Claudia Bernhard
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Schäden am Gebäude und an fest mit dem Gebäude verbundenen Objekten werden durch die Wohngebäudeversicherung reguliert. Diese wird durch Vermieter:innen abgeschlossen, die auch für die Reparatur der Mietsache zuständig sind. Finanzielle Schäden an Einrichtungsgegenständen werden durch die Hausratsversicherung der jeweiligen Eigentumspartei, also Mieter:innen oder Vermieter:innen gedeckt. Zu Frage 2: Vermieter:innen sind nicht verpflichtet, über das Risiko von Wasserschäden durch Starkregen oder Hochwasser aufzuklären. Jedoch gibt es zahlreiche öffentlich zugängliche Informationsangebote. Im Rahmen des Klima- und Hochwasserschutzes der Freien Hansestadt Bremen sind Gefahren- und Risikokarten für Starkregen und Hochwasser im Internet abrufbar und werden regelmäßig aktualisiert. Grundstückseigentümer:innen können eine ergänzende Detailauskunft zu den Überflutungsgefahren erhalten und eine kostenlose Vor-Ort-Beratung durch den örtlichen Abwasserentsorgungsdienst in Anspruch nehmen. Eine Orientierung für Verbraucher:innen kann zudem die Risikoeinschätzung der Versicherungswirtschaft für Starkregen und Hochwasser sein, die im Internet für alle Adressen in Deutschland für Personen mit berechtigtem Interesse zur Verfügung steht. Zu Frage 3: Derzeit besteht keine Versicherungspflicht für eine Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung. Versicherungsunternehmen können also den Abschluss eines Versicherungsvertrages ablehnen und sind frei in der Tarifgestaltung. Mieter:innen können ihren Hausrat in der Regel sehr gut absichern. Zudem haben sie bei Schäden einen Anspruch auf Instandsetzung gegenüber Vermieter:innen und können unter Umständen Mietminderung geltend machen. Indirekt könnten Mieter:innen von einer Elementarpflichtversicherung für Gebäude profitieren, da eine Instandsetzung bei vorhandenem Versicherungsschutz gegebenenfalls schneller erfolgt. Die Einführung einer solchen Pflichtversicherung ist derzeit in der Diskussion und wird durch den Senat grundsätzlich unterstützt. – So weit die Antwort des Senats!
