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Christine Schnittker

13.11.2024 Sitzungen 21/17

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Als Erstes begrüße ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne eine Gruppe Studierender „Steuern und Recht“ der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen. – Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall) Wir fahren fort in der Tagesordnung. Ich bitte die Abgeordneten, sich hinzusetzen, die Zwiegespräche einzustellen. – Danke schön! Pensionslasten des Landes Bremen Große Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland vom 24. September 2024 (Drucksache 21/764) Dazu Mitteilung des Senats vom 5. November 2024 (Drucksache 21/834) Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Björn Fecker. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Senatsantwort auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland zum Thema Pensionslasten, und ich möchte mich zunächst bei der Verwaltung für die Beantwortung und die darin enthaltenen Tabellen herzlich bedanken. Beim Lesen der Senatsantwort könnte man an der einen oder anderen Stelle den Eindruck gewinnen, Bremen und Bremerhaven sind bundesweit Inseln der finanziellen und haushaltsrechtlich gesicherten Geborgenheiten. So teilte der Senat beispielsweise auf die Frage, wie sich die Zahl der Versorgungsempfänger und Versorgungsleistungen bis 2035 entwickeln werde, mit, dass die Zahlen der Pensionärinnen und Pensionäre und die damit verbundenen Versorgungsleistungen in den nächsten elf Jahren beträchtlich sinken werden. Das steht allerdings nicht nur im deutlichen Gegensatz zum Bundestrend, sondern ist auch vor dem Hintergrund einer steigenden Lebenserwartung der Versorgungsempfänger und der zunehmenden Zahl von wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzen Beamten nicht nachvollziehbar. Auch die zukünftigen Besoldungsanpassungen im Beamtenbereich, von dem die Pensionäre nicht ausgenommen sind, dürften dazu führen, dass die jährlichen Versorgungslasten nicht sinken, Herr Fecker, sondern zukünftig zunehmen werden. Auch vor dem Hintergrund, dass dieser Senat in den letzten viereinhalb Jahren in 384 Fällen Stellen von Beschäftigten in Beamtenplanstellen umgewandelt hat – teilweise für Stelleninhaber im fortgeschrittenen Alter, wie eine Anfrage meiner Fraktion vor wenigen Tagen ergab –, lässt sich nur sehr schwer nachvollziehen, dass sich die Pensionslasten prognostisch nicht erhöhen werden. Von daher scheint es doch sehr fraglich, woher der Senat seine Erkenntnisse nimmt, sogar von sinkenden Zahlen bei den Versorgungsempfängern auszugehen. Vielleicht können Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister Fecker, in Ihrem Redebeitrag noch einmal gesondert darauf eingehen, welche Parameter für die Ermittlung der Prognosen herangezogen wurden. Vielleicht können Sie darüber hinaus auch gleich noch die Frage beantworten, weshalb bei der prognostizierten Zahl der Versorgungsfälle bis 2035 in Bremen und Bremerhaven unterschiedliche Berechnungsschlüssel vorgenommen wurden, die einen direkten Vergleich beider Gebietskörperschaften deutlich erschweren. Eigentlich müssten die Versorgungsfälle in unserem überschaubaren Bundesland Bremen doch wohl einheitlich berechnet werden können. Falls nicht, frage ich Sie, Herr Fecker: warum eigentlich nicht? Meine sehr verehrten Damen und Herren, um die immensen Pensionslasten auch zukünftig bewältigen zu können, ist es dringend geboten, Vorsorge zu betreiben, und zwar sogar mit langfristig angelegten Strategien. Genau das macht dieser Senat eben nicht, ganz im Gegenteil. Er plündert die Versorgungsrücklage und verwendet die ausschließlich für die Beamtenpensionen angesparten Beträge anschließend für Maßnahmen, die, Zitat aus der Senatsantwort, „eine erhebliche Stabilisierung des Personalhaushaltes ermöglichen“. Welche Maßnahmen das nun sein sollen, wird im Einzelnen nicht ausgeführt, außer, dass beispielsweise auch Neueinstellungen im Beamtenbereich wie bei den Beschäftigten aus dem Rücklagenbestand finanziert werden sollen. Ungeniert bedient man sich damit der letzten vorhandenen finanziellen Reserven des Landes und der Stadtgemeinde. Dabei wird mehrfach an verschiedenen Stellen der Senatsantwort erklärt, dass die Zuführung in den Versorgungsfonds nicht, Zitat, „zweckgebunden an einzelne Projekte geknüpft seien. Vielmehr ermöglichen sie Finanzierung wichtiger Zukunftsausgaben im gesamten Personalbereich.“ An anderer Stelle der Senatsantwort wird gerade bezüglich der Auflösung der ehemaligen Versorgungsrücklage Ende 2021 als Grund genannt, Versorgungsausgaben damit decken zu können und eine, Zitat, „seit Langem bekannte Versorgungsspitzenlast abzufedern“. Größer, meine Damen und Herren, könnte wohl ein Widerspruch nicht sein. In ein und derselben Senatsantwort anzuführen, einen angesparten Beamtenversorgungsfonds zur Deckung der Versorgungslasten insgesamt aufzulösen und gleichzeitig den in 2005 parallel gebildeten Versorgungsfonds für wichtige Zukunftsprojekte im Personalbereich durch Entnahmen zu verwenden, hat schon mehr als ein „Geschmäckle“. (Beifall Bündnis Deutschland) Solch ein Vorgehen, meine Damen und Herren, ist unseriös und lässt jegliche Verantwortung einer zukunftsorientierten Absicherung von Beamtenpensionen gänzlich vermissen. Wer soll diese fehlgesteuerten Handlungen künftig heilen und mit welchen Mitteln wieder richten? Allein in den vergangenen drei Jahren hat dieser Senat 365 Millionen Euro aus dem Versorgungstopf entnommen, und bis 2029 werden die gebildeten Rücklagen im Rahmen der Haushaltssanierung aufgebraucht sein, wie der Senat in seiner Antwort auf Frage 10 einräumen musste. Danach wird es keine Rückstellungen mehr geben, die zur Abfederung der steigenden Kosten bei den Beamtenpensionen eingesetzt werden können. Zukünftige Senate werden dann die steigenden Pensionslasten komplett aus dem Haushalt finanzieren müssen. Ist das eigentlich, meine Damen und Herren, eine verantwortungsvolle und vor allem weitsichtige Finanzierungsplanung des rot-grün-roten Senats? Die Fraktion Bündnis Deutschland sagt: Nein, das ist sie nicht! (Beifall Bündnis Deutschland) Ein großes Fragezeichen, meine Damen und Herren, hinterlässt die Senatsantwort bei dem Bereich der Versorgungsvorsorge in Bremerhaven. Das Sondervermögen Versorgungsrücklage wurde Ende 2021 aufgelöst. Der seinerzeit vorhandene Kapitalstock wurde vollumfänglich ausgezahlt und entsprechend den eingezahlten Beträgen auf das Land und die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven verteilt, so die Antwort des Senats. Aus der Senatsantwort geht leider nicht hervor, inwieweit die Seestadt Bremerhaven seitdem überhaupt Rückstellungen bildet beziehungsweise, falls ja, in welcher Höhe und mit welchem Finanzierungsmodell. Der Vollständigkeit halber wäre die Antwort wünschenswert gewesen, weil die Frage der Vorsorge für Beamtenpensionen auch in Bremerhaven haushaltsrechtlich und haushaltstechnisch von herausragender Bedeutung ist. Meine Fraktion wird also da noch mal nachfragen. Wir werden das Thema erneut auf die politische Agenda setzen und hoffen, dann da noch mal gesondert Antworten zu bekommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)

Alle Reden von Christine Schnittker Protokoll (PDF) ↗