Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 30. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne – herzlich willkommen Ihnen! –, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Häußer und Herr Abgeordneter Kalthoff betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Herr Abgeordneter Bilay, Frau Abgeordnete Rosin, Herr Minister Gruhner und Herr Minister Maier mitgeteilt. Ich möchte nun einige Hinweise zur Tagesordnung geben: Bereitgestellt werden zu Tagesordnungspunkt 3 ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 8/2488 und zu Tagesordnungspunkt 4 ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 8/2493. Folgende Festlegungen zur Abarbeitung der Tagesordnung wurden für die heutige Sitzung getroffen: Die Tagesordnungspunkte 2, 4 und 5 sollen heute Vormittag aufgerufen werden. Um deren Aufruf am heutigen Vormittag zu gewährleisten, werden die Punkte in dieser Reihenfolge aufgerufen. Das heißt, wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 2. Sollte bis zur Mittagspause Beratungszeit verbleiben, würde sich an den Tagesordnungspunkt 5 der Tagesordnungspunkt 3 anschließen. Danach würde es beginnend mit dem Tagesordnungspunkt 7 in der numerischen Reihenfolge weitergehen. Der Tagesordnungspunkt 1 soll nach der Mittagspause aufgerufen werden. Daran anschließen soll sich der Aufruf des Tagesordnungspunkts 27. Ebenfalls heute aufgerufen werden soll der Tagesordnungspunkt 13. Sorge ist dafür zu tragen, dass die Tagesordnungspunkte 3 und 11 gemeinsam mit 19, 12 und 28 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall zum Aufruf kommen. Ich komme nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Frau Abgeordnete Jary.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Es waren Platzierungswünsche, die Tagesordnungspunkte 32 und 33 am morgigen Vormittag abzuarbeiten. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Wer stimmt gegen die Platzierung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Platzierung der beiden Tagesordnungspunkte 32 und 33 mehrheitlich angenommen. Gibt es weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung festgestellt. Wir beginnen, wie von mir eben erläutert, mit TaGesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1278 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 8/2406 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/2504 ZWEITE BERATUNG Der Änderungsantrag befindet sich in der Verteilung. Ich weiß nicht, ob er schon bei allen angekommen ist, aber auf jeden Fall wird er jetzt während der Aussprache verteilt werden. Ich möchte es nur schon mal ankündigen. Wir sind in der zweiten Beratung und deswegen gibt es eine Berichterstattung aus dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Dafür erteile ich Herrn Abgeordneten Hoffmeister jetzt für seinen Bericht das Wort.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir beraten heute das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes. Diese Novelle ist keine bloße Anpassung, sondern ein struktureller Eingriff in das Fördersystem der Erwachsenenbildung. Ich stelle die wesentlichen Veränderungen den bisherigen Regelungen gegenüber. Erstens, Systemwechsel bei der Finanzierung: Kern der Reform ist der Übergang von projektbezogener Förderung zu einer stabilen Grundförderung. Bisher wurden Integration, politische Bildung und Digitalisierung überwiegend über befristete Förderrichtlinien mit jährlichen Anträgen, hohem Verwaltungsaufwand und geringer Planungssicherheit finanziert. Künftig werden diese Bereiche dauerhaft in die gesetzliche Grundförderung nach § 12 überführt. Das heißt: keine Projektanträge mehr für diese Kernaufgaben, keine durch Förderlogik befristeten Arbeitsverhältnisse und keine Doppelstruktur …
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Herr Abgeordneter Hoffmeister, Sie sind beauftragt mit der Berichterstattung aus dem Ausschuss. Sie reden jetzt inhaltlich. Also Sie kommen noch dran mit Ihrem Redebeitrag, Sie müssen jetzt den Beratungsverlauf aus dem Ausschuss wiedergeben.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Herr Abgeordneter Hoffmeister holt die andere Rede mit dem Bericht und wir warten kurz. Die Zeit kann jetzt genutzt werden, um sich mit dem Änderungsantrag zu beschäftigen. Damit ist die Zeit auch nicht verloren.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
So, jetzt Variante 2. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 21. Sitzung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 6. Sitzung am 29. August, in der 7. Sitzung am 1. Oktober und in seiner 10. Sitzung am 21. November beraten. Zu diesem Gesetzentwurf wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: Nummer 1 Buchstabe b, Doppelbuchstabe cc erhält folgende Fassung: „cc) Satz 7 erhält folgende Fassung: ‚Die Höhe der Grundförderung je Einrichtungsgruppe darf die jeweilige Höhe der Grundförderung des Haushaltsjahres 2026 zuzüglich der gemäß Artikel 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes erforderlichen Erhöhung nicht unterschreiten.‘“ Nummer 4 erhält folgende Fassung: „§ 14 Förderung von Alphabetisierungs- und Grundbildungsmaßnahmen (1) Alphabetisierungsmaßnahmen richten sich an sekundäre und funktionale Analphabeten sowohl mit Deutsch als auch einer anderen Sprache als Muttersprache. Die anerkannten Einrichtungen der 1. Einrichtungsgruppe stellen im Rahmen der Grundversorgung sicher, dass in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis Alphabetisierungsund Grundbildungsangebote zur Verfügung stehen. Alle Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die Alphabetisierungs- und Grundbildungsmaßnahmen anbieten, stimmen sich regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, im Rahmen des Thüringer Bündnisses zur Alphabetisierung und Grundbildung über ihr Angebot zur Alphabetisierung und Grundbildung in Thüringen ab. (2) Das Land gewährt anerkannten Einrichtungen der 1. Einrichtungsgruppe nach Maßgabe des Landeshaushalts auf schriftlichen Antrag Zuschüsse für Alphabetisierungs- und Grundbildungsmaßnahmen. § 12 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Ist die anerkannte Einrichtung Mitglied einer Landesorganisation der 1. Einrichtungsgruppe, wird der auf die Einrichtung entfallende Zuschuss der Landesorganisation gewährt. (3) Das Land kann anerkannten Einrichtungen der 2. und 3. Einrichtungsgruppe auf deren schriftlichen Antrag Zuschüsse für ergänzende Alphabetisierungs- und Grundbildungsmaßnahmen gewähren. Ist die Einrichtung Mitglied einer Landesorganisation, wird der Zuschuss einer Landesorganisation gewährt. § 12 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. (4) Die Zuschüsse nach den Absätzen 2 und 3 dürfen auch für a) Maßnahmen zur Sensibilisierung von Schlüsselpersonen beim Umgang mit funktionalen Analphabeten (beispielsweise bei Jobcentern, Polizei, Gerichten und Fahrschulen), b) die Öffentlichkeitsarbeit bei Alphabetisierungs- und Grundbildungsmaßnahmen, c) die Fortbildung von Lehrkräften von Alphabetisierungs- und Grundbildungsmaßnahmen und d) erforderliche Koordinationsaufgaben bei der Organisation und Abrechnung von Alphabetisierungs- und Grundbildungsmaßnahmen verwandt werden. § 12 Abs. 4 gilt entsprechend.“ Danke.
(Beifall BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmeister, für die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Ich eröffne hiermit die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 2 und rufe Frau Abgeordnete Gerbothe für die Fraktion der CDU auf.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream und vor allen Dingen werte Vertreterinnen und Vertreter der Thüringer Erwachsenenbildung, wir beraten heute das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes. Die Anhörung im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat gezeigt, dass unser Gesetzentwurf auf breite Zustimmung stößt. Die CDU-Fraktion ist überzeugt: Gute Gesetzgebung entsteht nicht im stillen Kämmerlein, sondern im Dialog mit der Praxis bzw. in der Interaktion mit Verbänden und Entscheidungsträgern. Die Kernpunkte unseres Gesetzentwurfs bleiben Verlässlichkeit, Planungssicherheit und vor allen Dingen Entbürokratisierung. Lassen Sie mich zunächst noch einmal die zentralen Errungenschaften unseres Gesetzentwurfs in Erinnerung rufen. Mit dieser Novelle überführen wir drei bisherige Projektförderrichtlinien dauerhaft in die Grundförderung der anerkannten Einrichtungen. Integration, politische Bildung und Digitalisierung werden damit zu festen, gesetzlich verankerten Daueraufgaben der Erwachsenenbildung. Das bedeutet konkret: keine jährlichen Neuanträge mehr, keine Planungsunsicherheiten zum Jahresende und insbesondere keine Abwanderung von Fachkräften, weil Verträge nicht verlängert werden können. Stattdessen schaffen wir vor allen Dingen Verlässlichkeit für die Träger, für die Beschäftigten und nicht zuletzt für die Menschen in Thüringen, die auf diese Bildungsangebote angewiesen sind. Die Erhöhung des Sockelbeitrags für das Jahr 2026 für freie Träger und Volkshochschulen sowie Heimvolkshochschulen trägt zudem den realen Kostensteigerungen Rechnung und sichert langfristig die Qualität der täglichen Arbeit. Die Einrichtungen, die nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz anerkannt sind, haben in der Anhörung deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf richtig und notwendig ist. Die Überführung der Projektmittel in die Grundförderung wurde begrüßt, die Entbürokratisierung als echter Fortschritt gewertet. Zugleich kam auch in der Anhörung die Anregung, § 14, der bislang ausschließlich von Alphabetisierungsmaßnahmen sprach, zu ändern. Der Volkshochschulverband hat darauf hingewiesen, dass diese Begrifflichkeit fachlich zu eng gefasst ist und der tatsächlichen Arbeit vor Ort nicht gerecht wird. Wir als Koalitionsfraktionen haben diese Anregung aufgegriffen und haben § 14 entsprechend angepasst. Denn grundsätzlich richtet sich Alphabetisierung an Menschen, die nicht oder nur sehr eingeschränkt lesen und schreiben können. Grundbildung geht aber darüber hinaus. Sie umfasst grundlegende Kompetenzen im Rechnen, im Umgang mit digitalen Medien, in Alltags- und Gesundheitsfragen, kurz gesagt Fähigkeiten, ohne die gesellschaftliche Teilhabe überhaupt nicht möglich ist. Die Realität in den Einrichtungen ist längst so, dass beides zusammen gedacht und zusammen angeboten wird. Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen haben, brauchen oft auch Unterstützung in anderen Grundbildungsbereichen. Wer nicht richtig rechnen kann, hat Probleme bei Verträgen, bei Behördengängen oder im Beruf. Diese Herausforderungen treten nicht isoliert auf. Sie bedingen oftmals einander. Mit der Neufassung des § 14 tragen wir somit dieser Realität auch rechtlich Rechnung. Wir ermöglichen den Einrichtungen, Alphabetisierung und Grundbildung gemeinsam zu denken, zu planen und umzusetzen, was zusammengehört. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Änderung senden wir ein ganz klares Signal: Wir hören zu, wir nehmen fachliche Hinweise ernst und sind vor allen Dingen bereit, Gesetze dort nachzubessern, wo es sachlich geboten ist. Das ist nicht nur gelebte parlamentarische Kultur, das ist vor allen Dingen konstruktive Zusammenarbeit. Und das ist letztendlich auch Ausdruck von Respekt gegenüber denjenigen, die tagtäglich mit großem Engagement dafür Sorge tragen, dass Menschen in Thüringen eine zweite Chance auf Bildung erhalten. Diesen Menschen eine Perspektive zu geben, ist nicht nur eine bildungspolitische Aufgabe und nicht nur eine Frage von Gerechtigkeit, Teilhabe und Menschenwürde, es ist ganz praktisch gesprochen auch eine Frage von Fachkräftesicherung und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Abschließend möchte ich an dieser Stelle dem Thüringer Volkshochschulverband meinen Dank für die konstruktiven Anregungen und für die sorgfältige Vorbereitung geben und mich nicht zuletzt bei den Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen von BSW und SPD, mit denen wir auch in dieser Frage zu einer gemeinsamen, tragfähigen Lösung gekommen sind, bedanken.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Mit diesem Gesetz wollen und werden wir ihre Arbeit erleichtern, ihre Planungssicherheit erhöhen und ihre gesellschaftliche Bedeutung anerkennen. Deshalb werbe ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream und ganz besonders natürlich die Vertreterinnen der Erwachsenenbildung auf der Tribüne – habe ich schon gesehen –, der freien Träger der Erwachsenenbildung, ich würde sagen, wahrscheinlich sind auch viele Kolleginnen und Kollegen der Volkshochschulen heute am Livestream, natürlich auch von den freien Trägern, aber auch von den Heimvolkshochschulen, weil wir heute mit der Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes etwas vermeintlich Kleines, aber doch sehr Wichtiges beraten. Frau Kollegin Gerbothe, ich sage es gleich: Den Dank kann man vielleicht auch gemeinsam tragen im Rund der demokratischen Fraktionen, weil ich zumindest in der Vergangenheit wahrgenommen habe, dass das Thema der Erwachsenenbildung immer eins ist, wofür es eine große und breite Mehrheit hier im Thüringer Landtag gab. Da sage ich auch ganz unumwunden: Wir brechen uns da als Fraktion Die Linke hier im Thüringer Landtag auch keinen Zacken aus der Krone, wenn wir heute dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zustimmen. Ich kann das auch begründen.
(Beifall BSW, Die Linke)
Was wir hier heute verabschieden, ist tatsächlich – die Kollegin hat es gerade schon gesagt – ein Dreiklang von Planungssicherheit, von Entbürokratisierung und auch dem weiteren Aufbau nachhaltiger Strukturen. Ich sage das unter dem Stichwort „Entbürokratisierung“ auch noch mal mit Blick auf anstehende Debatten, zum Beispiel zum Bürokratieentlastungsgesetz. Denn man könnte sich ja in Zukunft, wenn wir über Entbürokratisierung reden, an diesem Prozess und an diesem Gesetzentwurf tatsächlich mal ein Vorbild nehmen, weil es aufzeigt, worum es geht, nämlich Entbürokratisierung nicht als einen Standardabbau zu verstehen, sondern Entbürokratisierung tatsächlich als eine Vereinfachung von Prozessen zu verstehen, und zwar für beide Seiten, sowohl für die Verwaltung, für die öffentliche Verwaltung im Ministerium genauso wie natürlich am Ende für die Volkshochschulen, freien Träger, Heimvolkshochschulen und damit für die Beschäftigten in dem Bereich, die sich dann mit ihren Kapazitäten und ihrer Arbeitszeit auf das fokussieren können, was notwendig ist, nämlich die Unterstützung des lebenslangen Lernens in Thüringen.
(Beifall Die Linke)
Das sage ich auch noch mal vor dem Hintergrund – ich habe es in der ersten Lesung schon gesagt –, der Ministerpräsident ist heute nicht anwesend, er hat andere Termine, das ist berechtigt, aber er sagt manchmal hier im Rund immer einen Satz: Was Hänschen nicht mehr lernt, das lernt Hans nimmermehr. Ich sage es gern an dieser Stelle noch mal: Gerade dieser Gesetzentwurf und die Arbeit der Erwachsenenbildung zeigen, dass dieser Satz fehlläuft und eigentlich heißen müsste: Was Hänschen noch nicht kann, kann Hans noch lernen. Denn genau das ist es am Ende, was die Erwachsenenbildungseinrichtungen in Thüringen machen. Ich will das mal in Zahlen runterbrechen, mit welchen Ressourcen für wie viele Menschen in Thüringen das gemacht wird. Wenn wir den Haushaltsansatz 2025 nehmen, dann macht die Finanzierung der Erwachsenenbildung 0,59 Prozent des Gesamtetats aus. Mit diesem kleinen Gesamtetat werden Angebote für 86 Prozent der Thüringer Bevölkerung geschaffen. Ich denke, das zeigt, warum der Dank, den wir hier heute sicherlich auch in Form dieses Gesetzentwurfs und der gemeinsamen Zustimmung ausdrücken, wirklich notwendig und relevant ist. Ich will dann auch noch daran anknüpfen: Dass dieser Gesetzentwurf zustande gekommen ist, das ist ja nicht vom Himmel gefallen. Das ist einem unermüdlichen Arbeiten insbesondere der Landesorganisationen, des Volkshochschulverbands, der Heimvolkshochschulen und auch der freien Träger zu verdanken, die in den letzten Wochen und Monaten unermüdlich dafür gestritten und das auch vorbereitet haben, weil die Materie, wenn man sich den Gesetzentwurf anblickt, natürlich ziemlich komplex ist und jede kleine Änderung eine Verschiebung im Gesamtsystem bedeutet, wo man schauen muss, wie man das hinkriegt, dass am Ende alle Seiten davon profitieren. Ich würde sagen, das wurde mit diesem Gesetzentwurf und auch mit der entsprechenden Beratung im Ausschuss erreicht. Ich will aber noch auf eine Sache hinweisen, weil ich zwischendurch das Gefühl hatte, wir biegen in der ganzen Geschichte ein bisschen falsch ab. Das hatte natürlich damit zu tun, was uns am 23. September als Haushaltsentwurf vorgelegt wurde. Dann war für mich natürlich erst mal wichtig, zu schauen, wie es denn um die Erwachsenenbildung steht, und dort waren relevante, ich würde sogar sagen, massive Kürzungen drin. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf nicht loszulösen von dem Kompromiss, den wir jetzt zum Thüringer Landeshaushalt gefunden haben. Deswegen finde ich es wichtig, dass jetzt mit den Aufwüchsen, die auch finanziell kommen, beides Hand in Hand geht, einerseits die finanzielle Planungssicherheit für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung und aber auch auf der anderen Seite tatsächlich die Entbürokratisierung durch die Überführung der Projektmittel dann auch in die Grundförderung. So kann dann auch ein Schuh daraus werden, damit das lebenslange Lernen in Thüringen tatsächlich gestärkt werden kann.
(Beifall Die Linke)
Und warum das notwendig ist, das zeigt sich mit Blick auch auf das, was wir hier im Rund oft diskutieren. Das ist die Frage einer sich ständig verändernden Welt. Deswegen ist es noch mal so wichtig, darauf hinzuweisen, weil wir letztens auch über die Frage von Bildungsfreistellung hier im Rund diskutiert haben, dass das eben nicht etwas ist, was man einfach mal so abtut als irgendwie ein paar Kurse, die dann irgendwie angeboten werden und die nett sind. Nein, es geht um eine ganze Bandbreite von sozialer, kultureller, gesundheitlicher, politischer, inklusiver Bildung und natürlich auch Fragen von Digitalisierung. Da hoffe ich, dass wir heute sagen, das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange, sondern hier im Rund dann auch in den nächsten Jahren, wenn es um Haushalte oder gesetzliche Verbesserungen geht, sagen, die Erwachsenenbildung liegt uns gemeinsam hier in Thüringen am Herzen, weil das dringend notwendig ist, um das Angebot in der Fläche tatsächlich auch weiter fortzuführen. Deswegen hoffe ich, dass der kurze Ausflug in die Kürzungen, die wir dann aber schlussendlich auch gemeinsam verhindern konnten, nur ein kurzer Ausflug war und in Zukunft nicht wieder ansteht. Auch bei der Umsetzung des Gesetzes – das sage ich auch noch mal so – werden wir natürlich genau schauen. Das Gesetz ist jetzt das eine, Durchführungsbestimmungen sind das andere. Deswegen schon mal in Richtung des Ministeriums: Herr Tischner, wir haben natürlich ein ganz besonderes Auge darauf, wie das dann umgesetzt wird, damit das Gesetz gemeinsam mit den Trägern der Erwachsenenbildung hier auch tatsächlich zum Tragen kommt. Ich habe es am Anfang schon gesagt: Wir stimmen dem Gesetzentwurf heute zu. Das ist ein wichtiges Signal. Und ich will mich wirklich zum Schluss noch einmal bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben, insbesondere allen, die den Prozess am Anfang gestartet haben und jetzt auch bis zum Schluss mit dabei waren, bei denjenigen, die wir auch in der letzten Sitzung schon hier hatten. Ich will exemplarisch nur noch mal ein paar Namen nennen, mit denen der Prozess begonnen hat: Evelyn Sittig, die heute hier ist – herzlich willkommen! –, Sylvia Kränke, die sicherlich auch zuschaut, die den Prozess auch gemeinsam mit Claudio Kullmann und vielen anderen begonnen haben, und unter anderem Lisa Schwörer und Fanny Kratzer, die den Prozess jetzt natürlich mit bis zum Ende begleitet haben. Vielen herzlichen Dank! Das ist auch ein gutes Zeichen von einer konstruktiven und sehr guten Zusammenarbeit im und außerhalb des Parlaments und ein wichtiger Tag für die Erwachsenenbildung hier in Thüringen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt ist schon viel gesagt worden. Manche sagen dann „Aber noch nicht von jedem“. Worum geht es heute eigentlich? Frau Gerbothe hat vorhin schon mal sehr genau ausgeführt, auch zu § 14. Dazu will ich jetzt gar nichts weiter sagen. Meine Redezeit ist begrenzt. Aber in den Säulen der Erwachsenenbildung, was die politische Bildung, die Digitalisierung beispielsweise angeht, war es in den letzten Jahren ja immer so, dass die Träger das immer nur über die Projektförderung bekommen haben. Und das bedeutet – wir reden ja immer von Entbürokratisierung –, dass alles viel einfacher werden sollte. Das hat bedeutet, dass man bei dieser Projektförderung ständig beantragen musste, dass Bedienstete im Ministerium darüber schauen mussten, dass es Rückfragen gab, dass es Rückrechnungen gab, dass man immer gucken musste, wie diese Mittel reichen. Dass wir heute mit diesem Gesetzentwurf und mit der Novellierung dieses Gesetzes einen großen Schritt nach vorn machen und genau diese Gelder in die Grundförderung, also das, was den Trägern dann ohnehin zusteht, überführen, das ist tatsächlich eine große Erleichterung für die Leute in den Ministerien natürlich, aber insbesondere auch für die Trägerinnen und Träger. Auch da ein herzliches Willkommen an alle, die heute dieser Debatte folgen, hier im Saal oder vielleicht auch draußen am Livestream! Wenn ich über Grundförderung rede, dann ist das der zweite sehr wichtige Punkt dieser Novellierung, weil wir gesetzlich eine – ich sage mal, das Wort ist jetzt sehr modern – Haltelinie eingezogen haben. Im Moment redet in Berlin auch jeder über Haltelinien, aber das ist ganz amüsant in einer ganz anderen Frage. Es geht ganz einfach darum, dass den Trägern im Grunde in diesem Gesetz ein Niveau an finanziellen Landesförderungen zugesichert werden soll, das nicht absinken soll, das heißt also eine Verankerung eines bestimmten finanziellen Niveaus, das ganz wichtig ist, um diese Arbeit im Land fortführen zu können. Ich habe das gar nicht nachgerechnet. Herr Schaft hat eben gesagt, es sind gerade mal ein halbes Prozent des gesamten Haushalts und betrifft aber mehr als 80 Prozent der Bevölkerung. Also das ist tatsächlich ein großer Hebel, ein großer Wirkmechanismus, der hier durch dieses Gesetz quasi mit ausgeübt wird. Und ja, es stimmt, als ich den Haushaltsentwurf gesehen habe, musste ich auch erst mal schlucken, weil da beispielsweise eine satte Million gefehlt hat und wir gesagt haben, dann wäre die Novellierung, die wir heute hier bereden – und dankenswerterweise habe ich eben auch schon wahrgenommen, dass die Linke sagt, sie stimmen diesem Gesetzentwurf auch zu –, im Grunde ad absurdum geführt worden, denn dann hätte dieses Niveau, diese Landeszuweisung, die wir ja an einer bestimmten Haltelinie festmachen wollen, gar nicht mehr gegolten. Und jetzt will ich nicht spoilern. Wir haben ja in der übernächsten Woche noch die Haushaltsdebatte, aber ich kann schon mal sagen, dass wir in unserem Bereich, was die Brombeerkoalition betrifft, auch nachgebessert haben und in der Verprobung des Haushalts gemeinsam mit den Linken im Grunde Gewähr gegeben wird. Auch das ist eine sehr gute Mitteilung, dass dieser Gesetzentwurf in der Novellierung voll zur Tragweite kommen kann, weil wir diese untere Haltelinie dann mit einziehen. Was man damit sagen kann, auch an die Vertreterinnen und Vertreter der Erwachsenenbildung, die heute hier mit im Saal oder vielleicht draußen an den Geräten sind: Es wird Weihnachten und wir legen Ihnen mit dieser Novellierung was sehr Schönes unter den Gabenbaum. Das ist heute auch mal eine wirklich schöne Geschichte hier in diesem Parlament. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, wir beraten heute in zweiter Lesung über die Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss beraten und im Rahmen der Anhörung auch ausführlich diskutiert. Es hat sich gezeigt: Genau das, was man erwarten konnte, ist am Ende auch eingetreten. Die freien Träger der Erwachsenenbildung haben den Entwurf erwartungsgemäß ausdrücklich gelobt. Das überrascht auch nicht, sie erhalten künftig höhere Grundförderungen, ohne ihre Bedarfe wie bisher nachweisen zu müssen. Aber die Aufgabe des Gesetzgebers ist es nicht, Beifall bei den Fördermittelempfängern zu erzeugen. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, eine verantwortliche und bedarfsgerechte Steuerung öffentlicher Mittel zu gewährleisten.
(Beifall AfD)
Genau das Gegenteil erreicht man aber nun mit dieser Gesetzesänderung und genau das hat der Thüringer Rechnungshof ja in seiner Stellungnahme auch sehr deutlich dargestellt. Die bisherige Projektförderung der Erwachsenenbildung war nicht perfekt, aber sie war steuerbar. Das Land konnte Bedarfe jährlich prüfen, Mittel gezielt dort einsetzen, wo sie wirklich gebraucht werden. Diese Steuerungsmöglichkeit entfällt zukünftig. Die neuen gesetzlichen Pauschalen werden unbefristet und ohne Bedarfsprüfung nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Das bedeutet konkret: Egal ob ein Träger gute oder schlechte Arbeit leistet, egal ob Bedarfe in den Projektbereichen Integration, Digitalisierung oder politische Bildung steigen oder sinken, egal ob vielleicht neue Themenfelder in der Erwachsenenbildung hinzukommen, die wir gar nicht auf dem Schirm haben, die Mittel fließen trotzdem automatisch. Das ist weder zielgerichtet noch wirtschaftlich und auch ganz sicher keine große Errungenschaft, Frau Gerbothe.
(Beifall AfD)
Vor allem passiert aber durch diese Gesetzesänderung Folgendes: Der Landeshaushalt wird weiter versteinert. Schon heute sind über 70 Prozent des Haushalts durch gesetzliche Leistungen, Personalkosten und Verpflichtungsermächtigungen gebunden. Jeder zusätzliche Automatismus schränkt den politischen Gestaltungsspielraum weiter ein. Ich finde es schon bemerkenswert, wenn Ihre Finanzministerin Frau Wolf bei der Haushaltsaufstellung noch beklagte, dass der Haushalt kaum steuerbar sei, weil so viele Mittel durch Gesetze und Verpflichtungen festgeschrieben sind, aber gleichzeitig beschließt dann hier die Koalition ein Gesetz, das genau diese Problematik noch weiter verschärft.
(Beifall AfD)
Mit diesem Gesetz wird wieder ein Stück Haushalt zementiert, wieder ein Stück politischer Spielraum abgegeben. Vor allem ist jetzt aber keine Nachsteuerung mehr möglich. Beim bisherigen Finanzierungsmodel mit dem kleineren Sockelbetrag und der Projektförderung konnte der Landtag in der Haushaltsaufstellung flexibel nachsteuern, und das war in der Vergangenheit ja auch meistens der Fall. Die Projektmittel wurden häufig angepasst, vor allem nach oben angepasst. Das ist nun nicht mehr möglich, denn die Projektförderung entfällt. Sie wird durch einen erhöhten Sockelbetrag ersetzt, der nun im Gesetz festgeschrieben ist. Das Absurde ist, niemand kann schlüssig erklären, wie diese neuen Sockelbeträge überhaupt berechnet wurden. Auch der Rechnungshof hält die Kalkulation ausdrücklich für nicht nachvollziehbar. Und sollen diese Beträge künftig verändert werden, braucht es jedes Mal eine komplette Gesetzesänderung. Das, meine Damen und Herren, ist kein Bürokratieabbau, das ist haushalterische Verantwortungslosigkeit.
(Beifall AfD)
Zusammengefasst: Durch die angestrebte Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes haben wir keine Steuerungsmöglichkeit mehr, keine nachvollziehbare Finanzierung, eine weitere Versteinerung des Landeshaushalts und ein System, das weniger flexibel und weniger verantwortungsvoll mit Steuermitteln umgeht als das bisherige. Und das alles, um ein Modell zu ersetzen, das zwar Aufwand verursacht hat, aber immerhin bedarfsgerecht, flexibel und steuerbar war. Wir werden diesem Gesetz deswegen nicht zustimmen. Das ist keine Entscheidung gegen die Erwachsenenbildung. Wir danken ausdrücklich den Trägern der Erwachsenenbildung für ihr Engagement, das sie täglich leisten. Wir stehen aber zu einer Erwachsenenbildung mit verantwortlichen, steuerbaren und finanzierbaren Finanzierungsmodellen und wir stehen vor allem zu einem Landeshaushalt, der nicht vollständig aus vorher festgeschriebenen Automatismen und Verpflichtungen besteht. Darum bleibt uns als Fraktion nichts anderes übrig, als diese Gesetzesänderung abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute in zweiter Lesung das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes. Für die BSW-Fraktion ist klar, dieses Gesetz markiert einen notwendigen Kurswechsel in der Bildungsfinanzierung, weg von unsicheren Projektstrukturen hin zu stabiler, verlässlicher und gerechter Grundförderung. Erwachsenenbildung ist kein Luxus. Sie ist ein Grundpfeiler von Bildungsgerechtigkeit, gesellschaftlichem Zusammenhalt und demokratischer Mündigkeit. Wer lebenslanges Lernen fordert, muss auch lebenslang tragfähige Strukturen finanzieren. Genau hier setzt die Novelle an. Erstens – Schluss mit der Projektlogik, hinein in eine strukturelle Verantwortung: Bisher wurden zentrale Aufgaben der Erwachsenenbildung – Integration, politische Bildung und Digitalisierung – über separate Förderrichtlinien geregelt, und das bedeutete für die Träger Unsicherheit von Jahr zu Jahr, befristete Beschäftigung, hoher Verwaltungsaufwand und oft genug das bange Warten auf neue Bewilligungen. Das ist aus Sicht der BSW-Fraktion kein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlicher Bildungsarbeit. Künftig werden diese drei zentralen Aufgaben dauerhaft in der Grundförderung verankert. Das ist ein echter Systemwechsel: weg von der Projektabhängigkeit hin zu verlässlicher und öffentlicher Daseinsvorsorge im Bildungsbereich. Und das ist genau der Weg, den wir als BSW seit Langem fordern: Strukturen stärken, statt Maßnahmen verwalten. Die Sockelbeträge werden für die Volkshochschulen von 65.000 auf 185.820 Euro, für Heimvolkshochschulen von 80.000 auf 213.207 Euro angehoben. Das ist ein Signal der politischen Anerkennung auch für die tägliche Arbeit der Beschäftigten in der Erwachsenenbildung. Die BSWFraktion steht klar auf dem Standpunkt: Gute Bildung braucht gute Arbeitsbedingungen. Und gute Arbeitsbedingungen brauchen auch eine auskömmliche Grundfinanzierung. Hier haben wir es weiß Gott nicht mit einer Gießkanne zu tun.
(Beifall CDU, BSW)
Spürbarer Bürokratieabbau: Mit den Sockelbeträgen sowie mit dem Entfall der Förderrichtlinien wird Verwaltung real entlastet – in den Ministerien, bei den Trägern, in den Kommunen. Das ist kein ideologischer Bürokratieabbau, sondern ein praktischer, wirksamer Schritt, damit sich die Fachkräfte wieder auf das konzentrieren können, worauf es ankommt: auf die Bildung unserer Menschen. Viertens – Integration wird endlich als dauerhafte Aufgabe anerkannt: Bisher war die Integrationsförderung eine eigenständige, projektförmige Leistung. Künftig wird sie in der Grundförderung abgesichert. Das ist ein entscheidender Punkt. Integration ist keine kurzfristige Sonderaufgabe. Sie ist eine dauerhafte und gesellschaftliche Realität. Wer Integration ernst nimmt, darf sie nicht projektweise finanzieren. Dass diese Aufgabe jetzt strukturell abgesichert wird, ist aus Sicht der BSW-Fraktion ein längst überfälliger Schritt. Alphabetisierung – und wie wichtig dieses Problem ist, weiß ich als Deutschlehrer sehr wohl einzuschätzen – bleibt als eigenständiger Förderbereich enthalten. Auch das ist richtig, denn Grundbildung ist die unterste Stufe echter Teilhabe – kostenneutral für das Land, aber hochwirksam für die Praxis. Dieses Gesetz verursacht keine zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt. Es ordnet bestehende Mittel neu. Aber genau diese Neuordnung entfaltet ihre Wirkung: mehr Planungssicherheit, mehr Personalbindung, mehr Kontinuität, mehr Verlässlichkeit für kommunale Erwachsenenbildung. Meine Damen und Herren, aus Sicht der BSWFraktion ist dieses Gesetz ein Beispiel dafür, wie solide, vernünftige und sozial verantwortliche Bildungspolitik aussehen kann: strukturell abgesichert statt projektbetrieben, dauerhaft finanziert, statt wie bisher befristet verwaltet, planungssicher statt unsicher und entbürokratisiert statt überreguliert. Wir erleben derzeit auf vielen Ebenen, dass an Bildung gespart wird. Umso wichtiger ist dieses klare Signal. Die Erwachsenenbildung in Thüringen wird nicht weiter auf Verschleiß gefahren, sondern strukturell stabilisiert. Deshalb sagen wir als BSW-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf: Ja zur Stärkung der Erwachsenenbildung, Ja zur Entbürokratisierung, Ja zur verlässlichen und öffentlichen Verantwortung. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmeister. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Regierung hat sich Herr Minister Tischner zu Wort gemeldet.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, aber auch die Zuschauer, die sicherlich jetzt gerade zahlreich sind, am Livestream, heute ist ein guter Tag für die Bildung in Thüringen und es ist ein guter Tag für das lebenslange Lernen, weil der Thüringer Landtag heute gleich vier Gesetze beschließen wird, die auf gute Bildung, auf lebenslanges Lernen in Thüringen einzahlen. Vier Gesetze, die wichtig sind und die auch zeigen, dass die Landesregierung gerade im Bildungsbereich liefert, dass Bildung Topthema dieser Thüringer Landesregierung ist. Wir werden jetzt zum einen die Erwachsenenbildung stärken. Wir werden uns dann im Anschluss mit der schulischen Bildung beschäftigen, indem wir die Schulen in freier Trägerschaft stärken werden. Wir werden dann heute Mittag ein Gesetz beschließen, worauf 16.000 Lehrerinnen und Lehrer schon lange warten, mit dem die Regelbeurteilung in den Schulen, die meistens zu nichts führt, eingestellt wird – ein wichtiges Zeichen für die Entlastung. Und heute Nachmittag werden wir uns den Hochschulen widmen mit der Verlängerung der Hochschulrahmenvereinbarung V. Nun aber zum Gesetz Erwachsenenbildung. Am 20. Juni 2025 wurde das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes in erster Lesung beraten. Ich habe für die Landesregierung diese Initiative der Koalitionsfraktionen damals ausdrücklich begrüßt, weil sie ein Ziel verfolgt, das die Forderungen des Koalitionsvertrags auch aufgreift, Erwachsenenbildung in Thüringen dauerhaft zu stärken und fit für die Zukunft zu machen. Die Gesetzesänderung sorgt für mehr Qualität und sie sorgt für mehr Verlässlichkeit in den Angeboten unserer Erwachsenenbildungseinrichtungen. Planungssicherheit ermöglicht qualifiziertes, unbefristetes Personal, und aus bisherigen Projektstrukturen werden langfristige Aufgaben. Das ist ein entscheidender Schritt hin zu verlässlichen Bildungswegen im gesamten Lebenslauf. Lebenslanges Lernen beginnt nicht erst mit einem Kurs, sondern mit der Gewissheit, dass Bildung dauerhaft erreichbar ist. Gleichzeitig setzt die Novellierung auf Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung. Für die Praxis bedeutet das weniger Aufwand in Antragsverfahren, mehr Kraft für Inhalte, und auch für uns im Bildungsministerium bedeutet dies erheblich weniger Bürokratie. Wir schaffen Strukturen, in denen Fördermittel zielgerichtet wirken können, transparent, kontrollierbar und praxisnah. Damit wird ein wesentliches Ziel dieser Landesregierung umgesetzt: staatliche Förderung, die tatsächlich bei den Menschen ankommt. Worum geht es grundsätzlich? Um einen Paradigmenwechsel. Erwachsenenbildung in Thüringen soll keine Aneinanderreihung befristeter Projekte mehr sein, sondern eine dauerhafte Grundaufgabe mit planbarer Finanzierung. Die Neuberechnung der Grundförderpauschale ist dafür ein zentraler Baustein. Sie orientiert sich am ursprünglichen Sockel, passt ihn an die aktuellen tariflichen Gegebenheiten an und bündelt Mittel aus verschiedenen Fördertiteln für Integration, für politische Bildung und für Digitalisierung. Das ist nicht nur eine technische Anpassung, sondern das ist in der Tat auch ein politisches Signal. Wir nehmen gesellschaftliche Zukunftsthemen ernst und machen sie dauerhaft planbar. Und, sehr geehrter Herr Jankowski von der AfD, wenn Sie meinen, dass das Haushaltsrecht beschnitten sei, so möchte ich Ihnen ganz deutlich widersprechen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, mehr Geld für die Erwachsenenbildung einzustellen, aber es ist eben auch gesichert, dass Sie dort kürzen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Erwachsenenbildung wird in Thüringen als Ort gestärkt, an dem Menschen digitale Kompetenzen erwerben, zur politischen Teilhabe befähigt werden und neue Wege der Integration entstehen. Gerade im ländlichen Raum eröffnet sie Chancen, stärkt Gemeinden und fördert den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Deshalb begrüßen wir als Thüringer Landesregierung auch die vorgesehene Erweiterung von § 14 um den Begriff der Grundbildung. Grundbildung bedeutet Zugang zu Sprache, Zugang zu Wissen, Zugang zu Demokratie und digitaler Teilhabe. Sie ist die Basis des lebenslangen Lernens und ein Versprechen sozialer Teilhabe für alle Generationen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir schaffen mit diesem Gesetz keine Verwaltungsvorschrift unter vielen, sondern wir schaffen mit diesem Gesetz eine Grundlage für die Zukunft, für Menschen, die sich neu orientieren möchten, für Beschäftigte in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt und für unsere Bürgerinnen und Bürger, die auch in späteren Lebensphasen lernen, diskutieren und sich einbringen möchten. Erwachsenenbildung ist Persönlichkeitsbildung, Erwachsenenbildung ist Standortpolitik und Erwachsenenbildung ist ein Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Deshalb danke ich allen, die an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben. Es wurde schon vielen gedankt, gerade den Trägern der Erwachsenenbildung. Aber ich danke auch meinen Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeitern im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die tatkräftig bei diesem Gesetzentwurf unterstützt haben. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir in die Abstimmungen eintreten können. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD ab. Er wurde Ihnen verteilt, das hatte ich bereits angekündigt. Es hatte jeder die Gelegenheit, den Änderungsantrag zu lesen. Wir kommen jetzt zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer für den Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich angenommen. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag, der Annahme des Änderungsantrags. Wer der Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Niemand. Damit ist es mehrheitlich angenommen worden. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Noch mal sind das die Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Enthaltungen? Die liegen nicht vor. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1941 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 8/2456 dazu: Landesförderung der Schulen in freier Trägerschaft weiterentwickeln und Sonderungsverbot gesetzlich konkretisieren Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/2493 Neufassung ZWEITE BERATUNG Ich rufe zunächst für die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herrn Abgeordneten Geibert auf.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 25. Sitzung vom 24. September 2025 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur federführend sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 7. Sitzung am 1. Oktober 2025, in seiner 8. Sitzung am 28. Oktober 2025 und in seiner 10. Sitzung am 21. November 2025 beraten sowie ein schriftliches und ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 27. November 2025 beraten. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den nachzulesenden Änderungen anzunehmen. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Geibert, für die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Ich eröffne nun die Aussprache und frage zunächst, ob Begründung zum Entschließungsantrag gewünscht ist. Das ist nicht gewünscht. Dann können wir jetzt die Aussprache eröffnen und ich rufe für die Fraktion des BSW Herrn Abgeordneten Hoffmeister auf.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute in zweiter Lesung das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft. Als bildungspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion will ich klar sagen: Dieser Gesetzentwurf ist richtig, erleichtert Verwaltung, stärkt Aufsicht und sorgt für mehr finanzielle Ehrlichkeit im System der freien Schulen. Deshalb werben wir ausdrücklich für seine Zustimmung. Worum geht es im Kern? Erstens – mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei der Schulaufsicht: Mit der Einbindung der freien Schulen in das Meldewesen für Besondere Vorkommnisse wird eine alte Lücke geschlossen. Wer öffentliche Verantwortung für Kinder und Jugendliche trägt, muss auch bei schwerwiegenden Ereignissen verbindlich eingebunden sein. Das ist kein Misstrauen, das ist staatliche Schutzpflicht. Gerade als BSW sagen wir: Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler steht über jeder Trägerfreiheit. Zugleich wird klargestellt, dass bei der Schulpflicht nicht nur das Thüringer Schulgesetz gilt, sondern auch die Schulordnungen. Das ist kein kleiner technischer Punkt, sondern bringt Rechtsklarheit im Alltag der Schulen. Zweitens – konsequente Trägereignung auch im Innenverhältnis: Bisher konnte es auch so sein, dass nur die formalen Vertretungsberechtigten geprüft wurden, nicht aber die tatsächlich weisungsbefugten Personen im Hintergrund. Das wird jetzt korrigiert. Künftig gilt: Wer faktisch Einfluss auf freie Schulen ausübt, muss auch die Gewähr der Verfassungstreue erfüllen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur demokratischen Hygiene unseres Bildungssystems. Drittens – verbindliche Genehmigungsverfahren: Mit der festen Frist für den vollständigen Antrag bis 31. Oktober vor Schuljahresbeginn wird Schluss gemacht mit Genehmigungen auf den letzten Drücker. Das schafft Planungssicherheit für Eltern, Lehrkräfte, Träger und Kommunen. Gleichzeitig werden Detailfragen künftig per Rechtsverordnung geregelt. Auch das erhöht die Rechtssicherheit beider Seiten. Viertens – weniger Bürokratie, mehr Realismus bei der Finanzhilfe: Der Gesetzentwurf bringt hier gleich zwei wichtige Verbesserungen. Die Einführung eines Stichprobenverfahrens beim Verwendungsnachweis entlastet die Schulträger von unnötiger Dauerbürokratie, ohne die Kontrolle des Landes auszuhebeln. Neu ist auch, dass es bis zu 5 Prozent der Finanzhilfe ausdrücklich für Overheadkosten, das heißt für Geschäftsführung und Verwaltungskosten, eingesetzt werden dürfen. Das ist sachgerecht. Schulen funktionieren nicht ohne Organisation, Verwaltung und Personalführung. Fünftens – die Anhebung der Schülerkostenjahresbeiträge: Mit der neuen Anlage 1 werden die Beträge flächendeckend und strukturell erhöht. Das führt ab 2026 zu jährlichen Mehrkosten von rund 13,6 Millionen Euro. Es ist aber kein beliebiger Ausgabenposten, sondern die notwendige Korrektur, damit freie Schulen ihre Aufgaben auch real bezahlen können, insbesondere beim Personal. Für die BSW-Fraktion ist dabei entscheidend: Wer Bildung will, muss sie auch vollständig finanzieren. Damit werden wir dem Gutachten gerecht. Sechstens – die einmalige Sonderzahlung 2026: Mit dem neuen § 18a und der Anlage 4 wird für den Zeitraum Januar bis Juli 2026 eine gezielte Zusatzfinanzierung für bestimmte Bildungsgänge nicht auf dem Rücken der Schulen ausgetragen. Genau diesen Ausgleich hielten wir für zwingend erforderlich. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein ideologisches Projekt, es ist ein ordnungspolitisch sauberes, finanziell realistisches und verwaltungspraktisches Anpassungsgesetz. Es stärkt die Schulaufsicht, ohne die Autonomie der freien Schulen auszuhöhlen. Es erhöht die Finanzierung, ohne Blindstellen in der Kontrolle zu verschaffen, und es sorgt dafür, dass Übergänge sozialverträglich gestaltet werden können. Die BSW-Fraktion steht für Bildungsgerechtigkeit, Verlässlichkeit und solide Finanzierung. Genau diese drei Prinzipien finden sich im Kern dieses Gesetzentwurfs wieder. Deshalb ist unsere Haltung klar: Wir werden diesem Gesetz zustimmen. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf den Tribünen und am Livestream, mehr als 30.000 Kinder und Jugendliche besuchen in Thüringen eine Schule in freier Trägerschaft. Das sind rund 11 Prozent aller Thüringer Schüler. Freie Schulen sind also kein Randphänomen, sondern eine unverzichtbare Säule unserer Bildungslandschaft. Sie bieten Vielfalt, sie bieten Wahlfreiheit, sie bieten pädagogische Freiräume, die das staatliche Schulsystem allein gar nicht abdecken könnte.
(Beifall AfD)
Das sage ich bewusst jetzt in Richtung der Linken: Freie Schulen sind keine Eliteschulen, wie Sie es so gern immer behaupten.
(Beifall AfD)
Sie sind Teil unserer Bildungsrealität in Thüringen und sie werden von ganz normalen Familien nachgefragt, die eine passende Schule für ihre Kinder suchen. Besonders wichtig ist mir ein Punkt, den ich schon in der ersten Lesung klar angesprochen habe: Die Förderschulen in freier Trägerschaft dürfen nicht die Leidtragenden einer Gesetzesänderung sein. Genau diesen Webfehler hatte aber der ursprüngliche Gesetzentwurf. Er sah für nahezu alle Schularten eine Steigerung der Schülerkostenjahresbeträge vor, aber eben bei den Förderschulen in freier Trägerschaft zum Teil massive Kürzungen. Diese Schulen haben aber eine enorme soziale Bedeutung. Hier werden Kinder unterrichtet, die oft besondere Fürsorge, mehr Zeit und spezialisierte Förderung benötigen. Hier geht es um Kinder, die häufig sehr schwierige Startbedingungen haben und die an diesen Schulen die bestmöglichen Chancen für Bildungserfolg bekommen. Zudem muss man sagen, dass ein Drittel aller Förderschulen in Thüringen in freier Trägerschaft ist. In vielen Landkreisen gibt es überhaupt keine staatliche Förderschule mehr. Das heißt konkret, ohne die freien Träger würden diese Kinder schlicht keine passende Beschulung erhalten.
(Beifall AfD)
Dazu kommt, Förderschulen in freier Trägerschaft erheben in Thüringen kein Schulgeld. Sie erfüllen quasi eine staatliche Aufgabe und deswegen ist es umso wichtiger, dass die Träger nicht auf den Kosten sitzen bleiben und ihr Engagement nicht auch noch bestraft wird. Wir haben deswegen von Anfang an klargemacht: Eine Kürzung der Schülerkostensätze bei den Förderschulen wird es mit uns definitiv nicht geben.
(Beifall AfD)
Wir haben deswegen im Anhörungsverfahren besonderen Wert darauf gelegt, dass die betroffenen Träger ihre Position mit Stellungnahmen verdeutlichen konnten. Mit einem Änderungsantrag forderten wir im Ausschuss eine Erhöhung der Schülerkostenbeträge in den Förderbereichen „Hören“ sowie „geistige Entwicklung“. Und auch wenn unser Antrag – wie ist es anders zu erwarten – natürlich abgelehnt wurde, hat die Koalition unsere Argumentation aufgegriffen und eine Lösung vorgelegt, die das Problem behebt. Für genau die betroffenen Förderschwerpunkte gibt es nun eine zusätzliche Sonderzahlung, die die rechnerische Absenkung vollständig kompensiert. Wir haben natürlich dem Änderungsantrag der Brombeerkoalition zugestimmt, denn uns als Fraktion geht es um die Sache und nicht darum, wer einen Antrag einbringt oder eben nicht.
(Beifall AfD)
Mit der Änderung ist nun klar: Die Förderschulen werden im kommenden Jahr nicht schlechtergestellt. Ich sage es sehr deutlich: Ohne unseren Druck wäre das wahrscheinlich nicht passiert. Auch die Linke hat im Ausschuss einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht. Dieser Antrag war inhaltlich sehr weitgehend, er hat aber Ihr falsches Bild über die freien Schulen verstärkt und das tut ja jetzt auch Ihr Entschließungsantrag, nämlich das Bild, dass freie Schulen Orte sozialer Abschottung seien. Dieses Bild ist falsch und genau dieses Bild würde der Antrag weiter nähren. Mit der vorgeschlagenen Einführung einer staatlichen Schulgeldtabelle, einkommensabhängigen Obergrenzen und einem zusätzlichen staatlichen Sozialzuschlag hätte die Linke praktisch suggeriert, freie Schulen seien Orte sozialer Ausgrenzung oder finanzieller Abschottung – das entspricht in Thüringen einfach nicht der Realität. Aber auch strukturell wäre der Antrag der Linken nicht tragfähig gewesen. Er hätte das bestehende Finanzierungssystem komplett umgestaltet, die Zuschläge hätten zu deutlich höheren Deckungsquoten geführt und einen finanziellen Mehrbedarf vermutlich im zweistelligen Millionenbereich hervorgerufen. Damit wäre eine seriöse Haushaltsabschätzung überhaupt nicht möglich gewesen. Das kann man sicherlich politisch diskutieren, aber nicht mal eben schnell mit einem Änderungsantrag ohne Folgenabschätzung. Ein solcher Paradigmenwechsel brauchte zwingend auch umfangreiche Anhörungen, Zeit und Evaluierung. All das stand nicht zur Verfügung, denn die Schulen in freier Trägerschaft benötigen jetzt Planungssicherheit für das kommende Jahr. Sie können nicht noch ein, zwei Jahre warten, während das ganze Finanzierungssystem infrage gestellt wird. Nun kommt die Linke aber, nachdem der Änderungsantrag im Ausschuss gescheitert ist, wieder mit einem Entschließungsantrag um die Ecke, der im Wesentlichen die Forderungen aus dem Änderungsantrag noch einmal enthält, diesmal nur weniger präzise. Man stellt aber wieder darauf ab, dass die Schulen in freier Trägerschaft aussondern oder ausgrenzen würden, was einfach nicht der Fall ist. Man stellt nun auf das Berliner Modell für die Finanzierung der freien Schulen ab. Da muss ich sagen, ich habe so ein bisschen Bauchschmerzen – ich weiß nicht, ob Berlin unbedingt als Maßstab für unser Bildungssystem dienen sollte.
(Beifall AfD)
Diesmal bittet die Linke, dass die Regierung Ihnen doch eine entsprechende Stellungnahme schreibt. Gestern wollte man sogar noch, dass sie einen Gesetzentwurf schreibt. Das grenzt in meinen Augen schon an Arbeitsverweigerung und deswegen werden wir dem Entschließungsantrag auch nicht zustimmen.
(Beifall AfD)
Zusammengefasst müssen wir zu der vorliegenden Änderung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft sagen: Durch die Änderung der Koalition liegt nun ein Paket vor, dem wir zustimmen können. Die Schülerkostensätze werden angepasst, die Overheadkosten werden endlich klar geregelt, die Verwendungsnachweise werden entbürokratisiert, das Meldewesen bei besonderen Vorkommnissen wird verbessert und vor allem die Förderschulen bleiben finanziell abgesichert. Damit schaffen wir Klarheit für das kommende Jahr und stärken ein System, das für viele Kinder in Thüringen unverzichtbar ist. Meine Damen und Herren, freie Schulen und insbesondere die Förderschulen leisten einen unersetzlichen Beitrag zu unserem Bildungssystem. Sie verdienen Anerkennung und verlässliche Rahmenbedingungen. Deswegen stimmen wir der Gesetzesänderung auch sehr gern zu. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und am Livestream, werte Vertreterinnen und Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft, für viele Familien ist die Wahl einer freien Schule eine ganz bewusste Entscheidung für ihr Kind und für dessen Zukunft. Genau diese Familien, diese Kinder, diese engagierten Lehrkräfte und Träger haben in den letzten Jahren auf Klarheit und vor allen Dingen auch auf Verlässlichkeit gewartet. Heute geben wir ihnen diese Verlässlichkeit zurück. Mit dem fünften Änderungsgesetz zum Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft schaffen wir einen stabilen Rahmen. Wir setzen nicht nur einen Verfassungsauftrag um, wir zeigen vor allem Wertschätzung für einen unverzichtbaren Teil unserer Bildungslandschaft. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte zunächst Danke sagen, Danke an alle, die in den Anhörungen und Beratungen ihre Sorgen, ihre Erfahrungen und ihre Expertise eingebracht haben. Die Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft haben uns sehr deutlich gemacht, wie sehr die Unsicherheit in den letzten Jahren an den Schulen vorherrschte – bei der Personalplanung, bei Investitionsentscheidungen und eben im alltäglichen Betrieb. Wir haben zugehört und nun nach zehn Jahren Stillstand in der Bildungspolitik – gerade in diesem so wichtigen Bereich – gehandelt. Mit der Gesetzesänderung erhöhen wir die Mittel für die freien Schulen unter angespannter Haushaltslage. Aber – und das ist uns als CDU-Fraktion besonders wichtig – es geht hier eben nicht nur um Zahlen. Es geht um Planungssicherheit. Es geht darum, dass Schulleiterinnen und Schulleiter endlich wieder langfristig denken können, dass Träger ihre engagierten Lehrkräfte halten und vor allen Dingen natürlich auch neue gewinnen können, dass Familien darauf vertrauen können, dass die Schule ihrer Wahl auch morgen noch verlässlich arbeiten kann. Genau deshalb war uns wichtig, den Änderungsantrag vom November auf den Weg zu bringen. Wir haben verstanden, dass eine Reduzierung mitten im laufenden Schuljahr für die betroffenen Schulen, vor allem Förderschulen und Förderberufsschulen, eine schmerzliche Härte gewesen wäre. Deshalb haben wir eine Überbrückung bis zum 31. Juli 2026 geschaffen. Das ist ein Zeichen des Respekts vor der Arbeit dieser Schulen und vor den besonderen Herausforderungen, die sie tagtäglich meistern. Sehr geehrte Damen und Herren, die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft verdient Anerkennung, nicht nur Worte, sondern auch in konkretem Handeln und eben in Taten. Deshalb entlasten wir die Träger von unnötiger Bürokratie durch ein Stichprobenverfahren statt flächendeckender Nachweispflicht, durch die längst überfällige Anerkennung von Overheadkosten von bis zu 5 Prozent, durch klare Fristen, die allen Beteiligten Orientierung bringen. Wir wissen, dass jede Stunde, die nicht mit Verwaltung verbracht wird, im Endeffekt doch den Kindern an den Schulen zugutekommt. Zum Entschließungsantrag der Linken möchte ich offen sagen: Ich verstehe den Wunsch, alle Herausforderungen hier in diesem Bereich angehen zu wollen. Aber die Träger haben uns in der Anhörung eines klar mitgeteilt: Sie brauchen jetzt vor allen Dingen Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Nichtsdestotrotz verwehren wir uns der inhaltlichen Debatte nicht, denn die weitere Entwicklung der freien Schulen ist wichtig. Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz der Brombeere ist viel mehr als eine technische Anpassung von Beträgen. Es ist ein Bekenntnis zur Vielfalt in unserem Thüringer Bildungswesen. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung für all jene, die tagtäglich in den freien Schulen arbeiten. Und es ist ein Versprechen an die Familien hier in unserem Freistaat: Ihr könnt darauf vertrauen, dass die Schule eures Kindes auf einem soliden Fundament steht. Mein herzlicher Dank gilt deshalb allen, die zu diesem Gesetz beigetragen haben, und besonders den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft für ihre Geduld und für ihr konstruktives Engagement. Freie Schulen sind nicht als Konkurrenz zu staatlichen Schulen zu sehen. Sie sind Partner in der gemeinsamen Arbeit, jedem Kind in Thüringen die bestmögliche Bildung zu gewährleisten. Mit der heutigen Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs stärken wir diese Partnerschaft und geben allen Beteiligten das, worauf sie doch so lange gewartet haben: Verlässlichkeit, Anerkennung und eine gesicherte Zukunft. Ich bitte deshalb um breite Zustimmung zu diesem Gesetz. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörende am Livestream und oben auf der Tribüne, Bildungsgerechtigkeit – ich habe das Gefühl, wir müssen hier mal wieder über Bildungsgerechtigkeit sprechen, über dieses zentrale Versprechen, das wir einem jeden Kind bei seiner Geburt in dieser Gesellschaft geben oder jedenfalls behaupten, es jedem Kind zu geben, und das wir doch so schwerlich einhalten. Bildung ist der Schlüssel zu einer selbstbestimmten Biografie, zu dem, was wir dies- und jenseits eines kapitalistischen Wertesystems als erfolgreich bezeichnen. Dieser Erfolg hängt maßgeblich vom sozialen und kulturellen Kapital des Elternhauses ab, und zwar deutlich stärker als in anderen Staaten. Und warum ist das so? Hier werden Kinder bereits früh, im Alter von neun bis zehn Jahren, auf unterschiedliche Schulformen aufgeteilt, in denen ihre Bildungskarriere in eine bestimmte Richtung gelenkt wird. Zudem gibt es keine flächendeckende Kultur des längeren gemeinsamen Lernens mehr – wir hatten das mal –, in der junge Menschen ihre Fähigkeiten und Talente individuell entwickeln können. Deutschland – und damit meine ich auch Thüringen – schafft es nicht, die soziale und kulturelle Diversität von Schülerinnen und Schülern als Ressource zu verstehen. In anderen europäischen Ländern wird davon ausgegangen, dass jeder Schüler und jede Schülerin grundsätzlich in der Lage ist, einen hohen Bildungsstand zu erreichen. Warum müssen wir uns hier als Politikerinnen und Politiker im Zusammenhang mit der Frage um die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft mit dem Thema „Bildungsgerechtigkeit“ befassen? Weil die Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler an Privatschulen von denen in den öffentlichen Schulen deutlich unterschiedlich ist und damit Bildungsungleichheit produziert wird. Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung ist es so, dass, selbst wenn Privatschulen in der Nähe sind, sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler dort kaum vertreten sind. Einheitliche und bindende Standards mit Blick auf Einkommensstaffelungen bei Schulgeld oder Obergrenzen könnten dabei helfen, Ungleichheiten abzubauen.
(Beifall Die Linke)
Hier setzen wir als die Linke an. Es ist kein Geheimnis, dass wir es als Staatsaufgabe sehen, zuerst die Schaffung von hervorragenden öffentlichen Schulen voranzutreiben. Schulen in freier Trägerschaft sind gemeinwohlorientiert und als zusätzliches, ergänzendes Angebot in der vielfältigen Schullandschaft Thüringens zu verstehen und auch unverzichtbar. Über ein Sonderungsverbot nach dem Berliner Modell für Thüringen sollten wir deshalb zumindest mal diskutieren. Sehr geehrte Kolleginnen der Brombeere, ich verrate kein Geheimnis, dass wir lange miteinander diskutiert haben, um heute zu einer Beschlussfassung, auch über den Entschließungsantrag, den ich hiermit auch einbringen möchte, zu kommen. Ich danke allen Beteiligten an diesem Prozess innerhalb und außerhalb dieses Hauses, allen voran den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen, aber auch dem Minister persönlich. Wir haben im besten Sinne um einen Kompromiss gerungen und ich freue mich darauf, konstruktiv und im Sinne aller Kinder in diesem Land diese konstruktive Zusammenarbeit fortzusetzen. Heute entlassen wir diesen Entschließungsantrag – der Kollege hat es schon erwähnt – in die Welt und ich bin sehr froh darüber.
(Beifall Die Linke)
In der schriftlichen und in der mündlichen Anhörung haben uns die Träger ganz klar und deutlich auf Problemlagen hingewiesen. Besonders Förderund Gemeinschaftsschulen brauchen mehr finanzielle Mittel; auch bei der Katalogisierung der eben schon genannten Overheadkosten muss nachgebessert werden. Fast alle Anzuhörenden haben über Planungsunsicherheit geklagt. Nun mit Ihrem Änderungsantrag zum Gesetz ausschließlich die Jahresbeiträge der Schülerinnenkosten anzuheben, reicht uns nicht aus. Es wird zudem den Herausforderungen nicht gerecht, vor denen die Träger stehen. Gleichwohl werden wir dem Änderungsantrag zustimmen, um Planungssicherheit zu geben. Die Diskussion nicht zu beenden, sondern uns mit der Umsetzung von Bildungsgerechtigkeit intensiv zu befassen, auch in unserem Entschließungsantrag, das bleibt unsere Aufgabe, einmal mehr, immer noch, weil wir es den Kindern schuldig sind. Deshalb beantragen wir die Ausschussüberweisung des Entschließungsantrags an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss mich erst einmal daran gewöhnen, an dieses neue Equipment hier, denn dieses Mikro ist neu. Man beißt fast rein – ich weiß nicht, wie es den anderen Rednerinnen und Rednern vorher ging.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Es ist
kein Nougat!) Und es ist kein Nougat, das stimmt. Ja, das ist tatsächlich ein schöner Tag heute. „Was lange währt, wird endlich gut“, gibt es ein altes Sprichwort und das gilt auch für diese Novellierung und für diesen Gesetzentwurf, der jetzt schon so diskutiert wurde. Worum geht es eigentlich? Man kann – ich bin jetzt seit 2009 im Thüringer Landtag – das mal so kurz zusammenfassen: Die freien Schulen, die auch einen sehr wichtigen Beitrag für die Schulbildung unserer Schülerinnen und Schüler in diesem Land leisten – Prozentzahlen sind vorhin schon genannt worden –, streiten seit jeher, wie es mit der Ausfinanzierung ist, weil sie sagen: Wir sind ja ein Teil auch dieser Bildungslandschaft und müssten insoweit auch gleichberechtigt behandelt und eben auch finanziert werden. Da gab es immer kontroverse Debatten, auch hier in diesem Hause. Das hat mich seit mehr als eineinhalb Jahrzehnten auch begleitet und den einen oder anderen, der schon länger hier mit im Rund sitzt, wahrscheinlich auch und der kann sich daran zurückerinnern. Da gab es ein Gutachten, das bei uns in der Brombeerkoalition und generell auch hier im politischen Haus diskutiert und durchleuchtet, vom Ministerium mit ausgewertet wurde. Auf den Empfehlungen dieses Gutachtens fußt auch dieser Gesetzentwurf. Wir steuern mit fast 14 Millionen Euro zusätzlich für die freien Schulen nach und haben unter anderem eben auch – Frau Gerbothe ist darauf eingegangen und der eine oder andere meiner Vorrednerinnen und Vorredner auch – eine Lösung gefunden in Bezug auf diese sogenannten Overheadkosten. „Was ist das eigentlich?“, fragt der ein oder andere nun. Auch freie Schulen haben ja nicht nur den Bildungsauftrag, dass sie Lehrerinnen und Lehrer vor eine Klasse stellen, sondern die haben auch Geschäftsausgaben. Es gibt Büromaterial, das beschafft werden muss, also alle diese, sagen wir mal, sehr technischen Dinge, die einen Schulbetrieb mit absichern sollen. Und da war auch immer die Frage, auch im Gutachten gestellt: Was passiert mit diesen Kosten und wie ist die Ausfinanzierung? Auch da haben wir eine Lösung gefunden – Frau Gerbothe ist dankenswerterweise in ihrer Rede schon darauf eingegangen, hat das schon dargestellt –, dass wir jetzt bis zu 5 Prozent – das ist eine Deckelung in der jeweiligen Finanzhöhe bei den jeweiligen Schularten, also auch bei diesen Overheadkosten – vom Land mit übernehmen. Nun gibt es vieles im Leben, was vergebens ist, aber nichts ist umsonst. Und so ist es auch hier, es ist ein Geben und Nehmen. Die freien Schulen sind wegen dieser ganzen Änderungen jetzt aber auch Verpflichtungen eingegangen, die – Herr Kollege Hoffmeister hat es vorhin auch schon dargestellt – jetzt auch im Gesetz gelten. Das ist die Frage der Meldepflichten Besonderer Vorkommnisse. Das war vorher nicht so geregelt. Es gibt jetzt auch nicht nur das Folgen nach dem eigentlichen Schulgesetz, sondern auch in den jeweiligen Schulordnungen, dass da rechtlich also jetzt eine Gleichstellung auch zwischen den staatlichen und den freien Trägern ist. Auch das, finde ich, ist eine sehr gute Sache. Ich finde, dass wir damit endlich, hoffe ich zumindest, eine Befriedung in dieser Sache haben. Bei den Förderschulen und Förderberufsschulen – Herr Jankowski von der AfD, ich habe genau zugehört – war ich dann doch etwas überrascht, dass Sie sagen, da haben Sie sich als AfD-Fraktion ganz besonders starkgemacht, dass da keine Kürzungen kamen und dass die Aufwendungen auch gekommen sind. Ich war ja im Ausschuss dabei, Sie ja genauso. Es gibt eine Drucksache 8/2456, Sie können nachgucken. Die Brombeerkoalition hat aufgrund der Anhörung und der Nachweise, die uns die jeweiligen Träger der Förderschulen und Förderberufsschulen da reingereicht haben, noch mal sehr genau nachgesteuert, auf den Cent genau. Das ist ein Antrag von BSW, CDU und SPD gewesen, nicht der AfD. Deswegen bin ich schon überrascht, wie Sie das heute hier so darstellen. Aber gut, das ist ja die Freiheit der Rede, die auch in der Form dies mit erfasst. Und ich bin, wie gesagt, sehr froh, dass wir jetzt diese Lösung gefunden haben. Bei den Förderschulen haben wir noch mal nachjustiert, weil eine Dynamisierung erst ab 01.08. des kommenden Jahres – das ist immer der Beginn eigentlich des Schuljahres – einsetzt und die Förderschulen berechtigterweise gesagt haben: Zwischen dem 01.01. und dem 01.08. entsteht eine Finanzierungslücke. Die ist auch durch diese von mir eben benannte Drucksache mit aufgefüllt worden, und zwar auf den Cent genau. Da haben wir also noch mal nachgeliefert. Und auch das, finde ich, ist eine sehr gute Sache. Ich habe eben auch am Pult hier vorn wahrgenommen und Sie wahrscheinlich auch, das ist ein Gesetz, für das eine Abgeordnete der Linken einem christdemokratischen Minister ausdrücklich dankt. Daran merkt man auch hier, es ist Advent.
(Beifall CDU, BSW)
Das ist gut so und deswegen also auch ein guter Gesetzentwurf. Wir bitten auch um mehrheitliche Zustimmung. Ich hoffe, dass damit eine jahrzehntelange Unwucht zwischen freien Schulen und staatlichen Schulen jetzt endlich behoben ist. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hey. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Tischner zu Wort gemeldet.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf den Tribünen, Zuschauer am Livestream, und natürlich auch von mir ein herzliches Willkommen an die Vertreterinnen und Vertreter unserer freien Schulen! Teil 2 des Bildungspakets in dieser Plenarsitzung. Ich möchte zunächst den Dank ganz herzlich zurückgeben, den gerade das Parlament formuliert hat. Es war ein gutes und ein notwendiges und ein richtiges Gesetzgebungsverfahren. Ich glaube, das, was wir heute gemeinsam hier auf den Weg bringen, liebe Kollegen Abgeordnete, das kann sich deutschlandweit sehen lassen. Schulen in freier Trägerschaft eröffnen Schülerinnen und Schülern spezifische Bildungsangebote. Sie setzen besondere pädagogische Schwerpunkte um und tragen mit ihrer Vielfalt und Innovationskraft dazu bei, dass unser gesamtes Schulsystem in Bewegung bleibt. Was hier erprobt und entwickelt wird, wirkt weit über die eigenen Standorte hinaus und sie sind auch ein Gewinn für alle Schulen in Thüringen. Damit Vorstehendes gelingt, müssen wir jetzt zwei Voraussetzungen schaffen: Erstens müssen wir die Pluralität zulassen und wir müssen die Pluralität auch aushalten. Insofern ist es aus meiner Sicht nicht zielführend, wenn wir die Schulen in freier Trägerschaft in Kategorien einteilen, einige Träger positiv hervorheben und andere Träger durch die Kennzeichnung als „Eliteschulen“ oder Ähnliches zurücksetzen oder diese noch mit der Frage der Gewährung der staatlichen Finanzhilfe verknüpfen. Eine solche Denkweise wirkt gerade dem von der Verfassung angestrebten Zweck entgegen. Unabhängig von dieser inhaltlichen Überlegung nach dem Sinn und Zweck der Privatschulen/freien Schulen gibt es aber auch nachvollziehbare juristische Erwägungen, die gegen eine solche zweckgeleitete, differenzierte Ausrichtung der staatlichen Finanzhilfe spricht. Zwar wurde das Gutachten „Finanzierung der Privatschulen in Thüringen“ aus anderem Anlass gefertigt, jedoch sind die Ausführungen zum Zweck des Anspruchs auf diese Fragestellungen übertragbar, denn demnach ist eine solche rechtliche Differenzierung nicht zulässig. Dem Bericht der Landesregierung zur Angemessenheit der Höhe der staatlichen Finanzhilfe in Drucksache 8/1545 ist das Gutachten als zweite Anlage angefügt und die Ausführungen zum Zweck des Anspruchs sind auf Seite 16 bis 18 nachzulesen. Das sei dem Parlament vielleicht noch mal ans Herz gelegt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, weiterhin müssen wir die Träger zur Ausübung ihres Grundrechts finanziell auskömmlich ausstatten. Ich bin überzeugt, dass das jetzige System grundsätzlich funktioniert, was dadurch belegt ist, dass wir in den letzten Jahren ein gutes und ein wachsendes Angebot an Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen deutlich erlebt haben. Das Angebot ist regional verteilt und erstreckt sich auf alle Schularten. Mit Blick auf Entwicklungen, zum Beispiel allgemeine Preiskostensteigerungen, bedarf es jedoch der regelmäßigen Nachjustierung. Dafür hat das Parlament bereits in der letzten Wahlperiode eine Dynamisierung in das Gesetz eingezogen. Die jetzigen Vorschläge zur Anpassung der in der Anlage 1 zum Gesetz ausgewiesenen Schülerkostenjahresbeträge halte ich für eine sehr faire und vor allem jetzt inzwischen durch das Gutachten auch sehr nachvollziehbare Lösung. Wie in dem Bericht der Landesregierung zur Angemessenheit der Höhe der staatlichen Finanzhilfe ausgeführt, haben sich einige Schülerkostenjahresbeträge zu weit vom angestrebten Vomhundertsatz entfernt. Insofern ist der jetzt vorliegende Entwurf auch folgerichtig. Ich begrüße ausdrücklich die politische Entscheidung, die jetzt hier im Landtag getroffen werden konnte und dann auch getroffen wird, nämlich die Entscheidung, im Sinne der Förderschulen noch einmal leicht nachzujustieren. Neben diesen Schwerpunkten zu den Finanzen sehe ich in dem Gesetzentwurf weiterhin zahlreiche, wirklich auch materiell gewinnbringende Lösungen. Es werden verschiedenste Regelungslücken geschlossen. Es werden klare Fristen für Anträge zur Errichtung freier Schulen benannt. Bürokratieabbau bei den Meldungen zum Lehrkräfteeinsatz wird vollzogen und wir klären endlich das Thema der Overheadkosten. Künftig können bis zu 5 Prozent der Mittel aus den Schülerkostensätzen für Overheadkosten eingesetzt werden. Was war das für ein Streit – Herr Hey hat darauf hingewiesen – in den letzten fünf, sechs Jahren gerade zum Thema der Overheadkosten und was ist da auch leider für Porzellan zerschlagen worden. Verschlankung von Verfahren gehört ebenso zu dem Gesetzentwurf. Statt flächendeckender Verwendungsnachweisprüfungen kommt es zu einer jährlichen Stichprobenprüfung bei 10 bis 15 Prozent der Träger, was die Qualität der Prüfungen deutlich erhöht und vor allem Bürokratie abbaut – auch das eine lange Forderung der Schulen in freier Trägerschaft. Schulaufsicht und Qualitätssicherung werden gestärkt. Schulen in freier Trägerschaft werden in das Meldewesen für Besondere Vorkommnisse nun mit einbezogen und müssen an den Evaluationen von Prüfungsergebnissen teilnehmen. Das ist das, was Kollege Hey mit „Geben und Nehmen“ gemeint hat. Ich bin da den freien Schulen sehr dankbar für diesen Kompromiss. Ich möchte zu dem letztgenannten Punkt noch ein paar Gedanken äußern. Im Zuge der Befassung mit dem Entwurf haben einige Angehörte angeregt, auf eine verpflichtende Einbeziehung der Schulen in freier Trägerschaft in das sogenannte BV-Meldewesen, also das Melden von Besonderen Vorkommnissen an Schulen in freier Trägerschaft, zu verzichten. Teils wurde auf bestehende gute Praxis verwiesen – das stimmt –, teils darauf, dass die Träger eigenverantwortlich für das Wohl der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler Sorge tragen. Ich möchte dazu ausdrücklich betonen, es geht uns und dem Parlament nicht um Misstrauen, sondern es geht um ein einheitliches und um ein transparentes Verfahren zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht auch an den Ersatzschulen, was zugleich bedeutet, dass sie in dieser Zeit dennoch dem Schutz der staatlichen Schulaufsicht unterliegen. Daher war es konsequent und notwendig, die an den staatlichen Schulen bewährte Praxis nun rechtlich verbindlich auch auf die Schulen in freier Trägerschaft zu übertragen. Unser gemeinsames Ziel ist es, Schulaufsicht zu stärken, um mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und damit das Wohl der Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu sichern und auch die Schulen zu unterstützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser Novelle ziehen wir einen Schlussstrich unter eine jahrzehntelange Diskussion. Über Jahre wurde um das Verfahren, um die Systematik, um die Berechnung der Schülerkostensätze, um das Thema „Was sind 80 Prozent?“ gerungen. Das hat viele Beteiligte beschäftigt, teils auch verunsichert. Heute beenden wir diese langjährige Phase. Erstmals schaffen wir nun ein transparentes, ein rechtssicheres und vor allem auf Dauer angelegtes System mit einer verlässlichen Steigerungsregelung, mit klaren Vorgaben zu den Overheadkosten und einem Verfahren, das bürokratiearm ist und zugleich Qualität sichert. Das ist Planungssicherheit für die Träger, für die Lehrkräfte und vor allem für die Familien, die sich bewusst für eine Schule in freier Trägerschaft entschieden haben. Diese Gesetzesänderung verbindet rechtliche Klarheit mit pädagogischer Freiheit, sie sichert Vielfalt, stärkt Vertrauen und setzt einen Standard, an dem sich andere Länder messen lassen müssen. Ich bin überzeugt, Thüringen legt mit diesem Entwurf, mit diesem Gesetz eines der innovativsten und ausgewogensten Gesetze für Schulen in freier Trägerschaft in Deutschland vor. Wir schaffen damit eine gute Grundlage für die nächsten Jahre für mehr Qualität, für mehr Verlässlichkeit und mehr Miteinander im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit können wir in die Abstimmungen zu dem Gesetzentwurf eintreten. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss ab. Der Ausschuss hat empfohlen: Annahme mit Änderungen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Stimmt jemand gegen die Beschlussempfehlung? Enthält sich jemand? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung schon mal einstimmig angenommen worden. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit auch hier Einstimmigkeit. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Abgeordneten, deswegen brauche ich nicht weiter nach Gegenstimmen und Enthaltungen fragen. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden. Wir kommen nun noch zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke. Hier habe ich den Wunsch einer Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur vernommen. Das ist korrekt. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen worden. Ich schließe hiermit den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2228 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Rottstedt für die Fraktion der AfD das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete und liebe Zuschauer, wir müssen uns heute eigentlich nicht mehr fragen, ob bei der Briefwahl irgendwas schiefläuft, wir müssen uns beinahe eher fragen, was noch funktioniert. Wer die Briefwahl, ein fehler- und missbrauchsanfälliges Bürokratiemonster, um jeden Preis verteidigt, drückt sich vor der Realität. Das ist gefährlich.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das sind Fake News!) Es ist nicht unsere Aufgabe, ein fehler- und missbrauchsanfälliges Wahlverfahren zu schaffen und zu erhalten, nur um der Bequemlichkeit vieler Wähler gerecht zu werden. Denn eine Demokratie darf sich nicht an der Bequemlichkeit der Wähler orientieren, wenn die Gefährdung von Wahlgrundsätzen im Raum steht. Die Bürger müssen verstehen, warum Wählen wichtig ist. Das erreichen wir nicht, indem wir ein ohnehin fehleranfälliges Verfahren erhalten und weiter aufweichen. Der Wahlakt ist ein ernsthafter Akt politischer Verantwortung. Unser Gesetzentwurf holt diese Verantwortung zurück, er nimmt niemandem das Wahlrecht, wie hier zuletzt behauptet wurde, er sichert es.
(Beifall AfD)
Entscheidend ist, dass jede einzelne Stimme unter Bedingungen entsteht, die ihrem demokratischen Gewicht gerecht wird. Es geht um den Kern jeder Demokratie, dass jede einzelne Stimme frei entsteht, geheim bleibt und zuverlässig gezählt wird. Das wird nur mit dem Gang zur Wahlurne im Wahllokal vollumfänglich sichergestellt. Der Ausdruck „Wählen gehen“ kommt nicht von ungefähr. „Wählen gehen“ ist mehr als nur ein Spruch, „Wählen gehen“ beschreibt das Leitbild des Wahlgangs, mithin den demokratischen Normalfall, den Weg der Bürger hinaus aus ihrem privaten Umfeld hinein in den öffentlichen Raum, in dem alle dieselben Bedingungen vorfinden. Der Gang zur Urne ist ein bewusster Schritt und kein beiläufiger Akt zwischen zwei Alltagstätigkeiten. Denn dort im Wahllokal gilt für jeden dieselbe geschützte und unbeeinflusste Umgebung. Dieses Leitbild, dieses Prinzip des tatsächlichen Gangs zur Wahl kann kein einziger Brief ersetzen. Und jede Abweichung davon verlangt wichtige Gründe.
(Beifall AfD)
Wir haben beim letzten Mal gehört, die Briefwahl sei modern, bequem, beliebt, praktisch, beinahe ein Lifestyleprodukt, Missbrauch sei nur theoretisch vorhanden und praktisch irrelevant, Pannen seien Einzelfälle, Kritik daran sei Misstrauen. Genau diese Einstellung schwächt das Vertrauen der Wähler. Hier werden Probleme ignoriert, kleingeredet, bis sie irgendwann so groß sind, dass sie keiner mehr übersehen kann. Deswegen bringe ich heute weitere, nicht nur theoretische Vorfälle aus der Gegenwart mit. In einem Pflegeheim in Höxter wurden in einem konkreten Fall ohne Absprache mit dem Vormund Briefwahlunterlagen für eine Bewohnerin bestellt und möglicherweise unter Einflussnahme Dritter per Brief gewählt, und das, obwohl bekannt war, dass die betroffene Person immer mit ihrer Familie gemeinsam ins Wahllokal geht und dort jeder separat an der Urne wählt. In NRW kamen in diesem Jahr zur Stichwahl Tausende Unterlagen gar nicht erst an. Zahlreiche Bürger wurden von der Wahl praktisch ausgeschlossen, das nur, weil Verwaltung und Post mit den Massen an Briefwahlunterlagen überfordert waren. In Brühl mussten 5.000 ungültige Zettel aussortiert und anschließend neue Unterlagen an die Bürger verschickt werden. Hagen, Schwelm, Lippstadt und ganz viele weitere Regionen verschickten statt der Briefwahlunterlagen Musterstimmzettel oder gar falsche Wahlunterlagen. Die Kommunen arbeiten bereits jetzt am Limit, wenn sie mit Massendrucken, Massensendungen, Rückläufern, Nachsendungen und Korrekturwellen konfrontiert werden. Wer das alles als Einzelfälle und praktisch irrelevant abtut, macht sich lächerlich.
(Beifall AfD)
Das ist keine Reihe unglücklicher Zufälle. Das ist eine systembedingte Fehleranhäufung. Diese Fehler passieren nicht trotz der Briefwahl, sie passieren genau ausschließlich wegen der Briefwahl.
(Beifall AfD)
Es braucht daher keiner mehr behaupten oder den Irrglauben erwecken, die Pflicht zur Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes würde zu einem hohen bürokratischen Aufwand führen. Diesen haben die Kommunen jetzt schon, denn die Briefwahl ist aufgrund der bereits aufgezählten Vorfälle bereits zum bürokratischen Monster geworden. Gerade für die Menschen, die tatsächlich einen wichtigen Grund vorliegen haben, nicht persönlich im Wahllokal zu erscheinen, weil sie schwer erkrankt sind oder zwingend beruflich abwesend sind, droht eine unangemessene Benachteiligung infolge bürokratischer Überlastung. Auch wenn diese Fälle, die ich genannt habe, jetzt erst mal nur in NRW stattgefunden haben, müssen wir nicht darauf warten, dass hier in Thüringen genauso viele und weitere Fälle vorkommen. Noch weitaus gravierender als diese organisatorischen Fehler ist die Beeinträchtigung der freien Entscheidungsbildung im privaten Umfeld, mithin die Schwächung unserer Wahlrechtsgrundsätze.
Frau Abgeordnete Rottstedt – ich bitte um Ruhe hier im Auditorium –, Entschuldigung für die Unterbrechung.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Gut,
dass Sie das gesagt haben!)
Denn diese Beeinträchtigung trifft den Kern des Wahlakts selbst. Niemand hat in der eigenen Wohnung dieselben freien Bedingungen wie in einer Wahlkabine. In den eigenen vier Wänden herrscht eben nicht immer Neutralität. Nicht selten herrscht dort Druck von Familienmitgliedern, Mitbewohnern oder Pflegepersonen. Dass Stimmen im Pflegeheim oder in Familienverbünden beeinflusst werden, ist keine Theorie, es ist vielfach dokumentiert. Jede Stimme, die unter Druck und nicht frei entsteht, ist eine Stimme zu viel. Jeder Fehler, der verhindert, dass Menschen wählen gehen können, ist ein Fehler zu viel. Und jede Panne, durch die Stimmen verloren gehen, ist eine Panne zu viel. Und jeder Versuch, diese Probleme kleinzureden, als Einzelfälle darzustellen, ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die auf eine faire, freie, geheime und verlässliche Wahl vertrauen.
(Beifall AfD)
Unser Gesetzentwurf ist kein radikaler Schritt, er ist kein Rückschritt, er ist auch kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber dem einfachen Wähler.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Doch, er ist
genau das!) Er ist lediglich eine Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Normalität. Unser Entwurf zwingt niemanden zur Urne, er sorgt nur für einen geregelten Zugang. Er stellt den Ausnahmecharakter der Briefwahl wieder her für diejenigen, die aus wichtigen Gründen tatsächlich verhindert sind und dies auch glaubhaft machen. Wir stehen für ein Wahlrecht, das seinen Namen verdient, und für ein Verfahren, das nicht von Pannen geprägt ist. Ich bitte Sie deshalb noch mal: Schaffen wir Ordnung, reduzieren wir Risiken, statt sie zu ignorieren, und geben wir den Menschen in Thüringen das zurück, was weitaus wichtiger ist als Bequemlichkeit: Verlässlichkeit und Vertrauen. Ich bitte erneut um Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und bedanke mich.
(Beifall AfD)
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rottstedt. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Schard für die Fraktion der CDU auf. Ich bitte, die Zwiegespräche zu unterlassen. Herr Schard hat das Wort. Herr Abgeordneter Krell!
(Beifall CDU)
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Damen und Herren der AfD-Fraktion, viel ist an Argumenten vom letzten Mal nicht hinzugekommen, das muss man wirklich sagen.
(Unruhe AfD)
Die Briefwahl hier als Bürokratiemonster darzustellen – ich bitte Sie, ich habe jahrelang auch in so einem Rathaus gesessen. Also Bürokratiemonster, davon sind wir nun wirklich weit entfernt, wenn wir den Menschen ihr demokratisches Recht letztendlich auch ein bisschen vereinfachen wollen, damit sie daran teilnehmen können. Ich will Ihnen noch ein Beispiel sagen, Frau Rottstedt: Manchmal sollte man auch über die Dinge nachdenken, die man hier so sagt.
(Heiterkeit AfD)
Sie haben – ja, allgemeines Raunen in der Betroffenheit – hier
(Beifall CDU)
unter anderem ein Beispiel, das Pflegeheim Höxter, genannt. Da liegt es ja auf der Hand, dass die Menschen nicht mehr wirklich leicht zur Wahlurne gehen können. Aber ist es nicht genau das Beispiel, das Sie selbst regeln wollen, dass die Menschen, die nicht können, eben diesen Grund angeben wollen? Insofern weiß ich gar nicht, wie oft Sie sich an dieser Stelle dann noch selbst widersprechen wollen.
(Unruhe AfD)
Am Ende würde das bedeuten, dass Sie die Briefwahl abschaffen wollen, und das macht ja nun wirklich keinen Sinn.
(Beifall CDU)
Also Sie sehen weiter die Briefwahl – wir haben es ja gehört – als verfassungsrechtlich problematisch und die Grundsätze der Öffentlichkeit, Freiheit, Geheimheit der Wahl seien nicht mehr gewährleistet, das haben Sie auch niedergeschrieben. Das noch mal für die Zuschauer: Sie möchten einen wichtigen Grund wieder einführen, damit man überhaupt an der Briefwahl teilnehmen kann. Dabei ist die Briefwahl in unserer Gesellschaft, in unserer Demokratie etabliert und dabei natürlich auch ein wesentlicher Bestandteil. Denn die Wiedereinführung der Gründe würde auch der Realität, wie wir sie jetzt haben, natürlich widersprechen. Ja, es gibt die Tendenz, dass der Briefwahlanteil gestiegen ist. Aber gegenüber 2019 ist sie 2024 wieder ein Stück zurückgegangen und wir sind weit davon entfernt – so die Regeln des Verfassungsgerichts in seiner Rechtsprechung –, dass wir hier bedenkliche Umstände haben. Das Verfassungsgericht sagt, dass die Urnenwahl der Regelfall sein soll. Das ist sie nach wie vor und Bedenken bestünden dann erst, wenn wir bei einer Schwelle von 50 bis 60 Prozent angekommen sind. Das sind wir noch lange nicht. Und wenn Sie Urteile anführen, werte Damen und Herren von der AfD, Frau Rottstedt, dann müssen Sie vielleicht solche Urteile auch mal lesen, denn das, was Sie hier wiedergegeben haben, steht da nicht drin. Also die Briefwahl in ihrer jetzigen Form ist auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ein wirklich wichtiges und auch zulässiges Instrument der Ergänzung der Urnenwahl. Es gibt absolut keine rechtliche Notwendigkeit, Änderungen herbeizuführen. Eindeutig festgestellt! Woher kommt die Motivation? Das haben wir auch das letzte Mal hier schon festgestellt. Ihre Motivation ist letztlich, dass Sie bei der Briefwahl wesentlich schlechter abgeschnitten haben, und daraus jetzt so eine Verschwörungstheorie hier zu machen – na ja.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Das überzeugt vielleicht in Ihren Reihen, uns überzeugt das nicht. Es ist auch nicht richtig. Letztlich soll ja mit diesen Änderungen der Wahlnormen dann Einfluss auf die Wahlergebnisse genommen werden und das offenbart natürlich dann schon wieder mal ein sehr seltsames Demokratieverständnis. Das muss man an dieser Stelle einfach sagen. Es ist unredlich. Es ist wirklich unredlich. Deshalb kann ich Ihnen jetzt schon sagen, dass man so einen Vorschlag dann am Ende auch nur ablehnen muss. Denn das Umsetzen Ihres Vorschlags würde zu einer Einschränkung der Wahlmöglichkeiten führen, und das wäre, denke ich, nicht im Interesse der Demokratie und auch nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Ziel – und das hat das Bundesverfassungsgericht auch so festgestellt, das teile ich wirklich ohne Einschränkungen – muss es doch sein, dass wir eine möglichst hohe Wahlbeteiligung haben, weil dann Wahlergebnisse letztlich viel besser anerkannt sind. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl rechtfertigt auch eine gewisse Beeinträchtigung von den anderen Grundsätzen, Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit der Wahl. Es muss einen angemessenen Ausgleich geben und das gibt es mit der Briefwahl. Das Bundesverfassungsgericht stellt den Verzicht auf die Angabe von Gründen, was Sie nicht mehr wollen, nicht infrage, sondern sieht darin sogar nachvollziehbare Erwägungen – nachzulesen in den entsprechenden Entscheidungen. Auch die angeführten Beeinflussungs- und Betrugsszenarien, die hier dargestellt wurden, sind doch alles andere als begründet. Die lapidare Behauptung, dass ein erheblicher Teil von bekannt gewordenen Wahlmanipulationen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Briefwahl sind, ist doch ein typisches Beispiel eben dieser hier gerade zitierten Verschwörungsszenarien. Es sind Mythen, meine Damen und Herren, die Sie hier zum Besten geben, um am Ende vielleicht zu einem Ergebnis zu kommen, um Ergebnisse in Ihrem Sinne zu drehen.
(Heiterkeit AfD)
Ich will Ihnen noch ein Beispiel sagen, dass das, was Sie hier gesagt haben, eben nicht mit der Realität übereinstimmt. Die weitaus meisten Briefwähler wählen nicht von Zuhause, wählen nicht aus dem Pflegeheim. Die weitaus meisten Briefwähler machen es so, wie es zum Wahltag passiert. Sie gehen zu ihrer Gemeinde, nehmen dort ihren Wahlschein, stecken ihn dort ein. Das ist genau das gleiche Szenario wie zum Wahltag selbst. Dann gibt es dort die verplombten Urnen etc. Also wir haben gar keine große Abweichung vom normalen Wahlszenario. Die einzige Abweichung ist, dass es an einem anderen Tag stattfindet, kurz vor der Wahl. Wo Sie da das Problem mit Betrügereien etc. wieder sehen wollen, das kann ich beim besten Willen nicht nachempfinden. Insofern muss man hier noch mal eindeutig darauf hinweisen, dass die Argumente, die Szenarien, die Sie hier vorgestellt haben, an den Haaren herbeigezogen sind. Wir wollen damit erreichen, wenn wir das Wahlsystem so aufrechterhalten – was ich für richtig halte –, dass die Wahl erleichtert wird, dass möglichst viele Menschen zur Wahl gehen, dass die Ergebnisse von Wahlen am Ende auch akzeptiert werden. Das ist wichtig, auch in unserem demokratischen Verständnis, im demokratischen Prinzip. Hier aus Eigennutz nicht existente oder behauptete rechtliche Gründe oder Verschwörungsmärchen zu gefälschten Wahlen zu verbreiten, das spricht nicht wirklich für Seriosität, meine Damen und Herren. Deshalb – lassen Sie mich zum Schluss kommen – gibt es auch für diesen – entschuldigen Sie bitte den Ausdruck – blödsinnigen Antrag auch nur eine Entscheidung: diesen abzulehnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben es, glaube ich, als Fraktion in der ersten Lesung schon klargemacht, worum es auch bei diesem Gesetzentwurf der AfD wirklich geht, und das hat auch Herr Schard noch mal deutlich gemacht: Es geht nicht um die Stärkung von Demokratie, sondern es geht um das gezielte Säen von Misstrauen. Heute ist klar, die AfD will diese Briefwahl faktisch abschaffen
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD:
Stimmt doch gar nicht!) und das ist kein Klein-Klein an Verfahrensfragen, das ist ein gezielter und massiver Eingriff in die Möglichkeiten der politischen Teilhabe vieler Menschen. Die AfD sät Misstrauen, das ist das Prinzip, Misstrauen gegenüber der Briefwahl, Misstrauen gegenüber unserem Wahlsystem und am Ende Misstrauen gegenüber der Demokratie selbst. Wer das Vertrauen in unsere Wahlorgane und die Fähigkeit der Menschen, ihr Wahlrecht zu nutzen, zerstört, legt die Axt an die Wurzeln unserer demokratischen Ordnung
(Unruhe AfD)
und genau das scheint hier wieder beabsichtigt zu sein.
(Beifall Die Linke)
Dieser Entwurf spricht in weiten Teilen von angeblichen Manipulations- und Missbrauchsgefahren der Briefwahl. Doch überall, wo die AfD Probleme behauptet, fehlt ein belastbarer Nachweis. Stattdessen wird der Verdacht zum Prinzip erhoben, die Bürgerinnen und Bürger sollen unter Generalverdacht gestellt werden, sie seien nicht fähig, ihr Wahlrecht mündig, verantwortungsvoll und selbstbestimmt auszuüben. Das ist abwertend und respektlos.
(Beifall BSW)
Wir dürfen nicht übersehen, dass die Abschaffung oder starke Einschränkung der Briefwahl für viele Menschen reale Konsequenzen hat. Ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Pflegende, Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter, Menschen mit langen Arbeitswegen, sie alle sind auf die Möglichkeit der Briefwahl angewiesen, um ihr demokratisches Recht wahrnehmen zu können. Eine politische Kraft, die diese Möglichkeit schneidet, will faktisch Teile der Bevölkerung von der politischen Teilhabe ausschließen. Und bitte vergessen wir nicht die Menschen, die hinter dem Ablauf der Wahl stehen. Hunderte, Tausende Ehrenamtliche organisieren Wahlvorbereitungen, prüfen Unterlagen und zählen aus, sowohl an der Urne als auch bei der Briefwahl. Die Auszählung der Briefwahl erfolgt in einem öffentlichen Vorgang. Wie man ja hört, ist die AfD da immer zugange. Viele Schritte sind protokolliert, dokumentiert und unterliegen dem Mehraugenprinzip. Wenn hier Manipulation unterstellt wird, dann ist das nicht nur ein Angriff auf ein Verfahren, das seit Jahrzehnten zuverlässig funktioniert, es ist auch ein Affront gegen die vielen engagierten Menschen, die unsere Wahlen erst möglich machen. Dieses Engagement verdient Respekt und nicht Verunglimpfung.
(Beifall Die Linke)
Natürlich können organisatorische Fehler vorkommen, das bestreitet auch niemand. Aber auf diese möglichen Fehler reagiert man nicht mit Generalverdacht und massiven Einschnitten in die Wahlmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, sondern mit gezielten Verbesserungen in der Organisation und mit Transparenz. Wenn begründete Mängel auftreten, gibt es Instrumente und Verfahren. Es gilt die Protokollpflicht bis zum Wahlprüfungsverfahren. Denn unsere Demokratie lebt von Vertrauen und Kontrolle und beides ist vorhanden und es ist bewährt. Wir sehen aber ein politisches Muster, das hat auch Herr Schard schon angesprochen. Die AfD greift die Briefwahl an, weil sie weiß, dass viele Briefwählerinnen und Briefwähler politisch nicht in ihre Zielklientel fallen.
(Heiterkeit AfD)
Wer diese Einschränkungen vornimmt, handelt nicht aus Sorge um die Rechtsstaatlichkeit, er handelt, um den eigenen politischen Erfolg zu verbessern, indem er gruppenpolitisch die ausgrenzt, die anders wählen. Das ist taktisch, aber zutiefst undemokratisch. Mehr noch: Mit der gezielten Einschränkung der Briefwahl setzt die AfD einen weiteren Baustein auf dem Weg zur Schwächung und letztlich zur Abschaffung demokratischer Mitbestimmungsmöglichkeiten. Das ist kein Zufall, es ist Teil einer Strategie, die Bürgerbeteiligung zu unterminieren, Vertrauen zu zerstören und Rahmenbedingungen so zu verändern, dass das parlamentarische System an Handlungsfähigkeit verliert. Wir als Linke – und das sagen wir ganz offen – stehen für das genaue Gegenteil.
(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Schon im-
mer!) Wir wollen mehr direkte Demokratie und nicht weniger, wir wollen Teilhabe, keine Hürden. Die Briefwahl ist ein integraler Bestandteil demokratischer Teilhabe in einer modernen Gesellschaft und sie erleichtert die Ausübung des Wahlrechts für viele Menschen und trägt zur höheren Wahlbeteiligung bei. Deshalb fordern wir, die Briefwahl muss gleichwertig zur Urnenwahl bleiben, und wollen vor allem den Wahlberechtigten den Zugang zu Briefwahlunterlagen so einfach wie möglich machen. Ich wiederhole es noch mal: Wir hatten in der letzten Legislatur bereits lange darüber diskutiert, ob es nicht möglich ist, dass die Briefwahlunterlagen automatisch an alle Haushalte verschickt werden, dass es nicht immer erst auf Antrag geschieht, damit die Wahlbeteiligung gesteigert wird.
(Beifall Die Linke)(Unruhe AfD)
Genau, da gibt es wunderbare Beispiele in der Schweiz, dort werden sogar Abstimmungshefte mit verschickt, wo man sich über die einzelnen Parteien informieren kann.
Sehr geehrter Herr Präsident, dass Sie mir den Rücken stärken, das ehrt mich.
(Heiterkeit AfD)
Es gibt andere Möglichkeiten, wie man die Briefwahl ausgestalten kann, und keine Einschränkungen, wie es die AfD hier vorhat. Deswegen sagen wir auch noch mal: Wer aus Angst vor Wahlverlusten demokratische Zugänge beschneiden will, der handelt im Kern gegen die Demokratie. Wir werden dem nicht zustimmen. Wir werden für eine Politik eintreten, die Beteiligung fördert, Vertrauen stärkt und die Grundlage unseres demokratischen Gemeinwesens verteidigt.
(Heiterkeit AfD)
Daher: Dieser Gesetzentwurf versucht nicht, Probleme zu lösen, er schafft neue. Er zielt darauf, Vertrauen zu zerstören und demokratische Teilhabe zu erschweren. Das lehnen wir entschieden ab. Ich danke Ihnen.
(Beifall Die Linke)
Ich freue mich immer über Ihre Vorfreude, wenn ich hier reden darf.
(Heiterkeit AfD)
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, es ist schon sehr vieles gesagt. Die Briefwahl ist aus unserem Wahlrecht nicht mehr wegzudenken. Es ist ein modernes Wahlrecht und es ist eben schon einige Zeit her, dass der Bundesgesetzgeber – und dem sind dann auch andere Länder gefolgt – es abgeschafft hat, dass man für die Briefwahl, für die Beantragung von Briefwahlunterlagen einen besonderen Grund wie zum Beispiel Krankheit oder berufsbedingte Ortsabwesenheit angeben musste. Aus diesem Grund ist es vollkommen unangebracht, dass Sie hier immer dieses Misstrauen säen und die große Verschwörungstheorie verbreiten, dass das Instrument unverantwortlich wahrgenommen werden würde. Was noch nicht gesagt worden ist, aber was ich beim letzten Mal schon gesagt habe: Es gibt einen sehr wichtigen Zettel bei den Briefwahlunterlagen, mit dem derjenige, der dort Briefwahlen vornimmt, versichert, dass er diesen Stimmzettel allein und unbeeinflusst gekennzeichnet hat. Darüber lachen Sie, aber das ist eine Erklärung, die jemand mit seiner Unterschrift abgibt. Dem habe ich erst mal zu glauben. Es ist überhaupt nicht möglich, wenn Ihre Regelung wieder den Rückschritt zu der alten Systematik vollziehen würde, dass dann die Wahlbehörden – weil Sie auch von einem Bürokratiemonster gesprochen haben, nicht dass die Briefwahl ein Bürokratiemonster ist, aber Ihre Begründungsverpflichtung wäre ein Bürokratiemonster.
(Beifall SPD)
Da müssten ja die Einwohnermeldeämter oder die Wahlämter oder wer auch immer jetzt die Wahlunterlagen verschickt hat, dann stichprobenhaft überprüfen: Ist derjenige wirklich krank? Ist derjenige wirklich berufsbedingt unterwegs oder wollte der einfach nur zum runden Geburtstag seiner Schwiegermutter fahren? Oh Gott, das ist ja ganz böse, das würde nach Ihren Gründen nicht mehr unter die Gründe fallen. Familiäre Planung wahrzunehmen ist aber auch ein wichtiger Grund. Dann möchte ich auch noch mal das betonen, was Kollege Schard schon gesagt hat: Ganz viele Wahlämter machen das doch inzwischen so – auch hier in Thüringen kenne ich das nicht anders –, dass sie in ihrer Gemeinde ein Briefwahllokal einrichten. Das heißt, dass die Menschen, die kommen und sich die Briefwahlunterlagen abholen, sofort vor Ort in einem richtigen Briefwahllokal wählen können. Dieses Briefwahllokal ist ganz genauso wie das ganz normale Wahllokal. Da gibt es eine Wahlkabine, da sitzt jemand dabei, der guckt, dass das alles ordnungsgemäß zugeht. Dort wählen die Menschen, füllen zusätzlich trotzdem diese Versicherung aus, dass sie es allein und unbeeinflusst getan haben, werfen ihren Stimmzettel in die verplombte Urne ein. Das Ganze wird dann ganz normal ausgezählt, wenn die Wahl vorbei ist, in einem öffentlich begehbaren Raum, wo jeder zuschauen kann, von mehreren Leuten und dem Mehraugenprinzip. Deswegen sind Ihre ganzen Verschwörungsstorys doch einfach wieder nur Fake wie gestern auch schon.
(Beifall CDU)
Wenn Sie dann erzählen, dass es irgendwelche falschen Stimmzettel gibt, die da mal verschickt worden sind: Das sind organisatorische Pannen, die es bei der ganz normalen Wahl im Wahllokal doch genauso gibt. Da lesen wir immer mal wieder, da laufen irgendwelche Stimmzettel in einem Wahllokal auf, die für einen ganz anderen Wahlbezirk sind, die auch noch mal ausgetauscht werden müssen. Das alles ist menschliches Versagen und sind Organisationsprobleme. Aber es gibt eben auch die Fallstudien, die sagen: All diese Fehler, die es bei der Briefwahl auch gegeben haben mag, haben in keinem einzigen Fall dazu geführt, dass Stimmergebnisse maßgeblich verfälscht wurden. Darauf kommt es am Ende an. Deswegen haben wir die Freiheit unserer Bürgerinnen und Bürger hier zu verteidigen, dass sie selbst entscheiden können, in welcher Form sie wählen, ob sie das am Wahltag tun wollen oder lieber vorher im Briefwahllokal oder per Post. Es gibt keinen Grund, diese Freiheit zu beschneiden aufgrund irgendwelcher Verschwörungserzählungen, die Sie aber immer brauchen, um den Staat und das Wahlverfahren und alles, was hier sonst noch gemacht wird, zu diskreditieren. Das ist ja Ihr schönstes Hobby. Aber danke, lehnen wir ab, und zwar auch diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier im Plenum und natürlich am Livestream, ich darf vielleicht damit beginnen, dass ich auf Ihre Einwürfe, dass das BSW zum Thema „freie, korrekte und transparente Wahlen“ noch nicht gesprochen hat, versichern kann, dass es wohl kaum eine Fraktion hier im Hohen Haus gibt, die derartig großes Interesse an solchen Wahlen hat wie wir und die völlig zu Recht eine korrekte und transparente Neuauszählung der Bundestagswahl erwarten darf.
(Beifall BSW)
Aber, Herr Höcke und werte Kollegen der AfD, Sie haben zu Recht wiederholt gefordert, dass sich dieses Haus inhaltlich mit Ihren Anträgen auseinandersetzt. Das ist heute hier in eindrucksvoller Art und Weise geschehen. Man mag über den Wortlaut, über die verschiedenen Reden denken, was man will. Mit dem Vorschlag, mit Ihrem Gesetzentwurf wurde sich inhaltlich auseinandergesetzt. Ich brauche die Ausführungen des Kollegen Schard zum Bundesverfassungsgerichtsurteil und den dort gezogenen Schlüssen nicht weiter ausführen. Denn auch wenn Herr Hey sagt, manchmal müssen alle alles sagen, das bedarf es hier nicht. Frau Kollegin Rottstedt, wenn Sie sagen, Ihr Entwurf führt nicht zu einem weiteren Bürokratiemonster – doch, ganz genau das hat er vor. Wenn Sie Glaubhaftmachungen von den ohnehin überlasteten Kommunen fordern, dann heißt das nicht nur, dass wir stichpunktartige Prüfungen brauchen, sondern dann heißt das, dass jeder einzelne Briefwahlantrag geprüft werden muss, dass jeder einzelne Wahlmitarbeiter vorher geschult werden muss. Was sind denn wichtige Gründe? Was heißt denn „hohes Alter“? Wo geht das los, wo endet das? Was sind körperliche Gebrechen oder „sonst seines körperlichen Zustands wegen“ Gründe, die ihn daran hindern? Das macht ein Bürokratiemonster auf, das faktisch zur Verhinderung der Briefwahl führt. Doch, genau so.
(Beifall BSW)
Damit lässt sich der verfassungsrechtlich geforderte Ausnahmecharakter nicht bewahren. Das Einzige, was er erreicht, ist, er trifft und hält vielmehr Menschen mit geringem Einkommen, pflegende Angehörige, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Familien mit komplexen Alltagsbelastungen von der Teilnahme an den Wahlen ab. Das werden wir nicht zulassen.
(Beifall BSW)
Das ist der Grund, warum ich meiner Fraktion weder die Annahme noch die Überweisung an den Ausschuss anempfehlen kann, da der Gesetzentwurf nicht nur überflüssig und offensichtlich ungeeignet ist, sondern darüber hinaus – und dafür sind Sie als hier im Landtag schon viel zu lange anwesende Fraktion viel zu erfahren, um das nicht zu wissen – die Qualität Ihres Gesetzentwurfs dem entgegensteht, weil er explizit und ausschließlich der Legitimation der Briefwahl und von Wahlen an sich dienen sollte.
(Heiterkeit AfD)
Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, möchte ich meine Rede mit einem Zitat von Herrn Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“ schließen, der gesagt hat: „Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben …“ – Entschuldigung, es war nicht Herr Prantl, der das gesagt hat, sondern Herr Prantl hat ein Zitat von Herrn Goebbels zitiert, das er 1935 selber veröffentlicht hat: „Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben, dass sie ihren Todfeinden die Mittel selber stellte, durch die sie vernichtet wurde. Die verfolgten Führer der NSDAP traten als Abgeordnete in den Genuss der Immunität, der Diäten und der Freifahrkarte. Dadurch waren sie vor dem polizeilichen Zugriff gesichert, durften sich mehr zu sagen erlauben als gewöhnliche Staatsbürger und ließen sich außerdem die Kosten ihrer Tätigkeit vom Feinde bezahlen. Aus der demokratischen Dummheit ließ sich vortrefflich Kapital schlagen.“ Lassen Sie uns das verhindern! Danke.
(Beifall CDU, BSW)
Herr Hutschenreuther, immerhin haben Sie sich nicht an den Vorwürfen von Verschwörungstheorien beteiligt,
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das sind
doch Verschwörungstheorien, was Sie erzählen!) dafür haben Sie die verbrecherischen Machenschaften im Dritten Reich verharmlost – also das ist unglaublich. Aber egal! Unabhängig davon, bin ich eigentlich nicht wegen dem, was Sie gesagt haben, hier vor, sondern wegen dem, was davor beispielsweise von der CDU, beispielsweise insbesondere auch von den Linken, aber auch von der SPD gesagt wurde. Das erinnert ein bisschen an eine selbsterfüllende Prophezeiung, was Sie hier machen. Wenn man irgendwann mal gucken muss, was eine Verschwörungstheorie ist, dann nimmt man sich die Debatte heute her und dann kann man aus Ihren Redebeiträgen sehr schön nachweisen, wie so eine Verschwörungstheorie funktioniert. Ich will Ihnen das mal darlegen. Wenn Sie auf die Website der Bundeszentrale für politische Bildung gehen, steht da, dass eine Verschwörungstheorie Vermutungen anstellt, „was eine Gruppe von Verschwörern im Geheimen gemacht oder geplant haben könnte.“ Nun, etwas Ähnliches haben wir heute hier erlebt. Sie vermuten, dass die AfD im Geheimen irgendwas ganz Gemeines mit den Wahlen plant – und uns werfen Sie eine Verschwörungstheorie vor? „Eine Verschwörungstheorie“ – auch das steht bei der Bundeszentrale für politische Bildung – „vermischt Realität und erfundene Fakten.“ Das haben Sie heute hier gemacht, aber perfekt.
(Beifall AfD)
Da kann ich wieder nur die Bundeszentrale für politische Bildung zitieren, weil dort unter dem Artikel über Verschwörungstheorien der Satz steht: „Mehr zu diesem Thema finden Sie auch in dem Artikel ‚Fake News‘.“ Danke, das haben Sie heute gemacht.
Ich rede über die Briefwahl. Schauen Sie einfach mal bei der Bundeszentrale für politische Bildung, auch die Landeszentralen sind da sehr hilfreich. Wenn Sie beispielsweise auf die Website der Landeszentrale für politische Bildung von Baden-Württemberg gehen, finden Sie einen Eintrag zur Präsidentschaftswahl in Frankreich. In diesem Eintrag steht der folgende Satz: „In Frankreich dürfen Wählende aus Angst vor Manipulationen nicht mehr per Briefwahl abstimmen.“ Also ich habe nicht in Erinnerung, dass Frankreich in irgendeiner Art und Weise von Verschwörungstheoretikern regiert wird. Ich habe auch nicht in Erinnerung, dass Frankreich eine Diktatur oder Ähnliches ist, und trotzdem hat Frankreich mindestens bei der Präsidentschaftswahl die Briefwahl gar nicht vorgesehen. Und Sie unterstellen uns hier, wir würden in irgendeiner Form mit einer Einschränkung, mit dem Versuch, die Manipulationen zu vermeiden …
Also Sie unterstellen uns, wir würden Verschwörungstheorien angehen, dabei sind Sie die Verschwörungstheoretiker, ganz klar nachgewiesen mit Ihren Reden heute hier.
(Beifall AfD)
Herr Mühlmann, schön, dass Sie sich bei der Zentrale für politische Bildung informieren und sich auch Publikationen dieser wichtigen Institutionen zu Gemüte führen. Aber was ist Verschwörungstheorie? Was machen Sie hier? Sie behaupten, dass diese Wahlen nicht sicher seien. Es sei überhaupt nichts mehr sicher in diesem Staat und die Wahlen gehörten dazu, das war der erste Satz von Ihrer Rednerin. Das ist eine Verschwörungserzählung und die haben wir hier scharf zurückgewiesen, und zwar zu Recht, weil die Wahlen wunderbar funktionieren und weil es,
(Beifall CDU, BSW, SPD)
wie wir Ihnen hier alle aus verschiedenen Redebeiträgen nachgewiesen haben, gute Gründe dafür gegeben hat, die Briefwahl so zu konstruieren, wie wir sie momentan haben. Sie wird überwacht und kontrolliert im Mehraugenprinzip von unabhängigen Wahlorganen unter Beobachtung von jedem, der das möchte, auch von Ihnen, das machen Sie auch immer gern, ist auch Ihr gutes Recht. Von daher sind diese Sachen, dass nichts sicher sei in diesem Land und diese Wahlen dazugehörten, Ihre Verschwörungserzählung. Die erfüllt genau die Kriterien und die weisen wir hier entschieden zurück. Sie bekommen diesen Staat hier nicht auf dem Tablett Ihren Mutmaßungen ausgeliefert und schon gar nicht von uns.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: … Ihr Mi-
nister! Das ist sogar gerichtlich festgestellt!) Es ist überhaupt nichts gerichtlich festgestellt. Zu dieser Fake-Erzählung möchte ich an der Stelle auch noch sagen, weil ja immer wieder kommt, das Landgericht Berlin hätte aufgefordert, dass Sie den Herrn Maier anzeigen: Das Landgericht Berlin hat nur gesagt, Sie brauchen nicht das „Handelsblatt“ zu verklagen auf Widerruf irgendeiner Erklärung, sondern Sie müssen sich an den halten, dessen Erklärung Sie für falsch halten. Das ist alles.
(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Nein, wir
sollen ihn in Anspruch nehmen, weil so eine Klage nicht aussichtslos ist!) Das ist alles. Sie machen daraus schon wieder das Unwerturteil, weil Sie es eben mit der Wahrheit nicht so richtig genau nehmen, denn dann würden Sie ja auch nicht Ihre Wahlerfolge erzielen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Es dauert auch nicht lange. Herr Mühlmann, da hilft Ihnen auch keine politische Bildung oder auf wen Sie sich da immer beziehen. Zwei Fakten noch mal – ich will es noch mal ganz eindrücklich nennen, dass Sie es auch verstehen –: In der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf geht es um Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben doch hier eindeutig gesagt: Nein, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sagt genau was anderes als das, was Sie behaupten – erster Punkt. Zweiter Punkt: Sie werfen hier um sich mit irgendwelchen Manipulationen, die es in dieser Breite sicherlich nicht gibt. Das ist der zweite Punkt. Und ich will Ihnen noch etwas sagen: Auch wenn es aus Ihrer Sicht vielleicht verständlich ist, am Ende nur die wählen zu lassen, die Sie mehrheitlich wählen –
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das ist
eine Verschwörungstheorie!) es mag sein, dass es aus Ihrer Sicht vielleicht gut ist, aber für uns alle ist das bestimmt nicht gut. Deshalb werden wir sehr darauf aufpassen, dass so etwas nicht passiert. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Vorhin waren es noch 23 Sekunden, Herr Präsident. Weil gerade das Stichwort „Frankreich“ fiel: In Frankreich gibt es eine sogenannte weiße Stimme, da kann man sich sogar enthalten. In Frankreich kann man sogar online abstimmen, ich will es nur sagen für die Menschen hier oben im Publikum. Und in Frankreich kann man sogar die Stimme übertragen.
(Beifall Die Linke)
Das heißt, das französische Wahlrecht ist moderner als nur auf diese Briefwahl reduziert.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Vive la Fran-
ce!) Deswegen sagen wir, diese AfD ist und bleibt einfach mit Fake News behaftet
Nun liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Landesregierung hat auch keinen Redebeitrag angemeldet, sodass wir in die Abstimmungen eintreten können; zunächst die Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung beantragt. Das ist laut unserer Geschäftsordnung auch in zweiter Beratung möglich. Deswegen stimmen wir darüber ab. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt, sodass wir nun über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung abstimmen. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich auch in zweiter Beratung abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/1671 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz - Drucksache 8/2432 dazu: Zugang zum Recht in Thüringen flächendeckend dauerhaft sichern Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/2488 ZWEITE BERATUNG Ich bitte für die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz Frau Abgeordnete Marx um den Bericht.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung, der durch Beschluss des Landtags in seiner 23. Sitzung am 11. September 2025 an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz überwiesen worden ist. Wir haben diesen Gesetzentwurf im Ausschuss mehrmals beraten, in der 12. Sitzung am 22. Oktober 2025, in der 13. Sitzung am 30. Oktober 2025 und schließlich auch noch mal in der 14. Sitzung am 26. November 2025, nachdem wir ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt hatten. Die Artikel 2 Nummern 3 bis 5, Artikel 3 und Artikel 5 des Gesetzentwurfs wurden bislang nicht abschließend beraten, dennoch waren wir der Meinung, dass die anderen Teile des Gesetzentwurfs verabschiedungsreif sind und das Plenum erreichen sollen. Das tun sie heute. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet: Der Gesetzentwurf wird unter Ausklammerung und Zurückstellung der Artikel 2 Nummern 3 bis 5, Artikel 3 und Artikel 5 zur Fortberatung im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz – also da bleiben die eben genannten – in der vorliegenden Fassung angenommen. Es wäre schön, wenn es auch klappen würde.
(Beifall BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Herzlichen Dank, Frau Marx. Wird eine Begründung zum Entschließungsantrag gewünscht? Ja. Bitte, Frau Große-Röthig.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, die heute im Gesetzentwurf zur Beratung und Entscheidung anstehenden Neuregelungen zur Struktur der Gerichtsstandorte in Thüringen können aus Sicht der Linken-Fraktion nur eine Zwischenlösung sein. Es handelt sich faktisch um die Fortschreibung einer Übergangslösung. Ja, die Beschäftigten in den Thüringer Gerichten brauchen Planungssicherheit ab dem 1. Januar 2026, denn die bisherige Regelung ist bis zum 31.12.2025 befristet. Da mag die kurzfristige Verlängerung der bestehenden Übergangslösung vertretbar sein. Aber das darf nicht das letzte Wort beim Thema „Zukunftsfeste Ausgestaltung der Gerichtsstandorte in Thüringen“ gewesen sein. Genau deshalb bringen wir als Linke-Fraktion diesen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf „Gerichtsstandorte“ ein. Damit wollen wir einen Denkprozess anstoßen.
(Beifall Die Linke)
Das Gesamtkonzept zur Ausgestaltung der Gerichtsstandortestruktur in Thüringen, das dem jetzigen Gesetz zugrunde liegt, stammt aus dem Haushaltsbegleitgesetz für den Haushalt 2006/2007. Angestrebt war eine weitgehende Übertragung des Verwaltungsordnungsprinzips der Einräumigkeit auf die Thüringer Gerichtsstrukturen. In der Folge wurde der Übergangsprozess mehrfach zeitlich gestreckt. Ein Grund war, dass bestimmte, mit der Umsetzung des Modells verbundene Bauprojekte nicht rechtzeitig fertig wurden. Das gilt offensichtlich auch jetzt noch und deshalb eine erneute Verlängerung der Übergangsregelung. Schon damals wurde der Gesetzentwurf kritisch diskutiert, inwiefern die Bürgernähe und gute Erreichbarkeit der Justiz gewährleistet werden kann oder nicht. Diese Frage steht nach wie vor im Raum. Hinzu kommt, seit Beginn des bis heute laufenden Strukturreformprozesses haben sich bei den Gerichtsstandorten gesellschaftlich, fachlich, logistisch Rahmenbedingungen geändert, zum Teil erheblich verändert: demografisch, technisch, gesellschaftspolitisch und auch rechtlich, inhaltlich. Deshalb muss nach Ansicht der Fraktion Die Linke das mit dem aktuellen Thüringer Gerichtsstandortegesetz verfolgte Strukturmodell nun noch mal diskutiert werden. Zwischen 2005 und 2025 ist auch in der Justiz und in ihrer Arbeit einiges anders geworden, ebenso im Lebensalltag der Rechtsuchenden. Deshalb fordert der vorliegende Entschließungsantrag der Fraktion einen fundierten Denkprozess hinsichtlich Situation und Entwicklung der Gerichtsstandorte und der Arbeitsstrukturen der Gerichte in Thüringen. Bürgernähe, gute Erreichbarkeit sowie qualitativ hochwertige und zugleich zügige Bearbeitung der Anliegen und Fälle sollen sichergestellt werden. Dabei sollten nach unserer Ansicht auch mobilere Formen wie temporäre Außenstellen und die Abhaltung von Gerichtstagen durchaus ins Auge gefasst und diskutiert werden. Bei allem darf das Prinzip der Einräumigkeit nicht zum Dogma erhoben werden. Die Linke-Fraktion schlägt in ihrem Entschließungsantrag vor, den Landtag als in dieser Frage notwendigen Gesetzgeber intensiv in diesen Evaluierungsprozess mit einzubeziehen. Durch eine fundierte und flächendeckende Bestandsaufnahme der Situation an den einzelnen Gerichtsstandorten sollen auch die dort beschäftigten Justizbediensteten in diesen Prozess einbezogen werden. Es ist zu hoffen, dass dann die Ergebnisse bei den Beschäftigten auch entsprechende Akzeptanz finden. Noch ein kurzes Wort zur Zeitschiene: Der Entschließungsantrag sieht den Abschluss des Prozesses und gegebenenfalls nachfolgender Schritte im Jahr 2028. Damit soll der Evaluierung entsprechende Zeit eingeräumt werden, um fundierte und flächendeckende Ergebnisse in der Bestandsaufnahme zu erzielen.
(Beifall Die Linke)
Gleichzeitig soll unser Denkprozess rechtzeitig vor dem Ende der Übergangsfrist abgeschlossen sein. Letztlich soll es auch genügend Zeit geben, um die Vorbereitung weiterer praktischer Schritte bis zum Ablauf der heute Übergangsphase einzuleiten. Wir als Linke-Fraktion möchten bei den regierungstragenden Fraktionen dafür werben, gemeinsam einen solchen Denkprozess wie im Linke-Entschließungsantrag skizziert anzugehen und ein gut funktionierendes, auf die aktuellen und zukünftigen Bedingungen gut angepasstes Organisationsmodell der Thüringer Gerichtsstandorte zu entwickeln und auch möglichst zügig umzusetzen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Ich danke Ihnen. Damit eröffnen wir die Aussprache und ich habe als ersten Redner Herrn Schard von der CDU-Fraktion.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle ist nun für die zweite Beratung aus dem Ausschuss in das Plenum zurückgekehrt, besser gesagt, es sind Teile aus dem Ausschuss zurückgekehrt. Das Gesetz hatte ja bekanntermaßen vier wesentliche Eckpfeiler. Im Zentrum steht Artikel 1 mit der Verlängerung der Genehmigung für die Gerichtsstandorte Bad Lobenstein und Ilmenau. Hier könnte man beklagen, dass der Prozess zur Integration dieser Standorte schon zwei Jahrzehnte in Anspruch nimmt und es trotzdem eine weitere Verlängerung braucht. In der Befassung unter anderem im Ausschuss wurde aber sehr deutlich, dass ein Ende dieses Prozesses im Moment noch nicht in Sicht ist. Bad Lobenstein wird voraussichtlich die volle Zeit der Verlängerung gar nicht brauchen und auch für Ilmenau ist zu erkennen, dass diese Verlängerung in Zukunft nicht noch mal notwendig sein wird. Um den Prozess jetzt aber erfolgreich zu Ende zu bringen – das ist eben schon mal deutlich geworden –, braucht es aber zwingend diese letzte gesetzliche Verlängerung und es braucht sie vor allem jetzt. Denn der Grund für das etwas ungewöhnliche Vorgehen, dass das Gesetz im Ausschuss in zwei Teile getrennt wurde und nur ein Teil jetzt in das Plenum zurückkehrt, ist dieser zeitliche Druck, den wir haben. Bei der Frage der Standorte drängt die Zeit. Es war leider nicht möglich, auf allen Ebenen bezüglich der zweiten Säule bzw. bei diesen anderen Fragen eine Einigung herbeizuführen. Im Ausschuss verblieben sind die verschiedenen Anliegen zum besseren Schutz der Gerichtsvollzieher – auch sehr wichtige Fragen –, die Alarmfunktion und auch das Informationsrecht. Gerade auch – das möchte ich an dieser Stelle noch mal sagen – mit Blick auf den sehr bedauerlichen Tod eines Gerichtsvollziehers im Saarland möchte ich im Namen zumindest unserer Fraktion den Hinterbliebenen gegenüber unsere Anteilnahme zum Ausdruck bringen. Ich möchte aber auch sagen, dass wir es bedauern, dass wir für die Gerichtsvollzieher bisher noch keinen Durchbruch erzielen konnten. Deshalb wollen wir uns zumindest in dieser Frage dann auch im Ausschuss weiter damit befassen und gegebenenfalls die Gerichtsvollzieher in einer mündlichen Anhörung noch mal zu Wort kommen lassen. Schließlich hoffen wir, dass es auch hier ähnlich wie bei den anderen Fragen zu einer guten Lösung kommt und die Opposition sich dann ebenso verantwortungsbewusst zeigt. Anders als bei den Gerichtsvollziehern bisher gab es für die Anliegen der Rechtspfleger aber eine Mehrheit im Ausschuss. Wir wollen bei den Rechtspflegern ermöglichen, in Fällen, in denen sie die Sitzungsleitung innehaben, dies auch durch das Tragen einer Robe kenntlich zu machen. Hier geht es nicht nur, aber auch um die Wertschätzung für die geleistete Arbeit und auch darum, anzuerkennen, dass der Berufsstand vielfältige, wichtige Aufgaben abdeckt. Das heißt, insbesondere auch anzuerkennen, dass die Rechtspfleger hier auch Verantwortung übernehmen. Als vierte Säule, meine Damen und Herren, wurde ebenfalls beschlossen, die Zuständigkeit für die zentrale Überwachungsstelle der digitalen Barrierefreiheit in eine neue Zuständigkeit zu übertragen. Auch hier ist es dankenswerterweise gelungen, eine Einigung herbeizuführen. Dieser Aspekt steht dann heute im Plenum auch zur Abstimmung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zum Entschließungsantrag der Linken sagen. Auch dieser befasst sich mit dem wesentlichen Artikel 1 des Gesetzes. Ich muss sagen, in der Tat ist die demografische Entwicklung eine sehr wesentliche Herausforderung bei den Gerichten. Das gilt natürlich in vielen Bereichen, aber eben ganz besonders bei und in der Justiz, also kann man letztlich der Fragestellung des Antrags natürlich auch zustimmen. Betrachtet man die Altersstruktur der Thüringer Justiz – da ist ja in der Vergangenheit auch schon viel berichtet worden – und der Richterschaft im Speziellen, dann weiß man, vor welchen enormen Herausforderungen wir in den kommenden Jahren in puncto Personal stehen. Insofern ist es ein hehres Ziel, auch die im Antrag benannten kurzen Wege zu den Gerichten, die gute Erreichbarkeit der Rechtsdienstleistungen aufrechtzuerhalten. Auch das macht natürlich einen Rechtsstaat aus. Gerade deshalb braucht es natürlich zukunftsfähige Strukturen und gerade deshalb wollen wir mit dem heutigen Beschluss dann auch weiter daran arbeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, insgesamt ist es gut, dass wir heute Teile des Gesetzes beschließen können. Ich werbe im Ergebnis um Zustimmung für diesen Teil. Gleichzeitig wird es natürlich – das ist angeklungen – nicht das letzte Mal sein, dass wir über dieses Gesetz reden. Denn auch bei den Anliegen der Gerichtsvollzieher – das möchte ich an dieser Stelle noch mal besonders betonen – haben wir wie beschrieben noch einige bedeutende Notwendigkeiten auf der Tagesordnung. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit und bitte letztlich noch mal um Zustimmung für diesen heute zur Abstimmung stehenden Teil. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Danke schön. Als nächsten Redner habe ich Herrn Schlösser von der AfD-Fraktion.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, wir stehen heute in der zweiten Beratung zum Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen. Dieser Gesetzentwurf, das kann man so sagen, hat seine gefährlichsten Zähne in der Ausschussberatung verloren und das ist auch gut so. Leider geschah das nicht aus Einsicht, sondern aus Zeitdruck. Sie erinnern sich, der Gesetzentwurf bestand ursprünglich aus – Herr Schard sagt vier, ich sage im Wesentlichen drei Regelungen, die dort wild zusammengeschmissen wurden. Ich habe das als Drogencocktail bezeichnet. Das ist nicht auf Anklang gestoßen. Die drei Regelungen waren: die Regelung zu den Gerichtsstandorten, Roben für Rechtspfleger und Abhörgeräte für Gerichtsvollzieher. Das waren meines Erachtens im Wesentlichen die Regelungen. Ich habe das als Schneiderpuppenpolitik bezeichnet – auch das ist nicht auf Anklang gestoßen –, weil Sie hinter dieser Robenregelung sozusagen Regelungen versteckt haben, die schwerwiegende Grundrechtseingriffe für die Bürger bedeuten können, nämlich diese Abhörgeräte für Gerichtsvollzieher. Ich habe auch versucht, ein anderes Bild zu finden, das den Weisungen des Ältestenrats eher entspricht, damit man das auch einer 6. Klasse verkaufen kann. Sie haben sozusagen den Zaubermantel des Rumburak über diese erheblich einschränkenden Regelungen geworfen, in der Hoffnung, dass es sozusagen durchgeht, weil wir uns nur mit diesem Zaubermantel beschäftigen und eben nicht mit den Abhörgeräten für Gerichtsvollzieher. Dieser Abschnitt zur Mithörfunktion für Gerichtsvollzieher – eine datenschutzrechtlich hoch bedenkliche, verfassungsrechtlich angreifbare Regelung – wurde im Ausschuss abgetrennt, nicht etwa, weil man sich zu einer ordnungspolitisch vertretbaren Linie bekannt hätte, sondern weil die Verlängerung der Zweigstellen gesetzlich nicht aufschiebbar war. Die Prioritäten waren also rein formal und nicht inhaltlich motiviert. Die Abtrennung der Regelungen für Gerichtsvollzieher ist aber inhaltlich richtig und wichtig. Tragischerweise – Herr Schard hat es angesprochen – hat in der Zwischenzeit ein erfahrener Gerichtsvollzieher seinen gefährlichen Dienst mit dem Leben bezahlen müssen – ein Vorfall, der uns alle tief betroffen macht und uns verpflichtet, über echten Schutz zu sprechen, nicht über symbolische Technikspielereien. Das Echo aus der Presse, Polizei und Justiz nach der Tat war, dass ein Abhörgerät in dieser Situation keinerlei Schutz geboten hätte, dass stattdessen stichsichere Westen, Begleitung durch die Polizei, gegebenenfalls auch der Einsatz von Tasern deutlich geeignetere Mittel wären, um die Sicherheit der Gerichtsvollzieher zu erhöhen. Wer nach einem solchen Vorfall nicht über robuste Ausrüstung, sondern weiter über Tonaufnahmen spricht, der hat den Ernst der Lage nicht erkannt.
(Beifall AfD)
Zur zweiten Baustelle dieses Gesetzes – die Amtstracht für Rechtspfleger. Wir haben es hier mit einem Paradebeispiel an symbolpolitischer Übersteuerung zu tun. Es gab eine Befragung unter Thüringens rund 400 Rechtspflegern. Die Beteiligung war überschaubar – gerade mal ein Viertel hat sich an der Umfrage beteiligt – und die Zustimmung fand dort auch nur bei einem Bruchteil der Rechtspfleger statt, also absolut überschaubar. Es handelt sich also mit Verlaub um die gesetzgeberische Lösung eines Problems, das in der Realität schlicht nicht existiert. Die Begründung, man wolle das Ansehen der Rechtspfleger stärken und Nachwuchs gewinnen, wirkt unter diesen Umständen eher bemüht als überzeugend. Wer junge Menschen für den Staatsdienst begeistern will, braucht keine Robe, sondern gewährleistet solide Vergütung, verlässliche Arbeitsbedingungen, digitale Infrastruktur und Planbarkeit.
(Beifall AfD)
Vor allem aber widerspricht die Regelung dem Geist der hoheitlichen Amtsträgerkultur, sie ist schlicht systemwidrig. Wer als Staat hoheitlich handelt, muss erkennbar handeln. Und wer sichtbar staatliche Autorität ausübt, muss dies in klarer und verlässlicher Form tun. Ein Polizist kann sich im Streifendienst nicht aussuchen, ob er in Uniform erscheint oder nicht. Die Uniform schafft Vertrauen, schafft Sicherheit und verpflichtet auch selbst zur Disziplin. Eine fakultative Robe – das ist das, was Sie hier vorsehen –, die der einzelne Rechtspfleger je nach Tagesform anlegt oder nicht, ist keine Stärkung der Institution, sondern deren Verwässerung. Wir erkennen allerdings selbstverständlich die Notwendigkeit der Verlängerung der Zweigstellen ausdrücklich an. Die strukturellen Probleme in Ilmenau und Bad Lobenstein sind real, die baulichen Lösungen nicht umgesetzt. Hier stimmen wir dem Gesetzentwurf in der Sache zu. Aber wir können diesem Gesetz in seiner aktuellen Form dennoch nicht zustimmen, weil es rechtsstaatliche Grundprinzipien verletzt, weil es Unverbindlichkeit institutionalisiert und weil es symbolische Nebelkerzen wirft, wo staatliche Klarheit geboten wäre.
(Beifall AfD)
Solange der Abschnitt zur fakultativen Robe für Rechtspfleger enthalten bleibt, müssen wir das Gesetz leider ablehnen. So weit dazu.
(Beifall AfD)
Zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke: Dieser wurde mir gestern Abend nach dem Abendessen auf der Couch zugestellt. Er stammt vom 03.12., also von gestern. Das Thema ist: „Zugang zum Recht in Thüringen flächendeckend dauerhaft sichern“. So was fällt Ihnen gestern ein. Das ist schlicht unangemessen, weil das Thema tatsächlich sehr wichtig ist. Also das ist so ein Antrag nach dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiterweiß, bilde ich einen Arbeitskreis. Wir kennen diese Art Anträge als Prüfauftrag aus den kommunalen Gremien. Das ist immer sehr schön, man täuscht Geschäftigkeit vor und die Arbeit liegt dann bei den anderen. Ich stelle mir das so richtig schön vor, wie Sie da sozusagen in Ihrer linken Schickimickikneipe gesessen haben und dann gesagt haben: Mensch, wir müssen noch irgendwas für alle machen. Und das ist natürlich ein Antrag, der da wunderbar reinpasst, aber inhaltlich einfach nicht richtig ist. Sie begründen es mit der dramatischen demografischen Gesamtentwicklung. Auch die ist nicht gestern erst eingetreten. Das ist ein Prozess, den wir seit Jahren vor uns herschieben. Wir wissen alle, dass demnächst viele Richter in Rente gehen und wir ein Problem damit haben werden. Das ist nicht gestern Abend passiert bzw. wann auch immer Sie diesen Antrag zusammengepfuscht haben. Wir sind uns jedenfalls einig, dass das kein Antrag ist, der auf einer Klausurtagung mit viel Hirnschmalz zustande gekommen ist. So fehlen eben auch ganz wichtige Dinge in Ihrem Entschließungsantrag. Es ist nicht nur die demografische Entwicklung, die uns hier beschäftigen wird, es ist auch die KI. Ich war gestern ein bisschen irritiert, als der Ministerpräsident uns vorgehalten hat, wir würden unsere Kleinen Anfragen mittels KI erstellen. Ich hoffe doch, dass in der Landesregierung KI forciert und eingesetzt wird, da wo sie sinnvoll möglich ist. Also ich sehe darin keinen Malus. KI muss mitgedacht werden, auch bei so einem Entschließungsantrag. Das ist nicht der Fall. Außerdem geht es ein Stück weit auch an der Sache vorbei. Ein weiterer Punkt ist, dass die Gerichte überlastet sind, weil sie massenhaft mit Meinungsdelikten überschüttet werden, die von Ihren Unternehmen kommen, die Sie extra zu diesem Zweck geschaffen haben, die das Internet durchforsten, die Strafanzeigen für Meinungsdelikte stellen. Auch das ist ein Punkt, den man hier hätte mitdenken müssen, wie man das löst. Und das sind bestimmt nicht mehr Stellen für Staatsanwälte oder Richter. Wir sind ja immer dem Vorwurf ausgesetzt, wir würden mit unseren Kleinen Anfragen die Verwaltung überlasten, in dem Fall eben die Regierung. Das machen wir nicht. Auch nicht mit diesem Antrag, denn wir lehnen ihn ab und ersparen der Landesregierung damit viel Arbeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Als nächste Rednerin habe ich Frau Marx von der SPD-Fraktion.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schlösser, das war ja jetzt ein großes Herumlavieren im großen, dumpfen Teich von allem Möglichen. Also ich habe am Ende gar nicht mehr so richtig gewusst, was Sie wollen. Leider dürfen wir das Publikum hier nicht befragen, aber es würde mich auch mal interessieren, ob Sie das verstanden hätten. Aber das darf ich nicht fragen. Deswegen sage ich, ich selber bin jetzt etwas merkwürdig davon berührt, wie Sie am Ende sagen, dass Meinungsdelikte, die irgendwie übermäßig die Gerichte belasten, irgendwas mit der Roben-Verpflichtung oder Nicht-Roben-Verpflichtung zu tun haben sollten. Also wir haben von dem Gesetz jetzt noch zwei Bestandteile übrig. Das sind gerichtsorganisatorische und auch kleinere Regelungen einer Zuständigkeitsverlagerung von einem auf ein anderes Haus. Das ist dann eben diese Verlängerung der Frist zur Umsetzung einer neuen Gerichtsstruktur, weil es aus verschiedenen Gründen dazu nicht gekommen ist. Und dann das ist die Frage der Roben. Und dann gibt es den Entschließungsantrag. Das ist nicht irgendwie Partygesäusel, sondern das ist der legitime Anspruch der Fraktion der Linken, die gesagt haben: Wenn es jetzt nicht geklappt hat in den Jahren, die in Aussicht gestanden haben, dann bitten wir noch mal um eine konkrete Nacharbeit seitens der Landesregierung und wollen uns gern in einem überschaubaren Zeitraum damit beschäftigten, bevor jetzt die verlängerte Frist abläuft, was jetzt da zu machen ist – ein ganz normaler Vorgang. Wenn Sie es abends auf der Couch traurig finden, dass da noch Entschließungsanträge angereicht werden – also nach unserer Geschäftsordnung dürfen die bis unmittelbar vor der Abstimmung eingebracht werden. Also es ist ein ganz normales demokratisches Verfahren, dass wir hier auch spontan reagieren dürfen. Nachdem die Beschlussempfehlung des Justizausschusses eben so aussah, wie sie ausgesehen hat, ist es ein ganz legitimer Vorgang. Das dürfen Sie sogar selber auch machen, aber dann brauchten Sie auch Fantasie und Kreation. Gut, das ist jetzt Ihre Sache. Sie haben gesagt, Sie können der Möglichkeit, Roben zu tragen, nicht zustimmen, weil es jetzt nicht verbindlich sei. Also ich habe es auch nicht so richtig ganz verstanden.
(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Sie ver-
stehen ganz schön wenig!) Wir kommen hier einem Wunsch der Rechtspfleger nach. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind zuständig für Entscheidungen in Grundbuchsachen, also Grundstücksangelegenheiten. Sie verpflichten Betreuungspersonen, Vormünder, Pflegerinnen und Pfleger und überwachen deren Tätigkeit. Also Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, erhalten einen Pfleger oder einen Betreuer zur Seite gestellt, und das machen auch die Gerichtspfleger, sie begutachten deren Tätigkeit. Die Rechtspfleger sind in der wichtigen Abteilung des Erbens für die Erteilung der Erbscheine mit zuständig. Sie helfen in den Rechtsantragsstellen der Gerichte den Rechtsuchenden weiter. Wenn Sie also beim Gericht selbst persönlich vorsprechen wollen, haben ein bestimmtes Anliegen und wissen nicht so genau, wie das funktionieren soll, dann kann Ihnen ein Rechtspfleger oder muss Ihnen sogar Rat geben. Die Rechtspfleger bearbeiten Insolvenzverfahren. Dann kommt noch dieser Punkt, der eben besonders anfällig ist für Gefahren von außen, dass Zwangsversteigerungstermine durchgeführt werden und vieles andere mehr. Mit dieser Robenregelung erfüllen wir eine Bitte der Fachverbände, dass die gesagt haben: Wir würden nach eigener Entscheidung von Fall zu Fall gern eine Robe tragen. Deswegen setzen wir das einfach hier um im Gesetz. Das ist nichts Schlimmes und das ist auch nichts Anrüchiges, sondern es ist einfach ein ganz ordnungsgemäßes Verfahren. Ja, Richter haben die Amtsrobe von Amts wegen, weil sie immer im richterlichen Dienst sind. Die Rechtspfleger – deswegen habe ich versucht, Ihnen das jetzt noch mal intellektuell ein bisschen näherzubringen, aber es klappt anscheinend nicht – haben sehr viele verschiedene Arbeitsbereiche, dann ist es vielleicht in dem einen oder anderen Fall egal, in welchem Habit man auftritt. Die Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen selbst haben uns gesagt: Wir möchten das gern selbst entscheiden, wir möchten die Möglichkeit haben. Die geben wir ihnen jetzt. Was daran schlimm sein soll, weiß ich nicht. Das ist auch Demokratie. So etwas macht man in einem verantwortlich arbeitenden Ausschuss – das war der Justizausschuss früher eigentlich immer und das soll er auch werden oder bleiben in weiten Teilen der demokratischen Fraktionen –, dass wir dann so ein Anliegen aufnehmen. Ich weiß nicht, warum das jetzt hier irgendwie miesgemacht wird. Die Punkte – Herr Schard hatte schon gesagt –, die jetzt noch einmal zurückgestellt werden, also Abhörmöglichkeit von Alarmgeräten, die Gerichtsvollzieher bei gefahrgeneigten Tätigkeiten bei sich tragen, müssen wir uns noch genauer angucken. Natürlich haben wir auch hier wieder eine Grundrechtsproblematik, die ich auch nicht kleinreden will. Wenn ein Gerichtsvollzieher zur Beschlagnahme oder zur Durchsuchung in irgendwelche Wohnungen geht, dann ist es natürlich ein Eindringen in den privaten Raum und da ist Abhören keine Petitesse. Auf der anderen Seite können wir nicht bei jedem Gerichtsvollzieher Polizei mitschicken. Dafür reicht die Kapazität nicht. Dann es ist die Frage: Kann man so eine Überwachung oder so eine Hilfe auch durch technische Mittel substituieren? Was dann noch übrig bleibt, das ist auch sehr wichtig – Herr Schard hatte es schon gesagt –: Auskünfte über die Personen, die von Gerichtsvollziehermaßnahmen betroffen sind, also zum Beispiel, ob die Hundebesitzer sind. Das kann schon mal erheblich sein, ob jemand einen Angriff befürchten muss. Leider ist der Gerichtsvollzieher, der ums Leben gekommen ist bzw. ermordet wurde – muss man ja wahrscheinlich schon so sagen –, dessen tragischen Tod wir auch sehr bedauern, nicht der erste Fall. Wir haben in Absprache mit den Betroffenen ihren Berufsstand zu schützen und das machen wir hier mit dem Gesetz. Bei der anderen Sache beschließen wir auch als Koalition von Herzen gern den Entschließungsantrag der Fraktion der Linken mit, die eben sagten, mit der Gerichtsstruktur müssen wir uns ein bisschen mehr beeilen als beim letzten Mal, damit die Frist nicht wieder verlängert werden muss. Herzlichen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Danke schön. Die letzte Rednerin, die mir gemeldet wurde, ist Frau Große-Röthig von den Linken.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauende oben auf der Tribüne und am Livestream, in einem etwas unüblichen Verfahren kommt der hier zur Beratung stehende Gesetzentwurf um die Ecke, in einer geteilten Fassung, also in zwei Etappen, hier in unser Plenum. Heute geht es nur um den Schwerpunkt der Regelung der Gerichtsstandorte und tatsächlich noch einmal um die Roben. Wir haben es eben schon gehört. Der zweite Schwerpunkt des ursprünglichen Gesetzentwurfs bleibt weiter in Beratung im zuständigen Ausschuss und das ist auch gut so. Die Neuregelung zu den Gerichtsstandorten muss jedoch bis zum Jahresende unter Dach und Fach sein, damit die Gerichtsstandorte auch ab dem 1. Januar 2026 weiter ihre rechtlich korrekte Absicherung haben. Als notwendige und zügige Notlösung wegen Fristablauf kann die Linke-Fraktion die geplante Verlängerung des Übergangszustands nachvollziehen. Allerdings sind wir auch der Ansicht, dass die Neustrukturierung nicht einfach auf halber Strecke abgebrochen werden darf. Als Notlösung, um mit den Befristungsproblemen und dem Problem der Verzögerung bei Um- und Neubauten pragmatisch umzugehen, sind die vorliegenden Regelungen noch vertretbar. Aber wir als Linke warnen davor, aus dieser Übergangslösung auf Schleichwegen eine Dauerlösung für die Gerichtsstandorte in diesem Land zu machen. Vielmehr muss man sich sehr fundiert ansehen, wie die Standort- und Arbeitsstrukturen angesichts der aktuellen bzw. zukünftigen massiven Herausforderungen für die Thüringer Justiz ausgestaltet sein müssen, um auch längerfristig tragfähig zu sein. Deshalb haben wir den schon eingebrachten Entschließungsantrag hier vorgestellt, der ein umfassendes Evaluierungsverfahren zum Inhalt hat. Ich habe die Inhalte gerade eben in einer kurzen Rede vorgestellt. Kernaufgaben einer gut funktionierenden Justiz, die auch ihre soziale Funktion gegenüber Bürgerinnen und Bürgern wahrnimmt, sind dauerhafte, faire Konfliktlösungen durch transparente Verfahren, die die Betroffenen bzw. die Rechtsuchenden nicht zu bloßen Verwaltungsobjekten machen. Dazu gehört auch die gute Erreichbarkeit der Gerichte und der anderen Gerichtsdienstleistungen. Dazu gehört die qualitativ gute und zügige Bearbeitung von Verfahren, denn in vielen Fällen können Betroffene nur dann ihre Rechte wirksam verwirklichen, wenn es in einem bestimmten Zeitfenster passiert. Außerdem kann nur dann, wenn die Absicherung der angemessenen personellen, sächlichen und auch finanziellen Ausstattung der Justiz gegeben ist, eine unabhängige und qualifizierte Arbeit der Gerichte ermöglicht werden. Dazu braucht es nicht die sogenannten Justizpaläste an praktisch jeder Ecke, aber ein flächendeckendes Netz wirkungsvoll und bürgernah arbeitender Justizeinrichtungen und Justizdienstleistungen ist dafür nötig. Die mit der vorliegenden Neuregelung angestrebte vorübergehende Stilllegung des Neustrukturierungsprozesses kann noch nicht das Ende eines Denkprozesses sein. Das gilt ungeachtet dessen, was wir als Linke-Fraktion an Verständnis dafür haben, dass nun, Anfang Dezember 2025, die bei den Gerichten arbeitenden Justizbediensteten Sicherheit darüber haben wollen, wie es für sie ab dem 1. Januar weitergeht. Deshalb stimmen wir der Fortschreibung der Übergangsregelung zu, mit Aussicht auf einen fundierten Prozess, der Gerichtsstrukturen in Thüringen noch mal anschaut, um diese langfristig wirkungsvoll vor allem zugunsten der rechtsuchenden Menschen in Thüringen auszugestalten. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Ich danke Ihnen. Damit haben wir unsere Rednerinnenliste zunächst abgearbeitet. Ich schaue noch mal zur Regierungsbank. Frau Justizministerin Meißner, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne – ich begrüße Sie auch deswegen ganz recht herzlich hier im Thüringer Landtag, weil ich weiß, dass auch Gäste aus dem Landkreis Sonneberg dabei sind –, aber auch sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, es ist jetzt schon in vielen Reden gesagt worden: Aus dem ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf wurde ein Teil abgetrennt, der im Justizausschuss weiterberaten wird. Die übrigen Punkte stehen heute hier zur Beschlussfassung. Ich bin dankbar, dass uns im Ausschuss dieses Verfahren gelungen ist, denn damit wird möglich, dass das erste Gesetzgebungsvorhaben aus dem Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz der aktuellen Legislaturperiode hier im Landtag beschlossen wird. Das ist ein gutes Signal, zumal es auch um rechtliche Bedingungen geht, die wir bis Ende des Jahres einhalten müssen. Aber auch, weil es beispielsweise an die Bediensteten in der Justiz – und hier die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger – ein wichtiges Zeichen ist, dass wir ihre Bedürfnisse ernst nehmen und damit insgesamt den Rechtsstaat stärken. Im Hinblick auf den ersten Punkt, die Verlängerung der Legitimation der amtsgerichtlichen Zweigstellen, ist ja schon viel ausgeführt worden. Es sind Vorhaben, die schon laufen. Es geht um die Zusammenführung der Zweigstellen in Bad Lobenstein und in Ilmenau mit den Hauptstellen. Da ist man einfach nicht so schnell, wie man es sich gewünscht hätte. In Bad Lobenstein werden wir das im nächsten Jahr schaffen, aber in Ilmenau braucht es noch etwas Zeit. Deswegen freue ich mich, dass wir mit diesem Gesetzentwurf fünf weitere Jahre bekommen, in denen wir als zuständiges Ministerium eine Lösung finden werden. Der zweite Punkt ist – wie ich schon angesprochen habe – die Ausstattung, die Stellung, das Ansehen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger hier in Thüringen. Ja, der eine oder andere mag es in die Lächerlichkeit ziehen, aber das Tragen von Roben ist etwas, was zum Ansehen dieses Berufsbilds beiträgt. Es unterstreicht die Rolle der Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger und trägt dazu bei, die Neutralität und die sachliche Unabhängigkeit in den gerichtlichen Verfahren während ihrer Tätigkeit auch nach außen hin deutlich zu machen. Das kann und das soll auch dazu beitragen, dass das Ansehen dieses Berufsbilds in der Gesellschaft gestärkt wird. Natürlich hängt das auch damit zusammen, dass wir auch zukünftig genügend Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Thüringen gewinnen. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal ausdrücklich unterstützen, dass das keine Idee des Ministeriums war, die man jetzt einfach umsetzen möchte, sondern dass es wirklich ein gemeinschaftliches Projekt ist, das ausdrücklich von den betroffenen Personen gewünscht ist. Es gab ja im Ausschuss eine Anhörung, da wurde das auch deutlich. Und vor der Beschlussfassung im Ausschuss gab es sogar noch mal eine zweite Meldung des Bundes der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Thüringen, die sich eindringlich an die Abgeordneten gewandt haben, diesem Teil des Gesetzentwurfs doch zuzustimmen, und auch noch mal darauf hingewiesen haben, dass das etwas ist, was in vielen anderen Bundesländern schon gang und gäbe ist, beispielsweise in Sachsen schon seit 2016, aber auch in Bayern, in Baden-Württemberg, im Saarland, in Hamburg, in Rheinland-Pfalz, in NRW. Diese Bundesländer sehen da also auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wie sie die AfD hier vorgetragen hat. Von daher ist das eine wirklich gute Maßnahme. Ich freue mich darauf, wenn unsere Thüringer Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger diese umsetzen können. Der dritte Bereich – es ist auch schon angesprochen worden – zur Stärkung unserer Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Thüringen befindet sich noch im Ausschuss. Ich möchte an dieser Stelle auch meiner Hoffnung noch mal Ausdruck verleihen, dass wir auch da eine Einigung hinbekommen. Ich denke, der bedauerliche Vorfall im Saarland zeigt uns, wie wichtig die Sicherheit in diesem Bereich ist und welchen verantwortungsvollen, aber auch risikobehafteten Job unsere Gerichtsvollzieher machen. Deswegen macht es auch Sinn, sich damit tiefergehend zu beschäftigen und gegebenenfalls im Ausschuss auch die Betroffenen noch mal selbst anzuhören, welche Unterstützung sie brauchen, um ihren Dienst so vollziehen zu können, dass es ohne Gefährdung ihrer eigenen persönlichen Situation ist. Abschließend möchte ich auch noch ein paar Worte zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke sagen: Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn ein Justizministerium, eine Landesregierung hat natürlich immer den Auftrag, dafür zu sorgen, dass unser Rechtsstaat funktionsfähig ist und der demografischen Entwicklung, aber auch der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung trägt. Deswegen begrüßen wir, dass sich auch das Parlament damit beschäftigt, und werden das auch so wie beschrieben mit Ihnen teilen. Ich möchte an dieser Stelle aber auch ausdrücklich den Koalitionsvertrag der Brombeere zitieren. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir alle bestehenden Justizstandorte erhalten werden, nicht weil wir Entwicklungen ausblenden, sondern weil diese Entscheidung dazu beiträgt, Justiz, Rechtsstaat auch flächendeckend in ganz Thüringen vorzuhalten. Das ist auch Bestandteil des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat, in die Erreichbarkeit und in Verfahren. Deswegen werden wir uns natürlich gemeinsam mit Ihnen dafür einsetzen, dass die Leistungsfähigkeit der Justiz bewahrt wird und auch diese Überlegungen im Hinblick auf Anpassungen der Gerichtslandschaft einen Denkprozess auslösen, den wir dann gemeinsam fortführen,
(Beifall Die Linke)
aber eben nicht in einem Gesetzentwurf, sondern in Überlegungen, wie wir diese Voraussetzungen, auf die wir uns in der Koalition verständigt haben, demografiefest erhalten können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Ich danke Ihnen, Frau Meißner. Ich habe keine weiteren Rednerinnen. Doch, Herr Schlösser. Bitte schön, kommen Sie nach vorn.
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Frau Marx, den Vorwurf intellektueller Herausgefordertheit gebe ich gern zurück. Sie haben meine Argumente ja schon nicht dem Entschließungsantrag und dem Gesetzentwurf zuordnen können. Also da haben Sie sich selbst ein Bein gestellt. Mein Vorwurf war auch nicht, dass ich abends um 18.00 Uhr auf der Couch noch Entschließungsanträge lesen muss, sondern dass die Bedeutung dieses Entschließungsantrags unangemessen ist, um dies hier so dazwischenzuschieben. Und, Frau Justizministerin, weil Sie gerade rausgehen: Die Roben-Tragung, da ist der Vorwurf schlichtweg, dass dies fakultativ sein soll. Machen Sie sie doch verpflichtend, dann sind wir im System. Dann ist nichts systemwidrig. Kein Richter kann früh entscheiden: Ich halte meine Verhandlung heute in Robe oder nicht. Kein Polizist geht ohne seine Uniform auf Streife und so könnte ich die Berufsgruppen fortsetzen. Sie schaffen hier ein Unikum, das es eben in der Verwaltung so nicht noch mal gibt und hoffentlich auch nicht lange und auch nicht wieder. Aber wie gesagt, wir sind in der Sache nicht auseinander. Machen Sie es doch verpflichtend. Dann können wir hier voll zustimmen.
(Beifall AfD)
Und Sie können dem Entschließungsantrag heute zustimmen. Sie können sich so viel Arbeit aufhalsen, wie Sie wollen. Aber dann bitte keine Vorwürfe, wenn Sie von uns angeblich dann zu viele Kleine Anfragen haben.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Weitere Redeanmeldungen sehe ich nicht. Damit würde ich auch jetzt die Aussprache schließen wollen und wir kommen zur Abstimmung, zunächst zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf. Sie hatten gehört, hierzu liegt uns die Ausschussempfehlung auf Annahme in einer Neufassung vor und wir würden über diese Fassung auch jetzt in der zweiten Beratung abstimmen. Deshalb bitte zunächst um Ihr Handzeichen, wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in zweiter Beratung zustimmen möchte. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer ist dagegen? Da sehe ich die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Dann haben wir hier eine Annahme. Deswegen bitte ich Sie noch mal um die Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. Auch hier sind das die Stimmen der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Herzlichen Dank. Wer ist dagegen? Die Fraktion der AfD. Danke schön. Enthaltungen? Sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen nun noch zum Entschließungsantrag. Auch hier haben wir eine Abstimmung durchzuführen. Aber zunächst muss ich noch mal fragen – ich habe es nicht gehört, aber nichtsdestotrotz: Gab es einen Antrag auf Ausschussüberweisung?
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke:
Nein!) Nein. Gut, Sie haben ihn auch nicht gehört. Es gibt keinen Antrag. Damit können wir auch direkt über den Entschließungsantrag abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich hier um das Handzeichen. Ich sehe die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer ist dagegen? Die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen und wir können den gesamten Tagesordnungspunkt schließen. Herzlichen Dank. Wir haben den Tagesordnungspunkt 6 voraussichtlich am Freitag. Damit kommen wir vereinbarungsgemäß direkt zum Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/2404 ERSTE BERATUNG Eine Begründung ist gewünscht. Bitte, Frau Güngör.
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten
Danke, Frau Vorsitzende. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schiebe es jetzt mal auf die Mittagszeit, dass einige gerade ihre Plätze verlassen, aber werbe natürlich dafür, beim Thema „Gleichstellung“ gern der Debatte weiter zu folgen. Wenn Gleichstellung ein Luxus wäre, dann stünde sie nicht im Grundgesetz, aber sie steht eben dort als klarer Auftrag. Artikel 3 Abs. 2 verlangt, dass der Staat die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und bestehende Nachteile beseitigt. Und Absatz 3 verbietet dann im Folgenden die Benachteiligung. Deshalb: Gleichstellung ist kein Nice-to-have. Sie hat Verfassungsrang, und wer sie kleinredet, greift nicht nur einfach ein parlamentarisches Thema an, sondern greift den Kern einer demokratischen Ordnung an, nach der Frauen und Männer eben gleichwertig sind.
(Beifall Die Linke)
Genau hier setzt unser Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten an, denn Gleichstellung entscheidet sich ja konkret im Alltag, in der Verwaltung, in den Dienststellen, in den Kommunen, dort, wo Personalentscheidungen fallen, wo Konflikte entstehen und wo in manchen Situationen eben auch Schutz gebraucht wird. Gleichstellungsbeauftragte sind dafür die zentralen Ansprechpersonen. Sie sehen hin, wenn Menschen benachteiligt werden. Sie beraten, sie sensibilisieren, sie unterstützen. Und das tun sie oft gegen Widerstände. Deshalb braucht es eine klare gesetzliche Grundlage, die ihre Arbeit schützt, die sie entlastet und die die Gleichstellungsbeauftragten weiter handlungsfähig macht. An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich im Namen meiner Fraktion bei den Thüringer Gleichstellungsbeauftragten bedanken, weil wir wissen, dass die Arbeit, die da vor Ort geleistet wird, eben nicht die ist, wo ständig Veranstaltungen oder große PMs oder sonstige Showmomente sind, sondern wo einfach ganz fundierte Arbeit im Kleinen geleistet wird, ohne dass allzu viele Leute hinschauen. Deswegen Danke für die wichtige Arbeit in den Kommunen!
(Beifall Die Linke)
Ein mittlerweile recht bekannter Fall aus Erfurt hat öffentlich gezeigt, wie angreifbar diese Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sein kann und wie schnell persönliche Angriffe dann zum Ersatz für Sachdebatten genutzt werden. Dieser Fall hat aber auch gezeigt, dass es in unserem Gleichstellungsgesetz den einen oder anderen blinden Fleck gibt, der das Engagement und die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten insgesamt gefährdet. Deswegen soll unser vorliegender Gesetzentwurf eine Antwort auf diese blinden Flecken sein. Wir verstehen diesen Entwurf als Aufschlag. Wir wollen ihn gern im zuständigen Fachausschuss beraten, gern auch gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen dort weiterqualifizieren. Deswegen kündige ich für meine Fraktion schon jetzt den Antrag auf Ausschussüberweisung an. Das heißt, wir haben heute die Möglichkeit – und darüber freue ich mich sehr –, dass wir als Abgeordnete zeigen, wie viel es uns in Thüringen wert ist, Gleichberechtigung so zu stärken, dass Benachteiligung, Diskriminierung und Ungleichheit vor Ort wirklich angegangen werden kann. Und ich sage auch, wir schmunzeln manchmal darüber, aber es ist uns als Linke natürlich eine große Freude, dass wir immer wieder diejenigen sind, die überhaupt eine Tagesordnung des Gleichstellungsausschusses nötig machen.
(Beifall Die Linke)
Ich habe großes Interesse, dass dieser Ausschuss nicht nur eingesetzt worden ist, sondern auch von uns allen mit Leben gefüllt wird, sonst ist es dann doch wieder nur die verlängerte Mittagspause, die alle freut. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten
Sind Frauen und Männer gleich? Solange bis die Antwort Ja lautet, dürfen wir nicht aufhören, uns genau diese Frage zu stellen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Saal, liebe Zuschauer hier auf der Tribüne und am Livestream, das Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten haben wir heute zur ersten Lesung hier im Plenum vorliegen. Dabei kommt mir sofort ein Bild in den Kopf, und zwar ist es das Bild eines Kompasses. Ein guter Kompass zeigt uns den Weg aber nur, wenn seine Nadel freies Spiel hat. Wenn die Nadel hingegen festklemmt, dann zeigt der Kompass zwar immer noch irgendwo hin, aber als Kompass, als solcher, taugt er dann relativ wenig zur Orientierung. Der Gesetzentwurf der Linken will, so heißt es, unsere Gleichstellungsbeauftragten stärken. Das ist eine wichtige Institution und ein ebenso wichtiges Anliegen. Auch wir als BSW sagen: Ja, Gleichstellung zu stärken ist richtig. Gleichstellungsbeauftragte gehören zu einer modernen, dem Menschen zugewandten Verwaltung. Aber ein Kompass, der uns leiten soll, muss auch präzise sein, und das ist dieser Gesetzentwurf nicht überall. Aber ich sage mal hoffnungsvoll: noch nicht. Seine Nadel springt hin und her zwischen gutem Willen, zwischen Überregulierung und zwischen begrifflicher Unschärfe. Beginnen wir mal mit dem Letzten, mit der Unschärfe, mit der Wortwahl. Manchmal wird in dem Antrag von Gleichstellung, manchmal von Gleichberechtigung gesprochen, so als wären beide Begriffe synonym. Aber Sie wissen genauso gut wie ich, dem ist nicht so. Gleichberechtigung ist ein Verfassungsauftrag und Gleichstellung ist eine politische Maßnahme. Werden die Begriffe vermischt, dann geht Orientierung verloren, statt welche zu schaffen. Wenn wir Gesetze ändern, dann müssen wir sauber arbeiten, gerade wenn wir uns auf das Grundgesetz berufen. Der Gesetzentwurf verweist dann – das haben Sie eben schon erwähnt, Frau Güngör – auf den Fall der ehemaligen Gleichstellungsbeauftragten von Erfurt. Der Fall sei beispielhaft für bestehende Lücken im Rechtsschutz, heißt es. Hier hätte ich mich gefreut, wenn ebendiese Lücken klar benannt worden wären. Das wäre eine gute Grundlage für sauberes gesetzgeberisches Handeln gewesen. Oder, um noch mal auf das Bild des Kompasses zurückzukommen, wenn der Kompass uns warnt, aber nicht sagt, wovor er uns warnt, dann laufen wir Gefahr, gegen einen Eisberg zu fahren.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Aber wann warnt ein Kompass?) Sprechen wir über Skalierung. Auch hier hat der Gesetzentwurf Vorschläge. Fortan – so schlagen Sie vor – soll die Einwohnerschwelle gesenkt werden, ab der kommunale Verwaltungen eigene Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen hätten. Sie schlagen eine Senkung dieser Schwelle von 20.000 auf 10.000 Einwohner vor. Wenn man sich jetzt fragt, was das bewirkt, dann erlebt man tatsächlich eine Überraschung. Denn durch diesen einzigen Federstrich, das Ändern einer einzigen Ziffer, versiebenfachen wir die Zahl der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen. Etwas mehr als versiebenfachen, denn so sind es dann statt vier 31 Kommunen, die Arbeitszeit, Büros und Personalstellen für die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten bereitzustellen haben. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, Versiebenfachung klingt gut, aber Sie müssen dann eben auch sagen, wo die Mittel für diese zusätzlichen Aufgaben, für die Pflichten und vor allen Dingen für die Kosten hergenommen werden sollen.
(Beifall BSW)
Ich meine, wir wollen diesen Monat einen Haushalt verabschieden und Sie kennen die Situation genauso gut wie wir. Sie kennen auch die Situation in den Kommunen. Darauf sollte und muss man Rücksicht nehmen. Wir reden hier nicht nur über einen Zuwachs an Vollzeitstellen, wir reden auch von Ihrer Prämisse, dass mehr Stellen mehr Gleichstellung bringen. Das kann und will ich nicht uneingeschränkt unterschreiben. Es gibt auch im Hochschulbereich Studien, die zeigen, dass dann zwar mehr Papier produziert wird, dass dann unter Umständen aber auch weniger für die Sache der Gleichstellung geleistet wird. Das sollte nicht unser Ziel sein, aber darüber können wir gern noch mal diskutieren. Mein zweiter Punkt in Sachen Skalierung ist folgender: Die von Ihnen vorgeschlagene Erhöhung des Repräsentationsrichtwerts – zur Einordnung für unsere Zuschauer auch hier auf der Tribüne noch mal: Der Repräsentationsrichtwert regelt, wie Frauen in Gremien, insbesondere solchen Gremien, die Entscheidungen treffen, repräsentiert werden sollen. Bisher liegt dieser Wert bei 40 Prozent. Ihr Antrag schlägt eine Erhöhung auf 50 Prozent vor. Also egal wo, mindestens die Hälfte des Gremiums der Belegschaft sollte künftig aus Frauen bestehen. Das ist ein schöner symbolischer Wert, gewiss, aber Gesetze sollen das Leben einfacher machen. Das tut diese Änderung erstaunlicherweise nicht, denn eine starre 50-Prozent-Regel hat in ihrer Konsequenz einige mathematische Absurditäten zur Folge. Demnach wären dann nur noch gerade Beschäftigungszahlen denkbar, wollte man das Gesetz korrekt anwenden. Nun werden aber bei Entscheidungsgremien ungerade Besetzungszahlen angestrebt, um Pattsituationen zu vermeiden. Was machen wir künftig dort? Das ist eine Frage, die noch zu klären wäre. Es geht aber noch weiter. Beim Ausscheiden eines Kollegen müsste dann auch eine Frau gehen, wollten wir das Gesetz konsequent anwenden.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Oder ein Kollege kommt nach!) Bei Neueinstellungen müssten nun wieder nur Männer, nicht aber geeignete Frauen berücksichtigt werden. Und da haben wir noch nicht über Menschen gesprochen, die ohne männlichen oder weiblichen Geschlechtseintrag berücksichtigt werden wollen. Gleichstellung ist kein Rechenschieber. Wer sie so einsetzen will, der läuft Gefahr, unbeabsichtigt, aber dennoch neue Ausschlüsse zu produzieren. Und das wollen wir ja gerade vermeiden, oder
(Beifall BSW)
um beim Bild des Kompasses zu bleiben: Ein Kompass, der sich selbst widerspricht, ist eben nicht so richtig hilfreich. Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Saal, wir als BSW stehen für eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten. Das ist eine Frage des Respekts gegenüber all jenen, die sich in unserer Verwaltung für faire und geschlechtsgerechte Strukturen einsetzen. Diese Verantwortung tragen nicht allein die Frauen, sondern auch und besonders die Männer. Stärkung heißt eben nicht, überfrachten oder realitätsferne Personalvorgaben schaffen. Stärkung heißt nicht, symbolische Quoten zu erfinden, die an der Vielfalt der Menschen vorbeigehen. Stärkung bedeutet klare Rechtsgrundlagen, realistische Strukturen und verantwortbare Kosten. Deshalb empfehlen wir, diesen Entwurf in seiner jetzigen Fassung an den Ausschuss zu überweisen und dort zügig weiter daran zu arbeiten, denn das Ziel des Entwurfs ist ein gutes und es ist unterstützenswert. Lassen Sie uns ein Gesetz schaffen, das die Gleichstellung stärkt und nicht neue Ungleichheit erzeugt und das nicht blind gegenüber dem sein soll, was machbar und was finanzierbar ist, oder um beim Bild des Kompasses zu bleiben: Wir brauchen keinen Kompass, der uns in den Nebel führt, sondern wir brauchen einen, der den Weg zeigt. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer, mein Name ist Kerstin Düben-Schaumann und ich bin eine Frau. Ich bin in der DDR geboren und aufgewachsen.
(Beifall AfD)
Zur Zeit der sogenannten Wende war ich 20 Jahre alt. Ich bin seit vielen Jahren selbstständige Unternehmerin. Ich bin Abgeordnete, Stadträtin, Vorstandsmitglied. Ich kann mich nicht daran erinnern, mich zu irgendeiner Zeit als Frau diskriminiert gefühlt zu haben.
(Beifall AfD)
Ich kenne auch keine Frau in meinem Umfeld, die sich aufgrund ihres Geschlechts auch nur annähernd so ausgegrenzt fühlt, wie es die Linke in ihrem Gleichstellungswahn permanent an die Wand malt.
(Beifall AfD)
Ja, ich bin stolz darauf, eine Frau zu sein. Wir können mit Fleiß, Disziplin, eisernem Willen, Leistung, einem gesunden Selbstbewusstsein und manchmal auch mit Aufopferungsbereitschaft alles erreichen, was wir uns vorgenommen haben.
(Beifall AfD)
Und das tun wir auch. Frauen sitzen heute in den Chefetagen. Sie werden Politiker, leider sogar Kanzler. Frauen führen sehr erfolgreich Volksparteien an. Zumindest bei uns ist das so. Sie gründen und führen Unternehmen. Sie schreiben Bücher, erhalten Professuren an Universitäten. Sie werden Soldat, Offizier, Polizist, Staatsanwalt. Sie fliegen sogar ins All. Wir Frauen sind stark und organisiert. Oft wuppen wir zusätzlich noch Familie, Haushalt, heutzutage immer mehr mit Unterstützung des Manns. Auch das ist gut so.
(Beifall AfD)
Für diese Errungenschaften haben vor uns Generationen von Frauen aufopferungsvoll gekämpft. Und dass die Gleichberechtigung von Frau und Mann im Grundgesetz verankert ist, macht unsere moderne Gesellschaft aus und ist für mich schon immer selbstverständlich.
(Beifall AfD)
Die Einführung der sogenannten Quotenregelung ist ein Schlag ins Gesicht für all die Frauen, die auf ihre Leistung und ihre Kompetenz vertrauen können. Und sie lehnen den Quotenirrsinn auch genau aus diesem Grund ab.
(Beifall AfD)
Chancengleichheit gibt es in Deutschland bereits seit Jahrzehnten. Ihnen muss doch bewusst sein, dass wir uns durch solche absurden Regelungen um Jahre zurückkatapultieren. Ihre sogenannte Gleichstellungspolitik, Ihr vor Ideologie strotzender Paritäts- und Quotenwahn gefährdet die Gleichberechtigung mehr als alles andere.
(Beifall AfD)
In Ihrem Gesetzentwurf reden Sie von der „Korrektur sozialer Macht- und Ungleichheitsstrukturen.“ Nichtdiskriminierung reicht Ihnen nicht, das sagen Sie ganz offen. Konkretes bleiben Sie uns schuldig. Diese Strukturen, von denen Sie reden und die uns Frauen das Leben so schwer machen, würde ich gern mal im Einzelnen von Ihnen erläutert bekommen. Weiterhin behaupten Sie, Frauen würden in der Arbeitswelt systematisch diskriminiert und ihre Teilhabe, woran auch immer, verhindert. Woher nehmen Sie diese Gewissheit? Werte Kollegen, es wird immer Lebensbereiche und Bereiche in der Arbeitswelt geben, in denen mal die Männer und mal die Frauen unter- oder überrepräsentiert sind. Der öffentliche Dienst in Thüringen ist sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene zu über 61 Prozent mit Frauen besetzt. Im Bereich „Bildung“ und im Bereich „Gesundheit und Soziales“ gibt es zudem eine deutliche Überrepräsentation von Frauen in Führungspositionen. In anderen Bereichen sind es eben die Männer. Im Baugewerbe liegt der Frauenanteil bundesweit bei nur etwa 14 Prozent. Na und? Fühlt sich Frau deshalb ausgegrenzt oder diskriminiert? Können Sie sich vorstellen, dass Frauen einfach weniger Interesse an diesen Berufen aufbringen, schon aus physischen Gründen? Muss man da gleich Diskriminierung wittern? Nein. Genau das ist nämlich Gleichberechtigung. Und hier habe ich noch ein paar Zahlen für Sie, die sicherlich Ihr Weltbild erschüttern werden: In Deutschland – leider habe ich keine geschlechterspezifischen Zahlen in Thüringen gefunden – waren im Jahr 2023 55 Prozent der Abiturienten weiblich. Über 60 Prozent der Thüringer Studenten sind weiblich. Im Jahre 2023 waren 53 Prozent der Hochschulabsolventen Frauen. 54 Prozent der Promotionen wurden in Thüringen von Frauen gemacht. Eine Zahl aus 2021 sagt aus, dass unter den Thüringern mit Berufsabschluss 18 Prozent der Männer und 17 Prozent der Frauen über einen Hochschulabschluss verfügen – fast Parität und ganz ohne Ihr Zutun. Die Quote der nicht bestandenen Prüfungen an Thüringer Hochschulen ist bei Männern doppelt so hoch wie bei Frauen. Woher also genau rührt Ihre Panikmache? Ihre ideologisch motivierte absolute Parität, die Sie auf Biegen und Brechen durchsetzen möchten, ist nicht umsetzbar und von den Menschen auch gar nicht gewollt. Finden Sie sich damit ab!
(Beifall AfD)
Ganz sicher werden Sie das nicht durch noch mehr Gleichstellungspersonal korrigieren, noch mehr Personal, noch mehr Kosten, noch mehr Verwaltung, Bürokratie und Doppelstrukturen, mehr Kontrolle und Überwachung im Auswahlverfahren, noch weniger Handlungsfreiraum. Vor allem die Kommunen, die jetzt schon unter den finanziellen Belastungen leiden, werden sich bedanken. Sehr geehrte Fraktion Die Linke, dieses Land hat wahrlich genug Probleme. Die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gehört ganz sicher nicht dazu. Das Thüringer Gleichstellungsgesetz aus dem Jahre 2013 ist für seine Zwecke mehr als ausreichend und benötigt keine Novellierung aus linker Feder. Wir lehnen diesen Antrag deshalb ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Damen und Herren, ich habe verstanden, wir müssen uns alle noch mal vorstellen. Mein Name ist Lena Saniye Güngör. Ich identifiziere mich als Frau. Ich bin aber auch als Frau geboren worden. Deswegen ist das keine Leistung, auf die ich wahnsinnig stolz bin. Aber gut, der Form halber habe ich es jetzt auch mal gesagt.
(Beifall Die Linke)
Man kann zumindest sehr schön anhand der Debatte erkennen, was der Begriff „Gleichstellung“ alles für Assoziationen auslöst. Und, Herr Kollege Quasebarth, ich würde sogar gar nicht so weit gehen wie Sie und sagen, Frauen und Männer sind gleich. Ich würde immer sagen, Frauen und Männer und alle weiteren Geschlechter sind gleichwertig, denn dann kommen wir dem ganzen Kern zumindest etwas näher. Ich gebe aber auch zu, ich habe dem Versuch, dieses Gesetz irgendwie mit einem Kompass mit gebrochener Nadel oder einem Kompass mit Warnfunktion zu vergleichen, nicht ganz folgen können. Das liegt vielleicht daran, dass ich mehr mit Handy wandere, als mit einem Kompass durch die Gegend zu laufen, aber darüber tauschen wir uns dann noch mal aus. Wichtig ist für uns als Linke: Wenn Gleichstellung fehlt, dann ist es eben nicht abstrakt, sondern es bedeutet ökonomische Abhängigkeit. Es bedeutet weniger Chancen im Beruf. Es bedeutet für sehr viele immer noch, dass Teilzeit als Marke von Frauenerwerbsbiografien behandelt wird. Für viele ist es also ein Schutz vor Gewalt und ein höheres Risiko, in Altersarmut zu rutschen. Aber na ja, was ist schon Altersarmut, wenn man dafür ins All fliegen kann? Das finde ich sehr bemerkenswert, was hier gerade für blumige Assoziationen benannt worden sind, nur um sich nicht der Frage zu nähern, wie wir unsere Thüringer Gleichstellungsbeauftragten in ihrer Arbeit in den Kommunen weiter stärken können, die Kommunen, die ja sonst immer so gern hier hochgelobt werden, als kleinster Ort der politischen Bildungsfindung, als kleinster Ort, in dem die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern gestärkt werden sollen. Gut, Gleichstellungsbeauftragte sind für uns keine Kommentatorinnen am Spielfeldrand, sondern sie sind Teil des Regelwerks, denn sie beraten Beschäftigte, sie prüfen Verfahren, sie wirken an den Gleichstellungsplänen mit, sie machen Vorschläge, wie Vereinbarkeit im Job gelingt, und sie sorgen dafür, dass Unterrepräsentation nicht einfach so mitläuft. Wer ihre Arbeit kennt und ernst nimmt, weiß, es scheitert nicht an den Absichten oder am Engagement, sondern es scheitert oft an zu wenig Zeit, an zu wenig Ausstattung, an zu wenig Verbindlichkeit und – ja – manchmal eben auch an dem Druck, dass man im sozialen Gefüge irgendwie zu stören scheint, wenn man diejenige ist, die immer wieder gleichstellungspolitische Ansätze in die Debatte einbringt. Deswegen: Wer hier von Demokratie, Kontrolle und Überwachung spricht – das möchte ich noch mal gern zitieren –, macht ja die Frage auf: Worüber reden wir, haben wir schon die Debatte zum Polizeiaufgabengesetz, haben wir als Linke was verpasst? Nein, es geht immer noch ums Gleichstellungsgesetz. Da müssen Sie mir wirklich mal herleiten, wo hier Überwachung, Bürokratie und Kontrolle zu sehen wären.
(Beifall Die Linke)
Nein, es geht um Verbindlichkeit, es geht um Ressourcen und es geht um Entlastung. Bei einer 50-Prozent-Regel zum Thema „Wer sitzt eigentlich mit am Verhandlungstisch, gerade bei Personalentscheidungen?“ zu sagen, dass man Sorge habe, dass es ein symbolischer Wert wäre und was dann bei einer ungeraden Anzahl von Personen am Tisch passiert, das fand ich sehr schön, denn da lernt das BSW scheinbar was Neues. Es gibt das Wort „Mindestquotierung“. Eine Mindestquotierung beinhaltet, dass, wenn bei einer ungeraden Anzahl eine 50-Prozent-Regelung gilt, dann eben eine Frau mehr am Tisch sitzt, weil wir keine halben Personen am Tisch haben können. Ich denke, so weit sind wir uns hoffentlich einig, dass wir nicht über halbe Personen diskutieren müssen. Außerdem hoffe ich, dass Personen, die nicht als weiblich oder männlich zuzuordnen sind, dann ein ernsthafter Bestandteil unserer Debatte sein werden und nicht nur eine instrumentelle Nutzung in der eigenen Argumentation hier im Plenum. Und ich sage das immer wieder gern: Kompetente Männer müssen gar keine Angst vor der 50-Prozent-Regel haben, sie haben dann ja ihren Platz am Tisch sicher. Inkompetente Männer haben vielleicht Ängste vor einer 50-Prozent-Regelung, das kann ich nachvollziehen.
(Beifall Die Linke)
Viele Anliegen, die die Gleichstellungsbeauftragten vor Ort haben, sind konfliktgeladen, weil es um sachliche und personelle Ressourcen geht. Eine Gleichstellungsbeauftragte, die für viele Beschäftigte zuständig ist, kann dann nicht nebenher irgendwas auffangen. Deswegen haben wir klar vorgeschlagen, dass es eben ab 500 Beschäftigten auch eine unterstützende Mitarbeit gibt, ab 1.200 Beschäftigten sogar drei. Das ist für uns Entlastung, die man messen kann. Ich möchte auch noch mal zum Thema der Schwelle – das hatten Sie angesprochen, Herr Kollege Quasebarth – von 20.000 auf 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner zu sprechen kommen. Denn wenn wir uns doch einig sind, dass Thüringen ländlich geprägt ist und dass das eine der ersten Ansprechpersonen für Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist, dann sollten wir doch zumindest darüber reden, wie wir dann eine Einbringung von Gleichstellungsbeauftragten eben nicht nur in den Städten absichern können, sondern auch im ländlichen Raum, wenn uns das doch ein gemeinsames Anliegen ist.
(Beifall Die Linke)
Die Finanzierung – das wissen Sie aber bestimmt – hat eine gesetzliche Grundlage, die muss ich Ihnen gar nicht heute vorlegen, denn die liegt schon vor. Und zu benennen, dass – auch da zitiere ich Sie – mehr Gleichstellungsbeauftragte zu mehr Papierproduzieren führen könnte, da bin ich ehrlich, die Herleitung finde ich etwas wild. Die würde ich zurückweisen, wenn ich hier als Gleichstellungsbeauftragte sprechen würde, denn das machen unsere Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen bei Weitem nicht – einfach nur mehr Papier erzeugen. Wenn Sie aber an Papier interessiert sind, dann will ich Ihnen das gar nicht nehmen, sondern dann möchte ich darauf hinweisen, dass unsere Vorschläge für das Gleichstellungsgesetz ja nicht aus der Luft gegriffen sind, sondern auf den Hinweisen, Rückmeldungen und Ergebnissen basieren, die eine Breite – wirklich Breite – von Akteurinnen im Bereich „Gleichstellungspolitik“ in der zurückliegenden Legislatur an einem Beteiligungsprozess entwickelt hat. Dazu gibt es eine Dokumentation, die wirklich sehr umfänglich ist, alles auf der Website der Thüringer Gleichstellungsbeauftragten zu finden. Und ich betone das noch mal: Seit Juni 2023 ist dieser Prozess abgeschlossen, heißt, die Ergebnisse liegen vor. Allen, die sich noch mal weitergehend informieren wollen, welche blinden Flecken konkret gemeint sind, denen empfehle ich einfach die Lektüre. Ich möchte gern mit einer ganz ehrlichen Hoffnung abschließen: Ich habe die Hoffnung, dass die heutige Überweisung an den Gleichstellungsausschuss dazu dient, dass wir uns inhaltlich zeitnah mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen, den möglichst gemeinsam wieder hier ins Plenum bringen. Ich habe kein Interesse daran, dass wir heute ein Schaulaufen gemacht haben, und dann stirbt das Ding zehn Monate später hier im Plenum. Das hatten wir alles schon, deswegen hoffe ich da auf Besserung.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, alle, die aus der Mittagspause den Weg entweder zurückgefunden haben oder der Debatte aus Interesse lauschen! Dass Gleichstellung in Artikel 3 des Grundgesetzes kein Schmuckartikel ist, sondern wir reale Gegebenheiten wie Gender Pay Gap, Gender Health Gap oder Representation Gap haben – oder auf Deutsch gesagt, dass Frauen immer noch im Schnitt weniger verdienen, mehr von Altersarmut betroffen sind, weniger medizinische Daten zu ihrer Gesundheitsversorgung vorliegen und sie auch weniger in Führungspositionen vertreten sind –, ich glaube, daran ist anhand der Daten nicht zu rütteln. Da sollte es nicht nur für uns in Thüringen, sondern insgesamt für uns als Gesellschaft weiterhin die Aufgabe sein, das Thema „Gleichstellung“ ernst zu nehmen, und eben nicht nur als ein Artikel im Grundgesetz, sondern als richtige Aufgabe und als das, was uns alle dazu führen wird, in einer gerechten und in einer fairen Gesellschaft zu leben. Genau aus diesem Grund haben wir auch das Thüringer Gleichstellungsgesetz, und weil wir das Thüringer Gleichstellungsgesetz haben, brauchen wir auch diejenigen, die dafür sorgen, dass das ins Land getragen wird und dass in den Kommunen, in den Landkreisen für dieses Gleichstellungsgesetz auch diejenigen Ansprechpartner/ innen sind, die ‑ dieses Gesetz vertreten und die für Gleichstellung dort vor Ort kämpfen, und das sind unsere Thüringer Gleichstellungsbeauftragten. Deswegen ist es aus unserer Sicht verständlich, dass die Fraktion Die Linke mit dem Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragen in Form der Überarbeitung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes hier einen Aufschlag gemacht hat. Wir können für die Landesregierung sagen, dass das Büro der Gleichstellungsbeauftragen an diesem auch schon seit 2022 kontinuierlich arbeitet. Jetzt kann man sagen, 2022, das ist schon zwei, drei Tage her. Deswegen würde ich gern den Werdegang auch noch mal kurz skizzieren, den dieser Prozess seitdem genommen hat. Im Oktober 2022 bis 2023 ist ein sehr umfänglicher Beteiligungsprozess erfolgt, an dem sowohl Vertretende aus der Politik, aus der Verwaltung, aus gleichstellungsund frauenpolitischen Interessenverbänden, eben auch zahlreiche Gleichstellungsbeauftragte, diejenigen, die in den Schutz-/Hilfestrukturen aktiv sind, teilgenommen und ihre Erfahrungen und Erkenntnisse zum bisherigen Gleichstellungsgesetz – das stammt aus dem Jahr 2013 – eingebracht haben. Parallel dazu wurde der Dritte Gleichstellungsbericht der Thüringer Landesregierung erstellt. Auch da finden sich Empfehlungen zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes. Basierend auf all diesen Empfehlungen ist im ersten Prozess im Herbst 2024 ein Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben worden und aktuell arbeitet die Landesgleichstellungsbeauftragte neben anderen drängenden Fragen basierend auf diesen Erkenntnissen auch aus der Ressortabstimmung an einer Novellierung. Ich habe gerade schon gesagt: neben anderen wichtigen Herausforderungen. Sie erinnern sich vielleicht an die letzte gleichstellungspolitische Debatte, die wir hier auch in diesem Parlament geführt haben. Da ging es um das Chancengleichheitsfördergesetz. Da ging es darum, Hilfestrukturen auszubauen. Da ging es darum, wie Frauen, wie Menschen vor Gewalt geschützt werden können. Und Sie wissen, dass an diesem Gesetz, an der Novellierung dieses Gesetzes auch noch vier Verordnungen hängen. Auch über die haben wir im Gleichstellungsausschuss schon gesprochen. Diese Verordnungen und die Umsetzung des Chancengleichheitsfördergesetzes sind erst mal prioritär und müssen aus unserer Sicht dringend abgeschlossen werden. Danach können wir aber versichern, dass auch die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes für die Landesregierung eine Priorität hat und wir uns damit erhoffen, dass wir nach diesem langen Beteiligungsprozess und auch den Prozessen, die jetzt noch laufen, dann zu dem Schluss kommen werden, dass wir einen konsensfähigen Gesetzentwurf vorlegen, der trotzdem reale Verbesserungen für die Gleichstellungsbeauftragten im Land und eine verstärkte Wirksamkeit des Thüringer Gleichstellungsgesetzes beinhalten wird. Das soll ein wichtiges Signal sein, dass dem Freistaat Thüringen Geschlechtergerechtigkeit ein hohes Gut ist, das es gerade mit Blick auf weltweit erstarkenden Antifeminismus weiter zu fördern, zu schützen und zu unterstützen gilt. Der vorliegende Gesetzentwurf adressiert auch dieses Vorhaben. Es wird argumentiert, dass die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden soll. Auch die Landesregierung hat Pläne, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten weiter zu unterstützen und zu stärken. Es ist so, dass es neben den notwendigen sächlichen und räumlichen Ausstattungen, die Gleichstellungsbeauftragte natürlich für ihre Arbeit brauchen, auch Fortbildungs- und Vernetzungsmöglichkeiten, einer Schärfung der Aufgabenkompetenz, zum Beispiel auch der Möglichkeit, besser verbrieft in Einstellungsprozesse, in Verfahren einbezogen zu werden, um Verstöße gegen das Gleichstellungsgesetz zu verhindern, und auch hier teilweise einer Klarstellung bedarf und dass die Gleichstellungsbeauftragten – auch das ist klarzustellen – nicht Beschwerdestelle nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz sind oder diese ersetzen können, sondern das braucht es natürlich zusätzlich. Die Gleichstellungsbeauftragten leisten einen sehr wertvollen Beitrag, um zu beraten und um gegen sämtliche Formen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz eine feste und verlässliche Ansprechperson zu sein. Das sind Vorhaben, die, glaube ich, einen. Deswegen komme ich jetzt konkret zum Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke. Einige Details sind heute schon besprochen worden, die auch deutlich machen: Manchmal liegt der sprichwörtliche Teufel im Detail. Bei einigen Dingen gilt es tatsächlich hinzugucken, wenn es um eine Novellierung geht, um dafür zu sorgen, dass die – ich hatte ausgeführt – sowohl konsensfähig ist als auch zu einer realen Verbesserung führt. Deswegen sieht der Gesetzentwurf zwar vor, auch die Rechte und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten zu stärken und damit Teilhabe auf unterschiedlichen Ebenen umzusetzen, es ist aber so, dass aus Sicht der Landesregierung auch eine Entlastungsregelung für die Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen nötig ist. Es ist aber gerade auch schon ausgeführt worden, was das macht, wenn über Dienststellen mit einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten gesprochen wird, und auch, zu welchen ungleichen Verhältnissen es dann kommen kann, wenn größere Dienststellen mehr Kapazitäten zur Verfügung gestellt bekommen, kleinere Dienststellen diese Kapazitäten vielleicht nicht aufbringen können. Auch das muss man sich im Detail anschauen. Wir sind bestrebt, nachher einen Zustand zu erreichen, dass die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt wird, dass sie in ihren Ressourcen wirklich gestärkt werden können und damit auch das Thema „Gleichstellung“ und die Umsetzung eine entsprechende Akzeptanz erfahren. Der Gesetzentwurf nennt auch Vernetzungsmöglichkeiten für Gleichstellungsbeauftragte untereinander. Das ist sicherlich unstrittig eine Notwendigkeit, dass wir auch hier stärken und unterstützen. Gleichzeitig muss man sich vor Augen führen, dass es natürlich unterschiedliche Formen von Vernetzung und auch Ressourcen und Kapazitäten dafür gibt, wenn es Gleichstellungsbeauftragte in größeren Dienststellen sind oder wenn wir von Dienststellen reden, die eher klein und auch nicht mit einer entsprechenden Anzahl von Beschäftigten ausgestattet sind. Wenn dann eine zusätzliche Forderung ist, dass es noch mehr Personal zu den Gleichstellungsbeauftragten je nach Dienststellengröße geben soll, dann muss man sich vor Augen führen, inwieweit dass so in Thüringen leistbar ist, auch von den Kommunen, dass wir hier zu einem Zustand kommen, wo die Arbeit tatsächlich gestärkt wird. Der Gesetzentwurf ist sicherlich ein Aufschlag, um die Debatte noch einmal anzukurbeln. Das ist auch legitim. Ich hoffe, ich habe für Sie ausführen können, dass in unserem Haus die Überarbeitung des Gleichstellungsgesetzes eine Priorität ist. Die Legislaturperiode ist aber zum Glück morgen nicht vorbei, sondern wir haben schon noch ein paar Jahre Zeit und wir haben noch eine gewisse Wegstrecke, in der wir diese Novellierung angehen und zu Ende führen können. Dass auf diesem Gebiet aber insgesamt viel zu tun bleibt, um die tatsächliche Gleichstellung von allen Geschlechtern herzustellen, das sollte hoffentlich am Ende dieser Debatte unstrittig sein. Gemeinsam können wir den Grundstein legen, damit die Umsetzung und Wirkungskraft auch in den Thüringer Gemeinden und Verwaltungen im Land spürbar ist und sich zugleich als Vorbild auf sämtliche Lebensbereiche erstreckt. Dafür werden wir – wie eingangs erwähnt – einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, der auf einem bestimmten Konsens fußt, diese unterschiedlichen Voraussetzungen und die Bedingungen im Land entsprechend zu adressieren und zusammenzuführen, Strukturen und diejenigen real zu stärken, die in unserem Land für Gleichstellung kämpfen, die täglich in ihrer Arbeit damit befasst sind. Dafür auch ein großer Dank an die Thüringer Gleichstellungsbeauftragten, diejenigen wirklich zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass Artikel 3 im Grundgesetz eben nicht ein Schmuckartikel, sondern ein Versprechen ist, dessen Umsetzung wir alle jeden Tag mitgestalten können. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten
Ich danke Ihnen. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Dem ist so. Damit würde ich jetzt die Aussprache schließen und noch einmal nachfragen: Ich habe den Ausschuss für Gleichstellung gehört, wo weiterberaten werden soll. Gab es noch weitere Ausschussvorschläge? Das sehe ich nicht. Dann würde ich zunächst über diesen Antrag auf Ausschussüberweisung abstimmen lassen. Wer dem zustimmt, dass die weitere Beratung im Ausschuss für Gleichstellung stattfindet, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Gleichstellung zugestimmt worden. Wir schließen für heute die Beratung und damit auch diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen hervorragend voran, deswegen möchte ich vor der Mittagspause, auf die vielleicht schon einige warten, noch Tagesordnungspunkt 8 aufrufen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2408 ERSTE BERATUNG Ich frage: Ist eine Begründung gewünscht? Bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Landsleute, wir bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der im Grunde genommen keine große Inszenierung braucht, weil die Fakten für sich sprechen. Es geht um das Sondervermögen Westgruppe der Truppen, kurz WGT genannt, ein Relikt aus einer anderen Zeit und ein heutiges Mahnmal haushaltspolitischer Schlamperei. Dieses Sondervermögen wurde 1994 eingerichtet, um die ehemaligen sowjetischen Militärflächen zügig zu verwerten und das Kapitel bis spätestens 2010 abzuschließen. Heute schreiben wir das Jahr 2025 – und was ist passiert? Von ursprünglich 11.200 Hektar sind immer noch über 2.178 Hektar unverwertet. 23 Objekte plus Forstflächen hängen seit Jahrzehnten in den Büchern. 22,2 Millionen Euro Barmittel liegen brach – Geld der Thüringer Steuerzahler, das nicht genutzt wird. Die Landesentwicklungsgesellschaft hat seit 1998 Verwaltungskosten von insgesamt ca. 37,5 Millionen Euro abgerechnet. Bei diesen Voraussetzungen könnte man, wenn man wollte und schlechte Absichten unterstellen würde, sehr gut nachvollziehen, dass man sich da gern auf Dauer einrichten würde. Den Zwang auf Abwicklung hat man bei solchen Erträgen in jedem Fall wohl nicht. Der Landesrechnungshof hat diese Konstruktion als systemisches Problem im Liegenschaftsmanagement kritisiert. Als Haushälter meiner Fraktion sage ich Ihnen klar: Das ist ein klassischer Schattenhaushalt. Er ist intransparent und haushalterisch nicht mehr vertretbar.
(Beifall AfD)
Während Kommunen, Schulen, Infrastrukturprojekte mit knappen Mitteln kämpfen, liegen hier über 22 Millionen Euro ungenutzt herum. Werte Kollegen, das passt irgendwie nicht zusammen. Deshalb ziehen wir mit unserer Initiative einen klaren Strich, einen längst überfälligen Schlussstrich. Uns geht es dabei erstens um die Auflösung des Sondervermögens WGT zum 31. Dezember 2026, zweitens die Übertragung der Liegenschaften an LEG und ThüringenForst und drittens die Rückführung der Barmittel in den Kernhaushalt, wo sie zwingend gebraucht werden, nach Ihren Aussagen sowieso. Werte Kollegen, unser Gesetzentwurf verursacht dem Freistaat keine zusätzlichen Kosten. Im Gegenteil, er spart Verwaltungsausgaben, schafft klare Verhältnisse und gibt dem Parlament die Kontrolle über die brachliegenden Mittel zurück. Werte Kollegen, Ihnen muss klar sein, wer von Ihnen gegen den Antrag stimmt, trifft eine klassisch bewusste Entscheidung, die Entscheidung für das Weiterlaufenlassen einer längst überholten finanzpolitischen Struktur und gegen zwingend notwendige haushaltspolitische Verantwortung. Wir, die Alternative für Deutschland, entscheiden uns für Transparenz, Ordnung und eine sinnvolle Verwendung der Steuermittel. Werte Kollegen, tatsächlich geben wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns staatspolitische Verantwortung zu übernehmen. Sie tun am Ende dabei etwas Gutes für Thüringen, glauben Sie mir. Schließen Sie sich uns an, bürgerlicher Konservatismus tut nicht weh, das kann ich Ihnen versprechen. Daher bitte ich, bitten wir Sie um Ihre wohlwollende Zustimmung zu unserem Antrag bzw. um Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ich danke Ihnen.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, da ich der erste Redner bin, habe ich jetzt vielleicht die Gelegenheit, noch mal etwas tiefer in die Vergangenheit und in die Geschichte einzutauchen. Die Westgruppe der Truppen, woher kommt das? Das ist die Bezeichnung der ehemaligen Truppenteile der Roten Armee der Sowjetunion in der DDR. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde unter anderem geregelt, dass diese, wie Sie alle wissen, von dem Gebiet der Bundesrepublik abzuziehen sind. Das geschah zum 31.08.1994. Im September 1994 wurde in Thüringen das Sondervermögen im Liegenschaftsverwertungsgesetz gegründet, wie Ihnen sicherlich auch bekannt ist. Hintergrund ist, dass der Bund die Flächen der ehemaligen Westgruppe der Truppen übernommen hat. Auf diesen Flächen in den neuen Ländern – in Thüringen ca. 11.000 Hektar, es wurde schon genannt – waren insgesamt 380.000 Soldaten und Zivilangestellte der Roten Armee hier mit 163.000 Familienangehörigen, 12.000 Panzern und gepanzerten Fahrzeugen, 700 Flugzeugen, 700 Hubschraubern usw. usf. Sie können sich vorstellen, dass das alles auf den Liegenschaften entsprechende Spuren hinterlassen hat. Aufgrund dieser Spuren in Form von Munitionsbelastungen, chemischen Belastungen und Treibstoffbelastungen hat zum Beispiel das Land Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der zu erwartenden finanziellen Belastungen abgelehnt, diese Grundstücke, die der Bund übertragen wollte, anzunehmen. Thüringen hat das seinerzeit getan und in dieses Sondervermögen überführt, mit dem Ziel, diese zu verwerten und natürlich vorher zu sanieren. Sie sprechen jetzt an, dass wir schon lange über dem Ende dieses Sondervermögens sind. Da muss ich sagen: § 7 Abs. 2 des Liegenschaftsverwertungsgesetzes regelt dieses Ende eindeutig. Da steht „nach Abschluss der Verwertung“. Und diese Verwertung ist momentan nicht abgeschlossen. Da frage ich mich: Warum wollen Sie das Sondervermögen jetzt unbedingt auflösen? Ich habe es ja schon ein bisschen aus der Begründung herausgehört – es geht Ihnen darum, die liquiden Mittel abzufassen, immerhin 20/21 Millionen Euro, die im Sondervermögen stecken. Vielleicht ist das auch Bestandteil Ihres angekündigten alternativen Haushalts. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist nicht sachgerecht, dieses Sondervermögen zu plündern. Denn Sie vernachlässigen damit zum einen die gute Arbeit der LEG mit dem Sondervermögen und die entstandenen Erfolge – dazu sage ich gleich noch etwas –, Sie vernachlässigen auch, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf den gesamten Sanierungsprozess, den gesamten Verwertungsprozess komplett in den Kernhaushalt verlagern. Das halte ich an der Stelle für nicht sachgerecht. Denn betrachten Sie bitte: Von den anfänglichen 11.000 Hektar an Liegenschaften – insgesamt 110 Liegenschaften waren es bis 2012, die Zahl habe ich aus einer Anfrage der FDPFraktion seinerzeit – wurden bis 2012 6.000 Hektar verwertet, also verkauft. Auf 4.500 Hektar davon war es notwendig, entsprechende Kampfmittelbeseitigungs-/ ‑ beräumungsanstrengungen zu unternehmen, die 22,5 Millionen Euro gekostet haben. Aber bis 2012 wurden bereits 124 Millionen Euro an Erlösen erzielt. Sie hatten es in Ihrem Gesetzentwurf ja auch ausgeführt: Mittlerweile sind es ca. 150 Millionen Euro. Dieses Sondervermögen arbeitet – bei aller Kritik an jedem Sondervermögen, die auch wir als Linke haben – sinnvoll und flexibel und kann auch zielgerichtet arbeiten. Ein Wort noch zur Frage der Ausrichtung neben der Verwertung/Sanierung der Liegenschaften: 800 Hektar sind unter anderem im Jahr 2015 etwa an den BUND und den NABU zu Zwecken des Naturschutzes übergegangen. Ca. 1.700 Hektar aus den WGT-Liegenschaften, Sachwert 3,25 Millionen Euro, sind heute Bestandteil des Nationalparks Hainich. Was Sie vielleicht vergessen haben: Da waren 20 Jahre Munitionsbereinigung auf diesen Grundstücken, auf diesen Flurstücken notwendig, was geleistet wurde. Oder aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung – das können Sie auch im Beteiligungsbericht 2023 nachlesen: 11 Hektar wurden hier an sieben Unternehmen veräußert, glaube ich, was Folgeinvestitionen von 51 Millionen Euro nach sich zog, wovon auch 113 Arbeitsplätze betroffen waren. Also jedes Jahr, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden hier Erfolge bei der Umsetzung und Bewirtschaftung der Liegenschaften erzielt, die entwickelt werden, die saniert werden und am Ende dann auch verwertet werden. Und ja, man kann über das Tempo diskutieren, und ja, man kann auch über die Transparenz diskutieren. Ich fand es – das möchte ich zum Abschluss noch bemerken – bei der Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt tatsächlich sehr interessant, bis in die 1., 2. Wahlperiode dieses Hohen Hauses zurückzugehen, die Dokumente zu lesen. Da tauchen Namen auf, die wir sicherlich alle aus allen Fraktionen kennen. Und auch damals war schon die Kosten-Nutzen-Frage ein Thema. Es war die Frage der Transparenz, der Ziele und auch die Dauer des Sondervermögens eine Frage. Ich denke, die LEG leistet mit diesem Sondervermögen eine gute Arbeit. Wir werden das als Fraktion weiter auf dem Schirm behalten. Wir werden dieses Sondervermögen wie jedes Sondervermögen des Landes kritisch begleiten und werden sehen, an welcher Stelle wir dann künftig Handlungsbedarf sehen. Jetzt ist dieser Handlungsbedarf aus unserer Sicht nicht gegeben. Vielen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste hier und online, wenn sachlich arbeitende Politiker gute Reden halten – und das hat Herr Hande eben gemacht –, kann man es nachfolgend vielleicht recht kurzhalten. Alles, was ich auf meiner sechsseitigen Rede fixiert habe, hat Herr Hande schon gesagt, fast alles, möchte ich sagen, und aus diesen Gründen möchte ich die Zeit des Parlaments nicht mit unnötigen Wiederholungen zu stark belasten.
(Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Das
geht gar nicht!) Die Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. § 7 Abs. 2 regelt das. Die Gründe und das, was auch geleistet worden ist, hat Herr Hande sehr ausführlich und gut erläutert. Daher ist das Gesetz, das Sie hier zur Auflösung einbringen wollen, sachlich nicht richtig, rechtlich nicht geboten und daher ist der Entwurf abzulehnen. Ansonsten schließe ich mich Ihnen wirklich an, Herr Hande. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Landsleute, ich möchte meine Ausführungen zur Einbringung um einen entscheidenden Punkt ergänzen, der uns zeigt, wie groß doch der Nachholbedarf in Thüringen tatsächlich ist. Denn das Problem „WGT Sondervermögen“ ist kein isoliertes Thema. Alle ostdeutschen Länder standen nach der Wende vor genau denselben Herausforderungen, Herr Hande hat es schon ein bisschen ausgeführt. Der Unterschied ist, wie man damit umging. Und genau da wird sichtbar, wie sehr unser Freistaat hinterherhinkt. Die ehemaligen Militärflächen der Westgruppe der Truppen, insgesamt rund 290.000 Hektar, waren ein Vermächtnis, das der Bund in den frühen 90erJahren an die Länder übergeben wollte. Einige Länder haben sich dabei klar entschieden, und zwar gegen die Übernahme. Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern etwa lehnten ab. Dort blieb der Bund verantwortlich. Dort wurden keine teuren Parallelstrukturen in den Ländern aufgebaut. Ergebnis: Die Flächen sind seit den 2000er-Jahren weitgehend verwertet, häufig mit wirtschaftlich erfolgreicher Nachnutzung – vom Erholungsgebiet bis zum modernen Gewerbestandort. Brandenburg, Sachsen und wir als Freistaat hingegen übernahmen die WGT-Pakete pauschal. Doch auch hier ist ein klarer Unterschied sichtbar: Brandenburg hat seinen Grundstücksfonds Brandenburg, der von der Konstruktion dem thüringischen Sondervermögen sehr ähnlich war, bereits 2004 vollständig aufgelöst und in den Kernhaushalt überführt. Die 100.000 Hektar WGT-Fläche wurden geordnet in das allgemeine Grundvermögen eingebracht. Verwaltungs- und Verwertungsaufgaben gingen an die Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und ‑ verwertung mbH. Bis 2009 lag eine vollständige Schlussrechnung vor, nach der mindestens 75 Prozent der Liegenschaften verwertet waren. Heute, im Jahr 2025, sind über 87 Prozent dieser Flächen nachgenutzt. Kein Sondervermögen, keine Schattenhaushalte und keine ewigen Verwaltungskosten. Ein zweiter Blick nach Sachsen unterstreicht das. Auch dort wurden die WGT-Flächen konsequent entwickelt. Kasernen in Dresden, Leipzig und anderen Städten wurden zu lebendigen Wohnquartieren oder Gewerbestandorten. Ein eigenes Landessondervermögen, das über Jahrzehnte Gelder bindet, wurde nicht künstlich am Leben gehalten. Die Erlöse flossen direkt in den Haushalt. Die Projekte wurden abgeschlossen, statt endlos in der Warteschleife zu verharren. Und nun zu uns: Wir hier in Thüringen dagegen stehen 31 Jahre nach Beginn dieses Prozesses immer noch am Anfang eines Abschlusses, der längst hätte vollzogen sein müssen. Wir hängen in einer Struktur fest, die der Landesrechnungshof als systemisches Versagen, Herr Kästner, bezeichnet. 37 Millionen Euro Verwaltungskosten bei der LEG, 2.178 unverwertete Hektar und 22 Millionen Euro Barmittel, die ungenutzt herumliegen. Werte Kollegen, andere Länder haben bewiesen, dass es besser geht: auflösen, übertragen, Kernhaushalt stärken. Genau das fordert unser Gesetzentwurf.
(Beifall AfD)
Er beendet den jahrelangen Stillstand, bringt die Liegenschaften dorthin, wo die Verwertungen stattfinden, und führt die Barmittel dorthin zurück, wo sie hingehören: in den Kernhaushalt dieses Landes. Wer jetzt weiter zögert, ignoriert nicht nur die Fakten, sondern auch die Erfolge unserer Nachbarländer. Dort arbeitet das Geld längst für die Menschen, nur wir hier in Thüringen halten bisher an Strukturen fest, die niemand erklären kann. Und wissen Sie, Herr Kästner, wir hören hier immer wieder dieselben Ausflüchte. Und das, werter Kollege, erinnert mich irgendwie an eine Truppe, die den Kompass verloren hat und jetzt ernsthaft versucht, die von Ihnen geplanten Windräder im Thüringer Wald als Wegweiser am Rennsteig zu verkaufen. Ich sage es Ihnen klar und unmissverständlich: Wer heute versucht, den Gesetzentwurf kleinzureden oder Nebelkerzen zu werfen, hat eins nicht verstanden: Sie verteidigen eine marode Struktur, die langsam mal zum Ende kommen muss. Werte Kollegen, das Sondervermögen hat fertig und Punkt. Das Land verfügt mit der LEG über eine Gesellschaft, die die Restarbeiten leisten kann. Was wir hier wollen, ist schlicht Aufräumarbeit, etwas, was Sie als Koalition bisher noch nicht geschafft haben. Jetzt ein paar ganz einfache Fragen an Sie, die prälegislative Einheitspartei: Wenn Sie alles so fest im Griff haben, warum liegen denn dann noch die 22 Millionen Euro ungenutzt herum? Warum sind nach 30 Jahren immer noch 2.100 Hektar unverwertet? Und warum hat die LEG 37 Millionen Euro Verwaltungskosten kassiert, ohne das Kapitel abzuschließen? Meine klare Antwort dazu: weil dieses Land seit Jahren von Koalitionen geführt wird, die lieber verwalten statt lösen, lieber verschieben statt entscheiden und lieber reden statt handeln.
(Beifall AfD)
Sehr verehrte CDU, Sie sollten sich daran erinnern, es war Ihre Regierung, die das WGT über Jahrzehnte einfach hat laufen lassen. Und Sie, die SPD, finden für jedes Problem nur neue Schulden und neue Programme. Und, werte Kollegen des BSW, haushaltspolitisch stehen Sie doch genau da, wo die Vorgänger schon standen, nämlich im Stillstand. Sie sprechen über Risiken, Details, Formalien, aber niemand von Ihnen beantwortet die entscheidende Frage: Warum haben Sie in all den Jahren nicht aufgelöst, was längst hätte beendet werden müssen? Sie greifen uns permanent an, weil wir handeln. Okay. Sie greifen uns permanent an, weil wir das Problem benennen. Und Sie greifen uns an, weil dieser Gesetzentwurf sichtbar macht, wie viel Zeit Sie verplempert haben. Die Nachbarländer haben längst geliefert, Sie bisher nicht. Brandenburg hat 2004 aufgelöst, Sachsen hat verwertet und nur wir in Thüringen hängen fest. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik in der Vergangenheit und heute. Die deutlich erkennbare Verantwortungslosigkeit sehen wir seit drei Jahrzehnten in den Haushalten, auch unter der Brombeerägide in 2025, in dem anstehenden Doppelhaushalt 2026/2027. Ich habe wohl vorhin gehört, dass auf dem Flur irgendein Videobeitrag von Frau Jary gemacht worden ist. Ist das wahr, dass Sie 250 Änderungsanträge zu Ihrem eigenen Haushalt einbringen wollen? Na ja, das spricht für Ihre Qualität.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Man hört
nicht zu, wenn andere sich unterhalten!) Was wir, die Alternative für Deutschland, mit dieser Initiative tun, ist nichts anderes als Ordnung schaffen, Schlussstrich ziehen und Geld freimachen für echte Aufgaben dieses Landes. Werte Kollegen, Fakten bleiben Fakten
(Beifall AfD)
und die sprechen gegen Sie und für unseren Gesetzentwurf. Danke fürs Zuhören.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, es ist kurz vor einer Mittagspause, und genau so wirkt auch die Debatte hierzu. Man könnte auch sagen, alle Jahre wieder kommt das Christuskind, und alle Jahre wieder kommt die AfD mit angeblich ganz großartigen Ideen, um den Haushalt mit einem Mal in Schuss zu bringen und den ganz großen Geldsegen zu bringen. Sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, wie wollen Sie das denn machen? Sie suggerieren: durch die Auflösung von den Sonderhaushalten und den Sondervermögen. Das mag zwar auf den ersten Blick sogar charmant sein, es lohnt sich aber immer, wie bei allem, der zweite Blick auf die Sache und vor allem die Frage, was nach der Auflösung passieren würde. Das Sondervermögen der Westgruppe ist ein sehr gutes Beispiel dafür, warum diese ständige Mär von der AfD von der Sanierung des Haushalts durch Auflösung der Sondervermögen absurd ist und nicht funktioniert, im Übrigen auch immer nur einen Einmaleffekt mit sich bringen würde. Schauen wir uns aber zunächst an, was in der Verwaltung des Sondervermögens bisher passiert ist. 77 Prozent, also fast 80 Prozent der Objekte sind bereits aufbereitet. Die Verwaltung des Sondervermögens funktioniert in einem selbsttragenden Kreislauf. Mit eigenen Mitteln des Sondervermögens werden Dekontamination, Revitalisierung und Vermarktung gemeinsam finanziert. Über den Verkauf der Flächen in die wirtschaftliche, touristische oder teilweise auch wohnliche Nutzung fließt dann wieder Geld zurück. Voraussichtlich bis 2032 wird der Prozess abgeschlossen sein. Danach wird das Sondervermögen aufgelöst und es kommt das restliche Geld dann geordnet zurück in den Kernhaushalt. Wenn man aber wie die AfD mitten im Prozess die Auflösung vorziehen möchte und sich die Barmittel vorzeitig aneignen möchte, zerstört man diesen selbsttragenden Kreislauf. Wer die Barmittel entziehen möchte, muss sich fragen, wer die Kosten für die Dekontamination, für die Revitalisierung der weiteren Flächen, also der ungefähr 20 Prozent Flächen, die noch verbleiben, dann tragen soll. Und die Antwort hierauf ist einfach: Das müsste dann der Landeshaushalt direkt oder indirekt über Zuweisungen an die LEG übernehmen. Was uns die AfD hier als Lösung für das Haushaltsdefizit verkaufen möchte, entpuppt sich darum schnell als ein Taschenspielertrick. Linke Tasche, rechte Tasche – mehr ist das letztlich nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, der LEG kann man auch nicht, wie von der AfD behauptet, vorschreiben oder befehlen, die Grundstücke einfach zu übernehmen. Man müsste der LEG die Grundstücke verkaufen, aber aufgrund der Kontamination der verbleibenden Grundstücke wird die LEG dafür kein Geld bezahlen, sondern welches fordern. Deshalb sagen wir: Der Prozess, wie er aktuell aufgesetzt ist, der läuft geordnet und der läuft vielleicht auch etwas langsam, aber er läuft stetig. Und wenn man den Prozess aber zerschlagen würde, indem man die Grundstücke jetzt auf die LEG übertragen würde oder der LEG verkaufen würde, dann zerschlägt man den laufenden Prozess. Was erst mal nach Geldsegen klingt, führt in der Folge zu Kosten, zu Chaos und zu Verzögerungen. Finanziell macht der Vorschlag deshalb keinen Sinn. Auch die anderen Begründungen machen es nicht besser. Geradezu absurd ist die Idee, es wäre derzeit intransparent und es würde besser, wenn man das Vermögen auflöst und die Grundstücke der LEG übergibt. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD, haben Sie sich eigentlich darüber informiert, wie die LEG funktioniert und was die LEG überhaupt ist? Die LEG ist eine juristische Person des Privatrechts und keine Behörde des Freistaats. Als Parlament haben wir im Moment viel mehr Informations- und Zugriffsrechte auf das Sondervermögen, als wir es nach einer Übertragung hätten. Ein weiteres Argument ist, Grundstücke, die nicht verwertet werden sollen, würden bei Auflösung ohnehin in das Vermögen des Landes gehen. Stimmt, aber sie würden dann bereinigt und ohne Altlasten übergehen. Wenn man sie gleich jetzt überträgt, dann muss sich der Freistaat ja trotzdem nach der Aufarbeitung kümmern und das auch bezahlen. Und die nicht vermarktbaren Flächen werden von der LEG keinesfalls von uns abgekauft. Was sollte die LEG damit machen? Das wäre im Übrigen auch eine intransparente Auslegung. Sie würde genau das erzeugen, was hier kritisiert wird. Bislang gibt es kein intransparentes Verfahren, wie von der AfD behauptet. Aber genau dieses würde geschaffen, wenn man dem Folge leisten würde, was die AfD hier beantragt. Und deshalb werden wir das so auch ablehnen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass der warme Geldsegen, den uns die AfD hier zur Sanierung des Haushalts mal wieder verspricht, eine Luftbuchung ist. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete des Thüringer Landtags, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, die Fraktion der AfD hat den Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen, kurz WGT-Sondervermögen genannt, vorgelegt. Ich möchte an dieser Stelle einige allgemeine Worte zum Sondervermögen voranstellen, bevor ich dann auf den Gesetzentwurf und seine Auswirkungen eingehen werde. Der Freistaat Thüringen hat im Jahr 1994 eine Vielzahl ehemals von der Sowjetarmee genutzter Liegenschaften, die sogenannten Liegenschaften der ehemaligen Westgruppe der Truppe, vom Bund übernommen und in ein landeseigenes, unselbstständiges Sondervermögen eingebracht. Es wurde gerade auch davon berichtet. Bereits zu diesem Zeitpunkt hat sich der Freistaat für ein umfassendes Flächenaufbereitungs- und ‑ verwertungsmanagement entschieden. Die Flächen sollten zum einen von Altlasten, beispielsweise Kampfmitteln und umweltschädlichen Verunreinigungen, befreit und Altbebauung zum anderen beseitigt und zum anderen weiterhin gezielt weiterentwickelt und einer nachhaltigen zivilen Nutzung zugeführt werden. Damit wollte man landesseitig wertvolle Strukturen, wirtschaftspolitische Impulse in den jeweiligen Standort, die Kommunen und Regionen setzen. Diese politischen Ziele sind im derzeitigen Liegenschaftsverwertungsgesetz verankert und wurden in den vergangenen Jahren erfolgreich, wenn auch nicht abschließend, wie bereits berichtet, verfolgt. Viele WGT-Liegenschaften konnten bereits von Altlasten befreit und als Gewerbe- und Industriestandorte oder zu Wohn- bzw. touristischen Zwecken nachgenutzt werden. Dass die Inwertsetzung und Verwertung der Liegenschaften des Sondervermögens mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich gedacht, lag und liegt an den zu bewältigenden Aufgaben. Die mit der Dekontamination, Revitalisierung und Vermarktung der Liegenschaften verbundenen Hemmnisse und Herausforderungen sind vielfältig und konnten zum Zeitpunkt der Errichtung des Sondervermögens nicht belastbar bzw. abschließend abgeschätzt werden. Insoweit ist ein zeitlicher Versatz bei der Vermögensverwertung auch nicht zu bemängeln. Die Finanzierung des notwendigen Aufwands für eine Verwertung der WGT-Flächen erfolgt seit vielen Jahren aus dem Sondervermögen selbst, das sich durch erzielte Erträge aus der Vermarktung bereits aufbereiteter Flächen speist. Das Finanzierungsmodell hat sich in der Vergangenheit bewährt, denn es trägt den Besonderheiten einer Entwicklung ehemaliger militärisch genutzter Liegenschaften Rechnung. Hierdurch entstehen, anders als in der Begründung zu dem Gesetzentwurf behauptet, auch keine Intransparenzen oder der Entzug parlamentarischer Kontrolle, denn das WGT-Sondervermögen taucht im Haushaltsplan des Wirtschaftsressorts informell auf. So sind in der Anlage zu Kapitel 07 02 die jährlichen Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen. Darüber hinaus könnten die Fraktionen jederzeit im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit, beispielsweise im Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Informationen zum WGT-Sondervermögen einholen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung des WGT-Sondervermögens soll das zuvor geschilderte und langjährig bewährte System nun verworfen werden. Das Sondervermögen soll in seiner bestehenden Form zum 31.12.2026 aufgelöst, bisher unverwertete Liegenschaften an die LEG Thüringen oder bei forstwirtschaftlichen Flächen an die Landesforstanstalt übertragen und die Barmittel des Sondervermögens in den Kernhaushalt des Freistaats überführt werden. Dies würde auch eine Abkehr von den einst mit der Übernahme der Flächen definierten politischen Ziele bedeuten, die bisher überaus erfolgreich verfolgt werden konnten und aus meiner Sicht weiter verfolgt werden müssen, denn der gesetzliche Auftrag des Liegenschaftsverwaltungsgesetzes, nämlich die Altlastenbefreiung, Aufbereitung und Verwertung ehemaliger Militärliegenschaften, ist bisher nicht vollständig erfüllt. Im Sondervermögen befinden sich noch verwertbare und nutzbare Liegenschaften, deren Aufbereitung und Entwicklung sinnvoll ist und eine entgeltliche Veräußerung am Markt möglich macht. Dies kann in dieser Form nicht erfolgen, wenn die Liegenschaften auf Dritte übertragen werden, zumal sich diesbezüglich weitere Fragen stellen. So wird das eingangs erwähnte flexible Finanzierungsmanagement in Form des Wiedereinsetzens von Verwertungserlösen für weitere Entwicklungsmaßnahmen den vorgesehenen Rechtsnachfolgern des Sondervermögens nicht zur Verfügung stehen, wenn die Liquidität dem Kernhaushalt letztendlich zugeführt werden sollte. Diese werden in jedem Fall Mittel benötigen, um noch vorhandene Altlasten zu beseitigen und Flächen für eine wirtschaftliche, touristische oder auch wohnliche Nachnutzung aufzubereiten. Ohne Bereitstellung von Mitteln dürfte kein Interesse bestehen, die Liegenschaften zu übernehmen. Das würde zu einer zukünftigen Belastung des Landeshaushalts, die aktuell nicht abschließend beziffert werden kann, führen. Diese Lasten schmälern dann den durch die Gesetzesänderung beabsichtigten kurzfristigen Effekt auf den Landeshaushalt, der ja auch durch eine Zuführung der Barmittel des Sondervermögens entstehen soll. Möglicherweise werden die zukünftigen Belastungen die eingeplanten kurzfristigen Effekte sogar übersteigen. Der vorgelegte Gesetzentwurf birgt noch weitere Umsetzungsrisiken und Hemmnisse, auf die ich kurz eingehen möchte. Meine Damen und Herren, eine Übertragung von Vermögenspositionen des Landes auf die LEG als juristische Person des Privatrechts per Gesetz ist schlichtweg nicht möglich. Dies kann nur per Rechtsgeschäft erfolgen, wozu es einer Einigung mit der LEG bedarf und was die Zahlung einer Grunderwerbsteuer nach sich ziehen würde. Die LEG steht einer Übernahme der altmilitärischen Flächen deshalb und wegen der Risiken bezüglich noch bestehender Altlasten, aber auch wegen vertraglicher Verpflichtungen aus bereits geschlossenen Kaufverträgen ablehnend gegenüber. Es muss davon ausgegangen werden, dass finanzielle Zugeständnisse in nicht unerheblichem Umfang vonseiten des Landes nötig wären, um die LEG zur Übernahme von mitunter schwer verwertbaren Liegenschaften zu bewegen. Einer Übertragung von Flächen auf die Landesforstanstalt steht entgegen, dass es keine definierte gesetzliche Aufgabe der Anstalt ist, die Dekontamination ehemals militärisch genutzter Liegenschaften herbeizuführen. Das hierfür nötige Personal ist kapazitativ und qualitativ schlichtweg auch gar nicht vorhanden. Weiterhin ist zu befürchten, dass sich die Übertragung belasteter Flächen negativ auf die Liquidität der Landesforstanstalt auswirkt, die dann nicht mehr für die eigentlichen forstwirtschaftlichen Zwecke zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist äußerst zweifelhaft, dass sich mit einer Übertragung der Liegenschaften auf die LEG bzw. die AöR hinsichtlich der noch ausstehenden Aufbereitung und Verwertung der Restflächen Beschleunigungspotenziale tatsächlich heben lassen. Insoweit dürfen grundsätzlich Ziel und Zweck des hier eingebrachten Gesetzentwurfs infrage gestellt werden. Hinzu kommt, dass eine Auslagerung der derzeit noch landeseigenen Liegenschaften an Dritte die Möglichkeiten einer parlamentarischen Kontrolle der Flächenverwertung nicht steigern, sondern erheblich einschränken werden. In Anbetracht dessen spricht sich die Landesregierung dafür aus, dass der Entwurf des Gesetzes zur Auflösung des WGT-Sondervermögens abgelehnt wird. Sofern nähere Informationen zur Umsetzung und Verwaltung des WGT-Sondervermögens gewünscht werden, kann das Thema im Fachausschuss, Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, eingehend erörtert werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)
Danke schön. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Insofern möchte ich an dieser Stelle die Aussprache schließen. Jetzt muss ich aber noch mal bei der AfD nachfragen: Ich hatte bei Ihnen jetzt nicht den Wirtschaftsausschuss und den Finanzausschuss vernommen. Ich frage aber lieber noch mal nach. Bitte, Frau Muhsal.
Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)
An beide, gut. Dann lasse ich in dieser Reihenfolge abstimmen. Es ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe die Hände der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum abgelehnt. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Die Hände der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Die Hände der Linken-, SPD-, BSW- und CDU-Fraktion. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit würde ich für heute die erste Beratung zu diesem Gesetzentwurf schließen, damit auch den TOP schließen und in Anbetracht der Zeit nunmehr auch die Mittagspause aufrufen. Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass sich gleich zu Beginn der Mittagspause der Corona-Untersuchungsausschuss 8/1 in Raum F 101 trifft. Die Mittagspause, haben wir vereinbart, geht in der Regel eine Dreiviertelstunde, also würden wir uns um 13.56 Uhr hier wiedersehen. Um 13.56 Uhr geht es hier weiter. Alle anderen, die zum Untersuchungsausschuss wollen, gehen bitte in den Raum F 101. Danke.
Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie meine liebe Kollegin schon gesagt hat, fahren wir mit der Sitzung fort. Wir hatten 13.55 Uhr vereinbart.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: 13.56!)
Es ist schon ein ganz kleines bisschen drüber. Wir fahren – wie vereinbart – nach der Mittagspause fort mit Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1276 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung - Drucksache 8/2393 dazu: Rechtsstaatliche Nachvollziehbarkeit und Identitätsschutz bei Spezialeinsatzkräften weiterentwickeln Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/2464 ZWEITE BERATUNG Die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung nimmt Frau Abgeordnete Marx von der SPD vor. Bitte.
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, also nicht für die SPD, für den Ausschuss berichte ich hier. Wir haben den Gesetzentwurf zu umfangreichen Änderungen am Dienstrecht am 11. Juni hier im Parlament beraten – da war er von den Koalitionsfraktionen eingebracht worden –, am 19. Juni in erster Beratung an den Innenausschuss überwiesen und einen Tag später in die schriftliche Anhörung gegeben. Der Gesetzentwurf enthält umfangreiche Änderungen am Beamtenrecht. Es sind insgesamt 56, insbesondere am Thüringer Beamtengesetz, am Laufbahngesetz und am Disziplinargesetz. Die möchte ich Ihnen jetzt nicht einzeln aufzählen. Aber in der Anhörung, wie Sie sich vorstellen können, kam dann eine sehr große Vielfalt von Rückmeldungen zurück, die wir dann natürlich noch ausführlich im Ausschuss diskutieren wollten und mussten. Eine Reihe von tragenden Elementen des Gesetzentwurfs ist auf Zustimmung gestoßen. Beispielhaft war das bei der positiven Rückmeldung der kommunalen Spitzenverbände zur Ausbildungskostenerstattung der Fall. Hier werden Thüringer Kommunen und andere Verwaltungen aus Fairnessgründen künftig die Ausbildungskosten für abgeworbene Bewerber und Bewerberinnen erstatten. Andere Punkte wurden in der Anhörung aber auch durch eine sehr gründliche Abwägung von Vorund Nachteilen beleuchtet, auch auf Anregung von einzelnen Gewerkschaften, die natürlich umfangreich beteiligt wurden und sich beteiligt haben. Dementsprechend hat der Innenausschuss nach langen Beratungen noch Anpassungen des Gesetzentwurfs vorgenommen, und zwar an fünf der 56 Inhalte des Gesetzentwurfs. Diese Anpassungen betreffen die Vorschläge zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Personalakten. Das ist auch in dem Zusammenhang wichtig bei Beihilfesachverhalten. Das betrifft die zweite Änderung. Dann die dritte Änderung medizinischer Eignungsuntersuchungen bei besonders gefahrgeneigten Tätigkeiten. Die vierte Änderung wurde vorgenommen bei dem Passus zum Erscheinungsbild von Beamten und die fünfte Änderung gab es bei der Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte, die bislang nur in einer Verwaltungsvorschrift geregelt war. Zum Schluss die letzten beiden Punkte, das ist eine Besonderheit: Die Vorschriften zum Erscheinungsbild und zur Polizeikennzeichnung sollen erst sechs Monate nach der Beschlussfassung hier in Kraft treten, damit auch alle Beteiligten und Betroffene genügend Vorlauf haben. Alles andere wie gewohnt nach Beschlussfassung hier im Hohen Haus und Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx, für die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Ich frage mal in die Runde: Ist eine Begründung zu dem Entschließungsantrag gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache. Als Ersten habe ich Abgeordneten Küntzel für die Fraktion des BSW auf der Rednerliste. Bitte.
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, wir beraten heute abschließend über das Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts, ein umfangreiches Mantelgesetz, das zahlreiche Bereiche des öffentlichen Dienstes berührt und Regelungen zusammenführt, die in der täglichen Praxis eine große Rolle spielen. Ich sage es offen: Das Thema klingt vielleicht nicht besonders sexy, aber für unsere Beamtinnen und Beamten hat es eine enorme Bedeutung. Hinter vielen dieser Regelungen stehen ganz konkrete Fragen des Arbeitsalltags, der Transparenz, der Fairness und des Schutzes der Beschäftigten. Als BSW haben wir diesen Prozess von Anfang an kritisch und konstruktiv begleitet, mit dem klaren Ziel, mehr Schutz für die Beschäftigten zu erreichen und praxistaugliche Lösungen für die Polizei und die Verwaltung sicherzustellen.
(Beifall BSW, SPD)
Der Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung hat das Gesetz nach intensiven Beratungen zur Annahme empfohlen. Diese Beratungen haben gezeigt, wie wichtig es ist, Sachverständige, Beschäftigtenvertretungen und Politik zusammenzubringen. Viele Punkte konnten auf diese Weise noch einmal geprüft und verbessert werden. Ich möchte ein paar Punkte herausgreifen, die uns besonders wichtig erschienen: Erstens, Kennzeichnung von Polizeikräften – praxistauglich, grundrechtsschonend: Die namentliche Kennzeichnung bleibt der Regelfall. In konfliktträchtigen oder unübersichtlichen Einsatzlagen ist jedoch eine nummerische Kennzeichnung möglich. Zweitens, Beschäftigtendatenschutz – klare Regeln, klare Grenzen: Gesundheits- und Beihilfedaten müssen strikt getrennt geführt werden. Zugriffe werden dokumentiert. Zweckbindung ist klar definiert. Löschfristen sind verbindlich. Drittens, Schutz vor Generalverdacht: Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn es zwingend erforderlich ist. Automatisierte Risikosysteme dürfen nicht zu verdeckten Überwachungsinstrumenten werden. Viertens und abschließend, Weiterverbesserung: Modernisierte Regelungen zum Erscheinungsbild und zur Dienstkleidung, Verbesserung bei Nebentätigkeiten, Beihilfe- und Personalakten, klarere Bedingungen für Eignungsuntersuchungen, mehr Rechtssicherheit bei Ausbildungskostenerstattungen. Dieses Gesetz ist durch die Beratung im Ausschuss und durch den Austausch mit den Beschäftigtenvertretungen deutlich besser geworden, insbesondere beim Datenschutz und bei der praxisnahen Kennzeichnung der Polizei. Ich hoffe nun, dass wir heute gemeinsam einen verlässlichen Abschluss dieses Gesetzesvorhabens erreichen. Den Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung der Kennzeichnung bei Spezialkräften von den Linken halten wir für vertretbar und tragen ihn deshalb mit. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
Meine beiden Vorredner haben schon einiges gesagt, dem will ich jetzt gar nicht so viel inhaltlich noch hinzufügen. Ich will aber die uns durchaus positiv aufgefallenen Inhalte kurz nennen, also beispielsweise Modernisierung beim Laufbahnrecht, bessere Strukturen auch im Beihilferecht. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das ist sinnvoll. Ein paar technische Präzisierungen sind auch noch dabei; klare Regeln zur staatlichen Neutralität im äußeren Erscheinungsbild. Um es auf den Punkt zu bringen: Religiöse Symbolik gehört nicht in den Staatsdienst. Das tragen wir mit. Es ist allerdings ein Punkt drin, wo sich mir – ich sage es mal als Polizeibeamter – ganz klar die Nackenhaare aufstellen. Eine gesetzlich verankerte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ist politisch hochumstritten, um das vorsichtig auszudrücken. Das haben wir früher abgelehnt, das wurde vonseiten der AfD auch in anderen Bundesländern konsequent abgelehnt, das lehnen wir auch in dem Fall konsequent ab. Polizeibeamte sind Vertrauenspersonen des Staats und eben keine potenziellen Verdachtsfälle.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das sagt ja der Richtige!) Wenn Sie das anders sehen, können Sie nachher hier vorkommen und können es einfach mal ausführen, Frau König-Preuss. Diese Kennzeichnungspflicht ist für uns jedenfalls kein modernes Verständnis von Polizei, das ist ein Misstrauenssignal. Momentan ist das schon in der Exekutive geregelt. Wir brauchen das nicht auch noch im Gesetz. Um es kurz zu machen: Daher ist das Beste, was Sie heute von uns erwarten können, eine Enthaltung.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, die den Saal gerade betreten und auch am Livestream, wir wollen heute eine umfassende Fortschreibung unseres Dienstrechts beschließen. Dieses Mantelgesetz mit Änderungen im Thüringer Beamtengesetz, im Laufbahngesetz und im Disziplinargesetz betrifft all jene, die in Thüringen Verantwortung tragen: unsere Polizistinnen und Polizisten, unsere Lehrerinnen und Lehrer, die Beschäftigten in Verwaltung und Justiz sowie die vielen Beamtinnen und Beamten in den Fachverwaltungen. Es ist ein Gesetz, das in die Tiefe geht. Es ordnet, modernisiert und schafft Klarheit, so wie es der öffentliche Dienst in unserem Land verdient. Das neue Dienstrecht räumt Fallstricke aus und schafft Regelungen, wo sie nötig sind, und Freiheiten, wo sie möglich sind. Zunächst möchte ich ausdrücklich der Landesregierung danken, die mit ihrem Entwurf einen breiten, gut strukturierten Rahmen geschaffen hat. Diese Vorlage ist erkennbar getragen von dem Bemühen, unseren öffentlichen Dienst zukunftsfest zu gestalten und zugleich Rechtsprechung sowie Praxisanforderungen umzusetzen. Ebenso gebührt dem Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung Dank und Anerkennung. In intensiven Beratungen wurden zahlreiche Klarstellungen, Präzisierungen und Ergänzungen eingebracht, die das Gesetz nicht konterkarieren, sondern stärken. Regierung und Ausschuss haben hier gemeinsam mit Anzuhörenden gezeigt, wie verantwortungsvolle Gesetzgebung funktioniert: konstruktiv, ausgewogen und mit Blick auf das Ganze. Die Landesregierung hat eine Vielzahl von guten und wichtigen Punkten aufgegriffen. Zunächst das äußere Erscheinungsbild und die Dienstkleidung: Die Anpassungen in diesem Bereich bei den Polizisten sind notwendig, weil die neue Rechtsprechung eindeutige gesetzliche Grundlagen fordert. Nun liegt eine Regelung vor, die klare Zuständigkeiten benennt und Anordnungen begründungsbedürftig macht, welche das Erscheinungsbild betreffen, und die Eingriffe insbesondere bei religiösen oder weltanschaulichen Merkmalen auf das absolut erforderliche Maß beschränkt. Damit wird ein ordnungsgemäßer Austausch zwischen dienstlicher Notwendigkeit sowie persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung geschaffen – ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit und zu einer modernen Verwaltungskultur. Das Beihilferecht erfährt eine nachhaltige Neuordnung, denn es wurde von Grund auf überarbeitet. Die Landesregierung hat hier einen Modernisierungsschub angestoßen. Klare Bemessungsgrundsätze, neue Regelungen zum Einbehalten und Einbeziehung ausländischer Einkünfte und eine präzise Ermächtigungsgrundlage für die Beihilfeverordnung. Der Ausschuss hat diese gesetzlichen Strukturen weiter geschärft und die Systematik verbessert. Das Ergebnis von Regierungsvorlage und Ausschussberatungen ist ein ausgewogenes Regelwerk, das die finanzielle Verantwortung des Staats klar definiert und zugleich die Interessen der Betroffenen berücksichtigt. Die Ausbildungskostenerstattung schafft eine faire Balance zwischen alten und neuen Dienstherren. Eines der besonders wichtigen Anliegen aus Sicht der CDU ist die Stärkung der Verantwortungsgemeinschaft der Dienstherren. Wer junge Menschen ausbildet, investiert erheblich, und wer diese gut ausgebildeten Kräfte abwirbt, muss künftig einen fairen Ausgleich leisten. Das ist ordnungspolitisch richtig und entspricht unserem Verständnis von Verlässlichkeit und Leistungsgerechtigkeit. Die Landesregierung hat diesen Mechanismus vorgesehen, der Ausschuss hat ihn präzisiert und die Anwendung klarer gefasst. Zusammen besteht ein Instrument, das Abwanderung begrenzt, Ausbildung stärkt und die Loyalität im öffentlichen Dienst fair ordnet. Mittelfristig wird es allerdings notwendig bleiben, ein Werkzeug und ein Vorgehen zu finden, das Thüringen als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst noch attraktiver macht. Im Übrigen profitieren auch unsere Lehrerinnen und Lehrer als eine der größten Berufsgruppen im Landesdienst ganz unmittelbar von dieser Reform. Für sie bedeutet das neue Dienstrecht mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit. Zudem eröffnen die neuen laufbahnrechtlichen Bestimmungen zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten. Lehrern wird nun ermöglicht, die Laufbahn zu wechseln. Damit schaffen wir zweierlei Vorteile: Dem Lehrermangel kann flexibler begegnet werden und die Lehrer selbst können ihre örtlichen Präferenzen in die Laufbahnwahl einbeziehen – eine Win-win-Situation sozusagen. Des Weiteren – und das ist wohl der wichtigste Punkt für die Lehrer – entfällt die Beurteilungspflicht und wird durch eine neue Regelbeurteilung ersetzt. Das ist nicht nur verwaltungsökonomischer, sondern entlastet auch das Lehrpersonal nachhaltig, auch jetzt schon, in diesem Zeitraum aktuell. Die neue Möglichkeit unbezahlten Urlaubs für den Erwerb weiterer Laufbahnvoraussetzungen sowie die Option, auch als Beamter auf Lebenszeit einen zusätzlichen Vorbereitungsdienst wahrzunehmen, fördern individuelle Qualifizierungswege und steigern die Attraktivität des Lehrberufs. Schließlich tragen die Einführung der Ausbildungskostenerstattung sowie die Einschränkungen der Leistungsüberprüfungspflichten dazu bei, unser Lehrpersonal langfristig zu sichern und attraktiv zu bleiben. Die Investitionen des Landes in die Lehrerausbildung werden besser geschützt und die Abwanderung bereits qualifizierter Kräfte wird eingedämmt – ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung unserer Schulen und zum Bildungsstandort Thüringen. Zuletzt die angesprochene Kennzeichnungspflicht im Polizeivollzugsdienst: Ein besonders sensibler und zugleich zentraler Bestandteil dieser Reform ist die gesetzliche Verankerung der Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Die bisherige Praxis beruhte ausschließlich auf Verwaltungsvorschriften und die jüngere Rechtsprechung hat deutlich gemacht, dass eine solche Pflicht, die in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, einer klaren gesetzlichen Grundlage bedarf. Dem ist die Landesregierung weitgehend nachgekommen. Dabei war es entscheidend, eine sachgerechte Balance zu finden zwischen dem Schutz der Polizeikräfte, die insbesondere im geschlossenen Einsatz bei Großdemonstrationen oder bei Gefährdungslagen unter erheblichen Risiken arbeiten, und dem legitimen rechtsstaatlichen Interesse der Bürgerinnen und Bürger, polizeiliches Handeln im Nachhinein überprüfen zu können. Die nun gesetzlich festzuschreibende Lösung trägt diesem Spannungsverhältnis Rechnung. Die schon bestehende Pflicht zur Namenskennzeichnung bleibt grundsätzlich erhalten. Für geschlossene Einheiten und Einsätze in Schutzkleidung ist die numerische Kennzeichnung vorgesehen, um Anonymität und Nachverfolgbarkeit zu wahren. Die Zuordnung erfolgt datenschutzkonform und die Nutzung ist nur zulässig bei Verdacht auf strafbare Handlungen, erhebliche Dienstpflichtverletzungen oder zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren. Abschließend sind die Löschfristen der im Verfahren erhobenen persönlichen Daten klar geregelt. Damit entsteht ein System, das Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft, für die Einsatzkräfte, deren Identität wir schützen, und für die Bürgerinnen und Bürger, deren Vertrauen und Anspruch auf rechtsstaatliche Nachvollziehbarkeit wir wahren. Gerade dort, wo der Schutz der Identität unserer Polizistinnen und Polizisten notwendig ist, finden oft notwendige und schwere Grundrechtseingriffe statt. Die gesetzliche Regelung stellt sicher, dass Kontrolle möglich bleibt, ohne die Beamtinnen und Beamten zu gefährden. Für Spezialeinsatzkräfte ist im vorliegenden Entwurf noch keine Ausstattung mit einer individualisierten Kennzeichnung vorgesehen. Daher unterstützen wir auch den anhängenden Entschließungsantrag, die offengehaltene Möglichkeit, gemäß § 104a Abs. 4 und Abs. 5 Thüringer Beamtengesetz zu prüfen. Denn Ziel ist es, polizeiliches Handeln im Einzelfall nachvollziehbar zu machen und rechtsstaatliche Kontrolle lückenlos zu gewährleisten, um Vorwürfen effektiv nachgehen zu können, aber vor allem auch, Herr Kollege, um rechtmäßig handelnde Beamtinnen und Beamte vor pauschalen Verdächtigungen schützen zu können. Die Ausschussberatungen haben die Bestimmungen konkretisiert, insbesondere bei Speicherung, Zweckbindung und Löschfristen, und damit zu einer ausgewogenen, praxistauglichen Regelung beigetragen. Weitere wichtige Modernisierungen im Dienstrecht sind die Gewährung von Urlaub ohne Dienstbezüge für den Erwerb neuer Laufbahnvoraussetzungen, eine verbesserte Eignungsuntersuchung bei besonders gefahrgeneigten Tätigkeiten, die Neuordnung von Laufbahnen im nichttechnischen Verwaltungsdienst sowie Präzisierungen im Disziplinargesetz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein gutes Beispiel für konstruktive parlamentarische Arbeit. Die Landesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, der umfangreich und durchdacht war. Der Ausschuss hat diesen Entwurf gewürdigt, weiterentwickelt und an entscheidenden Punkten ergänzt. Das Ergebnis ist ein modernes, verlässliches und ausgewogenes Dienstrecht für unser Land, eines, das die Arbeit und den Schutz unserer Beamtinnen und Beamten stärkt und zugleich die Funktionsfähigkeit des Staats sichert. Wir danken der Landesregierung für ihre Arbeit und den Ausschussmitgliedern für die sorgfältige und kollegiale Beratung wie auch den Anzuhörenden für ihre Hinweise. Dieses gemeinsame Ergebnis können wir als CDU-Fraktion guten Gewissens unterstützen. Ich danke Ihnen recht herzlich.
(Beifall CDU, BSW)
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute, wie Sie wissen, in zweiter Lesung die Dienstrechtnovelle, die im Wesentlichen bereits von der rot-rot-grünen Koalition im vergangenen Jahr eingebracht, aus Zeitgründen vertagt und nun von der aktuellen Koalition weitergeführt wurde. Mit diesem Gesetzentwurf, den Änderungen aus der Beschlussempfehlung sowie dem Entschließungsantrag unserer Fraktion wird der öffentliche Dienst um einen weiteren Baustein moderner, rechtsstaatlich klarer und gerechter. Vor allem aber stärkt die Novelle die Beschäftigten. Der Entwurf umfasst über 50 Regelungsbereiche. In den Anhörungen und Ausschussberatungen haben wir einzelne Punkte spürbar verbessert, auch dank zahlreicher Eingaben von Fachverbänden, unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund, der Gewerkschaft der Polizei Thüringen sowie von Amnesty International. Die Anregungen haben wir als Linksfraktion in Änderungsanträge übersetzt und Sie finden sie nun auch in der Beschlussempfehlung wieder. Ich möchte drei zentrale Bereiche herausstellen, in denen wir Änderungen durchsetzen konnten und die Koalition dafür gewinnen konnten. Sehen Sie es mir gegebenenfalls nach, wenn sich der eine oder andere Punkt wiederholt, das verstärkt dann nur seine Bedeutung. Als Erstes die Kennzeichnungspflicht – hier ein Satz in Richtung AfD: Ihre Kollegen in Sachsen-Anhalt haben 2019 dagegen geklagt und das Verfassungsgericht SachsenAnhalt hat ebenfalls 2019 diese Klage abgelehnt und die Kennzeichnungspflicht für rechtmäßig erachtet. Auch in Thüringen gibt es seit vielen Jahren ein Klarnamengebot. Seit 2017 haben wir zusätzlich die numerische Kennzeichnung eingeführt, bislang jedoch nur als Verwaltungsvorschrift. Das Instrument ist erprobt und von der Bereitschaftspolizei bis zu den Einsatzunterstützungs- und Alarmzügen akzeptiert. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2019 war es jedoch erforderlich, auch im Sinne der Beamtinnen und Beamten eine rechtssichere gesetzliche Grundlage zu schaffen. Für uns als Linke ist klar: Polizeiliches Handeln muss individuell überprüfbar sein, und das ausnahmslos. Deshalb ist es gut, dass wir die Kennzeichnungspflicht nun gesetzlich in Thüringen verankern. Dabei war uns ein fairer Ausgleich zwischen dem Schutzbedürfnis der Polizei und den berechtigten Interessen der Zivilgesellschaft wichtig. In vielen Gesprächen haben wir die Praxis ausgewertet, darunter mit Streifenbeamten, mit Demonstrationsteilnehmern, mit Amnesty International und ebenfalls mit der GdP Thüringen. Das Ergebnis ist ein tragfähiger Kompromiss. Im Regelfall gilt künftig die namentliche Kennzeichnung. Für den Streifendienst und weitere Bereiche wird zudem ein Wechselmodell ermöglicht, das dann greift, wenn in konkreten Einsatzlagen die Namensnutzung unzumutbar erscheinen würde. Als Linke haben wir das Inkrafttreten für diese Regelung auf Sommer 2026 gesetzt, damit das Innenministerium diese Neuerungen mit dem Logistikzentrum entsprechend vorbereiten kann. Entscheidend ist: Rechtsstaatliches Handeln muss jederzeit individuell zurechenbar und überprüfbar sein. Das, Herr Mühlmann, schützt vor pauschalem Misstrauen und stärkt das Vertrauen in die Thüringer Polizei. Für die Spezialeinsatzkräfte schließen wir mit unserem Änderungsantrag ein Stück weit eine weitere Lücke. Künftig soll auch dort eine numerische Kennzeichnung zum Einsatz kommen, sobald die Voraussetzungen geschaffen sind, die mit dem erhöhten Identitätsschutzinteresse vereinbar ist. Der zugehörige Entschließungsantrag leitet die Prüfung der technisch-organisatorischen Umsetzung bis Ende 2026 ein. Dass das SEK in Thüringen hochprofessionell arbeitet, ist auch uns klar. Dennoch ist dieser Bereich besonders konfliktträchtig und es gibt keinen validen Grund, ihn außerhalb der rechtsstaatlichen Nachvollziehbarkeit zu stellen. Auch für die Staatsanwaltschaft muss am Ende des Tages klar sein, falls es Vorwürfe gibt, gegen wen oder an wen diese zu richten sind, um entsprechend auswerten zu können. Ein zweiter Punkt, der uns wichtig ist, ist das äußere Erscheinungsbild. Auf Vorschlag der Gewerkschaften haben wir § 41 des Thüringer Beamtengesetzes präzisiert, um Rechtsunsicherheit, Willkür und unnötige Konflikte zu vermeiden. Eine besonders wichtige Korrektur: Die geplante Genehmigungspflicht von Tattoos und Piercings vor der Erstellung haben wir gestrichen. Das wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die private Lebensführung gewesen, der aus unserer Sicht nicht zumutbar gewesen wäre. Ein dritter Bereich, der uns wichtig war, ist die Eignungsuntersuchung. Hier haben wir den Anwendungsbereich klar auf besonders gefahrgeneigte Tätigkeiten begrenzt und das Recht auf eine Vertrauensperson eingeführt, das künftig in der Verwaltungsvorschrift konkretisiert werden soll. Das stärkt die Betroffenen und gibt dem polizeilichen Dienst klare Leitplanken und schützt ihn vor einer Überlastung. Die Regelung folgt übrigens auf direkten und unmittelbaren Hinweis der GdP Thüringen. Wir greifen auch eine Bitte des Thüringer Beamtenbunds auf, diese Novelle noch vor Jahresende abzuschließen, damit die vielen neuen Regelungen gerade auch im Bereich der Schulen zum 01.01.2026 greifen können. Unsere Änderungen zusammen mit den Anpassungen von CDU, SPD und BSW sowie unser Entschließungsantrag runden diese Novelle aus meiner Sicht ab. Das Gesamtpaket ist ein Fortschritt. Es schafft Rechtsklarheit, verhindert Willkür und macht den öffentlichen Dienst verlässlicher. Abschließend gestatten Sie mir noch zwei Hinweise bzw. Anmerkungen: Erstens, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein bzw. zu werden, lohnt sich. Denn mit diesen können wir hier sehr konstruktiv zusammenarbeiten.
(Beifall Die Linke)
Sie haben viel für ihre Mitglieder herausgeholt, das muss man ehrlicherweise sagen. Danke auch an alle in den Gewerkschaften und Personalräten, die sich da engagieren, das ist wirklich wichtig. Der zweite Punkt: Mein besonderer Dank gilt der Abteilung 1 des Thüringer Innenministeriums sowie dem dortigen Dienstrechtreferat, die diesen Reformprozess nun fast drei Jahre federführend begleitet haben und damit einen wichtigen Beitrag für die gesamte Landesverwaltung leisten. Die Fraktion Die Linke, meine Fraktion, stimmt diesem Gesetzentwurf zu und bittet Sie auch um Zustimmung für unseren Entschließungsantrag. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hande. Als Letzte auf der Rednerliste der Abgeordneten habe ich Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD. Wünschen Sie noch einmal zu sprechen? Das ist der Fall. Bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn das die Anregung war, meine Rede abzukürzen, dann mache ich das doch immer gern, wenn schon vieles vor mir gesagt wurde. Damit habe ich kein Problem, da ich ja nichts Vorgefasstes vorzulesen pflege. Wir haben schon sehr viel gehört über die sinnvollen Neuerungen. Ja, zur Kennzeichnungspflicht gab es noch mal eine härtere Debatte. Aber wir haben es bisher nur im Rahmen einer Verordnung geregelt und es ist sicherlich richtig und sinnstiftend, das jetzt im Rahmen eines Gesetzes zu tun. Es ist ja jetzt nicht so, dass den Polizisten gegen ihren Willen etwas aufgedrängt wird, was ihnen nicht zumutbar ist. Denn wir haben jetzt eine Regelung vorgesehen, die Ausdruck eines gesunden Rechtsstaats ist, ohne unsere Polizisten in Misskredit zu bringen. Die Kennzeichnungspflicht greift eben genau dann, wenn es mit dem Zweck und Schutz von Polizeieinsätzen vereinbar ist, nicht mehr und nicht weniger. Und wir haben einen Ausnahmetatbestand, der dann den Schutz der Polizisten in den Blick nimmt. Die Kennzeichnung, die uns wichtig ist, heißt praktisch, Polizisten begegnen dem Bürger im Streifendienst nicht als anonyme Staatsgewalt in Uniform, sondern als Mensch mit Namensschild, der auf Augenhöhe mit dem Nachnamen angesprochen werden kann.
(Beifall Die Linke)
Wo geeigneter – das wissen wir alle schon –, tritt an Stelle des Namensschilds eine Nummerierung. Das haben wir schon bei den geschlossenen Einsätzen, Bepo klassischerweise, Versammlungseinsätze – das kennen Sie alles. Wir haben eine Fülle von Regelungen. Es bietet sich in der Tat nicht an, diese jetzt hier alle einzeln vorzutragen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: So span-
nend ist es nicht!) Aber wir haben uns einfach bemüht, insgesamt den Dienst der Beamtinnen und Beamten für sie selbst auch wirklich attraktiver zu machen, indem wir bürokratische Unbilden wie überflüssige Laufbahnhindernisse abbauen. Manchmal sind es aber auch nur so ganz kleine Dinge wie zum Beispiel eine Nebentätigkeitsgenehmigung. Wenn ich die Pflege oder Betreuung für einen Angehörigen übernehme, war das bisher genehmigungsfrei, wenn das andere Personen waren, musste ich fragen. Das ist zum Beispiel jetzt generell vorab erlaubt und zulässig. Das sind vielleicht nur Kleinigkeiten, aber machen auch das Leben für einen Beamten etwas menschlicher, wenn er sich nicht auf Schritt und Tritt irgendwie beobachtet und rechenschaftspflichtig fühlt. Natürlich haben wir auch da, wo Daten verarbeitet worden sind bzw. wo auch künftig Daten zu verarbeiten sind, die Rechte der Beschäftigten ganz besonders im Blick gehabt und, ich denke, da auch gute Kompromisse gefunden. Leichterer Aufstieg in höhere Laufbahngruppen, leichterer Erwerb der Laufbahnbefähigung, das sind alles elementare Dinge, mit denen wir auch eine moderne Karriere im öffentlichen Dienst sicherlich noch nicht erreicht haben, aber vielleicht rücken wir derselben etwas näher. Die Ausbildungskostenerstattung für die Kommunen habe ich ja schon in der Berichterstattung genannt. Das ist immer schon sehr wichtig gewesen, denn da gab es zu Recht dann natürlich unschöne Gefühle, wenn man jemanden teuer ausgebildet hat und der dann in einer anderen Behörde ausgeholfen hat bzw. abgeworben wurde. Im Sinne einer arbeitsfähigen und dynamischen Verwaltung haben wir da jetzt auch eine gute Regelung gefunden. Ich höre jetzt tatsächlich schon auf und wünsche mir und vor allen Dingen den Beamtinnen und Beamten, die von diesem Gesetz profitieren, dass wir diese Regelung mit einer breiten Zustimmung ins Werk setzen, und bedanke mich auch herzlich beim Innenministerium, bei den Fachabteilungen und auch bei den Kolleginnen und Kollegen und den Mitarbeitenden der Fraktionen hier. Herzlichen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste auf der Empore, liebe Zuschauer am Livestream, das Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts verfolgt verschiedene Zielrichtungen. Einerseits soll dem demografischen Wandel begegnet werden, andererseits sollen die infolge bundesrechtlicher Rechtsprechung notwendigen gesetzlichen Änderungen umgesetzt werden. Insgesamt beinhaltet das Gesetz viele begrüßenswerte Neuerungen, die die Rechtssicherheit erhöhen und den öffentlichen Dienst auch ein gutes Stück voranbringen. Die umfassenden Beratungen im Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung trugen wesentlich dazu bei, Ihnen heute einen rechtssicheren, praxistauglichen und ausgewogenen Gesetzentwurf vorzulegen. Änderungen hat das Gesetz insbesondere in den Bestimmungen der §§ 41, 72, 82 und 104a des Thüringer Beamtengesetzes erfahren, also bei den Regelungen zur Dienstkleidung und dem äußeren Erscheinungsbild, zur Beihilfe und zur polizeilichen Kennzeichnungspflicht. Die Änderungen im Bereich der Dienstkleidung sollen sowohl für die Beamtinnen und Beamten als auch für den Dienstherrn Klarheit und Verlässlichkeit schaffen. Klare und nachvollziehbare Vorgaben dienen nicht nur der inneren Ordnung der Verwaltung, sondern auch dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln. Die Neuregelungen zu den Beihilfevorschriften insbesondere in den §§ 72 und 82 des Thüringer Beamtengesetzes zielen darauf ab, das System unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange weiterzuentwickeln. Mit Blick auf den § 104a des Thüringer Beamtengesetzes, die polizeiliche Kennzeichnungspflicht, war die Diskussion mit Blick auf die unterschiedlichen Interessen besonders intensiv. Das berechtigte Anliegen nach Transparenz staatlichen Handelns und individueller Verantwortlichkeit steht auf der einen Seite und das ebenso berechtigte Schutzbedürfnis der im Einsatz stehenden Beamtinnen und Beamten auf der anderen Seite. Ich bin zuversichtlich, dass der nun vorliegende Regelungsvorschlag eine tragfähige Balance beschreibt. Er ermöglicht Transparenz, ohne den wichtigen Schutz der Einsatzkräfte zu vernachlässigen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Identitätsschutz und rechtsstaatlicher Transparenz gerade für den besonders sensiblen Bereich der Spezialeinsatzkräfte wird auch durch den ergänzenden Entschließungsantrag aufgegriffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn nicht alle im Laufe der parlamentarischen Diskussion vorgetragenen Anregungen berücksichtigt werden konnten, bin ich überzeugt, dass der Gesetzentwurf durch das parlamentarische Verfahren gewonnen hat: in seiner Ausgewogenheit, in seiner Praxistauglichkeit und auch in seiner Akzeptanz. Aus Sicht der Landesregierung besteht deshalb die berechtigte Hoffnung, ein langwieriges und nicht immer einfaches Vorhaben erfolgreich zum Abschluss bringen zu können. Mit der Verabschiedung dieses Änderungsgesetzes ist es jedoch nicht getan. Im Anschluss geht es nun darum, die vielfältigen Chancen des Gesetzes zu nutzen und es mit Leben zu erfüllen. Die neuen und geänderten Vorschriften müssen in der Praxis umgesetzt werden. Die Landesregierung, meine Damen und Herren, wird dabei ihren Teil durch entsprechende Ausführungsvorschriften, durch Beratung und auch durch Begleitung in der Praxis dazu beitragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werbe daher um Ihre Unterstützung für das Gesetz und danke Ihnen für die bisherige konstruktive Zusammenarbeit. Vielen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Bausewein. Ich schaue mal ins Rund: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zu den Abstimmungen zu dem Gesetzentwurf. Bitte beachten Sie an der Stelle auch noch mal die Ausschussempfehlung: Annahme mit Änderungen. Dann stimmen wir als Erstes über die Beschlussempfehlung ab. Wenn Sie also der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung in der Drucksache 8/2393 zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu nehme ich die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU wahr. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit gilt die Beschlussempfehlung als angenommen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wenn Sie diesem zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu nehme ich die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU wahr. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Enthaltungen gibt es aus der Fraktion der AfD. Vielen Dank. Damit gilt der Gesetzentwurf als angenommen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wenn Sie also dem Gesetzentwurf zustimmen, dann bitte ich jetzt darum, dass Sie aufstehen, um das zu signalisieren. Dazu sehe ich die Abgeordneten der Fraktionen der Linken, der SPD, des BSW und der CDU aufstehen. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Dazu kommen die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Ich danke Ihnen. Damit gilt der Gesetzentwurf als angenommen.
(Beifall CDU, BSW)
Wir kommen nun noch zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag. Gab es da den Wunsch nach einer – gab es nicht. Dann stimmen wir den Antrag direkt ab. Wenn Sie also dem Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, nachzulesen in der Drucksache 8/2464, zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihre Stimmen. Dazu erkenne ich die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Dazu erkenne ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit gilt dieser Entschließungsantrag als angenommen. Vielen Dank. Wir können Tagesordnungspunkt 1 schließen. Verabredungsgemäß, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir nun zu TagesordnungsAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2357 Ist die Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache und als Ersten auf der Rednerliste hätte ich dann Abgeordneten Thomas Benninghaus für die Fraktion der AfD. Bitte.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, werter Herr Präsident, liebe Besucher auf der Tribüne und liebe Zuschauer am Livestream, unser Antrag trägt den Namen „Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen“ und zielt darauf ab, einen zentralen Bestandteil unserer deutschen Geschichte zu wahren und zu ehren. Er unterstreicht die Position der AfD, die den Schutz unseres kulturellen Erbes und das Gedenken an die Opfer von Kriegen und Vertreibungen als unverhandelbare Pflicht betrachtet, eine Pflicht, die über parteipolitische Grenzen hinausgeht und die Identität unseres Volks stärkt.
(Beifall AfD)
Stellen Sie sich vor: Wie können wir uns als Thüringer im Spiegel betrachten und die Opfer, die deutschen Opfer, die Thüringer Opfer vergessen? Dies ist ein Aufruf an unser aller Gewissen, dieses Erbe, diese Schuld auch aufrechtzuerhalten. Lassen Sie mich zunächst die Kernfeststellungen unseres Antrags darlegen. Der Landtag soll anerkennen, dass die soldatischen und zivilen Opfer der beiden Weltkriege, der Vertreibung der Deutschen aus den ehemaligen Ostgebieten, der Einigungs- und Befreiungskriege sowie der Auslandseinsätze der Bundeswehr einen unverzichtbaren Teil unserer Geschichte darstellen. Diese Opfer – Mütter, Väter, Söhne und Töchter –, die ihr Leben ließen, verdienen öffentliches Trauern. Die zahlreichen Kriegsgräber und Denkmäler dienen als wesentliche Orte dafür und müssen erhalten bleiben. Dennoch sind viele Stätten in einem sanierungsbedürftigen Zustand, der dem Ernst des Gedenkens nicht mehr gerecht wird. Aufgrund von Abgelegenheit, fehlender Beschilderung und Überwucherung geraten sie in Vergessenheit. Den engagierten Bürgern und Kommunen fehlt es oft an Mitteln für die Sanierung, für Bildung und für Öffentlichkeitsarbeit. Zudem wird das Potenzial dieser Orte als außerschulische Lernstätten nicht ausreichend genutzt. Können wir es uns leisten, dass unsere Jugend die Schrecken der Vergangenheit vergisst? Nein, wir sollten und wir müssen handeln. Aus diesen Feststellungen leiten wir konkrete Forderungen an die Landesregierung ab: 1. Erstellung eines öffentlich einsehbaren Registers für alle Kriegsgräberstätten und Denkmäler in Thüringen, 2. eine flächendeckende Erfassung des Sanierungsbedarfs dieser Stätten, 3. die Bereitstellung angemessener Mittel an Kommunen für die Sanierung, 4. die Sichtbarmachung unbekannter oder abgelegener Stätten durch Hinweis- und Informationstafeln, 5. die Anerkennung dieser Orte als außerschulische Lernstätten und ihre stärkere Einbindung in den Schulunterricht, 6. die Fokussierung offizieller Zeremonien zum Volkstrauertag auf das Gedenken an die deutschen Opfer, denen dieser Tag gewidmet ist. Diese Maßnahmen sind nicht nur notwendig, sie sind das Gebot der Menschlichkeit. Diese Forderungen spiegeln die klare Positionierung der AfD wider. Wir setzen uns für die Bewahrung unserer nationalen Identität ein, indem wir Erinnerungen an die Leiden und Opfer unserer Vorfahren lebendig halten. Die AfD steht für eine Politik, die die deutsche Geschichte nicht verdrängt, sondern sie als Grundlage für ein selbstbewusstes Gemeinwesen nutzt. Wir fordern keine Ideologisierung, sondern eine ehrliche Auseinandersetzung mit unserer Vergangenheit, die Versöhnung und Mahnung gleichermaßen ermöglicht.
(Beifall AfD)
Denken wir auch an die Vertriebenen, die in Thüringen Zuflucht suchten. Ihre Geschichten rufen uns zu, nicht zu schweigen, sondern sie zu ehren. Dies unterstreicht auch die prominente Besetzung – jetzt ist er gerade nicht da – des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge, dessen Vorsitzender in Thüringen Minister Christian Tischner ist. An dieser Stelle jedoch muss man scharfe Kritik an der bisherigen Praxis in Thüringen üben. Trotz der Tatsache, dass in unserem Land deutschlandweit die höchsten Mittel für Denkmalschutz investiert werden, sind viele Kriegsgräber in einem erbärmlichen Zustand: verfallen, überwuchert und vergessen. In einigen Städten Thüringens werden auf Gehwegen sogar goldene Steine eingebaut, um an die Opfer der Kriege zu erinnern, während unsere traditionellen Gedenkstätten dem Vergessen preisgegeben sind. Dies ist eine skandalöse Vernachlässigung, die nicht nur den Opfern gegenüber respektlos ist, sondern die Verantwortung der Landesregierung infrage stellt. Wo bleiben systematische Maßnahmen, die gegen dieses Vergessen vorgehen? Warum werden Ressourcen nicht gezielt eingesetzt, um diese Stätten zu erhalten, insbesondere im ländlichen Raum? Diese Unterlassung ist ein Versagen, das wir nicht länger hinnehmen sollten. Es zeigt, dass die Fürsorge für unsere historischen Gedenkstätten in Thüringen systematisch vernachlässigt wurde, ein Versagen, das die Würde der Toten und das Recht der Lebenden auf Trauer und Reflexion missachtet. Wie lange wollen wir noch zuschauen, während die Spuren unserer Geschichte im Unkraut versinken? Es ist Zeit für eine Veränderung dessen. Ich möchte aber trotzdem betonen, dass dieses Thema nicht politisiert werden sollte.
(Heiterkeit CDU)
Das Gedenken an die Opfer von Krieg und Vertreibung ist eine überparteiliche Angelegenheit, die uns alle vereinen und verbinden sollte. Es geht nicht um ideologische Auseinandersetzungen, sondern um die Pflege unserer gemeinsamen Geschichte und Tradition. Wir müssen den Fokus in die Öffentlichkeit rücken, um die Sensibilität für unsere eigene Vergangenheit zu wecken und vor allen Dingen für ewig wachzuhalten. Nur so können wir verhindern, dass die Lektionen der Geschichte verblassen. Indem wir diese Stätten sanieren, sichtbar machen und vor allen Dingen in den Unterricht einbinden, stiften wir Identität – lokal, national und vielleicht sogar global. Sie verbinden die Ebenen der Geschichte auf natürliche Weise und fördern ein Bewusstsein, das zukünftige Generationen vor den Schrecken des Krieges warnt. Lassen Sie uns nicht den Fehler der Vergangenheit wiederholen, handeln wir jetzt! Ich appelliere an Sie: Unterstützen Sie unseren Antrag! Lassen Sie uns dafür Sorge tragen, dass die Opfer sichtbar bleiben und eine angemessene Trauer möglich ist! Thüringen verdient es, seine Geschichte mit Stolz und Respekt zu ehren. Noch einige nüchterne Zahlen: Laut dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge gibt es im Freistaat 570 Kriegsgräberstätten mit ca. 21.000 einzelnen Kriegsgräbern. Abrufbar sind auf der Internetseite des Volksbunds die Daten von knapp 40 Stätten. Den Vertriebenenverbänden sind 41 Vertriebenendenkmäler bekannt. Was die Kriegerdenkmäler betrifft, ist die Zahl unbekannt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und plädiere schon jetzt für eine Überweisung unseres Antrags an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Danke.
(Beifall AfD)
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Thomas Benninghaus. Ich habe die Ausschussüberweisungswünsche notiert.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Herr Präsi-
dent!) Es gibt eine Wortmeldung. Jawohl, Frau Muhsal.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Zur Geschäftsordnung: Es ist kein Mitglied der Landesregierung anwesend und ich beantrage namens meiner Fraktion, dass ein Mitglied der Landesregierung, idealerweise der Kulturminister, herbeigerufen wird.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Vielen Dank. Kleinen Moment. Und in diesem Augenblick ist die Landesregierung anwesend und wir können weitermachen mit der Rednerliste. Als Nächste rufe ich Abgeordnete Katharina König-Preuss für die Fraktion Die Linke ans Rednerpult. Bitte.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebes Publikum auf der Tribüne und diejenigen am Livestream, was uns hier vorliegt, ist ein Antrag der AfD, der am Ende vor allem eines ist, purer Geschichtsrevisionismus.
(Beifall Die Linke, SPD)
Das ist er auch angesichts der Rede, die hier gerade gehalten wurde, und ich hoffe, dass es auch andere gehört und verstanden haben. Ich weiß, dass Kolleginnen das auf alle Fälle auch mitbekommen haben. Hier wurde sich beschwert, dass für andere goldene Steine gebaut werden, aber nicht für die Deutschen. Ich glaube, es ist relativ klar, für wen goldene Steine in Böden gelassen werden, nämlich für die ermordeten Juden und Jüdinnen,
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Die Deutsche
waren!) die zum Teil Deutsche waren – nicht alle. Dieser Antrag der AfD strotzt an allen Stellen von Geschichtsrevisionismus und nicht nur davon, sondern, ganz ehrlich, die Weglassung jeglicher Erwähnung der Schoah macht deutlich, wie tief der Antisemitismus in dieser Fraktion und in dieser Partei verwurzelt ist.
(Beifall Die Linke, SPD)(Unruhe AfD)
Wenn man sich den Antrag anschaut, da wird unter anderem unter Nummer I.1 davon gesprochen, dass der Landtag feststellt, dass – Zitat – „die soldatischen und zivilen Opfer der beiden Weltkriege, der Vertreibung der Deutschen aus den damaligen Ostgebieten“ – und dann geht es weiter – in Thüringen sozusagen zu gedenken ist. Nicht erwähnt werden die Opfer der Schoah. Nicht erwähnt werden Sinti und Roma. Nicht erwähnt werden diejenigen, die in den Konzentrationslagern ermordet wurden. Und vor allem, was nicht erwähnt wird, ist, dass Deutschland, unsere Vorfahren, Schuld daran getragen haben, die Verantwortung dafür haben, sondern hier werden Menschen gleichgestellt. Hier werden sozusagen die Ermordeten in den Konzentrationslagern gleichgestellt und gleichgesetzt mit den Tätern. Das ist Geschichtsrevisionismus, schlimmster Geschichtsrevisionismus. Was die AfD hier macht, ist der Versuch, die Geschichte umzukehren, die Geschichte zu leugnen und eine nationale Opferidentität zu schaffen, ein Opfernarrativ, um letztlich das Dritte Reich und die Verantwortung, die wir im Heute tragen, auszublenden. Das ist Ihr Ziel. Ich gehe davon aus, dass von den demokratischen Fraktionen kein Einziger heute diesem Antrag hier zustimmen wird, niemand diesen Antrag an irgendeinen Ausschuss überweisen wird, um Ihnen an keiner Stelle recht zu geben für das, was Sie hier zusammengeschrieben haben: eine Form der Geschichtsfälschung, die der Vorbereitung einer nächsten Katastrophe dienen soll, wenn man überhaupt davon sprechen kann, dass das ein Antrag ist. Sie erwähnen nicht die industrielle Vernichtung von Juden und Jüdinnen, Sie erwähnen nicht, was im Dritten Reich passiert ist, aber Sie fordern zum Gedenken an die Täter auf. Das steht in Ihrem Antrag. Das ist so ein unfassbarer, geschichtsrevisionistischer Blödsinn, den Sie hier ablassen, dass man ehrlicherweise dazu nicht mehr weitersprechen sollte und sagen sollte: Stopp, solche Anträge hier im Thüringer Landtag sind ein absolutes No-Go, eine historische Umkehrung
(Beifall Die Linke, SPD)
und der Versuch der Verdrehung, wer Täter und wer Opfer war. Sie versuchen, die Täter zu Opfern zu machen – die Täter des Dritten Reichs. Und ganz im Ernst – ja, ich werde dafür einen Ordnungsruf bekommen, den nehme ich sehr gern –: Sie sind Faschisten, Sie stehen in der Ideologie des Dritten Reichs. Das haben Sie mit diesem Antrag heute hier noch mal deutlich gemacht.
(Beifall Die Linke, SPD)
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Wollen
wir das hier durchgehen lassen? Was machen wir denn dann sonst?) Wann ich Ordnungsrufe erteile, obliegt mir. Ja, ich werde Ordnungsrufe erteilen und es wird nicht nur bei einem bleiben, glauben Sie mir. Allerdings habe ich natürlich das Recht und die Möglichkeit, mich darüber noch mal kurz zu beraten. Denn so ein Ordnungsruf – das wissen Sie – will wohlüberlegt sein. Um genügend Zeit zu haben, mich dahin gehend noch mal rückzuversichern und zu beraten, rufe ich nun Frau Abgeordnete Hupach für die Fraktion des BSW ans Rednerpult. Bitte.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, man fragt sich schon beim Lesen des Titels nach der Intention der Verfasser und welche Opfer hier gemeint sein sollen. Der Feststellungsteil wirkt auf den ersten Blick sachlich und suggeriert ein ernst zu nehmendes Anliegen: die Erhaltung und Anerkennung zahlreicher Kriegsgräber als wichtige Orte des Gedenkens. Allerdings haben Sie sich in Punkt I.1 nahezu ausschließlich auf – Zitat – „soldatische und zivile Opfer der beiden Weltkriege, der Vertreibung der Deutschen […], der Einigungs- und Befreiungskriege sowie der Auslandseinsätze der Bundeswehr“ bezogen. Hier zeigt sich deutlich, welcher Geisteshaltung dieser Antrag entspringt.
(Beifall BSW)
Sie unterschlagen hier die Opfergruppen der NSGewaltherrschaft, die Opfer der Schoah, der Euthanasie, der Zwangsarbeiter, der Deserteure und Widerstandskämpfer und die Opfer der vielen Nationen, die von Deutschland ausgehend in zwei Weltkriegen verursacht wurden, insbesondere auch die der Sowjetunion, welche den größten Blutzoll während des Zweiten Weltkriegs getragen hat.
(Beifall CDU, BSW)
Ihre einseitige Opfersicht ist mit einer verantwortungsvollen, friedensorientierten Erinnerungskultur in keiner Weise vereinbar,
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
weder in Thüringen noch in Deutschland und in Europa. Zu Ihrem Forderungsteil: In den Punkten II.1 bis 3 fordern Sie ein öffentlich einsehbares Register und den Sanierungsbedarf flächendeckend zu erfassen. Den Kommunen wollen Sie infolge der Erfassung entsprechende Mittel zur Verfügung stellen. Eine Registererstellung und eine landesweite Bedarfserhebung würden aber einen erheblichen Aufwand für die Kommunen und auch die Landesverwaltung bedeuten und die kommunalen Haushalte sowie auch den Landeshaushalt erheblich belasten. Zudem wissen die Kommunen, wo ihre Kriegsgräber und ihre Kriegsdenkmäler sind, und sie kennen auch den Stand des Sanierungsbedarfs.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ganz ge-
nau!) Wir als BSW wollen selbstverständlich nicht, dass Kriegsgräber und Denkmäler verwahrlosen, und wir wollen die Kommunen auch bei der Erhaltung unterstützen.
(Beifall CDU, BSW)
Aber Kommunen stärken und unterstützen heißt auch, die kommunale Selbstverwaltung zu respektieren
(Beifall CDU)
und ihnen nicht zusätzliche unfundierte Pflichten aufzuerlegen. Es ist mitnichten so, dass alle Kriegsdenkmäler im Verfall oder in einem maroden Zustand sind.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Frau Hupach, einen kleinen Moment bitte. Ich bitte darum, Zwiegespräche auch über Fraktionsgrenzen hinweg einzustellen. Wir sind hier, um sachlich zu debattieren. Dazu gehört auch eine gewisse Ruhe im Plenum. Vielen Dank.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Also es ist nicht so, dass alle Kriegsdenkmäler in marodem Zustand wären, so wie Sie es in Ihrem Antrag beschreiben,
(Beifall CDU, BSW)
sondern sie werden seit Jahrzehnten und regelmäßig als Gedenkstätten und Erinnerungsorte genutzt. Es gibt auch mehrere Fördermöglichkeiten, die die Kommunen für die Sicherung und Sanierung ihrer Kriegerdenkmäler in Anspruch nehmen. In den Punkten II.4 und 5 fordern Sie Hinweisschilder und Infotafeln zu abgelegenen Kriegsgräbern und Denkmälern sowie diese als außerschulische Lernorte anzuerkennen und stärker an den Thüringer Schulen einzubinden. Die Forderung zur Nutzung als Lernort bleibt aber bei Ihnen rein formal ohne pädagogische oder inhaltliche Ausgestaltung wie zum Beispiel, dass diese friedens- und demokratiefördernd sein sollten und die Aufarbeitung von NS- und Kriegsschuld beinhalten sollten. In vielen anderen europäischen Ländern wurden in den letzten Jahrzehnten Kriegerdenkmäler umgestaltet, weg von Heldenverehrung hin zu Mahnmalen gegen Krieg und Gewalt. Genau in diese Richtung sollte Thüringen gehen, nicht zurück zu einer national verengten Opfererzählung,
(Beifall BSW, Die Linke)
welche auch an die alte Debatte der 1950er-Jahre in der BRD erinnert, in der nationalistische Kräfte versucht haben, die Taten der Nazis in eine Reihe mit angeblich – in Anführungsstrichen – normalen Kriegen zu rücken und damit den größten Zivilisationsbruch der Menschheitsgeschichte zu verharmlosen. Diese Diskussion ist durch die Rede von Richard von Weizsäcker am 8. Mai 1985 als Tag der Befreiung im Konsens geändert worden und das ist auch gut so.
(Beifall BSW)
Nun kommen wir zum letzten Punkt Ihrer Forderungen. In Punkt II.6 wollen Sie – Zitat – „offizielle Zeremonien zum Volkstrauertag auf das Gedenken an die deutschen Opfer […] fokussieren.“ Mit dem Begriff „fokussieren“ versuchen Sie faktisch, andere Opfergruppen aus dem Kern der staatlichen Gedenkkultur zu verdrängen, was wohl das eigentliche Anliegen Ihres Antrags ist.
(Beifall BSW)
Sie versuchen hier, Erinnerungskultur auf eine einseitige Erzählung von deutschen Opfern zu verengen, was Sie auch schon an anderer Stelle geäußert haben – Zitat –: „eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ zu bewirken. Dies weisen wir klar zurück.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Wir begreifen die beiden von Deutschland initiierten Weltkriege und die Schoah mit industrieller Tötung als den größten Zivilisationsbruch der Menschheitsgeschichte.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Wir sehen uns in der Verantwortung, alles dafür zu tun, dass das nie wieder passiert – nie wieder Krieg und nie wieder Faschismus.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Kurzes letztes Fazit zu Ihrem Antrag: Eine friedensorientierte Erinnerungs- und Gedenkkultur – ja, Geschichtsrevisionismus – nein. Ihr Antrag ist daher klar abzulehnen, egal ob man links, konservativ oder liberal ist. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Wir beantragen die Unterbrechung der Sitzung und Einberufung des Ältestenrats aufgrund dessen, dass wir gerade in unterster Schublade übelst beschimpft worden sind und das gern im Ältestenrat besprechen möchten.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Dann unterbreche ich an dieser Stelle die Sitzung und wir sehen uns in 5 Minuten im Ältestenrat. Ich denke, das wird wahrscheinlich 20 bis 30 Minuten dauern, sodass es dann irgendwann zwischen 15.20 Uhr und 15.30 Uhr hier im Plenum weitergeht. Bitte halten Sie sich bereit. Vielen Dank. Es ist 15.20 Uhr. Lassen Sie mich zunächst ganz kurz erklären. Der Ältestenrat war auf Wunsch der Abgeordneten Muhsal einberufen worden. Der Ältestenrat hat darüber debattiert, wann, zu welchem Zeitpunkt Ordnungsrufe zu erteilen sind. Wir haben dabei zur Kenntnis genommen, dass Frau Abgeordnete Muhsal gewünscht hat, dass Ordnungsrufe künftig unmittelbarer erteilt werden, oder in diesem speziellen Fall hatte sie zumindest diese Erwartung geäußert. Ich hatte ihr dann erklärt, dass ich bereit war, die Ordnungsrufe direkt nach der Aussprache zu erteilen, weil es von meiner Seite aus da noch Klärungsbedarf gab. Mittlerweile sind sämtliche Fragen geklärt und ich möchte hiermit bekannt geben, folgende Ordnungsrufe zu erteilen: zum Ersten Abgeordnetem Uwe Thrum für seinen Zwischenruf in Richtung der Rednerin, Abgeordneter König-Preuss, ich zitiere: „Haben Sie Ihre Pillen heute schon genommen?“. Dafür erteile ich Ihnen, Herr Abgeordneter Thrum, einen Ordnungsruf. Als Zweites erteile ich Abgeordneter Katharina König-Preuss einen Ordnungsruf, und zwar für den Gesamtkomplex, damit meine ich also die Ankündigung, dass Sie sich gleich wahrscheinlich einen Ordnungsruf einfangen werden, und dann anschließend auch die Äußerung in Richtung der AfD-Fraktion, die Abgeordneten der AfD-Fraktion als „Faschisten“ zu betiteln. Dafür erteile ich Ihnen ebenfalls einen Ordnungsruf.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Beides
ist ein Skandal, wenn man dafür einen Ordnungsruf bekommt!) Damit können wir fortfahren in der Rednerliste. Wenn ich auf meine Rednerliste schaue, sehe ich als Nächstes für die Fraktion – es gibt einen Sprachwunsch. Herr Mühlmann.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Ja, Antrag zur Geschäftsordnung. Ich bitte bei der weiteren Abarbeitung dieses Tagesordnungspunkts zu berücksichtigen und mit einzuplanen, dass ich hiermit beantrage, nach § 32 der Geschäftsordnung eine persönliche Erklärung abzugeben, und das nach Möglichkeit noch vor der Abstimmung. Danke.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Sie haben mitgeteilt, dass Sie eine Erklärung nach § 32 der Geschäftsordnung abgeben wollen. Das habe ich hiermit zur Kenntnis genommen, werde dann darauf zurückkommen. Vielen Dank. Dann kommen wir zurück zur Rednerliste. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Dorothea Marx für die Fraktion der SPD auf. Bitte.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn man Ihnen, Herr Benninghaus, bei der Einbringung zugehört hat, dann haben Sie ja in Ihrem Antrag stehen, man müsste jetzt erst einmal gucken, was es da so alles gibt, und die Gräber und Gedenkstätten würden im Unkraut verschwinden. Und dann haben Sie allerdings zitiert bzw. wahrscheinlich von der Seite der Kriegsgräberfürsorge zitiert, wie viele Gedächtnisstätten, Begräbnisstätten in Thüringen vorhanden sind, und Sie haben gesagt, es sind 570. Es sind 571. Das mögen Sie vielleicht jetzt kleinlich finden, aber wenn Ihnen hier die Ehre der Soldatinnen und Soldaten und der Opfer am Herzen liegt, dann sollte man da präzise sein.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Bei der Opferzahl haben Sie gesagt, so irgendwie 105.831 – ich glaube, das haben Sie richtig zitiert, und dann haben Sie gesagt, die Gesamtgräberzahl wären ca. 20.000. Es sind 21.870, davon Einzelgräber 20.498 und 1.372 Sammelgräber – so viel Präzision kann sein. An dieser präzisen Zahl können Sie sehen, dass die Anzahl und auch die Verortung dieser ganzen Gedenkstätten natürlich bestens bekannt sind. Dann haben Sie gesagt, die Kriegsgräberfürsorge würde sich aber nur um einige von denen kümmern, und haben eine Zahl genannt. Dass nicht gleichzeitig an allen diesen Stellen Projekte laufen können, ist auch klar. Aber diese ganzen Gräberstellen sind als Denkmäler bekannt und sie stehen auch unter Schutz, nämlich unter dem Schutz des Gräbergesetzes. Das ist aber nur die Abkürzung. Das Gräbergesetz hat einen Langnamen, es heißt „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“. So, und jetzt haben wir nun schon mehrere Redebeiträge gehört, dass die Opfer der Gewaltherrschaft bei Ihnen nicht mehr vorkommen, sondern nur noch die Opfer der Kriege. Die sollen in unserem Gedächtnis sein und da sind sie auch. Die Kriegsgräberfürsorge kümmert sich wirklich beispielhaft um diese Gräber, zum Beispiel mit internationalen Jugendcamps, wo in mehreren Ländern, die von Krieg und Gewaltherrschaft betroffen waren, gemeinsam, international, mit Jugendgruppen – Vorteil: das ist eine wunderbare Arbeit – Gräber gepflegt und von Unkraut befreit werden. Das ist echte Friedensarbeit und die kann man nicht genug wertschätzen. Vielen Dank an dieser Stelle dem Verband der Kriegsgräberfürsorge für seine wirklich wunderbare Arbeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Nachdem sich der erste Teil Ihres Antrags noch ganz normal gelesen hat, dass Sie wollen, dass diese speziellen Grabmäler, die Sie nicht präzise in der Zahl, aber doch im Inhalt benannt haben, besonders besorgt werden, kommen wir dann aber im zweiten Teil zu den Forderungen. Nun ist schon mehrfach angesprochen worden, dass Sie dann bestimmte Gedenkmaßnahmen fordern, aber vor allen Dingen fordern Sie – das ist diese berühmte Ziffer II.6 –, die Zeremonien zum Volkstrauertag seien auf das Gedenken an die deutschen Opfer zu fokussieren, denen dieser Tag gewidmet ist. Das ist nicht richtig. Denen ist dieser Tag nicht allein gewidmet. Da müssen Sie sich jetzt mal hier erklären, was das soll. Sie sagen, es soll nur noch der deutschen Opfer gedacht werden. Besonders perfide war ja dann auch noch Herr Benninghaus mit dieser Erwähnung, da gäbe es Leute, für die würden goldene Steine in Gehwege eingelassen, aber an die Deutschen würde nicht gedacht. Die vertriebenen Juden waren zu großen Teilen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
die im Übrigen in nicht geringer Anzahl im Ersten Weltkrieg Soldaten waren und sogar Orden bekommen hatten. Aber das alles kommt in Ihrer Erlebniswelt nicht so richtig vor. Deswegen ist einfach dieser Antrag schon eine Unverschämtheit, weil Sie versuchen, das wirklich wichtige Gedenken an die Opfer von Kriegen, aber eben auch an die Opfer von Gewaltherrschaft auf die Deutschen zu reduzieren.
(Beifall SPD)
Diese Renationalisierung schlägt jeder Völkerverständigung und jeder demokratischen und friedliebenden Tradition ins Gesicht. Da kann ich nur sagen: Schämen Sie sich dafür!
(Beifall SPD)
Und jetzt, wo Ihr Führer auch persönlich anwesend ist,
(Unruhe AfD)
wäre es doch sinnvoll, dass Sie mal darüber nachdenken, ob Sie diesen Antrag nicht zurücknehmen sollten.
(Beifall Die Linke, SPD)(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wahnsinn!)
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch einen Hinweis. Ich erteile Abgeordnetem Bilay aus der Fraktion Die Linke nun einen Ordnungsruf für seine Bemerkung, dass es ein Skandal sei, für die Bezeichnung „Faschist“ einen Ordnungsruf erteilt zu bekommen. Das stellt eine Infragestellung der Autorität des Präsidiums dar.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das
stimmt!) Damit gehen wir weiter in der Rednerliste. Als Letzten habe ich Abgeordneten Geibert für die Fraktion der CDU auf der Rednerliste. Bitte schön.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, beim ersten oberflächlichen Blick auf den Antrag der AfD-Fraktion könnte man denken, dem Einreicher geht es anlässlich des Volkstrauertags, gewesen am 15. November dieses Jahres, um die Unterstützung der Kriegsgräberfürsorge, um die Erinnerung an das Leid der Opfer des Zweiten Weltkriegs. Aber weit gefehlt! Wenn man genauer hinschaut, wird eines ganz deutlich: Die AfD möchte sich des Volkstrauertags bedienen, um ein weiteres Mal ihr krudes Geschichtsbild zu verbreiten. Und ja, es geht bei dem Antrag vor allem um eine Erinnerungskultur aus Sicht der AfD. Eine Erinnerungskultur, die eben nicht auf Versöhnung über den Gräbern setzt – so, meine Damen und Herren von der AfD, der Leitspruch der deutschen Kriegsgräberfürsorge –, sondern vielmehr geht es um die von ihrem Anführer bereits propagierte Forderung nach einer Hundertachtziggradwende bei der Erinnerungskultur zur deutschen Schuld an den Verbrechen des Nationalsozialismus. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich näher auf die Position meiner Fraktion zu dem in der Tat wichtigen Anliegen des Volkstrauertags und der Pflege der Erinnerungskultur komme, einige Anmerkungen zum vorliegenden Antrag: Außerordentlich aufschlussreich ist vor allem der Begründungstext, in dem Sie deutlich machen, worum es Ihnen wirklich geht, nämlich um eine Umdeutung der deutschen Geschichte. Sie betreiben nichts anderes als Geschichtsklitterung, wenn Sie bereits im ersten Satz Ihrer Begründung schreiben, dass Deutschland immer wieder zur Kriegspartei wurde. Ja, wie ist denn Deutschland am 1. September 1939 unverschuldet oder rein zufällig in den Krieg hineingezogen worden? Gern gebe ich Ihnen, Herr Geschichtslehrer Höcke, an dieser Stelle Nachhilfeunterricht.
(Beifall CDU)(Heiterkeit AfD)
Deutschland hat am 01.09.1939 um 5.45 Uhr eben nicht zurückgeschossen, sondern hat mit dem Angriff des deutschen Schlachtschiffs „Schleswig-Holstein“ auf die polnische Garnison in Danzig zuerst geschossen, den Zweiten Weltkrieg also vorsätzlich begonnen. Deutschland ist eben nicht irgendwie zufällig in diesen Krieg als Kriegspartei hineingeraten. Kommen wir gleich zum zweiten Hauptkritikpunkt. Sie blenden mit Ihrem Antrag vollständig den historischen Zusammenhang von Ursache und Wirkung aus. Mit keinem Wort gehen Sie auf die Ursachen von Leid und Opfer der beiden Weltkriege, insbesondere des Zweiten Weltkriegs, ein. Mit keiner Silbe berücksichtigen Sie die Ursachen von Vertreibung, von der übrigens nicht nur Deutsche betroffen waren. Und – drittens – gerade aus deutscher Perspektive müsste auch der AfD klar sein, dass wir aufgrund unserer Verantwortung für die vom Nationalsozialismus begangenen Verbrechen eben keine Hundertachtziggradwende vollziehen dürfen und können. Daher, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, die Partei des Verklärens – im Übrigen auch, was die Stasi-IM-Tätigkeiten von Abgeordneten Ihrer Fraktion betrifft –, können und dürfen wir die Erinnerung an die Opfer zum Volkstrauertag eben nicht, wie in Ihrem Antrag verlangt, allein auf die deutschen Opfer von Krieg und Vertreibung fokussieren. Dabei hätte Ihnen – Frau Marx hat es vorhin angesprochen – ein Blick in das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft – kurz Gräbergesetz – doch gezeigt, dass neben den Opfern von Krieg und Vertreibung auch andere von der AfD ausgeblendete Opfergruppen relevant sind, wie Personen, die während der Kriegsgefangenschaft oder an deren Folgen gestorben sind, Opfer der NS-Gewaltherrschaft, deutscher Internierungs- und Konzentrationslager oder Zwangsarbeiter, aber auch Personen, die vor 1989 aufgrund von rechtsstaatswidrigen Maßnahmen als Opfer des kommunistischen Regimes ums Leben gekommen sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die ausschließliche Fokussierung des AfD-Antrags auf deutsche Opfer widerspricht dem Anliegen des Volkstrauertags, wie eindeutig aus dem Sprechen des Totengedenkens an diesem Tag hervorgeht. Das übrigens erstmals von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahr 1952 eingeführte Sprechen des Totengedenkens macht unmissverständlich bereits im ersten Satz deutlich – ich zitiere –: „Wir denken heute an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker.“ Im Gegensatz zur AfD unterscheidet das offizielle Totengedenken eben nicht zwischen Opfern der unterschiedlichen Nationalitäten oder Opfergruppen, zwischen einem Opfer erster und zweiter Klasse. Nein, jedes Opfer von Krieg, Gewalt, Hass und Gewaltherrschaft, von Terrorismus und politischer Verfolgung, von Rassismus und Antisemitismus ist ein Opfer zu viel und verdient unsere Trauer und unser Gedenken. Vergebens bleibt auch die Suche in dem AfD-Antrag nach den entscheidenden Wörtern „Versöhnung“ und „Verantwortung“. Auch hier hätte der Spruch zum Totengedenken bei der AfD für einen Erkenntnisgewinn sorgen können, wenn dieser denn gewollt wäre. Dort heißt es abschließend: „Aber unser Leben steht im Zeichen der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern, und unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Gegensatz zur AfD ist es für die CDU heute wichtig, in Thüringen, Deutschland und Europa gemeinsam aller Opfer von Krieg und gewaltsamen Konflikten zu gedenken, gemeinsam zu lernen, zu verstehen und sich über die Grenzen hinweg zusammen für eine friedliche Zukunft zu engagieren. Dabei leistet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und im Speziellen sein Thüringer Landesverband, dessen Schirmherr unser Ministerpräsident ist, mit seinen zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeitern eine wertvolle Arbeit für unseren Freistaat und weit darüber hinaus.
(Beifall CDU, BSW)
Allein in Thüringen betreut der Volksbund immerhin 571 Begräbnisstätten und über 21.000 Gesamtgräber, die das Gedenken an insgesamt etwa 105.000 Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft wachhalten sollen. Die Pflege und den Erhalt dieser Grabstätten bzw. Erinnerungsorte regelt das bereits erwähnte Gräbergesetz, das den Städten und Gemeinden als Friedhofsträger die Verantwortung dafür überträgt und jährlich etwa 800.000 Euro staatliche Mittel durch den Bund zur Verfügung stellt. In Thüringen erfolgt die Erfassung der Kriegsgräber bzw. Kriegsgräberstätten, von denen ca. ein Viertel sanierungsbedürftig ist. Dazu wird beim Thüringer Landesverwaltungsamt eine offizielle Gräberliste des Freistaats geführt. Auch wir können uns wie der Volksbund gut vorstellen, die Erfassung und Veröffentlichung von Kriegsgräbern ähnlich dem Musterbeispiel von Sachsen-Anhalt zu professionalisieren. Gern unterstützt die CDU-Fraktion dieses Anliegen. Im Übrigen hat die CDU wiederholt in den Haushaltsberatungen durch eigene Anträge die Arbeit der Kriegsgräberfürsorge unterstützt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, doch es geht nicht um die Pflege von Gräbern und Erinnerungsorten. Es geht um viel mehr. Es geht um das Gedenken. Es geht um das Zurückgeben von Würde. Es geht vor allem auch um den Erhalt des Friedens. Denn an kaum einem anderen Ort wird man sich der Schrecken des Kriegs und von Gewalt so bewusst wie an den langen Gräberreihen einer Kriegsgräberstätte. Aus unserer Sicht muss dieses Gedenken vor allem auch einen bedeutenden Beitrag zur Aussöhnung und Völkerverständigung in Europa leisten. Der Volksbund ist einer der wichtigsten Träger dieses Gedenkens und der Erinnerungskultur im In- und Ausland. Mit seiner friedenspädagogischen Arbeit, die jährlich über 30.000 Jugendliche in Deutschland und in Europa erreicht, tritt der Volksbund aktiv für den Erhalt demokratischer Werte ein. Wir, die CDU-Fraktion, wollen diese Arbeit mit besonderem Nachdruck würdigen und werden diese wichtige Arbeit auch weiterhin unterstützen. Der AfD-Antrag entspricht in seiner Grundaussage nicht dem hehren Anliegen des Volksbunds und kann daher von uns nur abgelehnt werden. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste auf der Empore, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer zu Hause am Livestream, dem Gedenken an alle Opfer von Kriegen und Gewaltherrschaft misst die Landesregierung des Freistaats Thüringen seit jeher eine große Bedeutung bei. Die unzähligen Kriegsgräber nicht nur in Thüringen, sondern in ganz Deutschland und der übrigen Welt rufen unendliches Leid in Erinnerung. Sie sind Orte der Trauer und des Gedenkens und sorgen dafür, dass die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft nicht vergessen werden. Mit dieser Erinnerung an die Schrecken von Krieg und Gewaltherrschaft wird den nachfolgenden Generationen bewusst gemacht, dass ihre eigene Existenz letztendlich vom Frieden abhängt. Das Gedenken an das Schicksal von Soldaten und anderen Opfern kriegerischer Auseinandersetzungen sowie von Gewaltherrschaft ist ein Beitrag zur Verständigung und Versöhnung zwischen den Völkern. Diese Erinnerungsarbeit mahnt an die Verpflichtung, sich für Frieden, für Freiheit und vor allem für Demokratie einzusetzen. Die Aufgabe und das Bestreben der Landesregierung verstehen sich daher von selbst, die zahlreichen Kriegsgräber sowie die Krieger- und Vertriebenendenkmäler in Thüringen wie bisher auch als wichtige Orte des Gedenkens angemessen zu bewahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion nicht umhin, nochmals zu betonen – ähnlich wie fast alle anderen Redner –, dass allen Opfern von Kriegsund Gewaltherrschaft zu gedenken ist. Und ich bin froh, dass dies so in den letzten Jahrzehnten im Freistaat auch erfolgt. Denn mit dem Antrag der AfD wird das Gedenken auf deutsche Opfer verengt. Der Antrag blendet historische Verantwortung in Gänze aus. Er setzt Schwerpunkte auf die Vertreibung der Deutschen aus den damaligen Ostgebieten bzw. auf die deutschen Opfer historischer Konflikte. Das insoweit ausgelöste Leid soll natürlich nicht ignoriert oder gar bagatellisiert werden. Mit der Forderung der AfD nach einer Fokussierung der offiziellen Volkstrauertagszeremonien auf das Gedenken an die deutschen Opfer zielt die AfD jedoch erkennbar darauf ab, die staatliche Gedenkkultur umzuwerten. Die AfD will, dass der Volkstrauertag vorrangig den deutschen Opfern zu widmen ist. Dies widerspricht der etablierten Erinnerungsarbeit, die alle – und ich sage es noch mal mit Nachdruck –, alle Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft umfasst und gerade keine Fokussierung oder Priorisierung von bestimmten Kriegsopfern bezweckt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Antrag versucht die AfD, unsere Gedenkkultur für ihre ideologischen Zwecke zu instrumentalisieren. Ein umfassendes Gedenken ist kein Akt der Vergangenheitsbewältigung allein, sondern ein Beitrag zur gesellschaftlichen Verantwortung, zur Friedensbildung und auch zur Völkerverständigung. Ich bitte daher darum, diesen Antrag abzulehnen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Abgeordneter Mühlmann hatte sich eigentlich gemeldet. Jetzt sehe ich eine Wortmeldung des Abgeordneten Höcke. Wollten Sie auch zu § 32 Geschäftsordnung?
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Dazu
müssen wir erst abstimmen!) Ich sehe gerade, es gibt noch Redezeit. 1 Minute 50 Sekunden.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, verbale Brunnenvergiftung – Herr Geibert, Sie haben mich indirekt als Anführer bezeichnet. Frau Marx hat noch eins draufgesetzt, mich als Führer bezeichnet. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, wenn wir so weitermachen wollen, können wir das gern machen, dann werden die Abgeordneten der AfD-Fraktion in Zukunft die Fraktionsvorsitzenden der Altfraktionen auch mit „Anführer“ oder mit „Führer“ ansprechen. Wollen Sie das? Wollen Sie diese Semantik im Hohen Haus so praktizieren? Dann können wir das gern machen.
(Unruhe CDU)
Ich halte das für einen sehr schweren Fehler und ich denke, das ist der Würde des Hohen Hauses nicht angemessen.
(Beifall AfD)
Ich habe die Debatte nicht im Einzelnen verfolgt, aber ich denke, die Grundthesen sind im Raum stehend und sind für jeden nachvollziehbar. Noch mal: Der Antrag der AfD-Fraktion will etwas Selbstverständliches. Und wenn Sie mal Gedenkveranstaltungen in Frankreich besucht haben, wenn Sie mal Gedenkveranstaltungen in England besucht haben, die ähnliche Volkstrauertage haben – die heißen da anders –, dann wissen Sie, dass diese Völker selbstverständlich die eigenen Opfer in das Zentrum ihres Gedenkens setzen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Die haben nicht den Zweiten Weltkrieg …!) Nur diese Selbstverständlichkeit möchte auch die AfD, dass an einem deutschen Volkstrauertag die eigenen Opfer ins Zentrum des Gedenkens gesetzt werden.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Die haben
nicht andere Länder überfallen!) Ja, das nennen wir Fokussieren.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das ist Geschichtsrevision!) Und wenn Sie die Reden zum Volkstrauertag verfolgt haben, die wir in diesem Jahr gehalten haben, waren sie von einem großen Friedenswillen getragen. Wir sind die einzige Friedenskraft in diesem Land, die ein großes Stoppzeichen auch im Zusammenhang mit dem Volkstrauertag gesetzt hat gegenüber Ihrer Kriegstreiberei,
(Unruhe CDU)
die Sie gerade in diesen Tagen, Wochen und Monaten praktizieren.
(Beifall AfD)
Sie, sehr geehrte Kollegen, haben aus der Geschichte anscheinend überhaupt gar nichts gelernt.
(Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Das ist
nicht Ihr Ernst!) Und, Herr Geibert, zum Schluss – diese Bemerkung sei mir gestattet –,
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
mit dieser phrasengeschwängerten Rede, die Sie hier im Konrad-Adenauer-Spin gehalten haben, könnten Sie vielleicht Karriere in einer CDU machen, wenn diese CDU noch eine gute Zukunft hätte.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Abgeordneter Mühlmann hatte mir signalisiert, dass er zu § 32 der Geschäftsordnung zu sprechen wünscht.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Erst
nach der Abstimmung!)
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Erst mal muss
nach weiteren Wortmeldungen gefragt werden!) Nach der Aussprache. Und wie ich sehe, ist die Aussprache noch nicht beendet. Ich bitte noch um einen Augenblick Geduld, Herr Abgeordneter Mühlmann. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Bitte schön.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, der Unterschied zwischen der Erinnerungskultur in Deutschland und in Frankreich und England ist, dass englische Söhne, französische Söhne, amerikanische Söhne auf diesen Kontinent gekommen sind, um diesen Kontinent und auch das deutsche Volk vom Faschismus zu befreien.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Und wenn wir deutschen Opfern gedenken, gedenken wir auch zahlreich den Opfern des Faschismus. Als wir beim Volkstrauertag in Altenburg waren, da haben wir den deutschen Opfern genauso gedacht wie den sowjetischen Opfern, wie auch allen anderen, denn das ist es, was Erinnerung ausmacht. Krieg ist die größte Katastrophe für unsere Gesellschaft.
(Beifall CDU, BSW)
Eine reine Konzentration, wie Herr Höcke sich das wünscht, auf deutsche Opfer verfälscht diese Geschichte, verfälscht den Auslöser für die Ursache der größten Katastrophe des 20. Jahrhunderts. Diese Geschichtsverfälschung wird dieses Hohe Haus nicht mitmachen. Vielen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kalthoff. Ich schaue noch mal ins Rund: Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? Die Redezeit ist, denke ich, bei allen Abgeordneten abgelaufen für diesen Tagesordnungspunkt. Herr Abgeordneter Mühlmann, Sie wünschen gemäß § 32 – Persönliche Bemerkungen – zu sprechen. Ich weise Sie noch einmal darauf hin, dass § 32 der Geschäftsordnung Ihnen nicht erlaubt, zur Sache zu sprechen, sondern ausschließlich Äußerungen, die in der Aussprache in Bezug auf Ihre Person vorgekommen sind, zu nennen.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, das ist mir bewusst. Ich möchte darauf Bezug nehmen, dass die Abgeordnete der Linken meine Fraktion als Faschisten bezeichnet hat und nicht dabei ...
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Herr Abgeordneter Mühlmann, ich weise Sie darauf hin, dass auch Ordnungsrufe bzw. deren Ursache nicht Gegenstand Ihrer Rede zu sein haben. Das heißt, damit nehmen Sie § 32 fälschlicherweise in Anspruch.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Ich beziehe mich auf § 37, in dem es um Ordnungsrufe geht. Und dort können Sie nicht zum Ordnungsruf bzw. auch nicht zu dessen Anlass sprechen. In der Beziehung ist die Geschäftsordnung klar, Herr Abgeordneter Mühlmann. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie dazu nicht sprechen können. – Dann fahren Sie bitte in Ihrer Rede fort.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Aufgrund der Art und Weise, wie heute hier gesprochen wurde, fühle ich mich veranlasst, in diesem Zusammenhang noch mal auf die Rede des Präsidenten am Eingang der Legislatur hinzuweisen. Da wurde vom Präsidenten unter anderem auch gesagt, dass es …
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Welche?)
Hören Sie doch auf zu stören, sondern hören Sie mir doch erst mal zu. Es geht um den Präsidenten, der hier ganz normal vom Haus gewählt wurde. Also bitte, versuchen Sie doch einfach mal, ein bisschen zuzuhören. Ich versuche gerade – ach egal. Ich fühle mich jedenfalls noch mal veranlasst, auf diese Rede hinzuweisen. In dieser Rede ging es unter anderem darum, dass hier im Haus eine gewisse Etikette geachtet werden soll, dass hier im Haus ein gewisser Umgangston miteinander gepflegt werden soll, den ich durch die Diskussion, die wir in diesem Punkt gesehen haben, sehr in Gefahr sehe, und zwar nicht nur von einer Seite, sondern insbesondere in dem Falle von linker Seite. Das zeigt wieder mal exemplarisch, warum auch keiner von der AfD in dieses Präsidium gewählt wird, weil das leider die Möglichkeit gibt, auch Sachen, Redebeiträge einseitig auszulegen.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das stellt
doch überhaupt keinen Zusammenhang her?) Deswegen ist es mir wichtig, noch mal darauf hinzuweisen, dass der Präsident das hier nicht umsonst angesprochen hatte und wir hier in den nächsten Monaten weiterhin miteinander umgehen müssen und eventuell ein bisschen anders im Tonfall miteinander umgehen sollten, als das in dieser Debatte passiert ist. Denn es ist mir leider nicht möglich, aber ich hätte es zurückgewiesen.
(Beifall AfD)
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mühlmann. Nachdem wir nun die Redebeiträge gehört haben, habe ich zur Kenntnis genommen, dass es einen weiteren Wunsch gibt, sich nach § 32 Geschäftsordnung zu äußern, und zwar von der ehemaligen Vizepräsidentin, Frau Abgeordnete Dorothea Marx.
(Zuruf Abg. Marx, SPD: Ist zurückgezogen!)
Hat sich das erledigt gerade? In Ordnung.
(Zuruf Abg. Marx, SPD: Ja!)
Dann können wir jetzt zu den Abstimmungen kommen. Abstimmung zum Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 8/2357: Ich habe gehört, dass es zwei Wünsche auf Überweisung an Ausschüsse gibt. Ich habe gehört, dass das der Haushalts- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur waren. Dann lassen Sie uns zunächst die beiden Überweisungswünsche abstimmen. Wenn Sie also dem Ansinnen, den Antrag der AfD an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu nehme ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD wahr. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Zeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann lassen Sie uns jetzt über das Ansinnen der AfD abstimmen, den Antrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen. Wenn Sie dem zustimmen wollen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Zeichen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit wurden die Überweisungswünsche an die Ausschüsse abgelehnt. Dann stimmen wir nun über den Antrag als solchen ab. Wenn Sie also dem Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/2357 zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Damit ist der Antrag abgelehnt und wir können den TOP 27 schließen. Meine Damen und Herren, verabredungsgemäß wechseln wir jetzt die Sitzungsleitung.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Als nächsten Tagesordnungspunkt rufe ich Tagesordnungspunkt 9 auf Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2409 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Bitte schön.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Ja, einmal kurz durchatmen. Dann wollen wir mal respektvoll weitermachen. Frau Präsidentin, liebe Gäste hier im Haus, liebe Gäste am Livestream, werte Abgeordnete, wir sprechen heute über ein Gesetz, das einmal als Hoffnungsträger gedacht war: das Thüringer Förderfondsgesetz. Es sollte den Wohnungsbau stärken, die Städte beleben, den Menschen Perspektiven geben. Dafür wurden Sondervermögen geschaffen, darunter auch das Wohnungsbauvermögen, ein Werkzeug, das ausdrücklich dafür gedacht war, bezahlbaren Wohnraum möglich zu machen. Was ist daraus geworden? Während Familien in Thüringen händeringend nach Wohnungen suchen, Senioren sich von steigenden Mieten überrollt fühlen, während junge Menschen den Start ins Leben kaum noch schultern können, liegen Millionen im Sondervermögen, ohne dass sie irgendeinen Nutzen stiften. Das ist nicht nur ein Widerspruch, das ist ein Armutszeugnis politischer Verantwortung. Und genau deshalb sagen wir als AfD klar und unmissverständlich: Damit ist jetzt Schluss, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Gelder, die für die Bürger bestimmt sind, dürfen nicht in der Verwaltung verstauben. Sie gehören dahin, wo sie wirken: in Bauprojekte, in Modernisierungen, ja, in neuen, in zeitgemäßen und bezahlbaren Wohnraum. Unser Gesetzentwurf schafft genau das: eine eindeutige, dauerhafte und klare Lösung. Denn die Wahrheit ist, selbst frühere Landesregierungen mussten Umwege, Sonderfälle und Ausnahmen erfinden, um überhaupt Mittel heranzubekommen. Das zeigt deutlich, wie überholt und unpraktikabel dieses Sondervermögen mittlerweile geworden ist. Wir schlagen daher keinen Flickenteppich, keine Übergangslösung, sondern einen konsequenten Schnitt vor: Auflösung des Sondervermögens zum 31. Dezember 2026, Überführung sämtlicher Mittel in den Kernhaushalt – sichtbar, nachvollziehbar und öffentlich. Kein Programm wird gekürzt, keine laufende Förderung wird gefährdet, die Haushaltsgrundsätze bleiben unangetastet. Das heißt, alles bleibt erhalten und wird nahtlos weitergeführt, nur eben offen und nachvollziehbar.
(Beifall AfD)
Warum ist das wichtig? Weil wir endlich aufhören müssen, Politik im Verborgenen zu betreiben, weil Mittel, die für die Menschen bestimmt sind, nicht ungenutzt bleiben dürfen, weil niemandem geholfen ist, wenn Gelder angespart werden, während sie draußen dringend benötigt werden. Seit Jahren hören wir von allen Seiten dasselbe Klagelied: Thüringen hat keine Mittel mehr für den Wohnungsbau. Die Fördertöpfe sind leer. Wir können keine neuen Programme mehr auflegen, weil die Kassen leer sind. Doch die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Fast 450 Millionen Euro liegen im Wohnungsbauvermögen, davon 86,6 Millionen Euro aus Landes- und Bundesmitteln, sofort nutzbar, ohne Bindung, ohne Einschränkung. 86 Millionen Euro, die nicht beworben werden, nicht abgerufen werden, nicht eingesetzt werden und die Jahr für Jahr weiter anwachsen. Das ist kein Versehen, das ist ein strukturelles Problem. Und es ist längst zu groß, um es weiter zu ignorieren. Der Landesrechnungshof hat im Jahr 2020 klar gewarnt: Das Anhäufen von Mitteln ohne Bedarf ist unwirtschaftlich und verstößt gegen haushaltsrechtliche Grundsätze. Die damalige rot-rot-grüne Landesregierung hat es ignoriert. Wir nicht, meine Damen und Herren. Wir bringen diese Mittel zurück in den Haushalt, dahin, wo sie jeder sehen kann, dahin, wo das Parlament kontrollieren kann, dahin, wo die Aufbaubank planen kann, dahin, wo die Wohnungswirtschaft endlich weiß, dass Geld vorhanden ist, und vor allem dahin, wo die Bürgerinnen und Bürger davon profitieren.
(Beifall AfD)
Nun, erscheint das radikal? Ja, radikal ehrlich und radikal konsequent. Werte Kollegen, denn nur wenn Mittel offen ausgewiesen werden, kann auch offen geplant werden.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Ich weiß gar nicht, warum die Stimmung so aufgeheizt ist – na ja, gut. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der AfD fordert heute die Abschaffung des Thüringer Wohnungsbauvermögens sowie die Aufhebung des Thüringer Förderfondsgesetzes. Lassen Sie es mich gleich zu Beginn sagen: Das wird es mit uns nicht geben. Für diejenigen, die hier auf den Besucherrängen oder zu Hause vor dem Livestream sitzen, möchte ich kurz erklären, worum es bei diesem Gesetz und bei dem zugehörigen Sondervermögen eigentlich geht. Was regelt dieses Förderfondsgesetz? Ich zitiere aus der Zweckbestimmung: „(1) Die Sondervermögen dienen der Finanzierung […] von Maßnahmen […] der Stadtentwicklung und des Wohnungsbaus. (2) Durch den Stadtentwicklungsfonds werden die Gemeinden [dabei unterstützt, sich] an die Auswirkungen des demografischen Wandels [anzupassen und eine nachhaltige, wirtschaftsorientierte Stadtentwicklung voranzubringen.] […] (3) Das Wohnungsbauvermögen dient der nachhaltigen Sicherung des Wohnungsbestands und der qualitativen Anpassung des Wohnungsmarkts [sowohl] an die [Anforderungen] des demografischen Wandels [als auch an die Ziele] des Klimaschutzes. [Zudem] sollen Haushalte, die sich nicht [selbst] angemessen mit Wohnraum versorgen können, [gezielt] unterstützt werden.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Herausforderung ist real und sie braucht vor allen Dingen Lösungen und nicht Symbolpolitik. Im nächsten Tagesordnungspunkt werden wir ausführlich über den Wohnraummangel sprechen. Klar ist, in Erfurt, Jena und Weimar wächst dieser, und da braucht man ausreichend Wohnraum. Aber genauso klar ist, dass es sinnvoll ist, wenn der Freistaat die Städte bei dieser Aufgabe finanziell unterstützt. Und es ist ebenfalls richtig, dass die unterschiedlichen Fördermittel von Bund, EU, Land und privaten Zuweisungen in einem Sondervermögen gebündelt werden, um sie zielgerichtet und effizient einzusetzen. Das wird definitiv in den nächsten Jahren so passieren. Ein Satz zur angeblichen Intransparenz: Die AfD beklagt eine mangelnde Transparenz des Sondervermögens. Dazu kann ich nur sagen: Schlagen Sie den Wirtschaftsplan im Haushaltsentwurf des Einzelplans 10 ab Seite 86 auf. Dieser ist wie der gesamte Haushalt öffentlich einsehbar. Ich denke, transparenter geht es eigentlich nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Regierungskoalition und insbesondere die CDU stehen zur Verantwortung, guten und bezahlbaren Wohnraum in Thüringen zu schaffen. Dazu gehören wichtige Maßnahmen wie die Vereinfachung von Bauvorschriften – wie im Baupaket der vergangenen Woche angekündigt –, die Unterstützung von Familien beim Eigentumserwerb etwa durch unser Familienbauförderprogramm und der konsequente Ausbau des sozialen Wohnungsbaus durch eine neue Förderrichtlinie, die die bisherigen Schwächen klar korrigiert. Das Fazit, meine Damen und Herren: Die vorgeschlagene Streichung wäre aus unserer Sicht verantwortungslos und würde die bestehenden Probleme nicht ent-, sondern verschärfen und deshalb lehnen wir sie entschieden ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn in der Einleitung des Gesetzentwurfs auf Kritik des Rechnungshofs als Begründung verwiesen wird, ist die Forderung der AfD, das Landeswohnungsbauvermögen aufzulösen, einfach falsch. Denn – und jetzt passen Sie auf – der Rechnungshof kritisiert ja nicht, dass es ein Sondervermögen für sozialen Wohnungsbau in Thüringen gibt, er hält das Instrument für zulässig, wenn nicht gar für geboten. Denn der soziale Wohnungsbau und die Sicherung des sozialen Wohnens ist ja eine Daueraufgabe der öffentlichen sozialen Daseinsvorsorge. Deshalb ist es auch sinnvoll, einen langfristigen Fördertopf, sprich das Sondervermögen zu bilden, das nicht dem üblichen Prinzip der auf ein Jahr befristeten Landeshaushalte unterliegt. Diese faktische Befristung auf ein oder maximal zwei Jahre passt nicht zum Charakter als Daueraufgabe mit entsprechendem finanziellen Investitionsbedarf für die sozialen Wohnungsprojekte. Der Rechnungshof kritisiert also nicht das Sondervermögen „Wohnungsbau“ an sich, sondern er kritisiert in ganz bestimmter Art und Weise den praktischen Umgang mit dem Sondervermögen. Der Rechnungshof verlangt, dass diese Mittel des Sondervermögens für den sozialen Wohnungsbau auch tatsächlich ausgegeben werden. Das Sondervermögen darf also keine passive Sparkasse des Landes sein, sondern muss aktiv den Zweck „Wohnungsbau“ erfüllen. Das heißt, der Rechnungshof fordert damit mehr sozialen Wohnungsbau in Thüringen, hat er richtig gesagt.
(Beifall Die Linke)
Wird das Sondervermögen aktiv und umfassend für diesen Zweck genutzt, ist nach Meinung des Rechnungshofs dann alles gut und richtig. Ich gestehe, ich habe mich wirklich gefreut, Herr Worm, dass jetzt aus der CDU kam: Wir lösen das auf keinen Fall auf. Das freut mich doch, denn im letzten Ausschuss habe ich noch ein bisschen Zweifel gehabt,
(Beifall Die Linke)
was da passieren soll – ich sage mal Stichwort „TAB“. Thüringen braucht verstärkt sozialen Wohnungsbau, denn immer mehr Menschen suchen nach gutem, bezahlbarem Wohnraum und finden ihn nicht. Immer mehr Wohnungen in Thüringen fallen aus der Sozialbindung, das ist nun mal nach 20 Jahren so, und für immer mehr Wohnungen in Thüringen müssen die Mieterinnen und Mieter eine immer höhere Miete und Nebenkosten zahlen. Das Landeswohnungsbauvermögen ist dringend notwendig, um verlässlich und langfristig mehr guten, bezahlbaren, sozialen Wohnraum in Thüringen zu schaffen. Aus all diesen Gründen lehnen wir als Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf inhaltlich ab. Wir arbeiten vielmehr für Sicherung und Ausbau des Landeswohnungsbauvermögens und für seine umfassende aktive Nutzung für mehr sozialen Wohnraum. Wie sich unsere Fraktion die zukünftige Ausgestaltung und praktische Nutzung des Wohnungsbauvermögens vorstellt, ist im Gesetzentwurf – auch das hat Herr Worm schon gesagt – in TOP 10 zu sehen. Dieser Gesetzentwurf steht ebenfalls auf der Tagesordnung und kommt jetzt gleich dran. Da freue ich mich. Der Linken-Gesetzentwurf zum sozialen Wohnen holt das Landeswohnungsbauvermögen aus dem Förderfondsgesetz in das thematisch passende Gesetz zum sozialen Wohnen in Thüringen und unser Gesetzentwurf zum sozialen Wohnen gibt dem Landeswohnungsbauvermögen garantierte Mindestzuführung und eine rechtsverbindliche, langfristige, stabile finanzielle Ausgestaltung. Das ist wichtig. Der Linken-Gesetzentwurf sieht auch vor, dass eine neue Landeswohnungsgesellschaft die Mittel des Landeswohnungsbauvermögens kontinuierlich und umfassend für die Schaffung von gutem, bezahlbarem sozialen Wohnraum nutzen kann und auch muss. Und unser Gesetzentwurf zum sozialen Wohnen in Thüringen aktiviert das Landeswohnungsbauvermögen wieder für seinen vorgesehenen Nutzungszweck. Das ist uns enorm wichtig. Damit will ich es eigentlich belassen. Ich habe mich auch nicht nur über Herrn Worm gefreut; ich habe eben natürlich bei TOP 8 intensiv zugehört, da wurde aus den Reihen der CDU von einem selbsttragenden Kreislauf gesprochen. Staatssekretär Suckert hat natürlich die Sondervermögen als erfolgreich bezeichnet, die unbedingt weiterverfolgt werden müssen. Ich habe Ihnen also zugehört und freue mich dann, wenn wir beim nächsten TOP sind, über die Debatte, wie wir zukünftig mit dem Landeswohnungsbauvermögen umgehen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall Die Linke)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Kobelt für die BSW-Fraktion das Wort. Ich bitte darum, dass alle vielleicht längerfristigen bilateralen Gespräche nach draußen verlagert werden, damit allen Rednerinnen und Rednern die gleiche Aufmerksamkeit zuteilwird. Vielen Dank.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen und Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Krell, in Ihrer Rede haben Sie natürlich was Richtiges gesagt, und zwar dass das Wohnungsbauvermögen zu wenig genutzt wird. Es ist, glaube ich, offensichtlich, wenn man sieht, dass im Jahr 2024 74 neue Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau genehmigt wurden, dass es bei Weitem nicht ausreicht, um das Wohnungsbauvermögen von ca. 90 Millionen Euro auszuschöpfen. Das ist eine berechtigte Kritik der Opposition an der Regierung. Damit muss man umgehen. Aber ich sage Ihnen auch ganz genau: Wir haben einen richtigen Plan, wie man damit umgeht. Der Plan heißt nicht, das Wohnungsbauvermögen aufzuheben, sondern wir müssen die Mittel besser umsetzen, wir müssen die Mittel besser nutzen und müssen damit gestalten. Wenn es aufgelöst wird, dann kommt es in den Kernhaushalt und dann besteht die Gefahr, dass es für andere Mittel eingesetzt wird. Deswegen ist die Zweckbindung extrem wichtig. Es ist auch eine Sicherheit für die kommunalen Wohnungsgesellschaften, für die Menschen, die sich preiswerten Wohnraum wünschen, dass es dort eine gewisse Summe gibt, die vom Bund teilfinanziert wird, vom Land ebenfalls, damit sichergestellt ist, dass diese Summen über die nächsten Jahre für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Deswegen lehnen wir Ihren Ansatz, Ihren Lösungsansatz, dieses Wohnungsbauvermögen aufzulösen, ab. Jetzt muss ich noch mal etwas zu Ihnen, Frau Müller, oder zum Ansatz der Linken sagen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Danke, Herr Kobelt. Ist Ihnen bewusst, dass in den Jahren 2015 bis 2022 über 2.700 neue Wohnungen mit Sozialbindung gebaut worden sind? Und ist Ihnen auch bewusst, dass das noch auf der Seite des Digital- und Infrastrukturministeriums zu finden ist? Dabei belassen wir es erst mal.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Das ist mir durchaus bewusst, Frau Müller, aber wenn Sie sich mit dem Baugeschehen auskennen, dann wissen Sie auch, dass es in den letzten Jahren eine extreme Baupreissteigerung gegeben hat, gerade in den letzten zwei/drei Jahren, und die kommunalen Wohnungsunternehmen oder auch private Investoren mit ganz anderen Kosten zu tun gehabt haben, mit 40/50 Prozent höheren Kostensteigerungen innerhalb von drei Jahren. Es gehört zu einer verantwortungsvollen Politik dazu, dass man auf diese Situation eingeht und natürlich dann die Grenzen anhebt, sowohl die Sollmieten, die genommen werden, als auch die Baukostenobergrenzen anhebt. Das – muss ich leider sagen – ist in den letzten drei/vier Jahren in der alten Landesregierung versäumt worden. Das hat dazu geführt, dass nicht darauf reagiert wurde und somit weniger Wohnungen genehmigt oder auch gebaut worden sind.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Auch für die weitere Zwischenfrage danke ich Ihnen. Uns ist durchaus bewusst und das haben Sie ja gesagt, dass die Baupreise explodiert sind. Wären Sie dann dafür gewesen, dass man eine Sozialisierung und Vergesellschaftung der Bauindustrie vornimmt?
(Heiterkeit AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Also da bewegen wir uns natürlich auf ganz glattem Eis. Ich denke, dass gerade die kommunalen Gesellschaften, Genossenschaften und auch die Bauunternehmen privatwirtschaftlichen oder gesellschaftskommunalen Prinzipien unterliegen und selbstständig entscheiden können, wie und was sie bauen, wie viele Mitarbeiter sie einstellen, wie sie am Markt agieren. Eine Verstaatlichung von Bauunternehmen – ich habe eigentlich gedacht, dass das nach 1990 kein Thema mehr Thema ist. Aber gut, wenn Sie das vorschlagen, ich bin auf jeden Fall nicht dafür. Jetzt möchte ich aber noch mal zu dem Wohnungsbauvermögen kommen. Frau Müller, da war ich schon ein bisschen entsetzt nach Ihrer Pressemitteilung, weil der Eindruck entstanden ist, dass die Landesregierung das Wohnungsbauvermögen auflöst, nicht mehr nutzt, für andere Zwecke missbraucht. Das ist schon wirklich eine harte Falschmeldung. Ganz im Gegenteil, das Wohnungsbauvermögen soll erhalten bleiben und sogar noch in seiner Wirkung gesteigert werden. Um Ihnen mal kurz die Idee zu erklären: Es geht darum, nicht nur die Summen des Wohnungsbauvermögens zu nehmen, sondern diese für eine Tilgung von zusätzlichen Krediten zu benutzen und dadurch das Volumen des Wohnungsbauvermögens, das dann bei den Wohnungsgesellschaften ankommt, die das ja brauchen, nahezu zu verdoppeln. Das ist ein Ansatz, den wir ja auch beim Kommunalen Investitionsprogramm mit 1 Milliarde verfolgt haben. Das ist vielleicht ein bisschen eine neuere Finanzpolitik oder auch ein neuerer Ansatz. Gerade in Krisenzeiten – und die Bauwirtschaft ist in einer absoluten Krise und die Wohnungswirtschaft genauso – müssen wir reagieren, müssen andere Instrumente benutzen. Das ist, glaube ich, ein sehr guter, innovativer Ansatz, dieses Volumen zu erhöhen, und das dann mit so einer Falschmeldung zu diskreditieren, das fand ich nicht in Ordnung.
(Beifall BSW)
Unser Ziel – Sie haben recht, wir kommen ja im nächsten Tagesordnungspunkt noch mal zu den konkreten Ansätzen –, unser Ansatz insgesamt ist dieser: Das Wohnungsbauvermögen bleibt erhalten, wird verstärkt, soll bei den Kommunen, bei den kommunalen Gesellschaften, vor allen Dingen bei den Genossenschaften ankommen. Und man muss zusammenfassend sagen: Die AfD legt mit der Streichung des Wohnungsbauvermögens etwas Feuer. Sie standen in den letzten Jahren auf der Bremse und die Koalition, die BSW-Fraktion werfen den Turbo an. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Vielen Dank. Herr Worm, ich kenne natürlich den Wirtschaftsplan, eine Seite im EP 10, und habe bewusst und genau aus diesem Grund die 86,6 Millionen Euro angesprochen, die 39,8 Millionen Euro aus den Landesmitteln und die 46,7 Millionen Euro aus den Bundesmitteln, die eben nicht eingesetzt werden und die von Jahr zu Jahr anwachsen. Und ja, ich begrüße das Baupaket mit den 22 Einzelmaßnahmen. Nur, ich glaube, wir haben Maßnahmen, die anspruchsvoll sind, und es sind Maßnahmen, die teilweise, Herr Minister, mittelfristig oder vielleicht auch – ich hoffe es nicht – langfristig erst ihre Wirkung erzielen. Unser Gesetzentwurf ist unserer Meinung nach ein überfälliger Schritt von der versteckten Kasse zurück zur offenen und zu verantwortungsvoller Haushaltspolitik. Wer diesen Gesetzentwurf ablehnt, sagt indirekt: Lasst uns weiter Millionen im Dunkeln halten und draußen so tun, als ob Thüringen arm ist.
(Beifall AfD)
Das können und werden wir den Menschen in Thüringen nicht länger zumuten, meine Damen und Herren. Deshalb bitte ich nochmals um Zustimmung zur Überweisung sowohl an den Haushalts- und Finanzausschuss als auch an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur, damit zügig, entschlossen und ohne Verzögerung beraten werden kann und der Haushalt 2027 endlich das wird, was er sein muss: ehrlich, transparent und wirksam für den Wohnungsmarkt. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir reden heute hier über Wohnungsbau und damit über eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Viele Menschen in Thüringen suchen bezahlbare Wohnungen, Unternehmen ringen mit steigenden Baukosten und Zinsen, und Wohnungsgesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften brauchen Verlässlichkeit, um investieren zu können. Die AfD redet eben nicht über Wohnungsbau. Sie legen einen Gesetzentwurf vor, der im Kern nichts anderes tut, als ein bewährtes wohnungspolitisches Instrument zu zerstören, und zwar das Thüringer Wohnungsbauvermögen. Dieses Sondervermögen ist eingeführt worden, um Mittel für den Wohnungsbau zweckgebunden, planbar und über mehrere Jahre hinweg verfügbar zu machen. Es soll langfristige Investitionen absichern, gerade für kommunale und gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen. Die AfD will dieses Sondervermögen nun auflösen, die freien Mittel dem Kernhaushalt zuführen und alle Programme ausschließlich im normalen Haushalt abbilden. Das klingt nach Haushaltsklarheit, ist aber wohnungspolitisch das falsche Signal. Was bedeutet das konkret? Es bedeutet weniger Verlässlichkeit und weniger Planungssicherheit. Wer in Wohnungsbau investiert, plant nicht in Jahresscheiben, sondern in Jahrzehnten. Ein Sondervermögen mit klarer Zweckbindung gibt Kommunen, Genossenschaften und Investoren die Sicherheit, dass Fördermittel nicht von einer Haushaltsdebatte zur nächsten infrage gestellt werden. Wenn die AfD dieses Instrument zurück in den allgemeinen Haushalt schieben will, löst sie diese Verlässlichkeit auf, mitten in einer Situation, in der wir eigentlich alles tun müssten, um Investitionen anzureizen. Die AfD beruft sich dabei auf die Kritik des Rechnungshofs. Ja, der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass sich Mittel angesammelt haben, dass Bedarf und Programmsteuerung besser begründet und kommuniziert werden müssen. Das nehmen wir als SPD auch sehr ernst. Aber aus einer Kritik an der Umsetzung folgt noch lange nicht, dass das Instrument falsch ist. Wenn der Rechnungshof sagt: Steuert besser, dann ist die Antwort einer verantwortungsvollen Politik: Wir reformieren, wir schärfen nach, wir sorgen für mehr Transparenz. Die Antwort der AfD lautet stattdessen: Wir schaffen das Instrument ab. Das ist ideologische Generalabrechnung, nicht konstruktive Problemlösung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer den Gesetzentwurf liest, findet darin keinen einzigen konkreten Vorschlag, wie mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen soll, kein Wort zu sozialen Bindungen, kein Wort zu Mieterschutz, keine Strategie für klimafreundlichen Neubau oder Sanierung, keine Antwort auf die Frage, wie wir in Thüringen tatsächlich zusätzliche Wohnungen schaffen. Stattdessen beschränkt sich der Entwurf auf eine haushaltstechnische Operation: Zweckbindung weg, Sondervermögen weg, zurück in den schlanken Kernhaushalt. Das ist reine Verwaltungstechnokratie ohne wohnungspolitischen Mehrwert. Politisch steht dahinter eine klare Stoßrichtung: Zweckgebundene sozialstaatliche Förderstrukturen sind der AfD suspekt. Sie will öffentliche Vorsorge zurückfahren und die Investitionstätigkeit des Landes auf das reduzieren, was im jährlichen Haushaltsgerangel gerade noch durchgeht. Das mag in einer Haushaltsrede beeindrucken, hilft aber keiner Mieterin und keinem Mieter in Thüringen. In der Wohnungsfrage brauchen wir das Gegenteil: einen handlungsfähigen Staat, der Mittel bündelt, langfristig sichert und strategisch einsetzt. Wir als SPD-Fraktion sagen deshalb: Ja, das Wohnungsbauvermögen braucht Verbesserungen. Wir brauchen eine bessere Bedarfsermittlung, eine klarere Zielsteuerung, eine transparentere Berichterstattung. Wir müssen Programme stärker mit dem neuen Bau-Turbo der Bundesregierung und dem Baupaket der Landesregierung, mit der sozialen Wohnraumförderung und mit den Klimazielen verzahnen. Wir wollen, dass die vorhandenen Mittel tatsächlich schneller und gezielter auf die Straße oder besser gesagt auf die Baustellen kommen. Aber wir wollen das Instrument dafür besser nutzen und stärken und es nicht ausschalten, wie Sie das wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer angespannten Wohnungssituation ist es genau der falsche Weg, ein Sondervermögen aufzulösen, das gerade dazu dient, Wohnraumförderung zu verstetigen. Der Gesetzentwurf der AfD löst kein einziges wohnungspolitisches Problem. Er schwächt die Zweckbindung, er schwächt die Planbarkeit und er reduziert eine komplexe soziale Frage auf eine buchhalterische Verschiebung zwischen Sondervermögen und Kernhaushalt. Als SPD-Fraktion werden wir diesen Gesetzentwurf daher entschieden ablehnen. Wir stehen für eine aktive, gestaltende Wohnungspolitik, für mehr bezahlbaren Wohnraum, für verlässliche Förderung und für einen Staat, der seine Instrumente verbessert und nicht abbaut. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Vielen Dank. Bevor nun für die Landesregierung Minister Schütz das Wort erhält, weise ich noch einmal alle Kolleginnen und Kollegen höflich darauf hin, dass wir die Regel haben, dass im Plenarsaal nicht gegessen wird. Ich merke zwar, dass einige sich für unauffälliger halten, als sie es de facto sind, möchte aber ungern Rügen wegen Essens im Plenarsaal verteilen. Herr Minister Schütz, Sie haben das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Terrasse – nennen Sie es, wie Sie wollen, ich nenne es Terrasse.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Sie sind der Minister!) Eben. Lieber Herr Krell, wie Sie richtig ausführen, wurde das Sondervermögen „Thüringer Wohnungsbauvermögen“ 2011 errichtet. Das war damals eine gute Idee. Da möchte ich die Freude von Frau Müller jetzt wirklich nicht schmälern. Sie hat recht. Ziel war es, Maßnahmen im Rahmen des Wohnungsbaus zu fördern, bezahlbarer Wohnraum soll geschaffen und gesichert und vor allem Neubauprojekte gefördert werden – bitter notwendig, mehr denn je. Jetzt ist die Kollegin gerade nicht da; sie hat ja zu Recht erwähnt, was bis 2022 gebaut worden ist. Sie hat 2023 und 2024 nicht erwähnt, vielleicht aus gutem Grund. Aber darum geht es eigentlich gar nicht. Es geht darum, wie dringend Menschen in Thüringen Wohnraum suchen und was wir gemeinsam hier in dem Hohen Haus und ich als zuständiger Minister dafür tun können, damit sie diesen Wohnraum auch finden. Ich danke Ihnen ausdrücklich, dass Sie über das Baupaket wohlwollende Worte gefunden haben. Das ist aber nur der erste Teil. Ich glaube, wir sind uns darüber einig – ja, Sie haben recht, kurz-, mittel-, langfristig können manche Maßnahmen erst wirken. Ich bin da mit Ihnen einer Meinung. Ich sehe auch, dass wir da ein paar Maßnahmen drin haben. Das müssten eigentlich noch ein paar mehr werden. Da warte ich auch auf den Bund und mache da auch Druck. Offen gestanden gefällt mir da manches nicht, was sich – wir reden ja alle von Bürokratieabbau und Turbo und Sie wissen, ich komme aus einer Stadt, wo Automobilbau zu Hause ist. Ich habe manchmal den Eindruck, wir dürfen nicht vergessen, was ein Turbo ist. Ein Turbo verpresst heiße Luft und wenn Sie Glück haben, kommt am Ende Leistung raus. Das wollen wir gerade machen. Deswegen nennen wir es auch Baupaket. Aber die vom Bund bereitgestellten Kompensationsmittel, auf die Sie auch eingegangen sind, wurden nicht, wie Sie es dargestellt haben, im Sondervermögen gehortet, sondern dienten der Finanzierung der beantragten und eben auch bewilligten Fördermittel im Rahmen der Förderprogramme der sozialen Wohnraumförderung. Das betrifft insgesamt sechs Förderrichtlinien. Und im Rahmen dieser Förderprogramme – jetzt habe ich eine Zahl – wurden allein in den Jahren 2014 bis 2020 knapp 10.000 Wohneinheiten gefördert. Ich finde, Frau Müller, da bin ich völlig bei Ihnen, so kurz vor Weihnachten kann man ja auch mal das Türchen aufmachen und sagen: Mensch, darüber freuen wir uns alle, das ist eine gute Idee und das ist eine Erfolgsgeschichte. Davon, dass kein Bedarf bestanden hätte, Herr Krell, kann also nicht die Rede sein. Seit dem Jahr 2020 erfolgen keine Kompensationen des Bundes mehr. Der Bund gewährt seither Finanzhilfen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus nach der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau. Nach den darin definierten Bestimmungen können die Finanzhilfen des Bundes jedoch nur für die Ausreichung von Zuschüssen und bei Darlehnsgewährung lediglich für den Anteil der Zinssubvention eingesetzt werden. Für den reinen Darlehensanteil können keine Bundesmittel verwendet werden. Weiterhin ist zur Inanspruchnahme der Bundesmittel eine Kofinanzierung aus Landesmitteln – das sind, wie Sie wahrscheinlich wissen, derzeit mindestens 30 Prozent – zu erbringen. Dass ein Horten dieser Bundesmittel im Sondervermögen nicht möglich ist, ergibt sich bereits aus der vorgenannten Verwaltungsvereinbarung. Hinzufügen kann ich nur: Ihre Aussage bezüglich der Ausreichung vereinnahmter Mittel ist, ehrlich gesagt, auch nicht korrekt. Denn die Auszahlung der Fördermittel erfolgt ja entsprechend bestimmten Vorgaben in den zugrunde liegenden Förderrichtlinien. Insbesondere bei größeren Bauvorhaben, wie sie gerade im sozialen Mietwohnungsbau häufig vorkommen, erfolgt die Auszahlung der Fördermittel meist über mehrere Jahre entsprechend dem Baufortschritt. Aufgrund der Krisen in den vergangenen Jahren, auf die auch Sie hingewiesen haben, Herr Kobelt, welche zu signifikanten Baupreis- und Energiepreissteigerungen sowie auch Lieferengpässen und Handwerkermangel führten, traten auch bei den Projekten der sozialen Wohnraumförderung Verzögerungen auf. Auch die eher zurückhaltende Bautätigkeit – und um die geht es ja nun auch in dem Baupaket – in den letzten Jahren ist zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil auf die allgemein unsichere Lage im Baugewerbe zurückzuführen. Bevor aber eine Zusage oder Bewilligung für ein Projekt erfolgt, müssen haushaltsrechtliche Ermächtigungen vorliegen. Bereits im Rahmen der vorgelagerten Programmaufstellung sollte eben sichergestellt sein, dass für aufgenommene Projekte auch genügend haushaltsrechtliche Ermächtigungen vorhanden sind, damit nicht im weiteren Verlauf Anträge aufgrund fehlender Haushaltsermächtigungen abgelehnt werden müssen. Ihr Ansatz ist deshalb im Grunde zu kurz gedacht, denn das Wohnungsbauvermögen bietet hier gerade eine größere Flexibilität. Das hat Kollege Kobelt eben auch anschaulich ausgeführt. Wie aufgrund meiner Ausführungen deutlich werden dürfte, sind diese Umstände nicht auf die Finanzierungsquelle zurückzuführen, sondern würden von einer Abkehr der Förderung aus dem Wohnungsbauvermögen hin zu einer Finanzierung aus dem Kernhaushalt gleichermaßen bestehen. Das Wohnungsbauvermögen sollte nicht in den Kernhaushalt überführt werden. Wir haben wichtige Aufgaben im sozialen Wohnungsbau vor uns und sollten die Mittel aus dem Vermögen nicht nutzen, um andere Projekte zu finanzieren. Insofern sind wir uns einig, dass wir – und das stelle ich mit einiger Freude fest – alle sehen, dass wir Baukonjunktur ankurbeln wollen. Wir sind uns in den Instrumenten nicht einig. Aber ich kann nur sagen, ich würde empfehlen, diesen Antrag abzulehnen, weil ich der Meinung bin, dass wir das Wohnungsbauvermögen dringend brauchen. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Vielen Dank. Es gab seitens der einreichenden Fraktion zwei Anträge auf Ausschussüberweisung, einmal an den Haushalts- und Finanzausschuss und einmal an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Die stimmen wir nun folgend ab. Wer dafür stimmt, diesen Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Dann hat es keine Mehrheit gefunden. Wir stimmen nun über den Antrag ab, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur zu überweisen. Wer stimmt dem zu? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Auch das hat keine Mehrheit gefunden. Damit schließe ich die Beratung und diesen Tagesordnungspunkt für heute. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 10 Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/2427 ERSTE BERATUNG Ist eine Begründung gewünscht? Ja. Frau Abgeordnete Müller, bitte.
Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, kommt man mit den Menschen ins Gespräch zum Thema „Wo drückt der Schuh?“, dann sagen ziemlich viele von ihnen: Wir sorgen uns wegen der steigenden Mieten, wir suchen vergeblich eine passende bezahlbare Wohnung. Da will ich ganz klar sagen: Wohnen ist ein Menschenrecht. Das respektiert auch die Thüringer Verfassung. Sie schreibt in Artikel 15 das Staatsziel der Bereitstellung von angemessenem, bezahlbarem Wohnraum für alle Menschen in Thüringen fest und in Artikel 16 das Grundrecht auf Schutz vor Obdach- und Wohnungslosigkeit. Das heißt, wenn es hier praktische Probleme gibt, ist das Land Thüringen – dazu gehören auch die Kommunen – verpflichtet, für solchen Wohnraum zu sorgen. Auch in Thüringen ist die sogenannte Mieterquote mit 55 Prozent ziemlich hoch, sogar etwas höher als die Gesamtquote für ganz Deutschland, da haben wir 53 Prozent. Auch wenn laut Angaben des Statistischen Landesamts aus dem Sommer 2025 der Anteil der Einfamilienhäuser am Bestand der Wohnhäuser in Thüringen dominiert, wohnen nur 45 Prozent der Menschen in Thüringen in Eigentum. Mit der Mieterquote von 53 Prozent liegt Deutschland im EU-Vergleich deutlich an der Spitze. Wir sind also das Mieterland in Europa. Deshalb ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland auch in Thüringen für die Menschen ein einschneidendes Problem, für das sie auf wirksame Lösungen hoffen. Die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung mit gutem und bezahlbarem Wohnraum ist eine sehr wichtige Aufgabe der sozialen Daseinsvorsorge. Gutes Wohnen ist ein soziales Thema, auch der in Thüringen spürbare Mangel an gutem und bezahlbarem Wohnraum, und das Problem betrifft wirklich nicht nur die Städte entlang der A 4, sondern auch die kleineren Städte. Aus persönlichen Gründen kann ich sagen: Das stimmt. Der Entwurf eines Gesetzes zum sozialen Wohnen in Thüringen greift eine Reihe von Instrumenten auf, die ein Bundesland in die Hand nehmen kann und muss, um die Wohnsituation von Mieterinnen und Mietern zu verbessern. Durch die Verfassungsvorgaben ist Thüringen ganz besonders verpflichtet, für gutes Wohnen, für die Bedürfnisse von Mieterinnen und Mietern aktiv zu werden. Das Gesetz enthält Regelungen für mehr Sozialwohnungen. Den aktuellen Trend, dass immer mehr Wohnungen aus der Sozialbindung fallen, müssen wir gemeinsam stoppen und er muss umgekehrt werden.
(Beifall Die Linke)
Dieses Ziel muss man schon bei der Aufstellung von Bebauungsplänen viel stärker berücksichtigen. Eine Sozialbindung von 30 Jahren muss verpflichtend werden. Kommunen in Thüringen müssen für einen angemessenen Bestand an Sozialwohnungen sorgen. Und – das ist ganz wichtig – Wohnungen dürfen kein Spekulationsobjekt sein. Thüringen braucht auch deshalb eine Landeswohnungsgesellschaft in öffentlicher Hand, die sich langfristig um einen entsprechenden Bestand an guten und bezahlbaren Wohnungen in öffentlicher Hand kümmert. Wenn die Landeswohnungsgesellschaft Überschüsse erwirtschaftet, muss sie diese wieder in die Erhaltung und Schaffung von Wohnraum investieren. Erfahrungen und Untersuchungen zeigen: Je mehr Wohnungen in öffentlicher und genossenschaftlicher Hand sind, desto moderater sind die Mietpreise. Das vorhandene Landeswohnungsbauvermögen – darüber haben wir eben gesprochen – muss mit einer langfristigen gesetzlichen Finanzierungsgarantie ausgestattet werden, damit aus ihm langfristig die Sanierung und der Bau neuer bezahlbarer Wohnungen finanziert werden können, eingeschlossen auch solche Maßnahmen wie die Umwandlung von nicht genutzten Gewerbe- und Büroräumen zu Wohnraum. Die Zweckentfremdung von Wohnraum muss verhindert werden. Der Gesetzentwurf stärkt auch die Beteiligungsund Mitwirkungsrechte von Mieterinnen und Mietern durch Einrichtung von Mieterbeiräten auf lokaler, aber auch auf Landesebene. Auf gesetzlicher Grundlage soll auch ein flächendeckendes Angebot an Mietprüfstellen geschaffen werden, damit Betroffene niedrigschwellige Angebote gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten vor Ort haben. Dazu ganz aktuell: Der am 3. Dezember 2025 veröffentlichte Wärmemonitor des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt deutlich das Problem der steigenden Energiekosten und damit steigenden Nebenkosten für Mieterinnen und Mieter auf. Auch unser Gesetzentwurf zum sozialen Wohnen in Thüringen ist mit seinen verschiedenen Regelungsbausteinen und Handlungsinstrumenten genau am Puls der Zeit. Die Linke-Fraktion wünscht sich eine umfassende und intensive Sachdiskussion mit Anhörung im zuständigen Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Wir müssen da gemeinsam zusammenarbeiten. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, zunächst einmal herzlichen Dank an die Fraktion Die Linke für den wirklich umfangreichen Gesetzentwurf zum sozialen Wohnen in Thüringen. Als SPD-Fraktion teilen wir natürlich die grundlegende Zielsetzung, Mieterinnen und Mieter zu schützen und Wohnungslosigkeit unter allen Umständen zu verhindern.
(Beifall SPD)
Wohnen ist ein Grundrecht und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Bezahlbarer Wohnraum für alle Thüringerinnen und Thüringer ist nicht nur eine Frage des Geldbeutels, sondern auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und für die Lebensqualität von existenzieller Bedeutung. Der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke ist nicht nur sehr umfassend, sondern auch gesetzgeberisch und verfassungsrechtlich sehr herausfordernd. Sie selbst schreiben in Ihrer Begründung – ich zitiere –: „Diese Instrumente berühren zum Teil die Eigentumsgarantie, allerdings in verfassungsrechtlich zulässiger Weise.“ Weiter schreiben Sie von – Zitat – einem „weite[n] Weg“ bis „zu einer wirklichen Demokratisierung aller Bereiche der Wirtschaft“ und dass die – Zitat – „Marktwirtschaft […] im Grundgesetz nicht als Wirtschaftsordnung festgeschrieben [ist]“. Es ist klar, dass Ihr Gesetzentwurf einer umfassenden Beratung im Ausschuss und vor allem einer umfangreichen Anhörung von Verbänden und Kommunen bedarf. Deshalb unterstützen wir die beantragte Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur.
(Beifall Die Linke)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen den vorliegenden Gesetzentwurf insbesondere im Hinblick auf die Kosten und Belastungen für unsere Kommunen als äußerst kritisch. Sie schreiben selber, dass zu den direkten Mehrkosten in Höhe von 10 Millionen Euro auf Landesebene für das Eigenkapital der Landeswohnungsgesellschaft zudem noch das bestehende Landeswohnungsbauvermögen sowie die bestehenden Förderprogramme und die zweckgebundenen Anteile aus dem Kommunalen Finanzausgleich für die Finanzierung der in diesem Gesetz geregelten Aufgaben herangezogen werden sollen. Viel gravierender sind aus unserer Sicht aber die Auswirkungen einer gesetzlich verordneten Mindestbereitstellungsquote an Sozialwohnungen und Notfallwohnungen durch Kommunen ohne korrespondierende Förderprogramme. Zudem würde eine absolute Mietobergrenze in Thüringen in erster Linie kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften treffen. Diese würden durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit beraubt und teilweise in ihrem Bestand gefährdet. Gleichzeitig sind es auch kommunale Wohnungsunternehmen, die mit ihren Gewinnen im Querverbund kommunaler Stadtwerke Daseinsfürsorge wie öffentliche Bäder und den öffentlichen Personennahverkehr in den Gemeinden und Landkreisen finanzieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will stichpunktartig gern auf einige Punkte aus Ihrem Gesetzentwurf eingehen. Das erste Thema sind Mindestquoten für Sozialwohnungsbestand und die Pflicht zu ausreichendem Bestand an Notfallwohnungen für alle Kommunen. Hier wird nicht unterschieden, wem die Wohnungen gehören. Die Kommunen ab 3.000 Einwohner sollen pauschal zur Vorhaltung von 15 Prozent Sozialwohnungen ohne finanzielle Kompensation der Mietausfälle verpflichtet werden. Dies überfordert die Kommunen vollständig und dürfte bei Weitergabe der Verpflichtung an kommunale Wohnungsunternehmen zu reihenweisen Insolvenzen bei diesen führen. Zweiter Punkt: Regelungen zur stärkeren Berücksichtigung des sozialen Wohnungsbaus in der kommunalen Bauleitplanung. Bei diesem Punkt kann man versuchen, gemeinsam zu einer Lösung zu kommen, auch wenn dieser Punkt aus unserer Sicht ohne eine flankierende finanzielle Förderung dazu führt, dass der Wohnungsbau zum Erliegen kommen könnte. Dritter Punkt: Regelungen zu einer Landeswohnungsgesellschaft in der Organisationsform der gGmbH. Wir sehen diesen Punkt kritisch, weil es aus unserer Sicht keinen Sinn macht, neben den kommunalen Wohnungsunternehmen eine weitere Wohnungsgesellschaft mit einem eigenen Verwaltungsüberbau zu gründen, die dann mit den bestehenden gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften, ob kommunal oder genossenschaftlich organisiert, in Konkurrenz um Mieter, Kredite, Bauland und Handwerker treten würde. Viertens schlagen Sie eine Regelung zur Einrichtung eines ständigen Landeswohnungsbauvermögens und seiner Absicherung durch eine finanzielle Mindestausstattung vor. Unabhängig von der finanziellen Belastung des Landeshaushalts durch die Zuführung von 20 Millionen Euro jährlich ist für uns besonders fraglich, warum 50 Prozent des Vermögens für die Landeswohnungsgesellschaft reserviert sein sollen und ebenfalls 50 Prozent für alle anderen Bauherren von Sozialwohnungen, darunter mehrheitlich kommunale und genossenschaftliche Unternehmen. Sie sprechen in Ihrem Gesetzentwurf auch Maßnahmen gegen die Fehlbelegung an. Eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe, also eine Abgabe, die Mieter von öffentlich geförderten Wohnungen zahlen müssen, wenn ihr Einkommen die zulässige Grenze überschreitet, gibt es so zum Beispiel in Hessen und in einigen Kommunen auch in Rheinland-Pfalz. Sie dient als Ausgleich für den Vorteil, eine vergünstigte Wohnung zu nutzen, obwohl die finanziellen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Das ist ein Vorschlag, über den sich aus unserer Sicht reden lässt, wenn die Einnahmen der Abgabe dann auch dem Neubau von Sozialwohnungen zugutekommen würden. Sie sprechen Regelungen zur sozialen Ausgestaltung der Mietpreishöhe an, beziehen sich dabei auf den Mietspiegel und auf die Mietpreisobergrenze. Während aus unserer Sicht viel für die Erstellung von flächendeckenden Mietspiegeln spricht, wird ein absoluter Mietendeckel von den meisten Verbänden abgelehnt. Das Beispiel in Berlin hat gezeigt, dass die Einführung eines Mietendeckels zu einer Klageflut geführt hat und letztlich, wenn auch zunächst aus formalen Gründen, vom Bundesverfassungsgericht im April 2021 für verfassungswidrig erklärt wurde. Ein siebenter Punkt aus Ihrem Gesetz bezieht sich auf die Regelungen zur Interessenvertretung – Mieterbeiräte – auf allen Ebenen und zur Ombudsstelle. Gegen die stärkere Organisation und Vernetzung von Mietern ist aus unserer Sicht natürlich wenig einzuwenden. Allerdings dürfte das vorgeschlagene Recht auf nicht öffentliche Teilnahme der Mieterbeiräte an allen Unternehmensgremien und kommunalen Ausschüssen gegen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zum Beispiel der Thüringer Kommunalordnung verstoßen. Und ein letzter Punkt: Regelungen zur flächendeckenden Einrichtung von Mietprüfstellen. Kommunale Organisationen zur Überprüfung der Korrektheit von Miethöhe und Nebenkostenabrechnungen sind aus unserer Sicht sicherlich hilfreich für Mieterinnen und Mieter. Aber auch hier fehlt es aus unserer Sicht an einer ausreichenden Finanzierung dieser Stellen durch die Kommunen. Sie sehen also, warum wir eine Weiterberatung Ihres Gesetzentwurfs im Ausschuss freudig entgegensehen und begrüßen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zum sozialen Wohnen in Thüringen. Lassen Sie mich zuerst betonen, es ist richtig und wichtig, dass wir uns intensiv mit dem Thema „bezahlbarer Wohnraum“ auseinandersetzen. Die Herausforderungen auf den Wohnungsmärkten sind real und in Jena, Erfurt oder zumindest Teilen Weimars deutlich spürbar, während große Teile des ländlichen Raums eher mit Leerstand zu kämpfen haben. So haben wir zum Beispiel in Jena einen Wohnungsleerstand unter 1 Prozent, haben aber auf der anderen Seite Landkreise mit teilweise 17, 18 oder mehr Prozent Wohnungsleerstand. Ihr Ziel der Schaffung von mehr Wohnraum teilen wir uneingeschränkt, aber nicht ihre Vorgehensweise, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Die Vorstellungen, die teilweise hier formuliert werden, greifen tief in Eigentumsrechte, in die Gewerbefreiheit und damit in zentrale Prinzipien unserer sozialen Marktwirtschaft ein. Aus unserer Sicht führt das nicht zu einer Entlastung des Wohnungsmarkts, sondern zu neuen bürokratischen Hürden, staatlicher Überregulierung und am Ende zu weniger Investitionsbereitschaft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist unstrittig, Wohnen wird teurer und das ist eine Realität, der wir uns stellen müssen. Der Gesetzentwurf der Linken liefert auf diese Realität jedoch aus unserer Sicht keine praktikablen Antworten. Statt Anreize für Neubau, Eigentumsbildung oder Investitionen zu setzen, arbeitet er mit Instrumenten wie starken staatlichen Eingriffen, die wir aus vergangenen Zeiten kennen und nicht erfolgversprechend sind. Sie schreiben in Ihrer Einleitung, es gibt kein Grundrecht auf Gewerbefreiheit und kein Grundrecht auf Profiterzielung. Das mag juristisch zutreffen, aber in der Konsequenz stellen Sie damit die Prinzipien unserer Wirtschaftsordnung infrage. Und ebenso stimmt an dieser Stelle aber auch, es gibt auch keinen Anspruch darauf, jederzeit eine günstige Wohnung im Stadtzentrum zu erhalten. Sie selbst rechnen mit direkten Kosten von rund 10 Millionen Euro, unter anderem finanziert aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Die Kommunen werden diese zusätzliche Belastung sicher nicht begrüßen. Zusätzlich will ich auch noch auf ein paar weitere Punkte Ihres Gesetzentwurfs eingehen. Zum ersten Abschnitt, Sicherung des sozialen Wohnungswesens, fordern Sie in § 2, dass Gemeinden ab 3.000 Einwohnern 15 Prozent aller vorhandenen Wohnungen, nicht nur der kommunalen Wohnungen, als Sozialwohnungen bereitstellen sollten. Aus unserer Sicht ist das ein sehr weitreichender Eingriff in bestehende Eigentumsverhältnisse. Auch die Möglichkeit der Enteignung lehnen wir entschieden ab. Unser Ziel ist eine Politik der Eigentumsförderung. Deshalb stärken wir bewusst Programme wie die Familienbauförderung. § 4 – Landeswohnungsgesellschaft –: Der Vorschlag ist nicht neu. Wir haben ihn bereits im Ausschuss geprüft mit klarem negativen Ergebnis. Eine Landesgesellschaft wäre teurer, bürokratischer und würde gut funktionierende kommunale und genossenschaftliche Unternehmen verdrängen. Kommunale Unternehmen wie jenawohnen oder die KOWO und kommunale Wohnungsbaugenossenschaften stellen eine hohe Zahl von Wohnungen zur Verfügung und investieren jedes Jahr mehrere 100 Millionen Euro in deren Erhaltung oder in den Neubau. Zum zweiten Abschnitt – Fehlbelegungen –: Ja, es gibt Fälle, in denen Sozialwohnungen von Haushalten bewohnt werden, die längst über den Einkommensgrenzen liegen. Bundesweit schätzt man diesen Anteil auf 15 bis 25 Prozent. Niemand möchte Lebensleistungen bestrafen, aber sozialer Wohnungsraum muss denen zugutekommen, die ihn benötigen. Nach unserem Kenntnisstand wird dazu die Bundesregierung eine bundesweite Lösung vorlegen. Viele der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen sind aus unserer Sicht übergriffig und erzeugen eher Misstrauen, statt entsprechende Lösungen zu finden. Ich will gerade zum Thema „Zweckentfremdung“ noch was sagen. Sie fordern unter anderem ein Verbot der gewerblichen oder freiberuflichen Nutzung von Wohnraum. Wir hingegen stehen für die Gewerbefreiheit und Gründermut, denn – auch das sollte man wissen – rund 20 Prozent aller Existenzgründungen in Thüringen starten aus der eigenen Wohnung heraus. Auch flexible Wohnmodelle in Studierendenstädten, etwa temporäre Wohngemeinschaftsübernahmen, würden massiv eingeschränkt. Besonders kritisch ist § 7 Abs. 8 mit einer Betretungspflicht für Behördenvertreter. Das verletzt aus unserer Sicht die Unverletzlichkeit der Wohnung. Artikel 13 Grundgesetz schützt die Wohnung ausdrücklich, selbst für Polizeibefugnisse gelten enge Voraussetzungen. Bußgelder bis 100.000 Euro sind ebenfalls unangemessen.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Nein!)
Darüber brauchen wir gar nicht diskutieren. Weitere Kritikpunkte sind zum Beispiel die Ausweitung der Mietobergrenze auf Regionen, in denen es keinen Wohnungsmangel gibt. Das widerspricht im Übrigen Ihrer eigenen Argumentation. Nach Bundesrecht gelten nur Jena, Erfurt und Teile Weimars als angespannte Wohnungsmärkte. Die Einführung zusätzlicher Beauftragter, Ombudsstellen und Gremien führt zu mehr Verwaltung statt zu mehr Wohnraum. Ich möchte auch noch einen Satz zum Thüringer Bauforum verlieren: Mehr als 100 Vertreter der Wohnungs- und Bauwirtschaft haben hier klar gezeigt, was wirklich benötigt wird. Im Übrigen fand auch keiner Ihrer Vorschläge dort irgendeine entsprechende Unterstützung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, wir brauchen bezahlbare Wohnungen, die den tatsächlichen Bedarfen entsprechen, und wir brauchen damit verbunden auch weniger Bürokratie. Ich denke, unser Thüringer Baupaket und das Erste Thüringer Entlastungsgesetz setzen genau an der richtigen Stelle an. Aber ich habe jetzt auch kein Problem, Ihren Gesetzentwurf im Infrastrukturausschuss zu diskutieren und im Rahmen einer Anhörung vielleicht doch noch entsprechende Erkenntnisse zu gewinnen. Also wir verschließen uns einer Überweisung nicht. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream, der uns hier vorliegende Gesetzentwurf der Linken zum sozialen Wohnen ist ein teurer und planwirtschaftlicher Eingriff in den Wohnungsmarkt, der die eigentlichen Ursachen der Wohnungsnot in Thüringen ignoriert und am Ende weder Mieter noch Kommunen hilft, sondern Bürokratie, Kosten und Ideologie ausweitet.
(Beifall AfD)
Wir von der AfD hingegen wollen das Wohneigentum stärken statt enteignen. Wir wollen den Neubau erleichtern statt verhindern. Die Linke erklärt das Wohnen zum umfassenden Staatsprojekt und baut einen kompletten Instrumentenkasten auf, der aus Quoten, einer Landeswohnungsgesellschaft, einer Mitpreisobergrenze, Fehlbelegungsabgaben, Zweckentfremdungskontrollen, Mieterbeiräten, Ombudsstellen und Mietprüfstellen besteht. Das ist ein tiefgreifender Umbau zu einer staatlichen Wohnungswirtschaft, also hin zu einer schleichenden Sozialisierung des Mietwohnmarkts.
(Beifall AfD)
Genau das dürfen wir nicht zulassen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. Wenn es nach den Linken geht, dann sollen Gemeinden ab 3.000 Einwohnern verpflichtet werden, mindestens 15 Prozent aller Wohnungen als Sozialwohnungen im eigenen Bestand vorzuhalten. Die kommunalen Wohnungsgesellschaften sollen in nur hundertprozentiger öffentlicher Hand zulässig sein und Rekommunalisierungen sind auszuschöpfen. Das ist nichts anderes als eine Rückabwicklung der privaten Wohnungswirtschaft durch die Hintertür.
(Beifall AfD)
Dazu kommen Notfallwohnungen, eine Fehlbelegungsabgabe, ein Pflichtmietspiegel, Landesmietpreisobergrenzen und ein dichtes Kontrollregime bis hinein in Leerstandsfristen, Kurzzeitvermietung und Wohnraumnummern für Ferienvermietungen. Das ist ein Bürokratiemonstrum, das Investoren abschreckt und die kommunale Selbstverwaltung faktisch aushebelt. Die AfD bekennt sich klar zur Eigentumsgarantie und zur kommunalen Selbstverwaltung. Denn Kommunen brauchen Entscheidungsspielräume und keine ideologisch verordnete Eigentumsstruktur.
(Beifall AfD)
Eigentum verpflichtet, ja, aber Eigentum ist eben kein Feindbild. Die Linke benutzt die Sozialbindung des Eigentums als Vorwand, um Vermieter systematisch unter Generalverdacht zu stellen, um so deren Gewinne deckeln zu können und eine staatliche Steuerung bis ins Detail zu legitimieren. Die Linke will eine landeseigene Wohnungsgesellschaft als gGmbH mit Landesgewährträgerhaftung, 10 Millionen Euro Startkapital und einem dauerhaften Landeswohnbauvermögen mit einer Mindestausstattung von 100 Millionen Euro. Das muss man sich einmal vorstellen: 100 Millionen Euro plus jährlich mindestens 20 Millionen Euro Zuführung zusätzlich zu den Bundesmitteln und bestehenden Programmen! Das sind massive Dauerlasten für den Landeshaushalt und ein weiterer Staatskonzern mit politischer Steuerung.
(Beifall AfD)
Ich möchte einmal kurz daran erinnern: War es doch die Linke, die in Thüringen jahrelang das für den Wohnungsbau zuständige Ministerium geführt hat. In dieser Zeit ist jedoch die Zahl der Sozialwohnungen deutlich gesunken trotz Hunderter Millionen Euro an Fördergeldern. Wo die Linke also in Verantwortung war, ist sie beim sozialen Wohnungsbau erkennbar gescheitert.
(Beifall AfD)
Jetzt soll ausgerechnet die gleiche Politik mit noch mehr Geld und noch mehr Staat zu besseren Ergebnissen führen? Das kann nicht Ihr Ernst sein! Das ist unglaubwürdig. Die AfD lehnt Eingriffe wie Mietendeckel und überzogene Mietpreisbremsen ab, weil sie Investitionen unattraktiv machen, Neubauvorhaben verhindern und damit die Wohnungsnot nur noch zusätzlich verschärfen. Dieser rote Gesetzentwurf geht genau in diese Richtung.
(Beifall AfD)
Dieses Gesetz setzt verbindliche Mietspiegel für alle Gemeinden fest. Es ermöglicht landesrechtliche Mietobergrenzen mit Ausweitung auf Altverträge, Rückzahlungsansprüche und Sonderprozessrechte zugunsten der Mieter. Das mag kurzfristig populär klingen, nimmt aber Vermietern die notwendige Planungssicherheit und das Einkommen, welches sie für die Instandhaltung, Sanierung und für den Neubau brauchen. Um wirklich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, braucht es vernünftige Rahmenbedingungen. Dazu gehören aus Sicht der AfD die Rücknahme überzogener Bau-, Energie- und Klimastandards, die Senkung der Nebenkosten und die Entbürokratisierung von Bauverfahren. Die Linke will doch genau das Gegenteil. Die AfD stellt die direkte Unterstützung einkommensschwacher Mieter in den Vordergrund, anstatt Millionen in eine ineffiziente staatliche Wohnungsbürokratie zu stecken. Die Linke beschreibt die Wohnungsnot ausführlich, schweigt aber zur Rolle der Massenzuwanderung. Mehr Menschen auf gleichem Raum bei gleichzeitig stagnierendem Neubau erhöhen den Druck auf den Wohnungsmarkt zwangsläufig. Die AfD fordert, politisch verursachte Mietpreissteigerungen zu verhindern. Dazu gehören eben auch ein Stopp der ungesteuerten Migration und eine damit verbundene Remigration, um die Nachfrage nach Wohnraum wieder deutlich zu begrenzen.
(Beifall AfD)
Ein weiterer Preistreiber sind staatlich verursachte Bau- und Energiekosten. Energiepolitik, Dämmzwang und Auflagen treiben nicht nur die Baukosten in die Höhe, sondern auch die Nebenkosten für die Mieter. Die AfD setzt genau hier an. Vorgaben entschlacken, Standards auf das notwendige Maß reduzieren und die Energiepolitik vom Kopf auf die Füße stellen, damit das Heizen und Wohnen wieder bezahlbar wird. Der Gesetzentwurf der Linken blendet auch diese Ursachen völlig aus.
(Beifall AfD)
Was wir verlangen, ist eine Förderung von Wohneigentum für breite Schichten unserer Gesellschaft, insbesondere aber für Familien, etwa durch steuerliche Vorteile und erleichterte Finanzierung von Wohneigentum. Für Mieter mit geringem Einkommen setzen wir auf gezieltes Wohngeld statt auf Sozialwohnungsquoten. Sozialer Wohnungsbau erreicht immer nur einen Teil der Berechtigten und führt trotz immensem Mitteleinsatz häufig zu Fehlbelegungen und Segregation. Mit einem intelligent ausgestalteten Wohngeld können Bürger frei am Markt wählen, statt in ein staatlich verwaltetes Kontingent gedrängt zu werden. Der uns vorliegende Gesetzentwurf ist also nicht nur teuer, ideologisch und am Ende wirkungslos, er schafft auch neue Behörden, neue Gesellschaften, neue Pflichten und Verbote, aber keinen einzigen Wohnraum durch schnellere Genehmigungen, niedrigere Baukosten oder durch eine begrenzte Nachfrage. Wer also wirklich will, dass die Thüringer Familien, Rentner und Alleinerziehende bezahlbar und in Sicherheit wohnen, darf den Wohnungsmarkt nicht verstaatlichen, sondern muss ihn vom ideologischen Ballast befreien.
(Beifall AfD)
Dieser Gesetzentwurf ist daher abzulehnen und auch eine Überweisung an irgendeinen Ausschuss lehnen wir entschieden ab. Ich danke Ihnen.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Mengel-Stähle. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Anja Müller für die Fraktion Die Linke an das Rednerpult. Bitte.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will zunächst Herrn Lutz Liebscher danken, dass Sie – ja, du kannst mich nett angucken. Aber ich habe mich wirklich über den Redebeitrag gefreut, weil du gesagt hast, du willst mit uns gemeinsam daran arbeiten,
(Beifall SPD)
was wir daran übernehmen können, und wir wollen es im Ausschuss diskutieren und auch anhören. Das hat mich wirklich sehr gefreut und ich möchte – da weiche ich ein bisschen ab und ich halte es jetzt in die Kamera. Das sind Meldungen aus den Lokalzeitungen, da steht: In Eisenach kommen verzweifelte Leute zu mir, wenn die Miete zum Problem wird. Die letzten Wochen haben gezeigt, wie wichtig unser Gesetzentwurf zum Sozialen Wohnen ist, weil überall die Hütte brennt – so will ich es mal kurz formulieren. Jetzt möchte ich im Folgenden noch einmal näher auf die einzelnen Bausteine in unserem Gesetzentwurf zum Sozialen Wohnen eingehen. Die Versorgung mit gutem und sozialem Wohnraum ist eine ganz zentrale Aufgabe der öffentlichen sozialen Daseinsvorsorge, und wir als Linke kümmern uns darum. Denn Wohnungsbau – und schon gar nicht der soziale Wohnungsbau – ist nicht einfach eine Konjunkturmaßnahme zur Ankurbelung der privaten Bauindustrie. Gutes und bezahlbares Wohnen ist eine der wichtigsten Kernaufgaben des Sozialstaats. Auf eine möglichst gute Erfüllung dieser öffentlichen sozialen Aufgabe haben alle Menschen in Thüringen ein Recht.
(Beifall Die Linke)
Die amtierende Landesregierung – und ich habe mir die Pressekonferenz letzte Woche sehr genau angeschaut – sieht das Thema „Wohnen“ mehr unter dem Blickwinkel „Wirtschaft“, aber leider weniger unter dem Blickwinkel „Soziales“ und mehr unter dem Blickwinkel „Eigentum“ und leider weniger unter dem Blickwinkel der Bedürfnisse von Mieterinnen und Mietern. Ein zentrales Instrument des Gesetzes ist die rechtlich verbindliche Sozialwohnungsquote für alle Kommunen ab 3.000 Einwohner. Mehrere Kommunen können sich dazu zusammenschließen und das sollen sie auch. Auch die vorgesehene Landeswohnungsgesellschaft dient der Erfüllung dieses Zwecks. Und, Herr Worm – in Ihre Richtung –, natürlich gab es eine Stellungnahme der Landesregierung für eine Landeswohnungsgesellschaft. Im Ausschuss haben wir noch nicht diskutiert – das kommt noch. Die verpflichtende Mindestquote an kommunalen Sozialwohnungen bestimmt sich dann zwar vorrangig nach der Einwohnerzahl, aber es werden auch andere Kriterien berücksichtigt wie die Bedürfnisse von älteren und behinderten Menschen und Kindern. Es geht dabei nicht nur um Neubau, sondern auch Sanierung und um die Möglichkeit der Kommunalisierung bzw. Rekommunalisierung von privatem Wohnungsbestand oder dessen Überführung in genossenschaftliche Strukturen. Auch die Umwidmung von Büro- und Gewerbeflächen in Wohnraum ist erfasst. Das alles entspricht auch dem neu in der Thüringer Verfassung verankerten Nachhaltigkeitsstaatsziel. Wir als Fraktion meinen, auch von der Landesebene aus muss versucht werden, auf die Entwicklung der Miethöhe und die Höhe der Nebenkosten Einfluss zu nehmen.
(Beifall Die Linke)
Da will ich Ihnen gern als Denkprozess mitgeben: Die Marktwirtschaft kennt die Möglichkeit der gesetzlichen Moderierung von Preisen. Diese Instrumente sind Ausdruck des verfassungsrechtlichen Sozialstaatsgebots. Während das Grundgesetz keine Wirtschaftsordnung festlegt, legt die Thüringer Verfassung in Artikel 38 eine soziale und ökologische Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung für Thüringen fest. Ich will mal auf diese Mietpreissteuerung, die wir im Gesetz haben, eingehen. Mit Blick auf Fragen der Mietpreissteuerung ist das nämlich sehr hilfreich. Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2019 entschieden, dass das Instrument der Mietpreisbremse als Konkretisierung der Sozialbindung des Eigentums verfassungsgemäß ist. Im dortigen Fall ging es um eine isolierte Version der Mietpreisregulierung auf Landesebene. Diese Version fand beim Gericht gar keinen Gefallen, aber – und jetzt komme ich zum Aber – mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Regelungen zur Beeinflussung der Miethöhe nicht isoliert angewendet, sondern eingebettet in unseren Gesetzentwurf zur Stärkung des sozialen Wohnens in Thüringen. Laut Grundgesetz steht die Gesetzgebungskompetenz für das soziale Wohnungswesen den Ländern zu, also auch Thüringen.
(Beifall Die Linke)
Ein weiteres Instrument ist die stärkere Berücksichtigung des Sozialwohnungsbaus bei der Bauleitplanung, vor allem bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Da habe ich immer noch das verabschiedete Gesetz des Bau-Turbos der Bundesregierung im Hinterkopf. Da bin ich gespannt, was da noch auf uns zurollt. Zwar kann bisher schon im Bebauungsplan festgelegt werden, wo wie viel Wohnbebauung stattfindet, aber es gibt derzeit noch nicht die Pflicht zu Sozialwohnungen. Wirksame Landesregelung zur Bekämpfung von Zweckentfremdung – da will ich mal den Stadtentwicklungsdezernenten Bredemeier aus Erfurt – Klammer auf: Mitglied der CDU – nicht zitieren, aber der wünscht sich das. Der sucht gerade direkt nach Lösungen, wie er für die Stadt Erfurt eine Zweckentfremdung verhindern kann, also dass nicht stattfindet, dass Airbnb Wohnungen auf den Markt legt und der Wohnraum entzogen wird. Er kämpft gerade für eine Lösung. Aus dem Grund – auch danke noch mal, Lutz – müssen wir darüber diskutieren.
(Beifall Die Linke)
Wir als Linke-Fraktion sind uns sicher: Thüringen braucht eine Landeswohnungsgesellschaft und ja, sie soll als gGmbH organisiert werden und einen umfangreichen Bestand an Miet- und Sozialwohnungen in öffentlicher Hand schaffen, das nicht nur – das will ich gern noch mal formulieren – durch Neubau, sondern sie soll auch sanieren, sie soll Altbestand modernisieren, sie soll auch Wohnungen erwerben oder durch die Umgestaltung von Gewerbeflächen zu Wohnraum für mehr sozialen Wohnraum sorgen. Und ja, sie muss 100 Prozent in öffentlicher Hand bleiben. Nun rennt mir die Zeit leider so ein bisschen weg, das ist schade, aber wir haben die Zeit im Ausschuss. Deswegen beantrage ich auch noch mal die Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Ich freue mich jetzt schon auf eine dann hoffentlich mündliche Anhörung; nicht nur schriftlich, das würde ich mir wirklich wünschen.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Kolleginnen und Kollegen, zwei Worte kommen mir in den Sinn, wenn ich diesen Gesetzentwurf lese: Misstrauen und Verantwortung – auf der einen Seite Misstrauen gegenüber den kompletten kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, den Genossenschaften, den Kommunen und auf der anderen Seite Verantwortung. Verantwortung heißt, an die bestehenden Probleme zu gehen, die Bedingungen zu verbessern und Wohnraum zu schaffen, der wieder preisgünstig und bezahlbar ist. Wir haben uns als BSW-Fraktion für die zweite Option entschieden: Verantwortung.
(Beifall BSW)
Sehr geehrte Linke-Fraktion, in Ihrem Gesetzentwurf teilen wir, glaube ich, das gemeinsame Ziel. Es muss mehr in sozialen Wohnungsbau investiert werden, es muss in den ländlichen Räumen auch eine höhere Sanierungsquote erzeugt werden und es muss möglich sein, dass es in den Ballungsräumen nicht mehr normal ist, dass eine arbeitende Familie auf dem Wohnungsmarkt, wenn sie neu nach Jena oder Erfurt kommt, mittlerweile 16, 17 Euro kalt für ihre Drei- oder Vierzimmerwohnung bezahlen muss. In dem Ziel sind wir uns einig, in den Mitteln allerdings überhaupt nicht. Lassen Sie mich kurz zu den ersten Punkten kommen, die Sie als Instrumentarien eröffnet haben. Der erste Punkt betrifft sogenannte Mindestquoten für öffentlichen Wohnungsbau und Wohnungsbestand. Sie sagen, 15 Prozent der Wohnungen sollen Sozialwohnungen sein. Allerdings ist der Begriff „Sozialwohnung“ nicht näher definiert. Deswegen gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder Sie meinen, 15 Prozent sollen die Grenze der sozialen Wohnungsbauförderung von im ländlichen Raum zurzeit 5,90 Euro an Sollmiete nicht überschreiten. Das wäre die eine Möglichkeit. Das würde aber bedeuten, dass Sie vollkommen ignorieren, dass zum Beispiel Nordhausen – da war ich bei den Wohnungsgesellschaften – im Wohnungsbestand bereits 60/70 Prozent hat, die unter diesem Preis liegen, weil sie viele Bestandswohnungen haben. Die brauchen ganz andere Strukturen. Die brauchen neue Investitionen, attraktivere Wohnungen für Fachkräfte, die kommen. Oder Sie meinen es tatsächlich so, dass 15 Prozent des Wohnungsbestands als sozialer Wohnungsbau neu gebaut oder neu saniert werden soll. Da hat der Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft heute gerade ausgerechnet, das kostet den Steuerzahler 17 Milliarden Euro, wenn die so gefördert werden. Also da vielleicht noch mal Aufklärung, in Ihrem Gesetzentwurf ist jetzt noch nicht so richtig klar geworden, welche Variante. Aber in beiden Fällen sehen wir Mindestquoten als falsch an, weil die sehr bürokratisch sind und damit keine einzige Wohnung neu gebaut wird.
(Beifall BSW)
Der zweite Punkt, den wir kritisieren, ist die Regelung zur stärkeren Berücksichtigung des sozialen Wohnungsbaus bei der kommunalen Bauleitplanung. Ich war ja sechs Jahre lang im Aufsichtsrat der Weimarer Wohnstätte in Weimar und dort haben wir uns natürlich intensiv damit beschäftigt, wie Wohnungsbau günstiger gestaltet werden kann. Man muss sagen, den Kommunen vorzugeben, dass sie das mit ihren Wohnungsbaugesellschaften in der Bauleitplanung berücksichtigen müssen, das ist, finde ich, ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Wenn es Städte gibt wie Erfurt, die damit begonnen haben – 20 Prozent von Wohngebieten über 3.500 Quadratmeter –, dort so eine Quote einzuführen, dann sollen sie das doch machen. Aber da brauchen sie doch nicht das Land, das ihnen vorgibt, welche Quoten sie in ihren eigenen Kommunen, in ihren eigenen Landkreisen einführen wollen.
(Beifall BSW)
Kommen wir zum dritten Punkt, zur Landeswohnungsbaugesellschaft. Sie schreiben tatsächlich, dass 50 Prozent des Wohnungsbauvermögens von einer neu zu gründenden Landeswohnungsbaugesellschaft verwaltet, strukturiert und verbaut werden sollte. Da frage ich mich natürlich: Woher kommt dieses Misstrauen gegenüber unseren kommunalen Wohnungsgesellschaften? Kommunale Wohnungsgesellschaften sind kontrolliert durch die Stadträte oder durch die Kommunalräte, sie setzen sich im Interesse ihrer Kommunen ein, sie haben im Vergleich zu Privatinvestoren ungefähr die Hälfte an Renditevorstellungen, die sie in den Wohnungsmarkt mit einbringen, und sie haben in vielen Fällen eine so gute Bonität, dass sie auch günstige Kredite bekommen. Eine Landeswohnungsgesellschaft, die in so einem Volumen in diese kommunale Selbstverwaltung eingreift, ist für uns ehrlich gesagt unvorstellbar. Und es erinnert jetzt ehrlich gesagt wirklich an den Begriff „VEB Wohnkombinat Thüringen“.
(Beifall BSW)
So einen Eingriff muss man sich gut überlegen und wir lehnen das ab. Wir vertrauen den Kommunen, wir vertrauen den kommunalen Wohnungsgesellschaften. Die müssen gestärkt werden durch attraktive Förderquoten, durch Förderprogramme, die einfacher sind, die entschlackt werden, die einen höheren Anreiz zum Bauen setzen, die die Bürokratie abbauen. Wenn wir das zusammen schaffen – zusammen! –, haben Sie, glaube ich, auch ein Interesse daran, dass dann die kommunalen Wohnungsgesellschaften auch mehr investieren können und dass vor Ort mehr Wohnungen entstehen. Als Nächstes kommen wir jetzt zu Punkten, bei denen wir durchaus ähnliche Herangehensweisen haben. Natürlich müssen in angespannten Wohnlagen – da gab es ja gerade die Debatte oder auch die Einigung der Regierung, wie zum Beispiel für Erfurt und Jena – die Städte die Möglichkeit haben, auch die maximale Mietpreishöhe zu bestimmen. Aber da sollte das Land auch wirklich nur die Möglichkeiten eröffnen und vor Ort sollen es die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst entscheiden können, ob sie dieses einrichten wollen. Der nächste Punkt ist: Regelung zur Einrichtung eines ständigen Landeswohnungsbauvermögens. Das hatten wir ja vorhin schon mal als Thema gehabt. Wir sind dafür, dass das Landeswohnungsbauvermögen erhalten bleibt, aber wir wollen, dass es effektiver ausgegeben wird, dass das Volumen steigt, und sind für ein neues Finanzierungsmodell, bei denen die Tilgungsraten aus den Landeswohnungsgesellschaften bezahlt werden und dadurch die Investitionsvolumina nahezu verdoppelt werden können. Das ist ein neuer Ansatz, der das Landeswohnungsbauvermögen weiterentwickelt, aber auf keinen Fall, wie Sie es gesagt haben, abwickeln soll.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Das ha-
be ich nicht gesagt!) Insgesamt komme ich zu der Erkenntnis, dass das Ziel von Linke- und BSW-Fraktion, günstigeren Wohnraum zu schaffen, das gleiche ist, wir aber auf Mittel setzen, die fördern, unterstützen, die Kommunen anerkennen, die Wohnungsgesellschaften anerkennen und stärken und nicht misstrauen, wie es in Ihrem Gesetzentwurf rüberkommt. Deswegen können wir einige Punkte gut im Ausschuss diskutieren, aber insgesamt stimmen wir diesem Gesetz in der vorliegenden Form sicherlich nicht zu. Meine Redezeit ist leider zu Ende, sonst hätte ich gern Ihre Frage beantwortet.
(Beifall BSW)
Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kobelt. Gibt es aus den Reihen der Abgeordneten noch Redebedarf? Frau Müller wollte eine Zwischenfrage stellen? Leider ist die Redezeit auch schon abgelaufen und der Abgeordnete hat auch schon das Redepult verlassen. Schade!
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Aber Sie
sind nicht darauf eingegangen!) Ich habe mich da schlaugemacht, Frau Müller. Ich frage den Abgeordneten Kobelt: Wären Sie bereit, eine Nachfrage, in dem Fall der Abgeordneten Müller, zu Ihrer Rede zuzulassen? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank. Dann schaue ich zur Regierungsbank und bitte Minister Schütz um das Wort.
Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Terrasse, mit dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke liegt uns ein sehr umfangreicher Vorschlag zur Neuordnung der thüringischen Wohnungs- und Mietenpolitik vor. Auf fast 30 Seiten haben Sie uns zahlreiche neue Instrumente vorgeschlagen, von Mindestquoten im sozialen Wohnungsbau über verpflichtende Notfallwohnungen, Eingriffe in die Bauleitplanung, eine obligatorische Landeswohnungsbaugesellschaft, Zweckentfremdungs- und Fehlbelegungsregelungen bis hin zu landesrechtlichen Mietobergrenzen. Kann man machen – ob es ein Turbo ist, müssen wir sehen. Der Entwurf will nahezu alle Bereiche des Wohnungswesens gleichzeitig neu ordnen, also die Wohnraumförderung, die kommunale Wohnungswirtschaft, das Mietpreisrecht, das Zweckentfremdungsrecht, die Sozialforschung und Evaluierung, Datenerhebungspflichten, neue Aufsichts- und Kontrollmechanismen sowie die Einrichtung neuer Landesstrukturen. Wow! Das ist viel, das ist komplex. Wie gesagt, ob es ein Turbo ist, kann ich noch nicht sehen. Aber eines sehe ich, liebe Frau Müller, und da möchte ich die weihnachtliche Freude jetzt wirklich – denn das lasse ich so nicht stehen – etwas trüben: Wenn Sie diese Pressekonferenz, die ich mit Vertretern der Wohnungswirtschaft, mit Vertretern der Bauwirtschaft, mit der Chefin des Architektenverbands gegeben habe, kritisieren und sagen, die Landesregierung habe nur die Wirtschaft im Blick, dann muss ich Ihnen sagen, dann haben Sie entweder nicht richtig zugehört oder etwas nicht verstanden, weil ich mich offen gestanden schon gewundert habe, dass Sie das Baupaket kommentieren. Das haben Sie eben wieder getan.
Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)
Nein, jetzt nicht. Gern später. Sie haben das wieder getan und haben gesagt, uns läge nicht an den Mieterinnen und Mietern. Doch, liebe Frau Müller, genau daran liegt uns. Nur in meiner Welt, die vielleicht ideologisch eine andere ist als Ihre, geht es mir darum, mit möglichst vielen Partnern möglichst viel zu schaffen. Deswegen versuche ich, die ins Boot zu holen. Sie können den Ansatz kritisch sehen, das ist völlig in Ordnung. Es ist vielleicht ein anderer Ansatz als der, der bisher gewählt worden ist. Wir können dann gucken, ob er erfolgreicher war. Aber ich finde, man darf doch nichts unversucht lassen, um die, die investieren sollen und Wohnraum schaffen sollen, nicht länger zu gängeln, sondern zu motivieren und Investitionen zu entfesseln. Das ist mein Weg.
(Beifall BSW)
Ich möchte, weil Sie sich so viel Mühe gemacht haben und ich das auch wertschätze, klarstellen – und ich gehe davon aus, dass Ihnen das auch bewusst ist –, dass eine sachgerechte Prüfung so vieler komplexer Maßnahmen innerhalb weniger Tage natürlich ausgeschlossen ist. Daher kann ich Ihnen hier und heute inhaltlich abschließende Gesamtbewertungen dieses Entwurfs natürlich nicht geben. Aber bereits eine kursorische Durchsicht zeigt, dass der Entwurf nicht ausschließlich den Geschäftsbereich des Infrastrukturministeriums betrifft. Das werden Sie wissen. Sie werden wohl auch andere Ressorts einzubeziehen haben, etwa bei Regelungen zu Notfallwohnungen für Obdachlose. Ich bin mit Ihnen einig, der Schutz vor Obdachlosigkeit ist elementar wichtig, weil es nicht nur um Wirtschaft geht, sondern um Menschen und um Mieterinnen und Mieter und auch um Menschen, die auf der Straße leben müssen, weil sie sonst keine Chance haben, Mieterinnen und Mieter zu werden. Gleichwohl müssen Mindestquoten für Notfallwohnungen rechtlich belastbar hergeleitet und mit sozialrechtlichen Zuständigkeiten abgestimmt werden. Eine Sozialwohnungsquote für Kommunen – da bin ich allerdings anderer Meinung als Sie – stellt einen erheblichen Eingriff in die kommunale Planungshoheit dar. Ich empfehle da zum Beispiel ein Gespräch mit meinem Kollegen Kummer, der mich für Hildburghausen eben noch mal darauf hingewiesen hat. Die Frage, die sich mir stellt: Ist das mit dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht vereinbar? Wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kleiner Kommunen von Ihnen so bewertet, dass Sie sagen: „ja, okay“? Natürlich kann man darüber reden, aber bei der kommunalen Bauleitplanung sind Aspekte – das wissen Sie – des öffentlichen Baurechts zu beachten. Hinsichtlich des Wunschs, eine landeseigene Wohnungsgesellschaft zu gründen, habe ich Ihnen mehrfach gesagt, wir können gern über Argumente streiten. Ich sehe das nicht, und das hatte ich im Ausschuss für Digitales und Infrastruktur hier vor dem Hohen Haus ausführlich zu ihrem Vorschlag bereits gesagt. Für die Landesregierung ist die Gründung einer solchen Wohnungsgesellschaft weder wohnungspolitisch noch haushaltsrechtlich zielführend. Aus haushaltsrechtlicher Sicht widerspricht sie den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Subsidiarität, zumal bereits kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen soziale Zwecke und Ziele verfolgen und natürlich lokal verankert sind. Übrigens teile ich auch, es geht hier nicht nur um Erfurt, Weimar und Jena. Ich habe den Beitrag auch gelesen und ich glaube, ich kenne mich in Eisenach ein bisschen aus. Insofern haben wir das nicht nur. Aber eins muss doch auch klar sein – und ich denke, das dürfte Ihnen klar sein –: Die Wohnraumsituation ist sehr differenziert. Wir haben in den großen Städten einen Riesenbedarf. Wir haben da zu wenige Investitionen. Ich pflege dann auch auf die Baustellen zu gehen und mir das mal anzugucken. Dann höre ich beispielsweise, wie diese Unternehmen gegängelt werden. Darüber können wir auch mal reden. Aber wir haben parallel eben im ländlichen Bereich einen Riesenbestand, der nicht abgefragt wird, wo es an infrastrukturellen Verbindungen, an Infrastruktur allgemein fehlt. Und deswegen, finde ich, müssen wir das schon komplex sehen. Wir haben den Erwerb und Neubau. Bei der Wohnraumnachfrage ist das gerade in den großen Städten besonders teuer. Das kann, glaube ich, keiner bestreiten. Parallel wird von der Landeswohnungsgesellschaft von Ihnen erwartet, dass sie Mieten zu sozialverträglichen Preisen anbietet. Für mich ist das ein Widerspruch, der strukturelle Defizite nach sich ziehen wird und wahrscheinlich dauerhafte Zuschüsse aus dem Landeshaushalt erforderlich macht. In ländlichen Regionen – das hatte ich schon gesagt – bestehen erhebliche Leerstände, sodass ein Engagement einer Landeswohnungsgesellschaft dort weder notwendig noch hinsichtlich der Ziele der Gesellschaft wirtschaftlich vertretbar wäre. Und was Sie zur Modernisierung sagen, ich glaube, da haben wir noch ein richtig dickes Brett zu bohren, denn die ist ja nach wie vor – sage ich mal – ein Sorgenkind. Und ja, ich teile Ihre Auffassung, da könnte man deutlich mehr machen, ist auch mein Ziel. Aber, wie gesagt, ich glaube, das kriegt man nur mit der Wirtschaft hin und übrigens auch mit den Planern und mit den Architekten. Allein Geld reinzugeben ins System – das sehen wir im Schulbau – reicht eben nicht aus. Wir kriegen es teilweise noch nicht mal verbaut. Der Gesetzentwurf, den Sie hier vorlegen, sieht weiterhin vor, dass alle Gemeinden – das ist schon besprochen worden – mit bis zu 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen einfachen Mietspiegel erstellen sollen und periodisch alle zwei Jahre zu aktualisieren haben. Offen gestanden halte ich diese Verpflichtung bereits deshalb für nicht praktikabel, weil damit erhebliche Kosten einhergehen. Vom personellen Aufwand möchte ich an der Stelle mal gar nicht sprechen. Bei den Vorschlägen zur Vermeidung von Zweckentfremdung von Wohnungen – hier geht es zum Beispiel um Kurzzeitvermietungen und einschlägige Onlinebuchungsportale – wird in der Tat näher zu prüfen sein, inwieweit dies mit anderen Grundrechten im Einklang steht. Insgesamt wird der Gesetzentwurf eingehend auf verfassungsrechtliche Vorgaben zu prüfen sein, denn so einfach, wie Sie im Gesetzentwurf davon ausgehen, dass das Land hier Regelungen treffen kann – und das wissen Sie –, ist es natürlich nicht. Zum Beispiel wird auch zu prüfen sein, ob das Land selbst eine Mietpreisobergrenze einführen darf oder ob das nicht eher dem Bundesgesetzgeber vorbehalten bleibt. Stichwort „Regelungen im BGB“ habe ich Fragezeichen. Diese Fragen müssen natürlich fachjuristisch geprüft werden, vertieft, bevor wir das politisch bewerten können. Meine Damen und Herren, das Ziel, bezahlbaren Wohnraum in Thüringen zu schaffen und zu sichern, teile ich ausdrücklich. Ich habe das mehrfach gesagt und möchte das hier noch mal betonen. Aber ob der vorgelegte Gesetzentwurf dafür der richtige Weg ist, kann seriös meiner Meinung nach erst nach einer gründlichen Prüfung beantwortet werden. Diese Prüfung werde ich gern leisten, wenn der Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss übergeben wird, mit der gebotenen Sorgfalt und immer im Hinterkopf mit dem Gedanken an die Mieterinnen und Mieter. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)
Aber meine Frage zielte natürlich auf Ihre Äußerung, als Sie mich oder unseren Redebeitrag kritisiert haben, man würde sich nur um Wirtschaft – was ich Ihnen vorgehalten habe. Würden Sie mir denn da zustimmen, dass auf der Pressekonferenz der Thüringer Mieterverein, der sich um die Mieterinnen und Mieter kümmert, keine Rolle gespielt hat? Er war nicht da.
Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)
Moment. Da stimme ich Ihnen grundsätzlich zu. Aber daraus abzuleiten – kann man ja machen, geschenkt, ist auch vergossene Milch –, dass bei einem so wichtigen Thema, das Sie mit Ihrer Partei zehn Jahre lang im Land verantwortet haben und wo mir übrigens – das nur dazu – Vertreter der Bauwirtschaft hier in diesem Hohen Haus gesagt haben: Danke, Herr Minister, in den letzten zehn Jahren ist nicht mit uns gesprochen worden und wir konnten uns auch nicht vorstellen – ich weiß nicht, Herr Worm, erinnern Sie sich –, dass wir jemals die Möglichkeit haben, hier überhaupt zu sprechen. Sie können doch nicht daraus schlussfolgern, dass jemand – vielleicht erinnern Sie sich, wenn Sie die Pressekonferenz gesehen haben, wir haben drei Rednerpulte.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ja, ich
weiß!) Ich hätte gern noch mehr Leute einbezogen, das können Sie glauben. Und ich hätte mich sogar gefreut, wenn Sie gekommen wären. Es wäre, glaube ich, sehr hilfreich gewesen.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ich
wusste nicht, dass die stattfindet!) Nächstes Mal. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)
Ich freue mich über die angeregten bilateralen Gespräche, denke aber, dass alle Redebeiträge nun ihre Gelegenheit hatten und wir dann zur Abstimmung kommen können. Der Antrag auf Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Digitales und Infrastruktur wurde gestellt. Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir dies nun so ab. Wer dem seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Abgeordneten der Fraktionen von Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann hat die Ausschussüberweisung eine Mehrheit gefunden. Wir schließen die Beratung für heute und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer zur organisatorischen Absprache kurz zu mir. Wir haben uns verständigt, dass jetzt Tagesordnungspunkt 13 aufgerufen wird, der für heute auf jeden Fall gesetzt gewesen ist. Antrag der Landesregierung - Drucksache 8/1835 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 8/2280 Für die Berichterstattung aus dem zuständigen Ausschuss bitte ich Herrn Abgeordneten Schaft nach vorn.
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, zunächst zur Berichterstattung: Wir haben am 12. September dieses Jahres das erste Mal den Entwurf der Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Landesregierung und den Hochschulen des Landes Thüringen beraten und an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. In der 7. Sitzung am 1. Oktober 2025 gab es die erste Beratung und dann in einer Sondersitzung am 29. Oktober 2025 auch noch die entsprechende Beschlussempfehlung, die dem Landtag vorliegt. Zum einen wurde mehrheitlich beschlossen, der Verlängerung der Rahmenvereinbarung zuzustimmen. Der Ausschuss hat der Landesregierung zudem empfohlen, noch bestimmte Punkte in die weitere Beratung mit der Thüringer Landespräsidentenkonferenz mit aufzunehmen. Das betrifft unter anderem Änderungen zu den Themen „Hochschulgründernetzwerk“, „Verbesserung der lehramtsbezogenen Studiengänge“, „mögliche hochschulgesetzliche Änderungen“ und insbesondere eine größere Anpassung der Ziffer 2 in I., wo es darum geht, unter anderem die Landeswissenschaftskonferenz in den Prozess mit einzubeziehen, und setzt dort weitere Punkte im Detail, auf die wir sicherlich gleich in der Diskussion eingehen. Der Ausschuss hat dann in seiner Sondersitzung am 29. Oktober mehrheitlich beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, die Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung unter Berücksichtigung der entsprechenden Änderungen anzunehmen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Vielen Dank. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Geibert für die CDU-Fraktion das Wort.
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten heute über den Antrag der Landesregierung zur Verlängerung der Hochschulrahmenvereinbarung V mit den Veränderungen, wie wir gerade eben schon gehört haben, die wir noch im Wissenschaftsausschuss vorgenommen haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um nicht weniger als die Zukunftsfähigkeit von Wissenschaft, Forschung und Lehre hier in Thüringen. Und ich sage ganz klar: Dieser Antrag mit den vorgenommenen Änderungen verdient unsere Zustimmung, weil er Planungssicherheit schafft, weil er Schwerpunkte setzt, die unser Land voranbringen, und weil er zeigt, dass wir Hochschulpolitik als Gesellschafts- und Standortpolitik begreifen. Unsere Hochschulen sind weit mehr als Bildungsstätten. Sie sind Orte der Forschung, des kritischen Denkens und des Dialogs. Sie sind Innovationsmotoren für Wirtschaft, Bindeglieder in internationalen Netzwerken und sie sind auch soziale Räume, in denen junge Menschen ihre Persönlichkeiten entwickeln und Verantwortung übernehmen. Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Hochschulfinanzierung 2026 auf ein solides Fundament gestellt. Rund 600 Millionen Euro werden bereitgestellt. Das entspricht einer Steigerung von 3,5 Prozent gegenüber 2025. Und, meine Damen und Herren, das ist keine Kleinigkeit in Zeiten, in denen öffentliche Haushalte massiv unter Druck stehen. Viele andere Bereiche können von solchen Erhöhungen nur träumen. Das ist ein starkes Bekenntnis der Landesregierung für den Hochschulstandort Thüringen. Wer die Hochschulen stärken will, muss für Verlässlichkeit sorgen. Denn Forschungsvorhaben laufen über viele Jahre, Berufungsverfahren dauern ihre Zeit und auch Studenten brauchen Sicherheit, dass ihre Ausbildung nicht von Kürzungen bedroht ist. Diese Planungssicherheit schafft Vertrauen innerhalb der Hochschulen, bei den Beschäftigten und nicht zuletzt bei unseren Partnern in Wissenschaft und Wirtschaft. Auch hängt die Qualität unseres gesamten Bildungssystems entscheidend von gut ausgebildeten Lehrkräften ab. Hier setzen wir ebenfalls in der Rahmenvereinbarung wichtige Akzente, nämlich mit der Modernisierung der Lehramtsausbildung und der stärkeren Einbindung der Hochschulen für angewandte Wissenschaft sowie mit Maßnahmen zur Verringerung von Studienabbrüchen und der Förderung dualer Lehramtsstudiengänge, insbesondere in den MINT-Fächern. Dies sind alles konkrete Schritte, um ein strukturelles Problem zu lösen, nämlich das des anhaltenden Lehrkräftemangels. Damit stellen wir sicher, Thüringen kümmert sich um die Basis unseres Bildungssystems. Mit der Unterstützung der FSU Jena bei ihrer Bewerbung als Exzellenzuniversität setzen wir ein deutliches Signal: Thüringen kann und will im Wettbewerb um die besten Köpfe und Projekte mithalten. Exzellenzuniversitäten sind nicht nur prestigeträchtig, sondern ziehen auch Drittmittel, Kooperationen und internationale Aufmerksamkeit an. Eine erfolgreiche Bewerbung würde Strahlkraft weit über Jena hinaus für das ganze Wissenschaftsland Thüringen entfalten. Hier ist es künftig ebenfalls sinnvoll, auch die anderen exzellenten Universitäten in Thüringen als Landesregierung auf einem ähnlichen Weg zu unterstützen. Auch wissen wir, dass Hochschulpolitik langfristig gedacht werden muss. Deshalb ist es klug, dass das Jahr 2026 genutzt werden soll, um gemeinsam mit den Hochschulen Konzepte für die Zeit danach zu erarbeiten. Zudem ist ein moderner Hochschulbetrieb ohne leistungsfähige digitale Infrastruktur nicht denkbar. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet, das IT-Zentrum zu einem hochschulübergreifenden Systemhaus auszubauen, gemeinsame IT-Dienste zu etablieren und die Informationssicherheit zu verbessern. Hinzu kommt der Ausbau leistungsstarker Hochleistungsrechenkapazitäten. Damit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen und schaffen Grundlagen für innovative Forschung etwa im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ebenfalls begrüße ich ausdrücklich die Änderung zur Aufwertung der Landeswissenschaftskonferenz, damit eine möglichst große Beteiligung bei der Gestaltung der künftigen Hochschullandschaft sichergestellt ist. Auch eine Absicherung des Hochschulgründungsnetzwerks ist im Interesse der CDUFraktion. Gestärkt werden sollen die Hochschulen auch durch Bürokratieabbau und den Abbau von Berichtspflichten und Genehmigungsvorbehalten. Forschung und Lehre brauchen Kreativität und Kreativität braucht zeitliche Ressourcen und keine Papierstapel. Dass mögliche Änderungen im Hochschulgesetz 2026 in Aussicht gestellt werden, ist ein wichtiges Signal. Damit zeigen wir, wir vertrauen unseren Hochschulen und wir nehmen ihre Forderungen nach weniger Bürokratie ernst. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Hochschulrahmenvereinbarung ist ein Bekenntnis zu unseren Hochschulen und Universitäten und zu ihrer Rolle für Thüringen. Sie verbindet Verlässlichkeit in der Finanzierung mit mutigen Schritten in Richtung Zukunft. Sie stärkt Lehrkräftebindung, treibt Digitalisierung voran, reduziert Bürokratie und setzt auf gesellschaftliche Verantwortung bei gleichzeitiger Einbindung wichtiger Akteure. Natürlich ist Hochschulpolitik immer auch ein Prozess. Wir werden im Jahr 2026 gemeinsam mit den Hochschulen weiterdenken müssen, welche Strukturen und Schwerpunkte wir langfristig setzen wollen. Aber die Richtung stimmt, die Rahmenvereinbarung gibt Orientierung und schafft den Raum für konstruktive Weiterentwicklung. Aus diesem Grund werbe ich für eine breite Zustimmung im Interesse unserer Hochschulen, unserer Studenten und unseres Landes und werbe für die Annahme der Hochschulrahmenvereinbarung und freue mich auf den gemeinsamen Prozess zur Weiterentwicklung dieser. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW)
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Als nächster Redner erhält Abgeordneter Dr. Dietrich für die AfD-Fraktion das Wort.
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern! Besonders begrüße ich die Gäste aus dem Wartburgkreis und dem Wahlkreis von meinem Kollegen Uwe Krell.
(Beifall AfD)
Als Erstes: Lieber Kollege Geibert, falls es Ihnen nicht aufgefallen ist, hier ging es jetzt erst mal nur um die Verlängerung der bestehenden Rahmenvereinbarung um ein Jahr. Da wird man nicht grundlegende neue Weichenstellungen in den Universitäten und Hochschulen einbringen können. Aber gut, Sie müssen auch eine Kleinigkeit etwas aufblasen, anstatt das hier einfach nüchtern abzuarbeiten. Und die Exzellenzinitiativen sind, glaube ich, schon beschieden worden und nicht in Arbeit, zumindest habe ich das so aus dem Antrag herausgelesen. Nun liegt die Verlängerung der Rahmenvereinbarung V vor, nachdem sie etwas länger im Ausschuss verweilt hat, als eigentlich notwendig war. Warum eigentlich? Weil die umbenannte SED noch etwas Prosa hinzufügen musste. Eine echte Notwendigkeit für die Ergänzung erschließt sich mir nicht. Wahrscheinlich musste sich die prälegislative Einheitskoalition noch etwas zurechtkuscheln und selbst versichern. Die Ergänzung zu Ziffer 1.6.2 war in der Vorlage ja schon Politprosa. Hier ließ sich die Linke nicht lumpen, den Umfang des Absatzes ohne echten Substanzgewinn zu verdoppeln. Natürlich durften gewisse sozialistische Phrasen wie „gute Arbeit“, „studentische Perspektiven“, „Nachhaltigkeit“ und „gleichstellungspolitische Maßnahmen“ nicht fehlen. Ich hatte bereits bei der ersten Lesung angemerkt, dass es im Abschnitt 2.3.2 am wichtigsten zu sein scheint, dass „Lehrer“ durch „Lehrkräfte“ ersetzt wird. Weniger wichtig scheint es zu sein, die Ausbildung wieder auf Klarheit und Wahrheit auszurichten. Mit anderen Worten: Der Genderunfug sollte schon an den Hochschulen unterbunden werden, ganz besonders in der Lehrerausbildung.
(Beifall AfD)
Ich denke auch, dass die Umstände an den Hochschulen für die Ausbildung von Lehrern nicht der einzige Faktor für eine eingeschränkte Nachwuchsgewinnung zu sein scheinen. Eine entscheidende Rolle spielt auch die Perspektive auf den späteren Arbeitsplatz und das Arbeitsumfeld. Das sind einerseits marode Schulen mit mäßiger Ausstattung gepaart mit unnötiger Bürokratie und fachfremden Aufgaben, andererseits aber die Aufgabe, Schüler mit rudimentären Deutschkenntnissen, kulturfremder Herkunft, einem aggressiven Sozialverhalten, teilweise mit offenem Hass auf unsere christlichabendländische Kultur zu beschulen oder besser grundzusozialisieren, auch im Respekt gegenüber weiblichen Lehrkräften. Regierungen sind eigentlich dazu gewählt worden, diese Unbill von den Bürgern fernzuhalten. Tun Sie endlich mal Ihren Job!
(Beifall AfD)
Aber offensichtlich ist die Schleifung unseres Gemeinwesens und der gemeinsamen kulturellen Basis keine Nebenwirkung, sondern ein von den Kartellparteien in unserem Land gewünschter Prozess. Die Ergänzung von Abschnitt 2.3.4 enthält wieder die üblichen Lippenbekenntnisse zum Bürokratieabbau. Wie ernst das wirklich gemeint ist, haben die Sitzungen in der Woche vor dem Reformationstag gezeigt. Für unsere Anträge zum konkreten Bürokratieabbau wurde die Ausschussüberweisung abgelehnt. Das waren Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes, Änderung der Thüringer Bauordnung, Aufhebung des Vergabegesetzes, Aufhebung des Bildungsfreistellungsgesetzes und Aufhebung des Klimagesetzes. Das war aber nicht gewünscht.
(Zwischenruf Abg. Hoffmeister, BSW: Bleiben
Sie bitte beim Thema!) Ja, es ging um Bürokratieabbau, der hier angekündigt wird – wie immer nur eine Mogelpackung. Zum Schluss folgt dann noch 2.4.4. Friedens- und Konfliktforschung: wahrscheinlich ein kleines Bonbon an das BSW. Die Ergänzung zeigt in die falsche Richtung, denn sie hat eine viel zu starke politische Komponente. Nur zur Erinnerung: Die Hochschulen dienen der Ausbildung und Forschung und werden von allen Steuerzahlern finanziert, egal welcher politischen Überzeugung sie sind. Hochschulen haben einen gesellschaftlichen Auftrag, aber keinen gesellschaftspolitischen Auftrag, wie das einige von hier immer gern wollen. Es geht um Forschung und Bildung und nicht um das Ziel, unmittelbar in den gesellschaftlichen Diskurs einzugreifen, wie es in der Änderung des Absatzes vorgesehen ist. An den Hochschulen muss wieder echte Wissenschafts-, Forschungs- und Diskussionsfreiheit einziehen. Eine politisch-ideologische Ausrichtung in der Verwaltung, bei den Professoren, aber vor allem in der sogenannten verfassten Studentenschaft verhindert aktiv einen offenen Diskurs an den Hochschulen – Stichwort „Cancel-Culture“. Ein Studium auf Kosten der Steuerzahler ist kein reiner Selbstzweck. Die Hochschullandschaft ohne Studiengebühren muss also eine positive Wirkung für die Gesellschaft entfalten. Daher darf der Blick auf den Bedarf einer Noch-Industrienation nicht aus den Augen verloren werden. Dazu gehören auch die Strukturierung von Studiengängen und Studienangeboten. Auf Genderspezialisten und Sozialpädagogen wird man keine nachhaltige wertschöpfende Wirtschaft aufbauen können, auch nicht auf Lehrstühlen, die klima- und energiepolitische Glaubenssätze ohne Rückgriff auf Naturgesetze bestätigen sollen. Hier muss umgesteuert werden. Wir werden dazu für den Rahmenvertrag VI und für die Novellierung des Hochschulgesetzes Vorschläge unterbreiten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Danke schön. Ich habe als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Hoffmeister vom BSW.
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute nicht nur über eine formale Verlängerung der Rahmenvereinbarung V bis Ende 2026, wir beraten über Planungssicherheit, über strukturelle Weichenstellungen und über die gesellschaftliche Rolle von Hochschulen in Thüringen. Als bildungspolitischer Sprecher der BSWFraktion sage ich klar: Diese Verlängerung ist notwendig, richtig und zustimmungsfähig, gerade unter den Bedingungen knapper Kassen und großer Unsicherheiten. Erstens, Finanzierung – Stabilität statt Abwicklung: Für 2026 stehen den Hochschulen 600,7 Millionen Euro zur Verfügung, ein Plus von 3,5 Prozent gegenüber 2025. Das ist kein Luxus, das ist Bestandssicherung. Diese Mittel sichern Studienangebote, Beschäftigte und Forschungsstrukturen. Wer hier kürzt, riskiert Fachkräftemangel, Innovationsschwäche und soziale Spaltung. Richtig ist auch, der Landtag muss ausdrücklich zustimmen. Das stärkt die parlamentarische Verantwortung bei zentralen Zukunftsentscheidungen. Zweitens, Hochschulstruktur – Verantwortung über 2030 hinaus: Ein wesentlicher Fortschritt ist die verbindliche Einleitung der Strukturdebatte über die Hochschullandschaft nach 2030. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses erweitert dies deutlich. Es geht um dynamisierte Finanzierung, Sonder- und Versorgungslasten, Kooperationen, Nachhaltigkeit, soziale Fragen, Gleichstellung und die Perspektive der Studierenden. Dies ist ein klarer Schritt weg von reiner Verwaltungslogik hin zu gesellschaftlicher Verantwortung. Drittens, Lehrkräftebildung – Systemstärkung in der Krise: Zentral ist die Neuaufstellung der Lehrkräftebildung. Aus Lehrerbildung wird konsequent Lehrkräftebildung. Das ist kein Wortspiel, sondern dahinter steckt Programm, das heißt die Einbindung von Fachhochschulen, die Stärkung der Berufsschullehrerausbildung, Förderpädagogik, Multiprofessionalität. Das ist eine notwendige Antwort auf den massiven Lehrermangel. Gleichzeitig setzt der Ausschuss klare Grenzen: Zulassungsbeschränkungen möglichst vermeiden, alle Lehramtsstudiengänge nur nach Evaluation weiterentwickeln. Dies ist innovationsoffen, aber qualitätsgesichert. Viertens, Digitalisierung – vom Flickenteppich zum System: Die Weiterentwicklung des Hochschul-ITSystems zum Systemhaus ist längst überfällig. Gemeinsame IT-Dienste, Informationssicherheit, Hochleistungsrechnen und der Abschied von Insellösungen sind heute Grundvoraussetzungen leistungsfähiger Hochschulen. Fünftens, Entbürokratisierung unter Kontrolle des Parlaments: Eine Reduzierung von Berichts- und Genehmigungspflichten ist sinnvoll. Aber entscheidend bleibt: Wenn dafür das Hochschulgesetz geändert werden muss, entscheidet der Landtag, nicht die Exekutive allein. Das ist ein wichtiges Signal für die Gewaltenteilung. Sechstens, Friedens- und Konfliktforschung – klare Haltung in unsicheren Zeiten: Erstmals wird ein eigener Schwerpunkt „Friedens- und Konfliktforschung“ eingeführt. Das ist mehr als ein Forschungsfeld, das ist ein gesellschaftspolitisches Bekenntnis zu ziviler Konfliktlösung, Demokratieförderung und Dialog gerade in Zeiten globaler Krisen und zunehmender Militarisierung. Das entspricht ausdrücklich dem friedenspolitischen Selbstverständnis unserer Fraktion.
(Beifall BSW)
Gesamtbewertung: Diese Verlängerung ist kein großer Systemumbau, aber sie ist finanziell stabilisierend, strukturell vorbereitend, bildungspolitisch sinnvoll und gesellschaftlich verantwortungsvoll. Sie verbindet Haushaltsrealismus mit Zukunftsperspektive und schafft Reformräume statt Reformstau. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, unsere Hochschulen sind keine Kostenstellen, sie sind Zukunftswerkstätten, Motoren sozialer Entwicklung und Grundlagen demokratischer Bildung. Diese Verlängerung gibt ihnen Stabilität, Perspektive und Verlässlichkeit. Die BSW-Fraktion wird dieser Vereinbarung zustimmen, nicht aus Gewohnheit, sondern aus bildungspolitischer Verantwortung. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Ich danke Ihnen. Nächster Redner ist Abgeordneter Liebscher von der SPD.
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, wir haben bereits im September-Plenum hier die einzelnen Punkte der geplanten Verlängerung der Rahmenvereinbarung V ausführlich miteinander diskutiert und ich will das deshalb nicht noch ein weiteres Mal tun, sondern lediglich den wesentlichen Inhalt der Verlängerungsvereinbarung noch mal ganz kurz rekapitulieren. Es geht dort neben den in der bereits bestehenden Rahmenvereinbarung festgeschriebenen Inhalten um eine Stärkung der Lehrerinnenund Lehrerausbildung insbesondere durch die Einbindung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Es geht um eine verstärkte Kooperation der Hochschulen im IT-Bereich, die ihren sichtbaren Ausdruck in der Entwicklung des IT-Zentrums zum IT-Systemhaus finden wird, und es geht um Bürokratieabbau und schließlich auch um einen Ausbau der Friedens- und Konfliktforschung. Das sind die weiteren Anforderungen des Landes, denen sich die Hochschulen im kommenden Jahr zu stellen haben. Gleichzeitig wird in der Verlängerungsvereinbarung aber auch festgehalten, dass den Einrichtungen im kommenden Jahr 3,5 Prozent mehr Landesmittel zur Verfügung gestellt werden als 2025 und dass erst einmal auch die Versorgungslasten und Pensionen mit in die Landesförderung einbezogen werden. Das ist das, was die Thüringer Hochschulen auf der materiellen Habenseite für sich verbuchen können. Damit sind sie auch nach meinem Kenntnisstand einverstanden, wenngleich das Plus von 3,5 Prozent nicht dem bisherigen Steigerungsfaktor von 4 Prozent entspricht. Verlängerung gut, also alles gut so? Nein, natürlich nicht. Die Verlängerungsvereinbarung ist wichtig, denn sie bietet dem Land und den Hochschulen Planungssicherheit für das kommende Jahr, aber sie besitzt lediglich eine Brückenfunktion, ist ein Zwischenschritt zur anstehenden mehrjährigen, perspektivisch aber deutlich über 2030 hinausweisenden Rahmenvereinbarung VI. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Verlängerung ist ein Jahr gewonnen, um gemeinsam mit den Hochschulen intensiv an einer künftigen Rahmenvereinbarung zu arbeiten und dem Landtag dann ein solides und tragfähiges Zukunftspapier für die Thüringer Hochschullandschaft vorlegen zu können. Darin wird sich die von allen Rednerinnen und Rednern im September-Plenum genannte und zu Recht auch beschworene Verlässlichkeit im Umgang mit unseren Hochschulen erweisen. Ich bin dem Wissenschaftsausschuss daher ausdrücklich dankbar, dass er in seiner Beschlussempfehlung schon einmal markiert hat, auf welche Punkte die demokratischen Fraktionen des Hauses bei den anstehenden Diskussionen zur Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung VI besonderen Wert legen. Da ist zum einen die Einbeziehung der Landeswissenschaftskonferenz in die Beratungen, damit alle Statusgruppen an den Hochschulen am Diskussionsprozess teilhaben und die künftige Gestalt der Thüringer Hochschullandschaft mit konturieren können. Da ist zum anderen die klare Erwartung, dass es bei den Beratungen insbesondere auch – so heißt es ausdrücklich in der Beschlussempfehlung – um die weitere Ausgestaltung der Dynamisierungsformel, um die dauerhafte Übernahme der Versorgungslasten und um Unterstützung beim Schultern von Sonderlasten gehen muss, aber ebenso um Kooperationsaufgaben, um den Ausbau des Wissenstransfers in die Gesellschaft und in unsere Unternehmen und auch um gute Arbeit an den Hochschulen, also das Einbinden der Beschäftigtenperspektiven und ‑ bedürfnisse, um studentische Erfahrungen und Sichtweisen, aber natürlich auch um die Verankerung weiterer sozialer und gleichstellungspolitischer Maßnahmen an den Hochschulen. Ich bin mir sicher, dass es auf dieser Basis gelingen kann, gemeinsam eine wirklich gute neue Rahmenvereinbarung zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen. Wenn sie richtig rund sein soll – diese persönliche Ergänzung sei mir gestattet –, dann wird sie den Blick auch über den unmittelbaren Vereinbarungszeitraum hinaus auf die Jahre ab 2030 weiten müssen. Thüringen steht vor tiefgreifenden demografischen Veränderungen, die die gesamte Gesellschaft erfassen werden. Wir erfahren das jetzt schon im Bildungsbereich. Die dort geführten Diskussionen über die Rettung kleiner Kindergärten zeugen von dem massiven demografischen Wandel, der uns in den nächsten Jahren und weit in die 2030er-Jahre hinein beschäftigen wird. Die Herausforderung, vor der wir stehen, liegt offen zutage: Nach den Kindergärten wird das Schulwesen von den drastisch zurückgehenden Kinderzahlen betroffen sein, vor allem natürlich die kleinen Schulstandorte, und nach dem Schulbereich wird der demografische Absturz unweigerlich auch die Hochschullandschaft in Thüringen erreichen. Auf diese gewaltige Herausforderung muss das Land gemeinsam mit den Hochschulen eine Antwort finden. Diese kann aus Sicht der SPD nicht darin bestehen, einfach etablierte Strukturen zurückzubauen, um damit Geld einzusparen. Wir brauchen ein Hochschulwesen, das in der Spitze exzellent, aber eben auch in der Breite stark und regional verankert ist. Das ist die wissenschafts- und hochschulpolitische Zukunftsaufgabe, der wir uns im Landtag stellen müssen. Die SPD ist bereit dazu. Wir stimmen daher für die Verlängerung der Rahmenvereinbarung V, um Zeit für die von mir beschriebenen und zwingend erforderlichen intensiven Beratungen über die weitere Entwicklung unserer Hochschullandschaft in Thüringen zu gewinnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BSW, SPD)
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Danke schön. Ich habe des Weiteren Herrn Abgeordneten Schaft für die Linke gemeldet.
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und noch verbliebene Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Herr Dietrich, ich bin doch auf eine gewisse Art und Weise immer wieder fasziniert, wie Sie sich jetzt hier aufplustern, nachdem Sie in den beiden Sitzungen im Wissenschaftsausschuss nicht ein einziges Wort zu der Rahmenvereinbarung verloren haben, nicht ein einziges Wort. Das zeigt, dass Sie keinerlei Ideen für die Hochschullandschaft in Thüringen haben. Das Einzige ist, Sie stellen sich hier hin und reden von Cancel-Culture, die es aber nicht gibt. Das Einzige, das es geben würde, wenn Sie an der Macht wären, wäre eine Cancel-Culture, denn dann würden Sie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Thüringen vorschreiben, was sie zu lehren und zu forschen haben.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Das ist das, was eigentlich dahintersteht. Sie haben auch bis heute nicht begriffen, dass es in § 5 des Thüringer Hochschulgesetzes einen gesellschaftlichen Auftrag und klar einen gesellschaftspolitischen Auftrag gibt, weil Forschung und Lehre ihren Anteil dazu beitragen sollen, gesellschaftliche Probleme zu bewältigen. Dabei will ich es an dieser Stelle mit Blick auf Sie belassen. Ich will mich eher noch mal mit den anderen Vorrednerinnen auseinandersetzen und auf ein, zwei Punkte eingehen. Herr Geibert, Sie haben zwei richtige Sätze gesagt, wo ich mich sogar anschließen würde, aber die sich so in der Realität gerade nicht widerspiegeln. Das eine ist: Sie haben gesagt, wer Hochschulen stärken will, der muss für Verlässlichkeit sorgen. – Das ist richtig, aber die ist eben momentan so noch nicht gegeben. Die Rahmenvereinbarung V, die Verlängerung um ein Jahr, ist auch keine Orientierung, die ist ein Puffer, oder der Kollege Liebscher sprach gerade von der Brücke. Aber wenn wir auf das Haushaltsjahr 2027 schauen – und da nehme ich den Minister dann auch beim Wort, bei den Beratungen zum Haushalt zu sagen, das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange –, dann müssen wir sagen, das Jahr 2027 mit dem Aufwuchs von aktuell 1,2 Prozent sorgt eben auch für Unsicherheit. Das ist in der Landeswissenschaftskonferenz sehr deutlich geworden, wo ich sagen muss, dass es schade war, dass nicht aus allen Fraktionen Vertreterinnen und Vertreter da waren, denn dort haben Studierende, Vertreterinnen des Hauptpersonalrats, aus den Gewerkschaften und aus dem Mittelbau sehr deutlich gesagt: Es gibt momentan eine Verunsicherung im Blick auf das Haushaltsjahr 2027. Was sich darin ausdrückt, ist – das zeigen mir auch bilaterale Gespräche in den letzten Tagen und Wochen –, dass überlegt wird, welcher Vertrag, wenn er denn nur befristet ist, noch verlängert wird, welche Professur, wenn sie demnächst ausläuft, wieder besetzt wird. Das sind Diskussionen, die laufen und die zu einer Unsicherheit führen. Deswegen war es uns so wichtig, die Sachen, die jetzt zu I. Ziffer 2 in der Beschlussempfehlung stehen, noch einzufügen. Wir haben die Landeswissenschaftskonferenz 2018 nicht aus Jux und Tollerei im Hochschulgesetz eingeführt, sondern weil wir gesagt haben, es braucht einen Raum, in dem alle relevanten Akteurinnen und Akteure der Thüringer Hochschul- und Wissenschaftslandschaft zusammenkommen, um die zentrale Frage gemeinsam miteinander zu bereden: Wo wollen wir die Hochschullandschaft in Thüringen hin entwickeln? Genau das muss auch mit der Landeswissenschaftskonferenz geschehen, denn nur, wenn es diese transparente Diskussion auf Augenhöhe gibt, kommen wir auch nicht in die Situation, dass – heute früh war in der Presse von vermeintlichen geheimen Fusionsplänen zu lesen; wir haben uns vorhin schon bilateral ausgetauscht, dem ist nicht so – dieses Gefühl der Intransparenz Gerüchte erzeugt und das, was dazu kommt. Deswegen ist die Landeswissenschaftskonferenz so wichtig und nicht nur ein Gesprächskreis, wo alle mal zusammenkommen, sondern dort muss zentral auch dieser Prozess mit eingebunden werden, um darüber zu diskutieren, wo wir denn hinwollen. Es gibt einen entscheidenden Unterschied zu den vergangenen Jahren, das merke ich auch in den Diskussionen mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen über alle Gruppen hinweg. Es gibt ein gemeinsames Verständnis für die Handlungsnotwendigkeit, dass sich Strukturen verändern müssen. Aber die Frage ist: Wie findet dieser Veränderungsprozess statt? Findet er statt, indem wir sagen, 1,2 Prozent 2027 ist das Ende der Fahnenstange? Dann wird es aber keine Veränderung sein, die wirklich langfristig mit einer gemeinsamen Idee stattfindet, sondern dann wird das Prinzip der Rasenmähermethode Einzug halten, das ich am Anfang beschrieben hatte. Das kann es nicht sein. Deswegen braucht es die gemeinsame Anstrengung, mit der Rahmenvereinbarung VI dann auch zu sagen, welches finanzielle Volumen wir wollen, um beispielsweise Kooperationen auch konkret werden zu lassen. Da sage ich es auch noch mal: Kooperationen, Dinge, die verändert werden, Strukturen, die verändert werden, die vielleicht auch miteinander verbunden werden, gibt es nicht zum Nulltarif. Das erzeugt am Anfang immer erst mal Aufwand und deshalb sind die 1,2 Prozent 2027 momentan durchaus Signal der Unsicherheit. Wir müssen wirklich konkret darüber reden, wie verschiedene Sachen aufgestellt werden. Wir werden – ich sage es an dieser Stelle schon einmal – uns heute enthalten, nicht weil wir gegen die Verlängerung der Rahmenvereinbarung sind, sondern weil wir uns gewünscht hätten, 2026 noch mal die 4 Prozent anzuwenden und schon mal ein Signal zu geben, wo die Reise 2027 hingehen kann. Die Finanzierung in den letzten Jahren können wir in zwei Zeiträume teilen: In der Zeit 2015 bis 2020, können wir sagen, war die dynamische Komponente mit 4 Prozent ein sehr tragfähiges Modell. So wird das auch gespiegelt mit Blick auf die Vergangenheit, dass es da eine planmäßige Verlässlichkeit gab. Aber dann – wir haben das schon hinreichend an verschiedensten Sachen diskutiert – gab es ab 2021 natürlich verschiedene Krisen, die auch vor den Hochschulen nicht haltgemacht haben: Coronapandemie, Energiekosten, aber auch andere Fragen, sodass wir konkret darüber reden müssen, welche Stellschrauben oder welche Komponenten zukünftig die Finanzierung ausmachen: Wie hoch fällt die Dynamisierung aus? Haben wir einen sogenannten Sonderlastenausgleich für besondere Tarifoder Betriebskostensteigerungen? Haben wir auch ein Kooperationsbudget? Und wie gestalten wir das aus? Das werden zentrale Fragen.
(Beifall Die Linke)
Ich finde es auch wichtig – und das ist dann nicht irgendein sozialistisches Vorzeigeprojekt –, dass wir über Themen reden. Gute Arbeit muss doch ein Grundverständnis für uns alle hier im Thüringer Landtag sein,
(Beifall Die Linke)
zu sagen: Diejenigen, die Forschung und Lehre betreiben – und da meine ich alle, von den studentischen Assistentinnen bis hin zu den Professorinnen –, sollen bitte für diese Arbeit, die sie dort tun, gut bezahlt werden und beste Arbeitsbedingungen für beste Forschung und Lehre erhalten. Da hoffe ich auf einen Grundkonsens hier in diesem Haus zumindest zwischen den demokratischen Fraktionen.
(Beifall Die Linke)
Dann kommen noch andere Sachen dazu. Wir haben das Staatsziel der Nachhaltigkeit nicht einfach nur so im letzten Jahr in die Verfassung geschrieben. Wir müssen uns auch da die Frage stellen, wie das mit hineinsoll, aber wir müssen auch wirklich die Fragen studentischer Perspektiven aufnehmen, denn am Ende ist eine Hochschule ohne Studierende keine Hochschule. Deswegen muss diese Perspektive dort wirklich mit rein. Auch gleichstellungspolitische Maßnahmen zeigen ihre Wirkung. Ich will die Zahlen noch mal sagen: von 2014 bis 2024 von 209 auf 391 Professorinnen. Das zeigt, solche Instrumente können wirken und deswegen müssen wir genau das in den Blick nehmen, aber wirklich transparent in der Landeswissenschaftskonferenz. Deswegen bin ich froh, dass unsere Vorschläge noch den Weg in die Rahmenvereinbarungen gefunden haben, und freue mich auf diese intensive Debatte zur Rahmenvereinbarung VI. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD)
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Danke schön. Ich habe keine weiteren Rednerinnen und Redner gemeldet. Herr Dr. Dietrich, Sie möchten noch mal. Sie haben auch noch gut Zeit.
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Zuschauer in nah und fern! Mit Aufplustern kennen Sie sich ja aus, Herr Schaft. Ich habe eine Naturwissenschaft studiert und dann guckt man manchmal aufs Wesentliche und man muss nicht rumgackern oder sich aufplustern, wie das hier alle anderen gemacht haben. Denn letztendlich ging es nur um eines: um die Verlängerung der Rahmenvereinbarung V. Und da waren die finanziellen Rahmenbedingungen – das habe ich auch in meiner ersten, der Einbringungsrede gesagt – so weit okay. Alles andere hat faktisch keine, sage ich mal, dirigierende Wirkung mehr. Und wenn Sie quasi die Wünsche für die Rahmenvereinbarung VI in die Rahmenvereinbarung V reinschreiben, okay, dann können Sie das gern machen, aber jetzt hier so zu tun, als ob das ein Riesenwurf ist, der in der Rahmenvereinbarung V noch irgendeinen riesigen Effekt ausbreitet, das ist nicht der Fall. Das war hier nur Rumgegacker von der prälegislativen Einheitskoalition. Danke sehr.
(Beifall AfD)
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Möchte jemand von der Landesregierung? Herr Minister Tischner.
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Na klar möchte ich, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, sehr geehrter Gast, sehr geehrter Herr Hanschmann, wir kommen nun zum Teil 4 des heutigen Bildungspakets und damit des ersten großen Bildungspakets dieser Landesregierung, nämlich zur Verlängerung der Hochschulrahmenvereinbarung V. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist am 29. Oktober 2025 in einer Sondersitzung zusammengekommen und hat sich erneut intensiv mit dem Entwurf zur Verlängerungsvereinbarung der Hochschulrahmenvereinbarung V befasst. Für diese konstruktiven Beratungen und die gemeinsame Verantwortung für die Zukunft unseres Wissenschaftsstandorts möchte ich ausdrücklich Danke sagen. Und ich danke auch ausdrücklich allen zehn Thüringer Hochschulen für das vertrauensvolle, für das konstruktive und für das lösungsorientierte Miteinander in den letzten Wochen und Monaten. Heute liegen Ihnen die Verlängerung der Hochschulrahmenvereinbarung V um ein Jahr bis Ende 2026 sowie die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor. Wie bereits in der Plenardebatte im September ausgeführt, haben wir uns im Frühjahr innerhalb der Hausleitung und im engen Austausch mit den Thüringer Hochschulen intensiv abgestimmt. Dabei wurde deutlich: Für die Weiterentwicklung des Thüringer Hochschulsystems über das Jahr 2030 hinaus braucht es Zeit, braucht es mehr Zeit, braucht es Zeit für Orientierung, für Diskussionen und für eine solide Festlegung der gemeinsamen Ziele. Auch der Regierungsvertrag gibt uns hierfür wichtige Leitplanken, ein klares Bekenntnis zu allen Hochschulstandorten, der Auftrag zur Stärkung von Profilen, zur Verbesserung der Kooperationen und zum zielgerichteten Ausbau wissenschaftlicher Exzellenz. Lassen Sie mich angesichts der öffentlichen Berichterstattung der letzten Tage auch noch eines von diesem Pult klarstellen: Es gibt keine Geheimpläne. Es gibt auch keine Schreiben, dass Hochschulen zu strukturellen Maßnahmen oder Vorgaben gedrängt werden. Was wir tun, tun wir transparent, das tun wir offen und das tun wir vor allem gemeinsam mit den Hochschulen. Der Gedanke, dass Hochschulen gegeneinander ausgespielt werden, entbehrt jeder Grundlage. Und die Formulierungen in der Verlängerungsvereinbarung wurden mit den Hochschulen bewusst gemeinsam abgestimmt und sie spiegeln deren eigene Einschätzungen und Überzeugungen zur Hochschullandschaft auch wider, dass wir für eine fundierte Debatte über Profilbildung, über Kooperationen und die Herausforderungen der kommenden Jahre ausreichend gemeinsam Zeit benötigen. Damit ist ausdrücklich verbunden: Der Koalitionsvertrag garantiert alle Thüringer Hochschulstandorte und diese Verlässlichkeit steht nicht zur Debatte. Die Verlängerung schafft den Hochschulen gerade jene Stabilität, die sie sich wünschen und die sie brauchen. Jede weitere Interpretation führt dabei an der Sache vorbei. Der Entwurf wurde bewusst schlank gehalten. Neben der Fortschreibung bewährter Elemente setzen wir für das Jahr 2026 konkrete Schwerpunkte, die wir auch mit den Hochschulen abgestimmt haben, nämlich Schritte zur Entwicklung des Hochschul-ITZentrums zu einem Systemhaus und Erstellung einer Strategie zum Hochleistungsrechnen, den Fokus auf Bürokratieabbau durch die Reduktion von Berichtspflichten und Genehmigungsvorbehalten, die Verstärkung des Engagements im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung sowie die Ergänzungen, beispielsweise die stärkere Einbindung der Landeswissenschaftskonferenz in den Prozess der Hochschulentwicklung, die Fokussierung der Lehrerbildung auf die tatsächlichen Bedarfe, die Evaluation des dualen Lehrerstudiums und ein klares Bekenntnis zur Förderung von Ausgründungen, um Transfer und Innovation weiter zu stärken. Diese Schwerpunkte sind Bausteine für die anstehende inhaltliche Arbeit an der Hochschulrahmenvereinbarung VI und für die strategische Ausrichtung bis 2030 und darüber hinaus. Wir gestalten das Thüringer Hochschulsystem nicht im schnellen Vorbeigehen, sondern mit Blick auf die kommenden Jahre und Jahrzehnte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Verlängerung der Rahmenvereinbarung V geben wir den Thüringer Hochschulen genau das, was in einer Phase struktureller und finanzieller Herausforderungen unverzichtbar ist, nämlich Stabilität, Kontinuität und Planungssicherheit. Die Hochschulen benötigen diese Verlässlichkeit, um ihre Aufgaben in Forschung und Lehre unterbrechungsfrei, qualitätsvoll und vor allem auch innovativ im Interesse unseres gemeinsamen Landes erfüllen zu können. Wir schaffen die Zeit für eine sorgfältige Weiterentwicklung, nicht auf dem Rücken der Hochschulen, sondern gemeinsam mit den Hochschulen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Perspektive für das Thüringer Hochschulsystem ist klar: Wir wollen eine Wissenschaftslandschaft, die in ihrer Vielfalt stark ist, in ihren Schwerpunkten sichtbar, in ihren Kooperationen schlagkräftig und für Studierende aus aller Welt attraktiv bleibt. Thüringen braucht Hochschulen, die nicht nebeneinander, sondern miteinander wirken, in Profilen, die sich ergänzen, in Forschungsfeldern, die international konkurrenzfähig sind, und in Studienangeboten, die flexibel auf die Herausforderungen einer sich wandelnden Welt reagieren. Wir wollen ein System, das Ressourcen klug bündelt, neue Allianzen ermöglicht, exzellente Forschung hervorbringt und für den Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft eine noch stärkere Rolle spielt. Thüringen kann und – wenn es nach mir geht – soll im kommenden Jahrzehnt zu einer Region werden, in der sich wissenschaftliche Leistungsfähigkeit, in der sich Innovation und gesellschaftliche Verantwortung verbinden mit exzellenten Hochschulen, die fest in ihren Regionen verankert sind und zugleich Teil eines leistungsfähigen gemeinsamen Wissenschaftsraums sind. Ich bitte Sie daher, der Verlängerung der Hochschulrahmenvereinbarung V um ein Jahr zuzustimmen, damit wir gemeinsam genau in diesen Prozess eintreten können. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Danke schön. Ich sehe an dieser Stelle jetzt keine weitere Anmeldung für Reden. Ich schaue noch mal in die Runde. Das ist nicht der Fall. Damit würde ich an dieser Stelle die Aussprache schließen und wir können zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung kommen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte – ich wiederhole das noch mal, das war die Annahme mit Stellungnahme –, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke und der AfD. Herzlichen Dank. Dann haben wir diese Beschlussempfehlung angenommen, haben damit das abgestimmt und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir haben vereinbart – so wurde es mir zumindest mitgeteilt –, dass nun Tagesordnungspunkt 28 aufzurufen ist. Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/2405 Hier ist die Frage: Ist eine Begründung gewünscht? Ich sehe schon das Handzeichen. Bitte schön.
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum SuedLink-Trassenverlauf erheben
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dem hier vorliegenden Antrag fordern wir die Landesregierung auf, unverzüglich Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum SuedLink-Trassenverlauf zu erheben. Dieser Beschluss wurde am 10. Oktober 2025 durch die Bundesnetzagentur gefasst und gilt seit dem 24. November 2025 als bekannt gegeben. Damit läuft seit diesem Tag die gesetzliche einmonatige Klagefrist beim Bundesverwaltungsgericht. Wenn Thüringen seine Rechte wahren will, muss die Landesregierung jetzt handeln. Thüringen ist vom festgelegten Verlauf weiterhin erheblich betroffen, besonders im Wartburgkreis und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Die Route ist länger als notwendig. Sie führt über Umwege durch Thüringer Gebiete und verursacht zusätzliche Eingriffe in Natur, Landschaft und Eigentumsrechte. Ich möchte ausdrücklich betonen: Unsere Kritik richtet sich nicht gegen einen vernünftigen Netzausbau und schon gar nicht gegen die dringend notwendige Energiewende. Der überwiegende Ausbau der Stromübertragungsnetze ist notwendig für die Energiewende und die Übertragung vor allem von Windstrom aus dem Norden nach Süden. Der Ausbau ist somit auch ein Beitrag zur Versorgungssicherheit. Allerdings haben wir immer ein dezentral organisiertes Stromnetz gefordert, das die eigenständige Energieversorgung der Menschen, der Bürgerinnen und Bürger, von Genossenschaften und Stadtwerken fördert. Dann würden Stromautobahnen, also Transitleitungen, auch nicht wie in dem bisher geplanten Maße notwendig sein. Wo jedoch ein überregionaler Netzausbau unumgänglich ist, muss er auch rechtmäßig, effizient und fair erfolgen. Warum ist die Klage jetzt notwendig? Der nun festgelegte Verlauf widerspricht weiterhin den Vorgaben des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes, denn dort heißt es in § 5 Abs. 5 Nr. 2, dass die Bundesnetzagentur bei der Bundesfachplanung insbesondere auf „einen möglichst geradlinigen Verlauf zwischen dem Anfangs- und dem Endpunkt des Vorhabens“ achten soll. Der aktuelle Verlauf ist aber eben nicht geradlinig. Er führt über eine unnötige Ostschleife durch Thüringen, verlängert die Strecke und schafft zusätzliche Belastungen, die technisch nicht erforderlich wären. Genau diese Kritik hat Thüringen bereits 2019 geltend gemacht. Die damalige Klage wurde allerdings nicht inhaltlich, sondern aus formellen Gründen abgewiesen, weil der Zeitpunkt für eine Klage zu früh war und der Planfeststellungsbeschluss noch nicht vorlag. Die inhaltlichen Argumente Thüringens sind also nie tiefgreifend geprüft worden und stehen deshalb weiterhin im Raum. Die rot-rot-grüne Landesregierung einschließlich Ministerpräsident Ramelow hat immer klargestellt, eine erneute Entscheidung über eine Klage erfolgt erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens. Diese Entscheidung steht also heute an. Mit der Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses liegt jetzt erstmals die rechtliche Grundlage vor. Thüringen trägt bereits große Lasten beim Netzausbau, etwa mit dem SuedOstLink oder der Thüringer Strombrücke. Ich meine hier die Höchstspannungsleitung Lauchstädt-Redwitz. Es ist deshalb legitim und notwendig, dass Thüringen auf eine faire, geradlinige und räumlich sinnvolle Planung besteht. Das ist kein Sonderweg, sondern der gesetzliche Standard, den der Bund selbst formuliert hat und den der SuedLink-Verlauf offensichtlich verfehlt. Wir schulden es den Menschen entlang der Trasse, dass ihre Interessen gewahrt werden. Eine Klage ist kein Blockadeinstrument, sondern ein rechtsstaatliches Mittel, um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zu überprüfen und Fehlplanungen zu korrigieren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der SuedLink wird gebaut werden, aber die Frage, wie, entscheidet über Gerechtigkeit, Sicherheit und die Akzeptanz des Netzausbaus. Mit der Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses läuft die Klagefrist. Die Zeit drängt, die Verantwortung ist groß, der Handlungsbedarf ist jetzt. Ich bitte um Ihre Unterstützung für unseren Antrag. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum SuedLink-Trassenverlauf erheben
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, „Suedlink- und Suedostlink-Trassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!“, nein, so lautet nicht der hier vorgelegte Antrag, sondern so lautete unser Antrag, der Antrag der AfD-Fraktion vom 17. Mai 2023 in Drucksache 7/8011, der dann im Juni 2023 im Landtag behandelt und in namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde, abgelehnt von den Mitgliedern der Fraktionen Die Linke, der SPD und der Grünen bei Enthaltungen der CDU, bis auf einen Abgeordneten namens Michael Heym. Nun also legt die Linksfraktion einen Antrag mit einer gleichlautenden Forderung vor, dass die Landesregierung den Klageweg gegen den SuedLink-Verlauf beschreiten möge. Mittlerweile sind jedoch zweieinhalb Jahre ins Land gegangen, in denen bereits mit Baumaßnahmen begonnen wurde, und es fehlt seitens der Linken ein wesentlicher Teil der Wahrheit, nämlich der, dass Sie hiermit die Folgen Ihrer eigenen Energiepolitik beklagen, wegen der es die Pläne der gigantischen Stromtrassen überhaupt gibt.
(Beifall AfD)
Ich will kurz auf die Genese der Thematik eingehen. 2019 scheiterte die damalige Landesregierung unter Bodo Ramelow vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einem alternativen Trassenvorschlag. Am 16. Juni 2021 veröffentlichte das Ministerium für Infrastruktur folgende Mitteilung: „Thüringer Landesregierung wird gegen die geplante Trassenführung der Stromtrasse SUEDLINK gerichtlich vorgehen […] Die Thüringer Landesregierung lehnt die geplante Trassenführung der Stromtrasse SUEDLINK ab, denn der Trassenverlauf verstößt gegen den Grundsatz der Gradlinigkeit.“ Im August 2022 war allerdings die Antwort auf meine Anfrage „Beabsichtigt die Landesregierung beziehungsweise ein Thüringer Ministerium […] nach wie vor eine […] Klage gegen die Trasse/den Trassenverlauf von SuedLink nach Ende des Planfeststellungsverfahrens und wenn nein, warum nicht?“ die: „In Anbetracht der gegenwärtigen Energiekrise ist die Landesregierung aktuell dabei, künftige Versorgungsszenarien und einzelne Energieinfrastrukturen unter den geänderten Voraussetzungen in den Blick zu nehmen und Handlungsmöglichkeiten abzuwägen.“ Am 29. April 2023 teilte die Staatskanzlei laut Bericht von „MDR Thüringen“ wiederum mit, dass Thüringen gegen SuedLink nicht erneut vor Gericht geht. – Frau Ministerin Meißner, wenn Sie sich unterhalten wollen, bitte ich Sie, nach draußen zu gehen. Es stört ein bisschen. –
(Beifall AfD)
Einen Tag später ließ der damalige Ministerpräsident Bodo Ramelow jedoch verlautbaren, dass die Landesregierung noch nicht abschließend entschieden habe. Ein klares Bekenntnis zur Klage gegen den Verlauf sah anders aus. Im Juni – nein, ich komme nicht durcheinander, es stört nur – wurde unser Antrag mit der Forderung der Klageerhebung abgelehnt. Und dann kam die Landtagswahl. Inzwischen wurden Fakten geschaffen. Die Planfeststellung für den letzten Bauabschnitt – wir haben es schon gehört – wurde im Oktober des Jahres beschieden. Die Baumaßnahmen für den SuedLink, auch den SuedOstLink, haben in Thüringen begonnen. Jüngst feierte der neue Ministerpräsident Voigt den Baustand der 700 Kilometer langen Übertragungsleitung in Thüringen und sagte – ich zitiere –: „Gleichzeitig zeigt dieses Großprojekt, dass wir Bedenken ernst nehmen und sorgfältig prüfen – genau das zeichnet unsere Demokratie aus.“ Welche Bedenken die Brombeere aktuell überhaupt ernst nimmt, bleibt Geheimnis der Brombeere.
(Beifall AfD)
Die Schlechterbehandlung Thüringens, die durch die beiden Trassen gegeben ist, scheint vergessen. Auch die damit einhergehende Naturzerstörung ignoriert Herr Voigt. Denn der vermeintliche Klimaschutz ist in Wahrheit das Gegenteil von Umweltschutz. Und das alles, um volatil erzeugten Strom aus Norddeutschland in den Süden Deutschlands zu transportieren, im Namen einer Transformation, die auf Ideologie basiert, nicht auf physikalischen Fakten. In den betroffenen Bundesländern haben sich derweil Bürgerinitiativen gegründet, die nun vor Gericht ziehen. Zwar hat eine Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss per se keine aufschiebende Wirkung, aber der Klageweg wäre im Interesse Thüringens. All dies zeigt die Absurdität der sogenannten Energiewende auf. Energiewirtschaftliche Prämissen werden ausgeblendet, Umwelt und Kulturlandschaft werden geschädigt, um nach Milliardenausgaben und massiven Eingriffen in die Natur dann festzustellen, dass der Kampf gegen die Physik nur verloren werden kann.
(Beifall AfD)
Den Preis dafür, auch wenn immer gesagt wird, dass Sonne und Wind keine Rechnung schicken, zahlen die Verbraucher, die Umwelt und insbesondere der ländliche Raum. Beide Trassen, SuedLink und SuedOstLink, sind direkte Folge dieser Energiepolitik, die trotz fehlender Stromspeichermöglichkeiten auf Energieerzeugungsarten setzt, die Energie abhängig von Wind und Wetter erzeugen, die auf die Absicherung durch grundlastfähige Kraftwerke angewiesen sind und die durch Stromimporte unter anderem von Kernkraftstrom kompensiert werden müssen. Ja, es stimmt, Deutschland hat die dümmste Energiepolitik der Welt.
(Beifall AfD)
Zur weiteren energiepolitischen Fehlentscheidung gehört die Subventionierung der Windindustrie zugunsten der Windbarone. Unter marktwirtschaftlichen Bedingungen wäre die Windindustrie längst Geschichte. Aber das ist politisch nicht gewollt. Politisch gewollt ist hingegen, dass riesige Stromtrassen das Land zerschneiden, um so zu tun, als sei diese Energiewende nicht längst gescheitert, gescheitert, weil sie hohe Kosten, Umweltzerstörung und eine unsichere Energieversorgung hervorruft.
(Beifall AfD)
Selbst der BUND, sonst ein Freund der Erneuerbaren, sagt in seinem 2021 veröffentlichten Gutachten – ich zitiere –: „Sowohl das GleichstromErdkabel SuedLink als auch die Drehstrom-Freileitung Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld sind im Jahr 2030 nur erforderlich, falls seltene Leistungsspitzen gesichert in vollem Umfang transportiert werden sollen. Der Netzentwicklungsplan Strom 2030 lässt entgegen der EU-Vorgaben die Kosten des Netzausbaus völlig unberücksichtigt, was zu einem überdimensionierten Netzausbau führt. Laut Berechnungen der europäischen Übertragungsnetzbetreiber sind die Kosten von SuedLink größer als sein Nutzen. […] Verbrauchsnah installierte Reservekraftwerke sind für die Gewährleistung einer hohen Versorgungssicherheit zwingend erforderlich und verringern gleichzeitig den Netzausbaubedarf.“ Es bleibt an dieser Stelle festzustellen, was schon 2023 galt: dass der Bau der Stromtrassen SuedLink, aber auch SuedOstLink durch Thüringen einen schädlichen Eingriff in die Umwelt darstellt und dem Interesse des Landes widerspricht. Es ist also Klage gegen den Verlauf von SuedLink einzureichen, um auf diesem Weg die Interessen des Freistaats zu wahren. Auch die neue Landesregierung ist also aufgefordert, sich für ein Ende der verfehlten Energiewende und auch für eine Klage gegen den SuedLink-Verlauf einzusetzen. Nun stehen wir zweieinhalb Jahre später wieder hier und diskutieren wieder SuedLink. Der Unterschied zu uns, zu unserem Antrag von 2023 und zu dem der Linken ist hingegen, dass wir nicht an Symptomen wie dem Verlauf herumdoktern wollen, sondern es mit uns diese teure, umweltschädliche und unsichere Energietransformation gar nicht erst gegeben hätte.
(Beifall AfD)
Der Unterschied zu den Regierungsfraktionen ist, dass wir das Grüne Herz Deutschlands wirklich schützen wollen und Sie immer nur davon reden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Wir werden diesem Antrag zustimmen.
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum SuedLink-Trassenverlauf erheben
Danke schön. Ich nehme noch mal die Anregung auf und finde, in der Summe sind Sie für den späten Abend relativ gut konzentriert, aber versuchen Sie, Ihre Gespräche ein bisschen einzustellen. Es kommt hier vorn wirklich störend an. Als nächsten Redner habe ich Herrn Kobelt vom BSW auf der Liste.
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum SuedLink-Trassenverlauf erheben
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, SuedLink, SuedOstLink, eine lange Leitung von Nord nach Süd – genauso lang wie die Leitungen sind, beschäftigt sich das Thüringer Parlament mit diesen Infrastrukturprojekten. Es ist ein bisschen erstaunlich, den Wandel bei den Linken nach ein paar Jahren zu sehen. Ich erinnere mich noch an harte Debatten zu späten Abendstunden mit Steffen Harzer, der zu der Zeit, als es losging, energiepolitischer Sprecher in der Fraktion der Linken war. Damals war das Credo: Lokale Energie geht vor Großanlagen. Das erste gemeinsame Ziel war – und das sehe ich immer noch so –, dass Thüringen sich möglichst unabhängig macht, dass es vor Ort Energie erzeugt, wo es das kann, mit einem offenen Energiemix. Die Bürgerinnen und Bürger und die Firmen sollen selbst entscheiden können, welche Energie sie einsetzen, die Energie aber lokal produzieren und diese dann speichern, wobei damals in der Debatte, als der Beschluss der Bundesregierung gefallen ist, noch gar nicht absehbar war, mit welcher exponentiellen Kostenreduzierung sich Speichertechnologien entwickeln. Momentan ist es so, dass diese Speichertechnologien so kostengünstig geworden sind, dass jetzt zum Beispiel neben fast jeder neuen Solaranlage oder neben jedem neuen Windrad sofort ein Speicher gebaut wird, aber auch die Stadtwerke zum Beispiel Wärmespeicher bauen, um ihre Blockheizkraftwerke effektiver steuern zu können, um die verlorene Wärme, die bei der Stromerzeugung entsteht, auch nutzen zu können. Das sind erst mal erfreuliche Entwicklungen, was den damaligen Ansatz, glaube ich, verstärkt hat, zu sagen, wir probieren erst mal, alles lokal zu regeln, so lokal wie möglich, wo jetzt die Chancen noch größer geworden sind als damals, als die Debatte getobt hat. Man muss allerdings auch sagen, dass sämtliche Entscheidungen zu den Trassenverläufen oder zu den Leitungen von Nord nach Süd in Landesparlamenten schon diskutiert, aber überhaupt nicht entschieden wurden, sondern das waren ausschließlich Entscheidungen des Bundes. Damals ging die Debatte noch darum, ob es Erdverkabelungsleitungen oder Hochspannungsmasten sind. Dann gab es Bayern, das über seine damalige CSU-Connection in der Bundesregierung durchgesetzt hat, dass die Erdverkabelung kommt, weil die Menschen in Bayern das nicht wollten. Das hat natürlich auch dazu geführt, dass sich die Kosten dafür nahezu verdoppelt haben. Sie können sich das ja mal vorstellen: Wenn die ganzen Erdarbeiten vollzogen werden, ist es natürlich ein viel größerer Aufwand, als das über Freispannungsmasten zu machen. Aber es wurden sozusagen mit dem Ziel der Bürgerfreundlichkeit die Kosten stark erhöht. Jetzt ist es eine Situation, dass die Kosten noch mal gesteigert wurden. Der damalige Wirtschaftsminister Habeck war dann auch noch einverstanden, dass die Renditen der Konzerne, die diese Leitung bauen, von ca. 5 Prozent auf 8 Prozent erhöht wurden. Da frage ich jetzt mal in die Runde: Wer hat auf seinem Sparbuch 8 Prozent? Ich glaube, die wenigsten von uns, von den Bürgerinnen und Bürgern. Dann ist natürlich schon zu hinterfragen – bei vier großen Konzernen, von denen einer ein Investmentfonds der niederländischen Regierung ist –, ob diese Infrastruktur von solchen Konzernen gebaut wird, die praktisch einen Freifahrtschein haben, auch mit garantierter Rendite, die Kosten voll auf den Verbraucher umzulegen. Da stellt sich natürlich die Frage: Ist das ein sinnvolles Projekt, so wie es gelaufen ist? Da sage ich: in diesem Maße auf jeden Fall nicht. Wir als BSW haben auch die Position, dass man ganz klug überlegen muss, ob es immer sinnvoll ist, privatwirtschaftliche Großorganisationen mit staatlichen Geldern so auszustatten, dass die Gewinne privatisiert werden, aber mögliche Schwierigkeiten dann kommunalisiert oder in der Gesellschaft getragen werden müssen. Dafür sind die Ursachen natürlich schon in den 90er-Jahren zu suchen. Wenn man sich das Netz von Ostdeutschland angeschaut hat, ist es eigentlich unverständlich, dass das in vier Teile zerschlagen wurde und dann aus allen Regionen, aus West, aus Nord und aus Süd, sozusagen das Ostnetz aufgeteilt wurde. All diese Ursachen können wir jetzt allerdings nicht mehr beheben. Man kann es kritisieren. Wir sind in einer Situation, wo die damalige Landesregierung mit Bodo Ramelow eine Klage angeregt hat, sie hat diese auch eingebracht. Ich glaube, das hatte auch weitgehende Unterstützung im Parlament erfahren. Eins wurde damit erreicht: dass in die Gespräche gegangen wurde mit den Netzbetreibern in den Beteiligungsverfahren und dass die ursprüngliche Trassenführung – ich weiß es noch ziemlich genau –, die dann noch zur Hälfte durch Nordthüringen ging, angepasst wurde. Jetzt kann man natürlich sagen: Das ist nicht genug, es sollte ganz nach Hessen verlegt werden. Aber alle Energiepolitiker, glaube ich, die sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigen, wissen ganz genau, dass dies niemals passieren würde, auch wenn alle Bundesländer sich zusammenschließen und klagen würden – aus dem rechtlichen Rahmen, der vom Bund leider vorgegeben ist. Deswegen finde ich es nicht in Ordnung, wenn jetzt hier so getan wird – vonseiten der Linken und der AfD, das ist ja auch eine interessante Allianz –, als wenn man an diesem Trassenverlauf jetzt noch was ändern kann. Das hat nichts mit offener Transparenz und offenen Worten den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber zu tun, sondern man suggeriert, dass diese Leitungsführung noch änderbar ist. Jeder, der sich damit beschäftigt, weiß, dass es zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – vielleicht wäre es vor zehn Jahren gegangen – nicht mehr möglich ist. Deswegen sagen wir als BSW ganz klar: Wenn wir in der Bundesregierung gewesen wären oder auch über mehrere Jahre stärker in den Landesparlamenten, hätten wir einige Entscheidungen anders gemacht. Es war nicht unser Projekt, dies so zu gestalten. Das kritisieren wir auch, aber wir sagen auch zur Transparenz den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber: Diese Klageverfahren, die diese beiden Fraktionen jetzt anstreben, sind Augenwischerei. Und es ist – kurz gesagt – auch eine gewisse Volksverdummung, da jetzt Erwartungshaltungen zu schüren und dies zu sagen. Deswegen sagen wir ganz klar: Die Landesregierung sollte diesen Klageweg jetzt nicht weiterverfolgen. Es werden hohe Anwaltskosten damit erzeugt, volkswirtschaftliche Kosten, und es wird an dem Ergebnis nichts ändern. Deswegen meine Empfehlung, diesen Antrag abzulehnen im Sinne der Transparenz und der Ehrlichkeit. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum SuedLink-Trassenverlauf erheben
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, noch mal kurz zur Ausgangslage für Herrn Kobelt: Der SuedLink ist ein zentraler Bestandteil des bundesweiten Netzausbaus. Das stellen wir nicht infrage. Aber der jetzt festgelegte Verlauf belastet Thüringen stärker als nötig, führt über eine unnötige Ostschleife und widerspricht dem gesetzlichen Gebot eines möglichst geradlinigen Verlaufs gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 2 Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Damit ist der Klageweg nicht nur zulässig, sondern fachlich wie rechtlich geboten. Warum muss jetzt geklagt werden? Die Klage Thüringens aus dem Jahr 2019 wurde nicht inhaltlich, sondern nur aus formalen Gründen abgewiesen. Eine Klage vor Planfeststellung war rechtlich nicht möglich. Die damalige rot-rot-grüne Landesregierung hat deshalb völlig zu Recht gesagt: Die Entscheidung über eine erneute Klage wird erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses getroffen. Dieser Zeitpunkt ist heute erreicht und damit die Notwendigkeit zu handeln. Im Übrigen wurde nie gegen eine erneute Klage entschieden. Ich möchte das ganz klar sagen, weil sich das manche hier gern zusammenreimen. 2019 wurde bereits geklagt. Die Klage wurde leider abgewiesen. Die Abweisung erfolgte jedoch aus formellen Gründen und die damalige Regierung hat gesagt: Die Entscheidung über eine erneute Klage wird erst nach Vorliegen des Planfeststellungsverfahrens getroffen. Punkt! Im Frühjahr 2023 gab es kommunikative Unschärfen, das wissen wir, aber es wurde öffentlich klargestellt. Es gab keine abschließende Entscheidung. Die Entscheidung sollte erst getroffen werden, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Genau das ist nun der Fall. Heute ist der Zeitpunkt, an dem diese Entscheidung für eine Klage getroffen werden muss. Und wer jetzt versucht, aus der damaligen Kommunikationslage eine Kehrtwende oder ein Einknicken zu konstruieren, hat entweder die Rechtslage nicht verstanden oder verfolgt ein durchsichtiges parteipolitisches Spielchen. Die AfD, also Frau Hoffmann, wirft uns vor, wir hätten uns an ihren Antrag von 2023 angelehnt oder – nein – wir hätten ihn abgelehnt, berechtigterweise, selbstverständlich, und zwar aus gutem Grund. Denn der AfD ging es niemals um Thüringens Interessen, sondern ausschließlich darum, die Energiewende zu sabotieren.
(Beifall Die Linke)
Ihr Antrag war eine Generalabrechnung mit Windkraft, Solarenergie und Klimapolitik, kein substanzieller Antrag zur Überprüfung des Trassenverlaufs. Die Linke wird sich niemals an einem Feldzug gegen die Energiewende beteiligen, nur weil die AfD in ihrer fossilen Vergangenheit stehen bleiben will.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Vorwärts
immer, rückwärts nimmer!) Wenn wir heute darüber sprechen, was die Landesregierung tun muss, dann müssen wir auch daran erinnern, was die CDU zu diesem Thema gesagt hat. In der 112. Plenarsitzung, also Landtagssitzung am 2. Juni 2023, hat der Herr Abgeordnete Tiesler Folgendes festgehalten – ich zitiere mit Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Das, was wir als CDU-Landtagsfraktion in der Debatte um SuedLink und SuedOstLink aber stets kritisiert haben, ist der Trassenverlauf dieser neuen Stromtrassen. Es ist nicht begründbar, warum gerade Thüringen bei den Stromtrassen der Lastesel Deutschlands sein soll. Wir haben bereits unseren Teil mit der Thüringer Strombrücke beigetragen. Wir haben im deutschen Vergleich keine großen Industriezentren mit enormen Stromverbräuchen und wir haben aus nachvollziehbaren Gründen auch keine großen Offshore-Windparks. Wir haben stets die Erwartungshaltung an die Landesregierung formuliert, sich im Verfahren dafür einzusetzen, dass die Trassenverläufe verschoben werden, um eine weitere Belastung Thüringens zu vermeiden – notfalls auch mit Klagen.“ Und das ist eindeutig: „notfalls auch mit Klagen“. Nun hat Thüringen seit einem Jahr eine CDU-geführte Landesregierung und jetzt liegt der Planfeststellungsbeschluss vor. Jetzt läuft die Klagefrist. Wenn die CDU heute also gegen unseren Antrag stimmt, dann stimmt sie gegen die eigenen Argumente. Wenn sie ihn unterstützt, stimmt sie für das, was sie selbst 2023 gefordert hat. Es ist ganz einfach: Jetzt ist genau der Notfall, den die CDU selbst beschrieben hat. Was wir brauchen, ist ein gerechter öffentlicher, demokratischer Netzausbau. Wenn wir heute über SuedLink sprechen, dann möchte ich auch noch mal grundsätzlich auf das Thema blicken, denn die Probleme bei SuedLink sind keine isolierten Probleme. Sie sind strukturelle Probleme eines privatwirtschaftlich betriebenen Stromnetzes. Nach der Liberalisierung wurde in den 2000er- und 2010er-Jahren viel zu wenig in die Netze investiert. Das rächt sich heute. Zudem wurde der Netzausbau der letzten Jahre nur unzureichend geplant und die Übertragungsnetze wurden gleichzeitig überdimensioniert. Es fehlt die Einbeziehung von Alternativen wie den stärkeren Ausbau regionaler Erzeugung verbunden mit regionalem Verbrauch. Auch noch mal hier der Hinweis an Herrn Kobelt: Na klar sind wir für dezentrale Erzeugung und regionalen Verbrauch. Es fehlte die Einbeziehung der Aufteilung der deutschen Strompreisgebotszone in mehrere Zonen, der forcierte Ausbau intelligenter Speicher und intelligenter Verteilnetze, also eine echte Planung nach Effizienz statt Maximierung des Stromhandels. Die Linke kritisiert seit Jahren, dass neue Leitungen nicht nur für die Energiewende gebaut werden, sondern auch für neue fossile Kraftwerke und einen wachsenden europäischen Stromhandel, der lokale Belastungen erzeugt, aber nicht unbedingt regionale Vorteile. Hinzu kommt: Durch den teilweise überdimensionierten Netzausbau der Übertragungsnetze steigen die Netzentgelte kräftig an, die Kosten landen bei den Bürgerinnen und Bürgern und deswegen sagen wir als Linke, wir wollen die Verteilnetze rekommunalisieren, denn sie sind das Rückgrat der Energiewende. Wir wollen die Übertragungsnetze in eine staatliche Netzgesellschaft überführen, denn die Netze gehören als Teil der Daseinsvorsorge in öffentliche Hand, nicht in privatwirtschaftliche Renditelogiken, die der Staat teuer regulieren muss. SuedLink ist ein Symptom der strukturellen Fehlentwicklungen: zu wenig öffentliche Steuerung, zu viel Markt, zu spät reagiert, zu viele Lasten, insbesondere für ländliche Regionen, und zu wenig demokratische Kontrolle. Auch deshalb ist es so wichtig, dass Thüringen beim SuedLink nicht einfach hinnimmt, was vorgelegt wird. Als Linke treten wir für eine Energiewende in öffentlicher Hand ein und für einen Netzausbau, der Thüringen fair behandelt. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf: Reichen Sie jetzt gerade ein, wahren Sie die Frist, wahren Sie die Interessen des Freistaats Thüringen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum SuedLink-Trassenverlauf erheben
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich hätte SuedLink so nicht gebaut, aber ich glaube, das spielt heute Abend nicht die Rolle.
(Beifall BSW, SPD)
Die erste Frage, die man sich beantworten muss, ist: Warum braucht es eine solche Leitung? Und da ist einfach mal die Feststellung zu treffen, dass, wenn man sich entscheidet, große Kraftwerkskapazitäten vom Netz zu nehmen, man klären muss, wie die Standorte anderweitig mit Energie versorgt werden. Das ist eben im Süden Deutschlands entschieden worden. Und da ich mir schwer vorstellen kann, dass man in der Stadt München genug Photovoltaik- und Windkraftanlagen installieren kann, um den Energiebedarf von München zu decken, muss man eben sehen, wie man Energie dorthin bringt, und dann braucht es Leitungsausbau. Dem folgt am Ende die Logik des SuedLink. Ich will, da wir heute schon vor dem Haus hören durften, dass Deutschland die dümmste Energiepolitik hätte, und es eben wieder gehört haben und das vor allem in Bezug auf die Nutzung von Windenergie zur Stromerzeugung gehört haben, mal die Frage in den Raum stellen, ob man glaubt, dass China eine dumme Energiepolitik hat.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Die bauen ja
auch Kohlekraftwerke!) Denn zumindest scheint die chinesische Wirtschaft unter der chinesischen Energiepolitik nicht zu leiden. China ist Exportweltmeister. China hat im Jahr 2023 – das war die letzte Statistik, die ich in der Hinsicht gefunden habe – fast doppelt so viel an Waren und Dienstleistungen exportiert wie Deutschland. Und China hatte tatsächlich Ende 2024 eine installierte Windenergieleistung von 520 Gigawatt. Deutschland hatte zum gleichen Zeitpunkt 72 Gigawatt.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Mit einer
Landfläche, die wie viel Mal größer ist?) Herr Höcke, es geht am Ende um den Energiebedarf einer Volkswirtschaft. Und China hat fast das Zehnfache an installierter Windenergieleistung.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Weil sie die
Landschaft zerstören!) Also ist das, bezogen auf die Bevölkerung, in etwa das, was wir in Deutschland auch haben, und sie sind damit Exportweltmeister. Das muss man zumindest zur Kenntnis nehmen und in die Betrachtung einbeziehen. Ich will nun zum Thema der Klage kommen. Frau Hoffmann hat dankenswerterweise schon ein Stück weit rekapituliert, wie die historische …
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum SuedLink-Trassenverlauf erheben
Vielen Dank, Herr Minister Kummer. Schön, dass Sie jetzt gerade China erwähnt haben. Ist Ihnen bekannt, dass China in den letzten 20 Jahren im Durchschnitt pro Jahr ungefähr 60 Gigawatt Strom, also Kohleverstromung, ans Netz gebracht hat? Zur Einordnung: 60 Gigawatt sind ungefähr die Leistung, die Deutschland so im Schnitt verbraucht. Die haben das pro Jahr an Kohle zugebaut, also das bisschen Wind und Solar spielt bei denen überhaupt gar keine Rolle. Das machen sie wahrscheinlich nur, um den dummen Europäern zu sagen: Guckt mal, für euch produzieren wir gerade klimaneutral. Kennen Sie diese Zahlen?
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum SuedLink-Trassenverlauf erheben
Herr Dr. Dietrich, China ist noch nicht ganz bei dem Level erneuerbarer Energien angekommen wie Deutschland. Sie sind inzwischen bei über 30 Prozent Anteil an der Stromerzeugung.
(Beifall BSW, SPD)
Wenn man sich die Geschwindigkeit der Entwicklung erneuerbarer Energien in China und die Zielstellung im aktuellen Fünfjahresplan anguckt, was den Wasserstoffausbau angeht, im letzten Fünfjahresplan, was die Speicherproduktion angeht, wo China inzwischen Weltmeister ist, dann werden Sie sich wundern, dass China deutlich schneller die Klimaziele erreicht, die Deutschland sich irgendwann vor Jahren mal gesetzt hat.
(Beifall BSW, SPD)
Aber die Chinesen machen ein Geschäftsmodell daraus und wir irgendwie nicht. Aber ich wollte jetzt zur SuedLink-Klage kommen. Frau Hoffmann hat vorhin einmal rekapituliert, wie der Ablauf in der Vergangenheit war. Ich will zu 2023 noch eine Ergänzung vornehmen. Die Staatskanzlei hat am 2. Mai 2023 unter der Überschrift „Entscheidung zu Klage gegen SuedLink noch nicht getroffen“ berichtet, dass Ministerpräsident Ramelow klarstellte, dass die Thüringer Landesregierung noch keine formelle Entscheidung zum Umgang mit einer Klage gegen den SuedLink getroffen hat. Er kündigte an, dass das Kabinett sich in Kürze mit dem Bericht zu SuedLink befassen und auf dieser Grundlage entscheiden wird. Er wies auch darauf hin, dass die Landesregierung bei ihrer Abwägung die veränderte geopolitische Lage und die damit einhergehende erhebliche Bedeutung des Ausbaus erneuerbarer Energien und deren Bedeutung für die Energiewende und das Erreichen der klimapolitischen Ziele verstärkt im Blick haben müsse. – Wenn man sich das aus der heutigen Sicht ansieht, stimmt das mit dem, was die Fraktion der Linken beantragt hat, nicht überein. Der Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt D1 beginnend im Werratal bei Herleshausen, Landesgrenze Hessen/Thüringen, und endend bei Henneberg, Landesgrenze Bayern/Thüringen, erfolgte erst im Jahr 2025. Gegen diesen Beschluss könnte man jetzt klagen, er ist am 12. November 2025 veröffentlicht worden, 2 Wochen später gilt er als bekannt gemacht. Das Kabinett hat am 04.11. beschlossen, keine Klage einzureichen. Im Ergebnis der Planungsphase – wo ich nur an die letzte Landesregierung sagen kann: vielen Dank für das Engagement, es hat sich gelohnt – ist festzustellen, dass sich seit dem Abschluss der sogenannten Bundesfachplanung, dem Antrag auf Planfeststellung und bis zum Planfeststellungsbeschluss vom 10. Oktober 2025 viel getan hat. Bereits am 28. Mai 2025 wurde der SuedLink-Abschnitt C1 planfestgestellt. SuedLink verläuft in diesem nördlichen Abschnitt anders als ursprünglich geplant durch Hessen und kaum noch durch Thüringen. Im Zuge der Planfeststellungsverfahren für die beiden Abschnitte konnte die Betroffenheit Thüringens in enger Abstimmung mit regionalen und lokalen Behörden, den Menschen vor Ort und der Landesregierung verringert werden. Hinweise und Informationen wurden in der Planung berücksichtigt und führten zu einer Anpassung des Leitungsverlaufs. Im Verfahren zur Planfeststellung wurden von den betroffenen Kommunen Stellungnahmen eingereicht, fanden Konsultationen statt und wurden Argumente ausgetauscht. Infolgedessen wurden noch einmal Anpassungen vorgenommen. Im Ergebnis konnte der Trassenverlauf so gestaltet werden, dass zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW und den betroffenen Kommunen Einigungen erzielt werden konnten. Der Trassenverlauf durch Thüringen war auf nunmehr 75 Kilometer reduziert. Nach Ihrem Antrag möchten Sie eine Klage auf den Grundsatz der Geradlinigkeit gestützt wissen. Dazu möchte ich darauf hinweisen, dass das Argument der Geradlinigkeit regelmäßig eben nicht ausreicht, um eine Abänderung des Trassenverlaufs durchzusetzen. Der Gesetzgeber hat im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz, NABEG, für den Planungsgrundsatz der Geradlinigkeit nur ein Optimierungsgebot verankert, dem möglichst Rechnung zu tragen ist, aber eben nicht verpflichtend und nicht in jedem Fall vollumfänglich. Damit hat der Gesetzgeber für diesen Planungsgrundsatz keinen absoluten Geltungsanspruch normiert. Der Planungsgrundsatz der Geradlinigkeit hat Gewicht, steht aber in der Abwägung mit anderen Planungsgrundsätzen und Belangen, seit der Neuregelung des § 5 Abs. 2 des NABEG ausdrücklich mit einer möglichst frühzeitigen Inbetriebnahme und einer möglichst wirtschaftlichen Errichtung. Und er kann ganz oder teilweise zurückgestellt werden. Was ist jetzt also das Ergebnis der Planung? Es wurde der Verlauf durch Nordthüringen vermieden, es wurde mehr Geradlinigkeit im Trassenverlauf erreicht, der Trassenverlauf ist deutlich gekürzt worden, eine Einigung zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW und den betroffenen Kommunen wurde erzielt. Den Thüringer Belangen wurde also weitgehend Rechnung getragen, sodass rechtliche Schritte aus diesem Blickwinkel nicht erforderlich sind. Sie würden aber, wenn man sie trotzdem ginge, zu einem hohen Prozessrisiko führen. Dieses Prozessrisiko, vor dem Hintergrund der Abwägungskriterien, die ich eben dargestellt habe, bedeutet für den Freistaat Thüringen sehr hohe Kosten. Wir haben das vor Kurzem in unserem Haus leider erleben müssen und ich gebe zu, dass ich in Anbetracht der sich darstellenden Rechtslage dieses Risiko für unseren Haushalt nicht eingehen möchte. Ich will in dem Zusammenhang aber auch noch darauf eingehen: Deutschland stöhnt unter Netznutzungsentgelten. Wir machen uns gerade auch im Beirat der Bundesnetzagentur massiv Gedanken, wie man Netznutzungsentgelte deutlich reduzieren kann. Sollte eine Klage zu dem Ergebnis führen, dass man die Anschlusspunkte ändern müsste, würden massive Mehrkosten auf uns zukommen. Auch das ist also ein Punkt, der am Ende alle Netznutzer betreffen würde. Das muss man eben auch mit im Blick haben. Aus heutiger Sicht würde man wahrscheinlich nie wieder ein Gleichspannungskabel in die Erde legen, um die Kosten zu reduzieren. Wir müssen am Ende diese ganzen Infrastrukturen erhalten. Und das führt eben dazu, dass uns die Kosten zunehmend erdrücken. Es sind viele Themen, die aktuell in der Bundesnetzagentur sehr intensiv besprochen werden, weil die Akzeptanz der Energiewende am Ende eben auch am Preis hängt. Deshalb bitte ich, heute Abend hier die richtige Entscheidung zu treffen und die Klage entsprechend abzulehnen, weil sie weder Aussicht auf Erfolg hat, mit einem hohen Kostenrisiko für den Freistaat Thüringen verbunden ist und selbst wenn sie Erfolg hätte, dann zu höheren Netzkosten führt. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum SuedLink-Trassenverlauf erheben
Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Damit beende ich die Aussprache hierzu. Ich habe auch keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört. Frau Muhsal, habe ich etwas überhört?
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum SuedLink-Trassenverlauf erheben
Dann machen wir das so. Damit hat Frau Muhsal das jetzt vorweggenommen. Wir kommen damit jetzt auch zur Abstimmung und wir machen das durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf.
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum SuedLink-Trassenverlauf erheben
Das Ergebnis wurde ausgezählt. Es sind 38 zu 38 Stimmen. Es gab keine Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Auch hier haben wir quasi eine Punktlandung hingelegt. Wir wollten auf jeden Fall bis 19.00 Uhr tagen und sind jetzt 1 Minute vor 19.00 Uhr. Ich beende hiermit diese heutige Sitzung. Wir sehen uns morgen früh um 9.00 Uhr wieder. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend.