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Sahhanim Görgü-Philipp

13.11.2024 Sitzungen 21/17

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/444, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis. Nachhaltige Schiffsrecycling-Strategie für Bremen – Wirtschaftliche Potenziale nutzen, Umweltstandards sichern ! Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 5. April 2024 21/364) (Drucksache Dazu Mitteilung des Senats vom 14. Mai 2024 (Drucksache 21/443) Dazu als Vertreterin der Senats Staatsrätin Maike Frese. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Gökhan Akkamis. Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Die Zeit ist schon weit vorangeschritten und trotzdem möchte ich um Ihre Aufmerksamkeit für dieses doch sehr wichtige Thema für das Land Bremen und die Seestadt Bremerhaven bitten. Es geht um Schiffsrecycling. An der Stelle auch ganz herzlichen Dank an den Senat für die Beantwortung unserer Fragen, ich weiß, die waren nicht immer ganz einfach. Wir hätten uns ehrlicherweise bessere Antworten gewünscht, darauf gehen wir gleich ein. Doch vielleicht vorab: Warum Schiffsrecycling? Wir haben diese Anfrage gestellt, weil wir der Meinung sind, dass der sich gerade entwickelnde Markt des Schiffsrecyclings eine riesige Chance für Bremen und Bremerhaven als Hafenstandort der Hafenwirtschaft sein kann. Lassen Sie mich zunächst kurz einführen: Schiffsrecycling, also zunächst die Wiederverwertung von Materialien, vornehmlich von Stahl an dieser Stelle, ist das Thema der Stunde. Nicht nur ist die Produktion von Stahl – darüber wurde hier immer wieder intensiv und kontrovers debattiert – außerordentlich energieintensiv und damit auch klimaschädlich, nein, es ist auch teuer und der Grundstoff ist knapp. Alles, was ökonomisch wiederverwertet werden kann, sollte auch wiederverwertet werden. Das ist ökologisch sinnvoll und schafft damit letztendlich neue Aufgaben und Arbeit für die Menschen in Bremen und Bremerhaven. (Beifall FDP) Schiffe sind in ihrer Beschaffenheit sehr unterschiedlich. Gehen Sie einfach mal von 25 Jahren Nutzungsdauer aus. Das ist weniger als ein durchschnittliches Gebäude, aber immer noch mehr, als ein Container genutzt werden kann. Wenn die Schiffe in die Jahre gekommen sind, werden sie bislang in Südostasien verschrottet. Dieses Verschrotten nennt man auch euphemistisch „Beaching“ – „Beach“ wie der Strand, nicht „Bleach“ wie die Bleiche. Warum Beach? Weil das einfach an Stränden durchgeführt wird, mit einfachsten Werkzeugen, manchmal auch mit der bloßen Hand, von unterbezahlten Menschen, die Metalle abtrennen, um sie dann wiederverwerten zu können. Dabei wird Sekundärstahl gewonnen, also recyceltes Material oder auch Stahlschrott genannt – wobei das jetzt nicht wertend gemeint, sondern tatsächlich der Begriff ist. Diese werden im Lichtbogenofen wieder eingeschmolzen und können dann in der Kreislaufwirtschaft erneut eingesetzt werden. Im Land Bremen sind die Standortbedingungen für die Einrichtung einer privat betriebenen Schiffsrecyclinganlage durch die Einbindung unseres Hafenstandorts in das globale Schiffsverkehrsnetz sowie die bestehende jahrhundertealte Werftinfrastruktur, in der die Kompetenz der maritimen Wirtschaft im Land Bremen zum Ausdruck kommen kann, außerordentlich gut. Und, last but not least, durch das Stahlwerk als Nachfrager, über das Sie schon einige Male geredet haben, haben wir eine ausgezeichnete Ausgangslage, um Schiffsrecycling in Bremen betreiben zu können. Das Stahlwerk hat übrigens angekündigt, kurz- und mittelfristig bis zu fünfzehn Prozent seines Stahlbedarfs durch Schiffsrecycling decken zu wollen. Das heißt, die Nachfrage ist da, der Abnehmer ist da. Dieser Schrott könnte „made in Bremen“ und „recycelt in Bremen“ sein. Hier steckt einiges an Potenzial für die bremische Wirtschaft. Nur ein kleiner Ausblick: Es werden derzeit etwa – es ist nicht ganz genau zu erfassen – 1 000 Hochseeschiffe pro Jahr abgewrackt. So rechnet der internationale Fachverband damit, dass in den nächsten zehn Jahren die Zahl auf 15 000 anwachsen wird, also eine Verfünfzehnfachung in den nächsten zehn Jahren. Wäre das ein börsennotiertes Unternehmen, wäre das außerordentlich. Sie sehen, hier ist richtig Potenzial für Bremen und vor allem für die Seestadt Bremerhaven. Dass sowohl der Koalitionsvertrag in Bremen als auch der nun nicht mehr relevante des Bundes das Thema, wenn auch jeweils nur als Randnotiz, erkannt haben, ist außerordentlich positiv zu bewerten. Nun aber zu den Antworten auf unsere Anfrage: Wir haben den Senat im April dieses Jahres gefragt, was Ihre konkreten nächsten Schritte sind, um dieses so wichtige Thema voranzubringen. Sie antworten, dass Sie sich mit einer in 2023 beauftragten Potenzialanalyse auseinandergesetzt haben. Okay, hier entsteht für uns der Eindruck oder er muss einfach entstehen, dass Sie den Wirtschaftsfaktor Hafen und die Chancen, die sich am Ende in der Kreislaufwirtschaft in der Schifffahrt ergeben, nicht erkennen oder nicht erkennen wollen und, das muss man leider sagen, stiefmütterlich behandeln. (Beifall FDP) Ich sage Ihnen, was in Ihrem Koalitionsvertrag steht: „Die Koalition wird die konkreten Potenziale des Recyclings von Schiffen an unserem Standort ermitteln.“ Sie aber sagen, dem Senat sind zwei Unternehmen im Land bekannt. Eine Abschätzung, welche arbeitsplatzfördernden Effekte das Schiffrecycling und die maritime Kreislaufwirtschaft haben können, sei nicht abschließend möglich. Meine Damen und Herren, dann gucken Sie mal nach links und rechts auf die anderen Hafenstandorte in Deutschland. Während Sie darauf warten, dass die beiden Unternehmen, die Sie nennen, mit jeweils einstelliger Mitarbeiteranzahl Wunder vollbringen, hat die vielfach größere EWD aus Emden die Chancen bereits erkannt und eine eigene Business Unit „Schiffrecycling“ gegründet. Meine Damen und Herren, wir fragten den Senat, welche Maßnahmen Sie ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Schiffsrecyclingunternehmen im globalen Markt zu stärken. Sie antworten, dass die beiden kleinen Start-ups das schon hinkriegen werden. Wir fragten, welche Investitionen Sie in die Infrastruktur dieses Milliardenmarkts mit außerordentlicher Bedeutung für Bremen und Bremerhaven vornehmen wollen. Sie, meine Damen und Herren vom Senat, antworten, dass kein Bedarf erkennbar sei. Auf die Frage, welche Möglichkeiten es denn nun konkret gebe, um als prädestiniertes Bundesland alle Möglichkeiten zu nutzen, zählen Sie zwar letztendlich alle möglichen Akteure auf, aber bleiben immer noch eine Antwort schuldig. Ist das noch stiefmütterlich oder schlicht und ergreifend Arbeitsverweigerung? Für uns als FDP-Fraktion ist das nicht nur zu unambitioniert, sondern auch nicht angemessen für den zweitgrößten Hafen der Bundesrepublik, meine Damen und Herren. Sie verlieren leider kein Wort zu dem enormen Flächenbedarf, welche Standorte gegebenenfalls bereits identifiziert werden konnten. Sie verlieren leider kein Wort zu den unklaren wie komplizierten Genehmigungsverfahren und wie man gedenkt, diese Bürokratie zeitnah zu lösen. Und, meine Damen und Herren, Sie vom Senat verweigern es leider, aktiv für diesen „Use Case“ zu werben, für diesen „Use Case“ mit Milliardenmarkt Unternehmen anzusiedeln. Diesen Eindruck muss man zumindest in Anbetracht Ihrer Antworten haben. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, lassen Sie uns das Thema anpacken! Das schulden wir der Hafenwirtschaft, der Umwelt, auch dem Stahlwerk und vor allem den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Land Bremen und vor allem in Bremerhaven, wo diese Arbeitsplätze letztendlich entstehen würden. Die Bedeutung von Schiffsrecycling ist nicht zu vernachlässigen. Insofern lassen Sie es uns anpacken und setzen Sie den Koalitionsvertrag um! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Kollege, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede! (Beifall) Als nächster Redner der Abgeordnete Muhlis Kocaağa. Abgeordneter Muhlis Kocaağa (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bremen hat aufgrund seiner Lage, seiner maritimen Expertise und der vorhandenen Forschungs- und Entwicklungskompetenzen gute Voraussetzungen, um einen Schiffsrecyclings-Sektor aufzubauen. Eine Potenzialanalyse hat ergeben, dass jährlich 20 bis 25 Schiffe im mittleren bis mittelgroßen Bereich recycelt werden können. Das bedeutet, dass wir damit 150 bis 250 Tonnen Sekundärstahl gewinnen können. Absoluter Vorteil dieses Sekundärstahls wäre, dass er direkt in der Stahlindustrie verwendet werden könnte. Das Schiffsrecycling könnte nicht nur Arbeitsplätze schaffen, sondern auch die lokale Wertschöpfung steigern. Direkte Arbeitsplätze wären insbesondere im Bereich der Montage, Recycling-Technologien, Schadstoffentsorgung und Logistik. Das Gesamtpotenzial für neue Arbeitsplätze hängt von den Kapazitäten der Recyclinganlagen und der Menge des Recyclings ab. Durch die Einhaltung europäischer Standards beim Schiffsrecycling sollen Fortschritte im Arbeits- und Umweltschutz erzielt werden. Ein wichtiger Schritt wird die Anpassung der EU-Schiffsrecyclingverordnung 2024, wodurch europäische Handelsschiffe, die EU-zertifiziert sind, nur noch in Werften recycelt werden dürfen. Die derzeitige Lage im Schiffsrecycling ist, dass Schiffe häufig in umweltschädlicher Weise in Billiglohnländern bearbeitet werden, wobei Schadstoffe wie Asbest, Schwermetalle, Altöl unkontrolliert in die Umwelt gelangen. Es ist nicht mehr möglich, diese Praktiken zu ignorieren. Bremen sollte die Einrichtung einer solchen Anlage aktiv fördern und potenzielle Investoren gezielt ansprechen. Die Lage an der Nordsee und die vorhandene Hafenstruktur bieten hier ideale Voraussetzungen. Es ist notwendig, das Thema Schiffsrecycling in den Hafenentwicklungsplan und Flächennutzungsplan zu integrieren, um den Raumbedarf zu decken. Die EU-zertifizierte Recyclinganlage soll in Bremerhaven errichtet werden. Aufgrund der vorhandenen Kenntnisse, dem starken maritimen Sektor und einer entsprechenden Stahlindustrie appelliere ich dafür, dass das Schiffsrecycling in Bremerhaven realisiert wird, denn es würde in Bremerhaven Arbeitsplätze und sichere Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen. Daher ist der Aufbau eines modernen zertifizierten Schiffsrecyclings in Bremerhaven von zentraler Bedeutung. – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Nils Bothen. Abgeordneter Nils Bothen (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg: Vielen Dank liebe FDPFraktion, Herr Akkamis, für die Fragen und auch vielen Dank an den Senat für die Beantwortung! Herr Akkamis, vorweg: Es findet natürlich schon der Austausch mit der Politik statt und wir sind auch dabei, mit den Firmen darüber zu reden, was Schiffsrecycling bedeutet und was das auch für Auswirkungen auf Bremerhaven hat, was man da machen kann. Ich bin auch froh, Herr Akkamis, dass Sie Bremerhaven erwähnt haben, in Ihrem Antrag steht ja nur Bremen drin. Ich war ein bisschen verwundert, aber der Senat ist darauf eingegangen und hat natürlich auch Bremerhaven erwähnt. Daher ist man sich schon bewusst gewesen, dass es nicht nur Bremen ist, sondern dass das auch in Bremerhaven stattfinden kann, und ich glaube auch, vorwiegend in Bremerhaven stattfinden kann. Daher vielen Dank, dass Sie es auch schon erwähnt haben. (Beifall SPD – Ungeduldige Pfiffe aus den Reihen der FDP – Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Frau Präsidentin!) Frau Präsidentin? Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gökhan Akkamis? Abgeordneter Nils Bothen (SPD): Ja, gern, Herr Akkamis! Präsidentin Antje Grotheer: Bitte sehr, Herr Kollege! Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Herr Bothen, ganz lieben Dank, vielen Dank auch, Frau Präsidentin! Ist Ihnen denn bekannt, dass der Antrag von meinem Vorgänger Herrn Professor Hilz gestellt worden ist, dass das Land Bremen die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven umfasst und ich natürlich erst seit zwei Wochen hier bin? Abgeordneter Nils Bothen (SPD): Das ist mir schon bekannt, durchaus, dass Herr Professor Hilz ihn gestellt hat. Nachhaltige Schiffsrecyclingstrategie für Bremen: Wir sind immer spät dran mit unseren Hafenthemen, obwohl die ja sehr interessant sind. Schiffsrecycling in Bremerhaven, glaube ich, wird eine Rolle spielen. Ich möchte jetzt mal so ein bisschen als Werftarbeiter berichten, weil wir nämlich gerade dabei sind, so einen Antrag zu stellen, um Schiffsrecyclingwerft zu werden, das passt nämlich ganz gut. Ich glaube, oder ich persönlich habe überhaupt keine Bedenken, dass Schiffsrecycling auf den Werften in Bremerhaven, aber auch in Bremen stattfinden kann, weil wir nämlich schon seit Jahrhunderten Schiffe umbauen, aber auch Schiffe oder Bauteile oder ganze Sektionen verschrotten. Das heißt also, das, was man eigentlich benötigt – und da komme ich jetzt hin, was das überhaupt bedeutet, wenn man Schiffe recyceln will –, ist nämlich eine BImSchG-Genehmigung – das ist ein Gesetz, das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die muss man haben, um einen Betrieb führen zu können, um eine Werft führen zu können und um solche Umweltgeschichten zu machen. Da braucht man eben diese BImSchG-Genehmigung. Diese BImSchG-Genehmigung haben natürlich die Werften und damit sind im Grunde schon viele Fragen beantwortet, denn ohne so eine BImSchG-Genehmigung funktioniert es überhaupt nicht. Dann geht es weiter: Man benötigt eine Abfallsortieranlage, Lagerhallen für nicht überwachte Abfälle, man braucht eine Anlage für überwachungspflichtige Abfälle, außerdem benötigt man eine zentrale Gasversorgung – auch alles, was die Werften darstellen können. Als Nächstes kommt die Verordnung, das ist die Verordnung – das haben Sie alle in dem Bericht gelesen – 1257/2013. Das ist die Umsetzung des Hongkonger Abkommens oder der Hongkong-Konvention, die nächstes Jahr in Kraft tritt. Da komme ich noch mal zu Ihnen, Herr Akkamis, Sie haben das schon erwähnt, ich will das jetzt nicht noch mal erwähnen, was „Beaching“ bedeutet, das haben Sie schon gesagt. „Beaching“ hat natürlich überhaupt nichts mit unseren Vorstellungen zu tun, was Umweltschutz angeht und was Arbeitsbedingungen angeht, was Tarifverträge angeht. „Beaching“ darf nicht mehr stattfinden und ich glaube oder ich hoffe, dass wir das mit der Hongkong-Konvention auch dargestellt kriegen. Ich glaube, dass wir das hier in Deutschland, wenn wir Schiffsrecycling machen, besser machen werden. Aber es geht dann noch lange nicht der Rückbau von so einem Schiff los. Man braucht eine Sachstandsaufnahme zu Stoffen und Materialien, eine Begehung, um tatsächliche Stoffe zu ermitteln. Auf dieser Basis muss dann ein Konzept entwickelt werden, sowohl zur Entsorgung als auch zur Sicherheit, erwarteten Risiken für Mensch und Umwelt. Alle Materialien, Stoffe, Flüssigkeiten müssen aus dem Schiffskörper entfernt werden, bevor der erste Schnitt überhaupt stattfinden kann. Das muss alles gelagert und abtransportiert werden, und dazu gehören natürlich auch Genehmigungen. Das Gute ist, und das haben Sie auch erwähnt, Herr Akkamis, das meiste sind metallische Materialien, die natürlich wieder recycelt werden können, und das ist auch der richtige Weg dazu. Dass wir mit Schiffsrecycling einen Beitrag zur Einsparung von CO leisten können, ist klar, und aus Sicht der SPD-Fraktion auch ein Baustein für die Produktion von grünem Strom. (Beifall SPD, DIE LINKE) Der kurze Weg über die Weser oder auch vor Ort hier in Bremen macht natürlich eine Einschmelzung in Bremen sehr attraktiv. Stahl aus asiatischen Ländern mit einem Frachter nach Bremen zu bringen, ist bei der Einsparung von CO natürlich total kontraproduktiv und das ist natürlich der schlechteste Weg überhaupt. Der internationale Markt für das Abwracken von Schiffen ist bisher sehr preisorientiert. Dadurch wurden bereits viele Schiffe nicht nach allen Anforderungen zum Schutz von Mensch und Umwelt abgewrackt. Das haben wir schon erzählt, das „Beaching“ in Bangladesch entspricht überhaupt nicht dem, was wir uns vorstellen. Mit der Zulassung unserer Standorte in Bremen und Bremerhaven wird die Wettbewerbssituation für Reeder verbessert und das politisch angestrebte umweltgerechte Abwracken von Schiffen vorangetrieben. Ein Wermutstropfen am Ende: Ob die Kosten beim Abwracken von Schiffen, zum Beispiel durch Fördermittel, Umweltprämien, unsere Tarifverträge tragen, kann man zurzeit überhaupt noch gar nicht sagen. Das ist nämlich der Knackpunkt dabei, dass man mit unseren Tarifverträgen eigentlich so einen Job nicht machen kann. Aber – jetzt kommt das Aber – als Nebenprodukt und besonders bei Werften als Nebenprodukt, das heißt, in Zeiten von wenig Auslastung, kann das Schiffsrecycling an Bedeutung gewinnen. Ich würde mir wünschen, dass wir uns nicht immer nur mit solchen Beantwortungen von Anfragen oder von Verordnungen beschäftigen, sondern dass wir auf die Erfahrung von unseren Unternehmen setzen und eine schnelle Umsetzung von dem Rückbau von Schiffen auch darstellen können. – Vielen Dank! (Beifall SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Herrn Akkamis muss ich sagen, ich fand den Beitrag interessant, weil er in zwei Hälften zerfiel. Die erste Hälfte dachte ich: „Das ist spannend!“ Ich hatte das Gefühl, Sie lesen das grüne Positionspapier aus März 2023 vor, in dem all die Motive zusammengetragen werden, warum Schiffsrecycling für das Land Bremen ein wichtiges Thema ist. In der zweiten Hälfte waren Sie dann aber enorm bemüht, sich selbst als FDP sozusagen als Vorreiter zum Thema darzustellen. Das finde ich dann wirklich einen bemühten Versuch, denn ich muss sagen, bei all den Fachkonferenzen, in denen ich mich in den letzten zwei Jahren zum Thema herumgetrieben habe, habe ich nie auch nur einen Liberalen angetroffen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Das wird an ein paar Details Ihrer Aussagen dann auch kenntlich. Beim Thema Standorte: Die Studie, die wir in Auftrag gegeben haben, beschäftigt sich ja gerade mit der Standortfrage. Dazu gibt es ja eine Analyse. Natürlich beschäftigen wir uns damit. Die Frage „Werben wir für das Thema“ fand ich auch interessant. Es klang ein bisschen so, als ob es niemandem klar wäre, dass in Bremen dieses Thema politische Aufmerksamkeit kriegt oder dass Unternehmen hier engagiert sind. Wir hatten eine große Konferenz im vergangenen November hier in Bremen. Wir werden nächstes Jahr vom Maritimen Cluster Norddeutschland wieder eine große Konferenz hier haben, wenn die Hongkong-Konvention in Kraft tritt. Das sind internationale Konferenzen, da kommen Leute nicht nur aus Norddeutschland, sondern international hier nach Bremen, weil hier an diesem Standort einiges geht. Ich selbst, weil ich mich mit dem Thema jetzt schon länger beschäftige, wurde auf eine Fachkonferenz nach Lissabon eingeladen und war dort im Oktober und habe darüber berichtet, was wir uns hier in Bremen dazu gedacht haben und warum für uns Grüne das Thema Schiffsrecycling wichtig ist. Und nach Hamburg bin ich im Februar zu diesem Thema auch wieder eingeladen. Zu sagen, es wäre nicht sichtbar, was wir als Koalition dazu tun, ist wirklich ein bisschen überraschend. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Die Vorredner haben schon eine ganze Reihe Dinge gesagt, warum das Thema wichtig ist. Ich möchte gern noch ein weiteres Motiv und eine weitere Stimme hinzufügen, nämlich aus einem Artikel aus der letzten Woche unter der Überschrift „Schrottschiffe bereiten Sorgen“. Dort liest man: „Fast jeder Hafen kämpft damit, dass irgendwo Schrottschiffe herumliegen. Es erschließt sich nicht, warum die rechtlichen Bedingungen für ein Schiffsrecycling in Deutschland noch nicht bestehen“. Gesagt hat das Stephan Berger, unser Hafenkapitän. Der ist zugleich auch Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Hafenkapitäne e. V., die letzte Woche in Stralsund zusammengekommen sind und sich zum wiederholten Mal mit dem Thema Schiffsrecycling beschäftigt haben. Es gibt also ganz konkreten Bedarf hier in Deutschland. Es wurden jetzt mit dem „Beaching“, mit verschiedenen Regulierungen wie der EU-Schiffsrecyclingverordnung, die gerade novelliert wird, oder der Hongkong-Konvention, die es zwar seit 2009 gibt, aber die erst nächstes Jahr in Kraft tritt, schon diverse Hintergründe angesprochen. Eine Sache, glaube ich, ist wichtig: Die verschiedenen ökonomischen und auch rechtlichen und auch die klimapolitischen Trends deuten darauf hin, dass der Schiffsrecyclingmarkt sich in den nächsten Jahren enorm ausweiten wird. Die Frage ist: Spielen wir als Standort, wenn es darum geht, so einen strategischen Rohstoff wie Stahlschrott zu sichern, eine Rolle? Das Wichtige an der Stelle ist, dass wir, bevor wir über öffentliche Investitionen nachdenken, zunächst die Rahmenbedingungen für private Investitionen schaffen müssen. Deutschland hat ein großes Potenzial, wenn es um Schiffe kleinerer und mittlerer Größe geht. Das heißt, wir reden über Küstenschiffe, Binnenschiffe, Behördenschiffe und andere. Der Verband Schiffbau und Meerestechnik hat gerade vorletzte Woche dazu ein Positionspapier veröffentlicht und gesagt: „Wenn wir die rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen“ – da sind wir beim Stichwort „BImSchVerordnung“, was der Kollege Bothen angesprochen hat –, „dann ist hier in Deutschland einiges möglich“. Da kann ich berichten: Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist an diesem Thema dran, und das Glückliche ist, dass dieses Thema tatsächlich nicht von dem ganzen Chaos, was es in Berlin gibt, berührt wird, sondern da die Prozesse weiterlaufen. Es steht die Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie an, und im Zuge dessen wird die „BImSch-Verordnung“ auch wieder angefasst. In dem Zuge soll auch das Thema „Schiffsrecycling“ dort adressiert und eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, denn die haben wir in Deutschland im Unterschied zu anderen EU-Ländern bisher blöderweise nicht. Bevor wir das nicht haben, brauchen wir auch nicht darüber reden, ob wir jetzt x Millionen in unseren Haushalt dafür einstellen. Das muss erst mal stattfinden, ansonsten haben wir gar keinen Grund, loszulaufen. Dieser Prozess läuft, aber der Referentenentwurf soll in den nächsten Wochen noch kommen, und dann gibt es ein Anhörungsverfahren, an dem sich die Fachverbände und auch die Bundesländer beteiligen. Dementsprechend wird sich Bremen an dieser Stelle, wenn es konkret wird, auch einbringen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Was Sie und die anderen Vorredner auch in Bezug auf das Thema Stahlindustrie und deren Transformation dargestellt haben, lässt sich auch auf andere Bereiche übertragen. Es geht ja darum, ob wir Synergien schaffen können zwischen dem immer höheren Anfallen von Altschiffen einerseits und der Nachfrage nach Stahlschrott, der an bestimmten Stellen entsteht. Wie wir in dem Positionspapier von grüner Seite vor ein paar Wochen dargestellt haben: Wenn wir uns jetzt über Investitionen und Planungen für den EnergyPort Gedanken machen, dann sollten wir tatsächlich einmal den Gedanken bewegen, wenn wir über den Aufbau von Recycling Hubs sprechen, Stoffströme aus verschiedenen Branchen zusammenzudenken. Da geht es einmal um die Altschiffe und auf der anderen Seite auch um den Rückbau von alten Windenergieanlagen, die in der Nordsee stehen, die abgebaut werden müssen. Es ist so: Recycling ist in Deutschland aus Wirtschaftlichkeitsgründen ziemlich herausfordernd. Geschäftsmodelle zu entwickeln, die tragfähig sind, ist gar nicht so einfach. Das Entscheidende ist zunächst, dass so eine Großanlage, die große Stoffmengen verarbeiten will, tatsächlich darauf angewiesen ist, dass sie relativ konstant ausgelastet ist. Wir haben bei dem Thema Rückbau von Windenergieanlagen einfach das Problem, dass das relativ volatil ist, und auch bei Altschiffen fällt das an bestimmten Stellen mal an und in unterschiedlicher Art und Weise. Das heißt, es gibt unter Recyclingexperten durchaus ein Nachdenken darüber, diese beiden Stoffströme, Quellen von Stahlschrott, zusammenzudenken und innovative Verfahren und Anlagen zu entwickeln, in denen beides verarbeitet werden kann. Das ist das Interessante. Schiffsrecycling ist in dem Sinne auch ein Innovationsthema, weil es dort um die Automatisierung von Arbeitsschritten geht. Das bedeutet übrigens nicht, dass damit Arbeitskraft wegfällt, ganz im Gegenteil. Ich kenne da Konzepte, die sagen, auch wenn wir das teilautomatisieren, brauchen wir in einem Drei-Schicht-Betrieb immer noch für so eine Großanlage 300 Mitarbeiter. Wir reden also über Arbeitsplätze, wie Sie ganz richtig hervorgehoben haben. Lassen Sie mich also zum Abschluss sagen, wir sind da dran, und es gibt große Chancen, (Glocke) und die sollten wir auch nutzen. Und da war das Signal. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Martin Michalik. Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Herold, ich hatte gerade das Gefühl, dass Ihre Debatte 20 Minuten gedauert hat, (Beifall CDU) als hätte ich beim Podcast auf zweifache Geschwindigkeit geschaltet. Nicht schlecht. – Dann fange ich mal an. „Ein Schiff wird kommen“, ich glaube, diesen Schlager, den kennt jeder. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Den kenne ich!) Vielleicht kann dieser Schlager auch irgendwann mal Realität für Bremen werden, denn die Große Anfrage der FDP mit dem Titel „Nachhaltige Schiffsrecycling-Strategie für Bremen – Wirtschaftliche Potenziale nutzen, Umweltstandards sichern!“ zielt genau darauf ab. Sie greift viele Aspekte auf. Dazu gehören natürlich die Umweltaspekte, die Nachhaltigkeitsaspekte aber auch die wirtschaftlichen Aspekte. Es ist so, da muss ich bei Herrn Kocaağa mit einspringen: In den kommenden zehn Jahren rechnet man damit, dass etwa 15 000 Schiffe recycelt werden, was in etwa 100 Millionen Tonnen Stahl entsprechen könnte. Ja, wir alle sind weltweit hungrig nach Stahl. Allein in der Stahlindustrie geht man davon aus, dass der Sekundärstahl, also der, der recycelt werden soll oder die Nachfrage danach sich eher verdoppeln wird. Auch die Zahlen belegen, dass wir immer mehr recycelten Stahl brauchen werden. Dann sind wir auch schon direkt beim Thema. Sie gehen davon aus, dass die Kapazität in Bremen beziehungsweise Bremerhaven bei etwa 20 bis 25 mittleren Schiffen liegt, und das sind etwa 250 000 Tonnen Stahl. Das sind etwa zehn bis fünfzehn Prozent des Bedarfs, die das Stahlwerk decken würde, wenn dieses umgerüstet werden würde. Bremen kann ein sehr attraktiver Standort für das Schiffsrecycling werden. Wir haben auch in Ihrer Antwort gelesen, dass wir viele begünstigende Faktoren dafür haben. Das ist einmal die Lage, dann haben wir auch maritime Kompetenzen, aber auch wissenschaftliche Kompetenzen, die uns zugeschrieben werden. Wir haben auch zwei Unternehmen, die schon in diesem Bereich tätig sind beziehungsweise tätig werden wollen. Herr Herold, das haben Sie mir leider vorweggenommen: Ja, man kann theoretisch darüber nachdenken, dass das Thema Schiffsrecycling neben dem Recycling von zum Beispiel Windkraftanlagen bei den Planungen des EnergyPorts Berücksichtigung finden sollte. Es wäre auf jeden Fall besser und nachhaltiger, wenn wir dieses Thema Schiffsrecycling auch zu uns nach Deutschland ziehen. Hier ist vorhin das Wort „Beaching“ gefallen. Ich weiß gar nicht, ob Sie eine Vorstellung davon haben, aber das sind einfach Schiffe, die direkt in den Strand reinrasen, dann kommt eine Kolonne von Menschen. Ich glaube, das Wort Arbeitsschutz gibt es da nicht. Die sezieren dieses Schiff, die großen Teile fallen einfach in den Sand. Es sind menschenunwürdige Bedingungen, und auch die Belange der Umwelt werden da auf keinen Fall berücksichtigt. Ich finde, wenn wir die Möglichkeit haben, so ein Thema an uns heranzuziehen, sollten wir das auch machen. Was müssen wir aber dafür tun? Es gab vor einiger Zeit einen „WeserKurier“-Artikel dazu, einen sehr umfangreichen. Dort wird das auch ganz schön ausgeschlachtet das Thema, aber wir stoßen wieder auf unser Kernproblem: hohe bürokratische Hürden. Das ist das Erste, was wir tun müssten: Wir müssten an dieser Stelle die Bürokratie abbauen. (Beifall CDU) Weiter müssen wir leider wieder Richtung Bund schielen. Wir müssten das Bundesimmissionsschutzgesetz anpassen, und wir müssten auch Genehmigungsprozesse beschleunigen, um da überhaupt voranzukommen. Da ist der Bund gefragt, der leider im Moment auf Eis liegt. Wir müssen dafür sorgen, dass wir diesen Standort attraktiv halten. Das Problem, das wir haben: Wir sind natürlich auch in Konkurrenz mit anderen Häfen. Deswegen müssen wir auch mit den knappen Ressourcen und mit den knappen Flächen, die wir haben, vernünftig umgehen und diese auch attraktiv gestalten. Diese knappen Flächen sind leider auch in wenigen Händen, also bedarf es auch da enormer Kraftanstrengung unseres Bundeslandes, um das attraktiv zu gestalten. Es gibt auch ökonomische Hemmnisse, denn Recyclingmaterial ist nicht per se attraktiv. Auch da kann man nachhelfen, aber es lohnt sich auf jeden Fall, sich dort reinzuhängen, und es birgt Riesenchancen für unser Bundesland. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen es sehr, heute in Sachen Schiffsrecycling ein Thema zu debattieren, welches für unseren Wirtschaftsstandort Bremen – natürlich auch Bremerhaven, Herr Akkamis – eigentlich bestens geeignet ist, realistische Zukunftschancen zu entwickeln. Vor dem Hintergrund, dass weltweit jährlich Hunderte von Schiffen fachgerecht im Idealfall entsorgt werden müssten, muss man eigentlich sagen, ist der Markt auch durchaus da. Leider erfolgt der größte Teil des Schiffsrecyclings bisher immer noch unter fragwürdigen Arbeits- und Umweltbedingungen in Ländern wie Bangladesch oder Indien und Pakistan – sage und schreibe 65 bis 75 Prozent – und, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, selbst jetzt noch im Jahr 2024. Man sieht einfach daran, dass sich da eigentlich vor Jahrzehnten schon hätte was bewegen müssen. Darin liegt aber für Bremen auch eine echte Marktchance, wenn es denn gelingt, diesen Prozess umweltverträglich zu gestalten. Wir brauchen also eine Strategie, die auf nachhaltige Art und Weise fortschrittliches Schiffsrecycling in Bremen vorantreibt und dadurch bestenfalls ein internationales Vorbildangebot etabliert. Die wirtschaftlichen Potenziale liegen ja eigentlich ganz offen vor uns durch neue Arbeitsplätze. Schiffsrecycling bietet qualifizierte Jobs für Fachkräfte aus unterschiedlichsten Bereichen. Da braucht es auch nicht nur Ingenieure und Techniker, sondern auch Jobs mit niedrigen Einstiegsqualifikationen werden entstehen. Das schafft Chancen für den lokalen Arbeitsmarkt und stärkt die maritime Wirtschaft Bremens. Durch effiziente Werkstoffrückgewinnung ist auch etwas zu gewinnen. Schiffe bestehen aus einer recyclingfähigen Vielzahl von Werkstoffen, darunter Stahl, Kupfer, Aluminium und weitere Metalle. So reduziert man nicht nur den Abbau neuer Ressourcen, sondern leistet allein dadurch schon einen echten Umweltbeitrag. Auch Innovation und Forschung können profitieren. Bremen hat durch seine Universitäten und Forschungseinrichtungen eine starke Basis für technologische Innovationen. Schiffsrecycling könnte als Ausgangspunkt für die Entwicklung neuer Recyclingtechniken und -materialien dienen. Das kann Innovationen fördern und Bremen/Bremerhaven zu einem wichtigen Standort für maritime Umwelttechnologien machen. Allerdings müssten Sie da auch einmal aktiv werden. Um diese Chancen effektiv zu nutzen, müssen wir sicherstellen, dass Recycling umweltverträglich und sicher erfolgt. Hierbei ist die Einhaltung internationaler Umweltstandards unumgänglich. Unser erklärtes Ziel sollte es sein, den Reedereien eine echte Adresse in Sachen umweltgerechtes Schiffsrecycling zu werden in Zukunft, welche die Gesundheit der Arbeiter schützt, giftige Materialien fachgerecht entsorgt und Wasser, Luft sowie Boden vor Verschmutzung bewahrt. Die folgenden Maßnahmen sind daher diesbezüglich besonders wichtig: die Einhaltung der internationalen Vorschriften. Die EU-Schiffsrecyclingverordnung und das HongkongÜbereinkommen legen ja bereits strenge Standards für das Recycling von Schiffen fest. Eine mögliche künftige Einführung eines zertifizierten Gütesiegels hingegen halten wir jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt vorerst einmal für verzichtbar. (Beifall Bündnis Deutschland) Sicher, beim Recycling fallen natürlich auch giftige Substanzen an, darunter Asbest, Schwermetalle und Ölrückstände. Bremen kann hier aber durch strikte Überwachungsmaßnahmen und moderne Technologien in den Betrieben sicherstellen, dass diese Stoffe ordnungsgemäß entsorgt werden. Weshalb allerdings jetzt ausgerechnet Bremer Betriebe rechtlichen Anforderungen nicht gerecht werden sollten, erschließt sich uns da nicht wirklich aus der Anfrage, aber gut, man kann ja mal fragen. Energieeffiziente Prozesse sind zu beachten. Durch energieeffiziente Verfahren beim Zerlegen der Schiffe könnten wir mit Sicherheit von höchstmöglicher Bedeutung sogar CO einsparen, aber auch die Wettbewerbspositionen Bremens/Bremerhavens stärken. Liebe LINKE, das ist doch mal was: Wettbewerbspositionen stärken. Wer kann da widerstehen? (Beifall Bündnis Deutschland – Heiterkeit FDP) Ferner käme aber auch der so gewonnene Sekundärstahl bis auf Weiteres dem regionalen Stahlkocher zugute. Das sind mal kurze Wege, überzeugt auch uns. Wir benötigen allerdings auch öffentliche Akzeptanz für diesen Weg. Schiffsrecycling darf nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Projekt sein. Es geht auch um die Frage öffentlicher Akzeptanz. Durch das Setzen hoher Standards in Bremen im Umweltbereich könnten wir eine neue Richtung im globalen Schiffsrecycling einleiten. Das schafft neben der Akzeptanz dann aber auch Jobs. Es geht aber auch um die Umsetzung. Es braucht da gemeinsame Anstrengungen, eine nachhaltige Schiffsrecyclingstrategie kann ja nicht allein vom Land Bremen umgesetzt werden, es bedarf der Kooperation mit Industrie, Wissenschaft und natürlich auch – ich sagte es bereits – der Zivilgesellschaft. Was wären die nächsten Schritte? Politische Unterstützung und Finanzierung. Zunächst müssen wir die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen und gegebenenfalls da, wo es nötig ist, Förderprogramme auf den Weg bringen. Davon ist ja bereits in der Antwort schon die Rede. Recycling ist eine Investition, die sich langfristig sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch auszahlt, und gerade diesen wirtschaftlichen Faktor, den sollten ausgerechnet wir in Bremen/Bremerhaven überhaupt nicht unterschätzen. (Beifall Bündnis Deutschland) Forschung und Entwicklung sind zu fördern. Bremen muss die Forschung zum Thema Schiffsrecycling intensivieren und die Entwicklung neuer Technologien diesbezüglich vorantreiben. Das kann durch die Gründung spezieller Forschungseinrichtungen oder natürlich auch selbstverständlich durch Kooperationen mit bestehenden Instituten vorangehen. Gerade hier aber möchte sich der Senat natürlich schon wieder auf dem bequemen Status quo ausruhen beziehungsweise zurücklehnen. Lapidar heißt es da in der Antwort, „ein Bedarf wäre bisher nicht erkennbar“. Ja, wie denn auch, meine Damen und Herren? Da ist man wohl gegenwärtig noch etwas früh dran, wage ich einmal zu behaupten, oder? Ist der Bedarf denn da, können Sie – wie üblich – vermutlich wieder nicht liefern. Deswegen, in dieser Beziehung lösen sie da gerne mal das Early-Bird-Ticket! Dann geht es natürlich auch um die Zusammenarbeit mit Unternehmen. Wir müssen lokale Unternehmen und Start-ups ermutigen, (Glocke) sich in diesem Bereich – ich komme zum Ende, Frau Präsidentin – gerne einmal zu engagieren. Das kann auch durch Anreize geschehen, welche vielleicht jetzt noch gar nicht mal auf dem Schirm sind. Eine nachhaltige Schiffsrecyclingstrategie für Bremen bietet die einmalige Gelegenheit, diesbezüglich wirtschaftliches Wachstum und Umweltschutz zu vereinen. Wir können hier, wenn wir es denn wollen und ernst meinen, neue Arbeitsplätze schaffen, wertvolle Ressourcen recyceln und dabei auch als Vorbild (Glocke) für internationale Umweltstandards agieren. Ich komme zum Ende. Meine Damen und Herren – –. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Kollege, Ihre Redezeit war vor 50 Sekunden zu Ende. Einen Satz noch, bitte! (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Er ist schon fertig!) Sie sind schon fertig? Dann ist ja gut, super. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Wollte er eigentlich gar nicht!) Nein, dann sind Sie jetzt selbstverständlich von der Redepflicht entbunden, vielen Dank! (Beifall und Heiterkeit Bündnis Deutschland) Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Staatsrätin Maike Frese. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Also ich mache keinen Gebrauch. – Vielen Dank. Präsidentin Antje Grotheer: Ihr Fraktionsvorsitzender hat gesagt, Sie waren fertig. Staatsrätin Maike Frese: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Große Anfrage der FDP-Fraktion lenkt den Fokus auf einen Sachverhalt, den viele schon angesprochen haben, der sowohl die wirtschaftlichen Chancen des Themas anspricht aber auch die ökologische Verantwortung. Dank dieser Großen Anfrage wird der Blick auf zweierlei gerichtet. Erstens bietet das Schiffsrecycling natürlich Potenziale für unsere Werften und Unternehmen und somit die Möglichkeit zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zusätzlicher Wertschöpfung. Andererseits – und auch dies haben viele Redner bereits gesagt – zwingt uns die Anfrage, die globale Realität des Schiffsrecyclings so, wie sie sich jetzt darstellt, kritisch zu betrachten. Der Blick nach Bangladesch, Indien und Pakistan zeigt uns, dass dort unter menschenunwürdigsten und umweltschädlichsten Bedingungen gearbeitet wird. Arbeitskräfte ohne jeden Schutz, giftige Chemikalien, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen – das sind die Realitäten, die wir nicht ignorieren dürfen. Berichte unter anderem von Greenpeace zeigen auf, dass diese Praxis nicht nur zu zahlreichen Verletzungen und sogar Todesfällen führt, sondern auch die Umwelt massiv belastet. Giftige Abfälle werden unsachgemäß entsorgt, Böden und Gewässer verseucht. Dass es so nicht weitergehen kann, ist hinlänglich bekannt und hier offensichtlich auch fraktionsübergreifend geeint. Unser Ziel ist es und war es, Schiffsrecycling in Bremen als Wirtschaftszweig zu etablieren und das mit den höchsten europäischen Umwelt- und Arbeitsschutzstandards. Die EU-Schiffsrecyclingverordnung und die in Kraft tretende HongkongKonvention 2025 setzen Maßstäbe, die wir in Bremen konsequent umsetzen müssen. Wir stehen im Austausch mit den norddeutschen Küstenländern und weiteren internationalen Akteuren, um sicherzustellen, dass Bremen von Anfang an hier auch die höchsten Maßstäbe setzen kann, sowohl im Umwelt- als auch im Arbeitsschutz. Das verlangt nicht nur Vorsicht und Bedacht, sondern auch Weitsicht, um eine nachhaltige und funktionierende Recyclingwirtschaft zu etablieren. Doch diese Regelungen allein reichen nicht aus. Wir brauchen dafür auch starke nationale und regionale Umsetzungsstrategien, um diesen Anspruch nicht zu verwässern. Für Bremen bietet sich also die Chance, einen sozialen und ökologischen Wandel in einer Branche anzutreiben, die es dringend notwendig hat. Durch das Recycling von Schiffen nach europäischen Standards können wir sicherstellen, dass Abfallstoffe und Gefahrstoffe fachgerecht entsorgt werden und gleichzeitig wertvolle Materialien wie Stahl in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt werden. Zusätzlich eröffnet uns das Schiffsrecycling somit eine Perspektive, den Transformationsprozess auch der Stahlindustrie aktiv mitzugestalten. Die Erzeugung von Sekundärstahl aus recyceltem Schiffsstahl vermeidet energieintensive Prozesse und reduziert den CO -Ausstoß erheblich. Bremen und Bremerhaven sind quasi prädestiniert für diesen maritimen Wirtschaftszweig. Wir haben die Standortvorteile, die für die Entwicklung dieses Zweigs entscheidend sind. Die geografische Lage am seeschifftiefen Wasser, die maritime Kompetenz sowohl der Industrie als auch die wissenschaftliche Expertise unserer Hochschulen und Institute schaffen insgesamt ein Umfeld, in dem Innovation und Effizienz gedeihen können. Diesen Standortvorteil zu nutzen, ist unser erklärtes Ziel. Doch wirtschaftliches Potenzial allein ist nichts wert, wenn es nicht auch realisiert werden kann. Ein zentrales Problem bleiben die hohen Investitionskosten und derzeit noch die komplexen Genehmigungsverfahren, die übrigens nicht nur für Bremen gelten. Unternehmen im Bereich des Schiffsrecyclings stehen vor enormen Herausforderungen. Die Margen in diesem Sektor sind noch relativ gering, die Investitionsrisiken hoch. Ohne gezielte Förderung und staatliche Unterstützung wird es kaum möglich sein, den Wandel in einem zeitgemäßen Schiffsrecycling zu bewältigen. Die unternehmerische Herausforderung besteht darin, geeignete Wissensmodelle zu entwickeln. Der Senat hat bereits die notwendigen Schritte unternommen, um diese Prozesse zu optimieren und Investitionen zu erleichtern. Wir führen laufend Gespräche mit potenziellen Investoren und sind auch im engen Austausch mit anderen norddeutschen Bundesländern und dem Bund, um gemeinsame Standards zu entwickeln. Sehr geehrte Damen und Herren, niemand behauptet, dass der Weg einfach ist. Die FDP hat in ihrer Anfrage durchaus zutreffend auf die Schwierigkeiten hingewiesen, mit denen wir noch konfrontiert sind. Es ist richtig, dass es derzeit noch keine zertifizierte Schiffsrecyclinganlage in Deutschland gibt. Ich habe es gerade noch einmal nachgelesen. Es gibt in Europa, europaweit derzeit 30 Schiffsrecyclinganlagen, keine davon in Deutschland, viele davon in der Türkei. Das kann Bremen aber nicht nur zum Vorreiter machen, sondern stellt uns auch im Moment immer noch vor rechtliche und praktische Herausforderungen. Unser Ressort arbeitet deshalb eng mit Partner:innen, Experten und Expertinnen zusammen, um geeignete Standorte zu identifizieren. Die besagte Potenzialstudie ist bereits mehrfach erwähnt worden, deswegen möchte ich das auch nicht wiederholen. Da ging es ganz genau auch um Standortuntersuchungen. Das waren der südliche Fischereihafen, Nähe des Stahlwerks und die Kaiserhäfen. Natürlich beachten wir dann auch die Nähe zu den Stahlwerken, was einen Standort angeht. Andererseits sind wir noch nicht so weit, dass wir sagen können, an einem Standort können wir so ein Projekt realisieren, weil das hängt tatsächlich auch von den interessierten Unternehmen, die wir im Moment haben, ab. – Ich glaube, ich belasse es dabei und bedanke mich. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/443, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis. Nachteile im Mutterschutz für selbstständige Unternehmerinnen, Handwerkerinnen und Gründerinnen abbauen Antrag der Fraktion der CDU vom 29. Oktober 2024 (Neufassung der Drucksache 21/368 vom 9. April 2024) (Drucksache 21/820) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Maike Frese. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Theresa Gröninger das Wort. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier und an den Bildschirmen! Donnerstag nach 17:00 Uhr ist die Primetime, aber – und das Thema, das liegt mir wirklich am Herzen – wir wollen Nachteile im Mutterschutz für selbstständige Unternehmerinnen, Handwerkerinnen und Gründerinnen abbauen. (Beifall CDU) Ich prognostiziere, liebe Koalition: Sie werden uns heute nicht zustimmen. Was mich wundert, ist, dass kein eigener Antrag da ist, der in eigenen Worten das gleiche sagt. Sie hatten seit dem 9. April 2024 Zeit, sich zu einigen. Das sind 219 Tage, 31 Wochen oder 7 Monate. Sie haben keine bessere Idee gefunden, es liegt keine Alternative vor. Seitdem hört man auf dem politischen Parkett nur von innerkoalitionären Streitigkeiten ohne Ergebnis. (Beifall Bündnis Deutschland) Das zeigt, dass das Verhalten der Rede von Andreas Bovenschulte gestern eine Sonntagsrede ohne Rückgrat war. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Sie haben gestern gesagt, ich zitiere Bovenschulte, ich habe mir die Predigt gestern Abend extra noch mal angeguckt: „Das Wichtigste ist: erst das Land, dann die Partei.“ (Heiterkeit Bündnis Deutschland, FDP) Dann haben Sie uns parteitaktisches Verhalten vorgeworfen, „aber in Wirklichkeit“ – und das sagt er dann wieder – ,„aber in Wirklichkeit geht es doch um das Land und nicht um die Partei.“ Deswegen appelliere ich hier noch mal: Lassen Sie uns bei jeder einzelnen Entscheidung auf die sachlichen Meriten gucken, die sind entweder gut oder es gibt Argumente dagegen. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Richtig!) Das muss doch der einzige Maßstab sein, (Beifall CDU – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Amen!) nicht, wie das taktisch zu bewerten ist und was ein Vorschlag im Wahlkampf bringt oder nicht. Hier gibt es gerade keine bessere Idee. Deswegen wünsche ich mir, dass wir hier ein Zeichen aus Bremen an den Bund setzen und die Nachteile im Mutterschutz für die selbstständigen Unternehmerinnen und Handwerkerinnen abbauen. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Wir haben eine Regelungslücke, die aus der Zeit kommt, wo man sich noch nicht vorstellen konnte, dass Frauen unternehmerisch aktiv werden können. Es ist 2024, diese Lücke müssen wir so schnell wie möglich schließen. Selbstständige Frauen sind vom Mutterschutz ausgeschlossen. Es gibt keine finanzielle Absicherung institutionell, es gibt kein Beschäftigungsverbot, viele arbeiten trotz gesundheitlicher Risiken weiter. Die privaten Versicherungen, die da sind, die sind häufig teuer und unzureichend. Eine mir bekannte Tischlermeisterin hat die Geburt ihres Kindes über 20 000 Euro und den Verlust aller Mitarbeitenden gekostet. In diesem Land werden rund 40 Prozent der Unternehmensgründungen von Frauen vorgenommen. Von den 3,8 Millionen klein- und mittelständischen Unternehmen werden nur 16 Prozent von Frauen geführt. Ich glaube, dass die Schwangerschaft oder die Mutterschaft auf jeden Fall ein Grund ist, warum sich nicht mehr Frauen für die Selbstständigkeit entscheiden. Eine Mutterschaft kann in der Gründungsphase existenzbedrohend sein, aber Frauen stärken den Mittelstand und sind essenziell für Bremen und Bremerhaven. Frauen müssen aktuell die Geburt ihres Kindes, sind sie selbstständig, perfekt planen, denn die Ausstattung von den privaten Krankenversicherungen nach der Mutterzeit wird auf den Erwerbszeitraum zuvor gelegt. Wird man nicht direkt schwanger oder klappt die erste Schwangerschaft nicht, dann kommt man häufig ins Straucheln. Gleichzeitig verhindern wir mit dieser Regelungslücke, dass Chancen und Ideen in die Tat umgesetzt werden, dass Betriebe altersbedingt schließen müssen, obwohl Frauen diese übernehmen könnten, und wir schaffen es, dass die Lebensphase, in der man Ideen am Markt etablieren kann, gleichzeitig mit der Familienplanung stattfindet und deswegen verzögert wird. Und – das ist mir wichtig zu sagen – die Frauen, über die wir hier reden, sind Tischlerinnen, Physiotherapeutinnen, Designerinnen, Reinigungskräfte, Künstlerinnen, Rechtsanwältinnen, Übersetzerinnen und mehr. Das sind keine Donald Ducks im Goldrausch. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Wir fordern mit unserem Antrag keine Raketenwissenschaft. Wir fordern die sofortige Schließung der Lücke. Wir möchten, dass Mutterschafts- und Krankentagegeld für freiwillig versicherte Frauen in GKV (gesetzlicher Krankenversicherung) und PKV (privater Krankenversicherung) erweitert wird. Wir wollen die Erweiterung der privaten Betriebsausfallversicherung auf Schwangerschaft und Mutterschaft. Wir wollen eine solidarische Mutterschaftsumlage prüfen. Wir wollen das Betriebshelfersystem mit dem Vorbild der Landwirtschaft ausweiten. Wir wollen Änderungen beim Elterngeld, Wahlrecht beim Bemessungszeitraum und Anpassung des Zuflussprinzips, Sicherstellung flächendeckender Beratungsangebote – denn die gibt es aktuell nicht –, ein bremisches Kreditförderprogramm für Kleinbetriebe und eine halbjährliche Berichterstattung über Fortschritte und Maßnahmen. Unser Antrag ist der umfassendste in ganz Deutschland. Heute könnte Bremen Vorreiter werden! (Beifall CDU) Hinter dem Vorhaben stehen verschiedene Verbände und Kammern: Handwerkskammern, die „Wirtschaftsjunioren“, der „Mutterschutz für alle“, der „Verband der Restauratoren“, der „Deutsche Frauenring“, „Frauen 100“, der „Bund der Selbstständigen“, die „Bühnenmütter“, der „Bundesverband freie darstellende Künste“ und mehr. Entscheiden Sie heute wirklich nach bestem Wissen und Gewissen oder nach Parteitaktik? Oder kann es sein, dass ein Koalitionspartner heute nicht über die Schwelle springen kann? Liebe Linke, lassen Sie es mich sagen: Die Gleichberechtigung von Menschen, Feminismus, Schutz vor Armut, Chancengleichheit und Unterstützung für kleine Betriebe sind doch Ihre Themen! (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sind nur zwei Linke.) Sie schreiben bei Social Media „F**k the Patriarchy“, tragen das als Schmuck oder kleben sich diese Sticker auf die Laptops, aber ist das eher Mode als Statement? Heute können Sie wirklich einen Unterschied machen und Frauen stärken. Sie werden es aber wahrscheinlich nicht tun. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Keiner da.) Ich bin entsetzt. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin hat es eben schon gesagt: Knapp die Hälfte – nicht ganz die Hälfte, ungefähr 40 Prozent – aller Gründungen in Deutschland werden durch Frauen durchgeführt. Wenn man sich die Statistik der letzten zwanzig Jahre anguckt, dann sieht man, dass es immer um diese 40 Prozent schwankt; mal sind es 38 Prozent, mal sind es 41 Prozent, aber es bleibt relativ konstant bei diesen 40 Prozent. Interessant ist aber insbesondere auch, dass, gerade wenn es in den Bereich der technischen und der innovativen Gründungen geht, hier immer noch die Gründungen von Männern dominieren. Das hat unter anderem auch damit zu tun, dass Männer sich viel früher beispielsweise für Ausbildung, für Studium im Bereich MINT, in den MINT-Fächern, sei es Mathematik, sei es Informatik, Naturwissenschaften oder Technik, entscheiden. Dass mittlerweile rund 40 Prozent aller Gründungen grundsätzlich von Frauen durchgeführt werden, das ist gut. Dass aber ein Großteil der technischen Gründungen immer noch von Männern durchgeführt wird, das ist nicht gut, da müssen wir ran. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Zahl erhöht wird, wir müssen auch dafür sorgen, dass beispielsweise schon in den Schulen auch bei jungen Frauen, bei Mädchen die Begeisterung für die MINT-Fächer ausgelöst wird, damit sie auch ermutigt werden, diesen Weg unternehmerisch irgendwann fortzusetzen. (Beifall FDP) Ich selbst komme aus dem Start-up-Bereich, ich habe viele Jahre in Softwareunternehmen gearbeitet, und da ist das gar nicht so ungewöhnlich, dass Frauen – sei es im Bereich Softwareentwicklung oder auch im Bereich Online-Marketing, SEO und so weiter – nach einigen Jahren in Festanstellung überlegen, selbständig zu werden, und teilweise auch eine Ausgründung machen. Ich habe aber genauso oft gehört von Frauen, dass sie sagen: „Ich habe hier eine tolle Idee, aber ich habe eigentlich vor, in zwei Jahren Kinder zu kriegen, und ich weiß gar nicht, wie das alles klappen soll. Ich verzichte lieber darauf.“ Das ist eigentlich dramatisch, denn wir brauchen doch in Deutschland jeden Menschen, der bereit ist, ins Risiko zu gehen, der bereit ist, die Gefahr auf sich zu nehmen, zu scheitern, ganz viel Geld und ganz viel Nerven zu verlieren, aber auch die Chance zu haben, ein Unternehmen aufzubauen, Arbeitsplätze zu schaffen und für sich und andere Wohlstand aufzubauen. Deswegen sind wir als FDP-Fraktion der Auffassung, wir sollten alles aus dem Weg räumen, was Menschen davon abhält, zu gründen, und wir sollten alles tun, um Menschen dabei zu unterstützen, unternehmerisch ihren Weg zu gehen. (Beifall FDP, CDU) Wie meine Vorrednerin eben schon sagte, gibt es hier eine Regelungslücke im Bereich der Schwangerschaft, die zu Problemen führen kann. Das betrifft insbesondere die Mutterschutzfrist beziehungsweise auch das vorzeitige Beschäftigungsverbot. Das ist insbesondere die Phase, wo es eine Regelungslücke gibt. Deswegen werden wir dem auch zustimmen im Antrag der CDU. Jetzt wird aus dem großen Herz aber nur ein halbes Herz, weil wir uns sehr schwergetan haben mit dem Punkt 2 Ihres Antrages. In Punkt 2 fordert die CDU ein staatliches Kreditprogramm über die Bremer Aufbaubank, um über Kredite die betriebsnotwendigen Kosten zu überbrücken für so einen Fall. Sie sprechen da unter anderem von Miete, glaube ich, haben Sie als Beispiel genannt. Betriebsnotwendige Kosten sind ja aber auch andere Kosten als Miete. Das sind zum Beispiel auch Mitarbeitergehälter, das ist auch die Anschaffung von Hardware, das sind vielleicht auch Leasingraten für Autos, die natürlich auch weitergezahlt werden müssen. Ehrlich gesagt sehen wir es einerseits nicht als staatliche Aufgabe, dass der Staat auch noch die Leasingraten für das Auto weiterbezahlt, und andererseits halten wir es einfach nicht für sinnvoll, dass laufende Betriebsausgaben dann auch noch durch Kredite finanziert werden, die irgendwie zurückgezahlt werden müssen. Von daher lehnen wir diesen Punkt ab, dem Rest stimmen wir zu. Dazu kommt auch die Einschätzung, dass ehrlicherweise, wenn – und das ist egal, ob es ein Mann oder eine Frau ist – jemand kurz nach der Gründung, wenn die ersten Kunden anklopfen, wenn man den ersten Kundenkontakt hat, das erste Geld verdient, wenn man sich dann für längere Zeit verabschiedet, was auch immer die Gründe sind, dass dann ja unter Umständen nicht das Hauptproblem ist, für zwei, drei Monate noch eine Leasingrate zu bezahlen oder die Miete, sondern das Hauptproblem ist normalerweise, dass die Kunden dann abwandern und sich einen anderen Anbieter suchen. Da stellt sich die Frage: Soll das jetzt auch noch der Staat kompensieren für die Phase oder nicht? Das funktioniert so nicht. Wir sehen es so: Wer gründet, hat viel mehr Freiheiten und viel mehr Chancen als jemand, der in einer Festanstellung arbeitet, aber er hat eben am Ende auch ein größeres unternehmerisches Risiko. So ist das nun mal. Aus diesem Grund stimmen wir dem Antrag grundsätzlich zu, aber diesen Punkt 2 würden wir ablehnen. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es steht ein Antrag zur Diskussion, der mich durchaus länger beschäftigt hat: die Situation von selbstständig tätigen Müttern und die Bedeutung eines fairen, familienfreundlichen Umfelds für Frauen, die den Weg in die Selbstständigkeit gewählt haben. Wir unterstützen prinzipiell die Intention, selbstständige Frauen besser zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, Familie und Beruf ohne existenzielle Ängste zu vereinbaren. Jedoch betrachten wir dies aus der Perspektive der traditionellen Familie, die als Fundament unserer Gesellschaft gestärkt werden muss. Die CDU weist zu Recht auf die Ungleichbehandlung von selbstständigen Frauen im Mutterschutz hin. Während angestellte Mütter durch gesetzliche Regelungen und Arbeitgeberbeiträge gut abgesichert sind, müssen Selbstständige oft ohne Unterstützung und finanziellen Ausgleich durch diese Zeit kommen. Besonders für Unternehmerinnen und Gründerinnen, die kleine Betriebe führen und selbstständig arbeiten, sind diese Herausforderungen immens. (Beifall Bündnis Deutschland) Diese Frauen tragen das Risiko und die Verantwortung für ihr Geschäft allein, und das oft in einem Lebensabschnitt, in dem sie gleichzeitig eine Familie gründen möchten. Die Fraktion Bündnis Deutschland legt großen Wert auf den Schutz und die Stärkung der traditionellen Familie. (Beifall Bündnis Deutschland) Kinder brauchen die bestmögliche Betreuung, und Mütter sollten in der Lage sein, ihre Rolle als Mutter ohne wirtschaftliche Nachteile zu erfüllen. (Beifall Bündnis Deutschland) Der Staat hat hier eine ganz klare Verantwortung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, ohne dabei die Säulen unseres sozialen und familiären Zusammenhalts zu gefährden. Doch gerade hier zeigt sich, wie tief das Problem sitzt. Die Gesetzgebung orientiert sich häufig an den Bedürfnissen von Großunternehmern und Bürgern in Angestelltenverhältnissen, ignoriert jedoch die Bedürfnisse und Herausforderung von Frauen, die sich als Selbstständige und Unternehmerinnen behaupten möchten. Wir sehen hier jedoch eine Gefahr darin, dass die Regierung erneut zu bürokratischen und teuren Maßnahmen greifen wird, anstatt pragmatische und zielgerichtete Lösungen zu schaffen. Der vorliegende Antrag schlägt eine Erweiterung der Mutterschaftsleistung und Elterngeldregelung vor. Der Gedanke ist gut, aber die Umsetzung birgt die Gefahr, dass sich erneut ein komplexes Regelwerk entfaltet, das viele Frauen in der Praxis eher verwirrt als entlastet. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist schwierig.) Frauen, die ein Unternehmen führen – –. (Zuruf Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [DIE LINKE]) Sie dürfen doch gerne sich gleich melden. Frauen, die ein Unternehmen führen, benötigen klare, leicht zugängige Unterstützung. Stattdessen droht hier eine überbordende Bürokratie. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Das schaffen tausende Frauen jedes Jahr!) Und dann haben Sie einen Antrag gemacht. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Nein! Nichtselbstständige Frauen schaffen es doch auch durch den Dschungel. Warum sollten Selbstständige das denn nicht können?) Ich stelle mir die Frage: Wer trägt die Kosten? Wir als Fraktion Bündnis Deutschland plädieren dafür, dass der Staat den Grundstein für eine solide Absicherung von Müttern legt, dies aber in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen gestaltet wird. Wir müssen Rahmenbedingungen so gestalten, dass Selbstständige frühzeitig private Absicherung in Anspruch nehmen können. Der Staat sollte hierbei Anreize setzen. Die beste Absicherung für Kinder und Familien ist ein Umfeld, das Eigeninitiative und Selbstverantwortung fördert. (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) Hierfür sollte es eine verstärkte Förderung von privaten Absicherungsmodellen geben, die speziell auf die Bedürfnisse selbstständiger Frauen zugeschnitten sein können. Ein solcher Weg wäre sowohl für den Staat als auch für die Familien nachhaltiger, würde Eigenverantwortung stärken, anstatt Staatsabhängigkeit weiter anzubauen. Der vorliegende Antrag geht in einigen Punkten in die richtige Richtung, doch sollten wir darauf achten, dass Unterstützung tatsächlich bei denjenigen ankommt, die sie wirklich brauchen, (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Ja, die selbständige Frau!) anstatt pauschale Lösungen. Wir plädieren für eine gezielte Förderung. (Abgeordnete Theresa Gröninger [DIE LINKE]: Ja, was ist das denn? Das ist gezielte Förderung! – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Warten Sie doch erstmal ab! Was motzen Sie denn dazwischen? – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Gehen Sie doch nach vorne! – Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Entschuldigung, bevor es hier Reaktionen oder schwierige Situationen gibt: Das Wort hat der Abgeordnete Minne. Der Zwischenruf bleibt aber weiterhin parlamentarisch und damit zulässig. Was hier nur immer unterbunden wird, sind die Zwiegespräche der Abgeordneten untereinander. Bitte fahren Sie fort, Herr Kollege! Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Die wirtschaftliche Stabilität von Frauen, die ihr eigenes Unternehmen führen und gleichzeitig eine Familie gründen, kann entscheidend durch gezielte praxistaugliche Maßnahmen gesichert werden. Die Idee eines Kreditförderprogramms, wie es der Antrag vorschlägt, kann dabei durchaus hilfreich sein. Es sollte jedoch sichergestellt werden, dass die Beantragung einfach und unbürokratisch möglich ist und dass Frauen mit realistischen Geschäftskonzepten vorrangig unterstützt werden. Zusammenfassend können wir sagen: Ja, selbstständige Frauen brauchen eine faire Absicherung im Mutterschutz, aber dies sollte in einem Rahmen geschehen, der die traditionelle Familie stärkt, Eigenverantwortung fördert und unnötige Bürokratie vermeidet. Der vorliegende Antrag ist ein Schritt in genau die richtige Richtung, doch wir fordern die Verantwortlichen dazu auf, diesen Weg pragmatisch und zielgerichtet weiterzuführen. Wir müssen eine familienfreundliche Politik schaffen, die es Selbstständigen ermöglicht, ihre Rolle als Unternehmerin und Mutter auszufüllen, ohne Belastung einer Bürokratie. Deswegen stimmen wir für den Antrag der CDU und sind sehr gespannt, wie die Koalition uns hier nun erklären wird, warum die Förderung von selbständigen Frauen als Unternehmerinnen und Gründerinnen weniger sinnvoll ist. Vielleicht aber erleben wir hier ja heute das Wunder eines einstimmigen Oppositionsantrages. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Als nächster Redner der Abgeordnete KlausPräsidentin Antje Grotheer: Rainer Rupp. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Jetzt kommt der Ritt auf der Rasierklinge.) Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (DIE LINKE): Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt bin ich aber mal gespannt!) Lassen Sie mich zwei, drei Vorbemerkungen machen. Ich spreche heute für meine Kollegin Tegeler, die normalerweise dieses Thema bearbeitet, und die Tatsache, dass wir mit einem eigenen Antrag heute nicht am Start sind, liegt auch tatsächlich an unserer Fraktion. Da müssen wir bekennen, dass wir nicht rechtzeitig entsprechend gehandelt haben – die erste Bemerkung. Die zweite Bemerkung: Frau Gröninger, wir werden Ihren Antrag nicht ablehnen. Wir werden vorschlagen, weil uns dieses Thema genauso wichtig ist wie Ihnen, wir aber vielleicht die eine oder andere Zusatzidee haben, die wir sonst in einem eigenen Antrag präsentiert hätten, dass wir dieses Thema noch mal in der Wirtschaftsdeputation aufrufen. Wir beantragen also eine Überweisung an die Wirtschaftsdeputation, um dieses Thema noch mal zu diskutieren. Ihre Empörung oder Ihre Verallgemeinerung, dass wir uns Gleichberechtigung nur so auf die Fahnen geschrieben haben, aber nicht wirklich was dafür tun, ist ein kleines bisschen übertrieben. Das wissen Sie auch. Weil ich aber in der Sache mit Ihnen völlig übereinstimme, dass selbstständige Frauen einen entsprechenden Mutterschutz und eine entsprechende finanzielle Unterstützung genießen sollten – das steht für mich zumindest außer Frage –, hat meine Fraktion sich entschlossen, hier zu beantragen, das an die Wirtschaftsdeputation zu überweisen und dann die Details, was genau man fördern soll, welche genauen Dinge man vielleicht ins Auge fassen soll, vielleicht noch mal zu diskutieren. Das ist von mir oder von meiner Fraktion ein völlig ernst gemeintes Angebot, weil uns, wie gesagt, das genauso wichtig ist. Letzte Vorbemerkung: Meine Vorstellung von dem sogenannten traditionellen Familienbild, in dem der Mann das Geld beschafft und die Frau vielleicht arbeiten darf, vielleicht selbstständig werden darf, wenn es Küche und Kinder nicht gefährdet, ist nicht das, was ich unter Gleichberechtigung verstehe. Deswegen ist dieses Familienbild auch nicht Grundlage unserer Einschätzung, was für die Gleichberechtigung von Frauen gut ist und was nicht. Abhängig beschäftigten Frauen steht vor und nach der Geburt eine gesetzliche Schutzfrist von insgesamt vierzehn Wochen, sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt zu. In dieser Zeit dürfen sie nicht beschäftigt werden. In dieser Zeit erhalten die Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, von der Krankenkasse ausgezahltes Mutterschaftsgeld, das durch den Arbeitgeber bis zur Höhe des Nettogehalts aufgestockt wird. In diesem Zusammenhang hat sich diese U2-Umlage bewährt. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Ja!) Ich selbst war Nutznießer oder meine Firma war Nutznießer davon, weil wir auch schon den Fall hatten, dass eine Mitarbeiterin von heute auf morgen aus gesundheitlichen Gründen während der Schwangerschaft ausfiel. Natürlich hat das diese Mitarbeiterin nicht ersetzt und das, was sie getan hat, aber zumindest hat es die unmittelbaren direkten Kosten, die damit verbunden waren, für meinen kleinen Betrieb ausgeglichen. Wir waren damals vier oder fünf Leute – ich weiß nicht genau, wie viele es damals waren. So eine Form von Umlage hat sich aus Sicht der Kleinbetriebe und auch Selbstständigen und so weiter durchaus bewährt. Daher ist im Grundsatz zu überlegen: Kann man die 1,5 Millionen selbstständig beschäftigten Frauen in eine ähnliche Form von Umlage einbeziehen? Im Übrigen ist das dann keine Frage von Steuergeldern, sondern Umlage bedeutet: Viele zahlen ein, und die, die es betrifft, nutzen es. Das ist eine Art von Umlageversicherung. Das ist im Übrigen auch keine bürokratische Hürde, zu sagen, diese Beantragung eines solchen Geldes muss möglichst einfach sein, weil es ja Frauen sind, die das beantragen. Das wirft auch wieder ein Licht auf das Bild, das Sie von Menschen, von Frauen haben, die selbstständig werden sollen. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) Ich finde, das ist so dermaßen neben der Spur, dass es mit Gleichberechtigung und fortschrittlichen Vorstellungen überhaupt nichts zu tun hat. Die Ausweitung des Mutterschutzes auf selbständige Frauen ist für uns wichtig und notwendig. Das ist eine gute Initiative. Das wird ja auch unterstützt von dem Verein „Mutterschutz für alle“. Der hatte im Bundestag eine Petition eingebracht. Das hat natürlich auch da für Furore gesorgt, und ich glaube, auch fraktionsübergreifend für sehr viel Wohlwollen und Zustimmung gesorgt. Daher finde ich, dass wir das jetzt ein bisschen anders machen können. Was ich mich gefragt habe, ist: In eine solche Umlage müssten dann aber nur Frauen einzahlen? Oder Existenzgründerinnen und Existenzgründer? Oder ist daran gedacht, dass Existenzgründer oder andere in so eine Umlage ebenso einzahlen wie Firmen? Das habe ich offen gestanden aus Ihrem Antrag nicht genau entnommen. Da wäre es mal wichtig, interessant, darüber nachzudenken, dass eben nicht nur betroffene Frauen oder potenziell betroffene Frauen in eine solche Umlage einzahlen, sondern Männer genauso. Das wäre eine Form von Umlagefinanzierung einer solchen Geschichte, die ich durchaus unterstützen würde. (Beifall DIE LINKE) Wir haben uns auch mit einer anderen Frage beschäftigt: Wir haben jetzt also die abhängig beschäftigten Frauen und dann Frauen, die sich selbstständig machen wollen, Gründerinnen und Gründer. Viele davon sind ja auch Soloselbstständige, die, wenn sie keine Einkünfte mehr haben, wirklich in eine Existenzbedrohung kommen. Das kann man durch so eine Umlage ausgleichen, andere Sachen vielleicht nicht. Man kann es nur eben erleichtern. Worüber wir uns Gedanken gemacht haben: Was ist eigentlich mit prekär beschäftigten Frauen, mit Frauen, die in Teilzeit arbeiten? Auch die genießen nicht diese hohe Form von Mutterschutz vor und nach der Geburt und haben deutlich weniger Anspruch auf entsprechende Entschädigung. Ich finde, wir könnten uns Gedanken machen, diesen Bereich der beschäftigten Frauen mit in unseren Blick zu nehmen. Vielleicht haben Sie dazu auch Ideen, wie man das machen kann, wie man mit diesen Problemen umgeht. Wir sind dafür, tatsächlich eine Form von solidarischer Versicherung einzurichten, in die alle einzahlen und damit dann auch möglicherweise Frauen, die prekär beschäftigt sind, deren Arbeitsverträge während der Schwangerschaft auslaufen und so weiter und so weiter. Davon sind, da bin ich ziemlich sicher, auch ganz viele Frauen betroffen, die dann den vergleichsweise guten Mutterschutz und die soziale Absicherung des gesetzlichen Mutterschutzes nicht haben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, und, wie gesagt, wir beantragen als Koalition die Überweisung an die Wirtschaftsdeputation und würden gerne auch von unserer Seite aus die konkreten Maßnahmen, die wir wollen, noch mal im Detail diskutieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Vielleicht hat der ja noch eine leicht andere Auffassung.) Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Mein Vorredner, Herr Rupp, hat das gesagt: Wir beantragen Beratung und Berichterstattung in der Wirtschaftsdeputation, um das Thema noch mal aufzunehmen. Auch das ist schon ein Zeichen, dass uns das nicht egal ist. Es ist ein wichtiges Thema. Es ist auch in den Anträgen der CDU inhaltlich vieles Richtiges geschrieben, auch wenn ich Herrn Schäck – leider nicht da, ah, da hinten! – recht gebe: Man kann in den einzelnen Punkten noch diskutieren. Wir haben als Koalition das zeitlich nicht hingekriegt, das muss man einfach so sagen. Ich würde da jetzt aber nicht auf die Abgeordneten der LINKEN kaprizieren, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Auf die Grünen!) sondern auch wir als SPD haben lange darüber nachgedacht, ob man das nicht ablehnen muss vor einem ganz einfachen Hintergrund: Wir haben die Bundesratsinitiative des Landes NRW und der Grünen genau zu diesem Punkt. Der Änderungsantrag von Ihnen am 29. Oktober ist in der Änderung genau das, dass man nämlich sagt, die Bundesratsinitiative und der ursprüngliche Antrag von Ihnen, diese zu unterstützen, ist erledigt. Bremen hat den Antrag aus NRW unterstützt mit der Maßgabe, dass die Finanzierung über den Bund realisiert wird. Genau das ist im Bundesrat auch beschlossen worden. Wir haben dann nach dem 29. Oktober, also nach Ihrem Änderungsantrag und nach dem Beschluss im Bundesrat, noch mal diskutiert: Macht es jetzt noch Sinn, das weiterzuführen oder ist das mit dieser Initiative erledigt? Auch inhaltlich sind wir da ein Stück draufgegangen. Ich muss sagen, wir haben dann gesagt, okay, wir machen das. Frau Gröninger, ich verstehe die Emotionalität, weil das zu lange dauert – alles okay. Eines aber ist ein bisschen unglaubwürdig: Wenn man in seinem Redebeitrag die ersten zwei Minuten auf Koalition und Bürgermeister schimpft und die letzten zwei Minuten auf Koalition und Bürgermeister schimpft und dann sagt, hier darf kein Wahlkampf passieren, dann ist das etwas unglaubwürdig, wenn man von seinen sieben Minuten nur drei inhaltlich macht. (Beifall SPD – Zuruf Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) Der Unmut: alles okay. Inhaltlich will ich auch dazu was sagen. Inhaltlich ist das halt so: Es ist eine Ungerechtigkeit, und wir haben an der Stelle eigentlich zwei Ungerechtigkeiten, nämlich die der selbstständigen Frauen und die, die man noch mal unterscheiden muss nach Sozialversicherung, also: Sind sie privat versichert oder sind sie freiwillig versichert? Auch da gibt es noch Unterschiede, und auch da muss man darüber nachdenken: Wie kann man das eigentlich ausgleichen für Selbstständige? Auch da gibt es die Frage: Muss man nicht – und das ist richtig in Ihrem Antrag – bei der Versicherung auch noch mal nachlegen, dass man jenseits des Mutterschutzes, der geregelt werden soll, auch noch eine Versicherung anbietet für die Zeiten davor oder danach, wenn man selbstständig ist, weil der Ausfall, der finanzielle Ausfall – Herr Schäck hat es beschrieben – ist inhaltlich da. Insofern bitte ich da um Verständnis, und ich glaube, dass wir in der Wirtschaftsdeputation zu einer guten Lösung kommen werden, wenn wir das noch mal diskutieren gemeinsam und dann die Punkte ausgleichen, auch das, was die FDP angemerkt hat mit dem Punkt 2. Ich glaube, dass das sinnvoll ist. Tun Sie mir einen Gefallen: Das ist wirklich ein richtiges und wichtiges Thema. Es ist zu lange liegen geblieben, es hat Verzögerungen gegeben, wir hatten die Bundesratsinitiative, (Zuruf Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]) aber es ist jetzt an der Zeit, dass wir das wirklich miteinander konstruktiv lösen, und das können wir auch. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde am Anfang jetzt keine großen Umwege machen. Sie haben mit dem guten Antrag, den Sie hier eingebracht haben, ein wichtiges Thema auf die Agenda gesetzt, das steht Ihnen gut zu Gesicht. Dass wir keinen Antrag zum Thema haben, lässt uns schlecht aussehen. Das, glaube ich, ist an der Stelle leider so zu konstatieren. Ich finde, alles, was Sie in Ihrer Rede zum Thema ausgeführt haben, was der Antrag inhaltlich ausführt, das haben meine Vorredner auch gesagt, ist richtig und wichtig, und es ist ein bedeutsames Thema. Es geht ja ans ganz Grundsätzliche, wie Sie auch schreiben in Ihrem Antrag: Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes sichert Müttern den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft zu. Das Mutterschutzgesetz umfasst den Schutz von Müttern, die einem Beschäftigungsverhältnis unterliegen. Für Beamtinnen und Richterinnen gibt es Sonderregelungen, aber eben für selbstständig tätige Frauen nicht. Das ist genau die Regelungslücke, von der Sie gesprochen haben und die Sie mit dem Beispiel der Tischlermeisterin illustriert haben, die eben gerade kein Einzelfall ist, sondern Ausdruck eines systematischen Problems. Ich will es an der Stelle jetzt nicht zu lang machen, weil im Grunde genommen die letzten Reden das alles richtig eingeordnet haben. Auf Bundesebene gab es verschiedene Aktivitäten dazu. Kollege Stahmann hat die Bundesratsinitiative, die auch Teil Ihres Antrags in Beschlusspunkt 3 ist, bereits angesprochen. Das BMWK hat sich das ganze Thema natürlich auch zu eigen gemacht, hat einen Aktionsplan für mehr Unternehmerinnen im Mittelstand im vergangenen Jahr gestartet. Das Einzige, was darin verfolgt wird, ist es, die Rahmenbedingungen für selbständige Frauen zu verbessern und dadurch mehr Frauen zu motivieren, ein Unternehmen zu gründen und zu übernehmen. Es gab dann noch mal einen Workshop in diesem Sommer in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren und Frauen, in dem dieses Thema mit verschiedenen Stakeholdern noch vertieft wurde. Jetzt sind wir in der Phase, in der politisch nun in Berlin sich die Verhältnisse überworfen haben. Gerade an dieser Stelle wäre es vom Zeitpunkt her eigentlich schön gewesen, wenn wir heute zu einem positiven Beschluss gekommen wären. Ich bedaure, dass das nicht der Fall ist und dass wir uns an der Stelle mit einer Überweisung begnügen müssen. Ich hoffe aber, dass Sie darauf eingehen. Der Kollege Rupp hat eine ganze Reihe von inhaltlichen Punkten dargelegt, die an der Stelle gemeinsam miteinander entfaltet werden können. Deswegen hoffe ich, dass wir diesen Weg gehen können. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Theresa Gröninger. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Liebe Frau Präsidentin! Eine Überweisung ist ganz offensichtlich das höchste Lob, was ich heute erreichen kann. (Heiterkeit FDP) Nun kostet diese Überweisung Zeit, und diese Zeit haben die selbstständigen Frauen nicht. Deswegen tun Sie mir einen Gefallen: Ich wünsche keine abschließende Beratung in der Deputation. Ich möchte, dass wir diesen Antrag so schnell wie möglich in der Deputation beraten, denn, Herr Stahmann, Sie haben es gesagt: Jetzt ist die Zeit, das Thema zu besprechen. Ich wünsche mir – und das ist mein Wunsch zu Weihnachten von der Bürgerschaft –, dass wir diesen Antrag so schnell wie möglich wieder in den Plenarsaal holen, um ihn zu verabschieden, um endlich eine Lösung für die Nachteile der selbstständigen Unternehmerinnen, Handwerkerinnen, Gründerinnen, Physiotherapeutinnen, Rechtsanwältinnen und vielen mehr zu holen. Denn das Ganze kostet Chancen, Träume und viel Geld für diese Frauen. – Vielen Dank! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Staatsrätin Maike Freese. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Staatsrätin Maike Frese: Damen und Herren! Vorweg: Ja, es gibt die Regelungslücke in der Sozialgesetzgebung, und die ist auch zu Recht von Ihnen adressiert und muss aber in erster Linie den Bund ansprechen. Die Debatte hat gezeigt, das ist ein sehr wichtiges Thema und wir müssen uns den Tatsachen stellen, dass das aktuelle System der sozialen Absicherung nicht in der Lage ist, die spezifischen Bedürfnisse selbstständiger Mütter angemessen zu berücksichtigen. Frauen, die während einer Selbstständigkeit ein Kind bekommen, haben mit diversen Herausforderungen zu kämpfen, die sozialversicherungspflichtig Beschäftigte so nicht haben. Es ist ein komplexes Feld zwischen finanzieller Absicherung der Frau und ihrer Familie auf der einen Seite und den Fragen der Betriebsfortführung und Vertretungsregelung auf der anderen Seite. Während die Angestellten durch gesetzlich geregelte Mutterschutzfristen und durch Arbeitgeberzuschüsse abgesichert sind, müssen die selbstständigen Frauen oft individuelle Versicherungsangebote im Moment wahrnehmen, die häufig jedoch unzureichend und auch teuer sind. Letztendlich ist es eine Schlechterstellung und, wie wir jetzt mehrfach gehört haben, durchaus abstellenswert. Die Trennung zwischen abhängig Beschäftigten und anderen Gruppen wie Beamten und Selbstständigen ist eine künstliche und in vielen anderen, universell angelegten Versicherungssystemen allerdings nicht angelegt. Somit wären universelle Sozialversicherungssysteme, die alle Bürgerinnen und Bürger einschließen, deutlich vorteilhafter. Darin würden dann auch schon die Regelungs- und Schutzlücken, die Sie von der CDU aus adressiert haben, ausgeschlossen. Zum anderen könnten auch alle Menschen, also auch solche mit höherem Einkommen, zur Verbeitragung herangezogen werden, was zu günstigeren Beitragseffekten oder zu Leistungsausweitungen führen könnte. Dies hätte zur Folge, dass die finanzielle Absicherung in Lebensphasen von Schwangerschaft und Mutterschaft gestärkt werden könnte, ohne aufwendig individuelle Regelung treffen zu müssen. Die Forderung nach einem solchen universellen System wäre die konsequente Forderung, Sie haben in ihrem Antrag allerdings Einzelregelungen gefordert. Grundsätzlich sind wir uns aber einig, dass wir diese sozialpolitische Regelungslücke für selbstständige Mütter beseitigen müssen, um die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern, aber auch Frauen zu ermutigen, zu gründen. Das haben auch einige Vorredner schon gesagt: Es ist wichtig, dass Frauen die gleichen Chancen wie Männer haben, um beruflich erfolgreich sein zu können, und zwar als Selbstständige. Die Tatsache, dass viele selbstständige Frauen während der Schwangerschaft und der ersten Monate nach der Geburt ihres Kindes ohne ausreichende finanzielle Absicherung dastehen, ist nicht ein persönliches Problem der betroffenen Frauen, sondern ein volkswirtschaftliches. Wir verlieren wertvolles Potenzial, wenn Frauen sich gegen eine Selbstständigkeit genau aus solchen Gründen entscheiden, weil ihnen die Risiken in Bezug auf Schwangerschaft und Mutterschutz in Verbindung mit einer Selbstständigkeit zu hoch sind. Die Förderung von Gründerinnen und die Unterstützung von selbstständigen Frauen müssen daher ein zentrales Anliegen unserer Wirtschaftspolitik sein. Ich will meinen Beitrag hiermit belassen, denn wir haben gesagt, wir überweisen an die Deputation für Wirtschaft und Häfen. Ich finde, das ist ein guter Ansatz, und ich freue mich, dass wir dort die Debatte detailliert und im Einzelnen fortsetzen können, und bin auch sehr hoffnungsfroh, dass wir vielleicht nicht insgesamt zu Lösungen kommen, aber zu Teillösungen. – Damit bedanke ich mich! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier wurde die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Die Bürgerschaft stimmt einer Überweisung in die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen zu. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, mit Abschluss dieses Tagesordnungspunktes sind wir auch am Schluss der Sitzung für heute angelangt. – Vielen Dank! Ich schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 17:52 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 13. November 2024 und 14. November 2024 Anfrage 8: Wissenschaftler:innen vor Anfeindungen schützen Anfrage der Abgeordneten Janina Strelow, Holger Welt, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 12. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Fälle von Anfeindungen beispielsweise in den sozialen Medien gegen Wissenschaftler:innen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Land Bremen sind dem Senat bekannt und gibt es dabei Häufungen in spezifischen Fachbereichen oder Gruppen? 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, ob Wissenschaftler:innen im Land Bremen infolge von Medienauftritten oder Zeitungsbeiträgen derartige Anfeindungen erlebt haben? 3. Welche Unterstützungsangebote existieren für Wissenschaftler:innen, die aufgrund ihrer Arbeit Opfer von derartigen Anfeindungen wurden und wie bewertet der Senat diese Angebote? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Eine repräsentative bundesweit durchgeführte Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung aus dem Mai dieses Jahres hat ergeben, dass fast die Hälfte der befragten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits von Anfeindungen betroffen waren. Dabei berichteten Mitarbeitende aller Ebenen aus allen Bereichen der Wissenschaft von solchen Erlebnissen. Eine deutliche Mehrheit der Befragten gab außerdem an, dass die erlebte Wissenschaftsfeindlichkeit zugenommen habe. Für das Land Bremen kann keine valide Gesamtanzahl solcher Fälle genannt werden. Hierzu besteht keine Meldepflicht, die Zahlen werden daher nicht statistisch erfasst. Zur Anzeige gebracht wurde an der Universität ein Fall, am Alfred-Wegener-Institut gab es in den letzten zehn Jahren drei Fälle, die zur Anzeige gebracht wurden. Zu Frage 2: Medienberichten ist zu entnehmen, dass auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Bremen und Bremerhaven Anfeindungen erlebt haben, nachdem sie sich öffentlich zu ihren Forschungsarbeiten geäußert haben. Der Senat betont, dass Forschende im Sinne der Wissenschaftsfreiheit ein diskursoffenes und angstfreies gesellschaftliches Klima brauchen. Anfeindungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe auf Forschende ist entschieden entgegenzutreten. Ein breites Bündnis der Hochschulen im Land Bremen sowie der außeruniversitären Forschungsinstitute (UBRA) haben sich zu Beginn dieses Jahres in einer gemeinsamen Erklärung zu Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit bekannt. Darin fordern sie und stehen ein für Demokratie, Wissenschaftsfreiheit, Pluralismus und einen respektvollen Umgang miteinander. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft stellt sich ausdrücklich hinter diese gemeinsame Erklärung. Zu Frage 3: Die wissenschaftlichen Einrichtungen im Land Bremen halten ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot vor, das sich von den Mitbestimmungsgremien über die Rechtsstellen bis hin zur Leitungsebene erstreckt. Auch die hochschulübergreifende „Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt – Expertise und Konfliktberatung“ mit Sitz an der Universität Bremen berät Betroffene. Überregional ansprechbar ist der „Scicomm-Support“, eine Anlaufstelle für Betroffene von digitaler Gewalt, diskreditierenden Medienkampagnen und unsachlich ausgetragenen Konflikten in der Wissenschaftskommunikation. Dabei handelt es sich um ein Angebot des Bundesverbandes Hochschulkommunikation und Wissenschaft im Dialog, das Betroffene in Form einer persönlichen, anonymen Beratung unterstützt. Der Senat hält es für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Wissenschaftsfeindlichkeit als Ausdruck von Verschwörungsdenken und politischem Extremismus entgegenzutreten. Wissenschaftskommunikation und Transfer müssen gestärkt und gefördert werden, damit auch das Verständnis aller gesellschaftlichen Gruppen für die wissenschaftliche Arbeit verbessert wird. Anfrage 9: Ifo Bildungsbarometer – Bremer Schulen erhalten die schlechteste Note! Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 12. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Sind der Senatorin für Kinder und Bildung die Gründe dafür bekannt, dass 46 Prozent der Befragten den Bremer Schulen die Note 4, 5 oder 6 geben, und falls ja, um welche handelt es sich? 2. Inwiefern setzt sich die Senatorin für Kinder und Bildung damit auseinander, dass laut ifo-Bildungsbarometer Bremens Bildungspolitik von den befragten Bremerinnen und Bremern am schlechtesten bewertet wurde (58 Prozent vergeben die Note 4, 5, oder 6)? 3. Ergreift der Senat Maßnahmen, um den Forderungen der befragten Bürgerinnen und Bürger nachzukommen, die forderten, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken und (kostenlosen) Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf anzubieten, und falls ja, welche konkret? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das Bildungsbarometer ist im Kern eine Meinungsumfrage. Das ifo Bildungsbarometer gibt insofern das „Image“ des Schulsystems im jeweiligen Bundesland wieder und formuliert keine Aussage über die Qualität oder die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Bremen. Dieser äußerst begrenzte Aussagegehalt der Studie wird auch von den Autoren formuliert. Die Gründe für die Notengebung der einzelnen Befragten werden in der Studie nicht benannt. Zu Frage 2: Die Qualität der Bildung in Bremen ist der Kern der Arbeit der Senatorin für Kinder und Bildung und des gesamten Senats. Dabei steht auch die Verbesserung der Bedingungen an unseren Schulen im Fokus, sei es durch die Gewinnung von qualifizierten Lehrkräften, die Verbesserung der Ausstattung oder durch gezielte Förderprogramme. Zu Frage 3: Die Befragten wurden in geschlossenen Antwortformaten danach befragt, wie sehr sie eine vom Befragungsinstitut getroffene Auswahl von möglichen „Reformvorhaben“ befürworten würden. Die aus dieser Auswahl von den Befragten besonders befürworteten Reformvorhaben werden in Bremen bereits in großen Teilen umgesetzt. Auch das zeigt, dass das ifo-Bildungsbarometer ein Stimmungsbild wiedergibt und keine Aussagen zu den tatsächlich umgesetzten bildungspolitischen Maßnahmen trifft. Dies gilt unter anderem für das Leseband und die vorschulischen Sprachstandsfeststellungen, die mit Primo bereits in Bremen durchgeführt werden. Anstelle von „Nachhilfeunterricht“ für Schüler:innen setzt Bremen im Rahmen einer qualitativen Gesamtstrategie auf die gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der binnendifferenzierten inklusiven Beschulung gerade auch zur Stärkung der Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik in der Grundschule und in der Sekundarstufe I. Die Senatorin für Kinder und Bildung hat zur Sicherung beziehungsweise Verbesserung der Unterrichtsversorgung umfangreiche Maßnahmen ergriffen, über die die Bildungsdeputation fortlaufend unterrichtet wird. Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat viele Schritte zur Personalakquise ergriffen und permanent nachgeschärft mit dem Ziel, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken. Beispielhaft ist das Bremerhavener Lehramtsstipendienprogramm zu nennen sowie die Akquise von Werkstudierenden – vorwiegend im Lehramtsstudium – mit dem Ziel der Bindung an den Bremerhavener Schuldienst. In den Bremerhavener Ganztags- und Halbtagsschulen werden unterschiedliche Formen von Nachhilfe beziehungsweise Hausaufgabenbetreuung angeboten. So wird beispielsweise der gesamte fünfte Jahrgang stadtweit mit dem Diagnostischen Rechtschreibtest (DRT) getestet. Anhand der Auswertungen erhalten die Schulen vom Schulamt Bremerhaven Mittel, um Förderkräfte für den Förderunterricht im Bereich Deutsch einzukaufen, wobei der Fachkräftemangel bereits auch Auswirkungen auf den Pool von Honorarkräften hat. Anfrage 10: INSM-Bildungsmonitor 2024 – Bremen mal wieder Schlusslicht! Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 12. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse des INSM-Bildungsmonitors 2024 bezüglich des Abschneidens Bremens? 2. Aus welchen konkreten Gründen ist die Schulabbrecherquote in Bremen höher als im Bundesdurchschnitt und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu senken? 3. Inwiefern werden Maßnahmen ergriffen, um eine Verbesserung in den Handlungsfeldern Bildungsarmut, Schulqualität, Integration, Ausgabenpriorisierung und Förderinfrastruktur zu erzielen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Bildungsmonitor werden längst veröffentlichte und daher bekannte Kennzahlen dargestellt und in einem nach Beurteilung durch das Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) methodisch fragwürdigen Verfahren zusammengerechnet, um zu einem Länderranking zu kommen. Daher sind die in keiner Weise fundierten Ergebnisse nur schwierig einzuordnen. In der Folge stellt der Bildungsmonitor keine relevanten Informationen für die Steuerung des Bildungssystems zur Verfügung. Für die Bewertung der Situation in Bremen stellt das IQHB mit Verfahren wie LALE, Primo und der umfassenden Bildungsstatistik – zum Beispiel die zuletzt vorgelegten Analysen zu Schüler:innen ohne Abschluss – nicht nur wissenschaftlich belastbare, sondern auch deutlich differenziertere Steuerungsinformationen zur Verfügung. Zu Frage 2: Der Anteil der Schüler:innen ohne Abschluss in den Entlassungsjahren 2022 und 2023 ist im Land Bremen gemessen am Bundesdurchschnitt überproportional hoch. Es besteht insgesamt im gesamten Bundesgebiet eine starke Korrelation zu den bekannten Risikolagen Armut, bildungsfernes Elternhaus, Erwerbslosigkeit. So weisen 70 Prozent der Abgehenden ohne Abschluss einen Armutshinweis auf. Zudem haben Faktoren wie das Geschlecht (junge Männer sind deutlich überproportional betroffen), Förderbedarf, die ökonomische Struktur der Familie, ein Migrationshintergrund und vor allem die bisherige Aufenthaltsdauer im Schulsystem einen Einfluss auf das Erreichen eines Schulabschlusses. Die größte betrachtete Gruppe der Abgehenden ohne Abschluss ist im Land Bremen die der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen-Sprache-Verhalten. Gleichwohl schneidet Bremen hier im Bundesvergleich über die Maßen gut ab. Bremen steht bei der inklusiven Beschulung und hier bei den Bildungsabschlüssen mit rund 63 Prozent erfolgreichen Schulabschlüssen an der Spitze aller Bundesländer. Deutlich weniger gelingt bisher das Heranführen von ausländischen Schülerinnen und Schülern zu einem Schulabschluss im allgemeinbildenden System: 26 Prozent der ausländischen Schulabsolventinnen und Schulabsolventen erreichten in Bremen keinen Schulabschluss. Es wird deutlich, dass die seit 2015 deutlich gestiegenen Zahlen insbesondere der spät ins Schulsystem zugewanderter Schülerinnen und Schüler zu großen Herausforderungen führen. Natürlich muss zunächst erreicht werden, dass diese Schüler:innen möglichst schnell Zugang zu Bildungsangeboten bekommen. Dies ist in Bremen immer wieder gelungen, allerdings wird deutlich, dass dies eine zunehmend größere Herausforderung darstellt. Der nicht zufriedenstellende Befund bei den Schülerinnen und Schülern ohne deutschen Pass steht in einem Zusammenhang mit dem hohen Anteil an nach Bremen Zugewanderten, die vor dem Abgang das stadtbremische öffentliche allgemeinbildende Schulsystem nur für eine sehr kurze Zeit besucht haben. In vergleichenden Statistiken bleibt dabei aber unbeachtet, dass von den Abgehenden ohne Schulabschluss nach dem Verlassen des allgemeinbildenden Schulsystems viele noch im berufsbildenden (Übergangs)System ihren ersten Schulabschluss erreichen (circa 18 Prozent in Bremerhaven, circa 37 Prozent in Bremen). Die Handlungsempfehlungen des INSM-Bildungsmonitors verweisen im Ergebnis der Analyse unter anderem auf den Ausbau der frühkindlichen Bildung, die Stärkung der Sprach- und Leseförderung, den Ausbau von multiprofessionellen Teams, mehr Vergleichsarbeiten oder auch gezielte zusätzliche Bildungsausgaben via Sozialindex. Die vielfältigen Bildungsanalysen der vergangenen Jahre, die der INSM-Bildungsmonitor aggregiert betrachtet, haben bereits seit Längerem dazu geführt, dass Bremen diesen Handlungsempfehlungen bereits mit auf Langfristigkeit angelegten Programmen, wie etwa dem Leseband, folgt. Ebenso wird auch hier deutlich, wie wichtig es insbesondere für die Kinder mit besonderen Bildungsrisiken ist, eine Kita besuchen zu können. Zu Frage 3: Hier im Rahmen der Fragestunde umfassend zu antworten, würde den Rahmen des Formats deutlich sprengen. Verbesserungen in den genannten Handlungsfeldern werden durch konsequente Fortführung bestehender Programme und Maßnahmen erzielt. Zu nennen sind hier zum Beispiel: die Förderung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik in der Grundschule und verstärkt in den Jahrgängen 5 und 6 der Oberschulen – dazu zählen die Implementierung des Lesebandes und die Mathematikprogramme „Mathe sicher können“ und „QuaMath“ –, Kompetenzüberprüfungen in den Jahrgängen 5 und 7 in den Fächern Deutsch und Mathematik (LALE) bestehender Bildungspläne in den Sekundarstufen I und II. Die genannte Förderung der Basiskompetenzen realisiert eine Kontinuität von der Grundschule in die Sekundarstufe I. Um Handlungswissen unter anderem in Bezug auf Bildungsarmut, Schulqualität und Förderinfrastruktur zu gewinnen, setzt der Magistrat auf eine datenbasierte Schulentwicklung in Form der Längsschnittstudie „KESS“, mit der konkrete Rückschlüsse auf die Lernentwicklung von Schülerinnen und Schülern in dem Zeitraum zwischen den Untersuchungen 2021 und 2023 gezogen werden können. Ein weiterer Baustein ist die Fokussierung auf die schulische Sozialraumorientierung, für die im Schulamt eine Stelle geschaffen wurde. Ein Ausgangspunkt für die Schaffung von sozialraumorientierten Lösungsansätzen bildet der Bericht „Integrierte Bildungs- und Jugendhilfeplanung Bremerhaven – 1. Bestandsaufnahme 2022“, in dem die besonderen Herausforderungen in den Sozialräumen dargestellt und die zentralen Erkenntnisse zusammengefasst sind. Mittel- und langfristig sollen aus der fortzuschreibenden Berichterstattung Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, um von Armut bedrohte beziehungsweise in Armut aufwachsende Kinder und Jugendliche mit ihren Familien und Heranwachsenden gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ihre persönlichen Bildungs- und Entwicklungschancen zu verbessern und ihnen in der Folge Wege in Ausbildung, Studium und Beruf zu eröffnen. Konzeptionell setzt seit dem 1. August 2024 das Bundesprogramm „Startchancen“ genau bei den beschriebenen Problemlagen und ihren Ursachen an. Insgesamt nehmen 43 Schulen der Stadtgemeinden Bremerhaven und Bremen teil. Dies fokussiert die Chancengerechtigkeit mit dem Ziel, Herkunft und Leistung besser zu entkoppeln sowie die Basiskompetenzen und Teilhabe zu stärken. Im Rahmen des Programms wird eine individuelle Lernverlaufsdiagnostik entwickelt und erprobt. Aufgrund der großen Anzahl an Schulen, die sich in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven in besonders herausfordernder sozioökonomischen Lage befinden, ist das Startchancen-Programm nicht auskömmlich. Daher fördert der Magistrat Bremerhaven aus eigenen Mitteln weitere fünf sogenannte korrespondierende Schulen mit Unterstützungsformaten, die an den Programminhalt des StartchancenProgramms angelehnt sind. In Bremen sind es 24 korrespondierende Schulen, die kommunal durch die Senatorin für Kinder und Bildung ergänzend gefördert werden. Anfrage 11: Auswirkungen der Haushaltssperre auf die Handwerksund Handelskammer, Unternehmen und Handwerksbetriebe? Anfrage des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 12. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie beeinflussen die Haushaltssperren die finanziellen Zuschüsse und Förderprogramme, die Handels- und Handwerkskammer normalerweise zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben erhalten? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Handwerksbetriebe trotz der Haushaltssperren weiterhin Zugang zu Ausbildungs- und Qualifizierungsprogrammen haben, die für die Fachkräftesicherung in Bremen notwendig sind? 3. ⁠⁠Gibt es Pläne, die Haushaltssperren gezielt auf bestimmte Bereiche zu lockern, um essenzielle wirtschaftliche Fördermaßnahmen aufrechtzuerhalten, und wenn ja, wie wird der Senat sicherstellen, dass die Handels- und Handwerkskammer bei der Planung solcher Maßnahmen konsultiert werden? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Es fließen keine direkten Zuschüsse und Fördermittel der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration an die Handels- und Handwerkskammer. Deshalb haben interne Bewirtschaftungsmaßnahmen keine Auswirkungen auf die Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben. Anfrage 12: Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen befinden sich aktuell in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 17. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen sitzen aktuell (Stichtag 1. September 2024) in der JVA Bremen (bitte für die Außenstelle Bremerhaven gesondert angeben) ihre Haftstrafe ab? 2. Wie viele Rückführungen haben gemäß § 456a StPO in der Zeit vom 1. September 2023 bis zum 1. September 2024 aus der JVA Bremen stattgefunden? 3. Welche Hinderungsgründe liegen vor, die gegen eine verstärkte Realisierung von § 456a StPO sprechen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Nach derzeitigem Stand befinden sich 75 vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die in der Zuständigkeit des Senators für Inneres und Sport, Referat 24, liegen, im öffentlichen Gewahrsam. Hiervon befinden sich 50 in Strafhaft in der JVA Bremen, 7 Personen in der Außenstelle Bremerhaven, 10 Personen im Maßregelvollzug im Klinikum Bremen-Ost und 8 Personen in U-Haft. Zu Frage 2: In dem genannten Zeitraum sind 18 Rückführungen aus der Haft erfolgt. Zu Frage 3: Die Anwendung der Vorschrift des § 456a StPO, welche der Staatsanwaltschaft ein Absehen von der weiteren Vollstreckung einer Freiheitsstrafe in Fällen der Auslieferung oder Ausweisung ausländischer Verurteilter ermöglicht, wird durch eine Allgemeinverfügung des Senators für Justiz und Verfassung vom 25. September 1992 inhaltlich konkretisiert. Diese ermöglicht der Staatsanwaltschaft in aufenthaltsrechtlich geeigneten Fällen in weitem Umfang und zum frühest vertretbaren Zeitpunkt von § 456a StPO Gebrauch zu machen. Ausnahmen von diesem gewünschten Ziel sind im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens zu prüfen. Solche können beispielsweise begründet sein, wenn Zweifel an der Dauerhaftigkeit der Aufenthaltsbeendigung bestehen. Darüber hinaus können auch bei Vorliegen einer Zustimmung gemäß § 456a StPO weitere Hinderungsgründe einer zeitnahen Abschiebung aus der Haft entgegenstehen wie etwa fehlende Identitätsdokumente sowie andauernde Asylverfahren. Anfrage 13: Wann schiebt Bremen nach Afghanistan ab? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 17. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus Afghanistan leben aktuell (Stichtag 1. September 2024) im Land Bremen und wie viele dieser vollziehbar ausreisepflichtigen Personen haben keinen Duldungsstatus? 2.Wie viele der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, die zurzeit in der JVA Bremen eine Haftstrafe verbüßen, haben die afghanische Staatsangehörigkeit? 3. Wie viele der 28 Personen, die am 30. August 2024 auf dem Luftweg aus Sachsen nach Afghanistan abgeschoben wurden, kamen aus dem Land Bremen und inwieweit beabsichtigt der Bremer Senat zeitnah Rückführungen nach Afghanistan durchzuführen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Land Bremen halten sich derzeit 55 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige auf, von denen 44 Personen geduldet werden. Die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ist ein gesetzlich definierter Begriff, der nicht mit der Durchführbarkeit einer Abschiebung verwechselt werden darf. Geduldete Personen sind in der Regel vollziehbar ausreisepflichtig, es liegen zum gegebenen Zeitpunkt jedoch weitere Umstände vor, die einer Abschiebung entgegenstehen. Dies können etwa medizinische Gründe oder auch die Passlosigkeit der Betroffenen sein. Zu Frage 2: Derzeit befinden sich drei vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige im öffentlichen Gewahrsam. Zu Frage 3: Keine der genannten Personen befand sich in der Zuständigkeit der Bremer Ausländerbehörden. Auf Anfrage des BMI wurden im Vorfeld drei prioritär zu behandelnde Fälle (schwere Straftäter) gemeldet. Unter Berücksichtigung der aus den anderen Bundesländern gemeldeten Personen waren im Hinblick auf die Straftaten, deren Begleitumstände sowie der Interessenabwägung zwei der gemeldeten Fälle nachrangig zu behandeln. In einem weiteren Fall war das asylrechtliche Widerrufsverfahren noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Maßnahme wurden die Einzelfälle gesondert – ohne Ansehung des Bundeslandes – geprüft. Neben Bremen waren auch weitere Bundesländer letztlich nicht an dem genannten Abschiebeflug beteiligt. Weitere konkretisierte Planungen für Rückführungsflüge nach Afghanistan sind dem Senat derzeit nicht bekannt. Anfrage 14: Legal Highs in Süßigkeitenautomaten – muss das sein? Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. An welchen Automatenstandorten im Land Bremen werden nach Kenntnis des Senats psychoaktive Cannabinoide verkauft, wie es zum Zeitpunkt der Fragestellung beispielsweise in Form von 10-OH-HHCP-haltigen EinwegVaporizern in einem Süßigkeitenautomaten in der Butjadinger Straße in Bremen nahe der Oberschule Roter Sand erfolgt? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat nach geltender Rechtslage, den Automatenverkauf von gefährlichen psychoaktiven Substanzen, die noch nicht dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unterliegen, einzuschränken, insbesondere wenn der Verkaufsautomat im unmittelbaren Umfeld einer Schule steht und sich auch durch das kombinierte Angebot mit Softdrinks und Süßigkeiten gezielt an junge Menschen richtet? 3. Inwieweit setzt sich der Senat gegebenenfalls auf Bundesebene für eine behördliche Handhabe gegen derartige Verkaufspraktiken ein? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Automatenaufsteller müssen nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) zwar bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation unter Angabe einer Verwaltungsadresse ihres Gewerbes die Aufstellung anzeigen, allerdings müssen die Orte, an denen Automaten aufgestellt werden, nicht angegeben werden. Für die Aufstellung auf öffentlichem Grund müssen Sondernutzungen beim Ordnungsamt Bremen oder dem Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven beantragt werden. In der Stadtgemeinde Bremen wurden bislang keine Sondernutzungen erteilt, dies gilt gleichermaßen für Bremerhaven. Für die Aufstellung auf privatem Grund muss bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden. Da es sich bei diesen Automaten um „Waren- und Leistungsautomaten“ handelt, die nach § 61 Absatz 1 Nummer 12 d) Bremisches Landesbauordnung (BremLBO) grundsätzlich verfahrensfrei sind, liegen dem Senat hierzu generell keine Informationen vor. Zu Frage 2: Seit April 2016 ist es in Deutschland verboten, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche zu verkaufen. Auch der Konsum elektronischer Zigaretten und Shishas ist den unter 18-Jährigen nicht erlaubt. Das Verkaufs- und Konsumverbot gilt sowohl für nikotinhaltige Liquids als auch für Liquids ohne Nikotin. Daher dürfen Vapes nicht in Minderjährigen zugänglichen Automaten verkauft werden. Das Ordnungsamt Bremen sowie das Ordnungsamt Bremerhaven gehen Hinweisen auf den Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche nach. Zu Frage 3: Das NpSG verbietet ganze Stoffgruppen. Hierdurch wird es erschwert, durch kleine chemische Veränderungen Verbote zu umgehen und gefährliche Stoffe auf den Markt zu bringen. Durch das Auftreten und die Verbreitung immer neuer chemischer Varianten neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) auf dem Drogenmarkt muss fortwährend geprüft werden, ob die neuen Varianten aufgrund ihrer molekularen Strukturvielfalt und Komplexität noch durch die bestehenden Stoffgruppen nach dem NpSG erfasst werden, wenn sie nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen eine vergleichbare Gefährlichkeit aufweisen. Bisher wird die Anlage des NpSG nach Absolvierung entsprechender Prüfverfahren durchschnittlich ein Mal im Jahr an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst, indem bestimmte Stoffgruppen zur Erfassung weiterer NPS fortgeschrieben werden. Die letzte Anpassung der Anlage trat am 27. Juni 2024 in Kraft. Eine häufigere Anpassung erscheint sinnvoll. Um 10-OH-HHCP in die nächste Anpassung der Anlage des NpSG einzufügen, ist ein entsprechendes Prüfverfahren eingeleitet worden. Anfrage 15: Werden die Betreuungsvereine Bremens ausreichend finanziert und im Bestand gesichert? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 26. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie finanzieren sich die bremischen Betreuungsvereine? 2. Wie hat sich die Anzahl der Betreuer und die durchschnittliche Anzahl der Klienten pro Betreuer in den letzten drei Jahren entwickelt? 3. Inwieweit erhöht der Senat seine Zuschüsse um den vom Bundestag Ende 2023 beschlossenen Inflationsausgleich für die Jahre 2024 und 2025? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die bremischen Betreuungsvereine haben zwei Aufgabenschwerpunkte: das Führen rechtlicher Betreuungen und die Erfüllung sogenannter Querschnittsaufgaben nach § 15 Betreuungsorganisationsgesetz. Das Führen rechtlicher Betreuungen wird vergütet nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern. Die Erfüllung der Querschnittsaufgaben wird vergütet nach § 4 Absatz 2 Bremisches Betreuungsrechtsausführungsgesetz. Zu Frage 2: Zum Stichtag 1. Januar 2022 hatte der Betreuungsverein Bremerhaven 17,56 Personalstellen in Vollzeitäquivalenten zum Führen gesetzlicher Betreuungen, zum Stichtag 1. Januar 2023 waren es 16,95 und am 1. Januar 2024 15,99. Derzeit sind es 16,03 Stellen. Die durchschnittliche Anzahl geführter Betreuungen pro Personalstelle lag am 1. Januar 2022 bei 67,03, am 1. Januar 2023 bei 68,68, am 1. Januar 2024 bei 68,82. Aktuell sind es 70,14 Betreuungen pro Personalstelle. Der Betreuungsverein des Deutschen Roten Kreuzes hatte am 1. Januar 2022 und 1. Januar 2023 2,2 Personalstellen in Vollzeitäquivalenten zum Führen rechtlicher Betreuungen, am 1. Januar 2024 1,7. Aktuell sind es 1,6 Stellen. Die durchschnittliche Anzahl geführter Betreuungen pro Personalstelle lag am 1. Januar 2022 bei 72,5, am 1. Januar 2023 bei 71,8, am 1. Januar 2024 bei 96,1. Aktuell werden 94,7 Betreuungen pro Personalstelle geführt. Der Betreuungsverein Hilfswerk Bremen hatte am 1. Januar 2022 3,89 Personalstellen in Vollzeitäquivalenten zum Führen rechtlicher Betreuungen, am 1. Januar 2023 5,24, am 1. Januar 2024 5,88. Aktuell sind es 5,80 Personalstellen. Die durchschnittliche Anzahl geführter Betreuungen lag 2022 bei 68, seit 2023 bei 70. Zu Frage 3: Ein Änderungsgesetz zum Bremischen Betreuungsrechtsausführungsgesetz ist in Arbeit. Darin ist vorgesehen, die Vergütung der Querschnittsaufgaben an die Entgeltgruppe S 12, Entgeltstufe 4 der Entgelttabelle des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Sozial- und Erziehungsdienst in der jeweils geltenden Fassung anzupassen. Die Vergütung der Betreuungsvereine für die Wahrnehmung der Querschnittstätigkeiten ist damit bedarfsgerecht. Anfrage 16: Deutlich weniger geschlossene Spielhallen und Wettbuden: Wendet der Magistrat das verschärfte Landesgesetz in Bremerhaven anders an als der Senat in Bremen? Anfrage der Abgeordneten Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 27. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Spielhallen und Wettbüros wurden anteilig am alten Gesamtbestand in der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven seit Inkrafttreten der neuen landesgesetzlichen Gesetzesgrundlage aufgrund der verschärften Abstandsregeln bereits geschlossen? 2. Wurden in beiden Stadtgemeinden die landesrechtlichen Verschärfungen am Spielhallengesetz im Verwaltungshandeln einheitlich angewendet in Bezug auf die sofortige Vollziehbarkeit bei verweigerten Genehmigungen oder hat der Magistrat als zuständige Umsetzungsstelle hier eine „laxere“ Handhabung in der Praxis an den Tag gelegt? 3. Teilt der Senat die Auffassung, dass dem Problem von Spielsucht und den korrespondierenden Problemen auch in Bremerhaven durch einen zeitnahen Vollzug der neuen Regelungen beigekommen werden sollte? Antwort des Senats: Vorbemerkung des Senats: Mit Gesetz zur Anpassung spielhallenrechtlicher und glücksspielrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 erfolgten zum 1. Juli 2022 Änderungen des Bremischen Spielhallengesetzes (BremSpielhG) sowie des Bremischen Glücksspielgesetzes (BremGlüG). Infolgedessen wurden eine Vielzahl spielerschützender Vorschriften eingeführt, unter anderem eine Verschärfung der Regelungen zu Mindestabständen, das Erfordernis einer Zertifizierung von Spielhallen durch eine unabhängige Prüfungsorganisation, das Erfordernis eines Sachkundenachweises für Spielhallenbetreiber:innen sowie eine spielformübergreifende Anhebung des Mindestalters zum Betreten der Betriebe. Der Senat sieht in den spielerschützenden Vorschriften die Grundlage für die Gewährleistung höherer Standards insbesondere in Spielhallen. Zugleich wurde durch eine konsequente Umsetzung der Regelungen zum Abstandsgebot bereits eine deutliche Reduzierung von Wettvermittlungsstellen und Spielhallen in der Freien Hansestadt Bremen erreicht. Nach Auslaufen von bestehenden Erlaubnissen aufgrund vorheriger Rechtslage und Abschluss gerichtlicher Verfahren wird von einer weiteren Reduzierung von Wettvermittlungsstellen und Spielhallen ausgegangen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Anfrage im Einzelnen wie folgt: Zu Frage 1: 1. Spielhallen: In der Stadtgemeinde Bremen sind derzeit noch 51 Spielhallen geöffnet. Von 121 Spielhallen im September 2023 mussten inzwischen 70 Spielhallen aufgrund der verschärften Abstandsregelungen schließen. Von den 51 weiterhin geöffneten Hallen haben 34 eine Erlaubnis auf der Grundlage des geänderten BremSpielhG erhalten. Sieben Spielhallen besitzen derzeit noch eine Erlaubnis nach alter Rechtslage; nach Ablauf dieser Erlaubnis wäre ein Neuantrag auf der Grundlage der verschärften Regelungen des neuen BremSpielhG zu prüfen. Bezüglich zehn Spielhallen sind die Verwaltungs- beziehungsweise die verwaltungsgerichtlichen Verfahren derzeit noch nicht abgeschlossen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind von ursprünglich 29 Spielhallen derzeit noch 26 Spielhallen geöffnet. Davon besitzen elf Spielhallen eine Neuerlaubnis und drei Spielhallen eine bis zum Herbst 2026 geltende Erlaubnis nach alter Rechtslage. Diese drei Hallen werden aufgrund einer Abstandsproblematik mit Auslaufen der Erlaubnis schließen müssen. Für die weiteren Hallen wurden Ablehnungsbescheide erteilt, gegen die der Klageweg beschritten worden ist. 2. Wettvermittlungsstellen: In der Stadtgemeinde Bremen werden von den zuvor betriebenen 24 Wettvermittlungsstellen ab dem 1. Dezember 2024 voraussichtlich noch dreizehn – teilweise vorübergehend – geöffnet haben dürfen. Es sind acht Erlaubnisse erteilt worden, ein weiterer Standort wird, aller Voraussicht nach, eine Erlaubnis erhalten. Eine Wettvermittlungsstelle darf noch bis zum Abschluss eines anhängigen Berufungsverfahrens aufgrund einer „Alterlaubnis“ geöffnet sein. Bezüglich zwei Wettvermittlungsstellen stehen derzeit noch Entscheidungen im Eilrechtsverfahren aus; bis dahin wird auf Vollstreckung der Schließung verzichtet. Eine beabsichtigte Versagung befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren. In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind von den zuvor betriebenen zehn Wettvermittlungsstellen derzeit noch fünf geöffnet. Zwei Wettermittlungsstellen sind im Besitz einer bis zum 20. Juni 2028 befristeten Erlaubnis. In zwei Fällen wurden Klagen gegen die Ablehnungsbescheide erhoben. In einem weiteren Fall läuft derzeit das Anhörungsverfahren zur beabsichtigten Antragsablehnung. Zu Frage 2: In der Stadtgemeinde Bremen wurden die Ablehnungen der Anträge auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Schließungsverfügung versehen. Im Falle eines eingelegten Eilverfahrens wurden die Hallen bis zum Abschluss des Verfahrens geduldet, da andernfalls mit einer entsprechenden Verfügung des Verwaltungsgerichts zu rechnen gewesen wäre. In sämtlichen Eilverfahren haben Verwaltungsgericht beziehungsweise Oberverwaltungsgericht die Anträge abgelehnt und damit die Entscheidungen der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation bestätigt. Die betroffenen Spielhallen mussten daraufhin unverzüglich schließen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgte, weil das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Schließungsverfügung – angesichts des Ziels der Bekämpfung und Verhinderung von Glücksspielsucht – als besonders schwerwiegend angesehen worden ist. Auf diese Weise sollte verhindert werden, dass die Hallen trotz abgelehnter Erlaubnis bis zum (gegebenenfalls zweitinstanzlich) abgeschlossenen Gerichtsverfahren noch Jahre geöffnet bleiben dürften. Der Magistrat hat – angesichts der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Bezug auf die sofortigen Vollziehungen der Schließungsverfügungen – seine Verwaltungspraxis inzwischen dahingehend geändert, dass alle vergleichbaren Bescheidungen von Ablehnungen in glückspielrechtlichen Verfahren – wie in der Stadtgemeinde Bremen – für sofort vollziehbar erklärt werden, soweit die Voraussetzungen dafür im konkreten Einzelfall vorliegen. Dies führt zu einer einheitlichen Anwendung der glücksspielrechtlichen Regelungen im Lande Bremen. Zu Frage 3: Der Senat misst dem wichtigen Gemeinwohlziel der Bekämpfung von Glücksspielsucht einen hohen Stellenwert bei. Eine weiterhin konsequente Umsetzung des gesetzgeberischen Ziels der Suchtprävention ist daher sowohl in der Stadtgemeinde Bremen als auch in der Stadtgemeinde Bremerhaven erforderlich. Anfrage 17: Strafgebühren für verpasste Termine bei Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen? Anfrage der Abgeordneten Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 27. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Ist die Erhebung einer Strafgebühr für verpasste Termine bei niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen rechtlich zulässig, und wenn ja, unter welchen Bedingungen? 2. Welche Konsequenzen könnten aus Sicht des Senats durch die Erhebung einer solchen Strafgebühr für die ambulante Gesundheitsversorgung der Patient:innen folgen? 3. Welche alternativen Maßnahmen bestehen aus Sicht des Senats, um die ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen besser zu koordinieren und Terminausfälle möglichst zu reduzieren? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Diese Frage wird von den Gerichten je nach Einzelfall unterschiedlich bewertet. Bei Absage eines vereinbarten Termins und der einvernehmlichen Vereinbarung eines neuen Termins darf keine Strafgebühr erhoben werden. Kann die Praxis hingegen nachweisen, dass ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, weil im Zeitraum des ausgefallenen Termins keine anderen Patient:innen behandelt werden konnten, wäre eine Strafgebühr durchaus möglich. Die pauschale Vereinbarung einer Strafgebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen die Gerichte jedoch eher kritisch, weil Patient:innen stets die Möglichkeit haben sollten, bei nicht verschuldeter Verhinderung kostenfrei absagen zu dürfen. Anderweitige vertragliche Vereinbarungen mit Patient:innen können wirksam sein, wenn sie transparent kommuniziert und von den Patient:innen ausdrücklich akzeptiert wurden. Zu Frage 2: Der Zugang zu Angeboten der Gesundheitsversorgung sollte allen Bürger:innen gleichermaßen offenstehen. Alle Bürger:innen müssen bei bestehenden Beschwerden die Möglichkeit haben, sich in ärztliche Betreuung zu begeben ohne mit finanziellen Sanktionen rechnen zu müssen. Alternativ sieht der Senat die Gefahr, dass Personen, die wirtschaftlich schlechter gestellt sind, davor zurückschrecken, Termine bei Ärzt:innen zu vereinbaren, da eine etwaige Strafgebühr finanziell nicht zu tragen wäre. Zu Frage 3: Aus Sicht des Senats gilt es, verlässliche digitale Lösungen für das Terminmanagement der Praxen zu entwickeln. Dies würde zu einer höheren Transparenz verfügbarer Termine führen und könnte auch das verbindliche Erscheinen von Patient:innen beeinflussen. Zeitgleich gilt es, die Erreichbarkeit von Ärzt:innen im ambulanten Bereich zu erhöhen, entweder durch Ausdehnung telefonischer Sprechzeiten oder durch die Entwicklung einer digitalen Lösung, die auch die digitale Absage eines Termins ermöglicht. Oftmals scheitert die Absage vereinbarter Termine auch schlicht an der mangelnden Erreichbarkeit der jeweiligen Praxis. Die Abnahme von Verbindlichkeit ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der zwar mit einzelnen digitalen Tools begegnet werden kann, dadurch aber nicht in Gänze gelöst werden wird. Anfrage 18: Wie viele Jugendliche haben sich in den vergangenen zwei Jahren zu Jugendleiter:innen ausbilden lassen? Anfrage der Abgeordneten Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 27. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene haben im Jahr 2023 und 2024 die Ausbildung zur Jugend(gruppen)leiterin/zum Jugend(gruppen)leiter abgeschlossen? (Bitte getrennt für die Jahre 2023 und 2024 angeben.) 2. Auf welchem Wege erhalten Jugendliche und junge Erwachsene nach Abschluss der oben genannten Ausbildung die Jugendleiter:in-Card Juleica und die Ehrenamtskarte? (Bitte getrennt angeben für Juleica und für die Ehrenamtskarte.) 3. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene haben im Jahr 2023 und 2024 nach Abschluss der Ausbildung zur Jugend(gruppen)leiterin/zum Jugend(gruppen)leiter eine Juleica und Ehrenamtskarte erhalten beziehungsweise beantragt? (Bitte differenziert antworten nach Jahr und Juleica sowie Ehrenamtskarte.) Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Jahr 2023 sind 134 Karten neu beantragt und 22 Karten verlängert worden. Insgesamt gab es im Jahr 2023 422 gültige Juleicas. Für 2024 wurden bis Mitte Oktober 123 Karten neu beantragt und zwölf verlängert. Insgesamt sind im Land Bremen aktuell 465 Karten gültig. Zu Frage 2: Die Juleica wird auf Antrag über das Onlinesystem juleicaantrag.de ausgestellt. Wer die Juleica besitzt, kann gegen einen Nachweis ohne weitere Voraussetzungen über das Portal freiwilligenserver.de eine Ehrenamtskarte beantragen. Die Ehrenamtskarte wird postalisch oder im Rahmen einer Übergabeveranstaltung persönlich von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration übergeben. Zu Frage 3: Im Jahr 2023 haben siebzehn Inhaberinnen und Inhaber der Juleica die Ehrenamtskarte beantragt und erhalten. Bis Mitte Oktober des Jahres 2024 gab es vierzehn Anträge und elf Bewilligungen. Drei Anträge konnten nicht berücksichtigt werden, weil der Nachweis über den Besitz der Juleica-Karte nicht erbracht worden ist. Anfrage 19: Steht der Integrierte Gesundheitscampus Bremen vor dem Aus oder konzentriert er sich künftig nur noch auf die Vernetzung von Gesundheitswirtschaft und Wissenschaft? Anfrage der Abgeordneten Rainer Bensch, Simon Zeimke, Susanne Grobien, Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 27. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welches Potenzial für eine gestaltende Gesundheitspolitik sieht der Senat in der Vernetzung sowie im Zusammenwirken unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen der Gesundheitsversorgung, der Gesundheitswirtschaft und der Gesundheitsforschung im Land Bremen? 2. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die geleistete Aufbauund Entwicklungsarbeit des Integrierten Gesundheitscampus Bremen (IGB)? 3. Inwiefern beabsichtigt der Senat, den IGB über den 31. Dezember 2025 hinaus bei dem Ziel, die Sichtbarkeit des Landes Bremen als dynamischen und innovativen Standort für die Schwerpunktthemen im Bereich Gesundheit (Versorgung, Wissenschaft, Wirtschaft, Ausbildung, Fachkräfte) zu erhöhen, finanziell zu unterstützen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das besondere Potenzial des IGB liegt aus Sicht des Senats darin, Wirtschaft und Wissenschaft mit den lokalen Strukturen der Gesundheitsversorgung zu verknüpfen. Aus diesem Gedanken heraus wurde der IGB begründet. Neben der Netzwerkarbeit des IGB bietet der strukturierte Transfer durch Veranstaltungen, Angebote und Öffentlichkeitsarbeit zwischen den Bereichen sowie die Kommunikation in die bremische Bevölkerung hinein interessantes Potenzial. Zu Frage 2: Der Senat würdigt die Arbeit des IGB, der sich als Netzwerk, Kommunikationsplattform und Projektpartner einen Namen gemacht hat. Zugleich hat der IGB die Basis geschaffen, um perspektivisch Innovationen und konkrete Transferergebnisse fördern zu können. Aus Sicht des Gesundheitsressorts wird trotz der anzuerkennenden Aufbauarbeit festgestellt, dass wünschenswerte konkrete Umsetzungen in der Versorgungslandschaft, die über das Setzen von Impulsen hinausgehen, bislang nicht im erhofften Umfang erreicht wurden. Zu Frage 3: Die Finanzierung des IGB wird derzeit im Wesentlichen durch die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation getragen und ist bis 31. Dezember 2025 gesichert. Zur weiteren Finanzierung stehen die beteiligten Ressorts derzeit im Austausch. Das Gesundheitsressort beabsichtigt, die bisherige Finanzierung der Stelle einer Referentin auch über 2025 hinaus fortzuführen. Eine darüberhinausgehende Finanzierung, insbesondere zur Kofinanzierung der Geschäftsstelle, durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ist aufgrund der Haushaltslage nicht möglich. Anfrage 20: Melderechtliche Auskünfte im Land Bremen Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 30. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Melderegisterauskünfte nach §§ 44, 45 Bundesmeldegesetz (BMG) wurden von den Meldebehörden des Landes Bremen im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Juli 2024 erteilt und wie viele der Datenempfänger waren natürliche Personen? (Bitte getrennt nach Jahren, einfachen und erweiterten Melderegisterauskünften sowie Bremen und Bremerhaven ausweisen.) 2. Wie viele Auskunftssperren gemäß § 51 BMG und wie viele bedingte Sperrvermerke nach § 52 BMG waren zum Stichtag 31. Juli 2024 im Melderegister der Städte Bremen und Bremerhaven jeweils eingetragen? (Bitte die Zahlen getrennt nach Rechtsgrundlagen und Städten ausweisen.) 3. Wie viele Auskünfte an die betroffene Person nach § 10 BMG wurden im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Juli 2024 von den Meldebehörden im Land Bremen erteilt? (Bitte getrennt nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven ausweisen.) Antwort des Senats: Zu Frage 1: Stadtgemeinde Bremen In der Stadtgemeinde Bremen wurden vom 1. Januar 2019 bis 31. Juli 2024 folgende Melderegisterauskünfte (MRA) an Dritte (im Wesentlichen natürliche Personen und Firmen) erteilt. Wie viele Datenempfänger natürliche Personen waren, lässt sich technisch nicht bestimmen. einfache MRA erweiterte MRA Gesamtjahresnach § 44 BMG nach § 45 BMG zahl 2019 9 994 951 10 945 2020 9 209 954 10 163 2021 6 643 729 7 372 2022 7 279 799 8 078 2023 6 607 756 7 363 Januar - Juli 2024 4 906 793 5 699 Gesamt 44 638 4 982 49 620 Stadtgemeinde Bremerhaven In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden vom 1. Januar 2019 bis 31. Juli 2024 folgende Melderegisterauskünfte (MRA) an Dritte (natürliche Personen und Firmen) erteilt: einfache MRA erweiterte MRA Gesamtjahresnach § 44 BMG nach § 45 BMG zahl 2019 23 863 180 24 .043 2020 44 960 242 45 202 2021 44 024 220 44 244 2022 56 020 283 56 303 2023 34 920 401 35 321 Januar - Juli 2024 1 822 260 2 082 Gesamt 205 609 1 586 207 195 Landesmelderegister: Über das Landesmelderegister – dieses wird von Dataport betrieben – werden auf Grundlage des § 44 BMG Melderegisterauskünfte an zugelassene Nutzer (Creditreform Bremen Dahlke KG, RISER ID Services GmbH, Stadtbibliothek Bremen und Obergerichtsvollzieher:innen/Gerichtsvollzieher:innen) erteilt. Auskünfte auf Grundlage des § 45 BMG sind über das Landesmelderegister nicht möglich. Von Dataport konnte eine getrennte Darstellung der Melderegisterauskünfte für Bremen und Bremerhaven lediglich für den Zeitraum Oktober 2023 bis Juli 2024 bereitgestellt werden. Die weiteren Auskünfte beruhen auf interner Auswertung. Auf dieser Grundlage war jedoch lediglich eine Gesamtzahl der MRA feststellbar. EMRA nach § 44 BMG Davon JahresgesamtJahr Quartal (HB und BRHV) Davon HB BRHV zahlen 2019 1 12 897 2 10 343 3 10 512 4 11 004 44 756 2020 1 11 892 2 9 951 3 9 392 4 9 656 40 891 2021 1 10 326 2 8 995 3 9 112 4 8 097 36 530 2022 1 10 698 2 7 463 3 8 123 4 8 579 34 863 2023 1 10 579 2 8 805 3 9 461 4 8 783 8 509 274 37 628 2024 1 10 434 10 079 355 2 9 208 8 843 365 22 989 3 (nur (1 – 3 Quartal 07/24) 3 347 3 171 176 24) Gesamtzahlen (Stadtgemeinden und Landesmelderegister) Gesamtjahreseinfache MRA nach erweiterte MRA § 44 BMG nach § 45 BMG zahl 2019 78 613 1 131 79 744 2020 95 060 1 196 96 256 2021 87 197 949 88 146 2022 98 162 1 082 99 244 2023 79 155 1 157 80 312 Januar -Juli 2024 29 717 1 053 30 770 Gesamt 467 904 6 568 474 472 Zu Frage 2: Stadtgemeinde Bremen: In der Stadtgemeinde Bremen waren am 31. Juli 2024 folgende Auskunftssperren (ASP) und bedingte Sperrvermerke (SPV) abgespeichert: 07/2024 Auskunftssperren 2 121 nach § 51 BMG Sperrvermerke nach § 52 BMG Stadtgemeinde Bremerhaven: In der Stadtgemeinde Bremerhaven waren am 31. Juli 2024 folgende Auskunftssperren (ASP) und bedingte Sperrvermerke (SPV) abgespeichert: 07/2024 Auskunftssperren nach § 51 BMG Sperrvermerke nach § 52 BMG Gesamtzahlen für das Land Bremen: Auskunftssperren (§ 51 BMG): 2 741, Sperrvermerke (§ 52 BMG): 443 Zu Frage 3: Stadtgemeinde Bremen: In der Stadtgemeinde Bremen ist erst seit Februar 2024 eine statistische Auswertung möglich. Danach wurden im Zeitraum Februar 2024 bis Juli 2024 einschließlich insgesamt neunzehn Selbstauskünfte nach § 10 BMG erteilt. Stadtgemeinde Bremerhaven: Der Stadtgemeinde Bremerhaven ist nur für den Zeitraum 21. Juni 2023 bis zum 31. Juli 2024 eine statistische Auswertung möglich. Danach sind im Zeitraum 21. Juni 2023 bis 31. Dezember 2023 insgesamt neunzehn gegenständliche Auskünfte erteilt worden. Im Zeitraum 1. Januar 2024 bis zum 31. Juli 2024 waren es insgesamt acht Auskünfte. Anfrage 21: Fachkräftemangel in der forensischen Psychiatrie Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche bisherigen und absehbaren Auswirkungen hat der Fachkräftemangel auf den Maßregelvollzug in der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum Bremen-Ost? 2. Wie bewertet der Senat die Schaffung eines neuen Ausbildungsberufs „Maßregelvollzugshelfer:in“ als Maßnahme gegen den Fachkräftemangel in der forensischen Psychiatrie und wie könnte dies auf Landesebene realisiert werden? 3. Welche sonstigen Maßnahmen ergreift der Senat, um die Personalsituation im Maßregelvollzug zu verbessern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels ist die Stellensituation in der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum Bremen-Ost zwar nicht als optimal, aber als zufriedenstellend zu bewerten. Nicht besetzte Stellen gibt es insbesondere im ärztlichen und im pflegerischen Bereich. Dies wird zumindest teilweise durch andere Berufsgruppen, wie zum Beispiel Psycholog:innen oder Erzieher:innen, kompensiert. Dennoch kann nicht verhindert werden, dass Angebote – wie zum Beispiel Gruppenangebote oder Ausführungen – ausfallen. Insgesamt ist die Stellensituation relativ stabil, da es gelingt, frei werdende Stellen regelhaft zeitnah wieder zu besetzen. Die personellen Abgänge entstehen hauptsächlich durch Berentung von Mitarbeitenden. Zu Frage 2: Grundsätzlich ist eine hohe Fachkräftequote wünschenswert. Im Maßregelvollzug fallen jedoch auch Aufgaben an, die weniger eines pflegefachlichen Hintergrunds bedürfen als vielmehr Fähigkeiten des kommunikativen Bereichs, so zum Beispiel bezogen auf den Beziehungsaufbau und die Deeskalation. Dies betrifft zum Beispiel die Freizeitgestaltung, die Begleitung der Patient:innen zum Rauchen, die Essensausgabe, aber auch milieutherapeutische Angebote. Hierfür werden bereits Assistenzkräfte eingesetzt. Diese Assistenzkräfte zu „Maßregelvollzugshelfer:innen“ weiter zu qualifizieren und dieses Qualifikationsangebot bei der Personalrekrutierung nutzen zu können, wird als sinnvoll erachtet. Entsprechend des dem Senat vorliegenden Kurzkonzeptes handelt es sich jedoch nicht um einen Ausbildungsberuf mit einem Berufsabschluss, da der Umfang nicht den Anforderungen an eine Berufsausbildung entspricht. Aktuell wird geprüft, wie die nähere Ausgestaltung einer solchen berufsbegleitenden Maßnahme aussehen könnte. Dabei ist unter anderem auch zu klären, welche Form der Qualifizierung für die Zielgruppe geeignet sein könnte. Zu Frage 3: Da insbesondere der Arzt- und Pflegebereich vom Fachkräftemangel betroffen sind, erhalten Ärzt:innen und Pflegekräfte außertarifliche Zulagen. Anfrage 22: Praxispartner für das Duale Studium gewinnen Anfrage der Abgeordneten Janina Strelow, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 1. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Voraussetzungen muss ein Betrieb im Land Bremen erfüllen, um Praxispartner im Rahmen eines dualen Studiums zu werden und wie viele Praxispartner (Betriebe) gibt es in Bremen und in Bremerhaven? 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, wie viele dual Studierende durchschnittlich nach Abschluss ihres Studiums bei ihren Praxispartnern im Land Bremen weiterarbeiten und wie bewertet der Senat diese Anzahl? 3. Wie finden Studierende beziehungsweise Studienanwärter:innen dualer Studiengänge geeignete Betriebe und inwiefern kann dieses sogenannte Matching für das Land Bremen verbessert werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bei akkreditierten dualen Studiengängen ist ein Kooperationsvertrag zwischen der akademisch verantwortlichen Hochschule und dem Praxisunternehmen maßgeblich für die Zusammenarbeit. Er regelt die Anzahl an Studienplätzen und eine angemessene Kostenbeteiligung der Unternehmen, die den zusätzlich entstehenden Aufwand der Hochschule berücksichtigt. Gemäß § 52 Absatz 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) müssen beide Parteien sicherstellen, dass im Studiengang ein breites, wissenschaftlich und praktisch fundiertes Kompetenzprofil erworben wird. Die Anzahl der aktiven Praxispartner im Land Bremen beträgt bei der Hochschule Bremen 138, bei der Hochschule Bremerhaven 12 und bei der Universität Bremen 37. Zu Frage 2: Zahlen der Hochschule Bremerhaven liegen hierzu noch nicht vor, da die Studiengänge erst gestartet sind. Die Universität Bremen und die Hochschule Bremen erheben die Zahl nicht flächendeckend. Da ein Großteil der Absolvent:innen aus den grundständigen dualen Studiengängen der Hochschule direkt in den Arbeitsmarkt eintritt und die Praxisunternehmen überwiegend aus Bremen und der Metropolregion Nordwest stammen, ist davon auszugehen, dass die Absolvent:innen beim Berufseinstieg dieselbe Bezugsregion haben. Dieser Befund wird durch eine Unternehmensbefragung im Kontext der iaw-Studie „Duales Studium in Bremen“ aus dem Jahr 2022 gestützt. Demnach werden im Durchschnitt 89 Prozent der Studierenden übernommen, was aus Sicht des Senats sehr positiv zu bewerten ist. Zu Frage 3: Die Hochschulen unterstützen Studieninteressierte bei ihrer Suche nach einem Praxisunternehmen beratend. Zudem werden auf den Webseiten des jeweiligen dualen Studiengangs die Praxispartner aufgeführt. Ausschreibungen für duale Studienplätze sind auf den Webseiten der Praxispartner, in Jobbörsen oder auf Berufs- und Ausbildungsmessen zu finden. Verbesserungen können durch zusätzliche Beratungsangebote in den Hochschulen und Schulen, bei gemeinsamen Veranstaltungen mit den Kooperationspartnern oder mit Unternehmensbesichtigungen erzielt werden. Anfrage 23: Abschiebungen in die Türkei Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 1. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele ausreisepflichtige türkische Staatsbürger hielten sich nach Kenntnis des Senats zum Stichtag 30. September 2024 im Land Bremen auf und wie viele dieser Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig? 2. Wie viele türkische Staatsbürger werden im Zuge der jüngst zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und dem türkischen Staatspräsidenten Recep T. Erdoğan getroffenen Rückführungsvereinbarung nach den derzeitigen Planungen des Senats in den nächsten zwölf Monaten voraussichtlich aus dem Land Bremen abgeschoben? 3. Durch welche konkreten Maßnahmen will der Senat das Vorhaben der Bundesregierung unterstützen, ausreisepflichtige türkische Staatsbürger verstärkt in ihr Heimatland zurückzuführen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Land Bremen halten sich derzeit 343 ausreisepflichtige türkische Staatsangehörige auf, von denen 314 Personen geduldet werden. Die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ist ein gesetzlich definierter Begriff, der nicht mit der Durchführbarkeit einer Abschiebung verwechselt werden darf. Geduldete Personen sind in der Regel vollziehbar ausreisepflichtig; es liegen zum gegebenen Zeitpunkt jedoch weitere Umstände vor, die einer Abschiebung entgegenstehen. Dies können etwa medizinische Gründe oder auch die Passlosigkeit der Betroffenen sein. Zu Frage 2: Eine valide Aussage für die Zukunft kann nicht getroffen werden. Rückführungen werden weiterhin konsequent betrieben; diese können allerdings auch an inlandsbezogenen Vollzugshindernissen im Einzelfall scheitern. Die Vorbereitung einer Abschiebung ist ein dynamischer Prozess, der von vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Eine Vorplanung über mehrere Monate verbietet sich hier; oftmals werden Rückführungen innerhalb weniger Wochen vorbereitet. Zu Frage 3: Der Senator für Inneres und Sport steht hierzu in einem direkten Austausch mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Die zu diesem Zweck gebildete Arbeitsgruppe, an der auch Bremen beteiligt ist, tagt regelmäßig. Bremen hat geeignete Fälle, in denen eine Identifizierung der Betroffenen beziehungsweise die Ausstellung eines Identitätsdokuments für die Rückführung erforderlich ist, über den Bund an die Türkei übermittelt. Hinsichtlich der übermittelten Fälle stehen größtenteils noch weitere Rückmeldungen aus der Türkei aus. Die diplomatische Zusammenarbeit mit der Türkei obliegt grundsätzlich dem Bund. Der Senator für Inneres und Sport steht jedoch in einem engen Austausch mit dem für Bremen zuständigen Generalkonsulat in Hannover. So finden quartalsweise Gespräche zwischen den Vertretern statt und Anfang des Jahres wurde in Bremen eine Sammelanhörung durchgeführt, in deren Nachgang Passersatzpapiere ausgestellt wurden und in einigen Fällen Rückführungen durchgeführt wurden. Anfrage 24: Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) Anfrage des Abgeordneten André Folkert Minne, Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 7. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen haben sich seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag am 21. Juni 2024 nach § 4 SBGG bei den Standesämtern im Land Bremen angemeldet, um ihren Geschlechtseintrag und die Vornamen ändern zu lassen? (Bitte getrennt nach den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausweisen.) 2. Wie viele der Personen aus Frage 1 waren zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung noch minderjährig? 3. Wie viele der Anmelder aus Frage 1, die ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern lassen wollten, waren bislang weiblich, männlich oder divers? (Bitte getrennt nach Geschlecht ausweisen.) Antwort des Senats: Zu Frage 1: In den drei Standesämtern des Bundeslandes Bremen – Bremen-Mitte, Bremen-Nord und Bremerhaven – haben sich bislang insgesamt 258 Personen zur Beurkundung der Erklärung nach SBGG angemeldet. Zu Frage 2: In Bremen wurden Beurkundungen für sechzehn minderjährige Personen, in Bremerhaven für eine minderjährige Person angemeldet. Zu Frage 3: Weiblich: Männlich: Divers: Kein Eintrag: Bremen: 141 91 1 0 Bremerhaven: 15 10 0 0 Anfrage 25: Islamistische Gefährder im Land Bremen Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 7. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen, die von den Sicherheitsbehörden als islamistische Gefährder eingestuft werden und die mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, waren zum Stichtag 1. Oktober 2024 im Land Bremen mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet, und wie hat sich deren Zahl in den letzten zwölf Monaten entwickelt? (Bitte getrennt nach ausländischen Staatsbürgern, Doppel- und Mehrfachstaatlern sowie den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausweisen.) 2. Wie viele der unter Frage 1 genannten Personen waren zum Stichtag 1. Oktober 2024 vollziehbar ausreisepflichtig und wie hat sich deren Zahl in den letzten zwölf Monaten entwickelt? (Bitte die Zahlen getrennt nach den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven aufführen.) 3. Welche Staaten waren die fünf wichtigsten Herkunftsländer von Personen im Land Bremen, die zum Stichtag 1. Oktober 2024 als islamistische Gefährder eingestuft wurden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zum Stichtag 1. Oktober 2024 verfügte eine Person, die von den Sicherheitsbehörden im Land Bremen als islamistischer Gefährder eingestuft wird und ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit aufweist, über einen Wohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen. Ferner hatten weitere fünf entsprechend eingestufte Personen einen gemeldeten Wohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen und eine deutsche sowie ausländische Staatsangehörigkeit. In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist eine entsprechend eingestufte Person mit einer deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeit gemeldet. Die Entwicklung in den letzten zwölf Monaten blieb annähernd gleich. Eine der genannten Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft wurde in dem Zeitraum aus Deutschland ausgewiesen und reiste in der Folge aus. Zu Frage 2: Die in der Antwort auf die Frage 1 genannte Person mit einer ausschließlich ausländischen Staatsangehörigkeit war zum Stichtag 1. Oktober 2024 vollziehbar ausreisepflichtig. Zu Frage 3: Unter den im Land Bremen entsprechend eingestuften Personen mit ausländischer oder doppelter Staatsangehörigkeit belaufen sich die fünf häufigsten, nicht deutschen Staatsangehörigkeiten auf die Staaten Russland, Syrien, Türkei, Afghanistan und Kosovo. Anfrage 26: Die FreiKarte – Kosten und Nutzung Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 11. Oktober 2024 1. Wie verteilt sich die Nutzung der FreiKarte auf die Bremer und Bremerhavener Stadtteile? 2. Ist dem Senat bekannt, wie sich die Wohnorte der Nutzer auf die Bremer und Bremerhavener Stadtteile verteilt? (Wenn ja, bitte für die einzelnen Stadtteile die absolute Zahl der Nutzer sowie das prozentuale Verhältnis zur Gesamtzahl der im jeweiligen Stadtteil ausgegebenen FreiKarten angeben.) 3. Geht der Senat vor dem Hintergrund der bisher abgerufenen Mittel in Höhe von 2,2 Millionen Euro von einer Über- oder Unterschreitung des Ansatzes von 19 Millionen Euro aus, und wenn ja, in welcher Höhe? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Durch Nutzung der Karte lassen sich keine Rückschlüsse auf den Wohnort der Nutzenden ziehen. Was ausgewertet werden kann, sind die Standorte der teilnehmenden Betriebe, auch wenn deren Besuch nichts über den Wohnort der nutzenden Person aussagt. Im Zeitraum vom Start der FreiKarte am 1. Juni 2024 bis einschließlich 31. Oktober 2024 gab es im Land Bremen insgesamt 331 342 Einlösungen mit der FreiKarte. Davon entfielen 111 037 Einlösungen auf die Betriebe in der Stadt Bremen (62 Einrichtungen, Stand 31. Oktober 2024) und 39 435 Einlösungen auf Betriebe in der Stadt Bremerhaven (16 Einrichtungen). 180 870 Einlösungen entfielen auf die Volksfeste mit insgesamt 74 Fahrund Laufgeschäften. Dazu zählen bis zum Stichtag Gröpelinger Kirmes, Sommer-Ferien-Spaß am Weserpark, Breminale, Festival Maritim in Vegesack, Maritime Meile Bremerhaven, Bremerhavener Freimarkt, Vegesacker Markt und Bremer Freimarkt. Zu Frage 2: Es werden keine Rückschlüsse von den benutzten Karten auf den Wohnort der Nutzenden gezogen. Daher kann diese Frage nicht beantwortet werden. Zu Frage 3: Da die Projektmittel so geplant wurden, dass eine Zahlungsfähigkeit auch bei einer kompletten Ausnutzung der Guthaben gewährleistet ist, wird es voraussichtlich zu einer Unterschreitung des Ansatzes kommen, da eine hundertprozentige Ausnutzung eher unwahrscheinlich ist. Hinzu kommt, dass die Anzahl der berechtigten Kinder und Jugendlichen bisher niedriger ist als prognostiziert. Da, wie es bei der FreiKarte 1.0 zu beobachten war, Zuzugsgeschehen und Ausnutzungsgrad des Guthabens schwer vorhersehbar sind, kann keine verlässliche Aussage über die Höhe der Unterschreitung des Ansatzes gemacht werden. Anfrage 27: Wölfe und Wolfsrisse im Land Bremen Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 11. Oktober 2024 1. Wie viele Wölfe wurden nach Kenntnis des Senats 2023 im Land Bremen gesichtet und wie hat sich die Zahl dieser Sichtungen seit 2020 entwickelt? (Bitte die Zahlen getrennt nach Jahren und den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausweisen.) 2. Welche Schäden wurden im Land Bremen zwischen 2020 und 2023 von Wölfen verursacht und welchen Rudeln wurden die Raubtiere genetisch jeweils zugeordnet? (Bitte die Schadensereignisse getrennt nach Jahren, Stadtgemeinden und Rudelzugehörigkeit einzeln aufführen und den jeweiligen Schadenswert beziffern.) 3. Welche finanziellen Mittel hat der Senat für die Zahlung von Entschädigungen an von Wolfsrissen betroffene Tierhalter sowie für Maßnahmen zur Prävention von Wolfsangriffen im unter Frage 2 genannten Zeitraum zur Verfügung gestellt? (Bitte die Zahlungen getrennt nach Jahren sowie differenziert nach Entschädigungen und Präventionsmaßnahmen ausweisen.) Antwort des Senats: Zu Frage 1: In den Standards für das Monitoring der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf werden Wolfsmeldungen nach eindeutigem Nachweis C1, bestätigter Hinweis C2 und unbestätigter Hinweis C3 kategorisiert. Für das Wolfsmonitoring werden lediglich die Kategorien C1 und C2 weitergegeben. Insgesamt gab es im Zeitraum von 2020 bis 2023 sechs Wolfssichtungen beziehungsweise Wolfsnachweise der Kategorien C1 oder C2 in der Stadtgemeinde Bremen: eine eindeutig nachgewiesene C1-Sichtung jeweils in 2020 und 2021, drei eindeutig nachgewiesene C1-Sichtungen in 2022 sowie eine eindeutig nachgewiesene C1-Sichtung in 2023. Für die Stadtgemeinde Bremerhaven liegen bisher noch keine bestätigten Sichtungen oder Nachweise der Kategorien C1 oder C2 vor. Zu Frage 2: Insgesamt gab es im Zeitraum von 2020 bis 2023 zehn durch Wölfe nachweislich gerissene Nutztiere in der Stadtgemeinde Bremen, davon waren neun Schafe sowie ein Rind. Im Jahr 2020 waren es fünf gerissene Schafe durch den Übergriff eines Einzelwolfs ohne Rudelzugehörigkeit. Im Jahr 2022 waren es vier gerissene Schafe und ein gerissenes Rind durch zwei Einzelwölfe ohne Rudelzugehörigkeit. Bisher wurden im Land Bremen lediglich wandernde Einzelwölfe ohne Rudelzugehörigkeit registriert. Schadenswerte sind näherungsweise der Antwort auf Frage 3 zu entnehmen. Zu Frage 3: Insgesamt hat es im Zeitraum von 2020 bis 2023 Zahlungen an von Wolfsrissen betroffene Tierhalter im Wert von 2 597,88 Euro sowie Zahlungen für Präventionsmaßnahmen im Wert von 127 685,80 Euro gegeben. Im Jahr 2020 betrugen die Zahlungen für gerissene Weidetiere 309,88 Euro. 2021 wurden keine Leistungen beantragt. Im Jahr 2022 wurden 2 288,00 Euro an betroffene Tierhalter:innen ausgezahlt. Im Jahr 2023 wurden für Präventionsmaßnahmen, also wolfsabweisende Zäune, 127 685,80 Euro bewilligt. Anfrage 28: Aliasnamen bei Asylbewerbern und unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 14. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele im Land Bremen lebende volljährige Asylsuchende und wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) führten zum Stichtag 15. Oktober 2024 nach den Erkenntnissen des Senats neben ihrem angegebenen behördlichen Namen zumindest einen falschen Namen (Aliasnamen)? (Bitte die Zahlen getrennt nach den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausweisen.) 2. Wie viele der Personen aus Frage 1 nutzen neben ihrem Hauptnamen mehr als einen Aliasnamen? (Bitte die Zahl unterteilen nach Personen mit bis zu drei, vier bis zehn und mehr als zehn zusätzlichen Identitäten.) 3. Wie verfährt der Senat mit Asylsuchenden, die Aliasnamen nutzen, und welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen hat die betrügerische Verwendung von falschen Identitäten für die Betroffenen? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Sogenannte Aliaspersonalien sind unzulässigerweise benutzte Personalien mit der Absicht, die Identität zu verschleiern. Zugleich kommt es regelmäßig zur Eintragung voneinander abweichender Personalien ein und derselben Person im Ausländerzentralregister, ohne dass eine Täuschungsabsicht vorliegt. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: unterschiedliche Schreibweisen des Namens oder Berichtigung von Geburtsdaten. Konkrete Zahlen können nicht genannt werden: Zum einen sind die Merkmale „asylsuchend“ und „unbegleitete:r minderjährige:r Ausländer:in“ keine Ordnungsmerkmale im Ausländerzentralregister, zum anderen würde die Feststellung der Missbräuchlichkeit jeweils eine Bewertung im Einzelfall erfordern. Dies ginge mit einem Verwaltungsaufwand einher, der nicht vertretbar wäre. Da bereits die Personen nach Frage 1 nicht ermittelbar sind, trifft das auch auf den in Frage 2 angesprochenen Personenkreis zu. Zu Frage 3: Die Klärung der Identität eines Ausländers beziehungsweise einer Ausländerin hat im Aufenthaltsrecht einen herausragenden Stellenwert. Der Senat misst ihr daher eine hohe Bedeutung zu. Werden Aliaspersonalien missbräuchlich verwendet und erlangen die Behörden hiervon Kenntnis, wird zunächst versucht, die echte Personalie anhand von vorhandenen Dokumenten festzustellen. Sind solche Dokumente nicht vorhanden, wird die betroffene Person zur Mitwirkung an der Identitätsklärung verpflichtet. Wirkt die Person entgegen der Anordnung nicht mit, können je nach Einzelfall Sozialleistungen gekürzt, Erwerbserlaubnisse ausgesetzt und im Extremfall sogar Haft angeordnet werden. Die geklärte Identität ist Voraussetzung für jeden Aufenthaltstitel. Eine Aufenthaltsverfestigung kann daher nur bei geklärter Identität erfolgen. Zugleich kann die missbräuchliche Verwendung einer Aliaspersonalie ein Ausweisungsinteresse begründen, das ebenfalls der Erteilung eines Aufenthaltstitels entgegensteht und einen bereits erlaubten Aufenthalt im Wege der Ausweisung beenden kann. Die missbräuchliche Verwendung von Aliaspersonalien kann zudem zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen einer Tat nach § 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz führen, sofern die Falschangaben der Erschleichung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung dienen, oder nach § 271 Absatz 1 Strafgesetzbuch, sofern es zur Beurkundung missbräuchlicher Aliasdaten kommt. Anfrage 29: Abschiebung von afghanischen Staatsangehörigen aus Bremen Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 14. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Treffen Medienberichte zu, wonach das Land Bremen für den vom Bundesinnenministerium organisierten Flug nach Kabul zur Rückführung afghanischer Straftäter am 30. August 2024 drei Personen gemeldet hatte, und falls diese Zahl nicht zutrifft, wie viele Afghanen sollten im Rahmen dieser Aktion tatsächlich aus Bremen abgeschoben werden? 2. Wie viele von den drei afghanischen Staatsbürgern, die das Land Bremen dem Bundesinnenministerium gemeldet hatte, sind am 30. August 2024 tatsächlich in ihre Heimat zurückgeführt worden? 3. Sofern die vom Land Bremen gemeldeten Rückführungen nach Afghanistan am 30. August 2024 nicht oder nur teilweise möglich waren: Aus welchen Gründen scheiterte die Abschiebung der fraglichen Personen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bremen war an dem Abschiebeflug nicht beteiligt. Auf Anfrage des BMI wurden im Vorfeld drei prioritär zu behandelnde Fälle (schwere Straftäter) gemeldet. Zu Frage 2: Keine der zurückgeführten Personen befand sich in der ausländerrechtlichen Zuständigkeit Bremens. Zu Frage 3: Die gemeldeten Fälle kamen letztlich für den genannten Abschiebeflug nicht in Betracht. Unter Berücksichtigung der aus den anderen Bundesländern gemeldeten Personen waren im Hinblick auf die Straftaten, deren Begleitumstände sowie der Interessenabwägung zwei der gemeldeten Fälle nachrangig zu behandeln. In einem weiteren Fall war das asylrechtliche Widerrufsverfahren noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Maßnahme wurden die Einzelfälle gesondert – ohne Ansehung des Bundeslandes – geprüft. Neben Bremen waren auch weitere Bundesländer letztlich nicht an dem genannten Abschiebeflug beteiligt. Anfrage 30: Raubstraftat in der Neustadt Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 15. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Staatsangehörigkeiten besitzen die beiden 15-jährigen Tatverdächtigen, die am 13. Oktober 2024 in der Neustadt einen 23- Jährigen geschlagen und ihm die Geldbörse entwendet haben (POL-HB: Nr.: 0631), wie oft sind diese Personen in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten und um welche Art von Straftaten handelte es sich? (Bitte die Delikte für jede Person und deren Alter zum Tatzeitpunkt einzeln aufführen.) 2. Welchen aktuellen Aufenthaltsstatus haben die Tatverdächtigen aus Frage 1 gegebenenfalls, wann sind sie ursprünglich in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, wie viele von ihnen befinden sich in der Obhut des Jugendamtes Bremen oder Bremerhaven und wann wurde die Inobhutnahme verfügt und gegebenenfalls wann beendet? (Bitte die erbetenen Angaben für jede Person gesondert aufführen.) 3. Wurden gegen die oben genannten Personen aufgrund der Straftat vom 13. Oktober 2024 oder aufgrund von Vortaten freiheitsbeschränkende Maßnahmen nach dem Jugendrecht verhängt, und wenn ja, wann und welche, und sofern nein, weshalb wurde darauf verzichtet? (Bitte die Antworten für jeden der Tatverdächtigen gesondert darlegen.) Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die erste Person besitzt die syrische Staatsangehörigkeit und steht im Verdacht, neben der Tat vom 13. Oktober 2024, in der Vergangenheit ebenfalls im Alter von 15 Jahren ein Diebstahlsdelikt begangen zu haben. Sie ist am 29. November 2022 in die Bundesrepublik eingereist, im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und nicht im Land Bremen wohnhaft. Es liegt keine Zuständigkeit der Jugendämter Bremen oder Bremerhaven vor. Die zweite Person besitzt die albanische Staatsangehörigkeit und ist mit Ausnahme der Tat vom 13. Oktober 2024 nicht weiter als tatverdächtige Person polizeilich in Erscheinung getreten. Sie reiste am 30. Dezember 2014 in das Bundesgebiet ein und wurde am 22. Oktober 2015 von der zuständigen Ausländerbehörde als ins Ausland verzogen gemeldet. Derzeit ist kein aufenthaltsrechtlicher Status zu der Person bekannt. Die unbegleitete minderjährige ausländische Person ist am 13. September 2024 durch das Jugendamt Bremen vorläufig in Obhut genommen und nachfolgend zur Umverteilung angemeldet worden. Ihr Aufenthaltsort ist seit dem 14. Oktober 2024 unbekannt. Es wurden bislang keine freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Jugendrecht gegen die beiden Personen verhängt. Ein dringender Tatverdacht besteht derzeit nicht. Die Ermittlungen dauern an. Anfrage 31: Beschwerden über Leistungsabrechnungen mit Pflegeeinrichtungen Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 18. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie haben sich die Beschwerden von Heimbewohnern oder deren Angehörigen bei der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA) aufgrund von Problemen bei der Leistungsabrechnung mit den Einrichtungen in den vergangenen zwei Jahren entwickelt? 2. In wie vielen Fällen haben sich Erben nach dem Tod ihres Angehörigen in den vergangenen zwei Jahren bei der Wohn- und Betreuungsaufsicht über Abrechnungsprobleme mit den Einrichtungen und nicht erstattete Eigenanteile beschwert? 3. Inwieweit und mit welchem Ergebnis führten diese Beschwerden zu Prüfungen durch die Wohn- und Betreuungsaufsicht? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Es kommt vereinzelt zu Fragen beziehungsweise Beschwerden bezüglich der Leistungsabrechnung von Einrichtungen. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht ist zu diesem Thema nicht zuständig. Daher ist es kein Thema, welchem die Wohn- und Betreuungsaufsicht nachgehen kann. Die Fragenden beziehungsweise Beschwerdeführenden werden aber entsprechend mit einer Wegweisungsberatung, vor allem in Richtung Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. (BIVA-Pflegeschutzbund) oder Verbraucherzentrale, informiert. Zu Frage 2: Auch hier kommt es vereinzelt zu derartigen Beschwerden bei der Wohn- und Betreuungsaufsicht, die mangels Zuständigkeit nicht statistisch erhoben werden. Den Beschwerdeführenden wird auch hier die Rechtslage hinsichtlich der Unzuständigkeit der WBA dargestellt und empfohlen, die Ansprüche privatrechtlich geltend zu machen. Als Beratungsstellen wird insbesondere auf die Verbraucherzentrale oder den BIVA-Pflegeschutzbund verwiesen. Zudem wird empfohlen, sich fachanwaltliche Beratung einzuholen, um Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen. Zu Frage 3: Die Abrechnung von Leistungen ist heimrechtlich nicht normiert. Beschwerden zu Abrechnungsproblemen fallen daher nicht in die Zuständigkeit der Wohn- und Betreuungsaufsicht. Fragen zur Abrechnung von Leistungen sind privatrechtliche Tatbestände, die auch über diesen Weg zu klären sind. Das Ziel des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes ist es, Nutzerinnen und Nutzer „bei der Wahrnehmung ihrer Interessen, Bedürfnisse und Rechte zu unterstützen“. Der Schutz von Erben beziehungsweise Angehörigen, zumal in vorrangig finanziellen Fragen, ist nicht Ziel des Gesetzes. Daher sei hier noch einmal auf die Beratungen der Verbraucherzentrale oder des BIVA-Pflegeschutzbundes verwiesen. Anfrage 32: Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 18. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die jeweilige psychiatrische und psychotherapeutische Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven? 2. Von welchem künftigen Bedarf an psychiatrischer und psychotherapeutischer Versorgung von Kindern und Jugendliche geht der Senat aus und worin liegen die Herausforderungen bei der (Weiter)Entwicklung der Versorgungsangebote? 3. Welcher Austausch besteht zur Sicherung der regionalen Versorgungsstrukturen mit der Kassenärztliche Vereinigung Bremen und der Psychotherapeutenkammer Bremen und welche Ansätze sieht der Senat, Anreize für Neuansiedlungen zu setzen sowie bestehende Praxen zu unterstützen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen gibt an, dass die Städte Bremen und Bremerhaven in Bezug auf Psychotherapie für Kinder und Jugendliche gut versorgt seien. Auch im Bereich der niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater:innen sei die Stadtgemeinde Bremen gut versorgt. Für Bremerhaven hat der zuständige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Land Bremen am 10. September für diese Fachgruppe eine drohende Unterversorgung festgestellt, die durch den geplanten Rückzug einer Psychiaterin aus der Versorgung im Jahr 2025 entstehen wird. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz bedauert die Schließung der genannten Praxis sehr. Die Gesundheitsbehörde hat im vergangenen Jahr aktiv Austauschprozesse zwischen verschiedenen Akteuren und der Kassenärztlichen Vereinigung initiiert, um eine Alternative zu dieser Schließung zu finden. Leider konnte dabei keine für die Ärztin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Versorgungslage für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche in Bremerhaven wird zusätzlich verschlechtert durch die Schließung des Kinder- und jugendpsychiatrischen Medizinischen Versorgungszentrums des Wichernstift in Debstedt, da hier auch Kinder und Jugendliche aus Bremerhaven versorgt wurden. Der Senat hat sich bereits mehrfach dafür ausgesprochen, dass die Grundlagen für die Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf Bundesebene reformiert werden, da diese nicht die aktuellen Bedarfe abbilden. Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung ist in den letzten Jahren ein Anstieg an psychisch stark belasteten und behandlungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen. Dies führt zu langen Wartezeiten auf Behandlungsplätze. Die dargestellten Entwicklungen beobachtet der Senat mit Sorge und ist über Verbesserungsmöglichkeiten mit den relevanten Akteuren für die Organisation der Versorgung in einem engen Austausch. Zu Frage 2: Der Senat geht im Rahmen seines Kenntnisstandes davon aus, dass der Bedarf an psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in den nächsten Jahren mindestens hoch bleiben wird, möglicherweise auch ansteigt. Der Versorgungsbedarf steigt bei Kindern und Jugendlichen auch vor dem Hintergrund multipler Krisen wie Krieg, Klimakrise und Pandemie, da die allgemeine psychische Stabilität unter diesen Krisen leidet, was auch bereits im Kindes- und Jugendalter vermehrte behandlungsbedürftige Störungen hervorbringt. Im Bereich der stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung werden aktuell Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Angebote geprüft. Eine wesentliche Herausforderung liegt dabei in dem Mangel an verfügbaren Fachkräften, der auch im Bereich der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung mittlerweile stark festzustellen ist. Der sich verstärkende Fachkräftemangel bei Ärzt:innen und der zu beobachtende zunehmende Generationenwechsel bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen führen nach Auskunft der Psychotherapeutenkammer dazu, dass es nicht genügend Bewerbende auf Kassensitze, vor allem in Bremerhaven und Bremen-Nord, gibt. Zu Frage 3: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz befindet sich zum Thema der Sicherung der regionalen Versorgung in einem engen und regelmäßigen Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und der Psychotherapeutenkammer. Der Senat begrüßt es sehr, dass die Kassenärztliche Vereinigung Bremen und die regionalen Krankenkassen ein Förderpaket für die Fachgruppen geschnürt haben, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Land Bremen eine drohende Unterversorgung festgestellt hat. Dies betrifft unter anderem die Kinder- und Jugendpsychiater:innen in der Stadtgemeinde Bremerhaven. Das Förderpaket sieht Halteprämien vor, die den höheren Aufwand für bestehende Praxen goutieren. Außerdem wurden Starterprämien für Ärzt:innen eingeführt, die sich neu niederlassen beziehungsweise in Anstellung gehen. Für die Fachgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater:innen wird eine Starterprämie in Höhe von 150 000 Euro für eine Vollzeitstelle in Bremerhaven ausgelobt. Zusätzlich geht die Psychotherapeutenkammer davon aus, dass die Umsetzung neuer Abrechnungsempfehlungen für ambulante Psychotherapie sowie die Anpassung der Bremischen Beihilfeverordnung zu einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern von Beihilfeempfangenden führen werden. Anfrage 33: Nach welchen Kriterien kommen Aufenthaltserlaubnisse in Bremen zustande? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 18. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Nach welchen Kriterien wird im Land Bremen über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen entschieden, insbesondere in den Fällen von § 25 Absatz 3, § 25 Absatz 5 und § 25a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), und inwiefern wird sichergestellt, dass die Entscheidungen a) vergleichbar mit anderen Bundesländern und b) innerhalb Bremens einheitlich getroffen werden? 2. Welche Gründe sieht der Senat dafür, dass die Anzahl der Personen mit Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Absatz 3 AufenthG (2 510 Personen), § 25 Absatz 5 AufenthG (3 826 Personen) und § 25a AufenthG (507 Personen) im Land Bremen (Stand 30. Juni 2024) im Vergleich zu anderen Bundesländern auffällig hoch ist? 3. Welche Nationalitäten, welches Geschlecht, welches Alter und welche Aufenthaltsdauer haben die Personen mit einer der oben genannten Aufenthaltserlaubnisse im Land Bremen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen im Land Bremen erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes sowie nach den Vorgaben und Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI). Grundvoraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG ist in der Regel, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Abschiebungsverbot festgestellt hat. Sie wird nicht erteilt, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass die Person schwere Straftäter:in oder Gefährder:in ist. Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG ist, dass ein rechtliches oder tatsächliches Ausreisehindernis vorliegt und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Im Übrigen ist die Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG eine Ermessensentscheidung. Es handelt sich bei jedem Fall, in dem eine entsprechende Entscheidung getroffen wird, um eine Einzelfallprüfung. In diesen Fällen üben die Ausländerbehörden das Ermessen gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus, um eine faire und transparente Entscheidung zu gewährleisten. Dabei werden etwa die Voraufenthaltszeiten, die erbrachten Integrationsleistungen oder auch familiäre Bindungen berücksichtigt. Die Einheitlichkeit der Entscheidungen innerhalb Bremens sowie die Vergleichbarkeit mit anderen Ländern wird, soweit möglich, durch die Anwendungshinweise des BMI und entsprechende Rechtsprechung zu den einzelnen Rechtsgrundlagen gewährleistet. Die Voraussetzungen, nach denen die Ausländerbehörden eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erteilen, sind gesetzlich detailliert geregelt. Die Vorschrift begünstigt in erster Linie die in Deutschland aufgewachsenen und gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden. Für diese sind in § 25a Absatz 1 AufenthG die Erteilungsvoraussetzungen und Versagungsgründe für ein eigenständiges und von der aufenthaltsrechtlichen Stellung ihrer Eltern unabhängiges Aufenthaltsrecht normiert. Zu Frage 2: Vergleiche zwischen den Ländern sind aufgrund der Besonderheiten und der erheblichen Unterschiede der 16 Länder nur sehr bedingt aussagekräftig. So unterscheiden sich der Ausländeranteil und die Zusammensetzung der Herkunftsländer allein schon zwischen Flächenländern und Stadtstaaten erheblich. Bremen praktiziert eine humanitäre Migrationspolitik. Bei Aufenthaltserlaubnissen, die aus humanitären Gründen erteilt werden, werden die Ermessensspielräume im Einzelfall zugunsten der Migrantinnen und Migranten ausgeschöpft. Zu Frage 3: Im Land Bremen waren mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG 2 577 Personen zum Stichtag 30. September 2024 erfasst, davon 1 553 männliche, 1 020 weibliche und drei mit unbekanntem Geschlecht sowie eine diverse Person. 706 Personen waren unter 18 Jahre und 1 871 Personen über 18 Jahre. Im Land Bremen waren mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG 3 861 Personen zum Stichtag 30. September 2024 erfasst, davon 2 059 männliche, 1 797 weibliche und fünf mit unbekanntem Geschlecht. 1 333 Personen waren unter 18 Jahre und 2 528 Personen über 18 Jahre. Im Land Bremen waren mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG 469 Personen zum Stichtag 30. September 2024 erfasst, davon 358 männliche, 109 weibliche und zwei mit unbekanntem Geschlecht. 67 Personen waren unter 18 Jahre und 402 Personen über 18 Jahre. Die Aufenthaltsdauer kann nicht ausgewertet werden. Hinsichtlich der Nationalitäten werden die fünf stärksten Herkunftsländer genannt: In Bremen haben an erster Stelle 1 361 Personen aus Afghanistan, an zweiter Stelle 139 Personen aus Somalia, an dritter Stelle 106 Personen aus Syrien, an vierter Stelle 105 Personen aus dem Irak und an fünfter Stelle 62 Personen aus Nigeria Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 AufenthG erhalten. In Bremerhaven haben an erster Stelle 191 Personen aus Afghanistan, an zweiter Stelle 20 Personen aus dem Irak, an dritter Stelle 19 Personen aus der Russischen Föderation, an vierter Stelle 18 Personen aus Syrien und an fünfter Stelle 16 Personen aus Somalia Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 AufenthG erhalten. In Bremen haben an erster Stelle 653 Personen aus Serbien, an zweiter Stelle 492 Personen aus Albanien, an dritter Stelle 368 Personen aus Nordmazedonien, an vierter Stelle 350 Personen aus der Türkei und an fünfter Stelle 346 Personen aus Kosovo Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 5 AufenthG erhalten. In Bremerhaven haben an erster Stelle 64 Personen aus Serbien, an zweiter Stelle 59 Personen aus Kosovo, an dritter Stelle 55 Personen aus der Türkei, an vierter Stelle 52 Personen aus Nordmazedonien und an fünfter Stelle 44 Personen aus der Russischen Föderation Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 5 AufenthG erhalten. In Bremen haben an erster Stelle 88 Personen aus Gambia, an zweiter Stelle 55 Personen aus Guinea, an dritter Stelle 36 Personen aus Serbien, an vierter Stelle 33 Personen aus Albanien und an fünfter Stelle 30 Personen aus der Russischen Föderation Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a AufenthG erhalten. In Bremerhaven haben an erter Stelle 22 Personen aus der Russischen Föderation, an zweiter Stelle 19 Personen aus Serbien, an dritter Stelle 15 Personen aus Nordmazedonien, an vierter Stelle 12 Personen aus Kosovo und an fünfter Stelle 8 Personen aus Albanien Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a AufenthG erhalten. Anfrage 34: Duldung eines rumänischen Straftäters in Bremen Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 18. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Trifft ein Onlinebericht des „Weser-Kurier“ vom 17. Oktober 2024 („Keine Abschiebung in Bremen trotz Sexualdelikten“) zu, wonach ein in Aschaffenburg zur Festnahme und Abschiebung ausgeschriebener Straftäter aus Rumänien trotz der von ihm mutmaßlich begangenen Sexualund Eigentumsdelikte kürzlich in Bremen einen Duldungsstatus erhalten hat? 2. Wie lange hält sich der rumänische Staatsbürger bereits in Deutschland auf, wie viele Straftaten soll er in der Bundesrepublik insgesamt begangen haben und um welche Delikte handelt es sich konkret? (Bitte die Straftaten und den Tatzeitpunkt [Datum] einzeln aufführen.) 3. War der Bremer Ausländerbehörde bei Duldungserteilung bekannt, dass der Rumäne Straftaten begangen hat, und wenn ja, was waren die Gründe für die Entscheidung der Behörde, die Abschiebung des Rumänen dennoch auszusetzen, und für welchen Zeitraum wurde die Duldungsbescheinigung ausgestellt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Person hat vom Migrationsamt eine Duldung erhalten. Ihr Aufenthalt war zwingend zu regeln. Aufgrund der Verlustfeststellung der Ausländerbehörde Aschaffenburg aus dem Jahr 2021 kann sich die Person – selbst wenn sie die Voraussetzungen erfüllt – aktuell nicht auf die Unionsbürgerfreizügigkeit berufen. Sie ist ausreisepflichtig. Es besteht aber ein zwingender Duldungsgrund aufgrund familiärer Bindungen. Zu den Fragen 2 und 3: Entgegen der Darstellung im Zeitungsbericht sind weder laufende Strafermittlungsverfahren, noch Verurteilungen wegen eines Sexualdelikts bekannt. Ein Strafermittlungsverfahren wegen sexueller Nötigung wurde bereits 2018 nach § 170 Absatz 2 StPO (kein Tatverdacht) eingestellt. Die Fahndungsausschreibung war veraltet. Das Migrationsamt hat Kontakt nach Aschaffenburg aufgenommen und bittet dort um Löschung der Eintragung. Anfrage 35: Wie zuverlässig fährt die NordWestBahn nach BremenNord? Anfrage der Abgeordneten Dr. Maike Schaefer, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch sind die Ausfallquote und die Zugverspätungen der NordWestBahn zwischen Bremen-Hauptbahnhof und Bremen-Nord im Zeitraum von Januar bis Ende Oktober 2024? 2. Wie hoch sind die Regressansprüche und gegebenenfalls gestellte Regressforderungen für ausgefallene Zugverbindungen beziehungsweise Zugverspätungen der NordWestBahn zwischen Bremen-Nord und BremenHauptbahnhof? 3. Welche Schritte unternimmt der Senat, um die Zuverlässigkeit der NordWestBahn zu erhöhen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zwischen Bremen-Hauptbahnhof und Bremen-Vegesack wirken sich zwei große Baumaßnahmen negativ auf die Betriebsqualität aus: Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hermann-Fortmann-Straße sowie der Bau eines neuen elektronischen Stellwerks in Bremen-Burg. Die Ausfallquote der Regio-S-Bahnlinie RS 1 lag im Zeitraum Januar bis September 2024 bei 11,8 Prozent. Davon sind 8,6 Prozent auf geplante Zugausfälle aufgrund von Baumaßnahmen zurückzuführen – hier insbesondere auf die 6-wöchige Sperrung des Abschnitts zwischen Vegesack und dem Hauptbahnhof im Sommer. Von den ungeplanten Zugausfällen ist rund die Hälfte auf die Streiks im ersten Quartal 2024 zurückzuführen. Die Pünktlichkeit lag zwischen Januar und September 2024 an der Messstelle Bremen-Farge bei 92,7 Prozent und in Bremen-Vegesack bei 86,5 Prozent. In diesen Werten sind Verspätungen von 5 Minuten und darüber enthalten. Zu Frage 2: Maluszahlungen aufgrund von Schlecht- oder Minderleistungen werden immer erst im Folgejahr auf der Grundlage endgültiger Qualitätswerte berechnet. Eine Aufteilung nach Streckenabschnitten erfolgt dabei nicht. Für das Gesamtnetz der Regio-S-Bahn sind nach dem vorläufigen Abrechnungsstand im Jahr 2023 aufgrund ausgefallener Züge sowie aufgrund von Zugverspätungen von den Aufgabenträgern insgesamt rund 2 Millionen Euro einbehalten worden. Zu Frage 3: Der Senat setzt sich bei der DB AG nachdrücklich dafür ein, dass im Sommer 2025 die Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks in Bremen-Burg erfolgt. Von diesem neuen Stellwerk, das die gesamte Strecke bis Bremen-Vegesack überwacht, erwartet der Senat eine signifikante Steigerung der Betriebsqualität durch eine höhere Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Infrastruktur. Bezogen auf das ausführende Verkehrsunternehmen NordWestBahn hat der Senat mit dem neuen Verkehrsvertrag umfassende Regelungen neu eingeführt oder präzisiert, die das Eigeninteresse der NordWestBahn an einer hohen Qualität erheblich steigern. Anfrage 36: Welchen Zugang bekommen geflüchtete Kinder in Erstaufnahme- und Übergangseinrichtungen zur frühkindlichen Bildung? Anfrage der Abgeordneten Dariush Hassanpour, Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 25. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Kinder im Alter unter sechs Jahren sind seit dem 1. Januar 2023 begleitet ins Land Bremen gekommen und wie viele haben während des Aufenthalts in einer Erstaufnahme- oder Übergangseinrichtung Zugang zu frühkindlicher Bildung erhalten? (Bitte differenzieren nach U3- und Ü3- Bereich sowie Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven.) 2. Wie verläuft der Zugang zu frühkindlicher Bildung für Kinder dieser Familien, organisatorisch und in welchem Zeitfenster nach Ankunft in Bremen? 3. Welche Form der frühkindlichen Bildung wird Kindern von neu nach Bremen gekommenen, geflüchteten Familien, die in Erstaufnahme- oder Übergangseinrichtungen leben, angeboten, wenn diese keine Kita besuchen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Seit dem 1. Januar 2023 sind 1 892 Kinder unter 6 Jahren (begleitet) nach Bremen (Land) eingereist. Davon waren 1 007 Kinder zwischen 0 und 2 Jahren und 885 Kinder zwischen 3 und 6 Jahre. Kinder mit Fluchthintergrund können in der Stadtgemeinde Bremen eine Kita besuchen, sobald sie hier gemeldet sind. Damit erlangen sie einen Rechtsanspruch gemäß § 24 SGB VIII. Eine Kita-Anmeldung ist somit auch mit der Meldeadresse aus einer Erstaufnahme- oder Übergangseinrichtung möglich. Sozialdaten (Merkmal „geflüchtet“) werden nicht erhoben, sodass spätestens nach dem Umzug in eine Wohnung Kinder mit Fluchthintergrund nicht mehr eindeutig identifiziert werden können. Eine quantitative Angabe über die Anzahl der Kinder mit Fluchthintergrund und deren Zugang zu frühkindlicher Bildung kann daher nicht erfolgen. Neben dem regulären Kitabesuch stehen auch niedrigschwellige Angebote im Rahmen der institutionalisierten Kindertagesbetreuung zur Verfügung, zum Beispiel Spielkreise, die sich teilweise auch speziell an geflüchtete Kinder richten, sowie Betreuungsangebote in den Erstaufnahmebeziehungsweise Übergangseinrichtungen. In der Stadt Bremerhaven werden vom Amt für Jugend, Familie und Frauen keine Daten darüber erhoben, wie viele Kinder während des Aufenthalts in einer Erstaufnahme- oder Übergangseinrichtung Zugang zu frühkindlicher Bildung erhalten. Zu Frage 2: Der Zugang zu frühkindlicher Bildung für Kinder dieser Familien kann auf folgenden Wegen erfolgen: 1. Niedrigschwellige Angebote für Kinder mit Fluchterfahrung: Im Stadtgebiet der Stadtgemeinde Bremen werden niedrigschwellige Betreuungsangebote (unter anderem Einstiegsangebote, Start-UpSpielkreise, Eltern-Kind-Gruppen, Beratungsangebote, Offene Angebote) durch unterschiedliche Träger eingerichtet. 2. Kitaplatz für Kinder mit Fluchterfahrung: Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Bremen haben von einem Jahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Kinder unter einem Jahr haben einen bedingten Rechtsanspruch (vergleiche Bremer Aufnahmeortsgesetz – BremAOG § 5). Das gilt unabhängig davon, von wo oder wann die Kinder nach Bremen gekommen sind. Die Zugangsdaten zum Onlineanmeldeverfahren können bei der Fachlichen Leitstelle (tagesbetreuung@kinder.bremen.de oder unter 0421-361 92000) beantragt werden. Anfragen von Eltern unter den Adressen ankommen@bildung.bremen.de oder ankommen@kinder.bremen.de werden entsprechend an die Leitstelle weitergeleitet. Die Aufnahme erfolgt nach dem BremAOG. Die Angebote regelt das Bremische Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz – Brem-KTG. In der Regel soll die Anmeldung mindestens drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum gestellt werden. Wichtig ist, dass Eltern ihre Kinder online über das Kitaportal anmelden. Sollte das aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein, kann auch eine Papieranmeldung an die Fachliche Leitstelle über eine Kita eingereicht werden. 3. Kinderbetreuung in den LASten und ÜWHen: Kinder in Landesaufnahmestellen und Übergangswohnheimen werden über die sogenannte mobile Kinderbetreuung in der frühkindlichen Bildung unterstützt und betreut, soweit sie noch nicht über Angebote im Regelsystem versorgt sind. Alle Kinder, die in Bremerhaven gemeldet sind, können in einer Kindertageseinrichtung angemeldet werden. Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz erhalten Eltern in der Stadt Bremerhaven bei einer zentralen Vermittlungsstelle, die beim Amt für Jugend, Familie und Frauen angesiedelt ist. Zu Frage 3: Die Stadtgemeinde Bremen bietet eine niedrigschwellige trägerübergreifende Kinderbetreuung in den Unterkünften an. Kinder in Landesaufnahmestellen und Übergangswohnheimen, die keinen Platz im Regelsystem erhalten, werden über die sogenannte mobile Kinderbetreuung in der frühkindlichen Bildung unterstützt und betreut. Derzeit werden 110 Kinder in 14 Einrichtungen über die mobile Kinderbetreuung betreut (Stand Oktober 2024). Für Kinder, die aktuell keine Kindertageseinrichtung besuchen, gibt es in Bremerhaven keine speziellen Angebote zur frühkindlichen Bildung direkt in Erstaufnahme- oder Übergangseinrichtungen. Der Magistrat der Stadt Bremerhaven ermutigt jedoch alle Eltern, die bestehenden Angebote zu nutzen – wobei die Teilnahme selbstverständlich freiwillig bleibt. Anfrage 37: Examensurkunden für Pflegefachkräfte schneller bereitstellen Anfrage der Abgeordneten Ute Reimers-Bruns, Jörg Zager, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 28. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die derzeitige Regelung, dass Absolvent:innen der generalistischen Pflegeausbildung nach Erhalt des Zeugnisses am Tag der letzten Prüfung die Examensurkunde bei der Behörde im Nachgang beantragen und bezahlen müssen und ist dieses Verfahren auch in anderen Ausbildungsberufen üblich? 2. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis des Senats im Land Bremen zwischen Beantragung der Examensurkunde für Absolvent:innen der generalistischen Pflegeausbildung und dem Erhalt der Urkunde und welche Kosten entstehen derzeit für die Beantragenden? 3. Hält der Senat es für machbar und sinnvoll analog zu ähnlichen Regelungen in anderen Bundesländern am Tag der letzten Abschlussprüfung auch die Examensurkunde an fertig ausgebildete Pflegefachkräfte zu übergeben? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das in der Fragestellung beschriebene Verfahren zur Beantragung der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung ist bei allen Pflegeausbildungen sowie allen anderen Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe im Land Bremen gleich. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz bemüht sich stets um eine zeitnahe Urkundenausstellung nach dem Ende der jeweiligen Ausbildung – Voraussetzung hierfür ist, dass Absolvent:innen alle gesetzlich geforderten Unterlagen rechtzeitig angefordert haben und diese zum Zeitpunkt des Ausbildungsabschlusses bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vorliegen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, sodass es im Einzelfall zu Verzögerungen beim Berufsantritt kommen kann. Zu Frage 2: Die Beantragung der Erlaubnisurkunde erfolgt häufig zeitgleich mit dem Antrag auf Zulassung zu den Abschlussprüfungen. In der Regel erhalten Absolvent:innen ihre Erlaubnisurkunde eine Woche nach Bestehen aller Prüfungen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, verzögert sich die Ausstellung der Erlaubnisurkunde entsprechend. Die Ausstellung der Erlaubnisurkunde kostet derzeit 84,50 Euro. Für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 13,00 Euro. Zu Frage 3: Die vorgeschlagene Regelung wird zwar für machbar, aber nicht für sinnvoll erachtet. Liegen am Tag der letzten Abschlussprüfung alle erforderlichen Unterlagen bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vor, kann eine Erlaubnisurkunde mit kurzem zeitlichen Vorlauf erstellt werden. In der Praxis fehlen jedoch bei circa 1/3 der Absolvent:innen pro (Prüfungs-) Durchgang erforderliche Unterlagen, die eine Ausstellung der Urkunde verzögern. Das Gebot der Gleichbehandlung aller Absolvent:innen lässt daher das etablierte Verfahren mit einem zeitlich nachgelagerten Versand der Erlaubnisurkunde vorzugswürdiger erscheinen. Anfrage 38: Kosten für das Deutschlandticket im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Thorsten Raschen, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch sind die bisher aufgelaufenen Kosten für das Deutschlandticket im Jahr 2024 für das Land Bremen (bitte für Bremen und Bremerhaven getrennt aufführen) und mit welchen Kosten rechnet der Senat bis zum Jahresende 2024? 2. Mit welchen Kosten rechnet der Senat für das Land Bremen (bitte für Bremen und Bremerhaven getrennt aufführen) im Jahr 2025 angesichts der Preiserhöhung auf 58 Euro? 3. Mit welchen Einnahmeausfällen bei der BSAG und BREMERHAVEN BUS rechnet der Senat bis zum Jahresende 2024 und inwiefern wird der Senat diese kompensieren? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der für das Deutschlandticket im Land Bremen in diesem Jahr bis einschließlich Oktober 2024 durch die Verkehrsunternehmen gemeldete Schaden durch Mindereinnahmen beläuft sich aktuell auf 18,86 Millionen Euro, der hälftig durch das Land Bremen und den Bund auszugleichen ist. Es wird damit gerechnet, dass die Summen am Ende des Jahres bei rund 24,2 Millionen Euro liegen wird. Eine Aufteilung dieses Betrages auf die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ist mit der vorhandenen Datengrundlage nicht möglich. Zu Frage 2: Die zum 1. Januar 2025 geltende Preiserhöhung auf 58 Euro im Monat soll dafür sorgen, dass die Ausgleichszahlungen des Bundes und der Länder für das Deutschlandticket im Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2024 nicht ansteigen. Zu Frage 3: Die Einnahmeausfälle bei der BSAG werden sich nach dem vorliegenden Antrag im Jahr 2024 auf insgesamt 11,68 Millionen Euro belaufen; bei BREMERHAVEN BUS werden 2024 Einnahmeausfälle in Höhe von insgesamt 430 000 Euro erwartet. Nach Prüfung der Anträge werden die festgestellten Einnahmeausfälle vollständig ausgeglichen. Anfrage 39: Referentenentwurf zum Hochwasserschutzgesetz III Anfrage der Abgeordneten Muhlis Kocaağa, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 29. Oktober 2024 Wir fragen den Senat: 1. Ist dem Senat der Referentenentwurf zum Hochwasserschutzgesetz III bekannt und wie schätz der Senat diesen Entwurf ein? 2.Wie schätzt der Senat insbesondere die Ziele bezüglich der Auswirkungen auf Baugebiete und Bauvorhaben für das Land und seine Stadtgemeinden ein? 3. Wie schätzt der Senat die Ziele hinsichtlich des Starkregenrisikomanagements für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ein? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Referentenentwurf ist dem Senat bekannt. Durch den Entwurf sollen vordergründig die Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz im Hinblick auf den Hochwasserschutz konkretisiert und verschärft und um vorsorgende Regelungen zum Schutz vor Starkregen ergänzt werden. Der Senat befindet sich zurzeit in der Prüfung des Referentenentwurfs und nach erster Einschätzung des zuständigen Fachressorts wird der Gesetzentwurf als zielführend bewertet. Zu Frage 2: Die Stärkung des Hochwasserschutzes durch den Referentenentwurf zum Hochwasserschutzgesetz III wird begrüßt und zusammen mit dem Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz als zielführende Regelung zum vorbeugenden Hochwasserschutz beurteilt. Durch die hohe Betroffenheit in Bremen war der bisherige Umgang mit dem Hochwasserschutz bereits sehr sensibel. Zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Bremen in 2014 haben die Belange bereits Beachtung gefunden. Auch war es schon nach geltender Rechtslage möglich, wasserbehördlich verbindlich geregelte Inhalte zum Hochwasserschutz im Wege der „nachrichtlichen Übernahme“ im Bebauungsplan abzubilden. Die Anwendung und die Auswirkungen der im Referentenentwurf vorgesehenen Möglichkeit einer Zonierung von Überschwemmungsgebieten mit strengeren Regeln für besondere Gefahrenbereiche sowie damit einhergehende Bauplanungs- und Bauverbote sind im Fall der Einführung der Regelungen zu prüfen. Zu Frage 3: Das mit dem Referentenentwurf verfolgte Ziel, ein Starkregenrisikomanagement für Gemeinden zu etablieren, wird ebenfalls grundsätzlich begrüßt. Die Stadtgemeinden haben sich schon bisher im Kontext der Klimaanpassung für die Starkregenvorsorge engagiert, zum Beispiel in dem Projekt KLAS, und betreiben das Thema Überflutungsvorsorge unter anderem auf Grundlage des untergesetzlichen Regelwerks der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall. Gesetzlich verankert war diese Aufgabe im Wasserhaushaltsgesetz bisher jedoch nicht. Regelungstechnisch handelt sich daher um eine neue Pflichtaufgabe, wobei Details im Hinblick auf die Umsetzung und Finanzierung noch ungeklärt sind. Weiterhin ist anzumerken, dass sich der Referentenentwurf auf die Erstellung und Veröffentlichung von Karten und Konzepten bezieht. Die eigentliche Umsetzung von risikomindernden Maßnahmen liegt weiterhin im Ermessen der Gemeinden. Anfrage 40: Bekommen die Ordnungsdienste im Land Bremen auch Bodycams? Anfrage der Abgeordneten Christine Schnittker, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 5. November 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie beurteilt der Senat die Idee, die Ordnungsdienste im Land Bremen mit Bodycams auszustatten? 2. Welche Gesetzesanpassung müsste dafür erfolgen und für wann ist diese seitens des Senats geplant? 3. Welche finanziellen Mittel sind für das Jahr 2025 für diese Maßnahme eingeplant? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die in der Regel uniformiert tätig werdenden kommunalen Ordnungsdienste gehören mit ihren entsprechend gekennzeichneten Fahrzeugen nach außen erkennbar zur Staatsgewalt. Ihre Befugnisse überschneiden sich teilweise mit denen des Polizeivollzugsdienstes, so dürfen sie beispielsweise als Ultima Ratio auch unmittelbaren Zwang anwenden. Ebenso wie uniformierte Polizeivollzugsbeamtinnen und - beamte stehen die Einsatzkräfte aufgrund dessen einer erhöhten Gefahr von Übergriffen gegenüber. Der Einsatz von körpernah getragenen Aufnahmegeräten durch kommunale Ordnungsdienste erscheint aus diesen Gründen gerechtfertigt. Zu Frage 2: Durch eine Anpassung des Bremischen Polizeigesetzes soll die bisher lediglich für den Polizeivollzugsdienst geregelte Befugnis zur Datenverarbeitung durch den Einsatz von körpernah getragenen Aufnahmegeräten auf die kommunalen Ordnungsdienste erweitert werden. Für die anstehende Novelle zum Bremischen Polizeigesetz beabsichtigt der Senator für Inneres und Sport entsprechende Änderungen. Zu Frage 3: In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind für die Beschaffung bereits Haushaltsmittel in Höhe von 30 000 Euro vorgesehen. Im Haushalt der Stadtgemeinde Bremen sind hierfür noch keine gesonderten Mittel vorgesehen. Anfrage 41: Was kostet das Klima Bau Zentrum? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 6. November 2024 Wir fragen den Senat: 1. Was hat der Umzug des Klima Bau Zentrums insgesamt gekostet und wie viele Mittel davon wurden von der Freien Hansestadt Bremen bereitgestellt? 2. Wie hoch waren die Miet- sowie Unterhaltskosten des Klima Bau Zentrums am alten Standort absolut und pro Quadratmeter? 3. Wie hoch sind die künftigen Miet- und Unterhaltskosten des Klima Bau Zentrums am neuen Standort absolut und pro Quadratmeter? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Kosten für die Herrichtung des neuen Standorts für den neuen Zweck, die Ausstattung, den Umzug und den erforderlichen Rückbau am alten Standort belaufen sich auf 126 114 Euro. Die Summe wurde komplett über die Förderung der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft gedeckt. Darin enthalten sind die Kosten für die konzeptionelle Anpassung der neuen Räume an die Nutzung. Außerdem wurde die Gelegenheit genutzt, um die gezeigte Ausstellung zu aktualisieren und konzeptionell weiterzuentwickeln. Erforderlich wurde der Umzug des Klima Bau Zentrums vom Standort Am Brill zum neuen Standort in der Knochenhauerstraße, da für den Standort Am Brill nur ein Zwischenmietvertrag bestand. Eine längerfristige Verlängerung des Vertrags wurde von der Vermieterin im Hinblick auf neue Nutzungen und Nutzer:innen abgelehnt. Mit den neuen Räumlichkeiten in einer bis dahin leerstehenden Innenstadtimmobilie konnte ein neuer zentraler Standort mit längerfristiger Perspektive angemietet werden. Zu Frage 2: Inklusive aller Nebenkosten beliefen sich die monatlichen Kosten am alten Standort auf 6 512 Euro, dies entspricht 11,11 Euro/Monat/Quadratmeter. Zu Frage 3: Inklusive Nebenkosten belaufen sich die monatlichen Kosten am neuen Standort auf 7 939 Euro, dies entspricht 14,84 Euro/Monat/Quadratmeter. Anfrage 42: Wer profitiert von der Citytax? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 6. November 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch waren die Einnahmen aus der sogenannten Citytax in den vergangenen 24 Monaten und welche Marketing-, Tourismus- und Kulturangebote wurden daraus in welcher Höhe finanziert? 2. Wie werden die Mehreinnahmen durch beruflich veranlasste Übernachtungen verwendet und in welcher Höhe profitieren Tourismus- und Kulturangebote? 3. Inwiefern sieht der Senat kulturelle Angebote bei der Mittelverwendung und Verteilung der Einnahmen durch die Citytax ausreichend berücksichtigt? Antwort des Senats: Vorbemerkung des Senats: Die Citytax wird seit 2013 in der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven erhoben. Steuerpflichtig waren bis zum 31. März 2024 alle entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Seit dem 1. April 2024 ist die Steuerbefreiung für beruflich bedingte Übernachtungen aufgehoben worden. Beruflich bedingte entgeltliche Übernachtungen unterliegen seitdem, wie privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen, der Besteuerung. Die Steuer beträgt 5 Prozent des Übernachtungsentgelts. Die Einnahmen aus der Citytax sind im Grundsatz als Steuer dem allgemeinen Haushalt zuzuführen. Eine zweckgebundene Zuführung kann nur erfolgen, wenn der Haushaltsgesetzgeber im Rahmen der Haushaltsaufstellung dies beschließt. Zu Frage 1: Im Land Bremen lagen die Einnahmen aus der Citytax im Jahr 2022 bei rund 3,28 Millionen Euro, im Jahr 2023 bei rund 4,12 Millionen Euro und im ersten Halbjahr 2024 bei rund 3,14 Millionen Euro. In der Stadt Bremen sind die Steuereinnahmen aus der Citytax in den Jahren 2022 und 2023 nicht zweckgebunden für Maßnahmen der Tourismusförderung eingesetzt worden. Die Mittel sind dem allgemeinen Haushalt zugeführt worden. In der Stadt Bremerhaven wurden die Mittel zweckgebunden für Maßnahmen der Tourismusförderung eingesetzt. Grundlage für die Mittelverwendung ist die Tourismusstrategie der Stadt Bremerhaven 2025. Entsprechend wurden die Mittel insbesondere für die Geschäftsfelder Messen, Tagungen und Kongresse, Hafenerlebnis, Fischerlebnis, Wissensund Erlebniswelten, Marketing insbesondere für das Kreuzfahrtsegment, für Veranstaltungen sowie in die Querschnittsthemen Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit eingesetzt. Zu Frage 2: In der Stadt Bremen werden 40 Prozent der Einnahmen aus der Citytax rückwirkend zum 1. Januar 2024 für Projekte und Maßnahmen des Tourismus und Marketings eingesetzt, basierend auf der Tourismusstrategie der Stadt Bremen 2025. In 2024 wurden hierfür eckwerterhöhend bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation 1,7 Millionen Euro veranschlagt. Gemäß den Gremienbeschlüssen werden die Mittel wie folgt eingesetzt: 50 Prozent zur Förderung von Tourismus-, Standort- und Identitätsmarketing, 25 Prozent zur Förderung und Akquise von überregional wirksamen Veranstaltungen und 25 Prozent zur Förderung und Akquise überregional wirksamer Tagungen, Messen, Kongresse. In der Stadt Bremerhaven werden 100 Prozent der Einnahmen aus der Citytax wie unter Frage 1 beschrieben für die Förderung von Tourismus und Marketing gemäß den Schwerpunkten der Tourismusstrategie Bremerhaven 2025 eingesetzt. Zu Frage 3: In der Stadt Bremen werden im Jahr 2024 rund 25 Prozent der Citytax-Mittel für die Förderung von Veranstaltungen eingesetzt, hiervon sind einige kulturelle Veranstaltungen, wie zum Beispiel das Festival Maritim, SummerSounds oder das Musikfest Bremen. Mit den für das überregionale Tourismus-, Standort- und Identitätsmarketing eingesetzten Mitteln werden grundsätzlich immer und mit besonderer Priorität die kulturellen Angebote der Stadt Bremen mitbeworben. Die kulturellen Angebote von der Kunsthalle, über das Museum Weserburg, die Breminale, die Jazzahead bis zum UNESCO Weltkulturerbe, um nur einige Beispiele zu nennen, gehören zum Kernportfolio des touristischen Angebotes der Stadt Bremen. Der Senat wird für die Aufstellung und Bewirtschaftung der künftigen Haushalte erneut die angemessene Berücksichtigung kultureller Angebote prüfen. In Bremerhaven liegt der Fokus der Mittelverwendung aus der Citytax im Tourismus. Kulturelle Projekte werden insbesondere im Veranstaltungsbereich überwiegend als Programmteile bei touristischen Veranstaltungen, aber auch separat unterstützt, wenn sie dazu beitragen, den Tourismus zu stärken. Anfrage 43: Wann geht die Bezahlkarte für Bremen an den Start? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 6. November 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Schritte fehlen in Bremen noch, um die Bezahlkarte zur Auszahlung von Sozialleistungen an Geflüchtete einzuführen, nachdem bereits deutschlandweit einheitliche Rahmenbedingungen und die technische Infrastruktur durch Secupay und andere Partner bereitgestellt sind? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um sicherzustellen, dass Bremen den Rückstand gegenüber anderen Bundesländern – besonders Niedersachsen – bei der Einführung der Bezahlkarte aufholt, und bis wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? 3. Auf welche konkreten Voraussetzungen/Bedingungen hat sich der Senat für die Einführung der Karte geeinigt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In der 46. Kalenderwoche findet für alle beteiligten Länder erstmals die Präsentation des Computerprogramms statt, das hinter der Bezahlkarte steckt. Erst auf dieser Grundlage kann eine für die Umsetzung notwendige fachliche Weisung für das Amt für Soziale Dienste erstellt werden. Parallel werden die notwendigen Schritte der Mitbestimmung eingeleitet. Im Anschluss folgen die Schulungen der Mitarbeitenden und anschließend die Umsetzung. Zu Frage 2: Derzeit gibt es keinen Rückstand zu anderen Bundesländern. Der Zeitpunkt der Einführung kann erst nach der Präsentation des Programms verbindlicher prognostiziert werden. Zu Frage 3: Die konkreten Voraussetzungen und Bedingungen haben sich nicht geändert. Die Bezahlkarte wird zunächst – wie auch in Niedersachsen – auf Landesebene umgesetzt. Hier gilt unter anderem, dass die Grenze für den sogenannten Barbetrag bei 120 Euro liegen wird und dass eine Onlinenutzung möglich sein soll. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 17. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. TO Vorlage Behandlung KiQuTG-Vertragsverlängerung Mitteilung des Senats vom 10. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 45. September 2024 Mitteilung des Senats Kenntnis. (Drucksache 21/745) Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 48. Mitteilung des Senats vom 24. einstimmig das Gesetz in erster und zweiter September 2024 Lesung. (Drucksache 21/765) Bericht zur Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 50. - Stabilitätsbericht 2024 - Mitteilung des Senats Kenntnis. Mitteilung des Senats vom 1. Oktober (Drucksache 21/781) Mehr Schutz vor Gewalt – Frauenhäuser Die Bürgerschaft (Landtag) überweist stärken! einstimmig den Antrag zur Beratung und 52. Antrag der Fraktion der FDP vom 11. Berichterstattung an den Ausschuss für die Oktober 2024 Gleichstellung der Frau. (Drucksache 21/789) Bericht Nr. 13 des Ausschusses für Petitionen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Bericht und Dringlichkeitsantrag des 63. einstimmig die Behandlung der Petitionen Ausschusses für Petitionen vom 29. wie vom Ausschuss empfohlen. Oktober 2024 (Drucksache 21/824) TO Vorlage Behandlung Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 des Die Bürgerschaft (Landtag) überweist Sonstigen Sondervermögens der Freien einstimmig den Wirtschaftsplan zur Beratung Hansestadt Bremen zur Bewältigung und Berichterstattung an den Ausschuss für der klimaneutralen Transformation der das sonstige Sondervermögen zur Wirtschaft Bewältigung der klimaneutralen 66. Transformation der Wirtschaft (federführend), Mitteilung des Senats vom 5. den Ausschuss für die Angelegenheiten der November 2024 Häfen im Lande Bremen, die staatliche (Drucksache 21/833) Deputation für Wirtschaft und Häfen und den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss. Gesetz zur Änderung des Bremischen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Personalvertretungsgesetzes Gesetz in erster Lesung. Mitteilung des Senats vom 5. Zustimmung: SPD, CDU, Bündnis 90/DIE November 2024 GRÜNEN, DIE LINKE, Einzelabgeordnete 67. Lichtenfeld, Sağiroğlu, Schuster (Drucksache 21/832) Ablehnung: FDP Enthaltung: Bündnis Deutschland 24. Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt den 68. Mitteilung des Senats vom 24. Juli Bericht zur Kenntnis. (Drucksache 21/672) Bericht des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau zum 24. Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau über Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt den 69. deren Tätigkeit 2022/2023 Bericht zur Kenntnis. Bericht des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau vom 7. November 2024 (Drucksache 21/840) TO Vorlage Behandlung Hürden für eine Teilnahme an der berufsbezogenen Die (Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Deutschsprachförderung abbauen – Antrag zu. Nachhaltige Teilhabe am Arbeitsmarkt Zustimmung: SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, fördern DIE LINKE, Einzelabgeordnete Lichtenfeld, 71. Sağiroğlu, Schuster Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE Ablehnung: FDP, Bündnis Deutschland GRÜNEN vom 7. November 2024 Enthaltung: CDU (Drucksache 21/842) Zusammenwirken von Beiräten und der Geschäftsordnung DIE LINKE, Einzelabgeordnete Lichtenfeld, Sağiroğlu, Schuster 73. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE Ablehnung: CDU und der SPD vom 7. November 2024 Enthaltung: FDP, Bündnis Deutschland (Drucksache 21/844) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft

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