitsforschung im Land Bremen? 2. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die geleistete Aufbauund Entwicklungsarbeit des Integrierten Gesundheitscampus Bremen (IGB)? 3. Inwiefern beabsichtigt der Senat, den IGB über den 31. Dezember 2025 hinaus bei dem Ziel, die Sichtbarkeit des Landes Bremen als dynamischen und innovativen Standort für die Schwerpunktthemen im Bereich Gesundheit (Versorgung, Wissenschaft, Wirtschaft, Ausbildung, Fachkräfte) zu erhöhen, finanziell zu unterstützen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das besondere Potenzial des IGB liegt aus Sicht des Senats darin, Wirtschaft und Wissenschaft mit den lokalen Strukturen der Gesundheitsversorgung zu verknüpfen. Aus diesem Gedanken heraus wurde der IGB begründet. Neben der Netzwerkarbeit des IGB bietet der strukturierte Transfer durch Veranstaltungen, Angebote und Öffentlichkeitsarbeit zwischen den Bereichen sowie die Kommunikation in die bremische Bevölkerung hinein interessantes Potenzial. Zu Frage 2: Der Senat würdigt die Arbeit des IGB, der sich als Netzwerk, Kommunikationsplattform und Projektpartner einen Namen gemacht hat. Zugleich hat der IGB die Basis geschaffen, um perspektivisch Innovationen und konkrete Transferergebnisse fördern zu können. Aus Sicht des Gesundheitsressorts wird trotz der anzuerkennenden Aufbauarbeit festgestellt, dass wünschenswerte konkrete Umsetzungen in der Versorgungslandschaft, die über das Setzen von Impulsen hinausgehen, bislang nicht im erhofften Umfang erreicht wurden. Zu Frage 3: Die Finanzierung des IGB wird derzeit im Wesentlichen durch die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation getragen und ist bis 31. Dezember 2025 gesichert. Zur weiteren Finanzierung stehen die beteiligten Ressorts derzeit im Austausch. Das Gesundheitsressort beabsichtigt, die bisherige Finanzierung der Stelle einer Referentin auch über 2025 hinaus fortzuführen. Eine darüberhinausgehende Finanzierung, insbesondere zur Kofinanzierung der Geschäftsstelle, durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ist aufgrund der Haushaltslage nicht möglich. Anfrage 20: Melderechtliche Auskünfte im Land Bremen Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 30. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Melderegisterauskünfte nach §§ 44, 45 Bundesmeldegesetz (BMG) wurden von den Meldebehörden des Landes Bremen im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Juli 2024 erteilt und wie viele der Datenempfänger waren natürliche Personen? (Bitte getrennt nach Jahren, einfachen und erweiterten Melderegisterauskünften sowie Bremen und Bremerhaven ausweisen.) 2. Wie viele Auskunftssperren gemäß § 51 BMG und wie viele bedingte Sperrvermerke nach § 52 BMG waren zum Stichtag 31. Juli 2024 im Melderegister der Städte Bremen und Bremerhaven jeweils eingetragen? (Bitte die Zahlen getrennt nach Rechtsgrundlagen und Städten ausweisen.) 3. Wie viele Auskünfte an die betroffene Person nach § 10 BMG wurden im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Juli 2024 von den Meldebehörden im Land Bremen erteilt? (Bitte getrennt nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven ausweisen.) Antwort des Senats: Zu Frage 1: Stadtgemeinde Bremen In der Stadtgemeinde Bremen wurden vom 1. Januar 2019 bis 31. Juli 2024 folgende Melderegisterauskünfte (MRA) an Dritte (im Wesentlichen natürliche Personen und Firmen) erteilt. Wie viele Datenempfänger natürliche Personen waren, lässt sich technisch nicht bestimmen. einfache MRA erweiterte MRA Gesamtjahresnach § 44 BMG nach § 45 BMG zahl 2019 9 994 951 10 945 2020 9 209 954 10 163 2021 6 643 729 7 372 2022 7 279 799 8 078 2023 6 607 756 7 363 Januar - Juli 2024 4 906 793 5 699 Gesamt 44 638 4 982 49 620 Stadtgemeinde Bremerhaven In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden vom 1. Januar 2019 bis 31. Juli 2024 folgende Melderegisterauskünfte (MRA) an Dritte (natürliche Personen und Firmen) erteilt: einfache MRA erweiterte MRA Gesamtjahresnach § 44 BMG nach § 45 BMG zahl 2019 23 863 180 24 .043 2020 44 960 242 45 202 2021 44 024 220 44 244 2022 56 020 283 56 303 2023 34 920 401 35 321 Januar - Juli 2024 1 822 260 2 082 Gesamt 205 609 1 586 207 195 Landesmelderegister: Über das Landesmelderegister – dieses wird von Dataport betrieben – werden auf Grundlage des § 44 BMG Melderegisterauskünfte an zugelassene Nutzer (Creditreform Bremen Dahlke KG, RISER ID Services GmbH, Stadtbibliothek Bremen und Obergerichtsvollzieher:innen/Gerichtsvollzieher:innen) erteilt. Auskünfte auf Grundlage des § 45 BMG sind über das Landesmelderegister nicht möglich. Von Dataport konnte eine getrennte Darstellung der Melderegisterauskünfte für Bremen und Bremerhaven lediglich für den Zeitraum Oktober 2023 bis Juli 2024 bereitgestellt werden. Die weiteren Auskünfte beruhen auf interner Auswertung. Auf dieser Grundlage war jedoch lediglich eine Gesamtzahl der MRA feststellbar. EMRA nach § 44 BMG Davon JahresgesamtJahr Quartal (HB und BRHV) Davon HB BRHV zahlen 2019 1 12 897 2 10 343 3 10 512 4 11 004 44 756 2020 1 11 892 2 9 951 3 9 392 4 9 656 40 891 2021 1 10 326 2 8 995 3 9 112 4 8 097 36 530 2022 1 10 698 2 7 463 3 8 123 4 8 579 34 863 2023 1 10 579 2 8 805 3 9 461 4 8 783 8 509 274 37 628 2024 1 10 434 10 079 355 2 9 208 8 843 365 22 989 3 (nur (1 – 3 Quartal 07/24) 3 347 3 171 176 24) Gesamtzahlen (Stadtgemeinden und Landesmelderegister) Gesamtjahreseinfache MRA nach erweiterte MRA § 44 BMG nach § 45 BMG zahl 2019 78 613 1 131 79 744 2020 95 060 1 196 96 256 2021 87 197 949 88 146 2022 98 162 1 082 99 244 2023 79 155 1 157 80 312 Januar -Juli 2024 29 717 1 053 30 770 Gesamt 467 904 6 568 474 472 Zu Frage 2: Stadtgemeinde Bremen: In der Stadtgemeinde Bremen waren am 31. Juli 2024 folgende Auskunftssperren (ASP) und bedingte Sperrvermerke (SPV) abgespeichert: 07/2024 Auskunftssperren 2 121 nach § 51 BMG Sperrvermerke nach § 52 BMG Stadtgemeinde Bremerhaven: In der Stadtgemeinde Bremerhaven waren am 31. Juli 2024 folgende Auskunftssperren (ASP) und bedingte Sperrvermerke (SPV) abgespeichert: 07/2024 Auskunftssperren nach § 51 BMG Sperrvermerke nach § 52 BMG Gesamtzahlen für das Land Bremen: Auskunftssperren (§ 51 BMG): 2 741, Sperrvermerke (§ 52 BMG): 443 Zu Frage 3: Stadtgemeinde Bremen: In der Stadtgemeinde Bremen ist erst seit Februar 2024 eine statistische Auswertung möglich. Danach wurden im Zeitraum Februar 2024 bis Juli 2024 einschließlich insgesamt neunzehn Selbstauskünfte nach § 10 BMG erteilt. Stadtgemeinde Bremerhaven: Der Stadtgemeinde Bremerhaven ist nur für den Zeitraum 21. Juni 2023 bis zum 31. Juli 2024 eine statistische Auswertung möglich. Danach sind im Zeitraum 21. Juni 2023 bis 31. Dezember 2023 insgesamt neunzehn gegenständliche Auskünfte erteilt worden. Im Zeitraum 1. Januar 2024 bis zum 31. Juli 2024 waren es insgesamt acht Auskünfte. Anfrage 21: Fachkräftemangel in der forensischen Psychiatrie Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche bisherigen und absehbaren Auswirkungen hat der Fachkräftemangel auf den Maßregelvollzug in der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum Bremen-Ost? 2. Wie bewertet der Senat die Schaffung eines neuen Ausbildungsberufs „Maßregelvollzugshelfer:in“ als Maßnahme gegen den Fachkräftemangel in der forensischen Psychiatrie und wie könnte dies auf Landesebene realisiert werden? 3. Welche sonstigen Maßnahmen ergreift der Senat, um die Personalsituation im Maßregelvollzug zu verbessern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels ist die Stellensituation in der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum Bremen-Ost zwar nicht als optimal, aber als zufriedenstellend zu bewerten. Nicht besetzte Stellen gibt es insbesondere im ärztlichen und im pflegerischen Bereich. Dies wird zumindest teilweise durch andere Berufsgruppen, wie zum Beispiel Psycholog:innen oder Erzieher:innen, kompensiert. Dennoch kann nicht verhindert werden, dass Angebote – wie zum Beispiel Gruppenangebote oder Ausführungen – ausfallen. Insgesamt ist die Stellensituation relativ stabil, da es gelingt, frei werdende Stellen regelhaft zeitnah wieder zu besetzen. Die personellen Abgänge entstehen hauptsächlich durch Berentung von Mitarbeitenden. Zu Frage 2: Grundsätzlich ist eine hohe Fachkräftequote wünschenswert. Im Maßregelvollzug fallen jedoch auch Aufgaben an, die weniger eines pflegefachlichen Hintergrunds bedürfen als vielmehr Fähigkeiten des kommunikativen Bereichs, so zum Beispiel bezogen auf den Beziehungsaufbau und die Deeskalation. Dies betrifft zum Beispiel die Freizeitgestaltung, die Begleitung der Patient:innen zum Rauchen, die Essensausgabe, aber auch milieutherapeutische Angebote. Hierfür werden bereits Assistenzkräfte eingesetzt. Diese Assistenzkräfte zu „Maßregelvollzugshelfer:innen“ weiter zu qualifizieren und dieses Qualifikationsangebot bei der Personalrekrutierung nutzen zu können, wird als sinnvoll erachtet. Entsprechend des dem Senat vorliegenden Kurzkonzeptes handelt es sich jedoch nicht um einen Ausbildungsberuf mit einem Berufsabschluss, da der Umfang nicht den Anforderungen an eine Berufsausbildung entspricht. Aktuell wird geprüft, wie die nähere Ausgestaltung einer solchen berufsbegleitenden Maßnahme aussehen könnte. Dabei ist unter anderem auch zu klären, welche Form der Qualifizierung für die Zielgruppe geeignet sein könnte. Zu Frage 3: Da insbesondere der Arzt- und Pflegebereich vom Fachkräftemangel betroffen sind, erhalten Ärzt:innen und Pflegekräfte außertarifliche Zulagen. Anfrage 22: Praxispartner für das Duale Studium gewinnen Anfrage der Abgeordneten Janina Strelow, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 1. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Voraussetzungen muss ein Betrieb im Land Bremen erfüllen, um Praxispartner im Rahmen eines dualen Studiums zu werden und wie viele Praxispartner (Betriebe) gibt es in Bremen und in Bremerhaven? 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, wie viele dual Studierende durchschnittlich nach Abschluss ihres Studiums bei ihren Praxispartnern im Land Bremen weiterarbeiten und wie bewertet der Senat diese Anzahl? 3. Wie finden Studierende beziehungsweise Studienanwärter:innen dualer Studiengänge geeignete Betriebe und inwiefern kann dieses sogenannte Matching für das Land Bremen verbessert werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bei akkreditierten dualen Studiengängen ist ein Kooperationsvertrag zwischen der akademisch verantwortlichen Hochschule und dem Praxisunternehmen maßgeblich für die Zusammenarbeit. Er regelt die Anzahl an Studienplätzen und eine angemessene Kostenbeteiligung der Unternehmen, die den zusätzlich entstehenden Aufwand der Hochschule berücksichtigt. Gemäß § 52 Absatz 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) müssen beide Parteien sicherstellen, dass im Studiengang ein breites, wissenschaftlich und praktisch fundiertes Kompetenzprofil erworben wird. Die Anzahl der aktiven Praxispartner im Land Bremen beträgt bei der Hochschule Bremen 138, bei der Hochschule Bremerhaven 12 und bei der Universität Bremen 37. Zu Frage 2: Zahlen der Hochschule Bremerhaven liegen hierzu noch nicht vor, da die Studiengänge erst gestartet sind. Die Universität Bremen und die Hochschule Bremen erheben die Zahl nicht flächendeckend. Da ein Großteil der Absolvent:innen aus den grundständigen dualen Studiengängen der Hochschule direkt in den Arbeitsmarkt eintritt und die Praxisunternehmen überwiegend aus Bremen und der Metropolregion Nordwest stammen, ist davon auszugehen, dass die Absolvent:innen beim Berufseinstieg dieselbe Bezugsregion haben. Dieser Befund wird durch eine Unternehmensbefragung im Kontext der iaw-Studie „Duales Studium in Bremen“ aus dem Jahr 2022 gestützt. Demnach werden im Durchschnitt 89 Prozent der Studierenden übernommen, was aus Sicht des Senats sehr positiv zu bewerten ist. Zu Frage 3: Die Hochschulen unterstützen Studieninteressierte bei ihrer Suche nach einem Praxisunternehmen beratend. Zudem werden auf den Webseiten des jeweiligen dualen Studiengangs die Praxispartner aufgeführt. Ausschreibungen für duale Studienplätze sind auf den Webseiten der Praxispartner, in Jobbörsen oder auf Berufs- und Ausbildungsmessen zu finden. Verbesserungen können durch zusätzliche Beratungsangebote in den Hochschulen und Schulen, bei gemeinsamen Veranstaltungen mit den Kooperationspartnern oder mit Unternehmensbesichtigungen erzielt werden. Anfrage 23: Abschiebungen in die Türkei Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 1. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele ausreisepflichtige türkische Staatsbürger hielten sich nach Kenntnis des Senats zum Stichtag 30. September 2024 im Land Bremen auf und wie viele dieser Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig? 2. Wie viele türkische Staatsbürger werden im Zuge der jüngst zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und dem türkischen Staatspräsidenten Recep T. Erdoğan getroffenen Rückführungsvereinbarung nach den derzeitigen Planungen des Senats in den nächsten zwölf Monaten voraussichtlich aus dem Land Bremen abgeschoben? 3. Durch welche konkreten Maßnahmen will der Senat das Vorhaben der Bundesregierung unterstützen, ausreisepflichtige türkische Staatsbürger verstärkt in ihr Heimatland zurückzuführen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Land Bremen halten sich derzeit 343 ausreisepflichtige türkische Staatsangehörige auf, von denen 314 Personen geduldet werden. Die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ist ein gesetzlich definierter Begriff, der nicht mit der Durchführbarkeit einer Abschiebung verwechselt werden darf. Geduldete Personen sind in der Regel vollziehbar ausreisepflichtig; es liegen zum gegebenen Zeitpunkt jedoch weitere Umstände vor, die einer Abschiebung entgegenstehen. Dies können etwa medizinische Gründe oder auch die Passlosigkeit der Betroffenen sein. Zu Frage 2: Eine valide Aussage für die Zukunft kann nicht getroffen werden. Rückführungen werden weiterhin konsequent betrieben; diese können allerdings auch an inlandsbezogenen Vollzugshindernissen im Einzelfall scheitern. Die Vorbereitung einer Abschiebung ist ein dynamischer Prozess, der von vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Eine Vorplanung über mehrere Monate verbietet sich hier; oftmals werden Rückführungen innerhalb weniger Wochen vorbereitet. Zu Frage 3: Der Senator für Inneres und Sport steht hierzu in einem direkten Austausch mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Die zu diesem Zweck gebildete Arbeitsgruppe, an der auch Bremen beteiligt ist, tagt regelmäßig. Bremen hat geeignete Fälle, in denen eine Identifizierung der Betroffenen beziehungsweise die Ausstellung eines Identitätsdokuments für die Rückführung erforderlich ist, über den Bund an die Türkei übermittelt. Hinsichtlich der übermittelten Fälle stehen größtenteils noch weitere Rückmeldungen aus der Türkei aus. Die diplomatische Zusammenarbeit mit der Türkei obliegt grundsätzlich dem Bund. Der Senator für Inneres und Sport steht jedoch in einem engen Austausch mit dem für Bremen zuständigen Generalkonsulat in Hannover. So finden quartalsweise Gespräche zwischen den Vertretern statt und Anfang des Jahres wurde in Bremen eine Sammelanhörung durchgeführt, in deren Nachgang Passersatzpapiere ausgestellt wurden und in einigen Fällen Rückführungen durchgeführt wurden. Anfrage 24: Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) Anfrage des Abgeordneten André Folkert Minne, Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 7. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen haben sich seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag am 21. Juni 2024 nach § 4 SBGG bei den Standesämtern im Land Bremen angemeldet, um ihren Geschlechtseintrag und die Vornamen ändern zu lassen? (Bitte getrennt nach den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausweisen.) 2. Wie viele der Personen aus Frage 1 waren zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung noch minderjährig? 3. Wie viele der Anmelder aus Frage 1, die ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern lassen wollten, waren bislang weiblich, männlich oder divers? (Bitte getrennt nach Geschlecht ausweisen.) Antwort des Senats: Zu Frage 1: In den drei Standesämtern des Bundeslandes Bremen – Bremen-Mitte, Bremen-Nord und Bremerhaven – haben sich bislang insgesamt 258 Personen zur Beurkundung der Erklärung nach SBGG angemeldet. Zu Frage 2: In Bremen wurden Beurkundungen für sechzehn minderjährige Personen, in Bremerhaven für eine minderjährige Person angemeldet. Zu Frage 3: Weiblich: Männlich: Divers: Kein Eintrag: Bremen: 141 91 1 0 Bremerhaven: 15 10 0 0 Anfrage 25: Islamistische Gefährder im Land Bremen Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 7. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen, die von den Sicherheitsbehörden als islamistische Gefährder eingestuft werden und die mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, waren zum Stichtag 1. Oktober 2024 im Land Bremen mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet, und wie hat sich deren Zahl in den letzten zwölf Monaten entwickelt? (Bitte getrennt nach ausländischen Staatsbürgern, Doppel- und Mehrfachstaatlern sowie den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausweisen.) 2. Wie viele der unter Frage 1 genannten Personen waren zum Stichtag 1. Oktober 2024 vollziehbar ausreisepflichtig und wie hat sich deren Zahl in den letzten zwölf Monaten entwickelt? (Bitte die Zahlen getrennt nach den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven aufführen.) 3. Welche Staaten waren die fünf wichtigsten Herkunftsländer von Personen im Land Bremen, die zum Stichtag 1. Oktober 2024 als islamistische Gefährder eingestuft wurden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zum Stichtag 1. Oktober 2024 verfügte eine Person, die von den Sicherheitsbehörden im Land Bremen als islamistischer Gefährder eingestuft wird und ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit aufweist, über einen Wohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen. Ferner hatten weitere fünf entsprechend eingestufte Personen einen gemeldeten Wohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen und eine deutsche sowie ausländische Staatsangehörigkeit. In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist eine entsprechend eingestufte Person mit einer deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeit gemeldet. Die Entwicklung in den letzten zwölf Monaten blieb annähernd gleich. Eine der genannten Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft wurde in dem Zeitraum aus Deutschland ausgewiesen und reiste in der Folge aus. Zu Frage 2: Die in der Antwort auf die Frage 1 genannte Person mit einer ausschließlich ausländischen Staatsangehörigkeit war zum Stichtag 1. Oktober 2024 vollziehbar ausreisepflichtig. Zu Frage 3: Unter den im Land Bremen entsprechend eingestuften Personen mit ausländischer oder doppelter Staatsangehörigkeit belaufen sich die fünf häufigsten, nicht deutschen Staatsangehörigkeiten auf die Staaten Russland, Syrien, Türkei, Afghanistan und Kosovo. Anfrage 26: Die FreiKarte – Kosten und Nutzung Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 11. Oktober 2024 1. Wie verteilt sich die Nutzung der FreiKarte auf die Bremer und Bremerhavener Stadtteile? 2. Ist dem Senat bekannt, wie sich die Wohnorte der Nutzer auf die Bremer und Bremerhavener Stadtteile verteilt? (Wenn ja, bitte für die einzelnen Stadtteile die absolute Zahl der Nutzer sowie das prozentuale Verhältnis zur Gesamtzahl der im jeweiligen Stadtteil ausgegebenen FreiKarten angeben.) 3. Geht der Senat vor dem Hintergrund der bisher abgerufenen Mittel in Höhe von 2,2 Millionen Euro von einer Über- oder Unterschreitung des Ansatzes von 19 Millionen Euro aus, und wenn ja, in welcher Höhe? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Durch Nutzung der Karte lassen sich keine Rückschlüsse auf den Wohnort der Nutzenden ziehen. Was ausgewertet werden kann, sind die Standorte der teilnehmenden Betriebe, auch wenn deren Besuch nichts über den Wohnort der nutzenden Person aussagt. Im Zeitraum vom Start der FreiKarte am 1. Juni 2024 bis einschließlich 31. Oktober 2024 gab es im Land Bremen insgesamt 331 342 Einlösungen mit der FreiKarte. Davon entfielen 111 037 Einlösungen auf die Betriebe in der Stadt Bremen (62 Einrichtungen, Stand 31. Oktober 2024) und 39 435 Einlösungen auf Betriebe in der Stadt Bremerhaven (16 Einrichtungen). 180 870 Einlösungen entfielen auf die Volksfeste mit insgesamt 74 Fahrund Laufgeschäften. Dazu zählen bis zum Stichtag Gröpelinger Kirmes, Sommer-Ferien-Spaß am Weserpark, Breminale, Festival Maritim in Vegesack, Maritime Meile Bremerhaven, Bremerhavener Freimarkt, Vegesacker Markt und Bremer Freimarkt. Zu Frage 2: Es werden keine Rückschlüsse von den benutzten Karten auf den Wohnort der Nutzenden gezogen. Daher kann diese Frage nicht beantwortet werden. Zu Frage 3: Da die Projektmittel so geplant wurden, dass eine Zahlungsfähigkeit auch bei einer kompletten Ausnutzung der Guthaben gewährleistet ist, wird es voraussichtlich zu einer Unterschreitung des Ansatzes kommen, da eine hundertprozentige Ausnutzung eher unwahrscheinlich ist. Hinzu kommt, dass die Anzahl der berechtigten Kinder und Jugendlichen bisher niedriger ist als prognostiziert. Da, wie es bei der FreiKarte 1.0 zu beobachten war, Zuzugsgeschehen und Ausnutzungsgrad des Guthabens schwer vorhersehbar sind, kann keine verlässliche Aussage über die Höhe der Unterschreitung des Ansatzes gemacht werden. Anfrage 27: Wölfe und Wolfsrisse im Land Bremen Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 11. Oktober 2024 1. Wie viele Wölfe wurden nach Kenntnis des Senats 2023 im Land Bremen gesichtet und wie hat sich die Zahl dieser Sichtungen seit 2020 entwickelt? (Bitte die Zahlen getrennt nach Jahren und den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausweisen.) 2. Welche Schäden wurden im Land Bremen zwischen 2020 und 2023 von Wölfen verursacht und welchen Rudeln wurden die Raubtiere genetisch jeweils zugeordnet? (Bitte die Schadensereignisse getrennt nach Jahren, Stadtgemeinden und Rudelzugehörigkeit einzeln aufführen und den jeweiligen Schadenswert beziffern.) 3. Welche finanziellen Mittel hat der Senat für die Zahlung von Entschädigungen an von Wolfsrissen betroffene Tierhalter sowie für Maßnahmen zur Prävention von Wolfsangriffen im unter Frage 2 genannten Zeitraum zur Verfügung gestellt? (Bitte die Zahlungen getrennt nach Jahren sowie differenziert nach Entschädigungen und Präventionsmaßnahmen ausweisen.) Antwort des Senats: Zu Frage 1: In den Standards für das Monitoring der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf werden Wolfsmeldungen nach eindeutigem Nachweis C1, bestätigter Hinweis C2 und unbestätigter Hinweis C3 kategorisiert. Für das Wolfsmonitoring werden lediglich die Kategorien C1 und C2 weitergegeben. Insgesamt gab es im Zeitraum von 2020 bis 2023 sechs Wolfssichtungen beziehungsweise Wolfsnachweise der Kategorien C1 oder C2 in der Stadtgemeinde Bremen: eine eindeutig nachgewiesene C1-Sichtung jeweils in 2020 und 2021, drei eindeutig nachgewiesene C1-Sichtungen in 2022 sowie eine eindeutig nachgewiesene C1-Sichtung in 2023. Für die Stadtgemeinde Bremerhaven liegen bisher noch keine bestätigten Sichtungen oder Nachweise der Kategorien C1 oder C2 vor. Zu Frage 2: Insgesamt gab es im Zeitraum von 2020 bis 2023 zehn durch Wölfe nachweislich gerissene Nutztiere in der Stadtgemeinde Bremen, davon waren neun Schafe sowie ein Rind. Im Jahr 2020 waren es fünf gerissene Schafe durch den Übergriff eines Einzelwolfs ohne Rudelzugehörigkeit. Im Jahr 2022 waren es vier gerissene Schafe und ein gerissenes Rind durch zwei Einzelwölfe ohne Rudelzugehörigkeit. Bisher wurden im Land Bremen lediglich wandernde Einzelwölfe ohne Rudelzugehörigkeit registriert. Schadenswerte sind näherungsweise der Antwort auf Frage 3 zu entnehmen. Zu Frage 3: Insgesamt hat es im Zeitraum von 2020 bis 2023 Zahlungen an von Wolfsrissen betroffene Tierhalter im Wert von 2 597,88 Euro sowie Zahlungen für Präventionsmaßnahmen im Wert von 127 685,80 Euro gegeben. Im Jahr 2020 betrugen die Zahlungen für gerissene Weidetiere 309,88 Euro. 2021 wurden keine Leistungen beantragt. Im Jahr 2022 wurden 2 288,00 Euro an betroffene Tierhalter:innen ausgezahlt. Im Jahr 2023 wurden für Präventionsmaßnahmen, also wolfsabweisende Zäune, 127 685,80 Euro bewilligt. Anfrage 28: Aliasnamen bei Asylbewerbern und unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 14. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele im Land Bremen lebende volljährige Asylsuchende und wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) führten zum Stichtag 15. Oktober 2024 nach den Erkenntnissen des Senats neben ihrem angegebenen behördlichen Namen zumindest einen falschen Namen (Aliasnamen)? (Bitte die Zahlen getrennt nach den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausweisen.) 2. Wie viele der Personen aus Frage 1 nutzen neben ihrem Hauptnamen mehr als einen Aliasnamen? (Bitte die Zahl unterteilen nach Personen mit bis zu drei, vier bis zehn und mehr als zehn zusätzlichen Identitäten.) 3. Wie verfährt der Senat mit Asylsuchenden, die Aliasnamen nutzen, und welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen hat die betrügerische Verwendung von falschen Identitäten für die Betroffenen? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Sogenannte Aliaspersonalien sind unzulässigerweise benutzte Personalien mit der Absicht, die Identität zu verschleiern. Zugleich kommt es regelmäßig zur Eintragung voneinander abweichender Personalien ein und derselben Person im Ausländerzentralregister, ohne dass eine Täuschungsabsicht vorliegt. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: unterschiedliche Schreibweisen des Namens oder Berichtigung von Geburtsdaten. Konkrete Zahlen können nicht genannt werden: Zum einen sind die Merkmale „asylsuchend“ und „unbegleitete:r minderjährige:r Ausländer:in“ keine Ordnungsmerkmale im Ausländerzentralregister, zum anderen würde die Feststellung der Missbräuchlichkeit jeweils eine Bewertung im Einzelfall erfordern. Dies ginge mit einem Verwaltungsaufwand einher, der nicht vertretbar wäre. Da bereits die Personen nach Frage 1 nicht ermittelbar sind, trifft das auch auf den in Frage 2 angesprochenen Personenkreis zu. Zu Frage 3: Die Klärung der Identität eines Ausländers beziehungsweise einer Ausländerin hat im Aufenthaltsrecht einen herausragenden Stellenwert. Der Senat misst ihr daher eine hohe Bedeutung zu. Werden Aliaspersonalien missbräuchlich verwendet und erlangen die Behörden hiervon Kenntnis, wird zunächst versucht, die echte Personalie anhand von vorhandenen Dokumenten festzustellen. Sind solche Dokumente nicht vorhanden, wird die betroffene Person zur Mitwirkung an der Identitätsklärung verpflichtet. Wirkt die Person entgegen der Anordnung nicht mit, können je nach Einzelfall Sozialleistungen gekürzt, Erwerbserlaubnisse ausgesetzt und im Extremfall sogar Haft angeordnet werden. Die geklärte Identität ist Voraussetzung für jeden Aufenthaltstitel. Eine Aufenthaltsverfestigung kann daher nur bei geklärter Identität erfolgen. Zugleich kann die missbräuchliche Verwendung einer Aliaspersonalie ein Ausweisungsinteresse begründen, das ebenfalls der Erteilung eines Aufenthaltstitels entgegensteht und einen bereits erlaubten Aufenthalt im Wege der Ausweisung beenden kann. Die missbräuchliche Verwendung von Aliaspersonalien kann zudem zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen einer Tat nach § 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz führen, sofern die Falschangaben der Erschleichung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung dienen, oder nach § 271 Absatz 1 Strafgesetzbuch, sofern es zur Beurkundung missbräuchlicher Aliasdaten kommt. Anfrage 29: Abschiebung von afghanischen Staatsangehörigen aus Bremen Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 14. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Treffen Medienberichte zu, wonach das Land Bremen für den vom Bundesinnenministerium organisierten Flug nach Kabul zur Rückführung afghanischer Straftäter am 30. August 2024 drei Personen gemeldet hatte, und falls diese Zahl nicht zutrifft, wie viele Afghanen sollten im Rahmen dieser Aktion tatsächlich aus Bremen abgeschoben werden? 2. Wie viele von den drei afghanischen Staatsbürgern, die das Land Bremen dem Bundesinnenministerium gemeldet hatte, sind am 30. August 2024 tatsächlich in ihre Heimat zurückgeführt worden? 3. Sofern die vom Land Bremen gemeldeten Rückführungen nach Afghanistan am 30. August 2024 nicht oder nur teilweise möglich waren: Aus welchen Gründen scheiterte die Abschiebung der fraglichen Personen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bremen war an dem Abschiebeflug nicht beteiligt. Auf Anfrage des BMI wurden im Vorfeld drei prioritär zu behandelnde Fälle (schwere Straftäter) gemeldet. Zu Frage 2: Keine der zurückgeführten Personen befand sich in der ausländerrechtlichen Zuständigkeit Bremens. Zu Frage 3: Die gemeldeten Fälle kamen letztlich für den genannten Abschiebeflug nicht in Betracht. Unter Berücksichtigung der aus den anderen Bundesländern gemeldeten Personen waren im Hinblick auf die Straftaten, deren Begleitumstände sowie der Interessenabwägung zwei der gemeldeten Fälle nachrangig zu behandeln. In einem weiteren Fall war das asylrechtliche Widerrufsverfahren noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Maßnahme wurden die Einzelfälle gesondert – ohne Ansehung des Bundeslandes – geprüft. Neben Bremen waren auch weitere Bundesländer letztlich nicht an dem genannten Abschiebeflug beteiligt. Anfrage 30: Raubstraftat in der Neustadt Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 15. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Staatsangehörigkeiten besitzen die beiden 15-jährigen Tatverdächtigen, die am 13. Oktober 2024 in der Neustadt einen 23- Jährigen geschlagen und ihm die Geldbörse entwendet haben (POL-HB: Nr.: 0631), wie oft sind diese Personen in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten und um welche Art von Straftaten handelte es sich? (Bitte die Delikte für jede Person und deren Alter zum Tatzeitpunkt einzeln aufführen.) 2. Welchen aktuellen Aufenthaltsstatus haben die Tatverdächtigen aus Frage 1 gegebenenfalls, wann sind sie ursprünglich in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, wie viele von ihnen befinden sich in der Obhut des Jugendamtes Bremen oder Bremerhaven und wann wurde die Inobhutnahme verfügt und gegebenenfalls wann beendet? (Bitte die erbetenen Angaben für jede Person gesondert aufführen.) 3. Wurden gegen die oben genannten Personen aufgrund der Straftat vom 13. Oktober 2024 oder aufgrund von Vortaten freiheitsbeschränkende Maßnahmen nach dem Jugendrecht verhängt, und wenn ja, wann und welche, und sofern nein, weshalb wurde darauf verzichtet? (Bitte die Antworten für jeden der Tatverdächtigen gesondert darlegen.) Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die erste Person besitzt die syrische Staatsangehörigkeit und steht im Verdacht, neben der Tat vom 13. Oktober 2024, in der Vergangenheit ebenfalls im Alter von 15 Jahren ein Diebstahlsdelikt begangen zu haben. Sie ist am 29. November 2022 in die Bundesrepublik eingereist, im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und nicht im Land Bremen wohnhaft. Es liegt keine Zuständigkeit der Jugendämter Bremen oder Bremerhaven vor. Die zweite Person besitzt die albanische Staatsangehörigkeit und ist mit Ausnahme der Tat vom 13. Oktober 2024 nicht weiter als tatverdächtige Person polizeilich in Erscheinung getreten. Sie reiste am 30. Dezember 2014 in das Bundesgebiet ein und wurde am 22. Oktober 2015 von der zuständigen Ausländerbehörde als ins Ausland verzogen gemeldet. Derzeit ist kein aufenthaltsrechtlicher Status zu der Person bekannt. Die unbegleitete minderjährige ausländische Person ist am 13. September 2024 durch das Jugendamt Bremen vorläufig in Obhut genommen und nachfolgend zur Umverteilung angemeldet worden. Ihr Aufenthaltsort ist seit dem 14. Oktober 2024 unbekannt. Es wurden bislang keine freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Jugendrecht gegen die beiden Personen verhängt. Ein dringender Tatverdacht besteht derzeit nicht. Die Ermittlungen dauern an. Anfrage 31: Beschwerden über Leistungsabrechnungen mit Pflegeeinrichtungen Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 18. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie haben sich die Beschwerden von Heimbewohnern oder deren Angehörigen bei der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA) aufgrund von Problemen bei der Leistungsabrechnung mit den Einrichtungen in den vergangenen zwei Jahren entwickelt? 2. In wie vielen Fällen haben sich Erben nach dem Tod ihres Angehörigen in den vergangenen zwei Jahren bei der Wohn- und Betreuungsaufsicht über Abrechnungsprobleme mit den Einrichtungen und nicht erstattete Eigenanteile beschwert? 3. Inwieweit und mit welchem Ergebnis führten diese Beschwerden zu Prüfungen durch die Wohn- und Betreuungsaufsicht? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Es kommt vereinzelt zu Fragen beziehungsweise Beschwerden bezüglich der Leistungsabrechnung von Einrichtungen. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht ist zu diesem Thema nicht zuständig. Daher ist es kein Thema, welchem die Wohn- und Betreuungsaufsicht nachgehen kann. Die Fragenden beziehungsweise Beschwerdeführenden werden aber entsprechend mit einer Wegweisungsberatung, vor allem in Richtung Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. (BIVA-Pflegeschutzbund) oder Verbraucherzentrale, informiert. Zu Frage 2: Auch hier kommt es vereinzelt zu derartigen Beschwerden bei der Wohn- und Betreuungsaufsicht, die mangels Zuständigkeit nicht statistisch erhoben werden. Den Beschwerdeführenden wird auch hier die Rechtslage hinsichtlich der Unzuständigkeit der WBA dargestellt und empfohlen, die Ansprüche privatrechtlich geltend zu machen. Als Beratungsstellen wird insbesondere auf die Verbraucherzentrale oder den BIVA-Pflegeschutzbund verwiesen. Zudem wird empfohlen, sich fachanwaltliche Beratung einzuholen, um Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen. Zu Frage 3: Die Abrechnung von Leistungen ist heimrechtlich nicht normiert. Beschwerden zu Abrechnungsproblemen fallen daher nicht in die Zuständigkeit der Wohn- und Betreuungsaufsicht. Fragen zur Abrechnung von Leistungen sind privatrechtliche Tatbestände, die auch über diesen Weg zu klären sind. Das Ziel des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes ist es, Nutzerinnen und Nutzer „bei der Wahrnehmung ihrer Interessen, Bedürfnisse und Rechte zu unterstützen“. Der Schutz von Erben beziehungsweise Angehörigen, zumal in vorrangig finanziellen Fragen, ist nicht Ziel des Gesetzes. Daher sei hier noch einmal auf die Beratungen der Verbraucherzentrale oder des BIVA-Pflegeschutzbundes verwiesen. Anfrage 32: Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 18. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die jeweilige psychiatrische und psychotherapeutische Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven? 2. Von welchem künftigen Bedarf an psychiatrischer und psychotherapeutischer Versorgung von Kindern und Jugendliche geht der Senat aus und worin liegen die Herausforderungen bei der (Weiter)Entwicklung der Versorgungsangebote? 3. Welcher Austausch besteht zur Sicherung der regionalen Versorgungsstrukturen mit der Kassenärztliche Vereinigung Bremen und der Psychotherapeutenkammer Bremen und welche Ansätze sieht der Senat, Anreize für Neuansiedlungen zu setzen sowie bestehende Praxen zu unterstützen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen gibt an, dass die Städte Bremen und Bremerhaven in Bezug auf Psychotherapie für Kinder und Jugendliche gut versorgt seien. Auch im Bereich der niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater:innen sei die Stadtgemeinde Bremen gut versorgt. Für Bremerhaven hat der zuständige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Land Bremen am 10. September für diese Fachgruppe eine drohende Unterversorgung festgestellt, die durch den geplanten Rückzug einer Psychiaterin aus der Versorgung im Jahr 2025 entstehen wird. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz bedauert die Schließung der genannten Praxis sehr. Die Gesundheitsbehörde hat im vergangenen Jahr aktiv Austauschprozesse zwischen verschiedenen Akteuren und der Kassenärztlichen Vereinigung initiiert, um eine Alternative zu dieser Schließung zu finden. Leider konnte dabei keine für die Ärztin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Versorgungslage für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche in Bremerhaven wird zusätzlich verschlechtert durch die Schließung des Kinder- und jugendpsychiatrischen Medizinischen Versorgungszentrums des Wichernstift in Debstedt, da hier auch Kinder und Jugendliche aus Bremerhaven versorgt wurden. Der Senat hat sich bereits mehrfach dafür ausgesprochen, dass die Grundlagen für die Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf Bundesebene reformiert werden, da diese nicht die aktuellen Bedarfe abbilden. Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung ist in den letzten Jahren ein Anstieg an psychisch stark belasteten und behandlungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen. Dies führt zu langen Wartezeiten auf Behandlungsplätze. Die dargestellten Entwicklungen beobachtet der Senat mit Sorge und ist über Verbesserungsmöglichkeiten mit den relevanten Akteuren für die Organisation der Versorgung in einem engen Austausch. Zu Frage 2: Der Senat geht im Rahmen seines Kenntnisstandes davon aus, dass der Bedarf an psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in den nächsten Jahren mindestens hoch bleiben wird, möglicherweise auch ansteigt. Der Versorgungsbedarf steigt bei Kindern und Jugendlichen auch vor dem Hintergrund multipler Krisen wie Krieg, Klimakrise und Pandemie, da die allgemeine psychische Stabilität unter diesen Krisen leidet, was auch bereits im Kindes- und Jugendalter vermehrte behandlungsbedürftige Störungen hervorbringt. Im Bereich der stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung werden aktuell Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Angebote geprüft. Eine wesentliche Herausforderung liegt dabei in dem Mangel an verfügbaren Fachkräften, der auch im Bereich der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung mittlerweile stark festzustellen ist. Der sich verstärkende Fachkräftemangel bei Ärzt:innen und der zu beobachtende zunehmende Generationenwechsel bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen führen nach Auskunft der Psychotherapeutenkammer dazu, dass es nicht genügend Bewerbende auf Kassensitze, vor allem in Bremerhaven und Bremen-Nord, gibt. Zu Frage 3: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz befindet sich zum Thema der Sicherung der regionalen Versorgung in einem engen und regelmäßigen Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und der Psychotherapeutenkammer. Der Senat begrüßt es sehr, dass die Kassenärztliche Vereinigung Bremen und die regionalen Krankenkassen ein Förderpaket für die Fachgruppen geschnürt haben, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Land Bremen eine drohende Unterversorgung festgestellt hat. Dies betrifft unter anderem die Kinder- und Jugendpsychiater:innen in der Stadtgemeinde Bremerhaven. Das Förderpaket sieht Halteprämien vor, die den höheren Aufwand für bestehende Praxen goutieren. Außerdem wurden Starterprämien für Ärzt:innen eingeführt, die sich neu niederlassen beziehungsweise in Anstellung gehen. Für die Fachgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater:innen wird eine Starterprämie in Höhe von 150 000 Euro für eine Vollzeitstelle in Bremerhaven ausgelobt. Zusätzlich geht die Psychotherapeutenkammer davon aus, dass die Umsetzung neuer Abrechnungsempfehlungen für ambulante Psychotherapie sowie die Anpassung der Bremischen Beihilfeverordnung zu einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern von Beihilfeempfangenden führen werden. Anfrage 33: Nach welchen Kriterien kommen Aufenthaltserlaubnisse in Bremen zustande? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 18. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Nach welchen Kriterien wird im Land Bremen über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen entschieden, insbesondere in den Fällen von § 25 Absatz 3, § 25 Absatz 5 und § 25a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), und inwiefern wird sichergestellt, dass die Entscheidungen a) vergleichbar mit anderen Bundesländern und b) innerhalb Bremens einheitlich getroffen werden? 2. Welche Gründe sieht der Senat dafür, dass die Anzahl der Personen mit Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Absatz 3 AufenthG (2 510 Personen), § 25 Absatz 5 AufenthG (3 826 Personen) und § 25a AufenthG (507 Personen) im Land Bremen (Stand 30. Juni 2024) im Vergleich zu anderen Bundesländern auffällig hoch ist? 3. Welche Nationalitäten, welches Geschlecht, welches Alter und welche Aufenthaltsdauer haben die Personen mit einer der oben genannten Aufenthaltserlaubnisse im Land Bremen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen im Land Bremen erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes sowie nach den Vorgaben und Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI). Grundvoraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG ist in der Regel, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Abschiebungsverbot festgestellt hat. Sie wird nicht erteilt, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass die Person schwere Straftäter:in oder Gefährder:in ist. Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG ist, dass ein rechtliches oder tatsächliches Ausreisehindernis vorliegt und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Im Übrigen ist die Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG eine Ermessensentscheidung. Es handelt sich bei jedem Fall, in dem eine entsprechende Entscheidung getroffen wird, um eine Einzelfallprüfung. In diesen Fällen üben die Ausländerbehörden das Ermessen gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus, um eine faire und transparente Entscheidung zu gewährleisten. Dabei werden etwa die Voraufenthaltszeiten, die erbrachten Integrationsleistungen oder auch familiäre Bindungen berücksichtigt. Die Einheitlichkeit der Entscheidungen innerhalb Bremens sowie die Vergleichbarkeit mit anderen Ländern wird, soweit möglich, durch die Anwendungshinweise des BMI und entsprechende Rechtsprechung zu den einzelnen Rechtsgrundlagen gewährleistet. Die Voraussetzungen, nach denen die Ausländerbehörden eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erteilen, sind gesetzlich detailliert geregelt. Die Vorschrift begünstigt in erster Linie die in Deutschland aufgewachsenen und gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden. Für diese sind in § 25a Absatz 1 AufenthG die Erteilungsvoraussetzungen und Versagungsgründe für ein eigenständiges und von der aufenthaltsrechtlichen Stellung ihrer Eltern unabhängiges Aufenthaltsrecht normiert. Zu Frage 2: Vergleiche zwischen den Ländern sind aufgrund der Besonderheiten und der erheblichen Unterschiede der 16 Länder nur sehr bedingt aussagekräftig. So unterscheiden sich der Ausländeranteil und die Zusammensetzung der Herkunftsländer allein schon zwischen Flächenländern und Stadtstaaten erheblich. Bremen praktiziert eine humanitäre Migrationspolitik. Bei Aufenthaltserlaubnissen, die aus humanitären Gründen erteilt werden, werden die Ermessensspielräume im Einzelfall zugunsten der Migrantinnen und Migranten ausgeschöpft. Zu Frage 3: Im Land Bremen waren mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG 2 577 Personen zum Stichtag 30. September 2024 erfasst, davon 1 553 männliche, 1 020 weibliche und drei mit unbekanntem Geschlecht sowie eine diverse Person. 706 Personen waren unter 18 Jahre und 1 871 Personen über 18 Jahre. Im Land Bremen waren mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG 3 861 Personen zum Stichtag 30. September 2024 erfasst, davon 2 059 männliche, 1 797 weibliche und fünf mit unbekanntem Geschlecht. 1 333 Personen waren unter 18 Jahre und 2 528 Personen über 18 Jahre. Im Land Bremen waren mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG 469 Personen zum Stichtag 30. September 2024 erfasst, davon 358 männliche, 109 weibliche und zwei mit unbekanntem Geschlecht. 67 Personen waren unter 18 Jahre und 402 Personen über 18 Jahre. Die Aufenthaltsdauer kann nicht ausgewertet werden. Hinsichtlich der Nationalitäten werden die fünf stärksten Herkunftsländer genannt: In Bremen haben an erster Stelle 1 361 Personen aus Afghanistan, an zweiter Stelle 139 Personen aus Somalia, an dritter Stelle 106 Personen aus Syrien, an vierter Stelle 105 Personen aus dem Irak und an fünfter Stelle 62 Personen aus Nigeria Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 AufenthG erhalten. In Bremerhaven haben an erster Stelle 191 Personen aus Afghanistan, an zweiter Stelle 20 Personen aus dem Irak, an dritter Stelle 19 Personen aus der Russischen Föderation, an vierter Stelle 18 Personen aus Syrien und an fünfter Stelle 16 Personen aus Somalia Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 AufenthG erhalten. In Bremen haben an erster Stelle 653 Personen aus Serbien, an zweiter Stelle 492 Personen aus Albanien, an dritter Stelle 368 Personen aus Nordmazedonien, an vierter Stelle 350 Personen aus der Türkei und an fünfter Stelle 346 Personen aus Kosovo Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 5 AufenthG erhalten. In Bremerhaven haben an erster Stelle 64 Personen aus Serbien, an zweiter Stelle 59 Personen aus Kosovo, an dritter Stelle 55 Personen aus der Türkei, an vierter Stelle 52 Personen aus Nordmazedonien und an fünfter Stelle 44 Personen aus der Russischen Föderation Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 5 AufenthG erhalten. In Bremen haben an erster Stelle 88 Personen aus Gambia, an zweiter Stelle 55 Personen aus Guinea, an dritter Stelle 36 Personen aus Serbien, an vierter Stelle 33 Personen aus Albanien und an fünfter Stelle 30 Personen aus der Russischen Föderation Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a AufenthG erhalten. In Bremerhaven haben an erter Stelle 22 Personen aus der Russischen Föderation, an zweiter Stelle 19 Personen aus Serbien, an dritter Stelle 15 Personen aus Nordmazedonien, an vierter Stelle 12 Personen aus Kosovo und an fünfter Stelle 8 Personen aus Albanien Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a AufenthG erhalten. Anfrage 34: Duldung eines rumänischen Straftäters in Bremen Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 18. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Trifft ein Onlinebericht des „Weser-Kurier“ vom 17. Oktober 2024 („Keine Abschiebung in Bremen trotz Sexualdelikten“) zu, wonach ein in Aschaffenburg zur Festnahme und Abschiebung ausgeschriebener Straftäter aus Rumänien trotz der von ihm mutmaßlich begangenen Sexualund Eigentumsdelikte kürzlich in Bremen einen Duldungsstatus erhalten hat? 2. Wie lange hält sich der rumänische Staatsbürger bereits in Deutschland auf, wie viele Straftaten soll er in der Bundesrepublik insgesamt begangen haben und um welche Delikte handelt es sich konkret? (Bitte die Straftaten und den Tatzeitpunkt [Datum] einzeln aufführen.) 3. War der Bremer Ausländerbehörde bei Duldungserteilung bekannt, dass der Rumäne Straftaten begangen hat, und wenn ja, was waren die Gründe für die Entscheidung der Behörde, die Abschiebung des Rumänen dennoch auszusetzen, und für welchen Zeitraum wurde die Duldungsbescheinigung ausgestellt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Person hat vom Migrationsamt eine Duldung erhalten. Ihr Aufenthalt war zwingend zu regeln. Aufgrund der Verlustfeststellung der Ausländerbehörde Aschaffenburg aus dem Jahr 2021 kann sich die Person – selbst wenn sie die Voraussetzungen erfüllt – aktuell nicht auf die Unionsbürgerfreizügigkeit berufen. Sie ist ausreisepflichtig. Es besteht aber ein zwingender Duldungsgrund aufgrund familiärer Bindungen. Zu den Fragen 2 und 3: Entgegen der Darstellung im Zeitungsbericht sind weder laufende Strafermittlungsverfahren, noch Verurteilungen wegen eines Sexualdelikts bekannt. Ein Strafermittlungsverfahren wegen sexueller Nötigung wurde bereits 2018 nach § 170 Absatz 2 StPO (kein Tatverdacht) eingestellt. Die Fahndungsausschreibung war veraltet. Das Migrationsamt hat Kontakt nach Aschaffenburg aufgenommen und bittet dort um Löschung der Eintragung. Anfrage 35: Wie zuverlässig fährt die NordWestBahn nach BremenNord? Anfrage der Abgeordneten Dr. Maike Schaefer, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch sind die Ausfallquote und die Zugverspätungen der NordWestBahn zwischen Bremen-Hauptbahnhof und Bremen-Nord im Zeitraum von Januar bis Ende Oktober 2024? 2. Wie hoch sind die Regressansprüche und gegebenenfalls gestellte Regressforderungen für ausgefallene Zugverbindungen beziehungsweise Zugverspätungen der NordWestBahn zwischen Bremen-Nord und BremenHauptbahnhof? 3. Welche Schritte unternimmt der Senat, um die Zuverlässigkeit der NordWestBahn zu erhöhen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zwischen Bremen-Hauptbahnhof und Bremen-Vegesack wirken sich zwei große Baumaßnahmen negativ auf die Betriebsqualität aus: Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hermann-Fortmann-Straße sowie der Bau eines neuen elektronischen Stellwerks in Bremen-Burg. Die Ausfallquote der Regio-S-Bahnlinie RS 1 lag im Zeitraum Januar bis September 2024 bei 11,8 Prozent. Davon sind 8,6 Prozent auf geplante Zugausfälle aufgrund von Baumaßnahmen zurückzuführen – hier insbesondere auf die 6-wöchige Sperrung des Abschnitts zwischen Vegesack und dem Hauptbahnhof im Sommer. Von den ungeplanten Zugausfällen ist rund die Hälfte auf die Streiks im ersten Quartal 2024 zurückzuführen. Die Pünktlichkeit lag zwischen Januar und September 2024 an der Messstelle Bremen-Farge bei 92,7 Prozent und in Bremen-Vegesack bei 86,5 Prozent. In diesen Werten sind Verspätungen von 5 Minuten und darüber enthalten. Zu Frage 2: Maluszahlungen aufgrund von Schlecht- oder Minderleistungen werden immer erst im Folgejahr auf der Grundlage endgültiger Qualitätswerte berechnet. Eine Aufteilung nach Streckenabschnitten erfolgt dabei nicht. Für das Gesamtnetz der Regio-S-Bahn sind nach dem vorläufigen Abrechnungsstand im Jahr 2023 aufgrund ausgefallener Züge sowie aufgrund von Zugverspätungen von den Aufgabenträgern insgesamt rund 2 Millionen Euro einbehalten worden. Zu Frage 3: Der Senat setzt sich bei der DB AG nachdrücklich dafür ein, dass im Sommer 2025 die Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks in Bremen-Burg erfolgt. Von diesem neuen Stellwerk, das die gesamte Strecke bis Bremen-Vegesack überwacht, erwartet der Senat eine signifikante Steigerung der Betriebsqualität durch eine höhere Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Infrastruktur. Bezogen auf das ausführende Verkehrsunternehmen NordWestBahn hat der Senat mit dem neuen Verkehrsvertrag umfassende Regelungen neu eingeführt oder präzisiert, die das Eigeninteresse der NordWestBahn an einer hohen Qualität erheblich steigern. Anfrage 36: Welchen Zugang bekommen geflüchtete Kinder in Erstaufnahme- und Übergangseinrichtungen zur frühkindlichen Bildung? Anfrage der Abgeordneten Dariush Hassanpour, Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 25. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Kinder im Alter unter sechs Jahren sind seit dem 1. Januar 2023 begleitet ins Land Bremen gekommen und wie viele haben während des Aufenthalts in einer Erstaufnahme- oder Übergangseinrichtung Zugang zu frühkindlicher Bildung erhalten? (Bitte differenzieren nach U3- und Ü3- Bereich sowie Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven.) 2. Wie verläuft der Zugang zu frühkindlicher Bildung für Kinder dieser Familien, organisatorisch und in welchem Zeitfenster nach Ankunft in Bremen? 3. Welche Form der frühkindlichen Bildung wird Kindern von neu nach Bremen gekommenen, geflüchteten Familien, die in Erstaufnahme- oder Übergangseinrichtungen leben, angeboten, wenn diese keine Kita besuchen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Seit dem 1. Januar 2023 sind 1 892 Kinder unter 6 Jahren (begleitet) nach Bremen (Land) eingereist. Davon waren 1 007 Kinder zwischen 0 und 2 Jahren und 885 Kinder zwischen 3 und 6 Jahre. Kinder mit Fluchthintergrund können in der Stadtgemeinde Bremen eine Kita besuchen, sobald sie hier gemeldet sind. Damit erlangen sie einen Rechtsanspruch gemäß § 24 SGB VIII. Eine Kita-Anmeldung ist somit auch mit der Meldeadresse aus einer Erstaufnahme- oder Übergangseinrichtung möglich. Sozialdaten (Merkmal „geflüchtet“) werden nicht erhoben, sodass spätestens nach dem Umzug in eine Wohnung Kinder mit Fluchthintergrund nicht mehr eindeutig identifiziert werden können. Eine quantitative Angabe über die Anzahl der Kinder mit Fluchthintergrund und deren Zugang zu frühkindlicher Bildung kann daher nicht erfolgen. Neben dem regulären Kitabesuch stehen auch niedrigschwellige Angebote im Rahmen der institutionalisierten Kindertagesbetreuung zur Verfügung, zum Beispiel Spielkreise, die sich teilweise auch speziell an geflüchtete Kinder richten, sowie Betreuungsangebote in den Erstaufnahmebeziehungsweise Übergangseinrichtungen. In der Stadt Bremerhaven werden vom Amt für Jugend, Familie und Frauen keine Daten darüber erhoben, wie viele Kinder während des Aufenthalts in einer Erstaufnahme- oder Übergangseinrichtung Zugang zu frühkindlicher Bildung erhalten. Zu Frage 2: Der Zugang zu frühkindlicher Bildung für Kinder dieser Familien kann auf folgenden Wegen erfolgen: 1. Niedrigschwellige Angebote für Kinder mit Fluchterfahrung: Im Stadtgebiet der Stadtgemeinde Bremen werden niedrigschwellige Betreuungsangebote (unter anderem Einstiegsangebote, Start-UpSpielkreise, Eltern-Kind-Gruppen, Beratungsangebote, Offene Angebote) durch unterschiedliche Träger eingerichtet. 2. Kitaplatz für Kinder mit Fluchterfahrung: Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Bremen haben von einem Jahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Kinder unter einem Jahr haben einen bedingten Rechtsanspruch (vergleiche Bremer Aufnahmeortsgesetz – BremAOG § 5). Das gilt unabhängig davon, von wo oder wann die Kinder nach Bremen gekommen sind. Die Zugangsdaten zum Onlineanmeldeverfahren können bei der Fachlichen Leitstelle (tagesbetreuung@kinder.bremen.de oder unter 0421-361 92000) beantragt werden. Anfragen von Eltern unter den Adressen ankommen@bildung.bremen.de oder ankommen@kinder.bremen.de werden entsprechend an die Leitstelle weitergeleitet. Die Aufnahme erfolgt nach dem BremAOG. Die Angebote regelt das Bremische Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz – Brem-KTG. In der Regel soll die Anmeldung mindestens drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum gestellt werden. Wichtig ist, dass Eltern ihre Kinder online über das Kitaportal anmelden. Sollte das aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein, kann auch eine Papieranmeldung an die Fachliche Leitstelle über eine Kita eingereicht werden. 3. Kinderbetreuung in den LASten und ÜWHen: Kinder in Landesaufnahmestellen und Übergangswohnheimen werden über die sogenannte mobile Kinderbetreuung in der frühkindlichen Bildung unterstützt und betreut, soweit sie noch nicht über Angebote im Regelsystem versorgt sind. Alle Kinder, die in Bremerhaven gemeldet sind, können in einer Kindertageseinrichtung angemeldet werden. Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz erhalten Eltern in der Stadt Bremerhaven bei einer zentralen Vermittlungsstelle, die beim Amt für Jugend, Familie und Frauen angesiedelt ist. Zu Frage 3: Die Stadtgemeinde Bremen bietet eine niedrigschwellige trägerübergreifende Kinderbetreuung in den Unterkünften an. Kinder in Landesaufnahmestellen und Übergangswohnheimen, die keinen Platz im Regelsystem erhalten, werden über die sogenannte mobile Kinderbetreuung in der frühkindlichen Bildung unterstützt und betreut. Derzeit werden 110 Kinder in 14 Einrichtungen über die mobile Kinderbetreuung betreut (Stand Oktober 2024). Für Kinder, die aktuell keine Kindertageseinrichtung besuchen, gibt es in Bremerhaven keine speziellen Angebote zur frühkindlichen Bildung direkt in Erstaufnahme- oder Übergangseinrichtungen. Der Magistrat der Stadt Bremerhaven ermutigt jedoch alle Eltern, die bestehenden Angebote zu nutzen – wobei die Teilnahme selbstverständlich freiwillig bleibt. Anfrage 37: Examensurkunden für Pflegefachkräfte schneller bereitstellen Anfrage der Abgeordneten Ute Reimers-Bruns, Jörg Zager, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 28. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die derzeitige Regelung, dass Absolvent:innen der generalistischen Pflegeausbildung nach Erhalt des Zeugnisses am Tag der letzten Prüfung die Examensurkunde bei der Behörde im Nachgang beantragen und bezahlen müssen und ist dieses Verfahren auch in anderen Ausbildungsberufen üblich? 2. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis des Senats im Land Bremen zwischen Beantragung der Examensurkunde für Absolvent:innen der generalistischen Pflegeausbildung und dem Erhalt der Urkunde und welche Kosten entstehen derzeit für die Beantragenden? 3. Hält der Senat es für machbar und sinnvoll analog zu ähnlichen Regelungen in anderen Bundesländern am Tag der letzten Abschlussprüfung auch die Examensurkunde an fertig ausgebildete Pflegefachkräfte zu übergeben? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das in der Fragestellung beschriebene Verfahren zur Beantragung der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung ist bei allen Pflegeausbildungen sowie allen anderen Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe im Land Bremen gleich. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz bemüht sich stets um eine zeitnahe Urkundenausstellung nach dem Ende der jeweiligen Ausbildung – Voraussetzung hierfür ist, dass Absolvent:innen alle gesetzlich geforderten Unterlagen rechtzeitig angefordert haben und diese zum Zeitpunkt des Ausbildungsabschlusses bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vorliegen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, sodass es im Einzelfall zu Verzögerungen beim Berufsantritt kommen kann. Zu Frage 2: Die Beantragung der Erlaubnisurkunde erfolgt häufig zeitgleich mit dem Antrag auf Zulassung zu den Abschlussprüfungen. In der Regel erhalten Absolvent:innen ihre Erlaubnisurkunde eine Woche nach Bestehen aller Prüfungen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, verzögert sich die Ausstellung der Erlaubnisurkunde entsprechend. Die Ausstellung der Erlaubnisurkunde kostet derzeit 84,50 Euro. Für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 13,00 Euro. Zu Frage 3: Die vorgeschlagene Regelung wird zwar für machbar, aber nicht für sinnvoll erachtet. Liegen am Tag der letzten Abschlussprüfung alle erforderlichen Unterlagen bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vor, kann eine Erlaubnisurkunde mit kurzem zeitlichen Vorlauf erstellt werden. In der Praxis fehlen jedoch bei circa 1/3 der Absolvent:innen pro (Prüfungs-) Durchgang erforderliche Unterlagen, die eine Ausstellung der Urkunde verzögern. Das Gebot der Gleichbehandlung aller Absolvent:innen lässt daher das etablierte Verfahren mit einem zeitlich nachgelagerten Versand der Erlaubnisurkunde vorzugswürdiger erscheinen. Anfrage 38: Kosten für das Deutschlandticket im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Thorsten Raschen, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch sind die bisher aufgelaufenen Kosten für das Deutschlandticket im Jahr 2024 für das Land Bremen (bitte für Bremen und Bremerhaven getrennt aufführen) und mit welchen Kosten rechnet der Senat bis zum Jahresende 2024? 2. Mit welchen Kosten rechnet der Senat für das Land Bremen (bitte für Bremen und Bremerhaven getrennt aufführen) im Jahr 2025 angesichts der Preiserhöhung auf 58 Euro? 3. Mit welchen Einnahmeausfällen bei der BSAG und BREMERHAVEN BUS rechnet der Senat bis zum Jahresende 2024 und inwiefern wird der Senat diese kompensieren? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der für das Deutschlandticket im Land Bremen in diesem Jahr bis einschließlich Oktober 2024 durch die Verkehrsunternehmen gemeldete Schaden durch Mindereinnahmen beläuft sich aktuell auf 18,86 Millionen Euro, der hälftig durch das Land Bremen und den Bund auszugleichen ist. Es wird damit gerechnet, dass die Summen am Ende des Jahres bei rund 24,2 Millionen Euro liegen wird. Eine Aufteilung dieses Betrages auf die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ist mit der vorhandenen Datengrundlage nicht möglich. Zu Frage 2: Die zum 1. Januar 2025 geltende Preiserhöhung auf 58 Euro im Monat soll dafür sorgen, dass die Ausgleichszahlungen des Bundes und der Länder für das Deutschlandticket im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2024 nicht ansteigen. Zu Frage 3: Die Einnahmeausfälle bei der BSAG werden sich nach dem vorliegenden Antrag im Jahr 2024 auf insgesamt 11,68 Millionen Euro belaufen; bei BREMERHAVEN BUS werden 2024 Einnahmeausfälle in Höhe von insgesamt 430 000 Euro erwartet. Nach Prüfung der Anträge werden die festgestellten Einnahmeausfälle vollständig ausgeglichen. Anfrage 39: Referentenentwurf zum Hochwasserschutzgesetz III Anfrage der Abgeordneten Muhlis Kocaağa, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 29. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Ist dem Senat der Referentenentwurf zum Hochwasserschutzgesetz III bekannt und wie schätz der Senat diesen Entwurf ein? 2.Wie schätzt der Senat insbesondere die Ziele bezüglich der Auswirkungen auf Baugebiete und Bauvorhaben für das Land und seine Stadtgemeinden ein? 3. Wie schätzt der Senat die Ziele hinsichtlich des Starkregenrisikomanagements für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ein? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Referentenentwurf ist dem Senat bekannt. Durch den Entwurf sollen vordergründig die Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz im Hinblick auf den Hochwasserschutz konkretisiert und verschärft und um vorsorgende Regelungen zum Schutz vor Starkregen ergänzt werden. Der Senat befindet sich zurzeit in der Prüfung des Referentenentwurfs und nach erster Einschätzung des zuständigen Fachressorts wird der Gesetzentwurf als zielführend bewertet. Zu Frage 2: Die Stärkung des Hochwasserschutzes durch den Referentenentwurf zum Hochwasserschutzgesetz III wird begrüßt und zusammen mit dem Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz als zielführende Regelung zum vorbeugenden Hochwasserschutz beurteilt. Durch die hohe Betroffenheit in Bremen war der bisherige Umgang mit dem Hochwasserschutz bereits sehr sensibel. Zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Bremen in 2014 haben die Belange bereits Beachtung gefunden. Auch war es schon nach geltender Rechtslage möglich, wasserbehördlich verbindlich geregelte Inhalte zum Hochwasserschutz im Wege der „nachrichtlichen Übernahme“ im Bebauungsplan abzubilden. Die Anwendung und die Auswirkungen der im Referentenentwurf vorgesehenen Möglichkeit einer Zonierung von Überschwemmungsgebieten mit strengeren Regeln für besondere Gefahrenbereiche sowie damit einhergehende Bauplanungs- und Bauverbote sind im Fall der Einführung der Regelungen zu prüfen. Zu Frage 3: Das mit dem Referentenentwurf verfolgte Ziel, ein Starkregenrisikomanagement für Gemeinden zu etablieren, wird ebenfalls grundsätzlich begrüßt. Die Stadtgemeinden haben sich schon bisher im Kontext der Klimaanpassung für die Starkregenvorsorge engagiert, zum Beispiel in dem Projekt KLAS, und betreiben das Thema Überflutungsvorsorge unter anderem auf Grundlage des untergesetzlichen Regelwerks der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall. Gesetzlich verankert war diese Aufgabe im Wasserhaushaltsgesetz bisher jedoch nicht. Regelungstechnisch handelt sich daher um eine neue Pflichtaufgabe, wobei Details im Hinblick auf die Umsetzung und Finanzierung noch ungeklärt sind. Weiterhin ist anzumerken, dass sich der Referentenentwurf auf die Erstellung und Veröffentlichung von Karten und Konzepten bezieht. Die eigentliche Umsetzung von risikomindernden Maßnahmen liegt weiterhin im Ermessen der Gemeinden. Anfrage 40: Bekommen die Ordnungsdienste im Land Bremen auch Bodycams? Anfrage der Abgeordneten Christine Schnittker, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 5. November 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie beurteilt der Senat die Idee, die Ordnungsdienste im Land Bremen mit Bodycams auszustatten? 2. Welche Gesetzesanpassung müsste dafür erfolgen und für wann ist diese seitens des Senats geplant? 3. Welche finanziellen Mittel sind für das Jahr 2025 für diese Maßnahme eingeplant? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die in der Regel uniformiert tätig werdenden kommunalen Ordnungsdienste gehören mit ihren entsprechend gekennzeichneten Fahrzeugen nach außen erkennbar zur Staatsgewalt. Ihre Befugnisse überschneiden sich teilweise mit denen des Polizeivollzugsdienstes, so dürfen sie beispielsweise als Ultima Ratio auch unmittelbaren Zwang anwenden. Ebenso wie uniformierte Polizeivollzugsbeamtinnen und - beamte stehen die Einsatzkräfte aufgrund dessen einer erhöhten Gefahr von Übergriffen gegenüber. Der Einsatz von körpernah getragenen Aufnahmegeräten durch kommunale Ordnungsdienste erscheint aus diesen Gründen gerechtfertigt. Zu Frage 2: Durch eine Anpassung des Bremischen Polizeigesetzes soll die bisher lediglich für den Polizeivollzugsdienst geregelte Befugnis zur Datenverarbeitung durch den Einsatz von körpernah getragenen Aufnahmegeräten auf die kommunalen Ordnungsdienste erweitert werden. Für die anstehende Novelle zum Bremischen Polizeigesetz beabsichtigt der Senator für Inneres und Sport entsprechende Änderungen. Zu Frage 3: In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind für die Beschaffung bereits Haushaltsmittel in Höhe von 30 000 Euro vorgesehen. Im Haushalt der Stadtgemeinde Bremen sind hierfür noch keine gesonderten Mittel vorgesehen. Anfrage 41: Was kostet das Klima Bau Zentrum? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 6. November 2024 Wir fragen den Senat: 1. Was hat der Umzug des Klima Bau Zentrums insgesamt gekostet und wie viele Mittel davon wurden von der Freien Hansestadt Bremen bereitgestellt? 2. Wie hoch waren die Miet- sowie Unterhaltskosten des Klima Bau Zentrums am alten Standort absolut und pro Quadratmeter? 3. Wie hoch sind die künftigen Miet- und Unterhaltskosten des Klima Bau Zentrums am neuen Standort absolut und pro Quadratmeter? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Kosten für die Herrichtung des neuen Standorts für den neuen Zweck, die Ausstattung, den Umzug und den erforderlichen Rückbau am alten Standort belaufen sich auf 126 114 Euro. Die Summe wurde komplett über die Förderung der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft gedeckt. Darin enthalten sind die Kosten für die konzeptionelle Anpassung der neuen Räume an die Nutzung. Außerdem wurde die Gelegenheit genutzt, um die gezeigte Ausstellung zu aktualisieren und konzeptionell weiterzuentwickeln. Erforderlich wurde der Umzug des Klima Bau Zentrums vom Standort Am Brill zum neuen Standort in der Knochenhauerstraße, da für den Standort Am Brill nur ein Zwischenmietvertrag bestand. Eine längerfristige Verlängerung des Vertrags wurde von der Vermieterin im Hinblick auf neue Nutzungen und Nutzer:innen abgelehnt. Mit den neuen Räumlichkeiten in einer bis dahin leerstehenden Innenstadtimmobilie konnte ein neuer zentraler Standort mit längerfristiger Perspektive angemietet werden. Zu Frage 2: Inklusive aller Nebenkosten beliefen sich die monatlichen Kosten am alten Standort auf 6 512 Euro, dies entspricht 11,11 Euro/Monat/Quadratmeter. Zu Frage 3: Inklusive Nebenkosten belaufen sich die monatlichen Kosten am neuen Standort auf 7 939 Euro, dies entspricht 14,84 Euro/Monat/Quadratmeter. Anfrage 42: Wer profitiert von der Citytax? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 6. November 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch waren die Einnahmen aus der sogenannten Citytax in den vergangenen 24 Monaten und welche Marketing-, Tourismus- und Kulturangebote wurden daraus in welcher Höhe finanziert? 2. Wie werden die Mehreinnahmen durch beruflich veranlasste Übernachtungen verwendet und in welcher Höhe profitieren Tourismus- und Kulturangebote? 3. Inwiefern sieht der Senat kulturelle Angebote bei der Mittelverwendung und Verteilung der Einnahmen durch die Citytax ausreichend berücksichtigt? Antwort des Senats: Vorbemerkung des Senats: Die Citytax wird seit 2013 in der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven erhoben. Steuerpflichtig waren bis zum 31. März 2024 alle entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Seit dem 1. April 2024 ist die Steuerbefreiung für beruflich bedingte Übernachtungen aufgehoben worden. Beruflich bedingte entgeltliche Übernachtungen unterliegen seitdem, wie privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen, der Besteuerung. Die Steuer beträgt 5 Prozent des Übernachtungsentgelts. Die Einnahmen aus der Citytax sind im Grundsatz als Steuer dem allgemeinen Haushalt zuzuführen. Eine zweckgebundene Zuführung kann nur erfolgen, wenn der Haushaltsgesetzgeber im Rahmen der Haushaltsaufstellung dies beschließt. Zu Frage 1: Im Land Bremen lagen die Einnahmen aus der Citytax im Jahr 2022 bei rund 3,28 Millionen Euro, im Jahr 2023 bei rund 4,12 Millionen Euro und im ersten Halbjahr 2024 bei rund 3,14 Millionen Euro. In der Stadt Bremen sind die Steuereinnahmen aus der Citytax in den Jahren 2022 und 2023 nicht zweckgebunden für Maßnahmen der Tourismusförderung eingesetzt worden. Die Mittel sind dem allgemeinen Haushalt zugeführt worden. In der Stadt Bremerhaven wurden die Mittel zweckgebunden für Maßnahmen der Tourismusförderung eingesetzt. Grundlage für die Mittelverwendung ist die Tourismusstrategie der Stadt Bremerhaven 2025. Entsprechend wurden die Mittel insbesondere für die Geschäftsfelder Messen, Tagungen und Kongresse, Hafenerlebnis, Fischerlebnis, Wissensund Erlebniswelten, Marketing insbesondere für das Kreuzfahrtsegment, für Veranstaltungen sowie in die Querschnittsthemen Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit eingesetzt. Zu Frage 2: In der Stadt Bremen werden 40 Prozent der Einnahmen aus der Citytax rückwirkend zum 1. Januar 2024 für Projekte und Maßnahmen des Tourismus und Marketings eingesetzt, basierend auf der Tourismusstrategie der Stadt Bremen 2025. In 2024 wurden hierfür eckwerterhöhend bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation 1,7 Millionen Euro veranschlagt. Gemäß den Gremienbeschlüssen werden die Mittel wie folgt eingesetzt: 50 Prozent zur Förderung von Tourismus-, Standort- und Identitätsmarketing, 25 Prozent zur Förderung und Akquise von überregional wirksamen Veranstaltungen und 25 Prozent zur Förderung und Akquise überregional wirksamer Tagungen, Messen, Kongresse. In der Stadt Bremerhaven werden 100 Prozent der Einnahmen aus der Citytax wie unter Frage 1 beschrieben für die Förderung von Tourismus und Marketing gemäß den Schwerpunkten der Tourismusstrategie Bremerhaven 2025 eingesetzt. Zu Frage 3: In der Stadt Bremen werden im Jahr 2024 rund 25 Prozent der Citytax-Mittel für die Förderung von Veranstaltungen eingesetzt, hiervon sind einige kulturelle Veranstaltungen, wie zum Beispiel das Festival Maritim, SummerSounds oder das Musikfest Bremen. Mit den für das überregionale Tourismus-, Standort- und Identitätsmarketing eingesetzten Mitteln werden grundsätzlich immer und mit besonderer Priorität die kulturellen Angebote der Stadt Bremen mitbeworben. Die kulturellen Angebote von der Kunsthalle, über das Museum Weserburg, die Breminale, die Jazzahead bis zum UNESCO Weltkulturerbe, um nur einige Beispiele zu nennen, gehören zum Kernportfolio des touristischen Angebotes der Stadt Bremen. Der Senat wird für die Aufstellung und Bewirtschaftung der künftigen Haushalte erneut die angemessene Berücksichtigung kultureller Angebote prüfen. In Bremerhaven liegt der Fokus der Mittelverwendung aus der Citytax im Tourismus. Kulturelle Projekte werden insbesondere im Veranstaltungsbereich überwiegend als Programmteile bei touristischen Veranstaltungen, aber auch separat unterstützt, wenn sie dazu beitragen, den Tourismus zu stärken. Anfrage 43: Wann geht die Bezahlkarte für Bremen an den Start? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 6. November 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Schritte fehlen in Bremen noch, um die Bezahlkarte zur Auszahlung von Sozialleistungen an Geflüchtete einzuführen, nachdem bereits deutschlandweit einheitliche Rahmenbedingungen und die technische Infrastruktur durch Secupay und andere Partner bereitgestellt sind? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um sicherzustellen, dass Bremen den Rückstand gegenüber anderen Bundesländern – besonders Niedersachsen – bei der Einführung der Bezahlkarte aufholt, und bis wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? 3. Auf welche konkreten Voraussetzungen/Bedingungen hat sich der Senat für die Einführung der Karte geeinigt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In der 46. Kalenderwoche findet für alle beteiligten Länder erstmals die Präsentation des Computerprogramms statt, das hinter der Bezahlkarte steckt. Erst auf dieser Grundlage kann eine für die Umsetzung notwendige fachliche Weisung für das Amt für Soziale Dienste erstellt werden. Parallel werden die notwendigen Schritte der Mitbestimmung eingeleitet. Im Anschluss folgen die Schulungen der Mitarbeitenden und anschließend die Umsetzung. Zu Frage 2: Derzeit gibt es keinen Rückstand zu anderen Bundesländern. Der Zeitpunkt der Einführung kann erst nach der Präsentation des Programms verbindlicher prognostiziert werden. Zu Frage 3: Die konkreten Voraussetzungen und Bedingungen haben sich nicht geändert. Die Bezahlkarte wird zunächst – wie auch in Niedersachsen – auf Landesebene umgesetzt. Hier gilt unter anderem, dass die Grenze für den sogenannten Barbetrag bei 120 Euro liegen wird und dass eine Onlinenutzung möglich sein soll. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 17. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. TO Vorlage Behandlung KiQuTG-Vertragsverlängerung Mitteilung des Senats vom 10. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 45. September 2024 Mitteilung des Senats Kenntnis. (Drucksache 21/745) Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 48. Mitteilung des Senats vom 24. einstimmig das Gesetz in erster und zweiter September 2024 Lesung. (Drucksache 21/765) Bericht zur Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 50. - Stabilitätsbericht 2024 - Mitteilung des Senats Kenntnis. Mitteilung des Senats vom 1. Oktober (Drucksache 21/781) Mehr Schutz vor Gewalt – Frauenhäuser Die Bürgerschaft (Landtag) überweist stärken! einstimmig den Antrag zur Beratung und 52. Antrag der Fraktion der FDP vom 11. Berichterstattung an den Ausschuss für die Oktober 2024 Gleichstellung der Frau. (Drucksache 21/789) Bericht Nr. 13 des Ausschusses für Petitionen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Bericht und Dringlichkeitsantrag des 63. einstimmig die Behandlung der Petitionen Ausschusses für Petitionen vom 29. wie vom Ausschuss empfohlen. Oktober 2024 (Drucksache 21/824) TO Vorlage Behandlung Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 des Die Bürgerschaft (Landtag) überweist Sonstigen Sondervermögens der Freien einstimmig den Wirtschaftsplan zur Beratung Hansestadt Bremen zur Bewältigung und Berichterstattung an den Ausschuss für der klimaneutralen Transformation der das sonstige Sondervermögen zur Wirtschaft Bewältigung der klimaneutralen 66. Transformation der Wirtschaft (federführend), Mitteilung des Senats vom 5. den Ausschuss für die Angelegenheiten der November 2024 Häfen im Lande Bremen, die staatliche (Drucksache 21/833) Deputation für Wirtschaft und Häfen und den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss. Gesetz zur Änderung des Bremischen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Personalvertretungsgesetzes Gesetz in erster Lesung. Mitteilung des Senats vom 5. Zustimmung: SPD, CDU, Bündnis 90/DIE November 2024 GRÜNEN, DIE LINKE, Einzelabgeordnete 67. Lichtenfeld, Sağiroğlu, Schuster (Drucksache 21/832) Ablehnung: FDP Enthaltung: Bündnis Deutschland 24. Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt den 68. Mitteilung des Senats vom 24. Juli Bericht zur Kenntnis. (Drucksache 21/672) Bericht des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau zum 24. Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau über Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt den 69. deren Tätigkeit 2022/2023 Bericht zur Kenntnis. Bericht des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau vom 7. November 2024 (Drucksache 21/840) TO Vorlage Behandlung Hürden für eine Teilnahme an der berufsbezogenen Die (Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Deutschsprachförderung abbauen – Antrag zu. Nachhaltige Teilhabe am Arbeitsmarkt Zustimmung: SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, fördern DIE LINKE, Einzelabgeordnete Lichtenfeld, 71. Sağiroğlu, Schuster Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE Ablehnung: FDP, Bündnis Deutschland GRÜNEN vom 7. November 2024 Enthaltung: CDU (Drucksache 21/842) Zusammenwirken von Beiräten und der Geschäftsordnung DIE LINKE, Einzelabgeordnete Lichtenfeld, Sağiroğlu, Schuster 73. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE Ablehnung: CDU und der SPD vom 7. November 2024 Enthaltung: FDP, Bündnis Deutschland (Drucksache 21/844) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft

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