Roberto Kobelt
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Also da bewegen wir uns natürlich auf ganz glattem Eis. Ich denke, dass gerade die kommunalen Gesellschaften, Genossenschaften und auch die Bauunternehmen privatwirtschaftlichen oder gesellschaftskommunalen Prinzipien unterliegen und selbstständig entscheiden können, wie und was sie bauen, wie viele Mitarbeiter sie einstellen, wie sie am Markt agieren. Eine Verstaatlichung von Bauunternehmen – ich habe eigentlich gedacht, dass das nach 1990 kein Thema mehr Thema ist. Aber gut, wenn Sie das vorschlagen, ich bin auf jeden Fall nicht dafür. Jetzt möchte ich aber noch mal zu dem Wohnungsbauvermögen kommen. Frau Müller, da war ich schon ein bisschen entsetzt nach Ihrer Pressemitteilung, weil der Eindruck entstanden ist, dass die Landesregierung das Wohnungsbauvermögen auflöst, nicht mehr nutzt, für andere Zwecke missbraucht. Das ist schon wirklich eine harte Falschmeldung. Ganz im Gegenteil, das Wohnungsbauvermögen soll erhalten bleiben und sogar noch in seiner Wirkung gesteigert werden. Um Ihnen mal kurz die Idee zu erklären: Es geht darum, nicht nur die Summen des Wohnungsbauvermögens zu nehmen, sondern diese für eine Tilgung von zusätzlichen Krediten zu benutzen und dadurch das Volumen des Wohnungsbauvermögens, das dann bei den Wohnungsgesellschaften ankommt, die das ja brauchen, nahezu zu verdoppeln. Das ist ein Ansatz, den wir ja auch beim Kommunalen Investitionsprogramm mit 1 Milliarde verfolgt haben. Das ist vielleicht ein bisschen eine neuere Finanzpolitik oder auch ein neuerer Ansatz. Gerade in Krisenzeiten – und die Bauwirtschaft ist in einer absoluten Krise und die Wohnungswirtschaft genauso – müssen wir reagieren, müssen andere Instrumente benutzen. Das ist, glaube ich, ein sehr guter, innovativer Ansatz, dieses Volumen zu erhöhen, und das dann mit so einer Falschmeldung zu diskreditieren, das fand ich nicht in Ordnung.
(Beifall BSW)
Unser Ziel – Sie haben recht, wir kommen ja im nächsten Tagesordnungspunkt noch mal zu den konkreten Ansätzen –, unser Ansatz insgesamt ist dieser: Das Wohnungsbauvermögen bleibt erhalten, wird verstärkt, soll bei den Kommunen, bei den kommunalen Gesellschaften, vor allen Dingen bei den Genossenschaften ankommen. Und man muss zusammenfassend sagen: Die AfD legt mit der Streichung des Wohnungsbauvermögens etwas Feuer. Sie standen in den letzten Jahren auf der Bremse und die Koalition, die BSW-Fraktion werfen den Turbo an. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
