Claudia Bernhard
Da sind wir bei der Frage, dass das, was die Kellerüberflutung anbelangt, sich immer um Schäden über Grundwasser abdeckt. Da finde ich die grundsätzliche Problematik schon, dass Grundwasserschäden gar nicht inkludiert sind. Mir ist es ja, sage ich jetzt mal ganz platt, als Vermieter völlig wurscht, wo das Wasser herkommt, weil ich habe den Schaden. Es ist aber so: Hochwasser und Überschwemmungen wären inkludiert, aber ein Grundwasserschaden ist es nicht. Das haben wir bei Timmersloh ganz gut beobachten können. Die Anträge auf Ersatz dort, das betraf auch im Wesentlichen Eigentümer:innen. Die Grundproblematik ist da trotzdem, dass das dann gar nicht abgedeckt wird. Über die Hausratversicherung, die dann tatsächlich der Mieter, die Mieterin hat, kriege ich zwar den Schaden meines vernichteten – ich nenne es jetzt mal so – Hausrats wieder, aber nicht die Frage, wie das letztendlich mit den Grundwasserschäden aussieht. Das trifft aber beide, wenn man so will.
