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Dr. Claudia Schilling

13.11.2024 Sitzungen 21/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Unsere Zeit ist von zunehmender Polarisierung geprägt. Antidemokratische Haltungen werden in breiteren Schichten der Bevölkerung offenbar wieder salonfähig. In diesen Zeiten kommt dem Demokratieschutz und der Antidiskriminierungsarbeit einen Stellenwert zu wie schon lange nicht mehr in der Geschichte unseres Landes. Wenn wir sagen „Nie wieder ist heute“, dann bedeutet das zu allererst, wir stehen in der politischen, gesellschaftlichen und historischen Verantwortung, Menschen vor Hass und Ausgrenzung zu schützen. Eine solide Antidiskriminierungsarbeit ist ein zentraler Baustein für ein friedliches Zusammenleben in Vielfalt und damit letzten Endes auch für den Erhalt unserer Demokratie. Wir fangen dabei im Land Bremen nicht bei null an. Wir haben ein Netz von Einrichtungen der Antidiskriminierungsarbeit. Ein Netz, das gut funktioniert und das Menschen in den unterschiedlichen Lebensbereichen abholt. Was wir bisher nicht haben, ist ein Lotse in diesem System. Ein Lotse, der als horizontale Erst- und Verweisberatungsstelle agieren kann, der die Zusammenarbeit bestehender Beratungseinrichtungen koordiniert und der die staatlichen Strukturen unterstützt, um diskriminierende Mechanismen in den verschiedenen Lebensbereichen unserer Gesellschaft zu erkennen und Ansätze zu deren Abbau zu entwickeln. Diese Lücke soll geschlossen werden. Das ist für mich der Kern des Gesetzes zur Einrichtung der Landesantidiskriminierungsstelle. Auf Bundesebene gibt es eine zentrale Antidiskriminierungsstelle. Fast 21 000 Ratsuchende haben sie im Berichtszeitraum von 2021 bis 2023 aufgesucht. Die Betroffenen berichten von Diskriminierungen wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters, ihrer sexuellen Identität. Besonders häufig melden sich Menschen, die rassistisch oder antisemitisch diskriminiert werden. In repräsentativen Umfragen berichten 16 bis 30 Prozent der Bevölkerung, je nach Umfrage, von Diskriminierungserfahrungen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hat zuletzt untersucht, welche Erfahrungen Menschen machen, die nach dem Fachkräfte- und Einwanderungsgesetz zugezogen sind. Gefragt wurde nach Arbeitsmarktintegration, nach dem Einwanderungsprozess und nach Diskriminierungserfahrungen. Das Ergebnis hat mich erschüttert. Über die Hälfte berichtet von Diskriminierung in mindestens einem Lebensbereich. Oft bei der Arbeitsplatz- oder Ausbildungssuche oder unmittelbar am Arbeitsplatz. 40 Prozent haben angegeben, dass sie sich bei der Wohnungs- oder Haussuche diskriminiert fühlen. (Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Mimimimi!) Die Untersuchung zeigt, Diskriminierungen im Alltag, auf der Straße, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Restaurants gehören zu den Alltagserfahrungen und nicht zu den krassen Ausnahmesituationen. Willkommenskultur in Deutschland haben sich die meisten der Arbeitskräfte sicherlich anders vorgestellt. Diskriminierung geht meist einher mit dem Gefühl von Macht und Wehrlosigkeit. Nur eine gute und koordinierte Antidiskriminierungsarbeit kann dem entgegenwirken. Ich will, dass jede und jeder der oder die sich diskriminiert fühlt, in Bremen schnell, unkompliziert und kompetent beraten und unterstützt wird. Bremen hat viel Antidiskriminierungskompetenzen, aber was wir brauchen, ist eine bessere Vernetzung und wir brauchen eine erste Ansprechstelle, die für jede und jeden erreichbar ist. Davon will ich keine Abstriche machen, ganz gleich für welche Strukturen sich dieses Haus dann entscheidet. – Vielen Dank!

Alle Reden von Dr. Claudia Schilling Protokoll (PDF) ↗