Özlem Ünsal
Ich glaube, da haben wir tatsächlich eine unterschiedliche Auffassung, auch aus der fachlichen Perspektive. Sie ordnet natürlich die Gebietsbereiche anders ein und hat damit auch einen ganz klaren Auftrag, wie dieser Bereich gesetzlich einzuordnen ist. Ich kann Ihnen das natürlich auch mit dem Gesetzestext noch mal vortragen, aber um es ganz praktisch zu sagen: Wir schaffen damit Rechtssicherheit, eine Vereinfachung im Bauplanungsverfahren und das ist, glaube ich, auch ganz im Sinne der Musikwirtschaft.
