Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 6: Abschiebungen aus der Haft nach § 456a StPO Anfrage der Abgeordneten Julia Tiedemann, Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 12. September 2024 Bitte sehr, Frau Abgeordnete! Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Wir fragen den Senat: 1. In wie vielen Fällen sind die Voraussetzungen nach § 456a Strafprozessordnung (StPO) für die Rückführung ausländischer Straftäter, die im Justizvollzug des Landes Bremen einsitzen, in ihre Heimatländer aktuell erfüllt, wann soll die Abschiebung dieser Personen jeweils stattfinden und in welche Zielländer? 2. Für wie viele der laut Angabe von Staatsrat Tschöpe in der Sitzung des Rechtsausschusses insgesamt 52 Häftlinge in der JVA Bremen, die grundsätzlich abschiebefähig sind, liegen die Voraussetzungen für die Anwendung von § 456a StPO derzeit nicht vor, und was sind die Gründe dafür? Bitte die Gründe mit Fallzahlen ausweisen. 3. In wie vielen der Fälle aus Frage 2 wird die Staatsanwaltschaft erklärtermaßen keine Absehensentscheidung nach § 456a StPO treffen, und welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?
