Özlem Ünsal
Ich kann das nachvollziehen, und ich kenne natürlich auch den Passus im Koalitionsvertrag. Wir haben das natürlich auch zugrunde gelegt, sind im Ergebnis aber auch aufgrund des gesamten Verfahrens und vor allem auch der Expertenanhörung mit einem anderen Weg an das Gesetz herangegangen, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, auch für die Antragstellenden auf Grundlage der Expertenanhörung, wo viele Beiträge dahingehend kommentiert worden sind. Ich will auch noch mal den Punkt hier aufgreifen: Als Anlagen für kulturelle Zwecke sehen wir es nicht vergleichbar mit Theatern, Museen oder sonstigen Einrichtungen. Ich glaube, das kann man nicht eins zu eins vergleichen. Deshalb haben wir uns für diesen Weg entschieden, einen eigenen Nutzungsbegriff aufzunehmen, der Rechtsklarheit schafft und der für die Antragstellenden auch in dem Bauplanungsverfahren deutlich einfacher zu handhaben ist.
