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Sascha Karolin Aulepp

13.11.2024 Sitzungen 21/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete Tell! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Mit dem Ende der Verfahren wurden in der Stadtgemeinde Bremen durch das Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) 349 Nichtkitakinder mit Sprachförderbedarf festgestellt. Von diesen Kindern hatten zu diesem Zeitpunkt 202 einen Vertrag zum 1. August 2024 in einer Einrichtung. Weitere 92 konnten anschließend durch die fachliche Leitstelle in Einrichtungen vermittelt werden. Somit konnten bisher insgesamt 294 Kitaplätze im laufenden Kindergartenjahr in der Stadtgemeinde Bremen an Nichtkitakinder mit Sprachförderbedarf vergeben werden. Kinder, die noch keinen Kitaplatz haben, erhalten im Sozialraum ein Sprachförderangebot. Darüber hinaus arbeitet die Senatorin für Kinder und Bildung weiterhin daran, ihnen einen Kitaplatz zu vermitteln. Eine Aussage über das kommende Kindergartenjahr lässt sich jedoch nicht tätigen. Durch die Regelungen des Bremischen Aufnahmeortsgesetzes (BremAOG) sind Sprachförderkinder prioritär durch die Einrichtungen aufzunehmen. Ferner werden die in der Haupttestung ermittelten Sprachförderkinder im Dezember an die fachliche Leitstelle übermittelt. Sofern die Eltern keine eigenständige Anmeldung tätigen, werden diese Kinder durch die fachliche Leitstelle angemeldet. In Bremerhaven wurden für das Kitajahr 2024/2025 232 Nichtkitakinder getestet. Davon wurde bei 162 Kindern (69,83 Prozent) Sprachförderbedarf festgestellt. Von den 232 Nichtkitakindern haben spätestens zum 1. September 2024 87 Kinder (37,5 Prozent) einen Kitaplatz erhalten, Stand 6. September 2024; davon sind 74 vorherige Nichtkitakinder mit nachgewiesenem Sprachförderbedarf. Auch im nächsten Kitajahr können alle Eltern von Nichtkitakindern ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung in Bremerhaven anmelden. Nach dem Aufnahme- und Betreuungszeitenortsgesetz der Stadt Bremerhaven besteht eine priorisierte Aufnahme von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf nach § 36 des Bremischen Schulgesetzes. Zu Frage 2: Mit Stand vom 4. Oktober 2024 gab es in der Stadtgemeinde Bremen insgesamt noch 55 unversorgte Nichtkitakinder mit Sprachförderbedarf. Diese Kinder werden weiterhin durch die fachliche Leitstelle entweder auf durch Fluktuation frei werdende oder durch Neueröffnung von Gruppen hinzukommende Kitaplätze vermittelt und fortwährend untergebracht. Um diesen Kindern umgehend ein Sprachförderangebot zu machen, wurden ihre Sorgeberechtigten aufgefordert, ihre Kinder zu einer niedrigschwelligen Sprachfördermaßnahme an einem schulischen oder außerschulischen Maßnahmenort im Sozialraum anzumelden. In diesen Maßnahmen fördern qualifizierte Sprachförderkräfte die Sprachkenntnisse und vorschulischen Kompetenzen der Kinder, die sich im Jahr vor der Einschulung befinden und festgestellten Sprachförderbedarf haben. Die Maßnahmen, die mehrmals wöchentlich stattfinden, stehen mit den Elementen der alltagsintegrierten und additiven Sprachförderung des Kitabrückenjahrs im Einklang. In der Stadtgemeinde Bremerhaven stehen im laufenden Kitajahr 2024/2025 noch freie Kitaplätze im 3- bis 6-jährigen Bereich zur Verfügung. Dementsprechend können Eltern Kinder mit Sprachförderbedarf weiterhin anmelden und erhalten priorisiert einen Kitaplatz. Die Förderung der Nichtkitakinder mit Sprachförderbedarf obliegt in Bremerhaven dem Schulamt. Nichtkitakinder mit nachgewiesenem Sprachförderbedarf bekommen im Jahr vor der Einschulung wöchentlich vier Stunden vorschulische Sprachförderung und nach der Einschulung weiterhin zwei Stunden zusätzliche schulische Sprachförderung. Sollten die Deutschkenntnisse zu Beginn des ersten Schuljahres noch so gering sein, dass eine reguläre Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist, erhalten diese Kinder zusätzlich zum Unterricht zehn Stunden Deutschförderung. Zu Frage 3: Insbesondere die kooperative Verbundarbeit im Sozialraum trägt dazu bei, konkrete Maßnahmen zwischen Kitas und Grundschulen zu entwickeln und umzusetzen, um mit Kindern und Eltern den Übergang in die Grundschule positiv zu gestalten. Der jährliche Kooperationskalender ist hierfür ein zentrales Instrument, der die Einrichtungen dabei unterstützt, zum Beispiel gemeinsame Bildungsaktivitäten mit den Kindern zu organisieren. Die fachlichen Grundlagen bildet die „Bildungskonzeption 0 bis 10 Jahre“. Die Bildungskonzeptionen „Sprachliche Bildung/Deutsch“ und „Mathematische Bildung/Mathematik“ stehen den Kitas und Grundschulen seit dem neuen Kita- und Schuljahr zur Verfügung. Die Zusammenarbeit von Kitas und Grundschulen wird durch gemeinsame Fortbildungen sowie die Kooperation im Rahmen der Verbundarbeit unterstützt und begleitet. In diesem Rahmen findet eine qualitative Auswertung der Zusammenarbeit, Erfolge und Herausforderungen statt. In Bremerhaven erfolgt bei den Testungen der Nichtkitakinder parallel die Beratung der Eltern bezüglich der Anmeldung ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung durch die Abteilung Kinderförderung. Eine unterstützte Anmeldung ist vor Ort möglich. Wesentliches Element der Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule bildet das Konzept der Verbundarbeit zwischen den Bremerhavener Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Die Verbundstruktur stärkt dabei die Kooperation miteinander und ermöglicht die Gestaltung durchgängiger, fachlicher Übergänge und Bildungsbiografien der einzelnen Kinder. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern ist grundlegendes Ziel für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen. Bei der gemeinsamen Übergangsgestaltung werden Eltern aktiv unterstützt und beraten. Im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems der städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Bremerhaven erfolgt eine regelmäßige Evaluation pädagogischer Prozesse. Die Erstklässler nehmen an der schulischen Sprachstandsfeststellung Primo teil, um Fortschritte beziehungsweise weiteren Förderbedarf im Spracherwerb zu ermitteln. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Sascha Karolin Aulepp Protokoll (PDF) ↗