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Antje Grotheer

13.11.2024 Sitzungen 21/17

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 4: Mieterschutz für Kellerwohnungen bei Starkregen oder Hochwasser Anfrage der Abgeordneten Dr. Maike Schaefer, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. September 2024 Bitte sehr, Herr Abgeordneter! Abgeordneter Ralph Saxe (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: 1. Wer kommt für die finanziellen Schäden in Mietwohnungen, verursacht durch eindringendes Wasser aufgrund von Starkregen oder Hochwasser, in Kellergeschossen/im Souterrain auf? 2. Wie und durch wen werden Mieterinnen im Sinne des Mieterschutzes bei Anmietung von Souterrain-/Kellergeschosswohnungen über das Risiko von Wasserschäden durch Starkregen-/Hochwasserereignisse aufgeklärt, wenn die Häuser in bekannten Risikogebieten für Starkregen- oder Hochwasserereignisse liegen? 3. Wie schätzt der Senat den Versicherungsschutz von Mieter:innen bei Wasserschäden ein, wenn Souterrain-/Kellerwohnungen in bekannten Hochwassergebieten, hinter Deichen oder in starkregengefährdeten Gebieten liegen, dürfen Versicherungen in diesen Fällen den Versicherungsschutz verweigern?

Alle Reden von Antje Grotheer Protokoll (PDF) ↗