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Dorothea Marx

SPD 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung, der durch Beschluss des Landtags in seiner 23. Sitzung am 11. September 2025 an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz überwiesen worden ist. Wir haben diesen Gesetzentwurf im Ausschuss mehrmals beraten, in der 12. Sitzung am 22. Oktober 2025, in der 13. Sitzung am 30. Oktober 2025 und schließlich auch noch mal in der 14. Sitzung am 26. November 2025, nachdem wir ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt hatten. Die Artikel 2 Nummern 3 bis 5, Artikel 3 und Artikel 5 des Gesetzentwurfs wurden bislang nicht abschließend beraten, dennoch waren wir der Meinung, dass die anderen Teile des Gesetzentwurfs verabschiedungsreif sind und das Plenum erreichen sollen. Das tun sie heute. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet: Der Gesetzentwurf wird unter Ausklammerung und Zurückstellung der Artikel 2 Nummern 3 bis 5, Artikel 3 und Artikel 5 zur Fortberatung im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz – also da bleiben die eben genannten – in der vorliegenden Fassung angenommen. Es wäre schön, wenn es auch klappen würde. (Beifall BSW, SPD)

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