Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Meine Damen und Herren, mit der Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet.(Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen Ich begrüße jetzt auf der Tribüne als Besuchende recht herzlich einen Integrationskurs des Paritätischen Bildungswerkes Bremen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Vorschlag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung zur Wahl eines/einer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung vom 5. November 2024 (Drucksache 21/829) Der Wahlvorschlag ist in der Drucksache enthalten. Der Ausschluss schlägt der Bürgerschaft (Landtag) Dr. Timo Utermark zur Wahl vor. Herr Dr. Utermark ist auch persönlich anwesend. – Ich begrüße Sie recht herzlich! (Beifall) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend des Wahlvorschlages wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag wählt Herrn Dr. Utermark zum neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. (Einstimmig) Herzlichen Glückwunsch von dieser Stelle! Meine Damen und Herren, bevor Sie jetzt alle auf die Tribüne stürzen: Herr Dr. Utermark kommt herunter, (Beifall) und vielleicht können wir ansonsten in der Beratung fortfahren. Wir finden ihn dann draußen vor dem Plenarsaal. Vorschlag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung zur Wahl eines/einer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung vom 5. November 2024 (Drucksache 21/829) Der Wahlvorschlag ist in der Drucksache enthalten. Der Ausschluss schlägt der Bürgerschaft (Landtag) Dr. Timo Utermark zur Wahl vor. Herr Dr. Utermark ist auch persönlich anwesend. Ich begrüße Sie recht herzlich! (Beifall) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend des Wahlvorschlages wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag wählt Herrn Dr. Utermark zum neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. (Einstimmig) Herzlichen Glückwunsch von dieser Stelle! Meine Damen und Herren, bevor Sie jetzt alle auf die Tribüne stürzen: Herr Dr. Utermark kommt herunter, (Beifall) und vielleicht können wir ansonsten in der Beratung fortfahren. Wir finden ihn dann draußen vor dem Plenarsaal. Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen nachhaltig von wachsenden Eigenanteilen entlasten Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 5. November 2024 (Drucksache 21/831) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Sofia Leonidakis das Wort. Abgeordnete Sofia Leonidakis (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herzlichen Glückwunsch auch von dieser Stelle, ich kann ja jetzt nicht raus. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Pflegebedürftigkeit wird uns alle mit großer Wahrscheinlichkeit treffen – entweder, weil wir selbst pflegebedürftig werden oder, weil wir unsere Angehörigen pflegen oder pflegen lassen müssen. Der Zustand, in dem sich die Pflegefinanzierung heute befindet, ist mehr als alarmierend. Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen und zum Aufbau der Gesellschaft beigetragen haben, sehen sich am Ende des Lebens plötzlich mit enormen Kosten für einen Platz im Pflegeheim konfrontiert, den sich viele schlichtweg nicht leisten können. Pflegeheimbewohner:innen müssen einen Großteil der Kosten ihrer Pflegeheimplätze selbst aufbringen. Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab, und alles, was darüber hinausgeht – beispielsweise weitere Kosten für die Pflege, Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – müssen die Bewohner:innen selbst tragen. Diese Eigenanteile sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen. In Bremen zahlen Pflegeheimbewohner:innen im ersten Jahr durchschnittlich 3 070 Euro im Monat. Das hat eine Anfrage von uns ergeben. Das ist doppelt so viel wie die durchschnittliche Bruttorente im Land Bremen, die 2022 bei 1 542 Euro lag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss kein Mathegenie sein, um darauf zu kommen, dass das vorne und hinten nicht hinhaut. Schon jetzt ist deswegen jede dritte pflegebedürftige Person auf Sozialhilfe angewiesen und auf Hilfen zur Pflege, Tendenz steigend. Auch einige von uns wird das dann wahrscheinlich treffen. Ich selbst arbeite, seit ich 14 bin, und wenn ich weiterhin bis zu meinem Renteneintritt einzahle, wie ich es jetzt tue – und ich bin beileibe nicht im Niedriglohnsektor –, dann erwartet mich eine Rente von 1 600 Euro. Auch ich werde mir somit im Alter einen Pflegeheimplatz nicht leisten können, von Kaffeebesuchen oder Enkelgeschenken rede ich da gar nicht erst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir können uns darauf einigen: Hier läuft etwas gewaltig schief. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Die Eigenanteile für die stationäre Pflege sind so stark gestiegen wegen der Inflation, wegen hohen Energiepreisen, aber vor allem wegen Steigerungen bei den Pflegekosten. Der sogenannte – jetzt wird es ein bisschen technisch, Achtung – Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), also die Zuzahlung der Bewohner:innen zu den reinen Pflegekosten, die von der Pflegeversicherung nicht gezahlt werden, ist innerhalb eines Jahres um 281 Euro auf 1 467 Euro pro Monat gestiegen. Das ist eine Steigerung von 19 Prozent. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist aber nicht so, dass die Tariflöhne in der Pflege um 19 Prozent gestiegen wären. Das wäre übrigens gut, denn ohne gute Löhne gibt es keine gute Pflege und auch keine Sicherung der Fachkräfte. (Beifall DIE LINKE – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Nein, die Tarife in der Pflege sind gestiegen, aber nicht um diese 19 Prozent. Nein, es sind auch Zuschläge von Pflegekassen weggefallen, die nun die Pflegebedürftigen zusätzlich tragen müssen. Wir fordern deshalb, die Eigenanteile für Pflegeheimbewohner:innen auf Bundesebene zu deckeln. Im Moment geht jede Kostensteigerung bei den Pflegekosten auf den Nacken der Pflegebedürftigen, während der Finanzierungsanteil der Pflegeversicherung seit Jahren eingefroren ist. Die Pflegeversicherung muss deshalb vom Kopf auf die Füße gestellt werden, und dafür wird sich der Senat im Bundesrat einsetzen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Und wie?) Zur Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen – und wenn von dieser Seite gepöbelt wird, dann weiß ich, ich mache was richtig –, zur Wahrheit gehört auch: Die Pflegeversicherung ist nicht kostendeckend, weil viele dort schlicht nicht einzahlen. Fast zehn Millionen Privatversicherte für die Pflege gibt es bundesweit, und deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Bürgerversicherung auch für die Pflege, in die alle einzahlen, mehr als überfällig. Achtung, Ole Humpich, das war Ihr Stichwort! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Sollte allerdings ein ehemaliger BlackRock-Manager Bundeskanzler werden, dann sieht es vielleicht trüb aus für eine Bürgerpflegeversicherung (Zurufe CDU) und armutsfeste Renten, bei denen Pflegebedürftigkeit nicht fast automatisch in die Armut führt. Ich glaube, jede künftige Bundesregierung wird sich damit auseinandersetzen müssen. Die Frage ist, wie es ausgeht und wer davon profitiert. Mit der von uns vorgeschlagenen und von vielen, vielen Fachleuten – unter anderen dem in Bremen ansässigen Professor Rothgang, den einige in diesem Saal kennen mögen – geforderten Reform würden weniger Pflegebedürftige in die Sozialhilfe rutschen. Die dadurch frei werdenden Mittel wollen wir dann einsetzen für eine sozialgerechte Beteiligung an den Investitionskosten von derzeit 566 Euro pro Monat, den die Pflegebedürftigen tragen müssen. Darüber hinaus, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir auch jetzt schon den Zugang zum Wohngeld für Pflegebedürftige erleichtern, denn auch das verhindert das Abrutschen in die Leistungsabhängigkeit, denn Pflege darf nicht zu Armut führen und Pflegebedürftigkeit sollte nicht der Highway in die Armutsfalle sein. – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher! Die Fraktionen der Linken, der Grünen und der SPD fordern also eine nachhaltige Entlastung von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Eine Sache haben Sie verstanden!) Danke! Sicherlich ist der starke Anstieg der Eigenanteile für die Unterbringung in Pflegeheimen ein ernstes Problem, das wir hier auch mal lösen müssen. Die Frage jedoch ist: Geht der vorgelegte Antrag wirklich die Ursachen an oder schafft er neue, zusätzliche Bürokratie und lastet dem Steuerzahler noch mehr Kosten auf? (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Okay, da hört es dann auch auf.) Sie können gerne nachher noch mal drankommen. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir als Fraktion Bündnis Deutschland haben hier erhebliche Zweifel. Der Antrag sieht vor, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen begrenzt und die Investitionskosten stärker vom Staat getragen werden sollen. Ein weiteres Mal greift die Regierung damit auf die Mittel der Umverteilung zurück. Eine bequeme Lösung, die kurzfristig gut aussieht, aber langfristig zu einem Kollaps unserer Sozialsysteme führen kann. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Also Sie machen Politik für Reiche, oder?) Sie können doch gerne eine Frage stellen! Diese ständige Entlastung auf Kosten der Allgemeinheit sorgt dafür, dass immer mehr Menschen in den Sozialhilfebezug rutschen, was letztendlich zur Überlastung des gesamten Systems führt. Pflege darf nicht zur Dauerleistung des Staates werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Ein fundamentaler Fehler in diesem Antrag liegt darin, dass er keinerlei Anreize für Eigenvorsorge oder private Absicherung schafft. Während die Belastung durch die Eigenanteile unbestreitbar hoch ist, sollten wir doch zunächst auf die Eigenverantwortung der Bürger setzen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Genau!) Menschen, die sich frühzeitig privat absichern, sollten Anreize erhalten, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Richtig! – Beifall Bündnis Deutschland) sodass sie auch im Alter auf eigenen Beinen stehen können und nicht vollständig auf die Solidargemeinschaft angewiesen sind. Eine Deckelung der Eigenanteile ohne jegliche Eigenbeteiligung führt in die falsche Richtung, weil sie Eigenverantwortung untergräbt und die Last auf den Staat überträgt. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ja! – Beifall Bündnis Deutschland) Andere Länder, wie etwa die Niederlande, setzen hier auf ein Mischmodell aus staatlicher Unterstützung und privater Vorsorge, das sich langfristig als stabiler erweist. Die Forderungen in diesem Antrag erfordern eine erhebliche Ausweitung der Bürokratie. Es ist bezeichnend, dass die rotgrün-rote Regierung den Ausbau der Verwaltungsstrukturen scheinbar als ein Allheilmittel sieht. Statt effiziente Lösungen anzustreben, wird ein weiteres komplexes Regelwerk geschaffen, das die Bearbeitung der Wohngeldanträge und der damit verbundenen Förderanträge erfordert. Damit bürden wir der Verwaltung zusätzliche Aufgaben auf, die zu einer weiteren Belastung des Haushalts führen. (Zuruf Bündnis 90/Die Grünen: Alles schon längst passiert! – Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Habe ich doch gerade gesagt! Nichts begriffen! – Zuruf) Das genau habe ich ja gerade gesagt. In einer Zeit, in der wir uns bereits in einer angespannten Haushaltslage befinden, ist das verantwortungslos. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Frage der Finanzierung wird in diesem Antrag wie so oft bei Anträgen der Regierung nur unzureichend beantwortet. Der Staat soll die Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen übernehmen und gleichzeitig eine Deckelung der Eigenanteile einführen. Doch woher sollen die Mittel kommen? Die Antwort darauf bleibt aus. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Immer!) Tatsächlich werden durch Maßnahmen wie diese neue Kostenlasten geschaffen, die am Ende von Steuerzahlern getragen werden müssen. Gerade in einem Land wie Bremen, das sich bereits in einer finanziellen Notlage befindet, ist ein solches Vorgehen unverantwortlich. Wir dürfen nicht die Illusion vermitteln, dass immer weitere Leistungen kostenlos bereitgestellt werden können. Am Ende wird die Rechnung doch eh auf den Bürger zurückfallen. Ein weiterer Punkt, den wir kritisch sehen: die mögliche Auswirkung auf die Qualität der Pflege. Wenn die Pflegeeinrichtung durch staatlich festgelegte Höchstbeträge in ihren Einnahmesituationen begrenzt werden, stellt sich die Frage, wie sie weiterhin die Qualität und das Angebot ihrer Leistungen aufrechterhalten sollen. Schon heute haben Pflegeeinrichtungen Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu finden und ihre Betriebskosten zu decken. Durch weitere finanzielle Beschränkungen wird die Attraktivität der Pflegeberufe und die Qualität der Pflege weiter leiden. Damit verschiebt die Regierung die Probleme lediglich in die Zukunft, anstatt nachhaltige Lösungen anzubieten. Wir als Fraktion Bündnis Deutschland sprechen uns für einen anderen Weg aus. Wir sollten zunächst darauf setzen, dass Menschen durch private Vorsorge und Eigenverantwortung auf das Alter vorbereitet werden. Dafür könnten steuerliche Anreize für private Pflegeversorgung geschaffen werden, die langfristig staatliche Belastungen reduzieren. (Beifall Bündnis Deutschland) Zugleich wäre es sinnvoll, innovative Wohn- und Pflegekonzepte zu fördern, die Pflege im häuslichen und gemeinschaftlichen Umfeld ermöglichen. Das könnte zum Beispiel durch gezielte Programme zur Stärkung der ambulanten Pflege unterstützt werden, was nicht nur kostengünstiger ist, sondern auch dem Wunsch vieler älterer Menschen nach einer Betreuung in ihrer gewohnten Umgebung entspricht. Darüber hinaus sollte eine zielgerichtete Investitionsförderung für Pflegeeinrichtungen eingeführt werden, die nicht pauschal, sondern projektbezogen erfolgt. Eine solche Förderung könnte auf Einrichtungen begrenzt werden, die innovative Konzepte zur Kosteneffizienz und Qualitätssteigerung nachweisen können. So würden Anreize geschaffen, die Qualität der Pflege zu verbessern und gleichzeitig effizienter zu wirtschaften. Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass es nicht nachhaltig ist, die Lösung jedes einzelnen sozialen Problems mit immer mehr neuen Staatsausgaben zu suchen. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Pflegebedürftigen in Bremen und in ganz Deutschland verdienen Unterstützung und verlässliche Versorgung, doch dies darf nicht auf Kosten weiterer Verschuldungen geschehen – da bin ich sogar mal d‘accord mit der FDP. Der hier vorgelegte Antrag bleibt jedoch in der klassischen Bahn der Umverteilung und des Bürokratieausbaus gefangen, ohne zukunftsweisende Ansätze zur langfristigen Stabilität der Pflegefinanzierung zu bieten. Wir als Fraktion Bündnis Deutschland werden diesen Antrag deshalb ablehnen und rufen die Regierung auf, endlich nachhaltige Politik zu verfolgen, die auf dem Prinzip der Eigenverantwortung und Generationengerechtigkeit aufbaut. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ole Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Ich glaube, die Herausforderung in der Pflege und in der Finanzierung, wenn man in die Rente eingeht, liegt eher darin, dass wir ein Problem in der generellen Rentenversorgung haben. Das haben wir gestern ja schon ausgiebig besprochen. Der vorliegende Antrag zur nachhaltigen Entlastung von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen von wachsenden Eigenanteilen ist für uns als FDPFraktion ein Anlass, einige grundsätzliche Überlegungen zur Pflegeversicherung oder Pflegefinanzierung anzustellen. Wir begrüßen zwar die Absicht, die Belastung der Pflegebedürftigen zu verringern, sehen aber in dem vorliegenden Ansatz gravierende Mängel und Risiken, weswegen wir den Antrag ablehnen. Die Erkenntnis der Antragsteller, dass das Land Bremen für die Finanzierung der Investitionskosten verantwortlich ist, ist erstmal richtig. Schockierend ist jedoch die Bedingung, diese Kosten nur dann zu übernehmen, wenn der Bund weitere Maßnahmen beschließt. Wie kann man es sich als Stadt und Land Bremen leisten, der Bevölkerung eine monatliche Entlastung vorzuenthalten, für die man bereits jetzt finanziell verantwortlich ist. (Beifall FDP – Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]) Den Goldesel haben Sie ja irgendwo versteckt, sonst könnten Sie ja Ihre Trallala-Projekte in der Stadt auch nicht finanzieren. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Ja, klar! – Zuruf Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]) Die bisherige Praxis zeigt, dass das Land Bremen seinen finanziellen Verpflichtungen aus der Vergangenheit bereits jetzt nicht nachgekommen ist. Warum sollte sich das mit Ihrem Antrag ändern? Ein solches Vorgehen zeugt von mangelndem Verantwortungsbewusstsein und ist für uns als FDPFraktion nicht tragbar. (Beifall FDP) Es ist bezeichnend, dass immer wieder nach dem Bund gerufen wird, anstatt zuerst eigenständige Lösungen zu erarbeiten. Die im Antrag vorgeschlagene Deckelung der Eigenanteile ist aus unserer Sicht absolut abzulehnen. Eine solche Deckelung würde zwangsläufig zu enormen Beitragssteigerungen führen, die sich die Bevölkerung in der aktuellen wirtschaftlichen Lage schlichtweg nicht leisten kann. Die bereits jetzt feststehende finanzielle Schieflage der Pflegeversicherung verstärkt die Bezuschussung der Eigenanteile nur und verdeutlicht die problematischen Folgen solcher Maßnahmen. Die Pflegeversicherung ist bereits jetzt defizitär, eine Deckelung würde dies dramatisch verschärfen. Es wird deutlich, dass eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung dringend notwendig ist. Gleichzeitig verschärft sich das ohnehin prekäre Fachkräfteproblem in der Pflege. Anstatt durch finanzielle Anreize den Trend zur stationären Pflege zu stärken, sollten wir uns auf die Stärkung der ambulanten Pflege konzentrieren. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss dringend verbessert werden. Statt die Gelder aus den Beitragszahlungen umzuverteilen, brauchen wir eine nachhaltige Lösung, die die Versorgungssicherheit gewährleistet. Die immensen Mittel, die eine Deckelung der Eigenanteile verschlingen würde, sollten sinnvoller eingesetzt werden. Der Fokus muss auf die langfristige Sicherung der Pflegeversorgung gelegt werden und nicht auf kurzfristige populistische Maßnahmen. Innovative Ansätze, wie das Modell „Stambulant“ von BeneVit, bieten vielversprechende Perspektiven zur Senkung der Eigenanteile. Wir unterstützen die rechtliche Umsetzung dieses Modells im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes. Wir fordern die Landesregierung auf, sich für diese innovativen Lösungsansätze einzusetzen und nicht nur auf finanzielle Alibimaßnahmen zurückzugreifen. (Beifall FDP) Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Antrag der Koalitionsfraktion ist für die FDP-Fraktion nicht tragbar und wird daher abgelehnt. Wir fordern eine verantwortungsvolle und nachhaltige Pflegepolitik, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und Pflegekräfte orientiert. Statt kurzfristiger, teurer und letztendlich wirkungsloser Lösungen brauchen wir innovative Konzepte und strukturelle Reformen, die langfristig die Versorgungssicherheit gewährleisten, meine Damen und Herren. – Ich danke Ihnen! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Rainer Bensch. Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in diesen Zeiten sehr viele gesellschaftliche Herausforderungen, die weit über den Tag hinausgehen. Wir haben neben der langwierigen Klimakrise und der jetzt aktuellen Wirtschaftskrise auch eine schwelende Krise, die uns alle betrifft und alle einholen wird: Das ist die Pflegekrise. Das zeigt sich auch in diesem viel zu hohen Eigenanteil, der hier beschrieben wurde. Der liegt aktuell hier in Bremen bei 3 070 Euro. Wir können nicht nahtlos zum Tagesgeschäft übergehen, wir müssen uns dieser Herausforderung und noch vielen anderen, die mit Pflege verbunden sind, stellen und auch nachhaltig hier dafür sorgen, dass dieser Anteil gedeckelt wird, also runtergeht. Nein, ich sage, wir brauchen sogar noch viel mehr. Wir brauchen, ähnlich wie das eine Vorrednerin gesagt hat, eine neue Lösung. Wir müssen die Pflegeversicherung von Grund auf neu aufstellen, wir müssen sie nachhaltig reformieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Wenn Sie sich anschauen – Kollegin Leonidakis hat das mit der Durchschnittsrente ja gesagt –, die Durchschnittsrente geht immer von jemandem aus, der 45 Jahre arbeitet. 45 Jahre! Die Bruttorente liegt bei 1 500 Euro und noch etwas. Wenn Sie aber die Steuern, Krankenversicherung und alles abziehen und die echte Nettorente heranziehen, dann sehen Sie, welche Problematik, welche Altersarmut uns jetzt schon erreicht hat, und das wird alles noch viel schlimmer. (Beifall Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) Noch kein Beifall! Wenn Sie die Zahlen hören, die ich Ihnen jetzt nenne, dann wird Ihnen schaurig, gerade wenn Sie eine Frau sind. Als Frau haben Sie eine Durchschnittsrente, nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung, von nur 908 Euro und als Mann von 1.348 Euro. Das zeigt doch, dass wir längst auf dem Weg in die Altersarmut sind, dass uns amerikanische Verhältnisse drohen, „Working Poor“ droht – zwei, drei Jobs nach der Rente, egal, ob mit 63, 67 Jahren oder noch zu späterer Zeit. Deswegen kann man das hier nicht einfach so wegbügeln und sagen: „Leute, das ist ein Nebenthema, es geht uns nichts an.“ Nein, Pflege ist die gesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Das werden Sie alle noch sehen. Wir müssen uns dieser Herausforderung stellen und die nächste Bundesregierung hat es in der Hand hier nachhaltig Weichenstellungen vorzunehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Ich war letzte Woche auf dem zweitägigen Deutschen Pflegetag in Berlin und habe da mit ganz vielen gesprochen, mit Politikern aller Couleur, mit den Krankenkassenvorständen und so weiter. Alle wissen, was die Stunde geschlagen hat. Das wird kein Zuckerschlecken. Es wird auch im Koalitionsvertrag der nächsten Regierung, egal ob es eine Zweier-, Dreier-, Vierer-Koalition gibt, egal welcher Couleur, einen Verteilungskampf der Interessen geben. Ich werbe überall dafür, auch in meiner Union – wir haben nächste Woche Sprechertagung – –. Ich habe mit Karl-Josef Laumann gesprochen, der nun wirklich ein sehr renommierter Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsminister in NRW ist. Ich habe auch mit Klaus Holetschek gesprochen, zurzeit Fraktionsvorsitzender der CSU in Bayern, der war Gesundheitsminister. Gerade die beiden wissen, auch von der Länderebene her, nicht nur was die Krankenhausreform angeht, sondern auch was die Pflege angeht: Das ist „die“ gesellschaftliche Herausforderung. Da müssen wir unsere ganzen Wertvorstellungen, Ideologien zusammenpacken und zum Wohle der Menschen eine neue Lösung finden – und das heißt wirklich sicher, sozial und auch frei in den Entscheidungen. Es darf nicht sein, dass wir Menschen keinen Zugang zu Pflege oder zu einer stationären Pflege verwehren, weil das eine Kostenfrage ist, damit wäre das Ende eines sozialen Rechtstaates eingeläutet. Das wollen wir als Union auf keinen Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Deswegen, jetzt mit Blick auf den aktuellen Antrag: Da ist vor allem im Einleitungstext sehr viel Selbstkritik und Wahrheit drin. Die Koalition hat da wirklich frisch, fromm, fröhlich, frei reingeschrieben: „Wir leisten bisher nicht unseren Beitrag, den wir zu leisten haben. Wir zahlen nämlich keine Investitionskosten und zwar schon seit langer Zeit nicht mehr.“ Das ist schon mal zu loben. Das Instrument, um jetzt Verbesserungen herbeizuführen, kann hier in Bremen, wenn Sie es wirklich ernst meinen, nur lauten: Schauen Sie nicht nach Berlin, stellen Sie nicht dorthin Forderungen, sondern kommen Sie dem Auftrag nach, den auch der Kollege von der FDP hier definiert hat: Übernehmen Sie die Investitionskosten hier im Land Bremen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, FDP) Wie ich anfangs schon sagte, und ich kann es nur wiederholen, egal in welcher Fraktion, in welcher Partei wir momentan Verantwortung tragen, nutzen Sie bitte – und das ist mein Appell als Abgeordneter – als Funktionsträger auch in den Parteien die Netzwerke, damit wir nach dem 23. Februar, nach der Bundestagswahl wirklich eine starke Stimme für die Pflege haben. Noch mal: Die Verteilungskämpfe sind da, auch innerhalb der Fraktionen, innerhalb der Parteien im Bundestag. Ich bin sehr gespannt, wer sich am Ende wirklich mit Haut und Haaren dafür einsetzt, weil uns das auf die Füße fällt. Wenn wir diesem großen gesellschaftlichen Problem, das wir wirklich haben, das nicht künstlich herbeigeredet ist, nicht entgegenwirken, dann verlieren wir alle. Wir wissen, was dann der Wähler macht, wenn Erwartungshaltungen nicht befriedigt werden, wenn aber auch die normale Sicherung nicht mehr klappt; dieses Versprechen der Bundesrepublik Deutschland, dieses Aufstiegsversprechen, auch mit Einführung der sozialen Pflegeversicherungen, dieses Versprechen: Wir lassen dich nicht allein. Das ist mein Appell in alle Netzwerke, in alle Parteien, sich für die Pflege stark zu machen. Dann haben wir vielleicht eine Chance nach dem 23. Februar eine auf den Kopf gestellte Pflegeversicherung zu haben, die auch den Namen verdient, nämlich Versicherung. Wir müssen den Menschen Sicherheit geben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ralph Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Danke, lieber Herr Kollege, das ist genau der Duktus, den Sie da eben angeschlagen haben: kritisch, nachdenklich und dann eben auch appellierend daran, dass wir hier eine große Aufgabe haben. Das ist genau der Duktus, (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Ja!) den wir haben müssen und wie wir miteinander umgehen müssen, und dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Ich habe bei den ersten Beiträgen gedacht: Okay, wundert mich vielleicht nicht, was aus dieser Richtung kommt, dass diese Parameter, die Herr Bensch gerade gesagt hat – –: Wir sind in einem sozialen Rechtstaat, wo es eben auch eine Verantwortung gibt, die Menschen, die ein Leben lang gerackert haben und zum Wohlstand unseres Gemeinwesens beigetragen haben, dann nicht in die Altersarmut zu schicken und würdelos in die Altersarmut zu schicken, indem die dann Sozialhilfe beantragen müssen, und das dann alles in die Eigenverantwortlichkeit zu tun. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) Ja was soll denn jemand tun, der achtzig Jahre alt ist und in der Situation ist? Was soll denn der- oder diejenige tun? Das wird tatsächlich dieser Herausforderung nicht gerecht. Ich hatte es erwartet, obwohl ich gehofft habe, dass ich diese Begrifflichkeit „Pflegekrise“ als Erster sagen würde, aber ich habe erwartet, dass der Kollege das tun würde. Das ist genau der Zustand, den wir jetzt schon haben. Wir sind da schon mittendrin und wir steuern – ich will jetzt keine Superlative mit hinzufügen –, wenn wir das nicht gelöst bekommen, auf eine Pflegekatastrophe zu, die passieren wird, wo dann Angehörige sagen werden: „Du alter, wertvoller Mensch, du kannst nicht in die Pflegeeinrichtung gehen, weil wir uns das nicht leisten können als Familie. Das geht nicht mehr.“ Dann vegetieren diese Menschen vor sich hin. Das ist eine Situation, in die kann man sich, glaube ich, individuell reinversetzen, wie schlimm das ist, aber da dürfen wir gesamtgesellschaftlich nicht hinkommen. Ich habe das eben vermisst bei diesen ersten Redebeiträgen: Solidarität mit diesen Menschen, die unverschuldet in diese Not reingeraten sind. Und dann auch Umverteilung. Natürlich müssen wir – –. Ist mir klar, dass in bestimmten Ecken dieses Parlamentes dieses Wort „Umverteilung“ ein Reizwort ist, aber natürlich sind wir ein ausgesprochen reiches Land, das sich das eigentlich gar nicht leisten darf, dass wir eine Pflegekrise haben, wie wir uns im Übrigen, darüber rege ich mich jedes Mal auf – –. Ein Land wie Deutschland, das sich ein Phänomen wie Obdachlosigkeit leistet, ohne es zu lösen, mit all den gesundheitlichen Folgen, die es hat: Das ist etwas, wo ich sagen würde, da brauchen wir Umverteilung, natürlich. Da müssen die stärkeren Schultern verhindern, dass wir diese eklatanten Probleme haben. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Herr Bensch, Sie haben zu Recht formuliert, dass das jetzt noch nicht der große Wurf ist, den wir miteinander machen. Das wussten wir auch. Sie haben zu Recht formuliert, dass wir das, was eigentlich Länderaufgabe ist, nämlich die Investitionskosten und im Übrigen auch die Ausbildungskosten zu schultern – das wären dann 700 Euro etwa auf Bremen bezogen –, dass wir das nicht gemacht haben. Das ist zu kritisieren. Wir würden es gerne tun, wenn wir wüssten, wie wir es hinbekommen. Dann haben wir versucht, zumindest einen Pfad aufzuzeigen dabei, wie das auch in einem Land wie Bremen funktionieren könnte, wo es viele konkurrierende Ansprüche an den Haushalt gibt, in einer Situation, die sehr angespannt ist. Die Deckelung, die Sie ja nun ablehnen dabei, und Sie sowieso, die ist eigentlich Konsens – wenn ich die Debatte so verfolge –, dass wir das machen müssen. Es muss eigentlich eine Senkung geben. Eine Deckelung erstmal auf einem bestimmten Niveau, und es muss da eine Senkung gaben. Das hat die AOK-Vorstandsvorsitzende auch gesagt, dass wir das machen müssen, und es ist doch eigentlich in diesem Hause jedem klar, dass wir das hinbekommen müssen. Natürlich können wir, und das haben Sie ja auch gesagt – –. Sie haben gesagt: Einerseits sollen wir hier unsere Hausaufgaben machen und andererseits brauchen wir eine umfassende Pflegereform. Ja was denn nun? Wir versuchen natürlich, das zu machen, was geht hier in Bremen, aber na klar muss das am Ende eine gemeinsame Anstrengung sein zwischen Ländern und eben auch dem Bund, und da, glaube ich, wird es in der nächsten Legislaturperiode eine Anstrengung geben mit Umverteilung und auch mit Nachdenken über diese Wege, die wir gehen können, um Pflege zu vermeiden. Da sind wir ja, glaube ich, alle miteinander – fast alle – gar nicht so weit weg. Ich bin auch dafür, Pflege im Quartier zu machen, ich bin auch dafür, diese ambulanten Angebote zu stärken. Wir hatten hier eine schöne, nachdenkliche Debatte über Demenz. Da kommt es darauf an, dass wir auch die Angehörigen noch – –, dass wir ihnen die Kraft geben, dass sie überhaupt die Pflege zu Hause noch weiter schultern können. Auch da müssen wir besser werden. Da hatten wir gute Debatten in der Gesundheitsdeputation, aber da muss ein bisschen mehr als gute Debatten folgen und Ankündigungen, da müssen wir wirklich sehen, dass wir dieses Thema Demenz, das gerade bei Pflegebedürftigen eine ganz große Rolle spielt, dass wir da ein bisschen mehr machen, als dass wir die Demenz Informations- und Koordinationsstelle (DIKS) irgendwie absichern. Das ist auch gut. Bremerhaven hat auch das nicht, aber da müssen wir wesentlich mehr machen, denn das Thema Demenz ist gerade in der Pflege etwas, was immer weiter zunimmt. Man kann eben auch Menschen, die Demenz haben, in ihrem häuslichen Umfeld pflegen und man kann den Angehörigen mehr Hilfe geben. Da müssen wir uns auf den Weg machen. Uns ist klar gewesen, als wir diesen Antrag aufgeschrieben haben, dass das jetzt noch nicht der große Wurf ist. Aber wir wollten das Thema setzen und wir wollten einen Weg aufzeigen, wie wir in unserer Situation, die wir jetzt haben, zumindest ein bisschen was machen können. Es braucht ein bisschen mehr als das Bisschen, das ist mir auch klar. Ich danke für die größtenteils nachdenkliche Debatte. Wir werden das in unsere Gremien tragen, weil es, glaube ich, eine gemeinschaftliche Anstrengung braucht, damit die Pflegekrise – die wird immer eine Krise bleiben – keine Pflegekatastrophe wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Die Koalition hat einen Antrag zur Beratung und zur Beschlussfassung zum Thema „Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen nachhaltig von wachsenden Eigenanteilen entlasten“ gestellt. Es wurde ja schon gesagt: Es ist ein zentrales Thema unserer Gegenwart, aber auch unserer Zukunft. Vor allen Dingen ist es jetzt ein großes Problem von denjenigen, die darauf angewiesen sind, in einer stationären Pflegeeinrichtung zu leben. Ich hätte mir das eigentlich nicht vorstellen können, dass ich das mal sage: Das ist die Generation, die jetzt diese Probleme hat, die am Rande der Armut sich bewegt, die nicht zum Friseur gehen kann, wenn sie will, die nicht mal die Enkelkinder einladen kann zu einem Kaffee oder zu einem Eis, das ist die Generation, die unser Land so stark gemacht hat, dass wir alle hier in Wohlstand leben können, und dafür setzen wir uns ein. Es geht hier nicht um Pflegekrise, es geht um die Krise der Menschen, die jetzt unter Armut oder von Armut bedroht sind. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Stationäre Pflegeeinrichtungen, und Herr Saxe hat es eben schon gesagt: Wer möchte denn dort schon seinen Lebensabend verbringen? Am besten ist es doch, wenn man in der gewohnten Häuslichkeit bleiben kann, in seinem „Kiez“. Trotzdem sind diese stationären Pflegeeinrichtungen wichtige Versorgungseinrichtungen, in denen Menschen leben und versorgt werden, die einen Pflegegrad haben, der eine häusliche Pflege eben nicht mehr zulässt, oder die nicht durch ihre Angehörigen oder von anderen ihnen nahestehenden Menschen gepflegt werden können. Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung steigt auch perspektivisch, es wurde hier schon gesagt, der Pflegebedarf. Es ist – so sehen wir das von der Koalition, und da bin ich dankbar, dass wir diesen Aufschlag heute machen –, eben eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, eine gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicherzustellen, und hat nichts mit privater Fürsorge zu tun! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das ist gerade auch zur Entlastung der Angehörigen wichtig, denn – so hat es Herr Saxe gesagt und Frau Leonidakis auch – so wird sichergestellt, dass diese weiterhin zum Beispiel auch, was ja notwendig ist, berufstätig sein können. Herr Bensch hat es gesagt: Gerade die Frauen sind davon betroffen, die Rentnerinnen sind davon betroffen, dass sie an der Armutsgrenze entlangschrammen, obwohl sie ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, aber hier kam das Gemurmel, das war richtig gut von meiner Fraktion: Ja, wie ist es denn mit dem Ehegattensplitting? Das müssen wir endlich angehen, das sind auch zentrale Fragen! Wir müssen diesen Bereich eben auch einstampfen, damit es möglicherweise in Zukunft wirklich vernünftig ist, dass man beide Partner, oder wer auch immer da in einer Partnerschaft lebt, dass die arbeiten gehen können und arbeiten gehen müssen und dass es sich auch lohnt, dass sie arbeiten gehen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Pflegebedürftige, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, müssen einen Großteil der anfallenden Kosten selbst tragen, das wurde gesagt, denn es ist uns allen bekannt: Die Leistungen der Pflegeversicherungen decken nicht die Gesamtkosten für Pflege. (Glocke) Ich lasse keine Frage zu, danke. Darüber hinaus müssen von den Pflegebedürftigen auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, für Investitionen und Ausbildungsausgaben des Pflegeheimträgers und weitere anfallende Zusatzleistungen übernommen werden. Im Durchschnitt kostet ein Platz in einem stationären Pflegeheim die Bewohner:innen 3 070 Euro, das wurde hier auch schon gesagt, und davon fallen 1 476 auf die pflegerische Versorgung, 1 028 Euro auf Kosten für Unterkunft und Verpflegung und durchschnittlich 566 Euro auf Investitionskosten. Gute Pflege ist aufwendig, voraussetzungsreich und nicht zuletzt teuer. Das zeigt sich auch in den Kosten für stationäre Pflegeeinrichtungen. Das Land Bremen bringt sehr viel Geld dafür auf, und das ist auch richtig so, denn über 12,5 Millionen Euro zahlt das Land Bremen jährlich allein, um sich bei dem Investitionskostenanteil im Bereich Hilfen zur Pflege in der Langzeitpflege zu beteiligen. Hinzu kommen die Kostenübernahmen in der Kurzzeitpflege. Für Menschen, die Grundsicherung erhalten, werden faktisch sämtliche Kosten übernommen. Da geht es doch dann darum: Wenn der Eigenanteil grundsätzlich nicht mehr so hoch ist oder ganz reduziert wird, wie auch immer, auf null, hat natürlich auch dann ein Land wie Bremen etwas davon, denn dadurch werden die Kosten für die Menschen, für die man sonst die gesamten Kosten übernommen hat, auch geringfügiger. Daraus kann man dann nichts einfach in seinen Säckel packen, in den allgemeinen Haushalt, nein, aber mit diesem Geld kann man die Investitionskosten übernehmen. Das, finde ich, ist ein super Vorschlag und ein richtiger Weg, denn wir haben ja die Situation, dass gegen Haushalte geklagt wird. Wir müssen mit dem jetzt leben, was eigentlich gegen unsere Intention ist, aber wir wollen trotzdem diesen Bereich nicht einfach nur beiseiteschieben. Wir wollen für diese Menschen, die davon betroffen sind, schaffen, dass wir insgesamt die Investitionskosten dann zu einem späteren Zeitpunkt auch übernehmen können, aber dazu gibt es diese Schleife, die wir gehen wollen. Es ist ein bisschen kompliziert, und wir wissen auch, dass wir mit diesem Aufschlag etwas angefangen haben, was noch lange nicht zu Ende beraten ist. Wir hatten gedacht als Koalition, hier aus Bremen könnten wir die Ampelkoalition noch mal ein bisschen ermutigen, auch in diese Richtung zu gehen, aber leider war schon vorher zu sehen: Mit der FDP ist das nicht zu machen, und hier wurde auch heute noch mal gesagt: „Nein, mit der FDP ist es nicht zu machen.“ Deswegen ist es auch gut so, dass jetzt ein Ende mit Schrecken gefunden worden ist, denn auch dieser Bereich wäre wiederum nicht möglich gewesen, wenn wir diese Ampelkoalition weiter mit der FDP gehabt hätten. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Aus diesem Grund wird in Beschlusspunkt 1 der Senat aufgefordert, sich im Bundesrat für ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern zur Entlastung von Bewohner:innen in Pflegeeinrichtungen einzusetzen. Dabei soll eine Deckelung der Eigenanteile in vollstationären Pflegeeinrichtungen angestrebt werden. Das sind Vorschläge, das wurde schon genannt. Professor Rothgang ist ein Verfechter davon, den Sockel-Spitze-Tausch vornehmen zu wollen, und dafür ist dieser Antrag jetzt eine Ebnung, dass man sich damit weiter auseinandersetzt. Deshalb sind wir dafür, und wir haben keine neuen bürokratischen Hürden oder Stellen geschaffen, denn dass man einen Antrag auf Wohngeld stellen kann, ist schon möglich. Es wurde nur zu selten in Anspruch genommen. Dafür soll dieser Antrag dienen, dass alle, die sich in diesem Beteiligtenkreis aufhalten, auch Wohngeld bekommen können. (Glocke) Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung für diesen Antrag. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis. Abgeordnete Sofia Leonidakis (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch einmal sagen, dass ich mich freue über Ihren Beitrag, Herr Bensch. Wir sind uns einig in der Analyse, dass wir hier eine Pflegekrise haben, auch im Sinne einer Gerechtigkeitskrise. Wer sein Leben lang geackert hat und geschuftet hat und dann im Alter aufs Sozialamt gehen muss: Das ist unwürdig und das ist eines Sozialstaates nicht würdig. Da müssen wir grundlegend ran an diese Gerechtigkeitskrise, auch in der Frage der Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern. Da haben Sie völlig recht. (Beifall DIE LINKE, SPD) Ich teile auch die Aussage, dass eine solche Herstellung von Gerechtigkeit in der Pflege mit der FDP nicht zu machen ist. Der Beitrag heute hat es bewiesen. Herr Humpich, wenn Sie jetzt sagen, wir können entweder nur die Eigenbeiträge anheben oder die Beiträge in die Pflegeversicherung, es gebe nur diese zwei Stellschrauben, dann zeigt das mal wieder, dass Sie die Privaten völlig außen vor lassen, die privaten Versicherungen. Sie stehen dafür, Ihre Partei steht dafür, dass es private Versicherungen gibt, dass es aktienbasierte Versicherungen gibt, dass Leute wie Sie in ETFs investieren können (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das wissen Sie doch nicht, ob ich das mache oder nicht!) oder Leute mit Ressourcen privat vorsorgen können. Diese Ressourcen haben nicht alle Menschen. Deswegen müssen die zehn Millionen Privatversicherten in der Pflegeversicherung in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen, damit es zusätzliche Einnahmen für eine gerechte Pflegeversicherung gibt. – Danke schön! (Glocke – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Die zusätzlichen Kosten dann!) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat – –. Herr Piet Leidreiter, bitte. Sie haben 90 Sekunden. Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Ich mache von hier. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mal bezüglich Fake News etwas sagen: Das Ehegattensplitting ist keine Sache, ob sich Arbeit lohnt oder nicht. Es ist eine Steuervorauszahlung. Sie werden dadurch nicht benachteiligt. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Zur Sache!) Das sind Fake News, die Sie hier verbreiten, dass das Ehegattensplitting dazu führt, dass Frauen benachteiligt werden. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! Oder Sie haben das System nicht verstanden, das kann natürlich auch sein. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Claudia Bernhard. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Pflegekrisefrage – nennen wir es erst mal, wie wir wollen – ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Die Vorboten sind deutlich, und ich kann an der Stelle sagen, die Zukunftsaussichten sind nicht freundlich. Das liegt an zwei Punkten. Im Wesentlichen sind es die Finanzierungsfragen und es sind die Personalfragen. Wir haben uns mit beiden sehr ausführlich beschäftigt. Es gab auch verschiedene Veranstaltungen, die Runde – –. Übrigens war da die FDP durchaus zugegen. Das heißt also, wir haben ja durchaus hier Debatten geführt, was eigentlich auf uns zukommt und wo wir stehen. „Blöderweise“, ich sage das jetzt mal so in Anführungsstrichen, stehen wir bezüglich Pflegekompetenzgesetzen und Pflegefachassistenzeinführungsgesetzen jetzt davor, dass das nicht mehr verabschiedet werden wird. Das finde ich persönlich sehr schade. Gerade für die Pflege wäre das noch mal wichtig gewesen. Die vollmundig angekündigte neue Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung von Herrn Bundesminister Lauterbach könnte ich Ihnen nicht referieren, weil wir sie nicht kennen. Was damit gemeint ist, ist insofern noch im Dunkeln. Das wird ein Riesenproblem, ist völlig unstrittig. Die finanziellen Schwierigkeiten sind immens, und es hat selbstverständlich damit zu tun, dass wir Zwei-Klassen-Systeme in der Versorgung haben beziehungsweise in den Kassen. Wenn ich mir angucke, allein die Pandemiekosten, also die versicherungsfremden Leistungen, die der sozialen Pflegeversicherung übergedeutet worden sind: Das sind 6 Milliarden, die nie der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt wurden. Es gibt eine ganze Reihe von versicherungsfremden Leistungen, Stichwort auch Ausbildung und so weiter. Da muss man sagen, die private soziale Pflegeversicherung hat Rücklagen von 50 Milliarden, während die soziale mehr oder weniger gerade am Rande entlangkreucht. Das muss man auch betrachten. Die gesamte Konstruktion wird aber verändert werden müssen. Die Armutsfrage ist darin verwoben. Und by the way, Herr Leidreiter: Die strukturelle Diskriminierung von Frauen hängt nicht allein am Ehegattensplitting, aber es ist auch ein Teil dessen, an dem man das sehr gut nachvollziehen kann. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Es ist hier sehr ausführlich beschrieben worden, dass die Eigenanteile, die pflegerischen Eigenteile sehr gestiegen sind in den letzten Jahren. Wir hatten ja sogar das Pflegestärkungsgesetz. Das hat es ein Stück weit abgefedert, aber das haben wir längst wieder eingeholt beziehungsweise werden es nächstes Jahr einholen. Das ist indiskutabel von dem, was es letztendlich für die einzelnen individuell bedeutet. Ich kann Ihnen sagen: Ich kenne das durchaus in meiner Familie, ich kann das sehr gut nachvollziehen. Gleichzeitig dürfen wir aber – –. Die Personalausstattung und die entsprechenden tarifgebundenen Löhne sollen wir behalten beziehungsweise ausbauen. Das ist ja in keinster Weise infrage zu stellen. Deswegen sind diese Kostensteigerungen immens, die auf den einzelnen Schultern lasten. Dieser Sockel-Spitze-Tausch ist ja keine neue Idee, sondern die gibt es schon eine ganze Weile. Der Vorschlag, wie soll ich mal sagen, liegt auf dem Tisch. Das heißt, wenn die pflegerischen Anteile gedeckelt werden – was sie ja jetzt momentan nicht sind und sozusagen als Basisfinanzierung gelten – und alles, was darüber hinaus kommt, aufgefangen wird, ist das eine Kostensteigerung. Da fängt es dann an, da beißt sich dann irgendwie alles in den Schwanz: Wer zahlt nämlich wie viel von was? Das ist die eine Seite, wo ich große Hoffnungen hege, insbesondere nach den Ausführungen von Herrn Bensch hier an der Stelle, in der zukünftigen Bundesregierung tatsächlich zu einer verträglichen, echten, sozialen Pflegeversicherung zu kommen. Das fände ich sehr unterstützenswert. Über alle Parteigrenzen hinweg ist das nämlich für uns wichtig, um überhaupt nachhaltig in dieser Gesellschaft zu bestehen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Dann ist auch ganz wichtig, da teile ich im Übrigen auch, was Herr Humpich hier eingebracht hat: Es ist ja nicht nur die stationäre Pflege. Wir haben hier – –, bundesweit sind es 84 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen, die in der ambulanten Pflege zu verorten sind. In Bremen sind es übrigens noch 2 Prozent mehr. Die Kosten im ambulanten Bereich sind in den letzten Jahren auch für das professionelle Pflegesetting deutlich angestiegen. Da übernimmt übrigens Bremen durchaus die Investitionskosten, gerade für die Tagespflege und auch für die Kurzzeitpflege. Aber das ist etwas, was wir zusammen sehen müssen. Denn nur, wenn wir diese Versorgungsarrangements haben – –, und das teilen wir doch. Niemand möchte doch tatsächlich aus seiner häuslichen Umgebung raus, aus seinen eigenen Gewohnheiten et cetera, solange es irgendwie geht. Das ist doch ein Ziel, das uns wichtig ist. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Deswegen bin ich der Meinung, dass wir gerade diese ambulanten Strukturen stärken müssen. Die können wir nicht allein auf die Ehrenamtlichkeit abwälzen. Ich meine, wir haben die Dienstleistungszentren, das ist durchaus ein Pfund, und wir wüssten gar nicht, was wir ohne machen sollten. Aber das ist ja nicht das, was in der Lage ist, das aufzufangen. Wenn ich mir die andere Seite angucken, die mir sehr wichtig ist: das ist die Ausbildung, Ausbildung, Ausbildung. 2029 haben wir nach den jetzigen Prognosen endgültig den Kipppunkt erreicht, wo wir es nicht mehr schaffen, dass das Personal nur annähernd die Menschen auffängt, die dann in der Pflegebedürftigkeit sind. (Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) Wir sind mit Bayern im Übrigen fast gleichauf. Das muss uns klar sein. Deswegen kämpfe ich auch so für die Ausbildung und die Bildungsakademie. Ich meine, ich kann viele Debatten über Parkplätze verstehen. Aber wir müssen, und da ist es mir – –, das muss man ja nicht gegeneinander diskutieren, sondern das brauchen wir unbedingt ebenfalls. Das ist etwas, wo ich finde, dass Bremen punkten könnte. Wir haben gute Gesundheitsfachberufe, wir haben Akademisierung. Wir können es hier attraktiv zusammen mit unseren Krankenhäusern hinkriegen. Das ist die andere große Säule, auf die wir uns einstellen müssen. Die ist es wirklich wert. Das ist etwas, was uns über Jahrzehnte wirklich begleiten wird. Vielleicht noch ein letzter Punkt bezüglich des Wohngelds. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Frau Senatorin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Rainer Bensch? Senatorin Claudia Bernhard: Ja, gerne. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Bitte sehr! Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Senatorin, ich glaube, in 99 Prozent Ihrer Aussagen sind wir völlig d’accord. Sie haben eben noch mal die Wichtigkeit der Bildungsakademie erwähnt, und wir wollen das alle. Haben wir in diesem Jahr noch mit den entsprechenden Senatsbeschlüssen zu rechnen? Meine Frage ganz konkret: Wird es eher der 10. oder der 17. Dezember? Senatorin Claudia Bernhard: Ob es der 10. oder der 17. Dezember ist, kann ich nicht sagen. Aber Sie haben auf jeden Fall in diesem Jahr noch damit zu rechnen. Ich hoffe auf Unterstützung von allen Beteiligten und auch darüber hinaus. (Beifall SPD, DIE LINKE) Noch mal vielleicht zum Wohngeld: Ich kann das gut verstehen, dass man da – –. Wir haben uns ja durchaus schon länger darum gekümmert, dass Infokampagnen bezüglich von Rechten, die Menschen haben, auch wahrgenommen werden, beziehungsweise alles, was es im sozialen Bereich gibt. Für Bremen ist diese konsequente Verfolgung durch Ansprache durchaus wichtig. (Glocke) Deswegen hat – das ist nicht in meiner Zuständigkeit – das Amt für soziale Dienste beispielsweise alle bestehenden Fälle auf Anspruch auf der Liste und checkt das auch. Das ist nichts, was diese Stadt nicht sowieso schon tun würde. Insofern ist das ein richtiger Ansatz, aber letztendlich zieht es uns jetzt nicht, wie heißt es, die Wurst vom Brot oder so ähnlich. Das ist jedenfalls nicht das Hauptproblem. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossenen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland, FDP) Stimmenthaltungen? (CDU) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Nur Ja heißt ja! Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen vom 13. November 2024 (Neufassung der Drucksache 21/841 vom 7. November 2024) (Drucksache 21/854) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Selin Arpaz. Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Wir debattieren hier heute in der Bürgerschaft ein Thema, welches meiner Meinung nach von enormer Relevanz ist; ein Thema, das sicherlich niemanden hier im Saal oder auch draußen einfach so kalt lässt; ein Thema, welches so kurz vor dem 25. November, dem Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, von essenzieller Bedeutung ist, wenn es um den Kampf gegen geschlechterspezifische Gewalt geht. Es geht um das Thema Vergewaltigung. Ich würde gemeinsam mit Ihnen gern einmal in den Februar dieses Jahres zurückblicken. Im Frühjahr wurde nämlich die Europäische Gewaltschutzrichtlinie verabschiedet. In ihr wurden vielerlei wichtige Maßnahmen, aber auch Verständigungen auf EU-Ebene festgelegt, welche zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorgesehen sind. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, gemeinsame Tatbestände in ihr Strafrecht aufzunehmen, die bislang nicht einheitlich geregelt sind. Gemäß dessen wird beispielsweise jegliche Art von körperlicher, wirtschaftlicher, psychischer oder sexueller Gewalt gegen Frauen EU-weit strafrechtlich verfolgt – offline und online. Gleichzeitig enthält sie auch Maßnahmen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen. Das ist wirklich ein großer und wichtiger Schritt gewesen, der schon längst überfällig war, und ich freue mich, wenn ich auf Einigkeit in diesem Bereich blicken kann. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Was allerdings in diesem Kontext mehr als gelinde gesagt ernüchternd war, ist der Prozess um die Einigung zu einer einheitlichen Definition des Straftatbestands der Vergewaltigung, der im Endeffekt gescheitert ist. Dank der Blockadehaltung Frankreichs, Ungarns und auch Deutschlands, vertreten durch Ex-Justizminister Buschmann, konnte es zu keiner Einigung in diesem Bereich kommen, und ich finde das ehrlich gesagt beschämend und inakzeptabel. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Die Forderung einer Harmonisierung dahingehend, dass EU-weit eine Vergewaltigung dann eine ist, wenn nicht der erkennbare Wille aller Beteiligten verlautbart wurde, sprich: das sogenannte „Ja heißt ja“-Prinzip. Konkret ist es gescheitert aufgrund dessen, dass man sich noch nicht einig darüber war, ob es denn nun eine Zuständigkeit über das Strafrecht auf Ebene der Europäischen Union geben würde. Spoiler an dieser Stelle: Es gibt viele Initiativen und Organisationen, die der Auffassung sind, dass es diese Zuständigkeit gebe, wie es beispielsweise der Deutsche Juristinnenbund vertritt. Aber nun gut, auch, wenn wir in unserem zweiten Beschlusspunkt noch einmal auf die Harmonisierung des Vergewaltigungsstraftatbestands auf europäischer Ebene eingehen, soll es heute nicht nur darum gehen. Hauptanliegen soll sein, dass wir uns mit dem deutschen Sexualstrafrecht auseinandersetzen. In Deutschland gilt seit 2016 das sogenannte „Nein heißt nein“-Prinzip, was konkret bedeutet, dass eine Vergewaltigung dann eine ist, wenn sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden, davor war Gewalt das ausschlaggebende Kriterium. Was – ich gebe zu – damals eine Errungenschaft darstellte, lässt aus heutiger Sicht einige Lücken im Bereich dieses Gesetzes offen. Nun stellt sich nämlich die Frage, was eigentlich mit jenen Opfern und potenziellen Opfern ist, die aufgrund von Einsatz von Betäubungsmitteln wie beispielsweise K.o.-Tropfen oder auch durch das Verfallen in eine Schockstarre, dem sogenannten Freezing, schlicht nicht in der Lage sind, ein „Nein“ zu äußern oder den Kopf zu schütteln? Weitergedacht: Was bedeutet das im Falle dessen, wenn es darum geht, juristisch dagegen vorzugehen, doch ein Verfahren ausbleiben muss, weil dieses doch so einfach auszusprechen zu erscheinende „Nein“ nicht geäußert werden konnte? Welche Antwort haben wir dort, wenn es um die Opfer geht? Ich fürchte, tatsächlich keine. Allein deshalb finde ich, dass es eine Reform des Sexualstrafrechts hier in Deutschland braucht, allein deshalb bin ich der Meinung, dass wir den Straftatbestand der Vergewaltigung hin zur „Ja heißt ja“-Regelung brauchen und allein deshalb, meine Damen und Herren, finde ich, dass wir heute aus Bremen geschlossen dieses Signal an die Bundesebene senden sollten und fordern, eine Bundesratsinitiative einzubringen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Falls gleich dieses unerträgliche Argument kommen sollte, dass wir jetzt auch noch wollen, dass Menschen, bevor sie miteinander Geschlechtsverkehr haben, auch noch einen Vertrag miteinander abschließen sollen, möchte ich das jetzt schon einmal aus dem Weg räumen und betonen, wie lächerlich das doch ist. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das Einzige, was wir wollen: dass Menschen, die miteinander Sex haben, es auch beide wollen. Es ist schließlich 2024 und völlig selbstverständlich, dass alles andere komplett inakzeptabel ist. Es geht hier schlichtweg um Konsens. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Falls hier irgendwelche Bedenken aufkommen sollten, was die Praktikabilität dieses Gesetzes angeht, nehme ich Sie gern an die Hand. Schauen wir gemeinsam einmal auf andere Länder hier in Europa: In vierzehn Ländern gilt dieser Grundsatz, darunter Großbritannien, Luxemburg, Island, Malta, Griechenland, Zypern, Dänemark, Slowenien, Irland, Kroatien, Spanien und Schweden. In Schweden beispielsweise hat die „Ja ist ja“-Regelung erreicht, dass die Zahl der Verurteilungen bei Vergewaltigung um 75 Prozent angestiegen ist. Falls es hier im Saal immer noch einige geben sollte, die dem Ganzen gegenüber skeptisch sind, weil all das vielleicht doch zu sehr nach WokeCulture klingen sollte: Belgien hat übrigens bereits 1989, als dort die Vergewaltigung in der Ehe strafbar gemacht wurde, das „Ja heißt ja“-Prinzip verankert, während wir das in Deutschland erst sieben Jahre später nur halb geschafft haben. Meine Damen und Herren, ich weiß, es gibt bestimmt juristische Bedenken. Die gibt es in der Regel immer, wenn Jurist:innen anwesend sind. Nun bin ich aber keine Juristin, sondern eine Frau, und statistisch gesehen könnte ich auch irgendwann in meinem Leben Opfer einer Vergewaltigung werden. Statistisch gesehen sollte ich auch Opfer von Vergewaltigung in meinem Bekanntenkreis kennen und nicht nur statistisch gesehen, sondern auch faktisch tue ich das, und nicht nur eine Person, sondern mehrere. Mir wird, ehrlich gesagt, schlecht bei der Vorstellung daran, was diese Menschen durchleben müssen und welche Folgen ein solches Sexualstrafrecht mit sich bringt. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wir leben in einer Gesellschaft, in der Opfern sexueller Gewalt meistens nicht geglaubt wird, Ihnen oft genug auch noch selbst die Schuld zugewiesen wird, und wenn wir dann einen erneuten Blick in die Statistiken werfen, dann sehen wir, dass weniger als zehn Prozent der Opfer jene Fälle zur Anzeige bringen. Lassen Sie uns gemeinsam darauf hinwirken, dass es eine fundamentale Veränderung in diesem Bereich gibt! Lassen Sie uns Ländern folgen, die heute schon gute Praxis leben! Lassen Sie uns alles geben! (Glocke) – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Tim Sültenfuß. Abgeordneter Tim Sültenfuß (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! In Deutschland wird jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt. Zwei Drittel aller Frauen erleben im Laufe ihres Lebens sexuelle Belästigungen. Jede siebte Frau wird Opfer schwerer sexualisierter Gewalt, und Frauen mit Behinderungen erleben zwei- bis dreimal häufiger sexuelle Gewalt als Frauen ohne Behinderungen. Repräsentative Befragungen zeigen außerdem: Auch jeder dritte Mann ist bereits Opfer sexistischer Übergriffe geworden. In Deutschland erfüllt eine sexuelle Handlung dann den Tatbestand eines sexuellen Übergriffs, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird. Haben wir gerade schon gehört: Diese Rechtslage gilt in Deutschland erst seit 2016. Vorher war es noch notwendig, nachzuweisen, dass die betroffene Person sich gegen den Übergriff körperlich zur Wehr gesetzt hat, oder warum ihr das nicht gelungen ist. Bis 1997 war es sogar noch legal, eine Frau mit Gewalt zum Sex zu zwingen, wenn man mit ihr verheiratet war. Als die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt werden sollte, haben im Bundestag 138 Abgeordnete gegen diese Änderung des Strafgesetzbuches gestimmt, allesamt Mitglieder der Union oder der FDP, und unter ihnen war auch, man kann es einfach nicht oft genug sagen, der aktuelle CDUKanzlerkandidat Friedrich Merz. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Zurück zur aktuellen Rechtslage: Im Moment muss eine sexuelle Handlung also aktiv abgelehnt werden, damit sie als Vergewaltigung anerkannt wird. Das ist problematisch, weil es ein aktives Handeln von der betroffenen Person verlangt und die handelnde Person von ihrer Verantwortung entbindet. Wissenschaftlich anerkannt ist außerdem, dass Betroffene zum Beispiel aufgrund einer Schockstarre oft nicht in der Lage sind, ihre Ablehnung aktiv zum Ausdruck zu bringen. Mit unserem Antrag wollen wir Druck in Richtung Bund machen und dafür sorgen, dass das Strafgesetzbuch angepasst wird. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Zentrales Merkmal des Straftatbestands der Vergewaltigung sollte nicht der Widerstand des Opfers sein, selbst, wenn dieser nur durch ein „Nein“ ausgedrückt wird, sondern das Fehlen der Zustimmung. Die Idee dahinter ist eigentlich ganz einfach: Um Sex zu haben und nicht zu vergewaltigen, müssen wir wissen, dass die Person, mit der wir Sex haben möchten, auch Sex mit uns haben will. Das bedeutet, dass wir verbal oder nonverbal – das geht natürlich auch – mit dem oder der Partner:in kommunizieren müssen und so dafür sorgen, dass alle sexuellen Aktivitäten mit voller Zustimmung aller Beteiligten stattfinden. Eigentlich nicht so schwer. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Es wurde vor dieser Rede von einigen Personen darum gebeten, hier keine Jura-Vorlesung zu halten, aber an der Stelle wird es jetzt trotzdem ein bisschen juristisch, sorry dafür. Auch wenn einige Gegner:innen gern etwas anderes behaupten, passt die „Ja ist ja“-Regelung auch gut in die Systematik des deutschen Rechts. Schweigen stellt nämlich nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers in aller Regel gerade keinen Konsens her. Im Bürgerlichen Gesetzbuch hat Schweigen grundsätzlich keinen Erklärungswert und gilt daher auch nicht als Zustimmung. Es gibt sogar einige Normen, die dem Schweigen eine ablehnende Wirkung beimessen. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Einige wenige Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Wertung, Herr Schröder, des Gesetzgebers gibt es nur bei Sondertatbeständen wie der Übernahme einer Hypothekengrundschuld oder im Handelsgesetzbuch für eingetragene Kaufleute. Andere Länder machen, wie wir das gerade schon gehört haben, vor, wie es gehen kann. In Schweden gilt zum Beispiel seit 2018 das sogenannte Einwilligungsgesetz. Dort können Täter:innen auch wegen fahrlässiger Vergewaltigung und fahrlässiger sexueller Nötigung belangt werden. Schwedens damaliger Premier Stefan Löven sagte bei der Verabschiedung dazu: „Du musst dich bei der Person, mit der du Sex haben willst, erkundigen, ob sie Sex haben will.“ In Dänemark, Spanien, Slowenien und vielen europäischen Ländern gibt es vergleichbare Regelungen. Die EUKommission hatte im vergangenen Jahr zum feministischen Kampftag einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorgelegt. Mit diesem Richtlinienentwurf sollten verschiedene gemeinsame Regelungen zum Umgang mit körperlicher Gewalt, aber auch psychischer, wirtschaftlicher und sexueller Gewalt gegen Frauen in der EU getroffen werden. Dann wurde lange verhandelt, und in der am Ende beschlossenen Richtlinie wurden Genitalverstümmelung, Zwangsehen und Cybergewalt in der EU einheitlich unter Strafe gestellt. Außerdem gibt es neue Anforderungen an die Mitgliedstaaten zur Prävention von Gewalt, und Unterstützung von Betroffenen, zum Beispiel durch Hotlines oder Krisenzentren für Opfer von Vergewaltigung. Das ist ein großer Fortschritt. Bremen geht hier mal wieder mit gutem Beispiel voran. Seit April diesen Jahres gibt es in Bremen eine der ersten Gewaltschutzambulanzen in ganz Deutschland. Dafür hat DIE LINKE lange gekämpft. Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt erhalten in der Ambulanz eine bedarfsgerechte Versorgung durch geschultes Personal und können eine rechtsmedizinische Begutachtung und Spurensicherung vornehmen lassen. Das ist wichtig, damit sich Betroffene auch später noch entscheiden können, eine Strafanzeige zu stellen. In der Richtlinie war ursprünglich auch eine EU-weit einheitliche Definition und strafrechtliche Behandlung von Vergewaltigung vorgesehen. An dieser Stelle konnten sich die Mitgliedstaaten allerdings nicht auf eine Harmonisierung des Strafrechts einigen. Unter anderem der damalige FDPBundesjustizminister Marco Buschmann war der Meinung, dass die EU nicht die nötige Gesetzgebungskompetenz hätte, um das Sexualstrafrecht an dieser Stelle zu vereinheitlichen. Anders gesehen wurde dies von diversen Fachleuten, unter anderem dem deutschen Juristinnenbund, aber auch von der EU-Kommission, dem EU-Parlament und den Vertreter:innen diverser Mitgliedstaaten. Jetzt ist Marco Buschmann ja inzwischen nicht mehr Bundesjustizminister, aber auch von Volker Wissing erwarte ich da jetzt nicht wirklich mehr. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Der gehört ja auch nicht zu uns!) Zum Glück sind ja bald Neuwahlen. Mit unsrem Antrag fordern wir jedenfalls, dass Deutschland in Zukunft seine formaljuristisch begründete Blockadehaltung aufgibt und sich für eine europaweit einheitliche Regelung im Sinne von „Ja heißt ja“ einsetzt. Bis die im Juni verabschiedete Regelung auf EU-Ebene noch mal neu angefasst wird, sollten wir aber nicht warten. Wir können und wir sollten das deutsche Strafgesetzbuch schon jetzt anpassen. Damit würden wir ein klares Signal senden. Sex und sexuelle Berührungen, die nicht einvernehmlich sind, sind inakzeptabel und haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Das sollte sich auch im Sexualstrafrecht widerspiegeln. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Der Willkür soll Tür und Tor geöffnet werden. Zunächst einmal gilt meine Sympathie allen Opfern sexueller Gewalt. (Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]) Was diese Menschen mitmachen müssen und was sie auch hier jetzt gerade wieder an Missachtung erfahren durch die Kollegen von DIE LINKE, ist wirklich ein Schlag ins Gesicht. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir sprechen hier heute über einen Antrag der Regierungskoalition, (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Was meinen Sie denn?) der so nicht umsetzbar ist. Hier soll nämlich, ich zitiere aus dem Antrag „erstens, sich auf Bundesebene dafür eingesetzt werden, dass jede sexuelle Handlung ohne erkennbar geäußerten positiven Willen einer Person zu dieser Handlung unter Strafe fällt.“ Das, meine Damen und Herren, sorgt dafür, dass Frau Arpaz uns gerade ein Märchen erzählt hat, weil sie nämlich behauptete, es ginge hier nur um Vergewaltigung – das war der Einstandssatz, den sie gebracht hat. Zudem möchte ich auch gleich mit einer weiteren Ungenauigkeit, sagen wir es mal so, aufräumen, die Frau Arpaz hier geäußert hat, nämlich dass jemand, der unter Drogen gesetzt und dann vergewaltigt wird, keine juristische Handhabe hat. Dafür gibt es, meine Damen und Herren, den § 177 Absatz 2 StGB, der nämlich ganz genau sagt, wenn eine Person nicht in der Lage ist, sich zu wehren oder auch psychisch, physisch oder sonst wie beeinträchtigt ist, hat sie einen juristischen Schutz. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber was bedeutet der Antrag im Eigentlichen? Hier wird insbesondere auf Schweden Rücksicht genommen oder sich bezogen. Da heißt es „Nur Ja heißt ja“. Ja, es gibt mehr Verurteilungen und mehr Anzeigen in Schweden. Das sagt allerdings nichts über die Qualität der Verfahren aus. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Richtig!) Denn der Nachweis ist und bleibt schwer. Auch eine Gesetzesänderung ändert nichts daran, dass es in der Regel nicht mehr als zwei Personen gibt, die in dem Raum sind, was wiederum bedeutet, dass im Umkehrschluss hier den Opfern am Ende oder den im Zweifelsfall vermeintlichen Opfern mehr Glauben geschenkt wird, als es aktuell der Fall ist. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Wie können Sie als Frau so einen Stuss erzählen?) Es findet hier also eine Benachteiligung derer statt, die überhaupt in dem Raum waren. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Hören Sie mal zu, dann lernen Sie was!) Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, auf die Sie sonst immer so viel Wert legen, und Artikel 20 Absatz 3 des Deutschen Grundgesetzes sollen eine gründliche und faire Gerichtsverhandlung garantieren. Ohne mehr Beweise können Sie keine anderen Gerichtsverhandlungen vollführen als bisher. Doch – und das sieht man jetzt in Schweden – statt unschuldig bis zum Beweis der Schuld oder im Zweifel für den Angeklagten gilt dort nämlich jetzt: schuldig bis zum Beweis der Unschuld. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Richtig!) So, meine Damen und Herren, funktioniert kein Rechtsstaat, denn wie würde sich so ein Gesetz hier in Deutschland dann darstellen? Es bräuchte erst einmal ein beidseitiges Einverständnis der beiden Akteure, im besten Fall sogar schriftlich oder digital, (Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]) denn eine mündliche Aussage kann ja nicht von weiteren Zeugen bestätigt werden. Während des Aktes kann die Zustimmung auch zurückgenommen werden, wie wir aus Schweden wissen, was wiederum bedeutet, es gibt eine ziemliche Unsicherheit darüber: Was darf ich tun, was darf ich nicht tun, (Unruhe) und wann muss ich mich darüber vergewissern, ob die andere Person immer noch der Meinung ist, dass alles in Ordnung ist? Denn wenn sich jemand nach dem Austausch von Intimitäten umentscheidet, was macht man dann? Dann heißt es Aussage gegen Aussage. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Stopp!) Nein, stopp, gilt ja dann nicht mehr. Es geht ja um „Ja“. (Abgeordnete Sofie Leonidakis [DIE LINKE]: Sie verdrehen das hier auf eine ekelhafte Art und Weise!) Sollte man nicht auch daran denken, sich dann nachträglich noch mal die Bestätigung zu holen, dass das Ganze – jetzt im Nachgang gesehen – auch alles in Ordnung war? Denn man kann Vergewaltigungen ziemlich lange anzeigen. Man kann ziemlich lange behaupten, dass man doch keine Einwilligung gegeben hat. Dementsprechend müsste man sogar die schriftlichen Einwilligungen lange Zeit aufbewahren, um sicher zu sein, dass nicht in einem Jahr oder in zwei Jahren oder wann auch immer die Person ankommt und sagt: „Hey, in Wirklichkeit war das alles ganz anders.“ (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Haben Sie gerade gesagt, überhaupt nicht?) Wie will man ansonsten nachweisen, dass sich die Meinung nicht geändert hat und dass insgesamt der ganze Akt einvernehmlich war? Zudem gibt es die fahrlässige Vergewaltigung dann. Was bedeutet das? Nämlich, dass Missverständnisse im schlimmsten Fall strafbar sind. Denn die Annahme, dass die sexuelle Handlung im Einverständnis lief, (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Eine Vergewaltigung ist kein Missverständnis – Abgeordnete Sülmez Çolak [SPD]: Und das als Frau in der Bürgerschaft, echt peinlich!) wäre in dem Fall eine fahrlässige Vergewaltigung. Sie können sich auch gern den Artikel durchlesen, ich schicke Ihnen den gern rüber. Der berichtet nämlich aus Schweden, wie das da nämlich läuft. (Glocke) Vergewaltiger handeln bewusst. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Frau Abgeordnete, Entschuldigung! Meine Damen und Herren, ich bitte mal, jetzt von Kraftausdrücken aus dem Plenum abzusehen. Sie können gern dazwischenrufen, das ist parlamentarisch okay, aber ich bitte, diese Kraftausdrücke zu lassen. Die haben in diesem Haus nichts zu suchen. – Danke schön! (Beifall Bündnis Deutschland) Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Zudem kommt ein weiterer Aspekt dazu, nämlich der der falschen Verdächtigungen. Ja, gerade bei Sorgerechtsstreitigkeiten kommt es immer wieder dazu, dass Personen fälschlicherweise des Missbrauchs verdächtigt beziehungsweise angezeigt werden. (Zuruf Abgeordnete Miriam Strunge [DIE LINKE]) Leiter des Instituts für Rechtsmedizin in Hamburg im Ruhestand, Dr. Klaus Püschel, sein forensischer Schwerpunkt ist die Versorgung von Gewaltopfern, und auch Dr. Günter Köhnken, renommierter Aussagepsychologe, gehen davon aus, dass im Zweifelsfall etwa zwanzig bis vierzig Prozent der Aussagen von Personen, die bei ihnen landen, falsch sind. Das wiederum bedeutet nicht, dass vierzig Prozent der Gerichtsfälle falsch sind, beziehungsweise Gerichtsfälle falsche Anschuldigungen sind. Die schaffen es nämlich glücklicherweise in der Regel nicht in den Gerichtssaal. Meine Damen und Herren, die gesellschaftliche Separierung der Geschlechter, die bereits jetzt stattfindet, sollte nicht auch noch durch ein solches Gesetz befördert werden. Es braucht kein Öl, das hier ins Feuer gegossen wird, meine Damen und Herren. Würden wir heute über härtere Strafen für Sexualstraftäter reden, über bessere Ausstattung von den Ermittlungsbehörden, damit sie die Täter besser überführen können, mehr Prävention, (Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD] – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Aha! Ja!) dann hätten Sie uns auf Ihrer Seite, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber der Wunsch nach einer Gesetzesänderung, bei der jede Meinungsänderung einer Person, egal, ob geäußert oder nicht, aus jemandem einen Straftäter werden lässt, ist in einem Rechtsstaat inakzeptabel, als den wir uns doch eigentlich verstehen. Der Willkür Tür und Tor zu öffnen, schädigt mehr, als dass es hilft. Es schädigt Opfer mit falscher Verdächtigung und damit auch der Glaubhaftigkeit wahrer Opfer sexueller Gewalt. (Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [Bündnis 90/Die Grünen]: Was?) Die Fraktion Bündnis Deutschland wird dem Antrag nicht zustimmen. (Abgeordnete Sülmez Çolak [SPD]: So eine schlechte Rede habe ich schon lange nicht mehr gehört! – Unruhe – Beifall Bündnis Deutschland) Ich schicke Ihnen gern die Quellen zu. Ich schicke Ihnen sehr gern die Quellen zu. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke, Entschuldigung, Frau Abgeordnete Hetav Tek zu einer Kurzintervention. Abgeordnete Hetav Tek (CDU): Manchmal ist es besser, zu schweigen und nichts zu sagen, als das, was wir gerade eben in den letzten sieben Minuten hören mussten. (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Es ist nicht nur enttäuschend, weil Sie eine Frau sind, es ist menschlich enttäuschend. Die Erwartung an Ihren Beitrag war nicht besonders hoch, aber dass Sie so tief fallen konnten und so verachtend über Opfer gesprochen haben, (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Stimmt doch gar nicht, Sie haben wohl nicht zugehört.) ist diesem Hause nicht würdig. Schämen Sie sich! (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, liebe Gäste! Ich bin meiner Kollegin sehr dankbar für das, was sie gerade eben gesagt hat. Mir hat dieser Vortrag physische Schmerzen bereitet. Er hat auf alle Fälle aber auch bezeugt, dass Sie unsensibel sind, dass Sie der Verantwortung des Themas und auch der Bedeutung nicht gewachsen sind und dass Sie bei dieser Thematik überfordert sind. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, DIE LINKE, FDP – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Zuhören ist eine Kunst!) Sehr geehrte Damen und Herren, es ist gerade einmal acht Jahre her, dass in Deutschland der Grundsatz „Nein heißt nein“ ins Gesetz aufgenommen wurde. Mit dieser wesentlichen Änderung hin zu mehr Opferschutz macht sich seitdem nicht nur derjenige strafbar, der Sex mit Gewalt erzwingt, mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren wird nun auch bestraft, wer sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen eines anderen, also gegen das „Nein“, vornimmt. Es war gut, dass der Bundestag die Verschärfung des § 177 im Strafgesetzbuch damals sogar einstimmig beschlossen hat und damit einen Paradigmenwechsel eingeläutet hat. Zur Erinnerung – und ich komme nicht darum herum, und Sie haben ja gesagt, man kann es gar nicht oft genug erwähnen –: Keine zwanzig Jahre vorher war es im Bundestag noch hochumstritten, die Vergewaltigung in der Ehe als Verbrechen zu bewerten. Nicht nur der ehemalige oder der aktuelle Kanzlerkandidat Friedrich Merz stimmte dagegen, sondern – wenn schon wir dabei sind – auch beide damaligen Bundestagsabgeordneten der Bremer CDU, Michel Teiser und Bernd Neumann. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Muss doch nicht sein! Wir stimmen schon zu!) Nun gab es im letzten Jahr die Möglichkeit, durch eine europäische Harmonisierung diesen Grundsatz EU-weit verbindlich zu machen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Was soll denn dieses Fingerzeigen immer? Wir könnten dann genauso über Kindesmissbrauch bei den Grünen reden.) Das hätte zur Auswirkung gehabt, dass dieser Grundsatz damit auch in jenen EU-Ländern gilt, in denen das „Nein“ bisher für den Tatbestand der Vergewaltigung nicht ausreicht. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) Das sind in der EU immerhin aktuell vierzehn Staaten, von Frankreich über die Niederlande, Portugal, Italien, Österreich bis hin zu den meisten osteuropäischen Staaten. Es bestand auf europäischer Ebene sogar die Chance, noch einen Schritt weiterzugehen und das Prinzip „Nur Ja heißt ja“ zu verankern. Dies ist in mehreren EU-Ländern bereits Standard, meine Kollegin hat es bereits aufgezählt. Ich bin seit nunmehr fast 25 Jahren als Kriminalpolizist tätig und möchte an dieser Stelle einmal anhand meiner Erfahrung aus der Praxis heraus deutlich machen, worüber wir hier sprechen und was den entscheidenden Unterschied ausmacht. Es gibt immer wieder Fälle – die Details erspare ich uns –, in denen Opfer in den anschließenden Ermittlungen davon berichten, dass sie während der Tatausführung in eine völlige Schockstarre gefallen sind – das wurde auch schon angesprochen – und gar nicht mehr in der Lage waren, weder verbal noch nonverbal, sich dem Täter und seinen Tathandlungen entgegenzustellen. Genau darum geht es in dieser Frage. Die „Nein heißt nein“-Regelung lässt leider immer noch Schutzlücken, die von rücksichtslosen Tätern ausgenutzt werden können. Die Chance, diese Lücken zu schließen, hätte Deutschland gehabt, doch diesmal war es, neben anderen Staaten, ausgerechnet Deutschland, das sich gegen eine solche Verschärfung gewendet hat. Unsere Kritik richtet sich an Ex-Justizminister Marco Buschmann von der FDP, dessen Ressort in der Bundesregierung für die Richtlinie zuständig war. Buschmann begründete seine Ablehnung damit, das erhebliche Zweifel daran bestünden, dass die EU die erforderliche Kompetenz zur Rechtssetzung habe. Zwar könne die EU im Bereich besonders schwerer Kriminalität Mindeststrafen vorschreiben, dies umfasse jedoch nicht die Vergewaltigung. Eine Regelung könnte daher, so die Sorge, vom Europäischen Gerichtshof gekippt werden. Die einen sagen so, die anderen so. Sowohl der Juristische Dienst der EUKommission als auch die Juristen des EU-Parlaments sahen das anders. Aus ihrer Sicht hat die EU durchaus eine Gesetzgebungskompetenz, um genau diese Frage zu regeln. Immerhin handelt es sich bei der körperlichen Unversehrtheit um ein universelles Menschenrecht, das überall gleich behandelt werden sollte. Durch die Absage des Ex-FDP-Bundesministers Buschmann war damit auch die europäische Harmonisierung nicht durchzubekommen. Deutschland hätte vorher Vorreiter sein können und müssen. Die Ablehnung erweist sich für die Sache als fatal. Es geht ja beileibe nicht nur um einen besseren Schutz von Opfern vor jeglicher Form von sexualisierter Gewalt, sondern es geht um die grundsätzliche Frage der freien Entscheidung, seinen Sexualpartner oder seine Sexualpartnerin frei und einvernehmlich zu wählen und Einvernehmen, Consent, herzustellen. Der Straftatbestand der Vergewaltigung ist Ausdruck eines strukturellen Machtgefälles und der Geschlechterdiskriminierung. Mithin geht es um Grundwerte der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland, um die Achtung der Menschenwürde, die Wahrung der Menschenrechte und nicht zuletzt auch um die Gleichheit von Frauen und Männern, die in Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 unseres Grundgesetzes niedergelegt ist. Ich möchte es an dieser Stelle betonen, mir ist das sehr wichtig: Männer und Frauen sind gleichberechtigt! Und noch wichtiger und in dem vorliegenden Kontext ganz konkret Artikel 3 Absatz 2 Satz 2, und das ist nämlich das Entscheidende, der Satz, der danach kommt: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Dieser grundgesetzliche Auftrag verlangt, dass das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“, wenn schon europaweit nicht einheitlich, dann zumindest im deutschen Strafrecht fest verankert wird. Liebe Kolleginnen, ich möchte ausdrücklich um Zustimmung werben. Wir haben die Chance, einen großen Schritt in Richtung Gleichberechtigung und besseren Schutz vor Gewalt zu gehen. Nutzen wir diese Chance! – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE – Unruhe CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, aufgrund der Anzahl der Kraftausdrücke, die hier in dieser Rede geäußert wurden, müssen wir mal wieder ein bisschen Sachlichkeit reinbringen. Ich finde übrigens auch, dass man sich gerade bei so einem Thema nicht dafür entschuldigen muss, wenn man juristisch argumentiert, denn wir sind hier im Strafrecht und da kann nun mal jedes Wort entscheidend sein. Der Aufhänger für die heutige Debatte, das wurde schon gesagt, ist die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die auch wir als FDP unterstützt haben, denn sie ist ein großer Erfolg. Sie enthält Regeln zu Zwangsheirat, zur Genitalverstümmelung oder Gewalt im Internet, und es ist richtig, dass diese Delikte jetzt in der gesamten EU unter Strafe stehen. In Deutschland standen sie größtenteils schon unter Strafe. Worauf sich nicht geeinigt wurde, das wurde auch schon gesagt, ist der Artikel 5, welcher eine einheitliche Definition des Straftatbestandes der Vergewaltigung in den Strafgesetzbüchern aller Mitgliedstaaten vorgesehen hatte. Das wurde übrigens von der Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgelehnt. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat das so gesehen, und das ist auch richtig so, denn es wäre offensichtlich rechtswidrig gewesen. Der Jurist:innenbund vertritt hier eine Mindermeinung. Der Grund ist simpel: Strafrecht liegt in der Kompetenz der Mitgliedstaaten! Punkt! Das hat den Hintergrund, dass Strafrecht immer an gesellschaftliche Normen anknüpft und die unterscheiden sich nun mal von Land zu Land und die können sich, wie wir auch heute an der Debatte sehen, teilweise auch schnell ändern. Wir haben hier nun mal andere Normen als beispielsweise in Polen oder in Frankreich. Selbst wenn wir das politisch anders machen wollen würden, dürften wir das nicht, denn diese Kompetenz ist sogar verfassungsrechtlich abgesichert. Es ließe sich nicht mal politisch auf die EU übertragen. Das ergibt sich aus dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Strafrechtspflege zur Verfassungsidentität Deutschlands gehört. Die EU kann Strafrecht nur bei grenzüberschreitenden Delikten regeln. Das lässt sich bei Zwangsehen, die auch mal im Ausland geschlossen werden, vielleicht noch argumentieren, das lässt sich aber bei Vergewaltigungen, die im Inland stattfinden, nicht argumentieren. Denn vor dem Hintergrund der eben geschilderten Erwägungen sind diese Kompetenzen restriktiv auszulegen. Es wäre auch den Opfern überhaupt nicht geholfen, wenn man hier so eine juristisch wackelige Regelung einführen würde, die eventuell vom EuGH angreifbar wäre. Das würde ja zum Gegenteil dessen führen, was wir hier wollen, nämlich mehr Sicherheit für Frauen. Deswegen werden wir den Punkt 2 in Ihrem Antrag auch ablehnen. Wie Sie aber richtig erkannt haben, bleibt es den Mitgliedstaaten unbenommen, das Strafrecht selbst zu ändern. Sie fordern daher hier eine Bundesratsinitiative, um „Ja heißt ja“ im Sexualstrafrecht zu verankern. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ist natürlich uns, denen ja die Selbstbestimmung im Mittelpunkt unseres politischen Wirkens steht, natürlich ein extrem wichtiges Anliegen. Richtig ist, dass der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland in der Tat ausbaufähig ist. Es gibt viele Probleme, vor allem ist hier die geringe Anzeigebereitschaft zu nennen, häufig aus Scham oder aus Angst. Hier muss man vor allem auch politisch mit einem guten Opferschutz ansetzen. Hier haben wir in Bremen teilweise schon gute Ansätze, und hier arbeiten wir auch meistens, größtenteils zumindest, parteiübergreifend gut zusammen. Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass Sie unseren Antrag zur Verbesserung der Ausstattung von Frauenhäusern im Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, GDF, weiter gemeinsam beraten wollen. Dafür vielen Dank! Es ist, glaube ich, gut, wenn wir hier parteiübergreifend gemeinsam nach den fachlich besten Lösungen suchen und wir würden das hier bei diesem Antrag auch gern so machen. Denn klar ist: Regelungslücken darf es in diesem Bereich nicht geben. Ob es die Regelungslücken, die hier angesprochen wurden, wirklich gibt, ist allerdings juristisch umstritten. Auf jeden Fall keine Regelungslücke haben wir, Frau Arpaz, bei den K.o.- Tropfen. Wenn man jemandem Rauschmittel beibringt, um den Widerstand der Person zu brechen, dann ist das Gewalt im Sinne von § 177 Absatz 5 Nummer 1 StGB. Das ergibt sich auch aus einem Urteil des BGH vom 22. Januar 1991. Diese Regelungslücke haben wir nicht. Bei der Schockstarre ist es so, dass der Bundesgesetzgeber damals diese Konstellation im Jahre 2016 auch damit erfassen wollte, mit der „Nein heißt nein“-Reform. In den Bundestagsdrucksachen findet man, dass die Konstellationen, ich zitiere, „in denen die Betroffene derart starr vor Schreck ist, dass ihr die Äußerung des entgegenstehenden Willens nicht möglich ist, unter den Grundtatbestand des § 177 Absatz 2 Nummer 1 und ebenfalls unter die Qualifikation des § 177 Absatz 5 Nummer 3 fallen.“ Es ist also erst mal die Frage, ob die Probleme, also die geringe Verurteilungsquote, ob die hier wirklich an materiell-rechtlichen Problemen scheitert, oder ob sie nicht vielleicht doch eher an prozessualen Problemen scheitert oder an anderen Erwägungen. Wir finden, dass wir das fachlich aufarbeiten sollten, dass wir uns mit Experten austauschen sollten. Deswegen bitten wir Sie darum: Lassen Sie uns das Thema doch gemeinsam im Rechtsausschuss mit Experten diskutieren! Wir haben hier ein gutes Opferschutznetzwerk, wir haben hier gute Strafrechtswissenschaftler, sowohl an der Uni als auch an der HfÖV. Wir hatten vorige Woche eine sehr gute gemeinsame Sitzung mit dem GDF. Lassen Sie uns das auch bei diesem Thema machen. Es ist diesem Thema angemessen, dass wir uns hier wirklich fachlich damit auseinandersetzen. (Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [Bündnis 90/Die Grünen]: Machen wir doch!) Das sind wir auch den Opfern schuldig und deswegen beantragen wir zum einen getrennte Abstimmung und beantragen Überweisung in den Rechtsausschuss. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Kerstin Eckardt. Abgeordnete Kerstin Eckardt (CDU): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ganz herzlich für diesen Antrag bedanken, dessen Dringlichkeit mich zunächst überrascht hat, aber mit dem Wissen über den 25. November 2024, dem Internationalen Tag von Gewalt gegen Frauen, verstehe ich die Notwendigkeit absolut. (Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen) In diesen Tagen setzen wir mit dem Antrag als Bürgerschaft ein deutliches Zeichen gegen Gewalt von Frauen – neben der Beflaggung, die unsere Bürgerschaftspräsidentin mit einigen Abgeordneten auch dieses Jahr wieder durchführen wird. Da möchte ich gleich vorwegnehmen: Natürlich stimmen wir Ihrem Antrag zu! (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wichtig ist dabei, dass wir wissen, über was für eine Regelung wir hier genau reden, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Die Überschrift „Nur Ja heißt ja“ soll, so verstehe ich Ihren Antrag, gerade nicht bedeuten, dass vor dem Sex ein womöglich schriftlicher Vertrag geschlossen werden muss – das haben Sie auch ganz klar hier debattiert –, vielmehr soll es bedeuten, dass der Wille zum Sex durch Handlungen ausdrücklich nach außen gezeigt werden muss. Damit wollen wir gerade Situationen begegnen, in denen das Opfer in eine Schockstarre verfällt. Eine Idee, wie sie in Schweden entstanden ist, eine App einzuführen, um im Vorfeld „Ja“ zu klicken, lehnen wir grundsätzlich ab. Klar ist jedoch: Die Opfer sind schutzbedürftig und das – –, egal ob weiblich oder männlich. Natürlich ist mir bekannt, dass die meisten Opfer einer Vergewaltigung weiblich sind, aber wir möchten als CDU bei diesem Thema auch betroffene Männer schützen. Das möchte ich gern noch einmal ganz deutlich hervorheben und so verstehe ich Ihren Antrag auch. Wenn wir uns den Antrag aus juristischer Sicht anschauen, so müssen wir folgende Punkte festhalten: Zu viele Menschen, insbesondere Frauen, erleben sexuelle Gewalt. Die Verurteilung dieser Delikte ist deswegen schwierig, weil den Tätern ihre Tat oft nicht nachgewiesen werden kann. Damit eine Person strafrechtlich verurteilt werden kann, müssen nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ zumindest vernünftige Zweifel schweigen. Oft gelingt der Nachweis vor Gericht nicht, zudem müssen wir von einem sehr hohen Dunkelfeld von Taten ausgehen, die nicht verfolgt werden. Es ist für uns unklar, inwiefern eine Änderung zu dem Prinzip „Ja heißt ja“, wo der politische Wille gegebenenfalls auch durch Handlungen – so verstehen wir eben den Antrag – tatsächlich zu einer wesentlichen Änderung der Urteilsfällung kommen wird, denn es ist nicht auszuschließen, dass Täter ihr Aussageverhalten dahingehend ändern, dass sie behaupten, dass der Wille klar zum Ausdruck gekommen ist. Es ist jedenfalls aber ein klares Signal unserer gesellschaftlichen Haltung, dass sexuelle Handlungen nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn beide Personen ausdrücklich damit einverstanden sind. Das ist uns wichtig. (Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen) Wir sind der Auffassung, dass wir mit dieser Initiative eine positive Aufmerksamkeit hin zu mehr Bewusstsein zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen schaffen können, die wir ebenfalls für sehr wichtig halten. (Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen) Daher stimmen wir zu und setzen uns dafür ein, dass es gleichzeitig auf Bundesebene eine Aufklärungskampagne gibt. Was wir aber in Ihrem Antrag vermissen: eine bessere personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaft, sodass alle Straftaten in Bremen tatsächlich verfolgt werden können. Das gilt gerade auch für die Servicekräfte. Zudem sollten wir über die Verjährungsregelung im Strafgesetzbuch zu Sexualstraftaten nachdenken, um Opfern mehr Zeit zu geben, den Mut zu fassen, Sexualstraftaten anzuzeigen und überhaupt die Klarheit zu gewinnen, dass sie Opfer einer Sexualstraftat geworden sind. (Beifall CDU) Auf einen Sachverhalt möchte ich noch eingehen: Eine derart massive Aktenhaldenlage bei Sexualstraftaten, wie wir sie zurzeit in Bremen vorfinden, darf nicht sein! (Beifall CDU) Wir benötigen zur Vorbereitung der Anzeigenlage und auch der Hauptverhandlungen deutlich mehr Personal in Ermittlungs- und auch Gerichtsbehörden, um eine zeitnahe Abarbeitung zu ermöglichen. Denn eines dürfen wir auch nicht vergessen: Zeugen haben Angst vor der Hauptverhandlung, und je länger es dauert, bis diese beginnt, desto traumatischer kann es für diese, aber natürlich auch für die Opfer werden. Ganz davon abgesehen, dass zur Prävention eine schnelle und deutliche Aburteilung dieser Fälle notwendig ist. Für uns ist dieses in erster Linie eine Debatte mit öffentlicher Signalwirkung gegen sexuelle Gewalt. Wir glauben, dass dieses Problem deutlicher und öfter in die Diskussion genommen werden muss, um auch gesellschaftlich ein Hinschauen zu erreichen. Es darf nicht sein, dass Vergewaltigung unter Drogeneinfluss oder anderen Sinnesbeeinträchtigungen erfolgen kann und dann nachher gesagt wird, das Opfer wolle es so. Der aktuelle, schreckliche Fall von Gisèle Pelicot aus Frankreich muss ein Mahnmal sein, das Sexualpartner nun dazu aufrufen muss, hinzuschauen und auch Verantwortung zu übernehmen. Das erwarten wir! (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Anders ist es ein gesellschaftliches No-Go! Ich möchte mich kurz bei Frau Dr. Winter für die Bearbeitung dieser Debatte bedanken. Das haben wir gemeinsam gewuppt! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, deswegen erhält jetzt Senatorin Claudia Bernhard das Wort. – Bitte schön! Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Die Scham muss die Seiten wechseln!“ – Dieses Zitat von Gisèle Pelicot aus Frankreich zeigt – sie ist gerade auch schon erwähnt worden –, warum der Koalitionsantrag „Nur Ja heißt ja“ eine wirklich bedeutende und so hohe Relevanz hat. Sie war jahrelang von ihrem Mann betäubt und zusammen mit anderen Männern vergewaltigt worden. Einer der beschuldigten Männer in diesem Vergewaltigungsprozess von Avignon gab zu Protokoll, sie hätten ja gar keinen Grund gehabt anzunehmen, dass etwas gegen den Willen der Frau passiere, die ihnen über das Internet angeboten worden sei. Allein diese Aussage muss einen zutiefst erschüttern, (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) denn in Frankreich wie in Deutschland heißt es „Nein heißt nein“. Wie gesagt, das wurde hier ja schon referiert, es gilt eben nicht wie in Schweden oder Spanien „Nur Ja heißt ja“. Das war der Ausgangspunkt des Versuchs, auf EU-Ebene diese weitgehende Definition von Vergewaltigung festzuschreiben. Der Entwurf hätte klargestellt: Es bedarf der aktiven Einwilligung und diese Einwilligung kann auch jederzeit widerrufen werden. Schweigen, fehlende Gegenwehr, die berühmte Schockstarre, die ja auch schon beschrieben worden ist, oder früheres sexuelles Verhalten reichen nicht aus. Das ging Deutschland und Frankreich zu weit – –, diesen Artikel der Richtlinie, ursprünglich Artikel 5, zusammen mit Ungarn zu blockieren. Eine EU-Richtlinie braucht die Zustimmung des EU-Parlaments und des EUMinisterrats. Der EU-Ministerrat muss nicht einstimmig zustimmen, aber mit einer Mehrheit von 65 Prozent der EU Bevölkerung hinterlegt sein. Das bedeutet in der Praxis, dass Deutschland und Frankreich zusammen praktisch ein Vetorecht haben, die zusammen schon auf 34 Prozent der EUBevölkerung kommen. Der zuständige Fachminister im Ministerrat war Marco Buschmann. Der muss sich nicht abstimmen, sondern er konnte das als damaliger FDPJustizminister entscheiden. Das „Nein“ der FDP hatte also durchaus einen maßgeblichen Anteil, dass eine einheitliche Definition im Sinne einer konsensualen Zustimmungslösung für sexuelle Handlungen keine Aufnahme in die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt stattgefunden hat. Das Argument war: Für solch eine Vereinheitlichung wäre die EU nicht zuständig. Nun frage ich ganz ernsthaft: Was kann man denn an Vergewaltigung nicht länderübergreifend zustimmend finden? Nicole Opitz, ich weiß nicht, ob Sie den Artikel in der „taz“ gelesen haben, meinte: „Man muss sich schon fragen: Wie kann es sein, dass wir in einer Welt leben, in der die Füllmenge von Flaschen genormt ist, nicht aber die Strafbarkeit von Vergewaltigung?“ (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das mag jetzt juristisch nicht ganz eindeutig sein, man kann das vielleicht verschieden sehen, (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) wobei ich hier sage, die Feststellung, dass der Juristinnenrat eine Mindermeinung ist, finde ich in unseren patriarchalen Zusammenhängen schon ein wenig dilettantisch. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Der Bundesrat wäre die EU-weite Definition von Vergewaltigung mitgegangen, wie er das nämlich bereits 2022 aufgrund eines Entschließungsantrags der EU-Kommission direkt mitgeteilt hat. Er – der Bundesrat – begrüßt ausdrücklich, dass mit dem in dem Artikel 5 des Richtlinienvorschlags festgesteckten Rahmen für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung ein umfassender Schutz des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung innerhalb der gesamten EU gewährleistet würde. Bindend sei jedoch am Ende das Votum des Bundesjustizministeriums. Ich möchte an der Stelle durchaus sagen, es ist ein Meilenstein, mit dieser Richtlinie, die ja inzwischen auch – –, wir hatten am selben Tag GFMK, wir haben das entsprechend auch mit einem Beschluss flankiert. Das ist insgesamt in diesem Paket natürlich sehr zu begrüßen, dass wir diese Richtlinie haben. Da geht es ja um Formen von Cybergewalt über Genitalverstümmelungsschlüssel und so weiter, und zu sehr vielen Punkten sind wir da ein Stück weitergekommen. Die Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit, diese Richtlinie so, wie sie jetzt ist, in ihren jeweiligen Staaten umzusetzen. Die bis letzte Woche noch handlungsfähige Bundesregierung hatte sich als Kompromiss diese Evaluation aufgeschrieben und hat das auch durchaus angekündigt. Ich möchte an der Stelle noch mal auf zwei Dinge hinweisen, die mir durchaus wichtig erscheinen: Es ist richtig, da kann ich durchaus der Argumentation von dem Abgeordneten Dr. Schröder was abgewinnen, ob das tatsächlich schon so viel in den jeweiligen Verfahren und Prozeduren verändert hätte. Daran kann man ein Fragezeichen machen, ja. Aber es ist natürlich ein Signal und eine andere Grundlage, und jegliche Stellschraube und Mitteilung in diese Richtung ist für die Frage, wie wir Gewalt gegen Frauen dingfest machen können, natürlich ein Fortschritt. Das wird ein Konglomerat von verschiedenen Schritten haben müssen. Wir kennen das selbst – wir haben uns lang und schlapp damit auseinandersetzt –, was es in dem gesamten prozessualen Verfahren heißt, das wir brauchen. Die Flankierung, die Beratung bis hin zu dem, dass es eine Kontinuität bei der Besetzung von den jeweiligen Richter:innen geben muss, damit das Verfahren nicht immer wieder quasi neu mental aufgearbeitet werden muss. Da kann man überall ein Fragezeichen dranmachen. Sie sehen an dieser ganzen Auseinandersetzung, wie schwergängig es ist, so was tatsächlich festzuschreiben und auch im Strafgesetzbuch zu verankern. Ich möchte jetzt gar nicht auf die Debatte zu Femiziden eingehen. Das ist jedenfalls auch noch mal ein wichtiger Punkt. Wenn Sie sich zum Beispiel den Beschluss des Bundesgerichtshofs ansehen – das war jetzt kürzlich –, das den Beschluss aufgehoben hat bezüglich einer Frau, die sexuellen Übergriffen aufgrund von K.o.-Tropfen ausgesetzt war. Da hatte das Dresdner Gericht festgelegt, dass es unter Zuhilfenahme eines Instruments geschehen ist, was dazu geführt hat, dass ein Strafmaß höher ausgefallen wäre. Das hat der Bundesgerichtshof nicht zugelassen, weil nicht mal der Verweis auf Pipette und so weiter – –. Bei solchen Auseinandersetzungen kann man sehen – da muss man sich im Grunde genommen juristisch „bewaffnen“, kann ich mal so in Anführungsstrichen sagen –, was dann wie viel wert ist. Die Freiheitsstrafe würde wahrscheinlich in der Folge – das ist noch nicht zu Ende verhandelt – herabgesetzt werden. Dafür wäre auch dieser Artikel 5 von Vorteil gewesen, weil das mit beleuchtet worden wäre. Das möchte ich nur mal an der Stelle gleich noch als Argument hinzufügen. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Insgesamt heißt es, Abhängigkeitsverhältnisse, egal wie, sind immer zu bekämpfen und aufzuheben. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das ist ein weites Feld, bei dem wir kämpfen – ökonomisch persönliche Abhängigkeitsverhältnisse sollten uns (Glocke) zu denken geben und da müssen wir sehen, dass wir die für Frauen abbauen. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Theresa Gröninger zur persönlichen Erklärung. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Eine persönliche Erklärung dient immer der Abwehr von etwas, was einen persönlich getroffen hat, und ich glaube, wir alle haben das gerade erlebt. Ich glaube, wenn Frau Tiedemann so weitermacht, brauchen wir bald eine Triggerwarnung. (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wir wissen, dass gemäß der Statistik zu sexuellen Übergriffen auch hier in dem Plenum Leute betroffen sein müssen. Jetzt kann ich sagen, ich persönlich bin nicht von einem sexuellen Übergriff betroffen, aber ich bin knapp daran vorbeigeschrammt: Es gab K.o.-Tropfen, aber wache Freundinnen haben dazu geführt, dass ich nach Hause gebracht werden konnte. Traumatisch war das Erlebnis auf jeden Fall. Wenn wir hier solche Worthülsen hören, dann kann das Leute hier betroffen machen, weil das ein sehr, sehr persönliches Thema ist. Da wünsche ich mir für die nächsten Debatten eine Sensibilität für potenzielle Opfer und dann steht Respekt auf jeden Fall vor Populismus. Das bitte ich bei solchen Themen wirklich zu berücksichtigen! (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung in den Rechtsausschuss beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag lehnt eine Überweisung ab. Deshalb lasse ich jetzt über den Antrag selbst abstimmen. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Ich lasse zunächst über die Ziffer 1 des Antrags abstimmen. Wer der Ziffer 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland) Stimmenthaltungen? (FDP) Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag stimmt der Ziffer 1 des Antrags zu. Nun lasse ich über die Ziffer 2 des Antrags abstimmen. Wer der Ziffer 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland, FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag stimmt der Ziffer 2 des Antrags zu. Zum Schluss lasse ich über die Ziffer 3 des Antrags abstimmen. Wer der Ziffer 3 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Fraktion Bündnis Deutschland) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag stimmt der Ziffer 3 des Antrags zu. 2. Entwurf eines Bremischen Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (BremGfBWBG) Mitteilung des Senats vom 12. November 2024 (Drucksache 21/851) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag beschließt das Gesetz in erster Lesung. (Einstimmig) Interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag beschließt entsprechend. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, vor der Mittagspause und bevor wir draußen gemeinsam die Aktion gegen die Todesstrafe durchführen, liegen keine weiteren Tagesordnungspunkte zur Beratung vor. Ich unterbreche die Sitzung bis 14:30 Uhr. – Vielen Dank! (Unterbrechung der Sitzung um 12:48 Uhr.) (Vizepräsidentin Christine Schnittker eröffnet die Sitzung wieder um 14.30 Uhr.) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Gruppe der IGMetall-Senioren. Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall) Bezahlkarte unverzüglich im Land Bremen einführen – Senat Bovenschulte muss seine Versprechen aus der Ministerpräsidentenkonferenz einhalten! Antrag der Fraktion der CDU vom 9. April 2024 (Drucksache 21/372) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Dr. Claudia Schilling. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sigrid Grönert. Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! In Deutschland, in der EU und auch in Bremen sind wir noch sehr weit davon entfernt, in der Flüchtlingspolitik an einem Strang zu ziehen. Die ohnehin nur halbherzig eingeführte Bezahlkarte wird auch kein Allheilmittel gegen ungesteuerte Migration sein, was aber auch niemand behauptet. Alle Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, sollen und werden natürlich auch weiterhin zu uns flüchten und Schutz finden, und die Bezahlkarte soll und wird sie gewiss nicht davon abhalten oder gar abschrecken, wie manche behaupten. (Beifall CDU) Doch es gibt auch die Menschen, die nicht unmittelbar bedroht sind und die sich erst gut darüber informieren, wo sie hingehen sollen, um die für sie besten Hilfen, auch finanzielle Leistungen zu bekommen. Man kann es auch niemandem übelnehmen, wenn alle offenen Möglichkeiten genutzt werden. Unser Land hat einfach insgesamt einen guten Ruf, und soziale und weitere Leistungen sind bei uns oft besser als anderswo. Doch auch das ist nur ein Teil der Wahrheit, denn Menschen haben letztlich sehr verschiedene Gründe, warum sie in die EU oder nach Deutschland kommen. Ich finde es aber sehr erschreckend, wenn mir berichtet wird, dass Menschen in anderen Ländern in organisierten Kursen auf ihre Flucht direkt nach Deutschland vorbereitet werden. Man bringt Ihnen schon vor der Abreise bei, wie sie hier bei uns auftreten und was sie sagen müssen, um die für sie besten sozialen Hilfen zu erhalten. (Zuruf Bündnis Deutschland: Umsonst!) Deutschland und auch Bremen als Zielort – das mag uns vielleicht ehren, doch mit Blick auf begrenzte Ressourcen kann und darf das bei aller Hilfsbereitschaft nicht unendlich so weitergehen. (Beifall CDU) Um die ungesteuerte Migration aber besser in den Griff zu bekommen, werden wir unbestritten weit mehr brauchen als eine Bezahlkarte in Deutschland. Ich will Stichworte wie EU, Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) und Drittstaatenlösung jetzt nur kurz nennen, aber nicht weiter darauf eingehen. Für die Bezahlkarte hat es die Ampel nun leider versäumt, eine einheitliche Umsetzung vorzugeben. Die Bundesländer sollen selbst entscheiden, wie sie die Karte vor Ort nutzen wollen. Das halte ich für einen großen Fehler, denn somit hat die Ampel willentlich einem Flickenteppich den Weg bereitet, von dem Bremen sich mit seinem Sonderweg sogleich eines der größten Stücke gesichert hat. Hier soll es statt 50 Euro Bargeld für Erwachsene satte 120 Euro pro Person – egal, ob erwachsen oder minderjährig – geben. Dazu soll die Karte wohl auf Dauer nur in der Landeserstaufnahmestelle verteilt werden und sogleich unabhängig von Status und Aufenthaltsort ausgesetzt werden, wenn jemand ein eigenes Konto hat. Woran das liegt, wissen wir aber doch alle: Maßgeblich der links-grüne Teil der Bremer Politik und des Senats will die Bezahlkarte mit irgendwelchen Beschränkungen gar nicht haben. Selbst jetzt, wo unser Nachbar Niedersachsen wie andere Bundesländer auch Anfang Dezember mit der Karte an den Start gehen will, hört man von Bremen, ja, richtig: nichts. Viele Bundesländer zeigen sich öffentlich hochengagiert. Doch Bremen bleibt eine schweigende Insel inmitten von Niedersachsen. (Beifall CDU) Bremen verweist lediglich auf Nachfrage gequält weiterhin auf bürokratische Hürden, während der Kartenanbieter, der doch alle bedient, selbst öffentlich sagt, jedes Bundesland könne absolut selbstbestimmt über das Wann entscheiden. Ganz offensichtlich aber kann man sich auch freiwillig hinten anstellen. Glückwunsch, Bremen! Ja, mit 120 Euro Bargeld kann man vielleicht einigen Problemen, auch Einzelfallentscheidungen, zum Beispiel bei Schwangerschaft, aus dem Weg gehen. Doch Niedersachsen kalkuliert, wie man auch heute wieder lesen konnte, auch bei 50 Euro optimistisch ein, dass manches im Alltag zu lösen sein wird. Bremen aber sendet in Ermangelung von Optimismus mit 120 Euro lieber weiterhin das Signal: „Kommt alle nach Bremen! Hier geht es euch nicht nur gut, nein, hier geht es euch besser als anderswo.“ Dabei platzt auch hier schon alles aus den Nähten. Geflüchtete können wegen fehlenden Wohnraums nicht aus den Übergangswohnheimen ausziehen. Kindergärten und Schulplätze fehlen. Kinder machen unverschuldet schlechte Schulabschlüsse. Das Gesundheitssystem stöhnt, Sprachkurse, Migrationsberatung und vieles andere hinkt hinterher. Dazu kürzt die Ampel im Bund an allen Ecken und Enden, und selbst die Chancen bleibeberechtigter Flüchtlinge auf Integration in Gesellschaft und Arbeit verschlechtern sich zusehends. Über Kriminalitätsraten wird gestritten, und die Stimmung im Land ist auf einem absoluten Nullpunkt. All das wird aber von einigen sogenannten Gutmenschen einfach abgetan. Mit Tricks und Geschick wird versucht, die Bezahlkarte auszuhebeln. Man müsse eben mehr Wohnungen, Schulen und Kindergärten bauen, sagen Sie, und natürlich sollten alle Ankommenden gleich auch zumindest Bürgergeld bekommen, jedenfalls keine diskriminierende Bezahlkarte. Die Gerichtsurteile zur Bezahlkarte würden ohnehin beweisen, dass die Karte Unrecht ist. Aber in keinem der bisher wenigen Urteile wird die Karte mit der Bargeldbeschränkung und weiteren Beschränkungen infrage gestellt. Im Gegenteil. Ja, die Bezahlkarte wird Signale senden, doch die Gegner der Karte reden sogleich von Abschreckung. Mir fehlt dafür das Verständnis, denn alle Flüchtlinge werden auch weiterhin aufgenommen und mit Unterkunft, Verpflegung und Kleidung versorgt, und sie bekommen als Einzelperson mit der Karte 204 Euro für ihre persönlichen Bedarfe. Was soll daran abschreckend sein? Für alle mit Bleiberecht gilt die Karte ohnehin nicht. Abschreckend kann die Karte doch allenfalls auf die wirken, die sich bislang tatsächlich vorrangig wegen erwartbarer Sozialleistungen gezielt auf den Weg zu uns gemacht haben oder sogar geschickt wurden. Ich möchte auch weitergeben, was mir eine Bekannte aus der Flüchtlingsberatung erzählt hat: Nicht wenige Flüchtlinge wären sogar dankbar, wenn sie zukünftig kein Geld mehr nach Hause überweisen dürften. (Unruhe SPD – Lachen DIE LINKE) Geflüchtete schicken nämlich manchmal auch nur Geld in die Heimat, um ihre Familie, die dafür von fremden Nutznießern massiv bedroht wird, zu schützen. Wenn kein Geld mehr aus Deutschland kommt, ist die Familie in Gefahr. Ich bitte das doch zu respektieren und das nicht so abzutun, als wenn es diese Probleme nicht gäbe. (Beifall CDU, FDP) Ich sage Ihnen: Man muss Missstände benennen und auch laut sagen, dass nicht alle ein Bleiberecht in Deutschland oder in Bremen bekommen können. Ein wenig mehr Ehrlichkeit wird die Stimmung im Land nicht weiter verschlechtern, sondern das Gegenteil wäre der Fall. Eine Bezahlkarte mit 50 Euro Bargeld wird dazu beitragen, Anreize zu senken, und sie sendet auch den Menschen in unserem Land Signale, und das halten wir zumindest für so lange für sinnvoll, bis in der EU und in Deutschland andere erfolgreiche Wege (Glocke) – ich komme gleich zum Schluss – gegen ungesteuerte Migration etabliert werden. In der Praxis mit der Karte auftretende Probleme müssen gelöst werden, anstatt schon vorher die Flinte ins Korn zu werfen. Das tun Sie bei Themen wie der Freikarte oder der Landesantidiskriminierungsstelle (Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Frau Abgeordnete! Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): doch auch nicht. (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dariush Hassanpour. Abgeordneter Dariush Hassanpour (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bezahlkarte ist beschlossene Sache. In dieser Woche findet eine Informationsveranstaltung statt, auf der das Programm vorgestellt wird, das Ausschreibungsverfahren ist beendet und im 1. Quartal 2025 wird die Bezahlkarte eingeführt. Das sind eigentlich Informationen, die man in einer Fragestunde erfragen könnte, in einer Kleinen Anfrage oder vielleicht auch einfach durch eine Berichtsbitte in der Deputation. Stattdessen hat die CDU sich dazu entschieden, einen Antrag aus dem April aus der Mottenkiste zu holen, in dem auch noch die 50 Euro Bargeldobergrenze gefordert wird, die einige Gerichte bereits als rechtswidrig erklärt haben. Entweder ist die CDU unsicher im Umgang mit den parlamentarischen Werkzeugen, die uns als Abgeordnete in die Hand gegeben werden, (Beifall DIE LINKE – Unruhe Bündnis Deutschland) oder es geht hier wieder darum, Stimmung zu machen auf Kosten einer Gruppe in unserer Gesellschaft, die sich nicht wehren kann. Beides wäre sehr besorgniserregend und sollte einem zu denken geben. Ich für meinen Teil werde dieser bereits mehrfach ausdiskutierten Debatte keinen weiteren Raum bieten und nicht über das Stöckchen springen, das Sie uns hier heute vorlegen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ich hoffe, dass die CDU irgendwann wieder zurück zu ihren christlichen Werten findet, Barmherzigkeit und Nächstenliebe, (Abgeordnete Miriam Strunge [DIE LINKE]: Die Hoffnung stirbt zuletzt!) denn auch wenn man aus Syrien, Afghanistan oder aus dem Iran kommt: Dieser Vater ist auch unser. (Beifall DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Gäste! Wir debattieren einen Antrag der CDU vom April 2024 – das hat bereits mein Kollege gesagt –, der fordert, die Bezahlkarte für Geflüchtete unverzüglich im Land Bremen einzuführen. Diesen Antrag lehnen wir als Grünen-Fraktion ab – nicht, weil wir uns gegen den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz stellen; wir lehnen ihn ab, weil der Bremer Senat längst dabei ist, den Beschluss umzusetzen. (Zurufe CDU: Aha!) Nach Abschluss der Ausschreibung zum Klageverfahren steht nun ein Dienstleister fest. Die weiteren notwendigen administrativen Schritte werden bis zur Einführung im 1. Quartal 2025 umgesetzt. Mit der Einführung der Bezahlkarte kommt auch eine neue Software zum Einsatz. Hierfür müssen unter anderem die Wege der Mitbestimmung eingehalten werden. So weit zur organisatorischen Umsetzung. Die Prosa Ihres Antrags motiviert mich aber, ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu machen. Sie verbinden in der Diskussion hier und auch im Bund die Einführung der Bezahlkarte mit der Senkung von Anreizen für ungesteuerte Migration, auch wenn Sie heute anderes behauptet haben, liebe Kollegin. (Zuruf Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]) Mir wäre wohler, wenn Sie einmal anerkennen könnten, dass wir über Menschen sprechen, die vor Krieg und Zerstörung fliehen, die ihr Zuhause und ihre Familien verlassen, weil sie Schutz brauchen und zu Recht eine Überlebensperspektive suchen. Dass es Missbrauch gibt, bestreiten wir nicht. Dass Sie aber das Fehlverhalten weniger zur Beurteilung aller nutzen, ist unredlich, meine Damen und Herren! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Wenig hört man von der CDU etwa zur Beschäftigung mit Fluchtursachen. Vielmehr folgen Sie in der Debatte um die Bezahlkarte einem gefährlichen politischen Trend. Migrationsexpert:innen sind bei der Frage, ob Migration auf sogenannte Pull-Faktoren reduziert werden kann, höchst skeptisch. Es gibt keine wissenschaftlichen Belege, dass unser Sozialsystem und die Art der Leistungsbereitstellung einen Einfluss auf Migration nach Deutschland haben. Die Pull-Faktoren-Theorie bezeichnen Expertinnen als ungenau, unterkomplex und veraltet. Professor Kalter, Direktor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung, kommentiert das so in der Tagesschau, Zitat: „Ich würde sagen, es ist eine sehr vage Idee, mehr nicht.“ Typisch für die öffentliche Debatte ist – Ihre Prosa ist ein schönes Beispiel dafür –, dass ökonomische Faktoren deutlich überschätzt werden. Gleichzeitig werden dominante Faktoren ignoriert. Die Migrationsforschung zeigt längst, was die wichtigen Faktoren für Migration sind: soziale Kontakte, Nähe zu Verwandten oder die Sprache. Eine Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung unter Menschen im Senegal mag Ihnen vielleicht die Augen öffnen: Über 55 Prozent der Befragten glauben, dass in Europa Spanien die höchsten Leistungen böte. Nur der Hälfte der Befragten ist überhaupt bewusst, dass sie Anspruch auf Asylbewerberleistungen haben. Die Einführung einer Bezahlkarte – auch das wurde gefragt – hätte auf ihre Entscheidung keinen Einfluss. Entscheidend ist für 59 Prozent, dass sie Menschen in dem Land kennen. 22 Prozent vertrauen auf die Sicherheit für Leib und Leben und nennen das als Entscheidungsmotiv. Nur 10 Prozent würden ihre Entscheidung von zu erwartenden staatlichen Leistungen abhängig machen. Diese Stimmen stehen nicht alleine. Am 8. April 2024 gab es eine Anhörung zum Thema im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag. Hier gab die Mehrheit der befragten Expert:innen zu Protokoll, dass die Höhe der Sozialleistungen nicht entscheidend für Migrationsbewegungen sei. Sie alle argumentieren damit, dass die Pull-Faktoren-Theorie wissenschaftlich längst überholt ist. Vielleicht täte die Opposition in ihrer Debatte gut daran, wissenschaftlich sauber zu argumentieren und die Komplexität des Themas anzuerkennen. Für uns Grüne gilt deshalb: Die Bezahlkarte für Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz ist sinnvoll in der Phase der Erstaufnahme, solange kein persönliches Bankkonto besteht. Sie baut Bürokratie sowohl für die Verwaltung als auch für die Leistungsempfänger:innen ab. Ziel muss es sein – und da vertraue ich auf unseren Senat –, dass sie diskriminierungsfrei umgesetzt wird. Bargeldabhebungen müssen möglich sein, und sie müssen sowohl individuell als auch im Familienverbund möglich sein. Das räumliche Anwendungsgebiet sollte nicht beschränkt sein, und auch der Online-Einkauf muss möglich sein. Etwaige Gebühren für Bargeldabhebungen dürfen nicht auf Kosten der Leistungsempfänger:innen entgehen. Das wären Parameter der Ausgestaltung, auf die wir Grüne Wert legen. Ohne Zweifel ist eine Bezahlkarte zeitgemäßer, sicherer und würdevoller als das aktuelle Auszahlungsverfahren von Bargeld in langen Schlangen [red. Anm.: akustisch unverständlich]. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute einen Antrag der CDU-Fraktion, der die Einführung der Bezahlkarte für die Asylbewerber in Bremen und Bremerhaven fordert. Lassen Sie mich gleich zu Beginn für meine Fraktion, für die Fraktion Bündnis Deutschland sagen, dass wir diesem Antrag selbstverständlich zustimmen werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Meine Damen und Herren, dass wir in diesem Hohen Haus überhaupt noch über die Frage, wann die Bezahlkarte eingeführt wird, beraten und beschließen müssen, ist schon ein peinlicher Vorgang, denn bereits im November 2023 einigte sich die Ministerpräsidentenkonferenz mehrheitlich auf ein bundesweit einheitliches System zur Einführung der Bezahlkarte und im Januar dieses Jahres auf ein einheitliches Verfahren zur Vergabe dieser Karte an einen externen Dienstleister. Insgesamt vierzehn der sechzehn Bundesländer einigten sich damals auf ein einheitliches Verfahren. Die Bundesländer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollten einen eigenen Weg gehen und entschieden sich dann für eine andere Lösung. Nun, zehn Monate später, ist die Bezahlkarte immer noch nicht in Bremen eingeführt. Allerdings konnten wir heute Morgen den Senatsantworten in der Fragestunde entnehmen, dass just in dieser Woche für alle beteiligten Bundesländer erstmals die Präsentation des Computerprogramms stattfindet, das hinter der Bezahlkarte steckt. Erst danach könne man sagen, so die weitere Senatsantwort, wann die Einführung auch umgesetzt wird. Meine Damen und Herren, in dieser Senatsantwort kann man förmlich den politischen Unwillen der rot-grün-roten Koalition herauslesen, sich für eine zügige Einführung starkzumachen. (Beifall Bündnis Deutschland) Man versteckt sich hinter der Verabredung, ein gemeinsames Vorgehen mit den anderen Bundesländern durchzuführen, das noch nicht abgeschlossen sei. Das ist aber weder wahr noch sinnvoll. Wahr ist es nicht, denn es gibt beispielsweise bereits seit Februar in Hamburg Bezahlkarten für Geflüchtete. Hier gilt die Regel, dass maximal 50 Euro in bar abgehoben werden können und alles Weitere mit der Karte zu bezahlen ist. Nach Angaben der Sozialbehörde, der Hamburger Sozialbehörde, verlief die Einführung der Karte äußerst reibungslos. (Beifall Bündnis Deutschland) Auch das benachbarte Bundesland Niedersachsen führt zum 1. Dezember die Bezahlkarte ein; und das, obwohl dort grüne Ideologen das bargeldlose Einkaufen bis zum Schluss immer wieder torpediert hatten. Darüber hinaus gibt es in Bayern und in Thüringer Kommunen mittlerweile die Bezahlkarte. Was hindert den Senat also daran, sich diesen guten Beispielen zeitnah anzuschließen und die Bezahlkarte priorisiert umzusetzen? Eigentlich nichts, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Wenn aber nichts passiert und weiter Bargeld fließt, droht Bremen ein Asylbewerberleistungstourismus. Der würde auch dann gefördert, wenn der Senat an seinem Sonderweg festhält, über die Bezahlkarte auch Barabhebungen von 120 Euro statt 50 Euro – wie übrigens in den meisten Bundesländern – zu ermöglichen. Nach Auffassung des Senats ist dieser höhere Barbeitrag, also diese 120 Euro notwendig, damit geflüchtete Familien Angebote der Freizeitgestaltung wahrnehmen können, die Schritte der Integration fördern. Der Senat zweifelt sogar, dass die Obergrenze überhaupt pauschal festgelegt werden kann, weil die Lebenslagen im Einzelnen berücksichtigt werden müssten. Das kann man in der Drucksache 21/692 der Bremischen Bürgerschaft nachlesen. Meine Damen und Herren mit solchen Aussagen zeigt der Senat, dass er die Karte im Grunde ablehnt, jedenfalls ihren Sinn und Zweck nicht anerkennt, denn der, meine Damen und Herren, besteht nicht darin, die Integration von anerkannten Asylbewerbern zu sichern – auch denen mit geringen Anerkennungschancen – und dies auf einer Weise, die Fehlanreize durch Bargeld vermeidet. Hierfür wäre es sinnvoll, die Einsatzmöglichkeiten der Karte auf bestimmte Waren zu beschränken, was der Senat eben bisher nicht plant. Man könnte auf die Idee kommen, dass der Senat das sinnvolle Instrument der Bezahlkarte torpedieren wolle. Das, meine Damen und Herren, wäre aber verantwortungslos. Bremen ist mit der Aufnahme der seit 2015 nach Bremen gekommenen Migranten völlig überfordert. (Beifall Bündnis Deutschland) Jetzt klatscht meine Fraktion. Eigentlich müsste die SPD-Fraktion klatschen, denn das sind keine Worte von mir, sondern das sind die Worte von Innensenator Ulrich Mäurer (Zurufe SPD) gegenüber dem „Weser-Kurier“ Anfang Oktober. (Abgeordneter Thorsten Raschen [CDU]: Liest ja keiner!) Die Überforderung zeigt sich allerorts, meine Damen und Herren. Der chronische Mangel an bezahlbaren Wohnungen, an Kitaplätzen (Zuruf CDU) und nicht zuletzt am Verlust von Sicherheit im öffentlichen Raum. Viel zu lange wurde die von Zuwanderern ausgehende Kriminalität durch die rotgrün-rote Koalition tabuisiert. Die Einführung der Bezahlkarte bekämpft hingegen die Schleuserkriminalität und damit die illegale Einreise nach Deutschland, insbesondere die von Wirtschaftsmigranten, denn Ziel einer solchen Karte ist es, monetäre Fehlanreize zur Einwanderung nach Deutschland zu reduzieren. Es geht darum, dass Migranten die ihnen für lebensnotwendigen Bedarf gewährten Mittel nicht zweckentfremden, nicht Verwandten in die Heimat schicken oder gar damit Schlepper bezahlen, denn im Geschäftsmodell der Schlepperbanden und den Kalkulationen junger Glücksritter spielen Geldmittel eine wichtige Rolle. Wenn Bremen weiter mit der Einführung der Bezahlkarte wartet, schaffen wir nicht nur eine Insellösung in Deutschland, sondern werden auch weiterhin sehr attraktiv, insbesondere für diejenigen Migranten, die nicht aus tatsächlichen Schutzgründen nach Deutschland kommen, sondern aus wirtschaftlichen, und das geht immer zulasten der tatsächlichen Schutzbedürftigen. Diesem sollte der Bremer Senat nicht weiter Vorschub leisten. Daher werden wir dem vorliegenden Antrag auf rasche Einführung der Bezahlkarte auch zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Katharina Kähler. Abgeordnete Katharina Kähler (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Opposition fragt oft und gerne nach, wann denn nun endlich die Bezahlkarte eingeführt wird. Wir haben nachgezählt: Seit November 2023 hat die CDU neben diesem Antrag, den wir heute debattieren, zwei Kleine Anfragen, vier Anfragen in der Fragestunde und zwei Berichtsbitten in der Sozialdeputation zur Bezahlkarte gestellt. Dazu kommen zwei Anfragen in der Fragestunde und eine Kleine Anfrage der FDP. Das muss man erst mal schaffen, bei so einem Thema. (Zurufe FDP: Danke schön!) Wo also stehen wir diesbezüglich? Das Ausschreibungsverfahren – –. (Zurufe CDU) Das Ausschreibungsverfahren, welchem sich neben Bremen 13 andere Bundesländer angeschlossen haben, ist Ende Juli dieses Jahres mit einer Entscheidung für einen Kartenanbieter abgeschlossen worden. Es folgte noch ein Rechtsbeschwerdeverfahren eines unterlegenen Anbieters, welches ebenfalls jetzt kürzlich abgeschlossen wurde. Aktuell laufen im zuständigen Ressort, im Sozialressort, die administrativen Vorbereitungen zur Umstellung und zur Einführung der Bezahlkarte. Als SPD-Fraktion ist uns hierbei wichtig: Diese Vorbereitung muss ordentlich und mit der gebührenden Sorgfalt und ebenfalls unter Berücksichtigung aller formalen Voraussetzungen durchgeführt werden. So ist es unter anderem notwendig, neue Prozesse und Verfahrensregelungen einzuführen und die notwendigen administrativen Voraussetzungen wie zum Beispiel die Einführung einer geeigneten Software herzustellen. Die Mitbestimmung hierfür mit ihren gesetzlichen Fristen ist dabei unbedingt einzuhalten, und das ist auch richtig und gut so. Es ist ebenso notwendig, die Mitarbeitenden des Amtes für Soziale Dienste entsprechend zu schulen und vorzubereiten, damit die Einführung so reibungslos wie möglich für alle Beteiligten und vor allem für diejenigen, die die Bezahlkarte zukünftig erhalten werden, verläuft. Das alles, meine Damen und Herren, braucht nun einmal seine Zeit und geht nicht auf Knopfdruck. Auch, wenn wir aus aktuellem Anlass mit Blick auf den Bund wissen, dass Ihnen viele Dinge nicht schnell genug gehen können: Schnell ist nicht immer gut, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, DIE LINKE) Am Ende sind Sie die Ersten, die uns Vorwürfe machen, wenn wir übereilt handeln und wenn etwas schiefläuft oder wir es eben nicht sorgfältig vorbereitet haben. Eine sorgfältige Vorbereitung als Blockadehaltung zu bezeichnen, meine Damen und Herren, wie Sie es uns in Ihrem Antrag vorwerfen, ist eine Behauptung ohne jedwede Substanz. (Beifall SPD, DIE LINKE) Mit der Einführung der Bezahlkarte im Land Bremen rechnen wir nach Auskunft des Ressorts im Verlauf des ersten Quartals 2025, und das liegt absolut im benannten und bekannten Zeitplan. Hiermit kommt der Bremer Senat der Umsetzung des Beschlusses aus der Ministerpräsidentenkonferenz vollumfänglich und mit der notwendigen Vorbereitung und gebührenden Sorgfalt nach. Die Parameter für die Ausgestaltung der Bezahlkarte haben die Koalitionäre bereits vor längerer Zeit festgelegt, und – hiervon sind wir fest überzeugt – wir haben dies ausgewogen und unter angemessener Abwägung aller Bedarfe – auch der Menschen, die die Bezahlkarte erhalten werden – getan. Ob Sie, liebe CDU, die grundlegenden Bedürfnisse der Menschen in Ihrem Antrag im Blick haben, möchte ich hier einmal ganz ausdrücklich bezweifeln. (Beifall SPD, DIE LINKE) Sich sozialpolitisch, wie im Antrag benannt, für den Ausbau von Sachleistungen auszusprechen, finde ich schon sehr befremdlich und alles andere als integrationsfördernd und den Menschen zugewandt. (Beifall SPD, DIE LINKE) Wir bleiben dabei: Wir wollen die Bezahlkarte verwaltungsvereinfachend und für die Menschen sinnvoll handhabbar gestalten. Im Übrigen: Wir führen sie nicht für Menschen im Landeserstaufnahmesystem ein, sondern für Menschen, die noch kein eigenes Konto haben, und wir führen Sie vor allen Dingen deshalb ein, damit diese Menschen auch damit dann bezahlen können, damit unsere Verwaltung entlastet wird. Wir werden sie nicht mit einem Barbetrag von 50 Euro einführen, sondern mit einem Barbetrag von 120 Euro im Monat, und wir wollen, dass sie zum Bezahlen in Geschäften, im Internet nutzbar ist und dass sie keine Überweisungsfunktionen hat. Ihre Forderung, meine Damen und Herren, nach einem Barbetrag von 50 Euro im Monat lehnen wir ab, da wir nicht glauben, dass mit einer solchen Regelung ein den Gegebenheiten in unserer Gesellschaft angemessenes Leben – gerade mit sehr wenig Geld – möglich ist. (Beifall SPD, DIE LINKE) Mir ist nach wie vor unklar, warum Sie diesem Instrument der Bezahlkarte eine so große Bedeutung beimessen. Auch finde ich den Grundtenor Ihres Antragstextes stellenweise gefährlich. Sie sprechen, liebe CDU, in Ihrem Antrag von einer wachsenden Sogwirkung Bremens auf Geflüchtete, die durch die Einführung der Bezahlkarte schnellstmöglich eingedämmt werden soll. Ebenso sprechen Sie davon, dass die hohen Sozialleistungen in Deutschland ein wichtiger Grund für hohe Zuzugszahlen geflüchteter Menschen seien. Mit beidem spielen Sie populistischen Narrativen in die Karten, (Widerspruch CDU) auf die Sie selbst im Antrag Bezug nehmen und die Sie angeblich, vermeintlich ablehnen. (Beifall SPD, DIE LINKE) Deshalb frage ich Sie: Warum argumentieren Sie dann genau in dieser Linie in Ihrem Antrag in Ihrem Drängen auf das Einführen der Bezahlkarte? Auch, wenn der Tenor von Kollegin Grönert in ihrer Rede etwas anders klang – wenn Sie in Ihren Antrag schauen, da klingt das doch etwas anders. Ich persönlich bin übrigens ein Fan davon, den gleichen Tenor sowohl im Antrag als auch in der Rede zugrunde zu legen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Boa!) Glauben Sie wirklich, dass mit ihrer Einführung ein vermeintlicher PullFaktor, der Flucht und Migration befördert, entfällt? Ich möchte hier zur Klarstellung Herrn Professor Dr. Vorländer, einen höchst anerkannten Wissenschaftler im Bereich Demokratieforschung, Migration und Integration der TU Dresden zitieren: „Aus der Forschung wissen wir, dass Sozialleistungen keinen entscheidenden Pull-Faktor darstellen.“ (Abgeordneter Cord Degenhard (Bündnis Deutschland): Überhaupt nicht!) Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion, wir sehen zusammenfassend in Ihrem vorliegenden Antrag vor allem den Versuch, sich mal wieder mit einem Migrationsthema Aufmerksamkeit zu sichern, und hierbei bedienen Sie sich stellenweise mit einem bedenklichen Grundtenor populistischer Narrative. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das ist Quatsch! – Beifall SPD, DIE LINKE) Beides lehnen wir ab, ebenso Ihren Antrag. – Vielen Dank! (Beifall SPD, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Es ist jetzt etwas über ein Jahr her, es war im Oktober letzten Jahres, dass ich meinen ersten Antrag in dieses Haus hier einbringen durfte, nämlich auf Einführung einer Bezahlkarte. Im November wurde sich dann ja auch darauf geeinigt, im letzten Jahr. (Zurufe CDU) Ich glaube, es ist auch jedem klar, dass die Bezahlkarte jetzt nicht das Allheilmittel ist. Aber sie ist eben eine kleine Maßnahme. Ja, wir haben als Opposition danach Anfragen eingereicht, wann sie denn endlich kommt. Das hat einen einfachen Grund: Wir als Opposition machen im Gegensatz zu Ihnen nämlich unsere Arbeit. So einfach ist das. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland) Aber selbst so eine kleine Maßnahme wie die Bezahlkarte bekommen Sie nicht hin. Es ist ja in Ordnung, wenn Sie dagegen sind. Es ist in Ordnung, wenn Sie sagen, Sie wollen das nicht. Aber bitte, Frau Kähler, dann ersparen Sie uns doch diese schlechten Ausreden. Die glaubt Ihnen doch kein Mensch mehr! (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland – Heiterkeit Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]) Sagen Sie doch einfach ganz offen und ehrlich: „Wir sind aus ideologischen Gründen gegen eine Bezahlkarte.“ Das ist doch völlig legitim. Das ist völlig legitim. (Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [DIE LINKE]) Dann so zu tun, als sei das jetzt wissenschaftlich fundiert – –. (Heiterkeit CDU) Dann frage ich Sie, ganz ehrlich, mit den Pull-Faktoren – –. Das ist keine Theorie. Schauen Sie doch mal in die Landkreise, in denen das bereits eingeführt wurde, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]) in Thüringen: Landkreis Eichsfeld hatte 400 Asylbewerber. Nach Einführung der Bezahlkarte haben 75 davon einen Job aufgenommen und 70 sind freiwillig ausgereist. Das ist keine Theorie, das sind einfach die Fakten. Die Bezahlkarte wirkt. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland – Zuruf Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD] – Zurufe CDU) Die Argumente sind auch eigentlich ausgetauscht bei diesem Thema. Niedersachsen führt es zum 1. Dezember ein. Je länger Sie warten, desto größer werden die Pull-Faktoren im Vergleich zu Niedersachsen. Deswegen ist es eigentlich völlig unverständlich, dass wir hier heute noch mal darüber diskutieren müssen. (Zurufe SPD) Wir werden selbstverständlich dem Antrag der CDU zustimmen. Wir diskutieren darüber, weil Sie es nicht geschafft haben. (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Weil die FDP viel besser regieren kann!) Wir werden dem Antrag der CDU grundsätzlich zustimmen, wir beantragen aber getrennte Abstimmung bei Punkt 4, weil wir das Thema Glücksspiel nicht ganz so kritisch sehen. Es geht ja bei der Bezahlkarte darum, irreguläre Migration zu bekämpfen, und jetzt noch andere Sachen damit zu vermischen und jetzt paternalistisch noch zu sagen, diese und jene Geschäfte dürfen nicht benutzt werden, finden wir ein bisschen willkürlich an der Stelle. (Zuruf Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]) Wir finden, mit der Bezahlkarte sollte grundsätzlich überall bezahlt werden dürfen, wo man auch bezahlen kann. Aber sie muss langsam auch mal kommen, und bitte ersparen Sie uns Ihre schlechten Ausreden und machen Sie einfach Ihren Job! – Vielen Dank! (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, weitere Vizepräsidentin Christine Schnittker: Wortmeldungen liegen aus Ihren Reihen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Dr. Claudia Schilling. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Gäste! Es wird Sie nicht überraschen, dass ich die Aufgeregtheit in der Debatte um die Bezahlkarte nicht recht nachvollziehen kann. Sie wissen, der Senat hat sich für die Einführung der Karte entschieden, weil er darin eine Reihe von Vorteilen sieht, für die Verwaltung selbst und auch für die Geflüchteten. Sie wissen ebenso, dass sich der Senat der europaweiten Ausschreibung angeschlossen hat, an der sich vierzehn von sechzehn Bundesländern beteiligt haben. Sie wissen, dass der unterlegene Bewerber zwischenzeitlich Rechtsmittel eingelegt hatte, zunächst bei der zuständigen Vergabekammer Baden-Württemberg und anschließend beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Erst seit Ende September haben wir überhaupt erst Klarheit, dass wir mit einem Konsortium ins Rennen gehen, an dem neben WISO und SAP auch die secupay AG und andere beteiligt sind. Sie wissen, dass die feste Bargeldgrenze von 50 Euro pro Person und pro Monat in ersten Beschlüssen vor Gericht keinen Bestand hatte. Sie wissen auch, was so etwas für die Verwaltung bedeuten kann: Einzelfallprüfung statt pauschaler Regelung, individueller Bescheid, Widerspruch, Klage zweite Instanz, Bundesverfassungsgericht – also das Gegenteil von Verwaltungsvereinfachung und Rechtssicherheit. (Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Frau Senatorin, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert zu? Senatorin Dr. Claudia Schilling: Aber gerne doch! Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Danke, Frau Senatorin! Sind Sie nicht auch der Meinung, oder kommen Sie nicht auch zu der Einschätzung, dass wir eigentlich von zwei verschiedenen Bezahlkarten reden? (Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Weil es Ihnen nicht passt!) Sie und diese Seite sagen, dass Sie die Bezahlkarte einführen werden, aber Sie führen eine ganz andere Bezahlkarte ein als eine, die eigentlich sonst in Deutschland eingeführt wird. Dann lassen Sie mich mal zu Ende Senatorin Dr. Claudia Schilling: ausführen, dann hören Sie, was wir einführen. (Beifall SPD, DIE LINKE) Sie wissen, dass als – –. (Zurufe CDU) Nein, ist sie nicht. Sie wissen, dass Asylsuchende nicht frei wählen können, ob sie in einem Bundesland mit 120 Euro leben möchten oder in einem Bundesland mit 25 oder 50 Euro. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland): Außer sie haben Aliasnamen!) Trotzdem legt man uns hier einen Antrag vor, der das alles ignoriert. Seit Februar kommen von der Opposition im monatlichen Rhythmus Presseerklärungen, Fragen in der Fragestunde und jetzt ein Antrag in der Bremischen Bürgerschaft. Immer wieder wird mit großer Geste das Handeln des Senates eingefordert, von dem Sie wissen, dass es längst eingeleitet ist, und von dem Sie wissen könnten, dass es inzwischen auf der Zielgeraden ist. Ich sehe uns nicht in der Situation, dass dreizehn von vierzehn Ländern die Karte eingeführt haben, nur Bremen nicht. Das ist nämlich nicht der Fall. Der Sachstand ist folgender, und ich wiederhole ihn hier auch gern noch mal: Wir arbeiten mit dem Dienstleister aktuell ganz konkret an der Einführung der Karte. In der laufenden Woche findet die erste Präsentation des Programms statt, nicht nur für Bremen, sondern bundesweit. Mitarbeitende meiner Behörde nehmen daran teil. Dann werden unmittelbar die nächsten Schritte eingeleitet. Es wird eine fachliche Weisung geschrieben, die notwendigen Schritte der Mitbestimmung werden eingeleitet, und mit jedem Schritt wird klarer, wann genau wir die Karte ausgeben können. Meine Damen und Herren von der Opposition, es ist im parlamentarischen Betrieb einfach und manchmal auch verlockend, Forderungen in den Raum zu stellen, (Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) sie notdürftig und im Zweifel auch irreführend zu begründen, um so den Eindruck zu erwecken, man würde die Regierung vor sich hertreiben. Jetzt ist es mir auch schleierhaft, warum die CDU-Bürgerschaftsfraktion heute in einer Presseerklärung die Bezahlkarte nur noch für Geflüchtete ohne Bleiberecht einfordert. Damit, glaube ich, liebe CDU, fallen Sie weit zurück hinter das, was Bundesländer und auch Bremen zurzeit einzuführen planen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Die Bezahlkarte wird kommen, sie wird das Leben leichter machen für die meisten Menschen, die sie nutzen, und sie wird die Verwaltung entlasten. Wir nehmen damit eine Weichenstellung für die Zukunft vor, und diese Zukunft wird in den ersten Wochen des neuen Jahres beginnen und nicht am Sankt-Nimmerleins-Tag, wie Sie, liebe Opposition, es suggerieren mit den Schlagworten wie „Zögern“, „Blockade“ und „Verweigerungshaltung des Senats“. Jeder aber, der meint, sich oder der Öffentlichkeit vorgaukeln zu müssen, dass wegen der Karte künftig weniger Menschen bei uns Zuflucht suchen, der wird enttäuscht werden. Dafür führt der Senat die Karte nicht ein, und dazu wird sie auch nicht beitragen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, DIE LINKE)
