Sascha Schlösser
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, wir stehen heute in der zweiten Beratung zum Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen. Dieser Gesetzentwurf, das kann man so sagen, hat seine gefährlichsten Zähne in der Ausschussberatung verloren und das ist auch gut so. Leider geschah das nicht aus Einsicht, sondern aus Zeitdruck. Sie erinnern sich, der Gesetzentwurf bestand ursprünglich aus – Herr Schard sagt vier, ich sage im Wesentlichen drei Regelungen, die dort wild zusammengeschmissen wurden. Ich habe das als Drogencocktail bezeichnet. Das ist nicht auf Anklang gestoßen. Die drei Regelungen waren: die Regelung zu den Gerichtsstandorten, Roben für Rechtspfleger und Abhörgeräte für Gerichtsvollzieher. Das waren meines Erachtens im Wesentlichen die Regelungen. Ich habe das als Schneiderpuppenpolitik bezeichnet – auch das ist nicht auf Anklang gestoßen –, weil Sie hinter dieser Robenregelung sozusagen Regelungen versteckt haben, die schwerwiegende Grundrechtseingriffe für die Bürger bedeuten können, nämlich diese Abhörgeräte für Gerichtsvollzieher. Ich habe auch versucht, ein anderes Bild zu finden, das den Weisungen des Ältestenrats eher entspricht, damit man das auch einer 6. Klasse verkaufen kann. Sie haben sozusagen den Zaubermantel des Rumburak über diese erheblich einschränkenden Regelungen geworfen, in der Hoffnung, dass es sozusagen durchgeht, weil wir uns nur mit diesem Zaubermantel beschäftigen und eben nicht mit den Abhörgeräten für Gerichtsvollzieher. Dieser Abschnitt zur Mithörfunktion für Gerichtsvollzieher – eine datenschutzrechtlich hoch bedenkliche, verfassungsrechtlich angreifbare Regelung – wurde im Ausschuss abgetrennt, nicht etwa, weil man sich zu einer ordnungspolitisch vertretbaren Linie bekannt hätte, sondern weil die Verlängerung der Zweigstellen gesetzlich nicht aufschiebbar war. Die Prioritäten waren also rein formal und nicht inhaltlich motiviert. Die Abtrennung der Regelungen für Gerichtsvollzieher ist aber inhaltlich richtig und wichtig. Tragischerweise – Herr Schard hat es angesprochen – hat in der Zwischenzeit ein erfahrener Gerichtsvollzieher seinen gefährlichen Dienst mit dem Leben bezahlen müssen – ein Vorfall, der uns alle tief betroffen macht und uns verpflichtet, über echten Schutz zu sprechen, nicht über symbolische Technikspielereien. Das Echo aus der Presse, Polizei und Justiz nach der Tat war, dass ein Abhörgerät in dieser Situation keinerlei Schutz geboten hätte, dass stattdessen stichsichere Westen, Begleitung durch die Polizei, gegebenenfalls auch der Einsatz von Tasern deutlich geeignetere Mittel wären, um die Sicherheit der Gerichtsvollzieher zu erhöhen. Wer nach einem solchen Vorfall nicht über robuste Ausrüstung, sondern weiter über Tonaufnahmen spricht, der hat den Ernst der Lage nicht erkannt.
(Beifall AfD)
Zur zweiten Baustelle dieses Gesetzes – die Amtstracht für Rechtspfleger. Wir haben es hier mit einem Paradebeispiel an symbolpolitischer Übersteuerung zu tun. Es gab eine Befragung unter Thüringens rund 400 Rechtspflegern. Die Beteiligung war überschaubar – gerade mal ein Viertel hat sich an der Umfrage beteiligt – und die Zustimmung fand dort auch nur bei einem Bruchteil der Rechtspfleger statt, also absolut überschaubar. Es handelt sich also mit Verlaub um die gesetzgeberische Lösung eines Problems, das in der Realität schlicht nicht existiert. Die Begründung, man wolle das Ansehen der Rechtspfleger stärken und Nachwuchs gewinnen, wirkt unter diesen Umständen eher bemüht als überzeugend. Wer junge Menschen für den Staatsdienst begeistern will, braucht keine Robe, sondern gewährleistet solide Vergütung, verlässliche Arbeitsbedingungen, digitale Infrastruktur und Planbarkeit.
(Beifall AfD)
Vor allem aber widerspricht die Regelung dem Geist der hoheitlichen Amtsträgerkultur, sie ist schlicht systemwidrig. Wer als Staat hoheitlich handelt, muss erkennbar handeln. Und wer sichtbar staatliche Autorität ausübt, muss dies in klarer und verlässlicher Form tun. Ein Polizist kann sich im Streifendienst nicht aussuchen, ob er in Uniform erscheint oder nicht. Die Uniform schafft Vertrauen, schafft Sicherheit und verpflichtet auch selbst zur Disziplin. Eine fakultative Robe – das ist das, was Sie hier vorsehen –, die der einzelne Rechtspfleger je nach Tagesform anlegt oder nicht, ist keine Stärkung der Institution, sondern deren Verwässerung. Wir erkennen allerdings selbstverständlich die Notwendigkeit der Verlängerung der Zweigstellen ausdrücklich an. Die strukturellen Probleme in Ilmenau und Bad Lobenstein sind real, die baulichen Lösungen nicht umgesetzt. Hier stimmen wir dem Gesetzentwurf in der Sache zu. Aber wir können diesem Gesetz in seiner aktuellen Form dennoch nicht zustimmen, weil es rechtsstaatliche Grundprinzipien verletzt, weil es Unverbindlichkeit institutionalisiert und weil es symbolische Nebelkerzen wirft, wo staatliche Klarheit geboten wäre.
(Beifall AfD)
Solange der Abschnitt zur fakultativen Robe für Rechtspfleger enthalten bleibt, müssen wir das Gesetz leider ablehnen. So weit dazu.
(Beifall AfD)
Zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke: Dieser wurde mir gestern Abend nach dem Abendessen auf der Couch zugestellt. Er stammt vom 03.12., also von gestern. Das Thema ist: „Zugang zum Recht in Thüringen flächendeckend dauerhaft sichern“. So was fällt Ihnen gestern ein. Das ist schlicht unangemessen, weil das Thema tatsächlich sehr wichtig ist. Also das ist so ein Antrag nach dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiterweiß, bilde ich einen Arbeitskreis. Wir kennen diese Art Anträge als Prüfauftrag aus den kommunalen Gremien. Das ist immer sehr schön, man täuscht Geschäftigkeit vor und die Arbeit liegt dann bei den anderen. Ich stelle mir das so richtig schön vor, wie Sie da sozusagen in Ihrer linken Schickimickikneipe gesessen haben und dann gesagt haben: Mensch, wir müssen noch irgendwas für alle machen. Und das ist natürlich ein Antrag, der da wunderbar reinpasst, aber inhaltlich einfach nicht richtig ist. Sie begründen es mit der dramatischen demografischen Gesamtentwicklung. Auch die ist nicht gestern erst eingetreten. Das ist ein Prozess, den wir seit Jahren vor uns herschieben. Wir wissen alle, dass demnächst viele Richter in Rente gehen und wir ein Problem damit haben werden. Das ist nicht gestern Abend passiert bzw. wann auch immer Sie diesen Antrag zusammengepfuscht haben. Wir sind uns jedenfalls einig, dass das kein Antrag ist, der auf einer Klausurtagung mit viel Hirnschmalz zustande gekommen ist. So fehlen eben auch ganz wichtige Dinge in Ihrem Entschließungsantrag. Es ist nicht nur die demografische Entwicklung, die uns hier beschäftigen wird, es ist auch die KI. Ich war gestern ein bisschen irritiert, als der Ministerpräsident uns vorgehalten hat, wir würden unsere Kleinen Anfragen mittels KI erstellen. Ich hoffe doch, dass in der Landesregierung KI forciert und eingesetzt wird, da wo sie sinnvoll möglich ist. Also ich sehe darin keinen Malus. KI muss mitgedacht werden, auch bei so einem Entschließungsantrag. Das ist nicht der Fall. Außerdem geht es ein Stück weit auch an der Sache vorbei. Ein weiterer Punkt ist, dass die Gerichte überlastet sind, weil sie massenhaft mit Meinungsdelikten überschüttet werden, die von Ihren Unternehmen kommen, die Sie extra zu diesem Zweck geschaffen haben, die das Internet durchforsten, die Strafanzeigen für Meinungsdelikte stellen. Auch das ist ein Punkt, den man hier hätte mitdenken müssen, wie man das löst. Und das sind bestimmt nicht mehr Stellen für Staatsanwälte oder Richter. Wir sind ja immer dem Vorwurf ausgesetzt, wir würden mit unseren Kleinen Anfragen die Verwaltung überlasten, in dem Fall eben die Regierung. Das machen wir nicht. Auch nicht mit diesem Antrag, denn wir lehnen ihn ab und ersparen der Landesregierung damit viel Arbeit.
(Beifall AfD)
