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Maike Frese

13.11.2024 Sitzungen 21/17

Okay. Zu Frage 1: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist mit dieser Bundesstrategie den gemeinwohlorientierten Unternehmen und anderen Akteuren, die soziale Innovationen umsetzen und fördern, eine größere Bedeutung zu und setzt neue Förderanreize. Das Bundesministerium definiert in diesem Kontext die gemeinwohlorientierten Unternehmen im Einklang mit der Definition der Europäischen Kommission als solche, für die erstens das soziale oder ökologische, gemeinwohlorientierte Ziel Sinn und Zweck – Sekunde, Sekunde – ihrer Geschäftstätigkeit darstellt, was sich oft in einem hohen Maße an sozialer Innovation äußert, deren Gewinne zweitens größtenteils wieder investiert werden, um dieses Ziel zu erreichen und deren Organisationsstruktur oder Eigentumsverhältnisse drittens dieses Ziel widerspiegeln, da sie auf Prinzipien der Mitbestimmung oder Mitarbeiterbeteiligung basieren und auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet sind. Die Handlungsfelder der „Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ korrespondieren mit festgestellten Bedarfen im Land Bremen, sodass auch die Inhalte und Maßnahmen gut ineinandergreifen. Das Thema der bisher häufig fehlenden Wirkungsmessung beispielsweise wurde auch in einem Gutachten des Landes Bremen zu Social Entrepreneurship aus 2022 als Herausforderung identifiziert. Dass mit der Förderrichtlinie „Nachhaltig wirken“ nun auch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist ebenfalls sehr positiv zu bewerten. Zu Frage 2: Potenzielle Antragsteller sind nicht Unternehmen selbst, sondern Akteure, die Unterstützungsleistungen anbieten. Für das Land Bremen wird seit Bekanntwerden der Förderrichtlinie ein gemeinsamer Projektförderantrag entwickelt. Dazu haben sich lokale Akteure, die gemeinwohlorientiertes und alternatives Wirtschaften im Land fördern, zusammengetan und den Verein „Zukunftsfähig Wirtschaften im Land Bremen“ gegründet. Gründungsmitglieder sind unter anderem Vertreter:innen von WERK Bremerhaven, Social Impact Lab Bremen, Hilfswerft, Gemeinwohlökonomie Regionalgruppe Bremen und Arbeitnehmerkammer. Weitere Personen aus der Verwaltung, Wirtschaftsund Gründungsförderung und Wissenschaft sind inhaltlich involviert und werden im Rahmen eines Beirats zukünftig auch strukturell eingebunden. Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation ist eng in die Entwicklung des Projektantrages eingebunden. Das zu beantragende Projekt soll den aktuellen Herausforderungen von gemeinwohlorientierten Unternehmen im Land Bremen begegnen, etwa Transparenz über bestehende Angebote herstellen, Lücken im aktuellen Unterstützungssystem schließen und Sichtbarkeit, Wertschätzung und Verständnis für die Spezifika von gemeinwohlorientierten Unternehmen schaffen. Im Kern soll eine übergeordnete Struktur mit Standorten in Bremen und Bremerhaven entstehen, die das Netzwerk festigt und ausbaut und neue Maßnahmen umsetzt. Der Förderantrag wird aktuell fertiggestellt und soll noch im Jahr 2024 beim BMWK eingereicht werden. Im Falle einer Projektzusage soll das Projekt Anfang 2025 die Arbeit aufnehmen. Seitens der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation wurden zur Kofinanzierung des Antrags 200 000 Euro bereitgestellt, um rund 1,3 Millionen Euro an Bundesmitteln einzuwerben. Zu Frage 3: Um gemeinwohlorientiertes Unternehmertum zu fördern und in Verwaltung und Wirtschaft bekannter zu machen, wurden von der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation in Kooperation mit den Wirtschaftsförderungen in Bremen und Bremerhaven und dem Starthaus der Bremer Aufbau-Bank bereits diverse Maßnahmen umgesetzt. Schwerpunkte waren unter anderem die Gründungsunterstützung, Ansiedlung sowie Sichtbarkeit, Vernetzung und Kooperation von Sozialunternehmen – sowohl untereinander als auch mit „klassischen“ Unternehmen und Verwaltung. 2022 wurden die Aktivitäten im Rahmen des Gutachtens „Social Entrepreneurship“ der Ramboll GmbH evaluiert. Im Abgleich mit den geäußerten Bedarfen wurde dem bisherigen Angebotsspektrum grundsätzlich bereits eine gute Ausgangslage bescheinigt: „Im Land Bremen ist ein gut entwickeltes Unterstützungssystem für Social Entrepreneurship vorhanden. Es besteht aus einer Vielzahl von Unterstützungsakteuren.“ Gleichzeitig wurden eine Reihe von Entwicklungsthemen herausgearbeitet, welche im Rahmen des geplanten Förderantrags beim Bund bearbeitet werden sollen. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Maike Frese Protokoll (PDF) ↗