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Kirsten Kreuzer

13.11.2024 Sitzungen 21/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In den sozialen Medien begegnen jungen Menschen vor allem Angriffe durch Nötigung, Erpressung und Bedrohung, psychischer Gewalt durch Cybermobbing, sexualisierter Gewalt und der generellen Darstellung und Verbreitung von Gewaltinhalten. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Aus der Sicherheitsbefragung des Landeskriminalamtes Bremen 2022 geht hervor, dass jüngere Altersgruppen signifikant häufiger Opfer von Bedrohungen im Internet werden als ältere. Dabei ist von einem hohen Dunkelfeld auszugehen. Zu Frage 2: Auf Landesebene ist die Möglichkeit geschaffen worden, Strafanzeigen wegen Hasskriminalität und Gewalt im Netz dort zur Anzeige zu bringen, wo sie begangen werden – nämlich online. Mit diesem bewusst niedrigschwelligen Ansatz ist die berechtigte Hoffnung verbunden, das Entdeckungsrisiko für Straftäter zu erhöhen und das Dunkelfeld aufzuhellen. Ein von der Polizei Bremen entwickeltes Präventionskonzept sieht zudem vor, eine standardisierte Informations- und Beratungsstruktur zu implementieren. Der Senat begrüßt diesen Ansatz, junge Menschen, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte unabhängig von konkreten Anlässen zu informieren und zu unterstützen. Das Landeskriminalamt arbeitet darüber hinaus an einem Konzept zum Thema Sexualdelikte, das junge Menschen sowie Eltern und Lehrkräfte informiert und für die Gefahren sensibilisiert. Die Konferenz der Innenministerinnen und -minister der Länder hat in ihrer Frühjahrskonferenz mit Zustimmung Bremens die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister mit der Bitte adressiert, zu prüfen, ob die Einführung eines gesonderten Mobbing- oder CybermobbingStraftatbestandes erforderlich ist. Bereits im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist ein Gesetz gegen digitale Gewalt vereinbart. Mit Bedauern stellt der Senat fest, dass es bislang nur in Form eines Eckpunktepapiers vorliegt. Regelungskompetenzen sieht der Senat auch auf EU-Ebene. Die EU könnte Leitlinien festlegen, die Anbieter von digitalen Diensten zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen verpflichten und die flächendeckende Verbreitung von Hilfsangeboten fördern. Einem solchen Vorhaben stünde der Senat positiv gegenüber. Zu Frage 3: Der online abrufbare „Wegweiser Opferschutz“ bietet einen umfassenden Überblick über sämtliche Anlaufstellen und Hilfsangebote. Der Opferschutz für Betroffene von digitaler Gewalt wird durch das Präventionszentrum der Polizei koordiniert. Daneben gibt es eine Reihe weiterer erfolgreicher Angebote zur Aufklärung und Prävention. So findet in der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Digitale Gewalt“ ein Austausch zu Schulungs- und Präventionsmaßnahmen statt, unter anderem, um existierende Angebote bekannt zu machen. Präventiv beraten in der Stadtgemeinde Bremen das „ServiceBureau Jugendinformation“ und in Bremerhaven die „Fachstelle Jugendschutz im Internet“ Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren über die Gefahren im Umgang mit digitalen Medien. Beide Institutionen werden häufig für Veranstaltungen, Schulungen und Workshops angefragt. Einzelfallabhängig besucht die Polizei Bremen Schulen und führt Gespräche mit betroffenen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften. Etwa jede zweite Schule in Bremen hat inzwischen das Projekt „Gemeinsam Klasse sein“ am Landesinstitut für Schule zu Mobbing und Cybermobbing genutzt. In Bremerhaven sensibilisiert die Arbeitsgruppe „Medienkompetenz an Bremerhavener Schulen“ für das Thema. Die Zentrale Präventionsstelle der dortigen Ortspolizeibehörde bietet darüber hinaus – nach Vorfällen wie auch präventiv – Unterstützung für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Kirsten Kreuzer Protokoll (PDF) ↗