Kirsten Kreuzer
Das Ergebnis dieser Prüfung kenne ich persönlich tatsächlich nicht. Dazu müssten Inneres und Justiz noch einmal gefragt werden. Grundsätzlich halten wir das, wenn es rechtlich als durchführbar und in der Praxis auch umsetzbar ist, für richtig, das als Straftatbestand aufzunehmen.
