Matthias Hey
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss mich erst einmal daran gewöhnen, an dieses neue Equipment hier, denn dieses Mikro ist neu. Man beißt fast rein – ich weiß nicht, wie es den anderen Rednerinnen und Rednern vorher ging.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Es ist
kein Nougat!) Und es ist kein Nougat, das stimmt. Ja, das ist tatsächlich ein schöner Tag heute. „Was lange währt, wird endlich gut“, gibt es ein altes Sprichwort und das gilt auch für diese Novellierung und für diesen Gesetzentwurf, der jetzt schon so diskutiert wurde. Worum geht es eigentlich? Man kann – ich bin jetzt seit 2009 im Thüringer Landtag – das mal so kurz zusammenfassen: Die freien Schulen, die auch einen sehr wichtigen Beitrag für die Schulbildung unserer Schülerinnen und Schüler in diesem Land leisten – Prozentzahlen sind vorhin schon genannt worden –, streiten seit jeher, wie es mit der Ausfinanzierung ist, weil sie sagen: Wir sind ja ein Teil auch dieser Bildungslandschaft und müssten insoweit auch gleichberechtigt behandelt und eben auch finanziert werden. Da gab es immer kontroverse Debatten, auch hier in diesem Hause. Das hat mich seit mehr als eineinhalb Jahrzehnten auch begleitet und den einen oder anderen, der schon länger hier mit im Rund sitzt, wahrscheinlich auch und der kann sich daran zurückerinnern. Da gab es ein Gutachten, das bei uns in der Brombeerkoalition und generell auch hier im politischen Haus diskutiert und durchleuchtet, vom Ministerium mit ausgewertet wurde. Auf den Empfehlungen dieses Gutachtens fußt auch dieser Gesetzentwurf. Wir steuern mit fast 14 Millionen Euro zusätzlich für die freien Schulen nach und haben unter anderem eben auch – Frau Gerbothe ist darauf eingegangen und der eine oder andere meiner Vorrednerinnen und Vorredner auch – eine Lösung gefunden in Bezug auf diese sogenannten Overheadkosten. „Was ist das eigentlich?“, fragt der ein oder andere nun. Auch freie Schulen haben ja nicht nur den Bildungsauftrag, dass sie Lehrerinnen und Lehrer vor eine Klasse stellen, sondern die haben auch Geschäftsausgaben. Es gibt Büromaterial, das beschafft werden muss, also alle diese, sagen wir mal, sehr technischen Dinge, die einen Schulbetrieb mit absichern sollen. Und da war auch immer die Frage, auch im Gutachten gestellt: Was passiert mit diesen Kosten und wie ist die Ausfinanzierung? Auch da haben wir eine Lösung gefunden – Frau Gerbothe ist dankenswerterweise in ihrer Rede schon darauf eingegangen, hat das schon dargestellt –, dass wir jetzt bis zu 5 Prozent – das ist eine Deckelung in der jeweiligen Finanzhöhe bei den jeweiligen Schularten, also auch bei diesen Overheadkosten – vom Land mit übernehmen. Nun gibt es vieles im Leben, was vergebens ist, aber nichts ist umsonst. Und so ist es auch hier, es ist ein Geben und Nehmen. Die freien Schulen sind wegen dieser ganzen Änderungen jetzt aber auch Verpflichtungen eingegangen, die – Herr Kollege Hoffmeister hat es vorhin auch schon dargestellt – jetzt auch im Gesetz gelten. Das ist die Frage der Meldepflichten Besonderer Vorkommnisse. Das war vorher nicht so geregelt. Es gibt jetzt auch nicht nur das Folgen nach dem eigentlichen Schulgesetz, sondern auch in den jeweiligen Schulordnungen, dass da rechtlich also jetzt eine Gleichstellung auch zwischen den staatlichen und den freien Trägern ist. Auch das, finde ich, ist eine sehr gute Sache. Ich finde, dass wir damit endlich, hoffe ich zumindest, eine Befriedung in dieser Sache haben. Bei den Förderschulen und Förderberufsschulen – Herr Jankowski von der AfD, ich habe genau zugehört – war ich dann doch etwas überrascht, dass Sie sagen, da haben Sie sich als AfD-Fraktion ganz besonders starkgemacht, dass da keine Kürzungen kamen und dass die Aufwendungen auch gekommen sind. Ich war ja im Ausschuss dabei, Sie ja genauso. Es gibt eine Drucksache 8/2456, Sie können nachgucken. Die Brombeerkoalition hat aufgrund der Anhörung und der Nachweise, die uns die jeweiligen Träger der Förderschulen und Förderberufsschulen da reingereicht haben, noch mal sehr genau nachgesteuert, auf den Cent genau. Das ist ein Antrag von BSW, CDU und SPD gewesen, nicht der AfD. Deswegen bin ich schon überrascht, wie Sie das heute hier so darstellen. Aber gut, das ist ja die Freiheit der Rede, die auch in der Form dies mit erfasst. Und ich bin, wie gesagt, sehr froh, dass wir jetzt diese Lösung gefunden haben. Bei den Förderschulen haben wir noch mal nachjustiert, weil eine Dynamisierung erst ab 01.08. des kommenden Jahres – das ist immer der Beginn eigentlich des Schuljahres – einsetzt und die Förderschulen berechtigterweise gesagt haben: Zwischen dem 01.01. und dem 01.08. entsteht eine Finanzierungslücke. Die ist auch durch diese von mir eben benannte Drucksache mit aufgefüllt worden, und zwar auf den Cent genau. Da haben wir also noch mal nachgeliefert. Und auch das, finde ich, ist eine sehr gute Sache. Ich habe eben auch am Pult hier vorn wahrgenommen und Sie wahrscheinlich auch, das ist ein Gesetz, für das eine Abgeordnete der Linken einem christdemokratischen Minister ausdrücklich dankt. Daran merkt man auch hier, es ist Advent.
(Beifall CDU, BSW)
Das ist gut so und deswegen also auch ein guter Gesetzentwurf. Wir bitten auch um mehrheitliche Zustimmung. Ich hoffe, dass damit eine jahrzehntelange Unwucht zwischen freien Schulen und staatlichen Schulen jetzt endlich behoben ist. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
